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Der Weg zum Unglück

Ich weiß nicht, wie alt ich war, als ich, wieder infolge einer häuslichen Szene, das elterliche Haus heimlich verließ, um in Königsberg bei einem Verwandten Schutz zu suchen. Es war ein bitterkalter Wintertag, wenn ich nicht irre, 18°C unter Null, als ich durch Schnee und Eis meinen Weg nach Königsberg suchte. Es ist dies eine Strecke von 110 Kilometern. Selbstverständlich konnte ich dieselbe nicht an einem Tage zurücklegen, so mußte ich die gern gewährte Gastfreundschaft unserer ostpreußischen Bauern für die Nachtherbergen in Anspruch nehmen, da ich doch unmöglich im Freien übernachten konnte.

Bis auf den Tod müde und erschöpft, langte ich abends in Königsberg an und suchte auch hier zunächst ein Unterkommen für die Nacht, da es zu spät war, um noch bei meinen Verwandten Zuflucht zu finden. Gerne gewährte mir der Wirt einer sogenannten Ausspannung meine Bitte. Ich legte mich todmüde auf eine Bank des Wirtszimmers, bedeckte mich mit Kleidungsstücken und hoffte, dort die Nacht in Ruhe verbringen zu dürfen. Gar bald schlief ich auch ein.

Es mochte zwischen neun und zehn abends gewesen sein, da wurde ich plötzlich geweckt. Ich stand schlaftrunken auf, rieb mir die Augen und sah vor mir einen Polizeibeamten. Er fragte mich zunächst, warum ich nach Königsberg gekommen, und als ich ihm dies erzählte, hieß er mich mitgehen und führte mich ins Polizeigewahrsam.

Am anderen Morgen wurde ich vor einen Polizeibeamten in Zivil geführt. Wir waren allein in einem Zimmer. Auch er fragte mich zunächst nach den äußeren Umständen, unter welchen ich nach Königsberg gekommen war. Die Scheu, unsere traurigen Familienverhältnisse Fremden gegenüber aufzudecken, hielt mich ab, ihm zu sagen, warum ich mein Elternhaus verlassen hatte und nach Königsberg gekommen war. Und da ich seinen Fragen gegenüber etwas verschlossen blieb, suchte er mich durch Schläge zum Geständnis zu bringen, daß ich unterwegs gebettelt hätte.

Denke man nun, daß dieses fünfzig Jahre zurückliegt, daß wir in Ostpreußen auf den Dörfern die breiteste Gastfreundschaft übten, daß jeder müde Wanderer, der abends eine Hofstätte betrat, nicht als ein Bettler, sondern als ein Gast angesehen wurde, dem man in entgegenkommendster Weise Obdach für die Nacht und Speis und Trank gewährte, ohne viel zu fragen, woher und wohin; ja den man sogar gerne kommen sah, weil er in diese einsamen Gegenden Kunde aus der Ferne brachte – so wird jeder Einsichtige begreifen, daß das Wort »Bettler« da nicht am Platze war!...

Aber selbst nach polizeilichen Begriffen lag hier keine Bettelei vor. Eine Anzeige, daß der Beamte mich in irgendeiner Form beim Betteln erwischt hätte, liegt nicht bei den Akten.

Ich glaube nicht, daß heute noch derartige Mißhandlungen eines Vorgeführten in den Räumen unserer Polizeibehörden vorkommen, ohne gerügt zu werden, aber es ist gewiß tief beschämend für die damaligen Beamten des Polizeipräsidiums Königsbergs, daß eine derartige Mißhandlung eines Knabens in ihren Bureauräumen stattfinden konnte.

Nachdem ich geschlagen worden, machte ich dem Beamten weinend das Zugeständnis, daß ich gebettelt hätte.

Ich erhielt nun infolge meines Geständnisses eine Haftstrafe von achtundvierzig Stunden, die ich denn auch im Polizeigebäude verbringen mußte, und nach vollbrachter Haft erhielt ich eine Zwangsreiseroute, welche mich nach meiner Heimat wies, und zur Bestreitung der Rückreise 25 Pfennige. Hiervon sollte ich mich nun drei Tage (denn solange dauerte doch mindestens meine Rückreise) beköstigen und mein Nachtquartier bezahlen.

Hoffentlich sind derartige Zustände heute nicht mehr möglich. Ich würde ja diesen Vorgang übersehen haben, wenn er nicht – nach fünfzig Jahren – noch einmal zur Sprache gebracht und als Waffe gegen mich gewandt worden wäre.

Ich kehrte in meine Heimat zurück, und welche schrecklichen Szenen ich da erlebte, das will ich hier nicht weiter erörtern. Ich konnte mich nicht wehren, weder mit Worten noch mit der Tat, sondern mußte alles über mich ergehen lassen.

Meine Mutter litt unter diesen Verhältnissen unsäglich.

Meinem Vater gingen auch jetzt die Augen noch nicht auf, und er setzte in mehr oder minder großen Zwischenräumen seine Spielabende fort. Was meine Mutter bei Fleiß und Sparsamkeit erübrigte, fiel auch weiterhin seiner Spielwut zum Opfer.

Wie oben erwähnt, zielte meine Erziehung darauf ab, mich für den Eintritt in die Armee vorzubereiten. Da ich lebhaften Geistes war und mein Sinnen in die Ferne schweifte, so wünschte ich (da Bewohner der Binnenländer das Seeleben nicht kennen), bei der Marine einzutreten.

Als nun später beim Bezirkskommando die einleitenden Schritte dazu gemacht werden sollten, stellte es sich heraus, daß ich eine Vorstrafe von achtundvierzig Stunden hatte – mein gewünschter Eintritt zum Militär also ausgeschlossen war. So blieben die aufgewendete Mühe und die verwendeten Geldmittel zwecklos. Der Groll, den mein Vater über das Scheitern seiner Lieblingspläne gegen mich hegte, führte ihn zu einer immer härteren Behandlung meiner Person. Nach solch einer wüsten Szene stürzte ich halbnackt auf die Straße und betrat das Haus des Nachbarn, zunächst, um dort vorläufig ein Obdach zu suchen. Da die Wohnung augenblicklich leer war, zog ich mir dort hängende Kleider über, um meine Blöße zu bedecken, und flüchtete abermals.

Da mich aber nun Leute das Haus nicht hatten betreten sehen und der Eigentümer der Kleidungsstücke bereits der Polizei von dem Verschwinden derselben Mitteilung gemacht hatte, so wurde ich, als ich wieder nach Hause kam, als Dieb angesehen, vorgeführt und noch einmal bestraft.

Auch in diesem Falle hatte der Richter es nicht für nötig gehalten, sich über das »Warum« aufzuklären, sondern sich lediglich an die nackte Tatsache gehalten.

Der Eigentümer der Kleidungsstücke hatte dieselben ganz unbeschädigt zurückerhalten. Auch die Anzeige wäre unterblieben, wenn er geahnt hätte, daß ich sie mir zugeeignet hatte, da wir gut Freund miteinander waren. Aber die Anzeige war geschehen.


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