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Wie und unter welchen Umständen, wird dargelegt werden, wenn das Problem, das sich unter dem Nachkriegsnamen »Wipag« verbirgt, seine gerichtsordnungsmäßige Lösung gefunden hat, hoffentlich aber noch vor Schluß der Ausstellung »Wien und die Wiener«. Der folgende Aufruf, der als Vorabdruck aus diesem Heft erschienen ist, wurde gleichzeitig der städtischen Plakatierungsanstalt übergeben, die sich am 4. Mai verpflichtet hatte, ihn am 5. anzuschlagen. Am 6. Mai erklärte sie schriftlich, daß ihr solches unmöglich sei, am Nachmittag desselben Tages widerrief sie diese Erklärung. Von solcher Liberalität wurde kein Gebrauch gemacht und das Plakat auf anderem Wege verbreitet, nicht ohne bereits eine gewisse Beachtung gefunden zu haben. Die sogenannte »Wipag« stellte die ihr übergebene Auflage fast vollzählig dem Verlag der Fackel zurück. Schließlich gelang es ihr, auch den fehlenden Rest zur Stelle zu schaffen.
Der Schuft, den ich aus Wien verjagt habe, Emmerich Bekessy, vom Landesgericht wegen Erpressung und falscher Zeugenaussage verfolgt, hat sich der Gefahr der Auslieferung durch die Flucht aus Paris nach Budapest, dem Ausgangspunkt seiner Laufbahn, entzogen. Sein Advokat, der bekannte Militärauditor Preminger, hat ihm zufolge des Umstands, daß ihm bei der Aufnahme in den österreichischen Heimatverband die Bescheinigung des Austritts aus dem ungarischen »durch besonderes Entgegenkommen der Gemeinde Wien erlassen wurde«, die Anerkennung seiner ungarischen Staatsbürgerschaft erwirkt, offenbar für die Verdienste, die er sich nach dem Sturz der Kommune durch Überlieferung rotgardistischer Soldaten an den weißen Terror erworben hatte und durch weitere Leistungen noch erwerben dürfte. Der im Krieg wegen Ausbeutung Untergebener militärgerichtlich abgeurteilte Erpresser, der durch fünf Jahre Wien gebrandschatzt und sämtliche Machtfaktoren der österreichischen Öffentlichkeit unter dem Druck übler Mitwisserschaft in wirtschaftlichen Dingen oder der Beschmutzung ihres Privatlebens gehalten hat, betreibt nunmehr mit derselben erpresserischen Gewalt, mit der er ehedem die Staatsbürgerschaft erlangte, deren Annullierung, um, statt seiner Auslieferung an das Wiener Gericht, die nicht mehr erfolgen kann, die Auslieferung der ihn betreffenden Strafakten an das Budapester Gericht durchzusetzen. Gelänge dieser Plan, so stände nach dem kurzen Prozeß, den die ungarische Justiz mit dem Wiener Aktenmaterial machen würde, und nach erfolgter »Rehabilitierung« den ferneren Geschäften, die er im Gebiet einer besudelten öffentlichen Meinung Mitteleuropas vorhat, kein Hindernis mehr im Wege. Zur Förderung dieser Sache hat er im Neuen Wiener Journal, welches sich die Sensation des Originalbeitrags eines steckbrieflich Verfolgten nicht entgehen ließ, seinen Revolver vorgezeigt, der mit etlichem Wissen oder Lüge über Angelegenheiten sozialdemokratischer Politiker und mit starken Hinweisen auf seine Verbindung mit Herrn Bosel geladen war. Meine Voraussage, daß im letzten Stadium der strafrechtlichen Verfolgung des großen Erpressers seine Tätigkeit sich auf den Staat selbst ausdehnen werde, scheint sich nunmehr erfüllen zu wollen, und es sind Anzeichen vorhanden, daß die Parteien der Herren Eldersch und Mataja, wie vielleicht auch jene Partei, der Herr Bosel unangenehm zu werden gedroht hat, sich dem Druck auf ein administratives Verfahren, durch das die Entbürgerung und in weiterer, schlimmerer Konsequenz die Abtretung der Akten an Ungarn herbeigeführt würde, nicht widerstrebend zeigen. Diese Legalisierung des Verbrechens, diese Abrüstung der Staatsgewalt vor einem Waffentüchtigeren wäre jedoch kein Plan der Vorsicht, der darauf abzielte, einen lästigen Erpresser ein für allemal los zu sein und über die schmachvolle Episode seiner Mitbürgerschaft Gras wachsen zu lassen. Vielmehr wäre es ein Plan der Dummheit, da die Aushändigung der einzigen Gegenwaffe, die den Erpresser von Österreichs Grenzen fernhält, wenn sie ihn schon nicht erreichen kann: der Verzicht auf die kriminale Drohung, nie und nimmer ihn selbst entwaffnen, da im Gegenteil das offene Bekenntnis staatlicher Ohnmacht die Gefahr, die allen Parteien und Interessengruppen droht, vervielfachen würde. Wir wollen, wenn wir einer Politik der Korruption schon die Staatsbürgerschaft des Imre Bekessy zu verdanken haben, auf diese nicht mehr verzichten! Wir wollen, daß er unser Mitbürger bleibe, weil nur dies die Sicherheit bietet, daß er nicht mehr zu uns heimkehrt! Aber wir wissen, daß seine Ausbürgerung erst seine wahre Einbürgerung zur Folge haben würde. Denn nach allen fehlgeschlagenen Versuchen, die der Abenteurer zur Ausbeutung der öffentlichen Meinung in der Fremde unternommen hätte, bliebe ihm zum Schluß ja doch das Wiener Terrain, in dem er so erfolgreich gewirkt und bei dessen Hütern er sich eines Entgegenkommens bis zur Unterwerfung der staatlichen Hoheit zu erfreuen hatte. In letzter Stunde erfolgt die Warnung an die Maßgebenden vor dem heillosen Schritt dieser Ausbürgerung; im Angesicht der größten Öffentlichkeit erfolgt das Gelöbnis, daß den Geschäftspolitikern, die sich zu augenblicklicher Erleichterung einen Mitwisser zu Dank verbinden wollen, mit Bekessys schnödem Undank meine unerbittliche Aufmerksamkeit gesichert bleibt und daß ich bemüht sein werde, alles, was sie dann begraben wähnen, ans Licht zu fördern. Sie werden seine Ansprüche ins Maßlose steigern und die meinen nicht befriedigen. Ich will sie dort treten, wo sie der Schuh drückt! In dem beispiellosen Kampf zu ihrer Befreiung, zur Befreiung der Stadt von einer Journalistik, die die schuftigste seit Erfindung der Druckerschwärze war, hat bisher ein einziger Faktor standhaltend sich bewährt: die Justiz. Das Wort des Staatsanwalts: » Die Justiz darf nicht zur Hure der Politik werden«, es wird nicht an den Praktiken von Zutreibern zu Schanden gehen, die sie an ein Budapester Bordell verschachern wollen. Geschähe es, dann wäre es die Katastrophe eines Staats, der in der Verfolgung eines Erpressers ihm selbst zur Beute ward!