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Am 29. Mai 1823 waren zwei junge Männer von gebildetem Stande in St. Cloud mit der Landkutsche angekommen und hatten daselbst im Wirthshause zur tête noire ein Zimmer gemiethet. Am folgenden Tage, Freitag den 30. Mai, hatte der eine derselben, welcher etwas jünger als der andere war, sich nach dem Genuß von Glühwein plötzlich übel gefühlt. Am nächsten Morgen, am Sonnabend, wurde der Kranke, nachdem er eine Tasse Milch zu sich genommen, noch schlechter; er verfiel noch an demselben Tage in Bewußtlosigkeit, und zwar nachdem er einige Minuten zuvor einige Löffel voll von einem beruhigenden Tranke, den ihm der Arzt verschrieben und welcher in der nächsten Apotheke bereitet worden, eingenommen hatte. Von diesem Augenblicke an ohne Besinnung, starb er am Sonntage, am 1. Juni, Nachmittags um 1 Uhr.
Der junge Mann hieß August Ballet, war, wie man erfuhr, Advocat in Paris, 25 Jahre alt und der Sohn eines verstorbenen Notars, als dessen einziger Erbe in sehr vermögenden Umständen. Der andere junge Mann, welcher sich mit großem Eifer seines kranken Freundes angenommen, war ein junger Arzt aus Paris, Namens Edmund Emanuel Castaing, im Alter von 27 Jahren.
August Ballet war, anscheinend auf einer Vergnügungspartie, die er von Paris aus unternommen, wohl und gesund in St. Cloud angekommen. Seine Krankheit war so plötzlich ausgebrochen, hatte einen so ungewöhnlich raschen Gang genommen und war von einem so schreckenvollen Ausgang, daß sehr bald ernste Bedenken bei den Wirthsleuten in der tête noire, bei dem Arzte aus St. Cloud, welcher ihn behandelt, und bei der Ortsobrigkeit, welcher davon Anzeige gemacht worden, entstanden. Der überlebende junge Mann, Castaing, sollte ihm den Glühwein gemischt, die kalte Milch und das kühlende Getränk eingegeben haben. Man befragte sich über den Zusammenhang, über die Verhältnisse beider Fremden, und ein schrecklicher Verdacht wurde gegen den Ueberlebenden rege.
Noch wagte man ihn nicht auszusprechen, als ein Umstand ruchbar wurde, welcher ihm neues Gewicht gab. Man erfuhr, daß der Gestorbene sehr reich sei und ein Testament gemacht habe, welches den Ueberlebenden, den jungen Dr. Castaing, zum Universalerben einsetze.
Schon vor dieser Entdeckung waren die Aerzte der Meinung gewesen, daß die Gerichte von dem Vorfall Kenntniß nehmen müßten, da, nach ihrer Erklärung, der Tod »außergewöhnlich und gegen den natürlichen Gang der Dinge« erfolgt zu sein scheine. Jetzt schien diese Pflicht der Gerichte, einzuschreiten, dringender. Verwandte des Gestorbenen kamen aus Paris nach St. Cloud und widersprachen dem nicht. Castaing's Benehmen selbst aber war auch nachher von der Art, daß der Verdacht gegen ihn sich immer mehr steigerte. Er ward anfangs unter policeiliche Aufsicht, später gefangen gesetzt und eine Criminaluntersuchung gegen ihn eingeleitet; denn so häuften sich die Indicien gegen den jungen Mann, daß er nicht des einen, sondern dreier schweren Verbrechen dringend verdächtig erschien, und der königliche Gerichtshof in Paris, nach einer sorgfältigern Voruntersuchung, durch einen Beschluß vom 26. August 1823 ihn vor die Assisen stellte.
Die drei Verbrechen, deren er angeschuldigt ward, waren erstens: in den ersten Tagen des Monats October 1822 dem jüngern Bruder des August Ballet, dem Daniel Hippolyt Ballet, durch Substanzen, welche den Tod verursachen können, das Leben verkürzt zu haben;
zweitens: zur selben Zeit, in Gemeinschaft mit dem jetzt verblichenen Claude Louis August Ballet, eine letztwillige Verfügung des Hippolyt Ballet absichtlich vernichtet zu haben;
drittens: in den letzten Tagen des Monats Mai und am 1. Juni 1823 durch gleiche Substanzen den Tod des Claude Louis August Ballet herbeigeführt zu haben.
Die Anklageacte war von einer Länge, daß vier Stunden vergingen, um sie nur vor den Assisen abzulesen, und der öffentliche Ankläger, dem die Kraft ausging, sich von einem andern mußte ablösen lassen. Sie ist, wie man auch über die Schuldbarkeit des Angeschuldigten urtheilen möge, eine, verglichen mit den Anklageacten in andern berühmt gewordenen französischen Criminalprocessen, vorzugsweise gründliche Arbeit. Diese Gründlichkeit wurde aber von den Verhältnissen selbst geboten; denn beim Mangel an allen directen Beweisen gehörte, um das Verbrechen selbst, oder mehr noch die Thäterschaft zu constatiren, die genaueste Combination der Indicien dazu, und mehre derselben, anscheinend unbedeutende, mußten von weit her herbeigeholt und Verbindungsglieder aufgenommen werden, die, an und für sich gleichgültiger Natur, den Proceß gar nicht berührten. Sie ist das wichtigste Aktenstück in demselben, das Ergebniß der Nachforschungen der Ankläger; und wie sie die Ansicht des Publicums über den verwickelten Fall repräsentirte, wird sie zum größern Theile auch in die Ueberzeugung der Geschworenen übergegangen sein, denn ein Mehr ist im Wesentlichen nicht ermittelt worden. Es ist daher von Wichtigkeit, sie in ihrem wesentlichen Gange auch unsern Lesern wiederzugeben, indem sie die Geschichtserzählung so weit enthält, als in diesem nur auf Vermuthungen gegründeten Processe von einer solchen überhaupt die Rede sein kann.
Castaing stammte aus einer achtbaren, jedoch nicht bemittelten Familie. Nachdem er eine der Lage seiner Eltern angemessene Erziehung genossen, wählte er die Medicin zu seinem Lebensberuf. Die Kosten, welche diese Laufbahn in Frankreich erfordert, sind, wie überall, groß und der Ertrag ist anfänglich sehr unbedeutend. Castaing mußte von der kleinen Pension leben, welche ihm sein Vater, ein angesehener Beamter, der aber eine lange Zeit hindurch mit seinem Gehalte allein eine Familie von sechs Personen zu erhalten hatte, gewähren konnte. Der junge Mediciner befand sich also, an und für sich schon, in einer sehr beschränkten Lage. Sie mußte für ihn noch drückender werden, da er Leidenschaften hatte; er war von hitzigem Temperamente, gebieterisch im Umgange und voller Ehrbegierde. Eine Rolle in der Welt zu spielen, war die Aufgabe seines Lebens.
Sein Vater war mit dem Betragen des Sohnes sehr unzufrieden; vorgefundene Briefe desselben bezeugen dies. In einem derselben macht er ihm wegen der freien Lebensweise, der er sich hingegeben, lebhafte Vorwürfe: durch den bittern Schmerz werde er das Leben der Eltern verkürzen.
Mit der Mutter scheint er in bessern Vernehmen gestanden zu haben. Sie mochte in zärtlicher Mutterart Manches vermitteln, »vertuschen«. Dennoch klagte auch diese gegen ihn über seine Lebensweise. In einem Briefe (der aber aus früheren Jahren herrührte) spricht sie von »abscheulichen Handlungen« und wiederholt diesen Ausdruck in demselben Schreiben mehrmals. Worin diese Abscheulichkeiten bestanden, weiß man nicht, da Gesetz und Sitte verboten, die Mutter darüber zu vernehmen; man darf indeß vermuthen, daß sie nur auf eine ungesetzliche Verbindung des Sohnes Bezug haben, von welcher sogleich die Rede sein wird.
Sein Eifer, bald sich hervorzuthun und eine unabhängige, bedeutende Stellung zu gewinnen, spornte ihn zunächst zu eisernem Fleiße an. Er wollte Physiologie, Anatomie, Botanik und die Chemie gründlich studiren. Unter seinen Papieren fand man ganze Hefte voller Auszüge, Collectaneen und Bemerkungen. Dies, Zeugniß von der Ausdauer ablegend, mit welcher er Nachforschungen in den verschiedenen Zweigen seiner Wissenschaft ablegte, erscheint dem öffentlichen Ankläger als etwas ganz Besonderes, weshalb er der Meinung ist, Castaing hätte, wenn er eine gute Richtung erhalten, ein ausgezeichneter Mann werden müssen. In Frankreich ist ein Fleiß dieser Art, der auf deutschen Universitäten sich bei Jedem, dem es um seine Wissenschaft Ernst ist, von selbst versteht, allerdings nicht gewöhnlich. So konnte er dem Ankläger auch als ein entferntes Indicium gelten, daß Castaing zu allem Außerordentlichen fähig war.
Der junge Mediciner beschäftigte sich besonders mit der Bereitung der Gifte. Er studirte ihre verschiedenen Gattungen, ihre Wirkungen, die verrätherischen Spuren, welche sie im Körper zurücklassen; ferner die Gifte, welche zwar mit gleicher Heftigkeit wirken, aber keine Spuren hinterlassen, die dem Auge des Anatomikers erkennbar sind. So gelangte er zu der schrecklichen Wissenschaft: welcher Gifte Wirkungen mit den Symptomen anderer Krankheiten identisch sind, und welche auch keine andern Spuren im Körper zurücklassen, als jene Krankheiten.
Dieses sein Studium erhellt aus mehren schriftlichen Aufsätzen, welche man unter seinen Papieren fand. Ihrem Stoffe nach theilte Castaing die Gifte in mineralische, animalische und vegetabilische; ihrer Wirkung nach in zwei Classen. Die erste umfaßt solche Gifte, welche die Gefäße zerstören, mit welchen sie unmittelbar in Verbindung gesetzt werden. Dahin gehören alle mineralischen Gifte. Die zweite begreift diejenigen, welche auf dieses oder jenes Organ entfernt wirken und keine Spur einer Zerstörung blicken lassen. Dahin gehören fast alle vegetabilischen Gifte.
Hiernach konnte man Castaing allerdings die Wissenschaft nicht streitig machen, daß er die Gifte kannte, welche keine Spur einer geschehenen Vergiftung zurücklassen.
Man hat keinen Grund, anzunehmen, daß er diese Studien anfangs in anderer Absicht, als einer wissenschaftlichen, betrieb. Er beschäftigte sich damit gleich andern berühmten Gelehrten (wie Boerhaave, Lavoisier u.A.) und erst später, als eine Gelegenheit sich bot, seine Erfahrungen in Anwendung zu bringen, unterlag er der Versuchung, oder, wie der Ankläger sagt: »das Verbrechen kam ihm entgegen und fand ihn mit den Mordinstrumenten ausgerüstet.«
Castaing, von seinen Leidenschaften verführt, hatte eine für seine Verhältnisse und seine Aussichten gleich ungünstige Verbindung mit einer jungen Witwe geschlossen. Mit ihr, die schon Mutter von drei Kindern war, welche sie nicht ernähren konnte, erzeugte er außer der Ehe noch zwei Kinder, von denen jedoch das eine gestorben war. Die Erhaltung der Geliebten, ihrer Kinder aus der Ehe, sowie seiner eigenen, erforderten Ausgaben, welche mit dem Geringen nicht bestritten werden konnten, was sein Vater ihm gewährte. Er gab Unterricht, aber für mäßiges Honorar; seine kleine Praxis brachte ihm fast nichts ein und überdies behandelte er mehre seiner ersten Patienten umsonst.
Es war nicht allein sinnliche Neigung, welche ihn in dem unglücklichen Verhältnisse festhielt; er liebte seine Concubine mit heißer, inniger Zuneigung und ebenso die Kinder. Mit einer ungewöhnlichen Heftigkeit beschäftigte er sich mit dem Gedanken, wie er zu den Mitteln gelange, um ihre Subsistenz zu sichern. In den Briefen heißt es: »Wie gern möchte ich Dir ein Leben bereiten, wie es Deiner Seele würdig ist,« – »Ich bedarf so dringend, daß das Glück mich begünstige.« – »Behalte recht eigen, was ich Dir sage...; dadurch feuerst Du mich zu meinen Arbeiten an und zur Herbeischaffung der Mittel, welche dereinst unsere und der geliebten kleinen Wesen Subsistenz sichern.«
Diese Aengste und Sorgen spiegeln sich fast in der ganzen Reihe von Briefen ab, welche zwischen Castaing und der Geliebten gewechselt wurden. In dem einen heißt es noch:
»Verliere nicht den Muth, meine C–; ich werde thun, was von mir abhängt, um uns eine Existenz zu bereiten, welche das Loos unserer geliebten Kinder sichert; aber ich beschwöre Dich, überlaß Dich keinen Gedanken, die Dir so vielen Schaden thun.«
Ferner, als sie sich beklagt, daß sie ihn so selten sehe, schreibt er:
»Wie sollte ich es anders machen? Wenn ich mich meinen Beschäftigungen widmen und gleichzeitig um Dich sein könnte, würde ich mich glücklich fühlen. Wenn ich arbeite, so geschieht dies in der Hoffnung, drei Wesen, an welche ich ganz gekettet bin, aus ihrer drückenden Lage zu reißen. Wenn ich nur auf ein gegenwärtiges Glück bedacht wäre, so würde ich um Dich bleiben; aber es kommt eine Zeit der Noth, und wie dann eine Hülfsquelle für alle Vier suchen? Was soll dann aus uns werden?«
Die Briefe enthalten ein Factum, sagt die Anklage, welches uns belehrt, weshalb Castaing die Verbrechen begangen. Noth und Elend, welche Zukunft, wo sind meine Hülfsquellen? Was wird aus ihr und ihren Kindern werden? Diese Vorstellungen peinigten ihn unaufhörlich. Im Jahre 1821 unternahm er eine Reise, wie es scheint, um von Verwandten eine Unterstützung zu erlangen. Er schreibt bei dieser Gelegenheit:
»Weib und Kinder in einem Augenblick zu verlassen, wo Sorgen jeglicher Art über meine C– hereinstürzen werden. Ich selbst bin wenig glücklich und nicht im Stande, Denjenigen, welche ich mehr als mein Leben liebe, nützlich zu sein; ich bin gezwungen, unter diesen Umständen eine Reise zu unternehmen, beinahe fest überzeugt, daß ich meinen Zweck nicht erreichen werde.«
Castaing kam so mittellos, als er ausging, von der Reise zurück. Ihn drängte zu der alten eine neue Sorge. Im Jahre 1818 hatte er, um einem Freunde zu helfen, einen Wechsel von 600 Francs indossirt. Der Wechsel war schon im Jahre 1820 fällig gewesen, aber weder der Freund, noch Castaing waren im Stande, zu zahlen. Der Gläubiger gab von Zeit zu Zeit Aufschub, endlich drängte er mit Ungestüm. Castaing war in doppelter Verlegenheit. Er mußte sich persönlich vor den Verfolgungen des Gläubigers verbergen; dann aber weigerte sich die Facultät, welche Kenntniß von dieser Schuld erhalten, ihm den Doctorhut zu ertheilen, bevor er mit dieser Sache nicht im Klaren wäre. Die Mutter war diesmal seine Vertraute. Beide suchten auf allen Seiten nach einer Rettungsquelle. Sie schrieben sogar an einen Präfecten, der großen Einfluß auf den Vater des ersten Schuldners hatte, um diesen zu bewegen, für seinen Sohn Zahlung zu leisten. Castaing sagt in diesem Briefe:
»Man verfolgt mich ohne Unterlaß; ich bin nicht im Stande, zu zahlen, und kann meine Prüfung nicht machen.... Die Facultät will mich nicht zulassen. – In solcher niederschlagenden Lage befinde ich mich. So steht es mit meiner Lage für die Zukunft. Meine Mutter verbindet sich mit mir, Sie zu ersuchen, die traurige Lage, in welche ich gestürzt bin, in gütige Berathung zu ziehen. – Befreien Sie mich von dem Kummer, der auf mir lastet; ich bin gezwungen, mich den Verfolgungen zu entziehen.«
Die Mutter schrieb ihrerseits:
»Ich hätte gewünscht, daß das Schicksal meinen Gatten und mich in einen solchen Stand gesetzt hätte, daß ich nichts vom Vater zu erbitten hätte; aber ich habe vier Kinder. Meines Mannes Einkünfte haben sich nicht vermehrt. Mein Sohn hat Ihnen noch nicht lebendig genug seine Lage geschildert, welche ich mit einem um so mehr bekümmerten Herzen theile, u. s. w.«
Die Verwendung des Präfecten bei dem Vater half nichts. Zwar ward Castaing von Seiten des Gläubigers abermals eine Frist gewährt, aber um desto stürmischer trat Letzterer im Jahre 1822 von neuem auf. Wieder wandte man sich Seitens der Familie an den Präfecten, daß er den Vater des eigentlichen Schuldners zur Zahlung bewege; aber dessen Verwendung blieb auch diesmal fruchtlos, wie er in einem Briefe vom 26. Juni 1822 Castaing anzeigte.
Hier endet diese Geschichte, aus der nur so viel für den vorliegenden Fall von Wichtigkeit ist, daß Castaing durch vier Jahre hindurch nicht im Stande war, weder aus eigenen Mitteln, noch mit denen seiner Familie eine kleine Schuld von 600 Francs (etwa 180 Thaler) zu zahlen; daß diese Schuld ihn in die äußerste Verlegenheit setzte; daß er, in Gemeinschaft mit seiner Mutter, an alle Thüren klopfte und selbst fremde, angesehene Personen anging, ihm zu helfen, und erklärte, daß auch seine Zukunft von der Zahlung abhinge.
Und derselbe Castaing, der noch am 26. Juni 1822 nicht 600 Francs aufbringen kann, befindet sich vier Monat später, im October desselben Jahres, im Besitze von 30,000 Francs, die er seiner Mutter lieh; außerdem hat er 4000 Francs seiner Concubine gegeben und 70,000 Francs, theils unter erdichtetem Namen, theils an den Ueberbringer zahlbar, in öffentliche und Privatfonds eingelegt. Er hat inzwischen keine Erbschaft gemacht, weder in der Lotterie, noch im Spiele gewonnen, sich auf keine Speculation eingelassen, und noch weniger hat ihm seine kurze Praxis so viel eingetragen. Aber er besitzt außer allem Zweifel 100,000 Francs oder noch mehr. Wie ist er zu dem Gelde, zu dem unerwarteten Glückswechsel gekommen?
Eine lange Schlußfolge von Vermuthungen führt auf eine bestimmte Quelle, wo die Vermuthungen durch andere Zeugnisse der Gewißheit nahe gebracht werden.
In Paris lebte die Familie Ballet, deren Oberhaupt ein sehr reicher Notar war. Sie bestand aus dem Vater, der Mutter, einem Oheim, einer Tochter aus erster Ehe, welche an den Kaufmann Martignon verheirathet war, und zwei Söhnen aus zweiter Ehe, August und Hippolyt, beide Advocaten.
Mit dem Letztern stand Castaing seit längerer Zeit in den innigsten Freundschaftsverhältnissen. Auch im Hause der Eltern war er, als Freund der Söhne, herzlich aufgenommen. Aber in merkwürdig kurzer Zeit hatte der Tod in dieser Familie aufgeräumt. Binnen fünf Monaten waren Vater, Mutter und Oheim gestorben und beide Söhne die Universalerben des großen Vermögens, indem ihrer Halbschwester, der Madame Martignon, nur ein kleinerer Theil desselben zugefallen war.
Castaing's freundschaftlicher Umgang mit den Söhnen wurde durch den Tod nicht unterbrochen; eher daß er noch zunahm. Besonders nahe stand er zuerst dem jüngern der Brüder, dem Hippolyt Ballet. Dieser, offenbar von einer Lungenschwindsucht bedroht, bedurfte bei seinen bedenklichen Zuständen eines Arztes, der zugleich sein Freund war. Zwar hatte er sich ältern, erfahrenern Aerzten anvertraut; der beständige Umgang eines jungen Freundes, der, selbst Mediciner, auf seine Diät achten und die Vorschriften der ältern Aerzte in Anwendung bringen konnte, war aber für ihn von Werth und Castaing übte einen unverkennbar großen Einfluß auf ihn aus.
Zwischen den beiden Brüdern war inzwischen das freundschaftlich brüderliche Verhältniß sehr erkaltet. August soll, bei Lebzeiten der Eltern, von der Mutter vorgezogen worden sein; dies könnte den ersten Grund zu einem Misverständniß gelegt haben. Ihre beiderseitige Lebensweise nährte aber, wie sich leicht begreifen läßt, die Entfremdung. Hippolyt war, wie es sein Krankheitszustand schon bedingte, von gesetzter Natur und führte eine geregelte Lebensweise. August führte ein ausschweifendes Leben, spielte den großen Herrn, hielt sich Wagen, Pferde, Mohren und Maitressen, mit denen er oft wechselte.
Gewiß ist, daß Hippolyt sein Misfallen über die Aufführung seines Bruders nicht verbarg. Einigen Freunden hatte er vertraut, daß er ein Testament machen wolle, andern, daß er schon eins gemacht, und in diesem habe er »den legitimen Rechten seines Bruders August Eintrag gethan«.
Ein Herr Lebret, der lange Zeit erster Schreiber des alten Notar Ballet gewesen und das volle Vertrauen beider Söhne besaß, auch bei allen Familienverhandlungen zu Rathe gezogen wurde, hatte den Hippolyt acht oder zehn Tage vor seinem Tode sagen hören: sein Bruder August verschwende sein Vermögen, er wolle darum ein Testament machen und ihm Einiges hinterlassen, aber ihm die Befugniß nehmen, frei darüber zu disponiren.
Einem Herrn Raisson hatte Hippolyt ungefähr Dasselbe gesagt.
Zu einem Herrn Bidoult aber hatte er geäußert, er habe sein Testament gemacht und seiner Schwester Martignon sein ganzes Vermögen vermacht, seinem Bruder aber eine Leibrente von 1000 Francs ausgesetzt.
Darüber, daß ein solches Testament existirt habe, kann um so weniger Zweifel sein, als Castaing selbst zu mehren Personen geäußert, Hippolyt habe ein solches gemacht und seinen Bruder enterbt. Diese Aeußerung des Castaing haben der oben genannte Lebret und die Demoiselles Dossion und Percillie gehört.
Auch August Ballet selbst hatte mehren Personen eingestanden, daß er dies Testament gesehen und nach dem Tode seines Bruders in Händen gehabt. Gehört haben dies von ihm die schon genannte Percillie, der Herr Raisson und ein Herr Prignon.
Ebenso gewiß ist, daß dieses Testament nach Hippolyt's Tode verschwunden und nie mehr zum Vorschein gekommen ist.
Hippolyt war ein Candidat des Todes und es war vorauszusehen, daß er an den natürlichen Progressionen der Lungenschwindsucht sterben werde. Dennoch vereinen sich viele Umstände, welche zur Annahme berechtigen, daß er nicht an dieser Krankheit gestorben sei.
Hippolyt hätte, nach dem gewöhnlichen Gange dieser Krankheit, noch mehre Monate leben können; aber am 1. October 1822 überfiel ihn ein ungewöhnlich heftiger Anfall, welcher ihn in Zeit von vier Tagen hinraffte. Castaing war während dieser letztern Zeit immer um ihn, er bezeigte ihm die doppelte Aufmerksamkeit als Freund und Arzt. Obgleich die berühmtesten Aerzte jener Zeit, als L'Herminier, Laennec, Segalas u. A., Ballet besuchten, so war doch Castaing jetzt sein eigentlicher Arzt, Castaing blieb im Augenblicke des Sterbens, am 5. October, allein im Zimmer, während die Köchin vor Schreck und Entsetzen in den Speisesaal geflüchtet, der andere Diener aber, auf Castaing's Geheiß, zu August Ballet und Madame Martignon, um ihnen Nachricht zu bringen, geeilt war. Was Castaing in diesem Augenblicke, wo er allein war, trieb, hat Niemand sehen können.
Castaing hatte, wie die Dienstboten und zum Theil auch Madame Martignon versichern, die Blutsfreunde, und namentlich die Letztere, verhindert, daß sie den Kranken in seinen letzten Augenblicken sähen. Madame Martignon wollte ihn flehentlich ersucht, ja fußfällig gebeten haben, ihr nur zu erlauben, daß sie zu ihrem Bruder eintrete. Immer aber hatte er vorgeschützt, es werde den Kranken nur erschrecken und seinen Zustand verschlimmern.
Bei der Leichenbeschau, welche auf Anlaß der Geschwister vorgenommen wurde, fand sich eine Magerkeit, die das charakteristische Merkmal der Schwindsucht ist, aber eine Magerkeit, welche, nach den Worten des Obductionsprotocolls, noch nicht so weit vorgeschritten war, daß man daraus schließen können, der Kranke sei an Erschöpfung gestorben. Die Aerzte erklärten, daß der Tod durch eine Congestion im Gehirn herbeigeführt sei, welche oft durch einen Brustanfall bei Lungenschwindsüchtigen entsteht.
Die öffentliche Anklage befand sich bei dieser ersten Anschuldigung in einiger Verlegenheit, wie sie die eigene und vielleicht die allgemeine Vermuthung durch die sehr entfernten Indicien unterstütze, und es ist dies der Punkt, wo die geschickt angespannte Kettengliederung schwächer wird. Als Hippolyt starb, argwöhnte Niemand eine Vergiftung, auch noch nicht, als sein Testament fehlte. Erst beim plötzlichen Todesfalle seines Bruders entstand mit einem Male, aber in voller Stärke, der Verdacht, und zwar mit rückwirkender Kraft. Jetzt wurde die Todesart des Hippolyt mit der des August verglichen und man fand eine auffallende Uebereinstimmung. Beide waren in ungewöhnlich kurzer Zeit, nach gleich heftigen Krankheitsanfallen gestorben. Castaing war bei beider Brüder Tode zugegen; er allein, indem durch Zufall oder geflissentlich die näheren Blutsfreunde vom Sterbebette abgehalten waren. Castaing hatte bei der Leiche des Einen wie des Andern einen gleichen tiefen, erschütternden Schmerz und zugleich eine bewunderungswürdige Fassung gezeigt. Bei der Leichenbeschau Beider fand sich eine Aehnlichkeit in den Symptomen; die Symptome beim Leichnam des später verstorbenen August Ballet können aber, nach dem Gutachten der Sachverständigen, eben so gut durch gewisse natürliche Krankheiten als auch durch gewisse Gifte verursacht sein.
Wenn dies bei August Ballet zutrifft, warum nicht auch bei Hippolyt Ballet?
Castaing hatte sich gerade in und vor der Zeit von Hippolyt's Tode mit Giftstudien beschäftigt. Den Apotheker Chevalier, welcher die Kraft der rückwirkenden Gifte untersuchte, hatte er auf offener Straße über die Wirkung befragt, welche die vegetabilischen Gifte auf Hunde hervorbrachten. Chevalier entsann sich indeß nur unsicher der Zeit, wann Castaing diese Frage an ihn (auf dem Platze St, Germain l'Auxerrois) gerichtet. Nach seiner ungefähren Berechnung dürfte das Gespräch erst im November oder December 1822 geführt sein, also nach Hippolyt's Tode. Möglicherweise doch aber auch schon im October, und zwar vor dem Tode, sagt die Anklage (!).
Aber gewiß ist, daß ein anderer Apotheker, Caylus, im Jahre 1822 zehn Gran essigsaures Morpheum an Castaing verkauft und dieser am 18. September desselben Jahres noch andere zehn Gran dieses Giftes von ihm erhalten hatte. Caylus' Bücher bekundeten dieses Factum.
Es ist also eine nicht abzuleugnende Sache, daß Castaing 17 Tage vor Hippolyt's Tode zehn Gran essigsaures Morpheum kaufte; daß Hippolyt 12 Tage nach diesem Ankauf von einer heftigen Krankheit ergriffen wurde, welche man für einen Brustanfall hielt. Castaing verschloß sich darauf mit dem Kranken, ließ während der vier Tage weder Bruder noch Schwester zu dem Sterbenden und war allein bei seinem Tode. Die bei der Leichenbeschau aufgefundenen Merkmale aber können ebensowol von der Wirkung eines vegetabilischen Giftes als von der einer Lungenschwindsucht herrühren.
Wenn Castaing seinen Freund vergiftet hat, welche Motive können ihn dazu bewogen haben?
Castaing wußte um das Testament, welches Hippolyt im Vorgefühl seines langsam ankommenden Todes gemacht, in welchem er seinen Bruder August so gut wie enterbt und seine Halbschwester zur Universalerbin eingesetzt hatte. August war durch Castaing von diesem Testamente unterrichtet. Ihm lag Alles an dessen Vernichtung und er ließ sich dazu überreden, Castaing zu beauftragen, dieses Testament irgendwie bei Seite zu schaffen. Castaing seinerseits hat dies Testament allerdings im Interesse des August vernichtet, aber auf eine so schlaue, betrügerische Weise, daß er dafür 100,000 Francs für sich gewonnen hat, während er dem August vorspiegelte, er habe diese Summe einem Dritten, der sich zu dieser betrügerischen That hergab, dafür ausgezahlt.
Für diese Vermuthung spricht Folgendes: Die Demoiselle Percillie, eine junge Schauspielerin, mit welcher August Ballet damals in den vertrautesten Verhältnissen lebte, bekundete, daß am Tage, ehe Hippolyt von dem heftigen Krankheitsanfall heimgesucht worden, Castaing mit August sich über das Testament seines Bruders unterhalten habe. Er sagte ihm, ein Duplicat desselben liege bei dem schon erwähnten treuen Lebret. Von dem Schreiber eines Notars habe er erfahren, daß Martignon (der Schwager beider Brüder) dem Lebret 80.000 Francs geboten habe, wenn er den Hippolyt beerben werde, d.h. wenn das Testament in Gültigkeit bliebe. August fragte (nach der Aussage der Percillie) augenblicklich, was zu thun sei, um Martignon's Vorhaben zu hintertreiben? Castaing erwiderte, er werde schon die dazu nöthigen Schritte bei Lebret thun.
Hinsichts des Datums dieses Gesprächs hatte sich die Percillie einige Mal widersprochen. Es ist aber darauf kein so großes Gewicht zu legen, am wenigsten eines, welches die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage verdächtigte, da die lebhafte junge Schauspielerin für sie interessantere Gegenstände hatte, als auf Tag und Stunde eines Gesprächs über Geschäfte so genau Acht zu geben. Ihre Aussage wird übrigens noch durch die Zeugnisse anderer Personen unterstützt. Castaing hatte auch zu Mehren sich dahin geäußert, daß Martignon dem Lebret 80.000 Francs versprochen, wenn er dem Hippolyt durch ein sorgfältig bewahrtes Testament succedire. Vier unverwerfliche Zeugen hatten dies gehört.
Kurze Zeit vor dem Brustanfalle hatte Castaing zu August gesagt: seinen, Castaing's, Bemühungen sei es gelungen, die abgünstige Gesinnung Hippolyt's gegen den Bruder in der Art umzustimmen, daß er das eine Duplicat des Testamentes, welches er in Händen hatte, unterdrückt habe. Nun sei aber noch das andere Duplicat in Lebret's Händen. Diese Aussagen Castaing's haben die Percillie und mehre andere Personen gehört.
Diese ganze Geschichte von den Lebret versprochenen 80.000 Francs für Conservirung des Testamentes hat sich aber als eine vollständige Unwahrheit herausgestellt. Weder Martignon, noch seine Frau haben jemals dem Lebret eine Geldsumme versprochen, wenn er das Testament zu ihren Gunsten conservire; denn es ist ermittelt, daß Lebret niemals das Duplicat dieses Testamentes in Händen gehabt. Es war also lediglich eine Vorspiegelung von Seiten Castaing's, durch welche er von dem leichtgläubigen August Ballet einen Vortheil für sich erzielen wollte. Das Testament, welches nach Hippolyt's Tode noch existirte, ob nun in Urschrift oder Abschrift, war in keines Andern Händen, als Castaing's selbst, welcher es dem hinterbliebenen Bruder, unter dem vorgeschützten Namen eines Dritten, verkaufte und dafür, wie sich aus der Folge ergeben wird, 100.000 Francs löste.
Hippolyt's Erbschaft betrug im Ganzen 10 bis 12.000 Francs Rente. Zu 5 Procent gerechnet, also ungefähr 200.000 bis 250.000 Francs Capital. Bei der Intestatsuccession hätte Madame Martignon als Stiefschwester ein Viertel, August als rechter Bruder drei Viertel erhalten. Es wäre schon von Seiten der Martignons ein sehr hohes Gebot gewesen, wenn sie 80.000 Francs einem Depositar geboten, um ein Testament sicher zu erhalten, welches ihnen die Aussicht auf nicht volle 200.000 Francs eröffnete; denn einen Theil hätten sie doch wenigstens in Renten, auch nach dem Testamente, dem August abgeben müssen. Aber August erbte nur, wenn das Testament vernichtet wurde, drei Viertel der ganzen Summe, also 150.000 bis etwa 180.000 Francs. Dafür nun 100.000 Francs geben zu sollen und noch dazu ein schweres Verbrechen auf sich zu laden, war eine ungeheure Forderung.
Castaing konnte voraussehen, daß auch der leichtsinnige, leichtgläubige und ihm so fügsame August Ballet Anstand nehmen werde, eine solche Summe ohne Weiteres zu bewilligen. Um deswillen erfand er die Fabel, daß Martignon dem Lebret 80.000 Francs für die Erhaltung des Testaments versprochen. Um Lebret zu erkaufen, mußte ihm unbedingt mehr geboten werden, um so nothwendiger, da er jene 80.000 für seine Pflichterfüllung erhielt, den Ueberschuß aber, der ihm geboten wurde, für ein Criminalverbrechen!
August ging auf den Handel endlich ein, ein Handel, der, wie sich aus dem Folgenden ergeben wird, nur wenige Tage vor Hippolyt's Tode, oder am Todestage selbst, abgeschlossen worden.
Diese letztern Thatsachen, welche wir in Kürze mitgetheilt haben, dienen der öffentlichen Anklage an dieser Stelle nur dazu, um dem Verdacht, daß Castaing den Hippolyt vergiftet, ein größeres Gewicht zu geben. Auf die Geschichte der Testamentsunterschlagung kommt sie im Folgenden zurück. Hier bemerkt die Anklage nur, daß Castaing diesen ganzen Handel zu einer Zeit betrieb, wo noch Keiner ahnen konnte, daß die Sache Eile erfordere. Seinem Krankheitszustande nach konnte Hippolyt noch mehre Monate leben. Nur Derjenige mußte auf die Beschleunigung des Handels dringen, der in die Zukunft hinausblickte und wußte, wann die Katastrophe vor sich gehen werde, welche diese Schritte nothwendig machte. Schon vor dem ersten heftigen Brustanfall hatte Castaing die Fabel von den versprochenen 80.000 Francs in Cours gesetzt; sie war erfunden, um den Handel zu forciren. Es läßt sich daher daraus folgern, daß er mehr wußte als die Andern; daß in seiner Hand Hippolyt's naher, gewisser Tod lag, und – gerade um jene Zeit beschäftigte er sich mit den Versuchen in vegetabilischen Giften und hatte einen großen Vorrath davon in seiner Wohnung!
Nun folgen die nähern Anzeigen über den betrügerischen Act, durch welchen Castaing von August Ballet die 100.000 Francs erpreßte. Sie sind zwar auch nur ein Continuum von Vermuthungen, die indeß durch stärkere Beweise, als die hinsichts der Vergiftung, in vielen Gliederungen der langen Kette von Schlüssen gekräftigt werden.
Castaing hatte mit Geschick auf August's Leichtgläubigkeit operirt. Er hatte einen großen Eifer für August's Interesse erkünstelt. Vertraut hatte er ihm, daß Hippolyt ein Testament zu Gunsten seiner Halbschwester gemacht; aber er habe keine Mühe gespart, dem Kranken mehr Wohlwollen gegen seinen Bruder einzuflößen. Dies sei ihm geglückt, Hippolyt habe das ungerechte Testament unterdrückt. Nun aber äußerte er große Besorgnisse über das Dasein eines Duplicats, welches alle seine Mühe umsonst machen würde. Er stellte die Vermuthung auf, daß Lebret der Depositar sei, und die Geschichte mit den 80.000 Francs kam zum Vorschein.
So weit standen die Sachen, als Hippolyt starb. Eiligst ließ Castaing August rufen. Während die Leiche noch warm war, stellt er ihm die bedenkliche Erbschaftslage vor. Zwar sei das Duplicat des Testaments, welches in Hippolyt's Händen gewesen, durch seine Bemühung unterdrückt, aber das andere Duplicat, wie er jetzt gewiß wisse, sei bei Lebret asservirt und er gebe sich alle Mühe, es für eine Summe von 100.000 Francs aus dessen Händen zu spielen. Doch sei kein Augenblick zu verlieren; denn der Todesfall setze den Lebret in Verlegenheit, das Testament sofort gerichtlich eröffnen zu lassen.
Den Inhalt dieses Gesprächs im Todtenhause hat August Ballet gegen Mehre verrathen. Auch Castaing selbst ließ verschiedene, unbesonnene Äußerungen deshalb fallen.
August entschloß sich. Er hatte bei einem Wechselagenten ansehnliche Capitalien stehen. Ein näherer Bekannter August's, Prignon mit Namen, stand mit dem Agenten in näherer Verbindung. An diesen Prignon schrieb August aus dem Sterbehause am 5. October 1822, am Sterbetage seines Bruders, in großer Eile folgenden Brief:
»Ich zeige Ihnen mit großer Betrübniß an, daß ich soeben meinen Bruder verloren habe.... Auch schreibe ich Ihnen, daß ich heute noch dringend 100.000 Francs gebrauche, wenn es möglich ist. Ich brauche sie höchst dringend. Zerreißen Sie meinen Brief und antworten Sie mir sogleich. Herr Sandrie wird die Gefälligkeit haben, meiner Bitte beizutreten. Ich befinde mich in dem Hause meines unglücklichen Bruders, von wo aus ich Ihnen schreibe.«
Woher diese Hast eines wohlhabenden Mannes, am Sterbebette seines Bruders, von dem er gleichfalls ein großes Vermögen erbte, um sofortige Uebermachung von 100.000 Francs zu dringen? Wozu das Geheimniß und »zerreißen Sie meinen Brief!«? Wozu diese Dringlichkeit: »Ich brauche sie durchaus heute noch; ich brauche sie höchst dringend«? Woher diese schroffen, Anstand und Gefühl verletzenden Uebergange: »Ich habe meinen Bruder verloren, ich brauche Geld«? Doch nicht zu den Begräbnißkosten? Dringend springt der Verdacht hervor, auch wenn er nicht durch Castaing's und August's anderweitige Äußerungen unterstützt würde, daß es hier etwas gab, was mit Hippolyt's Tode in Verbindung stand, mit August's Interesse hinsichts der Erbfolge, mit dem Vorhaben, Jemand zu bestechen.
Der schon starke Beweis, der aus diesem Briefe für die aufgestellten Vermuthungen hervorgeht, wird nun noch durch die Aussagen mehrer Zeugen verstärkt. Die Percillie bekundet, daß August sowol am Sterbetage als noch mehrmals nachher zu ihr gesagt: Castaing habe mit ihm gesprochen, dem Lebret die l00.000 Francs zu geben, um damit die Unterschlagung zu erkaufen. Später sagte er ausdrücklich zur Percillie: die Sache mit Lebret sei abgemacht und das Duplicat ihm ausgehändigt worden; er habe solches zerrissen und nur das Siegel behalten. Dieses Siegel zeigte er der Percillie vor. Bei einer solchen tatsächlichen Erinnerung kann der Verdacht nicht aufkommen, daß die Zeugin sich etwa in ihrer Erinnerung geirrt habe.
Zu Prignon hatte sich August in seinem Unmuth geäußert: die 100.000 Francs, die er ihm verschafft, seien zum Fenster hinausgeworfen, nur, um seinen Bruder zu beerben.
Zum Studenten Briant, den er später in seinem Testamente bedachte, hatte August geradezu gesagt: er sei genöthigt gewesen, die 100.000 Francs herzugeben, um das Testament zu vernichten, und er habe sie durch Castaing auszahlen lassen.
Der Zeuge Raisson bekundete, daß August auch zu ihm von der Unterschlagung des Testaments gesprochen; Castaing habe sie im Werk gesetzt. Er selbst, August, habe sich aber damit entschuldigt, daß er ja nur das natürliche Erbrecht und die legitimen Ansprüche beider Miterben habe restituiren wollen.
Wie schon erwähnt, entschlüpften auch Castaing selbst ähnliche Geständnisse. In Gegenwart der Percillie machte er August Vorwürfe, daß er sie in sein Vertrauen gezogen, was die Percillie bekundet.
Hierdurch ist freilich erst erwiesen, daß der todte August Ballet einen Betrug verübt und das Testament seines verstorbenen Bruders unterschlagen hat. Gegen Castaing entspränge nur der Vorwurf, daß er ihm bei diesem Betruge mit Rath und That behülflich gewesen. Aber sein Verbrechen ist größer und selbständiger Art. Lebret hat nie das Duplicat des fraglichen Testamentes in Händen gehabt, er hat es also auch nicht für 100.000 Francs verkaufen können. Er ist, wie sich dargethan, auf die unschuldigste Weise und lediglich durch Castaing's schlaue Verredung in den schändlichen Verdacht gekommen. Dieser allein hat, wie er früher die Fabel von den geforderten 80.000 Francs ersonnen, nachher eine betrügerische Komödie gespielt und die 100.000 Francs für sich genommen und dafür das Testamenttsduplicat, welches er in Verwahrung gehabt, dem August Ballet ausgeliefert.
Diese Vermuthung wird durch verschiedene Umstände zur Wahrheit erhoben. Bevor diese durchgegangen werden, entspringt aber die Frage: Weshalb brauchte oder misbrauchte Castaing den Namen eines Dritten, des unschuldigen, redlichen Lebret? – Castaing's Pläne gingen weiter, als sich um 100.000 Francs durch den Verkauf eines Testaments zu bereichern. Er hatte bis dahin die Rolle eines tugendhaften, uneigennützigen Freundes zwischen beiden Brüdern mit Glück gespielt. Wenn er zu August sagte: Ich habe das Testament in Händen, ich will es Dir verkaufen, so stand er als Verbrecher dem Verbrecher gegenüber und es war um alle Achtung und um alle Vortheile geschehen, welche für ihn vielleicht aus einer fernern freundschaftlichen Verbindung entspringen konnten. Gelang die Komödie mit dem vorgeschobenen Lebret, so gewann er nicht allein augenblicklich die baar gezahlten 100.000 Francs, sondern er hatte noch die Ansprüche auf Dankbarkeit Seitens August Ballet's, indem er für ihn, ohne eigenen Vortheil, in einer gefährlichen Angelegenheit intervenirt und ihm die volle Erbschaft verschafft hatte.
Lebret war von Castaing vorgeschoben, weil er das Vertrauen der ganzen Ballet'schen Familie besaß und schon frühere Erbtheilungen angelegt hatte; es war also nicht unwahrscheinlich, daß gerade bei ihm das Testament niedergelegt worden. Castaing begab sich schon am Sterbetage zu ihm, um, wie er zu August sagte, mit ihm wegen der Auslieferung zu unterhandeln. In der That war er auch bei Lebret gewesen, hatte diesem aber weiter nichts gesagt, als daß er Hippolyt bei dessen Lebzeiten vermocht, das dem Bruder ungünstige Testament zu zerreißen. Zu August Ballet zurückkehrend, brachte er aber diesem die Nachricht, daß der Kauf glücklich abgeschlossen worden, daß Lebret aber noch eine Bedingung mache, nämlich: ihn nie in Gegenwart des August Ballet einem Erröthen auszusetzen, indem nie über den Vollzug des Übereinkommens ein Wort gewechselt werde und Alles ein Geheimniß der verschiedenen Interessenten bleibe. Diese Bedingung war für Castaing's Sicherheit nothwendig. Überdies durfte er hoffen, daß August, um seiner eigenen Sicherheit willen, das Gespräch darüber vermeiden werde, und sollte er einst unvorsichtigerweise vor Lebret von den 100.000 Francs zu sprechen anfangen und dieser beharrlich leugnen, so konnte Letzteres als nothwendige Folge der letzten Bedingung des Vertrages erscheinen.
Der stipulirte Kaufvertrag war am 5. October in Richtigkeit gebracht, aber zur Ausführung konnte er noch nicht kommen, weil das Geld fehlte. Jener Prignon, an den der Brief deshalb ergangen war, hatte von dem Wechselagenten Sandrie die 100.000 Francs nicht sogleich erhalten können. Erst am 8. October erhielt Prignon eine Zahlungsordre an die Bank, auf seinen Namen ausgestellt. Auch jetzt erforderte die Sache noch Umstände. August mußte mit Prignon nach der Bank fahren, um diesen das Geld heben zu lassen, und alsdann mit Castaing nach Lebret's Wohnung, um durch Jenen das Geld an den Letztern zahlen zu lassen. Beide Operationen mußten aber so getrennt bleiben, daß Prignon nichts von dem Zahlen an Lebret erfuhr und Lebret nicht mit August unmittelbar zu thun hatte, sondern nur mit Castaing.
Noch an selbem 8. October setzten sich also die Drei, Prignon, Castaing und August, in den Wagen des Letztern, welchen der Neger Johann begleitete oder kutschirte. Sie fuhren zuerst nach der Bank. Dort stiegen August und Prignon aus und holten das Geld, während Castaing im Wagen blieb. Als Beide zurückkamen, stieg August wieder in den Wagen, ein Paquet Scheine in der Hand haltend, welche er Castaing zeigte, sie in ein Papier rollte und zu ihm sagte: »Da sind die 100.000 Francs.« Prignon hatte nun nichts weiter zu thun; er entfernte sich, ohne wieder in den Wagen einzusteigen.
Der Wagen rollte weiter und hielt vor Lebret's Thür. Hier blieb August sitzen und Castaing ging hinauf, um angeblich mit den Bankscheinen von Lebret das Testamentsduplicat einzulösen. Der Neger Johann erscheint hier als Hauptzeuge. Seine Aussage, ungefähr erst nach Jahresfrist gerichtlich abgegeben, schwankte in einigen Punkten, indem er ein Mal als den Tag der Fahrt den Begräbnißtag selbst angab, während es der darauf folgende Tag war; dann aussagte, beide Herren im Wagen seien zusammen hinaufgestiegen, sich später zwar bestimmt erinnerte, daß nur einer hinaufgegangen, der andere sitzen geblieben, aber äußerte, sein Herr sei hinaufgegangen und Castaing sitzen geblieben. Indessen sind diese Widersprüche leicht erklärlich bei einem Neger, der sich einzelner Umstände, die ihn nicht interessirten, nach so langer Zeit nicht mehr so genau entsann, um nicht Verwechselungen zu begehen. Wenn Einer sitzen blieb und Einer hinaufging, wobei er zuletzt beharrte, so konnte nur August sitzen geblieben und Castaing hinaufgegangen sein.
Andere Zeugenaussagen bekräftigen die Thatsache. Zur Percillie hatte Castaing später, als er über August's Mistrauen sprach, geäußert: »Glauben Sie wol, daß er, obwol ich mir alle Mühe für ihn in Hinsicht des Testaments gegeben hatte, Anstand nahm, mir die 100.000 Francs, welche Lebret erhalten hatte, anzuvertrauen?«
August's Freund, der Student Briant, hatte von demselben einige Tage nach Hippolyt's Tode die Aeußerung gehört: daß er zur Zahlung einer Summe von 100.000 Francs genöthigt gewesen wäre, um das Testament seines Bruders zu unterdrücken, und er habe diese Summe durch Castaing auszahlen lassen.
Gerichtlich vernommen, leugnete Castaing anfangs auch das Factum, daß er mit August nach der Bank gefahren sei. Zwei Tage darauf räumte er ein, ja er sei mit August und Prignon dahin gefahren, wisse aber nichts von den 100.000 Francs. Auch mit Prignon confrontirt, bestritt er, etwas davon zu wissen, daß August beim Einsteigen in den Wagen zu ihm gesagt: »Hier sind die 100.000 Francs«. Befragt, weshalb er denn zu August gegangen und mit ihm und Prignon ausgefahren sei, erfand er eine Geschichte: es sei um einen Gärtner zu sprechen geschehen, welcher auf Hippolyt's Grab ein Blumenbeet anlegen sollen; August aber habe keine Zeit gehabt, sich darum zu kümmern.
Als ermittelt nimmt die Anklage hiernach an, daß Castaing auf dem Wege von der Bank nach dem Lebret'schen Hause sich die 100.000 Francs in Scheinen überliefern ließ; daß August anfangs ein Mistrauen hegte, sonst würde er Castaing nicht bis vor das Haus begleitet und unten gewartet haben, als dürfe er weder den Castaing, noch sein Geld aus den Augen verlieren; ferner: daß Castaing allein mit dem Gelde in das Lebret'sche Haus gegangen; daß er nach einer Weile allein herausgekommen, mit der Erklärung, daß er es dem Lebret ausgezahlt, und endlich, daß August von ihm das Testament empfangen, es in seiner Gegenwart zerrissen und das Siegel aufbewahrt habe.
Was aber machte Castaing in Lebret's Hause, da Letzterer von seinem Besuche an dem Tage nichts weiß? Keiner der aus Lebret's Hause vernommenen Zeugen bekundet darüber etwas. Wahrscheinlich nichts, als die Zeit vertreiben, bis er mit Anstand sich zu August hinunterbegeben konnte. Er lauerte auf der Treppe, er klingelte leise und war vielleicht froh, wenn ihm nicht aufgemacht würde. Hätte er aber auch Lebret angetroffen und mit ihm gesprochen, so fehlte es doch nicht an Stoff zum Gespräch, ohne daß Dasjenige berührt werden mußte, was er vermeiden wollte.
Das Testament brachte er allerdings aus dem Hause, er hatte es aber eben so gewiß vorher in das Haus getragen, nämlich in seiner Tasche, aus der er es hervorzog, um es August beim Wiedereinsteigen in den Wagen zu überliefern. Uebrigens würde seine Strafbarkeit, bezüglich hierauf, eben so groß vor dem Gesetz gewesen sein, wenn er das Testament wirklich von Lebret für das Geld erhalten hätte; nur würde in diesem Falle ein Verbrecher mehr, Lebret, in dem Verbrecherbunde auftreten.
Wie Castaing in den Besitz des Testamentes gekommen, kann nur aus dem Reiche der Vermuthungen beantwortet werden. Er hatte Hippolyt's volles Vertrauen; der Todte kann es ihm übergeben haben. Es kann ein Duplicat gewesen sein und Castaing kann den Hippolyt bewogen haben, sein Testament, was er noch in Händen hatte, zu vernichten, vielleicht mit dem Vorgeben, daß er, Castaing, seinerseits ebenfalls das Duplicat vernichte. Hier kann eine andere Komödie der oben gespielten vorangegangen sein; er kann ein anderes Papier verbrannt und das wahre Duplicat an sich behalten haben, um Herr über die Erbschaft zu bleiben. Die Ausführung dieses Betruges war für ihn bei dem Vertrauen, welches Hippolyt ihm schenkte, ungemein leicht. Uebrigens ist die Ermittelung des Wie? für den Proceß unerheblich, da feststeht, daß er in den Besitz des Documentes gelangt war.
Den sprechendsten Beweis für die Richtigkeit der aus dringenden Vermuthungen und andern Zeugnissen zusammengestellten Geschichtserzählung liefert die Existenz des Geldes, das Dasein der 100.000 Francs in Castaing's Besitz.
Lebret hat sie nicht empfangen. Mit Standhaftigkeit und Kraft hat er die Verleumdung bestritten; sein bisheriger moralischer Charakter spricht für ihn. Ueberdies ist ihm nichts bewiesen und es hat sich ergeben, daß sein kleines Vermögen sich seit der Zeit nicht vergrößert hatte. Er scheidet also ganz aus.
Castaing dagegen, welcher wenige Monate vorher in der drückenden Lage war, daß er nicht einmal 600 Francs aufbringen konnte, erscheint gleich nach dem 8. October, dem Tage, wo das Testament verkauft worden, als reicher Mann, der nicht recht weiß, was er mit seinem Gelde anfangen soll. Am 11. October schon hat er erweislich seiner Mutter 30.000 Francs gegeben, am 14. October seiner Geliebten 4000 Francs und bald darauf 66.000 Francs, oder, wie später ermittelt wurde, 70.000 Francs, in öffentlichen Fonds untergebracht.
Dieses plötzlich bei ihm auftauchende Vermögen beträgt, nach der ersten Angabe, gerade 100.000 Francs. Wie sich aus den Angaben seines Wechselagenten ermittelte, sogar noch 4000 Francs darüber.
Sein Benehmen dabei ist äußerst verdächtig. Er will nicht wissen lassen, daß er so viel Geld besitzt; er beauftragt den Wechselagenten, daß die Renten nicht auf seinen Namen geschrieben werden; er fordert nicht einmal von ihm einen Gegenschein; die 30.000 Francs leiht er seiner Mutter auf 15 Jahre ohne Zinsen, die 4000 seiner Geliebten auch ohne Zinsen. Alle Papiere darüber, Wechsel, Renten, sogar ihren eigenen Schuldschein, gab er dieser Letztern zur Verwahrung. Er mußte sehr reich sein oder in der Gewissensangst eines Verschwenders oder Räubers handeln, um plötzlich so leichtsinnig mit seinen Einnahmen zu schleudern.
Der Wechsel, den seine Geliebte ihm über die 4000 Francs ausstellte, erscheint, wenn man flüchtig liest, als vom 14. Juli datirt. Wenn man ihn aber genauer betrachtet, hatte sie hinter der Zahl 14 das Wort October zu schreiben angefangen. Schon standen die drei ersten Buchstaben, als sie plötzlich, auf Castaing's Instigation, über die Buchstaben »Oct« ein »Ju« zog. Die schlecht bedeckten ursprünglichen Buchstaben lassen sich aber noch herauslesen. Diese Antedatierug geschah ihrerseits gewiß ganz unschuldig; Castaing aber kam es darauf an, daß man glauben sollen, er sei schon in jener Zeit im Besitz von 4000 Francs gewesen, welche er so freigebig verschenken können; aber noch am 26. Juni war er außer Stande gewesen, 600 Francs aufzubringen!
Noch verdächtiger machten ihn seine verschiedenen Erklärungen, wie er zu dem Gelde gekommen.
Anfänglich bestritt er, Vermögen zu besitzen; er leugnete, irgend etwas von den Gebrüdern Ballet erhalten zu haben. Als man sein Vermögen entdeckte, konnte er keinen rechtlichen Grund angeben, wodurch er es erworben. Zu einigen Zeugen sagte er, es wäre ihm aus der Erbschaft eines Oheims zugefallen. Er hatte keine Erbschaft gemacht. Zu zwei Frauen, Madame und Demoiselle Durand, deren Zeugniß um so unverwerflicher ist, als sie, unentgeltlich von ihm behandelt, ihm günstig gestimmt waren, hatte er im December 1822 gesagt: er besitze 100.000 Francs, von denen er 30.000 seinen Eltern geliehen; er sei so glücklich gewesen, zwei in Feindschaft gerathene Brüder zu versöhnen und der überlebende habe ihm, weil er seinen Einfluß auf den verstorbenen Bruder nicht zu seinem Nachtheil angewendet, dafür 100.000 Francs Belohnung gegeben.
Im Gefängnisse zu Versailles gab er späterhin gegen einen Mitgefangenen, Goupil, eine andere Erklärung: er habe die 100.000 Francs von seinem Oheim gezahlt erhalten und erzählte ihm alle Umstände, wie er sie untergebracht, bis auf die kleinsten Details.
Bei der gerichtlichen Vernehmung leugnete er zuerst standhaft, weder von Hippolyt noch von August zu irgend einer Zeit Geld erhalten zu haben. Er besitze gar nichts, als die Pension von seinen Eltern. Als aber der Instructionsrichter ihn mit feierlicher Stimme darauf aufmerksam machte, wie er durch dies Leugnen sich selbst Schaden thue, ward er ergriffen und bekannte, daß er von August 100.000 Francs erhalten. Dies verhalte sich aber so. Hippolyt habe ein Testament zu Ungunsten seines Bruders gemacht gehabt. Seiner, Castaing's, Vermittelung sei es gelungen, ihn zur Unterdrückung desselben zu bewegen. Aber er habe sich dadurch selbst Schaden gethan; denn in dem Testamente sei ihm, Castaing, ein Legat von 4500 Francs lebenslänglicher Rente ausgesetzt gewesen. August nun habe, nach Hippolyt's Tode, aus Dankbarkeit für diese uneigennützige Aufopferung und zur Schadloshaltung für die verlorene Rente, ihm ein Capital von 90.000 Francs geschenkt, und außerdem 10.000 Francs für seine Mühwaltung bei der Versöhnung der Brüder.
Das wäre eine Großmuth gewesen, welche man einem pariser Advocaten, auch bei August's leichtsinnigem Charakter, nicht so leicht zutrauen kann. Aber, wenn diese 100.000 Francs ein freiwilliges Geschenk waren, weshalb denn dieser drängende, ängstliche Brief aus dem Sterbehause an Prignon, sie ihm auf der Stelle zu beschaffen; weshalb das geheimnißvolle: zerreißen Sie den Brief, wenn Sie ihn gelesen?
Darauf erwiderte Castaing, die von Prignon geforderten 100.000 Francs seien nicht dieselben gewesen, welche er von August erhalten. Jene müsse er wol zu einem andern Gebrauche gefordert haben; vielleicht aber in Bezug auf das Testament, von dem er aber keine Kenntniß habe. Seine 100.000 Francs seien ein freies Geschenk gewesen.
Aber für eine Dreiviertel-Erbschaft von höchstens 9000 Francs Rente, also höchstens 200.000 Francs Capital, sollte August zuerst 100.000 Francs nothgedrungenerweise, um das Testament zu vernichten, und dann noch freiwillig 100.000 Francs als Geschenk hergegeben haben! Man vermißte in seinem Vermögen nur die einen 100.000 Francs.
August hat nachgehends noch oft und zu Mehren, wie schon angeführt, von dem ihm höchst verdrießlichen Opfer der 100.000 Francs gesprochen, nie aber von einem freiwilligen Geschenk an Castaing, was zu verbergen, da es aus einer edlen Gesinnung entsprungen, er doch weit weniger Grund hatte, als die schlechte Handlung, Jemanden zu bestechen, um ein Testament zu vernichten.
Im Gegentheil ist erwiesen, daß August nach seines Bruders Tode nichts weniger als freundliche Gesinnungen gegen Castaing verrieth. Er drückte sein Mistrauen gegen ihn und offenbare Geringschätzung aus. Wie sollte er, wenngleich selbst ein Verbrecher, Jemanden achten, der ihm zum Verbrechen wenigstens die Hand geboten und seinen Rath geliehen hatte? Er glaubte wahrscheinlich nicht gerade, daß Castaing die ganzen 100.000 Francs für sich eingesteckt, aber daß er manche unerlaubte Vortheile gezogen habe.
So bekundet der Zeuge Raisson: Bald nach Hippolyt's Tode äußerte sich August gegen ihn dahin, daß er in Castaing kein Vertrauen setze. Er habe für 8000 Francs spanische Renten gekauft. Da Castaing sonst keine Hülfsquellen habe, fürchte er, daß er das Geld aus – Hippolyt's Schrank genommen. – Ein Beweis mehr dafür, daß August ihm nicht die 100.000 Francs kann gegeben haben.
Hiernach wäre dargethan (im Sinne der öffentlichen Anklage): daß Castaing in betrügerischer Absicht den hinsiechenden Hippolyt umgarnt; daß er heimlich Zwistigkeiten zwischen den Brüdern ausgestreut, während er öffentlich sich den Anschein gegeben, als suche er sie zu versöhnen; daß er den Hippolyt bewogen, sein zu Gunsten seiner Schwester gemachtes Testament zu vernichten, um seinem Bruder die Intestaterbfolge wieder zukommen zu lassen; daß er, Castaing, aber ein Duplicat dieses Testamentes doloserweise an sich behalten, um damit einen für sich vortheilhaften Handel zu treiben; daß er, um diesen schnell und sicher ins Werk zu setzen, Hippolyt's Tod durch Gift beschleunigt habe; daß er am Todestage, 5. October, selbst den Bruder und Intestaterben August durch den Schreck vor einem noch existirenden Testamentsduplicat dahin gebracht, 100.000 Francs einer dritten fingirten Person gegen dessen Auslieferung zu versprechen; endlich, daß er am 8. October auf einer Fahrt von der Bank nach Lebret's Hause von August diese Summe in Bankscheinen erhalten und demselben dafür, unter Lebret's vorgeschütztem Namen, das Testamentsduplicat ausgeliefert habe.
Noch aber blieben zwei Fragen unerledigt: Wie brachte er den Hippolyt dahin, das Testament zu vernichten? und weshalb mußte er ihn vergiften, da Hippolyt ja ohnedies in einigen Monaten hatte sterben müssen?
Die erste Frage hat Castaing selbst durch unbesonnene Aeußerungen beantwortet, welche ihm vor verschiedenen Personen entschlüpft sind. Er sprach zu ihnen, bald nach Hippolyt's Tode, von einer Schwester, die zwei Brüder habe, von denen der eine krank und sein Freund sei. Der kranke Bruder habe den andern, weil er ein Verschwender sei, enterben wollen, und auch deshalb ein Testament gemacht zu Gunsten der Schwester. Indessen sei es ihm gelungen, den Kranken wieder zu andern (dem Bruder günstigern) Gesinnungen zu bringen, indem er ihn gegen die Schwester dadurch aufgebracht, daß er sie beschuldigt, sie denke nur an seinen Tod und Nachlaß. Sie habe den gesunden Bruder verleumdet, um den kranken zu einem Testamente zu vermögen, wodurch er jenen enterbe. Zu diesem Zwecke habe sie dem Notar 20.000 Francs und dessen Schreiber 3000 Francs versprochen, wenn das Testament zu ihrem Vortheile gemacht werde. Da der kranke Bruder anfänglich nicht an die niedere Gesinnung der Schwester glauben wollen, habe er, Castaing, ihn einst zu sich eingeladen und in einen Alcoven versteckt. Um dieselbe Zeit sei bestelltermaßen der Schreiber des Notars zu ihm gekommen, und habe, ohne die Gegenwart des Testators zu ahnen, in seiner Unterhaltung mit Castaing alles Das versichert, was dieser dem Kranken schon früher hinterbrachte. In seinem Grimme habe der Kranke nachher das Testament zerrissen.
Ein seltsames Mittel, auf dessen Erweis für die speciell vorliegenden Fragen wenig ankommt; da, wenn erwiesen ist, daß Castaing die Unterdrückung des Testaments in betrügerischer Absicht bewirkt hat, die Mittel, deren er sich bedient, in den Hintergrund treten. Aber wichtig, wenn erwiesen, als ein Beleg für den intriguanten Charakter der Hauptperson.
Weshalb aber konnte er nicht Hippolyt's natürlichen Tod abwarten? – Weil seine Speculation dadurch in Gefahr gerieth, zu scheitern. Die Anklage stellt hier alle möglichen Hypothesen auf, wie das Verhältnis zwischen Beiden in Bezug auf das Original oder Duplicat des Testaments gewesen sein könne, und berechnet, daß unter allen diesen Fällen Hippolyt's schleuniger Tod zu einer Zeit, wo er alle Vorbereitungen getroffen, alleiniger Herr des Testaments zu werden, für ihn vom höchsten Interesse sein mußte. Wir glauben über dieses weitausgesponnene Gewebe von Möglichkeiten hinweggehen zu können. Wenn darauf mit der Beweis gebaut werden soll, wie allerdings die Anklage beabsichtigt, daß Castaing den Hippolyt vergiftet habe, so ist dies ein sehr schwankendes Fundament, welches durch gar keine positiven Thatsachen und Zeugnisse, wie bei den andern Vermuthungen der Fall ist, getragen wird. Wenn aber das Factum der Vergiftung, als anderweitig erwiesen, angenommen wird, und ebenso, daß Castaing sich betrügerischerweise in den Besitz des Testaments gesetzt hatte, so kommt auf jene Möglichkeiten, wie er dazu gekommen und welche Risicos er lief, wenn er Hippolyt keine Zeit ließ, sich wieder anders zu besinnen, oder auf Zurückgabe des Duplicats zu dringen, weniger an. Bei dem Ausfalle des Geschworenenverdicts in Bezug auf das erste Verbrechen, dem das juridische und nichtjuridische Publicum in Deutschland wahrscheinlich beistimmt, und bei der wachsenden Wichtigkeit, den der Proceß in den beiden folgenden Verbrechen, der Testamentsunterschlagung, die schon berichtet, und der Vergiftung August Ballet's, auf die wir nun kommen, gewinnt, dürfen uns überhaupt die verschlungenen Zweiggewebe der Anklage hinsichts des ersten, welches auf lauter Vermuthungen basirt, nicht so wichtig erscheinen, um unsere Aufmerksamkeit für die folgenden zu absorbiren.
Abermals eröffnet sich ein weites Feld der Vermuthungen, wie das Verhältniß zwischen August und Castaing sich nach Hippolyt's Tode und dem Testamentskauf gestaltete. Die Freundschaftsbande mußten im Innern gelockert, oder besser ganz aufgelöst sein; August mußte einen Freund, der sich zu solchen verbrecherischen Handlungen hingegeben, verachten; aber er mußte ihn auch fürchten, da ein Wort von ihm ihn selbst um Achtung, Ruf und Glück in dieser Welt bringen konnte. Im Aeußern daher mußte das Band fortbestehen, er mußte den verachteten Freund in seinem Hause nach wie vor sehen, ihn vor der Welt anständig behandeln, gewärtig, was er als Lohn für seine Hülfe fordern werde, vielleicht auch gewärtig, in ihm einen Meister und Gebieter für seine übrige Lebenszeit zu erhalten.
Drohte, zwickte und zwackte aber Castaing im Geheim den Freund, unter der Vorspiegelung, daß er für den Verbrecherdienst keinen Lohn erhalten? Erschreckte er ihn durch die Möglichkeit einer Anzeige an die Justiz? – Man weiß nichts davon. Auch keine entfernten Anzeigen sprechen dafür. Wahrscheinlicher ist, daß er den Großmüthigen spielte, allen Foderungen für die Gegenwart entsagte, aber die Bedingung stellte, daß August seiner für die Zukunft gedenke.
August hat ihn in seinem Testamente zu seinem Universalerben eingesetzt. Wahrend der kurzen Lebensfrist, welche August noch zugemessen war, vom 5. October 1822 bis 1. Juni 1823 weiß man von keinem großen Dienst, den Castaing August erwiesen, welcher eine solche Großmuth rechtfertigte. Nur davon hat man Anzeigen, daß er ihm mißtraute, daß er Unterschlagungen befürchtete, welche Castaing verübt, während Hippolyt auf dem Sterbebette lag und der treulose Freund Herr in seinem Hause war. Bei solchem Verdachte setzt man den Verdächtigen nicht zum Erben ein.
Ein leichtsinniger, verschwenderischer junger Mann, der in allen Genüssen des Lebens taumelt, pflegt nicht an das Testamentmachen zu denken, um so weniger, wenn er keine Familie hat, die er bedenken will. Ein solcher denkt überhaupt nicht gern an den Tod. Was denn brachte ihn zu dem Acte? Doch nur die Ueberredungskunst des speculirenden Freundes. Vielleicht that er es, um ihn los zu werden, wenn er es nicht durch Drohungen gezwungen that. Vielleicht mit dem stillen Gedanken, daß man ein Testament, wenn man den Sinn ändert, wieder zurücknehmen kann.
Alles dies sind, wie gesagt, nur Vermuthungen, die aber nach der Sachlage ziemlich nahe liegen. Ermittelt ist nur Folgendes:
August Ballet hat ein Testament gemacht, in welchem er Castaing zum Universalerben einsetzt. Es lautet folgendermaßen:
»Obgleich ich mich vollkommen wohl befinde, so kann ich doch einen oder den andern Augenblick sterben, sei es an einer Krankheit oder durch einen unvorhergesehenen Zufall. Deshalb habe ich meinen letzten Willen niedergeschrieben, als wenn ein jeder Tag der letzte meines Lebens wäre.
»Ich setze Herrn Samuel Edmund Castaing, Doctor der Medicin, zu meinem Universalerben ein; ich vermache ihm mein ganzes Hab und Gut, Mobilien und Immobilien, welche ich zur Zeit meines Todes besitze, mit der Einschränkung, daß er gebe:
1) an den Studiosus juris Adolf Briant die Summe von 4000 Francs ein für alle Mal, meine Tuchnadel, meine Taschenuhr und meine Bijouterien;
2) an Gustav Lauchère die Summe von 1000 Francs ein für alle Mal, ferner meinen Grauschimmel und mein Cabriolet mit den Geschirren;
3) an Johann, meinem schwarzen Bedienten, wenn er sich noch in meinen Diensten befindet, die Summe von 200 Francs lebenslängliche Renten;
4) an Frau Büret, meine Haushälterin, gleichfalls 200 Francs lebenslängliche Renten.
»Wenn Einer von ihnen vor mir sterben sollte, so soll das Legat zum Vortheile der übrigen Legatare in gleiche Theile vertheilt werden. Die vorstehende Disposition habe ich mit reiflicher Ueberlegung getroffen, um den Herren Castaing, Briant und Lauchère zu beweisen, daß ich nie aufgehört habe, die zärtlichsten Gesinnungen für sie zu hegen, und meinen Dienern für ihre treu geleisteten Dienste ein Anerkenntniß zu geben, und um hierdurch Herrn und Madame Martignon, meinem Schwager und meiner Schwester, alle Rechte zu nehmen, welche sie an die gesetzliche Erbfolge machen könnten, indem ich in meinem Herzen und in meinem Gewissen überzeugt bin, daß ich durch vorstehende Disposition einem Jeden gegeben habe, was ihm zukommt. Gegeben zu Paris, den 1. December 1822. August Ballet.«
Dieses Testament ist vom 1. December 1822 datirt; es sprechen aber dringende Vermuthungen dafür, daß das frühere Datum untergeschoben, und dasselbe erst weit später, nämlich kurz vor August's Tode, niedergeschrieben sei, wovon später.
Der Ausfall am Schlusse des Testaments gegen seine Schwester Martignon gibt der Vermuthung Raum, daß Castaing auch hier im Spiele gewesen. Wie den Hippolyt, hatte er auch den August gegen seine nächste Blutsverwandte eingenommen. Von den zärtlichen Gefühlen des Testators gegen Castaing, die das Testament ausdrückt, findet sich in der Wirklichkeit nicht allein nichts, sondern mehre überlebende Zeugen sprechen von der Kälte, welche zwischen Beiden obgewaltet.
Der Mohr Johann hatte bemerkt, daß sein Herr und Castaing sich in den letzten Monaten nur selten sahen, Castaing gibt dies selbst zu. Johann weiß davon, daß sie sich überworfen hatten, weshalb ist ihm unbekannt.
Prignon bezeugt, daß August etwa 14 Tage vor seinem Tode sich darüber beklagt, daß er Castaing immer sehen müsse. Sein Umgang misfalle ihm. Mehr wollte oder wagte er nicht zu sagen. Aber er drang in Prignon, ihm eine Wohnung zu suchen, da er sich von Castaing entfernen wolle.
Castaing betrachtete August Ballet wie seine ihm verschriebene Beute. Bemerkte er diese Anzeichen der Kälte, des Mistrauens und des Widerwillens, so mußte er eilen, sich in den Besitz seines Eigenthums zu setzen. Ein Impuls, ein Schriftzug konnte ihn um Alles bringen. Es kann noch ein anderer Umstand hinzugetreten sein, welcher ihn zur Eile antrieb. Alles, was Ballet besaß, gehörte ihm schon in Gedanken. Aber welche Sicherheit gewährt ein leichtsinniger Verschwender als Verwalter eines Gutes?
August hatte ein Capital von 100,000 Francs erhoben, zu welchem Behuf ist nicht genau bekannt. Aber er war leichtsinnig, verschwenderisch, er liebte die Frauen, er war in der Trennung mit seiner Maitresse Percillie, und im Begriff, eine neue, vielleicht sehr kostspielige Verbindung einzugehen. Er hatte das Geld wenige Tage vor der Reise nach St. Cloud seinem Freunde Raisson gezeigt; auch Castaing wußte darum, er wußte sogar, in welchem Schranke die Summe eingeschlossen war.
Ein geheimer Aufseher schien in der That über dem Thun und Treiben des leichtsinnigen August zu wachen. So erhielt er einst, nach einem luxuriösen Diner, welches er gegeben, einen anonymen Brief, in welchem der Schreiber sich über seinen ärgerlichen Hausstand und seine lüderliche Wirthschaft aufhielt. Der Sohn eines kleinen Notars müsse nicht den Seigneur von cidevant spielen wollen. Damals wußte Niemand, von wem der Brief herrühren könne, da Niemand ein Interesse daran hatte, ob und wie August sein Vermögen verringere. Seit man erfuhr, daß der Todte einen Erben gehabt, glaubte man diesen in dem Anonymus zu entdecken.
Hierauf beschränkt sich Alles, was man von dem Verkehr August's und Castaing's bis zum Ende des Mai 1823 weiß. Da erscheinen Beide zu einer Landpartie vereinigt. Wie sie zu Stande kam, von wem der Vorschlag ausging, zu welchem Zweck und weshalb Beide sie allein unternahmen, darüber ist nichts ermittelt.
Am 29. Mai 1823 zwischen 6 und 7 Uhr Morgens fuhren sie gemeinschaftlich mit der kleinen Post nach St. Germain en Laye, kehrten von dort zurück und begaben sich gegen 7 Uhr Abends wieder weg, ohne den Ort anzugeben, wohin sie fuhren. August sagte nur, daß sie einen oder zwei Tage wegbleiben würden. Sie begaben sich auf der Landkutsche nach St. Cloud, und zwar ohne alle Begleitung. Dieser Umstand hatte etwas Seltsames. August hielt drei Pferde, hatte mehre Wagen und verschiedene Bedienten, alle ließ er in Paris zurück, und keiner wußte, wohin die beiden Herren ihren Weg genommen hatten.
Zwei Tage darauf, d. h. am 31. Mai, brachte man es in Erfahrung. An diesem Tage und zwar Nachmittags, lief ein an August's Bedienten gerichteter Brief folgenden Inhalts ein:
»Herr Ballet befindet sich zu St. Cloud unwohl; Johann soll sich sogleich mit dem Grauschimmel und dem Cabriolet bei ihm einfinden; er und die Mutter Büret (die Haushälterin des August) sollen zu Niemandem hiervon sprechen. Denen, welche nach ihm fragen, soll man sagen, er sei über Land, und zwar auf ausdrücklichen Befehl des Herrn Ballet.«
Die Adresse des Herrn Ballet ist: »Gasthof zur Tête noire zu St. Cloud.«
Johann machte sich sogleich mit dem Cabriolet auf den Weg, kam in St. Cloud an und traf seinen Herrn im Bette, welcher über heftige Kolik, Durchfall und Erbrechen klagte. Es entsteht jetzt die Frage, was sich auf dieser unglücklichen Reise zugetragen hat. Castaing und August waren am Donnerstag, den 29. Mai, Abends gegen 9 Uhr im Gasthofe zum Schwarzen Kopf in St. Cloud angekommen. Man gab den Reisenden ein Zimmer mit zwei Betten, welches sie gemeinschaftlich einnahmen; Castaing zahlte 5 Francs Aufgeld. Am andern Tage, Freitag den 30. Mai, gingen beide Freunde den ganzen Tag spazieren, mit Ausnahme der Mittagszeit. Zu dieser Zeit kehrten sie nach dem Gasthofe zurück, nahmen daselbst ihr Mittagsmahl ein und gingen sodann wieder aus. Am Abend um 9 Uhr waren sie schon zurück. Castaing forderte hierauf eine halbe Flasche Glühwein, und verbot Zucker hineinzuthun, weil sie diesen bei sich hatten. Der Wein wurde zwischen 8 und 9 Uhr hinaufgebracht, die Reisenden thaten von ihrem Zucker und ihren Citronen, welches Beides Castaing gekauft hatte, hinein. Der Wein war auf diese Weise zubereitet, als Castaing, ohne von Jemandem abgerufen zu sein, das Zimmer verließ und sich auf einige Augenblicke an das Bett eines jungen Bedienten im Hause, welcher krank war, begab, dessen Puls befühlte, und sodann, ohne etwas zu verschreiben, zu August zurückkehrte. August hatte den Wein sehr schlecht gefunden, er hatte den, welcher ihm eingegossen war, nicht ausgetrunken. Castaing selbst hat zu Jemandem erzählt, daß er nur einen Löffel voll davon genossen habe, zu einem Andern dagegen äußerte er, daß er zwei bis drei Gläser davon getrunken habe. Als die Magd des Hauses dazu kam, sagte ihr August: Ich habe zu viel Citronen in den Wein gethan, er ist so bitter, daß ich ihn nicht genießen kann. Die Magd kostete ihn, fand seine Bemerkung gegründet und entfernte sich. Hierauf gingen beide Freunde schlafen. Diese Nacht hatte nur Castaing zum Zeugen, und Das, was er hierüber sagt, kann man nur mit einer sorgfältigen Behutsamkeit als wahr annehmen. Gleichwol hat er Folgendes zugestehen müssen.
August war die ganze Nacht hindurch unruhig; er schlief nicht; verschiedene Male klagte er dem Castaing, daß er nicht auf einer Stelle liegen könne. Er wurde mit der Kolik befallen; am Morgen erklärte er, er könne die Stiefeln nicht anziehen. Castaing ging aus, um, wie er sagte, im Walde spazieren zu gehen; es war noch nicht 4 Uhr Morgens, und es scheint dies mehr wegen seines bewegten Gemüths geschehen zu sein, als daß dies in seinem verkehrten Geschmacke lag. Die Hausthür war noch verschlossen, die Leute im Hause schliefen noch; Castaing weckte sie auf und ließ sich durch einen von ihnen die Thür öffnen.
Dies die Vorfälle des ersten und zweiten Tages der Landpartie (Donnerstag den 29. und Freitag den 30. Mai) nach den Worten der öffentlichen Anklage. Sie stellt darüber folgende Reihenfolge von Vermuthungen auf.
Der Wein war bestimmt, um eine schädliche Substanz, welche aus Paris mitgebracht worden, hineinzuthun. Daher das ungewöhnliche Verfahren, anderweitig als im Wirthshause Zucker zu kaufen, und denselben, mit etwas Anderem vermischt, in den Wein zu werfen. Castaing ging nach der Mischung sogleich hinaus, um sich etwa der Ueberbleibsel der gefährlichen Substanzen zu entledigen. Als Vorwand brauchte er den Besuch eines Kranken im Hause, dessen Arzt er nicht war, der ihn nicht rufen lassen. Gift, namentlich vegetabilisches, hat einen bittern Geschmack. Wahrscheinlich hatte man die Citronen gekauft, die man sonst in Glühwein nicht zu thun pflegt, um durch deren angenehmen Geschmack den widerlichen des Giftes zu verdrängen. Die Bitterkeit, die man trotz dieses Gegenmittels im Weine fand, spricht nur zu deutlich für das Dasein einer fremdartigen, schädlichen Substanz. – Castaing ging nach der schlaflos und unter heftigen Schmerzen Seitens seines Freundes verbrachten Nacht zur ungewöhnlich frühen Stunde, schon um 4 Uhr, aus, statt den kranken Freund zu pflegen, statt noch einen andern Arzt zu suchen, um – im Walde spazieren zu gehen!
Die Vermuthung, welche hieraus gegen ihn entspringt, wird durch die spätern Entwicklungen zur furchtbaren Anklage.
Gegen 8 Uhr Morgens kam Castaing von seinem langen Spaziergange zurück. Er forderte für seinen Freund Milch. Er selbst behauptet, warme Milch gefordert zu haben; die Zeugen behaupten, er habe kalte gefordert. August trank die Milch; bald darauf stellten sich heftige Erbrechungen ein. Die Kolik nahm furchtbar zu.
Das Ausgebrochene wurde sogleich fortgeschafft. Darauf entfernte sich Castaing zum zweiten Male. Der Kranke verschlechterte sich fortwährend. Die Wirthin und ihre Mägde leisteten während seiner Abwesenheit dem Kranken einigen Beistand.
Als Castaing zurückkam, fand er August in einem sehr aufgeregten Zustande. Er verlangte noch einen Arzt. Castaing wollte einen aus Paris kommen lassen, August wollte einen aus dem Orte haben. Der Doctor Pigache aus St. Cloud ward gerufen; er konnte jedoch erst um 11 Uhr Vormittags (31. Mai, Sonnabend) kommen. Die Heftigkeit des Uebels hatte in diesem Augenblicke etwas nachgelassen. Pigache fragte nach den Ausleerungen, welche man fortgegossen hatte. Er befragte Castaing nach seiner Meinung über die Krankheit. Dieser erklärte, er halte sie für eine Cholera. Pigache verordnete Erweichungsmittel und entfernte sich.
Am Nachmittage wurde August's Zustand immer schlimmer. Um 3 Uhr wurde Pigache aufs Neue gerufen. Castaing war zum dritten Mal ausgegangen. Er kam zurück.
Der Arzt beklagte sich, daß seine Vorschriften nicht befolgt waren. Man versprach ihm mehr Pünktlichkeit, worauf sich der Arzt entfernte. Herr Pigache kam zum dritten Male gegen 5 Uhr und aus freien Stücken wieder. Er verordnete für diesmal einen beruhigenden Trank. Der Kranke hatte mittlerweile den Wunsch geäußert, nach Paris geschafft zu werden; der Arzt widersetzte sich diesem und versprach am Abend zum vierten Male wiederzukommen, indessen äußerte Castaing, daß dieses nicht nöthig sei. Castaing hatte übrigens, sei es in Folge eines von August ausgesprochenen Wunsches oder aus eignem Antriebe, an dessen Dienerschaft den früher erwähnten Brief geschrieben, welcher zur Folge hatte, daß der Neger Johann erschien. Die Sorgfalt dieses treuen Dieners blieb gleichwol ohne Nutzen; die Symptome traten deutlicher hervor, der Athem des Kranken war beengt, er konnte den Speichel nicht mehr hinunterschlucken. Unterdessen brachte ihm Castaing einen Löffel voll von dem Tranke bei, die Wirkung war eben so rasch als unglücklich, fünf Minuten darauf hatte er eine Art von Nervenanfall, und von diesem Augenblick an keine Besinnung mehr. Castaing ließ ihn bis halb 12 Uhr Nachts in diesem Zustande, alsdann erst wurde Herr Pigache von der Lage der Sache durch einen Hausbedienten, zu welchem Castaing gesagt hatte, daß August die Nacht nicht überleben werde, benachrichtigt, und kam noch ein Mal. Herr Pigache fand den Kranken auf dem Rücken liegend, der Hals war stark aufgedunsen, der Kopf entblößt, der Kranke konnte kaum athmen. Er hatte das Vermögen zu hören, wie auch alles Gefühl verloren, der Puls war klein, seine Haut war brennend heiß, die Glieder stark zusammengezogen und von Convulsionen ergriffen, der Mund geschlossen, der Leib angespannt, der ganze Körper mit einem kalten Schweiß und blauen Flecken bedeckt. Der Arzt schlug ihm die Ader und setzte ihm Blutegel; dies schien von guter Wirkung, welche den Arzt in Erstaunen setzte. Er sagte dem Castaing, daß er seinen Freund beinahe aufgeben müsse, daß aber ein zweiter Aderlaß einen guten Erfolg haben könnte. Castaing machte Einwendungen und äußerte, wenn der Aderlaß keine gute Wirkung zeigte, er leicht Vorwürfe erhalten könnte. Hierauf verlangte Herr Pigache, es war gerade 1 Uhr Morgens, einen Arzt aus Paris; Castaing bemerkte aber, daß es noch zu früh sei, und so wartete man noch. Pigache schrieb zwei Briefe an zwei Aerzte in Paris, und Johann reiste um 3 Uhr Morgens mit den Briefen ab, um einen oder den andern Arzt mitzubringen. Herr Pigache entfernte sich wieder, Castaing begleitete ihn. Herr Pigache rieth, den Geistlichen von St. Cloud kommen zu lassen, um dem August das Nachtmahl zu reichen. Diesem stimmte Castaing bei, ging selbst zum Geistlichen, und dieser eilte mit dem Küster herbei. Er fand August bewußtlos, der Kranke konnte weder hören noch sprechen. Der Geistliche fragte Castaing, an welcher Krankheit der Unglückliche litte, worauf ihm Jener erwiderte, er habe eine Gehirnentzündung. August erhielt die letzte Oelung; während der ganzen Ceremonie blieb Castaing auf den Knien liegen. Seine Frömmigkeit fiel dem Küster auf, welcher im Weggehen zu dem Geistlichen sagte: »Das ist ein recht frommer junger Mann.« Als der Geistliche sich entfernt hatte, ging Castaing aufs Neue aus, und blieb ein oder zwei Stunden weg.
Daß Castaing während dieser zweitägigen Krankheit sehr unruhig und aufgeregt war, ward bemerkt, konnte aber eigentlich Niemandem als verdächtig auffallen, wenn nicht andere Umstände hinzugetreten wären. Er konnte in Sorgen sein, daß ein Freund, mit dem er allein auf dem Lande war, fern von seinen Angehörigen, ihm gleichsam unter den Händen sterben sollte. Wie paßte aber dazu sein fünfmaliges Fortgehen; und es war kein plötzliches Hinausstürzen, um frische Luft zu schöpfen, sondern er war verschwunden, während der Kranke sich wälzte, und blieb jedesmal mehre oder doch eine ganze Stunde fort.
Nach seinem ersten Ausgange ließ er August kalte Milch trinken, und kaum hat dieser sie getrunken, so geht das Erbrechen vor sich.
Später reichte er August den Löffel mit dem beruhigenden Tranke, welchen der Arzt verschrieben, und gerade darauf begann der Todeskrampf.
Dem Arzt antwortete Castaing auf dessen Frage, er halte die Krankheit für eine Cholera, dem Geistlichen, für eine Gehirnentzündung.
Warum wollte Castaing nach einem Arzt aus Paris schicken, während der Kranke einen aus dem Orte verlangte, in einem Zustande, wo der nächste allerdings der beste war? Und als später der Ortsarzt noch Zuziehung eines pariser Arztes verlangte, warum wandte Castaing da ein, ein pariser Arzt werde doch nicht kommen, es sei zu spät?
Warum schaffte Castaing so eilig die Ausleerungen fort, er, ein Arzt, welcher wissen mußte, wie wichtig sie zur Beurtheilung einer zweifelhaften und bedenklichen Krankheit sind? Er hat keinen Grund dafür, als daß der Kranke den Geruch nicht habe ertragen können. Als ob er sie nicht an einem entfernten Ort hätte aufbewahren können!
Wie konnte der Arzt Castaing sich vom Arzte Pigache den Vorwurf machen lassen, daß die Vorschriften des Letztern nicht befolgt waren? Während Pigache erklärt, ein nochmaliger Aderlaß könne den Kranken retten, wie kann er den zugerufenen Arzt davon zurückhalten, indem er ihm Furcht vor Verantwortlichkeit einflößt?
Wozu endlich in dem Briefe, wodurch Castaing der Dienerschaft des Kranken etwas von seinem Zustande meldet, die geheimnißvolle Form, der Befehl, die Sache gegen Andere zu verschweigen? War die Krankheit so bedenklich, daß er die Meldung für nöthig hielt, weshalb nur die Dienerschaft, nicht auch August's nächste Angehörige davon unterrichten?
Die Krankheitsgeschichte des dritten Tages, Sonntag 1. Juni, ist nur kurz. Nachdem der Neger mit den Briefen an die beiden pariser Aerzte abgereist war, blieb August der Sorgfalt der Dienerschaft im Gasthofe überlassen, da Castaing diese Zeit wählte, zwei Stunden lang spazieren zu gehen. Gegen 4 Uhr kehrte er zurück; kurze Zeit darauf erschien der Doctor Pelletan, Sohn. Herr Pigache wurde davon benachrichtigt und eilte herbei. Sie waren Beide darüber einig, daß keine Rettung für den Kranken sei. Man versuchte noch einige Mittel, welche ohne Wirkung blieben. Endlich starb August zwischen 12 und 1 Uhr Mittags unter den Thränen und dem Wehklagen Castaing's, welcher von Schmerz durchdrungen zu sein schien.
Aller Gegenwärtigen, der Aerzte wie des nun auch durch einen Brief Castaing's herbeigerufenen Herrn Martignon, bemächtigte sich ein unheimliches Gefühl, und ein entsetzlicher Verdacht stieg in ihnen auf, der sie antrieb, die Sache zur gerichtlichen Anzeige zu bringen. Castaing's eignes Benehmen war nicht geeignet, ihn zu schwächen oder von ihm abzuwenden. Er ging wieder aus, um Luft zu schöpfen, und blieb diesmal lange fort, seine Freiheit – zum letzten Male zu genießen.
Dieses freie Luft Schöpfen blieb damals noch den Betheiligten ein Geheimniß. Es ist weit später erst ermittelt worden, was dahinter steckte; hier aber der Ort, schon im voraus das Resultat dieser Entwickelungen niederzulegen.
Als Castaing um 4 Uhr Morgens, am Sonnabend, nachdem sein Freund eine schlaflose und qualvolle Nacht verbracht, sich das Haus öffnen ließ, angeblich um spazieren zu gehen, ging er nicht in das boulogner Hölzchen, sondern nahm einen Wagen und fuhr in aller Eile nach Paris. Hier kaufte er bei zwei Apothekern Gift, ein vegetabilisches Gift, essigsaures Morpheum; dasselbe Gift, welches er etwa 14 Tage vor Hippolyt's Tode in einer großen Quantität sich verschafft, dessen Wirkungen er kannte, und kehrte damit eben so eilig nach St. Cloud zurück.
Dies ist keine Muthmaßung. Die Wahrheit des Factums ist vollständig durch Castaing's späteres eignes Eingeständniß erwiesen.
Auch die Art und Weise, wie er sich das Gift in den Apotheken zu verschaffen suchte, ist charakteristisch und schärft den Verdacht gegen ihn um ein nicht Geringes. Bei dem einen Apotheker, Robin, gab er sich gegen dessen Lehrling für einen Commissionair aus und überreichte ihm ein mit Bleistift geschriebenes, »Castaing, Doctor der Medicin«, unterschriebenes Recept, auf Grund dessen er 12 Gran Emeticum forderte. Dem Lehrlinge schien das sehr viel und er stand an. Der vorgebliche Commissionair aber antwortete: nach der Methode des Doctor Castaing solle es mit vielem Wasser versetzt werden. Dieser vornehme Ausdruck verblendete ihn, und er gab die 12 Gran.
Mit den 12 Gran Emeticum nicht zufrieden, eilte Castaing zu einem andern Apotheker, Chevalier, von dem schon die Rede gewesen, und kaufte hier eine halbe Drachme essigsaures Morpheum, Beide Giftportionen in der Tasche, kehrte er eiligst in einem Wagen nach St. Cloud zurück, und seine erste Handlung war, dem Kranken Milch einzugeben, worauf das Erbrechen folgte.
Der Giftankauf am frühen Morgen und in zwei Apotheken wird noch verdächtiger, wenn man erfährt, daß Castaing in seiner eignen Wohnung Vorräthe mineralischen und vegetabilischen Giftes hatte. Weshalb mußte er sie in zwei Apotheken unter verdächtigenden Umständen kaufen, wenn er sie nur aus seiner Wohnung zu holen brauchte? – Er wollte nicht in seinem Hause gesehen werden; er wünschte überhaupt nicht, daß Jemand von seiner Anwesenheit in Paris zu einer so ungewöhnlichen Stunde und in einem noch auffälligern Geschäfte Nachricht habe.
Die Glieder aller dieser verdächtigen Handlungen schließen sich von selbst zur wohlgefügten Kette zusammen; wir enthalten uns daher, das Resumé aufzunehmen, welches die Anklage an dieser Stelle gibt, und gehen zur Erklärung über, durch welche Castaing sein seltsames Benehmen zu rechtfertigen suchte.
Nach der Angabe des Angeschuldigten war August, noch ehe er von Paris abreiste, von einer Gehirnkrankheit befallen. In St. Cloud empfand er sogleich eine Kolik. Bei dem Spaziergang äußerte sie sich sehr stark. Um deswillen sollte im Wirthshause der Glühwein bestellt werden. Citronen und Zucker wurden aber unterwegs dazu von ihnen gekauft, weil sie den Zucker auf diese Weise wohlfeiler erhielten, als auf der Wirthsrechnung(!). In der Nacht vom Freitag zum Sonnabend schlief August höchst unruhig; besonders quälten ihn die Hunde und Katzen, die im Hofe furchtbaren Lärm machten. Er bat deshalb Castaing flehentlich, ihm Ruhe für die folgende Nacht zu verschaffen.
Und deshalb eilte Castaing, der kein anderes Mittel wußte, bei grauendem Tage, indem er die Hausleute weckte, um sich das Thor aufschließen zu lassen, nach Paris, und kaufte Gift, um die Hunde und Katzen im Wirthshause zum Schwarzen Kopfe zu vergiften!
Nachdem er das Gift gekauft – Emeticum und Morphium; daß er essigsaures Morphium gekauft, wollte er fortwährend bestreiten – bemühte er sich, es auf der Rückfahrt zu vermischen.
Da August's Zustand nach dem Genusse der Milch schlimmer wurde, ergriff ihn ein Entsetzen, und er warf das Packet mit den Giften in den Abtritt. Man hat diesen aufs genaueste durchsucht; aber weder ein Packet noch eine Flasche mit Gift darin gefunden.
Die Verteidigung über diesen Punkt streifte so augenscheinlich an das Abgeschmackte, daß später bei den Assisen die Stimmung des Publicums den Anklägern selbst in die Hände arbeitete. Es bedarf daher nur kurzer Andeutungen, um ihre Unhaltbarkeit darzuthun.
Niemand im Hause hat von einem besondern Hunde- und Katzenlärm in der Nacht gehört. Die unruhigen Thiere zum Schweigen zu bringen, gibt es andere Mittel als sie zu vergiften. Wenn kein anderes geholfen, wäre das sicherste gewesen, in ein anderes Wirthshaus zu ziehen. Wie wollte man es vor dem Wirthe rechtfertigen, wenn man seine Thiere durch Gift zum Schweigen brachte? Sollten sie aber durchaus vergiftet werden, so konnte der Doctor Castaing in der nähern Apotheke von St. Cloud und Boulogne das nöthige und erprobte Rattengift bequemer und leichter sich verschaffen. Weshalb mußte er über Nacht hastig deshalb nach Paris, weshalb in zwei Apotheken erstehen, was er in einer leicht haben konnte, und weshalb unter falschem Namen als Käufer auftreten, und weshalb ein vegetabilisches Gift, statt von wohlgeprüften mineralischen Giften kaufen?
Besonders verwirrend gegen ihn sind aber noch die Bemühungen, welche er sich gab, den Ankauf des essigsauren Morphiums in jener Nacht ins Dunkel zu stellen. Seinen Mitgefangenen Goupil in Versailles ersuchte er, an seine Mutter zu schreiben, daß sie zu Chevalier und den andern Apotheker gehe, und sie veranlasse, nicht anzuzeigen, daß er essigsaures Morphium bei ihnen gekauft. In Paris, im Gefängnisse de la Force, quälte er seine Mitgefangenen, zu gleichem Zweck an die Apotheker zu schreiben. Alle diese Bemühungen waren fehlgeschlagen; da erhielt Chevalier ein anonymes Schreiben, in welchem er ersucht wurde, nicht die Wahrheit zu sagen.
Das Interesse, welches Castaing am plötzlichen Tode August Ballet's hatte, steigerte den Verdacht; mehr aber noch die Art, wie er für dieses Interesse sorgte.
Er hatte einen Verwandten und Freund, Malassis, einen jungen Mann von 26 Jahren, welcher als Schreiber bei einem Notar sich ziemliche Rechtskenntnisse erworben, aber, leichtsinniger Natur, wie es den Anschein hat, ganz zur Disposition seines intriguanten Freundes sich gestellt hatte. Er gerieth sogar in Verdacht, sein Complice gewesen zu sein; ein wenn gleich spätes Eingeständniß, als er sah, wie schlimm es um Castaing stand, rettete ihn jedoch von der Anklage, indem der Richter ihn für mehr unbesonnen als schuldig gelten ließ. Wenn seine Aussage, wo sie zu Gunsten Castaing's lautet, streng geprüft werden muß, so kann man sie dagegen unbedingt hinnehmen, wo er gegen ihn aussagt, und als ermittelt steht Folgendes fest:
Um Mitte Mai 1823 stellte Castaing an Malassis die allgemeine Frage: ob ein Testament, welches Jemand vor seiner Krankheit zu Gunsten eines Arztes gemacht habe, gültig sei? Malassis bejahte dies.
Im Laufe dieses Monats mußte Malassis Castaing das Formular eines eigenhändigen Testaments geben. Er versichert zwar, Castaing habe ihm damals gesagt, das Testament sei schon gemacht; wahrscheinlich klingt dies aber nicht. Weshalb sollte Castaing ein Formular nach abgemachter Sache gefordert haben? Beide Facta deuten vielmehr darauf hin, daß jenes Testament des August Ballet, datirt vom 1. December vorigen Jahres, im Mai des folgenden noch nicht gemacht war, und daß Castaing August Ballet, man weiß nicht wodurch, bewogen habe, dasselbe zu antedatiren!
Zwischen dem 20. und 23. Mai sprach Castaing deutlicher mit Malassis über ein Testament, welches zu seinem Gunsten gemacht sei. Ohne den Namen des Testators (wie Malassis vorgibt) zu nennen, sagte er, daß derselbe sein, des Castaing's, Freund sei und eine Schwester habe, mit der er zerfallen sei; er wolle nicht, daß sein Vermögen auf diese übergehe, und deshalb habe er ein Testament zu Castaing's Gunsten gemacht, welches ihm 10 bis 12,000 Francs Rente einbringen werde. – Castaing fragte bei dieser Gelegenheit, ob Malassis Depositarius dieses Testamentes werden wolle? Malassis versprach es. – Castaing fügte beiläufig hinzu: sein Freund sei von einer schweren Krankheit befallen und werfe Blut aus. – August Ballet hat aber nie Blut ausgeworfen, er war nie, am wenigsten im Mai 1823, von einer schweren Krankheit befallen. Alle seine Umgebungen versichern dies, und er spricht es selbst in der merkwürdigen Eingangsfloskel seines Testamentes aus: »Obwol ich mich in dem Zustande einer vollkommenen Gesundheit befinde.«
Endlich am 29. Mai, an dem Tage, wo Castaing mit August die verhängnißvolle Reise nach St. Cloud antritt, nach der Rückkunft von St. Germain en Laye wird ein Packet auf Malassis Bureau niedergelegt, welches August Ballet's Testament enthält. So war Malassis ursprüngliche Aussage, der mit der Wahrheit hinterm Berge hielt, um Castaing nicht zu compromittiren. Castaing selbst war indeß offenherziger. Er bekannte, daß er selbst zur angegebenen Zeit das Packet mit dem Testament in Malassis' Wohnung abgegeben, und zwar habe er sich in August Ballet's Begleitung dahin begeben; ein Umstand, der, unwahrscheinlich, nur von seiner eignen Aussage getragen wird. Da sie aber Malassis nicht angetroffen, habe er das Packet auf dessen Pult gelegt, mit einem Begleitschreiben des Inhalts: »Hier ist Ballet's Testament; ich ersuche Sie, es aufzubewahren. Sie können es lesen, wenn Sie wollen,« Der Brief wurde von Malassis zerrissen.
Malassis' erste Aussage, daß Castaing nichts von dem Testamente gewußt (wie er selbst August Ballet nicht gekannt haben will, wobei er verblieb), verwickelt ihn nicht allein in die Schuld, sondern verdächtigt auch Castaing. Um nicht dem Verdachte, daß er aus Interesse den August vergiftet, Nahrung zu geben, mußte er alle Wissenschaft von einem Testamente zu seinem Gunsten von sich abzuwenden suchen.
Ein schrecklicherer Verdacht steigt aber groß und fast unwiderlegbar aus der ganzen Handlungsweise, bei der Abfassung vielleicht, gewiß aber bei der Deponirung des Testamentes auf. Gerade am 29. Mai, im letzten Augenblicke vor der Reise, von der August nicht wiederkehren sollte, deponirt er das Testament, als wisse er voraus, wann August sterben werde, und habe den letzten Augenblick abgewartet, ehe es zu spät würde.
Jener Malassis ward zuerst bei einer Thatsache erwähnt, die vom Ankläger ebenfalls in die Reihe der Verdachtigungsgründe gegen Castaing aufgenommen ist. Als August schon in der Agonie lag, hatte er sich zweier Schlüssel des Kranken bemächtigt, die zu zwei Schränken in August's Wohnung gehörten, in welchen, wie erwiesen ist, gegen 70,000 Francs in Bankbillets lagen. Er gab diese Schlüssel an den Neger Johann, mit dem Auftrage, sie dem Malassis zu überbringen; August habe ihm dies, als er noch bei Besinnung war, aufgetragen. Johann fürchtete durch den Auftrag, wie er sagte, sich zu compromittiren, und gab die Schlüssel an Castaing zurück, da es für diesen schon zu spät war, daraus Vortheil zu ziehen. Seine Absicht bei diesem Umstande (den er nicht in Abrede stellen konnte, aber fortwährend dabei blieb, daß er nur den wörtlichen Auftrag des Kranken erfüllt habe) war deutlich genug: sich, als Erben, das vorräthige baare Vermögen zu sichern; denn er mochte aus der Erinnerung an Hippolyt's Tod wissen, daß es von gewissenlosen Verwaltern leicht verschleppt werden kann. Aber zugleich verrieth er dadurch, wie sicher er bei sich selbst des Erfolgs war, den allein diese Maßregel vor der Klugheit rechtfertigen konnte. Wie hätte er vor dem wieder zum Leben erwachenden Freunde bestehen können, wenn er die Schlüssel zu seinem baaren vielen Gelde einem, August notorisch ganz fremdem Menschen, wie Malassis, übersandt hätte?
Inzwischen nährte auch sein ferneres Betragen den Verdacht. Martignon, der Schwager, den er nothgedrungenermaßen hatte rufen lassen, Lebret und Georgeret, Freunde der Familie, waren am Sonntag, den 1. Juni, nach St. Cloud herausgekommen. Alle fragten ihn: Ob ein Testament vorhanden sei? Allen antwortete er: er wisse es nicht; dem Georgeret sogar: er glaube es schwerlich; denn August sei ein verschlossener Mensch gewesen, welcher ganz eigne Grundsätze gehabt habe. Als der Tod des Freundes indessen ein Aufsehen erregt hatte, das er nicht berechnet, als die allgemeine Stimme sich dahin aussprach, daß er nicht auf natürliche Weise erfolgt sei, und er sich nicht verbergen konnte, daß man ihn mit argwöhnischen Augen ansah, gerieth auch er in eine sehr begreifliche Unruhe. Er fürchtete, daß Malassis einseitig handeln und das Testament gerichtlich deponiren, daß er Aussagen thun könne, die ihn gravirten. In dieser Angst schrieb er an ihn einen Brief, welcher seine Unruhe deutlich ausdrückt. Er lautet:
»Mein werther Freund! Ballet ist so eben gestorben; aber thun Sie vor morgen, Montag, noch nichts. Ich werde Sie sehen, und Ihnen sagen, ob man handeln muß oder nicht. Ich vermuthe, daß sein Schwager, Herr Martingnon, ein blatternarbiges Gesicht, zu Ihnen kommen werde. Ich habe ihm gesagt, ich wüßte nicht, ob Ballet Dispositionen getroffen, daß er mich aber vor seinem Tode beauftragt habe, Ihnen zwei Schlüssel zu geben, welche ich Ihnen morgen, Montag, selbst bringen werde. Ich habe ihm nicht gesagt, daß wir Vettern sind, daß ich Sie aber ein oder zwei Mal bei Ballet, mit dem Sie befreundet gewesen, gesehen habe. Also sagen Sie nichts, bevor ich Sie nicht gesehen habe, besonders aber sagen Sie nicht, daß wir verwandt sind.«
Die Anklage hebt, außer dem Geheimnißvollen, den gleichgültigen Ton hervor, der in dem Briefe herrscht und freilich gegen den frommen, tiefen Schmerz, den Castaing bis da zur Schau trug, sehr absticht. Es war allerdings jetzt keine Zeit mehr, durch Thränen und erheuchelte Frömmigkeit zu gewinnen. Das allergewöhnlichste Ereigniß des Alltagslebens konnte nicht gleichgültiger einem Freunde gemeldet werden, und der schnelle Uebergang zu den gebeimnißvollen Geschäftssachen verräth zur Genüge, daß in seiner Seele nur ein Gedanke lebte, die Sorge um seine Sicherheit, um sein Interesse. Er instruirt den Vetter, wie er die Wahrheit verbergen und lügen soll. Wenn keine Schuld bei August's Tode sein Gewissen drückt, wozu dann diese Vorsichtsmaßregeln? Das Testament blieb doch gültig nach den französischen Gesetzen.
Am Sonntag Abend war, wie oben erwähnt, Castaing vom Schmerz niedergebeugt, einige Stunden im Gehölz von Boulogne spazieren gegangen, um frische Luft zu schöpfen. Auch diesmal hatte es mit dem frische Luft Schöpfen seine eigne Bewandniß. Er hatte schnell einen Wagen genommen, war nach Paris gefahren, und hatte den obigen Brief, den er Niemand anzuvertrauen wagte, selbst bei Malassis, während dessen Abwesenheit vom Hause, abgegeben. So geeilt hatte er bei der Expedition, daß in der That im Sterbehause Niemand anders glaubte, als daß er spazieren gegangen.
Am Montag, den 2, Juni, war Castaing bereits verhaftet. Als Martignon jetzt die zwei Schlüssel fordern ließ, antwortete er: wenn man damit nach dem Testamente suchen wolle, sei dies unnütz; dasselbe befinde sich in Malassis' Verwahrung. So war dies Geheimniß heraus. Man ging Malassis an, der zwar das Testament herausgab, aber vor Gericht in ungeschickten Lügen, wie schon angegeben, sich erging, um seinen Vetter möglichst zu schonen, bis er endlich, als er sah, welcher Verdacht auf Castaing ruhte, mit der Wahrheit, wie wir auch bereits wissen, herausrücken mußte.
In St. Cloud schritt man zur Obduction der Leiche. Das Gutachten der Aerzte ging dahin, daß der Kranke zuerst von einer heftigen Entzündung des Magens angegriffen worden; hierauf habe sich ein heftiger Reiz auf das Gehirn geäußert, von gleicher Natur mit einer Entzündung des Zellengewebes; einer Entzündung, welche oft der des Magens folge, und durch den Einfluß der Sonne und durch Gift leicht hervorgebracht werde.
Da die obducirenden Aerzte nur die Symptome angaben, ohne sich auf deren Ursache einzulassen, wurden von Gerichtswegen sieben bis acht der bewährtesten Aerzte von Paris, als Chaussier, l'Herminier, Laennec, Vauquelin, Segalas, Magendie, Barrel und Orfila zur möglichst genauen Prüfung des Obductionsberichts aufgefordert, um ihr Gutachten über die Frage abzugeben:
Ob alle oder einige, bei der Obduction des August Ballet an dessen Körper bemerkten Erscheinungen, welche mit Wahrscheinlichkeit auf eine Congestion des Gehirns schließen lassen, auch durch den Genuß irgend einer tödtlichen Substanz, namentlich des Emeticums, des essigsauren Morphiums und Strychnin (Alkaloide aus Krähenaugen) hervorgebracht sein können?
Alle zehn Aerzte gaben einstimmig folgende Antwort:
»Die Congestion des Gehirns und die andern an dem Körper des August Ballet beobachteten Erscheinungen, welche in dem Obductionsbericht erwähnt sind, findet man sehr häufig bei den Leichen solcher Personen, welche an gewissen Krankheiten verstorben sind. Dieselben Zerstörungen können aber verschiedene Gifte hervorbringen, unter welche wir Emeticum, essigsaures Morphium und Strychnin bringen müssen.«
Das Resultat für den Proceß ist also: daß der Genuß des Emeticum und des essigsauren Morphiums dieselben Wirkungen hervorbringt, welche man an August Ballet's Körper wahrgenommen hat. Demnächst mußte sein Körper, wenn er durch Emeticum und essigsaures Morphium vergiftet worden, in dem Zustande sein, in welchem man ihn gefunden hat.
Auch sein Benehmen während der Obduction zeigt in Castaing nichts weniger als einen schuldlosen Menschen. Er verrieth eine große Ungeduld, das Resultat derselben zu erfahren. Die ihn bewachenden Gendarmen suchte er durch Freundlichkeit und Einladungen zum Essen und Trinken zu gewinnen, um durch sie Auskunft darüber zu erhalten; er bat und drang, ihm den Doctor Pelletan zu schicken, welcher bei der Obduction war. Als dieser endlich kam, fragte er ihn: ob sich bei der Eröffnung der Leiche etwas gefunden, was ihn beunruhigen könne? Als Georgeret und Raisson ihn besuchten, kam er von selbst auf die Wegschaffung der Ausleerungen, und sagte, August habe sie verlangt, er für seinen Theil habe es nicht gewollt, da man doch nicht wissen könne, was geschehen würde. August sei an der Cholera oder am hitzigen Nervenfieber gestorben. Späterhin auf seinem Transporte nach Paris fing er an, den Wahnsinnigen zu spielen, so geschickt, daß die Aerzte selbst an ihm irre wurden. Er wies alle Speisen von sich und trank seinen Urin, bis er der Sache überdrüssig wurde. Von seiner Unruhe in den verschiedenen Gefängnissen und seinen Versuchen, seine Mitgefangenen zu mittel- oder unmittelbarer Intervention bei den Apothekern zu gewinnen, ist schon berichtet; denn er fürchtete vor Allem die Entdeckung, daß er in Paris Gift gekauft. Einmal äußerte er zu seinem Mitgefangenen Goupil, er wisse ein wenig schmerzhaftes Mittel, sich den Tod zu geben, für den Fall, daß die Obduction für ihn nachtheilige Resultate liefere.
In seinen Aussagen vor Gericht kamen vielfache Widersprüche vor, und tausend kleine Züge, die zu seinem Nachtheil ausgelegt werden konnten, bestritt er, obgleich sie von den unverdächtigsten Zeugen bekundet wurden. Daß er alle Hauptanklagepunkte in Abrede stellte, versteht sich von selbst, wenn er auch dadurch mit seinen eignen Eingeständnissen in grellen Widerspruch gerieth und bald darauf die Thatsache einräumen mußte. So also erschien er auch durch die unsichere, lügenvolle Art, wie er bei der Instruction sich vertheidigte, nur um so mehr verdächtigt.
Dies der wesentlichste Inhalt der öffentlichen Anklage, welche zugleich die vollständigste Geschichtserzählung in sich begreift, auf die wir bei der folgenden Assisenverhandlung, zur möglichen Vermeidung von Wiederholungen, zurückgehen können. Sie ist vom 1. September 1823 datirt und vom Generalprocurator Bellart unterzeichnet. Die Assisen begannen am 10. November und schlossen am 17. November desselben Jahres.
Die Assisenverhandlungen in diesem berühmten Processe gewähren nicht das dramatische Interesse, welches den renommirten Criminalfällen der Franzosen in der Regel eine so pikante Würze gibt, daß sie europäisches Gemeingut wurden. Es fehlt an Katastrophen, an neuen Enthüllungen, Überraschungen, an entdeckten Intriguen wahrend des Processes und an solchen Partien, welche das Gefühl der Zuhörer in beständiger Spannung erhielten. Die äußern Hebel, mit denen die strafende Gerechtigkeit den Schlangengang des Verbrechers allmälig ans Tageslicht hob, traten zurück gegen die innere Kraft der logischen Schlüsse, vermöge deren die Anklage zu ihrem Resultate kam. Diese gilt es vorzugsweise zu prüfen, die einzelnen Glieder der langen Kette zu schütteln, ob sie fest seien, und die Wucht der Gegenbeweise aushalten. Dem Vorstande lag die Hauptarbeit fast allein ob, die Empfindung hatte wenig oder nichts damit zu thun, und die erschütternden Effecte fehlten sowol von Seiten der Anklage als der Vertheidigung.
Dagegen mußten von weither Thatsachen, oft die allergleichgültigsten, geringfügigsten herbeigezogen werden, um schwächere Glieder in der Hypothesenkette zu unterstützen, und die Vernehmung der Zeugen darüber mußte die Aufmerksamkeit oft zersplittern. So vorzugsweise gründlich dieser Proceß geführt wurde, leiden mithin die Assisenverhandlungen nicht allein an unendlichen Wiederholungen und einer nicht zu vermeidenden Langweiligkeit, sondern das Resultat ist, daß sie keine andern schlagenden Resultate hervorbrachten, als die in der Anklageacte aufgestellten Vermuthungen hie und da zu schärfen, in andern Theilen sie zu schwächen.
Somit ruht, wie schon vorhin angedeutet, die ganze Wucht und Bedeutung dieses Processes auf der Anklage selbst. Aus Dem, was vor den Assisen zur Sprache kam, ließe sich keine Geschichtserzählung des Falles bilden. Die Verhandlungen vor denselben sind nur das Accompagnement der Anklageacte, die wir nur deshalb in möglichster Vollständigkeit wiedergeben; und für uns und das Publicum, welches ein eigenes Urtheil sich bilden will, käme es nur auf die Beurtheilung der zwei Fragen an:
Verhalten sich die in der Anklage aufgeführten Thatsachen so, wie sie dort angegeben sind, oder werden sie durch den aufgenommenen Beweis erschüttert? und
Wenn sie richtig sind, muß man alsdann auch der logischen Schlußfolge des öffentlichen Anklagers beitreten?
Die Zeugen wurden in den Assisen bunt durcheinander vernommen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, unsere Leser historisch mit den Verhandlungen jeder einzelnen Assise zu ermüden, vielmehr glauben wir denselben zu genügen, wenn wir die Resultate derselben zusammenfassen, und hierbei die drei Anklagepunkte, so weit sich dies thun läßt, von einander trennen. Auch hierin wird uns eine große Arbeit und den Lesern die Verdrießlichkeit erspart, unendliche Wiederholungen zu lesen, wenn wir im Thatsächlichen die Anklageacte zum Grunde legen, und in der Regel nur die Punkte hervorheben, wo sie durch die Zeugenaussagen oder andere Präsumtionen, welche zu Gunsten der Verteidigung ausgesprochen wurden, an Kraft verlieren sollte.
Daß das pariser Publicum an diesem Processe den regsten Antheil nahm und der Andrang ungeheuer war, bedarf kaum erwähnt zu werden. Neunzig Zeugen saßen auf der Bank der Zeugen von Anbeginn des Processes an. Die berühmtesten Juristen waren darin betheiligt, Berryer Sohn und Roussel als Castaing's Vertheidiger, Persil und Coche nahmen das Civilinteresse (der Schwester der Ballets, Madame Martignon) wahr und der Präsident der Assisen war Herr Hardouin.
Castaing selbst, der natürlich bei seinem Eintreten in Mitte der Gendarmen alle Blicke auf sich zog, erschien von mittler Statur und sorgfältig gekleidet. Sein Wesen war still und einnehmend; der Ankläger schilderte es später als gerade in der Art, wie man ihn im Schmerz verzehrt, und doch voll christlicher Fassung an den Leichenbetten beider Brüder gesehen habe, oder wie die leidende Tugend selbst.
Hat Castaing den Hippolyt Ballet vergiftet?
Diese eine Frage schließt drei Fragen in sich: 1) Ist er wirklich an ihm beigebrachten Gift verstorben? 2) Hat Hippolyt ihm dieses Gift beigebracht? 3) Welche Beweggründe konnten ihn dazu bewogen haben? Da die öffentliche Anklage mit der letztern Frage in so fern beginnt, als sie Castaing's Lebensgeschichte und seine gedrückten Verhältnisse vorausschickt, halten wir es für angemessen, auch hier diese Frage zuerst zu berühren. Castaing war in drückenden Vermögensverhältnissen, von seinem Vater erhielt er kaum so viel, um selbst anständig leben zu können, und er hatte außerdem, daß er Leidenschaften befriedigen und seinem Ehrgeiz fröhnen wollte, noch eine Geliebte, die ihm eine Familie zugebracht, deren Ernährung ihn in immer größere Noth, in ärgere Sorgen stürzte. So die Anklage.
Während der Verhandlungen wurde diesen Angaben kaum widersprochen, wenigstens sind keine Beweise dagegen zum Vorschein gekommen. Erst nach dem Schluß derselben trat Castaing's Vertheidiger, Roussel, mit der Erklärung hervor: daß die Familien- und Vermögensverhältnisse Castaing's ganz andere seien, als angegeben; vemuthlich weil Richter und Ankläger selbst keine genaue Kenntniß davon gehabt. Die Lage der Familie Castaing sei nicht ärmlich, sie nähere sich eher der Wohlhabenheit, und verschiedene ihrer Mitglieder hatten sich in der Justiz und in der Arzneikunde Ruhm und Vermögen erworben. Castaing's Vater, seit 18 Jahren General-Inspector der Gewässer und Wälder, beziehe einen Gehalt von 12,000 Francs, außerdem würfe ihm sein Grundbesitz jährliche Revenüen von 8000 Francs ab. Von seinen vier Kindern beziehe einer seit 15 Jahren als Regierungsinspector ein Einkommen von 5000 Francs und habe außerdem eine reiche Erbin geheirathet; ein anderer Sohn sei Capitain im Geniecorps. Armuth und Noth könnten also nicht die Motive gewesen sein, welche den Sohn zu einem Verbrechen der Art verleitet hätten.
Daß dieser Einwand erst beim Schluß der Verhandlungen und durch den Defensor zum Vorschein kam, scheint anzudeuten, daß der Angeklagte selbst darauf kein Gewicht legte. Es ist auch keine Beweisaufnahme darüber veranlaßt worden. Angenommen aber, die Data von dem relativen Reichthum des Vaters wären richtig, so schließen sie um deswillen nicht den wirklichen Nothstand des angeschuldigten Sohnes aus. Dieser ist durch die Briefe erwiesen. Sein Vater war mit ihm unzufrieden, er wollte ihm nichts geben, um seine Schuldner zu befriedigen; Castaing selbst ist nie während der ganzen Verhandlungen dazu zu bewegen gewesen, anzugeben, wie viel er von seinem Vater jährlich erhalten, es war also vermuthlich eine so geringe Summe, daß er von derselben seine spätern großen Ausgaben und Schenkungen nicht bestreiten können; seine Mutter fand sich zu Schritten bewogen, zu Bittbriefen, ihrem Sohne zu Gunsten, zu denen eine angesehene Dame sich nur in der äußersten Noth entschließen wird. Castaing's Geliebte will der Defensor ebenfalls aus der Lage verzweifelnder Armuth reißen, indem er in geheimnißvoller Weise sagt: der bedauernswürdige Gegenstand seiner Leidenschaft gehöre zu den höhern Classen und genieße vom Staat ein Einkommen von 5000 Francs. Aber diese Einnahme schützte sie doch nicht vor der Noth, die sie ihrem Geliebten mittheilte, wie die Briefe aufs klarste ausweisen.
Sechshundert Francs, die er durch mehre Jahre, bis zum Ende Juni 1822, nicht erschwingen konnte, brachten Castaing an den Rand der Verzweiflung. Dies Factum steht unwiderlegt fest; denn sein Einwand: daß er die 600 Francs gleichsam aus Caprice nicht zahlen wollen, er habe die Sache aufs Aeußerste getrieben, in der Hoffnung, sich von einer Schuld loszumachen, die er nicht contrahirt habe; wenn er den Willen gehabt, hätte er auch zahlen können, – wird durch seine eigenen und der Mutter Briefe widerlegt. Er war in Noth, und somit ist ein Motiv da, welches ihn zur verbrecherischen That bewegen konnte.
Eine andere Frage knüpft sich hieran: War Castaing ein Mann, zu dem man sich der That versehen konnte? Der Vertheidiger verwandelt nämlich die Geschichte mit den 600 Francs in einen Defensionspunkt. Wenn er in Noth darum war, so war er es nur eines Freundes willen, für den er sich in seiner Gutmüthigkeit verbürgt hatte. Auch scheint er sich uneigennützig als junger Arzt benommen zu haben, indem er seine meisten Patienten unentgeltlich behandelte, ja seine Patienten aufforderte, ihm noch andere Leidende zuzuweisen, die er gern, der Wissenschaft willen, umsonst behandeln wolle. Dies werden mehre junge Aerzte thun, und die leichtsinnige Verbürgung, ohne die Mittel zu haben, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen, schließt nicht die Möglichkeit aus, ein Verbrechen zu begehen, um seinem Nothstande sich zu entziehen. Mehr ist von seinem frühern Leben nicht zur Sprache gekommen, als daß sein Vater die Hand von ihm abzog und die Mutter ihm im Briefe abscheuliche Handlungen vorwarf; zur weitern Beurtheilung seiner Moralitat müssen die Thatsachen im Processe selbst den Stoff liefern.
War für ihn ein Beweggrund da, Hippolyt zu vergiften (angenommen, daß er sein Testament verkaufen wollen), und war er der Mann, fähig einer solchen That, was denn beweist, daß er ihn vergiftet hat?
Hippolyt starb unerwartet schnell bei einer Krankheit, welche, wäre sie ihren natürlichen Weg gegangen, noch mehre Monate hatte währen können. Die Krankheit ließ Symptome zurück, welche auch bei Vergiftungen durch vegetabilische Gifte eintreten. Castaing beschäftigte sich gerade damals mit dem Studium der vegetabilischen Gifte, und hatte davon in seiner Wohnung einen ansehnlichen Vorrath. Endlich war Castaing während der letzten Tage Hippolyt's fast allein um ihn, und – sagt die Anklage – er hielt, obgleich er wußte, daß sein Freund sterben werde, dessen Schwester und Angehörige, die ein so nahes Interesse hatten, bei dem leidenden Bruder zu sein, durch nichtige Vorwände von ihm entfernt.
Castaing gibt in Bezug auf Letzteres an, daß Hippolyt seine Schwester nicht sehen wollen. Die Magd Victoire bestätigt dies, indem sie es aus dem Munde des Todten selbst gehört, der ihr gesagt, Niemanden, auch seine Schwester nicht, vorzulassen, weil das Sprechen seiner Brust nachteilig sei. Castaing selbst wußte keinen Grund dafür. Allein dessenungeachtet ließ er die Schwester rufen, als es zum Schlimmen ging. Aber er rieth ihr ab oder, wie es heißt, widersetzte sich, daß sie zu ihrem Bruder hineinginge, weil dies den Kranken aufregen würde. Sie wollte ein seltsames Mittel anwenden, die Haube der Dienstmagd Victoire aufsetzen, und so sich hereinschleichen. Castaing wandte aber dagegen ein, ihr Bruder werde sie erkennen, da sie weit größer als Victoire sei. Statt aber dictatorische Macht auszuüben, um sie am Hineingehen zu verhindern, habe er sie vielmehr mit sammt der Dienstmagd Victoire in der Wohnung allein zurückgelassen, während er ausgegangen sei, um einen Krankenbesuch zu machen. Madame Martignon mußte dies vor den Assisen einräumen, sie habe aber, als Castaing fortging, mit Rücksicht auf seine Warnung nicht zu ihrem Bruder hineinzugehen gewagt.
Ein Mehres ist über diese eigenmächtige Gewalt, welche Castaing über den Sterbenden ausgeübt haben sollte, nicht ermittelt. Dagegen sprechen beide Martignon'sche Eheleute, welche bei ihrem Interesse zur Sache eben nicht als vollgültige Zeugen gelten konnten, noch bei den Assisen davon, daß Hippolyt am 3. October, nachdem Castaing ihm Tages zuvor Blutegel gesetzt, sich heftig übergeben habe. Von da ab habe man eine fliegende Röthe auf seinem Gesichte bemerkt. Die Magd Victoire bezeugte dies Erbrechen, es kam aber, nach ihrer Meinung, aus einem verdorbenen Magen.
Bei der wichtigsten Frage: ob Hippolyt wirklich an ihm beigebrachten Gift verstorben? geben die Mehrzahl der Aerzte vor den Assisen kein anderes Urtheil ab, als es summarisch in der Anklageacte erscheint.
L'Herminier, welcher den Kranken behandelt, fielen die Symptome, die er in letzter Zeit bemerkte, nicht auf, da Hippolyt einem gewissen Tode entgegenging; dennoch hatte er nicht geglaubt, daß der Tod so rasch erfolgen würde. Sein Gutachten war: der Tod kann durch einen Brustanfall im Laufe der Schwindsucht verursacht sein, ein Zufall, der häufig bei dieser Krankheit vorkomme; doch können auch die in der Obductionsverhandlung aufgeführten Umstände durch vegetabilisches Gift verursacht sein.
Segalas, der Hippolyt ebenfalls behandelt, erklärte: Es ist evident, daß er in Folge eines Brustanfalls gestorben ist; die Ursache dieses Brustanfalls zu bestimmen, erlaube ich mir nicht. Unmöglich aber, erklärte er auf des Präsidenten Frage, erscheine es ihm doch nicht, daß diese Symptome durch den Genuß von Gift verursacht sein könnten.
Der Arzt Laennee fand, nach den aufgenommenen Verhandlungen über die Obduction, darin die augenscheinlichen Spuren eines Schlagflusses, welcher bei der Schwindsucht wol eintreten konnte. Doch könnten dies auch Zeichen einer Vergiftung sein, denn alle Gifte, von welcher Gattung sie auch waren, verursachten eine Congestion des Blutes, welche den Tod herbeiführte.
Dem Doctor Petit, welcher den Krankheitsgang beobachtet, schien der Tod gegen den natürlichen Verlauf der Lungenschwindsucht gekommen zu sein; doch träten wol zuweilen Zufälle ein, welche den Tod beschleunigen. Nach den Obductionsverhandlungen bemerkte er Anfälle, welche aus dem natürlichen Gange einer bloßen Brustkrankheit nicht hervorgehen können, und hielt es für möglich, daß sie durch Gift hervorgebracht worden.
Ein Mehr ist über diesen Punkt nicht ermittelt worden. Er lag zu einer weitern Untersuchung zu entfernt. Daß schon gleich nach Hippolyt's Tode der Verdacht einer Vergiftung obgeschwebt, wird nirgend angedeutet.
Die zweite Hauptfrage ist: hat Castaing Hippolyt's Testament, in Lebret's vorgeschütztem Namen dem August Ballet für die 100,000 Francs verkauft?
Castaing mußte einräumen, daß er um einen Testamentsentwurf gewußt, nach welchem Hippolyt seinen Bruder nur schlecht bedacht, dagegen seine Schwester zur Universalerbin eingesetzt habe. Von einem wirklichen Testamente wollte er aber eben so wenig wissen, als von den darauffolgenden Verhandlungen zwischen ihm und August, Er leugnete, August von 80,000 Francs etwas gesagt zu haben, welche dem Lebret für Herausgabe des Duplicates geboten worden, und eben so unbekannt waren ihm die Schritte, welche August oder er gethan, um das Testament für 100,000 Francs von Lebret zu erhalten. Es kam daher in diesem Punkte vorzugsweise auf die Kraft der oben angegebenen Zeugenaussagen, den Brief August Ballet's an Prignon und den Umstand an, daß Castaing im Besitz der 100,000 Francs bald nach Hippolyt's Beerdigungstage sich befand.
Hippolyt hatte ein wirkliches Testament gemacht, keinen bloßen Entwurf, welches zum Vortheil der Madame Martignon war. Alle in der Anklage genannte Zeugen haben dies aus August's und Castaing's eigenem Munde mit den bestimmtesten Worten gehört. Außerdem weiß es Hippolyt's Magd Victoire; Hippolyt hatte es ihr am Tage vor seinem Tode gesagt.
Er hatte dieses Testament auch zerrissen an demselben Tage. Victoire bekundet auch diesen Umstand. Sie hatte später von August, weil sie angeblich in dem Testament mit 2000 Francs bedacht gewesen, die Summe von 1000 Francs als Abfindung erhalten. Dem Castaing, sagte Victoire, habe Hippolyt seine Taschenuhr und seinen Diamantring vermacht. Der Doctor habe Beides aber nicht genommen, sondern erst später von den Erben ausgehändigt erhalten.
Castaing hat das Duplicat dieses Testamentes an den verstorbenen August Ballet verkauft. Ueber das Wie liefert die Anklage eine künstlich zusammengestellte, aber wohlmotivirte Geschichtserzählung, die freilich nur auf Vermuthungen begründet ist, aber Vermuthungen, die von selbst aus den Thatsachen entspringen und durch die Aussagen der verschiedensten Zeugen bekräftigt werden. Es würde eine unnütze Weitläufigkeit sein, aus den vor den Assisen abgelegten Zeugnissen die ganze Erzählung noch einmal niederzuschreiben. Wir verweisen unsere Leser deshalb auf die betreffenden Seiten in der Anklage und auf die in derselben bereits in ihrer Wesenheit aufgeführten Zeugenaussagen. Nur wo sie abweichen im Mehr oder Weniger, werden wir sie hier aufführen.
Die Hauptzeugin ist hier die Schauspielerin Percillie, die intime Vertraute des verstorbenen August, die um alle seine Angelegenheiten wußte. Castaing führt gegen ihre Glaubwürdigkeit an, daß sie ihm nicht gewogen gewesen, außer Anderm, weil er aus Freundschaft zu August einst den kitzlichen Auftrag übernommen, das zwischen ihr und August obwaltende Verhältniß zu kündigen. Er hat diesen Umstand nicht beweisen können. Aus den Verhandlungen geht allerdings hervor, daß die Percillie schlimm auf Castaing gestimmt war, und sogar leise Ahnungen Hinsichts seines üblen Willen schon früher gehegt. So will sie einst, als August sich die Hand verletzt und Castaing ihm einen Umschlag verschrieb, ihren Freund gewarnt haben, daß er das Mittel nicht gebrauchen solle, denn Castaing werde die Veranlassung zu seinem Tode werden. August's Magd will dies selbst von ihrem Herrn gehört haben. Indeß läßt sich schwer annehmen, daß die Seele einer gefälligen pariser Schauspielerin mit solchem Haß gegen einen jungen Mann, der ihr nichts Aergeres gethan, solle erfüllt gewesen oder geblieben sein, um durch eine falsche Aussage ihn dem Richtbeil zu überliefern.
Die Percillie bekundete Alles, wie es in der Anklage steht, was Castaing und was August zu ihr über die 80,000 Francs und die 100,000 Francs geäußert. Als man sie fragte, welchen Eindruck die Nachricht von August's Tode auf sie gemacht, antwortete sie: »Sie erschreckte mich; doch wunderte ich mich nicht darüber, als ich erfuhr, daß Castaing um ihn sei.« Zu August hatte sie früher gesagt, als sie von der Unterdrückung des Testamentes sprachen, zu welcher Castaing ihm gerathen: »Das ist ein abscheulicher Rath. Wissen Sie, daß dieser Sie auf die Galeeren bringen kann. – Ein solcher Rath kann nur von einem Menschen kommen, der –,« Sie wollte das Uebrige nicht aussprechen. Uebrigens wisse sie, daß Castaing immer bemüht gewesen, August von ihr zu entfernen, weil er von dieser ihrer Ansicht erfahren. Seit dieser schlechten Testamentsgeschichte könne sie allerdings nicht leugnen, ein Vorurtheil gegen Castaing gefaßt zu haben.
Prignon 's Aussage über die Auszahlung der 100,000 Francs aus der Bank, und daß August die Rolle dem Castaing mit den Worten gezeigt: »Hier sind die 100,000 Francs«, so wie über August's spätere Klage zu ihm, daß er die 100,000 Francs, um der Erbschaft willen, sogut wie zum Fenster hinausgeworfen, stimmt genau mit der Anklageacte. Auch hatte August später einmal zu ihm gesagt, als eine Landpartie projectirt wurde: er wünsche, daß Prignon mitginge; er wäre nicht gern allein um Castaing. Nur aus Rücksichten zu seinem Bruder sei er genöthigt, ihn zu sehen.
Der Neger Johann blieb auch in den Assisen bei der Aussage, daß, als sie auf der Fahrt von der Bank vor Lebret's Hause hielten, Castaing nicht ausgestiegen sei, wol aber sein Herr, und ungefähr eine Viertel- oder halbe Stunde im Hause geblieben sei; eine Aussage, die allerdings zu der Geschichte nicht stimmt. Uebrigens sagte Johann: daß sein Herr in der letzten Zeit ungemein finster und zurückhaltend gewesen sei.
Lebret bekundete, was wir bereits wissen. Er hatte in seinem Hause genaue Erkundigungen eingezogen, ob Castaing am 8. October vielleicht doch dort gewesen; aber weder der Portier noch sonst Jemand hatte ihn gesehen. Man glaubte zu ermitteln, daß er gerade eine Stunde nach dem Frühstück sich werde eingefunden haben, eine Zeit, wo Lebret in der Regel ausging.
Raisson, August Ballet's Freund, erzählte gleichfalls alle Umstände, welche auf die Unterdrückung des Testaments Bezug haben, die ihm von seinen Freunden anvertraut waren. Sie stimmten mit der Anklage und den Aussagen der Percillie vollkommen überein. August hatte ihm sogar das Siegel des vernichteten Testaments übergeben. Ganz ebenso sagte der Studiosus Briant aus, August's sehr vertrauter Genosse.
Der Brief, den August aus dem Leichenhause an Prignon um die 100,000 Francs geschrieben, ein unbezweifeltes Document, spricht eine so beredte Sprache, wie nur irgend eine Zunge in dieser Angelegenheit.
Aber noch sprechender ist der Umstand, daß Castaing bald nach dem 8. October in Besitz einer Summe von 100,000 Francs und noch darüber war, ein Besitz, den er früher leugnete, für den er aber nachher keine Quelle nachweisen konnte. August hatte ihm nichts geschenkt, er mistraute ihm vielmehr, wie die mehren Zeugen mit Bestimmtheit aussagen. Er muthmaßte freilich auch nicht, daß Castaing die 100,000 Francs für sich genommen; aber ausgegeben hatte er sie, sein Vermögen war gerade um diese 100,000 Francs geringer, aber auch nur um diese 100,000 Francs. Diese 100,000 Francs waren verschwunden, Lebret hatte sie nicht; aber Castaing besaß schon am 11. October eine gleich große Summe und in der Art, wie er den Besitz zu verbergen suchte, indem er sie theils hastig, ohne gehörige Vorsicht auslieh, theils Papier und Renten kaufte, ohne daß sie auf seinen Namen eingetragen werden sollten, verrieth er zu deutlich, daß er fürchtete, vor den Leuten als Besitzer dieses großen Vermögens zu erscheinen. Die Gründe, welche er für diese Heimlichkeit angibt, sind eben so wenig Stich haltend, als er im geringsten darzuthun oder auch nur wahrscheinlich zu machen gewußt hat, daß August diese große Summe ihm freiwillig geschenkt habe.
Noch während der Assisen tauchte der Verdacht eines neuen Verbrechens auf, welches mit diesem zweiten Hauptpunkte in nächster Beziehung stand – eines Diebstahls an der Hinterlassenschaft Hippolyt Ballet's.
Der Kaufmann Martignon, der Schwager beider Brüder, hatte deponirt, daß man nach Hippolyt's Tode bei Durchsuchung des Schrankes wenig Geld gefunden. Man habe sich darüber verwundert, da Hippolyt noch wenige Tage vor seinem Tode gesagt, daß er so viel Geld bei sich habe, um die Rechnung eines Tapezierers im Betrage von 6000 Francs zu bezahlen. Das Zeugniß des Tapezierers bestätigte diesen Umstand.
Der oft genannte Lebret bekundete in Bezug hierauf, er sei bei Eröffnung des Schrankes zugegen gewesen. Es hätten sich aber nur 700 Francs gefunden, obwol man gewußt, daß Hippolyt eine Summe von 10,000 Francs erhoben, um eine Schuld zu bezahlen; Hippolyt sei aber nie verschwenderisch gewesen; im Gegentheil habe er sehr eingeschränkt gelebt; er, der Zeuge, habe keinen bessern Menschen gekannt. Auch habe man sich verwundert, keine Bücher bei ihm zu finden, da er doch dergleichen besitzen mußte; denn eine Buchhändlerrechnung von 150 Francs sei erst nach seinem Tode präsentirt worden. Castaing hatte damals, als man Anstand nahm, sie zu bezahlen, die Summe vorgeschossen. In einem Briefe an Martignon, in welchem er um die Rückzahlung bat, kam folgende merkwürdige Stelle vor: »Wenn ich ein Interesse beabsichtigt hätte, so hätte ich Vieles thun können, woran ein rechtlicher Mann nur mit Unwillen denken kann.«
»Sie waren doch in Bezug auf August nicht so gewissenhaft« bemerkte der Präsident bei dieser Gelegenheit zum Angeschuldigten.
Der Zeuge Raisson erinnerte sich eines Gesprächs, welches er bald nach Hippolyt's Tode im Garten vom Luxembourg mit August gepflogen. August sprach sehr unverholen seine Verwunderung darüber aus, daß Castaing spanische Bons gekauft habe, da er doch kein Vermögen besitze. Er äußerte dabei geradezu den Verdacht, daß Castaing das Geld aus Hippolyt's Secretair entwendet habe, da man nichts gefunden, und es doch eigentlich finden müssen.
Noch ein Umstand, welcher auch erst während der Assisen zur Sprache kam, verstärkte diesen Verdacht. Im Anfang hatte man Castaing's unbegreiflichen Vermögensstand auf gerade die 100.000 Francs geschätzt, um welche August betrogen worden; nämlich 30.000 Francs seiner Mutter, 4000 Francs seiner Geliebten geliehen und 66.000 Francs in fremden Papieren oder Renten niedergelegt. Aber der Wechselagent versichert, daß er nicht nur für 66.000 Francs Papiere für ihn gekauft, sondern gerade für die volle Summe von 70.000 Francs, was auch Castaing selbst eingestand. Die 30.000 der Mutter gegeben, und die 70.000 Francs in Papieren füllten also allein schon die fehlenden oder fraglichen 100.000, die Castaing als Remuneration für seine Großmuth von August erhalten haben wollte. Es fragte sich nun: woher die andern 4000 Francs, die er der Geliebten gegeben?
Aus meinen Ersparnissen, sagte Castaing, ohne sie näher angeben zu können. Wie es aber mit diesen Ersparnissen aussah, ist hinlänglich aus dem Vorangehenden bekannt. So erwuchs der Verdacht, daß er gerade diese Summe aus Hippolyt's Schranke nach, oder kurz vor dessen Tode sich diebischer Weise angeeignet. Bei der überwiegenden Gewalt der andern Anschuldigungen, scheint man diese, welche ein neues Verbrechen umfaßte, fallen gelassen zu haben. Wenigstens formirte der Ankläger deshalb keinen neuen Antrag,
August Ballet's plötzlicher Tod in St. Cloud ist der dritte Anklagepunkt.
Die Geschichte der Reise nach St. Germain und darauf nach St. Cloud, die am 29. Mai erfolgte, gibt Castaing ungefähr eben so an, wie sie in der Anklage erzählt ist. Von einer vorangehenden Erkältung zwischen beiden Freunden wollte er nichts wissen; nur daß sie sich in der letztern Zeit, weil Verwandte nach Paris gekommen, weniger gesehen hätten. Von August's Vorhaben, sein Testament zu machen, hatte er gewußt, er hatte ihm darüber seine Verwunderung ausgedrückt, da er ja vollkommen gesund war; August aber habe erwidert: da er Vater, Mutter und Bruder so plötzlich habe sterben gesehen, habe ihn der Gedanke ergriffen, daß er auch von einer heftigen Krankheit afficirt sei. August habe seine Vermuthung ausgesprochen, daß es dieselbe sein möge, an der seine Mutter gelitten, und sich deshalb über seinen Hals beklagt. Bei einem starken Schnupfen habe August übrigens, wie er ihm gesagt, Blut ausgeworfen. Auch habe er sich vor der Reise nach St. Cloud über Schwere des Kopfes beklagt.
Eine Angabe über August's Gesundheitszustand in dieser Art machte Castaing bei den Assisen zum ersten Mal. Im Laufe der Instruction hatte er nichts vom Blutauswerfen gesagt. Die Erklärung war jetzt so künstlich eingerichtet, daß Diejenigen und er selbst gerechtfertigt schienen, welche von August's vollkommener Gesundheit gesprochen, und sie doch zugleich in der gefährlichen Disposition eine Hinterthür ließ, welche, genährt durch eigene Einbildung, einem plötzlichen Tode das Wunderbare nahm. Ueber August's Gesundheit berichten übrigens andere Zeugen, daß er blühend und wohl gewesen, bis er nach St. Cloud abreiste. So sagt Lebret: daß er ihn einige Tage vorher vollkommen wohl gesehen; nur über Halsschmerzen habe er geklagt. Er, Lebret, sei darauf mit ihm zum Arzt Dubois gegangen, der aber erklärt hätte, das habe nichts zu bedeuten. August's Wirthschafterin, Duret, versichert, er habe vortrefflich bei der Abreise ausgesehen, und Castaing selbst habe da zu ihm gesagt: »Du siehst ja wie ein Prinz aus.« August's Kutscher versicherte, er habe ihm sehr gesund geschienen, und sei singend aus dem Stall gegangen.
Ein Zeuge, der seiner Verwandtschaftsverhältnisse wegen eher zur klagenden Partei gehörte, brachte jedoch, wiewol erst vor den Assisen, einen Umstand vor, welcher in Bezug auf August's Gesundheitszustand einige Zweifel erregen konnte. Martignon's Sohn, Theodosius, war, wie sich nachher ermittelte, am 27. Mai 1823 mit August Ballet in der Porte St. Martin bei einer Vorstellung Mazurier's gewesen. Sie sprachen über Testamente. August, der traurig schien und das Gesprach darüber angefangen, sagte zu seinem jungen Verwandten: »Wenn ich mein Testament mache, werde ich Ihnen etwas hinterlassen, und wenn Sie das Ihrige ändern sollten, schreiben Sie einige Zeilen für mich hinein.« Beide lachten, August aber beklagte sich über Halsschmerzen, er fürchte, wie seine Mutter, an der Bräune zu sterben. Der Zeuge glaubte von ihm gehört zu haben, daß er einige Mal Blut ausgeworfen, und glaubte es selbst ein Mal gesehen zu haben.
Wenn dies einerseits ein gültiges Zeugniß dafür wäre, daß August wirklich an einer gefährlichen Krankheitsdisposition gelitten, so spricht er anderseits dafür, daß August sein Testament noch nicht gemacht hatte, es erst machen wollte (vielleicht zwei Tage später) und der 1. December 1822 unter seinem Testament antedatirt gewesen.
Ueber die Besprechung mit Malassis, wegen eines zu machenden Testamentes und über die Deposition des August Ballet'schen Testamentes bei jenem am 29. Mai räumte, wenngleich in unbestimmten Ausdrücken, Castaing Das ein, was die Anklage besagt.
Als Zweck der Reise gibt er an, daß August eine Sommerwohnung miethen wollen. Nach der Aussage der Wirthschafterin Duret, hatte ihr Herr, August Ballet, zu ihr gesagt, Castaing habe ihm den Vorschlag gemacht, über Land zu gehen. Er habe ihr übrigens gesagt, daß er am Freitag oder Sonnabend wiederkommen wolle; so sagte auch der Kutscher aus. Die Wohnung, welche August in St. Germain besehen, stand ihm nicht an. Darauf wären sie über Paris nach St. Cloud gegangen; jedoch erst Abends um 8 Uhr. Weshalb sie die Landkutsche genommen, da August eigene Wagen und Pferde hatte, auch weshalb er keinen von seinen Dienern mitgenommen? wußte Castaing nicht anders zu beantworten, als damit, daß August es so gewollt. Der Kutscher des Letztern bekundet indeß, daß eines von den drei Pferden eine Wunde gehabt, und daß sein Herr gefürchtet, es werde zu sehr angestrengt werden. Auch die Geschichte der zwei Schreckenstage in St. Cloud stimmt in den allgemeinen Zügen mit der in der Anklage enthaltenen, um daß Castaing theils der einzelnen Data sich nicht so bestimmt entsann, zweifelhaft bei andern antwortete, und begreiflicherweise so viel als möglich Wendungen suchte, um sich unschuldig darzustellen. So sollte August den Zucker, er wollte die Citronen gekauft haben; als Grund führte er zuerst an, daß August gemeint, man werde den Glühwein nicht, wie er es liebe, im Gasthofe bereiten; später, es sei geschehen, weil August (ein Verschwender!) gefürchtet, man werde hier den Glühwein zu stark ankreiden! August selbst habe Citronen und Zucker in den Glühwein gethan, und zwar während er zu dem kranken Bedienten hinaufgegangen sei. Zu dem sei er aber hinaufgegangen, weil die Wirthin, Madame Cornaille, ihn darum ersucht; jedoch nur der Wissenschaft willen, da er gehört, daß der Kranke schon einen Arzt habe. Nachher habe er selbst von dem Glühwein getrunken, und zwar eine Tasse voll (es hat den Anschein, daß der Glühwein in einer Theekanne gebracht worden). Auf August's Frage, wie er ihn finde, habe er geantwortet: »Gut«; August aber habe ihn »für zu herbe, oder zu sauer« erklärt.
In der Nacht vom Freitag zum Sonnabend hatte, wie wir wissen, von allen in St. Cloud Lebenden nur Castaing von den Hunden und Katzen gehört, die seinen Freund nicht schlafen gelassen. Obgleich August am frühen Morgen klagte und im Bett bleiben mußte, weil die Füße ihm geschwollen wären und er die Stiefeln nicht anziehen könne, brach er doch schon um 4 Uhr auf, um – Gift aus Paris zu holen, mit welchem er die lästigen Thiere tödten und – physiologische Versuche mit ihnen im Gasthaus von St. Cloud (wo er nichts von Instrumenten und Apparaten hatte), anstellen wollte! Diese letztere, seltsame Erklärung gab er erst vor den Assisen ab. Zum Eingeständniß, daß er nicht im boulogner Hölzchen spaziert sei, wie er früher hartnäckig behauptet, sondern nach Paris gefahren und dort Gift gekauft, war er, wie gesagt ist, gebracht worden, nachdem er sich deshalb gegen den Mitgefangenen Goupil verrathen hatte! Er erklärte, nur wegen des Verdachtes, der sich gegen ihn erheben könne, habe er die Fahrt nach Paris verschwiegen. Aus dem nahen Boulogne habe er das Gift nicht geholt, weil er nicht gewußt, daß dort eine Apotheke sei. Zur Entschuldigung, weshalb er die Aussage erst jetzt mache, führte er etwas noch Merkwürdigeres an: Ballet, der kranke August, habe verlangt, mit ihm an den Cadavern der vergifteten Thiere zu experimentiren, und da das seinem Herzen keine Ehre gemacht, habe er es bis da verschwiegen!
Bei zwei verschiedenen Apothekern, erklärte Castaing, sei er nur um deshalb gewesen, weil er sich zuerst nur Morphium (bei Chevalier) geben lassen; auf dem Rückwege erst sei ihm eingefallen, auch Emeticum zu kaufen, worauf er bei Robin eingetreten wäre. Ihm ward nachgewiesen, daß er früher die umgekehrte Ordnung angegeben. Ebensowenig wußte er eine genügende Erklärung dafür, weshalb er nicht in seiner Eigenschaft als Arzt das Gift gefordert, sondern sich für einen Commissionair ausgegeben? Von dem essigsauren Morphium, was er in seiner Wohnung vorräthig gehabt, hätte er um deswillen nicht geholt, weil gerade sein Bruder dort zum Besuch gewesen und dies ein sehr langes Verweilen veranlaßt haben würde.
Fortwährend behauptete er, nach seiner Rückkehr nach St. Cloud warme Milch gefordert zu haben; ein Bedienter habe sie eingegossen und er selbst davon getrunken. August habe darauf nach dem Genuß sich verschiedene Mal übergeben, und dabei Galle und etwas Schwarzes ausgeworfen. Die Ausleerungen wegzugießen, habe er nicht befohlen, sondern nur sie zu entfernen.
Nachher sei er selbst hinausgegangen, um nach einem Arzt zu fragen, und habe bei dieser Gelegenheit die Substanzen (das Morphium in einer Flasche; wozu er die Hälfte des Emeticums geschüttet haben will) in den Abtritt geworfen, weil er überlegt, »wie sonderbar die Umstände zusammenträfen«. Bei der gründlichsten Nachsuchung hat man diese Flasche indeß nicht gefunden. Auf die Frage, wie er zu solchen bösen Ahnungen gekommen, da damals noch Niemand an eine Vergiftung denken können, erwiderte er: »Der beste Kopf bedenkt im Andrange so trauriger Umstände nicht Alles.«
Der Arzt Pigache hatte bei seinem ersten Besuche Limonade und Blähungen des Leibes verschrieben; Castaing hatte sie nicht angewandt, weil August angeblich nur Zuckerwasser trinken wollen. Pigache wollte später mit einem zweiten Aderlaß fortschreiten. Castaing behauptete aber, der Arzt selbst habe gesagt, er befürchte, daß der Kranke dabei seinen Geist aufgeben könne; worauf er nur erwidert: die Sache sei delicat, und er wage nicht, ihm einen Rath zu ertheilen. Er mußte einräumen, später zu ihm gesagt zu haben: es werde sich kein Arzt aus Paris nach St. Cloud bemühen, besonders für eine ganz unbekannte Person. Einst darüber von den Richtern zur Rede gestellt, warum er in dringender Gefahr sich nicht selbst nach Paris begeben, da es ihm leichter geworden wäre, einen berühmten Arzt zur Reise nach St. Cloud zu bewegen, entschuldigte er sich damit, daß er den Kranken nicht verlassen wollen. Man erwiderte ihm, daß er mit seinem Fortgehen sonst nicht so gewissenhaft gewesen. Er wußte darauf nichts Anderes zu erwidern, als daß er die Ueberzeugung gehabt, es werde kein Arzt mit ihm gehen.
Castaing wollte anfänglich die Krankheit August's allerdings für eine Art Cholera angesehen haben; später glaubte er, daß das Gehirn afficirt sei. Möglich sei, daß die ziemlich ernsthafte Unannehmlichkeit, die er mit Demoiselle Percillie gehabt, und die Notwendigkeit einer Trennung von ihr einen entschiedenen Einfluß auf seine Krankheit geübt habe.
In den übrigen Umständen weicht Castaing's Aussage vor den Assisen nur unerheblich und mit den oben bemerkten Variationen von dem Bericht der Anklage ab. Neu ergab sich aus seiner Aussage, daß er mit dem Gift schon auf dem Rückwege eine Mischung vorgenommen hatte. Befragt, weshalb er damit nicht bis zur Ankunft in den Gasthof gewartet, lautete seine Antwort, er sei zu begierig gewesen, die Wirkung zu sehen, welche die Mischung beider Substanzen hervorbringen würde.
Auch die vielen über die Vorfälle in St. Cloud vernommenen Zeugen brachten nichts an den Tag, was noch mehr Licht auf die Schattenseite werfen konnte, insofern es dessen überhaupt nach dem Ermittelten und schon Eingeräumten bedurft hätte. Man ging bis auf die kleinsten Details zurück und bis auf solche Zeiterinnerungen über Stunde und Minute dieser und jener gleichgültigen Handlung, wo das Gedächtniß unmöglich noch treu sein kann. Aber wäre es auch treu gewesen, so konnte kaum mehr ermittelt werden, als schon in der Verbindung aller Indicien vorlag, insofern nicht Jemand den Angeschuldigten im Augenblick selbst belauschte, wo er das Giftpulver ins Glas schüttete; ein Fall, der vielleicht noch bei keiner Criminalgeschichte sich ereignete.
Die sehr vollständige und zusammenhängende Deposition des Arztes Pigache ist insofern noch beachtenswerth, als derselbe bei seinen ersteren Besuchen am Sonnabend (31. Mai) wenig Gefährliches in August's Zustand entdeckt haben will. Er gab ihm nur Beruhigungsmittel und widersetzte sich allein um deswillen seinem Verlangen, nach Paris zurückgeschafft zu werden, weil er sehr stark ausdünste. Auch Castaing hatte ihm erklärt, daß er keine Gefahr in dem Zustande sehe. Beiläufig bemerkte übrigens Pigache, daß er von Anfang an geschlossen, daß Castaing's medicinische Kenntniß nicht weit her wäre, weil er zuerst die Krankheit für einen Choleraanfall gehalten. Als er Abends um 11 Uhr wiedergerufen wurde, mit dem Bemerken, daß man glaube, der Kranke werde die Nacht nicht überleben, und er ihn in einem völlig veränderten furchtbaren Zustande fand, erklärte Castaing, derselbe sei sogleich nach dem von Pigache ihm verordneten Tranke eingetreten. Der Trank konnte die Wirkung nicht verursacht haben, wie die Zersetzung des Restes schon herausstellte. Jetzt drang Pigache darauf, Aerzte aus Paris zu berufen; Castaing aber erwiderte, das Schreiben sei unnütz, denn kein Arzt werde auf sein Schreiben allein kommen. Er ließ August darauf zur Ader, was dem Kranken anscheinend Erleichterung verschaffte; aber auf Castaing's Anlaß unterblieb der zweite Aderlaß. Pigache schrieb darauf selbst an die pariser Aerzte Pelletan und Cloquet, von denen der Erstere am nächsten Morgen gegen 7 Uhr ankam, und machte demnächst dem Maire von St. Cloud von dem Vorfalle Anzeige, weil ihm die Krankheit keine gewöhnliche schien, eine Anzeige daher nöthig wurde und – Castaing ihm gesagt, daß er August 's Universalerbe sei. Wann? vermißt man in Pigache's Aussage.
Für Castaing scheint zum Theil in Pigache's Aussage der Umstand zu sprechen, daß auch der St. Clouder Arzt bis zum Abend des Sonnabend die Krankheit für nicht gefährlich hielt, sich deshalb auch nicht wunderte, daß Castaing, als Arzt, am Morgen die Ausleerungen ohne Untersuchung fortgießen ließ.
Castaing hatte sich das Recept des Trankes, welchen Pigache verordnet, aus der Apotheke zurückholen lassen und es in seiner Brieftasche verwahrt, was gegen das gewöhnliche Verfahren ist. Castaing erklärte, es sei geschehen, um zu wissen, wie der Trank eingegeben werde. Der Richter stellte aber die Vermuthung auf, es sei geschehen, um später, wenn Verdacht gegen ihn entstände, sich damit zu rechtfertigen, daß er den Kranken nicht behandelt habe. Castaing erwiderte, daß es für den bekannten Umstand dieses schriftlichen Beweises nicht bedurft hätte.
Nach jenem Tranke erfolgten die ersten lebensgefährlichen Krankheitsanfälle. Recept und die Reste des Trankes haben aber ergeben, daß es ein ganz unschuldiges Medicament war; ja der Apotheker, der ihn bereitet, gestand sogar ein, den einen Gran essigsauren Morphiums, welchen Pigache verordnet, nicht beigemischt zu haben, weil der Stoff zufällig in der Apotheke fehlte. Nun aber erwuchs der Verdacht, ob nicht Castaing zweierlei Tränke in der Apotheke machen lassen, den schädlichen gebraucht und späterhin bei Seite practicirt, den echten und unschädlichen aber zurückgelassen habe? zumal da der Apotheker von zwei Recepten des Dr. Pigache spricht, von denen dieser aber nichts weiß. Indessen ist dieser Verdacht, für den weiter keine Beweismittel vorliegen, unerörtert geblieben.
Mit ermüdender Weitläufigkeit hat man untersucht, wer den Glühwein gefordert, wer die Milch eingegossen, wie viel Castaing von jenem, wie viel er von dieser mit getrunken, ob der Kranke gesagt, der Wein schmecke sauer oder bitter, ob er sich in einem Waschbecken oder Nachtgeschirr erbrochen, ob der Tisch zu weit vom Bett gestanden, daß August die Milch nicht selbst abreichen können, oder umgekehrt; Umstände, die trotz der vielen darüber vernommenen Personen aus dem Wirthshause, nicht zur Evidenz zu ermitteln waren, auf die bei der Lage der Dinge aber auch schwerlich viel ankömmt. Nur über den bedingungsweise erheblichen Umstand, daß nicht allein Castaing, sondern auch eine dritte Person, mit von dem Glühwein getrunken, erscheint das Zeugniß der Magd Maria Hebert aus dem Wirthshause nicht unwichtig. Sie war es, die Castaing zu dem kranken Bedienten hinauf geladen und geführt hatte. Nachdem Castaing wieder hinuntergegangen war, sagt sie wörtlich: »Kurze Zeit darauf ging ich gleichfalls hinunter und trat in das Zimmer, wo beide Herren waren. Herr Ballet sagte zu mir, sein Wein sei sauer, ich erwiderte darauf, es thue mir leid. »Kosten Sie zum Spaß davon,« entgegnete er, und gab mir ein wenig zu trinken. Ich kostete ihn und habe ihn in der That sauer gefunden. Herr Castaing sagte: »Oh, ich werde ihn schon trinken.« »Wahrhaftig, ich glaube es wohl, erwiderte der Andere, Du trinkst Alles.« Herr Castaing warf noch ein Stück Zucker hinein, und trank in der That den Wein. – Der Präsident. Worin befand sich der Wein, den Ihr gekostet habt? A. In Herrn Ballet's Glase.«
Die Magd ist davon nicht krank geworden. Ob und welche Taschenspielerkünste dabei obgewaltet, ist nicht ermittelt.
Aufs bestimmteste ist dagegen die Giftankaufgeschichte am frühen Morgen des Sonnabend dargethan durch die Aussagen der Apotheker und ihrer Lehrlinge, und dieser für den Beweis höchst wichtige Punkt, im Wesentlichen in den Zeugenaussagen wie in den Eingeständnissen übereinstimmend, darf als vollständig ermittelt angesehen werden. Einige Widersprüche Castaing's über Nebendinge, als die Zeit, und in welcher Ordnung er die zwei Apotheken besucht, an sich unerheblich, kommen dabei nur insofern in Betracht, als sie sein ängstliches Bestreben, etwas wenigstens von der ihm furchtbaren Wahrheit zu verdrehen, bekunden. Psychologisch merkwürdig erscheint uns dabei nur ein Umstand, den Robin's Lehrling Audebert bekundet: Für die 12 Gran Emeticum forderte er 12 Sous. Castaing meinte, das scheine ihm zu theuer, er studire selbst Medicin, und bot nur 6 Sous. Der Apotheker nahm die 6 Sous und war zufrieden! Ein Giftmischer, der Jemand vergiften will, um ein Vermögen von 300.000 Francs zu erben, dürfte nicht, beim Ankauf von Gift zu dem Behuf, um 6 Sous dingen. Aber der Franzose dingt immer, und möglich ist, daß er gedungen, um gerade den verdächtigen Schein von sich abzuwenden.
Auch ist durch sein Eingeständniß erwiesen, daß Castaing das Recept zum Gift erst auf dem Wege nach Paris, oder dort selbst, und mit Bleistift, geschrieben hat. Warum nicht schon im Wirthshause zu St. Cloud, wenn es eine unschuldige Sache galt, wenigstens eine, die er vor seinem kranken Freunde nicht zu verbergen hatte. Warum hat er solche Eil, die beiden Substanzen schon auf dem Rückwege zu mischen, wo es unbequem war, wo er so leicht etwas verschütten konnte! Das ließ sich weit besser bei der Rückkunft im Zimmer bewerkstelligen. Er stieg aus dem gemietheten Cabriolet schon vor St. Cloud aus, wahrscheinlich, um nicht im Wirthshaus als mit einem pariser Wagen ankommend, gesehen zu werden, und verrichtete hierauf auf offener Straße die Mischung!
Desgleichen geben die Zeugenaussagen auch darüber ein genügendes Licht, daß Castaing später mehre Versuche gemacht, gerade dieses Factum, als das für ihn gefährlichste, in Verborgenheit zu lassen und zu begraben; es wäre indeß überflüssig, alle Zeugenaussagen hierüber aufzuführen. Der Angeschuldigte hat nicht allein den Giftankauf bekannt, sondern auch sein Bewußtsein ausgesprochen, daß ihn dieser Umstand graviren müsse, und daß er nur deshalb eine natürliche Scheu und Besorgniß vor der Bekanntwerdung desselben von Anfang an hegte. Ist dies principaliter zugegeben, so sind die Anstrengungen, die Thatsache zu verheimlichen, in der Natur der Sache, und ließen sich sogar für den Fall, daß er unschuldig sei, rechtfertigen. Einen bösen Schein von sich abwenden wollen, ist an und für sich noch kein Verbrechen.
Noch ist des Arztes Pelletan Aussage von einigen erheblichen Momenten. Er war am Morgen angekommen, und nach einigen vergeblichen Versuchen war August in seiner Gegenwart gestorben. Pelletan hielt mit Pigache und Castaing besondere Conferenzen, und sagt nun wörtlich: »Ich wußte, daß Castaing bei der Erbfolge Ballet's interessirte; ich hatte gesehen, wie niedergeschlagen er war, wie er heiße Thränen vergoß, als er mir erzählte, wie er zur Beerbung des August Ballet gekommen sei. Ich rief damals aus: Sie sind in einer schrecklichen Lage; Sie kommen mit Ihrem Freunde in St. Cloud an, um einige Tage hier zuzubringen, Sie sind Arzt, sein Erbe und er stirbt; die Symptome der Krankheit haben etwas Außerordentliches, alles Dieses ist für Sie entsetzlich,« Castaing erwiderte: »Es ist wahr, ich habe nicht hieran gedacht; Sie glauben also, daß man mich in Verdacht nehmen könnte?« Hierauf setzte ich ihm auseinander, daß man die Vorsicht gebrauchen müsse, sich von der Ursache des Todes Gewißheit zu verschaffen. Ich sagte ihm, Pigache und ich würden anzeigen, daß die Öffnung des Leichnams geschehen müsse. Castaing rief: »Ach, damit erzeigen Sie mir einen großen Dienst; Sie werden wie ein Vater an mir handeln, wenn Sie die Öffnung veranlassen.«
Hinsichts der Obduction bemerkt noch Pelletan, daß ihm die dabei wahrgenommenen Symptome nicht gerade den Verdacht einer Vergiftung erregt hätten, sondern vielmehr Das, was man ihm erzählt hatte.
Endlich ist durch die Zeugnisse der Gendarmen und anderer Personen ermittelt, daß Castaing die größte Unruhe und Besorgnis bald nach seiner Verhaftung verrathen hat, und es ihm besonders darum zu thun war, zu erfahren, was das Resultat der Obduction gewesen? Den Arzt Pelletan fragte er namentlich: ob er etwas gefunden, was ihn verantwortlich machen könne? worauf dieser ihn beruhigte: er habe nichts gefunden, was ihn graviren könne.
Die wichtige Frage: Ist August Ballet an ihm beigebrachtem Gifte verstorben? wurde durch das Gutachten der Aerzte kaum zu einer größern Bestimmtheit gebracht, als es mit der schwierigern Frage, ob auch Hippolyt daran gestorben? der Fall war. Einiger Zwist der Aerzte belebte die Verhandlungen darüber, der indessen nur als ein schwaches Vorspiel der Kämpfe erscheint, welche im Proceß Lafarge erhoben und bis heute noch nicht zur Erledigung gekommen sindMan lese darüber die gehaltvolle, für Richter und Ärzte gleich wichtige Schrift nach: »Die Memoiren der Lafarge«. Für Richter und Ärzte. Ein Beitrag zur Gesetzesrevision. Von A. v. Oppen. Königl. Preuß. Geh. Ob. Revisions-Rath (vorm. Landgerichtspräsident zu Köln). Berlin. Buchhandl. d. Berl. Lesecabinets. 1842..
L'Herminier glaubte, daß die Ursachen des Todes ebenso gut in einer Krankheit, als im Genuß eines Giftes gesucht werden könnten; denn die Vergiftung sei nichts Anderes, als eine Krankheit, welche sich nur schneller, und mit unmittelbaren Wirkungen entwickelt, als eine andere natürliche Krankheit. Die im Magen entdeckte Entzündung könne gleichfalls die Folge einer fauligen Gährung sein, welche bei der Jahreszeit, wo die Obduction vorgenommen worden, schneller vorschreitet. Die im Magen gefundenen rothen Flecke wären vielleicht auch eine Folge der Congestion des Gehirns. Die Ausdehnung der Hirnhaut könne überdies die Folge einer Krankheit sein, welche sonst unter dem Namen des bösartigen Fiebers bekannt ist. – Übrigens sei damit, daß die Analyse nicht die Gegenwart einer giftigen Substanz constatire, doch nicht erwiesen, daß solche nicht vorhanden gewesen sei.
Laennec erklärte dagegen, wenn er Zeuge der letzten Augenblicke des Todten gewesen, so würde er eine Vergiftung geargwohnt und die Oeffnung des Leichnams ihn darin bestärkt haben. Auch entkräfte die Obductionsverhandlung diese seine Ansicht nicht im geringsten.
Beiläufig erklärte dieser Zeuge und Sachverständige, daß, als der Angeklagte bei ihm Klinik gehört, derselbe Gelegenheit gehabt, seine, des Professors, Operationen zu sehen, welche die Anwendung des essigsauren Morphiums zum Gegenstand hatten. Übrigens sei Castaing in seinen Studien sehr unglücklich gewesen. Nur in der ersten Prüfung hätte er das Zeugniß der Mittelmäßigkeit erhalten, in allen folgenden habe er sehr schlecht bestanden. Nach seinem Probecursus in den Hospitälern habe man ihm dort erklärt, daß Castaing nichts nützen könne, da er nicht unterrichtet genug sei. Dies geschah noch im Jahre 1822, wobei der Generaladvocat bemerkte, daß man auch in allen seinen Briefen grobe orthographische Fehler bemerke.
Besonders umständlich ließ sich aus und wurde befragt der berühmte Orfila. Er gab aber mehr eine Abhandlung über die Gifte im Allgemeinen, als daß er sich mit entschiedener Bestimmtheit über den vorliegenden Fall aussprach. Auch er war Castaing's Lehrer gewesen.
Die in der Verhandlung aufgeführten Erscheinungen könnten sich, seiner Ansicht nach, wenn nicht im Ganzen, doch in ihren einzelnen Theilen auf eine Krankheit beziehen, welche man das bösartige Wechselfieber nennt. Bei gewissen Fiebern dieser Gattung habe man sogar Symptome bemerkt, welche einer Wuth nahe kommen, deren Gift man in die Classe der gewöhnlichen Gifte stelle. Solche Symptome oder Gifte habe man bei wasserscheuen Personen bemerkt, d. h. solchen, denen die Wasserscheu durch kein Thier beigebracht worden. Sie wären lediglich die Wirkungen des bösartigen Fiebers gewesen. Aus den Beobachtungen, wie sie in den Verhandlungen vorgetragen wären, könne er mithin nicht folgern, daß eine Vergiftung stattgefunden habe. Ebenso schwer sei aber auch die Entscheidung darüber, daß keine Vergiftung stattgefunden habe.
Auf die Frage: Ob vegetabilische Gifte keine Spuren zurückließen, entgegnete Orfila: Man irre, wenn man dies als Grundsatz aufstelle. Wenn das Gift auch in den Organen, welche solches aufgenommen, d. h. in den Verdauungswegen, keine solche zurücklasse, so hinterlasse es doch in andern Theilen Spuren. Blausäure hinterlasse z. B. nichts im Magen; seine Gegenwart spreche sich aber bei den Lungen und im Gehirn aus. Das Verbrechen könne also nicht so leicht, wie wol Einige glaubten, dem Auge entgehen; denn Wirkungen, wie sie in den Obductionsverhandlungen bemerkt worden, könnten allerdings durch essigsaures Morphium, aber auch durch jedes andere Gift herbeigeführt, sie könnten aber ebenso gut das Resultat einer natürlichen Krankheit sein. Wenn man ihm die Ejectionen des Magens und die Flüssigkeit, welche im Magen vorgefunden worden, vorgezeigt hätte, würde er dem Gerichte bestimmtere Beweise haben liefern können, ob Spuren von essigsaurem Morphium dagewesen. Denn durch eine sorgfältige Analyse würde er leicht einen halben Gran essigsaures Morphium in einer Pinte Flüssigkeit entdecken. Vor zwei bis drei Jahren sei man freilich allgemein im Irrthum gewesen, daß gewisse vegetabilische Gifte keine solche Spuren zurückließen, die von den Symptomen anderer Krankheiten zu unterscheiden wären, selbst die gerichtliche Arzneikunde hätte diesen Grundsatz angenommen; bei den jetzigen Fortschritten der Chemie sei es aber beinahe so leicht, die Spuren vegetabilischer Gifte als die der mineralischen zu entdecken.
Der berühmte Chemiker Vauquelin sprach sich beinahe ebenso aus. Der Apotheker Frémery hatte in August's Magen und den Substanzen darin kein Gift gefunden. Der Arzt Balzik aus Sèvres, welcher der Obduction beigewohnt, erklärte, er habe nichts bemerkt, was die Vermuthung bestärkte, daß die betreffenden Zufälle durch vegetabilisches Gift verursacht seien, könne aber nicht bestreiten, daß ein vegetabilisches Gift gleiche Wirkungen hervorbringe.
Der Arzt Pelletan, dessen Aussage über seine persönliche Betheiligung und Ansichten bei und nach der Obduction wir schon kennen, äußerte sich noch auf specielles Befragen: daß jene Symptome sich auch bei natürlichen Krankheiten einstellen könnten, aber schon der Umstand, daß sie selten vorkommen, hätte seine Aufmerksamkeit rege gemacht. Die im Magen bemerkte Entzündung könne allerdings von Gift herrühren, aber sie sei so unbedeutend gewesen, daß man sie gewöhnlich auch bei solchen Individuen antreffe, welche an einer gewöhnlichen Krankheit gestorben waren. Angenommen, daß August essigsaures Morphium gegeben worden, so könne man sehr leicht noch nach 24 Stunden Spuren davon bemerken. – Besonders auffällig, erklärte er in einer andern Sitzung, sei ihm die aufgedunsene Schleimhaut des Magens gewesen, als wenn man durch einen Blasebalg Luft hineingebracht hätte. Wiewol er es noch nie gesehen, so hätten seine Collegen ihn doch versichert, daß ihnen diese Erscheinung schon oft aufgestoßen sei.
Alle diese Erklärungen verschafften den Richtern die Gewißheit nicht, nach der sie verlangten. Man wollte den Beweis nun auf andere Weise führen. Der Arzt Laennec ward noch einmal vorgefordert und ihm folgende Frage gestellt:
Ein Mann von 25 Jahren, welcher in der Regel vollkommen gesund war, trank eines Abends Glühwein, in welchen man Citrone und so viel essigsaures Morphium gethan hatte, als nöthig ist, den Tod oder eine bedeutende Unordnung in der animalischen Verrichtung hervorzubringen. Am andern Tage, gegen 9 Uhr Vormittags, trinkt er Milch, in welche man gleichfalls essigsaures Morphium gemischt hatte. Gegen 10 Uhr Abends gibt man ihm einen Trank ein, in welchen wiederum essigsaures Morphium gethan war. Der Gerichtshof wünscht die wahrscheinlichen Folgen von dem Genuß dieser verschiedenen Substanzen zu erfahren.
Laennec erklärte, daß das essigsaure Morphium eine neuerdings erst erfundene Substanz sei, deren Wirkungen man erst an Thieren versucht, woraus sich aber nicht auf dieselben, oder ähnliche, bei Menschen schließen lasse. Uebrigens müsse er glauben, daß die Folgen einer Mischung, wie die angegebenen, fürchterlich sein, und unausbleiblich und zuerst ein starkes Erbrechen hervorbringen müßten. Jedoch würden sie immer verschieden sein, je nach Alter und Constitution. Auch hingen sie oft von Zufälligkeiten ab. Ein Gran Emeticum, welches im Körper zurückbliebe, könne wirken, wohingegen Jemand 10 Gran desselben ohne Gefahr verschlucken könne, wenn gleich nach dem Eingeben schnelles Erbrechen folge. Auf diese Weise könne durch Erbrechungen auch der Tod verzögert werden.
Der hochbejahrte Professor Chaussier, der als Sachverständiger zur Prüfung der Obductionsberichte und der verschiedenen entdeckten Substanzen hinzugezogen war, erklärte, daß man im Magen des Todten nur einen geringen Reiz gefunden, aber keine Spur eines mineralischen oder vegetabilischen Giftes. Selbst wenn man eine bedeutende Entzündung wahrgenommen hätte, könne man hierin kein Zeichen einer Vergiftung suchen, wie er aus einigen Beispielen nachwies, wo von Gift keine Rede gewesen wäre. Er halte es auch nicht für möglich, daß der Zustand des Magens, wie er bei der Leichenöffnung befunden worden, durch ein vegetabilisches Gift veranlaßt sei; denn die Wirkung des Giftes müsse sich über die ganze Oberfläche des Magens verbreiten. Allerdings könne die Wirkung gewisser vegetabilischer Gifte in den Umlauf des Blutes übergehen, wie ein jedes Gift dahin führen kann, aber dies erfordere Zeit und ziemlich lange Zeit. Zugeben mußte aber auch Chaussier, daß, wenn,das Gift ausgeworfen sei, keine Spur davon zurückbleibe. Befragt, ob das Gift, im Fall Erbrechungen stattgefunden hätten, dennoch den Tod veranlassen könne, entgegnete er: das Gift könne zum größten Theil mit den Ejectionen verbunden sein, davon sei aber dasjenige, was im Magen zurückbleibe, mit einer schleimigen Substanz umgeben, welche seine Wirkung hindere. Der Zustand des Gehirns, wie er ihn beim Todten gefunden, stehe in keiner Verbindung mit denjenigen Zufällen, welche das Gift hervorbringe, sie schienen ihm vielmehr dieselben zu sein, welche den Blutandrang nach dem Kopfe verursachen. August Ballet's Pupille sei zusammengezogen gefunden worden, aber bei den an narkotischen Giften Verstorbenen müsse sie ungemein erweitert sein. Das essigsaure Morphium müsse aber gerade diese Wirkung hervorbringen, weil es narkotischer Natur sei.
Der alte Chaussier trat, wie es scheint, mit großer Heftigkeit als Defensionszeuge auf, und schloß mehrmals seine Aussage mit einem ceterum censeo, nämlich dem: primum corpus delicti constare debet. Er mußte vom Präsidenten ebenso oft auf seine Stellung zurückgewiesen werden, die ihm nicht gestatte, Schlüsse zu ziehen, welche über seine Fachwissenschaft hinausgingen.
Magendie bekundete, im Gegensatz zu Chaussier, daß die Absorbirung des Giftes im Kreislauf des Blutes binnen 12 Stunden erfolgen könne. Doch verneinte er die Frage eines Geschworenen: Ob ein narkotisches Gift, wenn es bereits zu wirken angefangen, mehre Stunden hindurch zu arbeiten aufhören und dann doch noch den Tod herbeiführen könne? Worauf der Generaladvocat bemerkte, daß, wenn auch wirklich Erbrechungen stattgefunden hätten, hinterher aber andere Dosen Gift eingegeben wären, man unmöglich bestimmen könne, welchen Gang die Krankheit nehmen müsse.
Wie wir bereits angedeutet, entbehrt dieser berühmte Proceß des theatralischen Interesses, wie der der Lafarge, La Roncieres, der Mörder des Fualdes u. A. Nur die in Krepp und schwarze Schleier verhüllte Trauergestalt der Halbschwester beider vergifteten Brüder wurde vorgeführt, um auf Publicum und Geschworene einen erschütternden Eindruck zu machen. Unter allen Zeugen war nur eine, welche durch Anmuth und Toilettenkünste dem langweiligen Trauerspiele vielleicht einen Reiz gab, die Schauspielerin Percillie; aber auch dieser scheint von gewöhnlicherer Art gewesen zu sein, als den eine Manson, Morel und Lafarge den Neugierigen gewährte. Keine vornehmen Personen saßen auf den Bänken der Ankläger und des Verklagten, und Castaing erscheint sonach als wie verlassen und aufgegeben von seiner eignen Familie.
Dennoch war das Drama belebt, und die Advocaten der obrigkeitlichen Gewalt, der Civilpartei und die des Angeschuldigten, fochten mit Wärme und Eifer in diesem – wichtigen Processe. Denn wichtig ist er, einer der wichtigsten in der Geschichte der französischen Criminalistik, nicht wegen der Complicirtheit des Verbrechens, sondern weil es sich um eine Verurtheilung allein auf nähere oder entferntere Verdachtsgründe begründet und ohne Das handelte, was man bis da das corpus delicti genannt hatte. Der Proceß spielt zugleich, große, neue Fragen anregend, in das Gebiet der ärztlichen Arzneikunde über, wo er seiner Zeit auch viele Federn in Bewegung gesetzt hat.
Vertheidiger und Ankläger gingen noch einmal, in Wechselreden, die ganze Geschichtserzählung, kürzer, länger, je wie sie zu ihrem Zwecke paßte, durch; jene malten mit düstern Bildern das Entsetzliche der dreifachen Missethat und forderten die Geschworenen auf, wenn ihre Ueberzeugung damit einstimme, die Welt von einem Missethäter zu befreien, der in der Geschichte seines Gleichen suche. Diese malten das fürchterliche Schicksal eines Unglücklichen und seiner Familie, den Verdachtsgründe erdrückten, die doch nicht zur Reife von Beweisen wurden, und riefen das Gewissen der Geschworenen auf, sich vor dem noch entsetzlicheren Loose zu bewahren, einen Unschuldigen nur auf Vermuthungen zu verdammen.
Unsere Leser werden uns der Aufgabe überheben, die Reden der Befragten und Ankläger, wenn auch nur in gedrängtem Auszuge, wiederzugeben, wo wir schon so lange bei den Ermittelungen und Beweisen des Thatsächlichen verweilen mußten. Und dennoch ist die Sache von solcher Wichtigkeit und so verwickelt, daß eine kurze Uebersicht der Frage von dem beiderseitigen Standpunkte auch für unsere Aufgabe nothwendig scheint.
Die Vertheidigung hat leichte Waffen an der Hand, wo es sich vor einem Gerichte um formelle Beweise handelt, wenigstens in den zwei Anklagen wegen Vergiftung.
Weder Hippolyt noch August sind an Gift gestorben. In ihren Körpern ward keines gefunden. Die ersten Aerzte von Frankreich bekunden: daß sich die Symptome einer andern Krankheit vorfanden, in Folge deren der Tod dürfe erfolgt sein. Daß auch vegetabilisches Gift ähnliche Spuren zurücklasse, ist eine Sache für sich. Der Beweis ist nicht allein nicht geführt, daß die Brüder an Gift gestorben sind, sondern das Gutachten der namhaftesten unter diesen Aerzten geht dahin, daß man auch dieses Giftes Spuren, wäre es angewandt worden, hätte finden müssen. Man hat es nicht gefunden. Es fehlt also der Thatbestand des Verbrechens. Wo keine Vergiftung, ist auch Keiner, der vergiftet hat.
Zum Ueberfluß ist der Sterbegrund in einer Krankheitsdisposition der ganzen Familie Ballet gegeben. Vater, Mutter, Oheim starben unerwartet schnell und in kurzer Zeit. Eine Lungen- und Halskrankheit erbte in der Familie fort, bei Hippolyt sichtlich; die Aerzte selbst sahen seinen gewissen Tod voraus. Nur um einige Monate kam er früher als sie gerechnet. Auch August, trotz seiner Vollblütigkeit und anscheinend gesundem Ansehen, warf oder glaubte Blut auszuwerfen, wie nicht der Angeschuldigte allein, sondern auch ganz unverdächtige Zeugen bekunden. Was noch bedenklicher als die Krankheitsdisposition selbst war, er glaubte an diese, er fühlte sie, er sah sich an der Bräune sterben, die seine Mutter hingerafft hatte. Eine solche lebhafte Einbildung, bei einem ausschweifenden Leben, bei Gewissensbissen vielleicht wegen eines Vergehens, kann schneller auf den Gesundheitszustand einwirken, als es sonst auf dem gewöhnlichen Wege der Natur zu geschehen pflegt.
Das Gerücht sagte: Castaing hat den August vergiftet. Die Umstände schienen dafür zu sprechen. Das Gerücht wuchs. Wenn er den August vergiftet hat, so hat er den Hippolyt auch vergiftet; denn er starb an derselben Krankheit. Je fürchterlicher ein Verdacht ist, je abscheulicher das Verbrechen, um so leichter ist der moralische Sinn des Menschen gestimmt, an die Strafbarkeit des einmal Bezüchtigten zu glauben. Das Entsetzen über die That selbst verstärkt den schwankenden Beweis; der Abscheu wird noch stärker, weil es ein Arzt ist, der seine Patienten, seine Freunde soll vergiftet haben.
Der Verdacht haftete. Nun arbeitete Alles daran, ihn noch mehr zu befestigen. Außerordentliche Anstrengungen, aus allen Winkeln Alles herbeizuschaffen, aus der Vergessenheit aufzuschaufeln, was die Person des Verdächtigen zu einem Menschen stempeln kann, der einer solchen That fähig ist.
Weil er 600 Francs nicht zahlen können, weil er in einem Concubinat lebt, weil einige Lehrer gesagt, daß er nicht viel gelernt, weil sein Vater sich angeblich von ihm zurückgezogen, weil seine Mutter von abscheulichen Handlungen in einem Briefe vor langer Zeit gesprochen, darum ist er fähig zwei Freunde zu vergiften.
Mit den 600 Francs aber hatte er für einen Freund gebürgt, aus reiner Gutherzigkeit; das Verhältnis zu seiner Geliebten verräth nur seine treue, uneigennützige Liebe, eine edle Seeleneinigung, die väterliche Sorge für seine Kinder. Er behandelt arme Kranke umsonst, er erwirbt sich durch Unterrichtgeben seinen Unterhalt, er studirt eifrig, Tag und Nacht, um dereinst in den Stand gesetzt zu sein, für die Familie zu sorgen. Er ist in keiner wirklichen Noth, denn seine Familie ist begütert, von der mehr zu nehmen nur sein Stolz vielleicht ihn hindert.
Aber unter den Vorurtheilen, unter denen die Untersuchung angefangen, wird sie fortgesetzt. Er ist ein schlechter Mensch, sagt die allgemeine Stimme, und die Justiz glaubt es; in diesem Sinne wenigstens leitet sie die Untersuchung und verlangt Gegenbeweise, wo es ihre Pflicht gewesen wäre, zuerst wirkliche Beweise für seine Schlechtigkeit zu fordern.
Die ganze Untersuchung ist müßig, nämlich die nach dem Verbrechen, so lange es zweifelhaft ist, ob das Verbrechen selbst begangen ist. Dies ist aber nicht allein zweifelhaft, sondern durch die wissenschaftlichen Gutachten eher das Gegentheil erwiesen. Dennoch untersucht man fort, weil, wenn man den Thäter gefunden, man vielleicht auch noch die That findet.
Die Verteidigung aber ist in die übelste Lage gerückt, wie die Sachen hier stehen. Die Anklage muß Alles beweisen. Aber sie beweist mit Hypothesen, nimmt demnächst das Factum als existirend an und verlangt von der Vertheidigung die Führung des Gegenbeweises.
Castaing soll den Hippolyt vergiftet haben, weil – die Lungenschwindsucht ähnliche Symptome zurückläßt, als die Vergiftung mit vegetabilischen Giften; weil Castaing sich damals mit dem Studium der vegetabilischen Gifte beschäftigte; weil, als er den kranken, von seiner Familie verlassenen Freund pflegte, er 4 Tage allein um ihn war; weil er der Schwester des Kranken sagte, sie solle nicht zu ihrem Bruder hineingehen, den ihr plötzliches Erscheinen aufregen könne; weil er endlich ihn schnell todt wünschte, damit er nicht das Duplicat eines Testamentes von ihm zurückfordere, mit dem er ein gutes Handelsgeschäft zu machen hoffte!
Das die Gründe, die Beweise dafür, daß Castaing den Hippolyt vergiftet hat!
Castaing soll auch den August vergiftet haben. Motiv? Weil August ein Testament gemacht und Castaing zum Universalerben eingesetzt hat. Er wollte früher zum Genuß kommen.
Weshalb hat August den Castaing zum Erben eingesetzt? Weil Castaing ihm zur Vernichtung des brüderlichen Testamentes verholfen. Um diese That, aus der er freilich Vortheil gezogen, verachtete er ihn herzlich, scheute und mied ihn, aber – er setzte ihn doch zum Universalerben ein! Nicht mit kurzen Worten, aus denen der bittere Verdruß vorblickt, sondern »um ihm zu beweisen, daß er nie aufgehört habe, die zärtlichsten Gesinnungen für ihn zu hegen.«
Wie faßt man den Gedanken, daß Jemand einen Dieb, einen Betrüger zum Universalerben einsetze? Vernichtet nicht das Testament und diese seine Ausdrücke allein schon alles Das, was von Zeugen über eine Misstimmung August's gegen Castaing ausgesagt und geschwatzt worden, und damit – auch den Grund?
Das Testament soll antedatirt sein. Aus welchen Gründen? Weil August in einer spätern Zeit einmal im Theater zu einem jungen Menschen gesagt haben soll: er wolle ein Testament machen. Um deswillen soll ein Testament mit früherem Datum falsch sein! Welche Macht und welche Rücksicht könnten August bewogen haben, seinem eigenhändigen Testamente ein falsches Datum unterzusetzen? Dem Datum eines eigenhändigen Testamentes muß man Glauben beimessen, bis das Gegentheil evident erwiesen ist. Dies ließe sich nur darthun, wenn der Beweis geführt würde, daß August eine Gliederpuppe war, die Castaing nach Belieben umherführte. Es ist aber durch die eigenen, von der Anklage vorgerufenen Zeugen das Gegentheil erwiesen.
Die Reise nach St. Cloud wird von der Anklage betrachtet etwa wie die eines Policeibeamten, der seinen Observaten zu gewissen Zwecken mit sich führt. Alles that Castaing, er nahm den Platz in der Landkutsche, er miethete, er verfügte und August war ein willenloses Wesen. So die Anklage; aber ihre Sache wäre es gewesen, die Beweise dafür zu führen, nicht die der Vertheidiger, das Gegentheil darzuthun, was von selbst präsumirt werden muß. August war, wie Alle bekunden, ein eigener, vielleicht eigensinniger, verschlossener Charakter. Er war zudem ein reicher Mann und Castaing, ohne Mittel, vielleicht ein intriguanter, aber ein obligater Freund. In solchen Verhältnissen pflegt der reiche Freund zu commandiren. So wenigstens ist der Welt Lauf.
Nichts ist in der Reise verdächtig, wenigstens in sofern der Verdacht Castaing treffen soll; aber es ist etwas Geheimnißvolles dabei. August mochte einen Zweck haben, den er verbarg. Möglich, daß er mit seinem Heirathsproject zusammenhing, – es wird in den Verhandlungen angedeutet, daß er eine Partie mit einer Dame zu schließen beabsichtigte, welche 500,000 Francs im Vermögen besaß – daß es eine ernsthaftere Trennung von der ihm lästig gewordenen Percillie galt. So leicht konnte er sich von einer langjährigen Mitwisserin von so Vielem, was ihn betraf, nicht trennen.
Angenommen, Castaing wollte August vergiften. Konnte er dies ungeschickter beginnen, als indem er mit ihm nach St. Cloud reiste und ihn dort sterben ließ, wo Niemand als er allein um ihn war, der Verdacht, wenn überhaupt einer entstand, also nothwendigerweise auf ihn allein zurückfallen mußte? Gerade diese Trennung, Absonderung war für ein solches Unternehmen gefährlich, was in dem geräuschvollen Paris sich viel eher ausführen und wo der Verdacht sich leichter ablenken ließ. Gab es da kein Gift, vielleicht ein langsam wirkendes, welches er ihm bei einem Frühstück beibrachte? Das Opfer konnte nachher noch viele andere Frühstücke und Mittagsessen einnehmen in Gesellschaft Anderer, die den Verdacht, wäre einer entstanden, mit dem Thäter getheilt, oder denselben von ihm abgewandt hätten!
Die heimliche Rückkehr Castaing's nach Paris klingt verdächtig, noch verdächtiger sein Ankauf von Giften, und lächerlich und abgeschmackt war vor den Assisen der dafür angegebene Grund gefunden worden. Im Leben begegnet sich oft das Absurdeste und Barockste mit dem Ernstesten und Erhabensten. Ist es eine Unmöglichkeit, daß die Katzen und Hunde im Hause einen Lärm gemacht, den festere Schläfer als der Kranke nicht gehört, der seinen aufgeregten Nerven aber so empfindlich war, daß er, vielleicht halb in Fieberphantasien, in den Freund drang, ihm um Alles in der Welt die Thiere fortzuschaffen? Ist es so unerhört, daß ein junger Mann, ein angehender Arzt, den auch Phantasien aufregen, der schon längst und unschuldiger Weise mit dem Studium der Gifte und ihrer Wirkungen sich beschäftigte, plötzlich auf den Gedanken kam: Du willst an den lästigen Thieren Versuche mit deinem Gift machen, und so zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, dem Freunde einen Gefallen erweisen, und deine Kenntniß dabei erweitern?
Verdächtig ist sein heimliches Benehmen, aber er wußte, daß man auch als Arzt nicht mit Gift spielen darf. Eine Vorsicht überkam ihn schon auf dem Hinwege; er ward noch besorgter in Paris selbst und auf dem Rückwege.
Wenn Jemand, wie Castaing, mit dem Vorsatze schon längst umgegangen, einen Freund zu vergiften, so wird er auch alle Mittel dazu, alle Wege zu seiner Ehrenrettung im voraus wohl erwogen, jedenfalls aber wird er die nöthige Partie Gift dazu besorgt haben. Er mußte aus seinen Studien wissen, wie viel dazu gehörte, um einen einzigen, ganz in seine Gewalt gegebenen Menschen zu vergiften, und bei einer solchen Ruchlosigkeit und Prämeditation ließe sich eine solche Stümperei kaum denken, daß er nicht wenigstens etwas mehr für den Nothfall mitgenommen haben sollte. Aber nein, er hat sich verrechnet; es reicht nicht aus, und eiligst und schleunigst bricht er auf, um frisches Gift aus Paris zu holen.
Auch daß er es nicht aus seiner Wohnung, wo es in Fülle war, sondern aus den Apotheken geholt, dient ihm zum Verderben. Doch nur dann, wenn er in den Apotheken seinen Namen verschwiegen hätte? Aber in der einen verbarg er sich persönlich nicht, in der andern gab er seinen Namen her. Um wie gefährlicher, wenn er denn doch in mordsüchtiger Absicht ausging, und an die mögliche Entdeckung dachte, dieser Ankauf, kaum mit halber Maske vorm Gesicht, als wenn er aus seiner Wohnung Vorrath geholt hätte, wo nur ein Bruder, oder solche nächste Blutsfreunde darum gewußt hätten, die in einer Criminalsache zu keinem Zeugnisse gegen ihn gezwungen werden konnten. Und um eine solche Erbschaft wohlfeiler zu gewinnen, handelt er mit dem Apothekerlehrling um 6 Sous und zieht sie ihm wirklich ab!
Aber gesetzt er hatte Gift, mitgenommenes und gekauftes, und drei Substanzen wurden vergiftet: der Wein, die Milch und der Trank. – Von dem Weine trank Castaing und die Magd Hebert mit. Möglich, daß Castaing vor oder nachher ein Gegengift genommen, er trank also ohne Schaden; aber die Magd, die aus August's eigenem Glase trank, hat auch keine Spur von Uebelkeit gespürt, geschweige denn, daß sie erkrankt oder gestorben wäre.
In der Milch soll August vorzugsweise vergiftet sein. Aber essigsaures Morphium oder Emeticum, in Milch aufgelöst, auch selbst in der kleinsten Quantität, geben derselben nach dem Gutachten der Aerzte (und Berryer hatte selbst einen Versuch gemacht) einen so bittern Geschmack, daß man es nicht aushalten kann. Wenn August schon im Glühwein, trotz des Zuckers und der Citrone, den bittern oder sauern Beigeschmack merkte, um wie mehr würde dies bei der Milch der Fall gewesen sein, und er trank sie aus ohne die geringste Aeußerung deshalb.
Endlich war der Trank vergiftet, der aus der Apotheke kam. Aber er wurde von Castaing in Gegenwart des Negers eingeschenkt, der allen seinen Bewegungen folgte. Der Rest des Tranks ist bei der chemischen Untersuchung für ganz unschädlich erfunden. Nun erfindet die Anklage ein Duplicat dieses Trankes, eine Möglichkeit aus der blauen Luft geschöpft, da gar keine Beweise dafür vorliegen.
Aber seine Verwirrung nachher, seine Angst, seine ängstlichen Erkundigungen nach dem Ausfall der Obduction, sein Ableugnen so vieler Thatsachen, die er nachmals einräumen muß! Wen ein solcher Verdacht, wen ein solches Stimmenmeer von Anschuldigungen, von finstern Blicken trifft, wer sich selbst eingestehen muß, daß das Zusammentreffen so vieler unglückseliger Umstände ihn verdächtigt, kann der nicht außer Fassung gerathen? Ja, in dieser Lage würde ein Jeder verwirrt sein, den nicht eine große Seele, ein völlig schuldloses Bewußtsein über die Geschicke dieses Lebens erhebt. Ein Solcher war Castaing nicht, es ist nie behauptet worden, daß er mehr war als ein gewöhnlicher Mensch, mit mittelmäßigen Fähigkeiten, vielleicht so mittelmäßig, daß er auch zu einer so raffinirten Schändlichkeit nicht fähig war.
Dies wären die Gundzüge einer Vertheidigung, welche sich aus den Acten selbst ergibt. Sie ist nicht gerade so geführt worden, weder von Roussel noch von Berryer; doch berührten ihre umfangreichen, aber nicht von der Wärme der Überzeugung durchhauchten Reden die meisten der hier aufgeführten Punkte. Berryer sprach allerdings mit seinem bekannten Feuer (er war damals um 20 Jahre jünger als heut), aber es riß nicht hin. Wir glauben die Kälte einer andern Ueberzeugung durchschimmern zu sehen. Er schlug sich auf die Brust, er schilderte den Geschworenen den Jammer der Familie Castaing, die sich aus Scham und Schmerz nicht auf den Bänken gezeigt, die Thränen des unglücklichen Vaters, der ihn beschworen, ein Letztes aufzuwenden, um seinen Sohn und die Ehre der Familie zu retten, dessen beredter Schmerz ihn endlich selbst von der Güte der Sache überzeugt; aber nur der Schluß seiner Rede ist mehr als Declamation, er spricht ein gewichtiges Wort, das zum ernstesten Nachdenken auffordert:
»Ein Gedanke stößt mir noch auf: Es könnte aber ein großes Verbrechen ungestraft bleiben. Doch, meine Herren, gibt es nicht noch ein anderes Gericht außer dem weltlichen? Ich glaube nicht, daß man ihn verurtheilen kann, und da ich mich nach Obigem in diesem Augenblick berufen fühle, Theil an Ihren Berathungen zu nehmen, werde ich Ihnen Das, was ein König von Frankreich, welcher ebenso weise als verständig und aufgeklärt war, zu der Obrigkeit in seinem Reiche sagte, in Erinnerung bringen:
»Die Menschen müssen wissen, daß, wenn Gott ihnen nicht die vollständige Überzeugung eines Verbrechens gibt, dies ein Zeichen ist, daß sie darüber nicht richten sollen, daß Er die Entscheidung darüber seinem höchsten Richtelstuhle vorbehält.«
Berryer wurde nach dieser Rede krank.
Noch in derselben Sitzung, wo er gesprochen, und nachdem der Präsident Hardouin ein klares und vollständiges Resumé der Verhandlungen gegeben, traten die Geschworenen um 9 Uhr Abends am 17. November in ihr Berathungszimmer, und kehrten, nach zweistündiger Besprechung, um 11 Uhr zurück.
Ihr Vorsteher sprach mit gerührter Stimme das Verdict aus. Auf die erste Frage in Betreff der Vergiftung des Hippolyt lautete es: »Nein, der Angeklagte ist nicht schuldig.«
Auf die zweite wegen Unterschleif des Testaments: »Ja, der Angeklagte ist schuldig.«
Auf die dritte, August Ballet's Vergiftung betreffend: »Ja, der Angeklagte ist schuldig.« Mit einer Stimmenmehrheit von 7 gegen 5.
Gerichte, welche die formelle Beweisführung fordern, und deren Spruch auch vom Buchstaben des Gesetzes bedingt ist, würden anders erkannt haben.
Ob besser oder gerechter? Die Frage berührt ein Thema, dessen Erörterung nicht hierher gehört. Wer das Maß der irdischen Gerechtigkeit nach dem von Berryer angeführten, wohl zu beherzigenden Ausspruch beschränken will, der mag allerdings einen Ausspruch bedauern, der nur auf Vermuthungen gebaut ist, aber Vermuthungen so dringender Art, ein solches Continuum von Verdachtsgründen, daß eine Überzeugung daraus entspringt, welche den Werth eines vollständigen Beweises aufwiegt. Wer aber der Gerechtigkeit dieser Welt das Recht zugesteht und von ihr als Pflicht fordert, daß sie das Verbrechen strafe, von dessen Wahrheit sie die feste moralische Überzeugung nach einer ernsten Prüfung gewonnen hat, der wird den Spruch der Geschworenen nicht tadeln können.
Zur Zeit, als in Deutschland die Manie vorherrschte, alle Urtelssprüche der Geschworenen, besonders der französischen, einem tentamen rigorosum zu unterwerfen, zu bestimmten politischen Zwecken, hat man sich auch Mühe gegeben, diesen Fall als eine Abscheulichkeit und Barbarei, als einen neuen Justizmord darzustellen. Man hat eine schlechte Wahl getroffen. Wo sich nur beweisen ließ, daß deutsche, gelehrte Richter, weil das corpus delicti mangelte, in dem einen Punkte vielleicht auf vorläufige Freisprechung, im andern auf eine außerordentliche Strafe erkannt hätten, was wäre damit gewonnen, als was wir längst wissen, daß das Rechtsgefühl sich in verschiedenen Ländern verschieden äußert, daß die einen strengere Bedingungen fordern als die andern, um das äußerste Urtheil über einen Schuldigen zu fällen? Castaing 's Unschuld würde schwerlich irgend ein Gericht durch völlige Freisprechung erklärt haben.
Die Vertheidigung berührt das zweite angeschuldigte Verbrechen, die Testamentsunterschlagung, fast nur beiläufig. Einerseits trat dieser Anklagepunkt, der als ein correctionelles Vergehen keine Todesstrafe nach sich zog, gegen die beiden Capitalverbrechen so in den Hintergrund, daß die Defensoren ihre ganze Kraft für diese beiden letzteren aufwandten; andererseits war dieser Punkt am schwersten anzugreifen, da so bestimmte, kaum widerlegbare Zeugnisse dafür sprachen. Wenn auch die Percillie, wegen ihrer Abneigung gegen Castaing, keinen unbedingten Glauben verdiente, so werden ihre Aussagen doch durch die der vielen andern Zeugen bekräftigt. August's eigner Brief aus dem Sterbehause mit der dringenden Foderung um schleunige Beschaffung der 100,000 Francs, und der vollständig geführte Nachweis, daß Castaing diese Summe wenige Tage nach Hippolyt's Tode besessen, ohne daß er seinerseits einen genügenden Titel zu deren Erwerbung nachweisen konnte, würden den Beweis seines Betruges vor jedem Civilgericht vollenden.
Somit erscheint er als ein Mann, zu dem man sich schlimmer Dinge versehen kann, als ein Betrüger, der zu seinem Vortheil die feinsten Fäden der Intrigue anspinnt, der die Mitglieder einer wohlhabenden Familie gegen einander aufhetzt und versöhnt, je nachdem er davon Gewinn hofft. Auch August Ballet's Charakter ist im Grabe schwer verdächtigt. Auch er erscheint als ein Betrüger, der, vielleicht vom Bewußtsein seiner Schuld niedergedrückt und der letzten moralischen Kraft beraubt, zuweilen bereute und seine That durch sophistische Gründe vor sich selbst zu rechtfertigen suchte. Er verachtete, vielleicht haßte er den Mitwisser und Complicen seines Verbrechens, aber er war moralisch erschlafft. Aus freiem Willen wird, kann er den Complicen seines Frevels nicht zum Universalerben eingesetzt haben. Er that es, überredet, nach Drohungen, sehr möglicherweise auch in betrügerischer Absicht, um ihn zu beschwichtigen, und mit dem Vorsatz, nächstens durch ein zweites Testament das erste zu vernichten. Aber den er betrügen wollte, war klüger und rascher im Handeln.
Ein Moment im Proceß ist nur gelegentlich, andeutungsweise berührt. August wollte nicht allein, sondern er hatte sich schon von der Percillie getrennt. Auch dazu, dies Verhältniß zu brechen, scheint er nicht allein die moralische Kraft gehabt zu haben. Nicht um einer neuen Liebschaft willen geschah es, sondern weil er eine reiche Heirath projectirte. Er bedurfte des stets willigen Castaing, um sich von der Percillie loszumachen. Trat Castaing damals vielleicht mit der Bedingung vor: Du mußt mich dafür in deinem Testamente zu deinem Erben ernennen? Was ist's weiter, nur für den möglichen Fall, daß du früher stürbest, nur um deiner – abgünstigen Halbschwester nicht deinen Reichthum zuzuwenden. Wenn du andern Sinnes wirst, heirathest, Kinder bekommst, kannst du ja in jedem Augenblick das Testament ändern, und aus mir, als Universalerben, einen Legaten, wie du willst, machen.
Das sind nur entfernte Vermuthungen; aber näher liegt die andere: Castaing wollte heirathen; die nothwendige Folge war, daß er sein Testament umstoßen mußte. Und damit war für Castaing das Motiv gegeben – wenn es überhaupt noch eins bedurfte – dem zuvorzukommen.
Wie beging er das Verbrechen? – Unter so groben, ihn verdächtigenden Umständen, daß sie eben in ihrer Grobheit auf der andern Seite zum Defensionalpunkte werden. Er lockte ihn an einen Ort, wo ein plötzlicher Tod den ersten Verdacht auf ihn lenken mußte. Er hatte sich nicht mit der gehörigen Portion Gift versehen, daß er nach Paris zurückkehren, neues kaufen und die Dosis noch in zwei verschiedenen Getränken ihm mischen mußte, bis er seinen Zweck erreichte! Das scheint kaum glaublich; aber auch um deshalb unmöglich?
Das Factum des Giftankaufs unter den verdächtigsten Umständen ist da, noch gravirender für ihn, weil er Alles gethan, es abzuleugnen, zu verwischen. Der Gegenbeweis, daß er es zu unschuldigen Zwecken gekauft, ist von ihm nicht geführt; die Präsumtion spricht aus allen verwickelten Thatsachen gegen ihn. Endlich ist das Gift verschwunden, und an dem Orte, wo er es hingeworfen haben will, ist es nicht gefunden worden.
Aber jener Umstand, daß er doch zu grob verfahren, würde nur dann für ihn sprechen, wenn man von ihm voraussetzen müßte, daß er in allen seinen Handlungen mit einer ganz besondern Klugheit verfahren wäre. Dies ist nicht der Fall. Der Ankläger sagt: er scheint rascher und geschickter im Begehen eines Verbrechens, als darin, sich aus den Schlingen, in die es ihn stürzte, herauszuziehen. Das Urtheil seiner Lehrer über ihn, daß er kein besonders befähigter Kopf gewesen, geht aus der Art seiner Vertheidigung hervor. Er schwankte von Anfang bis Ende. Ein kluger Kopf würde Das freiwillig eingeräumt haben, von dem er voraussah, daß es ohnedies an den Tag käme, um sich einige Glaubwürdigkeit für Das zu verschaffen, was er bestritt. Er aber leugnete Alles, was ihn graviren konnte, bis er, überführt, nicht mehr aus und ein wußte. Seine Entschuldigungsgründe dafür sind schwächlich. Das geheimnißvolle Benehmen, das er annahm, vermochte er nicht einmal zu einem gewissen Scheine von Wahrheit zu erheben. Er verwickelte sich in Widersprüche, und wollte sich der einfachsten Dinge nicht entsinnen. Wenn ihm sonnenklar bewiesen wurde, daß er ihrer sich entsinnen müsse, antwortete er in Hypothesen, es ist möglich, es kann sein. Freilich gebrauchte er nur die Waffen, die man gegen ihn brauchte, es war aber in Dingen, von denen der gewöhnlichste Mensch, der mittelmäßigste Kopf eine bestimmte Erinnerung bewahrt.
Kein Zug von edler Größe, von Wahrhaftigkeit leuchtet aus seiner Vertheidigung vor. Seine Erschütterung, seine Angst, seine Benommenheit, seine Verwirrung in den ersten Augenblicken ließe sich durch das Entsetzen erklären. Auch ein ganz unschuldiger Mensch, wenn plötzlich ein solcher Verdacht, so ausgesprochen, so allgemein geglaubt, ihn trifft, könnte seine Besinnung verlieren und Allen umher für schuldig gelten. Aber diese Verwirrung und Befangenheit würde in den Gefangnißräumen der Ruhe weichen, und namentlich, wenn er, wie Castaing, sein Schicksal vor Augen sähe, würde das Bewußtsein der Unschuld endlich über alle diese Dämonen siegen, und er würde, wenn nicht, wie Bastide und Jaussion, zu keckem Trotz und bitterer Ironie, zu männlicher Festigkeit und Ergebung sich erheben. Aber dieses System des Ableugnens, des Zweifelns, das ihn immer mehr verdächtigte, schlängelt sich durch alle Verhöre vor den Assisen und seiner Vertheidigung hindurch.
Castaing war kein ausgezeichnetes Talent und kein begabter Kopf. Auch er mochte in den Mitteln fehlen und, in eigner Verwirrung bei Ausübung der Greuelthat, seinem Verderben sich selbst überliefern. Aber ist der geübteste, schlaueste Verbrecher immer Herr über sich selbst? Verwirrt nicht oft, wie die Geschichte lehrt, der Herr der Herren die verwegensten, ruchlosesten und abgefeimtesten Verbrecher, daß sie einen schlauen, mit aller menschlichen Vorsicht vorbereiteten Plan durch eine grobe Dummheit selbst zu schanden machen, und das gewöhnlich im Augenblicke der Ausführung? Das ist die Hülfe von Oben, die Macht des Impulses, durch welche es den Regierenden möglich wird, zu regieren, wodurch aber eben so oft den Regierenden die Hülfe kommt gegen einen Druck, den sie nicht aushielten. Es ist das geistige Fluidum, welches die Geschichte lebendig erhält, und verhütet, daß sie nur ein großes Rechenexempel wird.
Aber der Beweis steht doch nicht fest, daß August an Gift gestorben ist. Die Mehrzahl der Sachverstandigen ist nur darin einig, daß die Symptome eben so gut auf einen Tod deuten, veranlaßt durch vegetabilische Gifte, als auf einen in Folge der Lungenschwindsucht erfolgten. Die Anklage wendet den Satz um: Wäre August Ballet an Gift, nämlich an vegetabilischem, gestorben, so würden die Symptome sich gezeigt haben, welche bei der Leichenöffnung gefunden wurden.
Wo ist das corpus delicti?
Hier mögen die Worte des Generaladvocaten v. Broé in seiner Rede nach dem Schlüsse der Assisen als Antwort dienen, mit denen wir uns, unter Abrechnung des declamatorischen Theils, nur einverstanden erklären können.
»Was versteht man unter corpus delicti? Wir, meine Herren, werden dies nicht definiren. Wir werden die Worte der höchsten richterlichen Autorität, die d'Aguesseau's, entlehnen, welcher es auf eine so angemessene und richtige Weise definirt. Was ist das corpus delicti? fragt d'Aguesseau: Es ist nichts Anderes als das Delictum selbst. Was die Beweise des Delicts betrifft, so wechseln diese nach der Natur der Dinge ab; bald sind sie generell, bald speciell, bald materiell, bald accessorisch, bald direct, bald indirect; mit einem Worte, sie bilden das Ganze, welches einen rechtlichen Mann zur Ueberzeugung führt.– Wenn ein Act von einem öffentlichen Beamten nach allen gesetzlichen Formen mit richtigen Unterschriften vollzogen und gesetzlich bestätigt ist, dieser sich aber auf eine falsche Erklärung gründet, wie läßt sich in diesem Falle das corpus delicti constatiren? Der Beweis liegt nicht im Acte selbst; die falsche Erklärung kann nicht anders als durch Zeugen erwiesen werden; die Zeugen allein können beweisen, daß die Erklärung entweder betrügerischerweise niedergeschrieben und verlesen worden sei; in diesem Falle können die Beweise nicht materiell sein, sie liegen außerhalb des Actes. Nehmen wir an, daß Jemand vergiftet worden, der schon vor langer Zeit beerdigt ist. Es ist Gift bei dem Bette des Unglücklichen gefunden; dies und die Entdeckung einer Menge von Nebenumständen beweist, daß eine Vergiftung stattgefunden habe. Man gräbt den Leichnam wieder aus, findet aber nur verweste Reste; es ist unmöglich, Spuren von Gift zu erkennen. Man sage uns jetzt, ob die Vergiftung durch die Verwesung des Schlachtopfers verjährt ist. Ist es nicht einleuchtend, daß man in diesem Falle die Beweise des Verbrechens außerhalb des Leichnams suchen muß, daß wir, wie einer der Aerzte, den Sie gehört haben, sehr richtig bemerkt, den Beweis in den accessorischen Umständen suchen müssen?
Ein anderer Fall ist dieser: Eine Vergiftung hat stattgefunden; die Person, welche vergiftet ist, bemerkt solches noch zur rechten Zeit, sie hat noch Kräfte genug, um ihrem Arzte sagen zu können, sie glaube vergiftet zu sein. Man reicht ihr ein heilsames Mittel, der Giftmischer entfernte auf eine sorgfältige Weise den vergifteten Trank. Würde man, weil es unmöglich ist, hier eine Leichenbeschau anzustellen, behaupten können, daß kein corpus delicti vorhanden sei, weil kein Leichnam gegen den Giftmischer zeuge? Würde man ihn für straflos halten, weil es ihm nicht gelungen, das Verbrechen vollständig auszuführen? Wenn man sich zu einem solchen Grundsatze bekennt, so würde man von der einen Seite der öffentlichen Ordnung Hohn sprechen, und von der andern auf alle Vernunft verzichten.
Wir behaupten also, daß es Fälle gibt, in welchen durch den Drang der Umstände die accessorischen Beweise die einzig möglichen des Verbrechens sind, und daß das corpus delicti nichts destoweniger in diesen Fällen vorhanden ist. So lehren alle Criminalisten, so lehrt d'Aguesseau, so lehrt der Generaladvocat Seguier: das corpus delicti ist das Delict selbst, und was die Beweise betrifft, so können diese bis ins Unendliche variiren. Wenn wir das peinliche Gesetzbuch aufschlagen, werden wir hundert verschiedene Verbrechen finden, für welche nach dem Drange der Umstände keine andern Beweise vorhanden sein können, als diese, z. B. bei Bestechungen öffentlicher Beamten, Angriffen auf die Keuschheit und tausend anderen.
Ist es nicht gewiß, daß die vegetabilischen Gifte die unselige und eigenthümliche Eigenschaft haben, keine speciellen Spuren, welche sie auf eine directe Weise verrathen, zurückzulassen, die mit den Symptomen übereinkommen, welche sich im Gefolge anderer Krankheiten äußern?
Wenn man darüber rechtet, daß man bei Vergiftungen durch vegetabilisches Gift den sogenannten materiellen Beweis erhalten muß, d. h. die Anwesenheit des Giftes im Leichname, dann muß man dem peinlichen Gesetzbuche einen Artikel folgenden Inhalts hinzufügen:
»Da die vegetabilischen Gifte keine Spuren hinterlassen, so kann man ungestraft vergiften.«
O, über euch Unklugen! Kauft kein Arsenik, mineralische Gifte hinterlassen Spuren, man wird euch bestrafen; kauft vegetabilische Gifte, vergiftet euren Vater, eure Mutter, vergiftet eure Familie, Ihr werdet ohne Besorgnisse ihre Hinterlassenschaft zusammenraffen, man wird euch sagen, das corpus delicti fehlt, weil es nicht da sein kann,«
Nachdem der Gerichtshof sich 20 Minuten zurückgezogen, trat er der Stimmenmehrheit der Jury bei.
Als Castaing vorgeführt wurde, war seine Haltung sicher, er hielt den Kopf in die Höhe. Eine starke Röthe färbte sein Gesicht. Er hörte, ohne eine Bewegung zu machen, das ihm vorgelesene Urtheil an. Auf des Präsidenten Frage, ob er etwas zu erinnern habe, entgegnete er mit fester Stimme:
»Nichts, Herr Präsident! Ich werde zu sterben wissen, obgleich meine Lage sehr traurig ist, obgleich verhängnißvolle Umstände mich ins Grab ziehen.« – Mit gen Himmel gerichteten Augen fuhr er fort: »Man beschuldigt mich, meine beiden Freunde ermordet zu haben. Ich bin unschuldig! – Ja, ich bin unschuldig! – Aber es gibt eine Vorsehung! – Es ist etwas Göttliches in mir, und dieses wird euch wiederfinden, o meine Freunde, August, Hippolyt Ballet! – Nichts Irdisches fesselt mich jetzt. – Meine Hoffnung habe ich jetzt auf die Gottheit gesetzt. – Ja, meine Freunde, ich werde euch wiedersehen. Ich betrachte den Augenblick, wo dies geschieht, als mein Glück – mit Freuden werde ich das Schaffot besteigen – die Erinnerung an euch wird mir Muth geben.« Hier ward Castaing's Stimme schwächer und begann zu stocken. – »Es gibt Dinge, die man fühlt und nicht beschreiben kann. – Jetzt befehlt meinen Tod.«
Ob diese Worte den Zuhörern eine andere Überzeugung beibrachten, wird uns nicht gesagt. Auf den Referenten haben sie diesen Eindruck nicht gemacht. Bastide, Jaussion und Colard sprachen anders zwei Schritte vor dem Tode.
Während der Gerichtshof sich zurückzog, blieb Castaing im Audienzsaale zurück und lehnte sich über die Bank der Angeklagten, wo Roussel, sein Vertheidiger, sich der Thränen nicht erwehren konnte. Er sagte zu ihm mit ziemlich lauter Stimme:
»Nun, Herr Roussel, ein wenig Festigkeit der Seele. Sehen Sie mich an, ich weine nicht. Ich danke Ihnen für die Mühe, die Sie sich bei meiner Vertheidigung gegeben haben. Sie haben mich für unschuldig gehalten, und hatten Recht, Ich bin es in der That. Umarmen Sie in meinem Namen meinen Vater, meine Mutter, meine Tochter. – Sie versprechen es mir.«
Darauf redete er die jungen Advocaten an, welche auf der Bank neben ihm saßen:
»Advocaten! Sie sind meine Zeitgenossen. Sie sind mit mir in einem Alter, Sie sind jung wie ich. Sie folgten alle mit Aufmerksamkeit den Debatten meines Processes. Ich lade Sie Alle zu meiner Hinrichtung ein! – Kommen Sie, sehen Sie mein Blut fließen.«
Auch dieser Heroismus trägt die Färbung des Erzwungenen. Wenn die Sache verloren ist, wenigstens noch den Schein zu retten, gehört allerdings eine nicht gewöhnliche Anstrengung, zu der aber, wie viele Beispiele uns lehren, vor Allen Franzosen fähig sind.
Um Mitternacht erst kehrte der Gerichtshof in den Audienzsaal zurück und verlas das Erkenntniß, das Castaing zum Tode verurtheilte. Was die Civilsache anlangt, welche wir in unserer Relation nur beiläufig erwähnen konnten, so ward Castaing zum Ersatze des verursachten Nachtheils in die Summe von 100,000 Francs verurtheilt. Die gleicher Zeit anhängig gemachte Frage: ob das Testament des August Ballet richtig sei? ward an das betreffende Civilgericht verwiesen.
Castaing's Cassationsgesuch ward verworfen. Noch im Augenblicke der Hinrichtung behauptete er seine Unschuld.
Ein deutscher Landsmann, einer unserer berühmtesten Chemiker, in Paris damals anwesend, sah ihn hinrichten. Er versichert, nie einen liebenswürdigern jungen Mann als den Doctor Castaing gesehen zu haben. An seiner Schuld zweifelte in ganz Paris Niemand, wie auch noch heute Niemandem seine Ehrenrettung in den Sinn gekommen ist.
Das Wirthshaus zur tête noire in St. Cloud ist durch ihn zu Ruf gekommen. Noch zeigt man das Zimmer, wo August Ballet vergiftet wurde.