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Achtundzwanzigstes Kapitel.

Auszug des Freiheitsbriefes, welchen die Schildbürger bei dem Kaiser auswirkten.

Wir »Kaiser« fügen hiemit zu Wissen und thun Jedermann kund, daß Unsere Lieben und Getreuen, Schultheiß und die ganze Gemeinde zu Schildburg in Misnoxotamia vor Uns in aller Unterthänigkeit erschienen sind und Folgendes bittlich vorgebracht haben: Da sie zu Förderung ihres Nutzens künftig ein neues Leben zu führen beschlossen haben, wovon sie uns in Kenntniß gesetzt und verständigt, zu ihrem Vorhaben aber unsere Kaiserliche Gnaden und Privilegia hoch nothwendig sind: so haben sie uns auf das dringendste darum angesucht mit der Bitte, ihnen ihr Vorhaben zu bestätigen und hinlänglich zu verwahren. Wir haben diese Bitte nicht ungebührlich gefunden, und weil wir Jedermann dienen, Schaden abwenden, und den Nutzen zu fördern bereit sein sollen:, so setzen und wollen wir, daß obgedachte Schildbürger unsere lieben, getreuen und kurzweiligen Unterthanen in ihrem Vorhaben und ihrer neuen Lebensweise künftighin fortfahren und daran von Niemand gehindert werden sollen, auf keine Weise und Wege, weder in Worten noch in Werken ohne Gefährde: bei Vermeidung unserer und des Reichs Ungnade und Strafe für Denjenigen, der gefährlicher Weise diesem Verbot widerstreben würde. Wir haben zum Ueberfluß alle ihre kurzweiligen Dienste und Gefallen, die sie uns in unserem Beisein gezeigt und geleistet haben, mit angesehen und darauf hin diese Gnade und Freiheit für sie ausgesprochen. Wir wollen daher auch von Jedermann erwarten, daß sie, sie mögen anfangen und treiben oder auch schon getrieben haben, was sie wollen, von Keinem, wer es auch wäre, hohen oder niederen Standes, angetastet, verlacht, ausgepfiffen, ausgepocht, ausgeatschelt oder gevexirtt werden sollen, weder hinter- noch vorwärts, weder durch Worte noch durch Werke, auf keine Weise und Wege, wiederholt bei unserer und des Reiches Ungnade und unabänderlicher Pön und Strafe. Endlich setzen wir auch, daß unsere Lieben und Getreuen, der Schultheiß und die ganze Gemeinde zu Schildburg, ihrem Begehren gemäß innerhalb sowohl als außerhalb des Utopischen Reichs unser kurzweiliger Rath seie und verbleiben soll, zu ewigen Zeiten an allen Orten und in welcher Form, Weis und Weg es ihnen beliebig sein wird, unangefochten und ungehindert von Jedermann, bei Strafe einer Narrenkappe, an welcher eine, zwei, drei oder mehr Schellen, hängen, je nach Größe der Schuld, welche dem Uebertreter, so oft und so dick er darauf ergriffen wird, aufgesetzt und nicht eher wieder abgenommen werden soll, als bis er sich mit dem Beleidigten abgefunden, und noch zum Ueberfluß zwei Gulden zur Strafe bei einem Wirth mit ihm verzehrt habe. Dieses ist Unser Will und endliche Meinung, zu deren Urkund Wir ihnen diesen unsern Kaiserlichen Bullenauszug verpönt und erlaubt haben. So geschehen im Jahr etc.


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