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Im 14. und 15. Jahrhundert
Volkstümliche Auffassung des Fehderechts. Fehdebrauch. Eine Fehde zwischen Dorf und Stadt. – Fehde der Stadt mit den Schildbürtigen. Vorsichtsmaßregeln, Rüstungen. Außenhäuser. Polizei. Absage. Beutezüge. Verteilung der Beute. Gefangene. Belagerung. Pulver und Geschütze. Batterien. Städtebünde und ungünstige Stellung der Städte beim Vergleich. – Die Rittermäßigen als Fehder. Raubgeschäfte. Haß gegen die Städter. Die Gesellen des Fehders. Die Reisen. Harte Behandlung der Gefangenen. Gericht der Städter und Rache.
Das Volk wußte, daß sein Recht bei Krieg und Fehde nicht in Büchern zu lesen war. Eine Stadt machte zuweilen in Notzeit eine Ordnung für ihre Bürger, worin sie verständig alten Brauch nach dem Bedürfnis der Stunde ergänzte. Aber das Recht, nach welchem die Kriegsknechte einen Genossen richteten, die Grundsätze, nach denen Vertrauensmänner die Beute verteilten, vor allem die Begriffe von Recht und Unrecht, von Ehre und Schande, nach denen der Krieger sich gegen den Feind hielt oder der Hauptmann die Streitigkeiten schlichtete, waren nirgend verzeichnet.
Nach volksmäßiger Auffassung hatte das Recht der Fehde jedermann, der überhaupt sich selbst Recht fordern durfte, für den Unfreien der Herr. Zwar wenn Bäcker, Köche und Küchenjungen edler Herren den Städten oder einmal einem andern Edlen absagten, so war das nur ein im 15. Jahrhundert beliebter Hohn ihrer Herren; und ein Knabenstreich war es, wenn ein einzelner Bürger dem Kaiser Fehde ankündigte oder ein Junker den Bürgern Frankfurts, weil seinem Verwandten von einer Frankfurterin ein Abendtanz abgeschlagen war, oder die Schuhknechte in Leipzig einigen Professoren derselben Stadt. Aber auch der Fuhrmann, der fahrende Händler, der heimatlose Lungerer, ja Frauen und Mädchen sendeten Fehdebriefe an Herren und Städte, und solche Kriegserklärung kleiner Leute wurden vielleicht lästig, wenn die Fehder Wegelagerer und Junker fanden, welche ihnen halfen. Freilich das Fehderecht durfte nur unter gewissen Beschränkungen geübt werden, in denen sich das deutsche Gewissen geltend machte. Der Bürger gegen seine Stadt, der Vasall gegen seinen Edelherrn mußten vorher aus ihrem Abhängigkeitsverhältnis ausscheiden, der Bürger, indem er seinen Abschied aus der Stadt nahm, der Lehnbesitzer, indem er sein Lehn in die Hand des Herrn zurückgab. Beide wußten diese Pflicht zu umgehen, der Bürger entfernte sich, ohne vorher die gebotene Abzugsteuer zu entrichten, und kündigte aus sicherem Aufenthalt das Verhältnis, der Belehnte rückte mit seiner Habe aus der Burg und zeigte dies dem Herrn an, um die Burg gleich darauf wieder als Feindesgut zu besetzen. Ferner mußte die Fehde dem Gegner drei Tage vor Beginn der Feindseligkeiten angekündigt werden, und zwar von jedem der Schwurgenossen, welche sich dazu vereinigt hatten; in der Absage mußte erklärt sein, wem der Unfriede gelte. Und er galt nicht nur dem Leib und Gut des Gegners, auch den Genossen seines Hauses und allen, die als Lehnsleute, Verpflichtete, Hörige und Unfreie an ihn gebunden waren, deshalb in der Regel auch seinen Blutsverwandten – wohl immer, wenn vergossenes Blut zu rächen war – sowie der ganzen Gemeinde, die sein Leben schützend umgab. War der Feind eine Stadt, dann allen Bürgern, Bauern und den Rittermäßigen, welche auf Häusern der Stadt saßen oder in ihrem Dienst standen. War der Feind ein Landesherr, dann allen Städten, Lehnsleuten und Untertanen, und vergebens protestierten die Städte, in solcher Art unter Gewaltakten und unbezahlten Schulden ihrer Landesherren leiden zu müssen.
Durch dasselbe Gewohnheitsrecht waren zahllose Einzelheiten in Fehde und Krieg bestimmt, an deren Beobachtung man den »ehrlichen« Mann erkannte. Viele dieser Regeln, welche um 1300 und 1400 das Tun der Besseren und Hochsinnigen leiteten, sind unserer Empfindung unschmackhaft, z. B. geliehener Harnisch und Pferd, welche im Streit verlorengehen, werden nicht wiedergegeben, falls das nicht besonders ausgemacht ist; den Gefangenen mag man töten, wenn man in Wahrheit sein Leben für gefährlich hält und seinem Versprechen nicht glaubt, außer wenn man ihm im Streit das Leben versichert hat; aber seine Habe verliert er, wenn ihm die nicht zugeschworen ist. Des Kaisers Recht ist, daß alle seine Gefangenen eigene Knechte werden, wenn er selber ficht. Wer gefangen liegt und sich ausbittet, heimzufahren in sein Haus und dabei versprechen will, sich an einem Tag zu stellen, der muß sein Gelöbnis halten, außer wenn er weiß, daß er sterben oder an einem Glied verderben muß; dann mag er ausbleiben.
Was zu Land und Leuten des Feindes gehört, verfällt dem Sieger, auch der Unbewaffnete und sein Privatbesitz. Die Ernte des Feldes wird verwüstet, die Dörfer niedergebrannt, die Herden weggetrieben, Bauern und Bürger getötet oder in die Gefangenschaft geführt. Aber christliche Frauen und Kinder sollen kampffrei sein, sie werden nicht gefangen und nicht geschätzt. Es war auch Kriegsbrauch, den Frauen ihre Kleider zu lassen, wenigstens von den Städten wurden die bösen Buben, welche Frauen ihrer Kleider beraubt hatten, streng bestraft, und auf den Burgen galt die Courtoisie, daß die Frau aus rittermäßigem Geschlecht ihren ganzen Schmuck behielt.
Wer die Fehden dieser anarchischen Zeit mustert, der findet uralte Volkssitte unter jüngerer Erfindung, die durch Rittertum und städtisches Gemeindeleben zugebracht wurde. Aber in der Hauptsache sind Formen und Methode der Fehden merkwürdig gleich, ob sie groß oder klein sind, zwischen Fürsten oder Bauern entbrennen. Auch ihr Verlauf zeigt in endloser Wiederholung dieselben schweren Taten und Leiden. Deshalb soll hier statt einer einzelnen Fehde der Gang, den sie insgemein zu nehmen pflegte, geschildert werden. Zuerst, wie etwa der Streit zwischen zwei kleineren Gemeinden verlief.
In Bayern z. B. sind ein ansehnliches Dorf und eine kleine Stadt in Fehde geraten, die Veranlassung ist eine Schlägerei und Verwundungen bei einem Dorffeste. Die aus dem Dorf halten unter Vorsitz des Meiers Rat; zwar warnen einige Alte vor allzugroßer Schärfe, aber der wilde Haufe der jungen Männer überschreit sie. Man beschließt, die Fehde zu erklären. Ein Bote wird gesandt in einem rosafarbenen Tuch mit einem Schwert und Handschuhen, die mit rotem Blut besprengt sind, als Zeichen, daß man mit den Bürgern fechten will. Der Bote kommt vor den Rat der Stadt und beginnt: »Mein Herr, der Meier, und der Rat meines Dorfes haben mich zu euch gesandt, daß ich euch einen Gruß sage, wie ihr ihn verdient. Ich widersage eurem Leib und eurer Habe von meinen Herren allen, nehmt den Handschuh in eure Hand und auch das blutige Eisen, damit ihr euch wehrt; auf dem Feld bei der großen Linde werden meine Herren sich nach drei Tagen am Morgen früh finden lassen.« Ihm antwortet der Bürgermeister der Stadt: »Trage Schwert und Handschuh deinen Herren zurück und sage ihnen auch unsern Fluch. Mit unsern eigenen Schwertern wollen wir sie treffen, wenn sie an die Stätte kommen, zu der sie uns geladen. Du aber nimm hier das Roß, es sei dein; als Botenbrot von meinen Bürgern und mir gebe ich dir's, denn deine Märe macht uns wohlgemut.«
So beschenkt kehrt der Bote zurück, beide Parteien senden nach Städten und Dörfern in der Runde Briefe und Bitte um Hilfe. Überall in der Umgegend versammelt sich der Rat und überlegt. Die einen sagen: »Es ist eher möglich, zwischen zwei Feinden zu wählen als zwischen zwei Freunden, leiste ich einem von zwei Feinden Hilfe, so gewinne ich ihn zum Freunde. Diese aber sind beide unsere Freunde, stellen wir uns auf eine Seite, so verlieren wir einen Freund. Wir wollen also gemach tun und keinem von beiden Friede noch Sühne brechen.« Und andere Städte sagen: »Die Edelleute sind uns so heiß auf Leib und Gut, daß wir nicht zu der Geschichte fahren können, darum bitten wir beide um ihre Huld, wenn wir uns entschuldigen.« In einer Stadt aber entscheiden die Bürger: »Rat soll man jedermann geben, der sein begehrt, unsere Gewalt aber geben wir dem, der unserem Rat folgt und der schwächere ist. Sind aber beide übermütig, so lassen wir sie streiten, bis sie selbst müde werden.« Die so sprechen, schicken ihre Boten zu den Entzweiten und reden zum Frieden; ihnen aber wird die Antwort: »Wir haben euch um Hilfe gebeten und nicht um Rat, ihr handelt nicht ehrlich an uns.« So schlägt die Vermittlung fehl, und beide Teile senden wieder zu den guten Nachbarn, die ihnen hilfreich sein werden, weil sie gegen die anderen einen Groll haben.
Am Tag vor dem Kampf rücken die Männer des Anzuges an beiden Orten ein, etliche zu Fuß, andere zu Roß, jeder Trupp mit einem Fähnlein, vor jedem Haufen fahrende Leute mit Pfeifen und Saitenspiel; auch Fremde laufen herzu, wandernde Kriegsleute, Schützen und Schildknechte. Fröhlich wird der Anzug empfangen, in der Stadt steigt der Bürgermeister auf ein Hausdach am Markt, um von allen gehört zu werden, und redet die Bewaffneten an: »Zuerst essen wir fröhlich Brot und Fleisch und trinken dazu roten Wein, dann ziehen wir gegen die Nacht hinaus auf das Feld, dort richten wir Hütten und Zelte auf, halten gute Wache und Lagerfeuer bis zum lichten Tag. Danach lege jeder seinen Harnisch an und befehle seine Seele Gott, und jeder führe einen Segen bei sich, und sind unter dem Feinde Unchristen, die mit dem Teufel fechten, denen schneidet die Beine ab.« Darauf ernennt der Bürgermeister einen Fähnrich und sagt zu ihm: »Du, unser Bannermeister, hast um nichts zu sorgen als um die Sturmfahne im Gefecht. Trag' sie festlich hoch empor und trachte, daß du nicht wiederkehrst, wenn man sie niederdrückt.« Und von unten rufen sie: »Wer aber soll den Vorstreit haben?« Der Bürgermeister spricht: »Sind Schwaben unter uns, so haben die den Vorstreit, das ist ihr altes Recht. Von euren Haufen stellt sich jeder den Feinden gegenüber, auf die er seinen größten Haß hat; die aus dem Feindesdorf sollen uns zuteil werden, sie sind uns um kein Geld feil.«
So zieht die Schar aus zur Walstatt bei der Linde. Beide Teile schlagen Lager, eines nahe dem andern, sie halten Wache und beichten ihrem Pfaffen. Beim ersten Morgenlicht tönt das Heerhorn, die Haufen ordnen sich, voran die mit der Armbrust, dann die Reiter mit Langspeer zum Einbruch und die mit den Schlachtschwertern, womit sie die Helme zerhauen; bei ihnen sind leichte Fußknechte, damit sie den geworfenen Reitern wieder aufhelfen, die Pferde der Feinde stechen, die gefallenen Feinde schlagen und würgen, und wenn der Sieg entschieden ist, den Rest gefangennehmen.
Sind die Scharen geordnet, dann sprechen die Hauptleute zu ihrem Haufen, und der Hauptmann befiehlt dem Bannermeister: »Du schlag' fröhlich daran, Roß und Mann«, dann schreit die Schar: »Über sie, Herr, und über sie, Herr«, und der Kampf beginnt. Es wird ein großes Gedränge, aber die Bürger behalten das Feld, die vom Dorf fliehen und lassen die Erschlagenen zurück. Beute und Gefangene werden gesammelt; dann wird die Beute geteilt, die zugezogenen Genossen verabschieden sich und fahren heim. Die Städter selbst ziehen gegen das feindliche Dorf, Verrat öffnet ihnen eine Pforte, sie dringen vor, indem sie die Dorfgassen vermeiden und durch die Wände aus einem Hof in den andern brechen. Aber ein festes Steinhaus, wohin sich der Rest der Einwohner mit der Habe geflüchtet hat, widersteht ihrem Angriff, vergeblich mühen sie sich, die Mauer zu untergraben oder einzurennen. Endlich ziehen sie mit Beute beladen ab, das Vieh vor sich hertreibend. Die vom Dorf aber besenden jetzt traurig die Nachbarn, deren guten Rat und Vermittlung sie vorher zurückgewiesen. Die Nachbarn stellen sich vorsichtig ein und mahnen die Sieger, Maß zu halten. Endlich wird nach vielen Tagleistungen Sühne und Vergleich besprochen, die Fehde zu vertragen.
Ist eine große Reichsstadt der befehdete Teil, so nimmt der Kampf leicht größere Verhältnisse an, die Nachbarstädte, die ganze Landschaft, ein großer Teil des Reiches wird hineingezogen. Die Fehde dauert vielleicht Jahre, Kaiser und Reich machen einige schwache Anstrengungen zu vermitteln. Zuletzt hilft die Ermüdung beider Teile besser zur Sühne als die Vermittler. Es ist wahr, in jede größere Fehde spielten die politischen Interessen der Nation hinein. Kaiser oder Fürsten, Fürstenmacht oder Ritterschaft, Landherren oder Städtekraft, das war die letzte Frage bei unzähligen Kämpfen, die um Burgen und Stadtmauern tobten. Häufig war der Kaiser stiller, aber schwacher Bundesgenosse der Städte, und die Fürsten tätige Parteigenossen der Ritterschaft gegen die lästigen Bürger. Doch diese stille Tendenz in den Kämpfen mehrerer Jahrhunderte wurde immer wieder durch Zufälle und persönliche Händel gekreuzt, häufig standen die Banner einzelner Fürsten und Reichsstädte gegen die Burgen unbotmäßiger Vasallen, und wieder einmal Städte und Junker vereint gegen die Übergriffe eines Landesherrn. Und wie groß die Landstrecken waren, in denen die Kriegsfeuer aufstiegen, es ward fast nie ein großer Brand, die vernichtende Flamme leckte einen Wald, ein Dorf, eine Burg vom Erdboden, sie brach wie eine Seuche hier und da an weit entfernten Orten aus, sie schwächte und verzehrte allmählich die Kraft der streitenden Parteien.
Ja selbst Kriege mit Feinden des Reiches, mit den Böhmen, den Ungarn, den Franzosen und Burgundern, hatten den Charakter von Fehden, es waren vielleicht beträchtliche Heerhaufen, die sich zusammenballten, aber sie fuhren nach wenigen Wochen auseinander, kaum jemals überdauerten sie ein verlorenes Treffen. Nicht nur das Geld fehlte, auch die Kriegsleute, welche aushielten. Selten war dem Kaiser möglich, mehrere mächtige Reichsfürsten zur Heeresfolge zu veranlassen, und ebenso schwer wurde den Fürsten, ihre Vasallen zu längerem Felddienst in der Fremde aufzubieten. Dem Feinde in Streifzügen Abbruch tun an Mannschaft und Gut war die größte Kunst des Krieges. Durch zusammengreifende Operationen, eine Schlacht, eine Eroberung größerer Städte, den Krieg zu enden, gelang selten. Auch waren wohlverwahrte Städte, wenn sie nicht durch Verrat oder innere Zwietracht geöffnet wurden, in Wahrheit für die Angriffsmittel jener Zeit zu stark befestigt. Im Jahre 1376 lag Kaiser Karl IV. mit vielen Fürsten und einem Reichsheer vor der Stadt Ulm, er mußte sich begnügen, zu sengen und zu rauben und unverrichteter Sache abziehen. Im Jahre 1447 führten die Nürnberger, damals eine Stadt von wenig mehr als 20 000 Einwohnern, einen Krieg gegen die Mehrzahl der deutschen Fürsten und fast die gesamte Reichsritterschaft; drei Jahre währte der Kampf, in der ganzen Zeit dachten die Feinde nicht einmal daran, die Stadt zu belagern.
Seit dem 14. Jahrhundert merkte man, daß ein schneidiges, festes Fußvolk unentbehrlich sei; der Mangel daran verursachte, daß die zweihundert Jahre von Rudolf von Habsburg bis zu den Landsknechten, eine Zeit, in welcher mehr Blech zu Helmen und Harnischen geschlagen wurde als vorher und nachher, und in welcher die Zeitgenossen fast nichts zu erzählen hatten als Zänkereien und Fehden, gerade die Zeit einer kläglichen, militärischen Schwäche, ja völliger Ratlosigkeit vor großer Kriegsgefahr waren.
Befürchtete eine Stadt große Fehde, so mahnte der Rat die Bürger, sich mit Wehren und Lebensmitteln zu versorgen; er warnte seine Bauern und gab ihnen anheim, nach der Stadt oder den Schlössern derselben zu fliehen; dort mußten sie schwören, in Burg oder Stadt auszudauern und den Hauptleuten gehorsam zu sein; dafür erhielten sie aus dem Stadtwald Holz, um sich auf Friedhöfen und wo man sie sonst dulden wollte, kleine Hütten zu bauen. Trat die Gefahr näher, dann ritten die Boten auf allen Straßen, die auswärtigen Bürger zu mahnen. Der Rat gebot den Bürgern, Reisige und Pferde zu stellen je nach ihrem Vermögen, zu jedem Pferd einen Knecht, wenn der Gebotene nicht selbst reiten wollte. Jeder Bürger war zu bestimmtem Kriegsdienst verpflichtet mit seinen Gesellen und Arbeitern, die der Stadt für diese Zeit schwören oder weichen mußten. Wem nicht Roßdienst auferlegt war, der gehörte zum Fußvolk oder zur Geschützmannschaft und zum Fuhrwesen. Auch das Fußvolk bestand aus Wappnern in schwerer Rüstung mit Spieß und Hellebarde und aus Leichtgerüsteten mit Schußwaffen, der Armbrust und später dem Handrohr. Nicht überall dauerte die alte Heerteilung nach Innungen, die Bürgerschaft war meist in Quartiere geteilt und stand unter Viertelsmeistern. Frei vom Waffendienst war nur, wer unter sechzehn und über sechzig Jahre zählte, und hier und da, wer fünf lebende Knaben hatte. Auch Frauen waren kampffrei, wenn sie nicht mit Steinen auf der Mauer helfen wollten, das stand bei ihnen. Von einem Reisezug aber aus den Mauern konnte der Bürger sich – zu hohem Preis – loskaufen, und es darf nicht verschwiegen werden, daß dieses Recht von den Wohlhabenden sehr in Anspruch genommen wurde. Die Bürgerschaft zog aus »mit ganzer, halber, Viertelsstadt«, je nach der Größe des Zuges.
Aus Rat und Gemeinde wurde ein Ausschuß gebildet, die Kriegsherren, zur Leitung des Krieges. Er warb auch Söldner, Spießer, Armbruster und Büchsenschützen, in der Nähe der Schweiz suchte er Schweizer zu erhalten, auch die böhmischen Städte gaben nach den Hussitenkriegen gegen Sold Mannschaft ab. Unter den Reisigen dienten gewöhnlich Rittermäßige der Landschaft, deshalb wurde gern ein Edler oder Ritter zum obersten Hauptmann der Reisigen gesetzt. Alle Geworbenen erhielten Sold, die Verpflegung besorgten sie entweder selbst oder sie wurde von der Stadt durch große Stadtküchen bestritten. Auf dem Rathaus war außer der Stube der Kriegsherren auch die Hauptwache, welche durch Trabanten mit Büchse oder Armbrust, sichere Leute im ständigen Dienst der Stadt, gebildet wurden, dabei hielt man »Aufbieter« als Ordonnanzen. Sorglich und immer wieder wurden die bewaffneten Bürger und Söldner gemustert. Jeder Abteilung des Stadtheeres waren Sammelplätze in den Mauern bestimmt auf Märkten, und wenn das Notzeichen gegeben wurde, an den Toren. Auf den hohen Türmen der Stadt wachten die Türmer, in jeden wurde zur Unterstützung derselben ein Posten gelegt; schaute der Türmer in der Ferne Feinde oder ein Feuer, so blies er Feind oder Brand und steckte in der Richtung des Unheils am Turm ein Zeichen aus, Tonne oder Sieb an einer Stange. Auf sein Zeichen zogen die Trompeter als Signalisten der Reisigen und die Sackpfeifer und Pauker (Trommler) als Signalisten des Fußvolkes durch die Straßen. Dann rannten die Reisigen und lief das Fußvolk zu den Sammelplätzen.
Für die Nacht wurde eine Losung ausgegeben, in der Regel der Name eines Heiligen; wer auf der Straße betroffen sie nicht wußte, wurde zur Hauptwache geleitet.
Man wandte große Sorge auf gute Kundschaft vom Feind, außer den Wartleuten bezahlte die Stadt Kundschafter, häufig Bauern und Frauen vom Lande. Hatte man Briefe durch die Feinde zu befördern, so wurden sie in ausgehöhlten Stäben, in Holzschüsseln und Flaschen mit doppeltem Boden fortgeschafft, alle Briefe, welche in die Stadt kamen, wurden in der Kriegsstube aufgebrochen und gelesen.
Nicht nur, was innerhalb der Mauern und Tore lag, wurde verwahrt, auch außerhalb hatte die Stadt feste Häuser, welche ihren Bürgern gehörten, und gemietete Burgen. Denn die Stadt vertrug sich mit rittermäßigen Besitzern in der Nähe, daß sie ihr die Burg für Jahre oder ohne Zeitbestimmung »zum offenen Hause« machten, und sie zahlte dafür gutes Geld. Diese festen Häuser auf dem Lande wurden mit Proviant, Geschütz, im Notfall mit Mannschaft versehen, sie bildeten die gefährdeten Außenwerke, und in der Regel wurde der Kampf um sie geführt, sie ergaben sich den Feinden oder wurden erstürmt und ausgebrannt, entsetzt oder wiedergewonnen. Auch die Landwehr, Wall und Graben um die Stadtmark, wurde durch Schranken aus Bohlen verstärkt, und wo sich eine Landstraße durchzog, mit Schlagbäumen besetzt; diese konnten aus einer Bohlenhütte geöffnet werden, in welcher ein Schützenposten lag. War noch Wald längs der Grenze, so wurde nach altem Brauch in ihm ein Verhau geschlagen; man war aber im 14. Jahrhundert der Meinung, daß dies unpraktisch sei; denn gerade hier pflegten die Feinde Öffnungen zu räumen, durch welche sie heranschlichen, und da ihnen die Stellen bekannt waren, in denen das Verhau für Ausfälle unterbrochen war, suchten sie heimkehrende Streifzüge gerade dort durch Hinterhalt abzufangen. Längs dieser Flurbefestigung wurde ebenfalls zu Roß und Fuß patrouilliert.
Die stärksten Wachen aber waren um die Tore; dort standen außerhalb des Grabens an Stelle der alten dicken Steingebäude, welche Vorwerke oder Wighäuser hießen, seit dem 15. Jahrhundert die Bollwerke, aus Bohlen und Erdwerk aufgeführte Befestigungen, sie waren mit Geschützen versehen, zuweilen mit Bohlen gedacht. Demnächst vertraute die Stadt ihren starken Mauertürmen, die größeren galten für Kastelle, die in alter Zeit bei einem Feuer oder einem Aufstand oder wenn die Stadt vom Feind eingenommen war, den Bürgern und ihrer Habe die letzte Zuflucht gewährt hatten. Auch auf ihnen standen leichtere Geschütze; Wache und Geschützbedienung waren zuverlässigen Männern der Bürgerschaft als besondere Pflicht übergeben. Auf der inneren Seite der Mauer war häufig ein freier Umgang, in München z. B. war durch König Ludwig 1315 jeder Anbau verboten, eiserne Kaiserstangen von 24 Schuh Länge ragten in die Stadt und bezeichneten die Breite des verbotenen Raumes. In Österreich und Böhmen hatten viele Städte wohl noch aus der Awaren- und Ungarnzeit als besondere Befestigung einen umschanzten Ring, den Tabor, neben der Stadt, in welchen beim Überfall die Einwohner Habe und Vieh retteten. Wer von Fremden zu den Stadttoren hereinpassierte und unverdächtig war, der mußte vorher geloben, der Stadt unschädlich zu sein, dann wurde er zu einem Biedermann geleitet, der für ihn Bürgschaft tat. Wer passierte, erhielt ein Zeichen, das ihm um 1388 und 1449 zu Nürnberg mit einem messingenen vergoldeten Stempel auf den Daumen gedrückt wurde und daher Pollicke hieß.
Eine der größten Sorgen wurde bei dauernder Fehde die Verpflegung der Stadt, weil die wirksamste Vexation war, Zufuhren aufzuhalten; darum wurde aller Privatbesitz von Getreide und Lebensmitteln aufgezeichnet und die Bürger gezwungen, einen Teil zum Taxpreis der Stadt abzugeben. Wir erstaunen vor der Energie und Größe der kommunalen Forderungen. Denn auch die schwersten Geldsteuern wurden auferlegt und niemand geschont. Das Regiment, sonst so vorsichtig und oft persönlich in Gunst und Haß, war in solcher Zeit rücksichtslos despotisch, es griff tief in die Geldtruhen der Bürger und befahl ihren Leib in die Gefahr, ohne vorher zu fragen.
Der Tag, an welchem eine gefährliche Fehde angesagt wurde, war der Schreibstube des Rates eine Zeit großer Arbeit. Die Absage geschah in der Regel nicht durch die alten Symbole der Feindschaft, das blutige Schwert und den Handschuh, sondern durch Briefe. Reitende Boten, und wenn der Absagende ein vornehmer Herr war, wohlgekleidete Knappen ritten an das Tor, den Fehdebrief in einem Sperrholz, der »Kluppe«, an der Spitze ihres Speeres befestigt. Oft wurde Einlaß nicht begehrt oder versagt, dann gaben sie den Brief am Tor in die Hand des Stadtbeamten. Bei großer Fehde, wie jene Nürnberger von 1449 war, wo mehrere tausend Fehdebriefe in wenig Tagen abgegeben wurden, machte Mühe zu wissen, wer alles der Stadt Feind geworden war; deshalb wurden Tafeln mit den Namen der Absagenden öffentlich aufgehängt und eilig Verzeichnisse derselben an die Bundesgenossen und in die festen Häuser der Stadt gesandt, damit sich jeder vorsehe. Denn unberechenbar war Feindschaft oder Neutralität bei vielen der Nachbarschaft, und oft war es zufällig, wohin Pflicht, Eigennutz, Neigung die Burgsassen zog.
Waren drei Tage schwüler Stille vergangen, dann entbrannte die Fehde. Und ihre erste Andeutung war sicher Feuerschein, welcher über ausgeraubten Dörfern aufstieg. Auch die Bürger begannen ihre Kriegsreisen, d. h. Beutezüge auf das feindliche Gebiet. Nicht nur die Stadt unternahm sie, auch einzelne aus Spekulation nach Anmeldung bei den Kriegsherren. Ein unternehmender Mann, der auswärts gute Kundschaft zu halten wußte und tüchtige Gesellen fand, die mit ihm zogen, konnte bei solchem Raub etwas gewinnen. Bei größeren Reisen wurde ein Teil der Bürgerschaft nach Stadtvierteln ausgelost, und es war durchaus bezeichnend für die Situation der Städte und die Stimmung der Bürger, daß diejenigen auszogen, welche beim Losen »verloren«. Dem rittermäßigen Mann dagegen war die Reise ein Fest, vor dem man sich in Hoffnung eines reichen Fanges »letzte«. Freilich fanden die Städter auch schlechtere Beute als die Ritter. Für beide Teile war der gewöhnliche empörende Gewinn die gefangenen Männer, von denen Lösegeld gehofft wurde, und was man den Bauern raubte, Getreide und Vieh, Butter und Bettzeug. Es galt den Kriegern der Deutschen für unehrenhaft, Hühner und Gänse heimzubringen, das war später bei den Landsknechten die besondere Freiheit der Weiber und Buben. Die Ritter hatten freilich Aussicht auf reicheren Fang: einen Warentransport, ein beladenes Schiff, einen Stadtherrn. Solch elende Beutezüge wurden fast täglich unternommen von der einen oder andern Partei, dabei wurden in der Regel Dörfer und kleine Landstädte verbrannt, bis die Umgegend verwüstet war; dann griff man entferntere Angehörige des Feindes an.
Kehrte man glücklich von einem Beutezug heim mit Raub und Gefangenen, so wurden noch auf dem Feld Beutemeister gewählt aus Rittermäßigen, Bürgern, den verschiedenen Söldnerscharen. Diese mußten zuerst schwören, treu und gerecht die Beute – in Süddeutschland »die Nahme« – zu verteilen. Unter dem Tor hoben sie jedem, der durchschritt, seinen Raub ab. Die Vorräte wurden gesondert und verschlossen und auf dem Stadtmarkt an den Meistbietenden verkauft. Das erbeutete Vieh gehörte zum größten Teil den Befehlshabern und Chargierten, ein anderer Teil der Stadt, nur der Rest dem ausgezogenen Haufen; es wurde vor der Verteilung in den Stadtgraben getrieben, dort durften die Kühe von jeder Frau, welche ihnen eine Bürde Gras brachte, gemolken werden. Der Stadt stand frei, das gesamte Vieh zum gemeinen Nutzen von den Beutemeistern gegen mäßige Summen zu kaufen. Außerdem mußte jeder, der am Zuge teilgehabt, noch einmal schwören, daß er keine Beute hinter sich habe und keine bei anderen wisse, und durch solchen Eid kam noch viel Unterschleif zum Vorschein. Endlich wurde der ganze Erlös verteilt auf Pferde und Mann, so daß der Fußknecht einen Teil, der Reisige zwei, jeder Wagenbesitzer soviel Teile bekam, als sein Wagen Pferde hatte. Die rittermäßigen Gefangenen wurden ausgezeichnet, gegen ihr Wort zu Wirten in die Herberge gelegt, und von den Städten in der Regel nicht geschätzt. Die übrigen wurden in die Türme gesperrt, aus der Stadtküche gespeist, wofür sie, wenn sie es irgend vermochten, Kostgeld zahlen mußten, im Notfall auf Stadtkosten gefüttert. Für den armen Gefangenen erhielt, wer ihn einbrachte, einen Fanggulden; der Gefangene, welcher etwas hatte, wurde geschätzt, es gab dafür besondere Abschätzer, die in der Gegend bekannt waren; wußte man um das Vermögen nicht Bescheid, so wurde wohl einer der Gefangenen unentgeltlich erledigt, unter der Bedingung, daß er seine gefangenen Parteigenossen taxiere. Das Lösegeld beanspruchten in manchen Fällen die Hauptleute, in andern die Stadt. War aber ein solcher Beutezug Privatanschlag einzelner, so kam diesen das Lösegeld zu, dann hatte sich der Hauptmann des Zuges mit dem Fangenden zu berechnen. Wer im Kriege aus der Gefangenschaft entlassen wurde, der mußte einen Eid schwören, daß er nichts zum Schaden der Stadt den Feinden verraten wolle, wer erst beim Friedensschluß erledigt wurde, daß er der Stadt und ihren Helfern nicht Haß und Rache nachtragen werde. Die Behandlung der Feinde war in den Städten ein wenig humaner als der Regel nach auf den Burgen.
Ein größerer Anschlag war es, wenn man ein befestigtes Haus oder eine Stadt des Feindes berennen wollte; hier hatte man stärkeren Widerstand zu erwarten und suchte deshalb mit Übermacht anzukommen. Bei solcher Veranlassung wurden auch blutige Treffen geliefert, wenn eine Macht des Gegners zum Entsatz heranzog. Der Auszug wurde sehr heimlich gehalten, denn wahrscheinlich hatten die Feinde trotz aller Vorsicht ihre Späher in der Stadt, aber es kostete doch große Vorbereitungen, wenn die Wagenburg, d. h. der reisige Zug, den Scharen folgen sollte.
Die Belagerungsmaschinen wurden bis zur Verwendung des Pulvers ganz nach antiker Überlieferung gebaut. Sie waren entweder Stoßmaschinen, »Katzen« und »Tümmler«, große Balken mit Schwungkraft, welche zuweilen unter einem Schirmdach gegen die Mauern getrieben wurden, oder Wurfgeschosse, große Bogen und Armbrust, welche durch Hebelkraft gespannt wurden. Die Haare und Pferdeschwänze für die Stränge wurden von den Städtern sorglich aufgekauft und durch erfahrene Leute zugerichtet. Abweichende Einrichtung hatten die Pleiten oder Bliden, sehr große Schleudern für Bogenwurf, gebraucht und gefürchtet noch um das Jahr 1500, weil man die Geschosse für Bogenwurf der Mörser lange nicht geschickt zu verfertigen wußte.
Es ist merkwürdig, daß das Pulver seine Bedeutung im Kriege sehr allmählich gewann. Die fremde Erfindung kam von Byzanz nach 1320 zu den Völkern des Mittelmeeres; für Deutschland wissen wir gar nicht das Jahr anzugeben, in welchem zuerst Feuer und Knall das Getöse der Schlacht vermehrte. In Aachen war im Jahre 1346 »eine eiserne Büchse Donner zu schießen«, im Zeughaus von Nürnberg 1356 eiserne und kupferne Büchsen, welche Steine und Blei schossen. Seitdem wurden Salpeter und Schwefel als wertvolle Handelsartikel von Italien bezogen, und es war dem Rat eine ernste Angelegenheit, dies Material bei guter Zeit zu erwerben. Dem Volk aber erschien die schwarze Masse sehr unheimlich, und man gab ihr den Namen Kraut, d. h. Zaubermittel. Salpeter und Schwefel wurden zuerst in Mörsern gestampft, später auf Mühlen, nicht ohne düstere Betrachtungen der Müller, deren einer noch 1431 in München klagte, »von dem höllischen Zeug sei ein wilder Dampf in ihn gegangen, daß es ihm teuer genug angekommen sei«. Und nicht weniger merkwürdig ist, daß die neue Erfindung, seit sie einmal zu kriegerischer Zerstörung verwandt wurde, ähnlich wie andere große Funde der Menschen: der Bücherdruck, der Luftballon, sofort im ersten Anlauf zu kühnen und großartigen Experimenten führte, denen die spätere Entwicklung längere Zeit nicht entsprach. Es gelang bald, Geschütze von ungeheurer Größe zu gießen, welche Geschosse bis zu drei Zentner Schwere schleuderten, zunächst Steine, die zur Herstellung runder Form häufig mit Blei umgossen wurden. Außerdem Büchsen von dem verschiedenartigsten Kaliber bis zur leichten Karrenbüchse und Tarrasbüchse (Standbüchse) und zur Haken- und Handbüchse herab. Die schweren Geschützrohre erhielten eigene Namen und wurden vom Volke mit großer Achtung und Scheu betrachtet. Sie wurden nicht auf Lafetten befestigt, sondern zur Reise auf starke Wagen gelegt, und ihre »Wiegen«, worauf man sie im Felde bettete, zuweilen mehrere nebeneinander, auf besonderem Wagen nachgefahren. Ein dritter Wagen enthielt Haspel, Stock, Seile und Hebezeug zur Bewegung der großen Masse, wieder andere die Steine zum Schuß. Außerdem gehörte zu jeder Büchse ein Bohlenschirm, »die Pavese«, welcher, über zwei hohen Karrenrädern befestigt, vor dem Geschütz aufgefahren, ein schräges Schutzdach mit Gucköffnungen bildete und vor dem Schuß umgelegt werden konnte.
Die gesamte Artillerie war in Stürme (Batterien) geteilt, jeder Sturm enthielt drei bis sechs Geschütze von verschiedenem Kaliber mit Munition, ferner Schanz- und Sturmzeug und Brückenmaterial; dazu gehörten außer der Bedienungsmannschaft Zimmerleute, Schützen und eine Bedeckung von Reisigen. Die Wagen jedes Sturmes waren durch Fähnlein von verschiedener Farbe bezeichnet.