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Zweitausenddreihundertfünfundachtzig

Dickmann studierte die letzten Semester in Berlin. Zuerst mit einem Grauen vor der Langenweile und dem kalten Dunst der Hörsäle, dann sachlich interessiert, und endlich sogar mit der Begeisterung, deren seine verschlossene, korrekte und nüchterne Persönlichkeit fähig ist.

Er versteht nicht mehr, was ihn früher an der Materie so abgestoßen und ernüchtert hat: die Welt ist klar und durchsichtig wie ein Kristall. Geht man nahe an die Dinge heran, dann enthüllt sich die ungeheuerliche Kompliziertheit menschlicher Lebensbeziehungen, die ihn erschreckt und verwirrt hat, als eine Fülle von sehr bemerkenswerten Tatbeständen, Demonstrationsobjekten für den überlegenen, lächelnden Juristenverstand.

Dickmann hat sich früher, als er noch auf der Schule war, mit Kontrapunkt beschäftigt. Sehr zum Ärger seines Vaters, der in dieser gründlichen Neigung für ein absonderliches, also nicht juristisches oder militärisches Spezialgebiet eine Gefahr für die äußere Lebensgestaltung seines Sohnes erblicken zu müssen glaubte. Dickmann spielt auch gern Schach. Auf der Schule war das einzige Fach, in dem er mehr als Durchschnittliches leistete, die Mathematik.

Nun entdeckt er Beziehungen und Kongruenzen zu seinen früheren Liebhabereien, die ihm als durchaus neuartig und interessant erscheinen. Das Gesetz: klar und eindeutig wie ein mathematischer Fundamentalsatz, wie die Entwicklung einer sizilianischen Partie oder wie die Umkehrungen eines Dreiklangs!

Wie wundervoll eine Bestimmung des Gesetzes zur nächsten überleitet. Wie alle und jede menschliche Erschütterung oder Tragödie, Diebstahl oder die Ausstellung eines Schuldscheins, Blutschande oder eine Todeserklärung vorm Amtsgericht sich zwanglos und mit fast wollüstiger Logik einfügt in das riesige, komplizierte und doch klare Gewebe des Rechts. Wie jede Nebensächlichkeit des Alltags plötzlich ihr bestimmtes Gewicht gewinnt!

Dickmann liebt die Rechtswissenschaft. Aber er sagt nicht mehr »Recht und Gerechtigkeit«. Er sagt »Gesetz«. Das Gesetz ist die Gerechtigkeit, und es gibt keine Gerechtigkeit außer im Gesetz. Das Gesetz ist gut. Allerdings, – es gibt auch Gesetze, die nicht gut sind: z. B. die Verfassung der deutschen Republik. Aber da empfindet es Dickmann als große Beruhigung, daß dieses Gesetz, das einzige, welches eine objektive Ungerechtigkeit statuiert, von keinem ernstzunehmenden Menschen anerkannt wird.

Er hört Staatsrecht bei einem berühmten Professor, der manche Kommentare und Monographien geschrieben hat. Ein ehrwürdiger alter Gelehrter. Man kennt seinen Namen. Geheimer Rat, Doktor dreier Fakultäten.

Wie beruhigt Dickmann ist! Er trampelt begeistert Beifall, wie er den Professor über die neue deutsche Reichsverfassung vortragen hört: »Meine Herren, es gibt einen gewissen Hugo Preuß. Der ist hier Professor an der Handelshochschule. Bedenken Sie: an der Handelshochschule! Der hat die Reichsverfassung geschrieben. Die Reichsverfassung ist teilweise ernst, teilweise Bierzeitung. Wenn ich mir eine lustige Stunde verschaffen will, lese ich hie und da in der Verfassung.«

Der Professor wartet, bis der Beifallssturm sich etwas legt. Dann sagt er mit toternstem Gesicht: »Wir kommen jetzt zu der sogenannten Präambel der Verfassung. Passen Sie hübsch auf, meine Herren, damit Sie wissen, wie man's nicht machen soll.« Und kreischend, die Hände zu jüdischem Mauscheln gespreizt, deklamiert der Geheimrat ironisch: »Das deitsche Volk, einig in seinen Stämmen ...«

Trotz seiner bescheidenen Begeisterung für das von ihm gewählte Studium hat Dickmann das Gefühl, dem Stoff nicht ganz gewachsen zu sein. Er neigt zu unbestechlicher Selbsteinschätzung. Er weiß, daß er kein Kirchenlicht ist, sondern nur ein normal begabter junger Mann. In der Schule hat er sich gerade immer vorm Sitzenbleiben retten können. Und was er an Kenntnissen vermissen ließ, ersetzte er durch untadelige Haltung und höfliche Aufmerksamkeit, die ihn seinen Lehrern angenehm machte. Daß es bessere, gewandtere Juristen gibt als ihn, – das ist eine der ersten Erkenntnisse, die er einer Übung über Bürgerliches Recht verdankt. Und diese Erkenntnis materialisiert sich in der Person des Kommilitonen Wilhelm Krause.

Manche von den gestellten Übungsaufgaben erscheinen Dickmann sehr schwer. Seinen Vater möchte er nicht gern um Rat fragen. Aber neben ihm sitzt ein rothaariger junger Mann, den Dickmann wegen seiner fabelhaft schnellen und richtigen Antworten bewundert.

Dickmann hat außer mit seinen Corpsbrüdern bisher keinen Verkehr mit Studenten gehabt. Ihm ist die Welt, in der sich die »Finken«, die nichtinkorporierten Studenten, bewegen müssen, immer armselig und dunkel erschienen. Er hat von der Höhe seiner Zugehörigkeit zum Corps Markomannia auf diese armen Burschen immer mit einem Gefühl herabgesehen, das aus Nichtachtung, Neugier und Mitleid gemischt war. Einmal ist er in Jena an der Speiseanstalt vorbeigegangen, in der die meisten Nichtinkorporierten zu essen pflegten. Es roch grauenhaft und deprimierend nach Kohl und Kartoffeln!

Und nun sitzt so ein Student mit roten Haaren und nicht ganz sauberen Fingernägeln neben ihm, und Dickmann bewundert ihn. Bald lernt er Krause kennen, denn so heißt der junge Mann: Wilhelm Krause.

Wilhelm Krause fühlt sich augenscheinlich hoch geehrt, daß der feine Kommilitone ihn anspricht. Er macht kleine, lächerliche Verbeugungen und zupft nervös an einer unmöglichen Krawatte herum. Den äußeren Grund ihrer Bekanntschaft bildet die schwierige Frage, die der Professor zur Lösung stellte: »Was für ein Vertrag liegt in der Lösung einer Badekarte für ein warmes Bad?«

Krause ist über die Frage des Professors geradezu begeistert. Er speichelt etwas beim Sprechen. Offenbar hat er einen Zungenfehler. Dickmann ist das sehr peinlich, aber er muß die Frage bis zum nächsten Mittwoch gelöst haben. Schriftlich und unter Anziehung sämtlicher nur irgendwie in Betracht kommender Gesetzesstellen. Denn gerade darin zeigt sich die fundamentale Kenntnis des bürgerlichen Rechts, auf die der Professor ganz besonderen Wert legt.

Sie stehen in einer Fensternische des Universitätskorridors. Krause blättert wild im Bürgerlichen Gesetzbuch herum, und seine wulstigen Lippen formen sich mit so offensichtlichem Vergnügen zu juristischen Fachausdrücken, daß Dickmann dieses Phänomen erstaunt betrachtet, anstatt auf die geistvollen Deduktionen zu hören.

»Sehen Sie, Herr Kommilitone: Paragraph 631. Werklieferungsvertrag! Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Man müßte also zunächst einmal fragen: liegt in der Herstellung eines warmen Bades die Herstellung eines Werkes im Sinne von Paragraph 631? Beachten Sie: warmes Wasser. Kann man herstellen, muß man herstellen, denn warmes Wasser fließt nicht so ohne weiteres aus dem Wasserhahn. Ich würde also sagen, in der Lösung einer Badekarte für ein warmes Bad liegt ein Werkvertrag.«

Krause blättert aufgeregt weiter. Dabei murmelt er: »Fünfhundertfünfundsechzig ... fünfhundertfünfundneunzig ...«

Dann schreit er entzückt auf: »Ha! Sehen Sie, man könnte natürlich auch sagen, es liegt ein Mietvertrag vor. Verstehen Sie? Man mietet etwas. Man mietet in diesem Falle eine Badewanne, die mit warmem Wasser gefüllt ist. Man mietet sie für eine bestimmte Zeit, die in der Badeordnung der betreffenden Badeanstalt festgelegt sein wird. Aber ...«

Krause hebt den Zeigefinger und lächelt listig. Er zieht seinen schmalen Körper wie einen Flitzbogen zusammen: »Der Mann, der baden will, erhält durch die Lösung einer Badekarte das Recht, sich in die mit warmem Wasser gefüllte Badewanne zu legen. Kann man nun ein Recht mieten?«

Krause sieht Dickmann provozierend an. Der zuckt die Achseln.

»Nein, man kann es nicht!« Krause klatscht in die Hände. »Man kann es nicht! Rechte können nur verpachtet, aber nicht vermietet werden! Vergleichen Sie, Herr Kommilitone, Paragraph 535, Paragraph 580 ...«

Dickmann sieht sein Gegenüber fassungslos an. Der redet und redet. Paragraphen wirbeln in der Luft herum. Miete, Pacht, Werkvertrag, Dienstvertrag ...

Man findet sich nicht durch. Man geht in eine Badeanstalt, löst eine Karte, legt sich in eine Badewanne. Die Sache ist erledigt. Erledigt? Ha! Mietvertrag, Pachtvertrag ...

Krause ist zu Ende. Er räuspert sich und sagt mit froher Entschlossenheit: »Ich entscheide mich also für einen Werkvertrag.«

»Warum?« fragt Dickmann gedankenlos.

»Mein Gott, –« Krause zuckt geringschätzig die Achseln. »Weil es das Ausgefallendste ist. Sehen Sie, über diesem Abschnitt von Fragen steht ›Miete, Pacht‹. Der Professor will also in der Lösung der Aufgabe den Unterschied zwischen Miete und Pacht festgestellt haben. Ist doch langweilig! Schön, ich werde diesen Unterschied auseinandersetzen und dann sagen, daß keins von beiden in Frage kommt. Allerdings ...«

Krause murmelt vor sich hin, blättert wieder im Gesetzbuch hin und her. »Allerdings muß man, wenn man einen Werkvertrag als vorliegend erachtet, nachweisen, daß der Mann, der die Badekarten abgibt, in der Tat auch selbst das kalte Wasser auf die vorgeschriebenen dreißig Grad erwärmt. Dann stimmt's.«

So genau wollte es Dickmann garnicht wissen. Er fragt noch einmal schüchtern: »Aber was ist denn nun richtig?«

»Richtig?« Krause fragt es im Tone so ehrlicher Entrüstung, daß Dickmann sofort das Gefühl hat, eine furchtbare Dummheit begangen zu haben.

»Richtig? Darauf kommt es doch garnicht an, Herr Kommilitone. Die Hauptsache ist, daß Sie Ihre Meinung gut fundieren können. Daß der Professor merkt, Sie verstehen Ihren Kram, und ich sage Ihnen ein für allemal: je ausgefallener Ihre Lösung ist, desto besser wird sie zensiert werden. Sehen Sie: Werkvertrag! Kommt hier an sich garnicht in Frage. Aber wenn ich in meine Arbeit etwas schreibe wie ›locatio, conductio operis‹, oder wenn es mir gelingt, die Verabfolgung eines warmen Bades als den Umsatz einer Arbeitsleistung gegen Vergütung zu definieren, dann habe ich recht, und der Professor freut sich.«

»Aber die Rechtsfolgen?«

Krause lächelt nachsichtig. Man merkt ihm an, daß er den Fall des Juristen Dickmann für hoffnungslos hält: »Rechtsfolgen? Ja, du lieber Gott. Wenn Sie baden wollen, die Karte bezahlt haben, und das Wasser fließt kalt in die Wanne oder überhaupt nicht, dann können Sie ihr Geld zurückverlangen. Ganz piepe, ob Sie glauben, einen Miet-, Pacht- oder Werkvertrag abgeschlossen zu haben.«

Diekmann möchte eigentlich noch fragen, warum denn überhaupt dies ganze Deduktionstheater aufgeführt werden muß, wenn im Effekt doch alles auf dasselbe hinausläuft. Aber er wagt es nicht. Irgendeinen Zweck wird es schon haben.

Krause redet noch einiges mehr. Daß z. B. der ganze Reiz der Juristerei ja darin liege, daß sich nie mit hundertprozentiger Gewißheit sagen läßt, wie eine Rechtsfrage entschieden werden kann oder muß.

Dickmann hätte auch hiergegen noch einen kleinen Einwand. Ein Satz fällt ihm ein, den er neulich in einer juristischen Zeitschrift gelesen hat: »Das rechtsuchende Publikum hat einen Anspruch auf Rechtssicherheit.« Das hat ihm eingeleuchtet. Wie sollte es anders sein? Dickmann verscheucht seine lästigen Gedanken mit einer wischenden Handbewegung: »Ach was!«

Nachdem die beiden bereits mehrfach miteinander »gearbeitet« haben, wobei es im wesentlichen darauf ankam, daß Krause Dickmann bei der Lösung der Übungsaufgaben half, bittet ihn Dickmann, ihn in seiner Wohnung zu besuchen.

Das Dienstmädchen meldet ihn an: »Ein Herr Krause.« Krause steht in der Diele und wagt nicht, sich auf einen der Klubsessel zu setzen. Es erfordert Dickmanns ganzen Takt, den sichtlich erschütterten und tödlich verlegenen Kommilitonen zu einem harmlosen Gespräch zu bringen. Sie sitzen in Dickmanns Zimmer. Das Mädchen schiebt einen Teewagen an den niedrigen Tisch: Sandwichs, Tee, Likör, Zigaretten ...

Wilhelm Krause ist sehr höflich, sehr gemessen. Von seiner gewohnten Lebhaftigkeit ist heute nichts zu merken. Er antwortet auf Dickmanns Fragen kurz, und Dickmann zeigt ihm die Bibliothek seines Vaters. Krause scheint zerstreut. Er schnauft leise vor sich hin. Seine Hände zittern, wie er einen kostbaren Band des Code civil aus dem Regal nimmt. Juristische Monographien über seltene Rechtsgebiete, uralte Werke über preußisches Landrecht, längst verschollene Gesetzestexte. »Donnerwetter!« sagt Krause bewundernd.

Nachher ist nicht mehr viel mit ihm anzufangen. Und wie dann noch zufällig der Landgerichtsdirektor in Dickmanns Zimmer kommt, ist es mit Krause ganz und gar vorbei: er steht steif, sagt keinen Ton, und seine dicken Ohren glühen dunkelrot. Dickmann ist das sehr unangenehm, sein Vater sieht ihn so merkwürdig an.

»Was wollen Sie später mal anfangen, Herr Krause?«

»Richter, Herr Landgerichtsdirektor!«

»So so, Richter«, sagt der kühl, und Dickmann ist alles furchtbar peinlich. Sowas will nun Richter werden. Kollege! Man steht sozusagen auf einer Stufe. Wilhelm Krause und Friedrich Wilhelm Dickmann. Genau dasselbe. Krauses Vater ist Bürovorsteher bei einem Rechtsanwalt. Und da muß der Junge natürlich mindestens Rechtsanwalt werden, Amtsrichter. »Mein Sohn, Amtsgerichtsrat Krause ...«

Dickmann ist sehr nachdenklich geworden und sehr freundlich zu dem armen Krause: »Sagen Sie mal, warum wollen Sie eigentlich Richter werden? Sie mit Ihrer Beweglichkeit sind doch geradezu der geborene Rechtsanwalt ...«

Krause lächelt einfach und zieht an den Fingern, daß es knackt: »Und wie soll ich jemals zu dem Geld kommen, das dazu gehört, eine Praxis anzufangen?«

Ach so, ja, man braucht Geld dazu. Dickmann hat nicht daran gedacht. Und Dozent, Professor?

Krause lacht einfach. Als ob schon jemals ein Außenseiter Professor an deutschen Universitäten geworden wäre. Privatdozent, kein Verdienst, jahrelanges Warten. Wovon soll man leben? Man muß schon Vermögen haben, wenn man das aushalten will. Oder die Tochter eines Professors heiraten, damit der Schwiegervater ein gutes Wort bei der Fakultät einlegt. Aber wird eine Professorentochter Wilhelm Krause heiraten? Die Herren sind allmächtig, lassen keinen Unberufenen in ihre Kreise eindringen. Nein, – die Revolution hat daran nicht das Geringste geändert.

Dickmann lächelt über sich. Er hat sich eben auf dem Gedanken ertappt: man müßte eigentlich Professor werden ...

Dschungel! Dschungel! Man findet sich nicht durch.

Gut, daß Dickmann an der Atmosphäre seines Elternhauses, an der klaren, vorbildlichen Erscheinung seines Vaters einen Rückhalt hat. So bleiben ihm die schlimmsten Skrupel erspart.

Noch besser wäre es gewesen, er hätte Gerhard Donath niemals kennen gelernt!

Dickmann bespricht nach einer Übung mit Krause die nächste Aufgabe: »Jemand gibt einer Frauensperson, mit der er ein Verhältnis hatte, da er sich verheiraten will, als Abfindung einen Schuldschein über tausend Mark. Ist der Schuldschein gültig?«

»Natürlich nicht«, sagt eine Stimme neben den beiden.

Krause ist überrascht. »Natürlich nicht?«

Der Student zieht die Schultern hoch: »Ich bitte zu beachten: wenn ein Mensch heiraten will, dann ist das eine im Sinne der Rechtsordnung außerordentlich begrüßenswerte Tatsache. Der Mann muß mit allen Mitteln in diesem Vorhaben unterstützt werden. Ein weibliches Wesen, dem er vor seiner Verheiratung eine Abfindung versprechen muß, ist eine ›Frauensperson‹. Es ist rechtens und gottgewollt, daß dieses Mädchen von ihrem ungetreuen Liebhaber beschissen werden muß. Wo kämen wir denn sonst hin?«

Der fremde Student lächelt freundlich: »Gestatten Sie, Donath.«

Krause und Dickmann sind leicht erstaunt. Sie wissen nicht, ob sie lachen oder indigniert sein sollen.

Donath läßt ihnen keine Zeit. Er setzt sich nonchalant auf einen Tisch und redet weiter: »Es widerspricht unzweifelhaft dem Sinn des Gesetzes, daß einer Hure – denn nur um eine solche kann es sich hier handeln – von Rechts wegen der pünktliche Erhalt ihres Sündenlohnes garantiert werden sollte. Also, um auf unsere Aufgabe zurückzukommen: der Schuldschein ist natürlich nicht gültig.«

Krause speichelt vor Erregung: »Immerhin recht bemerkenswerte Beweisführung. Was hat die aber mit dem Gesetz zu tun?«

Donath verbeugt sich freundlich: »Alles, Herr Kommilitone.«

Dickmann ist ratlos.

Krause zischt empört: »Grotesk!«

»Wenn Ihnen die Beweisführung nicht zusagt, bin ich auch gern bereit, Sie mit den im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich gebilligten Mitteln vorzunehmen. Also: der Schuldschein ist nicht gültig. Weil nämlich nach Paragraph 518 ein Schenkungsversprechen der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedarf. Ein Schuldschein, wie derjenige, den der Liebhaber seiner verlassenen Geliebten ausstellt, bedeutet nichts anderes als ein Schenkungsversprechen, eine schenkweise erteilte abstrakte Schuldanerkenntnis. Was zu beweisen war. Es geht auch auf diese Art.«

Krause räuspert sich: »Ihre Lösung ist richtig. Ihre erste Darstellung war ein guter Witz, aber völlig abwegig. Denn der Gesetzgeber wollte ganz offenbar mit dieser Bestimmung den wirtschaftlich Schwächeren schützen. Ihn veranlassen, entweder die Schenkung sofort zu bewerkstelligen, oder aber dem Beschenkten die größtmöglichen Garantien dafür geben, daß das Versprechen auch wirklich eingehalten werden wird.«

»Herr, Sie versündigen sich an den heiligsten Imponderabilien des Schuldrechts! Das Gesetz ist nicht dazu da, die Vermögensveränderung zu schützen, sondern den dauernden Besitz des Eigentümers zu garantieren. Wenn der wirtschaftlich Schwächere unterstützt werden sollte, dann genügte es vollauf, gerade dem formlosen Schenkungsversprechen die größte Rechtswirksamkeit einzuräumen. Guten Abend, meine Herren ...«

Dickmann sieht dem Studenten Donath belustigt nach. Ein Mann mit Humor. War sehr lustig, dieser Blödsinn, den er da vorhin mit seinem Beweis angestellt hat. Da geht er: schlank, gutangezogen. Im Corps ist der sicher nicht gewesen. Offizier auch nicht. Wie er mit den Armen schlenkert!

»Unangenehmer Bursche!« stellt Krause empört fest.

Richtig, da ist ja auch noch Krause. Er steht neben ihm. Eine entsetzliche Krawatte trägt der Mann wieder. Und diese schwarzen Fingernägel! »Unangenehmer Bursche!« sagt Krause. Und Dickmann nickt gedankenlos. Dann ärgert er sich darüber. Was hat Krause an dem Donath rumzumäkeln. Bißchen verrückt mag er ja sein, keine Disziplin, aber sicher aus guter Familie. Nein, Krause hat kein Recht, Donath zu kritisieren. Soll sich erst mal die Pfoten waschen.

»Sehen Sie,« Krause wird sehr ernst, »das ist so einer von den Leuten, die mit einem schlechten Witz das Recht verdrehen wollen. Sie lachen, aber glauben Sie mir, das ist eher zum Weinen! Stellen Sie sich vor, so ein Mann wird später mal Beamter. Oder vielleicht sogar Richter! Keinen Respekt vor dem Gesetz. Destruktive Tendenzen. Immer dieser Blödsinn mit dem wirtschaftlich Schwächeren und der Garantie des Eigentums. Das sind bolschewistische Methoden. Sie höhlen das Gebäude unserer Kultur, unserer Staatsmoral, unseres Rechts von innen her aus. Und wir, – na, sehen Sie, Sie lachen auch noch darüber.«

Dickmann lacht wirklich: »Entschuldigen Sie, aber wie ein Bolschewist sieht der wirklich nicht aus.«

Krause ist unversöhnlich. Er sieht Dickmann aus braunen Augen vorwurfsvoll an: »Lachen Sie nicht, sage ich Ihnen. Solche Leute sind eine Gefahr. Sie bohren mit ihrer teuflischen Dialektik in den Grundlagen des Rechts herum, und eines Tages fällt die ganze Geschichte zusammen.«

Dickmann opponiert. Krause nimmt sich entschieden zuviel heraus. Hysterisch ist das. Scheint eifersüchtig auf den Jungen zu sein, weil der augenscheinlich Geld hat. Dickmann wird sehr offiziell und überlegen: »Wenn man Sie so reden hört, denkt man, Sie wären ein alter Priester und sprächen über Religion ...«

»Ich bin Jurist und rede über das Recht«, fällt Krause triumphierend ein. »Wo sind da die Unterschiede?«

Dickmann weiß darauf nichts zu erwidern. Vielleicht hat Krause sogar recht. Aber die Bundesgenossenschaft mit diesem aufgeregten rothaarigen Menschen schmerzt, wenn sie gegen einen Mann wie Donath gerichtet ist.

Es geht ihm überhaupt öfter ganz merkwürdig. Wenn Krause vorhin gesagt hat, man müßte mit Maschinengewehren zwischen die Bolschewisten schießen, dann ist das genau dasselbe Rezept, das Tressen gestern Abend empfohlen hat. Aber bei Krause hört sich das alles ganz anders an. Wie kommt das? Vielleicht hat Krause überhaupt kein Recht, genau so zu sprechen? Es klingt bei ihm alles viel feiger, brutaler, gröber. Mein Gott, wer ist denn Krause schließlich? Sohn eines Bürovorstehers. Kann mal Richter werden, gut. Aber deswegen ist er immer noch kein feiner Mann ...

»Gerade jetzt, wo alle sittlichen und rechtlichen Begriffe ins Schwanken geraten sind«, sagt Krause und macht dabei ein so ernstes Gesicht, als spräche er vom Tode seines Vaters. Unangenehm. Dickmann verabschiedet sich sehr kühl von ihm, und sein Kommilitone sieht ihn traurig und von unten herauf an.

Keine halbe Stunde später hört Dickmann seinen Vater entrüstet ausrufen: »Es ist entsetzlich, wie jetzt alle sittlichen Begriffe ins Schwanken geraten! Daß sich Männer, die ernstgenommen sein wollen, schützend vor das Verbrechen stellen!«

Dickmann ist beunruhigt. Krause Arm im Arm mit dem Landgerichtsdirektor und dem Rittmeister von Tressen? Wo liegt der Fehler? Hier kann etwas nicht stimmen.

Es muß etwas Schreckliches vorgefallen sein, wenn der Landgerichtsdirektor zu Hause von seinen beruflichen Angelegenheiten zu seinen Angehörigen redet: »Komm mal her, du kennst die ganzen scheußlichen Einzelheiten des Tatbestandes nicht. Du bist darum unvoreingenommen. Ich möchte gerne von dir hören, was du zu diesem Fall sagst.«

Dickmann setzt sich seinem Vater gegenüber und hört aufmerksam zu: »1917 hat ein Arzt einem Patienten, der nicht ins Feld gehen wollte, eine Giftinjektion gemacht. Der Mann bekam ein geschwollenes Knie und mußte ins Krankenhaus, wo er bis zum Ende des Krieges blieb. Jetzt hat sich dieser Feigling auch noch mit seiner Drückebergerei gerühmt, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, und gestern haben wir den trefflichen Arzt zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Drei Jahre Ehrverlust hat er natürlich auch noch bekommen. Was sagst du dazu?«

Dickmann ist verlegen. Du lieber Gott, Krieg. Das ist nun schon so endlos lange her. Was ist inzwischen nicht alles geschehen. »Natürlich, ist doch ganz richtig«, sagt er zerstreut.

Der Landgerichtsdirektor ist ehrlich erschüttert. Dickmann hat ihn noch kaum so gesehen: »Und nun lies das hier! Lies das hier!« ruft er erregt und schlägt mit der flachen Hand auf ein zerknittertes Zeitungsblatt. Dickmann liest: »Ein befremdendes Urteil«.

»Das wagt so ein Mann zu schreiben! Ein Journalist! Ein gebildeter Mann immerhin. Stellt sich schützend vor das Verbrechen! Eine verruchte Zeit, in der wir leben!«

Dickmann liest: »§ 142 Strafgesetzbuch. Der Paragraph stellt denjenigen unter Strafe, der sich selbst verstümmelt, um sich seiner Wehrpflicht zu entziehen.« Der verbrecherische Arzt hat Beihilfe dazu geleistet. Wenn es nach dem Direktor gegangen wäre, wäre der Kerl ins Zuchthaus gekommen.

Er kann sich nicht beruhigen: »Befremdendes Urteil! Weil Deutschland keine Wehrpflicht mehr hat, deshalb soll der Mann nicht bestraft werden? Kann ich vielleicht etwas dafür, daß die Novemberverbrecher Deutschland wehrlos und ehrlos gemacht haben! Der Paragraph soll jetzt sinnlos sein? Er ist Gesetz, und ich habe mich nur nach dem Gesetz zu richten. Dann hätten die Leute eben den Paragraphen aufheben sollen. Kann ich vielleicht etwas dafür, daß sie es vergessen haben? Sie haben sich ja auch nicht gescheut, die Strafbestimmungen über Majestätsbeleidigungen einfach durch eine Verordnung außer Kraft zu setzen. Hätten sie doch das ganze Strafgesetzbuch aufheben sollen. Aber nein, – dazu waren die Herren natürlich nicht fähig. Zu einem wirklich gesetzgeberischen Werk hat es bei ihnen nicht gelangt. Sie haben das Strafrecht des kaiserlichen Deutschland bestehen lassen, und wir sollen uns womöglich einer Rechtsbeugung schuldig machen, wenn wir nach diesem Gesetz Recht sprechen!«

Der Landgerichtsdirektor geht mit großen Schritten im Zimmer auf und ab. Seine Stimme zittert vor Empörung. Sein Sohn sieht ganz plötzlich sehr klar. Er hat daran noch garnicht gedacht: kaiserliches Recht, Recht der Republik ... Dickmann unterdrückt ein Lächeln. Eigentlich komisch. Da machen die Leute eine Revolution und lassen die alten Gesetze einfach bestehen. Im Grunde genommen ist es doch nun einmal sinnlos, eine Selbstverstümmelung zu bestrafen, wenn Deutschland überhaupt keine Wehrpflicht mehr hat. Aber das ist Gesetz, kaiserliches Gesetz ...

Dickmann hat eine sehr schlechte Meinung von den Revolutionären. Stümper sind das. Kleine Handwerker. Haben keine Ahnung von der Rechtswissenschaft. Sein Vater hat ganz recht. Ist doch eine Unverschämtheit von diesem Journalisten, dieses völlig gesetzmäßige Urteil »befremdend« zu nennen. Na ja, diese Leute sympathisieren mit dem Verbrechen schon aus dem Grunde, weil sie selbst Verbrecher sind. Was ist schon für ein Unterschied zwischen so einem Minister, der während des Krieges den Munitionsstreik geleitet hat, und einem Einbrecher? Der eine muß nach dem, der andere nach einem anderen Paragraphen bestraft werden. Alles eine Gesellschaft. Und so etwas regiert in Deutschland!

»Alle sittlichen Grundsätze sind ins Wanken geraten ...«

Das hat Krause auch gesagt. Aber Dickmann weiß immer noch nicht, warum es ihm so peinlich ist, wenn Wilhelm Krause dieselben Ansichten äußert wie sein Vater. Vielleicht liegt der Grund für diese Unsicherheit in der bedauerlichen Tatsache, daß heute eben immer mehr Leute aus den unteren Schichten sich in Berufe drängen, die ihnen eigentlich nicht zukommen. Das korrumpiert die Leute natürlich. Sie reden der herrschenden Klasse zum Munde. Dickmann lächelt, als hätte er sich auf einer Dummheit ertappt. »Herrschende Klasse!« Das kommt davon, daß man jetzt immer diesen Unsinn liest, man gewöhnt es sich direkt schon an, im Stil der roten und rötesten Zeitungsschreiber zu sprechen und zu denken.

Übrigens, – so töricht ist es doch garnicht: es muß auch so etwas wie Volk geben. Kann doch nicht jeder Landrat oder Landgerichtsdirektor sein. Warum wehrt man sich eigentlich gegen die Bezeichnung »herrschende Klasse«?

Dickmann fühlt sich nun einmal als Aristokrat, und das verbindet ihn mit jenem sarkastischen Studenten Donath, der den guten Krause neulich so in Zorn gebracht hat.

Donath über das geltende Strafrecht reden zu hören, ist ein vollendeter Genuß. Nichts ist dem Mann heilig. Er wäre in der Tat ein ganz gefährlicher Mensch, wenn man alle seine Worte ernst nehmen wollte. Aber Dickmann hat ein sehr feines Empfinden dafür, daß Donath das alles nicht so schlimm meint. Sohn eines reichen Bankiers, unausgefüllt, klug, kalt, – der Mann kann garnicht anders, als sich über seine Mitmenschen und deren heiligste Gefühle lustig zu machen: Donath ist eben Aristokrat.

Der Landgerichtsdirektor sieht den Verkehr seines Sohnes mit Donath offenbar nicht sehr gerne. Was ist dieser Donath für ein Mensch? Im Krieg hat er es nicht weiter als bis zum Fähnrich gebracht. Im Corps war er nicht, und dabei stammt der Mann aus guter Familie. Mauvais sujet? Der Landgerichtsdirektor ist sehr förmlich, wenn er ihn zufällig einmal bei seinem Sohn sieht.

Das hindert Dickmann nicht, Donath häufig zu besuchen. Manchmal treffen sie sich abends bei einer Flasche Wein, manchmal spielen sie auch Tennis miteinander.

Dickmann hört sich Donaths geistreiche Paradoxien mit jenem sachlich heiteren Interesse an, mit dem man etwa dem Spiel eines eleganten Barsois zusieht: es bedeutet nicht viel, aber es sieht gut aus. Was Donath sagt, hört sich alles so spielerisch an, so angenehm boshaft ...

»Ich beneide Sie, Dickmann«, sagte Donath weich und lehnt sich weit in seinen Sessel zurück. »Ich beneide Sie. Ich bin gern mit Ihnen zusammen. Sie haben so eine erfreuliche Kraft in allem, was Sie denken und tun. Ich bringe die nicht mehr auf. Sie haben Ihre feste Meinung über sich selbst und über das Leben, – was tut es, daß diese Ansichten idiotisch sind. Sie haben wenigstens welche. Sie sind mit Ihrer ganzen Liebe zum Altpreußentum ein einziger Anachronismus. Aber hübsch, sehr hübsch sogar.«

Dickmann lächelt. Es sitzt sich so weich in diesen tiefen Sesseln aus weißem, japanischem Rindsleder. Donaths »Meukow« ist wundervoll. Eine angenehme Stimme hat der Mann. Dickmann lächelt schläfrig.

»Und wenn ich mir so Ihren Vater ansehe. Fabelhaft! Eine ehrwürdige Ruine. Ein wandelnder Atavismus. Einfach indiskutabel: Gott, das Recht, Seine Majestät und der Kösener S. C. Großartig sowas. Daß es so etwas gibt in dieser Zeit des Moneymachens und des platten Durchschnitts. Ne, der Mann lügt nicht. Der nicht. Er ist lächerlich. Aber aus Überzeugung. Er ist ungerecht. Aber er weiß es nicht.«

Die blauen Tabakswölkchen ringeln sich in der unbewegten Luft des Zimmers. Dickmann dämmert vor sich hin. Hört mit halbem Ohr auf Donaths Worte und läßt sich dessen haltlose Geisteleien eingehen wie ein süßes Gift, halb begehrend, halb widerwillig.

Donath spricht. Dickmann träumt. Was das für eine Zeit ist. Am Rhein stehen Marokkaner als französische Besatzung. Schande und Schmach. Sein Vater hat heute nachmittag fast geweint, als sie davon gesprochen haben ...

Donath läßt das Grammophon laufen. Schluchzende Stimmen, dunkle Sehnsüchte: »... he brought me out of the miry clay, he set my feet on the rocks to stay ...«

»Was ist das?« fragt Dickmann halblaut.

»Ein Negerchoral ...«

Schwarze Schmach. Lustmorde in der Pfalz. Die Senegalesen hatten beim Sturmangriff das Messer zwischen den Zähnen. Farbige Franzosen, gierige Affenköpfe. »... he puts a song in my soul to day ...« Samtenes Streicheln. Schwarze Schmach. Deutsche Frauen: »Aoh, Lord help me!«

Negermusik. Entsittlichung unseres Volkes. Man darf sich so einen Mist nicht anhören. Weg mit dieser sanften Lethargie von Cognac und Negro-spirituals! Deutsche Frauen! Schwarze Schmach am Rhein, – wie fern das alles liegt ...

Solche Abende verlebt Dickmann oft. Manchmal hat er am nächsten Tag ein unheimliches Gefühl im Magen, das er sich nicht erklären kann. Es ist so ähnlich wie der Magenschmerz aus der Kinderzeit, den die Erwachsenen »schlechtes Gewissen« nannten.

In solchen Stimmungen läßt sich Dickmann mit Krause in umfangreiche politische Gespräche ein, in denen die beiden herzhaft auf Gott und alle Welt schimpfen. Oder er verabredet sich mit seinen Regimentskameraden von Rienitz und Schmiedel, die hier in Berlin ein müßiges Dasein führen: Rennplätze, Tanzdielen, Klubs, Weinkneipen, Weiber. »Phänomenaler Abend heute ...«

Oder er geht zum Corps Holsatia auf die Kneipe. Tabaksqualm, Bierreden, Trinksprüche, Lieder, gelbes Bier in hohen Deckelgläsern. »Wir haben die Ehre und das Vergnügen, den Herrn Vertreter eines hohen CC. der Markomannia Jena heute unter uns zu sehn. Wir wünschen demselben einige vergnügte Stunden in unserer Mitte und hoffen und wünschen, daß sich die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Markomannia einerseits und der Holsatia andererseits weiterhin festigen mögen zum Wohle unseres Bundes, des Verbandes und darüber hinaus zum Wohle des gesamten Vaterlandes.«

Wie oft er das schon gehört hat. Immer dasselbe. »Silentium für das Lied!« »Herr Verbandsbruder, darf ich mir gehorsamst einen Ganzen aufs Spezielle gestatten?« – »Danke vielmals, ziehe mit!« Nachher Radau auf der Auguststraße. Irgendeine Hure, Absteige am Schiffbauerdamm oder in der Karlstraße: »Bubi, du bist doch nu so besoffen, und dabei noch so gemütlich ...«

Ne, bei Donath ist es netter ...

Aber Dickmann muß jetzt arbeiten, bald fertig werden. Man kann doch dem alten Herrn nicht immer auf der Tasche liegen. Fängt schon an, etwas ungeduldig zu werden. Das Geld wird knapp. Markentwertung. Alles diese Juden und Schieber. Folge der Versklavung Deutschlands.

Dickmann arbeitet. Strafrecht, Strafprozeßordnung. Wie klar das alles ist. Haftbefehl, Voruntersuchung, Hauptverhandlung. Über die Stellung des Verteidigers. Macht direkt Spaß.

Was so die Menschen alles anstellen: Urkundenfälschung, schwere Urkundenfälschung. Diebstahl, schwerer Diebstahl. Rückfallsdiebstahl. Vergehen und Verbrechen wider die Sittlichkeit. Störung der öffentlichen Ordnung und der Religion. Gotteslästerung. Hochverrat. Landesverrat, Kriegsverrat, diplomatischer Landesverrat, Abtreibung, Aufreizung zum Klassenhaß. Menschenraub. Tolle Sachen ...

Strafrecht: da ist ein Tatbestand, hier ist ein Paragraph. Man braucht nichts weiter zu tun, als für den richtigen Tatbestand den richtigen Paragraphen auszusuchen. »Der Täter ist also nach § 217 zu bestrafen.« Erledigt. Man braucht dann bloß noch abzulesen, was da für eine Strafe angegeben ist. Zuchthaus nicht unter drei Jahren. Im Milderungsfall Gefängnis nicht unter drei Monaten. Kinderleicht: man sucht sich aus, was einem zu passen scheint. Freies richterliches Ermessen.

»Eine ledige Frauensperson trinkt ein Glas Zuckerwasser, in der irrigen Meinung, dadurch die Unterbrechung einer Schwangerschaft zu bewirken, die nur in ihrer Einbildung existiert. Ist die Frau strafbar?«

Gelegenheit, sich gründlich mit dem Problem des »Verbrechens wider das keimende Leben« zu beschäftigen. Keimendes Leben, – wie war das doch? Lenchen Flöter. Junge, Junge, verflucht hätte man dabei reinfallen können: »Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt, oder im Mutterleibe tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, tritt Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten ein. Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher mit Einwilligung der Schwangeren Mittel zu der Abtreibung oder Tötung bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.«

Junge, Junge, fünf Jahre Zuchthaus! Hast noch verdammt Schwein gehabt, daß Schütze damals nicht rangewollt hat!

Freilich: nun ist Lenchen tot ...

Fünf Jahre Zuchthaus! Gut, daß das arme Mädel gestorben ist, sonst hätte sie vielleicht noch bestraft werden müssen. Merkwürdig, wie leicht man selbst als gebildeter Mensch in die Gefahr geraten kann, mit dem Strafgesetz zu kollidieren.

Aber das hat mit diesem Fall hier gar nichts zu tun. Dickmann wälzt Kommentare und Lehrbücher, um festzustellen, ob die Frau strafbar ist. Natürlich Blödsinn. Erstens war die Frau ja gar nicht schwanger. Zweitens hätte das Zuckerwasser niemals eine Schwangerschaftsunterbrechung herbeigeführt. Aber man muß gerade bei solchen Fragen sehr vorsichtig sein. Man kann sich da irren. Der gesunde Menschenverstand ist keine rechtserhebliche Größe. Was Dickmann sich unter Gerechtigkeit vorstellt, das ist dem Gesetzgeber gleichgültig. Also Vorsicht! Dickmann sucht und sucht. Dann lacht er. Famos: jetzt hat er's raus. Sieh mal an, die Frau muß wirklich bestraft werden. Macht doch Spaß, sowas! Jaja, man muß bloß die Gesetze kennen. Dickmann schüttelt den Kopf: tolle Sache, diese Rechtsfindung.

Also los. Dickmann schreibt; sorgfältig, mit einem genießerischen Lächeln formt er seine Sätze. Augenblick mal: »Die Frauensperson war der Ansicht, sie wäre schwanger. Sie trank Zuckerwasser, um die eingebildete Schwangerschaft zu unterbrechen. Die völlige Untauglichkeit des Mittels schließt die Strafbarkeit nicht aus. Die Frau hatte, als sie das Zuckerwasser trank, die Absicht einer Fruchtabtreibung, eines Verbrechens.« Dickmann streicht »Absicht« und schreibt »dolus«. Hört sich besser an. »Nach der allgemein anerkannten Lehre von der Strafbarkeit eines Versuchs mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt ist die Frau strafbar.«

Dickmann stutzt: da fehlt eigentlich noch etwas. Daß die Frau bestraft werden muß, steht fest. Aber wie? Zuchthaus bis zu fünf Jahren, Gefängnis nicht unter sechs Monaten? Da muß der Richter entscheiden. Kommt ganz darauf an, was das für eine Frau ist. Man muß sich auf seinen persönlichen Eindruck verlassen können. Man ist doch schließlich Menschenkenner und weiß, ob die Angeklagte einfach ein dummes Luder oder eine Verbrecherin ist. Für das dumme Luder genügen sechs Monate Gefängnis durchaus. Die Verbrecherin muß entsprechend schärfer angefaßt werden. Denn es kommt ja nicht auf die Folgen der Tat an, sondern auf die Stärke des verbrecherischen Willens. Dickmanns Aufgabe ist indessen mit der Feststellung der Strafbarkeit an sich erfüllt ...

Donath hat seinen ausgesprochen scheußlichen Tag. Eben haben sie den Fall der versuchten Abtreibung noch einmal durchgesprochen. Der Professor verliert kein Wort über die ethischen und rechtlichen Motive, die die Fruchtabtreibung als ein schweres Verbrechen erscheinen lassen. Man weiß das ja. Es gibt Leute, die wollen diese Paragraphen aufheben. Lächerlich ...

Donath ärgert sich: »Ein Rindvieh ist dieser Professor!« Dickmann fühlt sich durch den Fall juristisch angeregt und will es auf einen kleinen Disput ankommen lassen:

»Wieso?«

»Nun sagen Sie mir bloß: hat dies nur noch das geringste mit Gerechtigkeit zu tun?« Dickmann kennt Donath gar nicht wieder. Er ist heute so ernst.

»Gerechtigkeit. Gerechtigkeit!« Dickmann sagt das in einem Ton, als spräche er von einer schmutzigen Sache. »Lassen Sie doch die Gerechtigkeit aus dem Spiel und überlegen Sie sich den Fall mal mit allen Konsequenzen. Logisch, unangreifbar, einwandfrei ...«

Donath lächelt malitiös: »Sie haben da eben etwas recht Bemerkenswertes gesagt. Ich soll die Gerechtigkeit aus dem Spiel lassen. Wenn ich bei der Findung eines Urteils die Gerechtigkeit aus dem Spiel lasse, dann ist das Urteil, – wie sagten Sie doch? Logisch, unangreifbar, einwandfrei. Das ist sehr hübsch. Ich glaube, Sie eignen sich hervorragend zum Strafrichter.«

Dickmann ärgert sich. Donath hat ihn auf einer Dummheit ertappt. Das nimmt er ihm übel. »Ach Sie mit Ihrem ewigen Geschimpfe!« sagt er unwillig, und es soll überlegen klingen.

Donath schweigt, und einige Tage hindurch sind ihre Beziehungen zueinander sehr förmlich und kühl.

Dickmann hat ein sehr sicheres Empfinden dafür, wieweit man Donaths geistvollen Spötteleien folgen darf. Dieser Fall scheint ihm wichtig. Er schließt sich ab, aber er merkt es nicht. Gerechtigkeit, – da hört der Spaß auf. Die Gerechtigkeit kann man nicht diskutieren. Man könnte ebenso gut von der Existenz Gottes oder vom Leben nach dem Tode reden. So etwas tut man nicht. Solche Dinge sind heilig. Dickmann spricht auch nicht über Gott, also soll Donath nicht von der Gerechtigkeit sprechen, wenn er sein Freund bleiben will.

Dickmann stammt aus einem frommen Hause. Im Salon steht Thorwaldsens einladender Christus. Es gehört zum guten Ton, daß man jeden zweiten oder dritten Sonntag in die Kirche geht. Mittags und abends wird vor und nach dem Essen gebetet. »Der liebe Gott« spielt im Denken seiner Eltern eine große Rolle.

Während des Krieges und in Jena hat Dickmann nicht mehr viel an den lieben Gott gedacht. Aber ihm ist immer etwas unbehaglich, wenn er sich der unbestreitbaren Tatsache erinnert, daß der liebe Gott in seinem Denken und Fühlen keinen Platz mehr hat. Er vermeidet es, sich darüber klarzuwerden. Damals, als er plötzlich merkte, daß er schon seit Wochen das gewohnte Abendgebet nicht mehr sprach, war er ein Junge von sechzehn Jahren. Das waren sehr drückende Schuldgefühle, die ihn dann befielen.

Jetzt ist Dickmann vernünftiger. Er hat sich mit dem lieben Gott auf den Standpunkt gegenseitiger Duldung geeinigt. Dickmann bezweifelt die Existenz Gottes nicht, aber er gesteht ihm nicht das Recht zu, sich allzu eingehend mit dem persönlichen Leben seines Kindes Friedrich Wilhelm Dickmann zu beschäftigen. Ein gentlemen-agreement, das wenigstens von Dickmanns Seite aus strikt eingehalten wird. Er duldet nicht, daß jemand in seiner Gegenwart faule Witze über den lieben Gott macht. Allerdings ist sein Protest oft schwächlich und kaum bemerkbar, aber das tut nichts. Auf das Herz kommt es an. Und Dickmanns Herz ist bei Gott. Trotz allem.

Manchmal geht er mit seinem Vater, der Mitglied des Gemeindekirchenrats ist, in die Kirche. Dann singt er laut und ergriffen die Liturgie mit. Sein Vater ist nach einem solchen gemeinsamen Kirchgang immer besonders höflich und freundlich zu ihm. Es muß schon was dran sein am lieben Gott. Das kann man nie so genau wissen. Man kann sich da scheußliche Unannehmlichkeiten zuziehen. Eines Tages stirbt man, und dann stimmt es doch mit der ewigen Seligkeit und der ewigen Verdammnis, und dann ist es zu spät. Das muß man vermeiden ...

Eines Tages stößt Dickmanns Vater, der dann und wann die Kolleghefte seines Sohnes durchblättert, auf folgenden Satz: »Die innere Zugehörigkeit zu den sozialen Organismen verleiht dem einzelnen die Kraft zu strafen und zu richten.«

Der Landgerichtsdirektor schüttelt den Kopf. Er legt das Heft aus der Hand und scheint sehr verstimmt. Nach dem Abendessen bittet er seinen Sohn in sein Arbeitszimmer. Das geht in jenen außerordentlich gepflegten Formen vor sich, gegen die es einfach keine Opposition gibt: »Wenn du nichts anderes vorhast, darf ich dich wohl einen Augenblick ...«

Sie sitzen sich in Klubsesseln gegenüber. Der Vater bietet ihm höflich eine Zigarre an: »Rauchst du?«

Dickmann deutet eine Verbeugung an. »Danke sehr.«

Sie schweigen. Der Landgerichtsdirektor scheint verlegen. Dann sagt er vorsichtig: »Ich habe mich niemals in deine Studien eingemischt. Ich bin der Ansicht, jeder junge Mensch muß Nöte und Freuden einer Erkenntnis selbst auskosten. Ich muß heute von diesem Prinzip abweichen, weil ich eine große Gefahr zu erkennen glaube, vor der ich dich bewahren möchte. Ich las vorhin in deinem Kollegheft diesen bedauerlichen Satz und bin erschreckt zu sehen, daß heute die moralische und religiöse Knochenerweichung auch schon auf die Hochschullehrer übergegriffen hat. Was heißt dieses trübe Bekenntnis zu den sozialen Organismen? Nichts. Bestenfalls das Eingeständnis einer ungeheuerlichen Leere und seelischen Armut. Sieh dir dieses Volk an, sieh dir diesen Staat an und sage mir, was für Kräfte aus diesem jämmerlichen Pack zu schöpfen sind.«

Dickmann lauscht respektvoll. Er weiß nicht, wo der Vater hinaus will. Er hatte bisher keine Veranlassung, sich darüber klar zu werden, woher der Richter das Recht zum Richten und zum Strafen nimmt.

»Gott der Allmächtige ist es, dem wir verantwortlich sind. Wenn wir das Gefühl der unendlichen Bindung an Gott verloren haben, dann sind wir arme Menschen, deren Richten und Strafen sinnlos ist und ungerecht. Wir sind Diener der göttlichen Gerechtigkeit, und jedes Urteil soll sein wie ein Gottesdienst. Vergiß das niemals!«

Dickmann verbeugt sich zustimmend. Also Gott, und nicht das Gesetz?

»Vergiß das niemals!« Die Stimme seines Vaters bebt. »Versprich es mir!«

Hacken zusammen, die Hand ausgestreckt, steht Dickmann vor seinem Vater und verspricht ihm, niemals die unendliche Bindung an die göttliche Majestät zu vergessen: »Ich verspreche es dir!« sagt er schlicht und stark, und es ist wie in der Kirche.

Der Landgerichtsdirektor lächelt nicht. Sein Gesicht ist streng und ergriffen. Er zitiert Bibelsprüche: »Auge um Auge, Zahn um Zahn. Wer Blut vergießt, des Blut soll wieder vergossen werden. Nein, die Gerechtigkeit kommt von Gott. Wie sollte sonst der Richter die ungeheure Verantwortung seines Berufs tragen können, wenn er sich nicht im Einklang befände mit Gottes Willen?«

Dickmann weiß es nicht. Er weiß nur, daß sein Vater recht hat. Der ist ein Diener Gottes, unantastbar und gerecht, unbarmherzig und eifernd. So wie er müßte man sein.

Aber Dickmann betet auch nach dieser Unterredung nicht mehr, und vor jedem Gedanken an Gott und die ewige Seligkeit zieht er sich auf ein unverbindliches »Es wird schon etwas dran sein« zurück. So denkt er und erkennt mehr und mehr die religiösen Grundlagen des Rechts der deutschen Republik: Gotteslästerung, Störung des Religionsfriedens, die Heiligkeit der von Gott geschaffenen Ehe, die Rechtlosigkeit eines in sündiger Unzucht gezeugten unehelichen Kindes, das in vermögensrechtlicher Beziehung mit seinem Vater nicht verwandt ist. Ja, wie sollte man dies alles als gerecht empfinden, wenn man die unendliche Bindung an Gott vergessen hat?

Aber das sind Theorien. Sie haben mit dem praktischen Leben nicht viel gemein. Nur selten spürt man noch etwas vom Willen Gottes in der Geschichte.

Da fallen an einem schönen Junimorgen des Jahres 1922 aus einer Maschinenpistole ein paar Schüsse, Handgranaten knallen, und Dickmann hört auf dem Heimweg von seinem Repetitor, daß aufopferungsvolle deutsche Männer den Minister Rathenau ermordet haben. Er kann ein anerkennendes »Donnerwetter« nicht unterdrücken. Das sind doch noch Kerle. »Und setzet ihr nicht das Leben ein ...«

Wie die Meute der Republikaner und Novemberverbrecher aufheult! Wie sie nach Blut und Sühne schreien. Ja, der Schlag hat gesessen. Dickmann bewundert die Techow, Kern und Fischer. Vor einigen Tagen hat man auf der Holsteiner-Kneipe einen Trinkspruch ausgebracht: »Schlagt tot den Walter Rathenau, die gottverfluchte Judensau!« Dann haben sie mit Geschrei einen Ganzen geleert, und das war alles. Aber diese hier, diese deutschen Männer ...

Der Landgerichtsdirektor mißbilligt den Mord an sich. Die Heiligkeit des Lebens, Gottes Gebote, das Gesetz. Aber er gibt zu, daß es so etwas wie einen seelischen Notstand geben kann, den das Gesetz nicht anerkennt: wenn diese Männer sich in ihrem Gewissen gedrungen gefühlt haben, den Schädling zu töten, dann müssen sie das vor Gott und ihrem Gewissen verantworten. Ist ihr Gewissen rein, wird Gott ihnen verzeihen. Es wäre zu wünschen, daß die irdische Gerechtigkeit sich dieses Falles nicht anzunehmen brauchte. Ein schweres Amt muß es sein, diese braven, heißblütigen und opferwilligen Jungens wegen Mordes verurteilen zu müssen. Das ist harte Pflicht, Gesetz. Was wissen wir armen Menschen. »Gott aber siehet das Herz an ...«

Dickmann weiß nichts weiter von dem Minister Rathenau, als daß er ein Jude und infolgedessen ein Schwein ist. Nicht als ob Dickmann ein Antisemit wäre. Er erkennt gerne an, daß es »auch« anständige Juden gibt. Sicher, – aber ein Fremdstämmiger darf nicht an verantwortlicher Stelle die Geschicke des deutschen Volkes leiten. Juden, – das sind Leute, die nicht die Wäsche wechseln, und die andauernd nach Knoblauch oder Zwiebeln riechen. Außerdem verdienen sie Geld. Sie nutzen ihre »Gastvölker« aus, schneiden gewissermaßen Riemen aus der Haut des armen Deutschen. Nein, nein, ist schon in Ordnung, daß sie das Schwein gekillt haben.

Die unendliche Bindung an Gott? »Du sollst nicht töten?« Freilich, freilich. Aber es gibt auch Ausnahmen. Beim nächsten Regimentsabend trinken die Angehörigen der Offiziersvereinigung ehemaligen Dragonerregiments Kaiser auf das Wohl der Mörder. Und einige Wochen später erheben sie sich von den Plätzen: eine Minute ehrenden Gedenkens den Männern, die sich selbst gerichtet haben ...

Die Juden, die Juden!

Man sieht es, wie sie die ganze Welt beherrschen, unsichtbar und tausendfingrig an allen Schnüren ziehen, durch die die Marionetten der Weltwirtschaft mit den mystischen »Dreihundert« verbunden sind, die nach des toten Rathenaus Meinung die Welt regieren: die Mark fällt ...

»Es ist eine verruchte Zeit!« stöhnt Dickmanns Vater. Und Frau Landgerichtsdirektor schlägt entsetzt die Hände zusammen: »Aber dann werden wir ja alle arme Leute, wenn das mit der Geldentwertung so weitergeht ...«

Der Landgerichtsdirektor nickt grimmig: »Wir kommen unters Pack! Wir verelenden!«

Und über allem schwebt der Fluch: »Die Juden! Die Juden!«

Eugen Holtgrave besucht seinen Schwager. Frau Dickmann ist eine geborene Holtgrave. Aus der Firma »Rheinische Metallwarenfabrik vormals Friedrich Holtgrave & Sohn«. Der Landgerichtsdirektor hat sich mit ihr verlobt, als er Assessor beim Oberlandesgericht Düsseldorf war.

Der Generaldirektor Holtgrave sieht sehr schwarz. Man weiß nicht, wie das alles noch enden wird. Gewiß, – es gibt Möglichkeiten genug, sich der drohenden Geldentwertung zu entziehen. Aber er weiß nicht, ob sein Schwager kaufmännisch genug denkt, um diese Möglichkeiten auszuschöpfen.

Landgerichtsdirektor Dickmann verzieht das Gesicht: »Kaufmännisch denken!« Als ob man in Schmutz griffe! Welch eine verruchte Zeit, in der wir leben! In der man Landgerichtsdirektoren zum kaufmännischen Denken zwingen will!

Holtgrave spricht sehr sachlich über die erstaunlichen Gewinnchancen, die darin liegen, daß man heute sehr große Verbindlichkeiten eingeht und sie dann nach Wochen oder Monaten in stark entwertetem Gelde zurückzahlen kann. Vorausgesetzt natürlich, daß die Geldentwertung nicht nur bestehen bliebe, sondern fortschritte. Und man muß ja wohl damit rechnen. Leider, sagt der Generaldirektor ...

»Ich würde dir vor allen Dingen empfehlen, deine Anleihepapiere schleunigst abzustoßen und dafür Industrieaktien zu kaufen. Sie repräsentieren einen bestimmten Realwert, der sich zweifellos in steigenden Kursen ausdrücken wird, so daß die geldliche Substanz unter allen Umständen erhalten bleibt ...«

Der Landgerichtsdirektor spricht kein Wort. Sein Gesicht verliert keinen Augenblick den widerwilligen Ausdruck. Holtgrave lächelt diskret: diese Beamten! Ihre Zeit ist vorbei. Heute regiert das kaufmännische Denken.

Einige Tage darauf steht der Landgerichtsdirektor am Schalter der kleinen Privatbank, die sein und seiner Frau Vermögen verwaltet. Mit festen Schriftzügen stellt er eine Verkaufsorder aus, »bestens«. Er greift in seine Brusttasche, liest sich sorgfältig noch einmal einen Zettel durch und gibt Anweisung zu kaufen: »Baroper Walzwerk«, »Hammersen Spinnerei« ...

Eine verruchte Zeit, in der Landgerichtsdirektoren an der Börse spekulieren müssen, um ihr Vermögen zu erhalten ...

Auch Dickmann spürt die verruchte Zeit. Am Taschengeld, das er von seinem Vater bekommt, und das täglich knapp und knapper wird. Das wäre wirklich nicht nötig, aber der Landgerichtsdirektor ist in eine Angstpsychose verfallen, gegen die es keine Argumente gibt. So muß Dickmann sehen, daß er bald mit seinem Studium fertig wird.

Er arbeitet. Jeden Tag sitzt er mehrere Stunden in einem großen Zimmer zusammen mit zwanzig anderen Studenten, die sich auf das Referendarexamen vorbereiten wollen. An einem Stehpult steht Dr. Karge und doziert.

Dr. Karge ist Repetitor und bei ganzen Generationen von Juristen bekannt dafür, daß er den gesamten Wissensstoff in einem Minimum von Zeit und unter Ausschaltung aller Gesichtspunkte vortragen kann, die nicht unmittelbar zur Sache gehören. Hier gibt es keine Sophistereien mehr, keine Skrupel, kein selbständiges Nachdenken. Hier regiert der Paragraph. Hier ist die Rechtswissenschaft Memorierstoff, nichts weiter.

Alles, was Dickmann bisher auf der Universität gelernt hat, erscheint ihm jetzt sinn- und zwecklos. Dr. Karge trägt viel besser vor als die meisten Universitätsprofessoren. Er weiß, was er will und was seine Hörer brauchen. Die Studenten bezahlen ihm in jedem Monat ein schönes Stück Geld und verlangen dafür die größtmögliche Garantie, ihr Examen zu bestehen.

Das Geld ist nicht umsonst ausgegeben. Dr. Karge ist einfach unbezahlbar. Wenn ein Kandidat erfährt, vor welche Prüfungskommission er kommen wird, dann kennt Dr. Karge jeden einzelnen der Examinatoren ganz genau. Er weiß, daß Geheimrat Bruchmüller eine Vorliebe für die Paragraphen des Zwangsvollstreckungswesens hat, und daß Senatspräsident Laubach gewisse Einzelheiten des Steuerrechts bei seinen Fragen bevorzugt. Für jeden Hörer Dr. Karges besteht das ungeschriebene Gesetz, nach bestandenem Examen seinem Repetitor mitzuteilen, was für Fragen man ihm gestellt hat und ob dieser oder jener Examinator freundlich gewesen ist.

Die Antworten werden sorgfältig auf Kartothekkarten eingetragen. Und jeder Kandidat ist in der Lage, sich jederzeit über die wissenschaftlichen Steckenpferde seiner Examinatoren zu informieren.

»Wen haben Sie noch? Kuhlmann? Augenblick mal. Kästner, Kirchhof, Kuhlmann. Der Mann hat im Verlauf von vier Jahren dreimal nach den Bestimmungen über Gewährleistung bei Sachmängeln gefragt. Informieren Sie sich bitte. BGB. Paragraphen 459–493. Wollen wir noch mal zusammen durchgehen ...«

So reduziert sich die ganze Rechtswissenschaft unter Dr. Karges eindringlichem und übersichtlichem Vortrag auf eine Reihe von Fundamentalsätzen, die man auswendig lernen muß. Arbeiten, arbeiten! Sich nicht von irgendwelchen Theorien oder Philosophien verwirren lassen!

Und Dickmann arbeitet. Bis es dann eines Tages soweit ist, daß er die Hausaufgabe für die erste juristische Prüfung erhält. Sechs Wochen hat er Zeit, um diese schwierige Frage zu klären: »Ein Student läßt eine im Duell erhaltene Wunde absichtlich nicht behandeln, um einen Renommierschmiß zu haben. Infolgedessen tritt Brand hinzu, und der Verletzte stirbt. Vermögen hinterläßt er nicht, hätte aber für sein Fortkommen die besten Aussichten gehabt. Kann ein uneheliches Kind des Verstorbenen gegen dessen Duellgegner auf Grund § 844 auf eine Geldrente klagen, falls die Erben des Gestorbenen sich durch Berufung auf § 1712 Absatz 2 seinen Unterhaltsansprüchen entziehen?«

Man muß nachher die Versicherung abgeben, daß man die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt hat. Auch der Landgerichtsdirektor weist ihn noch einmal nachdrücklich auf diese selbstverständliche Bestimmung hin. Aber mit seinem Sohn gelegentlich einmal über die betreffenden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches sprechen, – das darf er. Das überschreitet nicht den Rahmen einer familiären Unterhaltung über juristische Dinge.

Auch der Repetitor Dr. Karge will seinem Hörer nicht in die Arbeit hineinreden. Das darf er nicht. Aber was hindert ihn daran, in einer besonderen Repetitoriumsstunde das interessante und weitverzweigte Gebiet der unerlaubten Handlungen noch einmal durchzusprechen? Nicht, ohne zugleich die rechtliche Stellung eines unehelichen Kindes mit all seinen Nebenfolgen und Variationen grundlegend zu beleuchten?

Und so fertigt der Referendar Dickmann seine Hausarbeit ohne fremde Hilfe an. Mit seiner großen und ungelenken Handschrift reiht er Satz an Satz. Zitiert Reichsgerichtsentscheidungen, versenkt sich liebevoll in Rechtsauffassungen, die nach dem Wortlaut der Paragraphen an sich wohl Berechtigung haben könnten, denen aber aus diesem oder jenem Grunde im vorliegenden Falle die Gültigkeit zu versagen sei ...

Wie Dickmann zufällig erfährt, macht auch Wilhelm Krause in nächster Zeit das Examen. Die beiden haben sich längere Zeit nicht gesehen. Besondere Sympathien hat Dickmann ja für den rothaarigen Kommilitonen niemals gehabt. Sie haben sich entfremdet. Ihre Lebenssphären sind auch zu verschieden voneinander.

Trotzdem lächelt Dickmann erfreut, wie er Krause auf der Staatsbibliothek trifft, wo jener mit zitternden Fingern und verstörten Augen in Kommentaren und Gesetzbüchern herumblättert. Krause ist so in seine Arbeit vertieft, daß er Dickmann einen kurzen Augenblick nicht erkennt.

Sie stehen, eine Zigarette rauchend, im Hof der Bibliothek.

»Bei welchem Repetitor sind Sie?« fragt Dickmann. Und Krause lächelt. Man kann nicht entscheiden, ob verächtlich oder geniert.

»Repetitor?« fragt er erstaunt. »Ich brauche keinen Einpauker. Ich arbeite für mich allein. Das ist zweckmäßiger und übrigens auch billiger.«

Dickmann bewundert Krause und bemitleidet ihn zugleich. Billiger. Daran hat er nicht gedacht. Vielleicht kann Krauses Vater die Repetitorgebühren nicht bezahlen. Das Examen selbst kostet ja ohnehin schon Geld genug.

Aber das darf Krause natürlich nicht zugeben, daß er nur des Geldes wegen nicht zu einem Repetitor geht, und so verbreitet er sich aufgeregt und speichelnd über den Unfug des sinnlosen Einpaukens: »Auf diese Art und Weise kann doch jedes Rindvieh Referendar werden, vorausgesetzt, daß er stumpfsinnig genug ist, monatelang Paragraphen auswendig zu lernen. Es kommt doch beim Examen viel mehr darauf an, nachzuweisen, daß man imstande ist, juristisch zu denken. Scharf, logisch, unbeirrbar.«

Krause sieht schlecht aus. Auf seinen sommersprossigen Backen glühen zwei rote Flecke. Seine Augen haben rote Ränder.

Dickmann sagt freundlich: »Sie arbeiten zuviel, mein Lieber. Sie sollten sich ein bißchen schonen. Ein Mann wie Sie wird das Examen doch auch ohne viel Büffelei bestehen.«

Krause lächelt verlegen und geschmeichelt: »Gott, man muß doch auch leben.«

Wie? Dickmann versteht nicht recht. Arbeitet Krause etwa auch noch, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können? Er wird sehr unruhig. Was soll er tun? Krause direkt danach fragen, sähe indiskret aus. Ihn bemitleiden? Ihm vielleicht helfen? Die Situation ist stärker als Dickmann. Er macht ein hilfloses Gesicht und tut, als hätte er Krauses Bemerkung gar nicht verstanden. Sie verabschieden sich auch bald von einander, und dann ärgert sich Dickmann über sich. Vielleicht hat er sich nicht richtig benommen?

Je mehr er aber über den Fall des Rechtskandidaten Wilhelm Krause nachdenkt, desto eindringlicher bleibt er an einem unangenehmen Gedanken hängen: Krause will Richter werden wie er. Später sind sie Kollegen. Krause arbeitet vielleicht wie ein Pferd, um überhaupt leben zu können. Dickmann findet seine eigene Arbeit für das Examen schon heroisch und hat sich um seinen Lebensunterhalt keine Sorgen zu machen.

Er fühlt nun eigentlich die Verpflichtung, darüber nachzudenken, weshalb er vor Krause so bevorzugt ist. Er tut es auch. Aber ganz unmerklich verschiebt sich das Problem: Nicht, daß es Dickmann soviel besser hat als Krause, ist das Erstaunliche, sondern daß ein Mann wie dieser rothaarige Sohn irgendeines obskuren Schreibers es wagt, sich in Kreise einzudrängen, die ihm von Rechts wegen verschlossen bleiben müßten. Was kann das schon für ein Richter werden? Der Mann hat doch keine Ahnung, worauf es ankommt. Ungewandt, schwerfällig, schlecht angezogen, kein Verkehr mit den maßgebenden Leuten, – Dickmann sieht in Krause so etwas wie die Karikatur eines Richters.

Im Corps haben sie manchmal von solchen Leuten gesprochen, die als alte Männer mit langen weißen Bärten in irgendeinem gottverlassenen Nest als Amtsrichter leben und sterben. Morgens sich mit dämlichen Bauern auf dem Gericht herumplagen müssen, und abends mit dem Apotheker und dem Tierarzt in der Kneipe sitzen und Skat spielen. Dickmann sieht sehr schwarz in Krauses juristische Zukunft. Was kann sein Büffeln denn für einen Zweck haben? Was nützen ihm all sein Fleiß und seine unbestreitbaren juristischen Fähigkeiten? Ein deutscher Richter muß eine Persönlichkeit sein. Und Wilhelm Krause ist keine Persönlichkeit, sondern der ehrgeizige Sohn eines Bürovorstehers, dessen Hybris sich noch einmal rächen wird ...

Dickmann kann es sich übrigens nicht leisten, lange an Krause zu denken. Er arbeitet schwer. Die Hausaufgabe ist erledigt. Auf vierundvierzig großen Foliobogen, Falzrand von zehn Zentimetern, hat er seine Ansichten über den Fall des an den Folgen eines Duells gestorbenen Studenten dargelegt. Eine gute, saubere Arbeit.

Dann sitzt er fünf Tage lang mit vier anderen Kandidaten in einem Raum des Kammergerichts und löst schriftliche Aufgaben aus fünf verschiedenen Rechtsgebieten. Er stöhnt dabei. Abends ist er todmüde. Er hat das Gefühl, daß seine Arbeiten etwas unklar sind. Am vierten Tag, nach einer Arbeit über Steuerrecht, ist er völlig verzweifelt und fürchtet, lauter Unsinn geschrieben zu haben. Wenn er sich nicht vor den Professoren und seinem Vater genierte, – er träte am liebsten noch vom Examen zurück.

Aber am nächsten Tag, wie er seine Kenntnis der Strafprozeßordnung beweisen kann, ist das alles wieder vergessen ...

»In einem der Würde der Gelegenheit entsprechenden Anzuge« steht auf der Ladung zum mündlichen Examen.

Dickmann zieht am frühen Morgen den Frack an, sorgfältig knüpft er die weiße Binde. Aus einer kleinen Schatulle holt er die Ordensschnalle. Dr. Karge hat ihm gesagt, er solle alle Orden anlegen, die er hat. Das mache einen ausgezeichneten Eindruck.

»Bedenken Sie, Herr Kollege!« hat er gesagt, »die Professoren, die da als Ihre Examinatoren sitzen, sind alte Leute. Früher ging man nicht so verschwenderisch mit den Dekorationen um. Wenn einer von ihnen den roten Adlerorden vierter Güte bekam, dann war er weiß Wunder was. Die Leute verknüpfen mit einer ordensgeschmückten Brust die Vorstellung eines um das Vaterland hochverdienten Menschen. Also immer raus mit dem ganzen Klempnerladen.«

Dickmann steckt das eiserne Kreuz erster Klasse in die Stoffösen des Fracks. Er läßt die kleine Ordensschnalle liebevoll durch die Finger gleiten, bevor er sie an der Frackklappe befestigt. Dann sieht er in den Spiegel. »Janz dankenswert dekoriert!« würde sein Kamerad Ralstow sagen. Ist doch gut, daß man bei einem feudalen Regiment gedient hat. Jeder deutsche Fürst, der mal im Kasino zu Besuch war, hat die Orden seines Landes unter die Offiziere verteilt. Das Lippesche Hauskreuz, der Orden vom Zähringer Löwen, das Bayerische Militärverdienstkreuz, die Hessische Tapferkeitsmedaille ...

Schade, daß man damals nicht zu den Fliegern gegangen ist. Das blaue Emaille des Pour le mérite würde auf der weißen Hemdbrust sehr gut aussehen.

Sein Vater drückt ihm die Hand: »Na, Kopf hoch!« lächelt er ermunternd. Gute Ratschläge hat er ihm schon genug gegeben. »Wenn du was nicht weißt, – einfach von irgendetwas anderem reden, worüber du gut Bescheid weißt. Bloß nicht stumpfboldig dastehen. Die Examinatoren wollen doch einen allgemeinen Eindruck von dir haben ...«

Ein Saal im Kammergericht. Im Hintergrund drängen sich als Zuhörer Kandidaten, die nächstens auch das Examen machen wollen. Auf Stühlen die fünf Examinanden. Dickmann kennt sie nur flüchtig. Ein Verbandsbruder von der Lusatia-Leipzig ist dabei. Der ist auch im Frack erschienen, zwei andere tragen unmögliche Cuts. Der Fünfte, ein wendiger, kleiner Jude, ist sogar nur in einem verschossenen blauen Anzug erschienen ...

Ein Senatspräsident, vier Professoren und zwei praktische Juristen als Beisitzer.

»Herr Kandidat, was wissen Sie ...«

Dickmann läßt sich nicht bluffen. Ernst, feierlich, geschlossen, gibt er seine Antworten. Manchmal weiß er etwas nicht. Dann schweift er vom Thema ab, und die Professoren lächeln. Der kleine Jude macht seine Sache brillant. Läßt keine Frage aus.

Dickmann ist sehr bleich, wie am Nachmittag die Prüfungskommission wieder im Saal erscheint. Der Senatspräsident: »... die freudige Mitteilung, daß alle Herren die Prüfung bestanden haben. Herr Seligsohn mit dem Prädikat »gut«. Herr Dickmann mit dem Prädikat »befriedigend« ...

Nachher gibt der Senatspräsident Dickmann die Hand: »Herzlichen Glückwunsch. Grüßen Sie bitte Ihren Herrn Vater von mir. Bei meinem Referendarexamen hat mich Ihr Großvater geprüft ...«

Der Referendar Seligsohn in seinem blauen Anzug verschwindet fast neben Dickmann. Der schlägt die Hacken zusammen, dankt mit lauter, sonorer Stimme, und die Examinatoren sehen ihm freundlich nach.

Am Abend gibt es bei Dickmanns Burgunder. Schmiedel und Rienitz sind auch da. Der Landgerichtsdirektor stößt mit seinem Sohn an. Seine Augen sind feucht ...


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