Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 5
Alexis / Hitzig

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Ludwig Christian von Olnhausen

1800

In dem Wirthshause des ansbachischen Dorfes Guzberg stiegen am 8. Juni 1800, um 2 Uhr Nachmittags, zwei wohlgekleidete junge Männer ab. Sie waren in einer Postchaise aus Nürnberg gekommen und schickten den Postillon sogleich wieder dahin zurück.

Sie setzten sich in der gemeinschaftlichen Wirthsstube bei einem Kruge Bier nieder und waren bald in einem eifrigen Gespräch begriffen. Augenscheinlich waren es Kaufleute, denn sie rechneten mit einander ab, und die Anwesenden hörten von sehr ansehnlichen Summen. Das Gespräch war eifrig, aber friedlich; sie nannten sich gegenseitig Du und ihr ganzes übriges Betragen verrieth eine brüderliche Vertraulichkeit. Somit erregten sie weder Verdacht, noch eine besondere Aufmerksamkeit.

Nach zwei Stunden, etwa gegen 4 Uhr, standen sie auf, um einen Spaziergang zu machen. Man sah sie auf der Landstraße, die nach Ansbach führt, ruhig neben einander gehen; bald indeß verloren sie sich seitwärts in einen Wald.

Etwas nach 5 Uhr hörte ein Bauer, der auf seinem Felde in der Nähe des Waldes beschäftigt war, einen Schuß und sah auch Pulverdampf im Walde aufsteigen. Es dauerte nicht lange, so kam Jemand aus dem Walde mit wankenden Schritten heraus, der ein Schnupftuch um den Kopf gewunden hatte. Er blutete stark, ging auf den Bauer zu und fragte ihn ängstlich, ob er Niemand gesehen?

Auf die Frage, was ihm begegnet, antwortete er:

»Ich habe einen Schuß bekommen, bin darauf hingestürzt und weiß nun nicht, wo mein Bruder ist. – Ich möchte doch nur wissen, wo mein Bruder ist.«

Vermuthlich mit Unterstützung des Bauern schleppte sich der sichtlich schwer Verwundete nach dem Dorfwirthshause, wo seine einzige Sorge der ihm entrissene Bruder war. Seine eigenen Wunden schienen ihn nicht zu kümmern, denn er bat flehentlich die Anwesenden, mit ihm in den Wald zurückzugehen, um seinen Bruder zu suchen. Wahrscheinlich habe der auch einen Schuß bekommen.

Den Leuten im Orte schien die Sache gleich anfangs verdächtig. Der Verwundete war der eine der beiden vorhin eingekehrten Fremden, er war in diesem Zustande allein zurückgekommen und der andere war verschwunden. Man fragte ihn daher geradezu, ob nicht der Bruder selbst auf ihn geschossen habe? Er erwiderte: »Ach nein, wie könnte es mein Bruder sein! Er hatte ja keine Waffen bei sich. Wir waren uns immer gut und hatten keinen Wortwechsel mit einander.«

Diese Antwort schien dennoch nicht geeignet, den aufgestiegenen Verdacht zu entfernen. Wohl aber mußten die Zeichen seiner Bruderliebe, die mächtiger war als aller Schmerz, die Anwesenden rühren. Gegen vier Mal raffte er sich auf, wankte zur Thür hinaus auf die Tenne und rief in dringender Bitte zu den dort stehenden Weibern:

»Liebe Frauen, geht doch mit mir in den Wald! Helft mir doch meinen Bruder aufsuchen; der ist wahrscheinlich auch verwundet.«

Man hatte alle Mühe, den augenscheinlich seinem Tode entgegen Blutenden nur zur Ruhe zu bringen. Die ärztliche Hülfe erwies sich umsonst. Bis auf die letzten Augenblicke, wo es ihm zu sprechen möglich war, wiederholte der Verwundete mit liebender Sorgfalt die Bitte, man möge doch nach seinem Bruder suchen. Er starb nach 9 Uhr Abends.

Der Vorfall war sogleich dem Justizamte zu Cadolzburg gemeldet worden. Noch in derselben Nacht trafen die Gerichte in dem genannten Wirthshause ein. Gegen 1 Uhr rollte noch ein Wagen vor, aus dem ein junger, dem Anscheine nach sehr bestürzter Mann sprang, der sich für den Kaufmann Ludwig Christian von Olnhausen zu erkennen gab. Er habe in Nürnberg von der tödtlichen Verwundung eines Menschen hier gehört, der nach der Beschreibung sein Bruder sein könne; in der Angst habe er sich in einen Wagen geworfen, um sich nähere Auskunft zu verschaffen. Man führte ihn nach der Bank, auf welcher die Leiche lag, und er erkannte sogleich seinen Bruder, unter allen den Anzeichen von Schmerz und tiefer Erschütterung, welche man unter diesen Umständen erwarten durfte.

Sobald er etwas zu sich gekommen, gab er den Umstehenden folgende kurze Erklärung: Dieser sein Bruder habe mit ihm die Förster- und Reuter'sche Handlung in Nürnberg übernehmen wollen. Zu diesem Zwecke hätte er von Augsburg nach Nürnberg kommen sollen. Am verwichenen Mittwoch habe er ihn erwartet und sei ihm deshalb von Nürnberg bis nach Stein entgegengegangen, ohne ihn zu treffen, was ihn bei dessen fester Zusage sehr verwundert. Nun sehe er freilich die entsetzliche Ursache ein. Wahrscheinlich habe ein tückischer Freund sich an seinen Bruder gemacht und ihn unterwegs ermordet und beraubt. Doch könne er keinem seiner Brüder eine solche That zutrauen.

Es war Nacht und die Leute im Wirthshause hatten den einen verschwundenen von den beiden jungen Männern vorhin nicht so fest ins Auge gefaßt, um ihn sogleich wieder zu erkennen; doch kam es ihnen vor, als sei der angekommene Herr von Olnhausen derselbe mit dem fortgegangenen Bruder des Todten. Das Gericht beschloß deshalb seine vorläufige Verhaftnahme, indem auch der Leichnam nach Cadolzburg gebracht wurde.

Dort traf am nächsten Morgen derselbe Postillon zufällig ein, welcher die beiden Fremden am vorigen Nachmittage von Nürnberg nach Guzberg gefahren. Er erkannte den ihm vorgestellten Herrn von Olnhausen als einen der beiden Herren, die gestern in der Postchaise gesessen und in Guzberg abgestiegen waren.

Olnhausen blieb aber standhaft dabei, es müsse hier ein Irrthum obwalten; er sei gestern während des ganzen Tages mit seinem Bruder nicht zusammengekommen. Ja er ging noch weiter, er bestritt jetzt, was er vorhin zugegeben. In der Leiche, die er in der Nacht, als er von Angst und Phantasie aufgeregt war, für die seines Bruders erkannt, könne er diesen nicht mehr bestimmt wiedererkennen. Ja er blieb noch dabei, daß es ein fremder Leichnam sein könne, während sie obducirt wurde, was in seiner Gegenwart geschah.

Gefängnißwarter haben zu allen Zeiten und überall, ob das Gerichtsverfahren nun öffentlich oder geheim war, wie die Erfahrung lehrt, einen Einfluß auf ihre Gefangenen ausgeübt, der meist außer der Controle der Richter, der Gesetze und der Obrigkeit liegt; einen Einfluß der Heimlichkeit, der bestehen wird, auch wenn das Princip der Oeffentlichkeit in aller Welt gesiegt haben wird. Leider, daß es oft ein sehr gefährlicher Einfluß war, wie uns die Beispiele in den Processen Fualdes', Fonk's, Pivardiere's u. A. zeigten, und daß dieser Einfluß immer in sofern ein mislicher sein wird, als es zwar an Bewerbern zum Gefangenwärterdienst nirgends fehlt, aber von den Candidaten, welche sich dazu drängen, nicht der Grad von Bildung und moralischer Würde gefordert werden kann, welchen der Staat bei andern Beamten beansprucht. Der Gefangenwärter in Cadolzburg gehörte nicht in jene Classe; er mußte seinen Gefangenen von der Seite des Gemüths zu fassen gewußt haben, denn schon am folgenden Abend bekannte er ihm, daß der Todte allerdings sein Bruder und er der Mörder desselben sei.

Inständigst bat er sofort um ein Verhör, daß er seine Seele durch ein offenes Bekenntniß entlaste. Als man ihn im Zustande solcher Reue sah, war die Frage natürlich, wie er jetzt erst, und nach so kurzer Zeit, dazu käme, da er vor 24 Stunden noch frech Alles bestritten und sogar den Leichnam seines Bruders verleugnet hätte? Er erklärte, es sei geschehen, weil der Justizamtmann bei seiner provisorischen Verhaftung schonend zu ihm gesagt: »Sie sehen mir zu rechtschaffen aus, als daß Sie einer solchen That fähig sein können.« Das Gefühl der Scham hatte ihn zum Lügner gemacht, zum thörichten Lügner sogar, indem er den Leichnam des Bruders verleugnete, den er eben noch anerkannt. Aber er hatte es nicht vermocht, nun vor so vielen Anwesenden, denen der Gerichtsbeamte seine bessere Meinung von ihm mitgetheilt, sich schlechter darzustellen. Die Scham hatte ihn versteinert, wie er selbst sagte, und es gehörten erst die Schauer der Einsamkeit und das warme, zutrauliche Wort eines wackern Mannes dazu, daß sein Gewissen über seinen Stolz den Sieg davon trug.

Dennoch verließ ihn dieser auch beim Bekennen keineswegs. Schnell hatte er sich in die Rolle des Heroismus hineinstudirt. Statt reuig oder wenigstens gerührt zu erscheinen, trat er dreist vor den Richter hin, und in einer angenommenen Seelengröße, als handele es sich um eine That, deren er sich nicht zu schämen habe, sagte er: »Ich bin nicht gewohnt, etwas zu leugnen. Es ist die Wahrheit, ich habe es gethan. Keine andere Ursache, als daß er sich nicht in meinen Entschluß gefügt. Er wollte nicht in das Geschäft nach Nürnberg. Er kam in den Gasthof zum Mondschein nach Gastenhof (einer nürnberger Vorstadt). Er hat ungefähr noch hundert Gulden Geld bei sich gehabt. Schon das hat mich crepirt. Ich sagte, entweder der Eine oder der Andere muß sterben. Wir kamen in den Wald, und da ist es geschehen. Ich will nun auch sterben, denn das Leben hat keinen Reiz für mich. Weiter will ich nichts sagen, sondern nur verlangen, daß mir gestattet werde, letztwillige Disposition zu machen und dann zu sterben.«

So lautete sein erstes Bekenntniß in dem nächtlichen Verhör, um das er so dringend gebeten. Zu einem Mehr war er nicht zu bewegen und wies alle Vorstellungen des Richters schnöde und stolz von sich. Wenn man sich nach dem Vorangehenden eine interessante Vorstellung von dem Brudermörder gemacht, so wird sie nicht allein durch diese barsche Art des Bekenntnisses, durch die abgerissene und schneidende, der beste Ausdruck scheint uns renommistische, Sprache getrübt, sondern es tritt auch eine Rohheit und Gemeinheit heraus, die den Verbrecher uns auf einer weit niedrigern Stufe der Bildung und des Standes zeigt, als sein Name glauben machte.

Er war in seinem Rechte, ein Recht, was er sich selbst machte, und je mehr er innerlich daran zweifelte, um so lauter pochte und trotzte er äußerlich, um die innere Stimme zu übertäuben. So geschah es auch noch in dem zweiten Verhör. Auch als er hier wenigstens einige Auskunft mehr über die That gegeben, schloß er so: »Ich habe sonst weiter nichts anzugeben, es mag mir gehen, wie es will. Ich habe doch einen nagenden Wurm, wenn es auch gut geht. Um mich ist es mir nicht; aber das ärgert mich, daß Herr Förster nun nicht nach Augsburg ziehen kann. Und der Schandfleck!«

Zu Olnhausen's, als eines Adeligen, Untersuchungsgericht ward eine besondere Regierungscommission bestellt, und er machte vor derselben allmälig ein vollständiges Bekenntniß, welches mit allen Umständen, die zu ermitteln waren, übereinstimmte und an dessen Wahrhaftigkeit kein Grund zum Zweifeln war.

Ludwig Christian von Olnhausen war gerade 29 Jahr alt, denn er war im October 1772 in Schwaben geboren, und zwar an der Jaxt, auf Götz von Berlichingen's Stammgut Jaxthausen. Sein Vater war dort lutherischer Prediger gewesen und hatte bei seinem Tode 1780 eine Familie von einer Tochter und vier Söhnen hinterlassen. Der Ermordete war der Aeltestgeborene, der Brudermörder folgte auf ihn. Jener hatte, wie dieser, die Kaufmannschaft erlernt, und nachdem er bei zwei verschiedenen Principalen, in Speier und Oehringen, gedient, trat er 1799 als Buchhalter in die Förster- und Reuter'sche Buchhandlung in Nürnberg. Seine Besoldung betrug 200 Gulden.

Ludwig Christian von Olnhausen war mit Leib und Seele Kaufmann, d. h. er übertrug allen persönlichen Eifer auf seinen Beruf. Seine Principale müssen dies und seine Rechtlichkeit anerkannt haben, indem sie ihm einen Vorschlag machten, der nur aus einem vollen Vertrauen hervorgehen konnte. Sie waren Beide gesonnen, ihr Geschäft in Nürnberg aufzugeben, der eine, Reuter, um sich ganz zur Ruhe zu setzen, der andere, Förster, um eine Fabrik in Augsburg zu übernehmen. Sie trugen ihrem Commis Olnhausen die käufliche Uebernahme ihrer Handlung an, wobei, dem Anscheine nach, auf kein großes Angeld gerechnet werden konnte, sondern mehr auf Olnhausen's Rechtlichkeit und Credit gesehen wurde.

Olnhausen hielt diesen Kauf für außerordentlich vortheilhaft, da die Handlung von ansehnlichem Werthe in seinen Augen war. Er wollte aber, entweder weil ihm allein die Mittel fehlten, oder um die Arbeit und den Gewinn mit seiner Familie zu theilen, daß auch sein älterer Bruder daran Theil nehme.

Gerade diesen hinzuzuziehen hatte er noch einen moralischen Grund. Der Bruder hatte tüchtig gelernt und verstand die Handlung, aber er war von zu weicher Gemüthsart. Ludwig Christian, der jüngere, scheint nach des Vaters Tode, als von mehr energischem Charakter, eine Art Principalitat über die Familie ausgeübt zu haben. Ihm lag die Versorgung der einzelnen Mitglieder ob; auch hatte er den ältern Bruder ziemlich vorteilhaft in einer augsburger Handlung untergebracht. Aber er war nicht mit ihm zufrieden. Er war ihm zu gutmüthig und, wenn nicht leichtsinnig, doch zu freigebig, sodaß er nichts zurücklegte, um Mittel zu erhalten, dereinst zu einer Selbständigkeit zu gelangen. Ihm diese zu verschaffen und zugleich auf ihn zu wirken, daß er unter seinen Augen seine Fehler ablege, hatte er ihn zum Compagnon gewählt.

Reuter und Förster hatten Olnhausen gegen Ende 1799 den Vorschlag gemacht. Nachdem er, nach reiflicher Ueberlegung, darauf im Allgemeinen eingegangen war, machte er im Januar 1800 dem Bruder den Vorschlag der Compagnonschaft, indem er ihm vorstellte, daß sein und seiner Familie Glück dadurch begründet würde. Der nachgiebige Bruder willigte ein. Bald darauf besann er sich aber eines Andern und schrieb ihm wieder ab. Christian Ludwig erwiderte ihm, es sei nun zu spät, das Geschäft lasse sich nicht mehr rückgängig machen und ohne seinen Beitritt nicht ausführen. Er müsse sich daher entschließen. Der leicht Bestimmbare erwiderte darauf, er sei mit ihm einverstanden.

Die Sache erforderte indeß ernsthafte Vorbereitungen. Auch seine Verwandten, auch seine Mutter mußten dafür gestimmt werden, vermuthlich, weil sie von ihrem Wenigen zur Kaufsumme zuschießen sollten. Ludwig Christian stieß indeß hier ebenfalls auf einigen Widerstand, den zu bewältigen ihm jedoch gelang.

Bei seiner Rückkehr wurde der Kaufcontract zwischen ihm und seinen Principalen förmlich abgeschlossen und der 1. Juli als Tag der Uebergabe der Handlung angesetzt. Der ältere Bruder sollte aber schon am 1. Juni eintreffen, um bei der Aufnahme des Inventars zu helfen und während dieser Arbeit sich vom Stande der Handlung naher zu unterrichten.

Er war schon am 6. Mai von Augsburg abgereist, aber noch am 6. Juni erwartete ihn Ludwig Christian vergeblich. Seine Sachen waren angekommen, er kam nicht. Der Ungeduldige schickte eine Staffette an seinen jüngern Bruder, daß er den ältern treibe. Er ging ihm an zwei Tagen vergebens entgegen. Endlich brachte ihm am 8. Vormittags der Hausknecht aus dem Gasthause zum Mondschein in der Vorstadt ein Billet, in welchem der Saumselige seine Ankunft meldete.

Ludwig Christian eilte sogleich hinaus. Er hatte den Bruder seit drei Jahren nicht mit Augen gesehen. Nach der ersten Bewillkommnung sah er, wie es mit dem Willen des Andern stand. Er war ein gepreßter Freiwilliger, andere Einflüsse waren thätig gewesen. Er hatte allen Muth zur Uebernahme des Geschäfts verloren. Die Achseln zuckend, sprach er von der bedenklichen Lage des damals noch reichsfreien Nürnberg. Sein Gemeinwesen sei verschuldet, der Bankerot stehe vor den Thoren. Welche Aussichten sollten sich da unter diesen Umständen für den Handelsstand eröffnen?

Man darf sich Ludwig Christian's Stimmung dabei denken, dem nicht allein ein lange gehegter Plan zu Schanden ging, an dem er mit ganzer Seele hing, sondern der auch, seinen Principalen gegenüber, nun in Gefahr gerieth, als ein Wortbrüchiger zu erscheinen. Indeß scheint er damals sich noch zusammengenommen zu haben. Er wollte noch operiren, er hoffte das schwankende Rohr wieder umzubiegen. Als der Bruder erklärte, er wolle in seinem Gasthofe zu Mittag speisen und Nachmittags zu ihm in die Stadt kommen, antwortete er ihm kurz, wenn er keine Lust habe, sich in das Geschäft einzulassen, brauche er gar nicht in die Stadt zu kommen.

Durch diese Spannung und Zurückweisung hoffte er auf das weiche Gemüth des Bruders neue Gewalt auszuüben. Doch schlug er ihm dann freundlich vor, Nachmittags mit ihm einen Spaziergang zu machen. Er hoffte, unterwegs seine Grillen zu verscheuchen und ihn dabei durch lockende Vorstellungen und Auseinandersetzungen für seinen Plan zu gewinnen. Der Bruder willigte ein.

Wie es bei gewissen Charakteren zu geschehen pflegt, stieg der Zorn erst nachher in Ludwig Christian auf. Er malte sich auf dem Rückwege die erbärmliche Unentschlossenheit des Bruders lebhaft aus, sein grundloses Zweifeln; ihn verdroß sein unaufhörliches Kritisiren aller der Punkte, über die er, Ludwig, längst im Klaren war und in denen der schwächlichere Bruder vertrauungsvoll seiner Ueberzeugung hätte folgen sollen. Als er zu Hause war, loderte der Zorn in hellen Flammen auf und plötzlich stand der Gedanke vor ihm, er wußte nicht wie er kam: »Entweder mußt Du, Bruder, zu Grunde gehen, oder ich, oder wir Beide.«

Zu Hause angekommen, verschwieg er seinen Principalen die Ankunft des erwarteten Bruders. Er sagte ihnen nur, heute hoffe er bestimmt, daß er komme, und wolle ihm deshalb Nachmittags entgegengehen. Nach Tische wollte er sich eine reine Halsbinde aus der Schublade nehmen, als ihm dabei eine Pistole zu Gesicht kam, welche er vor einiger Zeit ohne weitere Absicht in Fürth gekauft. Da stieg der fürchterliche Gedanke von vorhin, beim Nachhausegehen, in ihm wieder auf. Der Gedanke ward schon zur halben That, ohne daß ein anderes Anreizungsmittel hinzugekommen wäre, und er lud die Pistole mit einer Kugel, wie er wörtlich sagte: »in dem Gedanken, diese ihm oder mir in den Kopf zu jagen, wenn er sich nicht mit voller Ueberzeugung in meinen Plan ergebe.«

Die geladene Pistole in der Tasche, ging er in die Vorstadt hinaus, holte den Bruder ab und setzte sich mit ihm in eine Postkutsche. Die Brüder sprachen indessen, während sie im Wagen saßen, nur wenig mit einander von der wichtigen Sache, weil der Postillon Alles hätte hören können.

Am Schenktisch zu Guzberg fing Ludwig Christian wieder mit seinen eindringlichen Vorstellungen an. Er rechnete dem Andern vor, was sie bei eifrigem Betriebe, bei genauer Sparsamkeit gewinnen könnten. Schon in ihrem vierzigsten Jahre könnten sie eine ganz schuldenfreie Handlung haben. Ihm behagte dies nicht, ihm schien jenes bedenklich. So schien ihm die Commandite mislich, welche die Handlung in Frankfurt a. M. unterhielt. »Nun, wenn Frankfurt zu Grunde geht, so setzen wir sie nach Mainz,« sagte Ludwig. Allein nichts überzeugte, nichts überredete ihn; er hatte gegen Alles Bedenklichkeiten und zuckte die Achseln, wenn Ludwig Christian in allem Feuer seiner eigenen Ueberzeugung sprach.

»Diese Zweideutigkeit,« sagte Ludwig, »diese verdächtige Unentschlossenheit, diese beleidigende Kälte gegen meinen so wohldurchdachten Plan kränkte, ärgerte, erbitterte mich aufs Aeußerste.« Er führt zwei Entschuldigungsgründe an, wenn dies Entschuldigungsgründe sind. Ihm sei vorgekommen, als rühre das ganze Zaudern und der entschiedene Widerwille des Bruders gegen die Geschäftsübernahme von seiner Faulheit her. Er sei vor der Arbeit, die sich vor ihm aufthürmte, erschreckt gewesen. Ein zweiter: Da sei ihm in den Sinn gekommen, daß er vor einigen Wochen aus Augsburg einen Brief unter seiner Adresse erhalten, welcher ihn (den Bruder) verdächtig machte, seinem Principal zu Augsburg Waaren entwendet zu haben. Seltsam, wenn dieser Einwand ihm jetzt erst, in diesem Augenblicke gekommen wäre, da er, wenn er an diese Unredlichkeit glaubte, doch früher ernsthaft daran hatte denken müssen, als er die Compagnonschaft mit diesem Bruder für so wichtig, ja nothwendig erachtete!

Einen dritten – keinen Entschuldigungs- – aber einen Grund, daß sein Zorn so mächtig auflodern konnte, führt er nicht an, obwol er nahe genug liegt: seine beleidigte Eitelkeit, seinen gekränkten Stolz. Der Bruder, der wie ein schwankendes Rohr, wie eine weiche Masse allen Eindrücken von außen nachgab, der sich von ihm zwei-, dreimal umstimmen lassen, der inzwischen von Andern bearbeitet worden war, zeigte sich plötzlich gegen ihn, wenn nicht entschlossen, doch unempfänglich. Andere hatten mit zweifelhaften Reden, ohne Sachkenntnis einen Sieg über ihn gewonnen und er, mit aller seiner brüderlichen Autorität, seiner Ueberredungskraft, seinen einleuchtenden Gründen, konnte jetzt über den Schwächling nicht siegen.

Sie brauchten frische Luft, und Ludwig Christian schlug dem Bruder einen Spaziergang vor. Dieser wußte, wie der Mörder selbst angibt, daß er eine geladene Pistole in der Tasche trug; er wußte, daß ihm der Bruder, entweder leise in der Chaise oder im Wirthshause, gedroht, er wolle ihn niederschießen, wenn er nicht einwillige, aber er ging vertrauensvoll mit ihm.

Der Verbrecher gestand mit klaren Worten, er ging an der Seite des Bruders mit dem Gedanken aus dem Dorfe: entweder vereinigt er sich mit dir auf dem Spaziergange, und dann gehen wir noch am Abend nach Nürnberg, oder er entschließt sich nicht mit voller Ueberzeugung, und dann schieße ich ihm eine Kugel vor den Kopf.

Sie gingen auf der Landstraße, die nach Ansbach führt, zwischen dem Walde fort spazieren. Nachdem sie ungefähr eine halbe Viertelstunde vom Dorfe waren, hub Ludwig Christian wieder an:

»Jetzt entschließe Dich! denn ich gehe heute noch nach Hause. Entweder sage mit ganzer Seele ja oder nein, oder ich, oder Du, oder wir Beide gehen zu Grunde.«

»Thue, was Du willst,« entgegnete der Bruder.

Unter diesen und ähnlichen Gesprächen, wie der Mörder sagt, kamen sie gemach wieder ins Dorf zurück. Hier schlug der Andere sich Feuer und zündete seine Pfeife an. Dann machten sie kehrt und gingen abermals auf dem Wege nach Ansbach zurück. Aber Ludwig Christian wandte nach mehren Schritten links ab in den Wald hinein, theils des Staubes wegen, theils in der Absicht, um sich selbst oder seinen Bruder zu ermorden, wenn dieser in seinen zweideutigen Erklärungen beharrte.

Aufs Neue wurde im Walde das alte Thema vorgenommen. Der Erfolg blieb derselbe. Ludwig Christian ward hitziger und sprach: »Uebernimmst Du nicht freiwillig die Handlung mit mir und mit ganzer Seele, so wie ich selbst, so hänge ich mich entweder auf oder ich – schieße Dich todt.«

»Thue, was Du willst,« antwortete kaltblütig der Bruder, wie zuvor.

Es waren die letzten Worte, welche beide Brüder mit einander sprachen. Sie befanden sich gerade auf einer Anhöhe zwischen Wald und Feld, als – doch hier die Worte des Verbrechers selbst: »Er war mir zur rechten Seite um zwei bis drei Schritt voraus, und da zog ich bei jenen Worten die Pistole hervor und schoß sie, von hinten zielend, auf ihn ab.«

Es war also kein neuer Moment der Aufregung eingetreten. Der alte Zorn, nur so lange vom Aeußersten zurückgehalten, brach durch. Er vollführte, was längst in seinem zerstörten Innern prämeditirt war. Die Gleichmüthigkeit, die Kälte des Bruders, der eine Pfeife sich anzünden und gemächlich rauchen konnte, während es in ihm glühte, war nur der letzte Anstoß.

Der Getroffene stürzte zu Boden; das Blut floß ihm aus der linken Seite des Kopfes heraus. Er gab keinen Laut von sich. Ludwig Christian hielt ihn für tödtlich verwundet, doch bemerkte er keine Verletzung des Gehirns. In der Furcht, daß er noch eine Weile leiden würde, beschloß er, seine Marter zu endigen. Er nahm deshalb die Pistole beim Lauf und schlug ihn dreimal mit dem Schlosse, das erste Mal neben den rechten Schlaf, das zweite Mal auf den Kopf. Dies gab sichtliche Wunden. Fünf bis acht Minuten blieb der Mörder, erst starr den Sterbenden betrachtend, neben ihm stehen; dann weinte er, wie er sagte, aus Mitleid über ihn und sich. Ein Zucken fuhr über seinen ganzen Leib und er schleuderte die Pistole fünf bis sechs Schritte in den Wald hinein.

Nach einigen Momenten dumpfen Hinstarrens und einer völligen Willenlosigkeit ging er einige Schritte weg. Da erschienen ihm vier bis fünf Raben, die ihn laut schreiend umflatterten und ihn anzupacken drohten; wahrscheinlich eine Vision seines geängstigten Gewissens. Ein innerer Schauer faßte ihn und er eilte jetzt, was er konnte, am Dorfe vorbei und durch die Waldspitze nach Nürnberg zu. Wie er angibt, weinte er auf dem ganzen Wege bis zur Vorstadt und kam dort etwas vor 7 Uhr an.

Was er bei sich damals beschlossen, gibt er nicht an. Wahrscheinlich damals noch nichts. Er aß zu Nacht mit seinen Principalen und ging, als wäre nichts vorgefallen, um 10 Uhr zu Bett. Doch konnte er nicht schlafen. Noch vor Mitternacht ward er von einem Bekannten geweckt. Dieser brachte ihm die Nachricht, sein Bruder sei geschossen und liege im Wirthshause zu Guzberg. Er behauptet, es habe ihn jetzt die Liebe zu seinem Bruder hinausgetrieben. Er habe gedacht, du gehst hinaus, siehst, was er macht, und übergibst dich Dem, der dich haben will.

Er suchte darzuthun, daß es nie seine Absicht gewesen, seine That zu verbergen. Mit ungewaschenen Händen habe er sich am Abend zu Tische gesetzt, so sei er auch in der Nacht nach Guzberg gefahren. Er habe nicht einmal untersucht, ob Blutflecken an seinen Kleidern oder an seiner Wäsche sich befanden, und hätte der Justizamtmann, den er dort im Wirthshause antraf, nicht die Worte an ihn gerichtet: »Sie sehen mir zu rechtschaffen aus, als daß Sie einer solchen That fähig sein könnten,« so würde er nie ans Leugnen gedacht haben. Wenn er die Absicht gehabt, sich der Strafe zu entziehen, würde er doch gleich mit der Post aus Nürnberg fortgefahren sein, in Schwabach, wo er Bekannte hatte, Geld aufgenommen haben und durch die Flucht aus Deutschland sich zu retten versucht haben.

Aufs Eifrigste protestirte er dagegen, daß er seinen Bruder aus Eigennutz, Neid oder Feindschaft getödtet haben könnte. Nein, es sei nur und allein aus Enthusiasmus für das ganze Geschäft geschehen.

Man hat keinen Grund gehabt, an der Wahrhaftigkeit dieser Versicherung zu zweifeln, und eben so wenig an der Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Thatsachen und des ganzen Hergangs, wie der Verbrecher ihn schildert. Das Thatsächliche steht klar da, die Motive der That sind gegeben, und Olnhausen wiederholte sie in seiner Vertheidigung, die er zu Protokoll gab, mit folgenden Worten, welche den psychologischen Zusammenhang deutlich genug darstellen und klare Blicke in die Seele des Unglücklichen thun lassen:

»Ich hatte den Plan zu meinem und meiner ganzen Familie Glück so gut und so sicher entworfen; gleichwol tadelt ihn mein Bruder und zuckt beständig die Achsel. Dies ärgerte mich schrecklich. Seine wunderlichen Einwendungen über die politische Lage von Nürnberg und Frankfurt griffen mich auf der empfindlichsten Seite an. Mein Aerger wurde durch den fatalen Brief, der rücksichtlich seiner von Augsburg eingelaufen war, und durch seine phlegmatischen Antworten: »Thue, was Du willst!« auf das Aeußerste gebracht. Ich verlor die Besinnungskraft und drückte die Pistole, weil ich sie eben bei mir trug und wahrscheinlich mein Leben lieber hatte als das seine, unglücklicherweise auf ihn los. Stelle man sich nur vor, wenn man es so weit gebracht hat als ich; wenn man eine beträchtliche Handlung überkommt, durch die man sein und seiner Familie Glück gründen kann; daß unsere Firma auf unseren Handlungsplätzen zu Frankfurt, Bamberg und Würzburg schon angekündigt war; daß wir mit jeder Stunde das Waarenlager wirklich übernehmen sollten; daß Herr Förster äußerst hierauf drang, weil er schon einen Theil seiner Sachen nach Augsburg abgeschickt hatte: – und nun kommt ein Bruder, der gegen alles Erwarten nichts als Bedenklichkeiten hat, nichts als elende Einwendungen vorbringt, ob man da nicht toll werden und in Verzweiflung kommen muß! Vernunft und Religion sagen mir, daß ich strafbar gehandelt, – die Gesetze des Staates, daß ich das Leben verwirkt habe. Ich hätte besser gethan, wenn ich meinen Bruder ganz hätte gehen lassen; allein in der Hitze überlegt man so etwas nicht gleich. Da ich schon in meinem Plane die Handlung geordnet und dabei Jedem meiner Familie seinen Platz angewiesen hatte, so fiel mir nicht gleich ein, was in dem Falle zu thun sei, wenn mein Bruder nicht mit mir in das Geschäft eingehen sollte.«

Bei der richterlichen Beurtheilung kamen nur die Fragen über die Zurechnungsfähigkeit und das eventuelle Strafmaß zur Sprache. Ueber die erstere Frage waren die Gerichte verschiedener Ansicht.

In erster Instanz sprach die damalige preußische Regierung zu Ansbach ihr Urtheil nach geführter Untersuchung dahin aus: daß der Brudermörder seines Adels verlustig erklärt, ohne Begleitung eines Geistlichen in seiner Kerkerkleidung zum Richtplatz geschleift, daselbst mit dem Rade von oben herab gerichtet, sein Leichnam auf das Rad geflochten und die Pistole, womit der Mord verübt worden, an den Pfahl befestigt werden solle.

Dieses Urtheil wurde der Criminaldeputation des Kammergerichts zu Berlin zur Begutachtung vorgelegt und auf ein, wie Feuerbach versichert, trefflich ausgeführtes Gutachten des genannten Gerichts bestätigte das Justizministerium am 19. December 1801 das erste Erkenntniß.

Der Verurtheilte appellirte und die Regierung zu Baireuth bestätigte, als zweite Instanz, am 19. Juni 1802 das ausgesprochene Todesurtheil. In ihre Entscheidungsgründe flocht sie aber die Bemerkung ein: »daß, wiewol alle Rechtsgründe wider den Verbrecher entschieden, gleichwol bei dem Vorfalle manche psychologische Unerklärlichkeit obwalte und man sich nicht enthalten könne, auf verborgene Schwermuth, als Ursache der That, zu schließen; der dortige Gerichtsgebrauch habe schwermüthige Personen stets mit der Lebensstrafe verschont, daher allenfalls die verdiente Strafe des Todes, wenigstens aus königlicher Gnade, in lebenslänglichen Festungsarrest verwandelt werden dürfte.«

Ludwig Christian von Olnhausen war bis zum Augenblick der That das Muster eines gesitteten, rechtschaffenen Mannes. Kein Flecken haftete an seinem Namen. Er war arbeitsam bis zum Uebermaß, lebte zurückgezogen, war freundlich gegen Jeden, aber mit Wenigen befreundet; desto liberaler und sorgsamer war er gegen seine Familie. Wenn er karg war gegen sich, so war er desto freigebiger gegen die Verwandten, und indem er an seinem Glücke arbeitete, trennte er es nicht von dem der Seinen. Man fragte sich also: Wie konnte ein so tugendhafter Mann plötzlich ein so ruchloser Verbrecher werden? Wo sind die Uebergänge vom Guten zum Bösen? Mußte da nicht ein dämonischer Einfluß ihn überkommen sein, eine verborgene Schwermuth, wie der zweite Richter sich ausdrückt, der seine Zurechnungsfahigkeit vor dem Gesetze in Zweifel stellt? Der dämonische Einfluß war allerdings da, er ist aufs Klarste in der Geschichtserzählung dargethan; es ist aber ein solcher, der in der Mehrzahl der menschlichen Verbrechen vorkommt und, nähme die strafende Gerechtigkeit darauf Rücksicht, den Verbrechen Thor und Thür öffnete und die Sicherheit der menschlichen Gesellschaft untergrübe.

Olnhausen war bis da ein tugendhafter Mensch, aber die Versuchung war noch nicht an ihn herangetreten. Auch bei Solchen, die, unschuldig, freundlichen Gemüthes, den geraden Weg in Rechtlichkeit fortwandeln, kann irgend eine hervorstechende Neigung in der Stille wuchern, die, wenn ihr unerwartet von außen Widerstand geboten wird, aufwallt, das innere Gleichgewicht zerrüttet und, wo das sittliche Bewußtsein oder die religiöse Ueberzeugung fehlen, zum Verbrechen wird. »So tritt oft unerwartet selbst der Bessere in die Reihe der Verbrecher; so ist oft eines Menschen That abscheulicher als er selbst; so können sich oft die sträflichsten Handlungen sogar aus trefflichen Neigungen entwickeln.« – »So wahr es ist, was Jener sagte: Jeder habe seinen Preis, um den er verkäuflich sei, so wahr ist es, daß fast Jeder seine schwache Seite hat, welche ihm den Fall bereiten kann, sobald ihn dabei die Gelegenheit mit hinreichender Stärke faßt.«

Die vortretende Neigung, die in Olnhausen wucherte, war der Ehrgeiz, ein sehr specieller; denn er wollte ein selbständiger, angesehener, geachteter Kaufmann werden, in den Stand gesetzt, durch sein Geschäft das Glück seiner Familie zu machen. Dieser Gedanke, von außen unangefochten, war in ihm zur fixen Idee geworden, um so fester, als er durch moralische Impulse genährt wurde, nicht minder durch seinen Stolz, und jetzt war er besiegelt durch ein Versprechen gegen Andere. Sein einseitiger, von allgemeiner Bildung entfernter Geist fand keine Aushülfe. Auf dem schmalen, engen Geleise geradeaus trat ihm der feige, unmännliche Trotz des Bruders in den Weg. Dem negativ tugendhaften Manne aber fehlte, wie eine umfassende Bildung, auch ein tieferes, sittliches Element, ein religiöser Glaube, der stärker gewesen wäre als die Versuchung. So erlag er dieser, die dämonisch freilich in ihrer Erscheinung ist, aber auf ganz naturgemäßem Wege hervorgebracht.

Das Misverhältniß des Beweggrundes zur That, welches von den Vertheidigern und den Richtern zweiter Instanz hervorgehoben wird, kann eben so wenig als Beweis einer geistigen Verirrung gelten. Ihm, dem beschränkten Geiste des Mannes, der nur Kaufmann war, war, was er wollte, sein Alles. Es war das Höchste, was er wollen konnte, also auch des Aeußersten, was ein Mensch einsetzen darf oder nicht darf, werth. Allerdings ist die Gedankenverbindung: weil mein Bruder nicht mit vollem Herzen zu meiner Unternehmung ja sagt, so muß ich ihn tödten, eine verrückte Logik; aber noch nicht die Logik eines Verrückten, sondern nur die eines von der äußersten Leidenschaft erregten Menschen. Sollte eine solche Leidenschaft, welche den Menschen unvernünftig im Denken und Handeln macht und ihn Dinge begehen läßt, welche, geradezu seinem erstrebten Zwecke entgegen, denselben sogar vernichten, für wahnsinnig erklärt werden, so hörte die Strafjustiz auf; denn sie hat es in der Mehrzahl von Fällen mit Solchen zu thun, welche von einem Affecte zur bösen That getrieben werden. Nur die Minderzahl wird aus kalter Ueberlegung oder aus Vernunft Verbrechen begehen.

Feuerbach widmet der Widerlegung der Ansicht, daß Olnhausen in einem Zustande der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt habe, eine jener meisterhaften Abhandlungen, welche diesen großen Criminalisten als noch größern Psychologen zeigen und die an Umfang der ganzen Relation nahe kommt. Indessen ist Vieles von Dem, was der ausgezeichnete Jurist seiner Zeit zur Belehrung jüngerer niederschrieb, seitdem in das allgemeine Bewußtsein übergegangen, ohne daß man immer an die Quelle zurückdenkt, aus der es kam. Auch in dem vorliegenden Falle wird, nach der genauen Erörterung der Motive, heute wol Niemand mehr einen Wahnsinn annehmen, welcher die Strafe ausschlösse, und wir begnügen uns, mit voller Beistimmung die Schlußworte des Meisters herzusetzen, indem er sagt: »So zeigt denn Alles den geraden Weg einer Leidenschaft, welche in dieser Seele Das werden mußte, was sie geworden ist, und unter den gegebenen Umständen zu keinem andern Ausweg führen konnte, als zu welchem sie wirklich geführt hat. Nirgend findet sich irgend ein Zeichen der Verstandesverwirrung. Von Anfang bis Ende zeigt sich vielmehr Ueberlegung, Besonnenheit als Begleiterin des Entschlusses zur That. – – Seine That floß nicht aus einem verwirrten, seiner selbst ohnmächtigen Verstande, sie war nur die Folge von der Schwäche seines Willens, welcher sich an die Uebermacht der Begierde ergab.«

Zum Ueberfluß ist auch im Gutachten des Arztes, welcher Olnhausen dreimal im Gefängnisse besucht und genau beobachtet hat, bezeugt, daß an demselben keine Spur weder von Melancholie, noch von körperlicher Anlage zur Schwermuth zu entdecken gewesen, daß sich derselbe vielmehr höchst verständig und dabei in lebhafter Munterkeit mit ihm unterhalten habe.

Das Urtheil zweiter Instanz ward nach Berlin zur Bestätigung eingesandt, und am 30. Juli 1802 erließ König Friedrich Wilhelm III. folgendes merkwürdige Cabinets-Rescript an die Regierung zu Baireuth:

»Die Regierung zu Baireuth hat zwar auf geführte weitere Vertheidigung des Handlungs-Commis Ludwig Christian von Olnhausen in dem anliegenden Urtheile das von Euch abgefaßte Erkenntniß erster Instanz lediglich bestätigt; jedoch zugleich auf dessen Begnadigung und auf Verwandlung der Todesstrafe in lebenswierigen Festungsarrest angetragen, weil sie es nach den ausgemittelten Umständen für wahrscheinlich hält, daß Inquisit sich bei Verübung der That in einem Zustande der Geistesabwesenheit befunden habe. – So wenig nun auch diese Vermuthung durch das Benehmen des Inquisiten vor und nach der That gerechtfertigt wird, weshalb der Antrag der Regierung zu Baireuth wol nur als eine Wirkung der vielfältigen für diesen Mörder eingekommenen Intercessionen, welche in dem Mitleiden mit seiner und des Erschlagenen Familie ihren Grund haben mögen, anzusehen ist, und so wenig sich der Richter durch dergleichen Nebenbetrachtungen in der Anwendung der Strafe irre machen lassen soll: so tragen Wir doch Bedenken, einen von ihm motivirten Begnadigungsantrag zurückzuweisen und ein Todesurthell zu vollziehen, in Rücksicht dessen die Richter selbst ungewiß sind, ob die That dem Verbrecher in vollem Maße zugerechnet werden könne. Wir wollen daher die in Antrag gebrachte Verwandlung der erkannten Todesstrafe in lebenswierigen Festungsarrest hiermit genehmigen.«

Daß Friedrich Wilhelm III. in seiner bekannten Scheu vor der Unterzeichnung von Todesurtheilen, besonders in den ersten Jahren seiner Regierung, diese Bestätigung erließ, darf nicht Wunder nehmen; dagegen rechnet Feuerbach den von der baireuther Regierung angeführten Zweifelsgrund »unter die merkwürdigsten Thatsachen in der Geschichte deutscher Urteilssprüche«.

Olnhausen hatte das Urteil erster Instanz mit Gelassenheit vernommen. Er für seinen Theil war bereit, sich demselben zu unterwerfen; nur um von seiner Familie die Schmach einer öffentlichen Hinrichtung abzuwenden, hatte er appellirt. Ihm mußte der schrecklichste Tod erträglicher erscheinen, als lebenslang in Gesellschaft der verworfensten Menschen gefangen zu sitzen. Er klagte daher die ihm gewordene Gnade einer unbarmherzigen Strenge an und versuchte auch später Mittel verschiedener Art, aus diesem drückenden Dasein sich zu befreien, einmal sogar durch eine betrügerischer Weise verfertigte königlich preußische Cabinetsordre. Ob das seine Haft auf dem Zuchthause zu Lichtenau verschärfte, wird uns nicht berichtet.

Inzwischen war nach Verlauf weniger Jahre Ansbach unter baierische Souverainetät gekommen. Aufs Neue machte nun die Olnhausische Familie und ihre Freunde Anstrengungen, ihren Verwandten zu erretten.

Daß er ein Verbrecher war, der mehr Mitleid als Abscheu verdiente, lag außer Frage. Er war kein Bösewicht, er war besser als seine That; er stand, moralisch beurtheilt, höher als vielleicht Mancher, der sich damit brüstete, daß er so tief noch nicht gefallen sei. Eine Schrift, die er in seinem Gefängniß aufsetzte, auch wichtig zur Beurtheilung über seine Zurechnungsfähigkeit (zu welchem Zwecke sie Feuerbach in seiner Abhandlung aufführt), spricht von seiner Reue, wenngleich sie auch von dem ihm innewohnenden Stolz nicht minder Zeugniß ablegt. Es heißt darin:

»So lange ich richtig denken konnte, habe ich für das Glück und die Ehre meiner lieben Familie gelebt. Es war mir außer Gott nichts heiliger als meine beste Mutter, meine einzige Schwester und meine vier Brüder. Mein einziges Bestreben war, meiner Mutter und meiner Schwester durch Mitwirkung meiner Brüder ein heiteres Leben und ein ruhiges Alter zu bereiten. Außer diesem Plane und meinen Berufsgeschäften fand ich an nichts sonderliche Freude, jedes andere Vergnügen war mir gleichgültig, ja lästig. Um meiner lieben Schwester von Zeit zu Zeit Geschenke zu machen, habe ich mir oft Ausgaben erlaubt. Sonst aber war ich äußerst sparsam, doch nie geizig; denn diesen Unterschied weiß ich sehr wohl. Ich habe mich nie mit Handlungs-Commis und andern dergleichen Personen abgegeben; ich suchte den Umgang solcher Männer, von denen etwas zu hören und zu lernen war, und nur in ihrem Umgange war mir wohl. Ich war von jeher nicht hochmüthig, aber stolz auf meine innere Kraft, auf mein männliches Bewußtsein. Ich kramte damit nicht aus, bei keiner Gelegenheit. Es war mir Ekel, wenn irgend Jemand in meiner Gegenwart mit seinen Vorzügen prahlte. Jetzt, da ich im Unglück bin, muß ich es leider selbst wider meine Neigung thun. – O Gott, wie unglücklich hast du mich werden lassen! Warum hast du zugeben können, daß ich mich selbst durch meine eigene Hand so schrecklich vernichtet, daß ich mit mir so viele Menschen auf immer in das Verderben gerissen habe! Zu meinem Unglück gesellt sich noch der Jammer, daß ein Theil, und zwar der größte Theil, des Publicums falsch von mir urtheilt. Für Diejenigen, die meine traurige Geschichte genau kennen, will ich hier den Plan umständlich entwickeln, den ich ein halbes Jahr lang gehegt habe und der so eisern fest in meinem Gehirn gereift ist, daß mein guter Bruder Ludwig Ernst, welcher die erste Person in diesem Plane war, sein Leben darüber verlieren mußte. Weil er sich nicht mit ganzer Seele nach meinem Willen darein ergab, – darin und in dem Wisch von Augsburg liegt mein Verbrechen und das Unglück meiner Familie und das meine. Mein Plan war dieser:« (Jetzt entwickelt er in mehren Punkten das Detail seines Handlungs-Projects, wobei er jeder Person seiner Familie einen Platz zugedacht hatte, und fährt dann fort:) »Worauf ich mich noch außerordentlich freute, war meiner Schwester Tochter, welche ich zu mir nehmen und unter meiner Aufsicht erziehen wollte. Sie heißt Louise, sie ist ein hübsches, gutes Kind von sechs Jahren. Sie war die Puppe, an der ich mich bei müßigen Stunden ergötzen wollte. O, wie unbeschreiblich schrecklich ist es, daß ich die Laufbahn, die ich als Wohlthäter begann, nun als Uebelthäter endigen muß! Wenn ich in meinem Gehirn nicht so gut gesattelt wäre, so wäre ich in den ersten Tagen meiner Gefangenschaft ein Narr geworden. Ich mußte mir Mühe geben, mich selbst wieder zu erkennen; ich zweifelte, ob ich denn wirklich noch der Ludwig von Olnhausen sei? Ich war trunken von Jammer, ich meinte zu ersticken; die Wände meines Kerkers schienen sich auf mich zu wälzen; wo ich hinsah, da sah ich Flammen. Man sollte nicht glauben, daß ein Bruder den andern ermorden könnte. Und doch hat dies einer dem andern gethan, ohne daß jener roh oder bösartig, ohne daß einer dem andern Feind gewesen wäre. Ach! nur ein einziger Zwist brachte diese That hervor, das schlimmste unter allen Uebeln, das schrecklichste unter allen Verbrechen.«

Auf der andern Seite sprach für ihn der Umstand, daß die Familie des Ermordeten ja auch seine eigene war und diese selbst für ihn aufs Inständigste bat. Hatte doch, so hat es den Anschein, auch der ermordete Bruder die letzten qualvollen Augenblicke seines Lebens nur damit verbracht, daß er den Bruder vor dem Verdachte schützen wollte, ihn ermordet zu haben. So endete der weichlich und schwächlich von ihm gescholtene Ernst Ludwig mit einer schönen Lüge, aber mit einem wahrhaften Heroismus.

Der Gerechtigkeit schien genügt, es war Niemand, der an der festgesetzten Strafe ein Interesse hatte, das allgemeine Mitleid war erwacht für den Unglücklichen, er wurde, in Freiheit gesetzt, Keinem gefährlich; endlich gehörte das Land einem andern Herrn, der die Strafgerichte des vorigen, wenn auch gerechte, unbeschadet der eigenen Autorität, aus Gnade mildern konnte. Zum Ueberfluß bot die Familie gewisse Geldvortheile, wenn man ihren Angehörigen begnadigen wolle.

Umsonst, Auf ein vom jüngern Bruder des Ermordeten wiederholtes Begnadigungsgesuch wurden die Acten zur »allerhöchsten Stelle« eingesandt. Aber die Frage: ob er der königlichen Gnade empfohlen werden könne? ward entschieden verneint. Einen Brudermörder, Brudermörder mit Absicht, mit vorbedachter Absicht, den drei Justiz-Collegien zum Tode durch das Rad verurtheilt, der die Milderung seiner Strafe nur der »durch ehrwürdige Bedenklichkeit eines zarten Gewissens gleichsam widerwillig abgedrungenen Begnadigung« verdanke, der bürgerlichen Gesellschaft wiedergeben, hieße die öffentliche Meinung zum zweiten Male beleidigen.

Ludwig Christian von Olnhausen starb nach wenigen Jahren im Zuchthause zu Lichtenau.


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