Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 5
Alexis / Hitzig

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Mary Hendron und Margaret Pendergras

1727

Die select trials der Engländer aus der ältern Zeit sind, was den Stoff anlangt, reich an Interesse, und mehre derselbe würden den Pitaval'schen causes célèbres an die Seite zu setzen sein, wenn ihnen nicht Das abginge, was bei den letztem zu viel da ist, – die Bearbeitung. Die Berichterstattungen, wie sie, von den Reporters nachgeschrieben, in Zeitungen und Sammlungen übergingen, sind der nackte, baare Abdruck des wirklich Vorgefallenen und vor der Jury Gesprochenen. Was den Geschworenen genügte, welche den Angeschuldigten und Zeugen ins Gesicht sahen und neben dem Eindruck der Persönlichkeit wahrscheinlich auch Kenntniß der Charaktere mitbrachten, genügt uns nicht mehr, denen diese Vermittelungen verloren gingen. So sehen wir in den meisten dieser Fälle nur kolossale Gerippe, denen Fleisch und Blut abgeht. Dem praktischen Sinne der Briten genügte es, das Nothwendige, Wahrhaftige aufzuzeichnen, Hieroglyphen oder Keilschrift für die späteren Geschlechter, aus denen sich diese selbst das ganze Bild oder die Geschichte zusammensetzen können, während der Franzose schon in alter Zeit wie seine Berichterstatter für die heutigen Zeitungen zu Werke ging. Bei der Ausarbeitung zu bestimmten Zwecken ließ er die Phantasie ergänzen, verschönern und auch verändern. Die Wahrhaftigkeit der englischen Berichte ist gewiß von Werth, nur wissen wir ihn in den seltensten Fallen zu schätzen, weil wir das Maß nicht mehr besitzen. Welchen Criminalfall mit psychologischer Ausbeute hätte ein Franzose aus der Geschichte Eugen Aram's geliefert; die uns von den ältern Reporters überlieferte Runenschrift des interessanten Falles gab nur einem Dichter Anlaß, vermittelst seiner Phantasie die erstorbene Erinnerung in eine neue Thatsache zu übersetzen. Nur selten sind den Reports Auszüge aus populairen Schriften der Zeit angehängt, welche eine Totalanschauung der Verhältnisse und Personen gewähren. Auch darin verfuhr der Engländer in seiner praktischen Weise; der Sammler nahm nur noch die Aussage eines Zeugen mehr auf, des Schriftstellers; er selbst enthält sich des eigenen Urtheils, selbst des Resumés der That. Zwei Verbrechen, welche wir jetzt mehr aus Romanen kennen, als daß sie in der Wirklichkeit noch oft vorkämen, begegnen uns häufig in diesen ältern trials – die Entführung und der Raub reicher Erbinnen und die Wegelagerung der Highwaymen. Was in Altengland zu den alltäglichen Vor- und Unfällen gehörte, trägt freilich nicht immer das Gepräge einer cause célèbre, aber als eine Species älterer Sittenzustände, die dem Criminalgebiet verfallen, haben auch diese Processe ein Anrecht, in unserer Sammlung der denkwürdigsten Criminalfälle aller Völker durch Repräsentanten vorgeführt zu werden. Indem wir daher den nachfolgenden Proceß aus den Select trials at the Session House in the Old-Bailey (aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts) aufnehmen, geschieht es weniger um der speciellen Bedeutung des Falles selbst, als um seiner generellen willen, obschon die Einzelheiten charakteristisch genug für den damaligen Sittenzustand sind und auf die rohen Züge des ältern englischen Romans, die uns so oft willkürlich erscheinen, ein helles Licht werfen.

So wichtig, ja allein von Werth, erscheint den Engländern die lebendige Anschauung der That vor ihrem Volksgericht, daß die uns überlieferten Documente ihrer ältern Processe selten auch nur die Anklageacte enthalten. Die Anklage galt ihnen als Machwerk des argumentirenden Verstandes, der Parteiansicht; in sie konnten sich absichtliche oder zufallige Irrthümer eingeschlichen haben; die Zeugenaussagen allein waren die Wahrheit, aus denen die gegenwärtigen Richter und Geschworenen ihre Anschauung und ihr Urtheil schöpften. Diese allein schien ihnen also auch nur von Bedeutung, um sie den Nachlebenden zu erhalten. Nur die Vertheidigungsrede des Angeschuldigten, das Verdict, der Bericht des Geistlichen über seine letzten Unterredungen mit dem Verurtheilten und der über die Erecution werden noch als Zeugnisse und Documente über Thatsachen der Aufbewahrung für werth erachtet. Da die Einlassung des Angeklagten im englischen Criminalprocesse nur für den Ausnahmsfall, wo er sogleich als schuldig plaidirt (ein Fall, von dem ihm selbst vom Richter abgerathen wird), von Wichtigkeit ist, und wir ihn während des Processes nur durch die Zeugenaussagen kennen lernen, muß uns seine Verteidigung und der Bericht des Geistlichen Das ersetzen, was wir im Inquisitionsverfahren über die Motive der That und den psychischen Zusammenhang zwischen seinem innern Leben und dem Thatbestande aus den Acten selbst lesen. Zu unserm Zwecke, das allgemein Menschliche auch im Verbrecher und im Verbrechen zu studiren, ist da freilich die Ausbeute in der Regel nur eine dürftige.


Ein Kaufmann in London, Richard Russel, hatte am 5. März 1727 ein junges, kaum siebzehnjähriges Mädchen, Sibylle Morris, gegen ihren Willen und den ihrer Eltern, mit Hülfe anderer Personen, mitten in der Stadt London entführt, sie gezwungen, sich mit ihm trauen zu lassen, und in brutaler Weise die Ehe mit ihr vollzogen. Es war offenbar nicht aus leidenschaftlicher Zuneigung, sondern in gewinnsüchtiger Absicht geschehen. Sibylle war die Erbin eines ansehnlichen Besitzthums. Russel scheint selbst nicht die beabsichtigten Früchte seines Frevelstücks davongetragen zu haben. Er verschwand und nur seine Helfershelfer, eine Mary Hendron, Margaret Pendergras und John Wheeler, wurden des Verbrechens angeklagt: eine Erbin gestohlen zu haben, eingezogen und vor Gericht gestellt.

Die Hauptzeugin, Anna Holliway, eine Dienerin und, wie es den Anschein hat, eine Vertraute im Morris'schen Hause, bekundete Folgendes, welches für die Leser die fehlende Anklageacte ersetzen wird:

Anna Holliway hatte eine Bekannte, die Mistreß Hendron, von der wir nichts erfahren, als daß sie einen eigenen Haushalt hatte, und, wenn nicht sonst schon, doch in diesem Falle als Gelegenheitsmacherin auftritt. Anna machte dort im Februar 1727 mit der jungen Sibylle einen Besuch, und die gefällige Frau lud sie ein, mit ihrem Schützling das Haus einer andern Dame, der Mistreß Pendergras, zu besuchen, von der das Nämliche gilt, was wir von Jener erwähnt. Hier fand sich Richard Russel ein, der sich sehr artig benahm, ohne daß etwas Besonderes vorfiel. Nur bemühte sich Mistreß Hendron, der Dienerin und der jungen Miß eine vortheilhafte Meinung über den jungen Mann beizubringen. Er sei ein sehr reicher Kaufmann aus der City und handele mit Seide, Oel und anderen werthvollen Gegenständen. Als Anna Holliway später mit der jungen Sibylle einen zweiten Besuch bei der Hendron, abermals auf deren dringende Einladung, machen wollte, begegnete ihnen auf dem Wege dahin ein gewisser Peggy Johnson und Kitty Pendergras, die Tochter der Dame Pendergras, die ihnen sagten, Mistreß Hendron sei nicht zu Hause, wünsche sie aber doch zu sehen. Sie möchten doch die Güte haben, in ein näher bezeichnetes Haus am Strande zu gehen. Aber während sie auf dem Wege dahin waren, wurden die Frauen von ihren Begleitern unvermerkt in eine andere Richtung geführt. Vor dem Hause eines gewissen Murphey in Round Court standen Mistreß Hendron und Mistreß Pendergras und nöthigten sie, einzutreten. Kaum aber, daß sie über die Schwelle waren, riß man die junge Miß durch einen dunkeln und langen Flur in ein Zimmer, wo die Fenster dicht mit Laden verschlossen waren. Ob die Zeugin sich dagegen gesträubt und geschrieen, führt sie nicht an; aber es ist gewiß, daß sie ihrer Miß folgte. In dem Zimmer aber brannten mehre Lichter und eine ansehnliche Gesellschaft war versammelt.

Das arme junge Mädchen war erschreckt; es stieß einen Schrei aus und wollte zur Thür zurück, aber Mistreß Hendron kam ihm zuvor und verschloß die Thür. Beide Gefangenen erklärten nun, wenn man sie nicht gehen lasse, so würden sie laut aufschreien. Man bedeutete ihnen aber, das würde ihnen nichts helfen, denn es seien alle Veranstaltungen getroffen, daß Niemand sie hören könne.

Jetzt trat Richard Russel vor und fragte Miß Morris nach ihrem Taufnamen. Sie weigerte sich, ihn zu nennen, war aber so von Schrecken ergriffen, daß ihr überhaupt die Sprache versagte.

In der Gesellschaft befand sich Jemand, der, seiner Tracht nach, ein Geistlicher war. Er trat mit derselben Frage an das junge Mädchen, kehrte sich aber nicht im geringsten an ihre Schweigen und ihre sichtliche Verwirrung, die sie eigentlich zu jeder Willenserklärung unfähig machte, und hub ohne Weiteres die Ceremonien der Trauung an. Die Unglückliche wurde ohnmächtig, aber auch dies hinderte nicht. Die Hendron und der Clerk des Geistlichen hielten sie mit Gewalt aufrecht, als sie umsinken wollte.

Auf alle Fragen, wie sie nach dem Ritual an sie gethan wurden, gab Miß Morris keine Antworten. Die Angst preßte ihr nur einmal einen Laut hervor. Die Dienerin hörte hieraus, sie wolle nicht heirathen; aber die Hendron und Pendergras riefen, sie hätte ja gesagt, sie wolle heirathen und wäre nur vor Schreck, Ueberraschung und Freude ein bischen ohnmächtig.

Trotz der augenscheinlichen Verwirrung und Bewußtlosigkeit des armen Mädchens fuhr der Geistliche mit den Ceremonien in der üblichen Art fort, und sobald die Ringe gewechselt und der Segen gesprochen waren, rissen die Hendron und die Andern die noch immer Sprach- und Bewußtlose aus dem Zimmer, die Treppe hinauf und oben in ein Schlafzimmer, dessen Fensterladen ebenfalls dicht verschlossen waren.

Hier rissen Kitty Pendergras und Peggy Johnson der willenlosen Braut die Kleider mit Gewalt vom Leibe, wahrend die Hendron ihr die Hände hielt. Dann warfen sie sie ins Bett, und als sie mit einer letzten Anstrengung und in der Ahnung dessen, was ihr bevorstand, wieder herausspringen wollte, war es wieder die Hendron, welche sie fest in die Kissen drückte.

Jetzt erst empfahl man der Zeugin und Dienerin, daß es an der Zeit und schicklich sei, sich davon zu machen. Sie schrie und klagte, es sei eine Sünde und Schande, so ihre junge Herrin zu behandeln, und wollte nicht fort. Doch ging sie. Beim Hinuntergehen begegnete sie dem neuen Ehemanne, der, entkleidet, die Treppe hinaufstieg. Sie sah ihn noch in die Kammer gehen, in welcher ihre Miß im Bette lag, und bald darauf traten die Hendron und die Andern heraus und schlossen die Thür hinter sich ab.

Im Zimmer, unten war die versammelte Gesellschaft sehr lustig. – Ihre Mitglieder werden nicht genannt, vermuthlich, um nicht zu viel Personen gerichtlich zu verfolgen. Ungefähr nach einer halben Stunde kamen Russel und Miß Morris wieder die Treppe herunter. Ueber das Wie? schweigt die Zeugin, Ein Souper war aufgetragen und man lud Sibyllen ein, sich mit niederzusetzen; aber sie lehnte es ab. Man zwang sie nicht. Sie erklärte, nach Hause zu wollen, und ward entlassen. Russel begleitete sie und die Dienerin einen Theil des Weges.

Nach unserm Gerichtsverfahren, ob vor geschworenen oder gelehrten Richtern, würde man die Zeugin hinsichtlich dieses Ausganges der Geschichte weiter befragt und sich schwerlich mit der kurzen Notiz über das Nachhausegehen begnügt haben. Wenn, wie es der Fall war, die Angeklagten den Seiten Russel's angethanen Zwang bestritten und behaupteten, daß Sibylle Morris freiwillig in die That gewilligt, so kam viel darauf an, zu wissen, wie die junge Dame nach der That gegen den Räuber ihrer Hand und ihrer Ehre sich benommen. Doch die Anklage war nicht gegen den verschwundenen Russel, sondern nur gegen dessen Gehülfinnen gerichtet. Was dahin zielte und deren Schuld feststellte, genügte, beim praktischen Sinne der Engländer, dem Gericht; das Andere war überflüssig und darum vom Uebel.

Sibyllen's Vater, Master Morris, wußte nur wenig von dem Vorfalle, oder fand es in seinem Interesse, nur wenig davon auszusagen. Er bestätigte, daß seine Tochter von Seiten eines verstorbenen Oheims die Erbin eines unabhängigen Besitzthumes sei. Die falsche Heirath hatte, ihm ganz unbewußt, an einem Dienstage stattgefunden; erst am nächstfolgenden Donnerstage kam ein Herr zu ihm, angeblich ein Freund Russel's, und benachrichtigte ihn, daß seine Tochter verheirathet sei. Erstaunt über die Neuigkeit, stürzte er zu seiner Tochter und fragte sie darüber aus. Sibylle erzählte ihm darauf unter Thränen, wie sie schändlich betrogen und barbarisch von dem Manne und den Frauen behandelt worden sei. Furcht und Scham hätten sie bis da abgehalten, sich ihm zu entdecken. Russel selbst war am folgenden Sonnabend zu ihm gekommen; der erzürnte Vater hatte ihn aber nicht angenommen und kein Wort mit ihm gewechselt. Russel hatte es darauf für gerathen gehalten, sich aus dem Staube zu machen.

Das Opfer der Frevelthat, Sibylle Morris, stimmte im ersten Theile ihrer Aussage ganz mit der der Anna Holliway überein. Sie beschuldigte die Hendron als die Hauptschuldige bei der Sache. Diese habe sie während der Ceremonie festgehalten. Sie selbst habe auf alle Fragen des Geistlichen nichts geantwortet. Man habe sie darauf, gegen ihren Willen, die Treppe hinauf geschleppt, entkleidet und ins Bett gelegt und dort habe Richard Russel, ihre Schwäche und ihren Schreck, der sie ganz benommen gehabt, benutzt. Sie widerstand, nach ihrer eidlichen Versicherung, auch noch im Bette, bis alle Kräfte sie verließen. Sie schrie auf, aber er verstopfte ihr den Mund, drückte sie ins Bett nieder und ward endlich völlig ihrer Herr. Zum Uebermaß seiner niederträchtigen That hinterließ er ihr eine schlechte Krankheit.

Durch diese Aussagen war die Schuldbarkeit der Hendron festgestellt; es kam zunächst auf den Antheil an, welchen die zweite Angeklagte, die Pendergras, daran gehabt. Die Hauptzeugin Anna Holliway bekundete: die Pendergras habe mit an der Thür gestanden, als Sibylle durch den dunkeln Flur gerissen ward, desgleichen mit im Zimmer während der Vermählungsceremonie, und zu Allem zugestimmt und Alles gebilligt, was geschah. Auch habe sie dem jungen Mädchen gesagt, sie müsse nun schon an Russel verheirathet werden, und es wäre sehr zu ihrem Vortheil. Sie kam die Treppe mit hinauf und sah zu, wie ihre Tochter Kitty gewaltsam die Miß entkleidete. Dann ging sie mit den Andern in das untere Zimmer, wo das Abendessen aufgetragen war. Der Clerk des Geistlichen, auch als Zeuge vernommen, behauptete noch besonders, daß es gerade Margaret Pendergras gewesen, welche bei der Trauungsceremonie für die Braut das Wort geführt und dem Geistlichen die Versicherung gegeben, sie habe ja gesagt, man habe es nur nicht hören können, und sie wolle gar zu gern heirathen, nur sei das arme Ding etwas ohnmächtig. Auch der Wirth eines Wirthshauses, in welchem die Gesellschaft sich vorher ein Rendezvous gegeben, gab noch eine Notiz, welche es unzweifelhaft machte, daß die Pendergras mit nicht minderm Eifer, ja einer wildern Leidenschaftlichkeit die Sache betrieben habe als die Hendron.

Gegen den mitangeklagten John Wheeler ward nicht mehr vermittelt, als daß er, auf Bestellung der Pendergras, behülflich gewesen war, einen Pfarrer zur Trauung zu verschaffen. Er hatte sich keine Gewaltthätigkeiten erlaubt, war nicht mit oben im Schlafzimmer gewesen und nur die Anna Holliway will ihn mit im Zimmer beim Abendessen gesehen haben. Seine Freisprechung war deshalb wohl motivirt.

Die erwähnte Aussage des Clerk, Namens Allen, ist nicht unwichtig, um über das ganze Sachverhältniß Licht zu erhalten. Allen verschaffte den Geistlichen, weil ihn Wheeler dazu überredet und gar zu sehr in ihn gedrungen war. Da er vier- bis fünfmal deshalb bei ihm gewesen, mußte er endlich einwilligen. Wheeler hatte ihm gesagt, es handele sich um die Heirath eines Gentleman mit einem Dienstmädchen, in das er sich sterblich verliebt habe. Der Geistliche, den Allen auftrieb, hieß Evans; »er war einer von Euern Gefängnißpredigern«. Sie gingen aus dem bezeichneten Wirthshause in das bestimmte Privathaus, wo sie den Bräutigam und die andere Gesellschaft vorfanden. Allen sah bei der Trauung Miß Morris zittern und konnte nicht bemerken, daß sie ein Zeichen der Einwilligung gab. Im Gegentheil hörte er, daß sie sich sträubte, und sagte darauf zum Prediger, er solle sein Buch zuschlagen, denn hier sehe es gar nicht nach einer Hochzeit aus. Als aber Einige aus der Gesellschaft versichert, daß die Braut Ja geantwortet, ging der Prediger, ohne sich weiter darum zu kümmern, mit der Trauung drauf los. »Der hätte auch nicht mögen einen rothen Heller verlieren.«

Daß unseren Rechtsbegriffen das ganze Verfahren fremd ist, bedarf keiner Erwähnung. Der eigentliche Verbrecher war fort; statt seiner wurden aus der großen Zahl von Teilnehmern nur zwei gefällige Helfershelferinnen vor Gericht gestellt und die Person, welche, unserer Ansicht nach, als die straffälligere erscheint, der Geistliche, ganz aus dem Spiel gelassen. Nach dem Zeugniß der Anna Holliway erscheint sein Verfahren ruchlos und selbst nach dem seines eigenen Clerk unverzeihlich. Was den gefälligen Frauen noch als ein ergötzlicher, wenn auch gefährlicher Spaß gelten konnte, der, wenn die Personen anders gestimmt waren, ein erfreuliches Ende nehmen durfte, mußte dem Geistlichen in ganz anderm Lichte erscheinen, und es ist außer Zweifel, daß die englischen Gesetze für sein Verfahren Strafen haben, wenn man ihm zu Leibe gewollt hätte. Aber wie die Anklage im englischen Accusationsproceß sich auf positiv bestimmte Thatsachen beschränkt und eine Wortauslassung, eine falsche Nebenbezeichnung den ganzen Proceß ungültig machen kann, so greift die Anklage auch nur bestimmte Personen heraus, und nicht immer die schuldigsten, sondern die, gegen welche der Ankläger seines Erfolges am sichersten ist. Dies geschieht in dem politischen wie im gewöhnlichen Criminalproceß, und der strafwürdigste Verbrecher entgeht, als Königs- oder Kronzeuge, nicht selten jeder Strafe, ausgenommen der, welche die allgemeine Verachtung ihm aufbürdet.

Daß im vorliegenden Entführungsfalle auch noch Anderes, was man nicht ans Licht bringen wollte, mit einem Schleier bedeckt blieb und daß auch unter den Zeugen noch mehr oder minder Mitbetheiligte sich befanden, geht aus den Kreuzvernehmungen mit Anna Holliway hervor. Die Hendron warf ihr vor, sie habe ihr ja das Maß von Miß Morris' Finger gebracht, um danach einen Ring fertigen zu lassen. Zuerst leugnete es die Holliway, bald aber gestand sie es ein. Sie habe es jedoch ohne Miß Morris' Vorwissen gethan. Einst habe sie allerdings so etwas davon gegen ihre junge Herrschaft erwähnt, die hätte aber nichts davon wissen wollen. Uebrigens sei sie durch die Hendron verführt worden, die ihr vorgestellt habe, welch ein großes Glück ihrer Miß durch die Heirath blühe.

Mary Hendron und Margaret Pendergras waren verheirathete Frauen in mittlerm Alter und Familienmütter. Beide räumten ein, daß sie zur Verheiratung des Herrn Russel mit der Miß Morris hülfreiche Hand geleistet, vertheidigten sich aber damit, daß sie nicht geglaubt, eben etwas sehr Strafbares zu thun. Einmal scheine ihnen, zu einer heimlichen Ehe behülflich zu sein, nicht so Schlimmes, dann aber sei die junge Frau nicht zur Ehe gezwungen worden; ja, sie wäre eigentlich noch begieriger darauf gewesen, zu heirathen, als sie Beide und als Herr Russel selbst. Sie wären ehrliche und fleißige Weiber, die sich redlich ernährt und nicht gemeint hätten, eine so harte Verfolgung der Gesetze wegen ihrer Gefälligkeit erdulden zu müssen. Wenn das ein strafbares Vergehen wäre, so wäre es ihr erstes und einziges.

Die Jury sprach John Wheeler frei, beide Frauen erklärte sie für schuldig und ihr Todesurtheil ward ausgesprochen. Unsere Gesetze kennen nicht das besondere englische Verbrechen, eine Erbin zu entführen und zur Heirath zu zwingen. Daß aber die vorliegende Handlung, ein junges Mädchen gegen ihrer Eltern und ihren eigenen Willen zu rauben, ein freches Spiel mit der Ehe zu treiben und in dieser brutalen Art sie zu bewältigen, ihre volle und verdiente Strafe, insofern der Thatbestand klar vorliegt, auch bei uns gefunden hatte, ist außer Zweifel. Nach Lage der Sache, wie der englische Reporter sie mittheilt, bleibt der Zweifel an eine gewisse Connivenz Seitens des jungen Mädchens indeß nicht ganz ausgeschlossen. Anna Holliway's Zeugniß erscheint aber deshalb nicht ganz unverdächtig, weil sie einräumen mußte, zu Anfang die Sache begünstigt zu haben; ja ihr Betragen während der Ceremonie bestärkt den Verdacht noch mehr. Wenn sie die pflichtgetreue Magd war, welche schreien und Alles aufbieten mußte, die Handlung zu hintertreiben, erscheint sie dadurch, daß sie nichts that, als ohnmächtig einreden und bedauern, ja ihre Herrin im entscheidenden Augenblicke, ohne durch äußere Gewalt gezwungen zu sein, verließ, auch da noch als die stumme Begünstigerin der That, und als habe man die gerechtere Anklage gegen sie nur fallen lassen, um sie als Zeugin gegen die unter allen Complicen allein ausgewählten zwei Frauen zu gebrauchen. In unserm Sinne erscheint das Zeugniß des mitwirkenden Clerk allein als unverdächtig, aber doch nicht stark genug, um das Urtheil zu rechtfertigen, bevor man die andern bei der Trauung Gegenwärtigen, besonders aber den Pfarrer Evans, wenn nicht als Angeschuldigten, doch als Zeugen vernommen hätte.

Die Hendron und Pendergras klagten bitter über die Strenge der Gesetze, die sie nicht so erwartet hätten; aber als gute Katholiken empfingen sie den Trost der Religion, bekannten ihre Sünden, vergaben allen Denen, die ihnen Uebeles gethan, und erklärten ihre Hoffnung, durch die Verdienste Jesu gerettet zu werden. Die Pendergras war auch auf dem Richtplatze noch voller Ergebung, nur die Hendron beklagte sich, das hätte sie doch von der Miß Morris nicht erwartet.

Beide wurden zu Tyburn am 20. Mai 1728 gehenkt.


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