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Im Jahr 1618 hatte ein Mann zu Schiffelbach, beim Städtchen Gemünden an der Wohra, seinem Jungen vier Mesten Korn zugestellt, sie aufs Pferd gelegt, ihn nachher nach Marburg geschickt: solche dort um zwei Gulden zu verkaufen.
Da nun dieser vor Marburg zum Dorfe Wehrda kam, hat ein vornehmer, hochgewachsener Mann ihn angesprochen und gefragt, wie teuer er's geben solle; auch hat er ihn vermahnt, er solle eine Meste nicht um weniger als einen Weißpfennig hingeben, und ihm also gehorchen, bis er ihm weiteres sagen würde.
Der Junge hat also das Korn um vier Albus verkauft, diese in seinen Beutel getan, und sich wiederum nach Hause gewandt. Da ist ihm jener Mann an der gleichen Stätte wieder begegnet, und hat vom Jungen vernommen, daß er ihm gehorsam gewesen sei. Hat dann den Jungen geheißen, unter seinem linken Arm durchzusehen; da hat er viele Spieße und blutige Degen gesehen. Darauf geheißen, unterm rechten Arm durchzugucken, hat er viel Totengebein und Schädel erblickt. Nun hat der Mann geweissagt, es solle ein arges Blutvergießen und solches Sterben geschehen als es noch nie zuvor war.
Dann hat jener noch in des Jungen Geldbeutel geblasen, viel Geld beschert und geboten, er solle alles so seinem Herrn sagen und das Geld bringen. Der Junge ist an drittem Tag danach gestorben.