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XI.

Gesetze und Ideen

Idee und Persönlichkeit sind zwei Worte, die den Anhänger der naturalistischen Weltanschauung mit Mißtrauen erfüllen. Es klingt, als wollte man uns den sicheren Boden der Erfahrung entziehen, um uns mit Hilfe eines schwankenden Begriffs irgendwo in den gestaltlosen Wolken der Spekulation schaukeln zu lassen. Denn man denkt bei Idee und Persönlichkeit zunächst vielleicht nur an einen Gegensatz zu der festen Bestimmtheit und Klarheit der Gesetze und Gegenstände, über die uns die Erfahrung in Raum und Zeit belehrt, und man meint, jene Worte sollten dazu dienen, um alles Unerklärliche in eine mystische Region jenseits der Natur abzuschieben. Möglicherweise wären die beiden Begriffe dem Mißverständnis weniger ausgesetzt, wenn wir andere Bezeichnungen dafür hätten; denn als Begriffe sind sie klar und unentbehrlich. Auch gibt es völlig zutreffende Ausdrücke dafür: Eine Idee ist ein Vernunftgesetz, eine Persönlichkeit ein Vernunftwesen. Aber das Wort »Vernunft« begegnet demselben Mißtrauen, weil man dabei immer geneigt ist, an den individuellen Geist des Menschen zu denken, an etwas gänzlich Subjektives, das in der Form der Gehirntätigkeit selbst nur ein Teil des Naturgeschehens ist.

In diesem psychologischen und anthropomorphischen Sinne wird jedoch das Wort Vernunft in der Philosophie nicht gebraucht. Vielmehr versteht man darunter die allgemeine Bedingung dafür, daß solche Einzelwesen vorhanden sein können, die wir vernünftige nennen. Vernunft soll etwas bezeichnen, das nicht, wie der individuelle Geist, eine Existenz in Raum und Zeit hat, sondern das die Einheit aller Gesetze überhaupt begründet, der ethischen, der ästhetischen wie der Naturgesetze, also auch das Bestehen der Gesetze von Raum und Zeit mit eingeschlossen. Vernunft ist die Gesetzgebung selbst, ist die Bestimmung zur Gesetzlichkeit. Und ein Vernunftwesen oder eine Persönlichkeit ist nicht ein beliebiges bewußtes Wesen, sondern ein solches, in dessen Bewußtsein sich jene Gesetzgebung als eine Selbstbestimmung vollzieht. Wenn man die Unendlichkeit der Welt, die Sittlichkeit, die Zweckmäßigkeit, Gott selbst als Ideen bezeichnet, so wird dies von nicht wenigen so verstanden, als wolle man diese Realitäten in ihrem absoluten Geltungswert herabsetzen, als wolle man sie zu subjektiven Bildungen des menschlichen Geistes, vielleicht gar zu Illusionen machen. Man sagt ja oft: »Es ist nur eine Idee«, wenn man damit ausdrücken will, daß es sich nur um einen flüchtigen Gedanken, um eine vorübergehende Vorstellung handele. Aber diese Nebenbedeutung des Wortes im landläufigen Sprachgebrauch geht uns hier nichts an. Eine Idee im philosophischen Sinne ist nicht ein Produkt der menschlichen Phantasie, sondern im Gegenteil, sie ist die sicherste und höchste Realität, die es gibt; sie bezeichnet die Bestimmung, daß überhaupt Dinge und Menschen sein sollen und können.

Eine Idee ist ein Gesetz. Es gibt aber verschiedene Arten von Gesetzen. Es gibt empirische Gesetze, die nur aus einer Reihe von beobachteten Fallen abstrahiert sind. Hierhin gehören z. B. die Gesetze der Sprache und ein Teil der Beziehungen, die man als Naturgesetze bezeichnet, wie das Gesetz der Blattstellung, der Vererbung und viele andere, die man Noch nicht auf einen mathematischen Ausdruck und damit in einen theoretischen Gesamtzusammenhang bringen, konnte. Man würde diese Gesetze besser als Regeln bezeichnen. Es gibt ferner apriorische Gesetze, die für alle in Raum und Zeit stattfindenden Veränderungen absolute Geltung besitzen, weil sie die Bedingung sind, unter der allein Ordnung in Raum und Zeit möglich ist. Das sind die mathematischen Gesetze. Die Gesetze der Arithmetik gelten für alles, was sich zählen läßt, auch wenn es noch nie gezählt wurde; der pythagoreische Lehrsatz gilt für alle rechtwinkligen Dreiecke, auch wenn sie noch nie ausgemessen wurden. Es gibt endlich die Naturgesetze im strengen Sinne. Diese stehen zwischen den bloß empirisch festgestellten und den mathematischen Gesetzen. Das mathematische Gesetz gibt ihnen ihre Allgemeingültigkeit; es drückt die Beziehungen aus, die notwendig stattfinden müssen, wenn gewisse andere Beziehungen erfüllt sind. Diese anderen Beziehungen beruhen aber schließlich auf Beobachtungen, und Beobachtungen erstrecken sich immer nur auf einen begrenzten Kreis von Erscheinungen und sind überdies durch die Ungenauigkeit unserer sinnlichen Wahrnehmung eingeschränkt. Der induktive Charakter der Naturgesetze bewirkt, daß diese mit dem Fortschritt der Erkenntnis einer fortschreitenden Korrektur unterliegen, die zwar ihre gesetzliche Bestimmtheit nicht aufhebt, aber durch Erweiterung oder Einengung in ihrem Bereiche umwandelt; mit neuen Tatsachen der Erfahrung treten immer neue Gesetze zu den erkannten hinzu, und die Theorie bildet sich fort.

Allen diesen Gesetzen ist es jedoch gemeinsam, daß sie sich entweder auf einen in der Erfahrung vorliegenden Inhalt beziehen, oder sich mathematisch beweisen lassen. Es sind Bestimmungen theoretischer Art, in denen die sinnliche Anschauung und das logische Denken zusammenwirken, Bestimmungen somit über räumlich-zeitliche Systeme und ihren gegenseitigen Zusammenhang, wie er als wirklich gegeben ist und sich umwandelt. Es wird immer durch sie bestimmt, wie etwas ist, falls etwas anderes geschehen ist. Das bekannteste und allgemeinste dieser Gesetze ist das Gesetz der Kausalität. Es drückt aus, daß eine Veränderung nicht stattfinden kann, wenn nicht gewisse andere Veränderungen vorangegangen sind. Aber auch dieses Gesetz nimmt an, daß es sich um Beziehungen handelt, die einen Inhalt in Form und Zeit darstellen. Die aus ihm gezogenen Folgerungen sind durch Anschauung an den Dingen zu bestätigen und zu bewahrheiten. Handelt es sich bei diesen Gesetzen um grundlegende Bestimmungen durch die der Inhalt der Erfahrung überhaupt erst als Objekt erzeugt wird, d.h. werden durch sie einheitliche Zusammenfassungen in der Mannigfaltigkeit des Bestimmbaren festgestellt und damit Gegenstände als notwendig in Raum und Zeit gesichert, so bezeichnet man sie zutreffend als konstitutiv.

Außer diesen Gesetzen der Anschauung und des Verstandes gibt es noch Gesetze, die sich weder sinnlich bestätigen noch logisch oder mathematisch beweisen lassen, und die doch nicht weniger, vielmehr in einem höheren Sinne, Gesetzeskraft haben. Diese Gesetze nennen wir Ideen; man könnte sie Gesetze der Gesetze nennen. Der Name Idee soll nicht den Charakter des Gesetzes aufheben, sondern nur eine besondere Art von Gesetzen bezeichnen. Während die Naturgesetze immer in Raum und Zeit verwirklicht sind und immer ein wirklich stattfindendes Geschehen bestimmen, sodaß sie die Erfahrung konstituieren und in ihr nachweisbar sind, ist eine Idee ein Gesetz, das eine Bestimmung enthält, die niemals in Raum und Zeit wirklich vollzogen ist, sondern nur als Forderung besteht. Als solches setzt sie nicht voraus, wie etwas gegeben ist, sondern bestimmt, daß etwas sein soll. Solche Forderungen sind die Idee der Freiheit und die Idee der Zweckmäßigkeit. Obwohl sich in der Natur weder Freiheit noch Zweckmäßigkeit nachweisen lassen, bestehen sie doch als Forderungen, als eine bestimmte Form, wie etwas sein soll.

Ideen sind also Gesetze, welche die Richtung weisen, unter der die Wirklichkeit von der Einheit des Bewußtseins aus erfaßt wird, während die Naturgesetze diese Wirklichkeit bestimmen, wie sie in der gegenseitigen Beziehung des Inhalts bedingt ist. Im Gegensatz zu diesen konstitutiven Gesetzen heißen jene regulativ. Ihre Verwechslung ist die Quelle schlimmer Irrwege in dem Fortschritt der Wissenschaften. Die Biologie ist in ihrer erkenntniskritischen Grundlegung in höchsten Nöten, weil man das konstitutive Gesetz des Systems, des organischen Individuums, verwechselt oder zusammengeworfen hat mit dem regulativen Gesetz, der Idee der Zweckmäßigkeit. (Vgl. S. 185 ff. Ausführlicheres darüber in meinem Buche, »Seelen und Ziele«, Abschn. V.) Das, was sein soll, gehört nicht zur Natur, sondern nur das, was wird. Denn »werden« heißt zur Wirklichkeit des Seins gelangen, und alles, was wirklich in Raum und Zeit ist, gehört zur Natur. Das Gesetz des Sollens kann erst vollzogen werden, indem ihm die Natur als Mittel dient. Aber es ist keine Kraft, die in der Natur wirkt; am Naturgeschehen kann nichts dadurch geändert werden, sondern nur an unserer Stellung zur Natur. Ich soll das Gute tun, meine Pflicht erfüllen, z.B. jetzt eine bestimmte Arbeit vollenden, obgleich ich vielleicht lieber der Ruhe pflegte. Dies ist als Gebot unabhängig von allem Naturgesetz; nicht aber sein Inhalt, daß gerade diese Arbeit jetzt geleistet werde. Damit sich dieser Inhalt in der Wirklichkeit durch mein individuelles Dasein vollzieht, muß der Bau meines Gehirns und Nervensystems in der Entwickelungsreihe zahlloser Geschlechter so bedingt sein, daß sich unter den verschiedenen Reizen, die in diesem Augenblick meine Sinnesorgane treffen, gerade diejenigen Formen der Energieumwandlung vollziehen, welche die Kontraktion meiner Muskeln, die Bewegung meiner Gelenke in der erforderlichen Weise bewirken. Oder anders ausgedrückt, durch die Gewöhnung der Erziehung müssen unter den gleichzeitig in mir auftretenden Vorstellungen diejenigen die lebhafteren sein, die sich mit der Handlung der Pflichterfüllung verbinden. Die wirklich geschehene Handlung ist ein Naturvorgang, und sofern ich diese Handlung wirklich vorstelle, gehört sie in den notwendigen Naturzusammenhang. Aber in diesem Naturzusammenhang ist nichts mehr von der sittlichen Forderung zu finden, sondern nur die Wirklichkeit des Geschehens; der ganze Komplex des sittlich handelnden Individuums findet sich als eine Tatsache in der Natur, nur die ursprüngliche Bestimmung des Sollens findet sich nicht darin. Also bin ich in meiner Wirklichkeit, wie ich handelnd in Raum und Zeit bedingt bin, ganz in der Natur; von einem Inneren und Äußeren ist da nichts zu bemerken, weder Kern noch Schale, alles bin ich mit einem Male, Ursache und Wirkung, und für meine Vorstellung Motiv und Tat. Daß ich aber das, was ich bin, auch sein soll, das liegt nicht in der Natur, sondern in dem Gesetz der sittlichen Person, und ich darf es nicht etwa in ein unbekanntes Innere der Natur verlegen. Es gehört einem anderen Gebiete der Gesetzlichkeit an. Was Natur ist, haben wir ja als das Notwendig-Seiende von dem Sein-Sollenden abgeschieden; wir dürfen es nicht noch einmal spalten.

Ein anderes Beispiel! Hier sei eine Rose und hier sei ein Mensch, und der Mensch bricht die Rose, so sind diese Objekte und Handlungen naturnotwendig bedingt aus den chemisch-physikalischen Eigenschaften der Rose, dem Bau des Organismus des Menschen, den Reizen und Muskelbewegungen, die aus diesem örtlichen und zeitlichen Zusammentreffen hervorgehen. An alldem ändert sich nichts, wenn der Vorgang unter der Idee der Freiheit oder Zweckmäßigkeit bestimmt wird. Aber es kommt eine neue Bestimmung hinzu, nämlich ob die Handlung erlaubt ist oder nicht, oder ob die Handlung zweckmäßig ist oder nicht. Über die naturnotwendige Wirklichkeit der Handlung wird dadurch gar nichts festgesetzt; wohl aber über den Wert, den sie für ein Bewußtsein hat. Man wird meinen, wenn ich die Handlung unter dem Gesichtspunkt des Erlaubten oder Zweckmäßigen betrachte, so werde ich sie vielleicht unterlassen. Demnach griffe ja Freiheit und Zweckmäßigkeit in die Natur ein? In die Naturnotwendigkeit keineswegs. Wenn die Handlung unterlassen wird, so geschieht es ebenfalls naturnotwendig, weil die Bedingungen andre geworden sind. Die Vorstellungen des Erlaubten oder Zweckmäßigen sind mit den einzelnen Handlungen und ihren Folgen durch die biologische und soziale Entwicklung der Menschheit naturnotwendig verknüpft, und wenn, bei gleichem gegebenen Anreiz, die Handlung in Folge dieser hemmenden Vorstellungen unterbleibt, so geschieht es, weil eben diese Verknüpfung der Vorstellungen in diesem Menschen vorhanden war, bei einem andern, der sie vollzieht, aber nicht. Was durch die Idee der Freiheit oder Zweckmäßigkeit bestimmt wird, ist nicht, wie sich die Handlung vollzieht, sondern wie sie von der Einheit des Bewußtseins aus beurteilt wird. Ideen sind nur Gesetze für Persönlichkeiten; nur Persönlichkeiten können sittlich oder zweckmäßig handeln; als Persönlichkeiten sind sie für ihre Handlungen verantwortlich, nicht als Naturwesen.

Was hat aber, wird man sagen, Sittlichkeit und Zweckmäßigkeit für einen Sinn und für eine Geltung, wenn sie in die Naturnotwendigkeit nicht eingreifen kann, und doch unser ganzes Dasein als dieses empirische Einzelwesen und als dieser individuelle Geist durch Naturnotwendigkeit bedingt ist? Wie können wir denn unser Leben sittlich und zweckmäßig gestalten, wenn jede Vorstellung, jeder Gedanke, jede Handlung im Bau des Nervensystems angelegt ist und durch die Stellung des Organismus in Raum und Zeit ein für allemal voraus bestimmt ist?

Darauf antworten wir: Dieses empirische Einzelwesen und dieser individuelle Geist ist eben nicht mein ganzes Dasein. Wer dies meint, steht auf dem Standpunkt der naturalistischen Weltanschauung, für ihn gibt es keine Freiheit und keine Zweckmäßigkeit, und die sittliche Verantwortlichkeit kann er nur konstruieren als ein Bewußtwerden der Wirkung und Gegenwirkung des sozialen Lebens, nicht als eine Forderung an die Selbstbestimmung des Charakters.

Vom Standpunkte der kritischen Weltauffassung aus sagen wir vielmehr: Dieses empirische Einzelwesen und dieser individuelle Geist ist nur ein Teil von meiner Persönlichkeit. Und zwar ist es nur derjenige Teil meines Ich, als der ich allein als räumlich-zeitlicher Inhalt für die Erkenntnis, und zwar sowohl für die meinige wie für die Erkenntnis der andern Menschen, existiere. Nur insofern ich erkannt werden kann, bin ich ein Individuum in Raum und Zeit und dem Naturgesetz unterworfen. Die Naturnotwendigkeit ist diejenige Gesetzlichkeit, durch die bestimmt ist, wie sich meine Persönlichkeit als räumlich-zeitliches Wesen physisch und psychisch darstellt. Sie ist die Form, in der sich allein mein Verkehr mit andern Persönlichkeiten vollzieht, weil dieser Verkehr ein gegenseitiges Verständnis, ein Erkennen, voraussetzt. Sie ist die Form meiner Existenz als Gegenstand der theoretischen Erkenntnis. Inwiefern irgend etwas an meinem Ich einer Bestimmung in der Zeit unterliegt, inwiefern also der Inhalt dessen, was ich erlebe, als vergangenes oder zukünftiges Ereignis in Betracht kommt, so kann es nicht anders gedacht werden als durch andere Ereignisse notwendig bedingt. Es tritt unter den Gesichtspunkt der Notwendigkeit; diese ist die Gesetzlichkeit, wie etwas gedacht werden muß in der Zeit, wie es allein in der Zeit sein kann; sie ist damit die Gesetzlichkeit meiner realen Existenz als Einzelwesen.

Meine Persönlichkeit aber ist nicht in der Zeit und ist nicht im Raume. Zeit und Raum sind Mittel für die Persönlichkeit, um einen Inhalt zu haben, zu ordnen. Ebenso ist die Notwendigkeit ein Mittel, um den Inhalt in Form der Erkenntnis zu ordnen. Aber dieser Inhalt ist nicht um seiner selbst willen da, er wird erst erzeugt in der Form der Natur um der Persönlichkeit willen.


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