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Kaiser Karl 800–814.
123 Erst im Sommer des Jahres 801 kehrte Karl aus Italien zurück, wo König Pippin die Kämpfe gegen Grimoald fortführte, zwar mehrere Städte (Chieti 801, Ortona und Luceria 802) gewann, aber die Unterwerfung des Herzogs nicht zu erzwingen vermochte: das den Franken verderbliche, fieberbrütende Klima Süditaliens erschwerte die Fortschritte.
Karl, ganz durchdrungen von den neuen schweren Pflichten, die er nun als Kaiser übernommen, wollte auch seinen Untertanen klar machen, daß sie fortab ganz andre, höhere Pflichten zu erfüllen hätten: wie der Kaiser sollten auch sie das Kaiserreich nicht bloß als eine weltliche Gemeinschaft auffassen, wie einen gewöhnlichen Staat: dieser Staat sollte auch eine christlich-religiös-sittliche Gemeinschaft sein, also zugleich eine Kirche: ein Gottesreich auf Erden – wobei Karl ganz von den Gedanken seines Lieblingsbuches, der Schrift Sankt Augustins über den Staat Gottes (de civitate dei) sich leiten ließ. Daher mußten alle, die ihm früher den Königseid geleistet (d. h. den Eid ihm als König) nun doch auch noch den Kaisereid leisten (d. h. ihm als Kaiser), worin sie z. B. dem Kaiser versprachen, die zehn Gebote Gottes zu halten, so daß eine Verletzung derselben, auch wenn sie nicht zugleich ein Verbrechen enthielt, z. B. die einfache Lüge, nun als Treubruch gegen den Kaiser angesehen ward.
Dieser an sich aus den edelsten Beweggründen, aus begeistert-frommem Pflichtgefühl entsprungene Irrtum – denn Staat und Kirche, Recht und Religion haben ganz 124 verschiedene Aufgaben – ist die Grundlage des sogenannten heiligen römischen Reichs deutscher Nation geworden: heilig, weil es nur Christen als rechtsfähig anerkannte, den Irrglauben verfolgte und den härtesten Glaubens- und Gewissenszwang übte.
Mit dem Nachfolger der (803) entthronten Kaiserin Irene, Nikephoros, betrieb Karl gar eifrig Verhandlungen über Anerkennung seiner Kaiserwürde: aber der hochmütige Byzantiner würdigte seine Vorschläge gar keiner Antwort! Das hat Karl bitter gekränkt! Und als 803 die Dogen der Lagunenstadt Venedig, und die von ihnen abhängigen Städte an der dalmatischen Küste (Zara), welche bis dahin zu dem oströmischen Reich gehört hatten, ihm ihre Unterwerfung antrugen, nahm er sie an, ohne Rücksicht auf das hochfährtige Byzanz. Diese venetianisch-dalmatischen Dinge sollten aber noch viele Wirrnisse herbeiführen. Die mächtig aufstrebende Stadt zeigte schon damals den Geist sehr feiner, aber auch ränkekundiger Staatskunst, der sie später auf hohe, aber auch schwindelnde Bahnen geführt hat.
Die Dogen (d. h. duces, d. h. Herzöge) von Venedig hatten sich Karl unterworfen vor allem, weil sie von Byzanz loskommen und eine selbständige Stellung einnehmen wollten. Schwerlich gefiel es ihnen, daß Karl, anstatt Venetien als besondere Provinz vom fernen Aachen aus zu regieren, sie dem Langobardenreich zuteilte, so daß König Pippin vom nahen Pavia aus die Herrschaft übte. Dieser tapfere und kraftvolle Fürst, der auch gegen die Araber Küsten und Inseln des Mittelmeeres sieghaft verteidigte (s. oben S. 54), nahm den ungleichen Kampf mit der überlegenen byzantinischen Seemacht mutig und erfolgreich auf. Denn nun (806) gerieten die beiden christlichen Kaiserreiche um Venetien und Dalmatien in 125 offenen Krieg, gewiß zu Karls aufrichtigem Schmerz, der nach seiner ganzen idealen Auffassung seines Kaisertums mit dem Beherrscher der östlichen Christenheit in Eintracht die Aufgaben des »Christenstaates« zu lösen für Pflicht hielt.
In diesem Jahre (806) nahm Karl, unter Zustimmung des fränkischen Reichstags, also durch Reichsgesetz, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, schon bei Lebzeiten eine Teilung all seiner Lande unter seinen drei Söhnen von Hildigard: Karl, Pippin und Ludwig, vor, wonach im wesentlichen Pippin Italien, Ludwig Aquitanien, Karl Neustrien und Austrasien erhalten sollte. Die Verfügung ward vereitelt, da der alte Kaiser das herbe Geschick erleben sollte, seine beiden älteren Söhne, die weitaus tüchtigeren, durch den Tod zu verlieren, nur der ungleich unbedeutendere Ludwig überlebte und beerbte ihn.
Uns befremdet, daß Karl die Reichseinheit wieder auflösen, wieder drei selbständige Reiche nebeneinanderstellen wollte, die nur locker durch die eingeschärfte Verpflichtung, sich gegenseitig zu unterstützen und vor allem »Sankt Peter«, d. h. die römische Kirche, zu schützen, untereinander verbunden waren.
Allein damals faßte man ganz wie in der Zeit der Merowingen Reichsgebiet und Staatsgewalt als ein reines Vermögensrecht auf, in das die Söhne wie in einen privatrechtlichen Nachlaß als gleichberechtigte Erben zu gleichen Teilen folgten. Besonders merkwürdig ist, daß die Kaiserwürde mit Karl erlöschen, auf keinen der Söhne übergehen sollte: sie war damals noch höchst persönlich gedacht, als eine von Gott Karl allein übertragene Pflicht und Ehre; erst nachdem nur mehr ein Erbe vorhanden war, hat Karl den Gedanken gefaßt, diesen zum Mitkaiser und zum Nachfolger auch in der Kaiserwürde zu machen.
Während eines Waffenstillstandes zwischen Pippin und 126 dem Befehlshaber der byzantinischen Flotte traten die Dogen von Venedig wieder auf die Seite und unter die Herrschaft der Oströmer zurück und lieferten ihre bisherigen Freunde, welche von Karl nicht abfallen wollten, gefangen nach Byzanz aus (807). Im Jahre 809 schlug die langobardisch-fränkische Besatzung der Insel Commachio den Angriff byzantinischer Trieren (Schiffe mit drei Stockwerken von Ruderbänken übereinander) zurück, der Befehlshaber derselben wollte mit König Pippin Frieden machen, aber die Ränke der Venetianer, welche jenem sogar nach dem Leben trachteten, vereitelten dies (809). In gerechtem Zorn über dieses Treiben griff König Pippin (810) Venetien und Dalmatien zu Wasser und zu Land mit aller Kraft an und zuletzt mit bestem Erfolg: denn obgleich die Venetianer eine Zeitlang die Angriffe auf ihre Lagunenstadt dadurch abgewehrt hatten, daß sie Segelstangen in großer Zahl in den Meeresgrund einrammten, und hinter diesem Gatterwerk hervor die in der Fahrt gehemmten Schiffe mit Geschossen überschütteten: – endlich mußte sich die stolze Stadt doch ergeben und unterwerfen: schon bedrohte Pippin von dort aus auch die dalmatischen Küsten, als der erst dreiunddreißigjährige tüchtige, tapfere König plötzlich starb (8. Juli 810), zu großem Schaden des Reichs. Schwer traf dieser Schlag den greisen Vater, der kurz vorher (6. Juni 810) auch seine älteste Tochter Hrothrud verloren hatte: bittere Tränen hat er beiden nachgeweint, ihnen und seinem gleich trefflichen Sohne Karl, der schon am 4. Dezember 811 ebenfalls in der Blüte der Jahre dahinsank. Welch unersetzliche Männer hatte Karl in den letzten Jahren verloren! Außer den beiden Söhnen Erich von Friaul, Gerold von Bayern (799, S. 113), wie früher schon Graf Theuderich (793, oben S. 76, 80), Roland (778, S. 47).
127 Jetzt ward aber der Friede mit Byzanz angebahnt. Gewiß nicht Furcht vor den oströmischen Waffen, sondern der idealste Zug in Karl war es, was ihm die Anerkennung seines sozusagen revolutionären Kaisertums durch das altbefestigte, gesetzliche zu Byzanz so hoch wünschenswert machte: die Eintracht mit dem kaiserlichen Amts- und Pflichtgenossen zum »Schutz des rechten Glaubens allüberall«: hatte doch Kaiser Nikephoros dem Patriarchen zu Byzanz den Verkehr mit dem Papste verboten, wohl wegen jener Vergabung der Kaiserkrone im Jahre 800. Karl schreibt dem Kaiser (810), seit 803 habe er sehnlichst wie von einem Wartturm aus (velut in specula positi) nach seiner Antwort ausgespäht. Ein byzantinischer Gesandter, der spatharius Arsafius, war nur beauftragt gewesen, mit König Pippin über die Dinge in Venetien und Dalmatien zu verhandeln. Nachdem der König von Italien gestorben, entbot Karl den Gesandten zu sich, um nicht über Einzelfragen, sondern, in Wiederanknüpfung des Vorschlags von 803, über Herstellung dauernden Friedens zwischen beiden Kaiserreichen zu beraten. Für die bloße Anerkennung der Kaiserwürde bot Karl nichts Geringeres als die Wiederabtretung des soeben von Pippin eroberten Venetien und Dalmatien und der schon früher erworbenen Häfen von Istrien und Liburnien.
Dabei ward wahrscheinlich ein alter Vertrag König Liutprands (s. oben S. 22) mit dem Dogen Paululius über die Grenzen, den Verkehr, die Auslieferung von flüchtigen Unfreien usw. wieder in Kraft gesetzt, der wenigstens noch im 10. Jahrhundert in Kraft stand. Auf Grund dieser Vorschläge kam denn wirklich der Friede mit Byzanz und für Karl das Wertvollste hierbei: die Anerkennung des neuen Kaisertums durch das alte, zu stande. Karl hatte gleich nach Ankunft jenes Gesandten nach 128 Byzanz geschrieben, eine fränkische Gesandtschaft in Byzanz anmeldend. Zugleich aber ward Obellierius, der Doge von Venedig, der wie sein Amtsgenosse Beatus durch Arsafius wegen Treulosigkeit seiner Würde entsetzt war, als Gefangener von Karl nach Byzanz ausgeliefert. Der ränkegewandte Venetianer hatte nacheinander beide Kaiser verraten: nun traf ihn die Folge solches Doppelspiels. Der dritte Doge und Bruder, Valentinus, blieb »wegen seiner Jugend«, obzwar ebenfalls abgesetzt, in Venedig. Doge ward nun Agnellus Partecipatius aus der von Obellierius zweimal zerstörten Stadt Heracliana, der Sitz des Dogen ward fortab auf den Rialto verlegt, wo Agnellus den Dogenpalast erbaute. Die Gesandtschaft Karls fand bei ihrem Eintreffen in Byzanz Nikephoros nicht mehr am Leben: er war am 25. Juli 811 in Mösien gegen den Bulgaren-Chan Krum gefallen. Sein Eidam und Nachfolger Michael I. (seit 2. Oktober 811–813) schloß nun den von Nikephoros begonnenen Friedensvertrag ab. Seine Gesandten übernahmen in der Kirche zu Aachen in feierlicher Handlung die von Karl errichtete Vertragsurkunde und hielten in griechischer Sprache ihm ein Loblied (laudes »Litanei«), wobei sie ihn »Imperator« (statt wie bisher »rex«) und »Basileus« nannten. Das war die erste amtliche Anerkennung der vor zwölf Jahren schon vollendeten Tatsache. Von Aachen gingen die Gesandten nach Rom, wo sie in der Peterskirche ein andres Exemplar der Vertragsurkunde von Leo entgegennahmen. Auch dieses Verfahren der beiden Kaiser zeigt, wenn nicht geflissentlich, so doch sehr deutlich, daß sie diese rein weltliche Frage als durch Staatshandlungen, nicht als durch päpstliche Verleihung der Krone oder Anerkennung dieser päpstlichen Verleihung, lösbar ansahen. Wäre von beiden Kaisern, von Karl 800 129 oder 811 von Michael, jene Tat des Papstes als der Erwerbsgrund der Krone aufgefaßt worden, so hätte jetzt Michael erklären müssen, – vor allem dem Papst gegenüber – daß Byzanz nachträglich solches anerkenne. Der Papst als Verleiher hätte in erster Reihe müssen beigezogen werden. Aber es ward ihm nur die vollendete Tatsache mitgeteilt und er wirkte gewissermaßen als Zeuge oder Urkundsmann der bloßen Verbriefung mit.
So hohen Wert legte Karl auf den feierlichen Akt, daß er sich mit der Handlung von Vertretern nicht begnügte, sondern sobald die Schiffahrt im Frühjahr 813 begann, weitere Gesandte nach Byzanz schickte, um vom Kaiser »seinem geliebten und verehrungswerten Bruder«, selbst die Bestätigung – die entsprechende Gegenurkunde – entgegenzunehmen, ebenfalls in der Form der Übergabe einer Urkunde. In seinem uns erhaltenen Brief nennt er Michael wiederholt »seinen geliebten Bruder« (tua dilecta fraternitas). Karl dankt Christus, »der uns so reich gemacht, daß wir in unsern Tagen den gesuchten und immer ersehnten Frieden zwischen dem östlichen und westlichen Kaisertum gesehen haben«. Hier zuerst nennt Karl nicht nur sich persönlich Kaiser, sondern sein Reich Kaisertum. Nun war er auch wohl entschlossen, die Kaiserwürde nicht mit seinem Tod erlöschen, sondern in seinem Haus und Reich fortdauern zu lassen. Dies allein erklärt doch auch, daß er so wiederholt und feierlich die byzantinische Anerkennung ins Werk setzt und nicht unerhebliche Opfer dafür bringt (Venetien, Istrien usw.). Auch zwischen den beiden Kirchen war für den Augenblick Einvernehmen in den früher bestrittenen Fragen hergestellt, so daß Karl fortfahren kann: »Und daß Christus seine allgemeine (catholicam) Kirche zu unsrer Zeit einen und befrieden wollte«. 130 Der Patriarch schrieb in diesem Sinn an den Papst: »Das sei nur möglich geworden, weil beide Herrscher den guten Willen gehabt, das hierzu Erforderliche zu tun.« Treffend rühmt daher Einhard: »Die neidvolle Gehässigkeit der römischen über den angenommenen (Kaiser)Namen entrüsteten Kaiser trug er mit großer Langmut; er hat ihren Eigensinn durch Großherzigkeit besiegt: indem er oft Gesandte an sie schickte und in Briefen sie ›Bruder‹ nannte.« Dann: »Den Kaisern Nikephoros, Michael und Leo war er zwar lange verdächtig; einmal wegen Annahme des Kaisernamens, und dann weil sie argwöhnten, er wolle ihnen die Herrschaft entreißen«, d. h. also auch das Ostreich sich aneignen: eine Befürchtung, von der wir nur hier erfahren. Karl dachte, abgesehen von jenem Heiratsplan (802 oben S. 123), gewiß nie hieran: schwerlich besorgten auch die Byzantiner, Karl werde ihnen auch den Orient entreißen wollen: nur für ihre europäischen Besitzungen fürchteten sie, und nicht ganz ohne Grund; »trotzdem brachte er das festeste Bündnis mit ihnen zu stande, so daß kein Anlaß zu Streit (scandalum) mehr unter ihnen übrig blieb«. – Das gute Einvernehmen bestand unter den Reichen fort, obwohl, während diese letzten Gesandtschaften hin und her reisten, ihre Herrscher gewechselt hatten: Michael, von dem Bulgarenchan Krum (22. Juni 813) bei Bersinikia schwer geschlagen, ward entsetzt, ins Kloster gesteckt; der Armenier Leo V. folgte ihm (11. Juli 813–820). Karls Gesandte an Michael fanden Leo bereits auf dem Thron: Leo erfüllte, was Karl von Michael verlangt hatte, und schickte mit den fränkischen zwei byzantinische Gesandte mit der gewünschten Friedens-Bestätigungsurkunde: als aber diese in Aachen eintrafen, fanden sie nicht mehr Karl, sondern Ludwig auf dem Thron.
131 Im übrigen ist aus Karls Kaiserjahren nur weniges noch dem bereits Erzählten beizufügen.
Neben der, durch das Vorversterben Pippins und Karls vereitelten Reichsteilung von 806 verfügte der Kaiser (811) durch Testament über die ihm persönlich gehörige Fahrhabe. Das Ganze ward in drei Drittel gegliedert: die ersten beiden Drittel in 21 Unterabteilungen für die 21 Mutterkirchen des Reichs, von denen jede aus dem ihr Zufallenden ⅓ für sich behalten, ⅔ an die untergebenen Bistümer ablassen sollte, nämlich: Rom, Ravenna, Mailand, Aquileja (= Forum Julii), Grado, Köln, Mainz, Salzburg, Trier, Sens, Besançon, Lyon, Rouen, Reims, Arles, Vienne, Tarentoise, Embrun, Bordeaux, Tours, Bourges. Das dritte Drittel sollte zunächst dem Gebrauche Karls noch dienen – nach seinem Tod oder »freiwilligen Ausscheiden aus der Welt« – (damals dachte also dieser Gewaltige wenigstens als eine Möglichkeit, daß er seines Oheims Karlmann (oben S. 27) Beispiel folgen könnte: es war nach dem Tode Hrothrudens und Pippins, vor dem Tode König Karls) – sollte es in vier Teile gegliedert werden: ¼ den beiden ersten Dritteln zugezählt, ¼ seinen Kindern und Enkeln, ¼ den Armen, ¼ den Dienern und Dienerinnen des Palastes zufallen.
Nach dem Tode Pippins und Karls blieb nichts andres übrig, als den letzten Sohn Ludwig, wie sich ohnehin von selbst verstand, zum alleinigen Nachfolger im Frankenstaat und auch in der jetzt als erblich gedachten Kaiserwürde zu bestellen. Der alte Kaiser übertrug ihm aber auch schon – ohne den Papst irgend dabei mitwirken zu lassen – bei seinen Lebzeiten die Mit-Kaiserschaft, indem er (11. September 813), unter Zustimmung des fränkischen Reichstags, dem Sohn entweder selbst eine Kaiserkrone aufsetzte oder, nach anderm Bericht, ihm befahl, von dem Altar der 132 Marienkirche zu Aachen eine solche Kaiserkrone in Gegenwart aller geistlichen und weltlichen Großen zu nehmen und sich aufzusetzen, nachdem er vorher feierlich versprochen hatte, alle Pflichten der Kaiserschaft ganz in dem frommen Sinne Karls aufzufassen und zu erfüllen: das heilige, das Gottesreich auf Erden sollte unter dem Sohne fortbestehen wie unter dem Vater. Übrigens war die Mit-Kaiserschaft nur ein Titel: wirklich geteilt hat Karl die Herrschgewalt mit Ludwig nicht, vielmehr dieselbe allein ausgeübt bis an sein Ende; er entließ den König von Aquitanien wieder in dies Land, hier wie bisher unter Oberhoheit des Vaters zu herrschen. Nicht andern Sinn hatte es, wenn der etwa 15jährige Sohn Pippins, Bernhard, schon vorher (812) nach Italien entsendet, nun (813) in Nachfolgschaft seines Vaters zum König von Italien bestellt ward unter Leitung (zumal behufs Abwehr arabischer Seeräuber) seiner Oheime Adalhard von Corbie und Wala: Karl blieb nicht nur als Kaiser dessen Oberherr, er nannte sich auch wie bei Lebzeiten Pippins noch »König der Langobarden«.
Schon 15 Monate später (28. Januar 814) starb Karl und hinterließ das allzugroße Reich dem allzukleinen Erben.