Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Fünfunddreißigstes Kapitel.
Der Gerichtstag für die Gefangenen

Von Weihnachten an durch alle folgenden dunklen Monate hindurch, bis ein »Frühlingstraum« das schlummernde Angesicht des Winters einmal wieder überflog, lagen die sechs Männer eingekerkert in Schloß Ruschen. Wie das aus dem Innern der grauen Mauern dringende Gerücht sagte, fügten sich einige der Fischer nur widerspenstig ihrer Haft, während anderen der Mut sank; Dan jedoch sollte sein Schicksal mit der Kraft der Ergebung tragen, und wenn auch zu großer Traurigkeit geneigt, manchmal sogar freudiger Zuversicht sein. Es gehörte zu den Pflichten der Männer, abwechselnd ihre Zelle zu reinigen, und es ging das Gerücht, daß die Reihe an Dan, seinem eigenen Wunsch gemäß, öfter als an alle übrigen käme. Vorwürfe ertrage er in Demut, und bei einer Gelegenheit habe er sogar einen Faustschlag von dem kleinen und lahmen Crennell geduldig hingenommen. Die Männer ergingen sich in unaufhörlichen Streitereien, und oft sei Dan der Gegenstand, noch öfter aber das Opfer derselben; sie hätten jedoch auch ihre vergnügten Stunden, und manchmal sogar könnte man sie herzhaft lachen hören.

So lauteten die Berichte, die ihren Weg nach draußen fanden, wo die öffentliche Neugierde und Erregung immer höher stiegen, je näher die zur Klärung der Gefängnisse stattfindende halbjährliche Gerichtssitzung heranrückte. Aufstände infolge der eingeführten Kupferwährung und Verbrechen aller Art, Zehnten-Streitigkeiten und Endurteile über die Art der Herings-Zahlung verloren, im Hinblick auf das Verhör Dans und seiner Fischer, alles Interesse. Von der Spitze von Ayre bis zu dem Kalb von Man bildete es den alles übrige ausschließenden Gesprächsstoff, und niemand erinnerte sich einer Zeit, während der die allgemeine Stimmung so hochgespannt gewesen wäre. Der Sohn des Bischofs sollte wegen Ermordung des Sohnes des Deemsters vor Gericht gestellt werden, eine wichtigere Vorladung war undenkbar. Verschieden genug teilte sich die öffentliche Parteinahme – bald für, bald gegen Dan, stets aber von der Gefühlsrichtung für den Deemster oder den Bischof beeinflußt. Beide wurden in all ihrem Tun und Treiben scharf beobachtet.

Der Deemster zeigte eine ungewöhnliche Regsamkeit, ja sogar Munterkeit. Er wurde mehr, als je zuvor in diesen fünfzehn Jahren, draußen gesehen, und meistens in Begleitung von Jarvis Kerrisch. Sein abgebrochenes Lachen folgte seinen eigenen witzigen Einfällen öfter, als es seit der Ankunft seines Bruders auf der Insel der Fall gewesen war; die Leute flüsterten sich jedoch zu, daß seine gute Laune in den eigenen vier Pfählen, wo seine Tochter Mona immer noch sanft wie der Morgentau und fast eben so stumm viel allein saß, nicht stichhaltig sei. Mona war, wie die Leute sagten, »kummerbleich« geworden und wurde nur selten außerhalb der Tore Ballamonas gesehen. Man hörte sie niemals lachen, und abgesehen von der Wiege ihres Pflegekindes, Ewans verwaister Tochter, zeigte sie wenig Interesse am Leben. Die Leute erinnerten sich ihrer Mutter, wie schweigsam und geduldig die gewesen sei, und wie Mona ihr gliche, und sagten von neuem, was sie vor langen Jahren gesagt hatten: »Sie wandelt der Grube zu.«

Der Bischof war kaum über den Umkreis von Bischofs-Hof hinausgekommen. Er hatte Nacht in Tag und Tag in Nacht verwandelt, und war, ohne sich irgend einer Tages- oder Jahreszeit bewußt zu sein, während aller Stunden die Schlucht auf und ab wandernd zu finden gewesen. Leute, die ihm auf seinem Rückwege von der Schlucht nach dem Hause begegnet waren, hatte er anscheinend nicht gesehen. Sein graues Haar war schneeweiß geworden, seine hohe Gestalt tief gebeugt, und sein Schritt hatte alle Elastizität verloren. Plötzlich in einen Greis verwandelt schritt er, leise vor sich hinmurmelnd oder gänzlich stumm, daher.

Die Kapelle seines bischöflichen Wohnsitzes hielt er seit Ewans, seines Kaplans Tode, geschlossen. Auf diese Weise hatte er, seit die Primeln erblüht und wieder verwelkt waren, und der Kuckuck zu rufen begann, seine Tage abgeschieden von der Welt verbracht. Dann plötzlich vollzog sich ein Wechsel mit ihm. Er öffnete die Kapelle von Bischofs-Hof und hielt jeden Sonntag Nachmittag Gottesdienst in ihr ab. Die guten Leute der Parochie behaupteten, nie vorher habe er mit einer solchen Kraft und Inbrunst gepredigt, wenn auch das über die Kanzel gebeugte Gesicht seit dem Weihnachtsmorgen, an dem die Strandfischer ihre tote Bürde von der Morragh heraufgebracht hatten, um zehn Jahre gealtert hätte. Am Pfingstdienstag wurde wie gewöhnlich Kirchenversammlung gehalten, während der der Bischof mit großer Ruhe und eindringlicher Gewalt sprach. Seine Geistlichen sagten, er habe aus der Einsamkeit Stärke und aus den vielen, wie in der Wildnis, allein mit seinem Schöpfer verlebten Tagen Kraft gewonnen. Hier und da meinte auch wohl ein Allweiser seiner Parochie, es würde dem Bischof besser anstehen, den Balken aus seinem eigenen Auge zu ziehen, als es sich so eifrig angelegen sein zu lassen, die Splitter in den Augen anderer zu entdecken. Die Welt stand nicht still, und obgleich das öffentliche Interesse aufs höchste gespannt war, wurde doch ab und zu ein Mädchen der Unkeuschheit und ein Mann der Trunkenheit wegen angeklagt. In solchen Fällen hatte es sich jedoch gezeigt, daß die den Missetätern von der Kirche auferlegte Strafe mit großer Milde gehandhabt wurde, und dies veranlaßte die Allweisen wieder zu neuem Flüstern, daß jemand es sich angelegen sein ließe, den Pfad zu seiner eigenen Türe zu fegen, und daß der schwarze Ochse sich nie auf den eigenen Huf träte.

Der Tag des Verhörs war im Mai. Es sollte ein Tag des Gerichtes werden, die Sonne jedoch schien mit ihrer den gewaltigen Nichtigkeiten der Menschen entgegengebrachten Gleichgültigkeit hell und klar. Der Frühling war trocken gewesen, und nach der Dürre kam die Hitze. Von allen Ecken der Insel machten die Leute unter der glühenden Sonne sich nach Castletown auf den Weg. Der Gerichtstag für die Gefangenen wurde in dem großen, offenen, den Eingang zu der Gefängnis-Kapelle von Schloß Ruschen bildenden Viereck unter offenem Himmel und ungeschützt vor Wind und Wetter gehalten. Der enge, den Zuschauern eingeräumte Platz war von heißen unter Bibermützen und Sonnenhüten rot hervorscheinenden Gesichtern überfüllt. Ebenso waren die Gänge vom Schloßtor bis zum Hafen von einer dichten Menge, die zwar nichts sehen konnte aber alles zu hören hoffte, besetzt. Von den das Eingangstor überblickenden Spitzbogenfenstern des Schlosses schauten eifrige Gesichter herab, und auf dem platten Bleidach über der eisernen Treppe, und über dem großen Glockenturm hatten Leute beiderlei Geschlechtes sich versammelt, um zu sehen und womöglich zu hören. Die Fenster der umliegenden Häuser waren für die auf den Fensterbänken sitzenden Menschen geöffnet. In dem Takelwerk der im Hafen dicht unter den Schloßmauern liegenden Briggen und Logger hingen, um etwas zu erspähen, Witze zu reißen und ihre Pfeifen zu rauchen, die Matrosen. Fast der ganze Marktplatz war dicht besetzt, unter dem Kreuz jedoch, wo niemand sehen oder hören konnte, hatte ein altes Weib Kegel mit allmächtigen Zuckerspitzen aufgestellt, wonach ein Dutzend betrunkener Burschen lachend und lärmend warfen. Eine Reihe älterer Männer rekelte sich mit den Händen in den Hosentaschen gegen die Schloßmauer, und ein junges, als Wahrsagerin bekanntes Weib aus Ballasalla stand auf den Stufen des Marktkreuzes und ermahnte die sorglosen Burschen, nicht zu vergessen, daß während sie sich gotteslästerlich und lärmend und ihres Schöpfers uneingedenk unterhielten, nicht zwanzig Schritte von ihnen sechs Männer am Rande des Grabes ständen.

Die Richter waren der Gouverneur der Insel (in Uniform), der Kanzleirat, die beiden Deemster (in Perücken und Amtskleidung), der Hafeninspektor, der Bischof, der Erzdekan, die Großvikare und die vierundzwanzig Beisassen. Alle diese saßen auf einer von Brettern erbauten Tribüne. Der älteste und vorsitzende Deemster (Thorkell Mylrea), der das Urteil zu verkünden hatte, saß auf einem erhöhten Sitz.

Thorkell war lebhaft, eifrig und sogar aufgeräumt. Als der Bischof seinen Platz unter dem leisen Gemurmel der Zuschauer einnahm, machte er einen äußerlich ruhigen Eindruck, und seine sanften Augen schienen die auf ihn gerichteten Blicke nicht zu bemerken.

Die Gefangenen wurden aus dem zur Linken des Tores mündenden Gang herausgeführt. Sie sahen hager und abgezehrt jedoch gefaßt aus, und Dan, dessen große Gestalt die übrigen überragte, schritt gesenkten Hauptes zwar und mit aschfarbenen Wangen, aber fest aufeinandergepreßten Lippen daher. Ihm zur Seite, sich halb an sein Gewand anklammernd, ging der Bursche Davy Fähl und am andern Ende der Reihe der alte Quillasch, dem die Entschlossenheit auf dem verwitterten Gesicht zu lesen stand. Crennell und Corkell trugen größere Angst zur Schau, Teres untersetzte Gestalt und fest geschlossener Mund dagegen bekundeten die finstere Entschlossenheit eines Menschen, der sein Leben teuer zu verkaufen beabsichtigt. Achtundsechzig Männer waren, um ein Geschworenen-Gericht von zwölf, von den Gefangenen selbst zu wählenden Beisitzenden zu bilden, aus den siebzehn verschiedenen Parochien der Insel zusammenberufen. Über allen brannte die glühende Sonne des heißen Maitages.

Nachdem der Vortragende die Anklage verlesen und die Gefangenen gefragt hatte, was sie zu ihrer Verteidigung zu erwidern hätten, wurde das Verfahren plötzlich unterbrochen. Der Primas der geistlichen Baronie des Bischofs (des augenblicklich einzigen Barons der Insel) erhob sich, um auf ein gewisses Gesetz aufmerksam zu machen. Einer der sechs wegen Todesverbrechen angeklagten Gefangenen sei ein Lehnsmann der bischöflichen Baronie, und als solcher nicht der bürgerlichen Obrigkeit der Insel, sondern einem unter Vorsitz des Präsidenten stehenden Geschworenen-Gericht seiner eigenen Baronie zu überweisen. Der Gefangene, um den es sich in diesem Falle handle, sei Daniel Mylrea, und für ihn beanspruche der Primas die Vergünstigung des Aufschubs, bis er vor das Geschworenen-Gericht seiner eigenen Baronie gestellt werden könne.

Diese Forderung machte einen tiefen Eindruck auf den Gerichtshof. Dan selbst erhob mit einem schmerzlichen Ausdruck sein Antlitz. Als der Deemster ihn fragte, ob diese Forderung auf seinen eigenen Wunsch oder mit seiner Zustimmung gemacht worden sei, schüttelte er einfach den Kopf. Der Primas schenkte diesem Einwurf keine Aufmerksamkeit. »Dieser Gerichtshof,« sagte er, »hat keine gesetzliche Gewalt über einen Lehensmann der bischöflichen Baronie;« und damit brachte er ein Dokument zum Vorschein, das Daniel Mylrea als einen Lehensmann einer auf bischöflichem Grund und Boden, teilweise zu Kirk Ballaugh und teilweise zu Kirk Michael gehörigen Pachtung bezeichnete.

Der Deemster wußte sehr wohl, daß er machtlos sei. Nichtsdestoweniger unterwarf er den Pachtkontrakt des Gefangenen einer eingehenden Prüfung und legte, nachdem er das Dokument unantastbar gefunden hatte, die gesetzliche Frage mit allen ihren verfänglichen Spitzfindigkeiten den vierundzwanzig Beisitzenden vor. Der Gerichtshof jedoch erkannte die Forderung an und bewilligte sie. »Der Gefangene Daniel Mylrea ist dem Gerichtshof seiner Baronie zur Untersuchung überwiesen,« sagte der Deemster ärgerlichen Tones; »bei dem Verhör jedoch,« fügte er mit augenscheinlicher Genugtuung hinzu, »soll der Vorsitzende der Baronie dem Gesetz gemäß einen Deemster zum Beistand haben.«

Dan wurde abgeführt, sein Name aus der Anklageakte gestrichen, und das Verhör der fünf Fischer nahm seinen Fortgang. Sie beantragten: »Nicht schuldig.«

Der die Klage stellende Kronbeamte teilte die Tatsachen, soweit sie die übrigen Gefangenen anbetrafen, mit und erwog die gegen den abgeführten Gefangenen sprechenden Beweise. Er tat als Überführungsgründe des Segeltuches und des in der Zelle des Peeler Gefängnisses gefundenen geheimnisvollen, Kleidungsstücke, Gürtel und Dolche enthaltenen Bündels Erwähnung. Gegen diesen Hinweis erhob der Primas der Baronie Einwendung, wie ebenfalls gegen alle Dan schädigenden Aussagen. Der Zeugen waren es weniger als bei der vom Deemster geleiteten Untersuchung, und diese wußten nichts, die Fischer geradezu Beschuldigendes auszusagen. Das Verhör erwies sich durch Entziehung des hauptsächlichen Gefangenen als kurz und uninteressant, und während seiner ganzen Dauer verriet des Deemsters scharfe, schneidende, ärgerliche Stimme seine Enttäuschung. Ebenfalls wurde von verschiedenen Seiten Dans Verschwinden aus dem Peeler Schloßgefängnis als ein vom Bischof in Szene gesetzter Fluchtversuch hingestellt, der Primas der Baronie jedoch wahrte so eifrig die Vorrechte des geistlichen Gerichtshofes, daß es fast zu einem offenen Bruch zwischen der bürgerlichen und geistlichen Macht gekommen wäre, hätte der Deemster, dem der Geduldsfaden riß, nicht beantragt, diese nicht zur Sache gehörige Frage nicht weiter zu verfolgen. Außerdem waren die als Schiedsrichter in Rechtsfragen anwesenden Beisitzenden, die das gerichtliche Urteil gesetzlich bewilligen sollten, ganz offenbar gegen den Deemster.

Das Verhör dauerte keine Stunde. Als die Geschworenen ihr Urteil abzugeben bereit waren, fragte der Deemster, einem alten Gebrauch gemäß in Manx: » Vod y fer – carree soie?« (Dürfen die Männer der Kanzel {der Bischof} sitzen bleiben?) Und der Vorsitzende antwortete: » Fod« (Ja, sie dürfen); und so blieben alle geistlichen Richter auf ihren Stühlen sitzen. Das Urteil lautete: »Nicht schuldig« und daraufhin wurden die Fischer unverzüglich entlassen.

Später am selben Tage gab der Deemster seinen Sitz auf dem Podium auf, und sofort erhob sich der Bischof, um denselben mit großer Feierlichkeit einzunehmen. Daß der Bischof selbst über seinen eigenen Sohn wie über jeden anderen Übeltäter seiner Baronie zu Gericht sitzen wollte, machte einen tiefen Eindruck auf die Zuschauer. Der Erzdekan, der gehofft hatte, den Vorsitz zu führen, erbleichte. Der Deemster saß unten, und um ihn herum scharten sich zu beiden Seiten die Geistlichen, die ihr Recht, im bürgerlichen Gerichtshof als Richter zu sitzen, beansprucht hatten.

Ein anderes Geschworenengericht wurde aus einigen, zur Baronie gehörigen Beisassen gewählt, und der Grafschaftsgerichtsdiener führte Dan vor die Schranken. Der Gefangene schien zwar noch immer sehr ruhig, und seine Lippen waren noch ebenso fest aufeinander gepreßt als vorher, sein Antlitz hatte sich jedoch noch mehr entfärbt, und sein Kopf sich noch tiefer gesenkt. Als ihm die Anklage, den Tod des Dekans Ewan Mylrea verursacht zu haben, vorgelesen, und er aufgefordert wurde, sich schuldig oder unschuldig zu bekennen, erhob er langsam seine Augen und antwortete in einer ruhigen, klaren, volltönenden Stimme, die von den hohen Mauern des Torflügels ihr Echo zurückwarf und von den Leuten auf dem Glockenturm gehört wurde: »Schuldig.«

Da bei des Deemsters Untersuchung schon ein Zeugenverhör stattgefunden hatte, wurde jetzt von einem solchen abgesehen. Der Primas der Baronie stellte die Klage. Er verweilte bei der besonderen und entsetzlichen Straffälligkeit des Verbrechers, insofern derselbe als Sohn des Bischofs von Jugend auf dazu angehalten sei, ein menschliches Leben als heilig zu erachten, und daß kraft dieser ehrenvollen Zugehörigkeit ein rechtschaffener Lebenswandel von ihm zu erwarten gewesen sei. Darauf berührte er die besonderen Pflichten eines Menschen, der das Hauptmannsamt der Parochie innehielte und geschworen habe, auf Ordnung zu sehen und das Leben der Menschen zu schützen.

Nachdem der Primas seiner Rede einige allgemeine, auf der Bekennung der Schuld beruhende Milderungsgründe hinzugefügt hatte, stellte der Deemster unter Totenstille der Zuschauer verschiedene Fragen an den Gefangenen, die alle darauf hinausliefen, ihm eine Erklärung des Schuldmotivs und der das Verbrechen begleitenden Umstände zu entlocken. Diese Fragen ließ Dan unbeantwortet.

»Antwortet mir, Sir,« befahl der Deemster; Dan jedoch verharrte schweigend. Darauf überwältigte den Deemster seine Wut.

»Es steht einem Menschen in Eurer Lage übel an, die einzige Genugtuung, die Ihr diesem und einem andern Gerichtshof für alle verursachte Mühe zu geben imstande seid, zu verweigern.«

Es war ein nutzloser Wutausbruch. Dans festgepreßte Lippen zuckten nicht. Er blickte dem Deemster ins Gesicht, sagte aber kein Wort.

Der Primas legte sich ins Mittel.

»Der Gefangene hat der Gerechtigkeit die schwerwiegendste Genugtuung gegeben,« sagte er, und nach diesen Worten durchlief ein tiefes Murmeln die Zuschauer.

»Nichtsdestoweniger wünschte auch ich,« fuhr der Primas fort, »daß er ebenfalls des Deemsters Fragen beantwortete.«

Der Gefangene jedoch rührte sich nicht.

»Es ist einiger Grund zur Annahme vorhanden, daß wenn alles, was nun größtenteils verborgen ist, bekannt wäre, das Verbrechen, dessen der Gefangene sich schuldig erklärt, eine etwas mildere Beurteilung finden würde.«

Der Gefangene schwieg noch immer.

»Kommt, laßt uns ein Ende machen,« rief der Deemster, unruhig auf seinem Sitz hin und her rückend. »Gebt das Urteil ab und laßt es durch Euren Gerichtsdiener in Kraft treten.«

Das Murmeln der Leute schwoll zu einer großen Bewegung an, aber noch während derselben sah man den Bischof sich erheben, und darauf trat tiefe Stille ein.

Das weiße Haupt war aufrecht gerichtet; das durchfurchte Antlitz sah ebenso fest wie bleich aus, und die Stimme hatte einen klaren und vollen Klang.

»Daniel Mylrea,« sagte der Bischof, »Ihr habt Euch des großen Verbrechens eines Mordes schuldig bekannt. Der Gerichtsdiener Eurer Baronie wird Euch jetzt fortführen und Euch heute in acht Tagen am frühen Morgen nach dem in der Mitte dieser Insel gelegenen Tynwaldhügel bringen, damit Ihr dort angesichts des Lichtes und vor den Augen aller Menschen das furchtbare Urteil dieses Gerichtshofes erfahren und seine Strafe erleiden mögt.«


 << zurück weiter >>