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Die Jagd ist heutzutage in Deutschland, faßt man sie rein wirtschaftlich auf, ein Nebenzweig der Land- und Forstwirtschaft; die Interessen des Landwirtes, Forstmannes, Waldbesitzers und ähnlicher Berufsarten, wie des Gärtners und Fischzüchters, sind also stets den Interessen des Jägers voranzustellen.
Dieser Grundsatz wird meist außer acht gelassen, wenn es sich um die Bewertung derjenigen Tiere handelt, die sich zum Teil von Wildbret nähren. Nur ganz wenige Jäger, und meistens nur solche, die entweder Land-, Forst- oder Nutzgartenbesitzer oder Forstverweser sind, vermögen bei der Beurteilung des von dem Haar- und Flugraubzeuge in der Wildbahn angerichteten Schadens den Nutzen mit in Rechnung zu bringen, den die Räuber in anderer Weise bringen.
Der größte Teil der Jäger ist auch gar nicht imstande, diesen Nutzen zu erkennen. Die meisten Jäger sind naturwissenschaftlich so wenig gebildet, daß sie die Lebensweise des Raubzeuges so gut wie gar nicht kennen. Sie leben in dem Wahne, daß der Fuchs nur von Hasen, Hühnern, Fasanen usw. lebe, und als Flugraubzeug schlechthin gilt ihnen alles, was einen krummen Schnabel und wehrhafte Griffe hat, mag es nun der böse Hühnerhabicht oder der reizende, harmlose und durch das Vogelschutzgesetz wenigstens auf dem Papier geschützte Turmfalke sein.
Es ist noch nicht lange her, da wurde in der Jagdpresse unausgesetzt der Krieg gegen das Raubzeug gepredigt. Man bekam fast keine Nummer in die Hand, in der nicht die Losung: »Tod dem Raubzeug!« und das Feldgeschrei: »Fort mit dem Raubgesindel!« zu lesen war, meist unter höchst verdächtiger, stark nach Provisonsschriftstellerei riechender Empfehlung dieses oder jenes Fallenfabrikanten.
Diese kindische Hetze, die meist in eine Form gekleidet war, als gelte es den Kampf gegen den Gottseibeiuns, und die ganz mittelalterlich hexengläubig anmutete, hat sich ein wenig gelegt, seitdem Fachmänner, in erster Reihe Prof. Dr. G. Röhrig von der Versuchsanstalt für Land- und Forstwirtschaft zu Dahlem, in mehr als zehnjährigen, an vielen Tausenden von erlegten Raubvögeln vorgenommenen Kropf- und Mageninhaltsuntersuchungen den unumstößlichen Nachweis geführt hat, daß der Glaube, der Bussard und einige andere Raubvögel seinen gefährliche Jagdschädlinge, ein Irrwahn naturwissenschaftlicher Laien sei. Auch die Meinung, daß das Haarraubwild jagdlich nicht so schädlich ist, als der Durchschnittsjäger meist annimmt, bricht sich mehr und mehr Bahn.
Der Fuchs ist ein hervorragender Mäusevertilger, der in der Hauptsache von Mäusen und nur nebenbei von Wild lebt, worunter außerdem das angeschweißte und das gefallene Wild noch mindestens die Hälfte bildet. Außer Mäusen vertilgt der Fuchs noch eine Unmasse von Kerbtieren und deren Larven; so frißt er Maikäfer sehr gern, desgleichen Saateulenraupen und Drahtwürmer, die ich mehrfach in großen Mengen in erlegten Füchsen fand. In ähnlicher Weise nützen die Marderarten: Dachs, Baum- und Steinmarder, Iltis, Groß- und Kleinwiesel, dem Landwirt, Forstbesitzer und Gärtner.
Ebenso steht es mit dem Flugraubzeug. Selbst die gefährlichsten Feinde der Niederjagd, der Wanderfalke und der schon recht selten gewordene Hühnerhabicht, stiften neben dem vielen Schaden, den sie anrichten, nicht unbeträchtlichen Nutzen. Beide greifen recht viele Krähen und Wildtauben, die dem Landwirt zu Zeiten recht unbequem werden, und der Habicht räumt stark unter den Eichhörnchen und Hamstern auf. Außerdem, und das kommt auch für das Haarraubzeug in Betracht, sind sie jagdlich von Nutzen, denn sie erbeuten in erster Reihe kranke, kümmernde, schwache und mit schlechten Sinnen ausgerüstete Stücke, beugen also der Seuchenausbreitung vor und dienen der Höherzüchtung des Schlages ihrer Beutetiere. Deswegen soll nun der Jäger nicht ausnahmslos diese beiden Räuber schonen. Für den Wanderfalken wäre allerdings eine Schonung in der Horstzeit zu empfehlen, denn dieser stolze Vogel ist schon so selten bei uns geworden, daß sein Verschwinden bevorsteht. Der Hühnerhabicht ist hinwieder so gerissen, daß er so leicht nicht ausgerottet werden wird, und da sein Schaden sehr groß ist, soll der Niederjagdbesitzer ihn nicht schonen, während der Inhaber einer Hochwildjagd ein paar schon dulden darf. Unsere übrigen Raubvögel bringen aber entweder deswegen der Allgemeinheit keinen Schaden, weil sie sich meist von ganz gemeinen Vögeln oder von solchen Tieren nähren, die schädlich oder wirtschaftlich und ästhetisch bedeutungslos sind, und sie leben auch meist nur dort, wo ein Überfluß von Kleingetier aller Art ist. Ob nun die Rohrweihe einmal eine Jungente schlägt, ob die Korn-, die Wiesen- und die Steppenweihe Lerchennester plündert, das ist belanglos für das allgemeine Wohl dem Nutzen gegenüber, den diese Räuber durch die Vertilgung von Mäusen leisten. Es gibt so viele Lerchen und Ammern, daß es gar nichts bedeutet, greift der Baumfalke oder der Merlin eine Lerche oder Ammer, und der Turmfalke nützt so sehr durch Mäuse- und Maikäferaufnahme, daß man ihm einen Jungvogel schon gönnen darf. Selbst der Sperber ist lange nicht so schädlich, wie man annimmt. Er schlägt manchen Singvogel, aber doch meist die überaus gemeinen, offen lebenden Arten, wie Lerche, Ammer, Star und Amsel, macht diesen zweifelhaften Schaden aber durch den unzweifelhaften Nutzen wieder gut, den er durch das Kröpfen von Sperlingen, Mäusen, Käfern und Raupen stiftet.
Zu neunundneunzig Teilen vom Hundert nützlich aber sind unsere beiden Bussarde, der Mäuse- und der Wespen-Bussard, und nicht minder der nordische, uns wintertags besuchende Rauhfuß-Bussard. Fast ebenso nützlich sind beide Milane, der rote und der schwarze Gabelweih, beide ganz selten bei uns. Der Nutzen der Eulen ist so allbekannt, daß es nicht zu begreifen ist, daß der Raubvogelfang mit dem Pfahl- und Hügeleisen, in denen sich zur Hauptsache Eulen fangen, noch nicht gesetzlich verboten ist. Eine Falle, die unterschiedslos jedem Vogel, der in sie hineingerät, die Beine zerbricht, gehört dahin, wo Daumenschrauben und Halseisen sind, in das Museum. Wo unter besonderen Verhältnissen ein planmäßiger Raubvogelfang nötig ist, z. B. in Fasanerien, soll der Habichtskorb oder eine andere Falle zur Anwendung kommen, die den gefangenen Vogel unversehrt fängt, so daß harmlose Stücke wieder in Freiheit gesetzt werden können. Unter den Griffen, die ein Jagdaufseher seinem Brotherrn einsandte, fand ich fünfzig Paare vom Turmfalken und vierundzwanzig vom Steinkauze, unserer kleinsten, niedlichsten, fast nur von Mäusen und Kerbtieren lebenden Eule. Alle diese Turmfalken und alle Käuzchen waren in einem Vierteljahr im Pfahleisen gefangen. Wo es die Mittel und die Umstände erlauben, wende man auch gegen das Haarraubzeug Fallen an, die, wie die Kastenfalle, das Tier entweder unversehrt fangen, oder die, wie die Knüppel-, Mord- und Würgefallen, es sofort und schmerzlos töten. Es läuft auch bei der notwendigen und zuverlässigen Bekämpfung des Raubzeuges noch sehr viel Tierschinderei mit unter, eine Tatsache, die sich eben nur daraus erklären läßt, daß viele Jäger dem Raubzeug gegenüber in einer Art von mittelalterlichem Irrwahn sich befinden. Der Fuchs, das ist ein entsetzlicher Dämon, der nachts umgeht und suchet, was er verschlingen könne, der Habicht gilt als eine Art von Vampyr, der aus dem Grunde seiner schlechten Seele auf Unheil sinnt. Und wie man im Mittelalter in den Hexen den ††† selber zu treffen suchte, wenn man sie zu Tode marterte, so bekämpft der Jäger im Raubwilde die Vertreter des schlechten Prinzips, ausführende Organe Kloakenkaspers, Ahrimans oder Siwas, denen gegenüber man zu keiner Rücksicht verpflichtet ist. So schießt man die Füchsin in der Heckezeit und läßt die Welpen elend verhungern, man knallt das Habichtsweibchen vom Horst fort und läßt die Brut verschmachten, läßt den Fuchs vierundzwanzig Stunden im Eisen sitzen und sieht seine Pfahleisen nur gelegentlich nach, so daß Eulen und Bussarde oft tagelang mit zerschmetterten Füßen darin hängen.
Ein solches Verfahren ist unwürdig. Sind wir gezwungen, uns des Raubzeugs zu erwehren, so haben wir das unter Einhaltung aller für die Ausübung der Jagd auf Nutzwild üblichen Rücksichtsnahme auf das Schmerzgefühl der Tiere zu tun. Andernfalls sind wir genau solche Aasjäger, als wenn wir auf fünfzig Schritt Rehe oder Rotwild mit Schrot bespritzen oder ein angeschweißtes Stück Wild nicht nachsuchen. Werden also Fallen gestellt, so sind sie in der Morgenfrühe nachzusehen. Aasjäger ist außerdem auch, wer fremdes Eigentum nicht achtet, wer also Eisen so legt, daß Haus- und Hirtenhunde leicht hineingeraten können. Manche Hunde sind der Jagd schädlicher als alles andere Raubzeug zusammen, und bietet sich eine gesetzliche Handhabe, so kann man es dem Jagdinhaber nicht übelnehmen, legt er sie um. Viele Jäger nehmen sich aber das Recht, jeden Hund, den sie im Revier treffen, niederzuschießen, selbst wenn es sich um nachweislich nicht jagende Hunde handelt, die womöglich für den Besitzer sehr wertvoll sind, wie Hütehunde. Ein solches Verfahren ist ein Zeichen von Gemütsroheit und verdient in jedem Falle strengste gesetzliche Ahndung. Überhaupt soll der Jäger stets einige Patronen mit halber Pulverladung und dünnstem Schrot bei sich führen, mit denen er einen jagenden Hunde, ohne ihm weiter zu schaden, seine Jagdleidenschaft sehr bald austreiben kann.
Zum Raubzeuge im weiteren Sinne gehören dann noch die Katzen, die aber verhältnismäßig wenig jagdlichen Schaden anrichten. Wo auf die Niederjagd großer Wert gelegt wird, sind sie im Felde doch schließlich nicht zu dulden. Die Krähen nützen durch Mäuse- und Ungeziefervertilgung sehr viel, richten allerdings durch das Abpflücken reifender Ähren und durch das Abbrechen von Tragreisern an Obstbäumen bedeutenden Schaden an. Außerdem ist ihr jagdlicher Schaden nicht unbedeutend. So kann man sie, zumal sie recht häufig sind, getrost abschießen. Die Elster schadet dem Land- und Forstwirt kaum und ist nur dort abzuschießen, wo sie sich zu sehr vermehrt, zumal ihr jagdlicher Schaden ziemlich gering ist. Der Häher kann in Saatkämpen sehr lästig werden und ist deshalb dort, wo es nötig ist, kurz zu halten. Als Jagdschädling ist er bedeutungslos. Dasselbe gilt von der Eichkatze. Ein Vogel, der so selten geworden ist wie der Kolkrabe, ist mit dem Abschusse völlig zu verschonen, zumal er in der Hauptsache von Kleingetier und Aas lebt.
Von den Tieren, die der Fischzucht Abbruch tun, ist der Otter niemals zu schonen, denn der Schaden, den er anrichtet, ist bedeutend. Auch der Reiher verdient nur insofern Schonung, als man die sowieso schon kurz gehaltenden Siedlungen im naturwissenschaftlichen Interesse bestehen lassen soll. Im übrigen wird sein Schaden nur dort sehr groß sein, wo Teichwirtschaft getrieben wird, und außerdem ist er ein fleißiger Mäusevertilger. Der Storch ist überall zu schonen, wo er nicht allzu häufig auftritt. Er nimmt zwar Junghasen und junge Hühner und Fasanen auf, vertilgt aber eine Unmenge von Mäusen und sonstigen Unzeug, plündert aber auch gern Fischteiche. Als schädlich gelten auch zwei unserer reizendsten Vögel, Eisvogel und Wasseramsel, die aber in der Hauptsache von zum Teil der Fischbrut sehr schädlichem Gewürm leben. Deswegen soll man ihnen das gelegentlich erbeutete Fischchen gönnen.
So kommen also für den Jäger, der die Jagd neben der Land- oder Forstwirtschaft betreibt, folgende Gesichtspunkte für sein Handeln in Frage: Es ist immer zu überlegen, ob der sonstige Nutzen eines Tieres nicht größer ist als sein jagdlicher Schaden. In Gegenden, wo leicht Mäusefraß in Feld und Wald eintritt, sind, liegen nicht besondere jagdliche Verhältnisse vor, der Fuchs, die Marder und die Wiesel und selbstverständlich Bussarde und Weihen zu schonen. Spielt dagegen die Niederjagd eine sehr wichtige Rolle und ist Mäusefraß nicht zu befürchten, so ist es etwas kürzer zu halten, das sogenannte Raubzeug.