Peter Rosegger
Die Abelsberger Chronik
Peter Rosegger

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Ein Abelsberger Wetterprozeß.

Mitgeteilt vom Abelsberger Richter.

Wenn euch Volksschilderern und Dorfgeschichtenschreibern einmal der Stoff ausgeht, dann werdet Advokat in Abelsberg, Da gibt's immer was Neues. Heutzutage, wenn dem Bauer unrecht geschieht, rächt er sich nicht mehr mit derber Hand; ein Mann der Gesittung ist er geworden – geht zum Gericht und klagt. Das gibt ihm Ansehen. Nicht allein seine Nachbarn verklagt er, nicht allein seine Dienstboten und Vorgesetzten, auch den Bürger verklagt er und den Zigeuner und alle Welt und den Herrgott.

Auch den Herrgott verklagt er!

Und wenn sein Advokat gerieben ist: der Herrgott verspielt! Der mag noch froh sein, daß die Todesstrafe größtenteils abgeschafft ist, vor Zeiten sind die Wettermacher verbrannt worden.

Um nichts Geringeres handelte es sich vor kurzem, als der Rüppel-im-Hof mit zwei seiner Genossen aus Ober-Abelsberg bei mir eintrat, als um Blitz und Hagelwetter. Der Mann wie nicht minder seine Nachbarn waren an ihrer Habe arg geschädigt worden, ein schweres Gewitter, das über die Breitebenhöhe herabgefahren war, hatte ihre Feldfrüchte zerstört, in ihre Bäume und Heuschober geschlagen, ihre Wiesen mit Schutt überschwemmt, sie in ihrer Wirtschaft wieder auf ein langes Jahr zurückgeworfen. Dem Schattleitner hatte der Sturm einen Schirmbaum gebrochen und der fallende Baum hatte eine Kuh erschlagen. – Im ganzen, wie im einzelnen brachten sie Beispiele vor, wie groß der Schaden sei.

Ich fragte den Rüppel, ob er die Klage direkt gegen den Herrgott einreichen wolle? Darob war er anfangs etwas verdutzt. »Das nit, das nit. Dem kann man's nit verübeln, ist seine Pflicht und Schuldigkeit, daß er im Hochsommer fest niederdonnern laßt. Von ihm aus ist's der Breiteben vermeint gewesen und an unserm Unglück sind die Breitebenbauern schuld!«

»Wieso?« fragte ich.

»Gehen die Höllsaggra her und schießen!«

»Auf wen?«

»Aufs Wetter! Laden, wie's aufsteigt, ihre Pöller, als wenn's eine Fronleichnamsprozession tät setzen, und just wie die blauen Wolken mit den weißen Nebelfranzen schön stad brummend daherziehen über die Breitebenhöhe – bums! bums! pfeffern sie los und jagen uns den ganzen Krempel herab auf die Ober-Abelsberger Felder. Bei uns hat's ausgeschüttet. Auf der Breiteben hat's kaum tröpfelt.«

Hierauf fragte ich, wieso er mit dieser Sache zu mir käme?

»Wir Ober-Abelsberger Bauern stehen zusammen und klagen die Breitebnerbauern auf Schadenersatz und daß sie zukünftig nimmer schießen.«

Ein richtiger Advokat hätte die Klage sogleich angenommen; wenn die Ober-Abelsberger Bauern glauben, daß sie durch das Schießen der Breitebnerbauern geschädigt werden, so sollen es diese vergüten – natürlich. Die Breitebnerbauern sind Besitzer von Grund und Boden, aber die Luft gehört nicht ihnen, für die Luft zahlen sie keine Steuern, Luft und Wolken dürfen sie nicht alterieren und nach Belieben hin- und herjagen, daß auf andere der Nachteil kommt. Da findet sich im Gesetzbuch eine Reihe von Paragraphen, die sich in diesem Falle anwenden lassen. Geschädigt an Vermögen: Bürgerliches Gesetzbuch § 1330, § 1332. Es hatte Wege unfahrbar gemacht, Stege vertragen, die Leute konnten nicht hingehen, wo sie wollten. Also geschädigt an der persönlichen Freiheit § 1329. Ferner die Paragraphen gegen die Sicherheit des Lebens: Eine Kuh hatte es getötet, ebensoleicht konnte es auch die Ochsen getötet oder lebensgefährlich verletzt haben, §§ 1325, 1326, 1327 usw. Einer der ergiebigsten Monsterprozesse stand in Aussicht. Die Breitebnerbauern hatten geschossen!

Ich war so unklug, den Ober-Abelsberger Bauern zu sagen, daß sie nicht so unklug sein sollten. Mit einer solchen Klage würden sie ausgelacht werden. Daß man mit dem Schießen gegen ein Gewitter was ausrichte, sei ein alter Aberglauben.

»So,« sagte der Rüppel-im-Hof, »ein alter Aberglauben! Das erste, was ich höre. Und wohl das Wetterläuten auch, nit wahr? Und wir geben dem Meßner die Glockenstrickkreuzer und im Herbst die Korngarben deswegen! Und daß er alles liegen und stehen laßt, wenn ein Gewitter zusteht, und zum Glockenstrick rennt, das ist ein Aberglauben!« Der Mann war zornig.

»Die Weihe der Kirchenglocken in Ehren,« entgegnete ich, »und das geweihte Pulver auch in Ehren, aber die Wetterwolken kümmern sich sehr wenig drum.«

Da lachte der Bauer auf und rief: »Um die Weih' werden sie sich freilich nicht viel kümmern, das glaube ich selber. Aber um Hall und Schall werden sie sich kümmern. Wenn der Herr das nit weiß, so soll er nur einmal die Halter auf der Alm fragen. Die heben, wenn ein Gewitter herzieht, all miteinander an zu schreien, mit Schellen, Brettern, Pfannen zu klappern und zu lärmen. Früher hat's geheißen, die bösen Geister vertreiben, heute sagen wir: die Luft erschüttern, daß die Elektrizität auslaßt und sich die Wolken zerteilen. Na, na, wir haben auch was gelernt.«

Das hatte in der Tat einen schulmeisterlichen Abglanz. Ich könnte nun für den Fall, als Sie, lieber Büchermacher, das Honorar nach der Zeile berechnen sollten, gelehrterweise von den alten Wettersagen, von dem Einflusse der Göttin des Schalles und von anderen altdeutschen Göttern und ihrem Zusammenhange mit den heutigen Volksanschauungen usw. sprechen, auch – wie es einem richtigen Dozenten ansteht – die Naturwissenschaften berühren, durch dieselben die Wahrnehmung der schlichten Landleute rechtfertigen, was sich immer gut macht. Aber mir geht's doch noch um den Prozeß.

Ich stellte den Leuten zwar vor, daß gegen die ungeheuren Lasten und Gewalten, die in einem Gewitter heranziehen, der nichtige Schall einer Stimme, einer Glocke, selbst eines Pöllerschusses, ganz und gar machtlos sei. Jedes Lüftchen erschüttere die Luft mehr, als der Knall eines Schusses. Man denke sich den Sturm, der einem Gewitter vorauszutoben pflege.

»Am besten kann's der Herr auf dem Frauenkogl sehen,« fuhr der Rüppel nun wieder ganz ruhig fort, »auf dem Frauenkogl steht die Kirche, und wenn ein Gewitter zusammenzieht, da läutet der Meßner die Glocken auf dem Turm, und währt's nit lang, so kriegen gerad' über dem Turm die Wolken ein Loch, so daß oftmals der blaue Himmel durchschaut. Und das Wetter verteilt sich oder wird in die Steinberge hineinverjagt. Und hat der Herr das noch nie bemerkt, wie es zu Ostern und zu Fronleichnam ist? Es mag noch so regnerisch ausschauen, daß man meint: Heut' verwascht's die Prozession mit Fahn' und Fetzen! Heben im Land nur erst die Glocken an, die Musikanten und die Pöllerschüsse, gleich wird's lichter am Himmel und aushalten tut's! Lufterschütterung!«

Ich fühlte mich nachgerade geschlagen. Wenn der Bauersmensch auf einmal so naturwissenschaftlich tut und seinem alten Aberglauben ein neumodisches Mäntelchen umhängt, da wird einem angst und bang.

»Wenn große Schlachten geschlagen werden,« sagte ich nun, nachdem ich die braven Landleute endlich zum Sitzen gebracht hatte, »da sollte man meinen, geht's doch auch nicht so ganz ohne Lärm ab –«

»Schon gewiß nit,« sagte einer der Bauern, »das habe ich bei Königgrätz erfahren!«

»Waren Sie dabei?«

»Schon kurios. Aber nur anfangs.«

»Man hat meines Wissens nichts gelesen, daß der Kanonendonner die Nebel von Chlum zerteilt hätte!«

»Na, Sie glauben's halt nit,« rief der Rüppel-im-Hof, »geben Sie acht, daß es Ihnen nit so ergeht, wie dem Hechelberger Kaplan. Jawohl, Herr Notar! Der Kaplan ist ein blutjunges Herrl gewesen, wie er nach Hechelberg gekommen, schnurgerade aus der Studie – und da sind die höllisch gescheit! Überall hat er neue Mode wollen einführen und hat in Hechelberg auch das Wetterläuten wollen abbringen. Seit Menschengedenken haben sie geläutet zu Hechelberg. Hoch oben unter der Alm, da tut's not, da sind die Wetter am g'straflichsten (gefährlichsten). Und der Jung' hat's abbringen wollen. Der Meßner, der ist recht, der hat gesagt: nein! – Und sind alle falsch (böse) geworden auf den Kaplan. Der ist aber ein – ein –« der Bauer legte die Faust an den Kopf, um anzuzeigen, daß der Kaplan es faustdick hinter den Ohren gehabt habe, »der ist ein – ich will nit sagen, was gewest! Just am Magdalenatag ist's gewesen, im vorigen Jahr, ist eh' ein schlimmer Wettertag das, weil gerad' die Hundstage eingehen. Steckt der Kaplan nit den Kirchenschlüssel ein und geht fort? Das Wetter steigt auf, der Meßner will läuten, kann nit dazu. Alles hat's niederdroschen! Nit ein Stammel ist stehenblieben in der ganzen Hechelberger Pfarr'! – Acht Tag' drauf ist der Kaplan abgefahren. Hat müssen!«

Und so wollten es die Ober-Abelsberger jetzt den Breitebnern zeigen!

»Ja, haben,« fragte ich, »die Ober-Abelsberger ein Privilegium?«

»Haben auch eins!« riefen sie alle zusammen, »ist auch eins, ein Privilegi. Die alten Leut' können es noch ganz genau sagen. Das ist halt unterschiedlich. Die Hechelberger dürfen läuten und schießen, die Triesentaler dürfen nicht. Auf dem Frauenkogel dürfen sie nur läuten. In Fährdorf dürfen sie läuten und schießen. Bei den Hochreithäusern dürfen sie schießen. Wir Ober-Abelsberger dürfen läuten und schießen, aber die Nullgrabner und die Hölser und die in der Hinterau dürfen's nit! Und die Breitebner dürfen's nit!«

Worin diese Privilegien ihren Ursprung hätten? war meine Frage.

»Ja, wenn's der Herr nit weiß!« riefen sie, »wir wissen das auch nit. Aber sein tut's, 's ist alles aufgeschrieben. Im Gemeindekataster steht alles drinnen, auch 'leicht ein Brief aus Pergamenthaut und der Siegelknopf dran.«

»Aber ein Privilegium kann ja verjähren.«

»Das nit!« sagte der Rüppel-im-Hof, »das verjährt nit, weil Blitz und Hagel auch nit verjährt.«

»So ist's,« gaben die anderen bei.

Na, da mußte ich freilich die Klage anhängig machen gegen die Häuser auf der Breiteben, weil sie durch ihr Wetterschießen das Privilegium verletzt. –

Aber die Bauern auf der Breiteben hatten auch ihren Advokaten, und zwar im Kopf. Als es zur Verhandlung kam, fragte der Richter von der Breiteben ganz höflich, seit wann sie nicht mehr heiraten dürften?

»Vom Heiraten ist keine Rede, aber vom Wetterschießen!«

»Und bei uns,« sagte der von der Breiteben, »ist wieder vom Wetterschießen keine Red', sondern vom Heiraten. Der Lex in der Lacken hat geheiratet und bei der Hochzeit haben wir nach altem Brauch Pöller geschossen. Daß zur Stund' just ein Gewitter aufgestiegen ist, dafür können wir nit. Und daß sich das Wetter vor dem Schießen geschreckt hat, dafür können wir auch nit. Und daß es den Ober-Abelsbergern das Traid niederdroschen hat, das ist uns vom Herzen unlieb.«

Der Rüppel-im-Hof war auf solche Wendung so zornig, daß er ausrief: »Ich versteh' nit, wie einer heiraten kann, wenn ein Wetter zusteht!«

Der Prozeß war hiermit gegenstandslos geworden. Gegen das Pöllerschießen auf Dorfhochzeiten war schlechterdings kein Paragraph zu finden. Und das Heiraten ist erlaubt, auch wenn ein Gewitter zusteht.



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