Andreas Gryphius
Carolus Stuardus
Andreas Gryphius

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In der 2. Abhandelung.

V. l. Entstimmete Harffe. Die Harffe ist das Wapen des Königreichs Irrland. Die Schotten führen einen Lewen mit Lilien in den Enden des Schildes umbgeben. Engelland in gevirdten Schilde drey Lewen und drey Lilien / so den Anspruch an das Königreich Franckreich bedeuten. Von den letztern Lewen und Lilien ist das ausbündige Lateinische Epigramma an Königin Elisabeth geschriben:

Qui Leo de Juda est, & flos de Flore Leones
Sospitet, & flores protegat Ille Tuos.

(Zum Text)

V. 7. Jerne / oder Juerna ist der alte Namen Irrlandes. So auch bey Euchstathio, Bernia genennet. (Zum Text)

V. 50. [das tolle Toben] Besihe König Carols Gedancken in Icone Basilic. C. IV. von dem Geschrey des Volckes in London / schrecklich war es anzusehen und zu hören / daß sich die Lehrbuben der Handwercks Leute und derogleichen junge Rotten mit vil tausenden zusammen gegeben / und mit grossem abscheulichen Geschrey bald vor dem Parlaments Hause / bald vor dem Königlichen Pallast dises und jenes mutwilligst begehren dörfften / worzu sie denn von vilen angetriben worden. (Zum Text)

V. 71. V. 72. Verrähter / Ketzer / welche SchandNamen dem Stadthalter / dem Ertzbischoff und nachmals dem Könige selbst zugeleget! die ersten Zwey wurden beschuldiget hohen Verrahts / der König verdammt als ein Tyrann / Verrähter / u.d.gleichen / und muste hin und wider ausgeschrien werden als einer der den in Engelland gewöhnlichen Gottesdinst zu unterdrucken gesonnen. Besihe diser dreyen letzte Worte die sie auff dem Richt-Platze geführet. (Zum Text)

V. 92. Selbst Haubt / Hirt und Bischoff. Man sihet hir auff die so genennete Independentes, welche wir Freysinnige oder Vngebundene nennen / eigentlich heissen es solche Leute / welche in Gewissens Sachen auff nimandes ihr Absehen haben. Elenchus Motuum Britannic. Independentes audire non recusant, nato inde nomine, quod hi nullius Ecclesiae nationalis, nullius civilis ordinis arbitrio pendentes, omnia ad doctrinam Regimenque Ecclesiasticum spectantia intra privatos coetus administrarunt, non quod de religione magnopere solliciti essent Horum plerique, sed quod speciosa ista professio latissimam panderet Sectis omnibus fenestram p. 137. Honorius Reggius. Independentes, sicut producunt, ita & fovent ac nutriunt Sectas; ac semper cum iis contra Presbyterianos colludunt. Eo mox insaniae delapsi sunt, ut pro absoluta toleratione omnium Religionum voce, scripto, mox & gladio id acturi pugnent. Deren erster Stiffter ist / wie abgemeldet / Hugo Peter gewesen / welcher zu Roterdam dise Braut geziret / nachmals in Engelland eingeführet woselbst sie von dem Cromwell auffs höchste behaubtet / welchen auch Salmasius nicht unrecht Regem und Caput Independentium nennet. (Zum Text)

V. 101. Vnser Tod zu schnödem Lockaaß dinen. Besihe warhafften Bericht von König Carls Leben / Regirung und Tod auff der 83. Seitten. Hirzu / wird dar gesetzet; kam der beklägliche Tod des Ertzbischoffen von Canterberg / welcher / wie oberwehnet / vir Jahre in der Tour von Londen gefänglich gesessen; aber alleine als eine Lockebrod / zu Widerhereinführung der Schotten (wann das Parlament ihrer Zweyten Hülff benötiget seyn solte) bewahret worden: Gleich wie sie vorhin mit des Graffen von Strafforts Person diselbe eingelocket hatten. Demnach nun die Schotten gekommen / und in Norden gute Dinste geleistet / erachtete man für gut sie mit selbigem Blute / darnach ihnen so hefftig gedurstet hatte / zu gratificiren. Vnd ward darauff der Ertz-Bischoff im Hause der Gemeine hoher Verrähterey schuldig erkant / und im (so schwachen) Hause der Herren / (daß nur 7. derselben / benantlich die Grafen von Kent / Pembrock / Salingsburg und Bullingbrock / und die Herren von North / Gray und Brewes bey seiner Verurtheilunge gegenwertig waren) zum tode condemniret, darauff ward er am 10. Januarii nacher dem Schavott auf Tourhill gebracht und endigte daselbst sein Leben mit solcher modesten Beständigkeit und so grosser Gottesfurcht / daß eben seine ärgeste Feinde / welche dahin gekommen waren die Execution mit Hertzens Freuden anzuschauen / mit weinenden Augen wider zurück kehreten. (Zum Text)

V. 112. [So blib das Kirchen-Gut] Die gantze Zweyspalt zwischen dem Könige und den Schotten / welcher hernach die Auffruhr in Engelland gefolget / hat sich wegen Einraumung der Kirchengütter in Schottland entsponnen. Welchen Verlauff der Bericht von dem Leben und Tode Caroli auffs genaueste mit folgenden Worten zusammen gezogen / auf der 43. 44. 45. 46. 47. und 48. Seite. In den unmündigen Jahren Königs Jacobi wurden alle Länder der Cathedral Kirchen und geistlichen Häuser / welche durch eine Handlunge des Parlaments der Cron zugeeignet worden (aus Nachsehen des Grafen von Murray und anderer Regenten) unter die grossen Herren selbigen Königreichs partiret, umb selbige desto besser zur Hand zu haben. Diselbige aber / nach deme sie die possession besagter Länder / und dem geistlichen Gute angehöriger Regalitäten und Zehenden überkommen / besassen solche mit Stoltz und Vbermuts genug / in ihren verschidenen Gebiten / hilten die Clerisey zu geringen Stipendien / und den armen Bauersmann zur bedaurlichen Schlaverey und Subjection.

Als nun König Carl bey Annehmunge der Cron in Krigen engagiret und von dannen zu Fortsetzunge derselben wenig Vorschub hatte / ward Er durch guttachten seines Raths in selbigem Königreiche vermocht solche Länder / Zehenden und Regalitäten widerumb zu sich zu nehmen / als wozu die itzige Occupanten kein ander Recht hatten vorzuschützen / als die unbefugte Anmassung ihrer Vorfahren. Dises beflisse er sich ins Werck zu setzen / und zwar erstlich durch eine Revocations-Acte / wie aber diser Weg nicht vorträglich schine / verfolgete er es durch einen ordentlichen Process, und erlangte eine Commission die Superioritäten und Zehenden zu restituiren und dem Könige mit solchen Conditionen wider einzuräumen / welche der Cron zu Nutzen zu der Geistlichen Stipendien Verbesserunge / und des gemeinen Volckes Erträgligkeit gereichen möchten. Aber die stoltze Schotten erwehleten liber / ihr Vaterland in Gefahr gäntzlichen Verderbs zu setzen / als sich der jenigen Macht / oder vilmehr Tyranney / so sie bißhero über ihre Vnterthanen / (also nenten sie diselben) geübet / im geringsten zu begeben / und machten darauff eine Zusammenschwerung / dem Könige in allem /was im folgendem Parlamente (die Kirchen affairen betreffend) vorgebracht würde / sich zu wider setzen. Weiln aber die Religion und deren Vorschützung der sicherste Weg ist den Pöbel zu berücken: also musten sie auch andere Mittel erdencken (als ihr eigenes privat interesse) den König von Verfolgunge der besagten Commission abzuhalten; welches ihnen denn nach Wundsch anginge / und zwar folgender Gestalt.

König Jacobus hatte bey erster Antrettung der Cron Ihme fürgenommen die Kirche von Schottland mit der von Engelland zur Gleichheit im Regimente und Gottesdinste zu bringen / darinnen auch so weit avanciret, daß er die Bischofferey unter ihnen einführete / und neue Bischöffe ernante für so vil Bischoffthümer als in alten Zeiten zu selbiger Kirchen gehörig gewesen; Deren drey die Consecration von dem Bischoffe von Engelland empfingen / und zu ihrer Heimbkunfft ihren übrigen Collegen conferirten. Welche Bischoffe er mit behuefigen hohen Commissionen versahe / den übermüttigen und dominirenden Geist der Preßbyterianer desto besser in Zaum zu halten. Folgends verschaffte er / das bey der Versamlunge zu Aberden im Jahr MDCXVI. eine Handlunge bekräfftiget wurde / zu Auffrichtung einer Kirchen-Ordnung / und extrahirunge etlicher neuen Regeln / aus den alten zerstreuten Acten der vorzeitigen Versamlungen. Bey der Versamlung zu Perth MDCXVIII. erhilte er eine Ordre das Abendmal des HErren kniende zu empfangen / auch selbiges / und die heilige Tauffe auff euserste Nothfälle in Privat-Häusern zu reichen. Item die Confirmation der Bischoffe / und endlich die Celebration der hohen Feste / als Christi Geburt: Leiden: Aufferstehen: Himmelfahrt und Herniderkommung des heiligen Geistes. Welches alles im nechstfolgenden Parlamente confirmiret worden.

So weit brachte der verständige König dises Werck / ehe und bevor er sich in die Pfältzische Sache einmischete. Die ruptur mit Spanien und darauff erfolgender Krig / lenckten seine Gedancken ab von Verfolgunge solches löblichen Fürnehmens / welches sein Sohn (mehr mit ausländischen Krigen und einheimischer Vnruhe beladend wesend) nicht Zeit hatte zu vollführen ehe er seine Sachen zum guten Stande gebracht und ihme so wol einige Macht als Glorie erworben; Sondern weil es eine Sache war / die nach und nach mit guter Weile und nicht auff einmal wolte gethan seyn / resolvirete er sich zuförderst eine Ratifications Acte bekräfftigen zu lassen über allem was von seinem Herren Vatern hirinn gethan und fürgenommen / und alsdann mit Einführung der allgemeinen Kirchenordnung fortzufahren. In welches effectuirunge er dasmahl / als er nach Schottland zoge / dessen unglückselige Cron zu empfahen wegen Bekräfftigung gemelter Ratifications-Acte im Parlement desselben Königreichs vil stärckern Widerstandt fande / als er Vrsache hatte gewertig zu seyn: aber doch zu letzte diselbe per Majora erhilte.

Dises gabe ihme die erste Anzeige ihrer Abneigung zu seiner Person und Gouvernement; Nichts desto weniger fuhr er fort in Verfolgunge seines Fürhabens. Dann nicht lange nach seiner Wideranheimkunfft in Engelland ordinirte er den Dechanten seiner Königlichen Capellen zu Edenburg / darinne Gebete zu lesen nach Innhalt der Engelländischen Kirchen-Verfassung; alle Monat Communion zu halten / und das heilige Abendmal kniend zu empfangen: Wenn es ein Bischoff reichete / solte solches in seinem Bischofflichen Habite und Zirath geschehen; von einem gemeinen Prediger aber in seinem Chor-Rocke verrichtet werden; und letzlich daß nicht allein die Herren des Raths / sondern auch die Herren der Versamlunge / und so vil von dem Magistrate als bequämlich sein könte / an Son- und Heiligen-Tagen dem Gottesdinste beizuwohnen nicht unterlassen sollten: Ihme selbst nicht scheinmangelnde Hoffnung machend / daß durch dises Mittel die Engelländische Kirchen-Verfassung / als welche gleichsam in der Königlichen Capelle hirmit angenommen war / bey den Kirchen zu Edenburg desto eher statt finden / und allgemählich von den übrigen Kirchen selbigen Königreichs werde acceptiret werden. Aber die Preßbyterianische Schotten / welchen des Königs Intention unverborgen war / beredeten den gemeinen Pöbel / daß dises Vorhaben nur dahin zilete / die bedrückte Kirche von Schottland dem Abergläubischen Gottesdinste und Ceremonien der Kirchen von Engelland zu unterwerffen /und daß derowegen ihnen gebührete für einen Mann zu stehen / und deroselben Einführunge sich zu widersetzen.

Die Grossen und von Adel in selbigem Königreiche / (für nichts anders mehr als der oberwehnte Commission de restituendo sich fürchtende) ergreiffen dise Gelegenheit auch / und durch einige malcontenten selbiger Nation / welchen der König in Gunst-Außtheilunge nicht so liberal als sein Herr Vater gewesen / secundiret seind / beflissen sich dem Volck eine Furcht und Jalousie einzubilden als ob Schottland zu einer Provintz gemachet / und hinfüro durch einen Vice-Roy oder Stadt-halter (gleich Irrland) gouverniret werden solte. Deßgleichen geschahe auch von den jenigen Herren des geheimbten Raths / welche vorhin ihres belibens gouverniret hatten / und anitzo durch Einsetzunge eines Praesidenten oder Haubt Rath-schlägs Directorn, Ihre Macht vermindert / und ihre Personen verkleinert achteten: Also / daß der Pöbel durchgehends in diser Opinion vernarret seind / als ob beedes ihre Geist- und Weltliche Libertät nicht in geringe Gefahr lifen; von der Preßbyterianischen Faction sich leichtlich einnehmen lisse / wie aus einer Ärgerlichen und auffrührischen Anno MDCXXXIV. publicirten Schrifft klärlich erschine / darinne dem Könige nicht allein eine vorhabende Veränderung des Regiments in selbigem Königreiche beygemessen / sondern er auch einer grossen Zuneigunge zur Catholischen Religion bezüchtiget worden.

Der Autor diser Schrifft war nicht zu erforschen. Der fürnehmste Fautor aber war der Lord Balmerino, welcher dessen mit Recht überführet / und als ein Verräther condemniret / aber durch des Königes grosse Güttikeit begnädigt / und durch solche Begnädigung zu Verübunge hernachfolgender Missethaten beym Leben erhalten ward. (Zum Text)


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