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Im Namen des Volkes ...

Ein paar Stunden auf den Zuhörerbänken eines Gerichtssaales verbracht, geben mehr Einblick in den Lebensaufbau eines Landes und seiner Bewohner, als die Teilnahme an Hunderten von offiziellen Besichtigungen und als das Studium von tausenden gelehrten und dicken Büchern. In der Rechtsprechung enthüllt sich die innerste Struktur eines Landes, die Zusammenhänge zwischen den ökonomischen Verhältnissen und dem ideologischen Überbau werden klar, die ursächlichen Zusammenhänge zwischen Bewußtseinsgrad, Arbeitsbedingungen, Lebensgewohnheiten, Kultur, Rechtsempfinden und Triebstärke wird erkennbar. Der taktische und strategische Stand des Klassenkampfes wird sichtbar.

Die eigentliche Handlung des Dramas ist stets die gleiche: Die bürgerliche Verlogenheit der absoluten Rechtsfindung wird mit den realen Tatbeständen der kapitalistischen Unmenschlichkeit, Ungerechtigkeit konfrontiert. Der eigentliche Angeklagte ist immer der Klassenstaat. Da er aber immer in eigener Sache auch sein eigener Richter ist, so ergeben sich die erregendsten Rollenvertauschungen, die krassesten Thesen und Antithesen der menschlichen Tragödie vor den bürgerlichen Gerichten. Nirgendwo sonst wird die Klassengebundenheit, die Klassenbedingtheit des heutigen Menschen und jeder seiner Lebensäußerungen so klar wie vor Gericht; und gerade deshalb, weil die Regisseure und Akteure sich bemühen, die Fiktion einer übergeordneten, unparteiischen Gerechtigkeit aufrechtzuerhalten. Nur manchmal wird der Kampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten offensichtlich; Haß glimmt dumpf und schwelend oder loht hoch auf wie die Funkengarben der Industriewerke; meistens aber verharren die Opfer in ihrer dumpfen Resignation, in ihrer blinden Verirrung und Verwirrung, in ihrem Kleinkrieg gegen just die Kante des auf allen lastenden Felsblocks, die sie selbst gerade besonders schmerzhaft scheuert.

 

Wir sitzen in einem Verhandlungssaal des Amtsgerichts einer größeren Stadt des Reviers. Es riecht muffig nach Schweiß und Schimmel. Uns gegenüber, an der Stirnseite des grau getünchten hohen Raumes hängt über dem Platz des Vorsitzenden ein Bild Hindenburgs. Vor dem Vorsitzenden steht ein Kruzifix. An dem langen Tisch haben außer dem mit aller Macht ausgestatteten, unabsetzbaren Repräsentanten der staatlichen Strafgewalt noch ein zweiter – der beisitzende – Richter, ein Justizsekretär als Protokollführer und zwei Schöffen als Vertreter des souveränen Volkes Platz genommen. Die Schöffen sind ehrbare und frumbe Kleinbürger, in sauber gebürsteten Sonntagsanzügen, zu deren roten Gesichtern und gesträubten Schnurrbärten die verlegene Feierlichkeit, die sie zu zeigen bemüht sind, nicht recht passen will. Der Protokollführer hat eine Hornbrille und sonst nichts Bemerkenswertes. Der beisitzende Richter ist klein, dick und breitköpfig. Fett quellen seine Backen über den starren, geglänzten Stärkekragen, um den ein weißer Schlips geschlungen ist. Der vorsitzende Richter ist im Gegensatz dazu knochig und hager, er überragt den Dicken gut um zwei Köpfe. Gelbledern, wie gedörrt ist sein Gesicht. Der Talar schlottert um die dürren Glieder. Der Adamsapfel springt am Halse taubeneigroß hervor. Gallige Übellaune spricht aus den scharfen Zügen.

Drei große Fenster an der rechten Längswand lassen Licht herein und den Ausblick frei auf einen baumbestandenen Platz mit einem Denkmal in der Mitte. Da sich die Anklagebank dem Fenster gegenüber befindet, sitzt, oder in diesem Fall: steht der Angeklagte im volleinfallenden Licht. Man kann ihm scharf ins Gesicht sehen. In dem Gesicht dieses Angeklagten allerdings ist nicht viel mehr zu sehen als eine randlose Brille, hinter der stechende Augen schnelle Blicke durch den Raum schießen, einige Pickel und ein selbstsicher freundlich lächelnder Mund mit böse verkniffenen Ecken. Die Aufforderung des Vorsitzenden, Platz zu nehmen, hat er mit einem großen Wortschwall dankend abgelehnt. Er stehe lieber, er sei es gewohnt zu stehen.

Aus dem Gang der Verhandlung erfahren wir bald, worum es geht. Zu seiner Person vernommen, hören wir von dem Angeklagten, daß er Lehrer an einer katholischen Volksschule sei, im Kriege das Eiserne Kreuz bekommen habe und einmal verschüttet gewesen war. Das habe seinen geistigen und pädagogischen Fähigkeiten aber nicht den geringsten Abbruch getan. Er gelte sogar als ein ausgezeichneter Pädagoge; sein Rektor werde ja nachher als Leumundszeuge auftreten.

Wir hören aus der Darstellung des Vorsitzenden, daß es sich um eine Berufungsverhandlung gegen den Lehrer handelt, um eine vom Reichsgericht angesetzte Berufungsverhandlung, weil die Vorinstanz den wegen Körperverletzung, begangen an einem zehnjährigen Jungen, angeklagten Lehrer freigesprochen hatte.

Aus der Beweisaufnahme ergibt sich ein Bild trostloser Not und noch trostloserer Brutalität, Rückständigkeit, menschlicher und pädagogischer Irrtümer und Fehlschlüsse, die nur die Selbstgerechtigkeit, mit der sie vorgebracht werden, noch überbietet. Dieser Lehrer da in der Anklagebank unterrichtet acht- bis zehnjährige Kinder, Proletarierkinder, unterernährte, schlechtgepflegte, überanstrengte Geschöpfe, die oft nicht einmal ein eigenes Bett haben, für deren Erziehung, Belehrung, Zerstreuung weder Vater noch Mutter Zeit und Sinn haben, für die alle die schönen Erkenntnisse und Errungenschaften aus dem »Jahrhundert des Kindes« nicht existieren. Der Herr Lehrer unterrichtet, und er erzieht auch zu »Zucht und Sitte«; und zur Erfüllung seiner großen Aufgaben hält er ein wohlaussortiertes Arsenal von Rohrstöcken auf seinem Pult bereit, von dem er systematisch und dauernd Gebrauch macht. Er hält das für die richtige Art, seine pädagogische Mission an Arbeiterkindern zu erfüllen, und seine Vorgesetzten halten es auch für die richtige Art.

Vor Gericht steht der Jugendbilder deshalb, weil ihm bei der Erfüllung seiner schweren Pflicht ein geringfügiges Malheur passiert ist. Er hat einem kleinen Jungen eine blutende Wunde an der Hand beigebracht und die Wunde durch wiederholtes Zuschlagen weiter aufgerissen, so daß die Fleischfetzen um die kleine magere Hand hingen.

Und man traut als fremder Zuhörer seinen Augen und Ohren nicht. Der schwächliche, vermickerte kleine Proletarierjunge, dem diese sinnlos rohe Züchtigung zuteil geworden ist, steht vor dem hohen Gerichtshof als eigentlicher Angeklagter, als mit Schmach und Schande beladener armer Sünder. Sogar der Herr Staatsanwalt, der sonst während dieser Verhandlung auffallend unbeteiligt tut und gelangweilt auf ein vor ihm liegendes Aktenbündel guckt, wird lebendig und schnauzt die Mutter an, die sich zu bemerken erlaubt, daß in ihrem Haus die Kinder alle Ähnliches täten.

Und was hat denn nun der Kleine verbrochen? Für welche Schandtat mußte er zu Recht mit zerfetzter Hand büßen?

Die Schule steht in einem Arbeiterviertel, in dem vorwiegend Bergleute und Fabrikarbeiter wohnen. Die Not ist groß, viel Erwerbslosigkeit und wenig Wohnraum, viele Kinder und keine Möglichkeit, die Menschenpflanzen mit Verständnis und Behutsamkeit großzuziehen. Solche Kinder sehen gar vieles, was besser kindlichen Gemütern noch fernbliebe. Tod und Geburt, Krankheit und Not, Liebe und Streit, Schmutz und Unordnung. Und diese kleinen sündhaften Würmer sind auch noch schamlos genug, das, was sie rund um sich geschehen sehen, in ihre Spiele einzubeziehen. So hat auch der Kleine, der da vor Gericht steht und vor Schüchternheit kaum sprechen kann, »der Schweinehund«, wie der Herr Pädagoge sich ausdrückt, »das beste Mädchen aus der Klasse kaputt gemacht«.

Und wie ist er dabei zu Werke gegangen? Wie ist es ihm gelungen, ein Mädchen kaputt zu machen und eine Versammlung reifer Männer in solchen Aufruhr gerechter Empörung zu versetzen? Nun, er hat »Onkel Doktor« gespielt. Hat eine Schnur an das Gesäß des Mädchens gehalten, was ein Klistier darstellte, und dann soll es dabei auch noch zu anderen Manipulationen gekommen sein.

Ein Lehrer an einer katholischen Volksschule braucht sich nicht bemühen, die »Unarten« eines Kindes aus dem Milieu, in dem es aufwächst, zu begreifen, er braucht sich keine Gedanken zu machen darüber, wie man körperlich und geistig gefährdeten Kindern in der Schule wenigstens etwas Halt, etwas Freude und Erweiterung ihres kläglich engen Horizontes geben könnte. Für einen katholischen Lehrer gibt es auch die Forschungsergebnisse moderner Psychologie und Erziehungslehre nicht; er hat für »Zucht und Sitte« zu sorgen, so wie die Verwalter der Heilslehre Christi Zucht und Sitte verstanden wissen wollen, auch wenn ihnen ihre Auffassung längst als Heuchelei und Verdrängung nachgewiesen ist. Und er hat zu prügeln, auch wenn tausendmal wissenschaftlich bewiesen ist, daß die Prügelstrafe für den Ausübenden und den Erleidenden tausendmal schlimmere Gefahren zur Folge hat, als andere harmlosere Sinnenfreuden.

Die Richter, der Staatsanwalt, die Sachverständigen, die Schöffen, sie alle wohnen im Revier, sie kennen die Verhältnisse im Revier, und keiner findet ein Wort, das die Umstände beleuchtete und die Umgebung, die solche Spiele von Kindern provozieren. Wir möchten es hineinschreien in den grauen, muffigen Saal, daß von kindlicher Reinheit nur gesprochen werden kann, wo Kinder satt sind und gepflegt werden; und daß wirkliches Kindsein nichts zu tun hat mit den prüden, heuchlerischen Keuschheitsbegriffen einer pfäffischen Weltverkümmerung. Aber schon wenn wir leise murren, droht der Vorsitzende mit der Räumung des Zuhörerraums. So sitzen wir schweigend und vor Empörung fiebernd, und die Verhandlung geht weiter.

Als der Lehrer, der wohl im Katechismus, aber nicht in Seelenkunde und Soziologie sattelfest ist, von der Schandtat seines Zöglings erfahren hatte, da nahm er denn – in widerlicher Breite schildert er das vor Gericht – den dicksten Rohrstock aus seinem Waffenarsenal am Katheder und begann sein Büttelamt an einem achtjährigen, unterernährten, angstweinenden Knaben. Der fünfunddreißigjährige Kriegsteilnehmer, Inhaber des Eisernen Kreuzes und strenggläubiger Katholik, wohlgenährt und von kräftigem Körperbau, läßt die Schläge in schneller Folge mit aller Wucht auf das Kind heruntersausen. »Bück dich!« lautet das Kommando »Und Hände weg!« Nur aufsässiger Ungehorsam und bösartige Renitenz haben den Jungen dazu gebracht, mit den Händen das magere Sitzteil decken zu wollen. Nur den Jungen selbst trifft die Schuld an der verwundeten Hand.

Dem aufmerksam zuhörenden Gericht wird der Hergang mit einer Anschaulichkeit erzählt, als ob ein Toreador sich seiner Heldentaten beim Abstechen eines gefährlichen Bullen rühmte. Fast alle der anwesenden Männer folgen mit sachverständiger Freude dem Bericht. Hingegen blickt alles, was im Gerichtssaal sitzt und auf Autorität schwört, mit mißbilligenden scheelen Augen auf einen jungen Lehrer von der weltlichen Schule, der als Zeuge vernommen, seine Meinung vertritt: »Kindliches Spiel, kindliches Vergehen! Kinder reproduzieren das, was sie bei den Erwachsenen sehen. Sie dafür zu prügeln, verfehlt jeden pädagogischen Zweck und ist ebenso roh wie sinnlos.«

Diesen Schandfleck des an der Ruhr amtierenden Lehrerstandes wird man sich merken. Da sieht man es wieder: die freie, weltliche Schule!

Da ist der nächste Zeuge, der Rektor des angeklagten Lehrers, schon ein anderes Kaliber. Er seufzt über die viel zu weit fortgeschrittene »sittliche Aufklärung« der Kinder jenes Arbeiterviertels, womit er wahrscheinlich »sexuelle Aufklärung« meint, und bestätigt seinem Untergebenen alle nur erdenklichen Fähigkeiten und Eignungen zum Lehrerberuf. »Was soll man mit solchen entarteten Rangen machen? Der Herr Lehrer hat nie die Grenzen, die das Provinzialschulkollegium für die Prügelstrafe gezogen hat, überschritten.« Auch bei dem Rektor kein Mitgefühl mit dem mißhandelten Kind, kein Schatten Verständnis für die sozialen Zustände, die solch verfrühte Aufklärung bedingen, kein Schatten eines Verantwortungsgefühles, daß die Schule es wenigstens versuchen müßte, die Ungunst der häuslichen Verhältnisse auszugleichen.

Sonderbar verschobene Fronten einer sonderbaren Gerichtssitzung, die es dem Angeklagten gestattet, sich als Ankläger zu gebärden. Seine Stimme schnappt über, hysterisch verteidigt er seinen wohltätigen, sittlichen, geheiligten Bakel. In wohlgesetzten, verständnisvollen Worten ermahnt ihn der Vorsitzende zur Ruhe. Immer wieder versichert der Lehrer, daß er ein pflichteifriger, ein guter Pädagoge sei, daß er nur bei schweren Anlässen prügle, daß er aber Zucht und Sitte hochhalte. Der als Sachverständige gehörte Stadtschulrat hat darum auch für den Angeklagten ein großes, offenes, einsichtiges Herz. Ihm scheint es nicht skandalös, daß der dicke Stock die Kinderhand zerriß. Ein Ausnahmefall, ein Zufall, sagt er. Auch er schildert sehr sachverständig das Prügeln mit dem Rohrstock und stellt fest, daß er genau so gehandelt hätte. Ebenso hat auch er in zwanzig Jahren Praxis nie gemerkt, daß ein Kind, wenn es auf das Gesäß geschlagen wird, mit den Händen eine natürliche Reflexbewegung ausführt, um den getroffenen Körperteil zu schützen.

Um diese juristische Spitzfindigkeit dreht sich nämlich jetzt der ganze Prozeß. Wenn diese Handbewegung eine natürliche Reflexbewegung wäre, dann würde die Mißhandlung des Knaben auch vor dem Gesetz eine Körperverletzung sein. Dann hätte der Lehrer bei dem ihm zustehenden Prügelrecht sich vorsehen und mit dieser Reflexbewegung rechnen müssen. Da aber, nach Ansicht der Sachverständigen, noch nie ein Kind die Hand vor den geschlagenen Hintern gehalten hat, so ist dem Lehrer keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen, auch wenn er wiederholt mit Stockhieben, die in ihrer Wucht für ein Sitzteil berechnet sind, die Hand trifft. Alle anwesenden Stützen des Staates bestätigen es, der Lehrer ist mit dem dicken Stock nur bis an die Grenze des Erlaubten gegangen; hätte der Junge seine Hände bei sich behalten, wären sie nicht verletzt worden. Die sechs Hiebe aus kraftvollem Arm mit einem dicken Rohrstock über einen schmächtigen Knabenkörper, gegen die hat keiner der maßgebenden Herren etwas einzuwenden.

Um neun Uhr vormittags hatte der Prozeß begonnen, am Spätnachmittag wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Der Staatsanwalt desavouiert seinen Kollegen, der Revision gegen das freisprechende Urteil der Vorinstanz beim Reichsgericht beantragt hatte. »Wo käme man hin, wenn Arbeiterkinder nicht beizeiten an Leib und Seele krumm und lahm geschlagen würden? Aufrechte, ungebrochene Menschen könnten schließlich doch auf den Gedanken kommen, daß etwas in dem stolzen Gefüge von Staat und Kirche verbesserungsbedürftig sei.« Das sagt der Herr Staatsanwalt zwar nicht ausdrücklich, aber es klingt aus jedem seiner Worte heraus, mit denen er den grausamen Büttel als Heros einer aufrechterhaltenen Zucht und Sitte feiert.

Dem Verteidiger des Angeklagten bleibt nicht mehr zu tun übrig, als sich den Ausführungen des öffentlichen Anklägers zugunsten seines Mandanten anzuschließen.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Wir wollen den trüben Inhalt dieses Kelches bis zur Neige lehren und auf die Urteilskündung warten. So gehen wir auf den Korridor, eine Zigarette rauchen. Hier treffen wir den Verteidiger des Knaben, dessen Mutter sich dem Prozeß als Nebenklägerin angeschlossen hat. Dem Juristen, Träger eines berühmten Familiennamens, entringt sich der Stoßseufzer: »Man kommt sich doch hier wie unter Metzgergesellen vor!« Womit gegen dieses ehrenwerte Handwerk nur etwas gesagt sein soll, soweit es auf Kinder angewandt wird.

Der verkündete Freispruch überrascht uns nicht weiter. Die katholische Ideologie vom bösen, sündhaften Fleisch, vor allem jenes Fleisches, das da zu arbeiten und sich zu vermehren hat, ohne aufzumucken und ohne durch selbständiges Denken und Handeln eine gottwohlgefällige Weltordnung zu erschüttern, diese den Herrschenden so nützliche Ideologie ist tief in alle Inhaber öffentlicher Ämter eingewurzelt, ob sie nun Richter, Lehrer, Beamte oder Ärzte sind. Die bemerken es gar nicht, daß es unsittliche Kinder und prügelnde Lehrer nur in einer Gesellschaftsordnung geben kann, deren Gott das Kapital, deren Zucht und Sitte Knechtschaft und Heuchelei ist.


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