Wilhelm von Humboldt
Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen
Wilhelm von Humboldt

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XV

Da ich jetzt vollendet habe, was mir bei der Übersicht meines ganzen Plans im vorigen (s.  S. 115-120) nur allein noch übrigzubleiben schien, so habe ich nunmehr die vorliegende Frage in aller der Vollständigkeit und Genauigkeit beantwortet, welche mir meine Kräfte erlaubten. Ich könnte daher hier schließen, wenn ich nicht noch eines Gegenstandes erwähnen müßte, welcher auf das bisher Vorgetragene einen sehr wichtigen Einfluß haben kann, nämlich der Mittel, welche nicht nur die Wirksamkeit des Staats selbst möglich machen, sondern ihm sogar seine Existenz sichern müssen.

Auch um den eingeschränktesten Zweck zu erfüllen, muß der Staat hinlängliche Einkünfte haben. Schon meine Unwissenheit in allem, was Finanzen heißt, verbietet mir hier ein langes Räsonnement. Auch ist dasselbe dem von mir gewählten Plane nach nicht notwendig. Denn ich habe gleich anfangs bemerkt, daß ich hier nicht von dem Falle rede, wo der Zweck des Staats nach der Quantität der Mittel der Wirksamkeit, welche derselbe in Händen hat, sondern wo diese nach jenem bestimmt wird (s. S....). Nur des Zusammenhangs willen muß ich bemerken, daß auch bei Finanzeinrichtungen jene Rücksicht des Zwecks der Menschen im Staate und der daher entspringenden Beschränkung seines Zwecks nicht aus den Augen gelassen werden darf. Auch der flüchtigste Blick auf die Verwebung so vieler Polizei- und Finanzeinrichtungen lehrt dies hinlänglich. Meines Erachtens gibt es für den Staat nur dreierlei Arten der Einkünfte: 1. die Einkünfte aus vorbehaltnem oder an sich gebrachtem Eigentum; 2. aus direkten und 3. aus indirekten Abgaben. Alles Eigentum des Staats führt Nachteile mit sich. Schon oben (s.  S. 51-53) habe ich von dem Übergewichte geredet, welches der Staat als Staat allemal hat; und ist er Eigentümer, so muß er in viele Privatverhältnisse notwendig eingehen. Da also, wo das Bedürfnis, um welches allein man eine Staatseinrichtung wünscht, gar keinen Einfluß hat, wirkt die Macht mit, welche nur in Hinsicht dieses Bedürfnisses eingeräumt wurde. Gleichfalls mit Nachteilen verknüpft sind die indirekten Abgaben. Die Erfahrung lehrt, wie vielfache Einrichtungen ihre Anordnung und ihre Hebung voraussetzt, welche das vorige Räsonnement unstreitig nicht billigen kann. Es bleiben also nur die direkten übrig. Unter den möglichen Systemen direkter Abgaben ist das physiokratische unstreitig das einfachste. Allein – ein Einwurf, der auch schon öfter gemacht worden ist – eins der natürlichsten Produkte ist in demselben aufzuzählen vergessen worden, die Kraft des Menschen, welche, da sie in ihren Wirkungen, ihren Arbeiten bei unsren Einrichtungen mit zur Ware wird, gleichfalls der Abgabe unterworfen sein muß. Wenn man das System direkter Abgaben, auf welches ich hier zurückkomme, nicht mit Unrecht das schlechteste und unschicklichste aller Finanzsysteme nennt, so muß man indes auch nicht vergessen, daß der Staat, welchem so enge Grenzen der Wirksamkeit gesetzt sind, keiner großen Einkünfte bedarf und daß der Staat, der so gar kein eignes, von dem der Bürger geteiltes Interesse hat, der Hilfe einer freien, d. i. nach der Erfahrung aller Zeitalter wohlhabenden Nation gewisser versichert sein kann.

So wie die Einrichtung der Finanzen der Befolgung der im vorigen aufgestellten Grundsätze Hindernisse in den Weg legen kann, ebenso, und vielleicht noch mehr, ist dies der Fall bei der inneren politischen Verfassung. Es muß nämlich ein Mittel vorhanden sein, welches den beherrschenden und den beherrschten Teil der Nation miteinander verbindet, welches dem ersteren den Besitz der ihm anvertrauten Macht und dem letzteren den Genuß der ihm übriggelassenen Freiheit sichert. Diesen Zweck hat man in verschiedenen Staaten auf verschiedene Weise zu erreichen versucht, bald durch Verstärkung der gleichsam physischen Gewalt der Regierung – welches indes freilich für die Freiheit gefährlich ist –, bald durch die Gegeneinanderstellung mehrerer einander entgegengesetzter Mächte, bald durch Verbreitung eines der Konstitution günstigen Geistes unter der Nation. Dies letztere Mittel, wie schöne Gestalten es auch vorzüglich im Altertum hervorgebracht hat, wird der Ausbildung der Bürger in ihrer Individualität leicht nachteilig, bringt nicht selten Einseitigkeit hervor und ist daher am wenigsten in dem hier aufgestellten Systeme ratsam. Vielmehr müßte diesem zufolge eine politische Verfassung gewählt werden, welche sowenig als möglich einen positiven speziellen Einfluß auf den Charakter der Bürger hätte und nichts anders als die höchste Achtung des fremden Rechts, verbunden mit der enthusiastischsten Liebe der eignen Freiheit, in ihnen hervorbrächte. Welche der denkbaren Verfassungen dies nun sein möchte, versuche ich hier nicht zu prüfen. Diese Prüfung gehört offenbar allein in eine Theorie der eigentlichen Politik. Ich begnüge mich nur an folgenden kurzen Bemerkungen, welche wenigstens die Möglichkeit einer solchen Verfassung deutlicher zeigen. Das System, das ich vorgetragen habe, verstärkt und vervielfacht das Privatinteresse der Bürger, und es scheint daher, daß eben dadurch das öffentliche geschwächt werde. Allein es verbindet auch dieses so genau mit jenem, daß dasselbe vielmehr nur auf jenes, und zwar wie es jeder Bürger – da doch jeder sicher und frei sein will – anerkennt, gegründet ist. So dürfte also doch gerade bei diesem System die Liebe der Konstitution am besten erhalten werden, die man sonst oft durch sehr künstliche Mittel vergebens hervorzubringen strebt. Dann trifft auch hier ein, daß der Staat, der weniger wirken soll, auch eine geringere Macht und die geringere Macht eine geringere Wehr braucht. Endlich versteht sich noch von selbst, daß, so wie überhaupt manchmal Kraft oder Genuß den Resultaten aufgeopfert werden müssen, um beide vor einem größeren Verlust zu bewahren, eben dies auch hier immer angewendet werden müßte.

So hätte ich denn jetzt die vorgelegte Frage, nach dem Maße meiner gegenwärtigen Kräfte, vollständig beantwortet, die Wirksamkeit des Staats von allen Seiten her mit den Grenzen umschlossen, welche mir zugleich ersprießlich und notwendig schienen. Ich habe indes dabei nur den Gesichtspunkt des Besten gewählt; der des Rechts könnte noch neben demselben nicht uninteressant scheinen. Allein wo eine Staatsgesellschaft wirklich einen gewissen Zweck, sichere Grenzen der Wirksamkeit freiwillig bestimmt hat, da sind natürlich dieser Zweck und diese Grenzen – sobald sie nur von der Art sind, daß ihre Bestimmung in der Macht der Bestimmenden lag – rechtmäßig. Wo eine solche ausdrückliche Bestimmung nicht geschehen ist, da muß der Staat natürlich seine Wirksamkeit auf diejenigen Grenzen zurückzubringen suchen, welche die reine Theorie vorschreibt, aber sich auch von den Hindernissen leiten lassen, deren Übersehung nur einen größeren Nachteil zur Folge haben würde. Die Nation kann also mit Recht die Befolgung jener Theorie immer so weit, aber nie weiter erfordern, als diese Hindernisse dieselbe nicht unmöglich machen. Dieser Hindernisse nun habe ich im vorigen nicht erwähnt; ich habe mich bis hieher begnügt, die reine Theorie zu entwickeln. Überhaupt habe ich versucht, die vorteilhafteste Lage für den Menschen im Staat aufzusuchen. Diese schien mir nun darin zu bestehen, daß die mannigfaltigste Individualität, die originellste Selbständigkeit mit der gleichfalls mannigfaltigsten und innigsten Vereinigung mehrerer Menschen nebeneinander aufgestellt würde – ein Problem, welches nur die höchste Freiheit zu lösen vermag. Die Möglichkeit einer Staatseinrichtung, welche diesem Endzweck sowenig als möglich Schranken setzte, darzutun war eigentlich die Absicht dieser Bogen und ist schon seit längerer Zeit der Gegenstand alles meines Nachdenkens gewesen. Ich bin zufrieden, wenn ich bewiesen habe, daß dieser Grundsatz wenigstens bei allen Staatseinrichtungen dem Gesetzgeber als Ideal vorschweben sollte.

Eine große Erläuterung könnten diese Ideen durch die Geschichte und Statistik – beide auf diesen Endzweck gerichtet – erhalten. Überhaupt hat mir oft die Statistik einer Reform zu bedürfen geschienen. Statt bloße Data der Größe, der Zahl der Einwohner, des Reichtums, der Industrie eines Staats, aus welchen sein eigentlicher Zustand nie ganz und mit Sicherheit zu beurteilen ist, an die Hand zu geben, sollte sie, von der natürlichen Beschaffenheit des Landes und seiner Bewohner ausgehend, das Maß und die Art ihrer tätigen, leidenden und genießenden Kräfte und nun schrittweise die Modifikationen zu schildern suchen, welche diese Kräfte teils durch die Verbindung der Nation unter sich, teils durch die Einrichtung des Staats erhalten. Denn die Staatsverfassung und der Nationalverein sollten, wie eng sie auch ineinander verwebt sein mögen, nie miteinander verwechselt werden. Wenn die Staatsverfassung den Bürgern, seis durch Übermacht und Gewalt oder Gewohnheit und Gesetz, ein bestimmtes Verhältnis anweist, so gibt es außerdem noch ein andres, freiwillig von ihnen gewähltes, unendlich mannigfaltiges und oft wechselndes. Und dies letztere, das freie Wirken der Nation untereinander, ist es eigentlich, welches alle Güter bewahrt, deren Sehnsucht die Menschen in eine Gesellschaft führt. Die eigentliche Staatsverfassung ist diesem, als ihrem Zwecke, untergeordnet und wird immer nur als ein notwendiges Mittel und, da sie allemal mit Einschränkungen der Freiheit verbunden ist, als ein notwendiges Übel gewählt. Die nachteiligen Folgen zu zeigen, welche die Verwechselung der freien Wirksamkeit der Nation mit der erzwungenen der Staatsverfassung dem Genuß, den Kräften und dem Charakter der Menschen bringt, ist daher auch eine Nebenabsicht dieser Blätter gewesen.


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