Julius Wolff
Das Wildfangrecht
Julius Wolff

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Einundzwanzigstes Kapitel.

Im Laufe des nächsten Tages verbreitete sich schnell die Nachricht von der Einkerkerung Ebendorffers und Hammichels wie auch von der Veranlassung dazu. Allerlei Gerüchte über die näheren Umstände, zutreffende und falsche, oft sehr übertriebene, durchschwirrten die Stadt und spannten die Neugier auf das Ergebnis der gerichtlichen Untersuchung.

Diese ließ nicht lange auf sich warten. Draußen auf der Gasse, von einer vielköpfigen Menge umlagert, fand im Gemeindehause die vom Schultheißen geführte Gerichtsverhandlung statt, zu der sämtliche an dem Überfall und seiner Abwehr Beteiligte geladen waren, auch Kaspar. Nur Franz fehlte, weil er seiner Wunde wegen nicht erscheinen konnte. Dagegen nahm kraft seines Amtes der Bürgermeister als Beisitzer daran teil.

Die Zeugenaussagen über den zu ermittelnden Tatbestand, zu denen sich in der ihnen sehr peinlichen Gegenwart Ebendorffers auch Trudi und Ammerie bequemen mußten, stimmten in allen Punkten überein, ohne sich in einem einzigen zu widersprechen und waren für die Angeschuldigten geradezu niederschmetternd.

Die Anklage lautete gegen Ebendorffer auf versuchten Mädchenraub mit Anwendung körperlicher Gewalt und auf Mordversuch, gegen Hammichel auf wesentliche Hilfeleistung beim Mädchenraube und damit zusammenhängende Verleitung zum Mordversuche.

Den Entführungsversuch konnte Ebendorffer nicht bestreiten, denn sein gesatteltes Pferd, das sich reiterlos zur goldenen Traube zurückgefunden hatte, wie auch seine laut an Trudi gerichteten Worte: Du kommst mit mir! und sein zwangweises Ergreifen und Fortschleppen des durch falsche Vorspiegelungen hergelockten Mädchens waren die unwiderleglichen Beweise seiner verbrecherischen Absicht. Sich auf seine klösterliche Vollmacht zu berufen, wagte er nicht, und seine Ausrede, den Messerstoß in der Notwehr getan zu haben, ließ der Schultheiß nicht gelten. Den dritten Verschworenen zu nennen weigerten sich die Angeklagten trotz der Drohung des Richters mit der Folterbank. Da gab, vor die Schranne gerufen, Kaspar an, daß der mit dem geschwärzten Gesicht Wilm Steinecker gewesen wäre, was um so glaubhafter schien, als dieser seit jener Nacht spurlos aus der Stadt verschwunden war. Als nun Ebendorffer einsah, daß seine Sache eine hoffnungslos verlorene war, suchte er die Schuld möglichst von sich ab und auf Hammichel zu wälzen, der ihn zu der Entführung angestiftet und allein alle Vorbereitungen dazu getroffen hätte. Hammichels hartnäckiges Leugnen war vergeblich, da Kaspar auf erneutes Befragen, was er davon wisse, die den Alten schwer belastende Aussage machte, daß sein Großvater allabendlich Zusammenkünfte mit dem Meier in der goldenen Traube gehabt hätte.

Danach wurde das Verhör geschlossen. Die Schuldfrage wurde gestellt, der Spruch von den Schöffen verkündet und vom Schultheißen der Stab über die beiden zum Tode Verurteilten gebrochen.

Als sie aus der Gerichtsstube wieder in den Turm abgeführt wurden, murmelte Ebendorffer beim Hinausgehen grimmig: »Dazu bin ich nun hergeritten, um mich hier hängen zu lassen!«

Beim Bekanntwerden des Urteils nahmen die draußen Harrenden eine bedrohliche Haltung an. Die Parteigänger Hammichels machten Miene, ihren alten Hexenmeister auf dem Rückwege zum Gefängnis aus den Händen des Turmwächters und des Büttels zu befreien. Seine Gegner aber, die ihn an den Galgen wünschten, überhäuften die beiden Gefesselten mit lauten Schimpfreden und hätten sie am liebsten gleich selber aufgeknüpft. Es erhob sich ein heftiges Streiten in dem erregten Getümmel, und wenig fehlte, daß es zum Dreinschlagen kam, so daß Schultheiß und Bürgermeister ihr ganzes Ansehen aufbieten mußten, die heißspornigen Kampfhähne voneinander zu trennen und zu bezähmen.

Am anderen Morgen läutete das Armesünderglöcklein und die Missetäter wurden auf einen Karren gebunden vor die Holzpforte hinausgefahren, wo viele Hunderte Neugieriger herzugeströmt waren, der Hinrichtung beizuwohnen. Von Hammichels Geschäftsfreunden ließen sich nur wenige blicken; von den Familien Armbruster, Gersbacher und Steinecker war niemand zugegen, auch Kaspar nicht.

Ebendorffer zeigte sich verstockt und verbissen, Hammichel aber wimmerte und bettelte auf der Leiter noch um Gnade. Es half ihm nichts, in einigen Minuten waren beide gehenkt und somit die gefährlichsten Feinde Armbrusters und Trudis abgetan.

Nach der Vollstreckung des Urteils flutete die Menschenmenge in die Stadt zurück, und die sich durcheinander Schiebenden tauschten ihre Meinungen über das vor ihren Augen Geschehene unverhohlen aus.

Die einen, die sich über Trudis Rettung aufrichtig freuten, äußerten ihre Genugtuung über die gerechte, dem Verbrechen auf dem Fuße folgende Sühne. Die anderen, namentlich alle diejenigen Winzer, die in ehrlicher Arbeit ihren Wein unvermischt herstellten, waren froh, Hammichel los zu sein, der mit seiner Manscherei ihr Gewerbe geschädigt und ihre Preise gedrückt hatte.

Gerade diese Stimmung gab sich am nächsten Tage durch ein beredtes Zeugnis auf der Richtstatt öffentlich und deutlich zu erkennen.

Da fand man an der Säule des Galgens, die Hammichels baumelndem Gebein am nächsten war, einen Zettel angeheftet, auf dem geschrieben stand:

Hier hängt Hammichel von Gimmeldingen.
Der Teuffel tät mit ihm zur Hölle springen,
Er fälschte unsern pfälzer Wein,
Der Strang muß der Lohn aller Panscher sein.


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