Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 5
Alexis / Hitzig

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Der Sohn der Gräfin von St. Geran

1641 – 1651 – 1666

Die Familie von Guiche war eine der angesehensten und reich begütertsten in Frankreich. Der Erstgeborene derselben führte den Titel eines Grafen von St. Geran.

Claudius von Guiche, Graf von St. Geran, der zu Anfang des 17. Jahrhunderts lebte, war der einzige Sohn des Marschalls von Frankreich, Grafen von St. Geran, aus dessen erster Ehe. Der Marschall hatte sich darauf mit der verwitweten Gräfin Longaunay zum zweiten Male vermählt, die eine Tochter aus erster Ehe hatte, Susanne von Longaunay. Beide Aeltern, obgleich sie noch eine Tochter mit einander erzeugten, wünschten doch ihre eheliche Verbindung und ihre gegenseitigen Glücksgüter noch mehr zu befestigen, indem sie eine Verheirathung ihrer Kinder aus erster Ehe beschlossen und ins Werk setzten.

Claudius von Guiche wurde mit Susanna von Longaunay verheirathet. Er war erst 18, sie noch nicht 14 Jahre alt.

Obgleich man, wegen ihrer großen Jugend, die neu Vermählten noch von einander trennte und den jungen Grafen auf zwei Jahre nach Italien schickte, so erfüllte die Ehe doch nicht die Hoffnungen, welche beide Aeltern bei ihrem Abschluß gehegt. Der Marschall starb grade mit dem Jahresschluß 1632, ohne daß er einen Enkel und künftigen Stammhalter seines Hauses gesehen.

Claudius erbte Titel, Aemter, Ehren, Güter seines Vaters; auch scheint er in einer glücklichen Ehe gelebt zu haben. Aber zum vollständigen Glücke fehlten ihm Kinder, ein Sohn, der seinen alten Stamm fortsetzte.

Zwanzig Jahre war die Ehe unfruchtbar geblieben, als die Gräfin von St. Geran, im Monat November 1640, nach Paris reiste. Sie war damals ungefähr 35 Jahre alt. Zu Paris angelangt, wurde sie von Uebelkeiten und Zahnschmerzen heimgesucht und empfand alle die Beschwerden, welche als Anzeichen einer Schwangerschaft gelten.

Das Gerücht: die Gräfin ist endlich in gesegneten Umständen, verbreitete sich schnell unter allen ihren Bekannten; es drang bis in die Provinz Bourbonnois, wo der Graf, gleich seinem verstorbenen Vater, Gouverneur war, und erregte in allen Kreisen der Bewohner die lebhafteste Freude. Ein so altes Geschlecht, dessen Seigneure bei ihren Unterthanen beliebt waren, sollte nicht aussterben.

Susanna eilte, als in ihr der Glaube an ein Glück wuchs, auf das sie schon Verzicht geleistet, um wieder nach ihrem Schlosse von St. Geran zurückzukommen. Noch sprach man indeß nicht öffentlich davon; der Graf wollte erst völlige Gewißheit haben. Im siebenten Monat ihrer vermeintlichen Schwangerschaft hatte die Gräfin das Unglück, einen Fall zu thun. Der Schreck war groß und Aerzte und Wundärzte wurden herbeigeholt, um durch alle möglichen Mittel den üblen Folgen desselben zu begegnen. Auch blieb es wirklich bei einer vorübergehenden Unpäßlichkeit. Die Kranke empfing bei dieser Gelegenheit von gegen zwanzig vornehmen Damen Beileidsbesuche, bei denen ihr manches Zweideutige und viel Angenehmes zugeflüstert wurde. Sie sprachen von dem Storche, den sie über den hohen Schornsteinen des Schlosses fliegen gesehen und von einem Knäblein mit einer Grafenkrone auf dem Haupte.

Susanne wurde wieder frisch, wohl und stark. Ihr Busen schwoll und ihr Leib hob sich. Der Graf hielt schon durch zwei Monate einen Arzt und eine Hebamme im Schloß, und seine Gattin mußte die strengen Regeln der Diät und die ganze Lebensordnung beobachten, welche man Schwangern vorschreibt. Aber jetzt erst meldete er die frohe Botschaft seiner Stiefmutter und der Mutter seiner geliebten Gattin, der verwitweten Marschallin von St. Geran. Er bat sie, eiligst zu kommen, um bei dem gehofften Kinde Pathenstelle zu vertreten und dem künftigen Erben des Hauses einen Namen zu geben.

Die Freude der alten Dame war sehr groß. Sie ließ sich nur so viel Zeit, um das nöthige Kinderzeug anfertigen zu lassen, womit sie den künftigen Enkel beschenken wollte, und reiste dann, so schnell es ging, nach dem Schlosse zu ihrer Tochter. Auch ihre Schwägerin, die Schwester des verstorbenen Marschalls, eine Frau von Saligni, brachte sie mit sich, die dann über ein Jahr lang im Schlosse von St. Geran blieb. Durch ihre Fürsorge wurde zur Zeit eine tüchtige Amme besorgt, auch verschiedene Wärterinnen wurden angenommen.

In dem weitläufigen Feudalschlosse des Grafen lebten, wie es die Gastlichkeit der Zeit und die Würde eines Gouverneurs der Provinz mit sich brachte, noch mehre Personen, von denen einige in der Proceßgeschichte später bedeutend werden, die also schon hier zu erwähnen zur Pflicht wird.

Ein Marquis von Saint Maixant hielt sich in St. Geran als Flüchtling auf. Ein Mann von angenehmem Wesen, von lebhaften Gaben des Geistes, ein Weltmann im damaligen französischen Sinne, der, um den Genuß und die Güter des Lebens, sich, wie man behauptete, mit seinem Gewissen abgefunden hatte, und in seiner Handlungsweise von Scrupeln wenig aufgehalten wurde. Um eines verdrießlichen Handels willen ward er von den Gerichten verfolgt; aber ein so gewichtiger Mann, wie der Gouverneur von Bourbonnois, konnte sich erlauben, seinem Verwandten, was der Marquis war, eine Zuflucht zu eröffnen, wo die Gerichte nicht anzuklopfen wagten.

Auch die Schwester des Grafen lebte hier, nicht gerade als Flüchtige, aber ihrem Gatten war sie gewissermaßen entflohen. Sie behauptete, gegen ihren Mann, den Marquis von Bouillé, gewichtige Klagen zu haben, welche sie bestimmten, sich von ihm zu trennen. Nach den Gründen zu diesen Klagen brauchte man sich nicht weit umzusehen. Die Marquise von Bouille war jung, sehr hübsch, feurig, lebhaft und der Marquis, ihr Mann, war ein Greis von siebzig Jahren.

Man sah den Marquis von Maixant und die Marquise von Vouille oft in den einsamen Gängen des Schloßgartens, und daß Einer an dem Andern Wohlgefallen fand, blieb Niemandem im Schlosse ein Geheimniß. Es war auch Niemand, der sie hinderte, störte oder es ihnen verargte. Aber man wollte behaupten, daß Beide mit ernsthafteren Plänen als einem flüchtigen Liebesverhältniß umgingen. Die Marquise rechnete darauf, daß ein Mann von 70 Jahren, wie ihr Gatte, nicht allzulange ihr Lebensglück werde stören können. Vom Marquis von Saint Maixant wollte man behaupten, daß er auch auf andere Mittel gerechnet habe, sein und seiner Freundin Glück schneller zu befördern. Er sollte das Geheimniß besessen haben, welches wir aus dem Processe der Brinvilliers kennen, das Leben lästiger Personen nach Belieben zu verkürzen.

Die Marquise von Bouillé war nicht allein eine reizende junge Frau, sondern, wenn der Graf von St. Geran kinderlos starb, auch die einzige Erbin seines großen Vermögens.

Die Marquise war mit zwei Kammerjungfern nach St. Geran gekommen, zwei Schwestern, Namens Quinet, von denen man behauptete, daß sie beide die vollkommensten Eigenschaften der Kammerjungfern in den Romanen hatten. Geschmeidig, wenn Gold sie lockte, unverschämt, wenn ihre Herrschaft ihnen Geheimnisse anvertraute, und lästig genug, das Vertrauen so zu benutzen, um einen Vortheil nach dem andern daraus zu ziehen.

Ein Haushofmeister des Grafen, Namens Beaulieu, galt für einen der treuesten Diener desselben. Einst bei einer großen Gefahr hatte er sich so herzhaft benommen, daß der Graf ihm hoch verpflichtet war. Sein und seiner zahlreichen Familie Glück war daher mit dem Schicksal desselben aufs Innigste verknüpft.

Die Hebamme Louise Gaillard galt dagegen für ein durchaus feiles Geschöpf. Für Bezahlung sei sie zu jeder Schandthat fähig und könne ohne Gewissensbisse Verbrechen mit kaltem Blute begehen.

Es braucht nicht gesagt zu werden, daß diese Qualitäten der genannten Personen erst später zur Sprache kamen oder ermittelt wurden. Der Graf, die Gräfin und deren nächste Angehörige, konnten wenigstens in der Hebamme, die aus Vichy war, natürlich nur eine zuverlässige Person vermuthen.

Als Susanne am 16. August 1641 in der Schloßcapelle eben die Messe hörte, wurde sie von heftigen Wehen überfallen. Augenblicklich führte man sie in ihr Zimmer. Hier war die Marschallin, ihre Mutter, ganz Liebe und Sorge. Sie brachte ihr eigenhändig die Haare so in Ordnung, wie man es bei Frauen zu thun pflegt, die ihre Niederkunft erwarten und dann durch mehre Wochen sich nicht frisiren lassen können. Selbst setzte sie ihr die Nachthaube auf, und brachte mit den Wärterinnen die Gräfin, welche heftige Schmerzen litt, ins Bett. Alsdann wurden die Windeln und alles nöthige Geräth zurecht gelegt, und die Amme und die Wärterinnen angewiesen, sich bereit zu halten.

Die Wehen dauerten lange und wurden immer heftiger. Schon fürchtete man, die Gräfin werde es nicht aushalten können. In allen Kirchen zu Moulins wurde das Sacrament für die baldige, glückliche Entbindung der edlen Frau ausgestellt, und in einem regierenden Hause konnte die Erwartung der Geburt eines Kronprinzen nicht mehr Spannung erregen, als im Schlosse von St. Geran die nach der Erscheinung eines Erben, von dessen Leben das Fortbestehen oder Erlöschen des Hauses abhing.

Daher hörten in diesem Falle bald alle die Rücksichten auf, welche man im gewöhnlichen Leben bei Wöchnerinnen so strenge beobachtet. Die Personen, welche einen nahen Antheil an der Sache hatten, ließen sich aus dem Schlafzimmer nicht zurückweisen. Die Halbschwester beider Ehegatten, ein junges 16jähriges Mädchen, welche später den Herzog von Ventadour heirathete, kam auch herein. Die naiven Sitten der französischen Familien jener Zeit ließen zu, daß das junge Mädchen selbst mehre Mal auf den Leib ihrer älteren Schwester tupfte, und sie soll jedes Mal Bewegungen des Kindes gefühlt haben! Außer der alten Marschallin war ferner zugegen die oben genannte Frau von Saligni, die Marquise von Bouillé, die beiden Kammermädchen Quinet, der Graf St. Geran, ja sogar auch der Marquis St. Maixant.

Es war ein schwüler Sommertag; so viele Personen in einem verschlossenen Zimmer verursachten eine unerträgliche Hitze. Außerdem hinderten sie die Thätigkeit und Hülfsleistung der Wärterinnen. Die Marquise von Bouillé sprach sich daher, als berechtigte Schwester des Hausherrn, offen und entschieden gegen dieses ungehörige Verfahren aus, und sie forderte, halb freundschaftlich, halb gebieterisch, daß sich Alle entfernen sollten, die hier nichts zu thun hätten. Als man dennoch zögerte, indem Jeder vermeinte, sein Antheil sei so nahe, daß Andere eher als er selbst den Anfang machen könnten, wandte sie sich an die Marschallin und bat dieselbe, den jüngeren Leuten mit ihrem Beispiel voran zu gehen. Die alte Dame hatte gewiß das erste Recht dazubleiben; aber da sie die gute Absicht der Marquise erkannte und auch der Meinung sein mochte, daß es sich auf andere Art nicht machen werde, ging sie darauf ein und entfernte sich. Jetzt mußten natürlich die Uebrigen folgen und es blieben bei der Kranken nur die Marquise von Bouillé, die beiden Quinets und die Hebamme.

Weshalb gerade die beiden Quinets, die Kammerjungfern der Marquise, blieben, während der Gräfin Susanna eigene Kammerjungfern nicht zugegen waren, hatte auffällig erscheinen können; aber die beiden letzteren waren noch sehr jung, die älteste erst 15 Jahre alt, und man mochte weder ihrer Jugend so ernsthafte Dinge anvertrauen, noch ihrer Schamhaftigkeit den Beistand bei denselben zumuthen.

Der Graf und seine Mutter, die Marschallin, blieben von diesem Augenblick an von Allem ausgeschlossen, was in dem Zimmer vorging. Wie groß auch ihre Unruhe war, sie ließen sich damit genügen, ihre Bedienten dann und wann hinunter zu schicken und sich an der Thür erkundigen zu lassen, wie es gehe. Auf diese Weise und aus den Mittheilungen der Gegenwärtigen erfuhr man später Folgendes.

Die Wehen der Gräfin hatten ohne Aufhören zwei Stunden fortgedauert. Gegen 7 Uhr Abends, als eben die eine Quinet die Dulderin im Arme hielt, versicherte die Hebamme, die Gräfin werde es nicht überstehen, wenn man ihr nicht einige Ruhe verschaffte. Sie gab ihr etwas zu trinken. Von diesem Trank verfiel die Dame sogleich in einen so festen Schlaf, der, einem Todesschlaf ähnlich, bis an den andern Tag dauerte. Den ausgeschickten Boten der Mutter und des Gatten wurde jedesmal geantwortet: Alles ginge gut und ihre Wünsche würden bald erfüllt werden.

Man hatte bemerkt, daß der Marquis von St. Maixant, welcher doch den allerentferntesten Antheil bei der Sache hatte, die ganze Nacht unaufhörlich im Schlosse umherlief. Immer und immer wieder kam er an die Thür des Zimmers und flüsterte, bald mit der Marquise Bouillé, bald mit der Hebamme. Er selbst war nicht mehr, soviel man wußte, in das Zimmer gedrungen, wol aber der Haushofmeister Beaulieu, der mehrmals aus- und einging.

Der Morgen des 17. August kam, aber kein Erbe des Grafen von St. Geran. Die Gräfin erwachte aus ihrem schweren Schlafe. Ihr erstes Wort war: Wo ist mein Kind? – Sie glaubte um sich her die deutlichsten Spuren einer Entbindung zu sehen. Aber mit wehmüthigem Lächeln antwortete man ihr: sie sei noch nicht entbunden, sie möge sich getrösten. Mit der größten Lebhaftigkeit behauptete sie das Gegentheil; sie stritt mit der Hebamme; sie wisse, sie habe ein Kind, sie müsse ein Kind haben. Die Hebamme hatte alle Mühe, es ihr auszureden. Sie sprach von Träumen einer aufgeregten Phantasie, und beschwor sie, bei ihrem Zustande sich zu beschwichtigen. Sie werde gewiß im Laufe des Tages entbunden werden und wenn nicht alle Anzeichen täuschten, welche die kluge Frau während der Nacht beobachtet, so dürft sie die Geburt eines lebenden, kräftigen Sohnes hoffen.

Auch der Graf und die Marschallin schüttelten wehmüthig lächelnd den Kopf über die glücklichen Phantasien ihrer Tochter und Gattin; aber diese selbst blieb standhaft dabei, sie sei schon entbunden und habe ein Kind. Was konnte man anders, als ihre süße Täuschung herzlich bedauern?

Auch dieser Tag verstrich und es kam kein Kind. Wenn sie kaum einige Augenblicke geruht hatte, fing die Gräfin von Neuem an zu seufzen und zu schluchzen. Man solle ihr doch nur sagen, wo ihr Kind sei; sie betrüge sich ganz gewiß nicht, sie sei wahrhaftig entbunden. Die Hebamme vertröstete sie auf den abnehmenden Mond. Der Neumond hindere die Entbindung. Sie werde dann um so leichter geschehen, weil alle Wege so gut vorbereitet waren.

Alles Das half nichts. Die Gräfin blieb bei ihrer Behauptung; ein unendlicher Jammer für alle Anwesenden. Da erwähnte ihre Mutter, die Marschallin, gelegentlich, daß auch sie sich entsinne, wie bei einer ihrer eigenen Schwangerschaften, gegen Ende des neunten Monats, alle Vorboten der Entbindung dagewesen wären, doch ohne den geringsten Erfolg. Erst sechs Wochen nachher sei sie wirklich niedergekommen. Die Marquise von Bouillé hörte aufmerksam zu. Sie schien ganz davon überzeugt, daß hier der nämliche Fall eingetreten sei. Der Marquis St. Maixant freute sich dieser Erklärung, welche der armen Leidenden so viel Beruhigung gewähren müsse. Die zufällige Erwähnung nahm die Gestalt einer glücklichen unumstößlichen Erklärung an, welche im ganzen Schlosse geflissentlich umhergetragen wurde, als Aufschluß des seltsamen Vorfalls.

Niemand zweifelte mehr daran, daß es sich so verhielte. Nur die Gräfin Susanne blieb unerschüttert bei ihrer Meinung. Da erklärte ihr die Hebamme, um sie von ihrer fixen Idee abzubringen: sie habe sich nicht ganz getäuscht und ihr Glaube beruhe auf einer wirklichen Wahrnehmung, nur daß sie in ihrem betäubten Zustande und in ihrer aufgeregten Phantasie etwas wirklich Dagewesenes weiter ausgebildet habe. Nämlich das Kind in ihrem Leibe habe allerdings schon die ersten Bewegungen gemacht, um durchzubrechen. Soweit habe sie ganz richtig gefühlt. Allein es müsse sich verwickelt haben und zu nahe an der Mutter liegen. Um diese Verwickelung zu lösen, sei es nothwendig, daß sie sich eine starke Leibesbewegung mache.

Die Gräfin wollte davon nichts wissen. Während sie sich für eine Kindbetterin hielt, kam ihr eine solche Probe entsetzlich vor. Aber der eigene Gatte, die eigene Mutter, die vom Gegentheil überzeugt waren, setzten ihr so dringend zu, daß die arme Frau endlich an sich selbst irre wurde und nachgab. Als trauriges Opfer der Gefälligkeit stieg sie endlich in eine Kutsche und ließ sich von wilden Pferden über geackertes Feld, über Stock und Block und die schlechtesten Hohlwege fortrollen. Die Erschütterung war furchtbar, aber keine der erwarteten Folgen trat ein. Weder meldete sich das Kind, noch erlag die Dulderin selbst der barbarischen Behandlung. Ihre außerordentlich gesunde und kräftige Constistitution widerstand einer Behandlung, der schwächere Frauen erlegen wären und bei der man später sich des Verdachts nicht erwehren konnte, daß sie in einer mörderischen Absicht vorgenommen worden.

Erschöpft brachte man sie in ihr Bett zurück. Sie ward still, redete nicht mehr von ihrer Entbindung, sondern sagte nur: sie werfe sich in die Arme der göttlichen Vorsehung und wolle ihren Trost allein in der Religion suchen.

Man wartete die sechs Wochen ab, von denen die Marschallin gesprochen. Aber statt daß die Anzeichen der Schwangerschaft sich vermehrten, nahmen sie immer mehr ab. Man sprach nun schon ganz laut davon, die Gräfin sei eigentlich nie schwanger gewesen, Alles sei ein Spiel ihrer lebhaften Einbildungskraft, genährt durch ihre so natürlichen Wünsche. Man citirte Beispiele über Beispiele, wo diese und jene Frau sich Monate lang für schwanger gehalten, und doch habe sich später herausgestellt, daß sie es nie gewesen. Kurz, Jedermann war überzeugt, daß alle die seltsamen Anzeichen nur als ein Spiel der Natur anzusehen seien, welche sich dann und wann von ihrem gewöhnlichen Wege entferne und trügerische Hoffnungen erwecke.

Gräfin Susanne blieb ruhig. Sie äußerte gegen Niemanden ihren Schmerz. Nur dann und wann in der Einsamkeit brach er heftig heraus. Dann entfuhren ihr Aeußerungen, aus denen man schließen konnte, daß sie noch immer ihrer fixen Idee lebe, daß sie sich eine Mutter wähne, die ihr Kind verloren.

Indessen milderte die Zeit ihren tiefen Schmerz. Es vergingen Jahre darüber, und, unter den Trostgründen der Religion, würde sie vielleicht den ganzen Vorfall sich aus dem Sinne geschlagen haben, wenn nicht der Zufall ein Kind ihr ins Haus gebracht hätte, dessen Anblick sie immer wieder aufs Neue an ihren vermeintlichen Verlust erinnerte.


Der Haushofmeister des Grafen, Beaulieu, hatte eine starke Familie, fünf eigene Kinder, welche in dem Schlosse mit ihm lebten. Es kam dem Grafen und der Gräfin, welche an den häuslichen Umständen ihres getreuen Beamten den lebhaftesten Antheil nahmen, daher sehr unerwartet, als Beaulieu sie um die Erlaubniß bat, einen Neffen, den Sohn seines in Paris umgekommenen Bruders, zu sich zu nehmen. Sie stellten es ihm als eine Thorheit vor, sich noch mit einem sechsten Kinde zu beladen, wo er schon so schwer für seine fünf eigenen zu sorgen habe. Aber Beaulieu bat so dringend, daß sie ihm endlich seine Bitte gewähren mußten.

Beaulieu's Bruder war Fechtmeister in Paris gewesen. Seine Frau, Marie Pigoreau, war die Tochter eines Schauspielers daselbst. Ihr Mann, im Jahre 1639 erstochen, hinterließ der Witwe einen Knaben, Namens Anton, und die Aussicht, nach seinem unglücklichen Tode noch ein Mal Mutter zu werden. Sie war auch, am 9. August 1639, abermals mit einem Knaben niedergekommen, der den Namen Heinrich in der Taufe erhielt. Mit diesem Sohne Heinrich war sie, zwei Jahre später, im Schlosse von St. Geran erschienen, und hatte ihrem Schwager erklärt, sie sei nicht mehr im Stande, den Knaben zu ernähren, er, als Oheim und Pathe, müsse sich nun seiner annehmen. Daher Baulieu's dringende Bitte bei seiner Herrschaft.

Die Gräfin Susanne war grade im Begriff, nach Moulins zu reisen, als um Aufnahme des Knaben Heinrich gebeten wurde. Sie befahl daher, das Kind in die Kutsche ihrer Kammerfrauen zu nehmen. Aber als man es brachte, gefiel es ihr so, daß sie es in ihrer eigenen Kutsche behielt. Es war ein blonder, liebenswürdiger Knabe, mit großen, blauen Augen und seinen regelmäßigen Zügen.

Das Kind wurde bald der Liebling des Grafen und der Gräfin. Sie trug es auf ihrem Schooße und es hing an ihrem Halse. Wenn sie es mit Küssen bedeckte, dachte sie seufzend an ihre eigene, getäuschte Hoffnung und oft bemerkte sie gegen ihren Gatten, wenn sie damals ein Kind zur Welt gebracht, so müsse es grade eben so alt sein und möchte auch vielleicht eben so hübsch sein, wie dieses.

Jahre strichen darüber hin. Beaulieu kränkelte und starb im Jahre 1648. Später vermuthete man, daß er vergiftet worden.

In der Lage des Kleinen hatte der Tod seines Oheims keine Aenderungen hervorgebracht. Er war und blieb der Liebling des gräflichen Ehepaares. Sie ließen ihm eine Erziehung geben, als wenn er ihr eigenes Kind wäre. Kaum daß er sieben Jahre alt war, ward er in ein Pagenkleid geworfen und lebte und diente als solcher mehre Jahre im Schlosse unter den nicht verborgenen Zeichen inniger Zuneigung von Seiten beider Ehegatten. Da verbreitete sich, um das Jahr 1651, durch die ganze Grafschaft das Gerücht: die Gräfin von St. Geran sei vor zehn Jahren wirklich schwanger gewesen, sie habe auch wirklich ein lebendiges Kind zur Welt gebracht; aber durch ein schändliches Complot sei die Sache vertuscht und das Kind bei Seite geschafft worden.

Das Gerücht kam auch zu Ohren des Grafen und der Gräfin und fand hier sogleich eine willige Aufnahme. Alle Zweifel, alle süße Gedanken der Vergangenheit stiegen in der unglücklichen Frau mächtig auf; aber, durch die schmerzliche Erfahrung belehrt – wir wissen nicht, ob schon jetzt von einem bestimmten Argwohn geleitet – verschloß sie ihre Empfindungen und verband sich mit ihrem Gemahl dahin, daß sie nichts thun und äußern wollten, was, daß sie auf das Gerücht achteten, verrathen und die Spuren entfernen könne, denen sie im Stillen eifrig nachgehen wollten.

Der Graf brauchte die Bäder in Vichy, seine Gemahlin hatte ihn dahin begleitet, auch die Marquise von Bouillé fand sich dort ein. Die schon vielfach erwähnte Hebamme Louise Gaillard hatte in Vichy ihren Wohnort. Eines Tages überraschte die Gräfin Susanne ihre Schwägerin in einem lebhaften Gespräch mit dieser Hebamme. Auf ihre Frage: was sie denn so eifrig zu verhandeln hätten, ergriff die Marquise rasch das Wort: »Mutter Louise sagte mir eben, sie wäre mit meinem Bruder sehr zufrieden, weil er ihr kein böses Gesicht gemacht habe.« – Die Gräfin fragte aufmerksam die Hebamme, wie sie dazu komme? Ihr Gemahl habe doch keinen Grund, unfreundlich gegen sie zu sein. Ach gnädigste Frau, entgegnete die Hebamme, ich fürchtete mich gar zu sehr, der gnädige Herr möchte mir noch immer schlechten Dank wissen wegen dessen, was damals vorging, als wir Alle glaubten, Sie würden niederkommen.

Wie kam die Hebamme, wie ihre Schwägerin grade jetzt, nach Verlauf einer so langen Zeit, auf diese Gedanken? Die Gräfin bemerkte an beiden Frauen eine sichtbare Unruhe; aber schnell sich fassend, leitete sie das Gespräch auf andere Gegenstände und zeigte die unbefangenste Miene. Die Marquise benutzte den ersten günstigen Augenblick, sich zu entfernen, reiste dann auf ihre Güter und hat von da ab ihren Bruder und ihre Schwägerin nicht mehr gesehen.

Der Graf, die Gräfin und ihre Mutter, die Marschallin, hielten darauf, in tiefster Stille, Berathschlagungen, deren Resultat für sie selbst die nämliche Ueberzeugung war, welche Gräfin Susanne so lange festgehalten hatte. Man lockte die Hebamme unter irgend einem Vorwande aufs Schloß von St. Geran. Auch jetzt wagte der Graf noch nicht, sich als Seigneur und Gouverneur ihr trotzig und drohend gegenüber zu stellen; man fragte sie nur gelegentlich und freundlich aus, ohne die wahren Beweggründe oder irgend einen Verdacht gegen ihre Person merken zu lassen. Dennoch kam aus ihren schwankenden, sich widersprechenden Antworten so viel heraus, daß man mehr als die moralische Ueberzeugung von einer schweren Schuld gewann, die auf ihr lasten mußte.

Der Graf ließ sie nicht gefangen nehmen, vielmehr frei fortziehen, um sowol allen Verdacht eines eigenmächtigen Verfahrens von sich abzuwenden, als auch bei der Hebamme jeden aufsteigenden Argwohn zu ersticken. Dagegen war sie kaum nach Hause gekehrt, als der Graf eine Klage beim Landgericht von Moulins wider sie einreichte, in Folge welcher die Frau verhaftet und vernommen wurde.

Louise Gaillard, von ihrem Gewissen, oder den gegen sie vorliegenden Indicien eingeschüchtert, bekannte schon im ersten Verhör: ja, die Gräfin sei wirklich schwanger gewesen, wirklich entbunden worden und habe eine Tochter, jedoch eine todte, zur Welt gebracht. Sie, die Hebamme, habe dieses todte Kind sofort im Hühnerhof unter der Treppe bei der Scheune unter einem Stein begraben.

Gerichte, Aerzte, Wundärzte begaben sich nach dem bezeichneten Orte; man grub nach und fand keine Spur von den kleinen Gebeinen. Ja die Erde war von einer Beschaffenheit, welche anzudeuten schien, daß sie hier nie von einer Schaufel berührt worden.

Die Untersuchung gegen die Hebamme wurde scharf fortgesetzt, besonders zeigte sich die alte Marschallin sehr eifrig dabei. Ob man zu einer Schärfe der Fragen geschritten sei, welche mit der scharfen Frage im speciellen Sinne verwandt ist, wird uns nicht gesagt. Aus den immer wechselnden Aussagen der Angeschuldigten zu schließen, möchte man vermuthen, daß Mittel angewandt wurden, welche auch damals nur nach Urteil und Recht zugebilligt, aber auf Umwegen auch ohne dieses zur Anwendung kamen.

Im zweiten Verhör hatte die Hebamme die Niederkunft wieder ganz geleugnet. Im dritten gab sie vor, die Gräfin habe nur eine unreife Frucht zur Welt gebracht. Im vierten: die Gräfin sei wirklich niedergekommen, mit einem lebenden Sohn, und Beaulieu habe denselben in einem Korbe fortgetragen. Dieses Bekenntniß bekräftigte sie, anscheinend freiwillig, durch einen Brief, den sie durch eine unverehelichte Duverdier an die Gräfin schreiben ließ und mit einem Kreuz unterzeichnete. Sie erkannte den Brief später vor Gericht als den ihrigen an. Aber in einem fünften Verhör leugnete sie Alles und widerrief.

Nach so vielen schwankenden, sich widersprechenden Aussagen erschien sie vor ihren Richtern, wie vor dem an der Sache theilnehmenden Publicum als schuldig und ihre Verurtheilung war vorauszusehen. Worauf es den Klägern indessen ankam, daß man durch sie ihre Mitschuldigen erfahre und ein Mehres von dem Schicksal des geraubten Kindes, darüber ließ sich nichts herausbringen.

Nur die Umstände ließen vermuthen, wer hier im Spiel sei. Das Folgende blieben Gerüchte, welche nur bei dem spätern Processe zur Sprache kamen. So hieß es, die Hebamme habe bald nach ihrer Verhaftung ihren Sohn Wilhelm zur Marquise von Bouillé geschickt, um ihr von dem Vorfalle Nachricht zu geben. Die Marquise sei darüber aufs Heftigste erschrocken gewesen. Ferner hieß es, der Generallieutenant von Moulins habe sich um deshalb, aus gutem Vorbedacht, in die Untersuchung nicht gemischt, weil er, als ein Privatfeind des Grafen St. Geran, es vorgezogen, der Marquise von Bouillé mit Rath an die Hand zu gehen. Auf diesen Rath sei es geschehen, daß die Marquise durch ihren Sachwalter in Paris beim Parlament, und zwar im Namen des Sohnes der Hebamme, antragen lassen, daß das Parlament das Gericht in Moulins anweise, alles weitere Verfahren gegen seine Mutter, die Hebamme, einzustellen. Dies war aber, Seitens der Marquise, mit der größten Vorsicht geschehen, als habe sie nur aus Mitleid und Gefälligkeit den betrübten Sohn ihrem Sachwalter empfohlen; obwol es auch verlautete, daß sie denselben, zur eifrigen Betreibung der Sache, mit vielem Gelde versehen hatte.

Das pariser Parlament hatte wirklich den Inhibitionsbefehl erlassen; seine Wirkung dauerte jedoch nur kurze Zeit, denn sobald über die wahre Beschaffenheit der Sache berichtet worden, hob es sein Verbot wieder auf.

Das Gericht von Moulins fuhr rasch mit dem Processe gegen die Hebamme fort, ohne auf mehr als Spuren gegen andere Personen zu stoßen, welche sich nicht verfolgen ließen. Das Urtheil wurde gefällt und Louise Gaillard als schuldig und überwiesen, ein von der Gräfin Susanne von St. Geran zur Welt gebrachtes Kind unterdrückt zu haben, zum Tode durch den Strang verdammt, vorher aber zur Tortur, um ihre Mitschuldigen anzugeben.

Sie appellirte. Während des Appellationsverfahrens vor dem Parlamente zu Paris, in dessen Gefängnisse die Hebamme abgeführt worden, fanden aber der Graf und die Gräfin andere Spuren, welche für sie selbst eine sehr freudige Entdeckung herbeiführten.


Beide Aeltern des verschwundenen Kindes kamen zu der vollen, moralischen Ueberzeugung, daß dies Kind, ein Knabe, noch lebe und Niemand anders sei, als der kleine Heinrich, ihr Page und angenommener Sohn. Zwar fehlten noch immer die gerichtlichen Beweise; was aber bedeuteten sie für Aeltern, die ihren sehnlichsten Wunsch durch diese Annahme erfüllt sahen? Sie behandelten ihn von jetzt an ganz als ihr Kind und ließen ihn von ihren Dienern den Grafen von Palisse nennen.

Inzwischen brachte man der Gräfin die Nachricht, im Jahre 1642 sei zu Paris ein Kind auf sehr geheimnißvolle Art getauft worden. In der Kirche St. Jean am Quai war diese Taufe vorgegangen und im Taufregister derselben stand Folgendes: »Den 7. März 1642 ist getauft worden, Bernhard, Sohn von ..... und von ..... Die Pathen sind gewesen: Maur Marmion, Taglöhner und Aufwärter bei dieser Kirche, und Jeanne Chevalier, Pierre Thibau's nachgelassene Witwe.« Letztere notorisch ein Bettelweib.

Dieses Attest paßte zwar auf jedes Kind und überdem war die wahrscheinliche Niederkunft der Gräfin ein Jahr früher erfolgt; verschiedene in Paris und Torcy vernommene Zeugen, in welchem letztern Orte das Kind gesäugt worden, leiteten indessen auf den dringenden Verdacht, daß die Witwe des Fechtmeisters Beaulieu, die Marie Pigoreau, von welcher der Knabe Heinrich in das Schloß von St. Geran gebracht worden, an diesem Vorfall vielen Antheil habe. Das Parlament beschloß deshalb, obwol die Pigoreau in der Anklage nicht mit einbegriffen war, doch von Amts wegen gegen dieselbe einzuschreiten.

So standen die Sachen und Graf und Gräfin hofften die vorgewiesenen Spuren mit mehr Glück zu verfolgen, um die gerichtlichen Beweise für Das herbeizuschaffen, was vor ihnen selbst längst erwiesen war, als im gewöhnlichen Naturlaufe Ereignisse eintraten, welche ihnen mit einem Male alle Hoffnung abzuschneiden schienen.

Die Marquise von Bouillé starb. Bald nach ihr starb auch der Marquis von St. Maixant. Das Liebesverhältniß Beider war nicht von langer Dauer gewesen. Obgleich der alte Ehemann der Marquise schon früher diese Welt verlassen, hatte die Witwe doch keine Lust mehr verspürt, ihrem Liebhaber ihre Hand zu reichen. Dieser, verfolgt und im Gefängniß, lebte gespannt mit ihr, und bei dieser feindlichen Stimmung hatte sich dem Grafen die Aussicht eröffnet, in St. Maixant einen Zeugen gegen seine Schwester zu gewinnen. Diese Quelle war nun gänzlich abgegraben.

Zu noch größerem Leidwesen für ihn starb auch die Hebamme im Gefängniß, ohne auf dem Todbette etwas mehr ausgesagt zu haben. Außer den Schwestern Quinet lebte also jetzt keine Person mehr, welche von Dem, was während des Todesschlafes der Gräfin am 17. August vorgefallen war, von Augenschein Zeugniß geben konnte. Der ganze Anklageproceß hätte nach dem formellen Gerichtsverfahren nunmehr erlöschen müssen, da die Angeklagte nicht mehr lebte, und es wäre zweifelhaft geblieben, in welcher andern Art es dem Grafen möglich geworden wäre, die Legitimation des Knaben zu führen, wenn nicht die Pigoreau durch das Verfahren des Parlamentes mit in die Anklage hinein wäre gezogen worden. Dieser zufällig adcitirten Person wegen ging also der Proceß seinen Gang fort.


Aber er gewann eine wesentlich andere Gestalt. Geld gehörte in jener Zeit auch im Criminalprocesse dazu, um als Angeschuldigter sich gegen seine Ankläger zu vertheidigen. Wir lesen es nicht ohne innern Schauder, wenn Pitaval kaltblütig sagt: »Da dieses Weib weder Vermögen noch Credit besaß, so würde sie Mühe genug gehabt haben, die Kosten des Processes auszuhalten und dem Grafen und der Gräfin, so wie sie die Sache betrieben, Widerstand zu leisten, zumal da der Stand und das Ansehen des Grafen sowol, als die Umstände der Sache selbst, ihm das vollkommenste Uebergewicht gaben.«

Weil die Pigoreau kein Geld und keinen Credit hatte, war es möglich, daß sie der Theilnahme an der Unterschlagung eines vornehmen Kindes für schuldig wäre erklärt worden und aus demselben Grunde würde der starke Kläger gegen die schwache Angeklagte nicht allein deren Verurtheilung, sondern auch ein Urtheil erstritten haben, welches den angenommenen Knaben für ein legitimes Kind erklärte!

Es kam nicht so; denn die Pigoreau stand nicht allein und was ihr an Geld und Credit fehlte, ersetzten ihr andere, neue Verbündete, in deren Interesse es lag, daß der Graf und die Gräfin unterlagen.

Die dringende Vermuthung sprach dafür, daß es die Marquise von Bouillé gewesen, welche, unter Beistand des Marquis von St. Maixant, das Kind hatte stehlen lassen. Die Motive zur That lagen zu Tage. Sie wollte sich die Erbschaft ihres kinderlosen Bruders sichern. Sie war zwar gestorben, aber das Motiv, die Frucht der bösen That nicht fallen zu lassen, ging auf ihre Erbin über, ihre Tochter Eleonore, die jetzt an den Grafen von Lude verheirathet war. Diese erhielt noch eine Bundesgenossin in dem jungen Mädchen von 16 Jahren, welches in der verhängnißvollen Nacht des 17. August am Bette der Wöchnerin stand und ihr auf den Leib fühlte. Mademoiselle Marie de Guiche, die Tochter der alten Marschallin und des Marschalls von St. Geran und die leibliche Schwester von Mutterseite beider klagenden Ehegatten, war jetzt an den Herzog von Ventadour verheirathet und sie war sowol Erbin des Grafen als der Gräfin, wenn die Ehe kinderlos blieb.

Es waren also jetzt die Gräfin von Lude und die Herzogin von Ventadour, welche, als zwei neue Streiter, auf dem Kampfplätze erschienen. Für sich selbst hatten sie kein Recht aufzutreten, so lange der Graf von St. Geran lebte; denn nach den Gesetzen, die in Frankreich gelten, hatten allein Vater und Mutter ein Recht, den Stand eines Kindes, das sie nicht für das ihrige erkannten, gerichtlich anzufechten. Erst mit dem Augenblicke, wo eine Erbschaft wirklich eröffnet war, erwuchs ihnen das Recht, das Kind, welches ihnen die Erbschaft entzog, als ein unrechtmäßiges zu erklären und ihm seinen Stand zu bestreiten. Indessen hinderte nichts die beiden Damen, mit allen ihren Mitteln die Sache der Pigoreau zu verstärken und sie zu einer furchtbaren Gegnerin, ihren Verwandten gegenüber, zu erheben.

Aber auch auf der andern Seite ging bald eine Veränderung hinsichts der Personen vor. Der Graf von St. Geran starb schon während des Beginnes des Processes gegen die Pigoreau, und die Gräfin, seine Witwe, führte ihn allein, zu Gunsten ihres angeblichen Sohnes, fort.

Die arme Fechtmeisterswitwe, welche ihr Kind nach dem Tode des Mannes nicht mehr ernähren können und es ihrem Schwager fast mit Gewalt aufdrang, fühlte jetzt plötzlich eine so mächtige Mutterliebe in sich erwacht, daß sie den Gedanken nicht ertragen konnte, daß eine andere Mutter dieselben Gefühle für den Knaben hege. Sie, dem Bettelstande nahe, wollte es nicht dulden, daß er als Graf von Palisse in Glück und Freuden erzogen werde, daß er die Aussicht habe, als Sohn des mächtigen Grafen von St, Geran, denselben zu beerben. Sie forderte für sich, für den Bettelstand, ihr Kind zurück. Wahre Mutterliebe würde in ähnlichen Fallen anders handeln, ohne daß es eines Salomonischen Urtheils bedürfte.

Die Pigoreau protestirte nunmehr nicht allein gegen die Fortsetzung des peinlichen Verfahrens, sondern sie trat auch als Civilklägerin gegen den Grafen von St. Geran auf, um ihre Mutterrechte auf das ihr vorenthaltene Kind darzuthun. Die Sache gewann dadurch für die bisherigen Kläger eine misliche Wendung. Die Pigoreau konnte, im Auge der Gesetze, ebensogut heilige Mutterrechte in Anspruch nehmen, als die Gräfin von St. Geran und für die Erstere sprachen dringendere Vermuthungen. Sie war notorisch nicht unfruchtbar wie die Gräfin und ihre Entbindungen waren nie von solchen Umständen begleitet gewesen, welche zu einem Processe Anlaß gegeben hätten. Der Gräfin stand dagegen eine Vermuthung entgegen, welche sich aus den Umständen nur zu sehr rechtfertigen ließ, daß sie eine Niederkunft fingirt und einen Betrug gespielt habe, um ihres Gatten heiße Wünsche nach einem Erben seines Namens zu erfüllen.

Dieser Proceß dauerte 16 Jahre und gilt in Frankreich für einen der merkwürdigsten, welche je vor den Tribunalen dort geführt worden. Die Provinz, der Adel, der Hof, ja ein großer Theil des Landes nahmen den lebhaftesten Antheil; denn es handelte sich um die für jene Zeiten hochwichtige Frage: ob ein junger Edelmann, der in den ersten Cirkeln erschien, von einem edlen Namen geschützt und mit allem Glanz des Reichthums umgeben, der Stammhalter eines der ersten Geschlechter des Reiches, oder, von Geburt, der Sohn eines Fechtmeisters und einer Komödiantentochter sei? War Letzteres ausgesprochen, so schützten ihn alle Talente und Tugenden, alle Liebenswürdigkeit und Tapferkeit, ja die Zuneigung von Vater und Mutter, auch selbst ihre reichen Vermächtnisse nicht davor, daß alle Thüren sich vor ihm schlossen, die sich jubelnd geöffnet, um ihn zu empfangen, und daß nicht dieselben, welche ihm die Hand gedrückt, den Druck jetzt für eine Befleckung erachteten.

Die Pigoreau und ihre Helfershelfer unternahmen den Beweis von zwei Umständen: 1) daß die Gräfin von St. Geran niemals in Wochen gekommen und 2) daß die Pigoreau selbst das Kind, welches die Gräfin für das ihrige erklärte, zur Welt gebracht habe. Wäre es die Pigoreau allein und es ihr wirklich darum zu thun gewesen, ihr Kind sich zu vindiciren, so hatte der Letztern positiver Beweis zu ihrem Zwecke vollkommen ausgereicht. Was bedurfte es für sie, die schwierige Negative des ersten Satzes darzuthun? Aber grade dieser Punkt wurde mit aller Anstrengung von Scharfsinn darzuthun versucht.

Die Gräfin, hieß es, soll im Schlaf entbunden sein, ohne daß sie es bestimmt wußte, ohne daß ihr Schlaf unterbrochen wurde! Das hieße also eine Geburt ohne Geburtsschmerzen, während die ersten Aerzte behaupten, daß Schmerzen wesentlich zur Geburt einer Frau gehörten und der gelehrte Duret gradezu sage: daß eine schmerzenlose Niederkunft unter die Wunderwerke zu rechnen sei. Aber nicht allein die Natur, auch die heilige Schrift bekunde den Ausspruch des Schöpfers zum Weibe: »Du sollst mit Schmerzen Kinder gebähren!« Die Gräfin habe auch selbst das Ungenügende einer solchen Erklärung gefühlt und um deswillen die Geschichte vom Schlaftrunk erfunden, welche indessen einem ihrer Advocaten noch nicht stark genug erschienen sei, weshalb er den Schlaftrunk zu einem Zaubertrank gemacht und die Vermuthung geäußert habe, die Hebamme möge eine Zauberin gewesen sein. Aber weder der Schlaf, noch der Schlaftrunk, noch die Hexerei sei erwiesen, vielmehr beruhe Alles auf der alleinigen Behauptung der Gräfin.

Auch hinsichts der Zeitberechnung sei der Roman übel erdacht. Ehe eine Frau niederkomme, müßte sie schwanger sein; von der Schwangerschaft der Gräfin hatte nun aber Niemand etwas gesehen oder gemerkt, und auch hier sei ihre eigene Angabe ihr alleiniger Beweis. Darin habe sie sich aber so verrechnet, daß sie erst zehn Monat nach ihrer Angabe niedergekommen wäre. Ueberdies habe sie während dieser angeblichen Schwangerschaft Alles gethan, was andere Frauen in solcher Lage unterlassen, und Alles unterlassen, was andere Frauen thun würden. Sie sei von Paris abgereist, wo Frauen von Stande, der geschickten Aerzte und der besten Hülfsmittel wegen, gern ihre Niederkunft abhielten, um auf ihrem Schlosse nach Bequemlichkeit eine Niederkunft zu fingiren, und in dem Augenblicke, wo auch eine schwangere Bäuerin die ihrige erwartete, wahrscheinlich in der Absicht, das neugeborene Bauernkind in das gräfliche Bett zu bringen; ein intendirter Betrug, welcher indessen durch die scharfe Wachsamkeit der Marschallin Mutter verunglückt sei.

Von den Aerzten habe zwar ihr, der Gräfin, Leibarzt die Gefälligkeit gehabt, die Schwangerschaft zu versichern, andere geschickte Aerzte der Provinz hätten aber eine solche nicht auffinden können. Ja sie habe einem derselben, auf den sie besonders gerechnet und der ihr nicht zu Willen sprechen wollen, sogar mit Stockschlägen gedroht.

Wie sei es denkbar, daß der Graf, die vorsorgliche Marschallin, es gestattet haben würden, daß man alle weiblichen Bedienten seiner Frau entfernte zu einer Zeit und bei einer Gelegenheit, wo man nicht Aufwartung genug haben könne? Wie, daß unter allen Damen die Marquise von Bouillé allein, und vor der eignen Mutter der Kranken, das Vorrecht ausgeübt haben sollte, im Zimmer zu bleiben? Wie, daß alle diese näherstehenden Personen sich begnügt haben sollten, durch ihre Bedienten an der Thüre Erkundigungen einzuziehen, statt selbst ein oder das andere Mal Eintritt zu fordern, der ihnen nicht verweigert werden durfte? Denn die überheiße Stube mußte sich am Abende und nachdem die vielen Personen hinausgegangen, doch wieder abgekühlt haben und wenigstens für die Mutter und den Gatten Platz werden. Hätte es aber nicht vor Allem im Interesse der alten Marschallin gelegen, sich selbst vom Stande der Dinge zu überzeugen, sie, die von Anbeginn die größten Zweifel über die Schwangerschaft ihrer Tochter gehegt und späterhin beim Proceß so übereifrig sich gezeigt hatte?

Sei es endlich vorgekommen und sei es möglich, eine Frau, die eine Schwangerschaft und Niederkunft überstanden, ob nun im wachenden oder Traumzustande, zu überreden, daß sie nicht niedergekommen sei, sondern noch sechs Wochen warten müsse? Wenn sie wirklich entbunden worden, so hatte eine übernatürliche Verblendung dazu gehört, sie zu überreden, daß sie es nicht sei. Die Natur sei in diesem Falle mit äußeren, unzweideutigen Zeichen so freigebig, daß man es gradezu unter die Unmöglichkeiten rechnen müsse, diesen Glauben der gelitten habenden Frau beizubringen.

Und gesetzt, man hätte sie selbst so verblendet, wie aber sei es möglich gewesen, auch die Andern, besonders die in diesen Gegenständen so gewitzigte und erfahrene Mutter, die Marschallin, zu täuschen? Wenn es mit der Spazierfahrt in einer Kutsche mit Sechsen über umgeackerte Felder seine Richtigkeit gehabt, so müsse sie selbst freilich geglaubt haben, daß sie noch nicht niedergekommen sei, da eine solche Pferdebehandlung ihren Tod zur Folge gehabt haben müsse; da aber weder dieser, noch eine bedeutende Krankheit eingetreten, dürfe man auch mit Sicherheit schließen, daß ihr Glaube ein sehr richtiger gewesen sei.

Nach der Gräfin eigenem Vorgeben, soll sich die Milch bei ihr erst im Monat November gezeigt haben, während sie Mitte August niedergekommen sein will. Nach dem Laufe der Natur zeige sich aber dieses, dem Kinde bestimmte, Nahrungsmittel gleich mit oder nach der Entbindung.

Wenn jeder dieser Umstände, einzeln für sich genommen, unwahrscheinlich sei, so streife er, durch die Continuität der unwahrscheinlichen Ereignisse, an das Unmögliche. Eine vornehme Dame, die da glaubt entbunden zu sein, für die eine Schwangerschaft, ein Kind, das höchste Ziel ihrer Wünsche war, eine Frau ihres Standes, ihres Einflusses, die Herrin und Gebieterin im Schloß, läßt sich beschwatzen, daß das nicht wahr sei, was sie als Wahrheit gefühlt, und strengt keine der Mittel an, die ihr in reichem Maße zu Gebote stehen, um einen räuberischen Betrug, den sie doch vermuthen mußte, auf der Stelle zu entdecken. Und eben wie sie sind ihr Gatte, ihre erfahrene Mutter mit Blindheit und Stumpfsinn geschlagen, sie sehen nicht, sie suchen nicht, sie forschen nicht; sie lassen das Unsinnigste und Gefährlichste, die Spazierfahrt, zu und warten in stumpfer Albernheit auf ein Wunder, wo ein rasches Handeln, ein scharfes Ausfragen, die geringste Untersuchung sie auf das Rechte geführt hatte. Alles das ist im eignen Schlosse geschehen, wo der Graf und die Gräfin wie Souveraine walteten, in der Provinz, wo er die höchste Gewalt hatte, wo kein Umstand, wenn er ihn wissen wollte, seiner Untersuchung entgehen konnte. Aber er untersucht nicht, weil er an die Sache nicht glaubt; er glaubt nicht, weil er der Ueberzeugung ist, daß seine Gattin selbst ebenso wenig im Ernst daran glaubt.

Eine Intrigue war im Werke gewesen; so viel ist klar. Aber sie ist an irgend etwas, vielleicht an der Aufmerksamkeit der nächsten Verwandten, gescheitert. Darum ließ man die Sache fallen, darum vermied man, davon zu sprechen, bis sie aus Aller Gedächtniß verschwunden wäre, um in später Zeit erst mit der Fabel herauszurücken, wo die Zeugen gestorben, die Erinnerung verwischt war.

Es erscheint aus den gegnerischen Deductionen (was Pitaval als Berichterstatter in der Geschichtserzählung verschweigt, ein Fehler, den er sich leider nur zu oft zu Schulden kommen läßt), daß die Gräfin sich später in Paris von Hebammen und Aerzten untersuchen lassen und daß diese ein Gutachten dahin abgestattet haben, daß sie wirklich schwanger gewesen und niedergekommen sei. Auch diese Handlungsweise warf man ihr vor. Denn, wenn sie wirklich daran geglaubt, wäre es das Natürlichste gewesen, daß sie sich, gleich nach dem Ereigniß, in der Provinz selbst von den dort angestellten und beglaubigten Hebammen und Aerzten untersuchen lassen, statt nach der Hauptstadt zu gehen, wo man unter den vielen Kunstverständigen leicht Einen oder den Andern herauswählen kann, welcher für Geld und gute Worte ein Gutachten über Alles abstattet, was man verlangt.

Der Roman habe auch bestimmte Thäter genannt, denen er die schreckliche That, die nie geschehen sei, aufgebürdet. Sie sind die Marquise von Bouillé und der Marquis St. Maixant. Welche Motive könnten diese beiden Personen gehabt haben? Ihr Liebesverhältniß, welches man zur Belebung, und Consolidirung des Romanes, wenn nicht ganz erfunden, doch ausgeschmückt und bestimmter gezeichnet habe, sei durch den Erfolg nicht erwiesen. Der Marquis war ein notorisch schlechter Charakter, in einer peinlichen Untersuchung verwickelt, flüchtig, ohne Vermögen, von Schulden gedrückt, eine Person von einem Rufe, daß jede edle Frau sich vor ihm entsetzte. Gegen den Charakter und die Moralität der Marquise von Bouillé sei nichts auszusetzen gewesen. Gesetzt aber auch, daß eine flüchtige, oder die Verirrung einer furchtbaren Leidenschaft sie zu diesem gefährlichen Menschen damals gezogen; wie sei es von einer vernünftigen, hochangesehenen, reichen Dame ihres Namens nur denkbar, daß sie sofort bei erster Bekanntschaft mit einem unzuverlässigen Menschen ein so gefährliches Bündniß geschlossen habe, erstens zu einem Capitalverbrechen, zweitens während ihr Gatte noch lebte und drittens um die Früchte desselben an der Hand eines Marquis von St. Maixant zu ernten!

Auch diese Möglichkeit zugegeben, zugegeben, daß Beide, in sträflicher Leidenschaft und mit Bewußtsein, den Bund zu dem schwarzen Verbrechen geschlossen, welche fast unüberwindbare Schwierigkeiten hätten sich ihnen zur Ausführung in den Weg gestellt? Der Marquis, ein Flüchtling, im Schlosse aus Gnaden aufgenommen und die Marquise, auch als halbe Flüchtige vor ihrem Manne, der seine Hand von ihr abzog. Sie allein in dem Stammschlosse des mächtigen Grafen! Welche Mittel hatten sie? Allein konnten sie den Betrug, den Raub inmitten der zahlreichen Gäste und Dienerschaft nicht vollbringen. Zum wenigsten mußten sie zwei Bundesgenossen haben, die Hebamme und den Haushofmeister Beaulieu. Eine Frau, die eine große Kundschaft, einen guten Ruf und Erwerb; ein Mann, der sich des vollen Veltrauens seiner Herrschaft erfreute und ein gesichertes, gutes Auskommen hatte. Mit welchen moralischen Kräften ließen diese beiden Personen sich überreden? Nur Geld, nur Bestechung konnte da wirken. Mit einem Trinkgelde, mit einzelnen Goldstücken hätten Beide ihre Ehrlichkeit und ihre Aussichten sich nicht abkaufen lassen. Sie zu solcher Unthat, die ihr Glück und Leben aufs Spiel setzte, zu bewegen, dazu gehörte eine ungeheure Bestechung. Konnte die der verschuldete Marquis, die von ihrem reichen Ehemanne getrennte Marquise aufwenden?

Und wenn die Letztere Mittel fand, waren sie doch nicht vielleicht umsonst aufgewandt? Denn, wenn die Gräfin ein Mal niederkam, war der Zauber ihrer Unfruchtbarkeit gelöst; es konnte ein zweiter, ein dritter Sohn geboren werden, und das Verbrechen, wenn nicht immer aufs Neue wiederholt, war umsonst begangen.

Und war die Marquise fähig, sich zu solcher Unthat mit einem Manne wie St. Maixant zu verbinden, fanden Beide Mittel und Verbündete, das Verbrechen ins Werk zu setzen, weshalb es denn nur halb ausgeführt? Wenn ihr Gewissen vor einem Morde zurückschreckte, weshalb wählten sie statt des sichern und gefahrlosen Mittels, das Kind in ein Findelhaus auszusetzen, das weit gefährlichere, es in eine Familie zu bringen, wo sie jeden Augenblick, durch Schwatzhaftigkeit, durch Zufall, Drohungen und größere Bestechungen, der Entdeckung ausgesetzt waren?

Nach der aus Vermuthungen zusammengesetzten Fabel der Gräfin (diesen Theil derselben erfahren wir aber erst hier aus den gegnerischen Schriften!) hätte die Hebamme dem Kinde allerdings gleich nach der Geburt die Hirnschale eindrücken wollen; aber die Marquise von Bouillé habe es verhindert. Beaulieu habe sich darauf auf ein Pferd gesetzt und den neugebornen Knaben in ein Dorf, im Gebirge der Auvergne, getragen, wo die Marquise ein Schloß hatte. Was sollte die Hebamme zu solcher Mordgier bewogen haben, wenn die Anstifterin der That es selbst nicht wollte? Wie hatte der Haushofmeister, in dem mit Gästen überfüllten Schlosse, in einer so kritischen Zeit ohne Aufsehen fortgekonnt? Aus der Auvergne sei das Kind nach Paris zur Fechtmeistersfrau gebracht worden! Wie aber hätte die Marquise das zugeben können, es so aus dem Kreise ihrer Beobachtung zu entfernen und es noch dazu der Pigoreau überlassen, die in beständigem Verkehr und Briefwechsel mit den Leuten im Schlosse stand? Die Verschwiegenheit einer solchen Person sollte mit 2000 Livres erkauft sein, ein Gebot, welches so leicht von Jedem überboten werden konnte.

Das Summum der Ungereimtheit aber sei, daß die Pigoreau dasselbe Kind, aus der angegebenen Veranlassung, in das Schloß von St. Geran wieder zurückgebracht, daß Beaulieu selbst es den Aeltern vorgestellt habe. Sei es menschenmöglich, daß die Marquise, daß St. Maixant dies würden zugegeben haben? Wenn die Angabe der Gräfin wahr sei, daß Beaulieu häufig in versteckten Reden auf die wahre Abkunft des Knaben angespielt habe, hätten da nicht Gräfin und Graf mit beiden Händen zugreifen und ein Mehres von ihm erpressen müssen? Auf dem Todtenbette soll ihm ein Bekenntniß auf den Lippen geschwebt haben, wie jetzt die Gräfin und der Graf vorgeben; aber auch da noch wären keine Anstalten gemacht worden, dem Geheimniß nachzuspüren.

Nach Angabe der Gräfin habe sie die Thatsache, welche sie jetzt behauptet, längst geahnet und geglaubt; wie sei es da möglich, daß die jetzt so überaus eifrige Mutter so lange Zeit unthätig und gleichgültig geblieben und so viele Personen ruhig hinsterben lassen, aus deren Munde allein sie Gewißheit, freiwillig oder durch Zwang, erlangen können? So lange die Marquise von Bouillé lebte, habe man sich nicht getraut, den geringsten Verdacht gegen dieselbe auszusprechen; erst als sie die Augen geschlossen, sei man mit dem Roman hervorgetreten, weil sie, als ein zu furchtbarer Zeuge, durch ein einziges Wort den ganzen phantastischen Grund zerstören können, auf den man die Fortdauer des Geschlechts von St. Geran bauen wollte.

Auf die Kerkeraussagen der todten Hebamme könne gar nichts ankommen. Seine Gewalt, als Gouverneur der Provinz, mißbrauchend, vielleicht aus Nachgiebigkeit gegen seine listige Gattin, habe der Graf das arme Weib in das Gefängniß setzen lassen. Zu welchen Aussagen brächten nicht die Kerkerqualen! Was bedeuteten aber vor einem scharfblickenden Richter diese Geständnisse, welche sich in fortwährenden Widersprüchen umdrehten? Louise Gaillard war 83 Jahre alt, als sie im Parlamentsgefängniß gefährlich erkrankte. Als das Urtheil des Parlaments gesprochen werden sollte, suchten die Herzogin von Ventadour und die Gräfin von Lude darum an, daß sie noch ein Mal, durch zwei Räthe, vernommen würde. Dies ward ihnen abgeschlagen. Aber auf ihrem Sterbebette gab sie in Gegenwart verschiedener Personen, mit aller Freimüthigkeit die Erklärung von sich, daß die Gräfin nicht entbunden worden sei und daß alle ihre ehemaligen, das Gegentheil enthaltenden Aussagen nur Folgen der Drohungen und Martern wären. « Ebenfalls sei die Bitte beider genannten Damen, daß die Geistlichen, welche ihr das Sacrament ertheilt, darüber gerichtlich vernommen würden, ihnen abgeschlagen worden. – Auch diesen Umstand erfahren wir erst jetzt aus den Schriften der gegnerischen Advocaten; auf die Ermittelung des Tatbestandes läßt sich Pitaval nicht ein.

Allen Muthmaßungen nach habe sich die Gräfin lange Zeit vergeblich nach einem Kinde umgesehen, wahrscheinlich durch ihre aufmerksame Mutter, die Marschallin, in ihren Machinationen gestört, bis sie endlich der Pigoreau das ihre nicht abgekauft, sondern abgelockt habe und es der betrübten Mutter durch das erfundene Märchen entziehen wollen.

Der geheimnißvolle Taufschein, welchen die Gräfin producirt, habe allerdings seine Richtigkeit; auch daß die Pigoreau dabei interessire, aber in einer ganz andern Art, als die Gegner muthmaßen.

Marie Pigoreau hatte drei Kinder: einen Sohn Anton, der bei ihres Mannes Tode schon lebte; einen zweiten, mit dem sie damals schwanger war, der zwei Monate nach des Vaters Ableben, am 9. August 1639, geboren, auf den Namen Heinrich getauft und später in das St. Geran'sche Schloß gebracht wurde, wo ihm die Laune des Zufalls und des gräflichen Ehepaares den Namen eines Grafen von Palisse beilegte; endlich später, am 7. März 1642, noch einen dritten, die Frucht eines außerehelichen Umgangs mit dem Tanzmeister Bernhard von Montes. Dieser ward in der Kirche St. Jean am Quai getauft, aus sehr handgreiflichen Gründen unter so geheimnißvollen Umständen, da weder Vater noch Mutter sich gern nennen wollten; dieser ward zu Torcy gesäugt, welches beides Jeanne Chevalier besorgte, deren Geschäft war, Kindsbetterinnen zu pflegen und Kinder solchen Herkommens unterzubringen. Eine Budenhalterin, Madeleine Tripier, im Winkel bei St. Paul, habe das Kind frei und öffentlich bis 1648 erzogen. Als der Knabe herangewachsen, habe man ihn unter die Soldaten gesteckt, wo er noch jetzt diene.

Nach der Gräfin Vorgeben solle der zweite, nach des Vaters Tode, geborne Knabe, Heinrich, gestorben und, statt seiner, ihr spätgebornes Wunderkind von der Pigoreau angenommen sein. Für jenes fehlen die Beweise, für dieses die Motive. Die Liebe einer Mutter zu ihrem Kinde, wenn auch einer armen Frau ihres Standes und ihrer Lebensart, brauche nicht erwiesen zu werden, im Gegentheil müsse die Vermuthung, bis zum geführten Gegenbeweise, dafür streiten, daß sie ihr Kind lieber für sich habe, als im Besitz einer andern Mutter, wenn diese auch Reichthümer und Ehren auf dasselbe häufe. Das unnatürliche Motiv, daß sie für Bezahlung einstweilen ihr Mutterrecht aufgegeben habe, sei aber durch nichts erwiesen.

Für die von der Pigoreau prätendirte Eigenschaft des Kindes spreche der Besitzstand. Der Knabe hieß Heinrich Beaulieu und war der Sohn des Fechtmeisters Beaulieu, unter diesem Namen säugte ihn die Pigoreau und war seine obrigkeitlich bestellte Vormünderin, bis er auf das Schloß von St. Geran kam. Unter diesem Namen hat er noch in spätern Jahren Briefe an seine Mutter, Marie Pigoreau, und seinen Bruder, Anton Beaulieu, geschrieben und der Almosmier des Grafen berichtete über ihn, unter diesem Namen, an dessen wahrhafte Mutter, als er derselben von der großen Gunst schrieb, welche ihr Sohn im gräflichen Hause genieße.

An diesem Status des Kindes könne das Testament des Grafen nichts ändern, welches den Knaben förmlich als seinen Sohn erkennt. Denn der Graf, ein guter Mann, habe sich stets, aus zu weit getriebener Gefälligkeit, in die Wünsche seiner Gemahlin gefügt und ihren Phantasien gelebt, sodaß auch der Proceß in seinem Namen angefangen worden. Er müsse daher mit seiner Gemahlin als ein und dieselbe Person betrachtet werden und sein hinterlassenes Zeugniß habe um deswillen auf die vorliegende Frage gar keine Gültigkeit. Ueberdem hätten mehre vornehme, namhaft gemachte Personen aus der Familie jenes Bekenntniß des Grafen in seinem Testamente durch die That angefochten, indem sie es abgelehnt, die Gräfin zur Vormünderin des vorgeblichen Sohnes vorzuschlagen; und zwar aus dem Grunde, weil sie nicht die Hand dazu bieten wollen, den Sohn eines Fechtmeisters auf den Stamm des Hauses von Guiche zu pfropfen.

Ebenso wenig habe an dem Status des sogenannten Grafen von Palisse der Umstand etwas geändert, daß die Gerichte zu Moulins die Gräfin zur Vormünderin desselben ernannt hätten; denn diese Gerichte hätten es aus Rücksicht für den vornehmen Stand und die Einflüsse gethan, welche die Gräfin auf sie ausübe. Dann aber hätten die Herzogin von Ventadour und die Gräfin Lude bereits dagegen Protest eingelegt und die Vormundschaft durch den von ihnen angeregten Proceß inhibirt.

Bis hier waren die beiden Damen nur als Verteidigerinnen der peinlich angeklagten Marie Pigoreau aufgetreten. Für sich selbst traten sie aber als Klägerinnen wider die Gräfin von St. Geran mit dem Antrage auf, ihnen den Nachlaß des kinderlos verstorbenen Grafen von St. Geran auszuantworten, und stellten deshalb zwei Sätze auf:

Erstens: Wie auch der gegen die Hebamme Gaillard geführte und gegen die Pigoreau angefangene peinliche Proceß ausfalle, so werde doch dadurch gegen sie selbst nicht erwiesen, daß dasjenige Kind, welches die Gräfin Bernhard von Guiche und Grafen von Palisse nenne, der von ihr mit dem Grafen St. Geran erzeugte Sohn sei. Wenn gegen sie diese Fiction zu Recht bestehen solle, müsse sie im Civilprocesse gegen sie ausgemacht werden.

Zweitens: Habe die Gräfin zur Begründung ihrer vorgegebenen Mutterschaft nicht einen einzigen Beweis, der zu Recht beständig wäre, vorgebracht, das Kind müsse also für untergeschoben erklärt werden.

In der Ausführung dieser Sätze und der daraus gefolgerten Schlüsse gerathen wir in ein Gebiet juridischer Controverse, welches, zwar an sich von großer Bedeutung und wissenschaftlichem Interesse, uns, wenn wir die Schriften der Parteien auch nur in gedrängter Kürze wiedergeben wollten, doch zu weit von unserm Zwecke und den Interessen unserer Leser abführte. Daß Jemand das Kind eines Andern sei, war der Satz der Gegner, lasse sich weder mit mathematischer, noch mit juridischer Gewißheit beweisen; man habe nur moralische Beweise, oft nur Vermuthungen, welche, um aus beständiger Unsicherheit herauszukommen, dem Richter genügen müßten. Taufregister und Kirchenbücher gälten für Beweise; aber, im Grunde genommen, welche schwache Beweise, wo der Priester nur Das aufschreibt, was ihm Die erzählen, welche das Kind zur Taufe bringen, und er keine Verpflichtung und kein Interesse hat, der Wahrheit nachzuspüren! Nach rechtlichem Herkommen werde aber, wenn dies Taufzeugniß fehle, Das an Beweisesstatt angenommen: wenn ein Kind von seinem Vater, seiner Mutter und allen Verwandten als ein rechtmäßiges, eheliches Kind erzogen und behandelt worden. Von diesen Beweisen sei aber im vorliegenden Falle nichts, weder Taufregister, noch notorische Auferziehung im älterlichen Hause, sondern das Gegentheil vorhanden. Das bloße Anerkenntniß von Vater und Mutter sei aber an und für sich kein Beweis, da Vater und Mutter einverstanden sein könnten, aus bestimmten Ursachen ein fremdes Kind für das ihrige auszugeben; vielmehr müsse in diesem Falle ein gesetzmäßiger Beweis ihrer rechtmäßigen Geburt damit verbunden sein.

Von allen durch das Gesetz zugelassenen Beweisen sei demnach im vorliegenden Falle auch kein einziger geführt und das einzige positive Zeugniß, das der Hebamme, verliere durch die Umstände, unter denen es abgelegt, seine Beweiskraft. Somit träte der vorige Besitzstand, verstärkt durch so viele dringende Vermuthungen, in seine alte Kraft. Der vorgebliche Bernhard von Guiche, genannt Graf von Palisse, war der nachgeborene Sohn des Fechtmeisters Beaulieu und ist es geblieben; denn die Gräfin Susanne hat weder erwiesen, daß er ihr Sohn sei, noch daß sie jemals wirklich schwanger gewesen und mit einem Kinde niedergekommen ist.


So die Ausführung der gegnerischen Partei, die, wenn alle darin aufgeführten Thatsachen erwiesen, oder vielmehr, wenn die Behauptungen der Klägerin auf so schwachen Beweisen, oder gar nur auf den Vermuthungen beruhten, wie sie darin dargestellt worden, den Ausschlag der Sache zu Gunsten der Gegner ziemlich gewiß erscheinen ließen.

Aber der Beweis, den die Gräfin führte, beruhte auf zum Theil andern Thatsachen und Zeugnissen, zum Theil gewannen sie in der gegliederten Schlußfolge ihrer Deductionen ein völlig verändertes Ansehen, sodaß das, was nach jener Ausführung allerdings als ein aus der Luft gegriffener Roman erschien, an Wahrscheinlichkeit bedeutend zunahm.

Die Gräfin suchte vier Punkte darzuthun: 1) daß sie wirklich schwanger gewesen; 2) daß sie wirklich von einem lebendigen Kinde entbunden worden; 3) daß man ihr dieses Kind entführt habe; 4) daß das Kind, welches sie von der Pigoreau zurückfordere, das nämliche sei, welches sie zur Welt gebracht.

Der erste Punkt: die wirkliche Existenz einer Schwangerschaft, war zu jener Zeit die Sache der Notorietät in der Provinz. Es war ein so außerordentliches Ereigniß, daß die Gräfin von St. Geran, die Frau des Gouverneurs der Provinz, ihrem Gatten nach zwanzigjähriger Ehe einen Erben zu verschaffen versprach, daß alle Augen auf dies Wunder gerichtet waren, alle Welt davon sprach, sich davon überzeugen wollte. Eine Täuschung war da nicht möglich. Der Zweifel war durch die Umstände von selbst angeregt; hätte er irgendwo Grund und Boden gefunden, um Wurzel zu schießen, wäre er alsbald zu einem starken Baum aufgewachsen. Aber Niemand zweifelte, denn der erste Blick sagte zu Jedem von der augenfälligen Veränderung, welche in der Gräfin vorgegangen war. Die ersten und vornehmsten Damen, welche der Gattin ihres Gouverneurs die Aufwartung gemacht, hatten die Stärke ihres Busens, den ungewöhnlich starken Leib nicht allein gesehen, sondern auch befühlt. Die Gräfin von Saligni, ihre Tante, erklärte sich darüber gegen mehre Damen ohne alle Zweideutigkeit. Auch die alte Marschallin, gegen deren Glaubwürdigkeit Niemand etwas eingewendet, hatte, in Anerkennung der sichtlichen Schwangerschaft und der herannahenden Niederkunft, alle Einrichtungen getroffen, welche nöthig sind. Endlich bekundeten Aerzte und Wundärzte, welche, als die Grafin den unglücklichen Fall gethan, herzugerufen waren, einstimmig, daß sie damals in schwangerm Zustande sich befunden.

Der zweite Punkt: Sie ist schwanger gewesen. Welchen Ausgang hat dann die Schwangerschaft genommen? Die nächste natürlichste Präsumtion ist: es wird darauf eine Niederkunft erfolgt sein. Der Hauptgrund der Gegner gegen eine solche ist, daß die Gräfin keine Schmerzen empfunden und Niemand ohne Schmerzen niederkommen könne. Aber sie hat durch 9 Stunden die allerheftigsten Schmerzen empfunden und solche Schmerzen, daß ihr grade deshalb der Schlaftrunk gereicht werden mußte; ein so starker, daß sie auch der letzte Durchbruch, der immer der schmerzhafteste ist, nicht habe ermuntern können. Denkbar sei es, daß sie alle diese Schmerzen wirklich empfunden habe, ohne in ihrer Erstarrung zu wissen, was deren Wirkung gewesen. Möglich, daß auch die letzten überaus heftigen Wehen während ihres noch wachen Zustandes die Geburt nachmals während ihres Schlafes erleichtert hätten.

Das Taschenspielerkunststück ward an keiner Frau versucht, welche schon oft in Wochen gelegen; bei der gänzlichen Unerfahrenheit der Gräfin lasse sich aber leicht erklären, daß sie nichts gemerkt und später, trotz ihrer lebhaften Empfindungen, sich doch vom Gegentheil überreden lassen. Noch hatte die Arglose nicht den entferntesten Grund, ein so schwarzes Complot zu argwöhnen. Sie war ja im Kreise der Ihrigen.

Auch sei es möglich, daß die ungeheuren Schmerzen noch vor dem Schlaftrunk ihr die Besinnung geraubt, daß sie da, in einer natürlichen Bewußtlosigkeit niedergekommen, das Kind während dessen heimlich bei Seite gebracht worden, und sie darauf aus einer Ohnmacht in den anscheinend unnatürlich festen Schlaf verfallen wäre.

Uebrigens sei es nicht ohne Beispiel, daß Frauen ohne Schmerzen gebähren. Von der Mutter des Cicero sei dies bekannt und die abyssinischen Weiber pflegten ohne alle schmerzhafte Empfindung zu gebähren (?). Wenn sie merkten, daß das Kind komme, ließen sie sich nur auf die Knie nieder und gebähren in dieser Stellung ohne alle Wehen!

Die Gräfin Susanne hat wirklich geboren. Dafür streitet erstens, wie angeführt, die Vermuthung, zweitens sind alle Anzeichen der hohen Schwangerschaft, welche vorhin bemerkt worden, plötzlich und zur berechneten Zeit wieder verschwunden.

Auch fehlt es nicht an Zeugen, die mehr oder minder entfernte Indicien bekunden. Einige haben nachher die Hebamme gesehen, wie sie Tücher auswusch, auf denen alle bei einer Entbindung gewöhnlichen Merkmale zu bemerken waren.

Ein Mädchen, welches im Schlosse diente, war am Morgen nach der Nacht der Hebamme begegnet, wie sie nach dem Schloßgraben ging, ein Pack Wäsche im Arm, augenscheinlich um dieselbe dort auszuwaschen. Sie fragte sie, was sie da trüge? Die Hebamme aber suchte sich mit der kurzen Antwort, es sei nichts, von ihr loszumachen. Das Mädchen ließ sich aber so nicht abweisen, sondern griff selbst zu. Sie fand, daß das Pack aus ganz blutigen Tüchern bestand. Auf ihre Frage: ob denn die gnädige Frau niedergekommen, antwortete die Hebamme mit einer gewissen Heftigkeit: »Nein, sie ist nicht entbunden.« Die Zeugin ließ sich aber damit nicht beschwichtigen. Keck erwiderte sie: »Was, die gnädige Frau sollte noch nicht entbunden sein und doch hat die Frau Marquise von Bouillé gesagt, es wäre schon geschehen, und die ist dabei gewesen.« Die Hebamme, sichtlich bestürzt, sagte darauf: »Nun, wenn die Frau Marquise Das gesagt hat, so hat sie eine lange Zunge.«

Einige Zeugen hatten in der Nacht gesehen, wie Beaulieu aus dem Zimmer der Gräfin gegangen war und in einem Korbe ein Kind getragen hatte. Diese Zeugenaussagen stimmten ganz mit dem Bekenntniß, welches die Hebamme in ihrem fünften Verhöre abgelegt hatte.

Der eigene Sohn der Hebamme, Wilhelm Gaillard, bekannte, nach dem Tode seiner Mutter, frei und öffentlich, wie seine Mutter ihm oftmals versichert habe: die Gräfin sei wirklich mit einem Sohne niedergekommen; Beaulieu habe ihn bei Seite geschafft, nachmals aber wieder ins Schloß zurückgebracht, wo er als Page diene. Auch hätten die Herzogin von Ventadour und die Gräfin von Lude seine Mutter mit Geld unterstützt, um ihre Verschwiegenheit zu erkaufen.

Auch anderen Zeugen hatte die Hebamme und Beaulieu die Geschichte in derselben Art erzählt. Uebrigens verrathe das ganze Benehmen der Hebamme nach jener Nacht, sowie später im Gefängnisse, daß sie ihrer Schuld und der That, wie sie angegeben ist, bewußt gewesen. Statt die Schwangerschaft abzuleugnen, vertröstete sie die Gräfin und ihre Angehörigen, daß die Niederkunft noch stattfinden, daß das Kind im Mutterleibe eine falsche Lage erhalten, daß der Mond oder eine Durchschüttelung die Geburt erleichtern werde. Wozu hatte sie dieses Hinziehen nöthig, weshalb dies Alles, wenn sie selbst überzeugt gewesen, daß keine Schwangerschaft vorangegangen und keine Geburt folgen werde? Hätte es nur gegolten, die Andern damals von der völligen Unstatthaftigkeit einer Phantasie zu überzeugen, wie leicht wäre das einer Hebamme, verständigen Frauen gegenüber, geworden. Sie brauchte sie ja nur mit eigenen Augen sehen zu lassen.

Das neugeborene Kind ist entführt worden. Von wem? Aus welchen Motiven? – Von der Marquise von Bouillé, in Verbindung mit ihrem Liebhaber, dem Marquis von St. Maixant. Die Motive sind von selbst gegeben und vielfach in dem Obigen ausgesprochen. Zu ihrer Unterstützung kommt es vor Allem darauf an, den Charakter beider Personen zu ermitteln.

Der Marquis war wegen Falschmünzerei, Zauberei und Blutschande angeklagt; er war bezüchtigt, seine Gattin erwürgt zu haben, um eine andere Frau zu heirathen, und dieser, die auch noch verheirathet war, sei er mit Rathschlägen an die Hand gegangen, wie sie ihren Mann bei Seite schaffen könne. Die Gerichte der Auvergne verfolgten ihn, sein Vetter, der Graf St. Geran, schützte ihn als Gouverneur der Provinz. Von einem solchen Manne konnte man sich jeder bösen That, jedes schlechten Rathes versehen.

Wie aber konnte eine bis da unbefleckte Dame sich einem solchen verbrecherischen Menschen hingeben, wie auf seine Rathschläge hören? Er war schön, von einnehmendem Wesen, und besaß, bei großem Verstande, die Kunst zu überreden und zu verführen in hohem Grade. Die Siege solcher gefährlichen Menschen, selbst wenn sie den Stempel des Verbrechens auf der Stirn tragen, selbst wenn ihre Hände von Blute rauchen, sind nicht selten über das schwache Frauenherz. Die Geschichte weiß davon große Beispiele, vor Bothwell und nach Bothwell. Ein Verfolgter ist immer interessant; seine Klagen, seine Bekenntnisse, niedergelegt vor einer zarten Frau, die er zu seiner Richterin wählt, sind verführerisch. Sie hofft, die Berufene zu sein, die ihn zum Edlen erheben werde; sie hofft, die eine wahre Liebe zu sein, die er nicht täuschen will. Genug, die junge Marquise liebte ihn. Seine zerrütteten Vermögensumstände waren kein Hinderniß für ihre Leidenschaft, und wie diese zu bessern wären, da zeigte sich das Auskunftsmittel von selbst.

Die Marquise hatte sich durch 20 Jahre als die einzige Erbin ihres kinderlosen Bruders betrachtet. Ihre Ansprüche erschienen ihr durch diese lange Zeit fast verjährt; sie betrachtete sich in vollem Rechte, und daß ihre Schwägerin jetzt noch schwanger sein und ein Kind in die Welt setzen wollte, schien ihr eigentlich unerlaubt, als eine Störung, eine Beraubung ihrer von aller Welt im voraus anerkannten Rechte. Wenn das Kind heimlich fortgeschafft würde, geschähe kein Uebel; nur der alte Rechtszustand träte wieder ein. Das Kind selbst empfinde nichts von dem Verluste, wenn man es ehrlichen und armen Aeltern unterschöbe, es gut erzöge und später ihm ein mäßiges Glück bereitete. Unwissend, welche Ansprüche ihm die Geburt verliehen, würde es mit seinem Loose vielleicht sehr zufrieden sein.

Durch St. Maixant's verführerische Beredtsamkeit, die von solchen Fundamenten aus arbeitete, ließ sich die Marquise allmälig in das Complot ein. In ihrer Leidenschaft war sie bald seine Gefangene und er hütete sich, sie frei zu lassen. So sah sie nicht ein, daß ihre Intrigue, auch wenn sie gelang, möglicherweise ganz umsonst konnte gesponnen sein, wenn die Gräfin zum zweiten oder dritten Male niederkam. Auch konnte sie sterben und der Graf eine zweite Gemahlin heimführen. Das aber waren zu weitaussehende Betrachtungen für ihre leidenschaftliche Aufregung.

Beide Verbündete fanden in der Hebamme eine ihrer würdige Helfershelferin. Man wußte folgenden Ruhm ihr nachzusagen. Der Marquis von St. Maixant hatte einst einen Liebeshandel mit einer Demoiselle Jacqueline de la Gardie. Die junge Dame erklärte auf seine stürmischen Angriffe sehr naiv, sie würde sich ihm nicht mehr widersetzen, wenn sie nicht eine so große Furcht vor den Schmerzen der Niederkunft hätte. Der Marquis versicherte ihr darauf, wenn ihre Vertraulichkeit solche Folgen haben sollte, kenne er eine treffliche Hebamme, die Louise Gaillard, welche die Kunst verstehe, bei der Entbindung den Weibern die Schmerzen zu benehmen, und sich darin schon oft versucht habe. Die Demoiselle de la Garde hat diesen Umstand selbst als Zeugin in dem Proceß bekundet.

Man meint, die Bestechung eines so treuen Hausdieners, wie des Haushofmeisters Beaulieu, müsse den Verbundenen sehr schwer geworden sein. Möglich; aber er war ein kriechender Diener und kriechende Seelen sind leicht zu verführen. Wenn er nicht durch baares Geld, so ward er durch ungeheure Versprechungen bestochen; aber er handelte nicht leichtsinnig, indem er sie annahm, denn er hatte die Bürgschaft dafür in Händen, seine Kenntniß vom Complot und das Kind selbst. Mit denselben Mitteln und auf dieselbe sichere Bürgschaft vertrauend, ließen sich wahrscheinlich auch die Hebamme und die Geschwister Quinet bestechen; auch noch andere Verbündete, von denen später die Rede sein wird. Je mehr ihrer waren, um desto sicherer waren sie, den eigentlichen Urhebern des Complottes gegenüber, und von Seiten dieser bedurfte es daher keines Geldaufwandes, welcher ihre damals beschränkten Mittel überstiegen hätte.

Für die Thatsache, daß das Kind wirklich entführt worden, sprechen aber folgende Zeugnisse unverdächtiger Personen.

Die oben erwähnte Jacqueline de la Gardie bekundete, der Marquis von St. Maixant habe ihr einst erzählt: durch ein sinnreiches Kunststück, welches er ins Werk gesetzt, sei der Sohn eines Gouverneurs einer Provinz, ja der Enkel eines Marschalls von Frankreich, entführt worden. Als sie ein anderes Mal mit ihm über die Marquise von Bouillé gesprochen, habe er geäußert: wenn die Marquise noch reich würde, so wäre sie ihm dafür Dank schuldig. Noch später befanden sich Beide auf einem Landgute in einer sehr schönen Gegend, welches dem Marquis gehörte. Voll Entzücken rief die Geliebte: »Ah quel beau lieu!« worauf St. Maixant erwidert: »J'ai encore un autre beau lieu, qui m'a rendu les moyens, de faire une fortune de 500,000 écus!«

Jadelon, Sieur von Barbe Sange, fuhr einst auf der Post, die von Paris nach der Auvergne führt, mit dem Marquis von St. Maixant. Unterweges vertraute ihm der Letztere geradezu, daß die Gräfin von St. Geran wirklich entbunden worden, und er, der Marquis, das Kind in seiner Gewalt habe.

Noch bestimmter lautete das Zeugniß eines jungen Edelmannes, Prudent Berger, der früher als Page in Diensten des Marquis gestanden und bei ihm viel gegolten hatte. Als St. Maixant später, seiner schweren Verbrechen wegen, im Gefängnisse des pariser Parlaments gesessen, erzählte er seinem Vertrauten die ganze Geschichte von der Entführung des Kindes mit allen den Einzelnheiten, die wir bereits kennen. Berger gab ihm seine Verwunderung darüber zu erkennen, daß er, den schon so verdrießliche Händel drückten, sich nicht von der Sache loszumachen suche. Der Marquis hatte darauf geantwortet, daß er schon ein Mal den Entschluß gefaßt gehabt, das Kind seinem Vater zurückzugeben, zumal da auch ein Kapuziner, dem er gebeichtet, ihm diese Buße bereits auferlegt habe. Später ein Mal, als St. Maixant, durch Nachsicht des Stockmeisters, gelegentliche Spaziergänge außerhalb des Gefängnisses gemacht, hatte der Marquis ihn, den Zeugen, auf ein Kind von ungefähr sieben Jahren, das blond und schön gewesen, aufmerksam gemacht und ihm gesagt, er solle es wohl in Augen behalten, wenn er ihn etwa später ein Mal zu dem Knaben schicken sollte. Noch später gestand er ihm, eben dieser Knabe sei das Kind des Grafen St. Geran gewesen. Der Zeuge erkannte vor Gericht bei der Confrontation den Grafen von Palisse für dasselbe Kind an.

Auf seinem Sterbebette, als der Geistliche ihn mit den Sacramenten versah, erklärte der Marquis mit vieler Unruhe: er habe dem Grafen und der Gräfin von St. Geran noch ein Geheimniß zu entdecken; aber der Todeskrampf überkam ihn zu plötzlich und er starb, ohne das Wort auszusprechen. Auch dies ward durch verschiedene Zeugen bekundet.

Kann, nach so bestimmten Zeugenaussagen, noch die Thatsache der Entführung und daß der Marquis von St. Maixant der Hauptthäter war, bezweifelt werden? Daß die Marquise von Bouillé dabei seine Verbündete gewesen, wäre allerdings noch zu beweisen. Aber schon aus dem bisher Ermittelten sprechen dafür die dringendsten Vermuthungen: ihre plötzliche Abreise von Vichy, nachdem die Gräfin ihre Unterredung mit der Hebamme belauscht hatte; ihr Eifer, womit sie sich dieser Frau im Processe annahm; das Geld, welches sie anwandte, den Lauf desselben zu hemmen.

Ein bestimmteres Zeugniß legte der eigene Stallmeister der Marquise, der Herr von Forestière, aber erst nach ihrem Tode, ab.

Die beiden Kammermädchen der Frau von Bouillé, die Schwestern Quinet, waren, in äußerstem Verdruß über die Marquise, aus deren Diensten gegangen. Die älteste war sogar so weit gegangen, daß sie ihr die geballte Faust unter die Nase hielt und, wie in rasendem Zorn, ihr erklärte: es gereue sie Alles, woran sie Theil genommen und sie wolle das ganze Geheimniß verrathen, und wenn sie auch dafür gehangen würde. Forestière war auf Befehl seiner Herrin zu den Schwestern nach Riez geritten, um ihnen Geld zu bringen; auch machte er ihnen das Anerbieten, wieder zur Marquise zurückzukehren, wo sie es so gut wie irgend möglich haben sollten. Die Schwestern zeigten sich auch nicht abgeneigt. Sie erklärten dem Stallmeister, der Guardian der Kapuziner habe ihnen ihr Geheimniß durch das Versprechen einer großen Belohnung von Seiten der Gräfin von St. Geran ablocken wollen, sie wären aber ihrer früheren Herrin zu viele Verbindlichkeiten schuldig. Um sich dankbar zu zeigen, hatten sie dem Herrn von Forestière einen Aufsatz von 25 Artikeln übergeben, welche ihnen der Guardian auf ihren Wunsch und um sich die Sache reiflicher zu überlegen, vorgelegt hatte. Diesen möchte der Stallmeister der Marquise überreichen, damit sie in Stand gesetzt werde, ihnen Anleitung zu geben, wie sie auf die Fragen antworten sollten.

Forestière selbst verließ einige Zeit darauf die Dienste der Marquise. Beim Abschiede warnte sie ihn, ja nichts von Dem auszuplaudern, was er von den Quinets erfahren. Ihr Haushofmeister Lisle wisse mit Dolchen umzugehen, und sie stände ihm für eine Belohnung von hundert Stichen für seine Schwatzhaftigkeit.

Ob die Quinets selbst vernommen worden, erhellt aus Pitaval's Mittheilungen nicht, obgleich dies Verfahren, wenn sie nicht etwa später verschwunden waren, so nahe lag. Wir erfahren nur aus den klägerischen Deductionen: daß Beide wirklich wieder in die Dienste der Marquise traten. Sie verheirathete die älteste Schwester, mit 12,000 Livres Mitgabe, an ihren Haushofmeister Lisle; die jüngste mußte bei ihr bleiben. Trotz dieser Gunstbezeigungen konnten sie indeß ihrer geschwätzigen Natur nicht Meister werden. Zum Marquis von Canillac äußerte die älteste eines Tages, als grade ein Monitorium wegen dieser Sache von den Kanzeln verlesen wurde: »Der Herr Graf von St. Geran sucht Etwas sehr weit, was er doch ganz nahe bei sich hätte.«

Diese Umstände waren schon in dem ersten Processe gegen die Hebamme zur Sprache gekommen, und es war drauf und dran, daß die Gerichte wider die Marquise von Bouillé eingeschritten wären, wenn nicht der Graf von St. Geran selbst, der damals noch lebte, es mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln hintertrieben hätte, um die Ehre seiner leiblichen Schwester zu schonen.

Eben so deutliche Zeugnisse wie gegen die Marquise sprachen für die Mitschuld des Haushofmeisters Beaulieu.

Aus den Aussagen der Mademoiselle de la Gardie wissen wir St. Maixant's verfängliche Aeußerung über den beau lieu, der ihm ein Vermögen von 500,000 Thaler zuzuwenden versprochen. Deutlicher spricht für seine Schuld sein eigenes Benehmen seit der verhängnißvollen Nacht.

Sichtlich wurde der sonst heitere, lebenslustige Mann seitdem von einer innern Unruhe umhergetrieben, welche ihn nie verließ. Er ließ Reden fallen, aus denen man schließen konnte, daß ihm ein Geheimniß auf dem Herzen lag, welches er gern entdeckt hätte. Oftmals, wenn er sah, wie der Graf und die Gräfin den Knaben Heinrich mit Liebkosungen überhäuften, gab er zu verstehen, sie hatten mehr Ursache, den Knaben zu lieben, als sie selbst glaubten. Zu anderer Zeit ließ er fallen, er habe das Leben und die Ehre der Marquise von Bouillé in Händen; sie müsse zittern, wenn sie ihn sähe. Zu einem Steuerbeamten in Moulins, der einst äußerte, er könne sich glücklich schätzen, daß sein Neffe von dem gräflichen Ehepaare so außerordentlich geliebt werde, sagte er: »Sie können ihn wol lieben, denn er geht sie nahe genug an.«

Einem Mönche legte er die Gewissensfrage vor: ob Jemand, der Antheil an der Entführung eines Kindes genommen, sein Gewissen schon hinlänglich befreit hätte, wenn er das Kind wieder in die Hände der Aeltern zurückgeliefert, jedoch ohne ihnen zu sagen, daß es ihr Kind sei?

Beaulieu entfuhren diese Aeußerungen wahrscheinlich in der Ueberzeugung, daß sie von keinen Folgen sein würden; die Zeit habe bereits eine dichte Hülle über sein Verbrechen gebreitet. Die Hauptpersonen beim Complot mochten anders denken; ihnen schienen diese Aeußerungen sehr gefährlich und – sagen die Ankläger, führen aber keine Beweise dafür an – sie entledigten sich des Schwätzers durch ihm beigebrachtes Gift.

Mit dem Tode ringend verlangte Beaulieu sehnlichst, seine Herrschaft zu sprechen. Er habe sie um eines großen Schadens willen, den er ihnen zugefügt, um Verzeihung zu bitten. Der Graf und die Gräfin dachten an irgend eine Veruntreuung, die er sich zu Schulden kommen lassen und wollten ihn schonen. Sie verlangten deshalb keine Erklärung und zögerten, an sein Sterbebett zu kommen. So ließen sie ihn sterben, ohne ihn gesehen zu haben! Erst später fanden sie Gründe genug, diese, freilich unbegreifliche, Nachlässigkeit zu bereuen.

Die Deduction der Kläger kam auf den vierten wichtigen Punkt, daß der von der Gräfin auferzogene Knabe, Heinrich oder Bernhard, genannt Graf von Palisse, mit dem Kinde identisch sei, welches in der Nacht zum 17. August von der Gräfin geboren und von den Verbündeten entführt worden. Sie lieferten darüber folgende Geschichtserzählung, bestätigt durch die Aussagen solcher Zeugen, welche sich das Kind, so zu sagen, von Hand in Hand zugelangt hatten.

Als das Kind zur Welt gekommen war, bemühte sich die Hebamme, es beim Leben zu erhalten. Sie löste und unterband ihm die Nabelschnur. Aber einen Augenblick darauf besann sie sich eines Andern; sie wollte das unschuldige Wesen umbringen und fing schon an, ihm den Hirnschädel einzudrücken, sodaß es kaum ihren Klauen entrissen werden konnte. Weshalb diese Wuth sie überkam, ob auf Wink St. Maixant's, oder der Marquise, oder weil sie dachte, schnell ihn abgethan, so ist alle Gefahr und Noth vorüber, wird uns nicht gesagt, wol aber, daß der Knabe zeitlebens Zeichen des mörderischen Angriffs dieses Weibes an seinem Leibe behalten habe. Wenn dieser Angriff aber wahr ist, so läßt sich aus allgemein psychologischen Gründen sehr wohl erklären, wie gerade die Hauptanstifterin des Verbrechens, die Marquise von Bouillé, sich demselben widersetzt habe. Sie war ein Weib, noch kein durchaus verderbtes Weib, sie war die Tante des Knaben; sie wollte ihn verschwinden machen, lechzte aber nicht nach seinem Blute. In einer edlen, doch sehr natürlichen, Regung entriß sie ihn den Händen der Mörderin. Vielleicht that es auch Beaulieu, möglicher Weise auch St. Maixant selbst. Die Männer wußten, was ein Mord für Folgen haben könne; der Letztere dachte auch vielleicht, daß er in dem lebendig erhaltenen Kinde ein Unterpfand behalte, welches ihm die Marquise in seine Hand liefere.

Man legte das Kind eingewickelt in einen Korb. Beaulieu trug es, unter seinem Mantel, aus dem Zimmer bis an die Pforte am Schloßgraben, ging über die Brücke in den Park, welcher zwölf Ausgänge hatte, zu welchen allen Beaulieu die Schlüssel besaß. Hier, nachdem er hinaus war, setzte er sich auf ein bereit stehendes Pferd und ritt nach einem eine Stunde entfernten Dorfe, wo die Frau eines gewissen Claude Gautier dem Kinde die erste Milch gab. Dann ritt er weiter, durch den Fluß Allier nach Port de la Chaise, stieg hier bei einem gewissen Bouchand ab, ließ das Kind durch die Wirthin vom Hause säugen und verfolgte dann seinen Weg nach der Auvergne.

Der Tag war sehr heiß, die Luft drückend, das Pferd wurde matt und das Kind unruhig. Als ein Fuhrmann vorüberkam, Paul Poition, der eben nach Riom fahren wollte, ward Beaulieu bald mit ihm Handels eins, setzte sich mit dem Kinde in den Wagen und band das Pferd hinten an. Im Gespräch mit dem Fuhrmanne erzählte er ihm, er würde nicht so viel Sorge für das Kind tragen, wenn es nicht aus einem der vornehmsten Häuser im Bourbonnais stamme. Gegen Mittag kamen sie abermals nach einem namhaft gemachten Dorfe, wo die Wirthin, bei der sie einkehrten, dem Kinde wieder die Brust gab. Da sie es noch ganz blutig fand, wärmte sie Wasser und wusch es am ganzen Leibe. Beaulieu fuhr mit Poition noch bis Riom. Dort trennte er sich von ihm, indem er ihm eine falsche Anweisung gab, wo er anzutreffen wäre. Er selbst setzte seine Reise auf einer genau beschriebenen Tour bis in das Gebirgsdorf Descoutoux, in der Auvergne fort. Hier, wo die Marquise von Bouillé ein Schloß besaß, in welchem sie sich dann und wann aufhielt, übergab er das Kind an eine Frau, Namens Gabriele Moiniot, die es säugen sollte, und zahlte ihr einen Monat Lohn im voraus.

Die Frau aber wurde ängstlich, weil man ihr den Namen der Aeltern des Kindes nicht sagen wollte, auch nicht, wohin sie von dem Säugling Nachricht geben könne. Sie behielt es daher nur 8 Tage bei sich. Das Geheimnißvolle der Sache machte in der ganzen Gegend Aufsehen; es wollte sich Niemand mehr zur Amme hergeben. Um deshalb brachte man das Kind aus dem Dorfe fort. Bis hier gründen sich die Berichte auf die unverdächtigen Zeugnisse des Fuhrmannes, der Frauen, welche das Kind säugten, und anderer Leute, welche es unterwegs sahen.

Von da ab weiß man aber nicht mehr von ihm, als daß Leute es abgeholt, mit ihm auf der Landstraße von Burgund fortgingen und ihren Weg quer durch einen großen Wald nahmen, wo man ihre Spur verlor. Erst in Paris findet sich der Faden der Geschichte wieder deutlicher vor. Der Knabe ward der Marie Pigoreau übergeben, die den Säugling sehr gern aufnahm, weil man ihr zu seiner Erziehung 2000 Livres beim Krämer Ragunet daselbst anwies.

Das Kind war noch ungetauft und blieb es bis zum siebenten Monat nach seiner Geburt. Aber die Pigoreau fand Mittel, dasselbe ohne Nennung eines Namens in der Kirche St. Jean am Quai taufen zu lassen, worüber der mysteriöse Taufschein, der zu den Acten gekommen, ausgestellt wurde.

Erwiesen durch Zeugen ist, daß die Pigoreau selbst, in Person, bei der Taufe zugegen war; sie saß während der Handlung im Beichtstuhl und gab dem Pathen für seine Mühe sechs Sous. Die Mutter eines Täuflings pflegt nicht bei der Taufe zu sein. Nach dem Datum des Scheines war sie damals schon allzulange Witwe, um noch jetzt mit einem Kinde ihres verstorbenen Mannes niedergekommen zu sein. Der Behauptung der Gegner, daß der getaufte Knabe ein uneheliches Kind derselben gewesen, wird seltsamerweise nur mit der Präsumtion, die für die Ehrbarkeit der Pigoreau spreche, begegnet. Man wandte wahrscheinlich um deswillen nicht viel Mühe auf diesen Punkt, weil die gegnerische Behauptung einer soliden Begründung entbehrte.

Der Krämer Ragunet bekundete, ihm sei aufgetragen worden, der Pigoreau 2000 Livres auszuzahlen, mit dem Versprechen, ihr künftig noch mehr zu geben, wenn sie das Kind erzöge. Wäre es ihr eignes Kind gewesen, wie kam man dazu, ihr eine so bedeutende Summe auszusetzen? Sie war immer in dürftigen Umständen; auf ein Mal, ohne daß man einen Grund der Veränderung wahrgenommen, befand sie sich in einer Art Wohlstand. Ragunet hatte ihr aber später nichts mehr auszahlen sollen, weil – das Kind nicht mehr bei ihr war. Die Pigoreau versah, seit dem Tauftage, das Kind mit feiner Wäsche, die weit über ihren Stand war. Sie brachte es nach Torcy. Zu ihrer Gevatterin, der Frau Paillard, welcher sie es zum Säugen übergab, sagte sie: das Kind gehöre sehr vornehmen Aeltern, und ihr eigen Leben wäre ihr nicht so lieb, als die Erhaltung des Kleinen.

Die Paillard ward krank und die Pigoreau mußte das Kind wieder von ihr abholen. Bei der Gelegenheit äußerte sie: es sei Schade, daß sie das Kind nicht weiter säugen könne. Das würde ihr so viel eingetragen haben, daß sie zeitlebens nichts weiter gebraucht hätte.

Eine Witwe Seguin in Torcy erhielt nun von ihr das Kind zum Säugen. Auch dieser vertraute sie in ihrer Schwatzhaftigkeit das Geheimniß an: daß das Kind von vornehmer Geburt sei. Sein Vater, ein großer Herr, würde gewiß ihr Glück machen, wenn sie es wohl in Obacht nähme.

Als der Knabe 18 Monat alt war, wurde er entwöhnt und die Pigoreau nahm ihn zu sich. Jetzt hieß er Heinrich und galt für ihren verstorbenen Sohn Heinrich. Da aber ihre Nachbarn und Bekannten von dem Tode desselben unterrichtet waren, miethete sie sich in einem entfernten Viertel der Stadt ein, wo sie Niemand kannte.

Die Marquise mochte des Zahlens der bedeutenden Summen überdrüssig werden, da sich noch gar kein Endpunkt zeigte, wo sie die Früchte ihres Betruges ernten konnte. Die Pigoreau suchte sich deshalb des Kindes wieder zu entledigen und brachte es zu ihrem Schwager Beaulieu, der, gern oder ungern, sich des Knaben annehmen mußte, und der weitere Hergang ist uns bekannt.

Alle diese Umstände, in Verbindung gebracht mit den oben erwähnten Aeußerungcn Beaulieu's, der Quinet's u. A., begründen schon an und für sich eine starke Vermuthung, daß dieses Kind identisch ist mit dem im Dorfe der Auvergne untergebrachten, also auch mit dem, welches die Gräfin Susanne geboren und das ihr in jener Nacht gestohlen wurde. Dazu kommen aber noch folgende durch vollgültige Zeugenaussagen bekundete Umstände.

Mehre hatten die Pigoreau zu verschiedenen Malen ausrufen hören: sie dürfe blos für ihren ältesten Sohn sorgen, der Kleine habe sein Glück schon gemacht. Als sie ein ander Mal von dem Entschlusse sprach, ihren Heinrich fortzugeben, stellte man ihr vor, sie solle doch lieber den Aeltesten fortbringen und den Kleinen behalten, worauf sie antwortete: es könne nicht anders sein, das hänge nicht von ihr ab.

Der Pathe des Kindes, Maur Marmion, der Krämer Ragunet und die Magd der Pigoreau hatten mehrmals gehört, wie sie sagte: der Graf von St. Geran sei schuldig, das Kind zu sich zu nehmen. Zu Andern hatte sie geäußert: der Knabe sei aus einem viel zu guten Hause, als um Pagenlivrei zu tragen.

Die Pigoreau selbst gab durch ihr Benehmen während des Processes der Vermuthung die größte Stärke. Ihr war durch ein Arrêt des Parlaments, unter Verwarnung, daß sie sonst der wider sie angebrachten Beschuldigungen für überwiesen erachtet werden solle, verboten; sich aus Paris zu entfernen. Ja, sie selbst (freilich auf Eingebung der Herzogin von Ventadour und der Gräfin von Lude) hatte darauf angetragen, sie mit gewissen Zeugen zu confrontiren, und man erwartete von ihrer Kunst, Winkelzüge zu machen, und von ihrer Zungengabe, daß sie die Zeugen außer Fassung bringen würde. Als aber der Befehl an sie ergangen war, sich behufs dieser Confrontation auf drei Tage ins Parlamentsgefängniß zu stellen, mußte sie der Muth verlassen haben. Sie war plötzlich aus Paris geflüchtet und ist nicht wieder zum Vorschein gekommen.

Es ist ferner erwiesen, daß St. Maixant geäußert, er habe den Sohn eines vornehmen Mannes in seiner Gewalt, daß dieser Knabe der Sohn des Grafen St. Geran sei. Zur Pigoreau hatte er sich mehrmals in Begleitung eines Pagen begeben und diesem anempfohlen, den Kleinen wohl ins Auge zu fassen, um ihn wieder zu erkennen; und dieser Kleine ist Derselbe mit dem Knaben, welcher im Schlosse von St. Geran aufgenommen worden.

Der Identität des Knaben, den die Pigoreau säugen lassen, mit dem geraubten Kinde der Gräfin Susanne stände also nur der nicht ganz gehobene Einwand entgegen, daß der Sohn der Pigoreau, Heinrich, nicht erweislich gestorben sei, daß demnach die Vermuthung für sie streiten könne, es sei nicht das geraubte Grafenkind, sondern der Fechtmeisterssohn Heinrich. Einen Todtenschein konnte die klagende Partei nicht aufbringen; aber auch hier wußten zwei Zeugen von außergerichtlichen Zugeständnissen der Pigoreau, daß ihr eigner Sohn Heinrich wirklich gestorben sei. Außerdem hatte der oben genannte Jadelon, Herr von Barbe Sange, noch aus dem eigenen Munde der Pigoreau gehört, das Kind, welches sie aufs Schloß gebracht, wäre nicht ihr Sohn, sondern des Grafen, und seiner Zeit wolle sie das schon beweisen.

Die Gräfin von Montalivan hatte von der Mutter der Pigoreau die ganze Geschichte von der Entführung des Kindes bis zum Augenblick, wo es wieder in das Schloß gebracht wurde, erzählen gehört. In allen kleinen Umständen stimmte diese Erzählung mit den bisherigen Aussagen. Endlich konnte das Kind schon um deswillen nicht der Posthumus des Fechtmeisters Beaulieu sein, weil der Knabe Heinrich, wie zu den Acten ermittelt worden, braun gewesen mit kleinen Augen, der Graf von Palisse aber blond war und große blaue Augen hatte.

Desgleichen konnte es nicht der Bastard des Tanzmeisters Bernhard von Mantes sein, weil dieser schwarzes Haar und eine ganz schwarzbraune Gesichtsfarbe hatte. Ob dieser Bastard des Tanzmeisters aber die Pigoreau zur Mutter habe, war nicht erwiesen, vielmehr stritt die Vermuthung dafür, daß die Fechtmeisterswitwe sich fälschlich und zur Verunglimpfung ihrer eigenen Ehre, für die außereheliche Mutter des Bastards ausgegeben. Dagegen stellte sich heraus, daß der Bastard anderswo gesäugt und entwöhnt, auch bei seinem natürlichen Vater erzogen worden.

Schließlich hatte, als eine Commission des Parlaments sich zur Untersuchung der Sache nach Torcy mit dem kleinen blonden Grafen von Palisse begeben, sowol die Amme, als eine große Zahl dort wohnhafter Personen ihn für den Säugling erkannt, welchen die Pigoreau dahin gebracht, und in dessen Namen sie Allen, welche sich um ihn verdient machen würden, so vielerlei versprochen hatte. Sie Alle erkannten ihn an seiner weißen Haut, an der Farbe seiner Augen und Haare und – an dem Eindruck, welchen die Finger der mörderischen Hebamme auf seinem Kopfe zurückgelassen hatten!


Wir konnten bei einem Processe, der vor zweihundert Jahren geführt wurde, und dessen Actenstücke, wie sie uns vorliegen, auch schon ein hundert und funfzigjähriges Alter in Anspruch nehmen, nur dem Gewährsmanne, der sie uns aufbehielt, folgen, mußten deshalb die historische Reihefolge des wirklich Ermittelten verlassen und, uns dem Gange, den er erwählt, anschließend, zuerst die Zweifelsgründe, dann die Entscheidungsgründe, beide nach Darstellung der Parteien, geben. Daß für unsere Anschauungsweise eines Criminalprocesses in dieser Art viel Ungenügendes, unsern Rechtsgefühlen Widerstrebendes liegt, brauche ich nicht anzuführen. Indessen hätte der Versuch, eine wirklich geschichtliche Darstellung der Thatsachen unsererseits, ohne Beihülfe wirklicher Actenstücke, auf andere Abwege geführt. Zudem dürfen wir annehmen, daß Pitaval, nachdem er die rationes dubitandi der Gegner vorausgeschickt, in der umständlichern, mit allen Beweismitteln ausgestatteten Ausführung der Gräfin St. Geran zugleich, wie ein gerichtlicher Referent, die Entscheidungsgründe, welche die Richter in letzter Instanz bestimmten, im Auge gehabt habe.

Diese letzteren mußten überwiegend erscheinen. Es war überzeugend nachgewiesen: daß die Gräfin wirklich schwanger gewesen; daß sie entbunden worden; daß der Marquis von St. Maixant und die Marquise von Bouillé das Kind fortgeschafft hatten; daß die Hebamme, als dämonisches Werkzeug dieses Verbrechens, das Kind dem Haushofmeister Beaulieu übergeben; daß dieser es noch in derselben Nacht fortgetragen hatte; daß er es, auf einer bestimmt nachzuweisenden Reiseroute, bis in ein Dorf der Auvergne gebracht, wo die Marquise von Bouillé angesessen war; daß von dort ein Knabe nach Paris in die Hände der Schwägerin Beaulieu's, der Pigoreau, gebracht wurde, für das von den nämlichen Personen, welche das Kind der Gräfin St. Geran entwandt, sehr viele und geheimnißvolle Sorge getragen wurde; daß dieses Kind, nach so vielen complicirten Beweismitteln, für identisch mit jenem angenommen werden muß, und daß dieses Kind endlich, auf die angegebene Art, wieder in die Hände seiner Aeltern zurückgeliefert worden.

Die Lage der Parteien hatte sich nach diesen Ermittelungen umgewandelt. Die Beweise waren auf Seiten der Gräfin, die Herzogin von Ventadour und die Gräfin von Lude konnten ihre Ansprüche nur noch auf Vermuthungen begründen, und es kam darauf an, ob sie von der Stärke waren, um die Kraft jener Beweise zu schwächen.

Es ist ausgemacht, daß die Beweisführung, daß Jemand das Kind seiner Aeltern sei, sich nur auf Vermuthungen gründet. Wenn die Kindschaft bestritten wird, kann dies nur durch Vermuthungen geschehen; die Vertheidigung kann ebenfalls nur Vermuthungen zum Fundament haben. Nach den französischen Rechtsgelehrten, deren Autorität damals anerkannt war, dienten außer schriftlichen Documenten und dem Zeugnisse der Aeltern, drei Stücke zum Beweise: die Erziehung, Zeugenaussagen und die Notorietät. Zugleich bestimmten diese Rechtsgelehrten vier Umstände, durch welche der Richter zur Gewißheit gelangen könne: 1) wenn das Kind von Vater und Mutter anerkannt worden, 2) wenn keine Ursache und kein vernünftiger Vorwand einer Einschiebung angeführt werden können, 3) wenn Vater und Mutter den unbefleckten Ruf der Rechtlichkeit hätten und 4) wenn die Mutter wirklich schwanger gewesen.

Als Anzeichen für ein untergeschobenes Kind werden dagegen angeführt: 1) wenn die angebliche Mutter schon ziemlich alt gewesen; 2) wenn sie Reden ausgestoßen, aus denen man ein Verbrechen der Art wol muthmaßen könne; 3) wenn die angebliche Entbindung ohne Beistand einer Hebamme erfolgte, und 4) wenn sie die Schwangerschaft ihren Verwandten verheimlicht und sich dazu an einen abgesonderten, für ihr Vorhaben bequemen Ort begeben hat.

Der Grundsatz, daß eines Vaters oder einer Mutter Zeugniß über den Status ihrer Kinder keinen Glauben verdiene, darf nicht allgemein genommen werden. Er hat seine volle Gültigkeit zu Gunsten des Kindes, wenn Vater oder Mutter dasselbe verleugnen wollen; im umgekehrten Falle aber muß, wenn es von den angeführten Umständen unterstützt wird, das Zeugniß von Vater und Mutter hinwiederum Gültigkeit haben, oder alle moralische Ordnung und Sitte sind umgestürzt.

Der Graf von St. Geran war ein rechtlicher und edler Mann. Seine ganze Handlungsweise in diesem Processe, die Schonung, mit welcher er gegen seine verbrecherische Schwester verfuhr, geben davon Zeugniß. Ihm war es darum zu thun, sein uraltes, edles Geschlecht fortzusetzen. Ist es bei solchen Gesinnungen denkbar (argumentirt sein Anwalt, vielleicht auch seine Richter), daß er sich mit einer so niederträchtigen That befleckt »und die Frucht der Unzucht eines Elenden aus dem niedrigsten Pöbel zu sich genommen haben würde, um den Bastard als Sprößling und Stammhalter unter die Reihe hochberühmter Ahnen des Hauses Guiche zu pflanzen?« – Andere Motive waren ihm fern. Ihn trieb kein unauslöschlicher Haß gegen seine Schwester und Nichte. Ja, wenn solche gemeine Triebfedern ihn bewegt hätten, würde er auch im Tode, im Moment des Sterbens ihnen gefröhnt haben? Sein Testament ist das deutlichste Zeugniß seines aufrichtigen Glaubens an die Echtheit seines Sohnes. Er erklärte ihn für sein Kind und setzte ihn zu seinem Erben ein.

Es ist an und für sich eine falsche Vermuthung, daß ein fremdes Kind eine solche blinde Zärtlichkeit einflößen solle, daß man es, auf die Gefahr hin, eines strafbaren Betruges überwiesen zu werden, für sein eignes ausgebe. Die Gegner haben aber keinen einzigen Umstand anführen können, aus dem sich vermuthen ließe, daß Graf und Gräfin eines solchen Verbrechens fähig gewesen wären. Weder Feindschaft, noch Erwartung von Vortheilen konnten ihn bewegen, seinen unbefleckten Ruf, die Ehre seines Hauses durch eine Niederträchtigkeit aufs Spiel zu setzen. Was aber hatte die Gräfin bewegen sollen, eine Dame, die in allen Vorzügen, welche Geburt, Stand und Reichthum gewähren, erzogen, allen Vergnügungen und der Heiterkeit des Lebens sich überlassen können, sich auf die leichtsinnigste Art viele Jahre hindurch allen Unruhen, Beängstigungen und qualvollen Sorgen und Arbeiten hinzugeben, die solch ein Proceß nothwendig nach sich ziehen mußte? Mit dem Zweck, einen Bastard aus dem Pöbel in ihre Familie zu bringen, und mit der Gefahr, entlarvt, bestraft zu werden und auf diese selbe Familie, welche sie um Alles erhalten wissen wollte, einen unauslöschlichen Schandfleck zu bringen!

Die Herzogin von Ventadour und die Gräfin Lude hatten zuletzt noch den Einwand gemacht, daß, was etwa im Criminalprocesse gegen die Hebamme und die Pigoreau hinsichts des Kindes ausgemacht werde, gegen sie, insofern es die Beurtheilung des Status des Kindes betreffe, keine Gültigkeit habe. Das peinliche Verfahren müsse hier streng von der Civilsache getrennt werden. Wenn daher auch im Criminalprocesse entschieden werde, daß die Hebamme ein Kind des Grafen von St. Geran geraubt und daß die Pigoreau dasselbe verheimlicht und auferzogen habe, so stehe gegen sie damit nicht fest, daß ein solches Kind wirklich geboren und der Graf von Palisse dieses Kind sei; vielmehr müsse ihnen nach wie vor freistehen, dessen Eigenschaft als Sohn und Erbe des Hauses St. Geran zu bekämpfen.

Die Gerichte gingen auf diesen Einwand nicht ein, da es ein unverletzlicher Grundsatz sei, daß ein und dieselbe Frage über den Status eines Menschen nicht mehr als ein einziges Mal entschieden werden könne. Das einmal erfolgte Urtheil müsse auf immer und in Bezug auf alle Personen für Recht gelten. Denn wenn ein Familienglied gegen einen angeblichen Impostor aufgetreten und zurückgewiesen worden, so könne es nicht einem zweiten und dritten und endlich Jedem, der noch zweifle, gestattet sein, immer aufs Neue seine Echtheit anzufechten; diese sei vielmehr durch das eine rechtskräftige Urtheil gegen Alle und gegen Jeden auf immer festgestellt.

Der Proceß hatte länger als 16 Jahre gedauert; vom Parlament waren mehr als 15 Arrêts erlassen worden. Endlich am 5. Juni 1666 wurde das Endurtheil gesprochen.

Es lautete dahin: daß Bernard von Guiche für einen rechtmäßigen, ehelichen Sohn des Claudius von Guiche und der Susanne von Longaunay erklärt und deshalb in den Besitz des Namens und des Wappens des Hauses Guiche sowol, als alles nachgelassenen Vermögens seines Vaters gesetzt und darin geschützt, hierbei aber Marien von Guiche, Herzogin von Ventadour, und Eleonoren von Bouillé, Gräfin von Lude, untersagt wurde, ihn auf irgend eine Art in diesem Besitze zu stören.

Beide Damen wurden in die sämmtlichen Proceßkosten verurtheilt. Marie Pigoreau, verwitwete Beaulieu, wurde in contumaciam des angeschuldigten Verbrechens für überführt erklärt, und, falls man ihrer habhaft werden könnte, sollte sie an einen auf dem Grèveplatze zu Paris aufzurichtenden Galgen gehängt und erwürgt, wenn aber nicht, die Strafe an ihrem Bildniß vollzogen werden.


So endete dieser berühmte Criminalproceß, in dem wir, wenn er nicht durch Aktenstücke vielfach beglaubigt wäre, einen der vollständig ausgesponnensten Legitimitätromane zu erblicken versucht wären. Die Zeit für solche Romane ist vorüber, weil die Wirklichkeit eine andere ward. Aber was damals noch in der großen Geschichte möglich war – in demselben Jahrhundert traten drei bis vier falsche Demetrius auf, und zur selben Zeit, wo die Geschichte spielte, wie viele falsche Sebastian! – was sollte es nicht auch in der Geschichte der großen Feudalfamilien sich ereignen? Ein halbes Jahrhundert früher war ja sogar in einer niedrigen Bürgerfamilie ein falscher Martin Guerre aufgetreten, und ein halbes Jahrhundert später noch trat ein Herr de la Pivardiere in demselben Lande auf, den man lange Zeit hindurch für einen falschen zu halten geneigt warS. den Fall: Der falsche Martin Guerre, Theil I. und: Der Herr de la Pivardiere, Th. III. des neuen Pitaval. Möglich war ein solcher Betrug, auch lagen seine Motive nicht so entfernt, als es in der Ausführung dargestellt ist. Ja diese Motive haben und können in allen Familien so dämonisch wirken, daß wir nicht in der Dichtung nöthig haben uns umzuschauen, um ähnliche, wo nicht noch größere Verbrechen begangen zu sehen, allein in der Absicht, ein altes Geschlecht vor dem Aussterben zu bewahren. Und in der That streift die Erzählung so nahe an einen Roman, der Antrieb für einen adelsstolzen Mann und seine gleichgesinnte Gattin, die Beide selbst von ihren Aeltern, nur um den Glanz ihres Geschlechtes zu erhöhen, noch als halbe Kinder vermählt worden, war so mächtig, und so fabelhaft ist die aufgestellte Geschichte von einer geheimen Niederkunft inmitten einer großen, auf das Ereigniß vorbereiteten, seiner harrenden Familie, unter einer wachsamen Umgebung, und ausgeführt von Solchen, die als Gäste und halb Fremde durch die Oertlichkeit und die Umstände nichts weniger als begünstigt wurden, daß es der ganzen Kraft der Zeugenaussagen und der ermittelten Umstände bedarf, an die wir, weil das Gericht sie für wahr annahm, zu glauben verpflichtet sind, um uns von der Richtigkeit des gefällten Urtheils zu überzeugen. Freilich kein vernünftiger, aber ein Beweggrund war in den Verhältnissen da, um den man einen solchen Betrug argwöhnen konnte, und alle die oben angefühlten moralischen Motive, welche den edlen Grafen und die zartfühlende Gräfin abhalten sollen von einer »Niederträchtigkeit«, wären nicht stark genug, wenn in ihnen jene krankhafte Lust wirklich erwacht gewesen, ihr Geschlecht, der Natur zum Trotze, fortleben zu lassen.

Das Gericht hat entschieden; anders entschied die Natur. Der sechszehnjährige Proceß ist von dem Grafen und der Gräfin von Guiche umsonst geführt worden, wenn Das ihr Ziel war, ihrem Geschlechte eine lange Zukunft zu verschaffen. Zwar ward Bernard von Guiche vom Gesetz, vom Hofe und seiner Familie anerkannt, zwar stieg er in militairischen Ehren und ward mit den königlichen Orden geschmückt, aber seine Familie setzte er nicht fort. Zwar ein Jahr nach Beendigung des Processes mit der Tochter aus einem edlen Hause vermählt, mußte er doch so lange warten, wie sein Vater, bis seine Gattin schwanger wurde. Sie kam mit einer Tochter nieder, die ins Kloster ging. Bernard von Guiche, Graf von St. Geran, Generallieutenant der Armee, starb plötzlich am 18. März 1669 im 55. Jahre seines Alters, der Letzte dieses Stammes von Guiche und der Grafen von St. Geran.


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