Willibald Alexis / Julius Eduard Hitzig
Kriminalfälle des neuen Pitaval
Willibald Alexis / Julius Eduard Hitzig

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Der Magister Tinius

Zu Anfang des Jahres 1812 erregte ein Verbrechen in Leipzig allgemeine Aufmerksamkeit; der Eindruck auf die Bewohner der Stadt war um so schrecklicher, als aller Nachforschungen ungeachtet der geheimnisvolle Täter unentdeckt blieb.

Zu dem hochbejahrten Kaufmann Schmidt, der in der Grimmaischen Gasse ein Haus besaß, kam am Morgen des 28. Januar etwa zwischen zehn und elf Uhr ein unbekannter Mann von ungefähr vierzig Jahren und sagte ihm, er sei aus Hamburg an ihn empfohlen; weil dort nichts mehr zu machen sei, wolle er sich in Sachsen nach einer Verdienstmöglichkeit umsehen. Er fragte ihn, ob er sich ein Landgut oder sächsische Obligationen kaufen solle, und während des Gesprächs hierüber, das etwa eine halbe Stunde dauerte, holte Schmidt auf die Bitte des Fremden eine Leipziger Stadtobligation über hundert Taler aus dem Schreibtisch, zeigte sie dem Unbekannten, legte sie aber nachher wieder in den Schreibtisch zurück. Auf einmal sank er bewußtlos nieder.

Als Schmidt wieder zu sich kam, blutete er stark am Kopfe und schrie: »So helfen Sie mir doch!« Der Fremde aber war fort.

Nachdem er sich mit Mühe aufgerichtet hatte, sah er drei Kästchen seines Schreibtisches leer auf Tisch und Stühlen herumstehen. Die Angst, daß er bestohlen worden sein könnte, bemächtigte sich seiner und gab ihm die Kraft, sich zu erheben. Noch blutend, durchsuchte er seine Sachen und fand, daß ihm aus seinem Schreibtisch elf Leipziger Stadtobligationen im Werte von dreitausend Talern fehlten.

Nachdem er sich schnell von der Ehefrau seines Hausmanns Vetter hatte verbinden lassen, eilte er nach der Schloßstube, um Anzeige von dem Vorfall zu machen und zugleich die Nummern der ihm fehlenden Stadtobligationen anzuzeigen.

Aber alle diese Maßnahmen nützten ihm nichts, denn die elf Obligationen waren bereits bei Frege & Co. verkauft und von diesen in Geld bar bezahlt worden.

Noch in derselben Stunde, als der Fremde bei Schmidt gewesen war, erschien in den Geschäftsräumen der Firma Frege & Co. ein Fremder und hatte jene Obligationen gegen den Kursbetrag in preußischen, sächsischen, braunschweigischen, französischen Louisdors und einen Teil Silbergeld in Konventionsmünze umgewechselt. An dem Fremden war weder Angst noch Unruhe zu bemerken gewesen. Er hatte genau nachgerechnet, hatte das empfangene Geld überzählt und dann einzelne Münzsorten, die ihm nicht zusagten, in aller Ruhe zurückgeschoben, um sich andere dafür auszahlen zu lassen.

Die Personenbeschreibung dieses Fremden, nach den Aussagen einiger Angestellten zusammengestellt, wurde in die Zeitungen eingerückt: Nach ihr sollte der Fremde wie »ein modern gekleideter Landgeistlicher« ausgesehen haben. Ein gewisser von Bürger geriet in Verdacht. Der Kassierer des Fregeschen Bankhauses wollte ihn als den Verkäufer der Obligationen bestimmt wiedererkennen. Da aber die übrigen Angestellten wie auch Schmidt ebenso bestimmt widersprachen, so erledigte sich der Verdacht ohne weiteres.

Im übrigen war von dem Kaufmann Schmidt wenig genug zu erfahren. Zwar erhärtete er durch einen Eid alles, was er bisher angegeben hatte; aber der Schreck und die Verwundung hatten seine Sinne so sehr betäubt, daß er über die Kleidung und Gestalt des Fremden nichts auszusagen wußte; er konnte nicht einmal sagen, ob der Mann ihn auf den Kopf geschlagen habe oder die erhaltene Wunde davon herrühre, daß er in Ohnmacht gefallen und dabei an die Ofenkante gestürzt sei.

Noch ehe die Kopfverletzung des alten Mannes geheilt war, starb er jedenfalls infolge des Mordanfalls nach einem qualvollen Krankenlager in der Nacht zum 6. April desselben Jahres.

Die Leichenöffnung ergab folgendes. Die Ursache der Verwundung mußte mit großer Gewalt gewirkt haben. Sie hatte unzweifelhaft in mehreren heftigen, durch eine fremde Hand geführten Schlägen bestanden, denn ein bloßes Hinsinken des Körpers bei einer Ohnmacht hätte selbst durch Anschlagen des Kopfes an einen harten Gegenstand nicht an zwei voneinander entfernten Stellen des Kopfes zwei ganz ähnliche Wunden verursachen können. Womit die Verwundung aber erfolgt war, konnte nicht festgestellt werden, da die Wunden sich nicht mehr in frischem Zustande befanden.

Inzwischen war ungefähr ein Jahr vergangen. Da erregte im Februar 1813 ein neuer Mord allgemeines Entsetzen.

Am Neumarkt wohnte vier Treppen hoch im Dr.-Kunitzschen Hause die fünfundsiebzigjährige Witwe des Briefträgers Kunhardt. Sie hatte am Morgen des 8. Februar ihr Dienstmädchen Schmidt bald nach acht Uhr fortgeschickt, um aus einem Gewölbe eine Flasche Wein zu holen. Als das Dienstmädchen nach Hause zurückkehrte, traf es in dem Hausflur einen Magister, der ihr bekannt vorkam. Er fragte die Magd, ob sie weggehe und wann sie wiederkomme. Sie antwortete, sie komme eben zurück, worauf sich der Mann durch die Haustür entfernte. Als sie oben ankam, fand sie die alte Kunhardt auf dem Vorsaale mit blutigem Kopfe in einem Winkel an der Stubentür lehnen. Die Verwundete sagte ihr, ein fremder Kerl, der ihr einen Brief gebracht hätte, habe sie so blutig geschlagen. Das Hilfegeschrei des Dienstmädchens rief mehrere Bewohner des Hauses, die Dr.-Knoblochschen Eheleute und die Frau Dr. Kunitz herbei. Die arme Verwundete wurde in ihre Wohnstube gebracht und mit Fragen bestürmt. Sie sagte nur: »Ein Kerl hat mich geschlagen; der Brief muß dasein; ich bin froh, daß ich meine Kette habe.« Auf die Frage, ob sie den Kerl kenne, antwortete sie: »Nein!« Der Brief, der auf der Erde lag, war datiert: »Hohendorf, den 24. Januar 1813«, unterzeichnet mit Johann Gottfried Bröse und enthielt das Gesuch des Absenders, ihm ein Darlehen von tausend Talern zu gewähren.

Kurz darauf traf die Mordkommission in der Kunhardtschen Wohnung ein. Sie fand die alte Witwe besinnungslos im Bette liegen. Das Mädchen wiederholte ihre Aussage und setzte nur noch bestimmter hinzu, der Mann, den sie getroffen habe, sei mit einem dunklen Matin bekleidet gewesen. Schon auf der Treppe habe sie die Stimme ihrer Dienstherrin gehört, die »Hanne! Hanne!« gerufen und am Kopfe geblutet habe.

Außer den Blutspuren an der Wand und am Boden fand das Gericht an der linken Wand des Vorsaals die chamoisfarbige Bordüre abgewischt, als ob heftig daran gerieben worden wäre.

Die Dr. Kunitz bekundete sofort, daß sie kaum fünf Minuten vor den Hilferufen der Schmidt eine Mannsperson mittlerer Statur, die mit einem ganz dunklen Matin bekleidet gewesen sei und eine schwarze oder doch ganz dunkle Mütze auf dem Kopfe getragen habe, aus der Haustür habe herausgehen sehen. Der Mann habe im Gehen den Matin abgestäubt, so, als ob er sich an der Wand weiß gemacht hätte.

Werkzeuge, mit denen die Tat hätte verübt werden können, fand man nicht. Vermißt wurde nichts. Alle Mittel, die Überfallene am Leben zu erhalten, blieben fruchtlos. Sie starb in der Nacht zum 10. Februar, ohne wieder zu Bewußtsein gekommen zu sein. Bei der Sektion des Leichnams gaben die Ärzte ihr vorläufiges Gutachten dahin ab, daß die Kopfverletzungen der Hirnerschütterungen und Extravasate wegen absolut tödlich gewesen seien.

Der Verdacht der Täterschaft fiel natürlich sogleich auf den Mann, den das Dienstmädchen hatte aus dem Hause gehen sehen, und der Verdacht verdichtete sich noch, als sich die Schmidt entsann, denselben Mann schon zwei Tage vorher im Hause gesehen zu haben. Er war damals die Treppe zur Kunhardtschen Wohnung hinaufgegangen, hatte sie nach der Kunhardt gefragt, war aber gleich darauf wieder fortgegangen, weil sich Fremde bei ihr befunden hatten. Diesen Menschen hatte auch die Frau des Kutschers Vetterlein, die unten im Hause wohnte, gesehen, und auch damals hatte er einen Matin von feinem dunkelblauem Tuche und eine schwarze Mütze getragen. Er hatte sie nach der Kunhardt gefragt, und sie hatte ihn die vier Treppen hinaufgewiesen. Er war hinaufgegangen, und sie war ihm gefolgt, da sie gerade etwas auf dem Boden zu tun gehabt hatte. Auf der vierten Treppe hatte sie ihm zugerufen: »Hier wohnt die Frau, nach der Sie mich gefragt haben.« In demselben Augenblick hatte die Schmidt die Tür geöffnet, um den Brotmann hineinzulassen. Da hatte der Fremde in anscheinender Verlegenheit geäußert: »Nein, es soll eine Frau Doktor Kunitz sein« und war wieder umgekehrt. Aber er war auch nicht zu der Dr. Kunitz gegangen, wohin ihn die Vetterlein nunmehr gewiesen hatte, sondern war die Treppe hinuntergestiegen und hatte das Haus verlassen.

Das Dienstmädchen hatte diesen Fremden, als sie beim Magister H. gedient hatte, oftmals in dessen Wirtshaus gesehen. Sie lief dahin, um sich nach seinem Namen zu erkundigen. H. hielt eine Schankwirtschaft, in der viele Magister zu wohnen pflegten. Unter anderen Namen nannte er ihr auch den des Magisters K. Sie glaubte in ihm den Täter zu erkennen und gab ihn dem Untersuchungsrichter an, so daß er festgenommen und nach der Stadt gebracht wurde. Aber der Verdacht stellte sich als unbegründet heraus, und er wurde sofort wieder freigelassen, während sich der Verdacht auf einen anderen lenkte. Der Gastwirt und Magister H. hatte bei seiner Vernehmung ausgesagt, daß unter den Magistern, die bei ihm zu verkehren pflegten, auch der Pfarrer Tinius aus Poserna bei Weißenfels sei. Dieser habe vom 7. bis 8. Februar bei ihm übernachtet, sei am 8. um acht Uhr früh aus seinem Hause fortgegangen, angeblich, um zum Oberhofrichter zu gehen, und gegen neun Uhr wieder bei ihm eingetroffen, nachdem er beim Antiquar Rau ein Buch gekauft und im Beygangschen Museum Zeitungen gelesen hätte.

Tinius war ein Mann von bestem Rufe. Er war seit einigen Jahren Pfarrer im Dorfe Poserna und in der Umgegend als Prediger wegen seiner volkstümlich-eindringlichen Reden weit berühmt. Er war zum zweitenmal verheiratet, beidemal, wie man sagte, mit Frauen, die ihm ein stattliches Vermögen mit in die Ehe gebracht hatten, lebte in völlig geordneten Familienverhältnissen, und sein Rat wurde als der eines verständigen und kenntnisreichen Mannes von vielen Leuten nicht nur aus seiner Gemeinde bei den verschiedensten Anlässen begehrt.

Er war überdies schon als Schriftsteller aufgetreten und hatte unter anderem eine Selbstbiographie geschrieben. Seine Lieblingsneigung waren Bücher. Er kaufte oft ganze Bibliotheken auf und stand dauernd in lebhaftem Verkehr mit Antiquaren und Büchersammlern. Seine eigene Bibliothek war zu einer für die Verhältnisse eines Landgeistlichen ungeheuren Größe angeschwollen; sie umfaßte gegen sechzigtausend Bände. Dem Gerücht nach suchte er darin freilich nicht bloß die Befriedigung seiner Liebhaberei, sondern man sprach davon, daß er einen großen Bücherverkehr mit Amerika beabsichtige.

Nichtsdestoweniger schöpfte das Kreisamt zu Leipzig Verdacht gegen ihn. Die Personenbeschreibung schien auf ihn zu passen. Man ging mit der äußersten Vorsicht zu Werke, und der Amtslandsschöppe Kretschmar wurde mit dem Dienstmädchen Schmidt nach Poserna geschickt, wo die letztere versuchen sollte, den Tinius unbemerkt und ohne Aufsehen zu Gesicht zu bekommen. Wirklich trat der Pfarrer gerade aus seiner Haustür, als die Schmidt eintreten wollte. Sie erkannte ihn sofort als den Mann, den sie am 6. und 8. Februar im Kunitzschen Hause gesehen und gesprochen hatte. Als Tinius sie erblickte, wurde er auffallend verlegen. Rasch fragte er sie, woher sie sei, fügte aber sogleich selbst hinzu: »Ach, aus Weißenfels!«

Der Verdacht erschien so dringend, daß die Verhaftung des Tinius beschlossen wurde. Am 27. Februar hatte ihn die Schmidt in Poserna rekognosziert, am 4. März wurde er in der Stille der Nacht festgenommen und nach Leipzig gebracht, wo die Untersuchung gegen ihn eröffnet wurde.

Nachdem die vorläufige Untersuchung ein Jahr gedauert hatte, fiel die am 26. März 1814 veröffentlichte Erkenntnis des Schöppenstuhls zu Leipzig dahin aus, daß »wider Tinius mit der Inquisition gebührend zu verfahren sei«. Dieses Urteil hatte aber verfassungsgemäß schon die Entsetzung des Tinius von seinem geistlichen Amte und Übergabe an den weltlichen Richter zur Folge. In aller Feierlichkeit erfolgte am 31. März 1814 in der Nikolaikirche zu Leipzig in Gegenwart der geistlichen und weltlichen Behörden zu Leipzig und im Beisein zahlloser Zuschauer seine Amtsentsetzung. Es war einer der furchtbarsten Akte, die in neuerer Zeit in einer protestantischen Kirche begangen wurden. Der Superintendent Dr. Rosenmüller, den sein Amt zu dieser traurigen Handlung berief, gab die Rede, die er bei dieser Gelegenheit hielt, bald darauf gesondert heraus, so daß der Kriminalfall bereits vor seiner Erledigung durch den weltlichen Richter der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde.

Als dem Angeschuldigten vom Kirchenaufwärter Priesterrock und Halskragen abgenommen worden waren unter der Verwarnung, sich nie wieder im priesterlichen Ornat zu zeigen, überlieferte ihn der Fronvogt als einen Laien dem weltlichen Gericht zur Fortsetzung der Untersuchung.

Der Prozeß war noch lange nicht beendigt, als die Teilung Sachsens erfolgte. Infolge der Konvention vom 20. Februar 1816 sollte der Gerichtsstand des Wohnorts, nicht der des begangenen Verbrechens über die Frage entscheiden, welchem der getrennten Landesteile die Untersuchung gegen einen in Haft befindlichen Angeklagten zustehe. Da nun Poserna bei Weißenfels preußisch geworden war, veranlaßte das Kreisamt Leipzig das zuständige preußische Obergericht, Tinius von Leipzig abholen zu lassen. Das geschah, und die Untersuchung wurde nun von dem damit beauftragten preußischen Justizamt fortgesetzt und vervollständigt, bis im Februar 1820 endlich die spruchreifen Akten zur Abfassung des Erkenntnisses erster Instanz eingereicht wurden.

Johann Georg Tinius war in einem Dorfe der Niederlausitz als Sohn von Eltern niederen Standes im Jahre 1764 geboren; sein Vater war Aufseher königlich-preußischer Schäfereien. Bei seinem Großvater erhielt er die erste Erziehung. Beim Religionsunterricht bemerkte der Geistliche die vorzüglichen Anlagen des Knaben und verschaffte ihm die Möglichkeit, sich dem Studium zu widmen. Nachdem Tinius, durch die Mildtätigkeit guter Menschen unterstützt, sich auf der Universität Wittenberg durchgeholfen hatte, wurde er an mehreren Orten Hauslehrer, dann Tertius am Gymnasium in Schleußingen, bis er im Jahre 1798 das Pfarramt in Heinrichs im Hennebergischen und endlich 1809 die Pfarre zu Poserna bei Weißenfels erhielt.

Von allen diesen Orten her hatte er die besten Zeugnisse. Der berühmte Professor Reinhardt in Wittenberg, später Oberhofprediger in Dresden, hatte dem von der Universität abgehenden Jünglinge das prägnante Zeugnis geschrieben: »Ita vixit in hac Academia, ut mihi carus esset in paucis«, das heißt: »So lebte er auf dieser Hochschule, daß er mir vor allen lieb und wert wurde.«

Der Rektor Walch am Gymnasium zu Schleußingen bezeugte, »daß er den durch den Oberhofprediger Reinhardt von ihm erregten, nicht geringen Erwartungen während seiner dreijährigen Amtsführung vollkommen entsprochen, sein Schulamt mit Nutzen für die Jugend verwaltet, auch sich so betragen habe, daß man seine frühe Trennung vom Gymnasium sehr bedauert«.

Der Ephorus von Suhl sagte von seiner Amtsführung zu Heinrichs, »daß er immer auf das gewissenhafteste gehandelt, Sittenreinheit und Unbescholtenheit des Wandels an den Tag gelegt und niemals Grund zum Tadel gegeben habe«.

Der Rat zu Heinrichs bestätigte diese Aussage und fügte hinzu, »daß er im außerordentlichen Beifall und Zulauf der Zuhörer aus allen Gegenden seinesgleichen hier noch nicht gehabt«.

Der Superintendent zu Weißenfels bezeugte sogar noch nach Tinius' Verhaftung, »Tinius habe sich jederzeit so benommen, daß ihm der Gedanke einer solchen Verwilderung, deren er jetzt bezichtigt werde, nie habe beikommen können«. Das Ganze erschien ihm als ein Rätsel, dessen Lösung er nur in der unseligen Kunst zu finden glaubte, den wahren Grund des Herzens vor den Augen der Menschen zu verbergen und im geheimen zu sündigen.

Einige sagten zwar, sie hätten ihm nie recht getraut. In seinem Wesen sei etwas gewesen, wovor sie im geheimen zurückgeschaudert wären. Manchen war eine unheimliche Miene, besonders aber ein stechender Blick an ihm aufgefallen. Das haben aber nur solche bemerkt, die ihn während der Untersuchungshaft oder später zu sehen Gelegenheit hatten. Über sein häusliches Leben wissen wir nur wenig. Er war, wie schon erwähnt worden ist, zweimal verheiratet. Die jetzige Frau, eine verwitwete Oberförsterin Helmerich, die er 1801 geheiratet hatte, hatte ihm drei Stiefsöhne mit in die Ehe gebracht, und er hatte mit ihr noch drei Kinder gezeugt. Sie ließ sich während des Prozesses von ihm scheiden. Ihre alte Mutter beklagte es als das größte Unglück, daß ihre Tochter diesen Mann genommen habe, und zwar soll sie sich so schon vor der Entdeckung seiner Verbrechen geäußert haben. Nach einzelnen Zügen scheint es, als wäre Tinius ein rauher Ehegatte gewesen; seine Stiefkinder scheinen ihn gefürchtet zu haben.

Von besonderer Wichtigkeit für die Untersuchung war seine Bibliomanie. Diese Lieblingsneigung schien, an sich betrachtet, unschuldig zu sein. Er wünschte eine zahlreiche Büchersammlung zu besitzen, mit den angesehensten Gelehrten in Bekanntschaft zu kommen und sich dadurch Ruhm und Ehre zu erwerben; hierzu wurde aber weit mehr Aufwand erfordert, als er mit seinem eigenen Vermögen bestreiten konnte; kaufte doch Tinius nicht nur eine Menge einzelner, zum Teil seltener Bücher, sondern auch ganze Bibliotheken, wie die berühmte Nösseltsche in Halle, bei deren Kauf er sich rühmte, vierhundert Taler mehr als der König von Preußen darauf geboten zu haben. Als Tinius verhaftet wurde, stand er zunächst nur im Verdacht des Mordes an der Kunhardt.

Tinius stellte zunächst jede Bekanntschaft mit der Ermordeten in Abrede; Zeugen, die bei der Mordtat zugegen gewesen waren, fehlten; es kam also allein auf Ermittlung und Aneinanderreihung der Umstände an, die den Kausalzusammenhang der Tat mit dem Angeschuldigten als Täter ins Licht stellten, und nach dieser Richtung hin ist die Untersuchung mit ungemeinem Fleiß geführt worden und hat einen überreichen Vorrat von Indizien zutage gefördert.

Tinius, dessen antiquarische Neigungen ihn sehr oft aus dem fünf Stunden entfernten Poserna nach Leipzig führten, kehrte jedesmal in der Schankwirtschaft des Magisters H. im Preußengäßchen nahe dem Neumarkt ein. Auch in der Woche vor dem 8. Februar und am 8. Februar selbst war er in Leipzig gewesen und hatte bei H. gewohnt.

Wenngleich über den Tag seiner Ankunft manche Widersprüche obwalteten, so steht doch nach seinem eigenen Geständnis fest, daß er schon am 5. Februar, einem Freitag, in Leipzig gewesen war und sich noch am Vormittag des 6. Februar, also am Sonnabend, dort aufgehalten hatte, während er am Morgen des 6. zwischen neun und zehn Uhr zu Fuß in seine Heimat zurückgekehrt sein wollte. Es lag der Verdacht nahe, daß er diese Zeit benutzt habe, um sich in den Häusern anerkannt reicher und bejahrter Personen zu schaffen zu machen, um die Gelegenheit zu einem Verbrechen zu erspähen. In dieser Beziehung kamen zwei Tatsachen zur Sprache: Am 5. Februar, vormittags gegen neun Uhr, war er im Hause der Demoiselle Junius, einer sehr bejahrten, reichen Dame, gewesen und an demselben Tage, wie ebenso am folgenden Sonnabend, auch im Hause der Dr. Kunitz gesehen worden.

Der Aufenthalt im Hause der Junius wurde durch den Hausmann Stephan bekannt. Nach seiner Aussage war an jenem Freitag in der neunten Stunde vormittags ein Mann in einem bräunlichen Überrock und mit einem runden Hute in die erste Etage des Juniusschen Hauses gekommen und hatte die Besitzerin des Hauses zu sprechen gewünscht. Stephan hatte ihn gebeten, in die Gesindestube einzutreten, wo er ihm erklärte, daß die Junius nicht zu sprechen sei und er solle sein Anliegen ihm und dem Dienstmädchen eröffnen. Hierauf hatte der Fremde gesagt, er sei ein Geistlicher aus einem Orte eine Viertelstunde von Rippach entfernt, er suche wegen der fremden Kriegsvölker, die das Land durchzögen, ein Absteigequartier in der Stadt, wo er seine Bücher unterbringen könne, und wolle zu Ostern ganz nach Leipzig ziehen; der Magister St. habe ihn hierher gewiesen. Obgleich Stephan dem Fremden gesagt hatte, daß in diesem Hause keine Wohnung frei sei, war er doch noch etwa eine halbe Stunde geblieben und hatte sich mit den Dienstleuten über gleichgültige Dinge unterhalten.

Das Juniussche Haus lag neben dem Kunitzschen. Einen Mann, der diesem Fremden ganz ähnlich gesehen, jedoch einen blauen Matin und eine schwarze, wie eine Sackmütze gestaltete Samtmütze getragen und sehr kotige Stiefel angehabt habe, wollte Stephan drei Tage darauf, am 8. Februar, zwischen halb und drei Viertel neun Uhr gesehen haben, wie er aus dem Kunitzschen Hause herauskam. Er hatte die auffallende Ähnlichkeit zwischen dem Mann im blauen Matin und dem Fremden von vorvorgestern auch sogleich dem Dienstmädchen mitgeteilt.

Tinius leugnete anfangs die Tatsachen. Späterhin gab er zu, an dem Tage und um die Zeit im Hause der Junius gewesen zu sein und sich nach einem Quartier erkundigt zu haben. Der Magister St., mit dem er oft wegen seiner Bücher zusammengekommen sei, habe ihn dahin gewiesen und ihm gesagt, dort sei ein leeres Quartier zu haben. Das und nichts anderes sei die Ursache seines Besuchs gewesen.

Wirklich bezeugte auch der Magister St., daß Tinius ihn um jene Zeit nach einem geräumigen Quartier gefragt habe, das er habe mieten wollen, worauf er ihm eins im Juniusschen Hause vorgeschlagen und ihm geraten habe, ganz nach Leipzig zu ziehen und sich um die Professur der orientalischen Sprachen zu bewerben. Aber diese Aussage des Magisters St. erschien den Richtern höchst verdächtig, denn St. schien irgendwie mit den Verbrechen des Tinius in Verbindung zu stehen, worüber noch eine besondere Untersuchung angestellt werden sollte.

Auch den Besuch im Dr.-Kunitzschen Hause gab Tinius zu. Er sagte aus, daß er aus dem Juniusschen Hause in das Nebenhaus gegangen sei in der Absicht, sich auch hier nach einem Quartier umzusehen. Als er sich im Flur nach dem Besitzer des Hauses erkundigt habe, sei Dr. Kunitz selbst zur Haustür hereingetreten. Er habe ihn nach einer leeren Wohnung in der ersten Etage gefragt, und als er die Antwort erhalten habe, sie sei zwar leer gewesen, jedoch schon wieder vermietet, sei er, ohne mit jemand ein Wort gewechselt zu haben, wieder aus dem Hause hinausgegangen.

Diese Aussage stimmte so ziemlich mit dem Zeugnis des Dr. Kunitz überein, der einen Fremden zur Vormittagszeit in seinem Flur angetroffen hatte und von ihm nach einer Wohnung gefragt worden war. Er hatte gesagt, daß eine solche Wohnung nicht frei sei, und hatte sich nach dem Namen des Fremden erkundigt. Dieser hatte herausgestottert, er suche das Quartier für einen Freund, und sich darauf entfernt. Auf die Tatsache, daß der Dr. Kunitz auf dem Kopfe des Fremden eine Schildmütze gesehen haben wollte, während der Hausmann Stephan im Nebenhause ihn einige Minuten zuvor mit einem runden Hute gesehen hatte, kam es weniger an, da die Identität des Quartiersuchers im Juniusschen und des Fremden im Kunitzschen Hause durch Tinius' eigene Aussage bewiesen war.

Aber eine unverdächtige Zeugin, die Dienstmagd Rau, die im zweiten Stock des Hauses beim Kaufmann Hänel diente, bekundete endlich, daß ihr am Vormittag desselben Freitags gegen zehn Uhr eine Mannsperson begegnet sei mit dunkelblauem Matin und rundem Filzhut ohne Überzug, die die Treppe von oben heruntergekommen sei und sie gefragt habe, ob eine gewisse Kunhardt hier wohne. Sie habe ihm, da sie erst vor kurzem in das Haus gekommen wäre, keine Auskunft geben können. Bei der Gegenüberstellung fand sie die größte Ähnlichkeit zwischen Tinius und dem Fremden auf der Treppe und glaubte auch in dem blauen Matin, der ihr vorgelegt wurde, den zu erkennen, den der Fremde angehabt hatte.

Die Widersprüche hinsichtlich der Kleidung – Stephan sah ihn mit Oberrock und Hut, Dr. Kunitz mit Oberrock und Schildmütze, die Rau mit blauem Matin und rundem Hut, ohne Überzug und Stock – wurden durch die eigene Angabe des Tinius nicht gelöst, der sich selbst in den verschiedenen Verhören über seine Kleidung an jenem Freitage widersprach. Zuerst wollte er einen dunkelblauen Matin über seiner gewöhnlichen Kleidung angehabt und auf dem Kopfe eine schwarze Samtmütze mit einem Schirm getragen haben, dann gab er an, einen Hut, mit Wachsleinwand überzogen, aufgehabt zu haben, nach der dritten Aussage hatte er eine schwarze, glänzende, lederne Kappe mit Schirm und nach der vierten einen Filzhut getragen, den er aber vom Donnerstag bis zum Sonnabend einem Schneider zum Überziehen gegeben haben wollte.

Wiewohl seine Besuche im Juniusschen und Kunitzschen Hause im engen Zusammenhang standen und es sich nicht gut denken ließ, daß er dazwischen die Kleider gewechselt haben sollte, so erschienen diese Abweichungen in den Angaben doch nicht besonders wichtig, da die Tatsache, daß Tinius am Morgen des 5. Februar in dem Hause gewesen war, wo die Kunhardt wohnte, ja zur Genüge bewiesen war.

Schwer wurde Tinius durch das Zeugnis der Rau belastet. Die Rau hatte ihn auf der Treppe gesehen, wie er von oben hinuntergekommen war, und er hatte sich bei ihr nach der Wohnung der Kunhardt erkundigt. War diese Begegnung der mit Dr. Kunitz auf dem Flur vorangegangen, so hatte er unten mit dem Hauswirt Komödie gespielt. Oder war er am gleichen Vormittag noch einmal wiedergekommen? Dann mußte ihm sicher außerordentlich viel daran gelegen haben, die Wohnung der Kunhardt zu erfahren, und er schien dann offenbar auch Gründe gehabt zu haben, dem Hauswirt nichts davon zu sagen. Freilich war es möglich, daß das Dienstmädchen sich in der Angabe des Tages irrte und den folgenden Sonnabend mit dem Freitag verwechselte. Am Sonnabend nun im Kunitzschen Hause gewesen zu sein, bestritt Tinius auf das hartnäckigste. Daß er aber zu der Zeit, da er am Sonnabend dort gesehen worden war, schon aus Leipzig fortgereist gewesen sei, konnte er jedoch nicht beweisen. Zwar bestätigte die Ehefrau des Schenkwirts und Magisters H., er sei schon am frühen Morgen des Sonnabends abgereist, doch ihre Dienstmagd Meyer behauptete mit Bestimmtheit, seine Abreise sei erst um zwei Uhr nachmittags erfolgt.

Jedenfalls aber wurde seine Anwesenheit im Dr.-Kunitzschen Hause am Sonnabendmorgen von den zwei schon erwähnten Zeuginnen, der Frau des Kutschers Vetterlein und der Dienstmagd der Ermordeten, bekundet. Die Vetterlein blieb auch bei den weiteren Verhören bei ihrer ersten Aussage, jedoch wollte sie bei der Gegenüberstellung Tinius nicht mit Sicherheit als den Mann erkennen, den sie an dem fraglichen Tage auf der Treppe getroffen habe. Die Dienstmagd Schmidt gab an, am Vormittage des 6. Februar habe sie, als sie die Vorsaaltür der Kunhardtschen Wohnung geöffnet habe, um Wasser zu holen, den Magister mit der Vetterlein die Treppe heraufkommen sehen. Die Vetterlein habe ihn zurechtgewiesen und sie selbst ihn gebeten einzutreten. Als der Magister aber nur von einer Frau Dr. Kunitz geredet habe, zu der er wolle und an die er einen Brief abzugeben habe, wobei er sich unter den Matin griff, als wolle er den Brief hervorholen, habe sie zu ihm gesagt, wenn er zur Frau Dr. Kunitz wolle, so müsse er eine Treppe tiefer gehen; ihre Herrin sei keine Doktorsfrau. Der Magister sei weder zu ihrer Herrin noch zur Dr. Kunitz, sondern mit ihr die Treppe hinunter- und zum Hause wieder hinausgegangen. Er habe sehr blaß ausgesehen, und es war ihr vorgekommen, als ob er zittere, auch habe er hier schon zu ihr gesagt, wie sie sich später erst erinnerte: »Das ist ja die Köchin, die bei Herrn Magister H. gedient hat«, und sie gefragt, wohin sie gehe und ob sie lange bleibe. Bei dieser Aussage blieb sie in allen Verhören und erkannte den Tinius auch als die in Frage stehende Person.

Als Ergebnis dieser Aussagen und Zugeständnisse stand nunmehr fest, daß Tinius nicht nur am Freitag, sondern auch am Sonnabend im Kunitzschen Hause gewesen sein mußte, daß es ihm dabei um das Ausspüren einer Gelegenheit ging.

Dieser Verdacht wurde um so dringender, als er seine Anwesenheit im Hause hartnäckig leugnete, obwohl sie klar erwiesen war. Außerordentlich belastend für ihn war, daß er schon an diesem Tage nach dem Briefe gegriffen haben sollte, was darauf hinzudeuten schien, daß er das Verbrechen schon damals hatte ausführen wollen.

Auch die Umstände des Mordes selbst sprachen für Tinius als den Täter.

Zunächst wurde die Frage, ob Tinius am Tage oder in der Stunde des Mordes selbst, also am 8. Februar, im Kunitzschen Hause gewesen sei, mit einer bis ins kleinste gehenden Umständlichkeit untersucht, und diese Untersuchung brachte trotz aller versuchten Gegenbeweise den überzeugenden Beweis von seiner Anwesenheit an den Tag. Vier Zeugen gaben darüber die bestimmteste Auskunft: die Dienstmagd Schmidt, die Frau Dr. Kunitz, der Kutscher Vetterlein und der Hausmann Stephan.

Die Schmidt war kurz nach acht Uhr morgens weggegangen. Nach einer Viertelstunde war sie zurückgekehrt und hatte im Hausflur den Magister getroffen, der im Herausgehen begriffen war. Er hatte ihr zugerufen: »Ei, schönen guten Morgen, Köchin« und dann ebenso wie am 6. Februar zu ihr gesagt: »Ei, das ist ja die Köchin, die bei Magister H. gedient hat.« Er hatte einen wahrscheinlich blauen Matin getragen und eine Mütze in der Hand gehalten. Sie erkannte den Tinius als den Magister wieder, der ihr am Mordtage im Flur begegnet war.

Auch die Ehefrau des Dr. Kunitz erinnerte sich noch genau aller Umstände am Morgen des Mordtages. Sie war aus ihrer Schlafstube in die Wohnstube gegangen und hatte an ihrer Wanduhr nach der Zeit gesehen: Es war zwei Minuten nach halb neun Uhr gewesen. Acht Minuten nachher hatte die Schmidt zu schreien angefangen. Während dieser acht Minuten war sie ans Fenster getreten und hatte einen Mann aus der Haustür gehen sehen, der etwa mittelgroß war, einen dunkelblauen Matin, den er vorn mit beiden Händen zusammenhielt, getragen und, wie ihr schien, eine ganz schwarze Mütze aufgehabt hatte. Er war langsam und mit vorgebeugtem Kopfe gegangen, und am linken Ärmel und am Rücken hatte er einen auffällig weißen Fleck gehabt, den er unterwegs abstäubte, wobei eine Wolke Staub herauskam, und dann hatte er sich nach dem Gewandgäßchen entfernt. Anfangs getraute sich die Kunitz, als ihr Tinius vorgestellt wurde, nicht, fest zu behaupten, daß er und jener Mann ein und derselbe wären, später aber erklärte sie, daß sie fest davon überzeugt sei. Diese Überzeugung habe sie schon bei der ersten Vernehmung gehabt, aber sie habe gefürchtet, Tinius würde, wenn er wieder auf freien Fuß komme, an ihr Rache nehmen. Um ganz sicherzugehen, beobachtete sie ihn, als er über die Straße ins Verhör geführt wurde: Er hatte ganz den Gang des Mannes, der an jenem Morgen aus ihrem Hause über den Platz gegangen war.

Der Kutscher Vetterlein erinnerte sich nur, daß an jenem Morgen zwischen acht und neun Uhr eine fremde Mannsperson mit einem Mantel und einer Mütze auf dem Kopfe ins Haus getreten und die Treppe hinaufgegangen sei. Bei der Dunkelheit im Hausflur habe er jedoch sein Gesicht nicht deutlich erkennen können. Von einem Wiedererkennen konnte daher nicht die Rede sein.

Der Hausmann Stephan aus dem Nachbarhause der Demoiselle Junius sah am Morgen des Mordtages zwischen halb und drei Viertel neun Uhr aus dem Kunitzschen Hause einen Mann fortgehen, der die größte Ähnlichkeit mit dem gehabt hätte, der am 5. Februar bei ihm wegen eines Quartiers nachgefragt hatte. Nur war er jetzt mit einem dunkelblauen Matin, der hinten mit Knöpfen versehen war, bekleidet und auf dem Kopfe habe er eine schwarze Samtmütze getragen, die wie ein Sack ausgesehen hätte. Der Matin war etwas mit Kot bespritzt, und die Stiefel waren sehr beschmutzt gewesen. Der Mann war mit gebücktem Kopfe nach dem Gewandgäßchen und der Grimmaischen Straße zugegangen. Stephan erkannte den ihm vorgestellten Tinius sofort und mit aller Bestimmtheit, nur die Mütze schien ihm nicht dieselbe zu sein.

Verstärkt wurden diese Zeugnisse noch durch eine Wahrnehmung des Chirurgen Jung, der dem Kunitzschen Hause gegenüber wohnte. Er hatte an jenem Tage um die angegebene Stunde einen Mann im blauen (doch schien er ihm lichtblau) Matin aus dem genannten Hause kommen sehen; er hatte sich den Matin, der weiß gefärbt war, vor dem Hause abgestäubt. Eine Viertelstunde später hatte er denselben Mann noch einmal vor dem Fürstenhause getroffen, wo er dasselbe getan hatte. Doch konnte er ihn nicht mit Bestimmtheit wiedererkennen und fand nur eine Ähnlichkeit in der Statur; ob der Mann eine Mütze oder einen Hut aufgehabt hatte, darauf konnte sich Jung nicht besinnen.

Diese vier Zeugenaussagen, unterstützt durch eine fünfte, stimmten im ganzen überein; nur hinsichtlich der Zeit und der Kleidung fanden sich einige Widersprüche. Hinsichtlich der Zeit mußte der Mord nach Angabe der Dienstmagd Schmidt zwischen ein Viertel und halb neun Uhr, da sie von ihrem Gange wiedergekommen war, erfolgt sein; nach Aussage der Dr. Kunitz und des Stephan wäre der Mörder aber erst nach halb neun Uhr fortgegangen. Auf einen Unterschied von so wenigen Minuten konnte es indessen nicht ankommen, da Zeugen sich selten auf die Minute genau der Zeit erinnern. Zudem konnten die Uhren verschieden gegangen sein, und es war auch denkbar, daß der Mörder, während die Schmidt die Treppe hinaufgegangen war, sich noch eine Weile unter dem Torweg aufgehalten hatte, um schon da die verdächtigen weißen Flecke auf dem Mantel abzuklopfen; denn daß ihm darum sehr zu tun war, bewies ja der Umstand, daß er das zweimal auf offener Straße versucht hatte.

Tinius verwandte die größte Anstrengung darauf, sein Alibi während dieser verhängnisvollen Stunde zwischen acht und neun Uhr nachzuweisen. Aber schon der Umstand sprach nicht zu seinen Gunsten, daß er sich in drei verschiedenen Verhören über seinen Aufenthalt während der fraglichen Zeit in immer neue Widersprüche verwickelte. In der ersten Vernehmung wollte er aus der H.schen Gastwirtschaft zum Buchhändler Liebeskind in der Grimmaischen Straße und zum Antiquar Rau in der Petersstraße gegangen und bei beiden ungefähr eine Viertelstunde geblieben sein, dann habe er sich aufs Beygangsche Museum begeben, wo er eine Viertelstunde Zeitung gelesen habe, worauf er zu H. zurückgekehrt sei. Bei einer zweiten Vernehmung hatte er beim Ausgange zuerst einen ganz anderen Weg genommen und war dann plötzlich umgekehrt, um zu Liebeskind zu gehen, wohin ihn auch der Magister St. hatte gehen sehen. Unterwegs habe er mit dem Studenten Adami gesprochen. Im artikulierten Verhör endlich wollte er, nachdem er bei Liebeskind und Rau gewesen sei, noch beim Mützenhändler Asmus vorgesprochen haben, um dort seine Mütze, die er unterwegs aufgehabt habe, zurückzulassen und eine neue schwarze Kaschmirmütze für seinen Sohn zu kaufen. Darauf habe er bei dem Antiquar Rau eine kleine schwarze Bibel gekauft und sei dann erst ins Beygangsche Museum gegangen und von dort gegen zehn Uhr zu H. zurückgekehrt.

Der Beweis des Alibis gelang ihm nicht. Der Student Adami, an den Tinius noch aus dem Gefängnis schrieb, war nicht zu ermitteln. Die Aufwärter im Beygangschen Museum, der Antiquar Rau, der Buchhändler Liebeskind und der Mützenfabrikant Asmus bestätigten zwar, daß Tinius einmal morgens bei ihnen vorgesprochen habe, aber keiner konnte sagen, daß das am Morgen des 8. Februar geschehen war. Selbst der Magister St. hatte ihn an jenem Morgen nicht auf der Straße bemerkt. Dagegen sagte seine Wirtin, die Frau Magister H., aus, sie habe, als er von ihnen fortgegangen sei, gesehen, daß er den Weg nach dem Neumarkt, also dem Kunitzschen Hause zu, eingeschlagen habe.

Die Aussagen der Zeugen über die Kleidung des verdächtigen Mannes, der nach dem Morde aus dem Hause gegangen war, stimmten fast überein, und die wenigen Widersprüche, die sich zum großen Teil auf die Form der Mütze bezogen, ließen sich leicht erklären und fielen überdies den übereinstimmenden Momenten gegenüber kaum ins Gewicht. Deren bedeutendstes war der Umstand, daß er von zwei Zeugen in einem dunkelblauen und von zwei anderen wenigstens in einem dunklen Matin gesehen worden war; überdies bekundete der Hausmann Stephan als ein charakteristisches Kennzeichen, daß der Matin hinten mit Knöpfen versehen gewesen sei – und Tinius war im Besitz eines solchen dunkelblauen Matins.

Sein Bestreben ging also dahin, wenigstens diesen verhängnisvollen blauen Matin abzuleugnen, und er behauptete, ihn zwar in Leipzig mitgehabt, aber im Wirtshaus zurückgelassen zu haben und an jenem Morgen in dunkelgrauem Frack, in schwarzen Beinkleidern und mit schwarzer Mütze ohne Schirm ausgegangen zu sein.

Wirklich bekundeten zwei Zeugen, die H.schen Eheleute, ihr Gast, der Pfarrer Tinius, habe an jenem Morgen, als er ausging, den dunkelblauen Matin bei ihnen zurückgelassen und sei nur mit einem Frack bekleidet gewesen. Aber beider Zeugnis war verdächtig. Auch gegen sie war wegen Verdachts eines verbrecherischen Einverständnisses mit dem Angeklagten eine Untersuchung eingeleitet und die Entscheidung über diese Untersuchung nun bis zum Urteil über Tinius ausgesetzt worden. Sie hatten also ein natürliches Interesse daran, daß Tinius freigesprochen würde. Aber auch für den Fall, daß sie die Wahrheit bekundeten, ließ sich denken, daß der Angeklagte ebenso, wie er an jenem Morgen die Kopfbedeckung gewechselt haben wollte, auch die übrige Kleidung gewechselt haben konnte. Tinius war übrigens schon lange vor seiner Festnahme durch einen Brief des Magisters St. davon in Kenntnis gesetzt worden, daß der gegen ihn entstandene Verdacht sich mit darauf gründe, daß man den Fremden in einem blauen Mantel gesehen habe, und war in diesem Punkte also vorbereitet.

Faßte man alle Zeugenaussagen zusammen, so mußte man als erwiesen annehmen, daß Tinius am Morgen des 8. Februar in dem Hause gewesen war, in dem sich das Verbrechen ereignet hatte.

Das zweite Beweismittel war der blutige Brief, den man gefunden hatte. Er enthielt die Bitte eines gewissen Bröse aus Hohendorf an die Kunhardt, ihm tausend Taler zu leihen, und war datiert vom 24. Januar 1813. Eine Person dieses Namens war aber aller Bemühung ungeachtet in den sächsischen Orten, die Hohendorf heißen, nicht aufzufinden. Der Brief mußte also fingiert sein, und es konnte mit größter Wahrscheinlichkeit bewiesen werden, daß Tinius ihn geschrieben hatte. Zwei Sachverständige gaben ihr Gutachten dahin ab, daß die Handschrift die des Tinius sei. Außerdem wurde festgestellt, daß Tinius am 8. morgens, ehe er ausgegangen war, in der Stube seiner Wirtsleute einen Brief geschrieben hatte, zu dem ihm der dreizehnjährige Sohn des Magisters H. das Papier aus einem seiner Schreibebücher gegeben hatte; das Wasserzeichen in dem Briefpapier stimmte mit dem in einem der Schreibebücher des Knaben überein.

Endlich war das Siegel auf dem blutigen Briefe nach dem Gutachten zweier sachverständiger Graveure ein Abdruck des Magister H.schen Petschaftes und identisch mit dem Siegel des geständigerweise von Tinius unter erdichtetem Namen an einen Kantor Müller geschriebenen Briefes; nach Aussagen unbeeidigt gebliebener Zeugen hatte er im H.schen Zimmer wirklich auch Briefe versiegelt.

Verstärkt wird der Verdacht noch durch zwei andere Umstände. Einmal wurden bei Tinius noch mehrere anonyme Briefe von seiner Hand gefunden, über die noch einmal gesprochen werden soll: Er war also durchaus der Mann, dem man dieses Mittel zutrauen konnte. Außerdem schrieb Tinius aus dem Gefängnis in einem Briefe, der aufgefangen wurde, an den Hofrat Schreiber in Leipzig, er möchte doch ein Petschaft wie das H.sche nachstechen und einen damit versiegelten anonymen Brief dem Untersuchungsgericht zusenden lassen, damit es zu der Überzeugung käme, daß es von diesen Petschaften mehrere in Leipzig gäbe: Tinius fürchtete also diesen Umstand und fühlte, wie stark er ihn belastete.

Den stärksten Beweis für seine Täterschaft lieferten die beiden Hämmer, die man bei Tinius fand. Der eine hatte einen mit Papier umwundenen kurzen Stiel. Er erregte besonders Verdacht, da er gerade in die Seitentasche des verdächtigen blauen Mantels paßte und absichtlich dazu gekürzt zu sein schien. Blutflecke fanden sich nicht an ihm. War das Eisen wirklich blutig geworden, so hätte Tinius es leicht in der Zeit zwischen seiner Tat und der Verhaftung vollständig reinigen können. Daß er den Hammer je in der Manteltasche getragen hätte, bestritt er entschieden, und den Stiel wollte er nicht selbst gekürzt haben, sondern durch einen Schlosser, damit er die Nägel in seiner Bibliothek bequemer einschlagen könne. Jenes konnte er nicht beweisen; und was seine zweite Angabe betrifft, so liegt auf der Hand, daß ihm zum Nageleinschlagen ein Hammer mit längerem Stiel weit bessere Dienste hätte leisten können. Von dem anderen, kleineren Hammer, den er zu Michaelis 1812 gekauft haben wollte, behauptete er, daß er ihn gar nicht gebraucht habe; aber das äußere Ansehen sprach deutlich dagegen.

In dem Scheidungsprozeß nun kam folgendes zur Sprache. Tinius war um Weihnachten 1812 von Leipzig zurückgekehrt und hatte den blauen Matin oben an der Treppe hängenlassen. Seine Frau wollte ihn herunternehmen und entdeckte dabei in der Seitentasche einen Hammer. Als sie später einmal von Tinius den anderen Hammer zum Wirtschaftsgebrauch zurückforderte, sagte sie: ›Du hast ja auch noch einen Hammer.‹ Der Ehemann war darüber äußerst aufgebracht und fragte hitzig, woher sie denn das wisse. Als sie es sagte, warf er ihr vor, daß sie alles ausstänkere, und er würde sie geschlagen haben, wenn sie nicht schnell fortgelaufen wäre.

Die eine Ecke des kleinen Hammers paßte vollkommen in das Loch in der Schädeldecke. Daß der vollständige Abdruck des Hammers nicht mehr genau nachzuweisen war, erklärt sich daraus, daß die Verletzung von drei bis fünf aufeinanderfolgenden heftigen Schlägen herrührte, durch die die Gestalt der Wunde immer wieder verändert worden war. Aber schon das, was man feststellen konnte, genügte zu der Annahme, daß die Wunden der Kunhardt durch einen dieser Hämmer hervorgerufen worden waren.

An einem T.S.B. gezeichneten Tuche im Tiniusschen Hause fand man übrigens auch einige braune Flecke, die von Blut herrühren konnten. Auf dieses Tuch wurde man erst durch einen aus dem Gefängnis geschriebenen Brief aufmerksam, in dem Tinius den Magister St. bat, er solle sich in Poserna bei seiner Ehefrau im geheimen erkundigen, ob sie wegen des Tuches befragt worden sei. Tinius erklärte dieses Verhalten damit, daß er sagte, er habe gehört, daß ein Tuch, das der Kunhardt weggekommen sei, ihn verdächtig mache. Aber von einem solchen Tuche war bisher bei der Verhandlung noch niemals die Rede gewesen; wahrscheinlich war es also nur das böse Gewissen des Angeklagten, das ihn zu dem Schreiben veranlaßte, und es entstand der Verdacht, daß dieses Tuch bei dem Verbrechen eine bestimmte Rolle gespielt habe.

Zu allen diesen Wahrnehmungen kamen noch eine ganze Reihe anderer Anzeichen von Schuldbewußtsein. An erster Stelle stehen in dieser Hinsicht die Briefe aus dem Gefängnisse, die ihm zu seiner Entlastung verhelfen sollten.

So hieß es in einem Schreiben an den Studenten Adami wörtlich: »Es könnte sein, daß ich mich auf Ihr Zeugnis beriefe und Sie von dem Kreisamte zur Aussage vorgefordert würden. Wollten Sie also dann wohl bezeugen, daß Sie am Montag, dem 8. Februar, früh gleich nach acht Uhr vom Schwarzen Brett herausgekommen, wo Sie hätten sehen wollen, was Neues angeschlagen sei. Es sei an dem Tage gewesen, wo die Kunhardtsche Mordgeschichte bekannt geworden, und Ihnen deshalb der Tag gewiß erinnerlich.«

Dann ersuchte er ihn, zu bezeugen, daß er, Tinius, die Grimmaische Gasse von der Ritterstraße her heruntergekommen und etwa ein Viertel auf neun Uhr nach dem Hause des Kantors Hübel hingegangen sei. Wegen der Kleidung solle er sich bei Hübel erkundigen, ob er im dunklen Frack oder im blauen Matin mit großem Kragen bekleidet gewesen sei, und im übrigen aussagen, er wisse nicht, ob er, Tinius, eine Mütze aufgehabt habe oder nicht; er solle sich durch nichts von der Kommission irremachen lassen, er wolle es ihm vergelten, sobald er wieder frei sei.

In einem anderen Briefe ersuchte er ebenfalls unter dem Versprechen, ihn dafür reichlich zu belohnen, den Hofrat Schreiber, auszusagen, »daß er ihm auf der Ritterstraße, in der Gegend der Nikolaikirche, als er nach der Grimmaischen Gasse hinaufgegangen, kurz vor dem Schlage halb neun Uhr früh am Montag, dem 8. Februar, begegnet sei«. Er habe eine schwarze Weste und Beinkleider getragen – ob mit oder ohne dunkelblauen Matin und großen Kragen, darüber solle er sich bei dem Überbringer des Briefes erkundigen.

An den schon erwähnten Kantor Hübel schrieb er: »Sie werden wissen, wie ich durch das boshafte Angeben einer Dirne, als hätte ich ihre Frau erschlagen, in Untersuchung gekommen bin. Ich sehe nun, daß alles auf Zeugen ankommt, bitte Sie also, auf Befragen auszusagen, daß ich am 8. früh gegen ein Viertel auf acht Uhr durch Ihre Tür in Ihre Stube kam und nach einem Lotterielose gefragt; daß ich noch eine Viertelstunde aufgehalten und sodann fortgegangen; daß ich mit einem modischen Frack bekleidet gewesen, ohne Mantel. – Mein Vorrat von Dank soll groß sein!«

Später schien ihm die Angabe einer anderen Stunde angemessener, und er schrieb dem Kantor Hübel in einem zweiten Brief: »Ich bin durch ein gottloses Mensch als Missetäter angegeben worden und habe zwar für die erste Hälfte der neunten Stunde einen Zeugen, aber ich brauch noch einen, der gültig ist. Lassen Sie mich und meine Familie nicht unglücklich werden, und bezeugen Sie, daß ich gegen ein Viertel auf neun Uhr an Ihre Tür gepocht und hineingetreten und nach einem Aufenthalt von einer Viertelstunde, kurz vor halb neun Uhr, wieder zu Ihrer Tür hinausgegangen sei. – Kleidung: schwarze Weste und Beinkleider und einen modischen schwarzdunklen Frack. Eine schwarze Mütze, die Sie nicht bemerkt. Ob Sie sagen sollen, mit oder ohne Matin, hängt davon ab, was Herr Buchhändler Liebeskind ausgesagt hat.« Danach forderte er ihn auf, zu diesem zu gehen und sich nach dessen Aussage zu erkundigen, um immer »konform« zu bleiben.

Ein in diesen Brief eingelegter Zettel enthielt noch folgende mysteriöse Weisung: »Es müßte unter so viel vertrauten Freunden Ihnen nicht schwerfallen, einen zu finden, auf dessen Zeugnis Sie sich beriefen, daß er zu Ihnen gekommen, als ich dort gewesen, und ich deshalb so bald weggegangen. – Dadurch würde Ihr Zeugnis völlig außer Zweifel gesetzt und Sie desto sicherer. Wissen Sie so einen (!), auf den Sie sich verlassen können, so würde ich Ihnen sogleich durch meinen Sohn sechs Louisdor auszahlen lassen, und noch mehr, wenn Sie es für gut befinden. Ich müßte aber Nachricht haben, um in diesem Falle meine Aussage danach einrichten zu können. An meinen Sohn schreiben Sie, daß er sogleich sechzig Taler in Geld schafft und zu Ihnen bringt, teils für die jetzt genannte Person, teils sechs Louisdor, die Sie sogleich Herrn Hofrat Schreiber bringen, als Verlag zu den nötigen Vorbereitungen und als Versäumnis. Mehr soll nachfolgen, besonders zu Ihrer Disposition.«

An den Magister St., den Magister und Wirt H. und den Antiquar Rau ergingen ähnliche Zettel, alle mit der bestimmten Weisung, auszusagen, daß er an jenem Morgen mit einem modernen Frack bekleidet gewesen sei, »quod me videris – moderno vestitu indutum«, schreibt er lateinisch an den ersteren.

Tinius wußte, als ihm diese Schreiben vorgehalten wurden, keine andere Ausrede als die, daß er zu der Zeit, da er sie geschrieben habe, krank gewesen sei und das Wahre vom Falschen nicht zu unterscheiden vermocht habe; der Verdacht, der auf ihm laste, habe seine Ideen so in Verwirrung gebracht, daß er manches für geschehen gehalten habe, wovon nicht eine Spur wahr gewesen sei. Es bedarf indes keiner Erwähnung, daß Inhalt und Form der Briefe von nichts weniger als von einem zerstörten Gemütszustand zeugten. Ein Mann, dessen Verstand verwirrt ist, kann nicht in dieser genauen, überlegten Art wie Tinius Anweisungen zu falschen Zeugnissen erteilen, und im übrigen hat sich der Angeklagte als der ruhigste und besonnenste Mensch gezeigt.

Ferner liegen Tatsachen und Briefe in großer Zahl vor, aus denen hervorgeht, daß er mit einer geradezu raffinierten Besonnenheit sich bemühte, alle verdachterregenden Gegenstände zu entfernen.

Seinem Geständnis nach tauschte er seine schwarze Samtmütze ohne Schirm gegen eine schwarze Tuchmütze von fast gleicher Form bei dem Mützenhändler Asmus um. Er schrieb darüber in einem angefangenen Briefe, der ihn allein schon aufs höchste verdächtigen müßte, an den Magister St.: »Gehe doch hin zum Mützenhändler und frage, ob ein Geistlicher am Montag vor vier Wochen – dem 8. Februar, an dem Tage, wo die Kundhardt gestorben, er würde sich vielleicht dieses Tages erinnern –, mit schwarzer Weste, Hosen und Frack bekleidet, gegen halb neun Uhr hingekommen und eine neue Mütze gekauft, eine alte samtene aber, die er anfänglich habe einhandeln – er aber, weil sie abgetragen, das nicht habe tun wollen – dagelassen. Er wird sie Dir zeigen, unterdessen – zupfe an dem alten Fleck, wo sie schon dünn, und suche sie hier und da noch mehr zu beschädigen, ohne daß er es merkt, und lenke seine Augen auf Mützen hinten hin, als wolltest Du kaufen, hernach gib sie ihm wieder, wenn Du ihn nur so weit zum Geständnis gebracht hast, daß es gegen halb neun Uhr gewesen und ich in dieser Samtmütze zu ihm gekommen und so leicht ohne Überrock und Matin gekleidet gewesen bin und daß er sich gewiß erinnere, daß es denselben Montag um halb neun Uhr gewesen.«

Auf die Frage, warum er dem St. diesen seltsamen Auftrag gegeben habe, antwortete Tinius, es sei geschehen, um dem Asmus die an sich wahre Tatsache wieder ins Gedächtnis zurückzurufen. Daß er aber gewünscht hätte, der Mütze ein recht fadenscheiniges Ansehen zu geben, habe er getan, damit man glauben möchte, daß er sie habe vertauschen wollen. Man zeigte ihm, daß die Mütze noch ganz gut sei. Auf die Frage, warum er denn habe eine andere kaufen wollen, antwortete er: »Weil das Futter beschmiert und der Deckel abgetragen war.« Er wollte sie anfangs übrigens für seinen Sohn gekauft haben, ging dann jedoch auf die eben angeführte Aussage über, kehrte aber später wieder zu der ersten Angabe zurück. Zunächst wollte er dies Tauschgeschäft am 6. oder 8. vorgenommen haben, dann aber bestimmt am 8. Der Verdacht, daß das ganze Geschäft in der Absicht geschehen sei, die Kennzeichen des Täters zu verwischen, wurde durch jenen Brief und seine schwankenden Aussagen über ihn nur vermehrt.

Als Corpus delicti lag den Akten der vielbesprochene blaue Matin bei. Aber die auch schon erwähnten Knöpfe, deren Zweck es war, den hinteren Einschnitt des ursprünglich zum Reiten bestimmten Mantels zusammenzuhalten, waren abgeschnitten. In einem seiner verdächtigen Briefe aus dem Gefängnis nun erteilte Tinius dem Magister St. außer anderen Aufträgen, verdächtige Sachen beiseite zu schaffen, auch den, von diesen Knöpfen zwei wegzuschmeißen, die übrigen aber liegenzulassen.

Tinius hat eingestanden, er selbst habe diese Knöpfe abgeschnitten; anfangs räumte er ein, es sei nach dem Mordtage geschehen, später, er könne sich des Zeitpunktes nicht mehr bestimmt erinnern. Erstere Angabe hat um so mehr Wahrscheinlichkeit für sich, als er nach seinem eigenen Geständnis am 17. Februar 1813 von St. einen Brief erhielt, der ihn von den Aussagen der Magd benachrichtigte. Merkwürdigerweise standen unter dem Briefe die Worte: »Deleatur et igni tradatur!« Der Brief konnte nicht damit gemeint sein, denn er existierte noch. Aber die vielen Knöpfe, die die Magd und der Hausmann Stephan hinten am Mantel des verdächtigen Mannes gesehen hatten, waren abgeschnitten und wurden später in der Tiniusschen Bibliothek gefunden. Auf die Frage, warum er die Knöpfe abgeschnitten habe, gab er zunächst an, sie hätten ihm zu kommiß- und reitermäßig ausgesehen, später, sie hätten ihn am Gehen gehindert.

Auch einige allgemeinere Äußerungen Tinius' lassen sein Schuldbewußtsein erkennen. So schrieb er an den Magister St.: »Nimm alles weg, was nicht unschuldig ist« und machte damit also das Eingeständnis, daß sich unter seinen Sachen etwas befand, was nicht unschuldig war. Er sprach von seiner Angst, die er ausstehe, wenn er daran denke, daß gewisse Briefe noch fortgenommen worden seien, und von seiner Freude, wenn er dessen sicher war, daß man es getan hatte. Und wenn er in einem anderen Briefe sagte, »die Untersuchung sei gründlich, gehe aber fehl«, so gab er damit zu, daß er einen Weg kannte, auf dem man etwas entdecken konnte.

Ungewisse Anzeichen, die mehr den Psychologen als den Juristen interessieren, waren in seinem ängstlichen Benehmen zu erblicken. Die Magd Schmidt hatte ihn zitternd und blaß aus dem Hausflur gehen sehen. Bei seiner Rückkehr in das Haus des Magisters H. hatte er zu der Magd, die dort diente, ebenfalls blaß und unstet gesagt: »Köchin, was hat's denn gegeben?« Nachdem sie ihm die Stube aufgeschlossen hatte, war er noch einige Zeit stehengeblieben und hatte mit zitternden Händen die Bibel gehalten. Bei Tische bemerkte die Magd, daß er fortwährend zitterte, aber er gab sich Mühe, zu scherzen und unbefangen zu scheinen. Das tat er auch später dem Gerichte gegenüber und leugnete mit einer geradezu bewunderungswürdigen Hartnäckigkeit lange Jahre hindurch das Verbrechen, jedoch zuweilen bemerkten die Richter an ihm eine merkwürdige Verlegenheit, wenn von dem Morde an der Kunhardt die Rede war; er gab stockende Antworten und gebrauchte nie das Wort Mordtat, sondern sagte stets der »Vorfall«. Oft verfiel er bei den Fragen in ein unnatürliches Gähnen, womit er seine Ängstlichkeit verbergen wollte.

Wie seltsame Wege die Erfindungskraft des Angeklagten ging, zeigt ein eigenartiges Zusammentreffen zweier Namen in zweien von den schon erwähnten anonymen Briefen, die man bei ihm fand. Der Brief an die Kunhardt war mit dem fingierten Namen Bröse unterzeichnet. Ein anderer pseudonymer Brief von Tinius, adressiert an den Amtmann Hoffmann zu Suhl, führte die Unterschrift Gröbel. Auf beide Namen kann freilich jeder Intrigant ohne besondere Phantasie verfallen. Es ist nun aber auffällig, daß diese beiden Namen im Zusammenhang in der nicht lange vor Anfang der Untersuchung im Druck erschienenen Autobiographie des Tinius vorkommen. In Wittenberg hatte ihm nach diesem Buche ein gewisser Gröbel in Bröses Garten aus einer dringenden Verlegenheit geholfen. Das mögliche Spiel des Zufalls mußte vor den Augen der Richter wenigstens der Wahrscheinlichkeit eines unwillkürlichen Zusammenhanges in der Erfindung des Briefstellers weichen.

Aber noch fataler war ein anderer Brief, der den Kreis der Untersuchung gegen Tinius plötzlich ungeahnt erweiterte. Am Anfang dieses Berichtes wurde der Raubmord an dem Kaufmann Schmidt dargestellt. Die Untersuchung über diesen Fall hatte ein Jahr hindurch geruht, als einer jener Briefe, die Tinius aus dem Gefängnis schrieb, um Zeugen seiner Unschuld zu gewinnen, den Verdacht darauf lenkte, daß er auch an diesem Verbechen beteiligt gewesen sein könnte.

Er schrieb nämlich an den schon oft erwähnten Magister St.: »Es ergibt sich aus verschiedenen Aussagen, daß es zwei Kerle gewesen sind, wenn anders Magister K. nicht der Täter ist, da die Magd in der Morgenstunde unten im Dunkel wohl zwei ähnliche Personen verwechseln konnte und, wie mir die Herren selbst sagten, K. mit mir viel Ähnlichkeit hat. Denn der müßte wirklich dumm sein, der zu dem Mädel sagte, sie sei die Köchin von dem Magister H. Oder es muß noch ein Bösewicht sein, welcher eine frappante Ähnlichkeit mit K. oder mir hat und also dadurch, daß er von jener Bekanntschaft sprach, den Verdacht auf solche ziehen wollte, die bei dem Magister H. ein und aus gehen. Aber ich zweifle auch an der Aufrichtigkeit des Mädchens; ist es aber ihr Ernst, dann muß auch der mir ähnlich gesehen haben, der schon mehr solche Dinge verübt und sich sogar in das Gewand eines Geistlichen gekleidet hat, um sich zu decken. Denn wer man ist, so kleidet man sich gewiß nicht. Sollte etwa die Schmidtsche Geschichte mit hineingezogen werden – welches man aber jetzt gar nicht äußern darf und mag –, sollte Magister H. darüber befragt werden, so soll er sagen, wie ich ihm im eingeschlossenen Zettelchen geschrieben habe, denn so war es, wie ich mich erinnere, und so müssen wir konform bleiben.«

Dieser Zettel enthielt den Auftrag, den Pächter Schmidt zu Poserna zu informieren, wie er aussagen solle.

Tinius hatte sich selbst angegeben. Es war bis dahin niemand in den Sinn gekommen, ihn mit der Schmidtschen Geschichte in Verbindung zu bringen. Der kaum aufgedeckte Verdacht scheint aber bei den Richtern und beim Publikum sofort zur moralischen Überzeugung geworden zu sein, und es wurde mit demselben Eifer, wenngleich mit minder günstigem Erfolge, auch dieser Fall in die Untersuchung einbezogen.

Es fehlte an allen Zeugen und Beweisstücken, ja an Indizien über die Tat selbst. Der einzige, der den Täter gesehen hatte, der Kaufmann Schmidt, war längst tot; auch die Vetter, die Frau seines Hausmanns, die den unbekannten Fremden zu Schmidt geführt hatte, war gestorben. Wenn Tinius hier der Täter war, so gab es keinen Menschen, der ihn wiedererkennen konnte, und die übrigen Spuren waren im Laufe der Zeit verwischt. Und dennoch war ein jeder von der Überzeugung durchdrungen, daß er der Mörder sei, und da man keine Anzeichen, die mit der Tat unmittelbar in Zusammenhang standen, fand, ging man auf andere zurück, die ihr vorangegangen und ihr gefolgt waren. Schmidt war am 28. Januar 1812 in der Morgenstunde überfallen worden. An diesem Tage war auch Tinius in Leipzig. An und für sich war das natürlich noch nichts Verdächtiges; er hatte wie oft auch an diesem Tage in Leipzig zu tun gehabt. Daß er aber gerade für diese Tage seine Verrichtungen in Leipzig fast auf die Minute genau und bis auf die unwichtigsten Einzelheiten angab, war für den Menschenkenner schon verdächtig genug.

Im Gegensatz dazu konnten die wenigsten der von Tinius angeführten Personen, bei denen er am 28. Januar gewesen sein wollte, sich dessen entsinnen, und die Aussagen seiner Reisegefährten, mit denen er zu Schlitten von Poserna in die Stadt gekommen war – unter ihnen hatte sich auch der Pächter Schmuhl befunden –, über die Kleidung des Tinius an diesem Tage stimmten mit Tinius' eigenen Aussagen in vielen Punkten nicht überein; nach seiner eigenen Angabe hatte er entweder eine grüne Wildschur oder wahrscheinlicher einen grünlichen Matin und als Kopfbedeckung eher einen Hut als eine Mütze getragen.

Es war auch verständlich, daß die Angestellten des Bankhauses Frege, die einzigen, die den Mörder des Kaufmanns Schmidt zu Gesicht bekommen hatten, sich nicht mehr genau auf die betreffende Person besinnen konnten. Nach der Aussage des Kassierers Witzendorf war dieser Mann am 28. Januar 1812 morgens zwischen zehn und elf Uhr in das Bankhaus gekommen. Er hatte unter dem Namen eines gewissen Siegel aus Elsterberg elf Leipziger Stadtobligationen im Betrage von dreitausend Talern zum Verkauf angeboten und von dem Kassierer die Nominalsumme ausgezahlt erhalten. Er war ein mittelgroßer Mann von etwa vierzig Jahren, mit blasser Gesichtsfarbe, etwas starker Nase, festem, schwarzem, glatt auf die Seite herabhängendem und gar nicht gelocktem Haar gewesen, der einen schwarzen Frack und gleiche Weste und Beinkleider, darüber aber einen bräunlichen oder grünlichen auf Pekeschenart gearbeiteten Oberrock getragen hatte. Als Kopfbedeckung trug er einen vorn sehr eingebogenen sogenannten Schifferhut, wie er überhaupt das Aussehen eines modernen Geistlichen gehabt hätte.

Er habe sich sehr ruhig und unbefangen gezeigt, das Geld selbst noch einmal durchgezählt, zehn halbe Louisdor zurückgeschoben und dafür fünf ganze gefordert. Dann habe er sich noch eine Weile über die Kurse unterhalten und sich überhaupt wie ein gebildeter Geschäftsmann benommen. Nachdem er wohl eine halbe Stunde geblieben war, ohne die geringste Eile merken zu lassen, war er fortgegangen, jedoch noch einmal zurückgekommen, weil er die über den Handel empfangene Rechnung vergessen gehabt habe.

Diese Personenbeschreibung, die der Kassierer gegeben hatte, paßte insofern auf Tinius, als dieser etwa siebzig Zoll groß und achtundvierzig Jahre alt war und schwarzes Haar, lange Nase und ein blasses, eingefallenes Gesicht hatte. Weiter fand man unter seinen beschlagnahmten Sachen auch einen grünlichen Kalmuckmatin und einen sogenannten Schifferhut, die beide zu verbergen er den H. kurz vorher dringend gebeten hatte.

Die Gegenüberstellung des Kassierers und des Tinius war ohne positives Ergebnis. Jener fand hinsichtlich der Gesichtsbildung und der Haare eine auffallende Ähnlichkeit zwischen dem Pfarrer und jenem Fremden, getraute sich jedoch nicht, zu beschwören, daß beide eine und dieselbe Person wären. In bezug auf den Hut, den man ihm vorlegte, sagte er aus, daß der Fremde einen ähnlichen getragen habe, was aber die Pekesche anbetraf, so schwankte er in seiner Erinnerung. Des Kassierers Aussage würde übrigens, auch wenn er die Identität hätte beschwören wollen, schon deshalb weniger glaubwürdig gewesen sein, da er ja früher schon einmal einen Unschuldigen mit fast völliger Gewißheit für den Verkäufer der Obligationen hatte erkennen wollen.

Auch die anderen Angestellten des Bankhauses konnten nichts Gewisses aussagen. Sie bekundeten wohl zuerst, daß der Fremde und Tinius eine »auffallende Ähnlichkeit« miteinander hätten, aber als es zur Vereidigung kam, fanden sie nur eine »gewisse Ähnlichkeit« zwischen beiden.

Die öffentliche Stimme sagte, Tinius wäre als Mörder verurteilt worden, wenn die Fregeschen Angestellten ihre Aussage hätten beschwören müssen, und nur die Gewissenhaftigkeit dieser Leute, die keine bestimmte Aussage machen wollten, wo immerhin noch eine Verwechslung möglich war, hätten ihn vor dem Schafott gerettet. Die Sache verhielt sich jedoch anders. Die Wahrnehmungen der drei Bankangestellten waren, mit welcher Sicherheit sie sich auch vorher darüber gesprächsweise mochten ausgelassen haben, nicht so, daß man sie ohne weiteres zum Beschwören der Identität hätte zulassen dürfen. Der Vorfall lag über ein Jahr zurück, und die Erinnerungen konnten deswegen nicht mehr verläßlich sein; dazu hatte der eine den Fremden nur von der Nebenstube aus gesehen, der andere hatte sich schon früher einmal so geirrt, daß er beinahe einen Unschuldigen in Untersuchungshaft gebracht hätte. Es stand demnach über die mögliche Täterschaft des Tinius in dieser Mordsache nichts weiter fest als folgendes: Tinius war zur Zeit der Mordtat wirklich in Leipzig gewesen; die Fregeschen Angestellten konnten eine Ähnlichkeit zwischen ihm und dem Verkäufer der geraubten Stadtobligationen bezeugen; die Kleidung, die der Fremde getragen hätte, habe einen Landgeistlichen verraten; der Verkäufer habe über seiner schwarzen Kleidung eine grünliche oder graue Pekesche oder einen Matin getragen, und auch Tinius war nach der Aussage seiner Reisegefährten an diesem Tage in ähnlicher Weise gekleidet gewesen; außerdem habe der Fremde einen Schifferhut von derselben Form aufgehabt, den man auch bei dem Angeschuldigten vorfand, und Tinius hatte seinen Vertrauten den geheimen Auftrag gegeben, diesen Hut mit noch anderen Sachen beiseite zu schaffen.

Ein wichtiger Punkt der Untersuchung ist im Dunkel geblieben. Tinius war kurz vor der Tat in bedeutenden Geldverlegenheiten gewesen und hatte bald darauf alle seine Verpflichtungen eingelöst. So hatte er eben die große Bibliothek des Professors Nösselt in Halle gekauft gehabt und nun, am 10. und 11. Februar 1812, an die Erben dreihundert Louisdor bezahlt. Vom l. Februar bis 21. April erhielten verschiedene andere Leute eine Summe von dreihundertelf Louisdor von ihm. Diese Ausgaben waren erwiesen; möglicherweise hatte er aber um diese Zeit auch noch achtzehnhundert Taler in Louisdor in Breslau ausgezahlt. Alles in allem gab er also in den nächsten Wochen nach der Mordtat mehr als dreitausend Taler aus.

Wie war er nun in den Besitz einer so bedeutenden Summe gekommen? Tinius behauptete, das Geld bereits im Jahre 1811 nach und nach zurückgelegt zu haben. Er wollte es teils aus seinen Pfarreinkünften erspart, teils lehnsweise oder als Vorschuß erhalten, teils aber auch von seinen Schuldnern eingezogen haben. Wirklich ging aus einem Kontobuch hervor, daß er nicht unbedeutende Kapitalien ausstehen hatte, von denen mehrere gestrichen waren mit der Bemerkung »Ist abgetragen«, ohne daß das Datum der Rückzahlung dabeigestanden hätte. Ebenso befanden sich Schuldbriefe bekannter Personen, die das Versprechen enthielten, gewisse Kapitalien zu bestimmter Zeit zurückzuzahlen. Dazu kam, daß die zweite Frau des Angeklagten in dem Konkursverfahren, das über ihn verhängt wurde, zehntausend Taler als Eingebrachtes liquidierte, die er wahrscheinlich zum größten Teile zu seinen Büchereinkäufen verwendet hatte.

Weit verdächtiger waren auch in bezug auf dieses Verbrechen die Briefe, die er aus dem Gefängnis schrieb. So gab er Auftrag, wie der Pächter Schmuhl zu unterrichten sei, über die Fahrt nach Leipzig auszusagen, auch den übrigen Reisegefährten erteilte er seine Weisungen, wie er auch dem Hofrat Schreiber zumutete, zu bezeugen, daß er, Tinius, am 28. Januar morgens von zehn ein Viertel bis gegen elf Uhr bei ihm gewesen sei und mit ihm ein Geldgeschäft besprochen habe.

Weiter wurde hinsichtlich dieses Verbrechens nichts gegen ihn ermittelt. Dagegen kamen noch mehrere Anzeigen zur Sprache, die den verbrecherischen Charakter des Angeklagten immer mehr herausstellten. In dem einen schon erwähnten Briefe an den Magister St. trug er diesem auf, eiligst nach Poserna zu reisen, um alle von ihm, Tinius, geschriebenen, aber mit fremdem Namen unterzeichneten Briefe wie auch alle Mahnbriefe sorgfältig zusammenzufügen und beiseite zu schaffen. Ebenso wie dieser Brief, der mit großer Eile geschrieben sein mußte, wurde auch ein anderer an den Magister H. aufgefangen, der eine ähnliche Aufforderung enthielt. In einem darauffolgenden Zettel schrieb er: »Ist meine gestrige Bitte nicht erfüllt, zuvorzukommen, so ist es nicht gut.« Als ihm darauf mit verstellter Hand und unter St.s Namen geantwortet wurde, es sei geschehen, schrieb er wieder: »Ich war in einer rechten Angst.«

Man fand nun mehrere dieser Briefe, die er zwar geschrieben, aber mit fremdem Namen unterzeichnet hatte, in seiner Wohnung vor. Sie belasteten Tinius aufs schwerste.

Der erste vom 4. November 1812 war mit dem Namen des Schulmeisters Bark zu Hohenecken versehen und an den Kantor Müller in Jeßnitz gerichtet und enthielt die Bitte, ihm Bescheid über die Abkunft eines gewissen Steinmüller zu erteilen, der in Philadelphia ein großes Vermögen hinterlassen habe, und dessen Erben im »Amsterdamer Kurier« aufgefordert worden seien, sich in Amsterdam zu melden.

Auch der zweite unter dem Namen eines E. F. Müller an den Kantor Trebernitz in Colwitz, d.d. Schönewalde, 15. November 1812 geschrieben, beschäftigte sich mit derselben Angelegenheit, enthielt aber nur einen ganz unbestimmten Auftrag.

Der dritte, der eines gewissen Bayer im Auktionsbureau zu Stendal vom 4. Januar 1813 an den Kantor Müller zu Könitz, sprach die Bitte aus, sich nach einer Frau Linke in Leipzig zu erkundigen, die mit einem in Amerika verstorbenen sehr reichen Linke verwandt sein solle.

Ein anderer war am 4. Januar 1813 von einem gewissen Stöckel in Köthen an eine Frau Bose gerichtet, die gebeten wurde, dem Schreiber ihre Familienverhältnisse darzulegen; er sei beauftragt, einen Stammbaum für die Familie Bose zu entwerfen, die diesen zur Erhebung einer von dem Kolonialbesitzer Bose in Bengalen hinterlassenen Erbschaft unbedingt brauche.

Zuletzt fand sich noch ein Zettel ohne Datum und Namen, der die Nachricht enthielt, daß ein Landmann zehntausend Taler in Louisdor liegen habe und das Geld gegen sicheren Schein eintauschen wolle; der Zettel war in fehlerhaftem Deutsch und in unbeholfenem Stil geschrieben.

Tinius mußte diese Briefe als von seiner Hand geschrieben anerkennen. Seine Angabe, daß er sie auf die Bitte bekannter oder unbekannter Personen hin abgefaßt hatte, war wenig glaubwürdig. Daß ein Landgeistlicher sich seinen Gemeindegliedern oder Bekannten zum Briefschreiben zur Verfügung stellt, ist ganz in Ordnung, auch wenn es sich um rein weltliche Angelegenheiten handelt. Aber fremde Personen, die in solchen merkwürdigen Dingen geschäftlicher Art zu ihm kommen, wird er an Advokaten verweisen; wenn er sich aber dennoch dazu hergibt, irgendwelche Schreiben für sie aufzusetzen, so wird er es doch mit seiner Amtspflicht für unverträglich halten, die Briefe mit einem fremden Namen zu unterzeichnen.

In einem noch merkwürdigeren Lichte erschienen diese Briefe aber, wenn man gewisse eigene briefliche Äußerungen des Tinius an Freunde und Bekannte daneben hielt. Aus ihnen ging hervor, daß Tinius sich auch zur Zeit des Mordes an der Kunhardt in Geldverlegenheiten befunden hatte. So hatte er noch am 28. Dezember 1812 an seinen Vertrauten, den Magister St., geschrieben: »Nichts kann mich retten als vierhundert Taler Geld, die Du mir schaffen mußt«, vorher, am 13. November 1812: »Schaffe Rat, schaffe Rat, ich bitte Dich um Gottes willen, damit ich nicht unglücklich werde«, und wieder am 9. Februar 1813, dem Tage nach der Ermordung der Kunhardt, bei der der Mörder keine Schätze gefunden, wenigstens nicht mitgenommen haben konnte: »Schaffe Rat, laß mich nicht ins Unglück stürzen, was ich doch nicht verschuldet habe.« Hinzu kam, daß Tinius in einer Nebenuntersuchung auch der Unterschlagung von Kirchengeldern überführt wurde. Dadurch wurde bestätigt, daß Tinius sich auch in dieser Zeit in bedrängter wirtschaftlicher Lage befunden haben mußte.

Bei der Suche nach neuen Beweismitteln stieß man auf einige merkwürdige Vorgänge, die den Verdacht nahelegten, daß Tinius um die gleiche Zeit auch noch andere Verbrechen vorzubereiten versuchte. Der wichtigste war folgender: Einige Wochen vor dem Überfall auf die Kunhardt, am 19. Januar 1813, war abends um sieben ein Fremder in das Haus des Amtmanns Hoffmann in Suhl gekommen und hatte ihn zu sprechen gewünscht. Er hätte sich Lange genannt und sich nach Hoffmanns Aussage für den Sekretär des Appellationsrates Göbel in Dresden ausgegeben.

Da der Amtmann nicht allein gewesen war – sein Schwiegersohn, der Bürgermeister Spangenberg hatte sich bei ihm befunden –, so war der Fremde in die Gesindestube genötigt worden. Als er eingetreten war, hatten ein Mann namens Schlegel, der in der Stube gewesen war, sowie dessen Ehefrau und die Witwe Heym beim Scheine des auf den Fremden fallenden Lichts sofort den Magister Tinius erkannt, obwohl er gegen seine Gewohnheit eine Brille getragen hätte. Man hatte das auch ausgesprochen, der Fremde jedoch habe es geleugnet und gefragt, wer denn der Tinius sei. Er habe sich dann an den Tisch zu den anderen gesetzt und gebeten, das Licht, das die Schlegel vor ihn hingesetzt hatte, wieder wegzunehmen, weil er schlimme Augen habe. Nach einer kleinen Weile war der Fremde wieder fortgegangen, nach einer Viertelstunde aber zurückgekehrt und hatte sich wieder auf seinen Platz gesetzt. Er habe sich erkundigt, wann wohl der Mann fortginge, hätte jedoch verboten, ihn früher zu melden, als bis der Besuch wirklich fortgegangen und Hoffmann allein sei.

Inzwischen hatte er sich auch erkundigt, ob Wache im Hause oder in der Nähe sei, ob noch mehr Leute im Hause wohnten und ob der Amtmann einen scharfen Hund habe. Man hatte ihm geantwortet, daß Wache genug vorhanden und der Hund sehr böse sei. Darauf habe er nun gebeten, man möge den Hund, während er beim Amtmann sei, nicht hineinlassen, weil er Hunde nicht riechen könne. Als aber später der Hund in die Gesindestube gekommen war, um an ihm herumzuschnuppern, habe er ihn gar nicht weiter beachtet.

Nach acht Uhr endlich war der Fremde vorgelassen worden. Er nannte sich auch hier Lange und übergab dem Amtmann einen Brief, der vom Appellationsrat Göbel in Dresden unterzeichnet und vom 4. Januar 1813 datiert war. Darin ersuchte der Aussteller den Empfänger, seinem Sekretär Lange einen Rechtskonsulenten zu empfehlen; Lange sei nämlich beauftragt, für einen Kaufmann in Hamburg ein Gut in Theres in Franken zu kaufen und vorläufig den Anschlag zu prüfen.

Nachdem der Fremde den Amtmann bat, ihm bei dem Kauf ein wenig an die Hand zu gehen, habe ihm Hoffmann gesagt, daß auch er ihn für den ehemaligen Pfarrer zu Heinrichs, den Magister Tinius, halte. Der Amtmann hätte das so bestimmt geäußert, daß es der Fremde nach einigem Leugnen habe einräumen müssen. Hoffmann hätte ihm nun gesagt, daß das Gut jetzt wegen des vielen Schnees nicht besichtigt werden könne; er hatte ihn aber zu Tisch behalten und ihm auch ein Nachtlager angeboten. Tinius habe es abgelehnt und war gegen halb elf Uhr fortgegangen. Vorher aber ließ er sich den Brief zurückgeben und bat den Amtmann, über seinen Besuch Stillschweigen zu bewahren.

Da der Brief obendrein noch bei Tinius vorgefunden wurde, mußte Tinius alles einräumen. Aber die Absichten seiner Reise und seines Besuchs seien ehrlich gemeint gewesen. Zuerst wollte er sich nach dem Gute Theres nur deshalb erkundigt haben, weil er es nach dem Tode seiner Schwiegermutter für sich selbst kaufen wollte. Später erklärte er, er habe sich mit dem Amtmann Hoffmann, mit dem er sich nicht immer gut vertragen habe, aussöhnen wollen, und um vorher Hoffmanns Gesinnungen zu erforschen, habe er sich zuerst unter fremdem Namen melden lassen.

Diese Erklärung erschien indessen sehr unwahrscheinlich, und wenn man die Zeit und die ganze Art und Weise des Besuchs ins Auge faßte, so ließ sich der Verdacht nicht abweisen, daß Tinius auch hier ein Verbrechen begehen wollte. Das Fehlschlagen dieser Unternehmung aber schien, wenn man alle Umstände berücksichtigte, nicht ohne Zusammenhang zu sein mit dem Mord an der Kunhardt kurze Zeit darauf: Und nicht allein als Tatsache an sich, sondern ebensosehr als Argument für den Leipziger Mord mußte dieser Vorgang die Richter interessieren.

Es lagen also eine Menge Verdachtsgründe gegen Tinius vor. Es kam nun darauf an, wie sich das Gericht zu ihnen stellte. Ein glücklicher Umstand für den Angeklagten war es, daß er vor dem preußischen Gericht einen ausgezeichneten Verteidiger hatte. Allerdings bleibt auch uns in der Handlungsweise des Angeklagten, abgesehen von seinen Motiven, noch vieles unklar.

Wie ein Mann von dieser Besonnenheit und mit diesen festen Plänen so unbesonnen verfahren konnte, in der kurzen Zeit, während der das Mädchen nach einer Flasche Wein ausgegangen war, in dem stark bewohnten Hause in räuberischer Absicht in die Wohnung der Witwe einzudringen, ist kaum zu begreifen. Bei einer ängstlichen alten Witwe, die ihr Geld – vorausgesetzt, daß sich überhaupt welches in der Wohnung befindet – sorgfältig zu verstecken pflegt, mußte das Aufsuchen allein eine geraume Zeit dauern, und man darf annehmen, daß Tinius sich vorher davon unterrichtet hatte, daß das Dienstmädchen die alte Frau nicht lange verlassen würde. Auch ist unklar, wie er erfahren haben mochte, ob bei der Kunhardt einzubrechen sich lohnte.

Eine weitere merkwürdige Tatsache ist, daß er nach dem Morde fortgegangen war, ohne seinen Zweck erreicht zu haben, das heißt ohne Geld. Die überfallene Frau hatte zwar geschrien, aber Tinius war schon die vier Treppen herunter und auf dem Flur gewesen, als ihm die Dienstmagd begegnete. Und nicht während des kurzen Gesprächs beider, sondern erst als sie die Treppe hinaufgegangen war, hatte die Schmidt das klägliche Geschrei ihrer Dienstherrin gehört.

Tinius hatte einige Tage früher schon die Dienstmagd im Hause gesehen; er hatte sie erkannt und begrüßt als die Magd, die früher beim Magister H. diente. Ihr war er wieder beim Hinausgehen nach der Mordtat begegnet, und er hatte sie wieder angeredet. Wäre es nicht ein Gebot der Klugheit gewesen, zu versuchen, unerkannt an ihr vorüberzukommen und das Haus so schnell wie möglich zu verlassen?

Er besaß eine Menge Kleider, die ihn hätten unkenntlich machen können; sollte er die Tat ausgerechnet in der Kleidung verübt haben, in der er schon in seinem Wirtshause gesehen worden war?

Dann: Tinius war am Tage der Tat, auch nachdem ihm das Gerücht des Mordes zu Ohren gekommen war und die Schmidt schon den Verdacht auf einen bei H. verkehrenden Magister ausgesprochen hatte, noch bis gegen zwei Uhr in Leipzig geblieben. Er setzte sich dadurch der Gefahr aus, daß die Magd jeden Augenblick kommen und ihn sofort wiedererkennen konnte.

Sein Vertrauter, der Magister St., hatte ihn noch vor seiner Verhaftung von dem Verdacht unterrichtet, der gegen ihn bestand, doch war er weder entflohen, noch hatte er die Sachen, die ihn hätten verdächtig machen können, vernichtet oder wenigstens so verborgen, daß sie den Augen des Richters entgehen mußten.

Diese und noch andere Gründe konnten aber die Täterschaft nur deshalb unwahrscheinlich machen, weil man Tinius nicht zutraute, daß er mit so wenig Vorsicht und Besonnenheit gehandelt haben sollte. Wenn diese Unwahrscheinlichkeit aber noch stärker gewesen wäre, so wäre durch sie die Stärke der positiven Anzeichen doch keineswegs geschwächt worden. Daß es unwahrscheinlich war, daß Tinius so gehandelt habe, schloß nicht die Möglichkeit aus, daß er wirklich so gehandelt hatte. Nur das absolut Vernunftwidrige und Absurde kann einen Beweis umstoßen, der sonst formell richtig geführt ist. Aber auch der kaltblütigste, raffinierteste Bösewicht bleibt ein Mensch mit allen Schwächen. So verriet auch Tinius trotz aller bei seiner Vernehmung gezeigten Besonnenheit bei mehreren Gelegenheiten einen auffallenden Mangel an Vorsicht. Das treffendste Beispiel dafür ist der im Gefängnis geschriebene Brief, durch den er den Verdacht auf sich zog, auch in der Schmidtschen Mordsache der Täter gewesen zu sein.

Wenn Tinius übrigens bei dem Morde an der alten Kunhardt eine besondere Frechheit an den Tag gelegt hatte, so dachte er wohl an die große volkreiche Stadt und wohl auch an den Nimbus, mit dem sein Stand ihn umgab. Außerdem hatte er die Erfahrung hinter sich, daß der Mord an dem Kaufmann Schmidt, den er am hellen Tage beging, nicht herausgekommen war. Hätte er sich früher aus dem H.schen Hause entfernt oder wäre er gar nicht dahin zurückgekehrt, wäre zu befürchten gewesen, daß sich der Verdacht sofort auf ihn gelenkt hätte. Übrigens hatte er sich von elf Uhr an meist in seinem Zimmer aufgehalten, hatte nur wenig gegessen und war früher als gewöhnlich abgereist, angeblich weil er wegen der fremden Truppen möglichst schnell nach Hause kommen wollte. Daß Tinius zum Mützenhändler Asmus gegangen war, um seine Mütze umzutauschen, spricht freilich mehr gegen als für ihn; und merkwürdig bleibt es auch unter allen Umständen, daß er in Vorbedacht – oder eingewiegt vom Gefühl seiner Sicherheit – Briefe, Hämmer und Kleidungsstücke in seinem Hause behielt.

Betreffs des Kunhardtschen Mordes fand der Richter in erster Instanz, daß »wo die allerdringendsten Verdachtsgründe vorhanden wären, wo so viele Anzeichen zusammenträfen und miteinander übereinstimmten, durch den schlimmen Charakter des Verdächtigen unterstützt und durch Gegengründe nicht entkräftet würden, wo die Gewißheit die Täterschaft nur infolge beharrlichen Leugnens und des Mangels an vollständigen Beweismitteln nicht erlangt werden könne, derjenige Grad von Wahrscheinlichkeit vorhanden sei, welcher nach preußischen Gesetzen eine außerordentliche Strafe rechtfertige, die nach den Strafbestimmungen über den Raubmord zu bemessen sei«. Das Urteil vom 20. Februar 1820 lautete auf achtzehnjährige Zuchthausstrafe.

In Hinsicht auf den Raubmord an dem Kaufmann Schmidt lagen nur entferntere Anzeichen vor, und der Richter konnte daher in dieser Sache nur auf vorläufige Freisprechung erkennen.

Das dritte Verbrechen, die Unterschlagung von Kirchengeldern, war vollständig erwiesen. Das Urteil lautete auf zweijährige Zuchthausstrafe.

Zusammen also wurde Tinius zu zwanzigjähriger Zuchthausstrafe und zum Verlust der Nationalkokarde verurteilt.

Tinius legte Berufung ein. Das Urteil zweiter Instanz wurde erst nach drei Jahren, am 23. Januar 1823, gefällt.

Neue Beweismittel waren nicht zur Sprache gekommen. Die Hypothese, die der Verurteilte aufgestellt hatte, daß nämlich die Kunhardt nicht an den Schlägen, sondern an der Trepanation gestorben sei, die man an ihr vorgenommen hatte, wurde als ganz unbegründet verworfen, aber das Urteil erster Instanz in Rücksicht auf das vorgerückte Alter des Angeklagten und die lange Dauer seiner Untersuchungshaft dahin abgeändert, daß die Strafe wegen des Raubmordes von achtzehn Jahren auf zehn Jahre herabgesetzt wurde.

Wir scheiden von diesem Kriminalfall unbefriedigt. So scharfsinnig und kunstvoll die Zusammenstellung der Indizien erfolgt ist, hätte es doch auch in des Richters Aufgabe gelegen, sich zugleich um das innere Leben des Angeklagten und um seinen Entwicklungsgang zu kümmern.

Die allgemeine Annahme war, daß Tinius ein Mörder wurde, um seiner Bücherwut zu frönen; eine Monomanie hätte das Gemüt eines sonst ehrenwerten Mannes zerstört, und im unersättlichen Durst nach dem Besitz von Büchern hätte er seine Verbrechen begangen. Es habe also ein plötzlicher Übergang vom Guten zum Bösen stattgefunden; die übermächtige Leidenschaft habe ihn verblendet, und er wäre gefallen. Seltsam nur, daß in den Akten nichts vorkommt, was diese Vermutung bestätigen könnte. Freilich waren die Schulden, in die sich Tinius durch den Kauf seiner Bücher gestürzt hatte, aller Wahrscheinlichkeit nach der letzte äußere Anlaß seiner Taten. Aber die Leidenschaft selbst hat ihn nicht hingerissen, er war vielmehr seinem ganzen Wesen nach nur Kälte und Berechnung. Wer ursprünglich edel und gut war und dann mit einer raschen Tat das Opfer unbezähmbarer Leidenschaften geworden ist, trägt übrigens den Stempel der Unruhe und des Unfriedens an der Stirn, und die Anzeichen der Reue lassen sich nicht verbergen. Von alledem zeigte sich bei Tinius keine Spur: Nicht ein einziges Mal während der ganzen zehnjährigen Untersuchung hat der Richter etwas wahrnehmen können, was einer reuigen Empfindung auch nur von fern ähnlich gesehen hätte.

Tinius erscheint von Anbeginn als ein geschlossener, in sich fertiger Charakter. Seine Berechnungen werden niemals durch warmblütige Aufwallungen der Phantasie gestört. Seine Blicke sind überall, wo auf redliche oder unredliche Art ein Gewinn zu machen ist. Ihn lockt nicht die Gelegenheit, die sich unerwartet darbietet, sondern er sucht sie mit der größten Besonnenheit aus, legt sich einen Plan zurecht und verfolgt ihn Schritt für Schritt bis zu seiner völligen Durchführung.

Schon bei der ersten Tat läßt sich ein solcher Plan nachweisen. Diese Tat ist die erste, die ans Licht kam, möglicherweise auch die erste, die ihm glückte, sie wird aber nicht die erste gewesen sein, die er versuchte. Er dringt am hellen Tage in einer der besuchtesten Straßen Leipzigs verwegen in die Geschäftsstube eines Kaufmanns ein. Daß die Haushälterin ihn hineinführt und möglicherweise in der Nähe des alten Mannes geblieben ist, stört ihn nicht. Er fragt ihn unter falschen Angaben mit der ruhigsten Haltung aus, läßt sich in aller Gemächlichkeit Papiere zeigen, spricht von den gleichgültigsten Dingen, bis der Augenblick gekommen ist, in dem er das arglose Opfer ohne Gefahr für sich selbst niederstrecken kann. Im nächsten Moment schon hat er die Kasse erbrochen, sich der wertvollen Papiere bemächtigt und, ohne von jemand bemerkt worden zu sein, das Haus wieder verlassen. Noch in derselben Stunde steht er in dem ersten Bankhaus Leipzigs und verkauft mit der Ruhe und Gewandtheit eines geübten Geschäftsmannes die geraubten Papiere, ja, er kommt noch einmal zurück, um sich die für ihn an und für sich sehr wenig wichtige Note über den Verkauf geben zu lassen. So besonnen und raffiniert handelt kein Anfänger, vor allem aber kein Mensch, den eine dämonische Macht plötzlich unwiderstehlich zum Verbrechen hinreißt.

Wir finden in seiner Wohnung eine ganze Registratur von Briefen mit falschen Adressen und Unterschriften. Er erkundigt sich nach den Verhältnissen vermögender Personen. Diese Leute sind nicht etwa Besitzer kostbarer Büchersammlungen oder seltener Bibliotheksschätze, sondern alte Kaufleute, Handwerker, Amtsleute, vor allem aber alte Witwen, die für sich leben, leicht empfänglich sind für Schreck, vor einer Drohung schnell zusammenfahren, bei denen also ein Einbruch nicht schwierig scheint: und alle sind begütert. Aus der reichen Sammlung, die er sich wohl aus Zeitungen zusammengestellt hat, wählt er die aus, bei denen er am sichersten zu Werke gehen kann. Das alles deutet nicht auf eine Manie oder auf eine rasche Aufwallung von Leidenschaft, sondern zweifellos auf kaltblütig überlegte Pläne, die lange vor der Ausführung fertig waren.

Wie er nach einem bestimmten Plane an die Tat heranging, so hat er mit derselben Konsequenz im Gefängnis jahrelang die Rolle des Unschuldigen gespielt. Sein ganzes Verhalten spricht von einer Verhärtung des Gemüts, die schon in der Jugend begonnen haben muß, und vielleicht liegt der Schlüssel zu ihr überhaupt in den Lebensschicksalen des Mannes. Er stammte aus den ärmlichsten Verhältnissen, und nur durch das Wohlwollen guter Menschen wurde es ihm möglich, einen Beruf zu ergreifen, der seinen Fähigkeiten entsprach. Möglicherweise hat da schon der Keim des Ingrimms und des Neides gegen die Glücklicheren und Reicheren, die ihn empfinden ließen, daß er von ihnen Almosen empfing, in ihm Wurzeln gefaßt und in ihm ein verbotenes Begehren mächtig werden lassen, auf welchem Weg auch immer reich und unabhängig zu werden. Zugleich aber zwang ihn die Rücksicht auf sein Amt, nach außen hin eine scheinheilige Ehrsamkeit an den Tag zu legen, die ihren Zweck – die gefahrvolle Böswilligkeit des Mannes zu verhüllen – vollkommen erfüllte.

Im Zuchthause wurde Tinius seinen Kenntnissen entsprechend mit Schreibarbeiten beschäftigt. Seine frühere Gemeinde zu Poserna, der nach seiner Entlassung die Verpflegung des ganz Verarmten oblag, scheute sich, ihn wieder in ihre Mitte aufzunehmen, und verschaffte ihm auswärts auf ihre Kosten ein Unterkommen.


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