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Der Landgraf von Hessen war einst auf dem Landtag [Reichstag]. Hier geriet er, der ein reifer Mann war, mit dem Kaiser, der noch sehr jung war, in einen Streit und ward so zornig, daß er diesem eine Ohrfeige gab. Dafür ließ ihn der Kaiser gefangennehmen und zu Wien in einen Turm setzen.
Schon hatte er zwei Jahre in dem festen Turm gesessen, da erschien vor ihm im Turm ein Mann – es war aber der Böse – und fragte ihn, ob er denn Lust habe, ewig in dem Turm zu sitzen; wenn er ihm verspreche, in seinem Lande die Hexen nicht mehr zu verfolgen und zu verbrennen, so wolle er ihn dorthin bringen, er brauche nur zu bestimmen, wohin er wolle. Der Landgraf nahm den Vorschlag an, versprach, die Hexen in seinem Land nicht mehr zu verbrennen, und forderte, der Böse solle ihn nach dem Fährhaus bei Lippoldsberg bringen. Darauf flog der Teufel mit dem Landgrafen erst nach Kassel; der Landgraf erinnerte ihn aber an sein Versprechen, ihn nach dem Fährhaus zu bringen, und nun bringt der Teufel den Landgrafen wirklich hin zum Fährhaus bei Lippoldsberg an der Weser.
Der Fährmann mit Namen Westphal nimmt ihn, der von dem langen Aufenthalt rauh und unordentlich (prummelig) aussah, in sein Haus auf und gibt ihm, da sie gerade essen, auch Speise, erst braunen Kohl, dann auch noch ein tüchtiges Stück Wurst, verweigert es aber dem Fremden, so sehr dieser auch darum bittet, über Nacht im Hause zu bleiben, da dies von dem Landgrafen verboten sei. Doch der Sohn des Fährmannes fühlt Mitleid, macht sich heimlich an den Fremden und sagt diesem, er möge nur mit ihm gehn, er werde ihn heimlich auf den Heuboden führen, wo er schlafen könne. Nachts um zwei Uhr wolle er ihn wecken; sein Vater würde nichts merken, da er mit den Knechten erst um vier Uhr aufstände. So macht das auch der Fremde und geht fort, nachdem er von dem Jungen noch ein gutes Frühstück mit auf den Weg erhalten hatte. Als die Knechte am anderen Morgen aufstehen, finden sie an die Tür geschrieben: in dieser Nacht hat hier der Landgraf von Hessen geschlafen. Der Sohn sagt nun zum Vater, es würde ihnen gewiß übel ergehen, da er den Landgrafen habe wegjagen wollen. Nach drei Tagen werden Vater und Sohn nach Kassel zum Landgrafen gerufen. Dieser tritt ihnen zuerst in demselben Anzug entgegen, in dem er im Fährhaus erschienen war, und spricht: daß der Alte ihn nicht habe im Hause behalten wollen, sei ganz recht gewesen, weil es ja verboten gewesen sei; dafür aber, daß er ihm zu essen gegeben habe, solle er und seine Nachkommen die Fähre ohne Pacht haben, solange der Name Westphal bestehe. So hat nämlich der Fährmann geheißen.