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1) Von der Bildung der Geistlichen.
Zu keiner Zeit war der Kirche die Bildung der Geistlichen gleichgültig; wohl aber durfte man nach Maaßgabe der verschiedenen Zeiten und Länder mehr verlangen, oder mußte sich mit wenigerm begnügen. Im Vergleiche mit den frühern Jahrhunderten, wuchs im zwölften und dreizehnten die Neigung zu wissenschaftlichen Beschäftigungen und die Masse der Kenntnisse ganz außerordentlich. Dennoch wurde, bei der Art die Stellen zu besetzen, mancher Unfähige vorgezogen, oder es war bei der großen Zahl von Geistlichen die man brauchte, immer noch nicht möglich große Forderungen mit Strenge durchzusetzen. Nach einer englischen Kirchenversammlung von 1240, sollten die Priester wenigstens die zehn Gebote, die sieben Hauptsünden, die sieben Sakramente und deren einfache Bedeutung kennenConcil. XIII, 1453, No. 18.. Ähnliche Bestimmungen erließ 1287 eine Kirchenversammlung von ExeterFlügge I, 184.. Im Jahre 1260 klagt Erzbischof Konrad von 246 Köln über die Unwissenheit der Geistlichen und verlangt, daß sie mindestens das zum Gottesdienst Erforderliche lesen, verstehn und singen könnenLünig spic. eccles., von Köln, Urk. 37. Concil. XIV, 252. Thomassin. II, 1, c. 91.. Aus dem allen folgt, daß man nur großer Unwissenheit halber jemanden zurückwies.
Den Päpsten gebührt das Lob, aufs nachdrücklichste und ausdauerndste für die sittliche und geistliche Bildung der Geistlichen gewirkt zu haben. In vielen ihrer Briefe forderten sie zum Studiren auf, sie beförderten unehelich Geborne zu geistlichen StellenRymer foed. I, 1, 154. Innoc. epist. XVI, 74; X, 61, 196. Reg. Hon. III, Jahr I, Urk. 105, 118; II, 1094, 1142, 1231; V, 657. Der Erzbischof von Magdeburg soll Johanni Physico eine Pfründe geben, wobei, wie sehr oft, merita scientiae et morum angeführt werden. Reg. Greg. IX, Jahr IV, p. 104, 181, 244. Tirab. IV, 33. Als Lanfrank nach Rom kam, stand der Papst vor ihm auf: protestans, se non pro illius archiepiscopio, sed litterarum magisterio hoc fecisse. Bromton zu 1071., sofern sie überwiegend große Kenntnisse hatten, sie trieben die Stiftsherrn hohe Schulen zu besuchen und ließen den deshalb abwesenden ihre gewöhnlichen Einnahmen pünktlich auszahlen; sie setzten endlich auf den großen lateranischen Kirchenversammlungen allgemeine und heilsame Vorschriften durch. In jeder Kathedralkirche sollte (nach den Beschlüssen der dritten lateranischen Kirchenversammlung von 1179) eine Pfründe einem Theologen überlassen werden, welcher zum Unterrichte der Geistlichen und armen Schüler zu verpflichten sey. Die vierte lateranische Kirchenversammlung von 1213 fügte hinzu: der Lehrer der Grammatik soll bei jeder Kirche, wo die Einnahmen zureichen, ebenfalls eine Pfründe erhaltenThomass. II, 1, c. 10. Conc. XIII, 426, 947.; ob es gleich nicht unbedingt nothwendig ist, daß er unter die Zahl der Stiftsherrn aufgenommen werde. Reichen die Einnahmen einer Hauptkirche nicht hin, auf diese Weise zwei Pfründen mit Lehrern zu besetzen, so müssen die übrigen Kirchen Hülfe 247 leisten. Die jüngern Stiftsherrn sollen die Universitäten besuchen.
An mehren Orten wurden diese Vorschriften befolgt und auf kleinern Kirchenversammlungen wiederholentlich eingeschärft. So schrieb man 1233 in Bitourges vor: daß auch in den Klöstern Unterricht in der Grammatik ertheilt werdeConcil. XIII, 1287, No. 21. Harzheim III, 530. Guden. cod. I, 295., und ein 1227 in Trier gefaßter Beschluß lautete dahin: die Priester sollen ihre Untergebenen unterrichten, und niemand zu predigen wagen, der ohne wissenschaftliche Bildung und ohne Übung ist. In Mainz führte der Scholastikus die Aufsicht über alle jüngere Stiftsherrn, verwaltete ihre Pfründen, sorgte für Zucht, Wissenschaft, Nahrung, Kleidung u. dergl.Erst Subdiaconi pflegte man von dieser Aufsicht zu befreien. Hund metrop. I, 159.. Auch andere die noch keine Pfründe hatten, konnten dem Scholastikus zum Unterrichte anvertraut werden, und bezahlten nach freiwilliger Übereinkunft.
Aber fast noch öfter fanden jene päpstlichen Bemühungen unübersteigliche Hindernisse an dem Mangel gebildeter Lehrer, an der Gleichgültigkeit und dem Eigennutze der Stiftsherrn, Bischöfe, Patrone u. s. w. So klagt z. B. Innocenz IIIInnoc. epist. XI, 220., daß der König von Ungern einen ganz unwissenden rohen Menschen zum Bischof empfohlen habe, und ermahnt diesen sich durch Umgang mit klugen Männern zu bilden und durch desto reinere Sitten die mangelhaften Kenntnisse zu ersetzen. Zur Zeit Gregors IX ward ein Bischof von S. Agatha erwählt und vom Erzbischofe von Benevent bestätigt, ob er gleich in den ersten Anfangsgründen unwissender war, als ein SchulknabeEtiam circa puerilia rudimenta quasi expers scientiae litteralis. Reg. Greg. IX, Jahr V, p. 259.. Der Papst verwarf mit Recht jenen, suspendirte diesen und setzte ihn erst wieder ein, nachdem er reuig in Rom seine Schuld anerkannt und Besserung gelobt hatte.
248 Weil die Theologie das eigentliche, alle Zeit und Kräfte in Anspruch nehmende Studium eines Geistlichen sey, untersagte man die Beschäftigung mit der Rechtsgelahrtheit und HeilkundeConcil. XII, 1463, No. 6; 1501, No. 9., und deutete darauf hin, daß diese Nebenrichtung in der Regel weniger aus innerem Berufe oder Liebe zur Wissenschaft, als aus Eigennutz von Priestern und Mönchen eingeschlagen werdeIn Hinsicht der Wundarzneikunde lag dem Verbote vielleicht der Satz mit zum Grunde: ecclesia non sitit sanguinem; wenigstens soll kein Geistlicher sie treiben, quae ad ustionem et incisionem inducit. Conc. XIII, 955, No. 18..
Mit Fleiß sorgte man dafür, daß bei jeder Kirche wenigstens die nöthigsten Bücher vorhanden wären, und bei manchen Hauptkirchen erweiterte sich die Sammlung derselben nicht unbedeutend. Man gab sie indeß nicht immer jedem in die Hände. So setzte z. B., Mißbrauch und Mißdeutung besorgend, ums Jahr 1202 ein päpstlicher Bevollmächtigter in Lüttich festMiraei op. diplom. I, Urk. 33, S. 564.: alle in lateinischer oder deutscher Sprache über die heilige Schrift abgefaßten Bücher werden dem Bischofe zur Verwahrung übergeben, damit er sie nur denen aushändige, welche ihm dazu geeignet erscheinen.
Die mangelhaften Kenntnisse der Geistlichen, der Umstand daß die Predigt der Form nach für minder wichtig galt, als die übrigen Theile des Gottesdienstes, und dem Inhalte nach gewiß oft scholastisch und unerquicklich war, das Lesen der Messe in lateinischer Sprache, dies und ähnliches mußte den Wunsch erzeugen, die Bibel den Laien übersetzt in die Hände zu geben und den Gottesdienst in der Landessprache zu halten. Allein die Kirche war nicht dieser Meinung und Gregor VII äußerte, als er dem Herzoge Wratislav von Böhmen abschlug den Gottesdienst in slavischer Sprache zu haltenHegelmaier Geschichte des Bibelverbots 115–136, wo auch die Beweisstellen näher angegeben sind.: den mit Fleiße Forschenden ist es 249 klar, daß es dem allmächtigen Gotte nicht mit Unrecht gefallen habe, die heilige Schrift an einigen Stellen dunkel zu fassen: denn wenn sie jedem vollkommen klar wäre, würde sie vielleicht zu gemein erscheinen und in Verachtung gerathen, oder von mittelmäßigen Leuten mißverstanden, zu Irrthümern führen. Wenn man die allgemeine Verbreitung der Bibel auch sonst geduldet habe, so sey dies doch nach genauerer Prüfung nicht zulässig und die Kirche habe ehemals zu manchem schweigen müssen, was sie jetzt durchsetzen könne und solle. – Desungeachtet finden wir schon in der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts Übersetzungen von einzelnen biblischen Schriften, welche mit so großem Eifer gelesen wurden, daß man kaum mehr unternahm die sehr bibelfesten Ketzer aus ihnen widerlegen zu wollen.
Auf demselben Wege schritten Petrus Waldus und seine Anhänger fort, und zur Zeit Innocenz des dritten lasen die Laien in der Gegend von Metz fleißig in der übersetzten Bibel. Sie widerlegten und verlachten die unwissenden Geistlichen und äußerten: weiser und besser als diese, lehre und spreche die heilige Schrift. Innocenz drückte sich hiebei im ganzen milder aus, als Gregor VII: er giebt zu, das Lesen der Bibel sey eigentlich lobenswerth und zu empfehlen, mäßigt den Eifer des Bischofs von Metz und mißbilligt nur die geheimen Zusammenkünfte der Bibelfreunde, das Predigen der Laien und das Verachten der PriesterSpäter, als man meinte, daß sich die Verbreitung ketzerischer Ansichten daran reihe, kam man auf die härtere Ansicht zurück.. Auf keinen Fall dürfe sich jedoch der Einfache und Ungelehrte herausnehmen, das Erhabene und Tiefsinnige der Schrift zu deuten. Wollte man dies, und die zum Nachtheile der Geistlichen und anderer kirchlichen Einrichtungen ausfallenden Vergleiche beseitigen, so mußte freilich die Bibel den Laien unzugänglich bleiben; auch wiederholte Gregor IX, daß den Laien kein Buch der Bibel eingehändigt werden dürfe, es sey denn der Psalter. Außerdem bewilligte man nur ein 250 Brevier, oder die sogenannten Stunden der Maria. Alle geistlichen Bücher in der Landessprache wurden den Laien, und 1246 auf einer Kirchenversammlung in Beziers, sogar den Geistlichen verboten.
Wenn es auch allerdings schon damals Bücher gab, welche zu verwerflichen, ja frevelhaften Irrthümern Veranlassung geben konnten, so war es doch verkehrt, die Bibel mit jenen auf ganz gleiche Weise zu behandeln, Christi allen Völkern verkündete Lehre in eine priesterliche Geheimlehre zu verwandeln und selbst Privatgespräche der Laien über ihren Glauben zu verdammenNe cuidam laicae personae liceat, publice vel privatim de fide catholica disputare, bei Strafe des Bannes. Verfügung Gregors IX. Concil. XIII, 1144.. Freilich sollen die Geistlichen den Sinn der Schrift aufhellen, verdeutlichen, vor Entstellungen sichern, und sind sie dazu fähig, so ist die Furcht vor dem Mißbrauche der Bibel durch die Laien ungegründet: sind sie hingegen dazu unfähig, so ist es, selbst bei jener kirchlich-katholischen Betrachtungsweise, klüger, dem Laien die Bibel als Rathgeber und Richtschnur einzuhändigen, als ihn ohne Rath und Richtschnur den thörichten, oder frevelnden Priestern zu willkürlicher Führung und Verführung preis zu geben. Nie wird die Bibel an und für sich so viele Mißverständnisse herbeiführen wie das, was zu ihr hinzugethan und als höheres Licht, über das angeblich nicht hell leuchtende Licht derselben, angepriesen worden ist. Wenn es also auch sehr einseitig bleibt, alle Theologie als Wissenschaft zu verwerfen, jede wissenschaftliche Betrachtung der Religion als Ausartung zu bezeichnen: so wirft doch umgekehrt die Behauptung von der Unbrauchbarkeit und Schädlichkeit der Bibel ohne priesterliche Vermittelung, die Lehre von einer göttlichen Offenbarung eigentlich ganz über den Haufen; und indem der Geistliche über seine Kreise hinausgreift, bringt er Widersacher dahin, daß sie auch sein gutes Recht in Anspruch nehmen, ja ihn als überflüssig und schädlich darstellen. 251
2) Von der Kirchenlehre.
Die Kirchenlehre ward in den ersten Jahrhunderten nach Christi Geburt mit solchem Eifer behandelt, und so nach allen Richtungen ausgebildet, daß man im Mittelalter zunächst daran dachte das Überkommene festzuhalten. Allein im Evangelium liegt ein viel zu unerschöpflicher Stoff des Denkens, Fühlens, Untersuchens, als daß ein völliger Stillstand der Entwickelung eintreten konnte, und wir haben schon an einer andern StelleGeschichte der Hohenst. Band III, Buch VI, Hauptstück 9. die Hauptansichten im Umrisse angedeutet, welche während des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts aufeinander folgten, oder einander gegenübertraten. Keine dieser Ansichten konnte sich unbedingt auf das beschränken, was man im engsten Sinne Lehre, Dogma, nennt; jede mußte auch von der christlichen Sittenlehre, von der kirchlichen Regierung, vom Staate u. a. m. eigenthümliche Grundsätze aufstellen und durchzuführen suchen. Es ist jedoch keineswegs unser Vorsatz, mit einer für dieses Werk unpassenden Weitläufigkeit jenen an sich sehr merkwürdigen Gang der Entwickelung und die mannigfachen Abweichungen darzulegen: wohl aber scheint es uns, daß eine Übersicht der Lehre, nach den im allgemeinen und am längsten anerkannten Hauptpunkten, hier nicht ganz fehlen dürfe.
Wir könnten bei dieser Übersicht mehre damals verfaßte Werke zum Grunde legen, ziehn aber die vier Bücher der Sentenzen Peters des Lombarden vor: denn Abälards scharfsinnige Darstellung z. B. hat nie allgemeinen Eingang gefunden; Thomas von Aquino war gelehrter, tiefsinniger und bekannter mit philosophischen Ansichten, als Peter, lebte aber am Schlusse des von uns behandelten Zeitraums, und wirkte erst in dem darauf folgenden. Petrus hingegen, gebürtig aus Novara, von 1159 bis 1164 Bischof von ParisAquic. auct. zu 1165., wußte mit seiner fast ganz aus Kirchenvätern geschöpften, auf sie gegründeten Arbeit ein 252 Bedürfniß der Zeit so auszufüllen, daß sie Jahrhunderte hindurch fast aller theologischen Bildung zum Grunde gelegt wurde. Seine vier Bücher der Sentenzen sind damals mehr gelesen, erläutert, verehrt worden, als selbst die heilige Schrift; an dritthalbhundert, darunter sehr ausgezeichnete Männer, haben sie umständlicher Erklärung für würdig gehalten. Hier genüge uns ohne Rücksicht auf alle Nebenfragen und Erläuterungen, folgender gedrängte AuszugEin sehr umständlicher Auszug findet sich im sechsten Bande der Cramerschen Fortsetzung von Bossuet. Siehe noch Danaei opera I, 1104. Gaudaeus de scriptor. eccles. c. 31. Sixtus Senensis Bibl. sancta lib. IV. Possevin bibl. selecta etc. Petrus studirte in Bologna und starb 1164. Sarti I, 2, 3. Bulaeus II, 324. Schröckh XXIX, 259. Seine Rechtgläubigkeit ward in einigen Punkten später in Anspruch genommen, aber anerkannt. Rich. S. Germ. 989. Alberic. 424. Memor. Regiens. 1073..
Das erste Buch handelt von der Dreieinigkeit. Der Vater, Sohn und heilige Geist sind eines Wesens, gleicher Substanz; aber nicht drei Götter, obgleich persönlich verschiedenLib. I, Distinct. 1-4.. Für die Einheit des Wesens spricht im alten Testamente der Ausspruch: höre Israel, dein Gott ist ein einiger Gott; für die Mehrheit der Personen hingegen die Stelle: laßt uns Menschen schaffen nach unserem Bilde. Jesaias sagt: heilig, heilig, heilig ist unser Gott; das dreimal Heilig bezeichnet die drei Personen, das Wort Gott, die Einheit des Wesens. Nicht minder oft wird der heilige Geist erwähnt: schon nach dem alten Testamente schwebte er über den Wassern; in seinem Namen soll getauft werden, er zeuget im Himmel u. s. w. Wir erkennen nicht allein Gott in seinen Werken, sondern auch die Dreieinheit: denn der Ursprung und Anfang kommt vom Vater, die Gestalt und Schönheit vom Sohne, die Güte und Gnade vom heiligen Geiste. Gott zeugte aber im Sohne nicht einen zweiten, verschiedenen Gott, oder sich selbst noch einmal; wohl aber eine zweite Person, die im Wesen ihm gleich ist. 253 Gott zeugte nicht das göttliche Wesen (essentiam), noch das Wesen den Sohn, noch das Wesen ein zweites WesenhaftesLib. I, 5-8.. Das Wesen ist allen dreien gemein, also auch das Göttliche, die Gottheit. – Ob Gott mit oder gegen seinen Willen den Sohn zeugte, ob er mit oder gegen seinen Willen Gott sey, kann nicht gefragt werden, da in Gott das Wissen und Wollen mit dem Seyn zusammenfällt. Ob ferner der Vater als Erzeuger vor dem Sohne etwas voraushabe, erläutert sich durch die Betrachtung, daß der Sohn zwar zeugen könnte, aber nicht soll oder muß, weil sonst eine unendliche Reihe von Zeugungen einträte; daß der Vater nicht Sohn, der Sohn nicht Vater seyn kann, und auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen beiden hergestellt seyn möchte. Das Seyn ist in Gott kein Zufälliges, sondern ein Nothwendiges (essentia, non accidens); da nun jede Veränderung des Seyns ein Zufälliges, ein Ersterben ist, so ist Gott allein unveränderlich, schlechthin unsterblich.
Der Sohn ist vom Vater gezeugt, und insofern ein anderer; aber mit ihm gleichzeitig, gleich ewig, wie der Glanz des Feuers dem Feuer gleichzeitig ist, und ewig wäre, wenn dies ewig wäre. Auch steht in der SchriftLib. I, 9-14.: weder vor mir war ein anderer Gott, noch wird nach mir einer seyn. Wie es aber möglich sey, daß der Vater nicht vor dem Sohne ist, vermag kein menschlicher Geist zu begreifen.
Der heilige Geist ist die caritas, ist die Liebe (dilectio), womit der Vater vom Sohne, der Sohn vom Vater geliebt wird, wodurch beide die Einheit des Friedens bewahren. Der heilige Geist geht nicht allein vom Vater, sondern vom Vater und dem Sohne, und auf gleiche Weise aus; er ist aber nicht von beiden gezeugt. Wie das Zeugen und Ausgehn eigentlich verschieden sey, wissen wir nicht; doch ist das letzte zweierlei Art: einmal ewig und 254 unaussprechlich; das andere Mal in der Zeit, zur Heiligung der Geschöpfe. Kein Mensch, Heiliger oder Apostel kann den heiligen Geist mittheilen, sondern nur bitten, daß er ausgehe und gegeben werde. Die Sendung des Sohnes ist gleichfalls zweierlei ArtLib. I, 15-16.: erstens, sichtbar durch die Menschwerdung, dann, unsichtbar und zu jeder Zeit durch den Geist, an alle Heilige, Engel u. s. w. Der Vater kann nicht gesendet, nicht zur Kreatur werden; doch ist er deshalb nicht größer, als der Sohn oder der heilige Geist. Man kann nicht sagen, daß der heilige Geist durch sichtbare Erscheinung so geringer geworden sey, wie der Sohn durch Menschwerdung: denn dieser nahm menschliche Gestalt an um durch diese Vereinigung Mensch zu werden, der heilige Geist aber nicht die Gestalt der Taube um eine Taube zu werden.
Der heilige Geist ist die LiebeLib. I, 17-18., mit welcher wir Gott und den Nächsten lieben, und er ist uns gesendet, wenn wir jene lieben. Dadurch bleiben wir in Gott und Gott in uns, denn auch Gott ist die Liebe. Auf die Frage: wie der heilige Geist mehr oder minder in uns seyn könne, da er unveränderlich und überall ist, dient zur Antwort: der heilige Geist mehrt, oder mindert sich nicht an sich, sondern nur im Menschen, und ob er gleich überall und in jeder Kreatur ganz ist, so hat sie ihn doch nicht ganz. Weiter frägt sich: wie kann der heilige Geist, der Unveränderliche, die Liebe seyn, da diese eine Bewegung und Veränderung des Gemüths ist? Zur Antwort: die Liebe ist nicht sowohl eine Bewegung und Veränderung, als eine ursprüngliche Kraft und Beschaffenheit, wodurch das Gemüth nicht zu einem einzelnen Zwecke gelenkt, sondern zu jeder Wirksamkeit näher bestimmt und geeignet wird.
In jeder der drei göttlichen Personen ist Ewigkeit, Größe und Macht gleich, denn dies sind nur Ausdrücke für einzelne Ansichten des WesensLib. I, 19-25.. Kein einzelner kann Theil 255 der Gottheit genannt werden, da jeder sie ganz ist, obgleich in der Person verschieden. Das Einzelne ist in den Einzelnen, und Alles in den Einzelnen, und das Einzelne in Allen, und Alles in Allen, und Einer in Allen, und in Einem Alle. Wer dies nicht begreift, glaube es; und wer es glaubt, bitte daß er es begreifen lerne.
Wäre der Sohn z. B. weniger mächtig als der Vater, so hätte ihn der Vater entweder nicht gleich mächtig zeugen können, oder wollen. Das Nichtkönnen widerspricht der Allmacht Gottes, das Nichtwollen wäre neidisch. Mächtiger als der Vater, konnte hingegen der Sohn nicht werden, da jener allmächtig ist.
Die Größe, die Macht Gottes u. s. w. ist er selbst, und nichts anders als er selbst. Wenn nun aber diese Ausdrücke für die Eigenschaften der Dreieinheit gebraucht werden, warum trennt man sie in Personen, da sich doch die Persönlichkeit auf das Wesen bezieht und dies nur einfach ist, da wir nicht sagen, es sind drei Wesen oder drei Götter? Antwort: weil wir doch einen Ausdruck festhalten müssen, wodurch wir die Dreiheit in der Dreieinheit bezeichnen können, damit wir auf etwanige Fragen nicht ganz schweigen, nachdem wir behauptet haben, es sey eine Dreiheit vorhanden. Es würde der Schrift widersprechen zu sagen: es sind drei Götter; wogegen es nirgends verboten ist zu sprechen, es sind drei Personen in der Gottheit. Aber freilich denkt man Gott wahrhafter, als man ihn auszusprechen vermag; und er ist wahrhafter, als man ihn denken kann.
Das Eigenthümliche in der Person des Vaters ist das Zeugen, im Sohne das Geborenwerden, im Geiste das AusgehenLib. I, 16-30.. Die Menschen heißen auch Söhne Gottes, sind es aber nicht durch Zeugung und Geburt seit der Ewigkeit, sondern durch Erschaffung in der Zeit. Wenn wir sagen: der Sohn ist zu uns gekommen, oder der Geist ward uns gegeben; so soll dadurch keine Veränderung im göttlichen Wesen, sondern in uns angezeigt werden.
256 Man hüte sich vor der Ketzerei des AriusLib. I, 31-34., welcher den Vater und den Sohn nicht einer und gleicher Substanz und Natur seyn läßt, den letzten für geringer hält und als erschaffenes Wesen betrachtet; man hüte sich vor der Ketzerei des Sabellius, welcher behauptet: die Namen des Vaters, Sohnes und heiligen Geistes bezeichneten dasselbe, ohne daß Verschiedenheit der Personen statt fände. Wir behaupten nach katholischem Glauben: daß die Eigenthümlichkeiten der drei Personen in allen drei Personen sind, und wiederum die drei Personen selbst begründen und zum göttlichen Wesen gehören. Dies leugnend sprechen viele: das Eigenthümliche ist zwar in den Personen, aber weder die Person selbst, noch zum göttlichen Wesen gehörig. Denn wenn das Eigenthümliche allen dreien gemein, oder wenn es zur göttlichen Substanz gehörig ist, so können dadurch die Personen, welche im Wesen gleich sind, nicht unterschieden werden. Hierauf antworten wir: ihr verlangt Erklärung des Unendlichen, Unbegreiflichen, über Sprache und Sinn Erhabenen. Die Form des Glaubens ist bestimmt und nichts ihr hinzuzusetzen. Dennoch ruht die Gottlosigkeit der Ketzer nicht, sondern frägt, durch teuflischen Betrug angeregt, weiter: wie kann das Eigenthümliche in den Personen seyn, ohne sie zu bestimmen und näher zu bezeichnen? wie kann es zum göttlichen Wesen gehören, ohne dies zu verändern? Zur Antwort: ich weiß es nicht, ich erforsche es nicht; ich tröste mich, da Engel es nicht wissen und Jahrhunderte nicht fassen.
Was die Eigenschaften Gottes anbetrifftLib. I, 35-38., so weiß dieser zuvörderst vermöge seiner Allwissenheit das Vergangene, Gegenwärtige und Künftige, das Zeitliche und Ewige alles ohne Ausnahme. Dennoch drücken wir dies, alles in sich begreifende Wissen oft theilweise aus, und nennen es z. B. Vorsehung in Hinsicht des Anzuordnenden, Prädestination oder Vorherbestimmung in Betreff des Guten und der Seligkeit u. s. w. Der Wahrheit nach, läßt sich 257 von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, nur im Angedenken an die einzelnen erschaffenen Dinge sprechen: da für Gott alles von jeher und immer, ihm gegenwärtig und er unveränderlich ist. Indeß kann man nicht sagen, das Böse sey in Gott eben so wie das Gute: denn wenn er auch beides kennt, billigt er doch nur das letzte und ist dessen Urheber. Er ist in allen Dingen, wohnt aber nur in den Guten; die Bösen sind auch wo Gott ist, aber sie sind nicht mit ihm. Gott hat jedoch seine Wohnung nicht dergestalt in den Heiligen und Guten, daß er vor ihrer Erschaffung kein Unterkommen gewußt: denn er wohnte in sich, jene aber würden untergehn, wenn er nicht in ihnen wohnte; er weiß nicht von den Dingen weil sie sind, sondern diese sind weil er von ihnen weiß. Anders sorgt Gott für vernünftige Wesen, denen er seine Gesetze gab, als für unvernünftige Thiere; doch weiß er auch von diesen ein für allemal, ohne gerade angeben zu können, wie viel in jedem Augenblicke Fliegen oder Flöhe geboren werdenLib. I, 39-41..
Zu den Auserwählten kommen wir nicht um unserer Verdienste willen, sondern durch die Gnadenwahl. Die Nichterwählten treibt Gott keineswegs zum Übelthun; vielmehr bereitet er ihnen, weil sie Böses thun, Strafen um seiner Gerechtigkeit willen. Weshalb er sich ihrer aber nicht erbarmt, ihnen keine Gnade zu Theil werden läßt, können wir nicht begreifen.
Gott vermag allesLib. I, 42-44., führt aber nur das aus, was mit seiner Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Weisheit übereinstimmt. Er geht, spricht, schläft zwar selbst nicht: sofern dies aber seine Geschöpfe thun, ist auch er dazu im Stande. Er lügt er stirbt nicht: denn dies wäre nur Ohnmacht, nicht Beweis der Allmacht. Er kann vieles, was er nicht will; was er aber will, das kann er. Es frägt sich, ob Gott etwas besser, oder auf bessere Art machen konnte, als es von ihm geschehn? Zur Antwort: ja, in Bezug auf das 258 Geschaffene. Der Mensch z. B. hätte können ohne Sünde seyn und bleiben: weil aber mit seiner Natur nicht mehr des Guten zu verbinden war, so folgt daraus in Beziehung auf Gott keine Ungeschicklichkeit oder Kraftlosigkeit. – Nach einer Ursach des Wissens und Wollens in Gott fragen, heißt nach einer Ursach des Ursprünglichen, nach einem Etwas fragen das höher wäre, als Gott selbstLib. I, 45-48..
Gott kann nicht wollen daß das Böse geschehe, sonst wäre er dessen Urheber; noch kann er wollen daß das Böse nicht geschehe, sonst wäre er nicht allmächtig: man kann also bloß sagen, daß er es zulasse. Das Zulassen des Bösen ist also gut; nicht aber ist das Böse oder das Geschehen des Bösen gut. Gott wendet das Böse zum Guten, es erhebt den Glanz des Guten.
Der Wille des Menschen und der Wille Gottes ist, und soll nicht immer der gleiche seyn. Der Mensch kann mit guter Gesinnung etwas wollen, was Gott nicht will; mit böser (z. B. bei der Kreuzigung Christi) etwas wollen, was Gott auch will: ohne daß hiedurch dort das Verdienst verloren ginge, oder hier erworben würde.
In dem zweiten Buche, welches von der Erschaffung und Bildung der Körper und Geister handelt, wird gesagtLib. II, 1.: Gott ist Schöpfer aller Dinge, das heißt, er hat sie aus nichts hervorgebracht. Durch dies Schaffen geht in ihm keine Veränderung hervor: denn das Neue was entsteht, war, vermöge seines ewigen Willens, schon von jeher in ihm, und sein Wollen und Seyn ist dasselbe. Gott erschuf Geschöpfe aus Güte, und vernünftige Geschöpfe um an seiner Seligkeit Theil zu nehmen. Die Menschen sind da, um Gott zu loben, ihm zu dienen, ihm zu leben; die Welt ist vorhanden, daß sie dem Menschen diene.
Frägt man: warum Gott dem menschlichen Geiste einen Körper zugesellte, wodurch jener geringern Ranges wurde, so ist darauf zu antworten: erstens, es war Gottes Wille, 259 nach dessen Grunde nicht weiter gefragt werden kann oder soll; zweitens, Gott wollte durch dies Beispiel einen neuen Beweis der glücklichen Einigung zwischen sich und den Geistern geben, er wollte durch Vereinigung des menschlichen Geistes mit den niedrigsten Stoffen andeuten, daß eine Vereinigung mit ihm, dem noch mehr Verschiedenen, wenn auch nur in geringerem Grade statt finden könne. Endlich, gab er dem Menschen die Aussicht, einst eines andern Leibes theilhaftig zu werden.
Die Welt und die Geister sind zugleich erschaffen und mit der Zeit, nicht in der ZeitLib. II, 2-11.: denn die Zeit hebt erst an mit der Schöpfung, vor und außer aller Zeit war Gott. Die Engel bewohnten das Empyreum, das heißt den feurigen glänzenden Himmel ohne Hitze, der von den Himmelskörpern verschieden ist. Sie besitzen ein unsterbliches, einfaches, untheilbares Wesen, durch Vernunft begründete Erkenntniß und Freiheit des Handelns. Sie haben keinen Körper, können ihn aber in einzelnen Fällen auf Gottes Befehl annehmen. Nicht alle Engel besitzen dieselben Eigenschaften in gleichem Grade. Sie waren gut geschaffen und fielen durch Mißbrauch des freien Willens. Denen welche nicht abfielen, wurde hiezu die mitwirkende Gnade zu Theil: denn ein Geschöpf kann wohl durch sich allein fallen, aber nicht selig werden. Die wirkende Gnade ist diejenige, wodurch ein Sünder gerechtfertigt wird; die mitwirkende Gnade, wodurch es dem Geschöpfe möglich wird im Guten zu beharren und Gott über alles zu lieben.
Wenn aber, dies wendet man ein, den Engeln die mitwirkende Gnade, ohne welche sie nicht beharren konnten, nicht gegeben wurde, so fielen sie ja ohne ihre Schuld? Keineswegs: denn sie hätten nur in dem Zustande bleiben sollen, in welchem sie erschaffen waren, ohne sich freiwillig zum Bösen zu wenden. Die bösen Engel können itzt die Menschen nicht mehr so zwingen und verführen, wie zur 260 Zeit des Antichrists, und jeder von einem Heiligen überwundene Teufel kann von der Zeit an keinen Menschen mehr überlisten.
Es giebt neun Ordnungen von Engeln: Seraphim, welche vor allen in Liebe brennen; Cherubim, welche vor allen wissen; Throni, durch welche Gott Gericht hält; Herrn oder Herrschaften, so genannt weil sie den Fürsten und Mächten vorgehn; Fürsten, welche die Werke der ihnen Unterworfenen zurichten (disponunt); Mächte, welche die Bösen hindern den Menschen so viel zu versuchen, als sie wohl wünschen; Kräfte, durch welche oft Zeichen und Wunder geschehen; Erzengel, die da Größere verkünden; endlich Engel als geringere Boten Gottes. Die seligen Menschen gehn, nach ihrem Verdienste, über in die Ordnungen der Engel. Jeder Mensch hat einen guten Engel zur Bewachung, einen bösen zur Prüfung. Ob die Engel bis zum Tage des Gerichts an Kenntniß und Gnade zunehmen, oder nicht, ist streitig; das erste jedoch vorzuziehen.
Gott wirktLib. II, 12-19. auf viererlei Weise: erstens, in Wort und Geist (verbo) alles anordnend, zurichtend; zweitens, die ungeformte Materie der vier Elemente aus nichts schaffend; drittens, durch das Werk der sechs Tage die einzelnen Geschöpfe unterscheidend; viertens, indem aus den ursprünglichen Keimen zwar nicht unbekannte Naturen entstehen, aber doch die bekannten oft reformirt, neu gestaltet werden, daß sie nicht untergehn.
Wenn es heißt: Gott ruhte am siebenten Tage; so will dies nicht heißen: er sey ermüdet gewesen, sondern bloß, er hörte auf zu schaffen.
Der Mensch ist gleich erwachsen geschaffen, der Körper aus Erde, die Seele aus nichts, durch Gott, aber nicht von Gott. Denn wäre die Seele von Gott, oder seines Wesens, so könnte sie nicht fehlen, sündigen u. s. w. Gott schuf das Weib nach dem Manne, da alle Menschen von 261 Einem herkommen und sich als ein Einiges lieben sollten; er schuf es aus der Rippe, damit es zur Seite des Mannes, Genossinn desselben sey; nicht Herrinn, wenn sie aus dem Kopfe, nicht Magd, wenn sie aus den Füßen des Mannes geschaffen wäre. Gott nahm dem Manne die Rippe im Schlafe, weil er keinen Schmerz fühlen und das Wunder deutlicher werden sollte. Er machte das ganze Weib, durch seine Allmacht und unter Hülfsleistung der Engel, aus einer Rippe; die Seele schuf er jedoch besonders.
Einige behaupten: vor dem Sündenfalle sey weder Zeugung noch Gebähren möglich gewesen, weil dies nicht ohne Verderben und Befleckung erfolgen könneLib. II, 20.. Allein dieser Grund ist nicht hinreichend: da die Zeugung und die Zeugungsglieder damals dem Willen des Menschen gehorchten, und das Werk ohne Begierde vollbracht werden konnte. Daß aber der Beischlaf dennoch im Paradiese nicht ausgeübt wurde, geht daraus hervor, daß der Sündenfall bald nach der Erschaffung eintrat und Gott ihnen keinen Befehl dazu ertheilt hatte. Einen solchen Befehl konnten sie aber füglich abwarten, da die Begierde sie nicht drängte.
Dreifach war die VersuchungLib. II, 21-23.: durch Gier nach Genuß, durch Eitelkeit nach eigener Trefflichkeit, und durch Habsucht zum Besitz. Das Weib sündigte mehr, als der Mann: denn es wollte aus Stolz Gott gleich werden; der Mann nahm hingegen den Apfel ohne diesen Gedanken, aß nur zur Gesellschaft mit und sah nicht, daß Eva sogleich von einer Strafe wäre betroffen worden. So fielen die Menschen durch äußern Reiz und sind deshalb der Erlösung fähig: die Engel hingegen fielen zwar nicht alle, aber aus innerer Verderbniß; deshalb ist die Erlösung hier weder so nöthig, noch so billig.
Auf die Fragen: warum schuf Gott den Menschen nicht so, daß er keineswegs hätte sündigen können? warum ließ er das Böse geschehn, da er nach seiner Allmacht bewirken 262 konnte, daß nur das Beste hervorgehe? Auf diese und ähnliche Fragen kann man allerhand Antworten versuchen, muß aber zuletzt bekennen: wir wissen nicht, warum es Gott so und nicht anders wollte, und brauchen es nicht zu wissen.
Durch die Kraft, welche dem Menschen in der Erschaffung beigelegt wurde, war er fähig im Guten zu beharren, ohne jedoch dadurch schon zur Seligkeit gelangen zu könnenLib. II, 24-25.. Jene Kraft ist der freie Wille, die freie Wahl (liberum arbitrium), oder die Fähigkeit der Vernunft und des Willens (voluntatis), vermöge deren er das Gute erwählt durch Beistand der Gnade (gratiae), das Böse hingegen durch sich selbst, ermangelnd der Gnade. Der Wille heißt frei, sofern er sich zum Guten und Bösen wenden kann; er heißt Wille, in Beziehung auf die Vernunft, welche das Gute vom Bösen unterscheidet. In jedem vernünftigen Wesen ist der Wille natürlich zum Guten hingewendet; aber nur schwach und gering, wenn ihm die Gnade nicht beisteht das Gute wirksam zu wollen.
Die Thiere haben weder Vernunft, noch Erkenntniß, noch freien Willen; sondern Sinnlichkeit, welche aus dem Körper entsteht und sich auf den Körper bezieht. Die Vernunft theilt sich in zwei Theile: derjenige, vermöge dessen wir das Ewige erkennen und berathen, heißt Weisheit; der niedere, vermöge dessen wir das Irdische verwalten, heißt Klugheit. Analog der Sinnlichkeit, Klugheit und Weisheit, ist die Schlange, das Weib, der Mann; und wiederum finden sich alle drei untrennlich in einem Menschen. Die Sünde kann vergeben werden, wenn nicht der höhere Theil der Vernunft beigestimmt und unterlegen hat; sie erscheint des Todes würdig, wenn dies geschehen ist.
In Gott ist kein freier Wille in dem Sinne, wie bei den Geschöpfen, d. h. er kann nicht aus Wahl sündigen; vielmehr ist sein allmächtiger Wille immer nur aufs Gute gerichtet. Je weniger die Möglichkeit zu sündigen in einem 263 Geschöpfe vorwaltet, desto freier ist der Wille, und jede Sünde zieht, anderer Strafe nicht zu gedenken, hauptsächlich die nach sich, daß der freie Wille dadurch verderbt und erdrückt wird.
Die Freiheit ist dreierlei Art: erstens, Freiheit von der Nothwendigkeit, zweitens, Freiheit von der Sünde, drittens, Freiheit vom Elende. Die erste Freiheit findet sich bei Guten und Bösen; die zweite ist da, wo der Geist Gottes, Gehorsam gegen das Gesetz und Freude am sittlichen Handeln erscheint; die dritte fand vor dem Sündenfalle statt, und wird durch die Gnade nach vollständiger Erlösung wieder eintreten.
Es giebt drei Arten des Guten: großes, kleines und mittleres. Tugenden, vermöge deren man sittlich lebt, sind die großen Güter; alle Dinge hingegen, ohne welche man sittlich leben kann, gehören zu den geringen; mittlere Güter endlich sind die Kräfte des Geistes, ohne welche man nicht sittlich leben kann. Zu den letzten gehört auch der freie Wille, den wir mißbrauchen können, wogegen sein rechter Gebrauch den großen Gütern beizuzählen ist. Sowie alles Gute, kleines mittleres und großes, aus Gott kommt, so gewiß auch die rechte Anwendung des freien Willens.
Die Tugend ist diejenige Eigenschaft des Geistes, vermöge welcher man sittlich lebtLib. II, 27-28., die man nicht mißbrauchen kann, und die Gott allein im Menschen bewirkt. Der Mensch kann aus freier Willkür zwar fallen, aber nicht zum Heile gelangen; und wenngleich die Richtung des Gemüths aus freiem Willen auf das Gute gehn kann, so ist dieser doch, ohne Stärkung der Gnade, zu schwach zum Vollbringen. Endlich ist die Möglichkeit jener Richtung wiederum nur durch Gott gegeben, so daß zuletzt alles Gute und alles Verdienst ihm gehört. Wenn er also unsere Verdienste belohnt, so belohnt er eigentlich nur seine Geschenke, und erst durch den Gebrauch seiner Geschenke entstehen jene Verdienste.
264 Die Pelagianer behaupten: die Gnade wird nur durch vorhergegangenes Verdienst, und im Verhältniß desselben zu Theil. Die ursprüngliche, uns ohne unser Verdienst erwiesene Gnade ist der freie Wille, vermöge dessen wir, dem Gesetze gemäß, das Rechte erkennen und wählen. Hingegen lehrt die katholische Kirche: der freie Wille ist so beschaffen, daß wir zum Heile stets der Hülfe Gottes bedürfen. Es irren deshalb sowohl die, welche mit den Manichäern behaupten, der Mensch könne die Sünde nicht vermeiden; als auch die, welche mit Jovinianus sagen: der Mensch könne gar nicht sündigen. Der Mensch, dies ist vielmehr zu behaupten, kann in jedem Augenblicke sündigen, und nicht sündigen.
Der ErbsündeLib. II, 29-31. sind wir keineswegs bloß durch Nachahmung der Handlungsweise theilhaftig, sondern durch Zeugung und Geburt: sie ist das Gesetz des Fleisches, die angeborne Begier. Frägt man: welche Sünde findet sich im Neugebornen, der ohne Sünde gezeugt, genährt und geboren ist? so dient zur Antwort: durch einen Menschen kam die Sünde über alle, und dieser Ausspruch der Schrift ist hinlänglich. Die Erbsünde geht nur über durch das Fleisch und im Fleische, nicht durch die Seele und in der Seele; doch wirkt das Verderben des Fleisches zurück auf die Seele. Diese wird bei der Taufe insoweit von der Schuld befreit, daß die Begierde geschwächt ist und nicht mehr zu herrschen vermag, wenn sich nicht die freie Wahl auf das Böse richtet. Der bleibende Überrest der Begier erscheint, insofern sie von Gott herrührt, als Strafe; als Schuld, insofern sie ihren Ursprung vom Menschen oder vom Teufel hat.
Die Erbsünde ist nur eine, und geht einfach überLib. II, 32-35.; wogegen die Sünden der That jedem einzelnen allein, ohne Übergang aufliegen. Der Spruch: daß der Väter Missethat an den Kindern bis ins vierte Glied gerächt werden 265 solle, heißt einfach erklärt nur so viel: daß die Kinder u. s. w. den Ältern ähnlich zu seyn pflegen und die Strafe eintritt, sofern sie selbst sündigen. Mystisch bedeuten die vier Geschlechtsfolgen: die erste Aufregung zur Sünde, das Beistimmen der Gedanken, die That selbst, und endlich den Stolz über die böse That. Vor der ersten Sünde war nichts Böses; mithin hat sie ihren Ursprung aus dem Guten, sowie sie nur ist am Guten; und der von Natur gute, aber sündigende Mensch könnte insofern wohl ein böses Gute genannt werden. – Sünde (der That, nicht Erbsünde) ist jeder Gedanke, jedes Wort, jede Handlung, die gegen das göttliche Gesetz gehegt, gesprochen oder ausgeführt wird. Alles was ist und geschieht, ist gut und von Gott, insofern es ist und geschieht; böse und sündlich hingegen in Beziehung auf den verkehrten Willen. Nichts macht also Gott unähnlicher, als die Sünde.
Der Zweck des guten Willens ist die Seligkeit, das ewige Leben, Gott selbstLib. II, 36-39.; und die Summe aller Gebote ist die Liebe aus reinem Herzen, durch das gute Gewissen und durch aufrichtigen Glauben. Das einzelne Wollen und das einzeln Gewollte ist nur gut, insofern es sich auf den höchsten Zweck alles Willens bezieht und damit in Verbindung steht; böse, sobald diese Beziehung und Verbindung fehlt. Daher darf schlechterdings kein schlechtes MittelLib. II, 40. zu scheinbar und angeblich edlen Zwecken erwählt werden: denn hier mangelt jede Verbindung mit dem höchsten Guten.
Das Böse läßt sich unter sieben Hauptklassen ordnenLib. II, 42-44.: eitle Ruhmsucht, Zorn, Neid, Verzagtheit (accidia vel tristitia), Geiz, Unmäßigkeit, Üppigkeit (luxuria). Die Sünde gegen den heiligen Geist wird verschieden bezeichnet: sie ist nach einigen Verzweiflung an Gottes Güte, Verstocktheit der Gesinnung ohne je Reue zu fühlen, oder Leugnen der ewigen Majestät und Macht des Geistes u. s. f.
266 Das dritte Buch handelt von der Menschwerdung des Wortes.
Die Sendung des SohnesLib. III, 1. ist die Menschwerdung des Wortes. Nur dem Sohne war es angemessen eines Menschen Sohn zu werden; obgleich auch der Vater und der Geist, wenn sie es gewollt, im Fleische hätten erscheinen können. Da aber, dies wendet man ein, die Werke der Dreieinheit unzertrennlich sind, so mußten der Vater und der Geist auch Mensch werden, indem der Sohn es wurde. Hierauf zur Antwort: die Dreieinheit bewirkte die Menschwerdung und Erlösung, aber durch den Sohn; und wenn die Dreieinheit auch untrennbar ist, so lehrt die katholische Kirche doch nicht, daß sie von einer Jungfrau geboren, gekreuzigt und begraben sey.
Da im Menschen Leib und Seele verderbt warLib. III, 2-4., so nahm Christus menschlichen Leib und menschliche Seele, also die ganze menschliche Natur (aber nicht eine menschliche Person) an, um die Menschen ganz erlösen zu können, und vereinigte diese menschliche Natur mit der göttlichen in einer Person. Diese Vereinigung geschah aber nicht etwa nach der Geburt des menschlichen Leibes, sondern im ersten Augenblicke der Zeugung, welche Zeugung des Menschlichen gerade daher entstand, daß sich demselben im Leibe der Mutter das Göttliche zugesellte. Durch den Geist war Maria vorher von Sünde gereinigt und bereitet worden, daß sie ohne Zuthun des Mannes, also ohne Erbsünde empfangen und gebären konnte, obgleich im übrigen Christi Fleisch dem menschlichen ähnlich war. Das heißt: wenn auch keine Schuld auf ihm ruhte, doch die Strafe der Beschränktheit menschlicher Natur; deshalb hungerte, dürstete er u. s. w.
Wie die Menschwerdung eigentlich beschaffen war, darüber giebt es mehre MeinungenLib. III, 6-11.. Einige sagen: das Wesen Christi ist zweifach und besteht aus Göttlichem, 267 welches gleich ist dem Vater, und aus Menschlichem, welches kleiner ist als er. Beides aber wurde zu einem Wesen vereint; sonst wäre in der Gottheit nicht Dreieinheit, sondern Einheit der Vier. Andere nennen das Wesen Christi dreifach, bestehend aus dem göttlichen Principe, der menschlichen Seele und dem Fleische. Noch andere leugnen den Verein mit dem zweiten, oder den beiden letzten Bestandtheilen und meinen: das Göttliche sey mit diesen nur umhüllt gewesen, wie mit einem Kleide, damit es angemessen für sterbliche Augen erscheinen konnte. In dieser schwierigen Sache bemerke man wenigstens folgendes: zwei Naturen waren in Christo zu einer vereint; Gott nahm den Menschen an (assumpsit), der Mensch ging über (transivit) zum Göttlichen, nicht im Wechsel der Naturen, sondern durch Gottes Gnade (dignatio); denn jeder Wechsel würde Verminderung der Substanz einschließen. Gott ward also nicht in menschliche Substanz, der Mensch nicht in Gott verwandelt. Da aber beide Naturen in Christo aufs innigste vereint sind, und keine getrennt dargestellt oder vereinzelt werden kann, so findet auch kein Götzendienst statt, wenn ich ihn ganz und ungetheilt anbete. – Wir können Christus nicht schlechthin mit Arius ein Geschöpf nennen: denn es steht geschrieben: durch ihn sind alle Kreaturen, und: lehret das Evangelium alle Kreatur; womit ja alsdann gesagt wäre, man solle es ihn selbst lehrenOb Christus in einem andern als dem Nachkommen Adams erscheinen, ob das Menschliche in Christus sündigen, ob Gott als Weib in die Welt kommen konnte: diese und ähnliche Fragen, welche der Lombarde aufwirft und prüft, können hier zwar erwähnt, aber nicht umständlicher erörtert werden. Lib. III, 12-17..
Christus hat während seines Lebens auf Erden nicht sowohl an Weisheit zugenommen, als diese vielmehr allmählich offenbart. Er nahm die Mängel menschlicher Natur so weit an, als es seinem Zwecke förderlich war und seiner Würde nicht Abbruch that: denn er litt als Mensch, nicht als Gott, und wurde gestraft, jedoch ohne Sünde. 268 Das Leiden traf ihn weil er wollte, nicht weil er mußte. Es war in Christus ein zweifacher Wille, ein göttlicher und ein menschlicher: vermöge des letzten bat er daß der Kelch vorübergehe, vermöge des ersten wollte er daß des Vaters Wille geschehe.
Christi Tugenden und VerdiensteLib. III, 18-22. waren bei seiner Geburt so groß, als nach seinem Tode: allein er litt und starb um unsertwillen zur Erlösung von der Sünde, der Strafe, dem Teufel. Seitdem kann dieser die Menschen zwar noch versuchen, aber nicht besiegen. Hätte Christus den Teufel durch göttliche Macht und nicht als Mensch überwunden, so würde das Geschlecht, welches sich dem Teufel freiwillig unterwarf, ihm nur mit Gewalt und unrechtmäßig entrissen zu seyn scheinen. Jetzt aber, da er doppelt frevelnd den Unschuldigen tödtete, hat er es offenbar mit Recht verloren.
Die Erlösung und Versöhnung soll nicht andeuten, daß Gott uns vorher haßte; sondern wir versöhnten uns mit ihm, der uns liebte, dadurch daß Christus unsere Sünden, die ungöttlich waren, hinwegnahm. Christus wird in Bezug auf seine doppelte Natur auch Mittler genannt. Er starb wirklich: allein es trennte sich nicht die göttliche Natur von der menschlichen, sondern zog nur ihre Macht so weit zurück, daß das Sterben überhaupt möglich wurde. Der Tod traf den Menschen: als Gott war er immer und überall, und nicht bloß in dem angenommenen menschlichen Leibe, oder der Seele.
Der GlaubeLib. III, 23-26. ist die Tugend, vermöge welcher wir das nicht Gesehene, die Religion Betreffende, durch die Liebe für wahr halten. Er kann nicht seyn ohne Hoffnung, noch die Liebe ohne Hoffnung, noch die Hoffnung ohne Liebe, noch beide ohne den Glauben. Ob nun gleich dieser Grund aller Tugenden und guten Werke, ja selbst der Hoffnung ist, so bleibt dennoch die Liebe wiederum der 269 Grund des ächten Glaubens: mit ihr sind alle Tugenden gegeben, ohne sie ist keine vorhanden, sie ist der Geist Gottes und bleibt wenn die andern aufhören.
An einige Dinge glauben wir nicht, sobald wir sie nicht begreifen; andere werden wir nie begreifen, wenn wir nicht an sie glauben. Bevor wir z. B. Gott erblicken und so erkennen wie er von reinen Gemüthern erkannt wird, müssen wir in Liebe an ihn glauben und dadurch das Gemüth reinigen, auf daß es fähig werde ihn zu schauen. – Es giebt ein gewisses Maaß des Glaubens, ohne welches man nicht zur Seligkeit gelangen kann, und insbesondere entsteht das Heil erst durch den Glauben an Jesum Christum. Es frägt sich, wie können die des Heils theilhaftig werden, welche vor Christi Menschwerdung gestorben sind? Zur Antwort: dadurch daß sie glaubten, er werde geboren werden, sterben, auferstehn, Gericht halten u. s. w. sowie wir glauben, daß dies zum Theil bereits geschehen sey. Wem aber hierüber nicht einmal geheimnißvoll und verschleiert etwas eröffnet war, kann nicht selig werden.
Durch die Liebe lieben wir Gott um sein selbst willen, uns und den Nächsten aber um Gottes willenLib. III, 27-28.. In beiden Fällen ist die Liebe einer Art, geht unbedingt auf das Göttliche und darf sich nie auf das Ungöttliche, Böse erstrecken. Die Liebe Gottes soll unser ganzes Leben, alle Kräfte umfassen, es soll nichts im Gemüthe seyn was sich nicht zum Göttlichen wendete. Doch werden wir in diesem Leben nur unvollkommen lieben, wie wir nur unvollkommen erkennen. Wenn aber einst alles einzelne verschwindet und das Göttliche rein hervortritt, dann wird Erkenntniß und Liebe das höchste Ziel erreichen und dem Gemüthe nichts mehr feindlich entgegenstreben.
Alle Menschen sind, als solche, um ihrer Natur willen, gleich zu liebenLib. III, 29-37.; dann aber mehr oder weniger nach dem Grade ihrer innern Trefflichkeit. Unsere äußere Thätigkeit 270 wird sich indeß immer nur auf wenige erstrecken können; und zwar haben Ältern, Verwandte, Freunde das nächste Recht, sofern sie nicht um ihrer Laster willen verabscheut werden müssen. – Die Liebe wächst in uns, sie nimmt ab, ja sie kann verschwinden; nur wird da, wo die wahre Liebe Wurzel gefaßt hat, nicht zu gleicher Zeit das Böse gedeihen. Da die Liebe diejenige Tugend ist, vermöge welcher man liebt was zu lieben ist: so hat jeder nur so viel Tugend als er Liebe hat, und die größere oder geringere Fertigkeit, der größere oder geringere Besitz der einen oder der andern Tugend hat seinen Maaßstab in dem Quantum der inwohnenden Liebe. Die vier Haupttugenden, Gerechtigkeit, Klugheit, Tapferkeit, Mäßigung, werden dereinst, bei veränderten Verhältnissen, nicht so wirken wie itzt beim beschränkten Menschen; nach gehöriger Läuterung werden sie aber ewig bleiben. Die zehn Gebote beziehen sich auf das höchste Gebot: du sollst Gott lieben von ganzem Herzen, aus allen Kräften, und deinen Nächsten als dich selbst: – denn die drei ersten Gebote gehn aus Vater, Sohn und heiligen Geist, die sieben letzten gehn aus den Nächsten.
LügeLib. III, 38-39. ist Rede gegen die eigene Überzeugung, das Gesagte mag übrigens an sich wahr seyn oder nicht. Es giebt deren hauptsächlich drei Arten: die Lüge aus guter Meinung zum Besten eines andern, die Lüge im Scherz, die Lüge aus Zweizüngigkeit und Bosheit. Keine ist ohne Schuld, doch die letzte bei weiten am schwersten, die Seele tödtend. Meineid ist Lüge durch den Eid bestärkt. Ohne Noth schwören ist so gut Sünde, als falsch schwören; um des guten Zweckes willen wahr schwören hingegen untadelich, obgleich weder zu suchen als etwas Gutes, noch zu fliehen wie ein Böses. Bei Gott schwören heißt ihn zum Zeugen nehmen; dies geschieht selbst wenn ich bei Geschöpfen schwöre, denn sie sind Gottes Werk. Besser ists bei falschen Göttern wahr schwören, als beim wahren Gotte falsch. Wer beim 271 Schwören mit den Worten einen andern Sinn verbindet, ist doppelt strafbar: er will Gott und den Nächsten betrügen. Wer einen andern zum Eide zwingt und weiß, daß er falsch schwört, ist dem Mörder gleich zu achten. Wer unvorsichtig das Unrechte beschworen, möge um größere Sünde zu meiden, nach besserer Erkenntniß sein Wort nicht halten.
Die Vorschriften des Gesetzes sind tödtend ohne die GnadeLib. III, 40.. Durch das Evangelium sind die irdischen Versprechungen in himmlische verwandelt, und die Sakramente deuten das Heil nicht bloß an, sie bringen es.
Das vierte Buch handelt von den Sakramenten und den Zeichen derselben.
Das SakramentLib. IV, 1. ist Zeichen einer heiligen Sache, ist sichtbare Gestaltung der unsichtbaren Gnade. Es besteht aus zweien Dingen, dem Worte und der Sache, und ist dreier Ursachen halber eingesetzt. Erstens, zur Demuth: um an unempfindlichen Dingen, die unter der menschlichen Natur sind, dennoch das Höhere anzuerkennen, sie für höher zu halten und durch sie zu Gott zu gelangen. Zweitens, zur Erkenntniß: um durch die sichtbare äußere Hülle, das Unsichtbare zu erkennen. Drittens, zur Übung und Beschäftigung: damit der Mensch, welcher nicht müßig seyn soll, sich von schädlichen und eitlen Dingen abwende.
Die Beschneidung, als das Sakrament des alten Bundes, versprach und bezeichnete mehr das Heil, als daß es Heil gab. Und wenn es auch von der Erbsünde lösete; so brachte es weder zu den Werken die Hülfe der Gnade, noch war es allgemein, wie die Taufe.
Die Sakramente des neuen Bundes sindLib. IV, 2-4.: die Taufe, die Firmelung, das Abendmahl, die Beichte, die letzte Ölung, die Priesterweihe, die Ehe.
Johannes taufte zuerst, aber nur mit Wasser zur Reue, Christus durch den Geist zur Erlösung. Zum Wesen der 272 Taufe gehören die Worte und das Wasser; eins ist nichts ohne das andere, und die Worte beleben erst durch den Glauben. Alles was sonst bei der Taufe geschieht, ist nur zur Zierde und um die Handlung ehrwürdiger zu machen. Das Wasser deutet auf das aus Christi Leib fließende Wasser, und mit keiner andern Flüssigkeit kann getauft oder der Leib gereinigt, mit keinen andern Worten der Geist erneut oder von Sünden gelöset werden. Die Eintauchung ins Wasser geschieht dreimal, im Angedenken an die Dreieinheit und den dreitägigen Tod Christi; doch reicht, wo es die Sitte der Kirche mit sich bringt, auch die einmalige Eintauchung hin.
Wer getauft wird ohne Zerknirschung des Herzens, oder aus Heuchelei hinzutritt, empfängt zwar das Sakrament, aber nicht das Wesen desselben. Wer hingegen den Glauben hat und nicht zur Taufe gelangen kann, hat das Wesen des Sakraments: denn der Glaube ist mehr, als das Wasser. Doch soll das sichtbare Zeichen sobald als möglich hinzukommen. Kinder, bei denen der Glaube noch nicht das Zeichen ersetzen kann, bleiben, wenn sie ungetauft sterben, theilhaft der Erbsünde und der ewigen Strafe. – Das Zeichen vereint den Gläubigen mit der Kirche, mehrt die Tugend, macht die Reinen noch reiner; doch hört mit der Taufe nicht jede Strafbarkeit, nicht jedes äußere Übel auf, damit Veranlassung und Gelegenheit bleibe zum Streben, Kämpfen und Siegen. Die Gnade und Kraft, im Guten beharren zu können, wird mit der Taufe verliehen; wer nachher fällt, fällt durch eigene Schuld und verkehrten Willen.
Mit der Mutter wird das Kind in Mutterleibe nicht getauftLib. IV, 5-6.: denn ehe es nicht in Adam geboren ist, kann es nicht in Christo wiedergeboren werden. Da die Kraft der Taufe von Gott und nicht von dem kömmt, der die Taufe verrichtet, so ist es gleichgültig, ob ein Guter oder Böser tauft. Außer der Gemeinschaft der Kirche, z. B. von 273 Ketzern ertheilt, nützt die Taufe nichts; weil sie indeß nicht ohne Sünde zum zweiten Male eintreten kann, so genügt es sich alsdann durch Auflegung der Hände in den Schooß der Kirche aufnehmen zu lassen. Nur der Priester darf taufen; kein geringerer Kirchendiener, keine Frau, wäre sie auch eine Heilige. Zu Ostern und Pfingsten ist die rechte Taufzeit; nur Todesgefahr oder andere dringende Veranlassungen berechtigen es zu andern Zeiten vorzunehmen. Die Belehrung (Katechisation) und das Bannen des Teufels (der Exorcismus) sind mehr Begleiter des Sakraments, als das Sakrament selbst: jene geht der Taufe vorher, und der Exorcismus vertreibt den Teufel, damit er nicht hindere das Sakrament zu empfangen.
Die FirmelungLib. IV, 7. besteht darin, daß die Getauften von dem Bischofe, oder einem höhern Geistlichen, mit dem heiligen Öle auf der Stirne bezeichnet werden. Sowie der heilige Geist bei der Taufe gegeben wird zur Erlassung der Sünden, so hier zur Wirksamkeit und Befestigung.
Im AbendmahlLib. IV, 8-9. ist der höchste Gipfel der Gnade erreicht, da hier nicht bloß eine Erhöhung und Vermehrung der Tugend und Gnade statt findet, sondern derjenige ganz aufgenommen wird, welcher Quelle und Ursprung jeglicher Gnade ist. Sowie der Durchgang durchs rothe Meer als Vorandeutung der Taufe betrachtet werden muß: so das Blut des Osterlamms und das Manna in der Wüste, als Vorandeutung des Brotes und Weines im Abendmahl. – Sobald die Worte ausgesprochen werden: dies ist mein Leib, dies ist mein Blut; verwandelt sich Brot und Wein in den wirklichen Leib und das wirkliche Blut Christi. Was nach jenen Worten noch hinzugesetzt wird, ist nicht das Wesentliche, sondern Lobpreisung Gottes. Sowohl Böse als Gute empfangen im Abendmahle den wahren Leib und das Blut Christi; die Bösen aber nicht die geheime, mystische Bedeutung. Wenn sie nicht an Christum glauben, nehmen sie 274 Theil am Sakrament keineswegs zur Seligkeit, sondern zum Gericht.
Einige, welche in ihrem Unsinne die Kraft Gottes nach dem Gange der Natur abmessen, behauptenLib. IV, 10-13.: es werde die Substanz des Brotes und Weines nicht in die wirkliche Substanz des Fleisches und Blutes Christi verwandelt; sondern Christus habe gesagt: dies ist mein Leib; wie der Apostel sagt: Christus ist ein Fels. Im Sakrament sey Christi Leib und Blut nur durch Zeichen vorgestellt und vorhanden; diese äßen und tränken wir, nicht aber Christum selbst. Dieser Unglaube zerfällt in sich, denn das Wort: dieses ist mein Leib u. s. w., ist vollkommen deutlich. Wenn Elis Worte Feuer vom Himmel herabzogen, sollte Christus, der die Substanzen erschaffen kann, sie nicht verwandeln können? Wie diese Verwandlung aber vor sich gehe, ob der Form oder der Substanz nach, oder auf andere Weise, darüber giebt es verschiedene Meinungen: gewiß ist, daß sich Gewicht und Geschmack des Brots und Weins nicht ändern. Dies ist aber gut aus dreien Gründen: einmal, weil der Glaube nichts werth wäre, wenn die Vernunft das Ereigniß und den Hergang bewiese; zweitens, weil das Essen des rohen Fleisches und das Trinken des Blutes uns ganz ungewohnt und zuwider ist; drittens, weil man hiedurch dem Spotte der Ungläubigen entgeht. Überhaupt ist der Glaube an das Geheimniß heilsam, das Forschen aber unheilsam und unnützOb sich gleich Gregor VII gegen Berengar erklärte, gestand er doch, daß in der Streitsache viel ungewisses sey, und er die Art und Weise der Verwandlung nicht verstehe. Henke II, 132..
Christus ist in beiden Gestalten und in jeder ganz; doch dienen sie zur Bezeichnung der Erlösung unseres Leibes durch Christi Fleisch, unserer Seele durch sein Blut, da der Sitz der Seele im Blute ist. Dem Weine wird Wasser beigemischt, um dadurch das Volk und die Vereinigung 275 desselben mit Christus anzudeuten. Jährlich möge jeder wenigstens dreimal, Ostern, Pfingsten und Weihnachten, zum Abendmahle gehn.
Die ReueLib. IV, 14-17. ist zweifach: einmal die innere, als Tugend des Gemüths; dann die äußere, als Sakrament der Beichte. Beide dienen zum Heile und zur Rechtfertigung. Vermöge der innern Reue beweinen und hassen wir die begangenen Fehler, mit dem Entschlusse sie nicht zu wiederholen. Sie muß sich, ohne Vorbehalt, auf alles Böse erstrecken was wir begangen haben, und begreift in sich: Zerknirschung des Herzens, Bekenntniß des Mundes, Rechtfertigung der That (satisfactio) durch Buße und Strafe. – Die Beichte an den Priester darf nicht wegfallen, und nur dann an einen Laien gerichtet werden, wenn gar kein Geistlicher zur Hand und aufzufinden ist. Die äußere Beichte wirkt nicht, ohne die innere Besserung; sie ist aber Beweis der Gottesfurcht, Theil der Strafe, und Mittel der Besserung für sich und andere.
Gott allein kann die Sünden erlassen, vom ewigen Tode befreien und das Gemüth von Flecken reinigenLib. IV, 18-22.; dennoch gab er auch den Priestern Kraft zu binden und zu lösen. Ihr Ausspruch wird im Himmel anerkannt und bestätigt, sofern sie dabei nach Recht und Verdienst verfahren; im umgekehrten Fall, schadet ihr Spruch den Getroffenen nicht. Vor Gott kann jemand auch schon losgesprochen seyn, der es von der Kirche nicht ist. Die Schlüssel zu binden und zu lösen erhält freilich jeder Priester, aber recht und würdig nur der, welcher ein apostolisches Leben führt. Der Segen des unwürdigen Priesters behält, über einen Gerechten ausgesprochen, seine Kraft: aber jede Sünde von welcher ein Priester lösen will, fällt auf ihn zurück, wenn er ihr noch selbst unterworfen ist. Bei Strafe der Absetzung darf er das ihm Gebeichtete nicht weiter erzählen. Selbst auf dem Todtenbette findet noch Reue statt, wenn sie 276 anders nicht aus Furcht, sondern aus Zerknirschung des Herzens und aus Liebe zu Gott entsteht. Doch dürfte solche späte Reue nicht immer, wie bei dem mit Christus gekreuzigten Verbrecher, zur Seligkeit genügen, und öfter eine Reinigung durch das Fegefeuer noch vorhergehn müssen.
Das Sakrament der letzten ÖlungLib. IV, 23. ist eingesetzt vom Apostel Jakobus und geschieht zur Erleichterung des Körpers, zur Vergebung der Sünden und zur Erhöhung der Tugend. Es muß angewandt werden wo es irgend möglich ist; man darf es wiederholen wenn eine Gefahr vorüberging und eine neue sich einstellt.
Sowie es sieben Gaben des heiligen Geistes giebt, so sieben Stufen von Dienern der KircheLib. IV, 24-25.. Erstens, Thürsteher; zweitens, Vorleser, welche verstehn müssen wenn einzuhalten, wenn fragweise, wenn erzählend u. s. w. gesprochen wird. Drittens, Exorcisten müssen die Formel des Exorcismus auswendig wissen und durch ihre Aussprechung den bösen Geist vertreiben. Viertens, Akoluthen bereiten das Erforderliche zum Abendmahl, stecken die Lichter an, nicht damit man sehn könne, sondern zum Zeichen der Freude u. s. w. Fünftens, die Subdiakonen, Unterhelfer, tragen Kelche und Schalen zum Altar, reichen den Priestern und Bischöfen das Waschbecken, Handtuch u. dergl. Sechstens, Diakonen, Helfer, leisten den Priestern Hülfe bei Ertheilung der Sakramente, tragen das Kreuz und predigen zum Volke. Siebentens, die Priester verrichten alle höhern zum Gottesdienste gehörigen Handlungen; nur steht das Firmeln und Weihen nicht ihnen, sondern denen zu, welche nicht bloß einen Beruf, sondern auch eine Würde in der Kirche haben. Hieher gehören die Bischöfe, Erzbischöfe und Patriarchen, unter denen der römische der höchste istNur dies eine Mal und nur auf diese Weise geschieht (wenn unser Gedächtniß nicht trügt) des Papstes in dem Werke des Lombarden Erwähnung..
277 Das Sakrament der EheLib. IV, 26-37. wurde von Gott bereits vor dem Sündenfalle eingesetzt; damals war die Empfängniß ohne Begier, die Geburt ohne Schmerz. Nach dem Sündenfall erscheint die Ehe nur als ein erlaubtes, als ein kleineres Gut, zur Richtung und Beschränkung der ohnedies ungebändigten Begierde. Sie ist also weder ein Nothwendiges, eine Pflicht, noch ein Verabscheuungswürdiges und Sträfliches. Das rein geistige Gegenbild der Ehe ist der Verein Christi mit der Kirche, welcher bloß durch innere Übereinstimmung, Liebe und gleichen Willen entsteht.
GelübdeLib. IV, 38. heißt ein feierliches Versprechen an Gott, oder in Betreff von Gegenständen die sich auf Gott beziehen. Ein geheimes Gelübde zu brechen, ist Todsünde; ein öffentliches zu brechen, giebt außerdem noch Ärgerniß.
Die Auferstehung der Todten tritt einLib. IV, 43-45., wenn die Posaune erschallt. Die Heiligen erhalten einen neuen, durchaus vortrefflichen Leib und ein jugendliches Alter von etwa dreißig Jahren. Ungewiß ist es, wie die Körper der Bösen beschaffen seyn werden. Die Zeit welche zwischen dem Sterben und dem Auferstehen verfließt, bringen die Seelen an Orten zu, deren Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit ihren Verdiensten angemessen ist. Durch Gebet, kirchliche Handlungen und Almosen, lassen sich die Strafen der Verstorbenen, zum Theil Bösen erleichtern, die Belohnungen der zum Theil Guten erhöhen; dem ganz Verderbten hingegen können sie nichts nützen, und der ganz Heilige bedarf ihrer nicht. Wenn aber von zwei Verstorbenen, mittelmäßig guten oder bösen, der eine reich, der andere arm war und für den ersten mehr Gebete, Almosen u. dergl. verrichtet werden; so ist die Frage schwer zu entscheiden: ob der Arme, welcher gleiche Begünstigung verdient, desungeachtet zurückbleibt. Man kann sagen: daß die allgemeinen Fürbitten u. s. w. für den letzten dasselbe bewirken, was die besondern für den 278 ersten; doch mag die größere Summe eine schnellere, wenn auch nicht vollkommnere Lossprechung nach sich ziehn. Die Heiligen, an die wir unser Gebet richten um es vor Gott zu bringen, können ihm dadurch nichts neues hinterbringen, oder seinen Rathschluß ändern, sondern nur als Boten seinen Willen auf irgend eine Weise verkündigen.
Man kann nicht sagen: Gott sey bei Beurtheilung der Menschen einmal gerecht, dann streng, oder mitleidigLib. IV, 46.. Diese und ähnliche Ausdrücke für das einzelne dienen zu unserer Verständigung: im Wesen Gottes ist aber keine Theilung oder Entgegensetzung, sondern alles eins und dasselbe.
Das Gericht wird Christus haltenLib. IV, 47-50., und mit ihm die Heiligen und Apostel. Die Knechtsgestalt des ersten wird verklärt erscheinen; Sonne, Mond und alle Zeit hört auf. Der Ruhm und Lohn der Seligen wird dann, obgleich alle Gott schauen, nicht durchaus gleich, und das Schauen nicht von gleicher Klarheit seyn. Selbst die Seligkeit der Heiden nimmt nach dem Gerichte noch zu. Aller Wille zum Sündigen hat die Erwählten verlassen; den Bösen hingegen verbleibt ihr verkehrter Wille zur Strafe. Zwischen beiden ist eine Kluft befestigt. Die Bösen erblicken die Guten nicht mehr; diese hingegen sehen jene, jedoch keineswegs mit Verminderung ihres eigenen Wohls: denn bei inniger Einigkeit mit Gott, sind seine Beschlüsse auch für ihre Ansicht gerecht und unabänderlich.
So weit der Auszug aus Peter dem Lombarden. Über Inhalt und Form, Werth oder Unwerth, Scharfsinn oder Oberflächlichkeit, umständliche Erörterungen beizufügen, ist hier gar nicht der Ort; wir beschränken uns deshalb auf wenige kurze Bemerkungen.
Erstens, die heilige Schrift war in jener Zeit nicht die alleinige und wichtigste Grundlage der Theologie. Da sie manche für höchst wichtig geachtete Lehren kaum andeutete, 279 viel weniger vollständig entwickelte, so mußte man sich vorzugsweise bei Darstellung des gesammten Systems an Kirchenväter und spätere Schriftsteller halten. Man philosophirte ferner, besonders im dreizehnten Jahrhunderte, über die Theologie, und suchte die positiv gegebenen Lehren als vernunftgemäß darzustellen: allein sofern Schrifterklärungen dazu nöthig waren, hielt man sich fast nur an die lateinischen Übersetzungen, und geschichtliche, philologische und kritische Untersuchungen fanden fast gar nicht stattSchröckh XXVIII. 96, 142, 301..
Zweitens, fehlte es, obgleich das Lehrsystem im ganzen unbeweglich fest stand, nicht an einzelnen Neuerungen und Fortbildungen. Die Lehre von den sieben Sakramenten, der Brotverwandlung, dem Frohnleichnamsfeste u. a. ward begründet oder erweitert, die Ohrenbeichte von Innocenz III zur Pflicht gemacht, die Frage über den Gebrauch des Kelchs für Laien angeregt und durch mehre Gottesgelehrte, z. B. Thomas von Aquino und Bonaventura verneint.
Drittens, die christliche Glaubenslehre ward im ganzen mehr hervorgehoben und bearbeitet, als die christliche SittenlehreDoch finden sich Beispiele von ethischen Darstellungen und Behandlung der Lehre von den Werken, mit Zurücktreten des Glaubens.; und sowie manche in neuern Zeiten gemeint haben, daß die letzte allein ehrenwerth und von der Dogmatik als einem schwerfälligen oder thörichten Beiwerke ganz zu befreien sey: so hielt man diese damals für das weit Tiefsinnigere, Großartigere, für eine höhere Gottesgabe, als die scheinbar so einfachen und unbedenklichen Vorschriften christlicher Sittenlehre. Und doch stehen gewiß Dogmatik und Ethik in einem wichtigen, untrennlichen Wechselverhältniß.
Viertens, ist es merkwürdig, daß die gesammte Kirchenverfassung, insbesondere die Lehre vom Papste, in dem allgemein gebrauchten und verehrten Werke des Lombarden gar nicht entwickelt wird. So mächtig, ja auf gewisse Weise 280 unangefochten das Gebäude der Kirchenherrschaft also auch dastand, es war mit der Kirchenlehre noch nicht zu einem Ganzen verschmolzen und nur wo Widersprüche der Ketzer sich zeigten, wurde die Behauptung, der Papst sey Statthalter Christi, als ein Lehrsatz mit in die Glaubensbekenntnisse aufgenommenInnoc. epist. XIII, 94..
3) Von den Heiligen und Reliquien.
Sowie der Staat seine Helden, die Wissenschaft ihre großen Männer hat, so die Kirche ihre Heiligen. Ob man nun gleich behaupten könnte, daß die öffentliche Stimme im Ablaufe der Zeit jedem nach Verhältniß seiner Würdigkeit eine höhere oder geringere Stelle anweisen werde, hat man doch im Staate Bildsäulen, Standeserhöhungen und Orden, in der Wissenschaft akademische Würden und Lorbeerkränze als Zeichen der Ehrfurcht und Dankbarkeit vertheilt, und am wenigsten glaubte die Kirche Anerkenntniß des Werthes scheinbar bloß dem Zufalle überlassen zu dürfen. Verdienst um die Kirche in kleinern Kreisen mochte der Bischof oder Erzbischof für seinen Sprengel anerkennen und bestätigenSanctus Wilbertus, auctoritate Friderici archiepiscopi Coloniensis et assensu generalis Synodi - elevatur. Alberic. 210. Die erste päpstliche Heiligsprechung fällt nach Augusti Alterth. III, 257, aufs Jahr 993.: sollte aber die ganze Christenheit jemanden als Kirchenhelden, als Heiligen anerkennen, wem fiel Prüfung und Ausspruch natürlicher zu, als dem Papste? Darum behauptete auch Alexander III: allein ihm gebühre jede allgemeine HeiligsprechungCorner 716. Schröckh XXVIII, 172.. Hiedurch ist freilich nicht jede Übereilung vermieden worden und die Grundsätze, welche dabei zur Anwendung kamen, dürften von vielen als mangelhaft, ja als sinnlos in Anspruch genommen werden: dennoch gingen die 281 Päpste nie ohne vorherige Prüfung und Untersuchung darauf ein, irgend jemand in die Reihe der Kirchenheiligen aufzunehmen. Beschränkten Gemüthern, sagt in dieser Beziehung Gregor IX, ist die Wahrheit nicht sogleich klar, und es ist nicht alles Gold was glänztMentibus ambiguis subito rei veritas non clarescit, et omne rutilum auri nomen non impetrat. Reg. Gregor. IX, Jahr VI, Urk. 121.. Die Werke, äußert Honorius III, müssen durch Wunder bestätigt und die Wunder durch Werke gestützt werdenOportet quod approbentur miraculis opera, et operibus miracula fulciantur. Regesta Honor. III, Jahr I, Urk. 158. Über die Heiligsprechung Kaiser Heinrichs II, seiner Gemahlinn Kunigunde und Bischof Ottos von Bamberg, siehe Lünig spicil. eccl., von Bamberg, Urk. 25, 29–31.. Auch der Teufel könnte Wunder verrichten; ein sittlicher Wandel dient zu ihrem Prüfsteine.
Unstreitig hatten viele Heilige das größte Verdienst in Ausbreitung und standhaftem Bekenntniß der christlichen Lehre; sie waren oft Muster eines tugendhaften Wandels, Schutz und Trost der Armen, Hülfsbedürftigen und Bedrängten: aber leugnen läßt sich auf der andern Seite nicht, daß man dem Abweichenden und bloß Sonderbaren oft zu viel Gewicht beilegte, ja Fratzenhaftes und Albernes keineswegs immer verschmähte. Der heilige Gerlach aus Utrecht aß z. B. Brot aus Mehl und Asche, trug einen eisernen Harnisch auf dem bloßen Leibe, und meinte durch diese Quälerei Gott zu gefallenActa Sanct. vom fünften Januar I, 312.. Margarethe, die Tochter Königs Bela von Ungern, verschmähte es nicht, Kranken die geringsten Dienste zu leisten: sie suchte ihnen, so wird erzähltActa Sanct. vom 28sten Januar, 902., das Ungeziefer ab, trug die Nachtstühle aus, fing, wenn sie sich brachen und kein Gefäß zur Hand war, alles in Kleidern und Händen auf; ja die heilige Elisabeth soll aus Demuth das Wasser getrunken haben, worin jene die Füße gewaschen hatten. 282 Die heilige Wilbirgis, eine Zeitgenossinn Friedrichs II, empfahl den überaus edlen Schatz ihrer Keuschheit der heiligen Jungfrau, welche auch nebst Christus erschien und die genaueste Aufsicht versprach. WilbirgisS. Wilbirgis vita 231. legte sich einen eisernen Ring um den Leib, über den das Fleisch emporwuchs, dann faulte, den Ring zum Rosten brachte, bis er sprang und das Fleisch mit ausriß. Fast alle verstorbene Bischöfe und unzählige Äbte und Mönche werden als Wunderthäter beschriebenArnold. Lubec. II, 21., und die Tausende ihrer Wunder gleichsam nach einem ärztlichen Systeme geordnet: Wunder z. B. bei Kopfweh, Zahnweh, Halsweh, und so hinab innerlich und äußerlich bis zu den Füßen. – Rainer Scaccerius aus Pisa hieß ein Heiliger zu Wasser und zu Lande, weil er auf dem Wasser und dem Lande Wunder thue u. s. w.Chron. Pisana in Murat. script. VI, 173..
Die große Sammlung von Leben der Heiligen enthält im einzelnen merkwürdiges und treffliches: allein wie viel mehres und besseres könnte sie enthalten, wenn man nicht aus Vorliebe für eine, und die bedenklichste und zweifelhafteste Richtung, so ungemein viel ähnliches, gleichartiges, ermüdendes, ja schlechthin lügenhaftes aufgenommen hätte. Die Forderungen an den Glauben der Leser beruhen meist auf unsicherem Grunde und entbehren so aller ächten Bedeutung und Beglaubigung, daß man zuletzt an den wundervollsten WundernActa Sanct. vom neunten April, 830. Helyot. II, 45., z. B. wenn der heilige Johann von Matha schon als säugendes Kind an Fasttagen die Brust verschmäht, oder der heilige Aldobrand ein gekochtes Rebhuhn an einem Fasttage wieder lebendig macht, beinahe das meiste, aber freilich nur scherzhafte Behagen findet.
Durch die Lehre von den Heiligen bildete sich im Christenthume eine Art von Mythologie. Zu Hause und im Felde, im Kriege wie im Frieden hatte jeder einen, seiner Eigenthümlichkeit gemäß, auserkornen Heiligen zum 283 Begleiter und zum Vorbilde. Die Persönlichkeit schloß sich damals nur an Lebendiges, Persönliches an; allgemeine Sätze, bloße Begriffe setzten wenig in Bewegung, und wenn man sich Christus und Maria nicht näher gefühlt, nicht enger mit ihnen gelebt hätte, wie wäre z. B. so große Begeisterung für die Errettung des heiligen Landes möglich gewesen? Wie daraus platter Aberglauben entstehen, Götzendienst sich damit verbinden konnte, ist bereits berührt, auch weltbekannt; die Vortheile hingegen, welche aus dem fleißigen Hinblicken auf die Helden des Christenthums entstehen können und müssen, sind in spätern Zeiten zu sehr in den Hintergrund gestellt, oder ganz geleugnet worden.
Vor allem groß war die Verehrung der heiligen Jungfrau, und bisweilen in etwas gemischt mit Farben aus jener Zeit des Ritterthums und der Minne. Man kann sich dies aus dem Herzen kommende Gefühl noch gefallen lassen: wenn aber Scholastiker ihre Bewunderung Mariens und übertriebenes Lob in trockene Schlüsse brachten, so bemerken wir fast nur das Lächerliche und Abgeschmackte der Form, wie des Inhalts. Albertus Magnus sagt (wir geben ein Beispiel statt aller) in seinem Werke vom Lobe der christustragenden JungfrauSchröckh XXVIII, 236.: »sie hat die vollkommenste Kenntniß der bürgerlichen und kirchlichen Gesetze und Einrichtungen, wie aus folgende Art zu erweisen ist. Die Weisheit eines Advokaten offenbart sich in dreien Dingen: erstens, daß er in jeglichem obsiege wider einen gerechten und weisen Richter; zweitens, daß er obsiege wider einen listigen und verschlagenen Richter; drittens, daß er obsiege in einer verzweifelten Sache. Nun hat aber die allerseligste Jungfrau obgesiegt, gegen Gott den weisesten Richter, gegen den allerlistigsten Teufel und in der verzweifelten Sache der Menschheit.« Von einigen der wichtigsten Heiligen des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts, Norbert, Bernhard, Franz, Dominikus, Antonius, der heiligen Klara und Elisabeth u. s. w., 284 ist an andern Stellen unsers Werkes gesprochen; hier wollen wir, zum Beweise der großen Wirksamkeit, welche diese Männer und Frauen in jenen Zeiten besaßen, nur noch an eine der letzten, an die heilige Hildegard erinnernMartene collect. ampliss. III, 1012-29. Alberic. 288. Rayn. zu 1237, §. 59. Meiners in Comment. Götting. Ao. 1791, p. 70.. Sie ward im Jahre 1098 von angesehenen Ältern geboren, und seit dem achten Jahre im Kloster des heiligen Disibod unter der Äbtissinn, Gräfinn Jutta von Spanheim, erzogen. In ihrem vierzigsten Jahre bekam sie Visionen, so daß sie vieles sah, was sie durch ihren Willen nicht suchte, und vieles, nach dem sie nicht trachtete und forschte, gezwungen erkannte. Anfangs fürchtete sie, daß diese Gesichte ihrem ohnehin wohl nervenschwachen Körper vom Teufel eingegeben würden, und befragte deshalb Geistliche, welche prüften, trösteten und den göttlichen Ursprung bestätigten. So wuchs ihre Zuversicht und ihr Ansehn, daß Fürsten und Prälaten, ja daß Könige, Kaiser und Päpste, Konrad III, Friedrich I, Eugenius III, Anastasius IV, Hadrian IV, mit ihr Briefe wechselten, sie um Rath und Weissagung befragten und ihr überall die größte Hochachtung bewiesen. Viele ihrer Aussprüche und Antworten sind sehr bestimmt, klar und zum Guten und Frieden hinweisend; andere hingegen erscheinen dunkel, unverständlich, beziehungslos und schwülstig. Aber gerade in dem letzten Umstande fanden manche einen Beweis für die Ächtheit ihrer prophetischen GabeHoc est argumentum verae prophetiae. Corner 684.. Die Fragen und Forderungen, welche an sie ergingen, waren indeß oft auch sehr wunderlicher Art. So schickte ihr z. B. ein Abt eine edle kinderlose Frau, daß sie dieselbe fruchtbar mache. Nach vielen Worten und Ermahnungen sagt ihr Hildegard: Gott mache fruchtbar wen er wolle; doch werde sie für Erfüllung des Wunsches beten. In den Zeiten ihres höchsten Ruhmes war Hildegard Äbtissinn 285 eines neu gegründeten Klosters bei Bingen, starb 1179 und ward 1237 heilig gesprochen. Noch itzt könnte man wohl auf ihre Weise nützlichen Rath geben und weissagen: aber den einfach guten Rath würde niemand an solchen Stellen suchen, und noch weniger jemand dunkeln Weissagungen Glauben schenken. Zuletzt waren indeß Rathschläge und Weissagungen jener Zeit und Art eben nicht thörichter, als die, welche itzt oft, ohne Anfragen abzuwarten, in Tagesblättern den Königen und Fürsten aufgedrungen werden.
Mit der Verehrung der Heiligen selbst, stand in genauer Verbindung die Verehrung alles dessen, was an sie erinnerte, ihrer Besitzthümer, der von ihnen geweihten oder berührten Dinge, insbesondere ihres Körpers, – mit einem Worte, die Verehrung der Reliquien. Schon unter Konstantin sammelte man die letztenHenke I, 223., und die Vorliebe stieg, bis sie zu den Zeiten der Kreuzzüge den höchsten Gipfel erreichte. Zunächst suchte man einheimische, oder doch benachbarte Reliquien zu entdecken, und ein Traum, eine angeblich wunderbare Öffnung von Gräbern, Zellen und Schränken, ein plötzlich hervordringender Wohlgeruch und ähnliche natürliche oder herbeigeführte Ereignisse, galten für hinreichende Beweise, daß Überbleibsel von Heiligen vorhanden und gefunden wärenDandolo 272. Hildeshem. annal. zu 1126.. Selbst Kaiser rechneten es sich zur Ehre, bei einer neuen, feierlichern Beisetzung derselben Hand anzulegenMaisterlein chron. August. 671. Salisburg. chron. zu 1236.: so z. B. Friedrich I in Hinsicht des heiligen Ulrich, und Friedrich II bei der heiligen Elisabeth. Bisweilen ging man aber, ungeachtet aller Verehrung, mit den neu gefundenen Heiligen gar gewaltsam um. Als z. B. im Jahre 1250 zu MonsActa Sanct. vom neunten April, 830. der Sarg der heiligen Waldetrude in Gegenwart des päpstlichen Bevollmächtigten und vieler Prälaten geöffnet wurde, schnitt man ihr den Kopf ab und stellte ihn zu desto größerer Verehrung besonders auf.
286 Heiligenfeste, Heiligenbilder zur Erweckung frommen Sinnes in denen, welche den Geist nicht durch Lesung heiliger Schriften stärken können, Pilgerungen nach den Gräbern der Heiligen, waren an der TagesordnungWilh. Tyr. 727.. Über das Vorrecht, bei einer solchen Gelegenheit am Altar des heiligen Jakob von Kompostella zu wachen, gerieth man in solchen Eifer, daß es bis zu Mord und Todschlag kam und die Kirche auf Befehl Innocenz III entsündigt werden mußteInnoc. epist. X, 75..
Die Reliquien standen in so hohem Werthe, daß man sie für große Summen verpfändete, verkaufte, als große Gabe verschenkte, ja, um in ihren Besitz zu kommen, sich des Stehlens und Raubens nicht schämte. Johann, Kaiser von Konstantinopel, verpfändete viele Reliquien, darunter Christi Dornenkrone, an Venedig, welche Ludwig IX nachher käuflich an sich brachte und mit den größten Feierlichkeiten in Paris einholteSanuto vite 550. Dandolo 349, 352. Histor. susc. coronae spineae 410. Ähnlich verfuhr man in Florenz 1180, beim Einholen des Arms vom heiligen Philipp. Malespini 84.. – Ein goldenes Kreuz, worin Christi Blut eingefaßt war, kam mit der welfischen Jutta als Heirathsgut an Herzog Friedrich von Schwaben, der es immer am Halse trug, bis er dasselbe für zwei Schlösser und bedeutende Grundstücke, seinen Verwandten, den Grafen von Koppenberg, überließActa Sanct. vom 13ten Januar, 844.. Als man im Jahre 1145 einige Reliquien aus Magdeburg einem polnischen Fürsten aushändigte, zürnten die Bürger sehrChrongr. Saxo und Dodechin z. d. J.; und als die Königinn Mathilde 1125 die Hand des heiligen Jakob mit nach England nahm, nannte man dies einen für das französische Reich unersetzlichen Schaden. Ein lateinischer Prior stieg in Konstantinopel durch das Fenster in eine griechische Kirche und stahl ReliquienCornelio ecclesia Veneta IV, 171. Cleß Gesch. v. Würtenb. II, 1, 289.. Die Mönche von Alpirspach stahlen 287 den Kopf des heiligen Justus aus Einsiedlen, mußten ihn aber 1143 auf Befehl des Kardinal Dietwin wieder herausgeben. Um 1197 raubten die Venetianer zu Myra in Lycien den Leichnam des heiligen NikolausJordani chron. in Murat. antiq. Ital. IV, 971; V, 10. Sanuto vite 479. Navagiero 963. Cornelio eccl. Veneta VIII, 100; IX, 6. Tentori saggio V, 80-89.. Auf ähnliche Weise verfuhren sie beim Wegbringen des heiligen Stephan, und ein Erzbischof sagte einst seinen SoldatenHeisterbach 517.: sie plünderten keinen Gottesacker, sofern sie nur die Todtenknochen nicht wegnähmen.
Daß Reliquien durch wunderbare Einwirkung Kranke heilen könnten, war allgemein angenommen: als z. B. Ludwig VIII von Frankreich mit dem Arme des heiligen Simon auf dem Unterleibe bekreuzt wurde, nahm ein Durchlauf, der keinem andern Mittel weichen wollte, sogleich ein EndeRigord. 33.. Denjenigen Kirchen, welche wichtige Reliquien enthielten, erlaubten deshalb die Päpste Ablaß, gewöhnlich auf vierzig Tage, zu ertheilenInnoc. epist. II, 303. Dasselbe bewilligte Honorius III dem Bischofe von Halberstadt, welcher viele Reliquien aus Konstantinopel mitgebracht hatte. Regesta Honor., Jahr VI, Urk. 442..
Bei dem ungemeinen Werthe, den in jener Zeit die Reliquien hatten, war es kein Wunder daß, besonders in Konstantinopel und Palästina, ein Handel, und ein betrüglicher Handel damit getrieben wurde, und Marktschreier in allen Landen umherzogen, um sie Leichtgläubigen für große Summen aufzuschwatzen. Unter mancherlei sonderbaren Reliquien erwähnen wir beispielsweise die folgendenIperius 589. Orig. guelf. II, 492. Murens. monast. orig. 425. Windberg. monast. origo 211, 214. Goslar. chron. 534.: Blut, Nabelschnur und Vorhaut Christi, Milch, Thränen und Haare der Maria, Blumen die sie in der Hand hatte, Barthaare des Apostel Johannes, Manna aus der Wüste, Steine von den zwölf Tafeln, Brot wovon Jesus die 5000 288 gespeiset, Erde worauf er getreten, Stücke vom Stabe Aarons, u. a. m. Ja ein Schalk verkaufte der Priorinn von Fretelsheim im Jahre 1217 zwei Stücke Eselskoth, welche der Esel habe fallen lassen, den Christus beim Einzuge in Jerusalem rittCorbeiens. annal.!
Es fehlte nicht an Spott über einzelne Dinge dieser Art: aber die Geistlichen verkündeten in der Regel mit großer ZuversichtLerbeke episc. Mindens. 179. Mindens. episc. chron. 812. Wilbirgis vita 231., daß die Spötter durch Wunderstrafen zur Reue und Einsicht gekommen wären. Ernster und gründlicher traten einige Schriftsteller, z. B. Guibert Abt von Nogent, dagegen aufSchröckh XXVIII, 220.: aber erst das strenge Verbot einzelner Kirchenversammlungen und dann der Päpste, ohne ihre Beistimmung Reliquien zur Verehrung aufzustellen und Lügengeschichten dazu zu erfindenConcil. Londin. von 1102. Lateran. von 1215. Concil. XII, 1099, No. 26; XIII, 998, c. 62. Harzheim III, 530. – Einige Fromme hielten es für anstößig, sich in einer Kirche begraben zu lassen, wo ein Heiliger lag. Simeon histor. eccles. Dunelmens. ap. Selden. 58., hemmte in etwas die Willkür und die Thorheit.
4. Von den Ketzern.
In dem neunten Hauptstücke des sechsten Buches ist über die Hauptarten der Ketzer des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts, den Inhalt ihrer Lehre, die Art sie mit Gründen oder mit Gewalt zu widerlegen u. s. w. eine Übersicht gegeben, auf welche wir verweisen und nachträglich nur folgendes mittheilen.
Die Ansicht: daß es nur eine Wahrheit, nur einen wesentlichen Glauben, nur ein ächtes Christenthum geben könne, führte zu einer katholischen, allgemeinen geschlossenen Kirche, welche Unsichtbares und Sichtbares zur untrennlichen Einheit 289 verbinden wollte, die Mehrheit sichtbarer Kirchen und die Abweichungen in der Glaubenslehre gleichmäßig verwarf, und leugnete: daß der Widerschein und Spiegel ewiger Wahrheit, in den einzelnen Seelen beschränkter Menschen verschieden seyn könne und dürfe. Hieraus mußte, sobald die Macht hinzukam, Unduldsamkeit folgen. Umgekehrt hoben andere die Nothwendigkeit und den Werth individueller Ansichten dergestalt hervor, daß hier Regel und Gesetz so ganz bei Seite gesetzt, wie dort das bloß Persönliche verachtet und als verwerflich bezeichnet wurde. Zwischen starrer Unbeweglichkeit und Tyrannei auf einer, loser Willkür und Anarchie auf der andern Seite, soll evangelische Freiheit und evangelischer Gehorsam gefunden und geübt werden. Der, welcher hiebei den Fehler nur bei seinen Gegnern erblickt, oder des höchsten Gebotes christlicher Liebe vergißt, ist jedesmal mehr oder weniger in der Irre. Leugnen kann nun kein Unbefangener, daß beide Theile, die katholische Kirche und viele ihrer Gegner, sich von diesem Doppelvorwurfe keineswegs ganz freigehalten haben.
Was nun die sogenannten Ketzer anbetrifft, welche damals fast in allen christlichen Ländern, zerstreuter oder zahlreicher, gefunden wurdenKetzer in Italien (Innoc. epist. IX, 7, 18, 167, 204); in Frankreich (Constit. Ludov. IX de haeret. 420), in Flandern (Robert. de Monte zu 1124), in Deutschland (Godofr. mon. zu 1263. Colmar. chron. 1 etc.) in Bosnien (Innoc. epist. III, 3 ap. Brequigny) u. s. w.: so gab es Stufenfolgen von den redlich dem wahren Christenthume nachforschenden und nachstrebenden Waldensern, durch die Sonderbarkeiten und Willkürlichkeiten der Katharer hindurch, bis zu den ausgelassensten und frevelhaftesten Grundsätzen. Die OrdibarierReinerus vontra Waldenses c. 6. z. B. erklärten: die Arche Noä bedeute ihre Sekte, und Christus, der auch ein Sünder gewesen sey, habe sich nur durch den Eintritt in ihre Genossenschaft errettet. Die Kotarellen, welche sich ums Jahr 1183 in der Gegend von Bourges vereinten und zu Tausenden umherzogen, 290 plünderten die Kirchen, warfen die Hostien weg, machten aus heiligen Kleidern ihren Beischläferinnen Röcke, und zwangen die Geistlichen unter spöttischen Reden und mit Maulschellen zum SingenRigord. 11. Briton. Philipp. 108. Guil. Nang. chron.. Bei den Begharden und Fraticellen kehrten Ansichten früherer JahrhunderteZ. B. des Epiphanes. Clemens strom. 428. Nidek de visionibus edit. v. d. Hardt. III, c. 5. in schrofferer Gestalt wieder: »das Eigenthum, welches bürgerliche Gesetze einführten, zerschneidet die Gemeinschaft des göttlichen Gesetzes. Die inwohnenden Gesetze, die Begierden, stammen von Gott, sind also nicht zu bekämpfen oder zu überwinden.« Und von hier aus war, bei allem Scheine des Gegensatzes, der Übergang zu dem Pantheismus, wie ihn Amalrich von Bena lehrte, nicht fern. Sofern ich wahrhaft bin (behauptete ein Angeklagter im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts zu Paris), bin ich Gott und kann nicht gemartert oder verbrannt werden, und in keinem andern Sinne war Christus Gott. Christi Reich nimmt aber ein Ende und das des Geistes beginnt, wo nicht die Gnade, sondern das Verdienst entscheidet und das Wissen, die Erkenntniß, das Höchste seyn wirdConcil. XIII, 811. Ptolem. Lucens. XXII, 13..
Im Jahre 1124 behauptete ein junger Laie in der Gegend von Antwerpen nicht allein viele von der Kirchenlehre ganz abweichende Sätze; sondern beschlief, denn dies sey ein geistliches WerkOpus spirituale esse asserebat. Rob. de Monte zu 1124., auch Mädchen in Gegenwart ihrer Mütter, und Frauen in Gegenwart ihrer Männer. Man trank aus Verehrung das Wasser, worin er sich gewaschen hatte. – Ein ähnlicher Prophet stand um diese Zeit in Südfrankreich aufFüßlin Kirchen- und Ketzer-Geschichte I, 225., und manche Weiber entliefen ihren Männern, wenn diese jenes Sendung und Weisheit nicht anerkennen wollten. Im Jahre 1148 ließ Eugen III in Rheims einen Ketzer einsperren, welcher vorgab, er sey der, welcher 291 die Lebendigen und die Todten richten und der Welt das Ende bringen werdeRob. de Monte zu 1148.. Paschalis II führte eine große Disputation mit dem Bischofe von Florenz, welcher behauptete, der Antichrist sey geborenCodex Vatic. 2039, p. 106.. Simon, ein Priester in Paris, äußerte ums Jahr 1201: er könne Christi Lehre deutlicher erklären als Christus selbst, und sie durch Vernunftgründe gänzlich zu Schanden machenHenke II, 274.; dafür, so heißt es, sey er aber auf der Stelle sprachlos und wahnsinnig geworden. – Während des Streites zwischen Gregor IX und Friedrich II fand sich in England ein Karthäuser, welcher öffentlich sagte: Gregor sey nicht Papst, sondern ein Ketzer und Verwirrer der Welt. Als er deshalb gefangen und vor dem päpstlichen Bevollmächtigten befragt wurde, gab er zur Antwort: wie kann ich glauben, daß einem Pfründenkäufer, Wucherer und vielleicht mit noch größeren Lastern Befleckten die Gewalt des heiligen Petrus übergeben sey? Dieser war ein Apostel des Herrn, und sein Nachfolger in leuchtender Tugend, nicht bloß mit den Beinen. – Der Legat staunte und wußte wohl kaum, welche Maaßregel er ergreifen solle; aber einer von den Gegenwärtigen gab ihm den klugen Rath: »streite mit Thoren nicht, blas in den Ofen nichtStulto rixandum non est, furno neo hiandum. Math. Par. 360..«
Diese Nachträge mögen zum Beweise genügen, daß die Ketzer keineswegs, wie einige in neuern Zeiten gemeint haben, immer die weisere und richtigere Ansicht vertheidigten: wohl aber hätte man nicht jede Abweichung von irgend einem der vielen Punkte der Kirchenlehre, als Ketzerei bezeichnen, ja selbst die größten Abweichungen nicht durch Mittel und Wege bekämpfen sollen, welche allmählich bis zur höchsten Tyrannei, zu verbrecherischer Grausamkeit gesteigert wurden, und dennoch, sehr natürlich, ihres Zieles verfehlten. Anfangs hieß es freilich: den Reuigen solle die 292 Aufnahme in den Schooß der Kirche nicht versagt werdenInnoc. epist. II, 228; V, 36.: allein theils sollte jene Reue ein Aufgeben aller und jeder eigenen Ansichten in sich schließen; theils wurden in Rom Losgesprochene von den Sprengelbischöfen wohl noch einmal in Anspruch genommen, weil sie dieselben übergangen hätten.
Die folgende nach der Zeitrechnung geordnete Übersicht der hauptsächlichsten, gegen die Ketzer erlassenen Gesetze, dürfte die allmähliche Entwickelung am besten zeigenWir geben diese Übersicht nicht für etwas vollständiges, sondern haben, der Kürze halber, vieles mit Vorsatz übergangen.. Die lateranische Kirchenversammlung von 1179 äußerteConcil. XIII, 430, No. 27.: obgleich die Kirche keine blutige Rache will, wirkt es doch oft heilsam auf die Seele der Menschen, wenn sie Strafen für ihren Leib fürchten. Daher soll Bann die Ketzer und ihre Beschützer treffen, zweijähriger Ablaß hingegen denen zu Theil werden, die sie bekriegen. Um dieselbe Zeit ermahnte Papst Alexander III den Prior Gerohus von Reichersberg: spitzfindige Streitigkeiten über Glaubenssachen ruhen zu lassen, weil dabei kein Nutzen herauskomme und nur die Schwachen in Irrthum geriethenPez thesaur. VI, 398..
Ums Jahr 1183 verfügte Papst Lucius IIConcil. XIII, 642.: jährlich sollen wegen etwaniger Ketzerei Visitationen gehalten werden von Erzbischöfen, Bischöfen oder Archidiakonen. Sie mögen hiebei einige wackere Laien zu Rathe ziehen, entscheiden aber allein, wer Ketzer sey; Verdächtige müssen sich reinigen, Rückfallende werden sogleich dem weltlichen Richter übergeben und ihre Güter erhält die Kirche. Fürsten, Grafen u. s. w. schwören, daß sie die Kirche unterstützen wollen, oder verfallen in Strafe.
Zur Zeit Innocenz III wuchs das Übel der Ketzerei und gab der vierten lateranischen Kirchenversammlung Veranlassung, Maaßregeln vorzuschreiben, aus welchen nachmals das Gericht der Inquisition hervorgewachsen ist. Wie weit 293 aber jene erste Vorschrift von den spätern verschieden war, geht daraus hervor: daß sie erstens, nicht unbedingt gegen die Ketzer ging, sondern mehr eine allgemeine, nützliche Aufsicht sowohl über Laien als Geistliche bezweckte. Zweitens, weil es darin heißt: »dem Angeschuldigten sind die Punkte mitzutheilen, über welche eine Untersuchung statt finden soll, damit er im Stande sey sich zu vertheidigenConcil. XIII, 943.. Und nicht bloß das Bezeugte, sondern auch die Namen der Zeugen sind ihm bekannt zu machen, damit er wisse von wem etwas gesagt sey. Desgleichen sind seine Antworten und Einwendungen gebührend aufzunehmen, weil Unterdrückung der Namen und Ausschließen der Gegengründe, die Frechheit zu verleumden und falsches Zeugniß abzulegen, herbeiführen würde.«
Näher trat man schon der spätern Form, als in dem albigensisch gesinnten SüdfrankreichPlanck IV, 2, 463. dem Geistlichen jeder Gemeine, nebst zwei oder drei tüchtigen Laien, aufgegeben ward, der Ketzerei Verdächtige auszuspüren, ohne Rücksicht auf Freistätten zu ergreifen und selbst in ein fremdes Gericht zu verfolgen. Alle Einwohner sollten von zwei zu zwei Jahren die Reinheit ihres Glaubens beschwören; was denn zu unzähligen falschen Eiden führte. Wenn auch obige Vorschriften die Willkür, in Hinsicht der Form, noch in etwas abhielten, so lag sie doch darin schon zu Tage: daß man Leute aus ungenügenden Gründen für Ketzer erklärte und es für Pflicht hielt, mit übermäßig harten Strafen auf die Ausrottung des Übels hinzuwirken. Als man z. B. ums Jahr 1208 Patarener im Kirchenstaate ergriff, gab InnocenzInnoc. epist. X, 130; XII, 172. Concil. XIII, 934. Innoc. gesta 80. in Hinsicht auf sie folgende Vorschriften: sie werden der weltlichen Obrigkeit zur Bestrafung ausgeliefert. Von ihren einzuziehenden Gütern erhält der Angeber ein Drittel, der Gerichtshof ein Drittel, und die Gemeine, wo man den Verurtheilten einzog, ein Drittel. Ihre Häuser 294 werden niedergerissen, und ihre Begünstiger im ersten Falle mit dem Verluste von einem Viertel, im zweiten Falle mit dem Verluste aller ihrer Güter bestraft. Ketzer dürfen niemand belangen, nicht appelliren, keinen Vorsprecher, kein öffentliches Amt haben, kein Zeugniß ablegen; sie werden ausgeschlossen vom Abendmahle und von christlichem Begräbnisse. Alle geistliche und weltliche Obrigkeiten trifft bei der geringsten Nachsicht die schwerste Strafe, und die letzten schwören jährlich, diese Gesetze zu befolgenWenigstens sollte dies in der Lombardei geschehn. Innoc. epist. I, 298..
Hieraus geht hervor: daß obige Vortheile der Form wohl nur so lange statt fanden, als man jemanden noch nicht für einen Ketzer hielt; sobald aber der Richtende sich nach seiner Meinung davon überzeugt hatte, wurden, so scheint es, alle jene schützenden Vorschriften als unpassend zur Seite geworfen. Beweise giebt das anderwärts beschriebene Verfahren gegen die AlbigenserGeschichte der Hohenst. Band III, S. 291..
Die Gesetze, welche Kaiser Friedrich in den Jahren 1220 und 1224 gegen die Ketzer erließ, stimmten in allem wesentlichen mit den obigen übereinGeschichte der Hohenst. Band III, S. 350.. Dasselbe gilt von denen Gregors IX, und wenn er einerseits sich im einzelnen noch stärker ausdrückt, den Laien alles Predigen und überhaupt alles Streiten über die heilige Schrift untersagtHaeretici, facies quidem habentes diversas, sed caudas ad invicem colligatas, quia de vanitate conceniunt in id ipsum. Concil. XIII, 1143. Litterae pro officio S. Inquis. 45-50. Interdicas Laicis universis, cujuscunque ordinis conseantur, das Predigen. Reg. Greg. Jahr II, S. 180; Jahr VIII, Urk. 260. Rayn. zu 1231, §. 14–16.; so verbietet er andererseits streng, daß jemand, der sich vom Verdachte der Ketzerei gereinigt habe, durch boshafte Feinde deshalb noch verleumdet, beleidigt, oder verfolgt werde. In Frankreich kamen laut einer Verfügung Ludwigs IX nicht 295 bloß die Gesetze Friedrichs II zur AnwendungConstit. Ludov. IX de haeretic. 420. Du Fresne zu Joinville 40., sondern man sicherte den Angebern von Ketzern auch Belohnungen zu. Noch viel weiter ging im Jahre 1229 eine Kirchenversammlung in Toulouse. Wir heben aus den neuen Bestimmungen und Zusätzen folgende ausConcil. XIII, 1236.: um Ketzer auszufinden, soll man die einzelnen Häuser und unterirdischen Kammern durchforschen. Das Haus worin sich ein Ketzer aufhält, wird zerstört. Nur der Bischof oder ein dazu bevollmächtigter Geistlicher kann beurtheilen und entscheiden, wer ein Ketzer sey; – ein Beweis daß nicht von natürlichen, sondern erkünstelten Verbrechen die Rede war. Freiwillig Reuige werden aus verdächtigen Orten in eine katholische Stadt versetzt, und müssen zwei Kreuze als Abzeichen tragen; gezwungen Reuige bleiben in solcher Aufsicht und Haft, daß sie niemand verführen können. Kein Ketzer darf als Dienstbote angenommen werden, kein Arzt einem Ketzer auf dem Krankenbette beistehn u. a. m.
Zwar erhob der Papst diese Schlüsse nicht zu einem allgemeinen Kirchengesetze: aber es war schon arg genug, daß man sie irgendwo duldete und allmählich noch erweiterte. Fand sich z. B., ein Begrabener sey Ketzer gewesen, so sollte man ihn ausgraben und dem weltlichen Gerichte übergeben, No. 11.. Man wollte große Gefängnisse erbauen, um darin die Armen unter den bekehrten Ketzern einzusperren, fand aber, daß hiezu die Gelder, ja die Steine nicht einmal hinreichen dürftenConversis ab haeresi pauperibus includendis carceres construantur. - Vix etiam lapides sufficere possint. Concil. XIII, 1314-1325.! Wer nach angeblicher Bekehrung wieder umwandte, oder mit anderen Ketzern (was oft die nächsten Verwandten und Freunde waren) irgend verkehrte, galt für rückfällig und ward ohne Rücksicht auf vorgebrachte Gründe, wenigstens für immer eingesperrtSaltem perpetuo carceri - mancipentur.. Von dieser Haft 296 befreite weder Alter, noch Schwäche, noch Pflichten gegen Ehegatten, Ältern und Kinder, – ohne besondere Erlaubniß des Papstes. – Niemand, hieß es zwar, solle gestraft werden, der nicht überführt sey: aber schon damals hielt man alle anklagenden Zeugnisse geheim und ließ, wegen angeblicher Überschwänglichkeit des Verbrechens, alle Mittheilnehmer, alle sonstigen Verbrecher und Ehrlose, zum Zeugnisse zu. Leugnen half gar nicht, sondern hieß Verstocktheit; und Ketzer schalt man schon diejenigen, welche den Ketzern Speise reichten, oder glaubten, daß unter ihnen rechtliche Leute seyen, die wohl auch könnten selig werden!
In den Gesetzen Innocenz des vierten von 1243 heißt es ferner: überführte Ketzer werden verbrannt, gezwungen Reuige lebenslang eingesperrtBullar. Roman. I, 83, 102.. Selbst deren Kinder und Enkel erhalten keine Ämter und Lehne, es sey denn daß sie ihre Ältern oder Großältern selbst anklagten! Niemand darf sich für Ketzer verwenden. – Neun Jahre später setzte jener Papst in Bezug auf die in der Lombardei befindlichen Ketzer festConcil. XIV, 8. Wadding III, 335.: alle Obrigkeiten schwören, die Kirchengesetze, bei Strafe der Absetzung und des Einzahlens großer Geldsummen, überall zur Anwendung zu bringen. Jeder Vorsteher einer Stadt beruft binnen dreien Tagen nach dem Antritte seines Amtes, zwölf gute katholische Männer, zwei Notare und die nöthigen Diener; alle nach dem Vorschlage des Bischofs, oder, sofern dieser nicht gegenwärtig ist, nach dem Vorschlage von zwei Predigermönchen und zwei Minoriten.
Diese Behörde kann und soll die Ketzer einfangen, den Gerichten überliefern und ihre Güter wegnehmen. Ein Drittel der letzten und aller Strafen erhalten jene zwölf Männer, ein Drittel die Gemeine, ein Drittel jene Geistlichen um sie zur Vertilgung der Ketzer anzuwenden. Die Zwölf haben vollen Glauben in Sachen ihres Amtes, sind 297 von aller Verantwortlichkeit entbunden und gegen die Aussage von zwei oder drei von ihnen, wird kein Beweis zugelassen. Sie bleiben je sechs und sechs Monate im Amte, und erhalten starke Bezahlung wenn sie außerhalb ihres Wohnorts Geschäfte abmachen müssen. Wer von ihnen im Amte lässig ist, wird durch jene Geistlichen abgesetzt; wer sich gar der Begünstigung von Ketzern schuldig macht, ist ehrlos und der willkürlichen Bestrafung jener Geistlichen unterworfen, welche, als Inquisitoren, ihren gewöhnlichen Obern nicht unterworfen sindLitt. pro offic. S. Inquis. 45-50. Bullar. Roman. I, 120.. Widersetzlichkeit der Gemeinen zieht, nach Maaßgabe der Schuld, Geldstrafen, Bann, Verlust der Güter, Niederreißen der Häuser u. a. nach sich. Das Haus worin man einen Ketzer findet, wird binnen zehn Tagen nach erhobener Anklage niedergerissen. Wenn der Eigenthümer von mehren nebeneinander stehenden Häusern nicht suchen und finden half, werden die Häuser zerstört, er selbst wird ehrlos und bleibt, wenn er nicht ansehnliche Geldbußen bezahlen kann, zeitlebens im Gefängnisse. Wer einem Ketzer Rath, Gunst, Hülfe zeigt und giebt, wird ehrlos, darf weder zeugen, noch letztwillig verfügen, noch erben u. dergl. Kein Rath, Volk oder sonstige Behörde ist ermächtigt diese Strafen zu ändern, oder zu erlassen.
Alexander IV erläuterte diese GesetzeBullar. Rom. 106, 113. Wadding IV, 51. – Klemens IV befahl beim Ketzerproceß schriftliche Verhandlungen zu führen. Ebend. IV, 245., milderte sie aber nicht. Der Einspruch eines Bischofs genügte, nach seiner Entscheidung, keineswegs um das Verfahren der Inquisitoren zu hemmen, und noch weniger sollten sich weltliche Obrigkeiten einmischen. Auch die Häuser derer, welche Ketzer aufgenommen und begünstigt hatten, ja die Häuser aller ihrer Nachbarn sollten niedergerissen und nie wieder aufgebaut werdenBefahl doch Otto IV schon 1210, die Häuser der Ketzer in Ferrara sollten niedergerissen und nicht wieder aufgebaut werden. Murat. antiq. Ital. V, 89., wenn nicht durch alle Formen die 298 völligste Unschuld erwiesen werde. Dasselbe galt für die Gütereinziehung. – Leider kamen nun alle diese allgemeinen Gesetze zur Anwendung und mußten mehr Haß, Verfolgung, Ungerechtigkeiten und Frevel erzeugen, als aus bloßer Willkür im einzelnen hätte entstehen können.
Die Obrigkeiten wurden an vielen Orten auf jene Gesetze vereidetZ. B. 1231 in Mailand. Alberic. 538. Innoc. epist. VIII, 85, 105. Eine Zeit lang auch in Venedig. Dandolo 359. Fantuzzi IV, 15., die Angeklagten zu keinem Amte, zu keiner Rechtshandlung gelassen und ihre Güter wirklich eingezogenDer König von Aragonien solle die beweglichen und unbeweglichen Güter der Ketzer behalten. – Welch ein Krieg! Innoc. epist. IX, 102. – 1231 ward nach dem Antrage des Abts von S. Gallen durch König Heinrich bestätigt. das eigene Erbe des Ketzers kommt an die unschuldigen Erben, das Lehn an den Lehnherrn, das bewegliche Gut des eigenen Mannes, an den Herrn, nach Abzug der Kosten des Verbrennens und der merces des Grafen. Moritz von Worms II, Urk. 9.. Wir finden Fälle, daß die Inquisitoren das Gut von Ketzern nach Belieben verschenktenVerci hist. Trivig. II, Urk. 181.. Wurde die Ketzerei Verstorbener erst nach ihrem Tode entdeckt, oder hatten ihre Freunde sie in geweihter Erde begraben, so wurden die Gebeine ausgegraben, beschimpft, umhergestreutInnoc. epist. IX, 213. Per sterquilinia dispersa. Rigord. 50. Tiraboschi IV, 143.. Als gewöhnliche Strafe der Ketzer kam das Verbrennen derselben so oft und an so vielen Orten zur Anwendung, daß es unmöglich ist alle Fälle einzeln aufzuzählen, welche sich in den Geschichtschreibern erwähnt findenRich. S. Germ. 1026. Alberic. 420. Godofr. mon. zu 1210. Pappenheim zu 1204. Pagi zu 1146, c. 18; zu 1183, c. 7. Aquic. auct. zu 1183.. Ließ doch der 299 Predigermönch Johannes im Jahre 1233 auf einmal sechzig Männer und Frauen in Verona verbrennenCereta z. d. J.! – Viele von den Unschuldigen unterwarfen sich natürlich solch frevelhafter Behandlung nur mit größtem Widerwillen; wir finden aber auch Beispiele, daß mehre von der Wahrheit ihrer Lehren und Ansichten so durchdrungen waren, daß sie mit Freuden in den Tod gingen und als Märtyrer ihres Glaubens sterben wollten. Im Jahre 1163 wurden z. B. flandrische Katharer in einer Scheune bei Köln entdeckt und zum Tode verurtheiltHarzheim III, 393. Godofr. monach. Lucas Tudens. III, 21.. Eine mit auf den Scheiterhaufen gebrachte äußerst schöne Jungfrau erregte so viel Mitleiden, daß einige sie herabholten und versprachen, ihr einen Mann zu verschaffen oder sie in ein Kloster zu bringen. Sie willigte scheinbar ein: als nun aber die übrigen verbrannt waren, rief sie: wo liegt der Meister? Und da man ihr die Leiche desselben, er hieß Arnold, zeigte, zog sie ihr Kleid über das Gesicht, sprang in die Flammen und starb. – Andere die in England verbrannt wurdenUm 1139. Bromton 1050. Hemingford II, 7. Guil. Neubr. II, 13., sangen und riefen: selig sind die da gehaßt werden um meinetwillen!
Bisweilen zeigte sich das Volk duldsamer, als die KetzerrichterHarzheim III, 353.; bisweilen wartete es ungeduldig deren Spruch nicht einmal ab, sondern ergriff die Angeschuldigten noch vorher und warf sie in die Flammen. Einige Male ließ man Angeklagte zur Probe des glühenden Eisens, um sich durch dies Gottesurtheil zu rechtfertigenAuct. incert. ap. Urstis. zu 1212.: aber von achtzig Personen hatten sich im Jahre 1212 in Straßburg nur ein Paar die Hände nicht verbrannt; alle übrigen kamen deshalb auf den Scheiterhaufen. Ketzerischen Geistlichen pflegte man wohl ihre Würde zu nehmen und sie dann einzumauernWadding IV, 90..
300 Es geschah daß Kinder, um ihr Vermögen zu retten, behaupteten, ihre Ältern hätten sich nur in Anfällen von Wahnsinn zu ketzerischen Handlungen fortreißen lassenWadding IV, 86.: man setzte aber Seitens der Ketzerrichter bald fest, daß hierüber ein strenger Beweis und nur durch Fremde geführt werden müsse. Eher mochten große Summen, welche Angeklagte als Bürgschaft boten, ein günstiges Vorurtheil für ihre Unschuld erweckenIn Florenz boten Kaufleute bis 2000 Pfund Kaution. Reg. Gtreg. IX, Jahr VIII, Urk. 322. Litt. pro S. Officio 15..
Halfen endlich alle Mittel nichts gegen die Verfolgungen, so kam es oft zu Widersetzlichkeiten und GewaltZ. B. 1226 in Brescia, als man die Häuser der Ketzer niederreißen wollte. Reg. Honor., Jahr X, Urk. 28. Desgl. in Marseille, Jahr I, Urk. 286; in Orvieto, in Treviso u. s. w. Innoc. epist. X, 54.. Die Ketzersucher erhielten dann gewaltig viel Schläge, ja sie wurden wohl nebst den grausamen Ketzerrichtern ermordetBeispiele siehe in Simon. Montf. chron. Salisb. chron. zu 1252. Galv. Flamma 286. Carli Verona III, 337. Reg. Greg. Jahr VIII, Urk. 202. Acta Sanct. v. 29sten April 678. Monaldeschi 37..
Die Dominikaner, welche hauptsächlich den Ketzergerichten vorstanden, fanden sich dadurch im allgemeinen sehr geehrt, und geriethen wohl in Streit mit den, Antheil verlangenden, FranziskanernWadding IV, 261. Ripoll I, Urk. 2. Baluz, miscell. I, 208.: einige Male aber ward ihnen das ganze Geschäft auch so durch jene Gewaltthaten verleidet, daß sie es niederlegen wollten. Innocenz IV schlug aber dies Gesuch ab und schrieb ihnen Trostbriefe; auch wurden einzelne die das Leben in ihrem bedenklichen Amte verloren, unter die Heiligen versetzt. Ja die Mailänder errichteten im Jahre 1233 ihrem Podesta Oldradus ein Ehrendenkmal: weil er die Ketzer nach Gebühr habe verbrennen lassenCatharos ut debuit uxit. Saxii archiep. II, 684. Lami. lezioni II, 485. Es geschah vielleicht zum Theil um sich von dem Vorwurfe des Kaisers zu reinigen, daß Mailand der Hauptsitz der Ketzerei sey (Math. Par. 366). Und in der That bekannten damals deutsche Ketzer, daß sie jährlich einen Zins nach Mailand sendeten, ubi diversarum haeresium primatus agebatur. Auct. inc. ap. Urstis. zu 1231.! 301 So weit war man dort, bei allem Streben nach übermäßiger politischer Freiheit, davon entfernt, auf diesem Boden auch nur das Billigste einzuräumen!
Sehr selten verriethen sich Ketzer untereinander; doch finden sich einzelne Fälle, wo Zurückgetretene ihre ehemaligen Genossen an gewissen Redeformen und Zeichen erkannten und angabenAlberic. 560..
Die Behandlung der Ketzer unter den Griechen war in etwas verschieden; wenn indeß Bekehrungsversuche, mit welchen sich oft Kaiser (z. B. Alexius I) Tage lang beschäftigten, nicht zum Ziele führten, so folgten ebenfalls die härtesten Strafen. Überhaupt hatten die Ketzerverfolgungen gutentheils ihren Ursprung in der Tyrannei der byzantinischen Kaiser.Anna Comn. 358.
Fast kein Herrscher verwarf aus innerer, ächt christlicher Überzeugung all diese Ketzerverfolgungen, und wenn ja einer, wie z. B. Palavicini oder EzelinRipoll IV, 401., die Inquisitoren verjagte, so pflegten Nebengründe mitzuwirken. Nur Friedrich II scheint sich in spätern Jahren zu richtigern Ansichten über wechselseitige Duldung erhoben zu haben. Wenn aber geistliche, wie weltliche Obrigkeiten die richtigen Grundsätze verkannten, war es da ein Wunder wenn der große Haufe in jedem angeblichen Ketzer einen Verbrecher erblickte, den man mehr wie die Pest fliehen und ohne Gnade mit dem Feuertode bestrafen müsse? Ein angesehener Kaufmann in Florenz AkkursiRegest. Greg. Jahr VIII, Urk. 327. z. B. hatte einige, die er für gute Katholiken hielt, freundlich gegrüßt und mit ihnen gesprochen. Als er aber hörte, daß diese nicht völlig rechtgläubig seyen, 302 gerieth er in solche Angst, er werde durch jenes Benehmen an Leib und Seele Schaden leiden, daß er sich an Gregor IX wandte und dieser ihn beruhigen mußte.
Der Hauptvorwurf in Hinsicht der Ketzerverfolgungen trifft also ohne Zweifel die kirchlichen Obrigkeiten. Von ihnen gingen jene Gesetze aus, sie schürten das Feuer zu den Scheiterhaufen, sie führten eine Bekehrungsweise im Christenthume ein, wogegen die muhamedanische durch das Schwert, noch gelinde ist, sie verwandelten die gegen Ungläubige gerichteten Kreuzzüge in christliche Bürgerkriege; ja die offene ehrliche Fehde verwandelte sich in einen Abgrund von Heuchelei, Verleumdung, Habsucht, Meineid und Mordlust. Kein einziger Theil der gesammten Kirchengeschichte bietet eine solche Schatten-, ja Nacht-Seite, und selbst bis auf den heutigen Tag lodert noch hie und da die Flamme der Unduldsamkeit empor. Kaum würden wir aber an die übermäßige, ungeheure Unduldsamkeit früherer Zeiten glauben, wenn nicht die politische Unduldsamkeit der neuesten Zeiten ein furchtbares Gegenstück zu der damaligen religiösen zeigte. Darum wache und bitte ein jeder, daß er das Böse, welches tausend verschiedene Gestalten annimmt, in jeder erkennen und von sich abhalten lerne.
5. Von der Ausbreitung des Christenthums.
Weit erfreulicher, edler und tadelloser, als der Eifer, die Reinheit des Glaubens durch Ketzergerichte innerhalb der christlichen Welt, zu erhalten, war das Bemühen, jenen Glauben unter den Heiden auszubreiten. Freilich finden wir auch hier Mißbräuche, Fehden, harte Zehnten und Steuern, Verändern der bürgerlichen Verhältnisse, Verlust der frühern Unabhängigkeit, plötzliches Zerreißen vieler alten, nicht immer durchaus verwerflichen Bande: zuletzt aber war doch das Christenthum, selbst unter diesen ungehörigen Beiwerken, eine so überschwängliche Gabe, daß es allen Stämmen und Völkern, denen man es so oder anders brachte, zuletzt allemal zum Heil und Gewinn gereicht hat.
303 Im ganzen wurden wenig Juden und Muhamedaner zum Christenthume bekehrtSchröckh XXV, 25. – 1222 trat ein englischer Stiftsherr zum Judenthume über, ward aber entweiht, dem weltlichen Gerichte übergeben und verbrannt. Abbas S. Petri in Sparke., und ihr Wahn, daß sie in ihrer Lehre bereits das Bessere und Höhere besäßen, möchte sich immer noch eher erklären und entschuldigen lassen, als wenn Christen den Untergang der nordischen Götterlehre bejammern, oder gar von daher eine Erneuung der Welt hoffen und bezwecken. – Freibriefe, wie sie Friedrich II im Jahre 1238 den Juden in Wien ertheiltev. Hormayr Gesch. von Wien II, 1, Urk. 49., wonach jeder der seinem väterlichen Gesetze entsagte, auch der Erbschaften verlustig ging, mußten von Bekehrungen sehr zurückhalten.
Weder kirchliche, noch weltliche Obrigkeiten zeigten sich in Hinsicht der oben berührten Übel gleichgültig. Als z. B. Honorius III hörteRegesta Honor., Jahr IX, Urk. 293; X, Urk. 125. Innoc. epist. XVI, 121-123., daß sich manche Heiden in den Sprengeln von Magdeburg und Verden, aus Furcht vor dem Zehnten und andern weltlichen Lasten, noch nicht bekehrt hätten; so ließ er Laien und Geistliche in dieser Beziehung durch seinen Bevollmächtigten vernehmen und ihnen befehlen die Neubekehrten nicht zu drücken.
Der Papst war in dieser Zeit Mittelpunkt aller Bekehrungsversuche und Anstalten. Honorius III z. B. forderte die Prälaten aller Lande aufRegesta Honor., Jahr V, Urk. 501.: sie möchten beharrliche, Gott ergebene Geistliche auswählen und nach Rom senden, wo sie unterrichtet werden sollten um als Heidenbekehrer in fremde Länder zu gehn. Bisweilen fehlte es aber nicht bloß an solchen Männern, sondern auch an Priestern, um in schon bekehrten Ländern das Christenthum zu erhalten und Rückfälle zu verhütenRügen sey inopia doctorum hominum allmählich wieder heidnisch geworden, klagt das Pegav. chron. contin. zu 1169..
304 Vor allen thätig bei Bekehrungsversuchen zeigten sich im dreizehnten Jahrhunderte die Bettelmönche: wir finden sie in Marokko, Ägypten, bei dem Priester Johannes, den Mongolen u. a. m. Freilich fehlte ihnen oft die, später wohl an Jesuiten getadelte Gewandtheit, auch hatten ihre Bemühungen in den genannten Ländern keinen umfassenden und dauerhaften ErfolgMath. Paris 97. Geschichte der Hohenst. Band III, S. 606.: allein es verdient großes Lob, daß sie Martern und Tod nicht scheuten, um für das zu wirken, was sie für recht und heilsam hielten. Denn selten nur war ein Sultan so duldsam wie Kamel von ÄgyptenBernard de S. Pierre, mscr., 116. Bernard. thesaur. 848. Wadding III, 468; IV, 41., der, als seine Geistlichen am Schlusse eines Religionsgesprächs die Hinrichtung der Missionarien verlangten, zur Antwort gab: es sey ferne von mir diejenigen zu tödten, welche gekommen sind mir das Leben zu bereiten.
Weit wichtiger waren die Bekehrungen an den deutschen Gränzen. Zu dem was über die in Mecklenburg und Holstein an anderer Stelle bereits gesagt istLudwig reliquiae VI, 230-237. Geschichte der Hohenst. im zweiten und vierten Buche an mehren Stellen., fügen wir nur folgende Bemerkung hinzu. Jedes Bisthum erhielt dreihundert Acker (mansos) vom Reichsgute, und sollte nach dem Tode Heinrichs des Löwen reichsunmittelbar werden. An den Zügen des Herzogs nahm es Theil, nicht an denen des Grafen. Jede Pfarrei erhielt vier Acker und den gewöhnlichen ZehntenDie von Heinrich dem Löwen besiegten Slaven gaben den Geistlichen von dem Pflugwerke drei Maaß (modios) Roggen. Die Holsteiner gaben vom Morgen (mansus) sechs Maaß Roggen und acht Maaß Hafer. Reichte etwa der Weizen nicht zu einer feststehenden Abgabe, so erlaubte man die Ablieferung in Roggen. Helmold I, 87, 91. Gudeni cod. IV, 892. Nähere Bestimmungen in Westph. monum. II, 2046, 2059..
Besonders anziehend und vollständig sind die 305 Nachrichten über die Bekehrung der Pommern, welche Bischof Otto von Bamberg nach der Aufforderung des Herzogs Boleslav von Polen unternahm. Die Reise war sehr mühselig: ungebahnte Wege, Raubthiere zur Seite, Geschrei der Raubvögel in den Lüften, dies und ähnliches wird mit Sorge und Staunen erwähnt. Endlich erschien aber der Herzog von Pommern mit mehren Begleitern, und man glaubte jenen Unbequemlichkeiten und Gefahren entronnen zu seyn. Da äußerten aber die Begleiter des Herzogs, sie wollten den Bischof und seine Begleiter bis an den Kopf in die Erde graben, oder lebendig schinden, worüber alle in große Angst geriethen, bis der Herzog versicherte: die Drohung sey nur ein ScherzOttonis vita 58 etc.! Nach siebentägigem Unterrichte begann das Taufen. Man grub Gefäße in die Erde, zog ein Tuch umher, damit die ins Wasser Steigenden nicht unanständig betrachtet würden; dann griff der Priester von oben durch die Hülle und tauchte den Kopf dreimal ein. Weiber und Männer wurden besonders, und zu Tausenden getauft. Es war, sagt der Lebensbeschreiber Ottos, eine so unermeßliche Arbeit, daß das Kleid desselben oft von den Schultern bis zum Nabel, hinten und vorn vom Schweiße triefte.
An einigen Orten waren aber die Bekenner des Heidenthums so zornig, daß sie den Bischof und seine Begleiter fast todt schlugen, und in Stettin sagten jene zu ihnen: »was für Gemeinschaft ist zwischen uns und euch? Wir werden unsere väterlichen Gesetze nicht verlassen, und sind mit der Religion zufrieden welche wir haben. Finden sich unter den Christen nicht Diebe und Räuber, nicht Verbrechen und Strafen aller Art? Verflucht nicht ein Christ den andern? Fern von uns sey eine solche Religion!« Erst nach mehrmonatlichem Bemühen ward dieser Widerstand gebrochen durch die milde Beharrlichkeit und die vielen Geschenke Ottos, durch den Inhalt der Lehre und die Furcht vor Zwangsmitteln der Polen. Man besprengte die halb 306 erhaben gearbeiteten Bilder der Menschen, Vögel und Thiere an ihren Versammlungshäusern mit Weihwasser, und vertheilte manche daselbst aufgehäufte Beute, z. B. Trinkhörner, Hörner zum Blasen, Waffen, Geräth u. dergl. Die Wahrsagereien durch Pferde u. a. wurden abgeschafft, die Götzenbilder zerschlagen, und die drei Häupter Triglavs, zum Zeichen vollständiger Bekehrung, nach Rom gesandt. Als aber Bischof Otto die Axt an eine uralte, reichbelaubte Eiche legte, unter der ein klarer Quell entsprang, bat das Volk um deren Erhaltung; und Otto willigte klüglich ein, nachdem man versprach den Baum nicht mehr in religiöser Beziehung zu ehren, sondern nur des Schattens und der Annehmlichkeit halber zu besuchen. Nach vierjährigem Zwischenraume kam Otto mit vielen Geschenken wiederum nach Pommern und mußte manche Abgefallene zum zweiten Male bekehren, worüber der Pole Boleslav dergestalt zürnte, daß er, ohne des Bischofs Einspruch, sogleich mit dem Schwerte würde dreingeschlagen haben. – Ob sich gleich mancherlei gegen diesen Hergang und die angewandten Mittel sagen läßtAuch Zölle wurden bald in Pommern erhoben. Dreger cod. I, Urk. 3, 4., einzelne Lehren auch weder verstanden wurden, noch Nutzen brachten; so bleibt doch das Überwiegen des Gewinnes außer Zweifel, wenn man z. B. bedenktHalberstad. chron. 134.: daß bisher der Kindermord nichts ungewöhnliches war, daß der Herzog und viele Große ihre Beischläferinnen, deren jener vierundzwanzig hatte, abschafften, und daß überhaupt die christliche Sittenlehre von Tage zu Tage mehr Wurzel faßte. Außerdem brachten die Geistlichen eine große Zahl deutscher Bauern in die neu gewonnenen und neu bebauten LänderDreger codex I, Urk. 9, 33. 43. Allerdings aber war dies den slavischen Einwohnern nicht immer gelegen. Urk. 55., und in diesem Siege des Deutschen über das Slavische an allen Küsten der Ostsee, wird auch wohl mancher der kein Deutscher ist, einen Sieg des Vollkommnern über das Mangelhaftere nicht verkennen wollen.
307 Weniger friedlich gestalteten sich die Bekehrungsversuche in Preußen und Liefland, und neben großen Verdiensten, welche sich Schwertbrüder und deutsche Ritter dort erwarben, stehen harte Vorwürfe über die drückende, zu Aufstand und Vertilgungskrieg führende, Behandlung der alten Einwohner. Als sich viele nicht wollten taufen lassen, weil die neuen christlichen Herren ihnen ihre Freiheit nahmen und sie dienstpflichtig machten: so verordnete Friedrich II, daß sie als freie Leute unmittelbar unter dem Reiche stehen und ihre früheren Rechte behalten solltenPetr. Vin. VI, 30. Potgiesser 241.. Nicht minder sicherte ihnen Honorius bürgerliche Freiheit zu, und Gregor IX befahl: daß man alle mit ihnen geschlossenen Verträge pünktlich erfülleRegesta Greg. Jahr VIII. Urk. 230–232, 290; Jahr IV, S. 15.. Aber weder der Kaiser noch der Papst konnte genau auf die Vollziehung dieser Befehle halten, und nur von Zeit zu Zeit schickte dieser einen Legaten in so ferne Gegenden, um das Nöthige anzuordnen. Ein solcher setzte unter anderem im Jahre 1249 für Preußen fest: die Neubekehrten erhalten Erbrecht, Freiheit zu heirathen, einen besondern Gerichtsstand und überhaupt persönliche Freiheit, sofern sie nicht zum Heidenthume zurückfallenDreger cod. I, Urk. 191.. Sie können Geistliche, und die sonst edler Geburt waren, auch Ritter werden. Wider Götzenbilder und heidnische Gebräuche finden sich erneute Vorschriften. Niemand soll Frauen kaufen, verkaufen, oder von seinem Vater erben, und alle Vielweiberei überhaupt abgethan seyn. Eben so streng ist verboten Kinder zu tödten oder abzutreiben. Die Neubekehrten werden an keinen Unternehmungen wider die Ritter Theil nehmen; von diesen aber ausgelöset, wenn sie etwa in die Hände der Heiden fallen u. s. w. Sehr gern hätten der Erzbischof und das Kapitel von Bremen ihren Einfluß über alle neubekehrten Landschaften an der Ostsee ausgedehnt, und die Besetzung aller geistlichen Stellen an sich gebracht: 308 Gregor IX hingegen sprach den Rittern das gewöhnliche Maaß der Patronatsrechte, den Kapiteln die herkömmlichen Wahlrechte zu und betrachtete diese, wie alle neu fürs Christenthum gewonnene Sprengel, als seiner Aufsicht unmittelbar unterworfenDe constituendis episcopis et praelatis congruam habeant potestatem. Reg. Greg. l. c. und Alberic. 536. Corner 86. Honorius III, Jahr VIII, Urk. 139–40, sagt schon: die liefländische und alle davon abhängige Kirchen ad manus nostras specialius teneamus, und: omnes ad fidem conversos retineas in ecclesiae Romanae dominio speciali, convertendis libertatem plenariam promittendo. Idem Jahr X, Urk. 125.. Selbst die Ritter mußten, zur Anerkenntniß des kirchlichen Obereigenthums, einen jährlichen Zins nach Rom zahlen; und überhaupt dehnte der Papst seine Macht, aller etwanigen Widersprüche ungeachtet, durch Bekehrungen heidnischer Länder weit mehr aus, als der Kaiser.
Wenn Christen bisweilen in christlicher Zucht und Ordnung zurückblieben oder zu altem Aberglauben zurücksanken, wurden ernste Maaßregeln ergriffen. So setzte König Ladislaus von Ungern im Jahre 1092 fest: zerstörte Kirchen bauen die Gemeinen wieder auf; der König giebt die erforderlichen Kirchengeräthe, der Bischof die Bücher. Nur in der Kirche wird Messe gelesen, die jeder besuchen soll; Jagd, Kauf und Verkauf an Sonn- und Fest-Tagen bleibt untersagtEngels Gesch. von Ungern I, 189.. Niemand darf, bei schwerer Strafe, den Steinen, Quellen u. dergl. heidnische Opfer bringen. Jeder soll die Fasten halten und die Todten durch Geistliche begraben lassen.
6. Von den Pilgerungen und Kreuzzügen.
Unter allen Pilgerungen nach heiligen Städten und heiligen Reliquien, sind die Kreuzzüge, ohne Vergleich, die wichtigsten; weil wir aber davon in mehren Büchern umständlich gehandelt haben, so finden hier nur noch einige abgerissene Bemerkungen ihre Stelle.
309 Der Eifer war am größten beim ersten Kreuzzuge, und nahm allmählich ab: sobald jedoch ein wichtiges Ereigniß im Morgenlande aufreizte, oder ausgezeichnete Männer an die Spitze traten, erneute sich mehr oder weniger die Begeisterung und verschwand erst zweihundert Jahre nach dem Auftreten Peters von Amiens. Die Gründe, welche zur Pilgerung bestimmten, waren sehr mannigfaltig und nicht in jedem Zeitabschnitte dieselben. Religiös-kriegerische Gründe hatten zuerst bei weitem das Übergewicht; später wurde mancher durch Geld und durch die den Pilgern bewilligten großen Vorrechte gewonnen, oder auch durch Strafurtheile gezwungen. Auf die Klage weltlicher Obrigkeiten mußten Innocenz IV und Alexander IV erklärenRymer foed. I, 1, 154. Epist. ad reg. Franc. 24., daß der bekreuzte Pilger jenen in der Regel unterworfen bleibe und nicht außerhalb aller Landesgesetze stehe; auch sollte der besondere SchutzBeschluß der Kirchenvers. von Rouen im Jahre 1231. Conc. XIII, 1255, No. 27., welchen die Kirche ihnen angedeihen ließ, nur ein Jahr dauern, wenn sie sich nicht binnen dieser Frist auf den Weg machten. Seitdem man selbst die Untauglichsten mit dem Kreuze bezeichnete, in der Hoffnung daß sie sich loskaufen würden, seitdem man die Pilgerung den ärgsten Verbrechern als Buße auflegte, und übermäßiger Ablaß für die Annahme des Gelübdes eintratAvent. annal. VII, 3, 8.: mußte sich der Stamm der Pilger verschlechtern und kriegerischer wie sittlicher Vortheil ausbleiben. Daher sagt auch, unter andern, Albert von StadeAlbert. Stad. 188. Ursperg. chron. zu 1221. Faciam scelera, quia per susceptionem crucis innoxius ero. Burch. vita Frider. I, 161. Sanut. 187. Als Rudolf von Greifenstein um 1233 den Bischof Bertold von Chur ermordet hatte, ward er z. B. für die Pilgerung nach Jerusalem in Rom losgesprochen. Eichhorn episc. Curiens. 90.: ich habe selten, ja niemals einen gesehn, der aus den überseeischen Ländern, oder von heiligen Stätten gebessert zurückgekehrt 310 wäre; und der Abt von Ursberg versichert, daß nicht wenige, in dem Glauben die Pilgerung mache alles wieder gut, die ärgsten Schandthaten begingen.
Hier liegt die Frage über die Folgen, über den Nutzen und Schaden der Kreuzzüge so nahe, daß wir sie zwar nicht unberührt lassen, jedoch keineswegs gründlich beantworten können: theils weil sie durch die Erzählung der Geschichte aller Kreuzzüge schon beantwortet ist; theils weil umständlichere, in spätere Zeiten hineingreifende Untersuchungen mit unserem Zweck unverträglich sind. Wir begnügen uns mit folgenden Andeutungen:
Erstens, ist nicht die Frage am wichtigsten: was folgte aus den Kreuzzügen? sondern, was waren sie an sich? Wollte man jedes große Ereigniß in der Geschichte immer nur als Grund eines andern Ereignisses, jedes Geschlecht nur als Urheber und Vermittler eines folgenden betrachten; so würden wir über alles Bedingen und Vermitteln, über alle Relationen, das Wesen selbst aus den Augen verlieren, und mit Unrecht alles Frühere nur in den Fußschemel des letzten Augenblicks verwandeln. Man fragt allerdings auch nach den Kindern eines namhaften Vaters: aber sein Werth und seine Würdigkeit ist doch nicht allein an diese Kinder geknüpft. Sowie kein einzelner, steht auch kein Geschlecht unverknüpft mit Vorwelt und Nachwelt: aber die Geschichte redet doch vorzugsweise von der Gegenwart, dem eigenen Daseyn eines jeden Geschlechtes.
Zweitens, die Frage: ob der Nutzen oder der Schaden der Kreuzzüge größer gewesen sey? wird nach den allgemeinen Ansichten eines jeden verschieden beantwortet werden, und mancher das zum Nutzen zählen, was der andere als Schaden betrachtet, oder umgekehrt. Noch weniger geschichtlich ist die Frage: was wohl geschehen wäre, wenn die Kreuzzüge nicht statt gefunden hätten? Ob sich dann preiswürdigeres, oder verwerflicheres entwickelt haben dürfte? – Wir haben nichts gegen solche Spiele des Scharfsinns, lusus ingenii: aber zuletzt läuft doch immer ein innerer 311 Widerspruch, eine contradictio in adjecto mit unter, wenn man sich irgend ein Ding ohne das denken soll, was eigentlich sein Wesen ausmacht und ausfüllt, also z. B. das zwölfte und dreizehnte Jahrhundert ohne Kreuzzüge, oder das sechzehnte ohne Reformation.
Drittens, haben aber die Kreuzzüge allerdings wie jede geschichtliche Begebenheit ihre Licht- und Schatten-Seite, sowohl in Hinsicht ihres eigenen Seyns, als in Hinsicht der aus demselben hervorgegangenen Folgen. Von jenem Seyn giebt die Geschichte Rechenschaft, und diese zerfallen nach mehren Richtungen, so daß von ihnen bei den Abschnitten über Wissenschaft, Handel, Staatsrecht u. a. m. gesprochen werden muß. Des Zusammenhangs wegen möge hier noch folgendes Platz finden.
Die Kreuzzüge erweiterten den Gesichtskreis der abendländischen Völker: sie lehrten andere Länder und Völker, Erzeugnisse, bürgerliche Einrichtungen, wissenschaftliche Ansichten kennen. Denn obschon die Pilger in der Regel eben nicht Lust hatten von Griechen und Arabern viel zu lernen, und die Einwirkung derselben größer und vielseitiger hätte seyn können: ist doch mehr von Asien nach Europa, als von Europa nach Asien gekommen, und die Kreuzfahrer zeigten sich empfänglicher, als die Muhamedaner, an denen diese großen Begebenheiten und Anstrengungen vorübergegangen sind, fast ohne irgend eine Spur zurückzulassen. In Spanien, wo der Gewinn über die Ungläubigen allein dauernd, und der Kampf vielseitiger war, entstanden auch die meisten Folgen und Wechselwirkungen. Auf jeden Fall ist es ein Glück, daß die Muhamedaner nicht über die Christen obsiegten, und wenn man in andern Zeiten mit so großem und gemeinschaftlichem Eifer gegen die Türken gekämpft hätte, wie in den getadelten Jahrhunderten der Kreuzzüge, stände zweifelsohne vieles besser in Europa.
Daß die königliche Macht durch die Kreuzzüge verstärkt worden sey, ist nicht überall und unbedingt anzunehmen: sie wuchs z. B. während des zwölften und dreizehnten 312 Jahrhunderts in Frankreich und sank in Deutschland; welche Erscheinungen indeß aus sehr vielen und verschiedenartigen Gründen hervorgingen. Eben so wenig läßt sich behaupten, das Papstthum sey am Ende des dreizehnten Jahrhunderts fester begründet gewesen, als am Ende des eilften: allein während der Kreuzzüge trat allerdings der Papst als Haupt der ganzen Christenheit hervor und wirkte nach allen Seiten; er mußte bei Religionskriegen den ersten Anstoß und die letzte Entscheidung gebenBoehmer de varia jurium innovatione per expeditiones cruce signatorum. Halae 1740., selbst, oder durch Bevollmächtigte Streitigkeiten beseitigen, die gewonnenen Länder unter seine geistliche Obhut nehmen, antreiben, binden, lösen, bestrafen, besteuern. – Am meisten endlich gewannen wohl Kirchen und Klöster, indem die Pilger ihnen Grundstücke verkauften, verpfändeten, auf den Fall des Sterbens vermachtenDu Fresne zu Joinville 52. Tradit. monast. S. Galli 473. Bonelli notizie, Urk. II, 579. Schultes koburg. Gesch., Urk. 9. – Tempore quo expeditio Hierosolymitana fervore quodam miro et inaudito a seculis, totum commovit fere occidentem, coeperunt singuli, tanquam ultra non redituri, vendere possessiones suas, quas Ecclesiae secundum facultates suas, suis prospicientes utilitatibus, emerunt. Urk. von 1159. Monum. boica III, 540; III, 32; IV, 89; XII, 45. Westenrieder Beiträge II, 98. Herm. Altah. zu 1219., oder auch, um den Kreuzzug nicht in Sünden anzutreten, manches in Beschlag genommene Gut zurückgaben und manchem zweifelhaften Rechte entsagten. Andererseits darf man nicht vergessen, daß die Kosten der letzten Kreuzzüge hauptsächlich von der Kirche getragen wurden, und die Geistlichkeit zuerst derselben überdrüssig war.
In Beziehung auf den durch die Kreuzzüge herbeigeführten großen Wechsel des Eigenthums, verdient auch noch ErwähnungMailly II, 120., daß die größern Barone oft ihren kleinern Mannen und Unterthanen Land überließen und so eine größere Vertheilung des Grundvermögens entstand, welche den 313 Gegensatz zu dem Vereinen eröffneter Lehen in einer Hand bildet.
Manche Verwandte waren aber mit diesem Verkaufen und Vertheilen der Grundstücke sehr unzufrieden, und alte Sagen gingen umher, daß mehre hiefür und für andere hieher gehörige Unbilden hart gestraft worden. So führte ein MannCrusius schwäb. Chronik I, 553., furchtbaren Ansehens, einen Freiherrn von Zimmern in ein verfallenes Waldschloß und zeigte ihm seinen Vater und dessen Rathgeber schweigend um einen Tisch sitzen, wo sie große Pein erlitten, weil sie den Unterthanen Geld abgepreßt hätten, um es im Kriege gegen die Ungläubigen zu verschwenden.
In späterer Zeit, wo der Eifer abnahm, kaufte man sich oft vom Gelübde los: ein angemessener Ausweg, sofern Krankheit, Alter, Berufsgeschäfte, oder andere wichtige Gründe entgegenstandenReg. Greg. IX, Jahr I, 314. Wadding III, 407. Innoc. epist. IX, 255. Concil. XIII, 706, 1142. Math. Paris 512.; bisweilen erfolgte die Lösung aber aus eigennützigen Absichten und mit Verletzung der Achtung, welche man damals noch vor einem feierlich abgelegten Gelübde hatte. Endlich verwandelte man auch wohl den mühseligern Kreuzzug nach dem Morgenlande in einen nähern, bequemern: aber das gleichzeitige Predigen mehrer Kreuzzüge, z. B. gegen die Muhamedaner, die Preußen, Albigenser, gegen Friedrich II, verwirrte die Ansichten und minderte die Kräfte.
Oft wurden große Summen für das heilige Land vermacht, oder einem Erben die Pilgerung auferlegtMiraei op. dipl. I, Urk. 190. Henke II, 195.: im ganzen aber zeigten die daheim Bleibenden, wenn sie für die Kreuzzüge steuern sollten, große Unzufriedenheit, und Peter von Blois schrieb z. B. dem Könige von Frankreich: er möge von den Geistlichen nicht Geldhülfe, sondern nur Hülfe durch Gebet verlangenPetri Bles. epist. 112..
314 An manchen Orten, z. B. in Bologna und Ravenna, unterstützte man hülfsbedürftige Pilger aus öffentlichen KassenGhirard. I, 120. Fantuzzi IV, 324. Hüllmann Gesch. des byzant. Handels 102., befreite sie von Abgaben, Zöllen, Fährgeld u. dgl.; anderwärts, z. B. in Österreich, wurden sie hingegen von Zöllen nicht entbunden. Selbst Vornehme geriethen bisweilen, wie ums Jahr 1161 Bischof Hermann von HildesheimHildesh. chron. 747., in solche Noth, daß sie auf dem Rückwege aus Palästina betteln mußten; und Friedrich II stellte besondere Personen dazu an, welche Acht haben sollten, daß so Bedrängte nicht betrügerischen Wechslern in die Hände fielenRegest. 293.. Nicht viel besser mochten griechische Werber verfahren, welche die in Rhodos oder an den kleinasiatischen Küsten gelandeten Pilger oft von dem Wege nach Jerusalem abwendig machtenCinnamus 91.. Diejenigen welche die Pilgerfahrt glücklich vollbrachten, ließen auf ihren Bildsäulen und Denkmälern gewöhnlich das Sinnbild einer Meermuschel anbringenMonum. Landgr. Thur. 827..
Nächst den Pilgerungen ins heilige Land, waren die nach Rom die wichtigsten; und sie mußten an Zahl und Bedeutung in dem Maaße wachsen, als die Macht des Papstes zunahm und die der einzelnen Bischöfe beschränkt wardThomassin. II, 3, c. 42.. Auch zeigten sich diese oft, und gleich ihnen manche weltliche Herrscher, unzufrieden daß so vieles, was man früher in der Heimath abmachte, auf diese Weise nach Rom gezogen ward, und zu den auferlegten Pilgerungen so viele freiwillige kamen. Die unaustilgbare Hoheit Roms, die Pracht des Gottesdienstes, die Persönlichkeit der Päpste und Kardinäle gewann die meisten; während wohl nur wenige, durch das was sie sahen und was ihnen begegnete, gegen die monarchische Spitze des kirchlichen Baues eingenommen wurden. Den Römern selbst gewährten die Pilgerungen große Einnahmen; ja sie zwangen wohl, in Hoffnung des 315 Gewinns, manchen Wanderer sich hier oder dort einzulagern oder zu kaufen, und trachteten nach urkundlicher Bestätigung des Anrechts die Gestorbenen zu begrabenVitale I, 98-104., wobei es gewöhnlich etwas zu erben gab. Außerdem finden wir fast in allen Ländern sehr zahlreich besuchte Wallfahrtsörter. Einige kommen, sagt ein BerichtserstatterRied. cod. I, Urk. 455., um fromm zu beten, andere um Übermuth zu verüben, einige um zu geben, andere um mitzunehmen, woraus Zank und Schlägereien entstehen. Doch wirkten geistliche und weltliche Obrigkeiten, daß Ordnung und Anstand möglichst erhalten, und der ursprüngliche Zweck nicht ganz aus den Augen gesetzt werde.
7. Von dem Verhältnisse der katholischen zu den griechischen Christen
ist in der Geschichte der Kreuzzüge und des lateinischen Kaiserthums so ausführlich gehandelt worden, daß hier fast nur zu wiederholen bleibt: es sey immerdar ein feindliches gewesen und jeder Versuch freundlicher Einigung mißlungenTageno 409. Innoc. epist. III, 27. Concil. XIII, 1119.. Die Abweichungen der Lehre über das Ausgehen des heiligen Geistes, die Priesterehe, die geistlichen Würden, den Gebrauch gesäuerter OblatenHistor. Hierosol. 1090. u. dergl. erscheinen zwar in unsern Tagen nicht sehr wichtig: wohl aber hielt man damals mit größter Strenge auf die Festhaltung des einmal Angenommenen und betrachtete es wechselseitig als Ehren- und Gewissens-Sache in keinem Punkte nachzugeben. Dazu kam, daß sich die katholische Kirchenlehre nicht von dem abendländischen Systeme der Kirchensteuern und der Kirchenherrschaft trennen ließ; was denn freilich weit größere Veränderungen herbeigeführt hätte, als die bloße Annahme einzelner Dogmen. Zuletzt aber konnten die katholischen Geistlichen den griechischen entgegnen: daß sie an dem Papste 316 einen billigern, schützendern Obern besäßen, als diese an dem KaiserDer Kaiser setzte in Konstantinopel nach Willkür Patriarchen ein und ab, ohne daß sich ein Widerstand dagegen erzeugt hätte. Cinnamus 37., und daß ihre Stellung im Staate, auf Reichs- und Land-Tagen große Vortheile gewähre, welche zu begreifen man in Konstantinopel kaum fähig sey. Überhaupt hat es für den unbefangenen Kenner der Geschichte keinen Zweifel, daß die katholische Kirche im Mittelalter der griechischen, trotz einzelner Auswüchse, in jeder Beziehung voransteht; daß jene eben eine Geschichte hat, während diese aller ächten Entwickelung entbehrt, und weder nach der Seite geistlicher Einwirkung, noch wissenschaftlichen Strebens, noch weltlicher Macht, mit ihr verglichen werden kann. Auch die Russen, diese Zugabe der griechischen Kirche, können mit ihrem einen Chronisten, Nestor, nicht das ganze Abendland aufwiegen, und vielleicht wäre es weit vortheilhafter für sie gewesen, wenn sie den häufigen Aufforderungen der Päpste gemäß, in den Verband abendländischer Völker getreten wärenInnocenz III und Honorius III schickten deshalb Briefe und Gesandten nach Rußland. Honor. Reg. Jahr XI, Urk. 483. Innoc. epist. X, 138..
Merkwürdig erscheint der Versuch des katholischen Patriarchen von Konstantinopel, sich zur Zeit des lateinischen Kaiserthums vom Papste unabhängig zu machen, ja sich selbst in einen Papst zu verwandelnThomass. I, c. 16, §. 4-5. Über die Zehntrechte der griechischen und lateinischen Geistlichkeit war oft Streit. Siehe Innoc. Regesta 63 und Gesch. der Hohenst. Band III, S. 238.. Er nahm aus eigener Macht und ohne Anfrage alle diejenigen Handlungen vor, welche nach dem katholischen Kirchenrechte damaliger Zeit ausschließend dem Papste zustandenMath. Par. 325, zu 1238.; ja er bannte einmal, mit Zustimmung des Erzbischofs von Antiochien, den Papst und die römische Kirche. Allein das jämmerlich 317 hülfsbedürftige lateinische Kaiserthum war eine schlechte weltliche Grundlage für eine neue unabhängige Kirchenherrschaft, und selbst bei günstigern äußern Umständen, würde damals kein konstantinopolitanischer Patriarch über die anerkannte Ansicht von des Papstes höchster Stellung, und insbesondere nicht über Männer wie Innocenz III und Gregor IX obgesiegt haben.
8. Von dem Verhältnisse der Christen zu den Muhamedanern.
Ob es gleich verwerflich war, wenn die Verschiedenheit zwischen Christenthum und Muhamedanismus aller christlichen Liebe und Duldsamkeit vergessen, und Haß und wilde Grausamkeit als höchsten Ruhm und erste Pflicht erscheinen ließ; so ist doch andererseits die im achtzehnten Jahrhunderte ausposaunte Lehre von der Gleichheit aller Religionen, ja von den Vorzügen des Muhamedanismus und des Korans, vor dem Christenthume und der Bibel, eine oberflächliche, unwahre Lehre. Auch vertrug sich Muhamed als Prophet, und der Koran als Offenbarung Gottes und seines Propheten, zuletzt eben so wenig mit einer Philosophie die in ihren Wurzeln und in ihren Thaten atheistisch war.
Es ist hier nicht der Ort, einen Krieg für die Religion, gegen die Irreligion zu beginnen; nicht der Ort, den Muhamedanismus in allen Beziehungen mit dem Christenthume zu vergleichen: wohl aber muß die Behauptung aufgestellt werden, zwischen beiden Religionen finde allerdings die erheblichste Verschiedenheit statt. Abgesehn von allen andern Standpunkten, zeigt der geschichtlicheAugusti Alterth. IV, 378.: daß muhamedanische Kirche, Wissenschaft, Kunst, Sittenlehre, Staaten, Regierungen u. a. im engsten Zusammenhange mit der muhamedanischen Religion stehn, und in allen höhern und ächten Beziehungen, in allem Wesentlichen hinter dem Christlichen 318 zurückbleiben. Hiemit soll nicht geleugnet werden, daß sich auch zu dem letzten oft Böses und Verkehrtes eingefunden habe: allein das Unwissenschaftliche, Unkünstlerische, Unsittliche, Tyrannische erscheint, von dem Evangelium her betrachtet, eben als solches; während es im Koran seine eigentliche Wurzel findet, sein Lebensprincip hat und nicht vertilgt werden kann, ohne die Grundlehren des Muhamedanismus über Familie, Freiheit, Tugend, Auferstehung, Himmelreich u. dergl. umzustoßen. Ja der Muhamedanismus steht selbst hinter dem Judenthume zurück: denn er kennt nur das Gesetz mit despotischer Vollziehung, hat bei allem Hochmuthe keine Idee von Selbstbestimmung, vergöttert das Sinnliche und möchte alle vorgefundenen Sitten und Gebräuche ohne Läuterung heiligen, statt die Natur zu bändigen und zu verklären.
Wenn also die Christen damals, unbekümmert über den Vorwurf der Vielgötterei, diesen allgemeinen Gegensatz fühlten und hervorhoben, so waren sie auf richtiger Bahn, und nur wegen Übertreibungen und wegen der Vorliebe für einzelne ihrer eigenen Menschensatzungen mag man ihnen Vorwürfe machen. Wenn die Kreuzfahrer ihren gemißhandelten Glaubensgenossen mit allgemeiner Begeisterung zu Hülfe zogen, so verdienten sie mehr Lob, als wenn kalte Berechnungen über Handelsinteresse entschieden hätten. Wenn der Papst für den allgemeinen Frieden innerhalb der Christenheit wirkte, damit die Kräfte gegen die grausamen Verfolger des Christenthums frei werden möchten, so hatte er einen höhern Standpunkt, als wenn man, in unbegreiflicher Thorheit, die Erhaltung des christlichen Gemeinwesens von der Erhaltung eines türkischen Sultanats abhängig wähnt. Wenn man das heilige Land, wo Christus lehrte und für die Menschen starb, zum Staate und zu der Kirche der Christen ziehn wollte, so lag eine erhabnere Idee zum Grunde, als wenn man amerikanische Inseln für dazu gehörig und unentbehrlich hält, weil Pfeffer und Färbeholz daselbst wachsen.
Einzelne, oft durch äußere Umstände gezwungene, 319 Personen abgerechnet, ging man im Mittelalter so wenig als itzt, vom Muhamedanismus zum ChristenthumeMongitor bullae 23. Math. Par. 211. Siehe bei diesem S. 477 den merkwürdigen Titel, welchen 1246 der Sultan von Ägypten dem Papste giebt. Ibn Alatsyr sagt 513: die Christen empfangen die Worte des Papstes wie eines Propheten, sie erachten alles was er verbietet für unerlaubt, was er erlaubt für rechtmäßig., oder von diesem zu jenem über; und wir sind so weit entfernt gewaltsame Bekehrungsversuche, als haltungslose Vereinigungsversuche zu fordern. Durch die langen Kriege minderte sich allmählich der übertriebene Haß, und wir finden z. B. daß viele Christen, insbesondere zur Zeit Saladins, mit den Muhamedanern vermischt wohntenArnold. Lubec. VII, 10. Noch 1220 wohnten viele Christen in Kairo. Oliv. Damiat. 1430. Auctar. Gemblac zu 1143. Heisterbach 518.. Umgekehrt pachteten Saracenen Ländereien bei Jerusalem von den Christen; ja einzelne schickten ihre Söhne dahin, um fränkisch zu lernen.
Dieses Wechselverkehr brachte manche dahin, über gewisse Punkte des muhamedanischen und christlichen Glaubens minder streng zu denken. So wurde das Verbot des Weintrinkens gewiß nicht immer gehalten; und ein deutscher Dichter legt wiederum dem Sultan von Babylon folgendes in den MundPoema vet. German. 1477. Henke II, 35.:
Daz dyselben Christen sein tump
Daz schol man chiesen doran
Daz sy petent an
Der so lützel Witz hat,
Und mit in umgat
Anders den im wol ansteht.
Het Jhesus von Nazaret
Nicht mehr Ubels getan
Als daz er solchen Man (dem Papste)
Sein Geschäft empfohlen hat,
Es war eine großen Missetat, u. s. w.
320 Damit nun nicht aus Unkunde der Muhamedanismus zu hoch gesetzt werde, ließ Peter der Ehrwürdige den Koran ins Lateinische übersetzen und suchte zu beweisen, wie eitel, thöricht und lügenhaft die ganze Lehre seyBelg. chron. magn. 177. Petri Vener. epist. IV, 17. Alber. 301.. Wo indeß die Muhamedaner mehr Rechte und Freiheiten genossen als die Christen, entsagten manche von diesen um deswillen ihrem Glauben. Hierüber klagt z. B. Gregor IX in Bezug auf die muhamedanischen Einwohner osteuropäischer Landschaften, und daß diese wohl Christenkinder kauften, während sie das Taufen ihrer Kinder untersagtenZ. B. bei den Kumanern. Reg. Greg. Jahr IV, 451.. 321