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Achtundzwanzigstes Kapitel. Schluß

Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe war, so dürfen wir hoffen, dem Leser das Wesentliche des Hexenprozesses nicht nur in seiner äußeren Erscheinung, sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk war, um es wiederholt auszusprechen, dem modernen Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue Zeit vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das Altertum bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren oder entfernteren Grade der Verwandtschaft, in dem sich die einzelnen Elemente wie die ganze Auffassungsweise zu ihm ankündigen. Auf eine vollständige Darstellung der antiken Zauberei hat daher diese Schrift keinen Anspruch.

Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern der Christenheit mit einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, die sich bis auf die überraschendsten Einzelheiten erstreckt. Sie hat fast nirgends nationale Hauptunterschiede, ihr Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese Übereinstimmung vermittelt? Daß die allgemeine psychologische Disposition des Menschen zum Glauben an die Wirkung höherer Mächte hierauf nicht ausreichende Antwort gebe, ist an sich klar; denn wo liegt die psychologische Notwendigkeit, daß der Zauberglaube überall nur in diesen, zum Teil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln müssen?

Es muß also ein historischer Grund aufgesucht werden.

Dieser aber wird nicht weniger universell sein dürfen als die Wirkung. Er liegt weder in der deutschen noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit der Kelten noch in der Vorzeit der Slaven oder Mohammedaner. Alle diese Völker haben ohne Zweifel ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben gehabt, der sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen Landesgrenzen die nationale Grundform bewahrt, noch die Vorstellungen der übrigen Völker zu normieren vermocht. Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner Urgestalt oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, weil der Forscher teils aus späteren, möglicherweise schon modifizierten Erscheinungen rückwärts schließen, teils zu schriftlichen Quellen seine Zuflucht nehmen muß, bei denen außernationale Einflüsse teils zu vermuten stehen, teils wirklich erwiesen sind. So wird Burkhard von Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische Mythologie mit großer Vorsicht zu gebrauchen sein.

Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und Kunst, ist das römisch-griechische Altertum auch für den Aberglauben der Völker geworden; nur trat hier noch ein zweites hinzu: das Orientalisch-Christliche. Jenes lieferte im wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. Bei den Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und Griechentum mit dem Dämonismus des Morgenlands. Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt worden war, dahin brachte ihn der römische Kirchenlehrer und Heidenbekehrer, sei's durch die Polemik dagegen – denn er setzte sein Vorhandensein überall voraus – oder durch die Praxis. Mit dem Christentum kamen lateinische Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene, aber auf den Bildungsgang Einfluß übende Priester zu Kelten, Germanen und Slaven. Was den Nationen eigentümlich gewesen sein mochte, assimilierte sich im Laufe der Zeit den ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. Wunder- und Teufelsglaube verschlang die in einigen Jahrhunderten des Mittelalters hervorkeimende hellere Ansicht. Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur Naturforschung ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die Dienerin hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität und Einkommen verlegen, sah sich um nach einem Musterbilde aller Scheußlichkeit, die sie ihren Opfern leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus lauter bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. Den Teufel in der Gestalt, wie sie ihn ausgebildet vorfand, in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf der einen Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der anderen aber die Leib und Gut verletzenden, vom alten Gesetz verpönten Malefizien des römischen Heidentums samt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk der Römer zu. Dies alles verband sich mit Hexerei zu einem Ganzen, während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei verübte Künste oder Verbrechen gekannt hatte. Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und zahlreiche Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdies der Bibel und dem römischen Rechte anzupassen wußte, daß bald jeder Zweifel vor der dreifachen Macht der Erfahrung, der Autorität und der Furcht verstummte und die auf jener Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch die oben entwickelten Verhältnisse, bis an unsere Zeit heranreichen konnten. Ohne die römische Literatur, ohne die ebenso eigentümliche wie weitgreifende Vermittlung der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die mannigfaltigen, stets sich erneuernden Nebeninteressen der an der Ausübung Beteiligten wäre die Erscheinung jenes überall gleichförmigen, nicht mehr nationalen, sondern europäischen oder vielmehr christenheitlichen Aberglaubens ebenso unbegreiflich, wie sie vollkommen erklärlich wird, sobald man sie als Resultat jener vereinigten Potenzen betrachtet. Wir finden wenigstens in der Hexerei nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht in einer der angedeuteten Beziehungen oder in allen zusammen aufginge. Es führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich lückenloser Weg vom Gewordenen zur Quelle zurück.

Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen der letzten Jahrhunderte in anderer Weise zu erklären. Einige dieser Versuche wollen das Ganze, andere nur Einzelheiten aufhellen. Sie wären vielleicht anders gestellt worden, wenn ihre Urheber nicht zum Teil von irrigen Voraussetzungen in bezug auf Umfang, geographische Verbreitung und Bildungsepochen des Hexenwesens ausgegangen wären.

Jakob Grimm hat in der Mythologie mit gewohnter Gelehrsamkeit und Kombinationsgabe eine treffliche Übersicht des deutschen Hexenwesens und scharfsinnige Forschungen über viele seiner Einzelheiten gegeben. Er geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, daß die alten Deutschen Zauber und Zauberer kannten (S. 579), daß das Christentum den Begriff zauberübender Weiber als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte (S. 587). Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, die sich unter den Deutschen erst nach der Annahme des Christentums erzeugten, den Glauben an die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche Hexenwesen gar nicht in das Gebiet der deutschen Mythologie, und die Aufgabe des Mythologen hätte schon mit der Erörterung des heidnisch-deutschen Zauberwesens ihre vollständige Lösung erhalten Gegen diese Ansicht Weinhold, Zur Gesch. des heidn. Ritus, S. 15.. Aber über dieses Zauberwesen ist wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt seinem Werke die dankenswerte Ausdehnung gegeben hat, daß er die Schicksale und Nachwirkungen des Heidnischen weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen Momente des germanischen Heidentums nachzuweisen gesucht, die in das Hexentum der christlichen Zeit ablaufen oder ihm Anhaltspunkte geben mochten. Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf die zahlreichen Analogien gleichzeitiger Erscheinungen des Auslands und die des klassischen Altertums hin; aber im ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen zu dürfen glauben. Daß solche Nachwirkungen, sowohl alter Zaubervorstellungen selbst als auch mancher Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten mochte, im allgemeinen möglich seien, bestreiten wir nicht; aber die von Grimm angegebenen sind wenigstens in der Ausdehnung, wie sie der verehrte Forscher nimmt, nicht wahrscheinlich.

Wir müssen etwas mehr ins einzelne gehen.

Grimm glaubt, daß »bis auf die jüngste Zeit in dem ganzen Hexenwesen ein offenbarer Zusammenhang mit den Opfern, Volksversammlungen und der Geisterwelt der alten Deutschen zu erkennen sei«. (S. 587.) Um dieses zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu erläutern, verweist er auf jene Stelle der lex Salica, wo, der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf an die Heilighaltung des Salzflusses, um den sich die Chatten mit den Hermunduren schlugen, und stellt dann die Vermutung auf, daß das Salzbereiten in Kesseln von Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht mit Opfern und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der Hexerei angeschlossen. »An gewissen Festtagen stellen sich die Hexen in dem heiligen Wald, auf dem Berge ein, wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel und Gabeln mit sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.« Diesen Vermutungen soll zustatten kommen ein Gedicht aus dem dreizehnten Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig von den Hexen sagt:

Daz ein wîp ein chalp rite,
Daz wären wunderlîche site,
ode rit ûf einer dehsen,
ode ûf einem hûspesem
nâch salze ze Halle füere;
ob des al diu weit swüere,
doch wolde ich sîn nimmer gejehen,
ich enhet ez mit mînen ougen gesehen,
wand sô würde uns nimmer tiure
daz salz von dem ungehiure.

Wir möchten hiergegen folgendes einwenden. Der Hexenkessel der späteren Zeit ist nicht zu bezweifeln, der in der lex Salica aber ist ebenso fraglich, wie die ganze Stelle noch kritisch und exegetisch im argen liegt. Das zitierte Gedicht, worin die Hexen nach Salz zu Halle fahren, enthält unstreitig einen Zug des Volksglaubens, der von Interesse ist, der aber so vereinzelt dasteht, daß wir ihm in dem gesamten Hexenwesen nicht weiter begegnet sind. Vielmehr sind die Hexen sonst überall dem Salze so abgeneigt, daß es sogar bei ihren Festmahlzeiten regelmäßig fehlen muß. Ich möchte daher hierin nur eine lokale Beziehung auf die Heimat des Dichters erkennen, deren Aberglauben er bekämpft. Wenn nun die Salzbereitung durch die neueren Hexen im allgemeinen ebenso entschieden in Abrede gestellt werden muß, wie der Salzkessel der alten im salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es, daß sich auch durch die Annahme des Salzkochens durch altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang zwischen alter und neuer Hexerei herstellen lasse.

Weiter ist Grimm der Ansicht, »daß Zeit und Ort der Hexenfahrten sich gar nicht anders erklären lassen als durch Bezugnahme auf Opfer und Volksversammlungen. Zu Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste und Gerichtstage gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit hätte das Volk nicht den Hexen eingeräumt, wären diese nicht im althergebrachtem Besitze gewesen«. (S. 591.) – Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, daß die heidnischen Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten Tage gebunden hätten; den christlichen aber, die dies taten, mußte eine Beziehung der Sache auf ihre eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die heidnische Vergangenheit. Außer jenen drei Epochen finden sich, wie oben nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Jakobi. Wir haben hier, Walpurgis ausgenommen, lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den Hexen ließ, warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, auch ohne althergebrachten Besitz? Es gehörte gerade zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie sie von den Inquisitoren ausgebildet wurde, daß sie gegen das Christentum Opposition machte und auf Nachäffung und Schändung seiner Feste und Zeremonien ausging. Nur aus dem angenommenen Grundsatze, daß der Teufel der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten für die Hexenfahrten erklären zu müssen, nicht aus den heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten. Ob das Maireiten überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch sehr zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr alten Belege dafür beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im allgemeinen gab es auch schon im Altertum. Außer den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452) dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen sein (Cod. Justin. lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas v. Μαιουμᾶς eine Art von Schifferstechen erkennen müssen, und die mit dem von Olaus Magnus beschriebenen Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, daß kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigen.

»Noch deutlicher zu« – fährt Grimm fort – »trifft die Örtlichkeit. Die Hexen fahren an lauter Plätze, wo vor alters Gericht gehalten wurde oder heilige Opfer geschahen Riezler, S. 14.. Ihre Versammlung findet statt auf der Wiese, am Eichwasen, unter der Linde, unter der Eiche, an dem Birnbaum, in den Zweigen des Baumes sitzt jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz bedürfen. Zuweilen tanzen sie auf dem peinlichen Richtplatz, unter dem Galgenbaum. Meistens aber werden Berge als Orte ihrer Zusammenkunft bezeichnet, Hügel (an den drei Büheln, an den drei Köpchen) oder die höchsten Punkte der Gegend.« Es werden sodann viele solcher Berge namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten auf Opfer und Gerichtswesen erscheint uns – wir müssen es gestehen – so wenig als die einzig mögliche, daß wir sie vielmehr für eine gezwungene halten müssen. Wenn die späteren Dämonologen und Prozeßakten berichten, daß die nächtlichen Zusammenkünfte auf der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den drei Büheln auf diesem oder jenem Berge stattfinden, was nötigt hierbei an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen Vorzeit zu denken? Irgendwo, wenn überhaupt, muß doch der Ort der Vereinigung sein, und die Richter haben stets nach ihnen gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgültige Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was mehr im Charakter lag, auf einsame schauerliche Orte, Heiden, schwer zugängliche Berghöhen usw. bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, ja in ihnen selbst ihr gottloses Wesen. Berge, die ihre Gegend so beherrschen wie der Brocken das norddeutsche Flachland, kamen eben darum wohl auch in ausgebreiteteren Ruf als andere, die nicht so vereinzelt stehen. Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und außerdem zahllose untergeordnete, nur in der nächsten Nachbarschaft genannte Lokalitäten. Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; auch anderwärts versammeln sich die Hexen auf Bergen und Heiden, Wiesen und Feldern, unter Bäumen und heiligen Kreuzen.

Den Glauben an die Hexenfahrten endlich leitet Grimm ab aus einer Mißdeutung der gottesdienstlichen Zusammenkünfte, die nach der Einführung des Christentums von heimlichen Anhängern der alten Religion fortgesetzt worden seien. »Wenn auch« – sagt er S. 593 – »der große Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne Menschen blieben eine Zeitlang dem alten Glauben treu, und verrichteten insgeheim ihre heidnischen Gebräuche. Von solchen Heidinnen ging nun Kunde und Überlieferung unter den Christen, die Dämonologie des Altertums mischte sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte sich die Vorstellung nächtlicher Hexenfahrten, bei welchen alle Greuel der Heidenschaft fortgeübt würden.« Es fragt sich hier, ob nicht auch unabhängig von den genannten Zusammenkünften der Heidinnen die Dämonologie des Altertums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was ihr hier nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm wäre die Vorstellung von den Hexenfahrten immerhin erst unter den Christen erzeugt worden, also ein Irrtum der Christen; der Kanon Episcopi aber verdammt sie geradezu als einen Rückfall in errorem Paganorum. Somit haben ihn in seiner damaligen Gestalt – denn später bildete er sich wieder anders – die Christen nur übernommen, nicht erzeugt. Aus welchem Heidentum aber stammt er? Aus dem deutschen gewiß nicht; dieses kennt keine Nachtfahrten in Masse (s. Grimm, Myth. S. 593). Also doch wohl aus dem römischen. Daß die deutschen Christen diesen Aberglauben im elften Jahrhundert bereits hatten, folgt weniger daraus, daß Burkhard hierauf bezügliche Stellen überhaupt aufgenommen hat – er gibt oft Ausländisches – als aus der deutschen Benennung, die er in eine angeblich aus den Beschlüssen des Konzils zu Agath (Agde in Languedoc) von 506 entnommene Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit, quae hoc facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant necessario et ex praecepto facere debere, id est cum daemonum turba in similitudinem mulierum transformata, quam vulgaris superstitio holdam (al. unholdam) vocat, certis noctibus equitare debere super quasdam bestias, et in eorum se consortio annumeratam esse (Burchard. Decret. lib. XIX. cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimms Vermutung, daß eine einzelne Gottheit der alten Deutschen Holda geheißen habe, in deren Gefolge man später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde (S. 165, 594), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, dahingestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, so würde das Wort holda (Substantiv oder Adjektiv?) auf die ganze Schar der nachtfahrenden Dämonen zu beziehen sein.

Wenn nun Grimm der neueren Hexerei nur einen losen und meist indirekten Zusammenhang mit dem Wesen unserer heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang, unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht einmal in dem von diesem Gelehrten angenommenen Maße erweislich scheint: so werden gewisse viel weitergehende Ansichten einiger anderer Gelehrten um so leichter als unhaltbar hervortreten.

Mone Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S. 119 ff. führt das Hexenwesen, und namentlich den Sabbat, auf Hekate und die alten Bacchanalien zurück, die den Deutschen schon während ihres Aufenthalts am Schwarzen Meere bekannt worden seien.

Zum dritten Male wird das Hexenwesen als Kult der alten Deutschen von Jarcke herangezogen »Ein Hexenprozeß aus der Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts, mit einer Nachricht über das Verbrechen der Zauberei« (in Hitzigs Annalen der deutschen und ausländischen Kriminalrechtspflege, B. 1, 1828, Seite 431-456) und »Beitrag zur Geschichte der Zauberei« (ebendas. B. II, S. 182-194) und in seinem »Handbuch des Strafrechts« S. 54 ff.. Dieser sagt: »Wenn wir die Gesetze Karls des Großen zur Ausrottung des heidnischen Glaubens unter den Sachsen – den indiculus superstitionum – – – den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc. betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den skandinavischen Sagen über Zauberei und Gewalt des Menschen sogar über Wind und Wetter gesagt wird: so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, daß das Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter zunächst eine Tradition aus der heidnisch-germanischen Zeit, eine im Volke lebende heidnische Naturkunde und Naturreligion gewesen sei, die auch ihre – freilich antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus betrachtet, dämonischen – Zeremonien und Sakramente hatte. Die heidnische Naturreligion wurde dann später im Kampfe mit christlichen Prinzipien und nachdem die christliche Lehre vom Teufel in das Bewußtsein des Volks übergegangen war, zu einer dem Christentum und allem Göttlichen feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, indem die alte Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre Geheimnisse kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde. – – – – Daher die Erscheinung, daß eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich die äußere Form der Ergebung an den Teufel annahm.«

Wie Jarcke aus den gegebenen Voraussetzungen die gezogenen Folgerungen rechtfertigen will, vermögen wir nicht einzusehen. Es sind hier ganz verschiedene Dinge zusammengebracht. – Die fränkischen Kapitularien verbieten an verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im allgemeinen und besondern, an andern wieder einzelne Arten des Zauberglaubens und darauf sich beziehende Handlungen. Der Indiculus superstitionum inbesondere, der dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreißig Rubriken, wozu der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, worüber Beschlüsse gefaßt worden zu sein scheinen. Etliche Artikel handeln vom Götzendienst VIII. de sacris Mercurii et Jovis., andere von Sakrilegien I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per ecclesias., noch andere von verschiedenen Arten des Aberglaubens, auch des christlichen XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de sacrificio, quod fit alicui Sanctorum., fünf Artikel endlich schlagen ins Gebiet des Magischen ein. Nämlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII. de incantationibus; XIII. de auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel sternutatione; XIV. de divinis et sortilegiis; XXX. de eo quod credunt, quia feminae lunam commendent, quod possint corda hominum tollere juxto paganos. Nirgends aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in Beziehung zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja es ist noch überhaupt die Frage, ob in allen diesen Punkten ausschließlich und ursprünglich Germanisches verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja Romanen. Phylakterien, Inkantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende Weiber und Wettermacher (dies ist's, was wir im wesentlichen in den Kapitularien finden) kannten schon die Römer; die christlichen Kaiser und außerdeutsche Konzilien hatten zum Teil längst verboten, was hier nur wiederholt wird. Was nun die »heidnische Naturkunde« anbelangt, so tritt diese hierin ebensowenig hervor; denn man wird doch nicht das eingebildete Beherrschen von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Daß Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrien worden sind, ist freilich bekannt genug; man denke aus der heidnischen Zeit an Apulejus, aus der christlichen an Gerbert, Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund Lullus und viele andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer »im Volke lebenden heidnischen Naturkunde«, sondern erhoben sich über das Volk und waren nicht Deutsche. Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle zufolge, geneigt, die Hexerei an »das dunkle Gebiet des tierischen Magnetismus« anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten die Rede sein. Warum aber mag jene im Volke lebende, mit Zeremonien und Sakramenten verbundene heidnische Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem Christentum zuletzt so sehr das Selbstbewußtsein verloren haben, daß »die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche ihre Geheimnisse kannten und ausübten, als etwas vom Teufel ausgehendes angesehen wurde«? Schlimm für jene Eingeweihten, sie mochten recht haben oder irren! Ob man überhaupt mit Jarcke annehmen will, »daß eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich die äußere Form der Ergebung an den Teufel angenommen habe«, das wird zunächst von den Begriffen abhängen, die man sich vom Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, die man den Legenden und Hexenakten beizumessen geneigt ist. In keinem Fall aber sind die Teufelsbündnisse, weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf deutschem Boden gewachsen. Der Vicedominus Theophilus, von dem die älteste Teufelsergebung berichtet, war weder Naturkundiger noch der deutschen Naturreligion ergeben, sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die ihn rettete, weil er sie unter allen zuerst wieder versöhnte, als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann nehmen die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen Katharer ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den die Stedinger dem bleichen Manne darbringen, in Deutschland an. Die Teufelsergebung der französischen Hexen wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, die der deutschen noch später amtlich ermittelt.

Manche haben als Grundlage der Hexerei und der Hexenverfolgung einen wirklichen, aber falsch aufgefaßten Tatbestand, ein eigentliches corpus delicti, zu erkennen geglaubt, an das dann abergläubische Meinungen angeknüpft worden seien. Dahin gehört z. B. Lambergs Kriminalverfahren bei Hexenprozeß im Bistum Bamberg etc § 5 Vermutung, daß die sogenannten Hexensabbate in der Wirklichkeit nur Zusammenkünfte zur Befriedigung der Wollust gewesen seien, in denen Landstreicher, Straßenräuber, Zigeuner oder auch vornehmere Wüstlinge ihrer Sicherheit wegen sich als Teufel vermummt und so ihren Opfern jede Denunziation vor Gericht unmöglich gemacht hätten. Cardanus (de rerum varietate XV, 80). Diese Vermutung wurzelt ohne Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmäßig in den Akten wiederkehrenden Bekenntnis einer teuflischen Buhlschaft irgendeinen realen Grund unterzulegen; aber sie hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt werden sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen hat. Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als neunjährige Mädchen oder greise Mütterchen die Begierde eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten, ebensogut abgelegt worden wie von reifen Dirnen; und bei den letzteren hieße es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit und Widernatürlichkeit voraussetzen, wenn sie massenweise in eine so plumpe Falle gegangen wären. Wie reimt es sich ferner, daß hier der menschliche Verführer zur Teufelsmaske greift, während, wenn wir die Akten hören, der Teufel in der Regel wenigstens das erstemal die Vorsicht gebraucht, als schmucker Kavalier oder doch sonst in menschlicher Gestalt aufzutreten? Was die Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus aussagen, hätte anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten Männern zu tun gehabt hätten; ebenso das, was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl ein Kind gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet wird, und nicht Elben, Eidechsen und Würmer, von denen die Akten sprechen.

»Es kann einem bei Lesung der protokollarischen ›Geständnisse‹ der Hexen unmöglich entgehen, daß in sehr vielen Fällen ›die teuflische Bestrickung‹, welcher Mädchen, namentlich sehr junge, unterlegen zu sein glaubten, in Wahrheit nur Veranstaltungen einer ruchlosen Kuppelei gewesen«, sagt Johannes Scherr Gesch. der deutsch. Frauenwelt, 5. Aufl., Leipz. 1898, II. Bd., S. 147., und ich teile seine Meinung, wenn ich mich auch hüte, derartige Vorkommnisse zu verallgemeinern. Die Verfasser dieses Werkes bekämpfen zwar diese Annahme, da ihnen die Beweise dafür fehlten und sie als abstrakte Buchstabenmenschen niemals zwischen den Zeilen lesen wollten. Was nicht bewiesen werden kann, ist für sie nicht vorhanden. Annahmen gelten ihnen nichts. Nun sind aber urkundliche Belege dafür vorhanden, daß sich verwegene Lüstlinge hinter Teufelsmasken gesteckt haben, um junge, überspannte Weiber zu verführen. Leichte Eroberungen sind und waren nicht nach jedermanns Geschmack, und die Gefahr bei der Verführung übte auf viele Männer einen bestrickenden Reiz aus, der sie das Schwerste wagen ließ. Aber im Grunde genommen war es nur ein unbedeutendes Wagnis, sich als Teufel eine Frau gefügig zu machen. Der Verführer leugnete einfach seine Tat und beschuldigte den Teufel, seine Person nachgeahmt zu haben. Die Gerichtsherren glaubten ihm das gern, denn sonst wären sie um ihren Hexenprozeß gekommen. Zahllos sind denn auch die Bekenntnisse von Hexen, die dem Teufel in der Gestalt eines guten Bekannten unterlegen sind. Volk, Hexen in der Landvogtei Ortenau etc., Lahr 1882, S. 18 ff. Derartig pervers veranlagte Don Juans, die sich von der Entlohnung des Liebesdienstes drücken, gibt es heute Don Juan, Casanova und andere erotische Charaktere, Stuttg. 1906., wie sie im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert unter den genußsüchtigen Bürgern, den halbvertierten Soldaten und den auf ihrer großen Tour mit allen Lastern gespickten Adeligen nicht selten gewesen sein mögen. »Offenbar« haben damalige Wüstlinge »die vorhandene Neigung zum Abfalle in den unteren Ständen, den Reiz geheimer Künste und Genüsse zu desto gesicherterem Betreiben ihrer Schändlichkeiten benutzt«, sagt Vilmar Janssen-Pastor, VIII, 582., und Ludwig Lavater schreibt 1568 (S. 29): »Etwan legend mutwillige Gesellen Tüfelskleider an oder schlahend sonst Lylacken um sich und erschreckend die lüt, do vil einfalter lüt nit anders münend, dann der bös Geist oder sunst ein Unghür seie innen in Lybsgestalt erschienen.«

Wie skrupellose Kupplerinnen sich den herrschenden Aberglauben zunutze machten, hübsche, dumme Mädchen auszubeuten, geht unwiderleglich aus jenem Prozeß hervor, den Nikolaus Putter 1678 in seiner Dissertation »Was von den Hexen Bekänntniß zu halten etc.« anführt.

Das Bauernmädchen Lucie Bertitsch bekennt ohne Tortur aus freien Stücken seine Buhlschaften, die es in seinem zwölften Jahr begonnen. Sie hat »mit allen den drei ihr von den gottlosen Lehrmeistern als Bräutigam gegebenen Geistern viele Male den Beischlaf geübt, offenbar mit solchem Ergötzen, daß sie selbst dann, als sie vor den Richter gebracht und auf die Inquisitionsfragen zu antworten aufgefordert wurde, kaum ohne einiges Gefühl der Freude sich dessen erinnern konnte«. Die an Erotismen reichen Schilderungen des Mädchens zeigen so überaus deutlich den Mißbrauch, den man mit diesem armen Geschöpf getrieben, daß es kaum zu fassen ist, wie die Rostocker Fakultät auf Tod durch das Feuer erkennen konnte.

Jener Soldat Joseph Mäcklin, der im Offenburgischen das Verführen geschäftsmäßig betrieb, die Weiber mit sich nahm und sie dann sitzen ließ, wenn er ihre Ersparnisse durchgebracht hatte, darf als typische Erscheinung für jene Gesellen gelten, die sich gelegentlich auch für Teufel ausgaben. »Merklin hieße besser »Kräutlin«, »Hämmerle«, »Federle« oder »Hölzlin«, welche Namen wirklich einzelne Geschlechter der Gegend führten; denn solche Erscheinungen sind für den Hexenwahn das Vorbild des buhlerischen Unbekannten, der in allen Hexenprozessen mit so überraschendem Glück beim ersten Anlauf die Frauen zur Hingabe überredet.« Volk, Ortenau, S. 152.

Janssen-Pastor führen eine ganze Anzahl von Quellen an, nach denen »Wüstlinge, fahrende Schüler, Landsknechte, Kupplerinnen und Buhldirnen« die Rollen der Teufel und Teufelinnen spielten Janssen-Pastor, VIII, 581 f. Kiesewetter, Gesch. des Okkultismus, Leipzig 1891-96, S. 586.. Im viscontischen Palast bei S. Giovanni im Conca zu Mailand schreckten ein Amant und seine Leute in den Masken von Teufeln den Gemahl der Geliebten Jakob Burckhardt, Die Kultur der Renaissance, 8. Aufl., II. Bd., S. 253..

In den Gleichenberger Hexenprozessen sind untrügliche Belege dafür vorhanden, daß nervöse, vielleicht hysterische Weiber und nicht zum wenigsten junge, verlassene Frauen von den Leitern der Gleichenberger Hexensabbate mißbraucht worden sind. »Wir begegnen unter den Angeklagten sechsmal jungen Ehefrauen, die von ihren – mehrfach betrunkenen – Männern schlecht behandelt werden und in dem Bösen einen Tröster finden, der zum Schluß von den weitesten Rechten Gebrauch macht Dr. Wilhelm Ruland, Steirische Hexenprozesse, Zeitschr. für Kulturgesch., Weimar 1898, 2. Ergänzungsheft, S. 50 ff., s. a. Schweizer, Züricher Jahrbuch., S. 53.

Und wenn solch ein von Todesahnen, Folterqualen und Seelenschmerz gepeinigtes Weib niederkam, so sah die Mutter wohl selbst in der Frucht einen Wechselbalg. Zur Elbe und zum Kielkropf aber wurde der abortierte Embryo.

Ganz verfehlt ist es natürlich, aus solchen Vorfällen einen Schuldbeweis für die Hexen zu konstruieren, wie es versucht worden ist. Auch Wuttke glaubte an die sittlich-religiöse Verkommenheit der Hexen, was aber der Herausgeber der dritten Auflage des Deutschen Volksaberglaubens, Elard Hugo Meyer, einer der bedeutendsten Kenner des deutschen Volkstums, ärgerlich widerlegt a. a. O., S. 124, Abs. 212..

Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch eigentliche Giftmischerei zu erklären gesucht. Wer will in Abrede stellen, daß Substanzen, die dem tierischen Organismus schaden, der Vergangenheit ebensogut bekannt und zugänglich waren wie der Gegenwart? Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschiedes zwischen Vergiftung und Zauberei bewußt und setzte auf jene eine andere Strafe als auf diese. Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht die Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß der unverständige Richter sie für Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort Gift begegnet, da ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium) als Zaubermittel zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe »Gift« aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Totenbahre und schüttet es in einen Torweg, durch den jemand kommen soll. Eine andere kocht ein »Vorgift« aus Asche und gießt es vor die Türe einer Edelfrau, damit diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt »Gift« im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch einen »giftigen Guß«; eine fünfte richtet zur Tötung einen »Gifttrank« aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein »gegossenes Gift«, daß ihr Feind verarmt usw. Vorstehende Beispiele sind sämtlich aus den von Raumer mitgeteilten brandenburgischen Akten entnommen und könnten aus andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun zwischendurch vorkommt, daß eine Inquisitin jemand »mit einem großen Gift vom Leben gebracht«, oder ein Kind »mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben habe«, so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die wegen ihrer Zusammenstellung mit den übrigen eher auf Zauberei als auf eigentliche Vergiftung zu deuten sein werden. Daß die Hexen im Rufe standen, durch gewöhnliche Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine Krankheit bewirken zu können, ist bekannt. Die als Gift bezeichneten Mittel sind in der Regel mehr ekelhaft als schädlich; aber dessenungeachtet wirken sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder ausgestreut werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen und für bestimmte Zwecke Remigius, Dämonolatrie, Teil II, Kap. 8.. Salben und Pulver spielen in dem Hexenapparate eine große Rolle. Sie werden von den Inquisiten nach Farbe und Bestandteilen sehr abweichend, in der Wirkung aber übereinstimmend beschrieben. Diese Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen Dingen Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem Zusammenhang zwischen Mittel und Wirkung sollte schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt leiten. Man hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, daß sie gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der Karolina verpflichtet, gefragt, womit und wie sie gezaubert haben.

siehe Bildunterschrift

Hans Francken, Vorbereitungen zur Ausfahrt

Es versteht sich von selbst, daß, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester Ausdehnung zugeben wollten, damit immer nur ein sehr kleiner Teil des gesamten Hexentums erklärt wäre.

Um den Glauben an die objektive Wahrheit der von Hexen bekannten Handlungen steht es also im einzelnen wie im ganzen sehr mißlich. Darum haben manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine subjektive Existenz in der Vorstellung der Hexen einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen sich entweder durch Krankheit oder durch künstliche Mittel in einem Zustande höchster Exaltation befunden haben, in dem sie das, was ihre wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche, oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon Weyer De praestig. daemon. B. III, Kap. 17., Bacon von Verulam Silva silvarum, Cent. X. p. 501, ed. Amstelod. und Rudolf Reuß La sorcellerie au 16. et au 17. siècle, Paris, 1871, Seite 130 ff., daß die Hexen mittelst ihrer Salbe sich zu jener Tätigkeit der Einbildungskraft steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Tiere verwandelt zu sein oder mit dem Teufel zu buhlen glaubten. Über die Bestandteile dieser Salbe haben wir teils Nachrichten in den Akten selbst, teils neuere Vermutungen; jene wie diese gehen auseinander. In buseckischen Akten heißt es darüber: »Actum den 29. April. A. 1656 ... Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien, welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auß deme Mundt genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert und solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht. Die scheiden Möllerin, die Butsch, deß Herrn Fraw haben die Salben helffen kochen.« Bei Weyer finden sich folgende Rezepte: Gesottenes Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum, Pappelzweige, Ruß; oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon, Fledermausblut, Solanum somniferum, Öl. Cardanus gibt eine andere Zusammensetzung an. Eschenmaier vermutet, daß das tollmachende Bilsenkraut eingemischt worden sei, dies gebe das Gefühl des Fliegens Magnet. Archiv III, St. 1. Binz, S. 392.. Andere geben außer dem Bilsenkraut noch Stechapfel, Tollkirsche und Alraunwurzel als die Mittel an, mit denen sich die Hexen narkotisiert hätten Janssen-Pastor VIII, S. 5824, Hoensbroech, a. a. O. I, S. 4014..

Lassen wir die weitere Untersuchung der in den Akten bezeichneten grünen, weißen, schwarzen, blauen und gelben Salben auf sich beruhen, und räumen wir unbedenklich ein, daß es Substanzen gibt, die den Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu setzen vermögen Lehmann, S. 235.. Man löse aber folgende Rätsel: Was hat wohl Tausende von Weibern dazu vermocht, freiwillig und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen und ewige Verdammnis sich Visionen zu bereiten, in denen, ihren eignen Aussagen zufolge, weder Behagen noch Reichtum, sondern nichts als Schauder, Schmach und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung von dem ersten Zusammentreffen mit dem Teufel, das regelmäßig dem Sabbatsritte und folglich dem ersten angeblichen Gebrauch der Salbe vorausging? Wenn gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im allgemeinen erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, die sie anwenden, notwendig ganz gleichmäßige Visionen, und zwar immer nur die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? Wenn ein Weib des Blocksbergrittes sich schuldig bekannte und zwanzig andere als Komplizen angab, die dann unter der Folter ebenfalls zugaben, Salben gebraucht und beim Sabbat sich gegenseitig erkannt zu haben: sollen dann alle einundzwanzig oder nur jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In jenem Falle hätten wir eine undenkbare Komplizenschaft der Einbildung, in diesem den Beweis, daß zwanzig Personen auch ohne gehabte Vision sich schuldig erklären können, und dieser Umstand müßte zu der natürlichen Frage führen, warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird – nämlich das Geständnis gegen besseres Wissen –, im einundzwanzigsten unstatthaft sein solle.

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Hexen
von Hans Baldung-Grien

Die entgegengesetzte Ansicht hat in Maximilian Perty einen ebenso geistreichen wie entschiedenen Vertreter gefunden. Er hat in seinem Buche »Die mystischen Erscheinungen der menschlichen Natur« (Leipzig und Heidelberg 1861) einen besonderen Abschnitt (S. 367-389) der Erklärung der »Hexerei und des Hexenprozesses« gewidmet. Er bestreitet es (S. 374), daß eine jede sogenannte Zauberhandlung entweder auf naturwissenschaftlichem Boden beruhe oder absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes, das eigentlich Wesentliche gebe. Die Zauberei beruhe nämlich auf den magischen Kräften des Menschen, die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen Welt angehörten. Die Hexerei hatte nach Perty ihre Realität in der Vision der Hexen. Diese fanden nach ihm in diesen Visionen nicht bloß Schauder, Schmach und Schmerz – das Gegenteil behaupteten sie nur bei der Untersuchung –, sondern Vergnügen dabei, wie der Haschisch- und Opiumesser und der Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und wüsten Phantasien nach dem Geschmack der Zeit und der Bildung dieser Leute. – Daß die Aussagen über die gehabten Feste nach Zeit und Umständen übereinstimmten, erklärt sich Perty dadurch, daß an den gleichen Abenden und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit langem gewohnten Tagen, z. B. Walpurgis, Johannis und Bartolomäi, viele sich durch die narkotische Salbe in Ekstase versetzten, und daß sie in einer wahrhaft magischen Seelengemeinschaft zusammentrafen. »Unzählige haben dieses getan, und nur ein Teil davon war so unglücklich, deshalb inquiriert zu werden. – (S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein schlaff-wacher visionärer Zustand, in den sich die betreffenden versetzten und sich im Geiste mit anderen in gleichem Zustande befindlichen begegneten. Sehr geübte konnten sich durch den bloßen Willen in den Hexenschlaf versenken, die allermeisten mußten hierfür eine narkotische Salbe unter den Armen und an den Geschlechtsteilen möglichst tief einreiben.« – Daher urteilt Perty (S. 376): »Der Hexenprozeß hatte in der Tat eine, wenn auch nur beschränkte Berechtigung. Es mochten viele von den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, und die Intention, aus Eigennutz oder Rache anderen zu schaden; den wenigsten wird dieses gelungen sein, und so waren die meisten Verbrechen imaginär. Unendlich Größeres haben ihre Richter verschuldet. – Was in der Vision und ihrer inneren Welt sich begeben, das nahmen die Richter für greifbare Realität.«

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Hans Baldung-Grien, Bereitung der Hexensalbe

Wir geben nun zu, daß wenn der Geist des Menschen fort und fort unter der Macht und dem Eindrucke gewisser Vorstellungen steht, wie ja das siebzehnte Jahrhundert von der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war, diese Vorstellungen zu Halluzinationen führen können, in denen er selbst das zu erleben glaubt, was er sich vorher nur gedacht hat, – namentlich wenn der Mensch narkotische Mittel auf sich einwirken läßt Des hallucinations ou histoire raisonnée des apparitions, des visions, des songes, de l'extase etc. par A. Brierre de Boismont (Paris, 1845), S. 135.; und wir wollen daher gern zugeben, daß unter den Millionen Hexen, die justifiziert worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisiert und den Versuch gemacht haben, anderen mit dämonischer Hilfe zu schaden, und daß sie darum auch erlebt zu haben glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte Schindler, Der Aberglaube des Mittelalters, S. 286-287.. Aber nur als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen werden. Der Satz Pertys: »Unzählige haben dieses getan« etc. läßt sich aus den Akten der Hexenprozesse nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten eine Erscheinung dar, die man wohl gern in Pertys Weise erklären möchte, nämlich die so häufig vorkommende Tatsache, daß Hexen bei der Konfrontation mit anderen, die sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafterweise als Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke vollster subjektiver Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht hinein ihre angeblichen Malefizien vorhalten. Hier zeigt sich ein psychologisches Phänomen, das durch die Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung erzeugt war. Aber die Annahme, daß diese Unglücklichen im Hexenturm narkotische Salben gebraucht hätten, ist doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten für Pertys Hypothese keinen Anhaltspunkt, indem sie fast durchweg bei den Verhafteten das Bewußtsein ihrer Unschuld erkennen lassen und außerdem konstatieren sie die Tatsache, daß sich die Hexenprozesse überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus sich selbst heraus fortsetzten und mehrten.

Dasselbe ist auch gegen diejenigen geltend zu machen, welche die Phantasmen der Hexen aus Geisteszerrüttung herleiten wollen. Ludwig Meyer, Direktor der Irrenanstalt zu Göttingen, sagte in einem überaus interessanten Aufsatz über »die Beziehungen der Geisteskranken zu den Besessenen und Hexen« Westermanns Monatshefte X. Bd., S. 258 ff.: »Es waren wieder (wie bei den Besessenen Geisteskrankheiten, welche den eigentlichen Typus der Hexen darstellten. Geisteskranke bildeten den Mittelpunkt der Hexenprozesse wie der Teufelsaustreibungen, nur daß bei jenen unverhältnismäßig mehr geistig Gesunde in den verderblichen Kreis hineingezogen wurden.«

Wir können diesen Satz in der Beschränkung zugeben, daß hier und da die Geisteskrankheit einzelner den ersten Anlaß zum Beginne einer Hexenverfolgung gegeben hat; wenn indessen dieser Satz zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexentums erhoben werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. Oder gibt es denn wirklich eine methodische Raserei, die in tausend Köpfen den gleichen Weg durch tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen geistigen Rapport der Wahnsinnigen untereinander, so daß der eine vor Gericht aussagen kann, was und wann der andere gerast hat? Gibt es eine Politik der Verrücktheit, die oft viele Jahre lang den eigenen Irrwahn schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den Schmerzen der Tortur für Wahrheit zu geben? Und warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so lange bestanden, wie er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit harmloseren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern verschmäht? Alle diese Fragen müssen unbedingt verneint werden, wenn man das ausschlaggebende Moment der Suggestion ausschaltet. Ohne Suggestion wären die zahllosen, nicht wegzuleugnenden Fälle der Selbstanklagen unmöglich gewesen. »Einfache Bosheit hatte keinen Sinn, da es ihnen durch ihr Tun ans eigene Leben ging. Ebensowenig hat die Annahme Wahrscheinlichkeit, daß sie ich, wie die typische Hysterika unserer Tage, um jeden Preis zum Gegenstand einer außergewöhnlichen Begebenheit und zum Zielpunkt der Aufmerksamkeit zu machen suchten. Sondern, um diese Fälle zu verstehen, müssen wir uns daran erinnern, daß es Leute gibt, bei denen alles, was ihnen direkt oder indirekt, absichtlich oder unabsichtlich suggeriert wird, sofort derart das Gewand vollkommener Realität annimmt, daß sie gar nicht mehr imstande sind, wirklich Geschehenes von bloß Gedachtem, Gehörtem zu unterscheiden Stoll, Suggestion und Hypnotismus in der Völkerpsychologie, Leipzig 1894 bei Lehmann, S. 569 f..« Als Beispiel für das Gesagte führt Stoll die Suggerierung eines Diebstahls an, die Professor Bernheim in Nancy im Beisein von Professor Forel inszenierte und die bei vier Personen vollständig gelang Lehmann, S. 569 f.. »Verlegen wir nun derartige psychische Dispositionen in jene Zeiten zurück, wo die Majorität der Völker, von beständiger Furcht vor den Hexen geplagt, in den einfältigsten und natürlichsten Dingen und Ereignissen zauberische Einflüsse witterte, so werden wir leichter begreifen, wie unter dem ungeheuren Druck der Seelenangst, welche durch die Hexenfurcht auf der einen und durch die Schrecken der ewigen Verdammnis auf der anderen Seite in breiten Schichten des Volkes entstand, arme, extrem suggestible Tröpfe durch den einen oder anderen unglücklichen Zufall, etwa durch eine möglicherweise ganz unbeabsichtigte Fremdsuggestion oder eine halluzinatorische Teufelserscheinung, auf die Idee kommen konnten, sie seien Hexen, und es in ihrer Gewissensangst für ihre Pflicht hielten, sich dem Gericht »freiwillig« zu stellen. Nicht Bosheit, sondern Gewissensangst und extreme Suggestibilität hat viele unschuldige Menschen zu dem unheilvollen Schritte getrieben, der ihren Untergang veranlaßte Stoll, Lehmann, S. 570.

Auch das Hexen- oder Teufelsmal war eines der sichersten Zeugnisse vom Hexentum. »Solche anästhetischen Stellen scheinen nach den alten Berichten keineswegs selten gewesen zu sein; aber diese Merkmale sind ein charakteristisches Symptom für die Hysterie. Da die Hysterie nun häufig durch psychische Erregungen, besonders durch Schrecken und Furcht, ausgelöst wird, so scheint hieraus hervorzugehen, daß die Furcht vor Hexen die Hysterie geradezu in einem Maße hervorgerufen hat, wie es uns jetzt fast unbegreiflich ist. Die ursprünglich ganz unbegründeten Anklagen scheinen so im Laufe der Zeit krankhafte Phänomene herbeigeführt zu haben, und diese konnten dann wieder als Beweis für die Berechtigung der Anklagen hingestellt werden Lehmann, S. 568.

Auch August Strindberg versuchte in seinem Blaubuch München und Leipzig, 1908, 2. Bd., S. 661 f. eine Erklärung des Hexenglaubens. Er führt sie auf die, nach ihm tatsächlich bestehende Macht des bösen Willens zurück, der die Seelen der Mitmenschen so zu beeinflussen vermag, daß sie »besessen« wurden. Damit wäre im günstigsten Falle die Besessenheit erklärt, in der der Teufel die Hauptrolle spielt, und nicht die Hexe. »Was verstand man damals unter einer Hexe? Ein Weib (meistens Weiber!), das zufällig die Fähigkeit der Seele entdeckt, aus dem Körper herauszugehen oder aus der Entfernung einen anderen zu beeinflussen, meistens auf den niedrigen Gebieten. Daneben müssen sie die Fähigkeit besessen haben, unreine Bilder hervorzurufen, besonders bei Kindern«, fährt er fort. Das stimmt nicht recht. Die Hexe war weit davon entfernt, die Phantasie anderer zu beeinflussen. Sie wollte nur ganz, ganz vereinzelt Liebe wecken, da ihre Seele ja mit der Liebe zum Teufel erfüllt war. Wo sie Liebeszauber übte, griff sie zu ekelhaften, greifbaren Mitteln, und nicht zur Telepathie. Daß die Hexen daher »Vampyre« gewesen sein sollen, wie Strindberg behauptet, ist nicht stichhaltig. Daß sie »besessen« waren, wie er weiter annimmt, trifft ebenso wenig zu. Besessene wurden exorziert, Hexen verbrannt »Albingenser und Tempelherrn sollen die Sünde der Zauberei mit allen Abarten ausgeübt haben; und deshalb wurden sie verbrannt, nicht aus religiösen Gründen.« Diese Ansicht Strindbergs ist uns dadurch erklärlich, daß er die gesamte Weltgeschichte kurz und bündig für eine Fälschung erklärt. »Und wenn die Tempelherrn auf dem Scheiterhaufen schwuren, sie seien unschuldig, so meinten sie die äußere Handlung, da das Gesetz Gedankensünde, Willenssünde, Wunschsünde nicht bestraft.« Sie wurden aber doch verbrannt – aus welchen Motiven wohl? Den Beweis, daß Albingenser und Tempelherrn Willenssünden, Wunschsünden und Gedankensünden begangen haben sollen, schenkt sich der geistvolle Paradoxenjongleur. Sein ganzer Erklärungsversuch wird dadurch hinfällig, daß er die Liebe als den Kernpunkt aller Hexerei annimmt. Es waren aber, abgesehen von der Teufelsbuhlschaft, die mit Liebe im Strindbergschen Sinne nichts gemein hat, viel prosaischere Motive, die man den Hexen unterschob. Im übrigen verbrannte man meist alte Weiber, für die die Liebe eine längst abgetane Sache war.

Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und deren enorme zeitliche und räumliche Ausdehnung lediglich als Erzeugnis der Bosheit, des Neides und Hasses und der Habgier anzusehen und zu erklären. Nun läßt sich allerdings aus unzähligen Prozeßakten nachweisen, daß diese Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten Verfolgungen herbeigeführt haben – namentlich die Habgier. Aber dennoch reichen jene Motive zur Erklärung der Sache nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie dieses in früheren Jahrhunderten vermocht haben, wenn nicht die wirklichen Grundlagen der Hexenverfolgung andere gewesen wären. Auch sind unzählige unglückliche, arme, heimatlose Leute und kleine Kinder wegen Hexerei hingerichtet worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht noch der Neid ein Interesse nehmen konnte.

Karl Haas äußert sich Die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch nebst Dokumenten, Tübingen 1865. dahin, daß die Hexerei die Frucht und Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese behandelt worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends Lücke und Leeren, sondern überall notwendige Übergänge erkennen, »Varietäten, aber aus einer und derselben Gattung«. »So entstand die Hexerei genannter Periode aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, und wie die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre Base, wenn nicht Tochter, die Hexerei. Beide entstehen aus Unglauben, Unklarheit, Hochmut, Überspannung, sind Wahngeschöpfe, mißhandeln und werden mißhandelt und wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten wird.« Indem nun Haas hervorhebt, daß anerkanntermaßen Deutschland gerade im dreizehnten Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so meint er hiermit den »historischen Beweis« für die Richtigkeit seiner Hypothese erbracht zu haben (S. 66): »Ketzerei und Hexerei gingen nacheinander und auseinander hervor, waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind Exzesse: jene in Beziehung auf die gottgeordneten Schranken höherer Autorität, diese in Beziehung auf die gottgeordneten Schranken der menschlichen Natur.« – In Wahrheit ist jedoch von Haas gar nichts bewiesen. Wohl aber muß es rätselhaft erscheinen, daß er die ganze Hexerei (S. 78) »in das Gebiet des Wahns, des Irrtums und der Täuschung bei den sogenannten Hexen wie bei deren Richtern und Zeitgenossen« verweist und dabei doch (S. 67) die Meinung äußert: »Es gab und wird stets Zauberkreise geben, welchen der Mensch nicht ungestraft nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie Goethes Zauberlehrling.« –

Dieselbe Meinung wie Haas vertritt auch Lehmann. Er sagt a. a. O., S. 568.: »Der Glaube an das Hexenwesen entstand zu einer Zeit, wo die Kirche die Möglichkeit der Zauberei annahm. Zu den alten Beschuldigungen gegen die Ketzerei fügte man die Anklagen wegen Hexerei zuerst als ein untergeordnetes Moment hinzu; nach und nach trat letzteres aber mehr in den Vordergrund, und nach einer langsamen Entwicklung, die in den Akten geschichtlich verfolgt werden kann, wurde die Ketzerei zuletzt zur Hexerei.« »Anfangs ging es nämlich nicht recht voran mit den Hexenprozessen – ganz natürlich, denn man wußte noch nichts von Hexen und ihren Gemeinschaften. Der Glaube daran mußte erst durch Schriften und Predigten dem Volke vorsuggeriert werden. Als das aber geschehen war, kam Zug in die Sache. Denn wir wissen ja, daß derjenige, der in einem bestimmten Glauben befangen ist, in den Ereignissen des täglichen Lebens leicht Tatsachen findet, die seinen Glauben zu bestätigen scheinen. In den kleinsten und natürlichsten Dingen konnte man jetzt die Tätigkeit der Hexen spüren; die Anklagen wegen Hexerei wurden häufiger, und mit der Menge der Hexenverbrennungen wuchs auch die Furcht, die dann wieder zu neuen Anklagen führte.«

Um die sogenannte Freiwilligkeit in den Bekenntnissen der Hexen zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen. Das heißt eine klare Sache zum Rätsel machen. Es ist dies fast ein Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, die der Pater Aubert über das Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in dem ein Pferdehaar sich mehrmals durch das Weiße wand und dann in das Gelbe ging. »Das Ding kam mir etwas außerordentlich vor,« – erzählt Aubert – »denn dieses Haar muß in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muß es sich in den Eierstock hineingedrängt haben.« Die Wahrheit ist, daß das Haar niemals in dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Ähnlich war jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den Protokollen so häufig gemeldet wird, wie mancher denkt, von außen hineingebracht. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die Schienbeine zu Brei zusammengepreßt hatte, so ließ ja der Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein gutwilliges Bekenntnis zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Graf Friedrich Spee.

Anderwärts zeigen die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur deswegen bereitwillig bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch scheinbare Reumütigkeit statt des Scheiterhaufens »die Begnadigung des Schwertes« zu verdienen.

Daß die Gleichförmigkeit der Bekenntnisse, die einst für die objektive Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht für, sondern gegen die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muß, ist klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im allgemeinen hält, schon aus der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens, sobald sie aber Spezialitäten konkreter Orte, Zeiten, Personen und Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Kollusion.

Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der Angeklagten jede Bedeutung für die Entschuldigung der Hexenprozesse im großen abgesprochen wurde, so ist damit nicht die Möglichkeit einzelner Fälle geleugnet, in denen ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit seiner Aussagen überzeugt halten mochte. Aber aus der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die Wahrscheinlichkeit. Möglich wäre es z. B. ebensogut, daß ein Verrückter sich für einen Werwolf hielte, als es gewiß ist, daß manche Irren auf Glasbeinen zu gehen oder Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden. Ob nun aber, wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermißt wurde, gerade derjenige, den das Gericht als Werwolf aufgriff und verbrannte, von seiner eingestandenen Lykantropie selbst überzeugt war, dies ist eine andere Frage. Jener Unglückliche in Westfalen, der einst um dieser Beschuldigung willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, litt gewiß nicht an dieser Monomanie; und so hat sich uns überhaupt in keinem konkreten Falle die Annahme einer solchen aus den Umständen als notwendig ergeben.

Außer dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch noch die Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs in einzelnen Arten der Zauberei zu. Aber auch damit wird im wesentlichen nichts geändert.

Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden Glauben an die Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel und einer mit dessen Hilfe zu bewirkenden Zauberei konnte es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen, Verzweifelnden, Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Konaten kommen, mit Hilfe des Teufels irgend etwas zu bewerkstelligen und zu erreichen. Derartige Vorkommnisse sind sogar nachweisbar. Allein gegenüber den in den zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden Tatsachen beweisen diese ganz vereinzelt auftretenden Erscheinungen gar nichts. In den Hexenprozessen, die sich auf dem Scheiterhaufen abspielten, ist nicht von Konaten eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen Verbrechen, sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, von wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen Zaubereien die Rede, was sich auch leicht begreift. Geben wir z. B. zu, daß ein abergläubischer Bösewicht heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln durchstach, weil er dadurch seinen Feind töten zu können meinte. Dieser wirkliche Versuch zog begreiflich, weil der Erfolg ausbleiben mußte, auch keinen Prozeß nach sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene Überzeugung, daß er der Zauberei dieses oder jenes Feindes unterliege, schon genügend, um den Bezeichneten in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der Folter sich schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, Wachsbilder nannte, so muß dieses Geständnis entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch und Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg auch die Vermutung des Versuchs weg. Und so in den übrigen Malefizien. Demnach dürfen wir die versuchte Zauberei gerade in den Hexenprozessen am wenigsten suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der Teufelsbund, eine Schimäre ist, auch nur eingebildete Malefizien.

siehe Bildunterschrift

Hexenmünze von Ernst Seger


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