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Vor Gericht

Nirgends offenbart sich wohl die Eigenart und der Witz einer Bevölkerung deutlicher, als vor den Schranken des Gerichts.

»Da hilft kein Maulspitzen, da muß gepfiffen werden.«

Deshalb haben sich viele Schilderer Berlins, angefangen mit dem Klassiker Berlins, Adolf Glaßbrenner, immer mit dem Berliner vor Gericht beschäftigt. Auch Witze und Anekdoten beschäftigen sich mit Dingen und Vorkommnissen, die mit dem Gericht zusammenhängen. Eine kleine Auswahl dürfte hier genügen.

Adolf Glasbrenner:

Der Schuster Pinne vor Gericht.

Referendar: Sind Sie der Schuhmacher Pinne?

Pinne: Ja, dieser schmeichle ich mir zu sind. Dun Se man nich so, als kennen Sie mir nich! Wer soll ick'n sind, wenn ick nich Pinne wäre? Pinne bleibt Pinne, allemal derjenichte welcher! Wozu denn dieses Fragen nach mein Dasein? Uf mein Dasein können Sie sich verlassen, ick bin.

Referendar: Sie dürfen nur ganz einfach auf meine Fragen antworten. Sie sind aus Berlin, nicht wahr?

Pinne: Nee, aus't Voigtland, vor't Rosendaler Dor. E'r ick jeboren wurde, wohnte ick Schamberjarni bei meine Mutter, nachher zog ick aus und schrie, weil ick man zwee Beene hatte. Nachher kriegt ick Zehne.

Referendar: Zehn?

Pinne: Zähne hab' ick jekriecht! hier sind se noch. Det is eben det Pech, det man Zähne kriegt, un nischt zu beißen hat.

Referendar: Wie alt sind Sie?

Pinne: Wollen Sie mir wat schenken zu meinen Jeburtstach? Vergangenen Mittwoch über 14 Dage bin ick een Jahr älter als vor'n Jahre. Det macht jrade 33 nach Adam Riesen.

Referendar: Religion?

Pinne: Religion?

Referendar: Welcher Religion Sie sind?

Pinne: Ach so, ick dachte, ick sollte Ihnen nachsprechen. Evanjelisch!

Referendar: Sind Sie schon einmal in Untersuchung gewesen?

Pinne: Nee, Jott bewahre! Zweemal! Eenmal wie ick keene Arbeit hatte, untersucht ick mir, ob ick noch von'n Wind leben könnte, un kurz druf war ick hier in Untersuchung, weil ick mir bei einen reichen Bäcker zwee Dreijroschenbrode jebrochen hatte, ohne ihm wat zu sagen. Aber ja, und 't dritte Mal war ick hier ooch in Untersuchung, weil ick en Hufeisen jefunden hatte.

Referendar: Darum in Untersuchung? Sie sind wohl närrisch?

Pinne: Närr'sch? wie? I Jott bewahre! Nich so närr'sch wie Sie ( er hustet) jlooben mögen. Ick fand en Hufeisen uf de Straße, un wie ick't mir zu Hause recht ansah, war een Pferd dran. Det war Pech natürlich! Un sehen Se, da fragte mir der Richter, ob ick nich genug Absatz hätte? Na, da sagt' ick natürlich unter jeden Stiebel man eenen! Un denn frägt er mir, ob meine Waare in't Ausland jünge? Un ob! sagt' ick: wenn se de Handwerksburschen anhaben, jehen se in't Ausland!

Referendar: Genug, genug!

Pinne: Schön! ( Er dreht sich um und will gehen.)

Referendar: Halt! Sie sind noch lange nicht fertig.

Pinne: Ach so, ick dachte, Sie hätten jenug an meine Unterhaltung. Na, is et nich, ooch jut! Denn wer ick Ihnen noch ein paar Jeschichten vordragen, die mir selbst mit meine Frau un drei Kinder passiert is, wie wir aus't Haus jeschmissen wurden, weil wir nich jleich drei Daler Miete bezahlen konnten. Zufällig war jrade sehr schönes Wetter, und der Wirt wollte uns bloß aus Besorchnis in de frische Luft schicken, weil wir vier Dage un zwee Nächte jearbeet hatten.

Referendar: Sehr traurig, aber ich habe keine Zeit, Ihre Geschichten anzuhören.

*

Alimente.

Noch sehe ich ein junges Paar vor Augen, er, ein kaum mehr als zwanzigjähriger bildhübscher Trompeter von den Husaren, mit offenem fröhlichen Gesicht, keckem kleinen Schnurrbart und schalkhaften großen blauen Augen; sie, ein frisches, wirklich schönes Mädchen von der Art, die der Engländer mit Milkmaid style bezeichnet. Ich hatte den Termin abzuhalten und fragte den Burschen:

»Aber sagen Sie einmal, warum heiraten Sie dies hübsche Mädchen nicht lieber?«

Da hob er mit komischer Verzweiflung die Hand in die Höhe und sagte:

»Herr Referendarius, wenn ich die alle heiraten sollte!«

Hierauf war freilich nichts zu erwidern.

Noch schlimmer wurde einer meiner Kollegen, ein sehr ernster junger Mann, von einem Verklagten abgefertigt, dem er Vorwürfe machte, weil er ein junges Mädchen in Unehre gebracht.

»Herr Referendarius,« gab jener zur Antwort, »ich habe es nicht erfunden und Sie werden es nicht abschaffen!«

Eberty.

*

Durch den Herrn Stadtgerichtsrat.

Bismarck arbeitete einst auch beim Stadtgericht in Berlin. Eines Tages nun vernahm er einen richtigen Berliner zu Protokoll, der durch Unverfrorenheit die Geduld Bismarcks so erschütterte, daß dieser plötzlich aufsprang und jenem zurief: »Herr, menagieren Sie sich, oder ich werfe Sie hinaus!«

Der anwesende Gerichtsrat, als Chef Bismarcks, klopfte diesem, seinem erbosten Auskultator freundlich auf die Schulter und sagte beruhigend, doch wohl auch im verweisenden Sinne:

»Herr Auskultator, das Hinauswerfen ist meine Sache!«

Daraufhin wurde die Vernehmung fortgesetzt, es dauerte aber nicht lange, so geriet Bismarck über die Dreistigkeit des Berliners abermals in Hitze, erhob sich erregt vom Stuhle und donnerte jenen mit den Worten an:

»Herr, menagieren Sie sich endlich oder ich lasse Sie durch den Herrn Stadtgerichtsrat hinauswerfen!«

Man kann sich den Gesichtsausdruck dieses Herrn denken, doch mußte er gute Miene zum bösen Spiel machen, weil gegen die scharfe Logik Bismarcks nichts einzuwenden war.

*

Seine »Braut«.

Angekl.: Wenn een Betreffender eene Braut hat un die Sache zerschlägt sich, in dem die Betreffende nich jeheiratet wird und der Betreffende wird dann wejen Betrujes uf die Anklajebank jebracht, denn kann ick mir nich helfen, denn müßten die Betreffenden mandelweise abjeurteilt werden.

Vors.: Angeklagter, in dieser Weise wollen wir die Verhandlung doch nicht fortsetzen. Ich frage Sie, ob Sie sich des Ihnen zur Last gelegten Betruges schuldig bekennen. Sind Sie eigentlich Maler oder Anstreicher? In den Akten werden Sie bald so, bald so benannt.

Angekl.: Ick ziehe det Sein dem Schein vor, ick bin Anstreicher, nehme et aber mit manchen Maler uf. Det is immer mein Zielpunkt jewesen, mir weiter in die betreffenden Kenntnisse auszubilden; denn dumm jeboren is keene Schande, wohl aber dumm sterben.

Vors.: Sind Sie nicht schon einmal wegen Betruges vorbestraft?

Angekl.: Det konträre Jejendeel. Ick bin mal von eenen Betreffenden denunziert worden, aber meine vollständige Unbescholtenheit wurde in die betreffende Sache konstatiert und festjestellt. Wenn ick bestraft wäre, würde ick wohl nich Vorsitzender von den Anstreicherjehilfen-Verein »Kitt« sind, wo ick alle Monate een Vordrag halten muß.

Vors.: Ja, reden können Sie, das merkt man. Übrigens haben Sie recht, Sie sind damals freigesprochen worden. Nun also zur Sache, wann lernte Sie die unverehelichte M. kennen?

Angekl.: Det war im Juli vorijen Jahres. Ick hadde bei ihrer Herrschaft die Küche zu streichen. Nu wissen Se wohl, wie det bei sone Jelegenheit is. Sie bitten eenen, det man nich so spritzen soll, man hilft mit bei, wenn det betreffende Jeschirr mit Zeitungspapier bedeckt wird, man rückt zusammen die Schränke von die Wand ab, bis man denn alle mitenander un so mit die betreffende Person bekannt wird. Kömmt die Frühstückszeit ran, jeht sie eenen mit 'ne Buddel Bier unter die Oogen, un warum sollte ick det abschlagen? Det kömmt mir ja ooch nich druf an, ihr noch en feinen Strich extra zu ziehen.

Vors.: Bis jetzt ist nichts Strafbares in Ihrem Verhalten zu finden, aber kommen Sie nun zu Ihrem Verlöbnis.

Angekl.: Verlöbnis? Davon is mir nischt bewußt. Als et Vesperzeit war, sitzen wir zusammen uf die Eimerbanke un sie hat en mächtijen Topp Kaffee jekocht mit'n Nappkuchen zu, un während ick so sitze, un een betreffendet Stück nach det andre instippe, verzählt sie mir unberufen, det sie een jewöhnlichen Arbeetsmann niemals heiraten würde, sondern nur een jebildten Handwerker, wobei sie immer wieder inschenkt. Na, denke ick, da meent sie dir mit, un nehme mir noch een Stick Nappkuchen.

Vors.: Hören Sie mal, Angeklagter, wer soll diese langweilige Geschichte mit anhören, kommen Sie doch zur Sache.

Angekl.: Ick bin sofort bei den eijentlichen Thema. Also sie erzählt mir ooch, det ihr Vater da hinten in Pommern eene recht eindrägliche Stellung als Juts-Dagelöhner bekleidet un sich 'ne Zicke halten derf un det sie sich schon an die neinzig Mark herum jespart hat. Ick sage ooch nich eene eenzige betreffende Bemerkung; denn wat dhue ick mit hundert Mark baar Jeld bei't Heiraten? Sajen Sie selbst, Herr Präsident, etwas mehr Ansprüche kann ick als Vorsitzender des Vereins »Kitt« doch machen.

Vors.: Nur weiter, daß Sie zu Ende kommen.

Angekl.: Uf'n Abend borcht se mir ihren Regenschirm, weil et furchtbar rejente un den nächsten Sonntag jingen wir zusammen aus.

Vors.: Wer hat die gemeinsame Zeche bezahlt?

Angekl.: Det hat sie jedahn.

Vors.: Das Mädchen soll jedesmal für Sie bezahlt haben, wenn Sie zusammen ausgingen.

Angekl.: Det mag sind, aber vielleicht fragen sie ihr mal, ob ick ihr nich 'ne Brosche un een paar Ohrringe geschenkt habe. Ick habe det neilich erst in'n Verein jesagt, so'n Verhältnis is ungefähr wie'n Bau. Zuerst, wenn bloß jrundiert wird, denn verdient der Maler Jeld, aber hernachens, wenn de Ausschmückung kommt, denn setzt er et wieder zu. »Leim und Kreide bereichern den Maler bede, aber Bleiweiß und Zinnober, die machen ihn wieder pover.« Bei so'n Verhältnis is det ebenso, erst traktiert se markweise un denn schenkt unsereener dalerweise.

Vors.: Haben Sie das Mädchen nicht um 35 Mark angepumpt?

Angekl.: Jawoll, die betreffende Summe hat se mir jeliehen. Ick klagte ihr eenen Dags, det ick von'n Meester keen Lohn jekriecht hätte, – wie det mal so vorkommt, da fragt sie mir, uf wie ville ick jerechnet hatte, un als ick sage 35 Mark, jeht sie an ihre Kommode un holt det Jeld raus.

Vors.: Haben Sie ihr das Geld und den Schirm zurückgegeben?

Angekl.: Nee, noch nich, den Schirm habe ich noch den selbichten Abend in een Lokal stehen jelassen, denn ick bin nich jewohnt, mit'n Schirm zu jehn un det Jeld habe ick noch nich wieder beisammen jehabt.

Vors.: Haben Sie sich nicht mit dem Mädchen geduzt, und haben Sie es nicht andern Personen als Ihre Braut vorgestellt?

Angekl.: Aus beedes mache ick keene Mörderjrube. Wenn ick alle die Mädchens heiraten sollte, wo ick ›Du‹ zu sage, denn käme ick von't Standesamt jar nich 'runter, un wenn ick nu in'n Lokal eenen Bekannten treffe, der ooch mit seine Braut dasitzt, wie soll ick meine Dame denn nennen? Da halte ick die Ausrede mit 'ne Braut für det betreffende Mädchen immer noch am anständichsten. Herr Präsident, jehn Sie bloß mal abends kurz vor Nein hier bei de Kaserne vorbei, da können Sie dutzendweise sehen, wie so'n junger Mensch, der so lange im Walde Stubben gerodet hat un sich als Soldat wie'n Beamter mit 'ne feste Anstellung vorkommt, wie sie jeder mit 'ne Köchin in'ne weiße Schürze in'n Arm unter die Böme in'n langsamen Schritt uf un ab jehen, die sagen alle ›Du‹ zu die Mächens un ihre Brauten nennen sie sie ooch, aber ick jlobe nich, det die Mächens daran denken, det se jeheiratet werden. Solche Soldaten müßten denn ja ooch vor'n Kriegsjericht jestellt werden.

Vors.: Also Sie bleiben dabei, daß Sie der Zeugin nie die Ehe versprochen haben?

Angekl.: Dabei bleibe ick.

Da die Zeugin im wesentlichen die Angaben des Angeklagten bestätigt und zum Kernpunkt, ob er ihr ein bestimmtes Eheversprechen gegeben, eine schwankende Aussage macht, so wird der Vorsitzende des Vereins ›Kitt‹ von der Anklage des Betruges freigesprochen.

*

Die Schuberten.

Ick bin die Schuberten, Witwe Friedericke Amalie Schubert, jeborene Bolle, mit Klingel Bolle aber in keene Verwandtschaft nich. Wat mein Vater war, der stammte eijentlich aus des Uckermärkische, ick bin aber schon von kleen uf an in Berlin. Un wenn bloß die Schutzleite nich wären, denn jinge ooch nischt drieber, det habe ick schon immer jesagt und dabei bleibe ich. Ick bin jewiß for Ordnung un Reinlichkeit, aber – –

Jetzt unterbrach der Vorsitzende den Redefluß der Angeklagten, einer etwa 50jährigen robusten Frau, die den Kopf trotz der hohen Temperatur mit einem wollenen Tuch verhüllt hielt.

Vors.: Angeklagte, reden Sie nicht soviel und dann nehmen Sie mal das Tuch ab, damit Sie besser hören können.

Angekl.: Den Duch derf ick nich abnehmen; seitdem der Schutzmann mir so zugericht' hat, muß ick mir warmhalten, von wejen die Koppjicht. Ick will bloß abwarten, wie scheene er mit diese Denunziation in't Essen liegt, hernach verklage ick ihm, erst amtlich, denn fiskalisch un zuletzt noch bei't Zivile in die Jüdenstraße von wejen Schmerzensjelder durch seine fünffingerije Angriffe jejen en weiblichet Jeschlecht. Ick habe mir mit Eis un mit fliegende Alimente behandeln lassen, der schwarze Provisor, der meine Natur janz jenau kennen dut, meente sojar, det wäre im höchsten Jrade ironisch, wat 'ne jefährliche – –

Vors.: Jetzt halten Sie gefälligst den Mund und antworten kurz, was ich Sie frage! Sie sind Handelsfrau?

Angekl.: Det versteht sich, ick jehöre zu'n merkantilen Handelsstand, wie mein Sohn immer sagt.

Vors.: Sie handeln wohl mit Gemüse?

Angekl.: Wie et kommt, je nach die Jahreszeit, ick habe in'n Winter ooch Bücklinge un Kieler Sprotten.

Vors.: Am Abend des 5. April sollen Sie nun zunächst n der Pankstraße eine feste Handelsstelle eingenommen haben, räumen Sie das ein?

Angekl.: Ick hatte weiter nischt injenommen, wie so'n kleenen Mampe, indem mir nich recht unibel in't Leib war, det hatte vielleicht zwee Minuten jedauert, als ick den Schutzmann bei mein Ferd finde.

Vors.: Sie geben also zu, daß Sie das Fuhrwerk unbeaufsichtigt auf der Straße stehen ließen, während Sie sich in der Destillation befanden?

Angekl.: Kann denn een Fuhrwerk sicherer sind, als wenn da en Königlicher preißischer Schutzmann Wache bei stehen dhut? Ick war jerade rinjejangen, als ick die blanke Pickelhaube ooch schon bei mein Fuhrwerk jewahr werde. Na, denke ich, det is wenigstens en Beamter, wie er in't Buch steht, so'n Mann muß die Schnalle kriejen. Er hatte mir woll rinjehen sehen un wollte nu so lange uf mein Pferd passen, da brauchte ick mir denn natierlich nich so zu beeilen.

Vors.: Angeklagte, mit dieser Art der Verteidigung werden Sie nicht weit kommen, das werden Sie bei der Strafabmessung erfahren.

Angekl.: Ick kann bloß sagen, wie et jewesen is. Also ick komme raus ...

Vors.: Sie sollen ohne weiteres mit verächtlicher Gebärde vor dem Schutzmann ausgespien haben.

Angekl.: Der Mann muß in'n Kopp en bißken trillerig sind, wat muß er sich denn allens anziehen? Ick habe ja schon jesagt, det ick en Majenkandar hatte un da hatte ick denn en paar kleene Mampes ufjesetzt. Natierlich schmeckt det Zeigs mächtig bitter un uf die Straße habe ick ausgespuckt, det ick en bißken andern Appetit in den Mund kriegte. Det kann woll sind, det ick dabei »Pfui Deibel« gesagt habe.

Vors.: Was passierte denn nun mit dem Schutzmann?

Angekl.: Als ich rankomme, steht der Schutzmann da un schreibt wat in sein Notizbuch. Ich wollte mir ja bei ihm bedanken, det er for mir ufjepaßt hatte, sagte aber nischt, indem ick ihn in sein Notizbuch nich stören wollte. Ick stelle mir denn an'n Wagen un besehe meine Heringe. Mit eenem Male krieje ick en Schreck. »Sie da,« meent der Schutzmann, »ich will Ihren Namen und Wohnung aufschreiben und nun stellen Sie sich gerade vor das Schild.« Ich denke natürlich nich, det er mir meent un nehme en Hering, der nischt taugt, un schmeiße ihn raus, wobei ick »fauler Kopp« sagen due, wo ick natierlich den Hering un nich den Schutzmann meene.

Vors.: Hören Sie mal, das heißt doch wirklich die Unverschämtheit auf die Spitze treiben, Sie haben ja dann noch »Achtgroschenjunge« gesagt, hat sich das etwa auch auf die Heringe bezogen?

Angekl.: Natierlich, aber der Schutzmann hat mir mißverstanden, da war een kleener Junge bei, der mir fragen dat, wat die Mandel kostete, un da habe ick jesagt: Acht Jroschen, Junge. Ick werde meine Kunden doch ordentlich Bescheed stechen können?

Vors.: Sie sollen sich geweigert haben, Namen und Adresse anzugeben und den Schutzmann dann zur Wache zu begleiten, dazu haben Sie immerfort »Hilfe!« geschrien, so daß ein bedeutender Auflauf entstand.

Angekl.: Um Hilfe habe ich erst jerufen, als mir der Schutzmann so an den Arm packte, det die Impfstelle drei Dage lang braun und blau jewesen is, und denn hat er mir en Stückener sieben bis sechs Mal mit'n Kopp jejen die Wagenleder gestoßen, det ick denke, meine letzte Stunde is jekommen.

Vors.: Ach, Unsinn, davon hat kein Zeuge was gesehen.

Durch die Beweisaufnahme wird festgestellt, daß die Angeklagte sich der Übertretung und der Beleidigung sowie des Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht hat. Sie ist aufs höchste empört, daß sie zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt wird.

*

Ick bin mit Spreewasser getooft.

»Ick bin mit Spreewasser getooft un wir Berliner haben det nu mal so an uns, det wir uns die Butter nich von die Stulle nehmen lassen, wenn sie mit Schmalz beschmiert is«, so ließ sich Töpfer Fr. vernehmen, als er vor dem Schöffengericht nach seinem Geburtsort gefragt wurde.

Der Vorsitzende sah den etwa dreißigjährigen Angeklagten, um dessen Mundwinkel ein etwas »schnodderiges« Lächeln spielte, prüfend an. »Hören Sie mal, Angeklagter, nach den Vorgängen, die Sie hierher geführt haben, scheinen Sie allerdings geneigt zu sein, Ausschreitungen und Ungehörigkeiten zu begehen. Versuchen Sie aber nicht, hier im Gerichtssaal ein unpassendes Benehmen zu zeigen, es dürfte Ihnen sehr schlecht bekommen.«

Angekl.: Ick muß mir aber doch verdifferendieren derfen, wenn – – – –

Vors.: Das dürfen Sie, aber in einer passenden Form.

Angekl.: Ja, jeder nach seinem Schaköng. Ick bin nu mal 'ne Kruke, un kann natierlich bloß Berlinsch mit 'ne kleene Schattierung von't Granseesche, indem meine Mutter aus dies kleene lebhafte Nest stammen dut, aber wat hätten die Jebildeten denn ooch jroß voraus, wenn et keene Unjebildeten jeben däte?

Vors.: Sie sind nun des Hausfriedensbruchs und der Mißhandlung angeklagt, es wird wohl am besten sein, ich lasse Sie nur insoweit zu Worte kommen, als Sie meine Fragen zu beantworten haben. Sie waren am 15. Oktober im R.schen Lokale in der Friedrichstraße?

Angekl.: Nee, det is den 25. jewesen.

Vors.: Richtig, ja, es ist nur ein Schreibfehler.

Angekl.: Na, ick hatte mir ejentlich bloß uff den fufzehnten injericht, wie det ooch in meine Anklage steht, un ick habe schon zu meine Zeijen jesagt, det ick mir ejentlich uff nischt inzulassen brauche, indem versehen so jut wie verspielt is, aber ick will nu mal noch so sind, am 25. is et jewesen.

Vors.: Es ist ein Konzertlokal?

Angekl.: Ja, da spielen 7-8 Mann un recht proper, allens was recht is.

Vors.: Es wird wohl meist von Studenten besucht?

Angekl.: Ja, det scheint mir so, Töpper un verwandte Berufsjenossen habe ick da nich bemerkt. Ick bin ieberhaupt bloß zufällig rinjekommen.

Vors.: Sie sollen dort die ganze übrige Gesellschaft gestört haben.

Angekl.: Jelacht haben sie alle, weiter nischt! Ick komme mit meinen Freind den Klempner P. rin un wir finden kaum noch Platz, det wir zu'n Stuhl kommen konnten. Un die Musik spielt allerlei Lieder un die Studenten sangen mit. Ick sage zu Paulen, du, Paul, sage ick, hier is et famoost, hier bleiben wir. Un wir singen natierlich ooch mit, wobei sich denn ville nach uns umkiekten. Nachher wurden die alle stille un wir sungen alleene. Die Musik spielte jrade mein Lieblingslied von Ludolf Waldmann: »Et jibt bloß eene Kaiserstadt, et jibt bloß een Berlin«, un ick un Paul, wir singen det letzte natierlich feste mit. Kömmt da so'n lackierter Kellner an und schwenkt so mit seinem Gewerbeschein unter'n linken Arm hin und her un meent zu uns, det det Mitsingen nich erlaubt wäre. Nuna? sage ick. Wat die Herren da können, det können wir ooch, wir sind hier doch nich in 'ne Baptistenjemeinde. Ja, det dürfte aber nich sind, meent er. Ih, sage ick, da soll doch 'ne olle wand wackeln. Eben singen sie alle: »Freiheit, die ich meine« un nu machen die Herren det so? Ick werde jleich mal die Musiker, wat halbe Kollejen von mir sind, indem sie doch ooch wie die Töpper in Ton machen, die werde ick mal fragen, ob sie nich den »alljemeinen Zichtelberger« spielen können, denn sollen Sie mal wat erleben, sage ick zu den Kellner.

Vors.: Kam nun nicht der Wirt, der Ihnen das Lokal verwies?

Angekl.: Nee, erst kam so eener, den der Kellner den Herrn Geschäftsführer nannte, der trug keene Serviette un hatte so'n roten Jesichtsvorsprungs-Reinigungs-Lappen soweit aus die Brusttasche zu kieken, un der stellt sich vor uns hin un legt sich so 'ne orndliche Ehre bei un sagt: »Bitte, meine Herren, lesen Sie doch, hier steht ieberall anjeschrieben, det det Mitsingen un Lärm polizeilich verboten is.«

Ja, sage ick, det haben wir woll jelesen, aber wir haben jedacht, det gilt bloß für die Musikanten un Kellner un vielleicht ooch für den Herren Jeschäftsfiehrer, indem die Studenten doch mitsangen, als wir rinkamen.

Nu drehte er sich um un jing hinter det Büfett, er wird uff die Pille woll so 'n kleenen jenommen haben. Die Studenten lachten ooch un et war wieder allens in't Lot.

Vors.: Kommen Sie aber endlich zum Schluß.

Angekl.: Ick bin jleich fertig. Also die Musik spielt wieder un weil die Studenten nich sangen, so waren wir beede ooch ruhig un lassen uns jeder noch eenen Seidel un so'n kleenen Juchtelfruchtel inschenken. Als det Stück zu Ende is, geht der Skandal wieder los un die Studenten rufen Kakao! Det können wir ooch, sage ick zu Paulen, un wir rufen ooch: »Kakao!« aber recht deutlich. Diesmal kommen jleich der Jeschäftsfiehrer un zwee von die befrackte Jandimends an.

»Ick fordere Ihnen uff, det Lokal zu verlassen, zu'n zweeten un zu'n dritten Mal,« sagt der Jeschäftsfiehrer. Mein Paul is uff'n janzen Leibe en bißken ängstlich, die olle Nulpe steht uff un jeht weg.

Vors.: Das hätten Sie auch tun sollen, dann ständen Sie heute nicht hier.

Angekl.: Konnte ick denn?

Vors.: Warum denn nicht?

Angekl.: Mir war det rechte Been injeschlafen.

Vors.: Aber Angeklagter!

Angekl.: Ja, ja, Herr Gerichtshof, Sie lächeln dariber un die Kellner wollten det ooch nich jlooben, als ick ihnen det sagte. Un denn kamen jleich so'ne sechs bis sieben Mann und die alle uff den eenen armen Töpper mit det injeschlafene Been ruff un denn haste nich jesehn, durch'n Saal un raus.

Vors.: Sie sollen sich wie rasend gewehrt und zwei der Zeugen nicht unerheblich verletzt haben.

Angekl.: Wer hat denn so'n injeschlafenet Been so in die Jewalt, damit kann man doch höchstens hintenausschlagen, wie so'n Jössel.

Da die Beweisaufnahme die Schuld des Angeklagten ergibt, so wird er zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt.

*

Das warme Abendbrot.

Der Viehhändler E. hat die Schneiderin P. auf der Straße geohrfeigt und muß sich nun wegen tätlicher Beleidigung verantworten.

Richter: Also erzählen Sie mal die Entstehung der Sache.

E.: Meine Frau läßt nemlich allens ins Haus machen. Ick liebe det ja nich; aber jejen de Weiber is ja nischt zu wollen. Die Kinder war'n in de Schule, meine Frau mit's Dienstmeechin in de Marchthalle, un ick war alleene mit de Schneiderin. Na nu mache ick mei'n Ulk mit se und sagte: wenn ick nich schon in sojenannte feste Hände wäre, denn möchte ick bloß noch Klärchen heiraten. So heißt nämlich det Biest. Die lachte nu und meente: »Schade, et wär so schön jewesen, et hat nich sollen sind.« Nu will ick immer ihre Hand fassen, und sie piekt mir immer mit de Nadel in de Finger; kurzum, et war sehr jemietlich. Wir beede amisierten uns wie Bolle. Nu fragte ick ihr, ob sie nich mal mit mir warm Abendbrot essen jeh'n wollte. »Jewiß doch, jleich heite Abend!« Det war'n ihre Worte, det falsche Biest! Nu kam aber meine Frau aus de Halle, un ick hielt's Maul un jing nach'n Viehhoff. Vielmehr ick fuhr hin. Bei't Mittag meent meine Frau: »Se will sich mal den klee'n Cohn ansehn in't Thalia-Theater.« Na det paßte doch nich zu meine Verabredung. Ick sagte also: »Weeßte, Miezekin, jehn ma morjen, heite hab'k mir mit mein' Freind Willem zu'n Schkat verabredet.« »Jut,« meent meine Frau, »jehn ma morjen!« Ick freite mir nu mächtig, det ick die Schose so fein jedeichselt hatte un trat de Schneiderin untern Disch uff'n Fuß. Det falsche Biest lachte un hat mir ooch uff'n Stiebel jetreten. Wie se nu rausjing, ick ihr nach un sagte zu ihr, se soll mir um Uhre neine vor't Restaurant Paradiesjarten erwarten. Wie ick Abends hinkomme, steht se schon da. Wir beede also rin. Kaum det ick mir hinjesetzt habe, da denke ick, mir huppt'n Floh ieber de Leber! Kommt meine Frau rin mit'n Scherschanten von't zweete Jarderejiment. Na ick stand uff, jing uff'n zu un fragte ihn, wie er dazu kommt, mit meine Frau in't Restaurant zu jehn. Na da kam ick aber scheene an. Der Kerl wurde noch jrob. Denken Se sich bloß an, Herr Jerichtsrat, hat det falsche Biest meine Frau allens jefiffen (verraten); die hat sich den Breitjam von die Schneiderin jeholt un so ha'm se mir abjefaßt un in't janze Lokal blamiert. Die janzen Leite ha'm jejrient. Un nu erst zu Hause den Tratsch. Natierlich kam ick dadurch in Wut, un wie ick det falsche Biest zufällig jedroffen habe, da ha'k ihr eene jelöscht, na det hätten Sie doch ooch jetan, Herr Gerichtsrat!«

Das Urteil lautete auf 3 Tage Gefängnis.

Angekl.: »Ja, ja, die Biester sind alle falsch.«

(Aus Endel, Humor vor Gericht. Verlag A. Michow, Berlin.)

*

Gerichtsscherze

Milchfrau.

Wachtmeister: Sie wissen doch, daß die Fälschung der Milch verboten ist.

Milchfrau: Is det Fälschung, wenn ick vor die Berliner ihre Jesundheit sorge? Wasser is jesund, sagen die Ärzte! Un darnach hab ick mir jerichtet un een paar Droppen zwischen jepumpt.

*

Richter zur Kartenlegerin Frau Mudicke.

Richter: Sie sollen verschiedenen Leuten die Karten gelegt haben!

Frau Mudicke: Das stimmt! Sehen Sie, Herr Gerichtshof, ich bin eine zu gutmütige Frau.

Richter: Sie haben aber ihre Gutmütigkeit regelmäßig mit 2½ Silbergroschen bezahlen lassen. Natürlich sind auch Ihre Prophezeiungen nie eingetroffen.

Frau Mudicke: Herr Gerichtshof, verlangen Sie etwa, daß es für 2½ Silbergroschen auch noch eintreffen soll?

*

Die Kunst.

Guste: Wissen Sie, Herr Justiz, warum manche Damens vons Theater Künstlerinnen genannt werden?

Richter: Nun, weil das Theater ein Kunstinstitut ist.

Guste: Nee, Herr Justiz, bloß weil sie monatlich zwanzig Taler Gage kriegen un for hundert Taler Staat machen – un des eben is die Kunst!

*

Der Eid.

Richter: Zeuge Dürr, aus ihren Akten geht hervor, daß Sie schon sehr oft vereidigt sind. Haben Sie denn auch immer richtig geschworen?

Dürr: Merschtenteils!

*

Feststellung.

Ein Angeklagter wurde gefragt, ob er verheiratet ist. – »Na ob.« – »Mit wem?« – »Na, mit 'n Frauenzimmer.«

»Antworten Sie nicht so frech, das ist doch selbstverständlich.«

»Sagen Sie det nich, Herr Jerichtshof. Ick habe 'ne Schwester, die is zum Beispiel mit ne Mannsperson verheiratet.«

*

Der Jagdschein.

»Weeßte, Ede,« sagt einer, »det Stibitzen is man jetzt ne faule Sache; die Jreifer sitzen eenen zu sehr uff de Pelle.«

»Nanu,« erwidert Ede, »hast de denn keen Jagdschein?«

»Nen Jagdschein? Wat is denn det?«

»Na, Mensch, du jehst zu een x-beliebigen Arzt und läßt dir bescheinigen, det de'n Happen dof bist; denn sperrt dir keen Richter mehr in.«

Lederer.

*

Der nette Richter.

Angekl.: »Ja, sehen Sie, Herr Jerichtshof, der wollte mir durch'n Kakau ziehen.«

Richter: »Was heißt das?«

Angekl.: »Ja, sehen Se, der wollte mir uff'n Arm nehmen.«

Richter: »Ich verstehe das nicht. Erklären Sie sich deutlicher.«

Angekl.: »Na, Herr Jerichtshof; wenn ick nu sagen würde, Sie sind ein netter freundlicher Mensch, denn heeßt det so viel, wie det ick Ihnen uff'n Arm nehme.«

(Tag.)

*


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