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Wie die Natur dem Wuchse eines wohlgebildeten Menschen Grenzen gesetzt hat, die nur von Riesen oder Zwergen überschritten werden, so gibt es auch hinsichtlich der besten Zusammensetzung eines Staates Schranken des Umfanges, die er haben darf, damit er nicht zu groß sei, um gut regiert werden zu können, und auch nicht allzu klein, um fähig zu sein, sich durch sich selbst zu erhalten. In jedem politischen Körper gibt es ein Maximum der Kraft, über das er nicht hinausgehen darf und von dem er sich durch Vergrößerungen oft entfernt. Je weiter sich das staatliche Band ausdehnt, um so lockerer wird es, und gewöhnlich ist ein kleiner Staat verhältnismäßig stärker als ein großer.
Tausend Gründe beweisen diesen Satz. Zunächst wird bei großen Entfernungen die Verwaltung beschwerlicher, wie ein Gewicht am Ende eines längeren Hebelarmes schwerer wird. Mit der Zunahme ihrer Abstufungen wird sie auch lästiger, denn zunächst hat jede Stadt ihre Verwaltung, die das Volk bezahlt, jeder Kreis die seinige, die das Volk ebenfalls bezahlt; sodann jede Provinz, ferner die großen Regierungsbezirke, Statthalterschaften und Vizekönigreiche, die mit zunehmendem Umfange immer teurer und natürlich stets auf Kosten des unglücklichen Volkes bezahlt werden müssen; schließlich kommt noch die oberste Verwaltung, die alles verschlingt. So viele Steuerlasten erschöpfen die Untertanen fortwährend; durch diese verschiedenen Abstufungen werden sie nicht etwa besser regiert, sondern es ergeht ihnen weit schlimmer, als wenn sie es nur mit einer einzigen Verwaltung zu tun hätten. Für außerordentliche Fälle bleiben kaum noch Hilfsmittel übrig, und muß man wirklich zu ihnen seine Zuflucht nehmen, dann steht der Staat regelmäßig am Vorabende seines Unterganges.
Das ist noch nicht alles: die Regierung hat nicht nur weniger Gewalt und Schnelligkeit, um die Gesetze beobachten zu lassen, Bedrückungen zu wehren, Mißbräuche abzustellen, aufrührerischen Unternehmungen vorzubeugen, die in entfernten Gegenden stattfinden können, sondern das Volk hat auch weniger Liebe zu seinen Vorgesetzten, die es nie sieht, zu seinem Vaterlande, das ihm wie die Welt erscheint, und zu seinen Mitbürgern, die ihm größtenteils fremd sind. Für so viele verschiedene Provinzen mit verschiedenen Sitten und unter entgegengesetzten Himmelsstrichen gelegen, die nicht dieselbe Regierungsform vertragen, können die gleichen Gesetze unmöglich angemessen sein. Verschiedene Gesetze erzeugen dagegen unter den Völkern, die infolgedessen, daß sie unter denselben Behörden und in unaufhörlicher Verbindung leben, sich gegenseitig besuchen und untereinander verheiraten und, da sie verschiedenen Gewohnheiten unterworfen sind, doch nicht wissen, ob ihnen ihr Erbteil auch gesichert ist, Unruhe und Verwirrung. Unter einer so großen Schar einander unbekannter Menschen, die der Sitz der höchsten Regierung an dem gleichen Orte vereinigt, bleiben die Talente vergraben., die Tugenden ohne Anerkennung, die Laster ungestraft. Die mit Geschäften überbürdeten Vorgesetzten sehen nichts mit eigenen Augen; Unterbeamte regieren den Staat. Endlich nehmen die Maßregeln, die die Aufrechterhaltung der Regierungsgewalt erforderlich macht, weil sich ihr so viele entfernte Beamte zu entziehen oder sich über sie hinwegzusetzen suchen, alle staatlichen Bemühungen in Anspruch; für das Glück des Volkes bleibt von ihnen nichts übrig; kaum sorgt man im Notfalle für seine Verteidigung. Auf diese Weise schwächt sich ein in bezug auf seine Zusammensetzung zu großer Körper und sinkt unter seiner eigenen Last zerschmettert zusammen.
Andererseits muß sich der Staat eine sichere Grundlage geben, die ihm Festigkeit verleiht, um den unausbleiblichen Erschütterungen widerstehen und die Anstrengungen aushalten zu können, zu denen ihn seine Erhaltung zwingen wird; denn alle Völker haben eine gewisse Zentrifugalkraft, vermöge deren sie unaufhörlich aufeinander einwirken und sich auf Kosten ihrer Nachbarn zu vergrößern streben wie die Gedankenstrudel des Descartes. So laufen die Schwachen denn Gefahr, bald verschlungen zu werden, und keiner kann sich anders erhalten, als daß er sich mit allen in eine Art Gleichgewicht setzt, das den Druck nach allen Seiten ungefähr gleichmäßig macht.
Hieraus geht klar hervor, daß es sowohl Gründe zur Erweiterung wie Gründe zur Einengung gibt, und es ist nicht das unbedeutendste Talent des Staatsmannes, zwischen den einen wie den anderen das der Erhaltung des Staates günstigste Verhältnis zu finden. Im allgemeinen kann die Behauptung aufgestellt werden, daß die ersteren, da sie nur äußerlich und relativ sind, den letzteren als den innerlichen und allgemeingültigen untergeordnet sein müssen. Eine gesunde und starke Verfassung muß zunächst erstrebt werden, und man darf sich mehr auf die Kraft verlassen, die aus einer guten Regierung hervorgeht, als auf die Hilfsmittel, die ein großes Gebiet darbietet.
Übrigens hat es so eigentümlich organisierte Staaten gegeben, daß ihre eigene Verfassung die Notwendigkeit zu Eroberungen zur Folge hatte und sie zu ihrer Erhaltung gezwungen waren, sich unaufhörlich zu vergrößern. Wie stolz sie auf diese wunderliche Notwendigkeit vielleicht auch waren, so enthüllte sie ihnen doch auf dem höchsten Gipfel ihrer Größe den unvermeidlichen Augenblick ihres Falles.