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Die »Affäre Loizemant« taucht von Zeit zu Zeit in den französischen Blättern auf, ganz wie in Deutschland früher die »Affäre Ziethen« immer wieder auflebte, die nun, dank der Festigkeit und Ruhe der preußischen Justizbehörden, ja endgültig begraben scheint. Herr Loizemant war Steuerbeamter in dem Dorfe Ribemont; er wurde von den Geschworenen des Departements Aisne wegen Mordes zum Tode verurteilt, aber vom Präsidenten der Republik erst zu lebenslänglicher und dann zu vierjähriger Zuchthausstrafe begnadigt. Heute verlangen die Persönlichkeiten, die von seiner Unschuld überzeugt sind, die gänzliche Begnadigung und die Wiederaufnahme des Verfahrens, und man kann annehmen, daß sie ihr Ziel erreichen werden. Vielleicht – es ist nicht ganz sicher – kommt ein Unschuldiger in Deutschland schwerer ins Zuchthaus, als in Frankreich, aber in Frankreich kommt er leichter wieder heraus.
Herr Loizemant war, wie ich schon gesagt habe, Steuerbeamter in Ribemont, und er war kein ganz untergeordneter Steuerbeamter, sondern »Kommis« in der Abteilung der indirekten Steuern. Er war ein wohlerzogener, gebildeter, fleißiger Mann, war bei seinen Vorgesetzten sehr beliebt, besaß ein kleines 68 Privatvermögen, bewohnte mit Frau und Tochter ein behagliches Haus, machte mit seiner Tochter fröhliche Radspazierfahrten auf den hübschen Ufern der Oise und lebte auch sonst sehr angenehm. Wie viele seiner Zeitgenossen und wie alle Franzosen, politisierte er gern, und da er ein aufgeklärter Mann war, so mochte er die Pfaffen nicht leiden. In jedem Dorfe und fast in jeder kleinen Stadt braucht die Bevölkerung einen Mitbürger, über den sie auf den Bänken in der Lindenallee sich entrüsten und in der Kneipe herfallen kann. Die Volksseele von Ribemont wendete sich ganz naturgemäß gegen Herrn Loizemant, der sich nicht nur für die Austreibung der Orden, sondern auch für die Eintreibung der Steuern interessierte.
Eines Tages wurde in Ribemont Madame Bouquer ermordet, die noch stattliche Gattin des Steuereinnehmers Bouquer und somit gewissermaßen die Vorgesetzte Loizemants. Madame Miel, die Gattin eines Ziegelbrenners, die im Hause des Steuereinnehmers als Aufwartefrau verwendet wurde, hatte, wie sie erzählte, kurz nach elf Uhr vormittags die Küche betreten und Madame Bouquer leblos auf dem Boden liegen sehen. Sie hatte angenommen, daß Madame Bouquer vielleicht nur von einer Ohnmacht befallen wäre, und hatte einen Nachbarn namens Braillon herbeigerufen, in dessen Beisein sie dann erst die ganze Schwere und Tragik des Ereignisses erkannt hatte. Die Behörden wurden benachrichtigt, die scharfsinnigen Vertreter des Gesetzes konstatierten, daß aus dem Schreibtisch des Steuereinnehmers 14,100 Franks verschwunden waren, und der Verdacht richtete sich gegen einen Landstreicher, den man auf 69 dem Bahnhof von Ribemont gesehen hatte und dessen verstörte Miene von der Dame am Büfett und von mehreren Reisenden bemerkt worden. Leider war dieser verdächtige Mensch trotz allen Nachforschungen nicht zu finden, er schien aus der Welt entrückt, ins Nirwana entführt zu sein, und nur wie eine Spukerscheinung beunruhigte er noch dann und wann die nächtlichen Träume der Büfettdame.
Mit der Aufhellung der dunkeln Angelegenheit, die in Ribemont und der ganzen Gegend eine begreifliche Erregung verursacht hatte, wurde der Untersuchungsrichter Jourdan betraut, ein Beamter, der bestrebt war, sich auszuzeichnen, und wie jeder strebsame Untersuchungsrichter vor keinem Verbrechen – das heißt natürlich, vor der Untersuchung keines Verbrechens – zurückschreckte. Herr Jourdan sah bald ein, daß der Landstreicher, den übrigens auch Madame Miel, die Aufwartefrau, schwer belastet hatte, nicht mehr gefunden werden würde, und darum verhaftete er statt dieses Verschwundenen eine Fischhändlerin, über die Madame Miel sich gleichfalls ungünstig geäußert hatte. Aber er mußte die Fischhändlerin schon nach zwei Wochen zu ihren Fischen zurücksenden und wäre nun völlig ratlos gewesen, wenn die öffentliche Meinung von Ribemont ihm nicht zu Hilfe gekommen wäre. Diese öffentliche Meinung hatte seit langem den wahren Mörder der Madame Bouquer bezeichnet, und wo ein paar Bewohner des Ortes beieinander standen, wurde der Name »Loizemant« geflüstert. Und warum sollte Loizemant Madame Bouquer nicht ermordet haben? Er hatte Zutritt zu dem Zimmer, in dem der Schreibtisch stand, 70 er wußte, daß 14,100 Franks in dem Kasten lagen, und er hatte, was in Ribemont sehr bemerkt worden war, einige Tage nach dem Morde einen Fünfzigfrankschein gewechselt.
Herr Jourdan, der Untersuchungsrichter, verhaftete nun statt des Landstreichers, der unsichtbar blieb, und statt der Fischhändlerin, die wieder Weißlinge und Aale verkaufte, den Steuerbeamten Loizemant. Er besaß, als er ihn verhaftete, keinerlei belastendes Material, aber er vertraute auf seinen Stern und vielleicht noch mehr auf den Unstern, der so oft über verhafteten und der Justiz überlieferten Personen schwebt. Sein Vertrauen wurde auch nicht getäuscht, denn die Bewohner von Ribemont entwickelten einen großen Eifer in der Herbeischaffung von Schuldbeweisen, und besonders waren wieder die Aussagen der Aufwartefrau Madame Miel reich an »gravierenden Momenten«. Und wenn allzu vorsichtige Personen zuerst noch an der Schuld Loizemants zweifeln wollten, so war doch kein Zweifel mehr möglich, als in dem Schuppen des Hauses, das die Familie Loizemant bewohnt und jetzt an einen Nachbar vermietet hatte, von zwei Maurern ein Paket von Fünfzigfranksscheinen gefunden wurde, die mit Stecknadeln zusammengeheftet waren und die Summe von 1450 Franks ergaben. Weder Herrn Jourdan, noch dem Staatsanwalt, noch den Geschworenen erschien es sonderbar, daß Loizemant diese Scheine in dem vermieteten Hause zurückgelassen, niemand fand es merkwürdig, daß die Scheine, die mehrere Wochen lang in dem feuchten Schuppen gelegen haben sollten, noch wie neu aussahen und daß die Nadeln nicht verrostet waren, niemand 71 wollte bemerken, daß ein Vorübergehender durch eine kleine Tür den Schuppen betreten und das Päckchen dort versteckt haben könnte. Die Schuld des Angeklagten galt für bewiesen, für unwiderlegbar bewiesen, und Loizemant wurde unter dem Beifall von Ribemont und Umgegend zum Tode verurteilt.
Es gibt leider noch verblendete Menschen, die sich vor den Gerichten und ihren Urteilen nicht ohne weiteres in stiller Ehrfurcht beugen und die selbst die heilige Justiz, diese Grundlage aller staatlichen Ordnung, anzutasten wagen. Einige dieser Menschen hatten den Prozeß Loizemant verfolgt, erhoben nach der Verurteilung einen gewaltigen Lärm, schrieben zahlreiche Zeitungsartikel und erreichten denn auch die teilweise Begnadigung Loizemants. Ein Mitarbeiter des »Matin«, Jacques Dhur, der sich aus der Befreiung unschuldig Verurteilter eine schöne Spezialität gemacht, nimmt heute die Kampagne wieder auf und versucht, über die Rolle der Madame Miel, der Aufwartefrau, etwas Licht zu verbreiten. Diese Frau und ihr Gatte sind nach dem Prozesse von Ribemont fortgezogen, der Gatte hat Selbstmord begangen und in der Nachschrift eines zurückgelassenen Briefes hat er seiner Frau das Wort »Mörder!« zugerufen. Madame Miel behauptet, daß ihr Seliger damit nur habe ausdrücken wollen, sie habe ihn durch ihre Zanksucht in den Tod getrieben, aber vielleicht wird eine neue Untersuchung diese Behauptung widerlegen. Loizemant sitzt einstweilen im Gefängnis zu Melun, der Gefängnisdirektor behandelt ihn wie einen lieben Gast, und der Präfekt hat ihm ein Buch über Justizirrtümer mit der Widmung »Mut und 72 Hoffnung!« übersandt, was ein preußischer Regierungspräsident auch nicht tun würde.
Diese »Affäre Loizemant« ist im Grunde der ganz gewöhnliche, der typische Justizmord mit all dem üblichen Zubehör, mit den nachträglich erzeugten Beweisen und mit der »Volksstimme«, die sich schmeichelt, »Gottes Stimme« zu sein. Interessant, für die entfernteren Zuschauer interessant, ist eigentlich nur die Figur des Untersuchungsrichters Jourdan – nicht, weil sie origineller als die ganze Angelegenheit wäre, sondern gerade, weil auch sie so gewöhnlich und nur allzu typisch ist. Wir alle kennen solche Untersuchungsrichter, solche Justizbeamten, die das Recht und die Wahrheit verkörpern sollen, und die nur eine unheimliche Verwirrung aller Rechts- und aller Moralbegriffe verkörpern. »Il me faut quelqu'un«, »ich brauche einen . . .«, nämlich einen Schuldigen, hat Herr Jourdan zu der Gattin Loizemants gesagt, und das Wort ist bezeichnend für den Geisteszustand einer ganzen Gattung staatlich besoldeter Ankläger. Man hat für die geistige Verfassung der Leute, die in den Kolonien ihr angebliches Herrenrecht mißbrauchen, das Wort »Tropenkoller« erfunden. Es gibt entschieden auch einen Justizkoller, und Herr Jourdan ist nicht der einzige, der von ihm befallen ist.
In Frankreich ist vor vier oder fünf Jahren eine Reform eingeführt worden, gegen die sich die preußische Justizverwaltung mit Händen und Füßen sträubt. Der Anwalt des Untersuchungsgefangenen wohnt in Frankreich jetzt jeder Vernehmung im Kabinett des Untersuchungsrichters bei und nimmt schon an der ganzen Voruntersuchung teil. Dem Steuerbeamten Loizemant 73 hat es freilich nichts genützt, daß sein Advokat zu dem Zimmer des Herrn Jourdan Zutritt hatte, aber die Statistik beweist, daß seit Einführung der Reform die Zahl der Untersuchungen, die im ersten Stadium eingestellt werden mußten, ungeheuer zugenommen hat. Glaubt man in Deutschland keinen Grund zu einer solchen Änderung zu haben? Niemand, der nüchtern darüber nachdenkt, kann begreifen, warum ein Stand, dessen Beruf es ist, Licht zu schaffen, durchaus in einem finsteren Keller arbeiten muß.
Ich möchte noch hinzufügen, was aus Herrn Jourdan geworden ist. Herr Jourdan, der auf eine Beförderung gehofft und seine ganze Kraft in den Dienst dieser guten Sache gestellt hatte, ist abgesetzt worden. Er hat geglaubt, daß ein strebsamer Untersuchungsrichter im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen gehen muß, aber schlechte Menschen sind ihm in den Weg getreten. Herr Jourdan ist von diesen Vorgängen schmerzlich berührt, er versteht seine Zeit nicht mehr, und man sieht ihn im Geiste, wie er zürnend umhergeht und in begreiflicher Empörung ausruft: »Es gibt keine Gerechtigkeit!« 74