Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Zweites Kapitel.

»Warum senkt, wie der überreife Halm,
Der unter Ceres' üpp'ger Last sich neiget,
Das Haupt Ihr, Mylord?«

König Heinrich VI.

 

Ich kam erst um zwei zu Bette, und es war halb zehn Uhr, als ich wieder aufstand. Gegen eilf erschien Jakob, um mir zu melden, daß sein Gebieter sich in der salle à manger befinde und das Frühstück einzunehmen wünsche. Da sich mein Schlafgemach im entresol befand, so eilte ich die Treppe hinauf und saß drei Minuten später am Tisch meines Onkels. Schon bei meinem Eintreten war mir der ungewöhnliche Ernst auf seinem Gesicht aufgefallen, und ich bemerkte jetzt, daß ein paar Briefe und einige amerikanische Zeitungen neben ihm lagen. Sein »guten Morgen, Hugh,« war so freundlich und liebreich, wie gewöhnlich, aber der Ton seiner Stimme kam mir wehmüthig vor.

»Hoffentlich doch keine schlimmen Neuigkeiten von Hause, Sir?« rief ich in der ersten Aufregung meines Gefühls; »Marthas letzter Brief ist von ganz neuem Datum; sie schreibt voll Heiterkeit, und ich weiß gewiß, daß sich meine Großmutter noch vor sechs Wochen vollkommen wohl befand.«

»Auch mir ist dieß bekannt Hugh, denn ich besitze ein Schreiben von ihrer eigenen theuren Hand. Für eine Frau von achtzig erfreut sich meine Mutter einer trefflichen Gesundheit, aber sie wünscht natürlich uns zu sehen, und dich insbesondere. Enkel sind stets die Lieblinge der Großmütter.«

»Ich freue mich, Sir, dieß zu hören, denn bei meinem Eintritt in's Zimmer befürchtete ich wahrhaftig, Ihr hättet unangenehme Nachrichten erhalten.«

»Und ist alle die Kunde, die dir nach so langem Schweigen zugegangen, erfreulich?«

»Ich versichere Euch, daß ich keine unangenehme Botschaft darunter habe. Patt schreibt mit der bezauberndsten Heiterkeit, und ich kann mir denken, daß sie in der Zwischenzeit zu einer bezaubernden Schönheit herangewachsen ist, obschon sie meint, man halte sie im Allgemeinen für ein ziemlich einfaches Ding. Doch dieß ist unmöglich. Ihr wißt ja – als wir das fünfzehnjährige Mädchen verließen, konnte man sich von ihr eine künftige große Schönheit versprechen.«

»Du hast recht, wenn du sagst, Martha Littlepage könne nicht anders, als schön sein, denn in einem Alter von fünfzehn läßt sich in Amerika mit Sicherheit voraussagen, wie sich die reifere Jungfrau machen wird. Deine Schwester will dir eine angenehme Ueberraschung bereiten. Ich habe von alten Leuten gehört, sie gleiche meiner Mutter um dieselbe Lebenszeit, und der Name Dus Malbone galt vordem in den Wäldern eine Art von Toast.«

»Ohne Zweifel ist's so, wie Ihr denk, namentlich da ich in ihren Briefen einige Anspielungen auf einen gewissen Harry Beekman finde, durch die ich mich an Mr. Harry's Stelle sehr geschmeichelt fühlen würde. Kennt Ihr vielleicht eine Familie Beekman, Sir?«

Mein Onkel blickte bei dieser Frage etwas überrascht auf. Als ächter New-Yorker von Geburt, Gefühl und Verwandtschaft, hielt er die alten Namen der Kolonie und des Staates in hohen Ehren: auch war ich oft Zeuge gewesen, wie er die neuen Ankömmlinge aus meiner Periode verspottete, die unter uns erschienen seien, um wie die Rose zu blühen, und ihre Düfte durch das Land zerstreut hätten. Zwar war es natürlich, daß eine Gemeinschaft, die sich im Laufe eines Jahrhunderts von einer halben Million zu zwei ein halb Millionen vermehrt hatte – ein Zuwachs, der eben so gut seinen Grund in der natürlichen Fruchtbarkeit, als in der Einwanderung aus benachbarten Staatsverbanden seinen Grund hatte – nicht fortwährend eine Trägerin der gleichen Gefühle blieb; aber andererseits lag es eben so sehr in der Natur der Sache, daß der ächte New-Yorker an der alten Denkweise festhielt.

»Ei, Hugh, du solltest doch wissen, daß dieß ein alter geachteter Name unter uns ist,« antwortete mein Onkel mit dem bereits erwähnten Blicke der Ueberraschung. Ein Zweig der Beekmans oder Bakemans, wie wir sie zu nennen pflegen, hat sich in der Nähe von Satanstoe niedergelassen, und aller Wahrscheinlichkeit nach ist deine Schwester bei Gelegenheit ihrer häufigen Besuche auf dem Sitze meiner Mutter mit ihnen zusammengetroffen. Die Bekanntschaft liegt ganz in der Natur der Sache, und das andere Gefühl, auf das du anspielst, ist ohne Zweifel eben so natürlich, obschon ich eben nicht sagen kann, daß ich es je empfunden hätte.«

»Ich finde, Sir, daß Ihr stets auf Euren Betheuerungen beharrt und nie ein Opfer Cupido's gewesen sein wollt.«

»Hugh, jetzt keine Spielereien. Es sind Nachrichten aus der Heimath eingelaufen, die mir fast das Herz gebrochen haben.«

Ich blickte meinen Onkel erstaunt und unruhig an, während er mit den Händen sein Gesicht verhüllte, als wolle er den Anblick dieser gottlosen Welt und all' ihren Inhalts ausschließen. Ich bemerkte, daß der alte Gentleman in Wirklichkeit ergriffen war, weßhalb ich nichts erwiederte, sondern zuwartete, bis es ihm gefiele, mir weiter mitzutheilen.

Meine Ungeduld wurde jedoch bald befriedigt, denn die Hände sanken nieder, und ich erblickte abermals das schöne, aber umwölkte Antlitz meines Onkels.

»Darf ich fragen, von welcher Beschaffenheit diese Neuigkeiten sind?« wagte ich nun zu entgegnen.

»Ja wohl, und du sollst Alles erfahren. Es ist überhaupt nicht mehr als billig, daß du den ganzen Sachbestand wohl begreifest, denn du bist unmittelbar dabei betheiligt, und bei dem Erfolg kömmt ein großer Theil deines Vermögens in Frage. Sind nicht die Manor-Wirren, wie sie genannt wurden, schon vor unserem Abgang aus der Heimath besprochen worden?«

»Allerdings, obschon damals nicht viel davon verlautete. Wenn ich mich recht erinnere, so haben wir unmittelbar vor unserer Abreise nach Rußland Einiges darüber in den Zeitungen gelesen; Ihr meintet damals, der Vorgang sei eine Schande für den Staat, glaubtet aber nicht, daß ein erhebliches Resultat dabei herauskommen werde.«

»So meinte ich freilich zu jener Zeit, aber meine Hoffnung ist trügerisch gewesen. Es waren einige Gründe vorhanden, welche die Lage der Bevölkerung unter dem verstorbenen Patroon unangenehm machten, und ich hielt die Sache für natürlich, obschon nicht zu rechtfertigen; denn leider liegt es zu sehr in dem menschlichen Wesen, sich dem Unrecht zuzuneigen, namentlich wenn der Geldpunkt mit in Frage kommt.«

»Ich verstehe Eure Anspielung nicht ganz, Sir.«

»Sie ist leicht in's Klare gesetzt. Das Besitzthum der van Rensselaer ist erstlich von großer Ausdehnung; denn das Herrengut, wie es noch immer aus früheren Zeiten her genannt wird, erstreckt sich auf dreizehn Stunden von Ost nach West und auf zehn Stunden von Nord nach Süd. Mit einigen unwesentlichen Ausnahmen, unter welche die Markungen von drei oder vier Städten gehören, die beziehungsweise sechs bis zwanzig und vierzigtausend Seelen fassen, war früher dieser große Landstrich das Eigenthum eines einzigen Mannes, nach dessen Ableben es auf zwei Individuen kam. Die Ländereien sind an die Bedingungen des Pachts geknüpft, welcher bei weitem zum größeren Theil ein sogenannter eiserner ist.«

»Ich habe natürlich von alle Dem gehört, Sir, und weiß auch selbst Einiges davon. Aber was ist ein eiserner Pacht? – denn ich glaube nicht, daß wir etwas der Art zu Ravensnest haben.«

»Nein, unsere Pachtverträge sind insgesammt auf die Dauer von drei Leben gestellt, und die meisten sind dann erneuerbar. Unter den Grundbesitzern von New-York sind zwei Arten des sogenannten eisernen Pachts üblich, und beide verleihen dem Pächter ein nachhaltiges Interesse. In beiden Fällen ist der Pacht für alle Zeiten erblich, und der Gutsherr bezieht eine Jahresrente, für die er das Recht der Auspfändung und des Wiedereintritts in sein Eigenthum hat. Die eine Art aber gibt dem Pächter das Recht, zu jeder Zeit gegen Bezahlung einer stipulirten Summe die Allodifikation zu fordern, während die andere kein solches Vorrecht verleiht. Erstere heißt deßhalb ›der eiserne Pacht mit der Befugniß der Erwerbung‹, indeß der andere nur einfach ›der eiserne Pacht‹ genannt ist.«

»Und gibt es jetzt neue Schwierigkeiten in Betreff der Manor-Renten?«

»Ach, es steht viel schlimmer. Das Contagium hat so weit um sich gegriffen, daß das Land sich allen Ernstes von den schwersten Uebeln bedroht sieht, welche die schlimmsten Feinde Amerikas als die Früchte seiner demokratischen Institutionen prophezeit haben. Ich fürchte, Hugh, daß ich nicht länger New-York als eine Ausnahme von seiner schlimmen Nachbarschaft betrachten, oder das Land selbst ein ›glorreiches Land‹ nennen kann.«

»Dieß klingt so ernst, Sir, daß ich fast Eure Worte bezweifeln möchte, wenn sie nicht durch den Ausdruck Eures Gesichtes bestätigt würden.«

»Leider sind sie nur zu wahr. Dunning hat mir einen langen Bericht zugehen lassen, der mit der Genauigkeit eines Rechtsgelehrten abgefaßt ist; auch schickt er mir einige Zeitungen, welche in ihren Artikeln unverhohlen auf eine neue Theilung des Eigenthums, auf ein agrarisches Gesetz abheben.«

»Aber hoffentlich steht doch nichts Derartiges im Ernste von den Amerikanern zu erwarten, mein theurer Onkel, da sie doch sonst so große Freunde der Ordnung, des Gesetzes und des Eigenthums sind?«

»In dem letzteren Punkte mag eben das Geheimniß der ganzen Bewegung liegen. Die Liebe zum Eigenthum könnte wohl so stark werden, um sie zu vielen Handlungen zu bewegen, die sie unterlassen sollten. Ich besorge allerdings nicht, daß in New-York unmittelbare Versuche in's Werk gesetzt werden, den Grund und Boden zu vertheilen, und eben so wenig glaube ich an die offene Einführung eines ausgesprochenen agrarischen Statuts; meine Hauptbefürchtung besteht jedoch darin, daß sich unmittelbare und allmählige Gesetzesneuerungen geltend machen könnten, welche unter der trügerischen Maske der Rechtsgleichheit auftreten und die Grundsätze des Volkes untergraben, ehe es sich der Gefahr bewußt wird. Damit du übrigens nicht nur mich verstehest, sondern auch einen Begriff von den Thatsachen erhältst, die für deine eigene Habe von größter Wichtigkeit sind, will ich dir zuerst mittheilen, was geschehen ist, und dann anknüpfen, was ich von den Folgen besorge. Die erste Wirre – oder vielmehr die erste neuere Wirre entspann sich aus dem Tode des letzten Patroon. Ich spreche absichtlich von einer neueren, weil Dunning mir schreibt, unter der Verwaltung des John Jay sei auf dem Manor der Livingstons ein Versuch der Renten-Zahlungs-Verweigerung gemacht, von dem Gouverneur aber augenblicklich wieder unterdrückt worden.«

»Es läßt sich natürlich denken, daß die Schurkerei nicht aufkommen konnte, so lange die vollziehende Gewalt einem solchen Manne anvertraut war. Das Zeitalter derartiger Politiker scheint übrigens unter uns ein Ende genommen zu haben.«

»Die Sache kam allerdings nicht auf. Gouverneur Jay begegnete der Anmaßung, wie es von seiner bekannten Persönlichkeit zu erwarten stand: die Angelegenheit verrauschte und kam beinahe in Vergessenheit. Es ist bemerkenswerth, daß Er das Uebel bannte; aber freilich, wir haben keine John Jay's mehr. Um in meiner Erzählung fortzufahren: als der letzte Patroon starb, waren ungefähr zweimalhunderttausend Dollars Renten in Rückstand, über die er in seinem Testament eine besondere Verfügung traf, indem er das Geld zu einem gewissen Zweck anzulegen verordnete. Der Versuch, die Rückstände einzutreiben, gab den ersten Anlaß zur Unzufriedenheit. Diejenigen, welche so lange schuldig geblieben waren, wollten nun gar nicht mehr zahlen. Sie sahen sich nach Mitteln um, ihrer gerechten Verpflichtungen ledig zu werden, und da sie wohl wußten, wie in Amerika die Macht des großen Haufens sogar über dem Rechte steht, so vereinigten sie sich mit Andern, welche sich gleichfalls ihre Zahlungspflichtigkeit gerne vom Hals geschafft hätten, zum Widerstand. Aus diesem Trutzbündniß erwuchsen die sogenannten »Manor-Wirren«. Haufen von Männern verkleideten sich als Indianer, warfen Kalicohemden über ihren gewöhnlichen Anzug, maskirten das Gesicht mit Kalicolarven und traten den Bailliffen gewaltsam entgegen, so daß es diesen unmöglich wurde, die Renten einzutreiben. Die Aufständischen waren meist mit Büchsen bewaffnet, und man fand es zuletzt nöthig, eine starke Milizenabtheilung ausrücken zu lassen, damit sie die Beamten des Gemeinwesens in Ausübung ihrer Pflichten schütze.«

»Alles dieß fiel vor, noch ehe wir unsere Reise nach dem Morgenland antraten. Ich hatte übrigens geglaubt, man sei inzwischen mit diesen Antirentern, wie sie sich nannten, fertig geworden?«

»Den Anschein hatte es wohl; aber derselbe Gouverneur, welcher die Miliz hatte ausrücken lassen, brachte die ›Beschwerden‹ in einer Weise vor die Gesetzgebung, als ob sich's dabei wirklich um Verletzung bürgerlicher Rechte handle, während doch in Wahrheit die Grundbesitzer, oder vielmehr im gegenwärtigen Falle die Rensselaers, auf deren Eigenthum die Unruhen stattfanden, die gekränkten Partien waren. Dieser falsche Schritt hat unberechenbaren Schaden gestiftet, wenn er nicht etwa gar so weit führt, die Institutionen des Staates aus einander zu reißen.«

»Es ist außerordentlich, daß sich bei solchen Ereignissen irgend ein Mensch über seine Pflicht täuschen kann. Warum fanden die Pächter eine solche Fürsprache, während man die gesetzlichen Rechte der Grundbesitzer außer Acht ließ?«

»Ich kann mir dieß nur aus dem Umstande erklären, daß sich die mißvergnügten Pächter vielleicht auf zweitausend beliefen. Trotz all' des Geschreies über Aristokratie, Lehenwesen und Adel ist den Rensselaers nach dem Buchstaben des Gesetzes auch nicht ein Titelchen weiter politische Gewalt oder politisches Recht verliehen, als den Kutschern und Lakaien derselben, sofern diese Weiße sind; dagegen finden sie in der Wirklichkeit gar oft einen viel geringeren Rechtsschutz!«

»Ihr glaubt also, Sir, die Sache habe deßhalb einen solchen Aufschwung gewonnen, weil so viele Stimmen dabei betheiligt waren?«

»Der Grund liegt in nichts Anderem, und der Erfolg stützt sich blos auf eine Verletzung der Grundsätze, die man uns so lange als heilig zu achten gelehrt hat, daß nur der übermächtige und verderbliche Einfluß der Politik sich eines Angriffs auf sie erdreisten durfte. Wäre bei jeder Farm Ein Grundherr und Ein Pächter betheiligt, so würden die Beschwerden des Letzteren mit Gleichgültigkeit behandelt werden; kämen aber auf Einen Pächter zwei Landbesitzer, so dürfte sich wohl eine allgemeine Entrüstung über die Unverschämtheit des Querulanten kund geben.«

»Ueber welche besondere Punkte führen die Pächter Beschwerde?«

»Du meinst vermuthlich die Pächter auf den Rensselaer'schen Gütern? Je nun, sie beklagen sich über alle erdenklichen Stipulationen in ihren Verträgen, obschon ihr Hauptleidwesen in der Thatsache liegt, daß anderer Leute Land nicht ihnen gehört. Der Patroon duldet auf vielen seiner Farmen – auf denen nämlich, welche im Laufe der letzten hundert Jahre verliehen wurden – keinen Verkauf anders, als gegen vierteljährige Bürgschaft.«

»Nun, und was weiter? Ein Verkauf, der gegen vierteljährige Bürgschaft gestattet wird, ist so gut, wie jeder andere ehrliche Handel.«

»In Wahrheit besser, als die meisten andern, wenn man die Sache näher zergliedert; denn es ist ein gewichtiger Grund vorhanden, warum eine solche Klausel stets jeden einzigen Pacht begleiten sollte. Darf man wohl annehmen, ein Grundherr sei bei dem Charakter und Treiben seiner Pächter nicht interessirt? Er ist im Gegentheil recht sehr dabei betheiligt, und kein verständiger Mann sollte seine Grundstücke verleihen, ohne sich bei Abtretung des Pachtguts eine Art Kontrolle vorzubehalten. Nun gibt es aber nur zwei Wege, dieß zu thun: entweder muß der Grundbesitzer den Pächter durch sein Interesse binden, oder sich ein willkürliches, unmittelbares Veto vorbehalten.«

»Das letztere würde in Amerika zu einem schönen Geschrei über Tyrannei und Feudalismus Anlaß geben!«

»Die Amerikaner schreien gar gerne über dergleichen Gegenstände, und die meisten machen den Lärm eben mit, ohne seine Bedeutung zu verstehen. Nehmen wir zwei Männer, die einen Vertrag mit einander schließen: Derjenige, welcher vor Eingehung desselben alle Anrechte an den Grund und Boden besitzt, kann sich sein Eigenthumsrecht vorbehalten und unter gewissen Beschränkungen die Nutznießung an den Andern abtreten; es ist deßhalb nicht mehr wie billig, als daß ihm seine Ansprüche beim Uebergang der Farm an einen Dritten belassen bleiben. Bei diesem ewigen Geschrei wird stets vergessen, daß die Pächter, welche vor Eingehung ihres Vertragsverhältnisses gar kein Anrecht an die Ländereien hatten, gerade durch das Verhältniß, über welches sie sich beschweren, zu einem Eigenthum gelangt sind. Mit Tilgung des Vertrags sind alle ihre Rechte erloschen. Auf welche Grundlage hin kann nun ein ehrlicher Mann behaupten, er besitze Ansprüche außer denen, welche ihm durch sein Pachtverhältniß zugetheilt sind? Und selbst angenommen, daß die Bedingungen beschwerend sind, – welche Befugniß steht den Gouverneuren und Gesetzgebern zu, sich bei solchen Zuständen als Schiedsrichter aufzuwerfen? Ich würde noch obendrein jede derartige Einwendung in Folge des allgemein anerkannten Grundsatzes zurückweisen, daß ein Schiedsgericht aus unparteiischen Männern bestehen müsse, und dieses Prädikat kommt weder den Gouverneuren noch den Angehörigen des gesetzgebenden Körpers zu. Sie sind – möchte ich sagen – ohne Ausnahme politische Personen oder Parteimänner, und wenn sich's um eine Abstimmung handelt, so würde ich ihnen wahrhaftig kein Vertrauen schenken. Eben so gern wollte ich die Entscheidung meiner Angelegenheiten einem bestochenen Gericht überlassen.«

»Es wundert mich, daß der wirklich unparteiische und ehrenhafte Theil der Gemeinschaft sich nicht mit aller Macht erhebt, um diesem Unwesen ein Ende zu machen; man sollte es mit Stumpf und Stiel ausrotten.«

»Dieß ist eben die schwache Seite unseres Systems, welches neben hundert schönen Zügen diesen Grundfehler besitzt. Die Gesetzgebung sowohl als die Verwaltung beruht auf der Annahme, daß jede Corporation Ehrenhaftigkeit und Einsicht genug besitze, um gute Gesetze zu geben und für ihre gute Verwaltung zu sorgen. Es ist übrigens eine traurige Erfahrung, daß die Rechtschaffenen sich gewöhnlich leidend verhalten, bis der Mißbrauch unerträglich wird, während sich der ränkesüchtige Schuft gemeiniglich am rührigsten benimmt. Allerdings gibt es auch Menschenfreunde, die nicht schlummern, aber ihre Anzahl ist so klein, daß sie in dem ungeheuren Ganzen nur wenig, und gegen den Eifer einer feilen Opposition gar nichts auszurichten vermögen. Nein, nein, – in politischen Sachen ist von dem Wirken der Rechtschaffenheit nicht viel zu hoffen, während man dagegen von dem Walten schlimmer Leidenschaften gar viel zu besorgen hat.«

»Ihr betrachtet das menschliche Geschlecht aus keinem gar günstigen Standpunkt, Sir.«

»Ich spreche von der Welt, wie ich sie in den beiden Hemisphären, oder in den vier Hemisphären gefunden habe, um mich eines Ausdrucks meines Nachbars, des Friedensrichters Squire Newcome, zu bedienen. Die Art, wie sich Amerika darstellt, zeigt im besten Fall ein durchschnittliches Gemenge von den Eigenschaften der ganzen Gemeinschaft, etwas zu niedrig angeschlagen durch die Thatsache, daß Männer von wirklichem Verdienst einen Widerwillen haben vor einem Zustand der Dinge, der für ihren Geschmack nichts besonders Verlockendes bietet. Was nun die vierteljährige Bürgschaft betrifft, so sehe ich darin keine größere Bedrückung, als im Bezahlen der Pachtrente selbst, und wenn der Grundbesitzer auf diese Weise eine Veräußerung seiner Ländereien erschweren kann, so steht er in einem Verhältniß, welches ihn befähigt, einen Vergleich zu erzwingen. Der Pächter ist durchaus nicht genöthigt, zu verkaufen, und macht, wenn er einen guten Ersatzmann stellen kann, demgemäß seine Bedingungen. Ist übrigens der Ersatzmann schlecht, so muß der ursprüngliche Kontrahent mit seinem Beutel einstehen.«

»Viele unserer Landsleute würden es für sehr aristokratisch halten,« rief ich lachend, »daß einem Grundbesitzer die Befugniß der Erklärung zustehen soll: ›Du darfst mir diesen oder jenen Stellvertreter nicht statt deiner aufbürden.‹«

»Es ist nicht aristokratischer, als wenn man den Pächter berechtigen wollte, dem Eigenthümer seines Landes zu sagen: ›Du mußt diesen oder jenen Stellvertreter von meinen Händen annehmen.‹ Die Bedingung der vierteljährigen Bürgschaft gibt jedem Theil eine Handhabe in der Sache, und das Ergebniß ist stets ein vollkommen billiger Vergleich gewesen, da beim Abschluß des Handels nicht leicht ein so wichtiger Punkt übersehen werden kann. Wer etwas von solchen Dingen versteht, weiß auch, daß dergleichen Anforderungen stets bei der Bestimmung der Rente Berücksichtigung finden. Von Lehensverhältniß kann ohnehin keine Rede sein, so lang der Pächter sein Freizügigkeitsrecht hat, und mit der vertragsmäßigen vierteljährigen Bürgschaftsleistung findet er sich gegen alle seine früheren Verpflichtungen ab. Es handelt sich dann nur noch um die Frage, ob der Contrahent gehalten sei, den bedungenen Preis, für welchen er sich diesen Vortheil erkauft, zu zahlen.«

»Ich verstehe Euch, Sir. Es ist leicht, der Sache den richtigen Standpunkt abzugewinnen, wenn man nur auf die ursprünglichen Verhältnisse zurückgeht, die ihr eine ganz andere Farbe verleihen. Der Pächter hat kein Recht, bis sein Vertrag abgeschlossen ist, und kann auch nicht weiter ansprechen, als ihm kraft dieses Vertrags verliehen wird.«

»Da erhebt man nun ein Geschrei über Feudalprivilegien, weil einige von den Pächtern des Rensselaers so und so viele Tage mit ihren Gespannen oder Stellvertretern für den Besitzer des Bodens arbeiten, ja sogar weil sie jährlich ein paar fette Hühner abliefern müssen! Wir haben genug von Amerika gesehen, Hugh, um zu wissen, daß die meisten Landwirthe von Herzen gerne lieber in Hühnern und Arbeit, als in Geld ihre Schulden abtragen würden, und eben durch diesen Umstand wird dieses Geschrei nur um so schändlicher. Ich kann wahrhaftig ebensowenig von Feudalwesen in dem Umstande sehen, wenn ein Pächter seinen Grundherrn in dieser Weise bezahlt, als wenn man mit einem Schlächter akkordirt, er habe für eine Reihe Jahre so und so viel Fleisch zu liefern, oder wenn ein Postpächter sich anheischig macht, für eine bestimmte Zeit eine vierspännige Kutsche im Dienste der Post fahren zu lassen. Niemand hat etwas gegen die Rente in Waizen einzuwenden – warum jetzt bei den Hühnern anfangen? Liegt der Grund wohl darin, daß unsere republikanischen Pächter selbst so aristokratisch geworden sind, daß sie sich nicht für Hühnerzüchter ansehen lassen wollen? Dieß wäre andererseits eine aristokratische Denkweise. Aber wenn der sich so vornehm dünkende Bauer es für so plebejisch hält, Geflügel abzugeben, so ist es doch eben so plebejisch, es in Empfang zu nehmen; muß daher der Pächter eine Person aussuchen, welche sich der Herabwürdigung unterwirft, ein paar fette Hühner zu überbringen, so ist der Grundbesitzer gleichfalls in die Lage versetzt, für ein Individuum zu sorgen, das sich dem Schimpf unterzieht, sie anzunehmen und in dem Speiseschrank unterzubringen. Es kommt mir vor, daß die Beschwerniß auf beiden Seiten gleich sei.«

»Wenn ich mich übrigens recht erinnere, Onkel Ro, so wurden diese Kleinigkeiten stets in Geld umgewandelt?«

»Dieß muß immer der Willkühr des Pächters überlassen bleiben, wenn nicht etwa die Verträge eine Verfallszeit stipuliren, was übrigens meines Wissens nirgends geschehen ist; denn wer versäumt, zur bestimmten Zeit in natura Zahlung zu leisten, muß sich später von selbst die Umwandlung in Geld gefallen lassen. Das Auffallendste in der ganzen Geschichte ist jedoch, daß es unter uns Leute gibt, welche den Satz aufstellen, dergleichen Pachtgüter stehen im Widerspruch mit unsern Institutionen, während sie doch einen Theil derselben bilden und in ihnen eine Gewährleistung finden. Wären nicht eben diese Institutionen vorhanden, denen ein solches Verhältniß angeblich widersprechen soll, obschon es in denselben begründet ist, so würde es zwischen Grundherrn und Pächtern bald zu bittern Händeln kommen.«

»Wie wollt Ihr beweisen, daß das Pachtverhältniß einen Theil unserer Institutionen bilde, Sir?«

»Einfach durch den Umstand, daß sie den feierlichsten Erklärungen gemäß auf den Schutz des Eigenthums abzielen. Man macht so viel Wesens davon, daß sämmtliche Staaten-Constitutionen den Grundsatz enthalten, kein Eigenthum sei anders, als auf dem gebührenden Wege des Gesetzes antastbar, und wenn man eine derselben liest, so sollte man glauben, die Habe eines Bürgers sei eben so heilig gehalten, wie seine Person. Nun haben einige dieser Pachtländereien schon bestanden, als der Staat seine Institutionen schuf, und hiemit noch nicht zufrieden, hat New-York gemeinschaftlich mit den übrigen Staaten in der Verfassung der Union die feierliche Erklärung niedergelegt, diese Rechtsverhältnisse nie zu stören. Gleichwohl lassen sich Menschen finden, welche mit kühner Stirne behaupten, ein Sachbestand, der eigentlich in unsern Institutionen liegt, stehe mit denselben im Widerspruch.«

»Vielleicht haben Sie dabei den Geist und die Tendenz im Auge, Sir.«

»Dieß könnte wenigstens einigen Sinn haben, obschon lange nicht so viel, als die Lärmmacher meinen. Der Geist von Staats-Einrichtungen liegt in den gesetzlichen Zwecken derselben, und es würde schwer fallen, zu beweisen, daß ein Pachtsystem unter was immer für Zahlungsbedingungen im Widerspruch mit Institutionen stehe, welche die vollen Rechte des Eigenthums anerkennen. Die Verbindlichkeit zur Zahlung einer Rente hat keine größere politische Abhängigkeit zur Folge, als der Credit, den man im nächsten besten Kaufladen genießt; ja, bei Verträgen, wie die der Rensselaers sind, ist man sogar noch ungebundener, da ein Buchschuldner jeden Augenblick gerichtlich belangt werden kann, der Pächter aber genau weiß, wann er zu zahlen hat. Gerade hierin liegt die große Abgeschmacktheit Derer, welche das Pachtsystem als aristokratisch verschreien, denn sie sehen nicht ein, daß die gedachten Verträge den Pächter weit mehr begünstigen, als jeden andern.«

»Ich muß Euch bitten, Sir, mir dieß näher zu erklären, da ich zu unbewandert in der Sache bin, um sie zu verstehen.«

»Je nun, die Pachtbriefe lauten auf ewige Dauer, und der Pächter kann nicht vertrieben werden. Bei sonst gleichen Verhältnissen ist's über die ganze Welt nur um so besser, je länger die Pachtzeit währt. Setzen wir den Fall, von zwei Farmen sei die eine auf fünf Jahre, die andere auf immer in Pacht gegeben. Welcher Pächter ist nun unabhängiger von dem politischen Einflusse seines Grundherrn, auch abgesehen davon, daß es aus verschiedenen Ursachen in Amerika unmöglich ist, bei öffentlichen Verhandlungen in dieser Weise die Stimmen zu beherrschen? Sicherlich derjenige, der einen Vertrag auf ewige Zeiten hat. Er ist eben so unabhängig von seinem Grundherrn, wie dieser von ihm, mit der einzigen Ausnahme der Rentenpflichtigkeit, und in dieser ergeht es ihm gerade, wie jedem andern Schuldner – wie etwa dem Armen, der für eine Reihe von Jahren bei demselben Handelsmann auf Borg holt. Hinsichtlich der Benützung des Grund und Bodens, die natürlich dem Pächter wünschenswerth sein muß, erwächst Letzterem augenfällig durch die lange Dauer seines Vertrags eine ungebundene Stellung, während ein Anderer, der blos auf fünf Jahre gepachtet hat, nach Ablauf dieser Zeit fortgewiesen werden kann. Was nun eine etwaige Veräußerung des Eigenthums betrifft, so findet hier nicht der mindeste Unterschied statt, sintemal der Grundbesitzer in dem einen Fall wie in dem andern seinen Willen hat. Mag er sich von dem, was ihm gehört, nicht trennen, so darf unter was immer für einem System kein Ehrenmann weder mittelbar noch unmittelbar ihn dazu zwingen – und es wird überhaupt auch keinem Ehrenmanne einfallen, es zu wollen

Ich habe einige von den Worten meines Onkels Ro in gesperrter Schrift abdrucken lassen, da der Geist der Zeiten, nicht der der Institutionen dergleichen Fingerzeige nöthig macht. Fahren wir übrigens in unserm Gespräch fort.

»Ich verstehe Euch jetzt, Sir, obschon ich die Unterscheidung, die Ihr zwischen Geist der Institutionen und Tendenzen zieht, nicht ganz begreife.«

»Ich kann mich leicht deutlicher fassen. Der Geist der Institutionen besteht in ihrer Absicht, die Tendenz aber in der natürlichen Richtung, welche sie unter dem Antrieb menschlicher Beweggründe einschlägt, und diese sind stets schlecht und verderblich. Der Geist bezieht sich auf das, was geschehen sollte, die Tendenz auf das, was ist oder sich bildet. Der Geist aller politischen Institutionen soll den natürlichen Trieben der Menschen einen Zügel anlegen und sie in den gebührenden Schranken halten, während die Tendenzen den Leidenschaften fröhnen und gar oft ganz in Widerspruch mit dem Geiste treten. Daß das Geschrei gegen das amerikanische Pachtverhältniß eine Folge der Tendenz unserer Institutionen ist, dürfte leider zu wahr sein; dagegen ziehe ich schnurstracks in Abrede, daß es irgendwie im Einklang mit ihrem Geiste stehe.«

»Ihr werdet übrigens doch zugeben, daß in allen staatlichen Einrichtungen ein Geist liegt, welchen man stets achten muß, damit die Harmonie erhalten werde?«

»Ohne Frage. Das erste Haupterforderniß eines politischen Systems besteht in Beischaffung der Mittel, sich selbst zu schützen, das zweite in Zügelung der Tendenzen, wo Gerechtigkeit, Weisheit, Treue und Glauben dieß heischen. Bei einer despotischen Staatsform zum Beispiel liegt im Geist des Systems die Festhaltung des Grundsatzes, daß ein Einziger, der über den niedrigeren Sorgen und Versuchungen seines Volkes steht, um des Herrscheramtes willen mit einer nur ihm eigenen Würde umgeben ist, und in seinem hohen Rang eine unparteiische Stellung einnimmt, am ehesten die Regierung in einer Weise zu leiten vermag, welche den wahren Interessen der Unterthanen entspricht. In Rußland und Preußen wird ebensogut die Theorie festgehalten, daß die Monarchen nicht für sich, sondern zum Wohl der Unterthanen herrschen, als man bei uns der Ueberzeugung lebt, daß der Präsident der Vereinigten Staaten eine ähnliche Stellung einnehme. Wir alle wissen, daß der Despotismus eine Tendenz zu Mißbräuchen von ganz eigener Art hat, und ein Gleiches läßt sich von denen einer Republik, oder vielmehr einer demokratischen Republik behaupten; denn der Ausdruck Republik besagt an und für sich nur wenig, sintemalen es Republiken gab, die Könige hatten. Natürlich haben die Mißbräuche, zu denen die Demokratie führt, wieder ihren eigenen Charakter. Mit Einem Worte, wo immer der Mensch die Hand anlegt, ist der Mißbrauch nicht fern zu halten, und vielleicht nirgends weniger, als wo sichs um Ausübung politischer Gewalt handelt. Diese Wahrheit sehen wir schon im gewöhnlichsten menschlichen Treiben, und der Mißbrauch dehnt sich auf Alles aus, ja sogar auf die Religion. Im Grunde liegt auch weniger in dem ausgesprochenen Charakter was immer für einer Institution; die Hauptsache besteht jederzeit darin, daß sie im Stande sei, ihren Tendenzen da Halt zu gebieten, wo Recht und Billigkeit dieß fordert. Bisher sind allerdings erstaunlich wenig bedeutsame Mißbräuche aus unsern Institutionen hervorgegangen; diese Angelegenheit aber gewinnt ein fürchterlich ernstes Gesicht – denn ich habe dir noch nicht die Hälfte mitgetheilt, Hugh.«

»Wirklich, Sir? So bitte ich Euch, mir zuzutrauen, daß ich im Stande bin, auch das Schlimmste zu hören.«

»Der Anti-Rentismus hat allerdings auf dem Besitzthum der Rensselaers seinen Anfang genommen, man begann mit Beschwerden über Feudal-Abgaben, Frohntage und Zinshühner und rückte mit dem maßlos aristokratischen Hochmuth heraus, ein Manorpächter sei als freier Mann ein so bevorzugtes Wesen, daß er es unter seiner Würde achten müsse, das zu thun, was jeden Tag von den Post-Akkordanten, Lieferanten und sogar von ihnen selbst geschieht, wenn sie einen Vertrag über Beischaffung von Kartoffeln, Zwiebeln, Truthühnern und Schweinefleisch schließen. Und doch sind sie feierlich mit ihren Grundherrn über die Entrichtung der fetten Hühner und über gewisse Arbeitsleistungen einig geworden. Es blieb übrigens nicht allein bei dem Widerstand gegen die Ansprüche der Rensselaers; denn da man fand, das Feudalsystem verbreite sich viel weiter, so sind auch in andern Theilen des Staates sogenannte ›Wirren‹ ausgebrochen. Dem Executionsverfahren wurde Widerstand entgegengesetzt, und auf dem Gut Livingston, in Hardenberg – kurz in acht oder zehn Counties des Staates haben die Pächter Zahlung verweigert. Selbst unter den bona fide Käufern des holländischen Strichs ist ein gleicher Widerstand organisirt und eine Art Heeresmacht auf die Beine gebracht worden, die sich überall bewaffnet und verkleidet einstellt, wo die Gerichte eine Hilfsvollstreckung in Anwendung bringen wollen. Mehrere Morde haben staatgefunden und wir sehen aller Wahrscheinlichkeit nach einem Bürgerkrieg entgegen.«

»Im Namen der Gerechtigkeit, was hat die Regierung des Staates diese ganze Zeit über gethan?«

»Meinem geringen Urtheil nach sehr viel, was sie hätte unterlassen, und nur sehr wenig, was sie hätte zur Ausführung bringen sollen. Du kennst unsere politische Stellung, Hugh; du weißt, welche bedeutsame Rolle New-York in allen Nationalfragen spielt, und wie gebunden es in seiner Stimmgebung ist – unter einer halben Million von Wählern eine Majorität von nicht einmal zehntausend. Unter solchen Verhältnissen nun gewinnt der grundsatzloseste Theil der Wahlmänner eine ungebührliche Bedeutsamkeit, und diese Wahrheit hat sich bei der gegenwärtigen Frage auf's schlagendste herausgestellt. Das natürlichste Verfahren hätte darin bestanden, eine bewaffnete Constablermacht auf die Beine zu stellen, und ebenso das Land durchziehen zu lassen, wie die Antirenters ihre ›Inschens‹ in Bewegung erhielten. Auf diese Weise würden die Rebellen – denn anders kann ich sie nicht nennen – bald genug bekommen haben, wenn sie eine Armee in diesem und eine zweite in jenem Theile hätten erhalten müssen. Ein derartiger Schritt von Seiten der Staatsgewalt, gut und thatkräftig ausgeführt, würde die Hälfte der ›Inschens‹ aus den Reihen der Unzufriedenen in die des gesetzlichen Ansehens herübergelockt haben, denn die meisten von diesen Leuten wollen nur gemächlich leben und militärische Parade machen. Statt dessen hat der gesetzgebende Körper im Wesentlichen nichts gethan, bis es wirklich zum Blutvergießen gekommen und der Ausstand nicht nur zum Schimpf für den Staat und das Land, sondern auch den Gutgesinnten in den unruhigen Counties sowohl, als auch denen, welchen ihr Eigenthum vorenthalten blieb, völlig unerträglich geworden war. Jetzt wurde freilich das Gesetz erlassen, welches schon im ersten Jahr des Inschens-Systems hätte in Wirksamkeit treten sollen, ein Gesetz, welches es für ein Kapitalverbrechen erklärt, bewaffnet und verkleidet sich betreten zu lassen. Dunning schreibt mir übrigens, dieses Gesetz werde namentlich in Delaware und Shoharie offen verhöhnt, denn ganze Banden von Inschens, wohl tausend Mann stark, zögen bewaffnet und in vollem Kostüm aus, um Executionen oder Verkäufe zu hindern. Wo dieß enden wird, weiß der Himmel!«

»Man befürchtet also allen Ernstes einen Bürgerkrieg?«

»Es ist unmöglich zu sagen, wie weit falsche Grundsätze führen mögen, wenn man sie in einem Lande, wie das unsere, erstarken und sich verbreiten läßt. Gleichwohl ist der Aufstand als solcher nur eine armselige Kundgebung und könnte, sobald eine thatkräftige Executiv-Mannschaft versammelt wäre, in zehn Tagen beschwichtigt werden. In einzelnen Punkten hat sich der gegenwärtige Gouverneur vollkommen gut benommen, in andern aber, so weit mir ein Urtheil zusteht, die Rechtsverhältnisse in einer Weise beeinträchtigt, daß man, wenn es ja noch möglich ist, Jahre dazu brauchen wird, sie wieder zu ordnen.«

»Ihr setzt mich in Erstaunen, Sir, um so mehr, weil ich weiß, daß Ihr in der Regel die politischen Ansichten der Partei, welche jetzt im Besitz der Gewalt ist, theilt.«

»Hast du je von mir erlebt, daß ich um einer politischen Freundschaft willen Dinge unterstützte, die ich für unrecht hielt, Hugh?« fragte mein Onkel vorwurfsvoll. »Uebrigens muß ich dir sagen, daß ich der Ansicht bin, alle Gouverneure, die mit der Sache zu thun, – darunter befinden sich zwei von meiner und einer von der Gegenpartie – seien von einem irrigen Standpunkt ausgegangen. Zuvörderst haben sie insgesammt die Sache so behandelt, als hätten die Pächter wirklichen Grund zur Beschwerde, während doch in Wahrheit ihre Unzufriedenheit nur aus dem Umstand hervorging, daß andere Leute ihr Eigenthum nicht unter Bedingungen an sie ablassen wollen, wie man sie ihnen gerne willkürlich vorschreiben möchte.«

»Jedenfalls ist die Beschwerde von der Art, daß kein civilisirtes Land, keine christliche Gemeinschaft sie für begründet halten wird.«

»Hm, das Christenthum muß, wie die Freiheit, in den Händen des Menschen schrecklich nothleiden, so daß man bisweilen weder das eine, noch die andere mehr erkennt. Ich habe schon gesehen, daß Diener des Evangeliums in Unterstützung ihrer Parteien eben so starrsinnig, so rücksichtslos gegen die allgemeine Moral und so gleichgültig gegen das Recht waren, wie nur irgend ein Laie; und doch war ich Zeuge, wie Laien in dieser Hinsicht Leidenschaften entfalten, die gerade aus der Hölle herausflammen. Wie dem übrigens sein mag, unsere Gouverneure haben jedenfalls die Sache in einer Weise behandelt, als ob die Pächter beachtenswerthe Beschwerdegründe hätten, während doch die ganze Bedrückung blos in einer nominellen Rente und in dem Umstände lag, daß sie andern ihr Eigenthum nicht für einen selbstgemachten Preis abzwingen konnten. Ein Gouverneur ist sogar so großmüthig gewesen, sich zur Vermittlung eines Streits zu erbieten, der ihn, beiläufig bemerkt, gar nichts anging, sintemal zur Erledigung solcher Fragen die Gerichtshöfe vorhanden sind. Dieß war im glimpflichsten Falle eine merkwürdige Anmaßung von seiner Seite, und sie riecht weit mehr nach Aristokratie oder Monarchie, als irgend etwas, was mit dem Pachtsystem zusammenhängt.«

»Was kann der Mann wohl gethan haben?«

»Er hat das liebevolle Amt übernommen, einen Schritt zu thun, für den er meiner Ansicht nach weder durch die Institutionen, noch durch ihren Geist berechtigt war – er hat nämlich den Bürgern einen Rath ertheilt, wie sie in ganz bequemer Weise ihre Angelegenheiten selbst bereinigen und die Schwierigkeiten beseitigen könnten, die, wie er bei Gelegenheit desselben Raths im Wesentlichen zugibt, durch die Gesetzgebung sanctionirt sind.«

»Dieß ist eine ganz außerordentliche Einmengung von Seiten eines öffentlichen Beamten. Wie konnte er sich herausnehmen, das Gewicht einer noch obendrein nur angemaßten Autorität bei einer Rechtsfrage in die Wagschale zu werfen, in welcher von zwei Kontrahenten der eine Theil über das Wesen eines durch die Gesetzgebung feierlich garantirten Vertrags, nicht aber über dessen Bedingungen Beschwerde führt?«

»Und dieß dazu in einer Volksregierung, Hugh, in welcher eine mögliche Unpopularität so schwer wiegt, daß unter einer Million nicht Einer den moralischen Muth besitzt, der öffentlichen Meinung zu widersprechen, selbst wenn er im Rechte ist! Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, Junge; es ist der höchste Grad von Anmaßung, die sogar bei jedem Monarchen Europa's für eine tyrannische Handlung erklärt worden wäre. Aber man hat umsonst gelebt, wenn man nicht gelernt hat, daß Diejenigen, welche am lautesten von ihrer Liebe zur Freiheit schreien, sie in nichts Besserem zu bethätigen wissen, als daß sie sich den Anforderungen des großen Haufens unterwerfen. Unsere Exekutivgewalt hat sogar ihre väterliche Sorgfalt noch weiter getrieben, und die Bedingungen namhaft gemacht, von welchen sie sich eine Beseitigung der Schwierigkeit verspricht. Also außer der Unverschämtheit, sich eine Stimme anzumaßen, wo ihr durchaus keine gebührt, schändet sie sich noch durch Anempfehlung eines Vergleichs, der sogar als bloßes pekuniäres Abhilfsmittel ein schreiendes Unrecht in sich faßt.«

»Ihr setzt mich in Erstaunen, Sir! Welcher Vorschlag mag wohl hier ausgebrütet worden sein?«

»Die Rensselaers sollten von jedem Pächter eine Summe erhalten, welche Interessen im Werth der gegenwärtigen Rente abwürfe. Nun handelt sich's hier zuvörderst um einen Bürger, der bereits so viel Vermögen hat, als er braucht, und nicht blos zu leben wünscht, um Geld zusammenscharren. Seine Habe ist, was Bequemlichkeit, Sicherheit und Ertrag betrifft, nicht nur zu seiner vollen Zufriedenheit, sondern auch in einer Weise angelegt, die in einigen der edelsten Gefühle seines Wesens ihren Grund hat. Das Eigenthum ist im Laufe von zwei Jahrhunderten durch eine Reihe von Vorfahren bis auf ihn gekommen, ist geschichtlich mit seinem Namen verwoben, er wurde darauf geboren, hat darauf gelebt und hofft darauf zu sterben – kurz, es ist ein Gut, an dem die theuersten Erinnerungen seines Herzens haften. Weil nun ein Zwischenläufer, der sich vielleicht vor sechs Monaten auf einer seiner Farmen eingekauft hat, den aristokratischen Wunsch fühlt, keinen Grundherrn zu haben, und eine Farm eigen zu besitzen, an die er blos durch sein Pachtverhältniß ein Anrecht hat, so wirft der Gouverneur des großen Staates New-York das Gewicht seiner amtlichen Stellung gegen den alten Erbeigenthümer des Bodens in die Wagschale, indem er in einem offiziellen Dokument, einen feierlichen, auf die Stimmung des öffentlichen Haufens berechneten Rath ertheilt, vermöge dessen besagter Grundeigenthümer abtreten soll, was er nicht zu verkaufen, sondern zu behalten wünscht, und dieß zu einem Preise, der meiner Ansicht nach weit unter dem wahren Geldwerth steht. Wir haben da eine verzweifelte Freiheit, wenn sie solche Sprünge macht!«

»Die Sache wird noch schlimmer durch den Umstand, daß jeder von den Rensselaers auf seinen Besitzungen ein Haus hat, welches so gelegen ist, daß er bequem nach dem Stande der Dinge sehen kann. Das Haus bleibt ihm, aber seine Angelegenheiten gewinnen eine ganz andere Gestaltung, weil da eine Partie, welche einen einfachen, billigen Handel zu machen wünscht, bessere Bedingungen fordert, als ihr durch den Vertrag zugesichert wurden. Es wundert mich nur, ob Seine Excellenz nicht gleichfalls einen Rath für die Grundbesitzer bereit hat, was sie mit ihrem Geld anfangen sollen, wenn sie es kriegen. Neue Ländereien kaufen und neue Häuser bauen, aus denen sie wieder verjagt werden, wenn eine neue Bande von Pächtern über Aristokratie zu schreien beliebt, und ihre eigene Liebe zur Demokratie durch den Wunsch an den Tag legt, andere in den Troß herunter zu zerren und sich selbst in ihre Stellung einzuschieben?«

»Du hast wieder recht, Hugh; aber es ist die Erbsünde Amerikas, im Leben nur ein Mittel zu sehen, das ohne Unterlaß weltlichen Zwecken dienen muß. Ich stehe dafür, es lassen sich Leute unter uns finden, welche es für die größte Anmaßung erklären würden, wenn Jemand ein großes Haus für sich bauen und durch seine Lebensweise andeuten wollte, daß er mit seinen gegenwärtigen Mitteln zufrieden ist und sie weiter zu vermehren wünscht. Zu gleicher Zeit sahen sie in der gesetzwidrigen Einmischung des Gouverneurs die liebenswürdigste Bescheidenheit und die reinste Handhabung der Rechtsgleichheit! Dein Gedanke in Betreff des Hauses gefällt mir sehr wohl. Um dem ›Geist‹ der New-Yorker Institutionen zu entsprechen, dürfte es für einen New-Yorker Landbesitzer wohl gerathen sein, es auf Räder zu setzen, damit er seinen Wohnplatz nach irgend einem neuen Grundstücke schaffen könne, wenn es etwa seinen Pächtern beliebt, ihn auszukaufen.«

»Glaubt Ihr wohl, die Rensselaers werden sich mit Geld abfinden lassen und mit dem Kapital der Rente, zu sieben Prozent berechnet, Land ankaufen, nachdem sie die Unsicherheit derartiger Besitzungen unter uns kennen gelernt haben?«

»Gewiß nicht,« versetzte Onkel Ro lachend. »Nein, nein, sie werden das Manor-House und Beverwyk zu Wirtschaften verkaufen, und dann kann Jeder sich darin aufhalten, wer das Kapital für den Werth eines Mittagessens aufzubringen vermag. Sie packen ihre Dollars zusammen, ziehen ungesäumt nach Wallstreet und legen sich drauf, Wechsel mit hohem Disconto einzuhandeln; denn wie ich aus den letzten Nachrichten ersehe, gilt diese Beschäftigung für sehr ehrenhaft und preiswürdig. Bisher sind sie nichts als Drohnen gewesen, aber jetzt können sie mit ihren Dollars bis auf's Mark eindringen. Sie werden zu nützlichen Gliedern der Gesellschaft und kommen demgemäß zu Ehre und Achtung.«

Was noch gefolgt sein würde, weiß ich nicht, denn wir wurden jetzt durch den Besuch unseres gemeinschaftlichen Banquiers unterbrochen, wodurch das Gespräch nothwendig eine andere Wendung erhielt.


 


 << zurück weiter >>