Paul Lindau
Der Prozeß Graef
Paul Lindau

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Der Mörder des Kaufmanns Max Kreiß

Seit den Verhandlungen gegen Dickhoff hat kein Mordprozeß in unserer Hauptstadt eine so allgemeine und tiefe Erregung hervorgerufen und einen so stürmischen Andrang zum Schwurgerichtssaal veranlaßt wie der in den Tagen vom 20. bis 25. Mai 1887 unter Leitung des Landgerichtsdirektors Krause vor dem Geschworenengericht des Landgerichts Berlin I verhandelte gegen den Buchhalter Hermann Günzel, der angeklagt war, am 9. April 1887, Ostersonnabend, in vorgerückter Abendstunde, wahrscheinlich kurz vor oder nach 10 Uhr, den Kaufmann Max Kreiß in dessen in der Adalbertstraße 60/61 gelegenen Wohnung ermordet und beraubt zu haben.

Mordprozesse sind für Berlin leider ebensowenig etwas Außerordentliches wie für die andern großen Hauptstädte. Sie bieten daher auch im allgemeinen, wenn sie wie bei Gronack, Schunicht und Keller nichts anderes sind als entsetzliche Bluttaten, verübt von den verkommensten und rohesten Menschen an Opfern, die in fast allen Fällen der wenigbegünstigten Klasse der Menschheit angehören, wenn dabei der Verbrecher auf frischer Tat oder unmittelbar danach betroffen wird oder so unzweifelhafte Spuren hinterläßt, daß er sich selbst nach kurzem Leugnen zu seiner ruchlosen Tat bekennen muß – sie bieten also im allgemeinen kaum noch ein anderes Interesse als das der Verurteilung des Schuldigen und seiner Ausschließung aus der bürgerlichen Gemeinsamkeit. Daß aber die Ermordung des Kaufmanns Kreiß eine ungewöhnliche Teilnahme hervorrufen konnte, findet seine Erklärung sowohl in der Person und Lebensstellung des Opfers als auch in der Person des des Mordes Angeklagten, endlich und hauptsächlich jedoch in den sachlichen Schwierigkeiten, die bei dem hartnäckigen Leugnen des Angeklagten, der an dem Ort des Verbrechens keine einzige nachweisbare Spur von sich zurückgelassen hat, zu überwinden waren.

 

Der ermordete Kaufmann Max Kreiß lebte in zwar bescheidenen, aber durchaus geregelten Verhältnissen. Er stand an der Spitze eines Glaswarengeschäfts, Kreiß & Co., dessen Erträgnisse mehr als genügend waren, um ihn von allen materiellen Sorgen um das Dasein zu befreien. Er befand sich also in der gleichen Lage mit den Tausenden der kleineren Berliner Geschäftsleute. Er war ein tüchtiger, gebildeter, einsamer Mann, der in der seinem jähen Ende kurz vorhergehenden Zeit körperlich leidend gewesen war und sich deshalb immer mehr von der Geselligkeit, an der er wohl niemals besonders Gefallen gefunden zu haben scheint, zurückgezogen hatte.

Der des Mordes beschuldigte Hermann Günzel hat das sechsundzwanzigste Lebensjahr eben vollendet. Er gehört der großen Gruppe von stellungslosen Kommis an, die die verräucherten Schenken der entlegeneren Stadtteile bevölkern, jener Halbproletarier mit Spazierstock, die in manchen Fällen wegen Überfüllung des Marktes zur Arbeitslosigkeit gezwungen und zu unverdientem Elend verurteilt sind, gewöhnlich aber aus Faulheit, Leichtsinn, schlechtem Willen den an sie gestellten Anforderungen nicht genügen, sich erwerbslos umhertreiben, von einer Kneipe in die andere ziehen, in schlechte Gesellschaft geraten, Schulden machen und von der Not schließlich auf die Bahn des Verbrechens gedrängt werden.

Zur Gesellschaft dieser Verbummelten und Verkommenen gehört Hermann Günzel, der durchaus nicht unfähig gewesen wäre, sein Brot redlich zu verdienen, der im Gegenteil sogar mit nicht geringer Gewandtheit und einem Maße mittlerer Bildung ausgestattet ist, die ihn bei ernstlichem Wollen ohne Zweifel den Kampf ums Dasein siegreich hätte bestehen lassen. Günzel hat es in keinem der Geschäfte, in denen er angestellt gewesen ist, lange ausgehalten. Von dem ermordeten Kreiß, in dessen Diensten er ebenfalls nur sechzehn Tage, vom 21. Januar bis zum 6. Februar 1886, gestanden hatte, war er in Unfrieden geschieden. Er war wegen einer Ungehörigkeit plötzlich entlassen worden, strengte eine Klage wegen einer von Kreiß noch zu zahlenden Gehaltssumme an und gewann seinen Prozeß. Als Angestellter im Geschäft von Bodenburg, Maschinenöl- und Talgschmelzerei, hatte er am 16. Januar 1887 das Unglück, den linken Arm zu brechen, und mußte den Arm einige Zeit in der Binde tragen. Zuletzt war er als sogenannter Stadtreisender beim Drogenhändler Ebeling in der Dresdener Straße beschäftigt. Er gab auch diese Tätigkeit bald auf, da sie ihm ein zu kärgliches Einkommen gewährte – er war nur mit einem Anteil an den von ihm bewerkstelligten Verkäufen beteiligt –, und war seit Anfang Februar 1887 stellenlos.

Es ging ihm jämmerlich. In der ersten Zeit freilich war er vor dem Alleräußersten geschützt. Er hatte bei Frau Kaul in der Dresdener Straße 5 eine Schlafstelle und Frühstückskaffee für monatlich 10 Mark und 50 Pfennige, und obwohl er gar kein Einkommen hatte, war er doch imstande, die Ansprüche seiner Wirtin dadurch zu befriedigen, daß er eben Geld entlieh, von gutmütigen Verwandten, von vertrauensseligen Bekannten. Vor allem aber brauchte er nicht zu hungern und auch nicht zu dursten. Durch Schwindeleien aller Art, die schließlich in einer schweren Urkundenfälschung gipfelten, hatte er einen Gastwirt namens Schoßtag betört und in dessen Wirtschaft mit der Zeit für beinahe 120 Mark Speisen und Getränke verzehrt, ohne dafür zu zahlen. Als der Wirt hinter Günzels Schliche kam, setzte er sich auf gut berlinerische Weise mit ihm auseinander und warf ihn zur Tür hinaus.

Da Günzel nun sein bisheriges Stammlokal zu meiden hatte, traten die Nahrungssorgen immer bedrohlicher an ihn heran. Er versetzte seinen guten Anzug und seine Uhr, er lieh Geld von seinem wenig bemittelten, gutherzigen Schwager, dem Tischler Ostermann in Rixdorf, von dessen Frau, seiner armen Schwester, die für ihren Bruder sogar den Trauring hergab, von seinem Schlafgenossen bei Frau Kaul, von aller Welt. Sein alter Anzug war völlig abgerissen, seine Stiefel in auffällig schlechtem Zustande, er hungerte, und nun hatte er auch seiner Wirtin das Geld für Miete und Frühstückskaffee schuldig bleiben müssen, und diese, die nicht in der Lage war, die Zahlung zu stunden, bedrängte ihn. Sie sowohl wie seine andern Gläubiger vertröstete er immer mit dem bestimmten Versprechen, das Geld zu Ostern zu bezahlen.

In schadhafter Bekleidung, mit leerem Magen, mit leerer Börse, bedrängt von Gläubigern, ohne Erwerb, in tiefem Elend, mit der Aussicht, wenn er das Geld nicht schaffe, von seiner Wirtin an die Luft gesetzt zu werden und dann an die Tür des Asyls für Obdachlose klopfen zu müssen – so sah Hermann Günzel dem Osterfest entgegen.

Günzel ist mittelgroß. Seine Figur ist nicht übermäßig kräftig, aber sie ist durchaus normal mit verhältnismäßiger Breite der Brust und macht den Eindruck des Straffen und Strammen. Seine Hände sind groß und knochig, und als er im Gerichtssaal zu einer ärztlichen Feststellung seine Arme entblößen mußte, zeigten diese eine ungewöhnlich starke Muskulatur. Er brüstete sich wohl auch gelegentlich mit seiner Körperkraft und machte sich in einem Wirtshause anheischig, eine halbe Tonne Bier, die über 150 Pfund wiegt, vom Boden auf den Stuhl zu heben. Es gelang ihm freilich nicht, er hob die Tonne nur einige Zentimeter vom Boden auf und mußte dann sein Beginnen aufgeben. Er erklärte das Mißlingen seines Versuchs damit, daß sein Arm infolge des Bruches die frühere Kraft noch nicht wiedergewonnen habe. Immerhin war dieser gebrochene Arm doch schon wieder genügend erstarkt, um es Günzel zu ermöglichen, die anderthalb Zentner schwere Last vom Boden aufzuheben, wie er denn überhaupt schon seit Anfang März nirgends eine Klage über seinen Arm geführt, Billard und Kegel gespielt hatte usw.

Sein Gesicht ist nicht uninteressant. Es ist fast bartlos, ein kaum bemerkbarer Flaum bedeckt die Oberlippe. Seine halbdunklen Haare sind ungewöhnlich voll. Er trägt sie ziemlich lang, ohne Scheitel, aus dem Gesicht gekämmt, und sie stauen sich auf dem kurzen und breiten Schädel anspruchsvoll zu einer hohen Tolle auf. Die Stirn ist gut entwickelt, die Nase scharf geschnitten, ziemlich groß, der Mund energisch. Die kleinen Augen sind lebhaft, dunkel, häßlich. Günzel sieht aus wie der Charakterschauspieler einer herumreisenden Schauspielergesellschaft. Seine Gesichtsfarbe, die wahrscheinlich während der Haft und infolge der ungewöhnlichen Aufregungen bei den Verhandlungen sich wesentlich verändert hat, ist gelbgrau. In den Augenblicken der stärksten Erregung, wenn die belastendsten Aussagen gegen ihn gemacht wurden, nahm das Gesicht eine unheimliche fahle olivgrüne Färbung an; in seltenen Fällen rötete es sich. Dies geschah namentlich bei der Vernehmung seiner Angehörigen und seiner Braut. Dann nahm auch sein Auge, das gewöhnlich stechend und gehässig um sich blickte, einen freundlicheren Ausdruck an. Es muß noch erwähnt werden, daß Günzel sich auch schriftstellerisch versucht hat. Er hat verschiedene lyrische Gedichte verfaßt und auch an einem Drama »Cagliostro« seine Kräfte messen wollen. Diese dilettantenhaften Erzeugnisse sind aber nicht der Rede wert.

Die Bluttat in der Adalbertstraße – derselben Straße, in der auch der unglückliche Briefträger Cossäth von Sobbe ermordet worden ist – entspricht genau dem Bilde, das sich bei dem Begriff des Mordes der geängstigten Phantasie der Frauen als Schrecken darstellt: Der Mörder schleicht sich in der Dunkelheit in das Haus ein, kauert auf der Treppe, die nach oben führt, oder verbirgt sich auf dem Boden und erspäht nun den geeigneten Moment, um in die Wohnung des nichtsahnenden Opfers einzudringen. Das Opfer wird niedergeschlagen, beraubt, der Täter entkommt. Am Orte der Schreckenstat wird nichts gefunden, das auf diesen hinweist. Erst ganz allmählich geben gewisse zunächst nebensächlich erscheinende Umstände der Nachforschung eine bestimmte Richtung; und nun fügt sich Umstand an Umstand, der beweist, daß der eingeschlagene Weg der richtige ist, und jede neuermittelte Einzelheit bestätigt dies. Alle Wahrnehmungen schließen zusammen zu einer gewaltigen, festgegliederten Anklage, zu einem unzerreißbaren Netz, in dem schließlich keine Masche mehr locker ist, in dem sich nun der Schuldige verstrickt und verzappelt, aus dem ihn nichts mehr befreien kann.

Bei diesen Personen und diesen Verhältnissen, da kein lebender Mensch die Tat bezeugen konnte und der unzweifelhafte Täter das Verbrechen mit aller Entschiedenheit bis zum letzten Augenblick bestritt, wo sich nur die stummen, sachlichen Zeugen zu dem Schuldbeweise zusammenzufinden hatten, war die fieberhafte Aufregung, mit der die Öffentlichkeit den Verhandlungen folgte, wohl begreiflich. Wenden wir uns nun zu dem Verbrechen selbst.

 

Die Adalbertstraße liegt im südöstlichen Teil von Berlin. Sie läuft parallel mit dem Kanal, welcher das Engelbecken mit dem Torbecken verbindet. Die Dresdener Straße, in welcher Günzel wohnte, mündet am Kottbuser Platz in spitzem Winkel in die Adalbertstraße. Die Reichenberger, Oranien-, Naunyn- und Waldemarstraße, in denen die wichtigsten Zeugen ihre Wohnungen haben, durchschneiden die Adalbertstraße rechtwinklig. Am nördlichen Ende der Adalbertstraße, zwischen der Waldemarstraße und dem Bethanienufer, liegt das Krankenhaus Bethanien mit seinen großen Gärten und davor östlich der Mariannenpark. Die Straße am Kanal vom Mariannenpark bis zur Spree ist das Mariannenufer.

Unweit des Unglückshauses, in dem Sobbe den Briefträger mordete, auf der andern Seite in der Adalbertstraße, auf dem Grundstück, welches die Nummern 60 und 61 trägt, jenseits des Kanals, zwischen dem Engelufer und der Melchiorstraße, wohnte der Kaufmann Max Kreiß. Das Grundstück ist auf eine in Berlin nicht gewöhnliche Weise bebaut Die ziemlich alten Gebäude füllen nicht die Breite der Straßenfront, rechts und links sind vielmehr Seitengebäude, welche zwischen sich einen größeren Vorhof frei lassen, daran stößt dann rechtwinklig das Quergebäude, das einen Durchgang zu dem zweiten Hof offenläßt. Zwischen den beiden Seitengebäuden, in der Mitte des Grundstücks, der Straße zu, liegt ein kleines Portierhaus; rechts und links zwischen diesem und den beiden Seitengebäuden sind die Durchfahrten frei gelassen, die durch ein eisernes Gitter geschlossen werden können und abends auch regelmäßig geschlossen werden. Das Gitter ist aber mit großer Leichtigkeit zu übersteigen. In den Gebäuden sind verschiedene Fabriken und Lagerräume: Lederfabrik, Metallhändler, Farbenfabrik, eine Blechemballagefabrik usw. Da befanden sich auch die Geschäftsräume und die Wohnung des Kaufmanns Max Kreiß, und zwar im ersten Stock des rechten Seitengebäudes.

Zu dieser Wohnung führt vom Hof aus ohne Tür oder sonstigen Verschluß eine teilweise mit Wellblech bedachte Treppe. Vom Treppenvorflur links gelangt man in die Wohnung des Kreiß. Nach rechts zu im Quergebäude, eine halbe Treppe höher, ist die Wohnung der Eheleute Stockmar. Die Wohnung des Herrn Kreiß ist von diesem Vorflur durch eine Doppeltür abgeschlossen. Die Außentür ist zweiflügelig, von Holz, mit Riegeln und Schloß versehen. Die Innentür hat oben Glasfenster und öffnet sich nach innen. Sie hat eine gewöhnliche Klinke. Beim Öffnen derselben schlägt ein Bügel an eine ziemlich hell klingende Glocke. Durch diese Tür gelangt man auf den Korridor der Kreißschen Wohnung, auf dessen rechter Seite sich zwei Türen befinden; eine dritte Tür ist geradezu.

Die Kreißsche Wohnung besteht aus vier verschiedenen Räumen. Der größte, nach der Adalbertstraße zu gelegen, mit zwei Fenstern nach der Straße und einem Fenster nach dem Vorhofe, ist ein Lagerraum. An diesen schließen sich in der Richtung auf das Quergebäude drei ziemlich gleich große Räume: zunächst der Musterraum mit einem Fenster nach dem Vorhof und einer Tür nach dem Korridor, dann das Kontor, ebenfalls mit einem Fenster nach dem Vorhof und einer Tür nach dem Korridor, und endlich das Wohnzimmer, dessen beide Fenster nach dem Quergebäude zu liegen. Die Wohnstube hat keinen Eingang vom Korridor aus. Sämtliche Räume, der Lagerraum, der Musterraum, das Kontor und die Wohnstube, sind durch Türen miteinander verbunden. Im Wohnzimmer stand auch das Bett des Ermordeten.

Von diesen Räumen hat für unseren Zweck das Kontor eine besondere Bedeutung. Wenn man in dasselbe vom Korridor aus eintritt, so ist links der Ofen; hinter der Tür, die zum Musterraum führt, ebenfalls auf der linken Seite, der Ladentisch und daneben das Geldspind. Von diesen nur durch eine geringe Entfernung getrennt, steht in der Nähe des Fensters ein Doppelpult, an dem Kreiß und auch Günzel gearbeitet haben; und zwar saß Günzel so, daß er es sehen mußte, wenn sein Chef den Geldschrank öffnete und verschloß. Kreiß trug den Schlüssel immer in der linken Hosentasche. Der Geldschrank ist von einfachster Einrichtung und kann mit dem Schlüssel von jedermann ohne weiteres geöffnet werden.

Am Sonnabend vor Ostern, am 9. April 1887, verließen etwa halb neun Uhr abends die beiden Hausdiener des Herrn Kreiß, Harzmann und Sacha, die Wohnung ihres Prinzipals. Max Kreiß war längere Zeit leidend gewesen. Er war um diese Zeit beschäftigt, die Inventur aufzunehmen, und sein Bruder, der Kaufmann Jean Kreiß, und dessen Ehefrau waren ihm bei dieser Arbeit behilflich. Sie waren an jenem Ostersonnabend bis 9 Uhr abends mit ihm zusammen. Nachdem Frau Jean Kreiß für ihren Schwager noch das Abendbrot bereitet hatte, verließ ihn das Ehepaar mit dem Versprechen, am andern Morgen wiederzukommen. Sie ließen ihm, da er eben ganz allein in der Wohnung war und sich noch immer nicht ganz wohl fühlte, wie schon öfters ihren kleinen Hund zurück, und Jean Kreiß sagte seinem Bruder, bevor er sich verabschiedete, er möge doch den Hund vor der Nacht noch einmal auf den Hof führen.

Am Ostersonntag früh, etwa um die neunte Stunde, kamen die beiden Hausdiener Harzmann und Sacha zur Arbeit. Sie fanden die Holztür, die vom Vorflur zum Korridor der Kreißschen Wohnung führt, noch geschlossen. Es fiel ihnen nicht besonders auf, da Kreiß, wie gesagt, in letzter Zeit vielfach gekränkelt hatte und oft ziemlich lange im Bett blieb. Sie wollten ihren Herrn deshalb auch im Schlafe nicht stören und blieben auf der Treppe und unterhielten sich. Etwa um elf Uhr kamen der Bruder und die Schwägerin, um Max Kreiß bei den Inventurarbeiten weiter behilflich zu sein. Jean Kreiß klopfte und klingelte, erhielt aber keine Antwort. Da er fürchtete, daß seinem kränkelnden Bruder etwas zugestoßen sein möchte, forderte er den Hausdiener Harzmann auf, auf das Wellblechdach der vom Hof heraufführenden Treppe zu steigen, von dem aus man ohne Mühe durch das Fenster in die Kreißsche Wohnung gelangen kann, denn unmittelbar über diesem Dach befindet sich eines der Fenster von Kreiß' Wohnstube, in der bekanntlich auch sein Bett stand. Harzmann klopfte an die Scheiben. Von drinnen kam keine Antwort. Da entschloß er sich, eine Scheibe einzudrücken, und stieg durch das Fenster ein.

Kurz darauf öffnete Harzmann mit dem Ausdruck äußerster Bestürzung von innen die Doppeltür, vor der Jean Kreiß mit seiner Frau und Hausdiener Sacha wartete, und teilte diesen in größter Erregung mit, daß sich der Prinzipal erschossen habe, er liege in seinem Blute im Kontor. Alle stürzten nun dahin, und es bot sich ihnen ein schrecklicher Anblick.

Unmittelbar an der Tür, die zum Musterraum führt, hart am Ofen, lag die Leiche des Max Kreiß in einer großen Blutlache, die Füße nach dem Ofen, den Kopf nach der Tür zu. Auf den ersten Blick war zu erkennen, daß sich Harzmann geirrt hatte, daß nicht ein Selbstmord, sondern ein Mord vorlag. Der Schädel des Unglücklichen war zerschmettert, und um seinen Hals war eine Hanfschnur geschlungen und festgezogen. Neben der Leiche lag eine zertrümmerte Lampe, und in nächster Nähe vor der Tür zum Musterraum war auf dem Fußboden ein großer Petroleumfleck. Die Wände und die der Leiche zunächstliegenden Gegenstande waren mit Blut bespritzt, blutige Spuren zeigten sich auch an der linken Hosentasche des Kaufmanns, der im übrigen völlig bekleidet war. Auffallend war der Zustand der beiden Rollos an dem einzigen Fenster des Raumes. Die Schnur zur Bedienung des inneren, dünnen Rollos war blutverschmiert. Das äußere Wetterrollo, das gewöhnlich nicht verschlossen war, war augenscheinlich von unkundiger Hand oder allzu hastig mit Gewalt herabgerissen worden: es war eingerissen. Der eiserne Geldschrank war ordnungsgemäß verschlossen, der sonst in Kreiß' Hosentasche befindliche Schlüssel fehlte. Jean Kreiß öffnete ihn mit dem in seinem Besitz befindlichen Reserveschlüssel und stellte fest, daß der darin aufbewahrte Betrag von etwa 700 Mark Bargeld fehlte – insbesondere auch eine Brieftasche, in der sich, wie der Bruder des Ermordeten mit Bestimmtheit zu sagen wußte, ein Hundertmarkschein, ein Zwanzigmarkschein und ein Fünfmarkschein befunden hatten. Auch die Taschenuhr von Max Kreiß war verschwunden.

In dem Wohnzimmer rechts neben dem Kontor stand auf dem Tisch der Rest des Nachtmahls, das dem Ermordeten seine Schwägerin bereitet hatte, ferner eine leere und eine volle Bierflasche, ein mit Bier halbgefülltes Glas, und daneben lag aufgeschlagen eine Nummer der »Fliegenden Blätter«. Das Bett war unberührt. Der kleine Hund hatte sich verkrochen und schien zunächst unauffindbar, kam aber dann, als er die Stimme seines Herrn erkannte, unter einem Möbelstück hervorgekrochen.

Im Kontor fand man auf dem Fußboden zwei Zettel liegen, die nach Angabe der in Betracht kommenden Zeugen bisher nicht im Besitz von Max Kreiß gewesen waren. Es handelte sich um eine Steuerquittung für das erste Quartal 1886 auf den Namen des Schuhmachermeisters Haberland und ein Abonnementsbillett für das Nationalpanorama, auf dessen Rückseite ein Stempel aufgedrückt war mit der Aufschrift »Zentralspeiseanstalt von P. Schirlitz, C., Beuthstraße 10«; darunter war mit blauer Tinte geschrieben: »K. Bethge«. Auffallend war allen vier mit den Räumlichkeiten vertrauten Personen, daß eine Stehleiter, die sich gewöhnlich im Lagerraum befand, jetzt dicht an die Glastür des Kontors gerückt war, so daß man von dort aus den eisernen Bügel, welcher an die Türglocke schlug, erreichen und so biegen konnte, daß die Tür beim Hinausgehen sich öffnete, ohne daß die Glocke anschlug.

Die Leichenschau ergab, daß Max Kreiß durch mehrere wuchtige Schläge mit einem stumpfen, ziemlich scharfkantigen Werkzeug, also mit einem Beil oder einem Hammer, erschlagen worden war. Stirn, Schädeldach und Scheitelgegend auf der linken Seite waren zertrümmert. Die Verletzungen waren absolut tödlich gewesen. Die Sachverständigen nahmen an, daß der Mörder dem Sterbenden die Hanfschnur um den Hals geschlungen habe, um dessen Todesröcheln zu ersticken. In der Hand der Leiche fand man einige Haare, die mit den Haaren des Ermordeten selbst identisch schienen, zumindest eine sehr große Ähnlichkeit hatten.

Alles wies darauf hin, daß der Mord von jemandem begangen sein mußte, der sowohl die Wohnungsverhältnisse als auch die Lebensumstände und Gewohnheiten von Max Kreiß kannte. Es blieb zunächst unaufgeklärt, wie der Mörder sich in die Wohnung eingeschlichen haben mochte, denn durch die Tür, die vom Vorflur zum Korridor führte, konnte er, solange Kreiß in der Wohnung war, kaum gelangt sein, da der Anschlag der Glocke Kreiß gewarnt haben würde. Es blieb aber auch noch die Möglichkeit offen, daß der Verbrecher von seinem Opfer selbst eingelassen worden war, ihm also bekannt gewesen sein mußte. Auf jeden Fall hatte der Täter aber Kenntnis davon gehabt, daß Max Kreiß gewöhnlich eine größere Summe Bargeldes in seinem Geldschrank aufbewahrte und den Schlüssel zu diesem stets in seiner linken Hosentasche trug, denn nur aus dieser war, wie die blutige Spur bewies, der Schlüssel entnommen worden, der Geldschrank danach ohne Gewalt geöffnet und nach dem Raub wieder verschlossen worden, wobei der Täter den Schlüssel mit sich genommen hatte.

Nach diesem Stand der Ermittlungen richtete sich die Arbeit der Polizeibehörde zunächst auf eine genaue Überprüfung der nächststehenden Angehörigen des Opfers und seiner Angestellten, also auf eine exakte Ermittlung, wo sich Jean Kreiß und seine Frau sowie die beiden Ladendiener Harzmann und Sacha zur Tatzeit aufgehalten hatten, die man sowohl nach den Umständen am Tatort als auch nach dem Obduktionsbefund auf etwa 10 Uhr abends anzusetzen hatte. Es stellte sich sehr rasch heraus, daß der zunächst überprüfte Personenkreis mit absoluter Sicherheit seine Abwesenheit vom Tatort nachweisen konnte. Auch der Schuhmachermeister Haberland, dessen Steuerquittung man am Tatort gefunden hatte, besaß ein einwandfreies Alibi, da er sich bereits zwei Tage vor dem Mord bei seinen Verwandten in der Nähe von Berlin befand und erst nach dem Osterfest zurückkehrte; auf welche Weise seine Steuerquittung an den Tatort gekommen sein mochte, blieb dem alten Handwerksmeister ein Rätsel. Der Gastwirt Schirlitz, der selbst zur Zeit der Tat nachweislich in seinem Lokal sich aufgehalten hatte, teilte mit, daß er vielen seiner Gäste derartige Einlaßkarten zum Nationalpanorama für die Hälfte des Kassenpreises überlasse. Ob sich unter denselben ein Mann namens Bethge befunden habe, vermöge er nicht zu sagen. Die Nachforschungen der Polizeibehörde waren in dieser Hinsicht ergebnislos; man war dort allerdings auch davon überzeugt, daß die zurückgelassenen Zettel zur absichtlichen Irreführung vom Mörder in der Kreißschen Wohnung deponiert worden waren, denn es wäre in der Tat eine äußerst plumpe Dummheit von einem sonst mit großer Geschicklichkeit operierenden Verbrecher, sozusagen neben der Leiche seine Visitenkarte zu hinterlassen.

Nachdem nun Verwandte, Bedienstete, Hausbewohner und andere, der Tat möglicherweise verdächtige Personen aus der Liste der Verdächtigen ausgeschieden waren, dehnte die Polizei, immer von der berechtigten Ausnahme ausgehend, daß der Täter mit den lokalen Gegebenheiten vertraut gewesen sein müsse, ihre Nachforschungen auf einen weiteren Personenkreis aus: auf die ehemals bei dem Ermordeten Beschäftigten. Hierbei wiesen nun sehr schnell verschiedene Hinweise, Tatsachen und Beobachtungen auf Hermann Günzel, der von Kreiß im Unfrieden geschieden, einen Prozeß gegen ihn geführt und gewonnen, der vor dem Mord mit den bittersten Geldsorgen gekämpft und unmittelbar nach der Tat für seine Verhältnisse sehr bedeutende Ausgaben gemacht hatte, als einen Menschen, der unter diesen Umständen der blutigen Tat verdächtigt werden konnte. Kriminalkommissar Damm, der mit der Untersuchung beauftragte Beamte, begab sich deshalb am Mittwoch, dem 13. April, also drei Tage nach der Entdeckung des Mordes, in die Wohnung Günzels, um erste Erkundigungen einzuziehen. Er traf Günzel nicht zu Hause an, hörte jedoch so viele bedenkliche Dinge bei der Unterredung mit dessen Wirtin, Frau Kaul, und die Verdachtsmomente häuften sich dadurch so entscheidend an, daß die sofortige Verhaftung Günzels beschlossen wurde. Am folgenden Morgen in aller Frühe, also am Donnerstag, dem 14. April, wurde Günzel mit einem Verhaftsbefehl aus dem Bett geholt und zu einer ersten polizeilichen Vernehmung nach dem Molkenmarkt gebracht. Von da wurde er in das Untersuchungsgefängnis nach Moabit übergeführt und dem in Kriminalsachen dieser Art besonders bewanderten Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Hollman überantwortet.

 

Günzel behauptete, in keinerlei Zusammenhang mit der Tat zu stehen, und leugnete alles.

Bei seinen ersten Vernehmungen gab er auf die beiden wesentlichen Fragen, was er am Sonnabend vor Ostern und während der Osterfeiertage angefangen habe und wodurch er auf einmal in den Besitz von nicht unbeträchtlichen Barmitteln gekommen sei, folgende Auskunft:

Am Ostersonnabendvormittag habe er sich, wie schon mehrfach, nach dem Büro der »Vossischen Zeitung« begeben, um unter den Anzeigen nachzusehen, ob für ihn eine geeignete Stellung zu finden sei. Darauf sei er zu einem Schuhmacher gegangen, um ein paar Stiefel zu kaufen, die dieser ihm aber, da er sie auf Kredit habe erwerben wollen, nicht gegeben habe. Er habe den Schuhmacher aber gebeten, ihm die Stiefel bis zum Abend zurückzustellen. Dann sei er zu seiner Schwester, Frau Ostermann, nach Rixdorf gegangen, wo er um 12 Uhr mittags angekommen sei. Er habe sich dort frische Strümpfe geholt, da seine Strümpfe zerrissen waren, und den rechten Fuß gekühlt, der durchgelaufen gewesen sei. Um halb zwei Uhr habe er dann mit seinem Schwager, seiner Schwester und seiner Stiefschwester zu Mittag gegessen, wonach seine Stiefschwester ihm noch ein paar Butterbrote geschnitten, die er, zugleich mit den abgelegten Strümpfen, in ein Paket gewickelt und mitgenommen habe. Nun sei er nach der Oranienstraße gegangen, wo er sich um eine in einer dort befindlichen Firma frei gewordene Stelle habe bewerben wollen, habe aber, als er dort ankam, bemerkt, daß schon mehrere junge Leute vor der Tür standen und die Sache für ihn hoffnungslos sein werde. Deshalb sei er dann zur »Vossischen Zeitung« zurückgekehrt, wo er zwischen 6 und 7 Uhr abends nochmals die Anzeigen gelesen habe.

Nach Günzels Angaben hat sich nun im Büro der »Vossischen Zeitung« folgendes ereignet: Ein Herr, der es offensichtlich sehr eilig hatte und auf der Straße seine Droschke auf sich warten ließ, betrat den Raum und holte am Schalter etliche Briefe ab. In der Eile entfielen ihm unbemerkt zwei Briefe, die Günzel aufgehoben hat. Der Herr verließ das Büro und fuhr mit der Droschke, in der ihn eine Dame erwartete, davon. Der eine der von Günzel aufgehobenen Briefe trug eine chiffrierte Adresse, diesen gab er in der Expedition der Zeitung ab. Der andere Brief erwies sich als ein zusammengefaltetes Papier, in welchem sich ein Hundertmarkschein, zwei Coupons und eine Visitenkarte mit dem Namen »Fritz von Wolten« befanden. Günzel hat die Coupons weggeworfen, weil er glaubte, daß ihm ein Zeitungsjunge gefolgt sei. (Später hat er ausgesagt, daß er die Coupons habe wechseln wollen, aber festgestellt habe, daß die Geldwechsler bereits geschlossen hatten.) – Nun ist Günzel mit dem gefundenen Hundertmarkschein weiter spazierengegangen – trotz seiner wunden Füße und obwohl er bereits den ganzen Tag auf den Beinen war. Die Visitenkarte mit der Aufschrift »Fritz von Wolten« hat er während dieses Spazierganges weggeworfen. In seine Wohnung in die Dresdener Straße ist Günzel gegen Mitternacht zurückgekommen.

Soviel zu seiner Aussage. Kriminalkommissar Damm erschien es auffallend, daß Günzel den ganzen Nachmittag und Abend herumgelaufen sei, ohne irgendwo einzukehren. Günzel antwortete darauf, daß er allerdings in einer Destillation in der Zimmerstraße einen Schnaps getrunken und in der Hennigschen Gastwirtschaft, die im Erdgeschoß von seinem Wohnhaus Dresdener Straße 5 liegt, vor dem Schlafengehen ein Glas Bier getrunken und ein Kaviarbrötchen gegessen habe. In dem kleinen Lokal seien noch verhältnismäßig viel Gäste gewesen, unter anderem hätten vier davon Karten gespielt. Das sei kurz vor Mitternacht gewesen. Er habe dort Zeitungen gelesen und sich dann in seine Schlafstelle bei Frau Kaul begeben.

Landgerichtsdirektor Hollmann sagte Günzel, daß es für ihn von außerordentlicher Wichtigkeit sei, für die späten Abendstunden des Ostersonnabends genaueste Auskunft über seinen Aufenthalt zu geben, aber der Verhaftete wußte keine anderen Angaben zu machen, als daß er gegen Abend in der Zimmerstraße einen Schnaps getrunken und kurz vor Mitternacht bei Hennig eingekehrt sei.

Eigentümlicherweise fiel Günzel dann acht Tage nach seiner Verhaftung, und nachdem er bereits mehrere Verhöre hatte bestehen müssen, doch noch ein neuer Umstand ein. Er erklärte, daß er sich erst jetzt besinne, daß er am Ostersonnabend, wenige Minuten vor oder nach 10 Uhr abends, in das Sadausche Lokal, Ecke Breite Straße und Schloßplatz, gegangen sei und sich dort etwa zwanzig Minuten aufgehalten habe. Er irrte sich zunächst im Namen des Lokals und bezeichnete es als das Sauersche Lokal, aber im übrigen waren seine Angaben über die Einrichtung und Ausstattung dieser Wirtschaft richtig. Er bezeichnete auch genau den Tisch, an dem er gesessen hat, und sagte aus, daß er dort eine Jauersche Wurst und ein kleines Glas Weißbier verzehrt und dafür 25 Pfennige bezahlt habe. Diese Erklärung Günzels war von der allergrößten Bedeutung, denn sein Aufenthalt in dem benannten Lokal fiel demnach ja etwa in die Zeit, in der der unglückliche Kreiß ermordet worden war. Es ist daher nur natürlich, daß der Untersuchungsrichter den größten Wert darauf legen mußte, alle Einzelheiten dieses Aufenthalts in einem weit vom Ort des Mordes entfernten Lokal von Günzel zu erfragen und sich durch Zeugenaussagen bestätigen zu lassen. Es erwies sich, daß Günzel nicht nur über die Ausstattung des Lokals genauen Bericht geben konnte, sondern daß er auch zwei Droschkenkutscher beschreiben konnte, die sich zur selben Zeit im Lokal aufgehalten haben. Außerdem machte er die Angabe, daß er Frau Sadau, die Wirtin, die hinter dem Büfett stand, gefragt habe, wohinaus der Weg nach dem Hof gehe. Er berichtete weiter, daß er nach dem Aufenthalt im Sadauschen Lokal über die Linden durch die Passage, Friedrichstraße, Zimmerstraße, Oranienstraße langsam seiner Wohnung in der Dresdener Straße zugegangen sei. Nach der Einkehr im Hennigschen Lokal ist er in seiner Schlafstelle eingetroffen. Seine beiden Zimmergenossen, der Sohn seiner Wirtin, Kontordiener Kaul, und der Tischler Off, seien noch wach gewesen. Günzel hat dem Sohn der Wirtin die noch schuldigen 5 Mark und 90 Pfennige bezahlt und auch Off die von diesem entliehenen 2 Mark zurückgegeben. Dieses Geld habe er noch vom Erlös des Traurings seiner Schwester besessen, den er verpfändet hatte, und da ihm seine Schwester überdies 9 Mark zur Einlösung des Traurings gegeben hat, sei er am Ostersonnabendabend noch im Besitz von 12 Mark gewesen.

Über den Verlauf der nächsten Stunden und Tage berichtet Günzel nun, daß er nach seiner Ankunft in der Schlafstelle und nach Zurückzahlung der Schulden an seine Zimmergefährten das Paket, in dem sich die Butterbrote und die abgelegten Strümpfe befanden, in die Ofenröhre gelegt habe, einem Ort, den er mehrfach zur Aufbewahrung von Gegenständen benutzt habe. Er hat sich seiner Oberkleider entledigt und dem Kontordiener Kaul, der noch gelesen habe, das Licht vor der Nase ausgeblasen, weil er meinte, daß man von gegenüber ins Fenster sehen könne. Als Kaul ihn deshalb zur Rede stellte, habe er das Licht wieder angezündet.

Am anderen Morgen ist Günzel nach seinen Angaben etwa um 8 Uhr früh wie gewöhnlich aufgestanden, hat das Paket aus der Ofenröhre an sich genommen, das Haus verlassen und dann bei dem Destillateur Föllmer am Kottbuser Platz den Hundertmarkschein gewechselt. Beim Pfandleiher hat er seinen dort versetzten Anzug sowie seine Uhr eingelöst, wobei er dem Pfandleiher anstelle der erforderlichen 33 Mark lediglich 12 Mark und 50 Pfennige für die Uhr gezahlt habe, da der Pfandleiher gerade durch andere Geschäfte in Anspruch genommen war und ihm irrtümlich beide Gegenstände ausgehändigt habe. Dann ist er nach Rixdorf zu seiner Schwester gefahren, hat sich auf dem Wege dahin aber erst noch ein Paar Stiefel, eine Unterhose, ein Hemd und einen Stock gekauft. Seinem Schwager schuldete er 83 Mark, und er hat ihm bei seinem Eintreffen in Rixdorf 25 Mark als Abschlagszahlung auf seine Schulden ausgehändigt. Weil er von dem gefundenen Hundertmarkschein nichts erzählen wollte, hat er behauptet, von einem seiner Bekannten namens Friedrich Müller eine Abzahlung auf eine Geldforderung, die er an Müller hatte, erhalten zu haben. Er hat dann bei seiner Schwester seine Unterwäsche und den Anzug gewechselt, habe die schmutzige Wäsche dort gelassen, weil seine Schwester ab und zu Kleinigkeiten für ihn gewaschen habe, und hat die Wohnung seines Schwagers um 12 Uhr mittags verlassen. Er mußte aber umkehren, weil er sein Taschentuch vergessen hatte. Daraufhin sei er nach Berlin gegangen, aber habe noch einmal umkehren müssen, weil er am Rollkrug bemerkte, daß er sein Portemonnaie bei seiner Schwester vergessen habe. Inzwischen war es halb zwei Uhr geworden, und nun habe er die Pferdebahn nach der Oranienstraße genommen, weil er sich um 2 Uhr mittags mit seiner Braut, die einer Taufe in der Thomaskirche beiwohnte, dort verabredet hatte. In der Nähe der Thomaskirche ist er wartend auf und ab gegangen, hat auch in der nahe gelegenen Adalbertstraße einen Menschenauflauf bemerkt, sich aber nicht weiter darum gekümmert, weil er gedacht hat, es handle sich um eine Hochzeit. Von einem Mord, der dort stattgefunden, hat er nichts gewußt. Er hat seine Braut getroffen und mit ihr eine Partie nach dem Grunewald gemacht. Am zweiten Ostertag ist er vormittags wieder in Rixdorf gewesen, hat Kegel gespielt und den Nachmittag wiederum mit seiner Braut verbracht.

Soweit die Angaben von Hermann Günzel, die er in überzeugender Weise, unter Nennung unzähliger Nebenumstände und charakteristischer kleiner Einzelheiten, dem Untersuchungsrichter vortrug.

Die polizeilichen Ermittlungen mußten nun in gewissenhaftester Weise diese Angaben des Verdächtigten nachprüfen, denn wenn sich Günzels Aussagen bestätigten, war seine Unschuld erwiesen.

Von Bedeutung waren ja zunächst seine Berichte über die Art und Weise, wie er die Abend- und Nachtstunden des Ostersonnabends verbracht hatte. Die ermittelnde Behörde hat zu diesen Berichten eine Vielzahl von Zeugen vernommen, und es hat sich im Verlauf der Untersuchungen folgendes Bild ergeben:

Für Günzels Aufenthalt in der Expedition der »Vossischen Zeitung« gegen 6 Uhr abends an dem fraglichen Tag gibt es keinen Zeugen; dies will jedoch bei dem regen Verkehr in diesem Büro nichts besagen. Die in der Naunynstraße 26 wohnende Zeugin Riesack will jedoch Günzel in der sechsten Abendstunde vor ihrem Haus gesehen haben, also in der Nähe des Tatortes Adalbertstraße und sehr weit von der Breiten Straße, in der sich das Expeditionsbüro befindet, entfernt. Sie kannte Günzel, der mit ihrem Mann, dem Schuhmachermeister Riesack, gut bekannt war, denn der hilfsbereite Handwerker hatte Günzel wiederholt kleinere Summen geliehen, war an jenem Abend aber selbst nicht zu Hause. Günzel hatte nach ihren Angaben ans Fenster geklopft, vermutlich um etwas zu leihen, die Schustersfrau hatte jedoch nicht geöffnet. Will man dieser Zeugin Glauben schenken, so könnte man allerdings Günzel zugute halten, daß er sich in der Zeit geirrt habe und das Büro der »Vossischen Zeitung« zu einer etwas späteren Zeit aufgesucht hat. Die Kriminalpolizei hat nichts unversucht gelassen, den Unbekannten, der in der Expedition die beiden Briefe verlor und dem Günzel also den Besitz des Hundertmarkscheins verdankte, zu ermitteln. Es ist dies jedoch ebensowenig gelungen wie der Nachweis, daß es eine Person namens Fritz von Wolten gibt. Alle diese Tatsachen jedoch sprechen noch nicht dafür, daß Günzel die Unwahrheit gesagt haben muß; seine Darstellung der Ereignisse kann nach wie vor wahr sein.

Verdächtiger jedoch schien es, daß Günzel erst acht Tage nach seiner Verhaftung plötzlich sich erinnerte, gerade um die fragliche Zeit des Mordes das Sadausche Lokal besucht zu haben, zumal er von dem Untersuchungsrichter von Anfang an auf die Bedeutung eines Alibis für die späten Abendstunden hingewiesen worden war. Jedoch auch dafür gibt es in der Gerichtspraxis genügend Beispiele, daß einem unschuldig Angeklagten gerade die wichtigsten Zeugnisse für seine Unschuld in der ersten Erregung und Anspannung durch die Verhöre nicht gegenwärtig sind. Landgerichtsrat Hollmann machte es sich deshalb zur besonderen Pflicht, durch eine große Anzahl von Zeugenvernehmungen, durch Lokalbesichtigung und ähnliches ein genaues Bild darüber zu erhalten, inwieweit Günzels Aussagen der Wahrheit entsprachen. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß der Verdächtige das Lokal kennt. Dies allerdings ist nicht verwunderlich, denn er ist viel durch die Berliner Gastwirtschaften gebummelt; und weshalb sollte er das in der Nähe der Expedition der »Vossischen Zeitung« gelegene Gasthaus nicht gelegentlich besucht haben? Nur kommt es darauf an, ob er an dem besagten Abend zu der genannten Zeit dort gewesen ist! – An jenem Abend waren etwa zur zehnten Stunde bei Sadau unter anderen verschiedene Personen anwesend, die bei den in der Nähe wohnenden Hofjuwelieren Gebrüder Friedlaender beschäftigt sind und das Sadausche Lokal häufig besuchen. Sie erinnern sich allerdings an einen jungen Mann, den sie eine Jauersche Wurst haben essen sehen, jedoch an einem anderen Tisch, als Günzel angegeben hat. Nun gehört der Verzehr einer Jauerschen Wurst und einer »kleinen Weißen« zu den gängigsten Bestellungen in diesem Lokal wie in vielen ähnlichen. Sie haben außerdem Günzel bei einer Gegenüberstellung nicht wiedererkannt; dazu kommt, daß dieser für das Verzehrte 25 Pfennige gezahlt haben will, während der Preis bei Sadau dafür 30 Pfennige beträgt. Die beiden Droschkenkutscher, die Günzel gesehen hat, sind den befragten Gästen nicht aufgefallen. Mehr noch als diese Zeugenaussagen hat jedoch eine andere Tatsache Günzels Angaben sehr unwahrscheinlich gemacht. Günzel will Frau Sadau gefragt haben, wie man auf den Hof gelangt, und als ihm Frau Sadau zum ersten Male gegenübergestellt wird, behauptet er mit vollster Bestimmtheit: »Ja, das ist die Frau, die ich gefragt habe und die mir Bescheid gegeben hat.« Und er bleibt fest bei dieser Behauptung. Dem steht jedoch entgegen, daß Frau Sadau während der Ostertage überhaupt nicht in Berlin war, sondern von Karfreitag bis zum dritten Ostertag verreist. Nun lenkt Günzel ein, daß er sich geirrt haben könne, es sei vielleicht die Schwester des Wirts gewesen, die hinter dem Büfett gestanden habe. Diese Schwester, die er vermutlich von früheren Besuchen des Lokals kennt, hat aber an besagtem Abend das Schanklokal überhaupt nicht betreten, sondern sich nach ihren und den übereinstimmenden Angaben vieler Zeugen ausschließlich in der Küche aufgehalten, und sie hat mit Nachdruck erklärt, daß niemand an sie eine solche Frage nach dem Weg zum Hof gestellt hat.

Wenn schon die Aussagen Günzels über seinen Aufenthalt im Sadauschen Lokal berechtigte Zweifel an der Wahrheit seiner Darstellung hinterlassen, so ergibt die Befragung des Gastwirts Hennig, der im gleichen Haus wie Günzel wohnt und denselben sehr genau kennt, den sicheren Eindruck, daß Günzel in diesem Punkt gelogen hat. Weder der Wirt noch einer der am Ostersonnabend anwesenden Gäste haben den Verdächtigten dort gesehen; sie erklären übereinstimmend, daß die vielen Einzelangaben, die Günzel über seinen Aufenthalt bei Hennig kurz vor Mitternacht gemacht hat, sich auf Vorgänge beziehen, die sich etwa vierzehn Tage vor dem Osterfest in der Gastwirtschaft abgespielt haben. Da Günzel dort allen Gästen bestens bekannt ist und deren Vernehmung nur wenige Tage nach dem Osterfest erfolgte, wo allen die Vorgänge des Ostersonnabends noch vollkommen gegenwärtig sein konnten, besteht wohl kein Zweifel mehr, daß der Untersuchungsrichter in diesem Punkt Günzel keinerlei Glauben schenken konnte. Günzel ist entschieden nicht dort gewesen. Es kommt dazu, daß das Hennigsche Lokal um Mitternacht schließt, auch an diesem Ostersonnabend, daß Günzel aber nach den übereinstimmenden Erklärungen seiner beiden Zimmergefährten erst um halb eins zurückgekehrt sei. Man bedenke: aus einer Gastwirtschaft, die sich im gleichen Haus befindet! Und auf die Frage seiner Schlafgefährten, woher er denn jetzt käme, antwortet er nicht, daß er noch bei Hennig war, sondern sagt, daß er sich bei seinem Schwager in Rixdorf beim Biertrinken verspätet habe.

Überhaupt haben die Aussagen seiner Zimmermitbewohner Günzel in keiner Weise entlastet, sondern eher noch neue Verdachtsmomente zu den vorhandenen hinzugefügt. Da ist zunächst das schmale Paket, das er in der Ofenröhre verstaut, welches den beiden auffällt und das eigentlich viel zu schmal ist, um Butterbrote und schmutzige Strümpfe zu enthalten; die beiden hatten damals eher den Eindruck, er hätte eine Brief- oder Zigarrentasche darin eingewickelt. Daß Günzel beim Auskleiden beziehungsweise kurz nach Betreten des Raumes das Licht einfach ausbläst, erschien ihnen zumindest ungewöhnlich. Schwerwiegend aber werden die Aussagen von Kaul und Off in bezug auf die Vorgänge am Ostersonntagmorgen. Günzel will die Wohnung kurz vor acht Uhr verlassen haben. Seine Stubengefährten wissen aber ganz bestimmt, daß er bereits kurz nach 5 Uhr früh aufgestanden ist und etwa ein Viertel nach 6 Uhr das Zimmer verlassen hat, nachdem er das schmale Paket aus der Ofenröhre wieder an sich genommen hat. Günzel hat auf das entschiedenste diese Zeitangaben seiner Schlafgefährten bestritten. Es hat sich jedoch im Laufe der Untersuchung eine weitere Zeugin für die Richtigkeit der Angaben von Kaul und Off gefunden, an die Günzel vermutlich nicht mehr gedacht hat. Eine Zeitungsausträgerin ist etwa 20 Minuten nach 6 Uhr Günzel auf der Treppe des Hauses Dresdener Straße 5 begegnet; er hat ihr eine Zeitung abverlangt und ihr dafür 10 Pfennige gegeben, daß sie ihm das Exemplar zum Durchblättern ließ, während sie eine Zeitung im vierten Stock des Hauses ablieferte. Sie kommt zurück, und während er ihr die Zeitung zurückgibt, sagt er: »Es steht heute nichts drin von einem Mord, nicht wahr?« Sie verlassen gemeinsam das Haus, sie sieht, daß er in Richtung auf das Kottbuser Tor, also in Richtung Rixdorf geht.

Die Untersuchungsbehörde gewann aus alldem den sicheren Eindruck, daß Günzel seine Wohnung tatsächlich bereits kurz nach 6 Uhr früh am Ostersonntag verlassen hatte, und nach den bestimmtesten Aussagen seiner Schwester und seines Schwagers ist er auch bereits um drei Viertel sieben bei ihnen in der Rixdorfer Wohnung. Die Frage war nun, weshalb es Günzel so sehr darauf ankam, alle Vorgänge an diesem Ostersonnabendmorgen auf eine spätere Stunde zu verschieben?

Er hatte dafür einen sehr guten Grund. Durch die Vernehmung der Eheleute Ostenmann hatte Landgerichtsdirektor Hollmann erfahren, daß Günzel gleich bei seinem Eintreffen in Rixdorf seinem Schwager eine Abschlagszahlung von 25 Mark geleistet hatte. Nach Aussagen beider Eheleute erfolgte diese Zahlung mit einem Zwanzigmark- und einem Fünfmarkschein! Man erinnert sich, daß sich neben einem Hundertmarkschein diese beiden Scheine in der Brieftasche befanden, die im Geldschrank Max Kreiß' aufbewahrt war. Wollte nun Günzel die Geldmittel, die er so unvermutet besaß, auf den glücklichen Fund des Hundertmarkscheins im Büro der »Vossischen Zeitung« zurückführen, so mußte er diesen Schein unbedingt gewechselt haben, bevor er seinem Schwager die Rückzahlung von 25 Mark leisten konnte. Daß die Zahlung in den Frühstunden erfolgt war, konnte er nun freilich nicht in Abrede stellen, aber so früh, wie es tatsächlich war, durfte es nicht sein, denn zu der Zeit hatte noch kein Laden offen.

Erschwerend kam dazu, daß die Vernehmung des Destillateurs Föllmer vom Kottbuser Platz, bei dem Günzel den Hundertmarkschein am Ostersonntag früh gewechselt haben will, ergab, daß der Zeuge aufs entschiedenste bestritt, überhaupt in den Ostertagen einen solchen Schein gewechselt zu haben, auch die Gegenüberstellung mit Günzel vermochte seine Aussage nicht zu ändern. Jetzt plötzlich besann sich dieser und gab an, sich geirrt zu haben: nicht bei Föllmer habe er den Geldschein gewechselt, sondern in der Kleiderhandlung Simon in der Oranienstraße 161. Er habe daselbst in den Morgenstunden des Ostersonntags einen im Schaufenster ausgestellten Paletot für 24 Mark gekauft und von dem Lehrling, der ihn bediente, auf seinen Hundertmarkschein 76 Mark zurückerhalten, und zwar 50 Mark in Gold, einen Zwanzigmark- und einen Fünfmarkschein sowie eine Mark. Dies sei das Geld, wovon er seinem Schwager dann die 25 Mark zurückgezahlt habe.

Der Untersuchungsrichter überprüfte auch diese Angaben aufs genaueste. Die Besitzerin des Geschäftes, Frau Simon, behauptete bei ihrer Vernehmung, daß Günzel den Kauf zwar tatsächlich in ihrem Geschäft getätigt hatte, daß er aber erst kurz vor 12 Uhr mittags gekommen sei. Sie selbst habe ihn gesehen, und ein Einkauf schon in den ersten Morgenstunden sei nicht möglich gewesen, da das Geschäft zwar um 8 Uhr bereits geöffnet war, sie selbst aber erst gegen 10 Uhr dort eingetroffen sei. Der Geschäftsführer der Frau Simon, Hollander, bestätigte die Angaben seiner Prinzipalin ebenso wie der Lehrling, der den Paletot verkauft hatte. Entgegen Günzels Angaben wurden ihm die 76 Mark allerdings nur in Gold und Silber ausgezahlt, und zwar in Form von drei Zwanzigmarkstücken, einem Zehnmarkstück und zwei Dreimarkstücken; nach Angaben aller drei Zeugen hatte sich an diesem Tag überhaupt kein Papiergeld in der Kasse befunden.

Diese Tatsachen waren für Günzel äußerst belastend. Wenn er, wie unzweifelhaft erwiesen schien, den Hundertmarkschein erst in der Mittagsstunde gewechselt hatte, dann mußte er außer diesem Schein noch den Zwanzig- und Fünfmarkschein besessen haben, mit dem er bereits um 7 Uhr früh seinen Schwager Ostermann bezahlte. Genau drei solche Geldscheine, wie sie offensichtlich am Ostersonntag früh, also am Morgen nach dem Mord an Kreiß, in Günzels Besitz waren, hatten sich in dem am Tatort ausgeraubten Geldschrank befunden. War Günzel aber schuldig, so mußten sich noch weitere Hinweise finden lassen! Landgerichtsdirektor Hollmann hatte dabei den besonderen Umstand im Auge, daß sich am Tatort zahlreiche Blutspuren und Blutspritzer gefunden hatten, die vermutlich auch die Kleidung des Mörders beschmutzt haben könnten, und da nach Günzels eigenen Angaben er seine Wäsche und den Anzug bei seiner Schwester in Rixdorf gewechselt hatte, veranlaßte der Untersuchungsrichter eine sofortige Haussuchung sowohl in der Wohnung der Eheleute Ostermann als auch in Günzels Schlafstelle in der Dresdener Straße.

Die Haussuchung in Rixdorf erwies sich als äußerst aufschlußreich. Die von Günzel abgelegte schmutzige Wäsche fand sich noch inmitten eines Korbes mit anderen zu waschenden Kleidungsstücken in der Wohnung seiner Schwester vor; sie enthielt, besonders an den Manschetten des Hemdes, zahlreiche Blutspuren. Ganz hinten im Kleiderschrank der Frau Ostermann versteckt fand man die dem Verdächtigten gehörige Hose, die er am Ostersonnabend getragen hatte. Sie zeigte noch verschiedene Blutspritzer-, der obere Teil war offenbar ausgewaschen, man sah verwaschene Flecke, und bei der Berührung des Tuches fühlte man noch die Feuchtigkeit. Auch am Rock des Angeklagten waren kleinere Blutspritzer, die ihm vermutlich entgangen sind. Er hat wahrscheinlich nur den großen Blutfleck auf der Hose gesehen und zu beseitigen versucht. Günzels Stiefel, die er am Abend des Verbrechens getragen hat, sind, wie er selbst sagt, von ihm weggeworfen und nicht wieder aufgefunden worden; an diesen wären vermutlich ebenfalls Blutspuren nachzuweisen gewesen.

Nun schien es der Ermittlungsbehörde an der Zeit, gegen Günzel Anklage wegen Mordes an dem Kaufmann Max Kreiß in Zusammenhang mit Raub zu erheben. Bei seiner neuerlichen Vorführung vor den Untersuchungsrichter leugnete der Beschuldigte jedoch hartnäckig, die Tat begangen zu haben. Die Blutspuren an seiner Manschette erklärte er damit, daß er damals ein kleines Geschwür gehabt habe, daß er sich mitunter blutig kratzte, weil es ihn durch Jucken behelligte. Die Blutspuren an seinem Anzug rührten von einer Prügelei her, die jedoch von den angeblich Beteiligten nach Befragen übereinstimmend in Abrede gestellt wurde.

Die Haussuchung in Günzels Schlafstelle in der Dresdener Straße ergab weitere belastende Momente, zugleich aber auch Antwort auf die Frage, welches Werkzeug Günzel bei der Tat benutzt haben könne und wie er es verborgen gehalten habe.

Bei der Untersuchung der Kleidungsstücke in Günzels Zimmer fand man ein zusammengenähtes Chemisett, das innen ausgepolstert war. An der einen Seite war es offen, so daß es eine Art gepolsterter Tasche bildete. In dieser Tasche waren Rostflecke. Ferner wurde bei der Befragung seiner Wirtin, Frau Kaul, festgestellt daß diese etwa Mitte März ihr Handbeil vermißt hatte. Sie fand es eines Tages ganz unten unter Günzels Wäsche in dessen Kommodenkasten. Sie nahm es wieder an sich; das Beil verschwand wiederum. Sie und ihr Sohn wurden nun aufmerksam und bemerkten, daß das Beil am Morgen stets da war, im Laufe des Nachmittags aber immer verschwand. Deshalb fragten die Wirtin und ihr Sohn Günzel direkt, was er denn mit dem Beil anfangen wolle? Er gab darauf zur Antwort, daß er bei seinem Prinzipal Regale damit einzuschlagen habe. Ein andermal sagte er, er habe Fässer damit geöffnet.

Er nahm aber auch noch ein Beil von seiner Schwester mit sich fort, und seine Stiefschwester holte es bei ihm ab. Dieser sagte er zur Erklärung für die Mitnahme des Beils, daß er einen Koffer habe öffnen müssen. Noch von seinem Schwager befragt, was er denn mit dem Beil eigentlich wolle, behauptete er, er wolle sich damit die Absätze seiner schiefgelaufenen Stiefel geradeklopfen.

Von Landgerichtsrat Hollmann befragt, was ihn dazu habe veranlassen können, das Beil der Frau Kaul und das seiner Schwester wochenlang mit sich herumzuschleppen, gab er eine Antwort, die man komisch nennen könnte, wenn in dieser grausigen Tragödie von Komik die Rede sein dürfte: er sagte, er habe sich mit dem Beil vergiften wollen! Er war tatsächlich im Besitz von Zyankali (wir erinnern uns an seine Tätigkeit bei dem Drogenhändler Ebeling) und sagte nun, daß er das Zyankali auf dem Beil habe verreiben wollen. Auf die Vorhaltung, daß man doch nicht vierzehn Tage brauche, um etwas Zyankali zu zerreiben, sagte er, er sei sehr oft dabei gestört worden und sei noch unbeholfen mit seiner Hand gewesen. Die Angaben, die er der Familie Kaul sowie seiner Schwester gemacht habe, seien erlogen gewesen, weil er doch nicht habe sagen können, daß er mit Selbstmordgedanken umgegangen sei. Er habe sich mit seiner Braut überworfen gehabt und daran gedacht, sich zu vergiften.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß Günzel das Beil in der von ihm gefertigten Chemisett-Tasche auf bloßem Leibe getragen hat. Er hat die Tasche ausgepolstert, weil ihn sonst das Eisen drückte. Seine Zimmergefährten haben gesehen, daß er eines Abends, als er nach Hause kam, vor die Kommode getreten ist, seinen Kasten aufgezogen, seine Beinkleider aufgeknöpft und dann etwas herausgenommen hat, das er unten in der Kommode verbarg. An derselben Stelle hat Frau Kaul später das Beil gefunden.

Diese neuen Erkenntnisse und Zeugenaussagen wurden dem Angeklagten vorgehalten, und er erwiderte darauf, daß er das Chemisett ausgepolstert habe, um sich eine stattlichere Figur zu geben, die Rostflecken könne er sich nicht erklären, zumal er es nie als eine Tasche benutzt habe. Bei dem Gegenstand, den er in seinem Kommodenkasten verborgen habe, müsse es sich um seine Schlittschuhe gehandelt haben.

Wenn auch Günzel nach wie vor bestritt, mit dem Mord in der Adalbertstraße das Geringste zu tun zu haben, so schien es der Untersuchungsbehörde doch erwiesen, daß er sich schon seit längerer Zeit mit dem Gedanken getragen hat, ein Verbrechen wie das an Kreiß begangene zu verüben, um seine schlechte finanzielle Lage ein für allemal zu verbessern. Dem Zigarrenmacher Werner gegenüber, mit dem er gelegentlich im Mariannenpark spazierenging, hat er sich in bezug auf seine eigene schwierige Lage geäußert, daß man am besten einen reichen Juden totschlagen müsse, man dürfe sich jedoch nicht dabei kriegen lassen. Diese Äußerung gewinnt durch die erwiesenen Verdachtsmomente natürlich an Bedeutung.

Nun ist jedoch nicht anzunehmen, daß die Beile der Frau Kaul oder der Familie Ostermann die Tatwerkzeuge sind. Sie sind zur Stelle und wären wohl nicht ganz unbemerkt von Zeugen in gesäubertem Zustand wieder an ihre üblichen Aufbewahrungsorte zurückzubringen gewesen. Dagegen erhielt der Untersuchungsrichter starke Anhaltspunkte für den Schluß auf das Werkzeug, dessen sich Günzel bedient haben könnte, bei der Vernehmung des Gastwirts Schoßtag, bei dem der Angeklagte längere Zeit als Stammgast verkehrte und dem er eine hohe Zeche schuldig blieb. Schoßtag bemerkte im März eines Tages das Fehlen eines ziemlich großen Hammers, der immer am Schanktisch gelegen hatte, und zwar so, daß er sehr leicht von einem Gast hätte entwendet werden können. Günzel erinnert sich dieses Hammers, dessen Vorhandensein allen Stammgästen des Lokals bekannt war, aber er leugnet natürlich, ihn mitgenommen zu haben. Der Hammer ist nicht wieder aufgetaucht, und die schrecklichen Wunden, die dem unglücklichen Kreiß beigebracht worden sind, könnten nach der Meinung der Sachverständigen sehr wohl von den Schlägen mit einem großen Hammer herrühren.

So erschien also Hermann Günzel, der in den Diensten des Ermordeten gestanden, der die Einrichtung der Wohnung kannte und wußte, wo Kreiß seinen Geldschrankschlüssel aufbewahrte, der am Ostersonnabend noch mittellos, am Ostersonntag dagegen im Besitz der drei bewußten Geldscheine war, der sich eiligst seiner noch am Sonnabend getragenen Kleider, die zahlreiche Blutspuren aufwiesen, entledigte, der kein sicheres Alibi für seinen Aufenthalt in der Tatzeit erbringen kann, des begangenen Verbrechens in höchstem Grade verdächtig; ein Verdacht, der verstärkt wurde durch die hohe Wahrscheinlichkeit, daß Günzel sich seit längerer Zeit mit Mordgedanken getragen hat.

Freilich hört man vielfach sagen: Es hat ja niemand das Verbrechen gesehen, der Täter leugnet es, und wenn auch die Verdachtsgründe sehr starke sind, ist ein Irrtum doch möglich. Auch in der Rechtsprechung, namentlich bei Kriminalfällen, sind ja bei der Unvollkommenheit aller menschlichen Einrichtungen die Irrtümer nicht auszuschließen, und sie werden dann immer besonders verhängnisvoll: sie können zum Justizmord führen.

In diesen Fällen, in denen es sich um Leben und Tod handelt, ist die allerstrengste Gewissenhaftigkeit, die peinlichste Prüfung jedes belastenden und jedes entlastenden Moments strengste Pflicht. Man kann jedoch die Überzeugung haben, daß in diesem besonderen Fall unsere Behörden dieser Pflicht bis aufs äußerste genügt haben. Jede Aussage des Angeklagten, auch die unsinnigste, auf handgreiflicher Lüge beruhende, ist sorgsam geprüft worden. Es sind über sechzig Zeugen vernommen worden. Soll man glauben, daß diese unbescholtenen, meist völlig unbeteiligten Leute, die gar keine Berührung miteinander haben, sich zu dem verbrecherischen Werk zusammenfinden, unter dem Zwange des Eides ein Lügengewebe spinnen, um einen Unglücklichen zu vernichten? Denn in dieser Beziehung ist dieser Prozeß auch ein einzigartiger zu nennen: es hat nämlich nicht ein einziger Entlastungszeuge den Angeklagten entlastet; im Gegenteil, alle Zeugen, sowohl die von der Staatsanwaltschaft wie die von der Verteidigung geladenen, haben gleichermaßen, mittelbar oder unmittelbar für die Schuld des Angeklagten zeugen müssen.

Ja, wirft man ein, aber Zeugen irren sich. Sie machen unter Umständen unrichtige Aussagen, nicht aus Bosheit oder Niedertracht, sondern unwillkürlich; sie bilden sich unter Umständen in ihrem Kopf eine feste Vorstellung von Vorgängen, die sie genau beobachtet zu haben glauben und die trotzdem sachlich nicht richtig sind. Sie halten diese Vorstellung für die Wahrheit und glauben dieselbe mit reinstem Gewissen beschwören zu können, und sie irren doch! Es kommen ja die unglaublichsten Sachen in dieser Beziehung vor. Die Wirtin, bei der der Mörder Sobbe gewohnt hatte, schilderte denselben als einen ziemlich großen, schlanken Mann, blond – und Sobbe war kaum mittelgroß, breitschulterig, mit einem schwarzen Bart und schwarzen Haaren. Als die Wirtin gefragt wurde, wie sie zu ihrer so falschen Schilderung käme, sagte sie treuherzig: »Jetzt sehe ich, daß mein Mieter anders aussieht, als ich mir gedacht habe. Ich habe immer geglaubt, er wäre blond.« – Gewiß ist namentlich in einem Fall wie dem vorliegenden äußerste Vorsicht geboten, und der gewissenhafte Richter wird wohl daran tun, eher zuwenig als zuviel von dem zu glauben, was den Angeklagten belastet.

Aber darauf ist doch zu erwidern, daß da, wo sich aus den verschiedensten Kreisen, die miteinander absolut nichts zu schaffen haben, von den verschiedensten Zeugen, die sich nie im Leben gesehen, nie miteinander verkehrt haben, über grundverschiedene Dinge Angaben gemacht werden, deren Bedeutung diese selbst kaum fassen können, und wo sich nun alle diese Angaben streng logisch zusammengliedern und zu einem einzigen festen, unerschütterlichen Ganzen vereinigen, daß da entweder die Gesamtzeugenschaft von einem epidemisch kontagiösen Irrtum befallen ist oder daß die Glaubwürdigkeit der Zeugen in allem Wesentlichen erhärtet erscheint.

Und dann sind da in diesem Falle noch die Indizien. Es ist eine alte kriminalistische Erfahrung, daß Rechtsirrtümer gewöhnlich herbeigeführt worden sind durch Zeugenaussagen, nicht durch Indizien. Der lebende Zeuge kann sich irren, der sachliche Zeuge, das Indiz, irrt nicht, lügt nicht. Abgesehen von der blutbesudelten Kleidung des Angeklagten haben hier die drei Geldscheine für ihn eine verhängnisvolle Rolle gespielt. Es ist ein in weiten Kreisen verbreiteter Irrtum, daß es zur Überführung eines Verdächtigten wenn nicht eines Augenzeugen, so doch mindestens eines unwiderlegbaren Beweisstückes, das aus dem Besitz des Opfers in den Besitz des Verbrechers gelangte, unumgänglich bedürfe. Das Geld, das in gleichartiger Gestalt überall verbreitet und überhaupt dazu bestimmt ist, von Hand zu Hand zu gehen und den Besitzer zu wechseln, mußte Günzel für völlig unverfänglich halten. Er bedachte nicht, daß ihm die größere Seltenheit der kleinen Bankscheine von 20 und 5 Mark gefährlich werden könnte. Er konnte auch nicht wissen, daß der Bruder des Ermordeten sich zufälligerweise genau des Umstandes erinnerte, daß solche Scheine geraubt worden waren. Er hatte in keiner Weise damit gerechnet, daß man die Frage stellen könnte, in welchen Münzsorten die Zahlung an seinen Schwager erfolgt sei. Es hat sich hier in der Tat der in der Geschichte der Kriminalprozesse unglaublich seltene, vielleicht kaum dagewesene Fall ereignet, daß Geld in gangbaren Wertzeichen zu einer schwerwiegenden Belastung für den Beschuldigten geworden ist.

So war denn das von den Kriminalbeamten und dem Untersuchungsrichter zusammengetragene Material für den Staatsanwalt die Grundlage, mit unanfechtbarer Logik in klarer und anschaulicher Gliederung Stein auf Stein zusammenzufügen zu einem Bild von den Vorgängen und Ereignissen, die zur Ermordung des Kaufmanns Max Kreiß führten und die wir hier in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben wollen. Neben schon Bekanntem wird der Leser manche neue Einzelheiten, wie sie sich aus den vielen Zeugenaussagen ergeben haben, erfahren.

 

Wie wir wissen, ging es dem Handlungsdiener Hermann Günzel zu Anfang des Jahres 1887 herzlich schlecht. Er war schon im Jahre vorher oft längere Zeit ohne Stellung und Erwerb gewesen und hatte sich von diesem oder jenem seiner Verwandten und Bekannten Geld borgen müssen. Da hatte er das Unglück, sich den Arm zu brechen, was ihn nun ohne sein Verschulden für längere Zeit erneut erwerbslos machte.

Zu hungern brauchte er jedoch nicht. Er hatte die Bekanntschaft des Wirtes Schoßtag gemacht und sich dessen Vertrauen erworben, indem er ihm erzählt hatte, seine Eltern beabsichtigten, um die Osterzeit 1887 nach Berlin zu übersiedeln und eine Gastwirtschaft zu kaufen, und es würde sich wohl so einrichten lassen, daß sie sich für den Ankauf der Schoßtagschen Restauration entschließen würden. Günzel, der eine nicht gewöhnliche Redegewandtheit besitzt, führte eine ganze Reihe von Einzelheiten an, die seinen Mitteilungen den Schein der Wahrheit gaben. Und wenn die Eltern Ostern kommen würden, erzählte er dem Wirt, so würden sie auch viel Geld mitbringen und natürlich seine Schulden bezahlen. Daraufhin ließ sich Schoßtag, den die Aussicht auf ein gutes Geschäft leichtgläubig gemacht hatte, herbei, seinem Stammgast, der früher regelmäßig gezahlt hatte, die Zahlungen zu stunden. Als aber das Schuldkonto Günzels allmählich zu einer ungewohnten Höhe anstieg, wurde der Wirt mißtrauisch, und Günzel war nun darauf bedacht, ihm die Überzeugung beizubringen, daß er, abgesehen von der verwandtschaftlichen Hilfe, auch noch in der nächsten Zeit mit einer Einnahme zu rechnen habe, die mehr als genügend sei, um seine Schulden zu tilgen. Er erzählte dem Wirt, daß der in einer Aktiengesellschaft angestellte Friedrich Müller ihm die Zahlung von 300 Mark versprochen habe, für einen Dienst, den ihm Günzel in einem Prozeß mit einem Eid zu leisten imstande war. Schoßtag kannte Müller und brachte wohl auch einmal das Gespräch auf diese angebliche Forderung von 300 Mark, und Müller machte eine Bemerkung, die den Wirt insofern beruhigte, als er daraus entnahm, daß an der Sache wirklich etwas Wahres sei. Müller glaubte wohl selbst damals noch daran, daß er Günzel die 300 Mark werde zahlen können, und gab ihm, vielleicht als Vorschuß auf diese Summe, vielleicht aus anderen Gründen, ab und zu einige Mark.

Günzel hatte bei Frau Kaul in der Dresdener Straße 5 eine Schlafstelle. Er teilte die Stube mit dem Sohn der Wirtin und dem Tischler Off. Dort mußte er die wöchentliche Miete regelmäßig entrichten, denn Frau Kaul war selbst in dürftigen Verhältnissen und konnte nicht warten. War er nun völlig mittellos und mußte das Geld gezahlt werden, so schlug er den Weg nach Rixdorf ein. Dort wohnte in der Hermannstraße seine Schwester, die mit dem Tischler Ostermann verheiratet war. Die Rixdorfer hatten freilich auch nicht viel, sie hatten sogar kaum das Allernötigste, aber es waren gutmütige Leute, und sie ließen sich immer wieder herbei, dem Bruder beziehungsweise Schwager, dessen Notlage ihnen bekannt war und der auch hier seine volle Beredsamkeit anwandte, um Geld zu bekommen und die pünktliche Zurückzahlung in sichere Aussicht zu stellen, ein paar Mark zu geben. Auch da wuchs mit der Zeit die Schuld so hoch heran, daß Günzel einsah, viel werde da nicht mehr zu holen sein.

So verdüsterte sich seine Lage immer mehr. Er schlenderte ratlos am Wasser entlang, am Mariannenufer, durchstreifte den Park bei Bethanien, immer und einzig mit dem einen Gedanken beschäftigt: Wie kommt man zu Geld?

»Man müßte einen reichen Juden totschlagen«, sagte er in einer solchen Stimmung gelegentlich dem Zigarrenmacher Werner. Und das war in diesem Falle mehr als die übliche und geschmacklose Redensart, deren sich der eine oder andere schon vor Günzel bedient hat, ohne deshalb zum Mörder zu werden. Denn als ihn der Zigarrenmacher darauf aufmerksam machte, daß ihm das nicht viel nützen würde, fügte er hinzu: »Ja, aber man darf sich nicht dabei kriegen lassen.« Im Munde eines Mannes, der sich wirklich schon mit düsteren Gedanken trug, hatte diese Redensart eine ernstere Bedeutung. Und er trug sich mit düsteren Gedanken.

Er hatte sich zu jener Zeit bereits das Zyankali aus dem Drogenhandel, in dem er beschäftigt gewesen war, angeeignet, und er wollte davon Gebrauch machen. Im schlimmsten Falle wollte er sich selbst das Leben nehmen. Sich – oder vielleicht auch einem anderen. Dieser furchtbare Gedanke reifte allmählich. Er war ausgereift an dem Tage, da Günzel das Beil in der Küche seiner Wirtin zum ersten Male heimlich fortnahm und zu sich steckte.

War aber dieser Gedanke einmal gefaßt, so drängte sich damit zugleich die Frage auf, wer das Opfer sein sollte? Und da stieg ihm die Erinnerung an den Kaufmann Max Kreiß auf, mit dem er sich überworfen hatte, der ihn nach vierzehn Tagen an die Luft gesetzt hatte, der ihm die Zahlung seines Gehalts verweigerte und gegen den er einen Prozeß hatte anstrengen müssen. Der Mann hatte Geld, und Günzel wußte, wie man zu diesem Geld gelangen konnte. Der Geldschrank, in dem stets Summen aufbewahrt wurden, die für Günzels Verhältnisse erheblich waren, hatte keine besonderen Sicherheitsvorrichtungen, sondern konnte mit einem einfachen Drehen des Schlüssels geöffnet werden. Und Günzel wußte, daß Kreiß diesen Schlüssel immer bei sich trug, und zwar in seiner linken Hosentasche.

Es war Mitte Februar, als Günzel mit seinem Plan, Kreiß zu berauben, fertig war. Dabei war er sich völlig im klaren darüber, daß Kreiß wohl kaum freiwillig ihm den Geldschrankschlüssel einhändigen würde, von dem lebenden Kreiß, der ihn auch wiedererkennen würde, also kein Geld zu erwarten war. Günzels gebrochener Arm war inzwischen vollkommen geheilt, und zum Schlage mit dem Beil bedurfte es auch nur eines Armes. Er trug das Beil jetzt beständig bei sich. Das Eisen drückte ihn. Aus dem alten Chemisett fertigte er sich eine ausgepolsterte Tasche, die groß genug war, um das Eisen des Beils in sich aufzunehmen, und ganz dazu angetan, den Druck zu vermindern.

Aber Frau Kaul vermißt ihr Beil. Sie findet es wieder bei Günzel, und zwar versteckt unter der Wäsche in der Kommode. Sie fragt ihn, was er denn mit dem Beil wolle? Er gibt die Antwort, er wolle Regale damit einschlagen. Die Wirtin nimmt ihr Eigentum wieder in Beschlag. Das Beil verschwindet wiederum. Sie fragt erneut danach. Nun wird ihm die Sache doch bedenklich, er muß ein anderes Beil haben. Er geht nach Rixdorf zu seiner Schwester und holt sich deren Beil.

»Wozu brauchst du denn das Beil?«

»Ich habe einen Koffer zu öffnen.«

Auch dieses Beil behält er mehrere Tage, bis seine Stiefschwester es aus seiner Wohnung abholt.

Inzwischen umkreist er die Stätte, die er sich zum Vollbringen seiner grausigen Tat ausersehen hat. Er geht so oft vor dem Hause auf und ab, bald auf der Seite des Wohnhauses, bald auf der gegenüberliegenden, daß es schließlich der Frau eines Gastwirts, die in der Nähe wohnt, auffällt. Denn Günzel ist eine auffällige Erscheinung. Das bartlose, scharfgeschnittene Gesicht mit dem vollen Haar prägt sich der Erinnerung gut ein.

Zur selben Zeit, also Mitte Februar, trifft Frau Stockmar, die eine halbe Treppe höher als Kreiß in dem eingangs beschriebenen Quergebäude in der Adalbertstraße 60/61 wohnt, auf der nach dem Boden hinaufführenden Treppe einen Unbekannten.

»Was wollen Sie denn hier?« fragt sie.

»Ich wollte da oben etwas nachsehen«, antwortet der Mann und entfernt sich schleunig. Frau Stockmar hat ihn im vollen Licht der Gasflamme deutlich gesehen und Günzel mit aller Bestimmtheit bei der Vernehmung wiedererkannt.

Er wird noch mehrmals, auch von anderen Personen, in dem Haus getroffen. Damals hatte er unzweifelhaft ein Beil bei sich, entweder das der Frau Kaul oder das seiner Schwester.

Aber da sowohl seine Wirtin wie Frau Ostermann wußten, daß er ihr Beil an sich genommen hatte, war es ihm doch zu bedenklich, dieses Werkzeug noch ferner mit sich herumzutragen. Da lag nun bei Schoßtag am Schanktisch, an dem er täglich vorüberging, ein schwerer eiserner Hammer, der zu der Tat, über die er brütete, geradeso geeignet war wie das Beil. Und diesmal fing er es schlauer an: er stahl den Hammer und verbarg ihn gut.

Seine Lage war inzwischen immer verzweifelter geworden. Zwar war er als Stadtreisender auf ganz kurze Zeit beschäftigt gewesen, aber er verdiente dabei so gut wie nichts und gab die Stelle auf. Nun drängten aber die Gläubiger – und drängten bitter.

»Zu Ostern zahle ich«, vertröstete er jeden. Immer zu Ostern!

Aber dem Wirt Schoßtag wuchs die Geschichte doch nun allmählich über den Kopf. Günzels Rechnung belief sich bei ihm auf 119 Mark und 50 Pfennige. Er verlangte bessere Bürgschaften als die ewige Vertröstung auf Ostern, auf den Ankauf seiner Wirtschaft durch Günzels Eltern, als die durch nichts bewiesenen Ansprüche Günzels an Friedrich Müller auf Zahlung von 300 Mark.

»Die Sache stimmt am Ende nicht«, sagte Schoßtag, »wer weiß, ob Sie das Geld von Müller kriegen?«

»Ich habe ja einen Schuldschein!«

»Einen richtigen Schuldschein? Den möchte ich sehen.«

»Ich werde ihn morgen mitbringen.«

Günzel fälschte nun einen Schuldschein über 300 Mark und setzte Müllers Namen darunter. Wie die schlauesten Leute manchmal die größten Dummheiten begehen, so war es auch bei Günzel der Fall. Er hatte die Fälschung ziemlich plump ausgeführt und nicht bedacht, daß Schoßtag auf einer Überlassung des Schuldscheins bestehen würde, weil er sich bei Müller erkundigen wollte, wie es um die ganze Sache stehe. Da nun aber Günzel in dem besagten Prozeß nichts von Belang hatte aussagen können und da der Prozeß für die Partei, an der Müller Interesse hatte, verlorenging, so dachte Müller gar nicht daran, Günzel 300 Mark zu zahlen, und entdeckte überdies bei dem Gespräch mit Schoßtag den gefälschten Schuldschein. Darauf begaben sich die beiden Männer in Günzels Wohnung. Sie fanden den, den sie suchten, überschütteten ihn mit Schmähungen und gaben ihrer Entrüstung auch handgreiflichen Ausdruck. Es kam zu einer Prügelei, und es hat Ohrfeigen gesetzt. Schoßtag verbot Günzel sein Lokal, und damit war diesem nun in seiner verzweifelten Lage die letzte feste Stütze entzogen. Er wußte nun tatsächlich nicht mehr, wovon er leben sollte; er war am Verhungern.

In seiner Wut und Verzweiflung schrieb er einen Brief an Schoßtag und drohte ihm mit einer Schadensklage, weil er von ihm in entsetzlicher Weise mißhandelt worden sei: er habe eine Gehirnerschütterung davongetragen, und das Trommelfell sei ihm gesprungen. In einem Brief an Müller drohte er diesem, an geeigneter Stelle Anzeige davon zu machen, daß ihm für eine Zeugenaussage eine Belohnung in Aussicht gestellt worden sei, falls Müller ihm nicht die 300 Mark zahlen würde. Aber beide, Schoßtag und Müller, ließen sich nicht einschüchtern, und Günzel mußte sich sagen, daß nun auch andererseits die beiden Briefe, die er unvorsichtigerweise abgesandt hatte, als Beweis für einen doppelten Erpressungsversuch gegen ihn verwendet werden konnten.

Also hatte er nach wie vor kein Geld, und die Not stieg und stieg. Von seinem Schwager konnte er kaum noch etwas bekommen; seine gutmütige Schwester gab ihm ihren Trauring zum Versetzen, mehr hatte auch sie nicht mehr übrig. Es ließ sich noch der eine oder andere zu einem gelegentlichen kleinen Darlehen herbei, so der Schuhmacher Riesack und der Tischler Off. Aber seine Wirtin konnte er in der Woche vor Ostern nicht mehr bezahlen, und sie drängte ihn ernstlich. Und die anderen drängten auch. Das Osterfest stand vor der Tür und keine Hilfe in Aussicht! Und so setzte sich in dem Gehirn des Verzweifelten nun der Entschluß fest: Die Tat muß geschehen, und sie muß bald geschehen!

Es war der 9. April, Ostersonnabend. Ratlos lief der Unglückliche durch Berlin. Vielleicht war er auch noch in Rixdorf, vielleicht ließ er sich an jenem Tag noch ein Butterbrot mitgeben, da er nicht wußte, wie er seinen Hunger am Abend stillen würde. Vielleicht ging er auch noch einmal wie schon so oft nach der »Vossischen Zeitung«, um nachzusehen, ob er eine Stelle finden würde. Aber nichts! Nochmals klopfte er bei dem Schuhmacher Riesack an, der ihm schon eine Kleinigkeit geliehen hatte, der ein gutmütiger Mann war. Riesack war nicht zu Hause. Das war um die sechste Abendstunde und in der Naunynstraße, einer Querstraße der Adalbertstraße. Es mußte bald dunkel werden. Der Mariannenpark, in dem er so oft auf und ab geschlendert war, befand sich in nächster Nähe. Da mochte er das Hereinbrechen der Dunkelheit abgewartet haben.

Und nun, um die achte Stunde etwa, da die Straße noch sehr belebt war, nahm er den ihm wohlbekannten Weg und trat in das ihm wohlbekannte Haus ein. Er war mit den Gewohnheiten des Hauses genügend vertraut, um zu wissen, wie er sich bei dem Portier auf geschickte Weise vorüberdrücken konnte.

Dann stieg er vorsichtig die ihm wohlbekannte Treppe hinan, die zur Kreißschen Wohnung führt. Er schlich bei der bekannten Holztür vorüber, eine Treppe höher nach dem Boden zu. Da drückte er sich in einen Winkel, just wie an jenem Abend, an dem ihn Frau Stockmar überrascht hatte. Den Hammer von Schoßtag hatte er bei sich – und andere Sachen auch. Und nun wartete er und horchte.

Wahrscheinlich mag er ursprünglich den Plan gefaßt haben, abzuwarten, bis Kreiß eingeschlafen sei. um dann aus dem Flurfenster auf das Welldach zu steigen, die Scheibe des Wohnstubenfensters einzudrücken und auf demselben Wege, auf dem am Morgen nach dem Morde der Hausdiener Harzmann in das Zimmer des Unglücklichen stieg, gewaltsam einzudringen. Er brauchte aber diese Gewalt nicht anzuwenden.

Er hörte um die neunte Stunde, wie der Bruder und die Schwägerin von Max Kreiß sich entfernten. Nach einer Weile hörte er auch Stockmar in Begleitung von dessen Schwester, die bei den Eheleuten zu Besuch weilte, nach Hause kommen.

Nun darf er sich ziemlich sicher fühlen, nun ist kaum noch eine Störung zu erwarten. Nur noch Geduld, bis Kreiß schläft! Noch brennt seine Lampe im Wohnzimmer.

Der erst vor kurzem von der Krankheit genesene Max Kreiß, der den Tag über mit der Inventur eine sehr anstrengende Beschäftigung gehabt hat, sitzt auf seinem Sofa, verzehrt sein einfaches Abendbrot und trinkt dazu ein Glas Bier. Um sich aufzuheitern, liest er die »Fliegenden Blätter«. Das Hündchen seines Bruders, das in letzter Zeit oft bei ihm geblieben war, macht sich bemerkbar, und Kreiß denkt nun daran, daß er das kleine Tier, das sich wedelnd an ihn drückt, noch vorm Schlafengehen auf den Hof führen müsse.

So hört Günzel, der noch immer oben auf der Lauer steht und sich jetzt vielleicht schon dem Tatort ganz sacht genähert hat, die Klingel der inneren Glastür anschlagen. Die hölzerne Außentür wird geöffnet. Er hält den Atem an und lauscht. Kreiß führt den Hund nach dem Hof hinunter, und da er gleich wiederkommen wird, da die zehnte Stunde bereits geschlagen hat und kein Mensch mehr in das Haus kommt, läßt er die Tür ruhig offen. Sobald Kreiß die Treppe hinabgestiegen ist, kriecht Günzel, der nicht ahnen konnte, daß es ihm so leicht gemacht werden würde, aus seinem Versteck hervor, huscht durch die offene Doppeltür des Vorflurs, durch die offene Tür des Kontors, das halb beleuchtet wird von der Lampe, die im Nebenzimmer rechts auf dem Tisch vor dem Sofa steht, eilt an dem Ofen vorbei und verbirgt sich im dunklen Musterraum hinter der Tür und wartet.

Kreiß kommt ahnungslos mit dem Hündchen zurück. Er schließt die Tür, die Glocke ertönt wieder. Kreiß setzt sich nieder und lächelt über die Späße der »Fliegenden Blätter«.

Da hört er plötzlich ein Geräusch, auch der Hund spitzt die Ohren. Absichtlich oder unabsichtlich hat der Verborgene sich gerührt. Günzel darf nicht länger zögern. Die Tat muß schnell vollbracht sein. Er muß zu einer Stunde, die nicht auffällig ist, wieder zu Hause sein.

Kreiß horcht auf, erhebt sich, nimmt die Lampe und tritt in das Kontor. Er sieht sich um. Er durchschreitet den kleinen Raum bis zur gegenüberliegenden Tür, die zum Musterraum führt.

In demselben Augenblick springt ein Mensch aus dem Dunkel hervor und versetzt dem Unglücklichen mit dem Hammer einen furchtbaren Schlag auf den Kopf, der die Schädeldecke zertrümmert und ihn besinnungslos zu Boden streckt. Die Lampe fällt aus seinen Händen, das Becken der Lampe zerbricht, und das Petroleum ergießt sich auf die Dielen.

Nun ist es dunkel. Fällt trotzdem aus dem Korridor ein genügend starker Lichtschein? Oder hat der Täter, der das Verbrechen mit der kühlsten Überlegung vorbereitet, der einen Hammer, einen Strick, wahrscheinlich auch das Gift und irreleitende Dokumente zu sich gesteckt hat, auch Fürsorge dafür getroffen, daß er Licht machen könne? Wer kann es sagen?

Aber Günzel hat gesehen, gut gesehen, und trotz der zertrümmerten Lampe ist es im Zimmer hell, viel zu hell! Die Nachbarn wachen noch, sie können ins Zimmer blicken. Das Zeug des Vorhangs ist zu dünn, man kann vielleicht doch durchsehen, und die ungewohnten Bewegungen, die jetzt vorgenommen werden, könnten auffallen.

Herunter das Wetterrollo! Aber der da am Boden stöhnt noch und röchelt, und er soll ein stiller Mann werden. Und noch ein paar fürchterliche Schläge auf den Schädel und, da das Röcheln noch immer andauert, die Schnur um den Hals geschlungen und festgezogen.

So, jetzt ist alles still, totenstill. Auch der Hund hat sich verkrochen und läßt nicht einmal ein Winseln hören. Aber die Hand des Mörders ist blutig, und blutig ist auch die Manschette, und hier und da ist wohl auch ein Tropfen Blut angespritzt. Da liegt ein Stück Zeitungspapier, da wird die blutige Hand abgewischt.

Und nun das Rollo geschlossen! Es will nicht herunter, es leistet Widerstand. Ein gewaltsamer Ruck, ein krampfhaftes Zerren, und es senkt sich tief genug und zerreißt.

Nun kann niemand mehr in das Zimmer sehen, und nun faßt die blutige Hand des Mörders in die linke Hosentasche des Ermordeten. Und sie findet den Schlüssel.

Der Schrank wird geöffnet. Da liegt die Brieftasche. Er steckt sie zu sich. Und da Gold, viel Gold, blinkende Goldstücke in der Schwinge! Und Silber! Er füllt damit seine Taschen. Nun hat er alles genommen. Er schließt die Tür des Geldschranks, die nur angedrückt zu werden braucht, um ins Schloß zu fallen. Und das Entsetzliche ist vollbracht. Da werden noch ein paar Zettel hingelegt, ein Steuerzettel, ein anderer Zettel mit einem Namen. Wenn man die bei der Leiche findet, so wird man nach den Besitzern der Zettel fahnden, und niemand weiß, daß der Mörder sie besessen hat. Und die Uhr mit der Kette wird auch noch dem Opfer abgenommen.

Aber wie nun entkommen? Das kleine Hündchen ist zwar nicht zu fürchten, das bleibt in seinem Versteck. Aber die Glocke an der Glastür schlägt beim Öffnen an. Der Bügel ist indessen leicht zurückzubiegen. Der Mörder holt aus dem Musterraum die Stehleiter. Ehe er jedoch zu dieser mühevolleren Arbeit zu schreiten braucht, fällt sein Blick auf einen Stock des Ermordeten. Vielleicht läßt sich mit dem schon die Glocke anhalten. Der Versuch wird gemacht und gelingt. Geräuschlos wird die Glastür geschlossen, vorsichtig die hölzerne Außentür angedrückt, daß das Schloß einschnappt. Und nun ist alles gut. Der Geldschrank ist geschlossen, die Wohnung ist geschlossen, der Mörder befindet sich auf dem Vorflur und hat seinen Raub in der Tasche.

Behutsam schleicht er die Treppe hinab, tastet sich auf den Hof.

Ohne vom Portier bemerkt zu werden, übersteigt er den niedrigen Torweg mit Leichtigkeit. Und nun geht er ruhig seines Weges wie jeder andere Harmlose, als ob nichts geschehen sei. Kein Mensch achtet auf ihn.

Aber das geraubte Gut muß geborgen werden, es müssen auch verschiedene andere Dinge beseitigt werden. Das Gold blinkt und klingt, er darf es nicht bei sich behalten. Und das Gold ist widerstandsfähig, jahrhundertelang kann es verscharrt bleiben, es verliert nichts an seinem Wert.

Im Mariannenpark und sonstwo gibt es stille Plätze, und in der elften Stunde ist es da menschenleer. Mit einem Hammer läßt sich gut schaufeln. Es braucht ja kein tiefes Loch zu sein. Er allein weiß, wo der geraubte Schatz liegt, und er hat sich schon ein Plätzchen ausgesucht, wo es so leicht niemand vermutet und wo er allein es jederzeit finden kann. Er will also nur das Allernotwendigste bei sich behalten, nur das Papiergeld, die 125 Mark, und dann vielleicht noch ein Goldstück und etwas Silber. Mehr gewiß nicht. Eben nur das, was absolut nötig ist, um die drückendsten Schulden zu zahlen, die nötigsten Anschaffungen zu bestreiten und um lustige Ostern mit der Braut zu verbringen, nicht mehr. Was er später braucht, kann er ja jederzeit holen. Schon mit den 125 Mark, die er in Papier besitzt, kommt man weit. Soviel hat er seit Jahren nicht zusammen besessen.

Und nun ist auch das Geschäft besorgt. Gold und Uhr sind geborgen. Und nun weg mit dem Hammer, der in den Kanal fliegt, und weg mit dem Schlüssel. Auch die eine besonders blutige Manschette wirft er weg, das Vorhemd und die Krawatte – alles in den Kanal.

Die Spuren der furchtbaren Tat sind beseitigt, und nach den entsetzlichen Anstrengungen fühlt sich der Mörder erschöpft und bedarf der Sammlung. Er muß sich beherrschen. Aber er besitzt die Gabe der Selbstbeherrschung in hohem Maße. Er muß sehr bald nach Hause kommen, es ist schon Mitternacht. Seine Schlafgenossen dürfen ihm nicht das geringste anmerken.

So beginnt der Ostersonntag, der Tag der Auferstehung, als der Mörder sein Handwerk beendet hat Er eilt seiner Wohnung zu.

Als er in das Haus getreten ist, bemerkt er, daß er noch immer den Stock des Ermordeten, mit dem er die Türglocke zum Schweigen brachte, in der Hand trägt. Er hat in der Aufregung vergessen, sich dieses Stockes zu entäußern, und dieser Gegenstand könnte zum Verräter werden; vielleicht zeigt er auch Blutspuren. Er stellt den Stock vor der Kaulschen Wohnung in eine dunkle Ecke. Er will am andern Morgen in aller Frühe vor allen andern aufstehen, das Haus verlassen und dann den Stock mitnehmen.

Um halb ein Uhr nachts betritt Günzel sein Zimmer. Zu seiner großen, unangenehmen Überraschung findet er seine beiden Stubengefährten noch wach.

»Woher kommst du denn so spät?« fragt einer.

»Ich bin bei meinem Schwager gewesen. Er hat lange auf sich warten lassen. Wir haben noch ein Glas Bier getrunken«, antwortet Günzel. »Ich bin Ihrer Mutter auch noch Geld schuldig«, fügt er hinzu und bezahlt Kaul die schuldigen 5 Mark und 90 Pfennige. »Und dir auch noch, Off.« Und er zahlt ihm die 2 Mark.

Die beiden sehen zu ihrem Erstaunen, daß Günzel ein ziemlich volles Portemonnaie hat. Dem Off fällt das auf. »Du bist wohl bei einem Goldonkel gewesen?« sagt er.

Günzel antwortet nicht darauf. Mit einer gewissen auffälligen Vorsicht legt er ein schmales Paket, das wohl eine Brieftasche enthalten könnte und sie wohl tatsächlich enthält, in die Ofenröhre hinter den Zigarrenkasten.

Die anderen werden nun neugierig, und Günzel bemerkt, daß er der Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit ist. Es ist ihm nicht recht, daß er so viel angesehen wird. Vielleicht ist doch noch ein Tropfen Blut zu sehen. Er bürstet seine Kleider, und richtig, an der Hose ist ein großer Fleck!

Da tritt er, ohne ein Wort zu sagen, an das Bett des Kaul und bläst diesem die Lampe vor der Nase aus.

»Sind Sie verrückt?« sagt dieser. »Ich lese ja noch!«

Günzel macht sich klar, daß er eine Dummheit begangen hat. Jetzt darf er nichts Auffälliges tun.

»Ich habe nicht gewußt, daß Sie noch lesen, ich werde die Lampe wieder anstecken!« Er tut es. »Ich muß morgen früh wieder hinaus nach Rixdorf«, fügt er hinzu, »wollen Sie mich um sechs Uhr wecken?«

Aber er braucht nicht geweckt zu werden. In der Nacht wälzt er sich unruhig auf seinem Lager hin und her, der Schlaf flieht ihn, und es sind keine fünf Stunden vergangen, so ist er schon wieder auf den Beinen und macht sich zum Ausgehen zurecht. Zwischen fünf und halb sechs Uhr steht er auf. Er zieht sich leise an, macht sich an seinem Koffer zu schaffen und nimmt das Paket aus der Röhre.

Off wacht und sieht nun, wie Günzel, als er das Paket einwickelt, zittert, heftig zittert, mit den Händen schlägt.

Da mochte sich dem Mörder wohl der fürchterliche Vorgang des Abends vorher vergegenwärtigen!

Kurz nach 6 Uhr verläßt er das Zimmer und nimmt den Stock, den er draußen hat stehenlassen. Als er so die Treppe hinuntersteigt, begegnet ihm eine Zeitungsträgerin, die von unten kommt und im vierten Stock eine Zeitung abzugeben hat.

»Wollen Sie mir eine Zeitung verkaufen?«

»Ich habe keine übrig.«

»Dann borgen Sie mir wohl ein Exemplar, bis Sie wieder herunterkommen?«

»Jawohl.« Sie gibt ihm die Zeitung und steigt die Treppe hinauf. Günzel entfaltet das ganze Blatt und durchsucht es. Als die Zeitungsfrau zurückkommt, legt er das Blatt zusammen und gibt es ihr zurück mit den Worten: »Es steht heute nichts drin von einem Mord, nicht wahr?«

»Was denn? Ist denn schon wieder ein Mord geschehen?«

»Ja, es wird erzählt.«

Er gibt ihr 10 Pfennige. Sie verlassen zusammen das Haus. Günzel schlägt die Richtung nach dem Kottbuser Tor ein. Er schlendert weiter bis zur Kottbuser Brücke, und das Wasser, das so viel schon von ihm zu verbergen hat, nimmt auch den Stock auf, dessen er sich noch zu entledigen hat. Dann begibt er sich nach Rixdorf und ist um drei Viertel sieben bei seinem Schwager.

Nun zahlt er auf die Schuld, die insgesamt mehr als 80 Mark beträgt, einen Abschlag von 25 Mark, und zwar den Zwanzig- und den Fünfmarkschein aus der geraubten Brieftasche. Schwester und Schwager sind einigermaßen verwundert.

»Woher hast du denn so viel Geld?« fragt Ostermann.

»Müller hat mir von den dreihundert Mark, die er mir schuldig ist, eine Abschlagzahlung gemacht. Ich bekomme bald noch mehr, dann gebe ich Euch auch noch was.«

Aber es ist ihm lästig, daß er noch immer an der Wäsche, die er trägt, leichte Blutspuren hat. Er verläßt also die Seinigen bald und kauft in der Nähe irgendwo vor allem Hemd und Stiefel. Er zieht die neuen Stiefel gleich an, und die alten wirft er weg. Die Wäsche wechselt er bei seiner Schwester, und nun, bei genauerer Betrachtung seines Anzuges, sieht er auch hier und da kleine Blutspritzer.

Er verabschiedet sich noch einmal und nimmt am Rollkrug die Pferdebahn bis zum Oranienplatz. Da ist in nächster Nähe das Pfandleihhaus, in dem er seinen guten Anzug versetzt hatte. Den löst er mit seiner Uhr ein.

Ebenfalls unmittelbar dabei ist auch der Laden von Simon. Da kauft er einen Paletot und wechselt bei der Gelegenheit den Hundertmarkschein.

Was soll er nun mit den alten Sachen anfangen? Bei der Schwester sind sie am sichersten geborgen. Er kehrt also schnell zurück, fährt wieder bis zum Rollkrug und erscheint zum Erstaunen seiner Schwester noch einmal.

Für die nochmalige Wiederkehr gibt er als Erklärung an, er habe sein Portemonnaie vergessen. Er hat es nicht vergessen, denn er hat eben den Hundertmarkschein gewechselt.

Nun kleidet er sich um, vollständig. Er nimmt noch schnell von dem Mittagsmahl eine Kleinigkeit zu sich und eilt dann wieder mit der Pferdebahn nach der Gegend zurück, in der er wohnt – in der auch der Mord begangen ist –, denn seine Braut erwartet ihn an der Thomaskirche.

Da konnte er allerdings durch die Adalbertstraße gehen, und er sieht da einen Auflauf. Der Mord war bekannt geworden. Er fragt aber nicht, weshalb sich da die Leute zusammenrotten, er braucht nicht zu fragen. »Ich dachte, es wäre eine Hochzeit«, sagt er später. Und nun trifft er seine Braut und verbringt mit ihr einen vergnügten Nachmittag im Grunewald.

Am andern Tag kehrt er nach Rixdorf zurück.

»Bist du schon wieder da?«

»Meine Wirtin ist zur Kindtaufe gegangen, und ich kann nicht in die Wohnung«, lügt er. Er hat in der Tat einen guten Grund, um nach Rixdorf zurückzukommen; denn gestern hat er keine Zeit gehabt, den verdächtigen großen Blutfleck am Schenkelteil der Hose zu beseitigen. Heute gelingt es ihm. Er wäscht sie aus mit der Seife, die er eigens mitgebracht hat, und dann versteckt er die Hose ganz hinten im Schrank. Nun, meint er, ist jede Spur verwischt.

Freilich mag er unheimliche Stunden während der Feiertage und der beiden folgenden Tage verbracht haben, und es mußte ihn durchschauern, wenn er von dem Mord sprechen hörte – und man sprach von nichts anderem in Berlin. Wie mag er die Zeitungen durchstöbert haben, ob sie irgend etwas brächten, das darauf hinwiese, wie man dem Mörder auf der Spur sei. Aber was er las, konnte ihn nur beruhigen. Man suchte nach den Besitzern der rätselhaften Zettel, und er hatte nichts Verdächtiges mehr an sich. Das Geld war geborgen, jeder Tag, jede Stunde waren für ihn ein Gewinn. Die Tat mußte sich immer mehr verdunkeln. Nur noch einige Tage, und alles war gut!

Schon viermal hatte sich Günzel in sein Bett gelegt, schon viermal war er aufgestanden, ohne daß jemand irgendeinen Verdacht gegen ihn zu hegen schien. Nur noch ein paar Tage weiter und vorläufig die äußerste Vorsicht, keine auffälligen Ausgaben. Er mochte sich klarmachen, daß er schon zuviel Geld ausgegeben hatte, und zwar über hundert Mark. Einen Hundertmarkschein konnte er allenfalls gefunden haben. Ein solcher Fund gehörte ja nicht zu den Unmöglichkeiten. Aber jetzt nur um keinen Preis mehr eine Handlung, die irgendwie vom Gewöhnlichen abwich!

Und so legte er sich denn zum fünften Mal zur Ruhe. Und da – am fünften Morgen wurde er von einem fremden Mann geweckt, der ihm in dienstlichem Tone befahl, sich anzukleiden und ihm zu folgen. Er wußte sofort genau, um was es sich handelte. Aber er folgte dem Kriminalbeamten nach dem Molkenmarkt in der ruhigen Gewißheit, daß ihm nichts bewiesen werden könnte, da ihn niemand vor, während oder nach der Tat unter verdächtigen Umständen gesehen und da man bei ihm keinen Gegenstand finden konnte, der dem Beraubten gehört hatte. Bei aller Klugheit besaß er die unglaubliche Dummheit zu meinen, daß das einfache Ableugnen und Lügen genügen würde.

 

Während seiner nur fünf Wochen währenden Untersuchungshaft hat Günzel bei allen Vernehmungen die von ihm einmal eingenommene Haltung des hartnäckigen Ableugnens beibehalten. In seiner Zelle mag es ihm aber doch allmählich klargeworden sein, daß die Untersuchungsbehörde klüger war, als er vermutet hatte. Mit Schaudern mußte er nach seiner jedesmaligen Vernehmung die Wahrnehmung machen, wie sich die ihn belastenden Momente zu immer erdrückenderer Wucht zusammenballten. In seiner Ratlosigkeit verfiel er beim Grübeln darüber, was er wohl noch zu seiner Rettung ersinnen könnte, auf ein Mittel, von dem er vielleicht glaubte, daß er es erfunden habe, daß es neu und deshalb wirksam sei.

Mit verstellter Handschrift fertigte er eine Anzahl von Schriftstücken, die dazu bestimmt waren, dem Untersuchungsrichter in die Hände gespielt zu werden. In diesen vorgeblich anonymen Niederschriften wurde beteuert, Günzel sei unschuldig an dem Verbrechen, wobei der Verdacht auf Ungenannte gelenkt wurde und charakteristische kleine Einzelheiten hinzugefügt wurden – eine Günzels ganzem Lügensystem anhaftende Eigentümlichkeit –, die der Angabe eine größere Wahrscheinlichkeit geben sollten. Günzel schrieb auch auf einen abgerissenen Fetzen das Bruchstück eines Briefes, der den Anschein erwecken sollte, als rühre er von dem eigentlichen Täter her. Der Brief war aus einem Hafenort datiert, und der Untersuchungsrichter sollte annehmen, daß der Schreiber über das Meer entwischt sei. Günzel glaubte sehr schlau gehandelt zu haben. In Wahrheit hat er eine für ihn äußerst verhängnisvolle Dummheit begangen, denn nicht nur, daß ähnliche Versuche allen kriminalistisch erfahrenen Männern längst bekannt sind und Unschuldige im allgemeinen solche Machenschaften nicht betreiben, so hatte Günzel zudem noch den schwerwiegenden Fehler begangen, zur Herstellung dieser Zettel einen Blaustift zu benutzen, den er dem Untersuchungsrichter während der Vernehmung entwendete, und hat sich zur Urheberschaft der Mitteilungen teilweise selbst bekennen müssen. Mit gutem Recht durfte daher der Staatsanwalt hervorheben, daß diese Versuche nur dazu angetan seien, die Schuld des Angeklagten noch augenscheinlicher zu machen.

Auch vor dem Gericht hat Günzel sein Benehmen nicht verändert. Wenn er sich nicht zur Schuld bekennen wollte, blieb ihm auch in der Tat nichts anderes übrig, als bei seiner einmal eingenommenen Haltung zu verharren. Er hatte sich so verrannt, daß es nun keinen anderen Ausweg für ihn geben konnte als das reumütige, offene Geständnis. Daß er aber dadurch seine Lage nicht bessern würde, war ihm klar. Es ist erstaunlich, daß während der ganzen Verhandlung die Quelle seiner Lügen nie versiegte, daß er immer bereit war, auf jede gestellte Frage irgendeine Antwort zu geben, selbst wenn diese Antwort im nächsten Augenblick als offenkundig unwahr erkannt wurde. Dabei sprach er immer mit großer Gewandtheit, und diese Gewandtheit ist ihm von einem Teil der Zuhörer anscheinend hoch – meines Erachtens viel zu hoch – angerechnet worden; denn darauf allein läßt es sich zurückführen, daß man hier und da gesagt hat, daß der Angeklagte einen »günstigen Eindruck« mache.

Staatsanwalt Otto, der sich schon in den Prozessen gegen Conrad und Dickhoff außerordentlich bewährt hat, hat in seiner Begründung der Anklage ein wahres Meisterwerk geliefert. Mit eindringlicher Beredsamkeit und unanfechtbarer Logik, deren Wirkung sich niemand – auch nicht der Angeklagte – entziehen konnte, hat er die Schuld Günzels nachgewiesen und aus tiefster Überzeugung das Haupt des Mörders gefordert.

Nicht minder verdienstlich ist die Tätigkeit des Verteidigers, Rechtsanwalt Wronker, einzuschätzen, der für die verlorene Sache mit unermüdlichem Eifer, mit scharfem Verstand und glänzender Beredsamkeit eingetreten ist. Schritt auf Schritt ist er der Beweisführung des Staatsanwalts gefolgt und hat alle Momente geltend gemacht, die irgendwie dazu geeignet erschienen, die Beteiligung seines Schutzbefohlenen an dem Mord als nicht erwiesen hinzustellen. Alles, was zugunsten des Angeklagten vorgebracht werden konnte, hat er gesagt.

Landgerichtsdirektor Krause hat sich in den fünf überlangen Sitzungen durch seine ruhige, streng sachliche Leitung auf das glücklichste bei uns eingeführt; er hat bekundet, daß er das riesige Material vollkommen beherrschte, er hat der Anklage denselben breiten Spielraum gewährt wie der Verteidigung. Nicht einen Augenblick hat ihn die Ruhe verlassen, und das war bei dem Verhalten des Angeklagten, dessen beständiges Lügen auch den Geduldigsten nervös machen mußte, der immer bestrebt war, das Einfachste zu verwirren, keine Kleinigkeit.

Auch die Geschworenen haben während dieser Verhandlung ihre ernsteste Teilnahme und ihr vollstes Verständnis in ungewöhnlicher Weise durch sachgemäße Fragen und bedeutungsvolle Anregungen bekundet. Ihrer Mitwirkung ist zu danken, daß manches Zweifelhafte klargestellt worden ist.

Bevor sich die Geschworenen in das Beratungszimmer zurückzogen, erhob sich der Angeklagte und schwor bei Gott dem Allmächtigen, daß er unschuldig sei.

Die Geschworenen hatten auf die beiden Hauptfragen zu antworten: Ob Günzel den Kaufmann Max Kreiß »mit Überlegung« getötet (gemordet) und ob er ihn beraubt und bei dem Raube getötet habe?

Die erste Frage, die Tötung betreffend, haben die Geschworenen mit der Einschränkung bejaht, daß Günzel den Kaufmann Max Kreiß zwar getötet, aber »ohne Überlegung« getötet habe. Die zweite Frage haben sie bejaht.

Die Tötung eines Menschen, wenn sie nicht mit Überlegung ausgeführt wird, ist als Totschlag mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren zu bestrafen. Die Beraubung eines Menschen wird, wenn bei dem Raube durch die gegen das Opfer verübte Gewalt der Tod desselben verursacht worden ist, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Der Staatsanwalt stellte den Antrag, über Günzel das höchste Strafmaß zu verhängen. Dementsprechend hat auch der Hohe Gerichtshof Günzel zu lebenslänglichem Zuchthaus und dauerndem Ehrverlust verurteilt.

Der Wahrspruch der Geschworenen entzieht sich natürlich der Kritik. Eine sachgemäße, ruhige Erörterung desselben wird indessen gewiß nicht verübelt werden können. Die Frage, die zur Entscheidung lag, war ebenso einfach wie deren Beantwortung folgenschwer. Die Geschworenen hatten sich die Meinung darüber zu bilden: Ist der Angeklagte die Person, die Max Kreiß ums Leben gebracht und beraubt hat oder nicht? Wenn er der Täter war, dann war er auch der Mörder, nicht der Totschläger, dann war er, so hart es das Gewissen der Geschworenen bedrängen mochte, unbedingt wegen Mordes mit dem Tode zu bestrafen. Denn daß Günzel sein Verbrechen auf das reiflichste durchdacht, langsam vorbereitet und mit vollster Überlegung ausgeführt hat, erscheint über allen Zweifel erhaben. Aber da nun der Mörder nicht auf frischer Tat ertappt worden ist, so mögen die Geschworenen, die menschlichen Regungen zugänglich sind und zugänglich sein sollen, doch vor der äußersten Konsequenz der Verurteilung wegen Mordes zurückgeschreckt sein. Sie mögen sich gesagt haben, daß, wenn es auch zu den allergrößten Unwahrscheinlichkeiten gerechnet werden müsse, doch noch immer die allerentfernteste Möglichkeit konstruiert werden könne, daß Günzel doch kein Mörder sei. Sie haben es für ihre Pflicht gehalten, diesen Menschen dauernd unschädlich zu machen, aber sie haben ihn nicht dem Beile des Scharfrichters überliefern wollen. Und auch in diesem Falle haben die Geschworenen mit der Wirkung ihres Spruchs anscheinend den Wünschen der großen Mehrheit ihrer Mitbürger entsprochen.

Nachdem Günzel das Urteil, das ihn für alle Zeiten aus der bürgerlichen Gemeinsamkeit ausschließt, vernommen hatte, ergriff er noch einmal das Wort, um zu erklären, daß er über das Urteil entrüstet sei und sich bei demselben nicht beruhigen werde. Der Vorsitzende sah sich genötigt, den Angeklagten auf das Ungebührliche seines Verhaltens aufmerksam zu machen.

 

Damit hat dieser Prozeß sein Ende erreicht, ein Prozeß, der in seiner Art als ein Muster angeführt werden kann. Selten ist es in der Tat gelungen, einen überzeugenderen Indizienbeweis zu erbringen als in diesem Falle. Niemand hat Günzel in das Haus hineinschleichen und aus dem Haus entkommen sehen. Das Werkzeug, mit dem der Mord verübt worden ist, ist nicht gefunden worden. Der größte Teil des Raubes ist noch immer irgendwo verborgen, und das, was der Mörder davon verwendet hat, ist so allgemein verbreitet, daß auch hier der Nachforschung jeder Anhalt zu fehlen schien. Und doch sind die unscheinbaren Geldscheine zu fürchterlichen Anklägern geworden. Niemand hat gesehen, was im Dunkel der Osternacht in dem unheimlichen Seitengebäude der Adalbertstraße sich ereignet hat, und man weiß alles. Die Sonne bringt es an den Tag!


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