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Wann wird die Frau Gehör finden? Kandidat (nachdem die Frauen das Wahlrecht haben): »Als freie und unabhängige Wähler, was wünschen Sie, das ich für Sie tue?«
Aus Votes for Women.

Die Suffragettes und das Gericht.

Es fährt bei diesem Freiheitskampf kaum besser als das Parlament. Richter haben 1868 das Recht der Frau, das in Lord Broughams Act begründet ist, gebrochen. Sie haben 1911 das Recht der Petition praktisch vernichtet. Sie haben 1905-1912 das Recht politischer Gefangener verweigert. Denn das Gericht fragt nicht nach dem Beweggrund der Handlung (der unstreitig politisch war), sondern nach der Absicht (intention, not motive). Sie haben den Glauben an die Unabhängigkeit der englischen Gerichtsbarkeit erschüttert und sich ihre Sprüche durch den Minister des Innern diktieren lassen. Sie haben oft ganz unnötige Härte bei Verhör und Strafmaß, bei Behandlung der Untersuchungsgefangenen walten lassen, die Frauen zu demütigen, höhnen und verletzen gesucht. Wie England einen Geschlechtsparlamentarismus und eine Geschlechtsgesetzgebung mit Männerprämie hat, so auch eine Geschlechtsjustiz. Richtern wie Parlamentariern kam es gar nicht darauf an, im Ärger alte, schwer erkämpfte Volksfreiheiten zu opfern, wenn dadurch nur einen Augenblick den Suffragettes ein Leid geschehen konnte. Die brawlingbill und die Beschlagnahme der Fonds der W. S. P. U. unterblieben nur, weil man ihre Anwendung auf die Männer und deren Organisationen nicht hätte vermeiden können. Die Richter betonten jedesmal, das Gesetz dürfe nicht straflos übertreten werden. Die Suffragettes erklärten jedesmal: Gesetzen, die ohne die Frauen gemacht, brauchten Frauen nicht zu gehorchen; ungerechtfertigten Polizeianordnungen müßte man widerstehen; Widerstand gegen Unrecht sei die höchste Bürgerpflicht. Wer politisch rechtlos, müsse Gesetzbrecher, Rebell werden. Die Suffragettes haben sich nie geweigert, die verwirkte Strafe zu leiden, sie haben aber stets verlangt, sie als politische Gefangene zu dulden. Sie als solche und damit als dem Mann gleichwertig anzuerkennen, sollte aber um jeden Preis vermieden werden.

Die englischen Richter kennen auch Klassenjustiz: Lady Constance Lytton wurde anders behandelt als Jane Wharton. Und doch ist dies Hineinleuchten in die englische Rechtsprechung, besonders der Polizeigerichte, einer der größten Erfolge der Stimmrechtlerinnen. Zum ersten Male erschienen in diesen unteren Gerichtshöfen, die sonst mit dem sozialen Abhub, den Elenden, Armen, Ärmsten, mit Widerstandslosen oder Verkommenen zu tun haben und über deren Köpfen ihren juristischen Formelkram abschnurren lassen, erschienen an diesen verachteten Stätten die Edelsten der Nation, Menschen von Bildung, Stellung, voller Wissen, Widerstand und Mut. Das gab ein anderes Niveau, das hob das Selbstgefühl manch eines und manch einer der gewöhnlichen Kunden der police courts, das ließ die Suffragettes, und hunderte, tausende von ihnen, die unsoziale Gesetzgebung, die dort gehandhabt, die Nutzlosigkeit dieser Rechtsprechung erkennen. »For these we fight« sagten sie sich, beim Anblick zerschlagner Ehefrauen, elender Säuglinge, alter Diebinnen, junger Prostituierter, insolventer Steuerzahlerinnen, mit denen sie im Gefängniswagen, im Warteraum, in Holloway dauernd zusammen kamen. Wir wollen eine soziale, einsichtige, mütterliche Gesetzgebung und Rechtsprechung. Also – der Frau das Wahlrecht.


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