Honoré de Balzac
Eine dunkle Geschichte
Honoré de Balzac

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Gotthard, der offenbar von Herrn von Granville aufgeklärt war, gab beim Verhör zu, daß Michu ihn gebeten hatte, ihm Säcke mit Kalk zu bringen. Denn bis dahin hatte er stets zu weinen begonnen, wenn er gefragt wurde.

»Warum haben Sie oder Gotthard nicht sofort den Friedensrichter oder den Feldhüter nach dem Zaune geführt?« fragte der öffentliche Ankläger. »Ich habe nie geglaubt, daß wir wegen eines Kapitalverbrechens angeklagt werden könnten«, sagte Michu.

Alle Angeklagten außer Gotthard wurden hinausgeführt. Als dieser allein war, beschwor der Präsident ihn, in seinem Interesse die Wahrheit zu sagen, und wies ihn darauf hin, daß seine gespielte Blödigkeit verschwunden sei. Keiner der Geschworenen hielte ihn für schwachsinnig. Wenn er vor dem Gerichtshofe weiter schwiege, könne er sich ernste Strafen zuziehen; sagte er jedoch die Wahrheit, so würde er wahrscheinlich freigesprochen. Gotthard weinte, schwankte und sagte schließlich, Michu hätte ihn gebeten, ihm mehrere Säcke Kalk zu holen, aber jedesmal hätte er ihn im Pachthof getroffen. Auf die Frage, wieviel Säcke er gebracht hätte, antwortete er: »Drei.«

Nun entstand zwischen Gotthard und Michu eine Debatte darüber, ob es drei einschließlich des Sackes waren, den er ihm im Augenblick der Verhaftung brachte; dann wären es nur zwei Säcke oder drei außer dem letzten gewesen. Dieser Streit endete zu Michus Gunsten. Für die Geschworenen waren nur zwei Säcke gebraucht worden, aber sie schienen in diesem Punkte schon ihre Überzeugung zu haben. Bordin und Herr von Granville hielten es für nötig, sie mit Kalk zu sättigen und sie derart zu ermüden, daß sie nichts mehr begriffen. Herr von Granville stellte den Antrag, Sachverständige zu ernennen, um den Zustand des Zaunes zu prüfen.

»Der Direktor der Jury«, sagte der Verteidiger, »hat sich begnügt, die Örtlichkeit zu besichtigen, weniger um eine strenge Besichtigung vorzunehmen, als um dort eine Ausflucht Michus zu entdecken. Aber nach unserer Meinung hat er seine Pflicht versäumt, und sein Fehler muß uns zugute kommen.«

In der Tat ernannte das Gericht Sachverständige zwecks Feststellung, ob einer der Pfosten des Zaunes neuerdings ausgebessert worden war. Doch der öffentliche Ankläger wollte noch vor der Prüfung durch Sachverständige in dieser Sache den Sieg davontragen.

»Sie hätten sich«, sagte er zu Michu, »die Stunde zwischen halb sechs und halb sieben Uhr, wo es nicht mehr hell ist, ausgesucht, um allein den Zaun auszubessern?«

»Herr von Hauteserre hatte mich gescholten!«

»Aber,« sagte der öffentliche Ankläger, »wenn Sie den Kalk zu dem Zaune verwendet haben, so haben Sie doch einen Kübel und eine Kelle gebraucht. Wenn Sie nun so bald zu Herrn von Hauteserre gegangen sind, um ihm zu melden, Sie hätten seinen Befehl ausgeführt, so können Sie unmöglich erklären, warum Gotthard Ihnen noch Kalk brachte. Sie müssen doch an Ihrem Pachthof vorbeigegangen sein; dann hätten Sie da Ihre Werkzeuge abgelegt und Gotthard Bescheid gesagt.«

Bei diesen niederschmetternden Argumenten entstand furchtbare Stille im Zuschauerraum.

»Nun, gestehen Sie,« fuhr der Ankläger fort, »es war nicht ein Pfosten, den Sie eingemauert haben . . .«

»Glauben Sie denn den Senator?« fragte Michu mit tief ironischer Miene.

Herr von Granville bat den öffentlichen Ankläger in aller Form, sich hierüber zu erklären. Michu sei der Entführung, der Freiheitsberaubung angeklagt, aber nicht des Mordes. Nichts war bedeutungsvoller als diese Zwischenfrage. Nach dem Gesetzbuch vom Brumaire des Jahres IV war es dem öffentlichen Ankläger verboten, während der Verhandlungen irgendeinen neuen Klagepunkt einzuführen. Er mußte sich bei Strafe der Nichtigkeit an den Wortlaut der Anklageschrift halten. Der öffentliche Ankläger gab zur Antwort, daß Michu als Haupturheber des Attentats, der im Interesse seiner Herren die ganze Verantwortung auf sich genommen habe, es wohl hätte nötig haben können, den Eingang des noch unbekannten Ortes, wo der Senator schmachtete, zu vermauern. Mit Fragen bedrängt, vor Gotthard gequält und in Selbstwidersprüche verwickelt, schlug Michu mit der Faust wütend auf das Geländer der Angeklagtentribüne und sagte:

»Ich habe mit der Entführung des Senators nichts zu tun. Ich glaube gern, daß seine Feinde ihn einfach eingesperrt haben. Aber wenn er wieder auftaucht, werden Sie sehen, daß der Kalk zu nichts hat dienen können.«

»Gut!« sagte der Advokat und wandte sich an den öffentlichen Ankläger; »Sie haben für die Verteidigung meines Klienten mehr getan, als ich hätte sagen können.«

Mit dieser dreisten Behauptung, die die Geschworenen überraschte und der Verteidigung einen Vorteil gab, wurde die erste Sitzung aufgehoben. Und so beglückwünschten die Advokaten der Stadt und Bordin den jungen Verteidiger begeistert. Der öffentliche Ankläger, ob dieser Behauptung beunruhigt, fürchtete in eine Falle gegangen zu sein, und in der Tat war er in eine von den Verteidigern sehr geschickt gestellte Schlinge gefallen, wobei Gotthard seine Rolle wunderbar gespielt hatte. Die Witzbolde der Stadt sagten, man hätte die Sache wieder ausgebessert, der öffentliche Ankläger hätte den Kalk schlecht gerührt und die Simeuses würden schlohweiß wie Kalk werden. In Frankreich gehört alles ins Bereich des Scherzes: er ist der König. Man scherzt auf dem Schafott, an der Beresina, auf den Barrikaden, und irgendein Franzose wird gewiß vor dem großen Gerichtshof des Jüngsten Gerichts noch Witze machen.

Am nächsten Tage wurden die Belastungszeugen vernommen: Frau Marion, Frau Grévin, ihr Gatte, der Kammerdiener des Senators und Violette, dessen Aussagen nach den Ereignissen leicht vorzustellen sind. Alle erkannten die fünf Angeklagten wieder, die vier Edelleute mehr oder weniger zögernd, aber Michu mit Bestimmtheit. Beauvisage gab die Worte an, die Herrn von Hauteserre entschlüpft waren. Der Bauer, der das Kalb hatte kaufen wollen, wiederholte die Worte des Fräuleins von Cinq-Cygne. Die Sachverständigen bestätigten bei ihrer Vernehmung ihren Bericht über den Vergleich der Hufspuren mit den Eisen der Pferde der vier Edelleute, die nach der Anklage völlig übereinstimmten. Dieser Umstand gab natürlich Anlaß zu einer heftigen Debatte zwischen Herrn von Granville und dem öffentlichen Ankläger. Der Verteidiger nahm den Hufschmied von Cinq-Cygne beiseite und konnte in der Verhandlung feststellen, daß gleiche Hufeisen ein paar Tage zuvor an landfremde Leute verkauft worden waren. Außerdem erklärte der Hufschmied, daß er derart nicht nur die Pferde des Schlosses von Cinq-Cygne, sondern viele andre im Kreise beschlüge. Schließlich war Michus Pferd ausnahmsweise in Troyes beschlagen worden, und diese Hufspur befand sich unter den im Park festgestellten nicht.

»Michus Doppelgänger kannte diesen Umstand nicht«, sagte Herr von Granville, die Geschworenen anblickend, »und die Anklage hat nicht festgestellt, daß wir eins der Pferde aus dem Schlosse gebraucht haben.«

Im übrigen widerlegte er die Aussage Violettes betreffs der Ähnlichkeit der Pferde, denn er hatte sie nur von fern und von hinten gesehen. Trotz der unglaublichen Anstrengungen des Verteidigers wurde Michu durch die Masse der positiven Zeugenaussagen schwer belastet. Der Ankläger, das Publikum, der Gerichtshof und die Geschworenen fühlten sämtlich, wie es die Verteidigung vorausgesehen hatte, daß die Schuld des Dieners die der Herren nach sich zog. Bordin hatte den Knoten des Prozesses richtig erraten, als er Herrn von Granville zu Michus Verteidiger machte, aber damit gab die Verteidigung ihre Geheimnisse preis. So war denn alles, was den früheren Verwalter von Gondreville betraf, von pochendem Interesse. Übrigens war Michus Haltung prachtvoll. Er entwickelte bei diesen Verhandlungen den ganzen Scharfsinn, mit dem die Natur ihn begabt hatte, und je länger das Publikum ihn sah, erkannte es seine Überlegenheit an. Aber seltsam: nun schien er um so gewisser der Urheber des Attentats zu sein!

Die Entlastungszeugen, die in den Augen der Geschworenen und des Gesetzes weniger ernst zu nehmen sind, schienen nur ihre Pflicht zu tun; man hörte sie an, um sein Gewissen zu beruhigen. Zunächst wurden weder Martha noch Herr und Frau von Hauteserre vereidigt, und Katharina sowie die Durieus traf als Dienstboten das gleiche Los. Herr von Hauteserre sagte aus, er habe Michu in der Tat befohlen, den umgestürzten Pfosten wieder aufzustellen. Die Erklärung der Sachverständigen, die soeben ihren Bericht verlasen, bestätigte die Aussage des alten Edelmannes, gab aber auch dem Direktor der Jury gewonnenes Spiel, denn es hieß darin, sie vermöchten den Zeitpunkt, wo diese Arbeit ausgeführt worden sei, nicht anzugeben. Es könnten seitdem ebensogut mehrere Wochen wie zwanzig Tage verstrichen sein.

Das Erscheinen des Fräuleins von Cinq-Cygne erregte die lebhafteste Neugier. Doch als sie ihre Vettern nach dreiundzwanzigtägiger Trennung auf der Anklagebank wiedersah, war ihre Gemütsbewegung so heftig, daß sie wie eine Schuldige aussah. Sie verspürte ein furchtbares Verlangen, neben den Zwillingen zu sitzen, und mußte, wie sie später sagte, alle Kraft aufbieten, um ihre Wut zu bezwingen; sie hätte den öffentlichen Ankläger ermorden mögen, um in den Augen der Welt mit ihnen schuldig zu sein. Sie erzählte naiv, bei der Heimkehr nach Cinq-Cygne hätte sie Rauch im Park gesehen und an einen Brand geglaubt. Lange hätte sie gemeint, der Rauch rühre von verbranntem Unkraut her.

»Doch ist mir später«, sagte sie, »eine Einzelheit eingefallen, die ich der Beachtung der Justiz anheimstelle. In den Schnüren meines Reitkleides und in den Falten meiner Halskrause fand ich Überreste wie von verbranntem Papier, das der Wind fortgetragen hat.«

»War der Rauch beträchtlich?« fragte Bordin.

»Ja,« entgegnete Fräulein von Cinq-Cygne, »ich glaubte an einen Brand.«

»Das kann dem Prozeß eine Wendung geben«, sagte Bordin. »Ich ersuche den Gerichtshof, eine sofortige Untersuchung der Örtlichkeit anzuordnen, wo der Brand stattgefunden hat.«

Der Präsident ordnete sie an.

Grévin wurde auf Antrag der Verteidiger zurückgerufen und über diesen Umstand befragt. Er erklärte, nichts darüber zu wissen. Aber Bordin und Grévin tauschten miteinander Blicke aus, die sie gegenseitig aufklärten.

»Da liegt der Prozeß!« sagte sich der alte Anwalt.

»Sie haben es!« dachte der Notar.

Aber die zwei schlauen Füchse auf beiden Seiten begriffen, daß die Untersuchung vergeblich war. Bordin sagte sich, Grévin würde verschwiegen sein wie das Grab, und Grévin beglückwünschte sich selbst, daß er die Spuren des Feuers hatte verschwinden lassen.

Um diesen Punkt zu erschöpfen, der in der Verhandlung nebensächlich war und kindisch erscheint, doch für die Rechtfertigung, welche die Geschichte den jungen Leuten schuldet, wesentlich ist, erklärten die mit der Besichtigung des Parks beauftragten Sachverständigen und Pigault, keine Stelle mit Brandspuren gefunden zu haben. Bordin ließ zwei Arbeiter vorladen, und diese sagten aus, sie hätten auf Befehl des Verwalters einen Teil der Wiese, deren Gras verbrannt war, umgegraben, doch hätten sie nicht darauf geachtet, von welchem Stoffe die Asche herrührte. Der auf Anfordern der Verteidiger nochmals vorgerufene Verwalter sagte aus, als er am Schlosse vorbeigekommen sei, um sich den Maskenzug in Arcis anzusehen, habe der Senator ihm befohlen, den Teil der Wiese umzugraben, der dem Senator am Morgen beim Spazierengehen aufgefallen sei.

»War dort Kraut oder Papier verbrannt worden?«

»Ich habe nichts gesehen, woraus man schließen könnte, daß Papier verbrannt worden ist«, entgegnete der Verwalter.

»Nun,« sagten die Verteidiger, »wenn dort Kraut verbrannt worden ist, so hat es doch jemand hinschaffen und anzünden müssen.«

Die Aussagen des Pfarrers von Cinq-Cygne und des Fräuleins Goujet machten einen günstigen Eindruck. Als sie vom Vespergottesdienst kamen und nach dem Walde gingen, sahen sie die Edelleute und Michu das Schloß verlassen und nach dem Walde reiten. Die Stellung und der gute Ruf des Abbé Goujet gaben seinen Worten Gewicht.

Das Plädoyer des öffentlichen Anklägers, der sicher war, die Verurteilung durchzusetzen, war so, wie alle solche Anklagereden sind. Die Angeklagten waren unverbesserliche Feinde Frankreichs, seiner Einrichtungen und Gesetze. Sie hatten ein Verlangen nach Unruhen. Obwohl sie in die Attentate auf das Leben des Kaisers verwickelt waren, obwohl sie in der Armee Condés gedient hatten, hatte der hochherzige Herrscher sie von der Liste der Emigranten gestrichen. Und so zahlten sie ihm den Lohn für seine Milde! Kurz, es waren alle deklamatorischen Redensarten, die man im Namen der Bourbonen gegen die Bonapartisten wiederholt hat und die heute im Namen des jüngeren Zweiges gegen die Republikaner und die Legitimisten wiederholt werden. Diese Gemeinplätze, die bei einer befestigten Regierung einen Sinn hätten, werden zum mindesten komisch erscheinen, wenn die Geschichte sie im Munde des Staatsanwalts zu allen Zeiten gleichlautend findet. Auf sie paßt das aus älteren Wirren stammende Wort: »Die Etikette hat gewechselt, aber der Wein ist stets der gleiche!« Der öffentliche Ankläger, der übrigens einer der hervorragendsten Staatsanwälte des Kaiserreichs wurde, schrieb das Delikt der Absicht der heimgekehrten Emigranten zu, gegen die Wegnahme ihrer Güter zu protestieren. Es gelang ihm recht gut, die Zuhörer über die Lage des Senators erzittern zu lassen. Dann häufte er die Beweise, die halben Beweise, die Wahrscheinlichkeiten mit einem Talent, das durch den sicheren Lohn für seinen Eifer noch angestachelt wurde; danach setzte er sich ruhig hin und erwartete das Feuer des Verteidigers.

Herr von Granville hat nur in dieser Kriminalsache plädiert, aber sie machte ihm einen Namen. Zunächst fand er für seine Verteidigungsrede jenen Schwung der Beredsamkeit, den wir heute bei Berryer bewundern. Dann hatte er die Überzeugung von der Unschuld der Angeklagten, die stets eins der mächtigsten Hilfsmittel des Wortes ist. Nachfolgend die Hauptpunkte seines Plädoyers, das die Zeitungen jener Zeit ungekürzt wiedergaben. Zunächst rückte er Michus Leben ins rechte Licht. Es war eine schöne Rede, in der die höchsten Gefühle widerhallten und die viele Sympathien erweckte. Als Michu sich von einer so beredten Stimme rehabilitiert sah, quollen ihm einen Augenblick die Tränen aus seinen gelben Augen und rannen über sein furchtbares Gesicht. Jetzt erschien er als das, was er wirklich war, als schlicht und verschlagen wie ein Kind, aber als ein Mann, dessen Leben nur von einem Gedanken beherrscht war. Plötzlich war sein Wesen erklärt, besonders durch seine Tränen, die tiefen Eindruck auf die Geschworenen machten. Diese Regung der Teilnahme benutzte der geschickte Verteidiger, um in die Erörterung der Klagepunkte einzutreten.

»Wo ist das Corpus delicti? Wo ist der Senator?« fragte er. »Sie klagen uns an, ihn eingesperrt, ja mit Steinen und Kalk eingemauert zu haben! Aber dann wissen wir allein, wo er ist, und da Sie uns seit dreiundzwanzig Tagen gefangen halten, ist er aus Nahrungsmangel gestorben. Wir sind Mörder, und Sie haben uns nicht des Mordes angeklagt . . . Ist er aber am Leben, so haben wir Mitschuldige; hätten wir sie und der Senator wäre am Leben, würden wir ihn dann nicht auf der Bildfläche erscheinen lassen? Nachdem die Absichten, die Sie uns zuschreiben, einmal mißlungen sind, würden wir da unsre Lage nicht unnötig verschlimmern? Durch unsre Reue könnten wir Verzeihung für eine fehlgeschlagene Rache erwirken, und wir sollten einen Menschen, von dem wir nichts erlangen konnten, dennoch weiter gefangen halten? Ist das nicht widersinnig? Tragen Sie Ihren Kalk wieder fort, er hat seinen Zweck verfehlt!« sagte er zu dem öffentlichen Ankläger; »denn entweder sind wir blöde Verbrecher, und das glauben Sie selbst nicht, oder Unschuldige, Opfer von Umständen, die für uns wie für Sie unerklärlich sind! Sie sollten vielmehr nach der Menge Papier fahnden, die bei dem Senator verbrannt worden ist. Das offenbart gewaltsamere Interessen als die unsren, und es würde Aufschluß über seine Entführung geben . . .«

Mit wunderbarem Geschick ging er auf diese Hypothesen ein. Er betonte die Moralität der Entlastungszeugen, deren religiöser Glaube lebendig sei, die an ein künftiges Leben und an ewige Strafen glaubten. Hier wurde er erhaben und verstand tief zu rühren.

»Wie«, sagte er, »diese Verbrecher gehen ruhig zu Tisch, als sie von ihrer Base die Entführung des Senators hören. Als der Gendarmerieoffizier ihnen die Mittel nahelegt, alles ins reine zu bringen, weigern sie sich, den Senator herauszugeben, und wissen nicht, was man von ihnen will!«

Er ließ nun etwas Geheimnisvolles durchblicken, dessen Schlüssel in den Händen der Zeit läge, die diese ungerechte Anklage entschleiern würde. Sobald er auf diesem Gebiet war, hatte er die kecke und geistreiche Geschicklichkeit, sich an die Stelle eines Geschworenen zu versetzen. Er erzählte, wie er sich mit seinen Kollegen beraten würde, stellte sich als derart unglücklich hin, wenn er die Ursache zu grausamen Verurteilungen gewesen wäre und der Irrtum sich herausstellte; er schilderte seine Gewissensbisse so gut und ging so kraftvoll auf die Zweifel ein, die das Plädoyer in ihm erwecken würde, daß er die Geschworenen mit furchtbarer Bangigkeit erfüllte. Die Geschworenen waren damals gegen derartige Ansprachen noch nicht abgestumpft, da sie noch den Reiz der Neuheit besaßen, und die Jury war erschüttert.

Nach dem leidenschaftlichen Plädoyer Granvilles hatten sie noch den schlauen und bestrickenden Bordin anzuhören, der die Bedenken vermehrte, alle dunklen Teile des Prozesses hervorhob und ihn unerklärlich machte. Er hatte es darauf angelegt, den Geist und den Verstand zu packen, wie Herr von Granville das Herz und die Phantasie bearbeitet hatte. Kurz, er verstand es, die Geschworenen mit einer so ernsten Überzeugung zu umspinnen, daß der öffentliche Ankläger sein Gebäude zusammenbrechen sah. Das war so klar, daß der Verteidiger der Herren von Hauteserre und Gotthards das weitere der Klugheit der Geschworenen anheimgab, denn er fand, daß die Anklage gegen sie hinfällig war.

Der Ankläger bat, seine Entgegnung auf den nächsten Tag zu verschieben. Bordin, der in den Augen der Geschworenen einen Freispruch las, wenn sie unter dem Eindruck dieser Plädoyers berieten, war aus rechtlichen und sachlichen Gründen dagegen, daß die Herzen seiner unschuldigen Klienten noch eine Nacht in Angst und Bangen schwebten. Der Gerichtshof zog sich zur Beratung zurück.

»Das öffentliche Interesse scheint mir dem der Angeklagten gleichwertig zu sein«, sagte der Präsident. »Der Gerichtshof würde gegen jeden Begriff der Billigkeit verstoßen, wenn er der Verteidigung eine solche Bitte abschlüge; er muß sie also auch der Anklage gewähren.«

»Alles ist Glückssache«, sagte Bordin mit einem Blick auf seine Klienten. »Heute abend freigesprochen, können Sie morgen verurteilt werden.«

»Jedenfalls«, sagte der ältere Simeuse, »können wir Sie nur bewundern.«

Fräulein von Cinq-Cygne hatte Tränen in den Augen. Nach den Zweifeln der Verteidiger glaubte sie nicht an einen solchen Erfolg. Man beglückwünschte sie, und alles kam herbei, um ihr die Freisprechung ihrer Vettern zu prophezeien. Aber dieser Prozeß sollte mit dem stärksten, unheilvollsten und unvorhergesehensten Theatercoup enden, der je das Antlitz eines Strafprozesses verwandelt hat!

Am Tage nach dem Plädoyer des Herrn von Granville, um fünf Uhr morgens, wurde der Senator auf der Landstraße nach Troyes gefunden. Während seines Schlummers hatten unbekannte Befreier ihn von seinen Fesseln erlöst, und er ging nach Troyes, ohne Ahnung von dem Prozeß, ohne zu wissen, welchen Widerhall sein Name in Europa gefunden hatte, aber glücklich, die freie Luft zu atmen. Der Mann, der den Angelpunkt dieses Dramas bildete, war ebenso verblüfft über das, was er erfuhr, wie die, welche ihm begegneten, es über seinen Anblick waren. Man gab ihm den Wagen eines Pächters, und er kam rasch nach Troyes zum Präfekten. Der benachrichtigte sofort den Direktor der Jury, den Regierungskommissar und den öffentlichen Ankläger, der nach dem Bericht des Grafen von Gondreville Leute ausschickte, um Martha bei den Durieus aus dem Bette zu holen, während der Vorsitzende einen Verhaftsbefehl gegen sie begründete und erließ. Ebenso ward Fräulein von Cinq-Cygne, die nur gegen Bürgschaft in Freiheit war, aus einem jener seltenen Augenblicke des Schlummers gerissen, die sie inmitten ihrer beständigen Ängste fand, und auf der Präfektur belassen, um sie dort zu vernehmen. Der Gefängnisdirektor erhielt Befehl, die Angeklagten von jedem möglichen Verkehr abzuschließen, selbst von dem mit den Verteidigern. Um zehn Uhr erfuhr die versammelte Menge, daß die Sitzung auf ein Uhr mittags verschoben sei.

Diese Verlegung, die mit der Nachricht von der Befreiung des Senators zusammentraf, die Verhaftung Marthas und Fräuleins von Cinq-Cygne sowie das Verbot des Verkehrs mit den Angeklagten trug Schrecken in das Haus Chargeboeuf. Die ganze Stadt und die Neugierigen, die zu dem Prozeß nach Troyes gekommen waren, die Stenographen der Zeitungen, selbst das Volk, waren in einer leicht begreiflichen Aufregung. Gegen zehn Uhr kam der Abbé Goujet, um Herrn und Frau von Hauteserre und die Verteidiger aufzusuchen. Man frühstückte eben, so weit man unter solchen Umständen frühstücken kann. Der Pfarrer nahm Bordin und Herrn von Granville beiseite und teilte ihnen Marthas Anvertrauung sowie das Bruchstück des Briefes mit, den sie erhalten hatte. Die beiden Verteidiger wechselten einen Blick; dann sagte Bordin zu dem Pfarrer: »Kein Wort! Alles scheint uns verloren. Bewahren wir wenigstens die Haltung!«

Martha war nicht stark genug, um dem Direktor der Jury und dem öffentlichen Ankläger zugleich zu widerstehen. Übrigens häuften sich die Beweise gegen sie. Nach der Angabe des Senators hatte Lechesneau die untere Kruste des letzten von Martha gebrachten Brotes holen lassen, die er im Keller gelassen hatte, ebenso die leeren Flaschen und mehrere Gegenstände. Während der langen Stunden seiner Gefangenschaft hatte Malin Vermutungen über seine Lage angestellt und nach Indizien gesucht, die ihn auf die Spur seiner Feinde bringen konnten; naturgemäß teilte er seine Beobachtungen dem Richter mit. Michus kürzlich erbauter Pachthof mußte einen neuen Backofen haben; die Ziegeln und Backsteine, auf denen das Brot ruhte, mußten irgendein Netz von Fugen haben, und wenn man einen Abdruck dieser Ofenfläche nahm und das Muster auf der Kruste wiederkehrte, war der Beweis geliefert, daß das Brot in diesem Ofen gebacken war. Ferner waren die mit grünem Lack versiegelten Flaschen zweifellos denen gleich, die sich in Michus Keller befanden. Diese scharfsinnigen Bemerkungen teilte er dem Friedensrichter mit, der die Untersuchung in Marthas Gegenwart vornahm, und das Ergebnis war, wie es der Senator vorhergesehen hatte. Zudem fiel Martha auf die scheinbare Gutmütigkeit Lechesneaus, des öffentlichen Anklägers und des Regierungskommissars herein, die ihr klar machten, daß nur ein völliges Geständnis ihrem Manne das Leben retten könne, und so gestand sie, von diesen handgreiflichen Beweisen niedergeschmettert, daß das Versteck, in das der Senator gebracht worden war, nur Michu, den Herren von Simeuse und von Hauteserre bekannt sei und daß sie dem Senator dreimal des Nachts Lebensmittel gebracht hatte. Als Laurence über das Versteck verhört wurde, mußte sie zugeben, daß Michu es entdeckt und es ihr vor dem Ereignis gezeigt hätte, um dort die Edelleute vor den Nachstellungen der Polizei zu entziehen.

Sobald diese Verhöre beendet waren, wurden die Geschworenen und die Advokaten von der Wiederaufnahme der Verhandlung in Kenntnis gesetzt. Um drei Uhr eröffnete der Präsident die Sitzung mit der Mitteilung, daß die Verhandlung auf neuen Grundlagen fortgesetzt würde. Er zeigte Michu drei Weinflaschen und fragte ihn, ob er sie als die seinen anerkenne. Er wies ihn darauf hin, daß der Lack an zwei leeren Flaschen der gleiche sei wie der an einer vollen, die der Friedensrichter am Morgen in Gegenwart seiner Frau aus dem Pachthof geholt hätte. Michu wollte sie nicht als die seinen anerkennen, aber diese neuen Beweisstücke wurden von den Geschworenen gewürdigt, als der Präsident ihnen erklärte, daß die leeren Flaschen soeben an dem Orte gefunden worden seien, wo der Senator gefangen gehalten worden war. Jeder Angeklagte wurde über den Keller unter den Ruinen des Klosters vernommen. In der Verhandlung wurde nach erneuter Vernehmung aller Belastungs- und Entlastungszeugen festgestellt, daß dies von Michu entdeckte Versteck nur ihm, Laurence und den vier Edelleuten bekannt war. Man kann sich die Wirkung auf die Zuhörer und auf die Geschworenen vorstellen, als der öffentliche Ankläger verkündete, daß dieser nur dem Angeklagten und zwei Zeugen bekannte Keller als Gefängnis des Senators gedient hatte. Martha wurde hereingeführt. Ihr Erscheinen rief unter den Zuschauern und bei den Angeklagten die lebhaftesten Befürchtungen wach. Herr von Granville erhob sich, um gegen die Vernehmung der Frau als Zeugin gegen ihren Mann Einspruch zu erheben. Der öffentliche Ankläger wies darauf hin, daß Martha nach ihrem eignen Geständnis mitschuldig an dem Delikt sei; sie hätte weder einen Eid zu leisten noch ein Zeugnis abzulegen; sie solle lediglich im Interesse der Wahrheit vernommen werden.

»Wir brauchen übrigens nur ihr Verhör vor dem Vorsitzenden verlesen zu lassen«, sagte der Präsident und ließ das am Morgen aufgesetzte Protokoll durch den Gerichtsschreiber vorlesen.

»Halten Sie dies Geständnis aufrecht?« fragte der Präsident.

Michu blickte seine Frau an, und Martha, die ihren Irrtum erkannte, fiel ohnmächtig zu Boden. Man kann buchstäblich sagen, daß der Blitz auf die Anklagebank und auf die Verteidiger niederfuhr.

»Ich habe aus meinem Gefängnis nie an meine Frau geschrieben und kenne keinen der Angestellten«, sagte Michu.

Bordin reichte ihm die Bruchstücke des Briefes; Michu brauchte nur einen Blick darauf zu werfen.

»Meine Schrift ist gefälscht!« rief er aus.

»Das Leugnen ist Ihre letzte Ausflucht«, sagte der öffentliche Ankläger.

Nun wurde der Senator unter den für seinen Empfang vorgeschriebenen Zeremonien eingeführt. Sein Erscheinen war ein Theatercoup. Malin, den die Richter ohne Erbarmen mit den früheren Besitzern dieses schönen Landgutes Graf von Gondreville nannten, blickte auf Ersuchen des Präsidenten die Angeklagten lange mit größter Aufmerksamkeit an. Er erkannte die Kleidung seiner Entführer als genau dieselbe wie die der Edelleute, erklärte jedoch, er sei im Augenblick seiner Entführung derart verwirrt gewesen, daß er nicht behaupten könne, ob die Angeklagten die Schuldigen seien.

»Mehr noch,« sagte er: »ich bin überzeugt, daß diese vier Herren nichts damit zu tun haben. Die Hände, die mir die Augen verbanden, waren grob. Daher«, sagte er mit einem Blick auf Michu, »würde ich eher glauben, daß mein früherer Verwalter sich damit befaßt hat, aber ich bitte die Herren Geschworenen, meine Aussage wohl zu erwägen. Mein Verdacht ist in dieser Hinsicht sehr leicht, und ich habe nicht die geringste Gewißheit. Der Grund ist dieser. Die beiden Männer, die sich meiner bemächtigten, setzten mich hinter den, der mir die Augen verbunden hatte, auf ein Pferd; seine Haare waren rot wie die des Angeklagten Michu. So sonderbar meine Beobachtung auch sein mag, ich muß doch davon reden, denn sie bildet die Grundlage zu einer für den Angeklagten günstigen Überzeugung, an der ich keinen Anstoß zu nehmen bitte. Als ich am Rücken eines Unbekannten hing, mußte ich trotz des schnellen Ritts seinen Geruch merken. Nun aber erkannte ich den Geruch, der Michu eigen ist, nicht wieder. Was die Person betrifft, die mir dreimal Lebensmittel brachte, so bin ich sicher, daß es Martha, Michus Frau, war. Schon das erstemal erkannte ich sie an einem Ringe, den ihr Fräulein von Cinq-Cygne geschenkt hat, und den sie abzutun vergessen hatte. Das Gericht und die Herren Geschworenen werden die Widersprüche würdigen, die in diesen Tatsachen liegen, und die ich mir noch nicht erklären kann.«

Wohlwollendes Murmeln und einstimmiger Beifall folgte auf Malins Aussage. Bordin bat den Gerichtshof, ein paar Fragen an diesen wertvollen Zeugen richten zu dürfen.

»Der Herr Senator glaubt also, daß seine Freiheitsberaubung andere Gründe hat als die Interessen, die die Anklage bei den Angeklagten annimmt?«

»Gewiß! . . .« sagte der Senator. »Aber ich kenne diese Motive nicht, denn ich erkläre, daß ich während der zwanzig Tage meiner Gefangenschaft keinen Menschen gesehen habe.«

»Glauben Sie,« fragte nun der öffentliche Ankläger, »daß Ihr Schloß Gondreville Auskünfte, Wertpapiere oder Werte enthalten könnte, die eine Durchsuchung seitens der Herren von Simeuse nötig machen konnten?«

»Das glaube ich nicht«, sagte Malin. »Ich halte die Herren in diesem Falle für unfähig, sich durch Gewalt in ihren Besitz zu bringen. Sie brauchten sie nur von mir zu verlangen, um sie zu erhalten.«

»Hat der Herr Senator nicht Papiere in seinem Park verbrennen lassen?« fragte Herr von Granville plötzlich.

Der Senator blickte Grévin an. Nachdem er mit dem Notar rasch einen schlauen Blick getauscht hatte, den Bordin auffing, antwortete er, er hätte keine Papiere verbrannt. Als der öffentliche Ankläger ihn um Auskunft über den Hinterhalt in seinen Park hat, dessen Opfer er fast geworden wäre, und die Frage stellte, ob er sich nicht über die Lage des Gewehrs getäuscht hätte, sagte der Senator, Michu habe in einem Baume gelauert. Diese Antwort, die mit Grévins Aussage übereinstimmte, machte lebhaften Eindruck.

Die Edelleute blieben während der Aussage ihres Feindes, der sie mit seiner Großmut überschüttete, unbeweglich. Laurence litt die gräßlichsten Todesqualen, und der Marquis von Chargeboeuf hielt sie immerfort am Arme zurück. Als der Graf von Gondreville sich zurückzog, grüßte er die vier Edelleute. Sie erwiderten seinen Gruß nicht. Dieser kleine Zug erbitterte die Geschworenen.

»Sie sind verloren«, sagte Bordin dem Marquis ins Ohr.

»Ach, stets durch den Hochmut ihrer Empfindungen!« erwiderte Herr von Chargeboeuf.

»Unsere Aufgabe ist nur zu leicht geworden, meine Herren«, sagte der öffentliche Ankläger, indem er aufstand und die Geschworenen ansah.

Er erklärte die Verwendung der zwei Säcke Kalk mit der Einmauerung des eisernen Hakens, der zum Anbringen des Vorlegeschlosses nötig war, das den Riegel festhielt, mit dem die Kellertür verschlossen war; die Beschreibung befand sich in dem Protokoll, das Pigault am Morgen aufgenommen hatte. Er wies mit Leichtigkeit nach, daß allein die Angeklagten das Vorhandensein des Kellers kannten. Er setzte die Lügen der Verteidigung ins Licht, zermalmte alle Argumente mit den neuen Beweisen, die so wunderbar gekommen waren. Im Jahre 1806 stand man dem höchsten Wesen von 1793 noch zu nahe, um von der göttlichen Gerechtigkeit zu reden; das Eingreifen des Himmels erließ er den Geschworenen also. Schließlich sagte er, die Justiz werde ein Auge auf die unbekannten Mitschuldigen haben, die den Senator befreit hätten; dann setzte er sich und erwartete vertrauensvoll das Urteil.


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