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Claudius, einzig ist wohl Septimius, welcher bemerkt hat, Was ich gelte bei dir. Denn wann er bittet und nötigt, Denke, daß dir ihn zu loben ich wag', und empfehle sogar, als Würdig für Sinn und Haus des Ehrsames wählenden Nero; |
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5 | Wann er meint, ich habe des näheren Freundes Befugnis: Schauet er, was ich vermöge, mit schärferem Blick als ich selber. Viel zwar hab' ich gesagt, durch Entschuldigung los mich zu winden, Aber ich scheute Verdacht, als gäb' ich das Meine geringer, Hehler der eigenen Hab' und Gewalt, dienstfertig allein mir. |
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10 | Also, damit Vorwürfen der größeren Schuld ich entgehe, Übt' ich der städtischen Stirn auszeichnende Gabe. Wohlan denn, Scheint, auf des Freundes Begehr von der Scham abweichen, dir löblich; Zähl' ihn den Deinigen bei und nimm ihn für wacker und bieder. |