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Was die Natur des Begriffes sey, kann so wenig unmittelbar angegeben werden, als der Begriff irgend eines andern Gegenstandes unmittelbar aufgestellt werden kann. Es könnte etwa scheinen, daß, um den Begriff eines Gegenstandes anzugeben, das Logische vorausgesetzt werde, und dieses somit nicht wieder etwas Anderes zu seinem Voraus haben, noch ein Abgeleitetes seyn könne, wie in der Geometrie logische Sätze, wie sie in Anwendung auf die Größe erscheinen und in dieser Wissenschaft gebraucht werden, in der Form von Axiomen, unabgeleiteten und unableitbaren Erkenntnißbestimmungen vorangeschickt werden. Ob nun wohl der Begriff nicht nur als eine subjektive Voraussetzung, sondern als absolute Grundlage anzusehen ist, so kann er dieß doch nicht seyn, als insofern er sich zur Grundlage gemacht hat. Das abstrakt-Unmittelbare ist wohl ein Erstes; als dieß Abstrakte ist es aber vielmehr ein Vermitteltes, von dem also, wenn es in seiner Wahrheit gefaßt werden soll, seine Grundlage erst zu suchen ist. Diese muß daher zwar ein Unmittelbares seyn, aber so, daß es aus der Aufhebung der Vermittelung sich zum Unmittelbaren gemacht hat.
Der Begriff ist von dieser Seite zunächst überhaupt als das Dritte zum Seyn und Wesen, zum Unmittelbaren und zur Reflexion anzusehen. Seyn und Wesen sind insofern die Momente seines Werdens; er aber ist ihre Grundlage und Wahrheit, als die Identität, in welcher sie untergegangen und enthalten sind. Sie sind in ihm, weil er ihr Resultat ist, enthalten, aber nicht mehr als Seyn und als Wesen; diese Bestimmung haben sie nur, insofern sie noch nicht in diese ihre Einheit zurückgegangen sind.
Die objektive Logik, welche das Seyn und Wesen betrachtet, macht daher eigentlich die genetische Exposition des Begriffes aus. Näher ist die Substanz schon das reale Wesen, oder das Wesen, insofern es mit dem Seyn vereinigt und in Wirklichkeit getreten ist. Der Begriff hat daher die Substanz zu seiner unmittelbaren Voraussetzung, sie ist das an sich, was er als Manifestirtes ist. Die dialektische Bewegung der Substanz durch die Kausalität und Wechselwirkung hindurch ist daher die unmittelbare Genesis des Begriffes, durch welche sein Werden dargestellt wird. Aber sein Werden hat, wie das Werden überall, die Bedeutung, daß es die Reflexion des Uebergehenden in seinen Grund ist, und daß das zunächst anscheinend Andere, in welches das Erstere übergangen, dessen Wahrheit ausmacht. So ist der Begriff die Wahrheit der Substanz, und indem die bestimmte Verhältnißweise der Substanz die Nothwendigkeit ist, zeigt sich die Freiheit als die Wahrheit der Nothwendigkeit, und als die Verhältnißweise des Begriffs.
Die eigene, nothwendige Fortbestimmung der Substanz ist das Setzen dessen, was an und für sich ist; der Begriff nun ist diese absolute Einheit des Seyns und der Reflexion, daß das An- und Fürsichseyn erst dadurch ist, daß es ebenso sehr Reflexion oder Gesetzseyn ist, und daß das Geseztseyn das An- und Fürsichseyn ist. – Dieß abstrakte Resultat erläutert sich durch die Darstellung seiner konkreten Genesis; sie enthält die Natur des Begriffes; sie muß aber dessen Abhandlung vorangegangen seyn. Die Haupt-Momente dieser Exposition (welche im zweiten Buch der objektiven Logik ausführlich abgehandelt worden ist) sind daher hier kürzlich zusammen zu stellen:
Die Substanz ist das Absolute, das an- und für-sich- seyende Wirkliche; – an sich als einfache Identität der Möglichkeit und Wirklichkeit, absolutes, alle Wirklichkeit und Möglichkeit in sich enthaltendes Wesen; für sich, diese Identität als absolute Macht oder schlechthin sich auf sich beziehende Negativität. – Die Bewegung der Substantialität, welche durch diese Momente gesetzt ist, besteht darin,
1. Daß die Substanz, als absolute Macht oder sich auf sich beziehende Negativität, sich zu einem Verhältnisse unterscheidet, worin jene zunächst nur einfache Momente, als Substanzen, und als ursprüngliche Voraussetzungen sind. – Das bestimmte Verhältniß derselben ist das einer passiven Substanz, – der Ursprünglichkeit des einfachen An-sich-seyns, welches machtlos sich nicht selbst setzend, nur ursprüngliches Gesetztseyn ist; – und von aktiver Substanz der sich auf sich beziehenden Negativität, welche als solche sich als Anderes gesetzt hat, und auf dieß Andere bezieht. Dieß Andere ist eben die passive Substanz, welche sie sich in der Ursprünglichkeit ihrer Macht als Bedingung vorausgesetzt hat. – Dieß Voraussetzen ist so zu fassen, daß die Bewegung der Substanz selbst zunächst unter der Form des einen Moments ihres Begriffs, des An-sich-seyns ist, daß die Bestimmtheit der einen der im Verhältniß stehenden Substanzen auch Bestimmtheit dieses Verhältnisses selbst ist.
2. Das andere Moment ist das Fürsichseyn, oder daß die Macht sich als sich auf sich selbst beziehende Negativität setzt, wodurch sie das Vorausgesetzte wieder aufhebt.- Die aktive Substanz ist die Ursache; sie wirkt; das heißt, sie ist nun das Setzen, wie sie vorher das Voraussetzen war, daß a) der Macht auch der Schein der Macht, dem Gesetztseyn auch der Schein des Gesetztseyns gegeben wird. Das, was in der Voraussetzung Ursprüngliches war, wird in der Kausalität durch die Beziehung auf Anderes das, was es an sich ist; die Ursache bringt eine Wirkung, und zwar an einer andern Substanz hervor; sie ist nunmehr Macht in Beziehung auf ein Anderes; erscheint isofern als Ursache, aber ist es erst durch dieß Erscheinen. – An die passive Substanz tritt die Wirkung, wodurch sie als Gesetztseyn nun auch erscheint, aber erst darin passive Substanz ist.
3. Aber es ist noch mehr hierin vorhanden, als nur diese Erscheinung; nämlich a). Die Ursache wirkt auf die passive Substanz; sie verändert deren Bestimmung; aber diese ist das Gesetztseyn, sonst ist nichts an ihr zu verändern; die andere Bestimmung aber, die sie erhält, ist die Ursachlichkeit; die passive Substanz wird also zur Ursache, Macht und Thätigkeit. b) Es wird die Wirkung an ihr gesetzt von der Ursache; das aber von der Ursache Gesetzte ist die im Wirken mit sich identische Ursache selbst; es ist diese, welche sich an die Stelle der passiven Substanzen setzt. – Ebenso in Ansehung der aktiven Substanz ist a) das Wirken das Uebersetzen der Ursache in die Wirkung, in ihr Anderes, das Gesetztseyn, und b) in der Wirkung zeigt sich die Ursache als das, was sie ist, die Wirkung ist identisch mit der Ursache, nicht ein Anderes; die Ursache zeigt also im Wirken das Gesetztseyn als das, was sie wesentlich ist. – Nach beiden Seiten also des identischen sowohl als des negativen Beziehens der andern auf sie, wird jede das Gegentheil ihrer selbst; dieß Gegentheil aber wird jede, daß die andere, also auch jede, identisch mit sich selbst bleibt. – Aber Beides, das identische und das negative Beziehen, ist ein und dasselbe; die Substanz ist nur in ihrem Gegentheil identisch mit sich selbst, und dieß macht die absolute Identität der als zwei gesetzten Substanzen aus. Die aktive Substanz wird durch das Wirken, d. h. indem sie sich als das Gegentheil ihrer selbst setzt, was zugleich das Aufheben ihres vorausgesetzten Anderseyns, der passiven Substanz, ist, als Ursache oder ursprüngliche Substantialität manifestirt. Umgekehrt wird durch das Einwirken das Gesetztseyn als Gesetztseyn, das Negative als Negatives, somit die passive Substanz als sich auf sich beziehende Negativität, manifestirt; und die Ursache geht in diesem Andern ihrer selbst schlechthin nur mit sich zusammen. Durch dieß Setzten wird also die vorausgesetzte oder an sich seyende Ursprünglichkeit für sich; aber dieß An- und Für-sichseyn ist nur dadurch, daß dieß Setzen ebenso sehr ein Aufheben des Vorausgesetzten ist, oder die absolute Substanz nur aus und in ihrem Gesetztseyn zu sich selbst zurückgekommen, und dadurch absolut ist. Diese Wechselwirkung ist hiermit die sich wieder aufhebende Erscheinung; die Offenbarung des Scheins der Kausalität, worin die Ursache als Ursache ist, daß er Schein ist. Diese unendliche Reflexion in sich selbst, daß das An- und Fürsichseyn erst dadurch ist, daß es Gesetztseyn ist, ist die Vollendung der Substanz. Aber diese Vollendung ist nicht mehr die Substanz selbst, sondern ist ein Höheres, der Begriff das Subjekt. Der Uebergang des Substantialitäts-Verhältnisses geschieht durch seine eigene immanente Nothwendigkeit, und ist weiter nichts, als die Manifestation ihrer selbst, daß der Begriff ihre Wahrheit, und die Freiheit die Wahrheit der Nothwendigkeit ist.
Es ist schon früher im zweiten Buch der objektiven Logik S. 194 f. Anm. erinnert worden, daß die Philosophie, welche sich auf den Standpunkt der Substanz stellt und darauf stehen bleibt, das System des Spinoza ist. Es ist daselbst zugleich der Mangel dieses Systems sowohl der Form als Materie nach aufgezeigt worden. Ein Anderes aber ist die Widerlegung desselben. In Rücksicht auf die Widerlegung eines philosphischen Systems ist anderwärts gleichfalls die allgemeine Bemerkung gemacht worden, daß daraus die schiefe Vorstellung zu verbannen ist, als ob das System als durchaus falsch dargestellt werden solle, und als ob das wahre System dagegen dem falschen nur entgegengesetzt sey. Aus dem Zusammenhange, in welchem hier das spinozistische System vorkommt, geht von selbst der wahre Standpunkt desselben und der Frage, ob es wahr oder falsch sey, hervor. Das Substantialitäts-Verhältniß erzeugte sich durch die Natur des Wesens; dieß Verhältniß, so wie seine zu einem Ganzen erweiterte Darstellung in einem Systeme ist daher ein nothwendiger Standpunkt, auf welchen das Absolute sich stellt. Ein solcher Standpunkt ist daher nicht als eine Meinung, eine subjektive, beliebige Vorstellungs- und Denkweise eines Individuums, als eine Verirrung der Spekulation, anzusehen; diese findet sich vielmehr auf ihrem Wege nothwendig darauf versetzt, und insofern ist das System vollkommen wahr. – Aber es ist nicht der höchste Standpunkt. Allein insofern kann das System nicht als falsch, als der Widerlegung bedürftig und fähig angesehen werden; sondern nur dieß daran ist als das Falsche zu betrachten, daß es der höchste Standpunkt sey. Das wahre System kann daher auch nicht das Verhältniß zu ihm haben, ihm nur entgegengesetzt zu seyn; denn so wäre dieß Entgegengesetzte selbst ein Einseitiges. Vielmehr als das Höhere muß es das Untergeordnete in sich enthalten.
Ferner muß die Widerlegung nicht von Außen kommen, d. h. nicht von Annahmen ausgehen, welche außer jenem System liegen, denen es nicht enspricht. Es braucht jene Annahmen nur nicht anzuerkennen; der Mangel ist nur für den ein Mangel, welcher von den auf sie gegründeten Bedürfnissen und Forderungen ausgeht. Insofern ist gesagt worden, daß wer die Freiheit und Selbstständigkeit des selbstbewußten Subjekts nicht für sich als entschieden voraussetze, für den könne keine Widerlegung des Spinozismus Statt finden. Ohnehin ignorirt ein so hoher, und in sich schon so reicher Standpunkt, als das Substantialitäts-Verhältniß, jene Annahmen nicht, sondern enthält sie auch; eins der Attribute der spinozistischen Substanz ist das Denken. Er versteht vielmehr die Bestimmungen, unter welchen diese Annahmen ihm widerstreiten, aufzulösen und in sich zu ziehen, so daß sie in demselben, aber in den ihm angemessenen Modifikationen, erscheinen. Der Nerv des äußerlichen Widerlegens beruht dann allein darauf, die entgegengesetzten Formen jener Annahmen, z. B. das absolute Selbstbestehen des denkenden Individuums gegen die Form des Denkens, wie es in der absoluten Substanz mit der Ausdehnung identisch gesetzt wird, seiner Seits steif und fest zu halten. Die wahrhafte Widerlegung muß in die Kraft des Gegners eingehen und sich in den Umkreis seiner Stärke stellen; ihn außerhalb seiner selbst angreifen und da Recht zu behalten, wo er nicht ist, fördert die Sache nicht. Die einzige Widerlegung des Spinozismus kann daher nur darin bestehen, daß sein Standpunkt zuerst als wesentlich und nothwendig anerkannt werde, daß aber zweitens dieser Standpunkt aus sich selbst auf den höhern gehoben werde. Das Substantialitäts-Verhältniß, ganz nur an und für sich selbst betrachtet, führt sich zu seinem Gegentheil, dem Begriffe, über. Die im letzten Buch enthaltene Exposition der Substanz, welche zum Begriffe überführt, ist daher die einzige und wahrhafte Widerlegung des Spionzismus. Sie ist die Enthüllung der Substanz, und diese ist die Genesis des Begriffs, deren Haupt-Momente oben zusammengestellt worden. – Die Einheit der Substanz ist ihr Verhältniß der Nothwendigkeit; aber so ist sie nur innere Nothwendigkeit; indem sie durch das Moment der absoluten Negativität sich setzt, wird sie manifestirte oder gesetzte Identität, und damit die Freiheit, welche die Identität des Begriffs ist. Dieser, die aus der Wechselwirkung resultirende Totalität, ist die Einheit der beiden Substanzen der Wechselwirkung, so daß sie aber nunmehr der Freiheit angehören, indem sie nicht mehr ihre Identität als ein Blindes, das heißt Innerliches, sondern daß sie wesentlich die Bestimmung haben, als Schein oder Reflexions-Momente zu seyn, wodurch jede mit ihrem Andern oder ihrem Gesetztseyn ebenso unmittelbar zusammengegangen und jede ihr Gesetztseyn in sich selbst enthält, somit in ihrem Andern schlechthin nur als identisch mit sich gesetzt ist.
Im Begriffe hat sich daher das Reich der Freiheit eröffnet. Er ist das freie, weil die an und für sich seyende Identität, welche die Nothwendigkeit der Substanz ausmacht, zugleich als aufgehoben, oder als Gesetztseyn ist, und dieß Gesetztseyn, als sich auf sich selbst beziehend, eben jene Identiät ist. Die Dunkelheit der im Kausal-Verhältnisse stehenden Substanzen für einander ist verschwunden, denn die Ursprünglichkeit ihres Selbstbestehens ist in Gesetztseyn übergegangen, und dadurch zur sich selbst durchsichtigen Klarheit geworden; die ursprüngliche Sache ist dieß indem sie nur die Ursache ihrer selbst ist, und dieß ist die zum Begriffe befreite Substanz.
Es ergiebt sich hieraus für den Begriff sogleich folgende nähere Bestimmung. Weil das An- und Fürsichseyn unmittelbar als Gesetztseyn ist, ist der Begriff in seiner einfachen Beziehung auf sich selbst absolute Bestimmtheit; aber welche ebenso als sich nur auf sich beziehend unmittelbar einfache Identität ist. Aber diese Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst, als das Zusammengehen derselben mit sich, ist ebenso sehr die Negation der Bestimmtheit, und der Begriff ist als diese Gleichheit mit sich selbst das Allgemeine. Aber diese Identität hat so sehr die Bestimmung der Negativität; sie ist die Negation oder Bestimmtheit, welche sich auf sich bezieht, so ist der Begriff Einzelnes. Jedes von ihnen ist die Totalität, jedes enthält die Bestimmung des Andern in sich, und darum sind diese Totalitäten ebenso schlechthin nur Eine, als diese Einheit die Diremition ihre selbst in den freien Schein dieser Zweiheit ist; – einer Zweiheit, welche in dem Unterschied des Einzelnen und Allgemeinen als vollkommener Gegensatz erscheint, der aber so sehr Schein ist, daß, indem das eine begriffen und ausgesprochen wird, darin das Andere unmittelbar begriffen und ausgesprochen ist.
Das so eben Vorgetragene ist als der Begriff des Begriffes zu betrachten. Wenn derselbe von demjenigen abzuweichen scheinen kann, was man sonst unter Begriff verstehe, so könnte verlangt werden, daß aufgezeigt würde, wie dasselbe, was hier als der Begriff sich ergeben hat, in anderen Vorstellungen oder Erklärungen enthalten sey. Einer Seits kann es jedoch nicht um eine durch die Autorität des gewöhnlichen Verstehens begründete Bestätigung zu thun seyn; in der Wissenschaft des Begriffes kann dessen Inhalt und Bestimmung allein durch die immanenten Deduktion bewährt werden, welche seine Genesis enthält, und welche bereits hinter uns liegt. Auf der andern Seite muß wohl an sich in demjenigen, was sonst als der Begriff des Begriffs vorgelegt wird, der hier deducirte zu erkennen seyn. Aber es ist nicht so leicht, das aufzufinden, was andere von der Natur des Begriffes gesagt haben. Denn meistens befassen sie sich mit dieser Aufsuchung gar nicht, und setzen voraus, daß jeder es schon von selbst verstehe, wenn man von dem Begriffe spreche. Neuerlich konnte man sich der Bemühung mit dem Begriffe um so mehr überhoben glauben, da, wie es eine Zeit lang Ton war, der Einbildungskraft, dann dem Gedächtnisse alles mögliche Schlimme nachzusagen, es in der Philosophie seit geraumer Zeit zur Gewohnheit geworden, und zum Theil noch gegenwärtig ist, auf den Begriff alle üble Nachrede zu häufen, ihn, der das Höchste des Denkens ist, verächtlich zu machen und dagegen für den höchsten, sowohl scientifischen als moralischen, Gipfel das Unbegreifliche und das Nichtbegreifen anzusehen.
Ich beschränke mich hier auf eine Bemerkung, die für das Auffassen der hier entwickelten Begriffe dienen kann, und es erleichtern mag, sich darein zu finden. Der Begriff, insofern er zu einer solchen Existenz gediehen ist, welche selbst frei ist, ist nichts Anderes als Ich oder das reine Selbstbewußtseyn. Ich habe wohl Begriffe, das heißt, bestimmt Begriffe; aber Ich ist der reine Begriff selbst, der als Begriff zum Daseyn gekommen ist. Wenn man daher an die Grundbestimmungen, welche die Natur des Ich ausmachen, erinnert, so darf man voraussetzen, daß an etwas Bekanntes, d. i. der Vorstellung Geläufiges, erinnert wird. Ich aber ist diese erstlich reine sich auf sich beziehende Einheit, und dieß nicht unmittelbar, sondern indem es von aller Bestimmtheit und Inhalt abstrahirt, und in die Freiheit der schrankenlosen Gleichheit mit sich selbst zurückgeht. So ist es Allgemeinheit; Einheit, welche nur durch jenes negative Verhalten, welches als das Abstrahiren erscheint, Einheit mit sich ist, und dadurch alles Bestimmtseyn in sich aufgelöst enthält. Zweitens ist Ich ebenso unmittelbar als die sich auf sich selbst beziehende Negativität, Einzelnheit absolutes Bestimmtseyn, welches sich Anderem gegenüberstellt, und es ausschließt; individuelle Persönlichkeit. Jene absolute Allgemeinheit, die ebenso unmittelbar absolute Vereinzelung ist, und ein An- und Fürsichseyn, welches schlechthin Gesetztseyn und nur dieß An- und Fürsichseyn durch die Einheit mit dem Gesetztseyn ist, macht ebenso die Natur des Ich, als des Begriffes aus; von dem einen und dem Andern ist nichts zu begreifen, wenn nicht die angegebenen beiden Momente zugleich in ihrer Abstraktion und zugleich in ihrer vollkommenen Einheit aufgefaßt werden. Wenn nach der gewöhnlichen Weise von dem Verstande, den Ich habe, gesprochen wird, so versteht man darunter ein Vermögen oder Eigenschaft, die in dem Verhältnisse zu Ich stehe, wie die Eigenschaft des Dings zum Dinge selbst, – einem unbestimmten Substrate, welches nicht der wahrhafte Grund und das Bestimmende seiner Eigenschaft sey. Nach dieser Vorstellung habe Ich Begriffe und den Begriff, wie ich auch einen Rock, Farbe und andere äußerliche Eigenschaften habe.
– Kant ist über diese äußerliche Verhältniß des Verstandes als des Vermögens der Begriffe, und der Begriffe selbst, zum Ich, hinausgegangen. Es gehört zu den tiefsten und richtigsten Einsichten, die sich in der Kritik der Vernunft finden, daß die Einheit, die das Wesen des Begriffs ausmacht, als die ursprünglich-synthetische Einheit der Apperception, als Einheit des: Ich denke, oder des Selbstbewußtseyns erkannt wird. – Dieser Satz macht die sogenannte transcendentale Deduktion der Kategorie aus; sie hat aber von jeher für eines der schwersten Stücke der kantischen Philosophie gegolten, – wohl aus keinem andern Grunde, als weil sie fordert, daß über die bloße Vorstellung des Verhältnisses, in welchem Ich und der Verstand oder der die Begriffe zu einem Ding und seinen Eigenschaften oder Accidenzen stehen, zum Gedanken hinausgegangen werden soll. – Objekt, sagt Kant, Kritik der r. V. S. 137, 2. Ausg., ist das, in dessen Begriff das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung vereinigt ist. Alle Vereinigung der Vorstellungen erfordert aber Einheit des Bewußtseyns in der Synthesis derselben. Folglich ist diese Einheit des Bewußtseyns dasjenige, was allein die Beziehung der Vorstellungen auf einen Gegenstand, mithin ihre objektive Gültigkeit, ausmacht, und worauf selbst die Möglichkeit des Verstandes beruht. Kant unterscheidet die subjektive Einheit des Bewußtseyns hiervon, die Einheit der Vorstellung, ob ich mir eines Mannigfaltigen als zugleich oder nach einander bewußt bin, was von empirischen Bedingungen abhänge. Die Principien dagegen der objektiven Bestimmung der Vorstellungen seyen allein aus dem Grundsatze der transcendentalen Einheit der Apperception abzuleiten. Durch die Kategorien, welche diese objektiven Bestimmungen sind, werde das Mannigfaltige gegebener Vorstellungen so bestimmt, daß es zur Einheit des Bewußtseyns gebracht werde. – Nach dieser Darstellung ist die Einheit des Begriffs dasjenige, wodurch etwas nicht bloße Gefühlsbestimmung, Anschauung oder auch bloße Vorstellung, sondern Objekt ist, welche objektive Einheit, die Einheit des Ich mit sich selbst ist. – Das Begreifen eines Gegenstandes besteht in der That in nichts Anderem, als daß Ich denselben sich zu eigen macht, ihn durchdringt, und ihn in seine eigene Form, d. i. in die Allgemeinheit, welche unmittelbar Bestimmtheit, oder Bestimmtheit, welche unmittelbar Allgemeinheit ist, bringt. Der Gegenstand in der Anschauung oder auch in der Vorstellung ist noch ein Aeußerliches, Fremdes. Durch das Begreifen wird das An- und Fürsichseyn, das er im Anschauen und Vorstellen hat, in ein Gesetztseyn verwandelt; Ich durchdringt ihn denkend. Wie er aber im Denken ist, so ist er erst an und für sich; wie er in der Anschauung oder Vorstellung ist, ist er Erscheinung; das Denken hebt seine Unmittelbarkeit, mit der er zunächst vor uns kommt, auf, und macht so ein Gesetztseyn aus ihm; dieß sein Gesetztseyn aber ist sein An- und Fürsichseyn, oder seine Objektivität. Diese Objektivität hat der Gegenstand somit im Begriffe, und dieser ist die Einheit des Selbstbewußtseyns, in die er aufgenommen worden; seine Objektivität oder der Begriff ist daher selbst nichts Anderes, als die Natur des Selbstbewußtseyns; hat keine andere Momente oder Bestimmungen, als das Ich selbst.
Hiernach rechtfertigt es sich durch einen Hauptsatz der kantischen Philosophie, daß, um das zu erkennen, was der Begriff sey, an die Natur des Ich erinnert wird. Umgekehrt aber ist hierzu nothwendig, den Begriff des Ich aufgefaßt zu haben, wie er vorhin angeführt worden. Wenn bei der bloßen Vorstellung des Ich stehen geblieben wird, wie sie unserem gewöhnlichen Bewußtseyn vorgeschwebt, so ist Ich nur das einfache Ding, welches auch Seele genannt wird, dem der Begriff als ein Besitz oder Eigenschaft inhärirt. Diese Vorstellung, welche sich nicht damit einläßt, weder Ich noch den Begriff zu begreifen, kann nicht dazu dienen, das Begreifen des Begriffs zu erleichtern oder näher zu bringen.
Die angeführte kantische Darstellung enthält noch zwei Seiten, die den Begriff betreffen, und einige weitere Bemerkungen nothwendig machen. Vor's Erste sind der Stufe des Verstandes die Stufen des Gefühls und der Anschauung vorausgeschickt; und es ist ein wesentlicher Satz der kantischen Transcendentalphilosophie, daß die Begriffe ohne Anschauung leer sind, und allein als Beziehung des durch die Anschauung gegebenen Mannigfaltigen Gültigkeit haben. Zweitens ist der Begriff als das Objektive der Erkenntniß angegeben worden, somit als die Wahrheit. Aber auf der andern Seite wird derselbe als etwas bloß Subjektives genommen, aus dem sich die Realität, unter welcher, da sie der Subjektivität gegenübergestellt wird, die Objektivität zu verstehen ist, nicht herausklauben lasse; und überhaupt wird der Begriff und das Logische für etwas nur Formelles erklärt, das, weil es von dem Inhalt abstrahire, die Wahrheit nicht enthalte.
Was nun erstens jenes Verhältniß des Verstandes oder Begriffs zu den ihm vorausgesetzten Stufen betrifft, so kommt es darauf an, welches die Wissenschaft ist, die abgehandelt wird, um die Form jener Stufen zu bestimmen. In unserer Wissenschaft, als der reinen Logik, sind diese Stufen Seyn und Wesen. In der Psychologie sind es das Gefühl und die Anschauung, und dann die Vorstellung überhaupt, welche dem Verstande vorausgeschickt werden. In der Phänomenologie des Geistes, als der Lehre vom Bewußtseyn, wurde durch die Stufen des sinnlichen Bewußtseyns und dann des Wahrnehmens zum Verstande aufgestiegen. Kant schickt ihm nur Gefühl und Anschauung voraus. Wie unvollständig zunächst diese Stufenleiter ist, giebt er schon selbst dadurch zu erkennen, daß er als Anhang zu der transcendentalen Logik oder Verstandeslehre noch eine Abhandlung über die Reflexions-Begriffe hinzufügt; – eine Sphäre, welche zwischen der Anschauung und dem Verstande, oder dem Seyn und Begriffe liegt. Ueber die Sache selbst ist vor's Erste zu bemerken, daß jene Gestalten von Anschauung, Vorstellung und dergleichen dem selbstbewußten Geiste angehören, der als solcher nicht in der logischen Wissenschaft betrachtet wird. Die reinen Bestimmungen von Seyn, Wesen und Begriff machen zwar auch die Grundlage und das innere einfache Gerüste der Formen des Geistes aus; der Geist als anschauend, ebenso als sinnliches Bewußtseyn, ist in der Bestimmtheit des unmittelbaren Seyns, so wie der Geist als vorstellend, wie auch als wahrnehmendes Bewußtseyn sich vom Seyn auf die Stufe des Wesens oder der Reflexion erhoben hat. Allein diese konkreten Gestalten gehen die logische Wissenschaft so wenig an, als die konkreten Formen, welche die logischen Bestimmungen in der Natur annehmen, und welche Raum und Zeit, alsdann der sich erfüllende Raum und Zeit, als unorganische Natur, und die organische Natur seyn würde. Ebenso ist hier auch der Begriff, nicht als Aktus des selbstbewußten Verstandes, nicht der subjektive Verstand zu betrachten, sondern der Begriff an und für sich, welcher ebenso wohl eine Stufe der Natur, als des Geistes ausmacht. Das Leben oder die organische Natur ist diese Stufe der Natur, auf welcher der Begriff hervortritt; aber als blinder, sich selbst nicht fassender, d. h. nicht denkender Begriff; als solcher kommt er nur dem Geiste zu. Von jener ungeistigen aber sowohl, als von dieser geistigen Gestalt des Begriffes ist seine logische Form unabhängig, es ist hierüber schon in der Einleitung die nöthige Vorerinnerung gemacht worden; es ist dieß eine Bedeutung, welche nicht erst innerhalb der Logik zu rechtfertigen ist, sondern mit der man vor derselben im Reinen seyn muß. Wie nun aber auch die Formen gestaltet seyn möchten, welche dem Begriffe vorangehen, so kommt es zweitens auf das Verhältniß an, in welchem der Begriff zu denselben gedacht wird. Dieß Verhältniß wird sowohl in der gewöhnlichen psychologischen Vorstellung, als auch in der kantischen Transcendentalphilosophie so angenommen, daß der empirische Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung und Vorstellung zuerst für sich da ist, und daß dann der Verstand dazu hintrete, Einheit in denselben bringe, und ihn durch Abstraktion in die Form der Allgemeinheit erhebe. Der Verstand ist auf diese Weise eine für sich leere Form, welche Theils nur durch jenen gegebenen Inhalt Realität erhält, Theils von ihm abstrahirt, nämlich ihn als etwas, aber nur für den Begriff Unbrauchbares wegläßt. Der Begriff ist in dem einen und dem andern Thun nicht das Unabhängige, nicht das Wesentliche und Wahre jenes vorausgehenden Stoffes, welches vielmehr die Realität an und für sich ist, die sich aus dem Begriffe nicht herausklauben läßt.
Es muß nun allerdings zugegeben werden, daß der Begriff als solcher noch nicht vollständig ist, sondern in die Idee sich erheben muß, welche erst die Einheit des Begriffs und der Realität ist; wie sich in dem Verfolge durch die Natur des Begriffes selbst ergeben muß. Denn die Realität, die er sich giebt, darf nicht als ein Aeußerliches aufgenommen, sondern muß nach wissenschaftlicher Forderung aus ihm selbst abgeleitet werden. Aber es ist wahrhaftig nicht jener durch die Anschauung und die Vorstellung gegebene Stoff, welcher gegen den Begriff als das Reale geltend gemacht werden darf. "Es ist nur ein Begriff", pflegt man zu sagen, indem man nicht nur die Idee, sondern das sinnliche, räumliche und zeitliche handgreifliche Daseyn als etwas gegenüberstellt, das vortrefflicher sey, als der Begriff. Das Abstrakte hält man dann darum für geringer, als das Konkrete, weil aus jenem so viel dergleichen Stoff weggelassen worden sey. Das Abstrahiren hat in dieser Meinung die Bedeutung, daß aus dem Konkreten nur zu unserem subjektiven Behuf ein oder das andere Merkmal so herausgenommen werden, daß mit dem Weglassen so vieler anderer Eigenschaften und Beschaffenheiten des Gegenstandes denselben an ihrem Werthe und ihrer Würde nichts benommen seyn solle; sondern sie als das Reelle, nur auf der andern Seite drüben, noch immer als völlig Geltendes gelassen werden; so daß es nur das Unvermögen des Verstandes sey, solchen Reichthum nicht aufzunehmen, und sich mit der dürftigen Abstraktion begnügen zu müssen. Wenn nun der gegebene Stoff der Anschauung und das Mannigfaltige der Vorstellung als das Reelle gegen das Gedachte und den Begriff genommen wird, so ist dieß eine Ansicht, welche abgelegt zu haben nicht nur Bedingung des Philosophirens ist, sondern schon von der Religion vorausgesetzt wird; wie ist ein Bedürfniß und der Sinn derselben möglich, wenn die flüchtige und oberflächliche Erscheinung des Sinnlichen und Einzelnen noch für das Wahre gehalten wird? Die Philosophie aber giebt die begriffene Einsicht, was es mit der Realität des sinnlichen Seyns für eine Bewandniß habe, und schickt jene Stufen des Gefühls und der Anschauung, des sinnlichen Bewußtseyns u. s. f. insofern dem Verstande voraus, als sie in dessen Werden seine Bedingungen, aber nur so sind, daß der Begriff aus ihrer Dialektik und Richtigkeit als ihr Grund hervorgeht, nicht aber, daß er durch ihre Realität bedingt wäre. Das abstrahirende Denken ist daher nicht als bloßes Auf-die-Seite-stellen des sinnlichen Stoffes zu betrachten, welcher dadurch in seiner Realität keinen Eintrag leide, sondern es ist vielmehr das Aufheben und die Reduktion desselben als bloßer Erscheinung auf das Wesentliche, welches nur im Begriff sich manifestirt.
Wenn das freilich nur als ein Merkmal oder Zeichen dienen soll, was von der konkreten Erscheinung in den Begriff aufzunehmen sey, so darf es allerdings auch irgend eine nur sinnliche einzelne Bestimmung des Gegenstandes seyn, die wegen irgend eines äußerlichen Interesses aus den anderen herausgewählt wird, und von gleicher Art und Natur, wie die übrigen, ist.
Ein hauptsächlicher Mißverstand, welcher hierbei obwaltet, ist, als ob das natürliche Princip, oder der Anfang, von dem in der natürlichen Entwickelung oder in der Geschichte des sich bildenden Individuums ausgegangen wird, das Wahre und im Begriffe Erste sey. Anschauung oder Seyn sind wohl der Natur nach das Erste oder die Bedingung für den Begriff, aber sie sind darum nicht das an und für sich Unbedingte, im Begriffe hebt sich vielmehr ihre Realität und damit zugleich der Schein auf, den sie als das bedingende Reelle hatten. Wenn es nicht um die Wahrheit, sondern nur um die Historie zu thun ist, wie es im Vorstellen und dem erscheinenden Denken zugehe, so kann man allerdings bei der Erzählung stehen bleiben, daß wir mit Gefühlen und Anschauungen anfangen, und der Verstand aus dem Mannigfaltigen derselben eine Allgemeinheit oder ein Abstraktes herausziehe, und begreiflich jene Grundlage dazu nöthig habe, welche bei diesem Abstrahiren noch in der ganzen Realität, mit welcher sie sich zuerst zeigte, dem Vorstellen stehen bleibe. Aber die Philosophie soll keine Erzählung dessen seyn, was geschieht, sondern eine Erkenntniß dessen, was wahr darin ist, und aus dem Wahren soll sie ferner das begreifen, was in der Erzählung als ein bloßes Geschehen erscheint.
Wenn in der oberflächlichen Vorstellung von dem, was der Begriff ist, alle Mannigfaltigkeit außer dem Begriffe steht, und diesem nur die Form der abstrakten Allgemeinheit oder der leeren Reflexionsidentität zukommt, so kann schon zunächst daran erinnert werden, daß auch sonst für die Angaben eines Begriffs oder die Definition, zu der Gattung, welche selbst schon eigentlich nicht rein abstrakte Allgemeinheit ist, ausdrücklich auch die specifische Bestimmtheit gefordert wird. Wenn nur mit etwas denkender Betrachtung darauf reflektirt würde, was dieß sagen will, so würde sich ergeben, daß damit das Unterscheiden als ein ebenso wesentliches Moment des Begriffes angesehen wird. Kant hat diese Betrachtung durch den höchst wichtigen Gedanken eingeleitet, daß es synthetische Urtheile a priori
gebe. Diese ursprüngliche Synthesis der Apperception ist eines der tiefsten Principien für die spekulative Entwickelung; sie enthält den Anfang zum wahrhaften Auffassen der Natur des Begriffs, und ist jener leeren Identität oder abstrakten Allgemeinheit, welche keine Synthesis in sich ist, vollkommen entgegengesetzt. – Diesem Anfange entspricht jedoch die weitere Ausführung wenig. Schon der Ausdruck: Synthesis leitet leicht wieder zur Vorstellung einer äußerlichen Einheit, und bloßen Verbindung von solchen, die an und für sich getrennt sind. Alsdann ist die kantische Philosophie nur bei dem psychologischen Reflexe des Begriffs stehen geblieben, und ist wieder zur Behauptung der bleibenden Bedingtheit des Begriffs durch ein Mannigfaltiges der Anschauung zurück gegangen. Sie hat die Verstandeserkenntnisse und die Erfahrung nicht darum als einen erscheinenden Inhalt ausgesprochen, weil die Kategorien selbst nur endliche sind, sondern aus dem Grunde eines psychologischen Idealismus, weil sie nur Bestimmungen seyen, die vom Selbstbewußtseyn herkommen. Auch gehört hierher, daß der Begriff wieder ohne das Mannigfaltige der Anschauung inhaltslos und leer seyn soll, ungeachtet er a priori
eine Synthesis sey; indem er dieß ist, hat er ja die Bestimmtheit und den Unterschied in sich selbst, Indem sie die Bestimmtheit des Begriffs, damit die absolute Bestimmtheit, die Einzelnheit, ist, ist der Begriff Grund und Quelle aller endlichen Bestimmtheit und Mannigfaltigkeit. Die formelle Stellung, welche er als Verstand behält, wird in der kantischen Darstellung dessen, was Vernunft sey, vollendet. In der Vernunft, der höchsten Stufe des Denkens, sollte man erwarten, der Begriff werde die Bedingtheit, in welcher er auf der Stufe des Verstandes noch erscheint, verlieren, und zur vollendeten Wahrheit kommen. Diese Erwartung wird aber getäuscht. Dadurch, daß Kant das Verhalten der Vernunft zu den Kategorien als nur dialektisch bestimmt, und zwar das Resultat dieser Dialektik schlechthin nur als das unendliche Nichts auffaßt, so verliert die unendliche Einheit der Vernunft auch noch die Synthesis und damit jenen Anfang eines spekulativen, wahrhaft unendlichen Begriffs, sie wird zu der bekannten ganz formellen, bloß regulativen Einheit des systematischen Verstandesgebrauchs. Es wird für einen Mißbrauch erklärt, daß die Logik, die bloß ein Kanon der Beurtheilung seyn solle, als ein Organon zur Hervorbringung objektiver Einsichten angesehen werde. Die Vernunftbegriffe, in denen man eine höhere Kraft und tiefern Inhalt ahnen mußte, haben nichts Konstitutives mehr, wie noch die Kategorien; sie sind bloße Ideen; es soll ganz wohl erlaubt seyn, sie zu gebrauchen, aber mit diesen intelligibeln Wesen, in denen sich alle Wahrheit ganz aufschließen sollte, soll weiter nichts gemeint seyn, als Hypothesen, denen eine Wahrheit an und für sich zuzuschreiben, eine völlige Willkür und Tollkühnheit seyn würde, da sie – in keiner Erfahrung vorkommen können. – Hätte man es je denken sollen, daß die Philosophie den intelligibeln Wesen darum die Wahrheit absprechen würde, weil sie des räumlichen und zeitlichen Stoffes der Sinnlichkeit entbehren?
Es hängt hiermit unmittelbar der Gesichtspunkt zusammen, in Rücksicht auf welchen der Begriff und die Bestimmung der Logik überhaupt zu betrachten ist, und der in der kantischen Philosophie auf die gleiche Weise, wie insgemein genommen wird; das Verhältniß nämlich des Begriffs und seiner Wissenschaft zur Wahrheit selbst. Es ist vorhin aus der kantischen Deduktion der Kategorien angeführt worden, daß nach derselben das Objekt, als in welchem das Mannigfaltige der Anschauung vereinigt ist, nur diese Einheit ist durch die Einheit des Selbstbewußtseyns. Die Objektivität des Denkens ist also hier bestimmt ausgesprochen, eine Identität des Begriffs und des Dinges, welche die Wahrheit ist. Auf gleiche Weise wird auch insgemein zugegeben, daß, indem das Denken einen gegebenen Gegenstand sich aneignet, dieser dadurch eine Veränderung erleidet, und aus einem sinnlichen zu einem gedachten gemacht werde; daß aber diese Veränderung nicht nur nichts an seiner Wesentlichkeit ändere, sondern daß er vielmehr erst in seinem Begriffe in seiner Wahrheit; in der Unmittelbarkeit, in welcher er gegeben ist, aber nur Erscheinung und Zufälligkeit, daß die Erkenntniß des Gegenstandes, welche ihn begreift, die Erkenntniß desselben, wie er an und für sich ist, und der Begriff seine Objektivität selbst sey. Auf der andern Seite wird aber ebenso wieder behauptet, wir können die Dinge doch nicht erkennen, wie sie an und für sich seyen, und die Wahrheit sey für die erkennende Vernunft unzugänglich; jene Wahrheit, welche in der Einheit des Objekts und des Begriffs besteht, sey doch nur Erscheinung; und zwar nun wieder aus dem Grunde, weil der Inhalt nur das Mannigfaltige der Anschauung sey. Es ist hierüber schon daran erinnert worden, daß eben im Begriffe vielmehr diese Mannigfaltigkeit, insofern sie der Anschauung im Gegensatze gegen den Begriff angehört, aufgehoben werde, und der Gegenstand durch den Begriff in seine nicht zufällig Wesenheit zurückgeführt sey; diese tritt in die Erscheinung, darum eben ist die Erscheinung nicht bloß ein Wesenloses, sondern Manifestation des Wesens. Die aber ganz frei gewordene Manifestation desselben ist der Begriff. – Diese Sätze, an welche hier erinnert wird, sind darum keine dogmatische Assertionen, weil sich aus der ganzen Entwickelung des Wesens durch sich selbst hervorgegangene Resultate sind. Der jetzige Standpunkt, auf welchen diese Entwickelung geführt hat, ist, daß die Form des Absoluten, welche höher als Seyn und Wesen der Begriff ist. Indem er nach dieser Seite, Seyn und Wesen, wozu auch bei anderen Ausgangspunkten Gefühl und Anschauung und Vorstellung gehören, und welche als seine vorangehenden Bedingungen erschienen, sich unterworfen und sich als ihren unbedingten Grund erwiesen hat, so ist nun noch die zweite Seite übrig, deren Abhandlung dieses dritte Buch der Logik gewidmet ist, die Darstellung nämlich, wie er die Realität, welche in ihm verschwunden, in und aus sich bildet. Es ist daher allerdings zugegeben worden, daß die Erkenntniß, welche nur bei dem Begriff rein als solchem steht, noch unvollständig ist und nur erst zur abstrakten Wahrheit gekommen ist. Aber ihre Unvollständigkeit liegt nicht darin, daß sie jener vermeintlichen Realität, die im Gefühl und Anschauung gegeben sey, entbehre; sondern daß der Begriff noch nicht seine eigene aus ihm selbst erzeugte Realität sich gegeben hat. Darin besteht die gegen und an dem empirischen Stoff und genauer an seinen Kategorien und Reflexions-Bestimmungen erwiesene Absolutheit des Begriffes, daß derselbe nicht, wie er außer und vor dem Begriffe erscheint, Wahrheit habe, sondern allein in seiner Idealität, oder Identität mit dem Begriffe. Die Herleitung des Reellen aus ihm, wenn man es Herleitung nennen will, besteht zunächst wesentlich darin, daß der Begriff in seiner formellen Abstraktion sich als unvollendet zeigt, und durch die in ihm selbst gegründete Dialektik zur Realität so übergeht, daß er sie aus sich erzeugt, aber nicht, daß er zu einer fertigen, ihm gegenüber gefundenen Realität wieder zurückfällt, und zu etwas, das sich als das Unwesentliche der Erscheinung kund gethan, seine Zuflucht nimmt, weil er, nachdem er sich um ein Besseres umgesehen, doch dergleichen nicht gefunden habe. – Es wird immer als etwas Verwundernswürdiges ausgezeichnet werden, wie die kantische Philosophie dasjenige Verhältniß des Denkens zum sinnlichen Daseyn, bei dem sie stehen blieb, für ein nur relatives Verhältniß der bloßen Erscheinung erkannte, und eine höhere Einheit beider in der Idee überhaupt, und z. B. in der Idee eines anschauenden Verstandes sehr wohl anerkannte und aussprach, doch bei jenem relativen Verhältnisse und bei der Behauptung stehen geblieben ist, daß der Begriff schlechthin von der Realität getrennt sey und bleibe, – somit als die Wahrheit dasjenige behauptete, was sie als endliche Erkenntniß aussprach, und das für überschwenglich, unerlaubt und für Gedankendinge erklärte, was sie als Wahrheit erkannte, und wovon sie den bestimmten Begriff aufstellte.
Indem es zunächst hier die Logik, die Wissenschaft überhaupt ist, von derem Verhältnisse zur Wahrheit die Rede ist, so muß ferner noch zugegeben werden, daß jene als die formelle Wissenschaft nicht auch diejenige Realität enthalten können und solle, welche der Inhalt weiterer Theile der Philosophie, der Wissenschaften der Natur und des Geistes, ist. Diese konkreten Wissenschaften treten allerdings zu einer reellern Form der Idee heraus als die Logik, aber zugleich nicht so, daß sie zu jener Realität sich wieder umwendeten, welche das über seine Erscheinung zu Wissenschaft erhobene Bewußtseyn aufgegeben, oder auch zum Gebrauch von Formen, wie die Kategorien und Reflexions-Bestimmungen sind, deren Endlichkeit und Unwahrheit sich in der Logik dargestellt hat, wieder zurückkehrten. Vielmehr zeigt die Logik die Erhebung der Idee zu der Stufe, von daraus sie die Schöpferin der Natur wird und zur Form einer konkreten Unmittelbarkeit überschreitet, deren Begriff aber auch diese Gestalt wieder zerbricht, um zu sich selbst, als konkreter Geist, zu werden. Gegen diese konkreten Wissenschaften, welche aber das Logische oder den Begriff zum innern Bildner haben und behalten, wie sie es zum Vorbildner hatten, ist die Logik selbst allerdings die formelle Wissenschaft, aber die Wissenschaft der absoluten Form, welche in sich Totalität ist, und die reine Idee der Wahrheit selbst enthält. Diese absolute Form hat an ihr selbst ihren Inhalt oder Realität; der Begriff, indem er nicht die triviale, leere Identität ist, hat in dem Momente seiner Negativität oder des absoluten Bestimmens die unterschiedenen Bestimmungen; der Inhalt ist überhaupt nichts Anderes als solche Bestimmungen der absoluten Form; der durch sie selbst gesetzte, und daher auch ihr angemessene Inhalt. – Diese Form ist darum auch von ganz anderer Natur, als gewöhnlich die logische Form genommen wird. Sie ist schon für sich selbst die Wahrheit, indem dieser Inhalt seiner Form, oder diese Realität ihrem Begriffe angemessen ist, und die reine Wahrheit, weil dessen Bestimmungen noch nicht die Form eines absoluten Andersseyns oder der absoluten Unmittelbarkeit haben. – Kant, indem er Kr. der r. Vern. S. 83 in Beziehung auf die Logik, auf die alte und berühmte Frage: Was die Wahrheit sey? zu reden kommt, schenkt vor's Erste als etwas Triviales die Namenerklärung, daß sie die Uebereinstimmung der Erkenntniß mit ihrem Gegenstande sey; – eine Definition, die von großem, ja von dem höchsten Werthe ist. Wenn man sich derselben bei der Grundbehauptung des transcendentalen Idealismus erinnert, daß die Vernunfterkenntniß die Dinge an sich zu erfassen nicht vermögend sey, daß die Realität schlechthin außer dem Begriffe liege, so zeigt sich sogleich, daß eine solche Vernunft, die sich mit ihrem Gegenstande, den Dingen an sich, nicht in Uebereinstimmung zu stezen vermag, und die Dinge an sich, die nicht mit dem Vernunftbegriffe, der Begriff, der nicht mit der Realität, eine Realität, die nicht mit dem Begriffe in Uebereinstimmung ist, unwahre Vorstellungen sind. Wenn Kant die Idee eines anschauenden Verstandes an jene Definition der Wahrheit gehalten hätte, so würde er diese Idee, welche die geforderte Uebereinstimmung ausdrückt, nicht als ein Gedankending, sondern vielmehr als Wahrheit behandelt haben.
"Das, was man zu wissen verlange, giebt Kant ferner an, sey ein allgemeines und sicheres Kriterium der Wahrheit einer jeden Erkenntniß; es würde ein solches seyn, welches von allen Erkenntnissen, ohne Unterschied ihrer Gegenstände, gültig wäre; da man aber bei demselben von allem Inhalt der Erkenntniß ( Beziehung auf ihr Objekt) abstrahiert, und Wahrheit gerade diesen Inhalt angeht, so würde es ganz unmöglich und ungereimt seyn, nach einem Merkmal der Wahrheit dieses Inhaltes der Erkenntnisse zu fragen." – Es ist hier die gewöhnliche Vorstellung von der formellen Funktion der Logik sehr bestimmt ausgedrückt, und das angeführte Raisonnement scheint sehr einleuchtend zu seyn. Vor's Erste aber ist zu bemerken, daß es solchem formellen Raisonnement gewöhnlich so geht, in seinem Reden die Sache zu vergessen, die es zur Grundlage gemacht und von der es spricht. Es würde ungereimt seyn, heißt es, nach einem Kriterium der Wahrheit des Inhalts der Erkenntniß zu fragen; – aber nach der Definition macht nicht der Inhalt die Wahrheit aus, sondern die Uebereinstimmung desselben mit dem Begriffe. Ein Inhalt, wie von ihm hier gesprochen wird, ohne den Begriff, ist ein Begriffloses, somit Wesenloses; nach dem Kriterium der Wahrheit eines solchen kann freilich nicht gefragt werden, aber aus dem entgegengesetzten Grunde; darum nämlich nicht, weil er um seiner Begrifflosigkeit willen nicht die geforderte Uebereinstimmung ist, sondern weiter nichts als ein der wahrheitslosen Meinung Angehöriges seyn kann. – Lassen wir die Erwähnung des Inhalts bei Seite, der hier die Verwirrung verursacht, in welche aber der Formalismus jedesmal verfällt, und die ihn das Gegentheil dessen sagen läßt, was er vorbringen will, so oft er sich auf Erläuterung einläßt, und bleiben bei der abstrakten Ansicht stehen, daß das Logische nur formell sey, und von allem Inhalt vielmehr abstrahire; – so haben wir eine einseitige Erkenntniß, welche keinen Gegenstand enthalten soll, eine leere, bestimmungslose Form, die also ebenso wenig eine Uebereinstimmung, da zur Uebereinstimmung wesentlich Zwei gehören, – ebenso wenig Wahrheit ist. – An der a priorischen Synthesis des Begriffs hatte Kant ein höheres Princip, worin die Zweiheit in der Einheit, somit dasjenige erkannt werden konnte, was zur Wahrheit gefordert wird; aber der sinnliche Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung war ihm zu mächtig, um davon weg zur Betrachtung des Begriffs und der Kategorien an und für sich, und zu einem spekulativen Philosophiren kommen zu können.
Indem die Logik Wissenschaft der absoluten Form ist, so muß dieß Formelle, damit es ein Wahres seye, an ihm selbst einen Inhalt haben, welcher seiner Form gemäß sey, und um so mehr, da das logische Formelle die reine Form, also das logische Wahre, die reine Wahrheit selbst seyn muß. Dieses Formelle muß daher in sich viel reicher an Bestimmungen und Inhalt, so wie auch von unendlich größerer Wirksamkeit auf das Konkrete gedacht werden, als es gewöhnlich genommen wird. Die logischen Gesetze für sich (das ohnehin Heterogene, die angewandte Logik und übrige psychologische und anthropologische Material weggerechnet) werden gewöhnlich außer dem Satze des Widerspruchs auf einige dürftige Sätze, die Umkehrung der Urtheile, und die Formen der Schlüsse betreffend, beschränkt. Die selbst hierbei vorkommenden Formen, so wie weitere Bestimmungen derselben werden nur gleichsam historisch aufgenommen, nicht der Kritik, ob sie an und für sich ein Wahres sehen, unterworfen. So gilt z. B. die Form des positiven Urtheils für etwas an sich völlig Richtiges, wobei es ganz allein auf den Inhalt ankomme, ob ein solches Urtheil wahr sey. Ob diese Form an und für sich eine Form der Wahrheit, ob der Satz, den sie ausspricht, das Einzelne ist ein Allgemeines, nicht in sich dialektisch sey, an diese Untersuchung wird nicht gedacht. Es wird geradezu dafür gehalten, daß dieß Urtheil für sich fähig, Wahrheit zu enthalten, und jener Satz, den jedes positive Urtheil ausspricht, ein wahrer sey; obschon unmittelbar erhellt, daß ihn dasjenige fehlt, was die Definition der Wahrheit fordert, nämlich die Uebereinstimmung des Begriffs und seines Gegenstandes; das Prädikat, welches hier das Allgemeine ist, als den Begriff, das Subjekt, welches das Einzelne ist, als den Gegenstand genommen, so stimmt das eine mit dem andern nicht überein. Wenn aber das abstrakte Allgemeine, welches das Prädikat ist, noch nicht einen Begriff ausmacht, als zu welchem allerdings mehr gehört; – so wie auch solches Subjekt noch nicht viel weiter als ein grammatisches ist, wie sollte das Urtheil Wahrheit enthalten können, da sein Begriff und Gegenstand nicht übereinstimmen, oder ihm der Begriff, wohl auch der Gegenstand, gar fehlt? – Dieß ist daher vielmehr das Unmögliche und Ungereimte, in dergleichen Formen, wie ein positives Urtheil und wie das Urtheil überhaupt ist, die Wahrheit fassen zu wollen. So wie die kantische Philosophie die Kategorien nicht an und für sich betrachtete, sondern sie nur aus dem schiefen Grunde, weil sie subjektive Formen des Selbstbewußtseyns seyen, für endliche Bestimmungen, die das Wahre zu enthalten unfähig seyen, erklärte, so hat sie noch weniger die Formen des Begriffs, welche der Inhalt der gewöhnlichen Logik sind, der Kritik unterworfen; sie hat vielmehr einen Theil derselben, nämlich die Funktionen der Urtheile für die Bestimmung der Kategorie aufgenommen, und sie als gültige Voraussetzungen gelten lassen. Soll in den logischen Formen auch weiter nichts gesehen werden, als formelle Funktionen des Denkens, so wären sie schon darum der Untersuchung, in wiefern sie für sich der Wahrheit entsprechen, würdig. Eine Logik, welche dieß nicht leistet, kann höchstens auf den Werth einer naturhistorischen Beschreibung der Erscheinungen des Denkens, wie sie sich vorfinden, Anspruch machen. Es ist ein unendliches Verdienst des Aristoteles, welches uns mit der höchsten Bewunderung für die Stärke dieses Geistes erfüllen muß, diese Beschreibung zuerst unternommen zu haben. Aber es ist nöthig, daß weiter gegangen, und Theils der systematische Zusammenhang, Theils aber der Werth der Formen erkannt werde.