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VII.
Die Beseitigung des kolonialen Sklavenhandels.

Großbritannien.

Seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, d. h. sobald das Publikum das wahre Wesen des Sklavenhandels erfaßte, hatten sich die besten Geister Englands gegen denselben gewendet, und A. Baxter, Pope, Thomson, Shenstone, Dyer, Savage, Sterne, Warburton, Hutcheson, Beatty, John Wesley, Whitfield, Adam Smith, Millar, Robertson, Johnson, Paley, Steele (in »Inkle und Jariko«), Southerne (in »Orinoko«), Cowper (in »Charity« und »Task«), Thomas Day u. s. w. Die Frage nach der Gesetzlichkeit der Sklaverei in Großbritannien und Irland wurde in Folge eines Gutachtens aufgeworfen, welches York und Talbot – damals Kronanwalt und Generaladvokat – im Jahre 1729 dahin abgaben, daß ein Sklave, der aus Westindien nach jenen Ländern komme, hierdurch nicht frei werde, sondern von seinem Herrn gezwungen werden könne, auf dessen Pflanzungen zurückzukehren. Der Oberrichter Holt hatte die gegentheilige Meinung ausgesprochen. Anläßlich des besondern Falles des Negers Somerset kam die Streitfrage zur gerichtlichen Entscheidung. Am 22. Juni 1772 fällte Lord Mansfield im Namen des ganzen betreffenden Richterkollegiums das Urtheil, daß jeder Sklave in dem Augenblick, da er den Fuß auf die britischen Inseln setzt, seine Freiheit erlangt. 1776 beantragte David Hartley im Unterhause, zu beschließen, daß »der Sklavenhandel den Gesetzen Gottes und den Menschenrechten zuwiderlaufe«; aber dieser Antrag – der erste einschlägige – wurde verworfen, weil eben die öffentliche Meinung dafür noch nicht reif war.

Das erste größere und gemeinsame Auftreten in England gegen den Sklavenhandel erfolgte seitens der Quäker, deren Stifter George Fox bereits 1671 seiner humanen Gesinnung und seiner Abneigung gegen die ganze Einrichtung – nicht blos gegen den Handel – Ausdruck gegeben hatte. Unter anderem hatte er geschrieben: »Ich wünschte, daß sie« [die Quäker auf den Barbadosinseln] »ihre Aufseher veranlassen mögen, mit den Negern sanft und freundlich umzugehen, und nicht so grausam wie Manche gethan und noch thun; auch verlangte ich, daß die Sklaven nach einer Reihe von Knechtschaftsjahren in Freiheit gesetzt werden.« 1727 erklärten die britischen Quäker den Sklavenhandel für »nicht empfehlenswerth oder zulässig« und 1761 schlossen sie aus ihrer Gemeinschaft Alle aus, die sich damit abgaben. Sie wirkten in Wort und Schrift gegen diesen Handelszweig und gründeten 1783 eine Vereinigung »zur Beistandleistung für die westindischen Negersklaven, zu deren Befreiung und zur Entmuthigung des afrikanischen Sklavenhandels.«

Es war dies der erste englische Verein dieser Richtung. Die amerikanischen Quäker hatten die Sache schon früher in die Hand genommen als ihre britischen Glaubensgenossen. Bereits 1696 widerriethen die Führer der pennsylvanischen Quäker ihren Brüdern die Beschäftigung mit dem Sklavenhandel. 1754 ließen sie eine dringende Abmahnung gegen jedwede Begünstigung desselben folgen. Zwanzig Jahre später wurden alle mit dem Handel befaßten Personen und nach weiteren zwei Jahren sämmtliche Sklavenhalter von der Gemeinschaft der pennsylvanischen »Freunde« ausgeschlossen. Allmählig befolgten die übrigen amerikanischen Quäker dieses Beispiel. Besonders große Verdienste erwarben sich in dieser Beziehung John Woolman (1720-73) und Anthony Benezet (1713-84); namentlich der letztere verdient rühmliche Erwähnung, weil er sich nicht ohne erheblichen Erfolg um die Anbahnung einer allgemeinen Propaganda für die Beseitigung des Sklavenhandels bemühte. Ein pennsylvanischer Abschaffungsverein wurde 1774 durch James Pemberton und Benjamin Rush gegründet und 1787 – nach dem Krieg – auf breiterer Grundlage unter dem Vorsitz Benjamin Franklins umgestaltet. Um dieselbe Zeit entstanden in anderen Theilen der Vereinigten Staaten ähnliche Gesellschaften.

Ebenfalls in derselben Zeit geschahen in England wichtige Schritte. Der Vicekanzler der Cambridger Universität, Peckard, der ein strenger Gegner des Sklavenhandels war, veranlaßte 1785 die Ausschreibung eines Preises für eine lateinische Abhandlung über den Gegenstand. Thomas Clarkson, der durch das Studium der Fachliteratur einen lebhaften Ekel gegen den grausamen Sklavenhandel erlangt und daher beschlossen hatte, sein Leben der Beseitigung desselben zu widmen, bewarb sich um den Preis, erhielt ihn und veröffentlichte seine Schrift alsbald auch in englischer Sprache, und zwar unter dem Titel: »Essai über die menschliche Knechtschaft und den Menschenhandel«. Schon während der Drucklegung kam er mit mehreren thatkräftigen Gesinnungsgenossen in Berührung und die Verbreitung des Buches brachte ihn mit vielen angesehenen Persönlichkeiten in Verbindung, vornehmlich mit William Wilberforce, der sich mit der Sache ohnehin schon beschäftigt hatte und nun nach genauer Prüfung des von Clarkson gesammelten Materials auf Zureden seines berühmten Freundes Pitt die Leitung der Abschaffungsbewegung im Parlament auf sich nahm. Jetzt machte diese Bewegung bald große Fortschritte. 1787 bildete sich ein Ausschuß, dem es unter dem Vorsitz Granville Sharp's nach zwanzigjährigen Bemühungen mit dem Beistand hervorragender Männer gelang, das ersehnte Ziel zu erreichen und eines der ärgsten Uebel aller Zeiten zu lindern. Wir wollen auf die Geschichte dieses Gelingens kurz eingehen.

Der erwähnte Ausschuß oblag seiner schönen Aufgabe mit unermüdlichem Eifer. Er untersuchte Vorfälle, sammelte Beweise, klärte das Publikum auf, gründete Zweigausschüsse, bereitete Parlamentspetitionen vor und ging den Verfechtern der guten Sache im Parlament mit Rath und That an die Hand. Im Laufe der Zeit ergänzte er sich durch eine Reihe hervorragender Persönlichkeiten wie Wedgwood, Brougham und Andere. Die zahlreichen Bittschriften, die im Hause der Gemeinen einliefen, hatten zur Folge, daß die Krone schon 1788 eine Enquête einsetzte und daß Pitt beantragte, das Haus möge den Gegenstand bald in Erwägung ziehen. Im März des nächsten Jahres stellte Wilberforce den Antrag, das ganze Haus möge sich als Sonderausschuß über die Frage des Sklavenhandels konstituiren und zwei Monate später begann dieser Gesammtausschuß seine Berathungen. Am 18. April 1791 wurde der Antrag gestellt, es solle ein die Einführung von Sklaven in Britisch-Westindien verbietender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Da die Sklavenaufstände auf San Domingo, Martinique und Dominika die öffentliche Meinung ungünstig beeinflußten, fiel der Antrag durch. Doch genehmigte die Gesetzgebung die Errichtung einer Sierra-Leone-Gesellschaft, die den Zweck hatte, einen Theil der afrikanischen Westküste zu kolonisiren und dem Sklavenhandel daselbst entgegenzuarbeiten. Man hoffte, daß Afrika von dort aus werde zivilisirt werden; allein diese Erwartung erfüllte sich nicht. Im April 1792 beantragte Wilberforce die Aufhebung des Handels abermals; ein Zusatzantrag zu Gunsten der allmähligen Abschaffung wurde angenommen und schließlich drang der Vorschlag durch, daß die gänzliche Beseitigung am Neujahrstag 1796 eintreten solle.

Das Oberhaus verschob die Berathung des gleichen Antrages auf das nächste Jahr, um für die Prüfung des Materials Zeit zu gewinnen. 1793 verwarf das Haus der Gemeinen eine Bill, die das sofortige Aufhören der Lieferung von Sklaven durch britische Firmen an fremde Niederlassungen bezweckte; ein Jahr darauf nahm es diese Bill an, doch wurde sie vom Hause des Lords abgelehnt. Die nächsten Anstrengungen der Reformfreunde im Parlament blieben ziemlich erfolglos. Erst 1806 waren wieder gute Erfolge zu verzeichnen. In beiden Häusern ging das Verbot der Lieferung an fremde Kolonien und an die von den britischen Waffen neugewonnenen Besitzungen durch. Am 10. Juni drang die von Fox eingebrachte Resolution, »daß wirksame Maßregeln zur Abschaffung des afrikanischen Sklavenhandels ergriffen werden«, im Unterhause mit großer Mehrheit durch. Auch das Oberhaus erhob einen gleichartigen Antrag zum Beschluß. In demselben Jahre nahmen beide Häuser ein Gesetz an, welches die Verwendung neuer Schiffe im Sklavenhandel untersagte. Und im ersten Viertel des Jahres 1807 wurde eine Bill zum Gesetz erhoben, welche bestimmte, daß nach dem 1. Mai 1807 kein Schiff irgend einen Hafen des britischen Weltreiches behufs Einholung von Sklaven verlassen und nach dem 1. März 1808 kein Sklave in den Kolonien gelandet werden dürfe.

Behufs Ueberwachung der Sklavenhändler und Anstrebung der Aufhebung des Handels seitens der anderen europäischen Staaten trat 1807 das »Afrikanische Institut« ins Leben, das auch noch das Ziel verfolgte, die Negervölker zu zivilisiren und die Kenntniß der landwirthschaftlichen und handelspolitischen Verhältnisse des afrikanischen Festlandes in England zu verbreiten.

Das denkwürdige Gesetz von 1807 wurde gewohnheitsmäßig übertreten, denn die Händler wußten, daß, wenn ihnen auch nur Eine Sklavenfahrt unter dreien gelang, sie noch immer gut wegkamen. Der ungeheure Gewinn, den dieses Geschäft abwarf, bildete eine Versicherung gegen die etwaigen Verluste. Das mußte so bleiben, solange der Sklavenhandel nichts weiter als ein nur mit Wegnahme und Geldstrafe geahndeter Erwerbszweig war. Anders gestalteten sich die Dinge, als es Lord Brougham 1811 gelang, das Parlament zur Annahme eines Gesetzes zu bewegen, welches den Sklavenhandel zum Verbrechen machte und mit Deportation bestrafte. Das wirkte Wunder und bereitete diesem Schandgewerbe innerhalb des britischen Weltreiches ein Ende. Blos auf Mauritius, das wegen seiner Lage in der Nähe der Küste nicht so leicht überwacht werden konnte, wurde er eine Zeitlang fortgesetzt, doch auch dort nicht mehr lange. Bald setzte das Parlament auf den Sklavenhandel die Todesstrafe, doch widerrief es das betreffende Gesetz nach einiger Zeit.

Frankreich.

Der Aufhebung des französischen Sklavenhandels gingen stürmische Kämpfe und viele beklagenswerthe Ausschreitungen vorher. Der nominell Spanien gehörende westliche Theil von San Domingo war durch von der französischen Regierung anerkannte und unterstützte Freibeuter besetzt und durch den Frieden von Ryswick (1697) an Frankreich abgetreten worden. Vor 1791 fand in jener Kolonie fortwährend eine so große Einfuhr von Negersklaven statt, daß auf 1 Weißen 16 Schwarze entfielen. In dem genannten Jahr zählte Französisch-San-Domingo 30,000 Weiße, 480,000 Schwarze und 240,000 Mulatten. Das französische Gesetz, welches das Sklavenwesen auf den Pflanzungen regelte – es war dies der 1685 unter Ludwig XIV. geschaffene » Code Noir« – war von menschenfreundlichem Geist erfüllt, wurde jedoch von den Pflanzern unablässig übertreten. Gleichzeitig litten auch die freien Mulatten unter schlechter Behandlung durch die Weißen und sahen sich erbitternden Erniedrigungen ausgesetzt. So bildete sich denn 1788 zu Paris ein »Verein von Freunden der Schwarzen«, der die Beseitigung nicht nur des Sklavenhandels, sondern auch der Sklaverei selbst anstrebte. Condorcet, der unter einem angenommenen Namen (»Pastor Schwartz in Bienne«) »Betrachtungen über die Negersklaverei« veröffentlichte, führte den Vorsitz; Brissot, Lafayette, Grégoire, Clavière, Pétion gehörten zu den Mitgliedern; Mirabeau war ein eifriger Anhänger. Während die gleichartigen Bestrebungen in Großbritannien vom Geiste des Christenthums eingegeben wurden, gingen sie in Frankreich aus der mit der Revolutionsbewegung verknüpften Begeisterung für die Menschenliebe hervor.

1789 kamen einige Mulatten aus San Domingo nach Paris, um in der Nationalversammlung die Rechte der Farbigen dieser Besitzung zu vertreten. Die berühmte »Erklärung der Menschenrechte« schien ihren Wünschen entgegenzukommen, allein im März 1790 nahm die durch die Unzufriedenheit der Pflanzer beunruhigte Nationalversammlung einen Beschlußantrag an, welcher besagte, daß die für das Mutterland bestimmte Verfassung nicht auch für die Kolonien berechnet sei und daß die Gesetzgebung keine Reformen ins Auge faßte, welche die in den Kolonien herrschenden Wirthschaftsordnungen irgendwie berühren könnten. Da dies einer Billigung der Fortsetzung des Sklavenhandels gleichkam, sahen sich die Abgesandten der Mulatten in ihren Hoffnungen getäuscht. Einer von ihnen, Vincent Ogé, kehrte angewidert nach San Domingo zurück, wo er im Oktober landete und dem Gouverneur sofort schrieb, er werde für die Mulatten, falls deren berechtigte Beschwerden nicht berücksichtigt würden, zu den Waffen greifen. Er erhob sich denn auch mit einigen Anhängern, wurde aber bald besiegt und floh nach Spanisch-San-Domingo. Nach seiner Auslieferung verurtheilte man ihn zum Rädern. Die Nachricht hiervon nahm in Paris sehr gegen die Pflanzer ein und die Nationalversammlung beschloß am 15. Mai 1791 auf Antrag Grégoire's, »daß die von freien Eltern stammenden Farbigen der französischen Besitzungen von Rechts wegen alle Vorrechte der französischen Bürger genießen und insbesondere in die lokalen und kolonialen Verwaltungs- und anderen Versammlungen wählbar sein sollen.«

Im August desselben Jahres brach im Norden der Insel ein Negeraufstand aus, der sich bald nach dem Westen verpflanzte, wo die Mulatten mit den Schwarzen zusammengingen. Die von den Aufständischen begangenen Unthaten wurden von den Weißen mit gleicher Münze heimgezahlt. Den Verlust der Kolonie befürchtend, widerrief die französische Nationalversammlung im September den Beschluß vom 15. Mai – eine bedauerliche Maßregel, die jede Hoffnung auf eine Versöhnung der betheiligten Parteien auf der Insel abschnitt. Die Abgesandten der Pariser Regierung geriethen in Streit mit dem Gouverneur und riefen die aufrührerischen Neger zu Hilfe. Die Weißen von Cape François wurden niedergemetzelt und der größte Theil der Stadt ging in Feuer auf. Jetzt wandten sich die Pflanzer an England und boten ihm die Unterthanentreue an. Demgemäß landeten britische Truppen, aber sie waren weder dem ihnen arg zusetzenden Klima noch der Uebermacht der republikanischen Truppen und der Farbigen gewachsen und mußten sich 1798 zurückziehen.

Nunmehr verblieb die Regierung der Kolonie in den Händen Toussaint l'Ouverture's, des edelsten Menschen, den die afrikanische Rasse je hervorgebracht hat. Die Sklaverei hatte inzwischen aufgehört, die Schwarzen arbeiteten als Miethlinge, ihr Lohn bestand in einem Drittel ihrer Ernten und der Wohlstand wie die Gesittung der Bevölkerung der Insel, die durch den Baseler Vertrag in ihrer Gesammtheit an Frankreich gefallen war, stieg rasch. Toussaint hegte den Wunsch, daß San Domingo zwar die Oberhoheit Frankreichs und die Ausschließlichkeit seiner Handelsrechte anerkenne, im übrigen jedoch selbständig werde. Napoleon Bonaparte benahm sich gegen Toussaint und die Insel äußerst gewaltthätig und verrätherisch, was zur Folge hatte, daß die entrüsteten Schwarzen die französischen Truppen, die zu ihrer Unterdrückung ausgesandt worden waren, vertrieben und sich eine eigene Verfassung gaben, welche später mehrmals Aenderungen erfuhr. Es ist unzweifelhaft, daß die Pariser Restaurationsregierung, als sie die Besitzung zu gewinnen trachtete, die Absicht hatte, die Sklaverei von neuem einzuführen und sogar, um die in der Bevölkerung entstandenen großen Lücken auszufüllen, den Sklavenhandel wiedereröffnen wollte. Doch hob Napoleon während der hundert Tage den schmählichen Handel auf; freilich gelang es ihm nicht, die Haitier – die Insel trug seit ihrer Selbständigmachung wieder ihren ursprünglichen Namen Haiti – zur neuerlichen Anerkennung der französischen Oberhoheit zu bewegen. Abermals auf den Thron gelangt, konnten die Bourbonen weder den Sklavenhandel wiedereinführen noch auch an die Zurückeroberung der Kolonie denken; so machte man denn gute Miene und erkannte 1825 die Unabhängigkeit offiziell an. Frankreich hatte damit seine werthvollste überseeische Niederlassung endgiltig verloren, denn Haiti allein lieferte einen Ertrag, der demjenigen des ganzen übrigen Westindien fast gleichkam; und die Negerrasse gelangte in den Besitz ihrer ersten und bislang einzigen selbständigen außerafrikanischen Ansiedelung.

Andere Länder.

Die Ehre, das erste Land zu sein, das den Sklavenhandel abgeschafft hat, gebührt Dänemark; im Mai 1792 erschien eine königliche Verordnung, die den Handel innerhalb der dänischen Besitzungen vom Ende des Jahres 1802 ab verbot. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika untersagten 1794 jede Betheiligung ihrer Staatsbürger am ausländischen Sklavenhandel, und im März 1807 folgte ein Gesetz, das Neujahr 1808 in Kraft trat und der Einfuhr von Negersklaven aus Afrika ein Ende machte. Der Wiener Kongreß bekannte sich zu dem Grundsatz, daß der Handel mit Schwarzen möglichst bald beseitigt werden sollte, doch wurde die Bestimmung der Zeitpunkte Sonderverhandlungen zwischen den einzelnen Mächten vorbehalten. Ein Vertrag vom Mai 1814 zwischen Frankreich und Großbritannien besagte, daß künftig kein Ausländer Sklaven in die französischen Niederlassungen einführen dürfe und daß dies nach dem 1. Juni 1819 auch den Franzosen selbst verboten sein solle. Diese Hinausschiebung der gänzlichen Aufhebung beruhte auf dem Wunsch der französischen Regierung, für den Fall der Wiedereroberung Haitis neue Sklavenvorräthe dahin zu bringen. Daß Napoleon den Handel abschaffte, wissen wir bereits; sein Dekret wurde beim zweiten Pariser Friedensschluß (20. Nov. 1815) bestätigt; jedoch erst im März 1818 in wirksamer Weise gesetzgeberisch durchgeführt.

Im Januar 1815 trat in Portugal ein Gesetz in Kraft, das den Staatsbürgern verbot, nördlich vom Aequator und vom 21. Januar 1823 an überhaupt Menschenhandel zu treiben; doch dehnte man die letztere Frist nachträglich bis zum Februar 1830 aus. England zahlte den Portugiesen eine Entschädigung von 300,000 Pfund Sterling. Im Dezember 1836 erschien eine königliche Verordnung, wonach Niemand mehr aus irgend einer portugiesischen Besitzung Sklaven ausführen durfte; doch wurde dieses Verbot oft verletzt. Bezüglich des Aufhörens des Sklavenschachers in Spanien erzielte die britische Regierung gegen eine Entschädigung von 400,000 Pfund Sterling eine Vereinbarung für das Jahr 1820. Der schwedische Handel nahm 1813, der holländische 1814 ein Ende. Durch den Genter Frieden (Dezember 1814) gingen England und die Vereinigten Staaten die gegenseitige Verpflichtung ein, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um dieses Schandgewerbe auszurotten. Mehrere südamerikanische Länder – La Plata, Venezuela, Chili – verboten es sofort nach Erlangung ihrer Selbständigkeit. 1831 und 1833 traf Großbritannien mit Frankreich Vereinbarungen – denen sich bald die meisten anderen Mächte anschlossen – betreffs des gegenseitigen Schiffsdurchsuchungsrechts in bestimmten Gewässern. 1842 endlich einigten sich England und die Vereinigten Staaten mittels des sogenannten Ashburtonvertrages über die gemeinschaftliche Erhaltung von Geschwadern an der afrikanischen Westküste.

All diese Maßregeln bereiteten dem Sklavenhandel, insofern er unter den Flaggen abendländischer Völker oder für den Bedarf ihrer überseeischen Ansiedlungen betrieben worden war, ein gesetzliches Ende, und nunmehr konnte mit Aussicht auf Erfolg an die Abschaffung der Sklaverei selbst gedacht werden.


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