Jean Paul
Über die deutschen Doppelwörter
Jean Paul

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Achtes Postskript

Bewilligung einiger akademischer Freiheiten für Sammwörter

 
Baireuth den 29. August 1819

Das letzte Postskript hat versprochen, daß die englischen Ausnahmen mich in diesem auf einige (wie soll ich sagen) Zurücknahmen oder Einschränkungen meiner Brief-Sätze leiten würden. – Was aber das unsägliche dumme Wetter anlangt, das mich auch auf Einschränkungen meiner Sätze hingeleiten will, da es heute am eigentlichen vollen ersten Viertel schlecht genug und gegen meine Voraussetzungen ausfällt: so halt' ich mich diesmal mehr an die gute alte Bauerregel, die von den zwei letzten Tagen des Augusts den ganzen September bestimmen läßt; – und können diese nicht ziemlich schön ausfallen?

Die Engländer, hab' ich geschrieben, geben das Besitz-S nur lebendigen Wesen. Ebenso find' ich auch bei den Deutschen die Ausnahmen in den regelbeständigsten Klassen immer an lebendigen, gleichsam an Einzelwesen, denen ohnehin das Besitz-S angehört. Daher tragen in der so regelrechten Februarklasse gerade Greis, Freund, Feind, Dieb, Wirt, Hund ein S vor sich, das wie ein Fürstenliebling einmal unser Ohr gewonnen hat und also schwer zu verdrängen ist; – und sie mögen es denn auch behalten. – Umso mehr bleibe denn auch dem All-Einzelwesen Gott seine Beugung in Gottes-Verehrung etc. – Die so regelbeständige Junyklasse der in der Mehrzahl unverändert bleibenden Zweisylben führt bloß Engel, Teufel und Esel als Austreter vor. Dem Teufel als einem griechisch-lateinischen Ausländer und noch dazu als einem einzelnen Einzelwesen, das die größte Ausnahme des All vorstellt, kann man seinen Pferdeschweif von S schon belassen. Engel aber, von denen ohnehin eine Mehrzahl existiert, die dem Ahriman fehlt, hört unser Ohr gern ohne das Zisch-S. Auf den Esel komm' ich später.

Von allen Ecken Deutschlands sind, meine gnädige Frau, Vorstellungen an mich ergangen, ich möchte doch den Unterschied zwischen Landes Herrn und Landherrn, Lands Mann und Landmann, Standes Herren und Standherren noch in diesen umwälzenden Zeiten fortbestehen lassen, wie er sonst in ruhigern gewesen. Mit Vergnügen verfüg' ich darauf, daß ich dem Gesuche umso eher entsprechen will, da der S-Liebhaber durch Land- und Standherr gerade so viel an seiner Regel verliert, als ich durch Landes und Standes Herr an der meinigen einbüße. Jedoch nötigt mich zu dieser Verwilligung ganz und gar nicht ein Sprachregelrecht – denn ungeachtet des Landes Herrn hat man doch Landstände, nicht Landes Stände, ferner Landrecht, Landtag, Landgraf, Landkarte, landüblich –, sondern ich werde von einer ganz andern Erwägung zu dieser Maßregel oder Freiheiterteilung bestimmt; von der nämlich, daß man in der Sprache nicht genug Schattierungen von Schatten, Halbschatten, Viertelschatten haben kann, und daß also, wenn ein bloßes Anheft-S einen ganz neuen Begriff darstellen kann, der krumme Schnörkel mit etwas Dank, wie ein militärischer Achselunterschied oder sonstige Rockflagge, anzunehmen ist. Also nicht bloß Landes Mann von Landmann unterscheide sich, sondern auch (wie Schulleute fühlen) Hunds Tage von Hundetagen oder Hundtagen – Wassers Not von Wassernot – sogar Mittels Mann von Mittelmann – Geistes voll von geistvoll.

Da ich eben im Bewilligen bin: so geb' ich noch frei Helfers Helfer, Kindes Kind, weil Helferhelfer, Kindkind zu erbärmlich klängen. – Auch Wörter wie das »Leben« muß ich mehr für einen Infinitiv wie etwa das »Sein« erklären als für ein Hauptwort, da man eigentlich so wenig sagen kann die Leben als die Sein, die Trinken etc.; und folglich ist das S, das ich als ein ohrenfeindlicher Petrus der »Lebensbeschreibung« in dem neuesten Hesperus abgenommen, dem Leben wie ein Malchusohr wieder anzuheilen. Aus demselben Grunde aber können alle entschiedenen infinitiven, sobald sie ihre Endigung behalten, das S nicht abwerfen, allein eben deshalb auch zu keinen Sammwörtern werden. Also bleibt z. B. Wünschens, Verfluchens würdig, sobald man nicht sagt denk-, wünsch-, merk-, verfluchwürdig; ebenso kann ich wohl sagen die Fechtens Lust, wie Lebens Lust, aber nicht die Fechtenlust, sondern nur die Fechtlust. Das Gefühl der Mißheirat eines solchen Doppelwortes erhöht und reizt man sich selber am besten, wenn man Dativ-Regierungen zuzuhören sucht, wie z. B. wünschenwidrig oder Wünschens angemessen sein würden.

Ich kann dieses Postskript nicht besser beschließen als mit einem neuen Beweise, wie rechtschaffen ich denke. Ich bekenne nämlich, daß ich wahrgenommen, wie die Sprache den Bestimmwörtern, die sie ohne S vermählt, sogleich eines anschraubt, wenn sie eine Vorsylbe oder etwas Ähnliches vorbekommen; z. B. Triebwerk, Tretrad, und dann Antriebsrad, Antrittsrede – Bergkette, und dann Gebirgskette – Tagbuch, und dann Alltagsbuch – Werkleute, und dann Handwerksleute – Nachtzeit, und dann Mitternachtszeit – Weltmann, und dann Allerweltsfreund.

Ebenso hat auch Ling, eine nur scheinbare Nachsylbe, immer sein Anhängsel-S an sich, z. B. in Frühlings-, Jünglings-, Lieblingsleben u.s.w. Denn Ling ist eigentlich selber ein Grundwort und bedeutet Ding, und das An- und Vorsetzwort in Früh-, Jüng-, Lieb- ist mehr adjektiv und vorsylbig und reihet sich dadurch eben unter die obigen Vorsylben-Ausnahmen hinein.

Gegen alles dieses hab' ich weiter nichts einzuwenden als meinen September- oder neunten Brief, worin die größere Zahl der jambischen und trochäischen Zweisylben mit e im Plural (Gewehrkammer, Pfennigkabinett) sich des mich so plagenden S enthält, meine Verehrteste. Und gegen so unbedeutende Längen wie Mitternachtszeit, die sich in der Mitte ein S als einen Schwer- und Ruhepunkt anmaßen, stell' ich ganz andere und längere, die gar nichts einschalten, auf, wie meine herrliche Wiener ist, die sich mit Wortbandwurmstock anfängt. Sie ist nur zu lang für dieses Postskript, steht aber ganz im zweiten, wo ich verharrte, wie in diesem,

Ihr

Kanonikus.


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