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17.

Wenige Tage früher stand Marion, des Diebstahls angeklagt, vor Gericht.

Schon durch ihr Vorleben stark gravirt, war man geneigt, das höchste Strafmaß über sie zu verhängen, trotz all der Zerknirschung, die sie in der Voruntersuchung gezeigt.

Man hatte bei der Dame, in deren Diensten sie gestanden, über ihre sonstige moralische Führung Erkundigungen eingezogen und die Gräfin Mompach hatte sie als eine elende, verlorene Person geschildert. Weitere Erhebungen hatten dargethan, daß sie die Legitimationen der Diaconissen-Anstalt gemißbraucht, um unter deren Schutz ein schmähliches Gewerbe zu treiben.

Ihr Vertheidiger, ein Philantrop, nahm die Sache ebenso ernst wegen der Consequenzen, welche die Verurteilung haben mußte. Er schilderte mit beredter Zunge, wie die Unglückliche in den traurigsten Verhältnissen, unter Armuth und Entbehrung, angesichts der übelsten Beispiele aufgewachsen; wie sie nur um ihrer Mutter zu helfen, deren dem Trunk ergebener Mann die Familie dem Hunger preisstellte, sich zu einer Veruntreuung entschlossen, die sie hundertfach bereut.

Er bestritt, was der Richter gegen ihre Moralität in die Waage legte. Sie sei Diaconissin geworden, habe diese Stelle verloren durch eine Schwäche, die man einem jungen Geschöpf ihres Standes verzeihen müsse, und wenn sie nach ihrer plötzlichen Entlassung wirklich vom Pfade der Tugend abgewichen, wem verdankte sie dies? »Wer ist es gewesen,« rief er »der dieses arme, unglückliche Kind des Volkes zu verderben gesucht hat? Ein Mann in einer der höchsten Stellungen, der dem Volke mit edlem Beispiel voran gehen sollte! Ein Greis, ein Wollüstling, der schon die abhängige Stellung des unglücklichen Mädchens im Hause seiner Schwägerin mißbrauchte, sie durch Geld zu corrumpiren suchte – durch Geld, das sie, die damals noch unverdorben, mit Entrüstung zurückwies! Soll ich seinen Namen nennen und der Welt ein neues Bild von der Depravation unserer höheren Klassen ausrollen; den Namen eines Mannes, der mit allen seinen greisen Sünden nie beim Gottesdienst fehlt und der an der Spitze wohlthätiger Frauenvereine steht? Soll ich diesen Namen nennen und mit ihm zugleich den einer hochgestellten vornehmen Dame? Vorbilder schildern, welche die Angeklagte selbst bei dieser Dame sah, deren Haus die Fama längst als den Schauplatz nächtlicher Orgien bezeichnet?

»Ich bin bereit, dieses Bild wüster, aristokratischer Sinnlichkeit hier aufzurollen, um darzuthun, wem der Arme nur allzu oft sein Versinken in Laster und Gemeinheit verdankt, wer die Schuld daran ist, daß unzählige Mädchen und Weiber aus dem Volke, welche die bitterste Noth gezwungen, der goldenen Zunge des reichen oder vornehmen Verführers zu lauschen, von ihm der Ehre beraubt, hülf- und schutzlos vor sich selbst und der Welt ohne dieses Palladium, der öffentlichen Schande, der Prostitution, dem Kranken- und dem Arbeitshaus anheim fallen, um zum Abschaum der Menschheit hinab zu sinken!

»Ich unterdrücke dieses grauenhafte Bild von der Nachtseite unserer Gesellschaft nur um den Preis, daß der Richter Milde walten lasse über diesem, von Natur guten, bedauernswerthen Mädchen, das mit dem Glück, der Ehre seines ganzen Lebens büßen soll dafür, daß es dem Reichen, dem Vornehmen, der es zu verderben gesucht, ein Haar ausgerissen.

»Ich bestreite nicht, daß dieses Mädchen sich einer Entwendung schuldig gemacht; sie selbst ist dessen geständig; aber ich frage: wer straft Den, der sie um das Heiligste bestohlen, um ihre weibliche Ehre, ihre Jungfräulichkeit? Man nannte sie hier eine Prostituirte. Niemand aber ist im Stande ihr zu beweisen, sie habe mit ihrem Leibe ein Gewerbe getrieben. Sie verdient diesen Namen ebenso wenig, wie Sie bereit sein würden, ihn der vornehmen Dame zu geben, die eine noch Unbescholtene so schamlos zur Zeugin ihrer Debauchen gemacht! Decken Sie ein Dach über die ganze Stadt, aber vergessen Sie die Paläste nicht, so haben Sie ein großes Lusthaus, in dem es einige Gerechte geben mag, die die Notwendigkeit zu solchen gemacht – und Sie wollen die Eine verdammen, weil sie ein Kind des Volkes ist?

»Ich bin nicht berufen, unsere Gesetze zu ändern, aber sie sind von Männern gemacht, die sich in den Rechten den Löwen-Antheil zugeschnitten. Der Verführer ist überall; ich behaupte, er ist auch unter uns! Für ihn giebt es nur eine Strafe, das Vergehen gegen das Eigenthum, in Sachen des Fleisches geht er straffrei. Aber ich frage: ist Ehre kein Eigenthum? Ist es kein Vergehen, ein unglückliches Geschöpf mit allen Mitteln der Ueberredung, des Geldes, die Noth, den Hunger, das Elend desselben mißbrauchend, für immer unglücklich, ja, wie dies Beispiel zeigt, es selbst vor dem Gesetz ehrlos zu machen? Sie strafen den Stehler in todten Sachen, warum schützen Sie ihn in dem ewig Lebendigen, in dem Diebstahl an Unschuld, Ehre und Lebenswohl? Warum? Weil wir Männer selbst die Diebe, wenigstens in allen fleischlichen Vergehen die Complicen sind!

»Stellen Sie sich die Lage der Angeklagten vor: Sie ist heute erst zwanzig Jahr alt. Sie hat, um ihrer Mutter Brot zu kaufen, sich an fremdem Eigenthum vergriffen, hat dasselbe verpfändet, um es wieder einzulösen, sobald sie die Mittel dazu haben werde. Wer sagt Ihnen, ob sie nicht in Verzweiflung endlich ihre Unschuld hingegeben, um sich von der Schuld einer Diebin los zu kaufen. Und unterließ sie dies, sie hatte schon, als sie dies Halsband nahm, nicht mehr den vollen Rechtsbegriff der Eigenthümerin gegenüber, denn sie hatte die Vorstellung, daß ihre Herrschaft mehr von ihr begehrt und erreicht, als sie ihr durch bedungene Dienstleistung schuldig. Sie war hiedurch zu dieser in ein vertrautes, ich möchte sagen, familiäres Verhältniß getreten. Ihr Gefühl sagte ihr: man begehrt von mir Unrechtes und ich muß mich fügen um des Dienstes willen, ich habe also auch ein wenig mehr Anspruch als unser kontraktliches Verhältniß mir bestimmte, und das verleitete sie zu einer allerdings unberechtigten Compensation.

»Die Angeklagte betheuert, sie habe trotzdem das Halsband einlösen wollen, als sie als Diakonissin aus dem Hospital entlassen worden und in bessere Verhältnisse kam, und nichts berechtigt zur Annahme des Gegentheils. Aber erwägen Sie diese Verhältnisse! Derselbe Greis, dessen Pflegerin sie schon Abends im Hause ihrer Herrin hatte sein müssen, war Ihretwegen täglich im Hospital erschienen; er eilte ihr nach, als sie entlassen war; er fand sie in den traurigsten Umständen. Er gab ihr Geld, er schenkte ihr Geschmeide – hören Sie: Geschmeide, das sie nothwendig vergessen machte, daß sie sich jenes einst in seinem Hause angeeignet; er gab ihr alles, was sie begehrte, da er ihr Eins nicht geben konnte, was nur die Jugend zu geben vermag. Er log ihr einen Reichthum, den er gar nicht besaß; konnte sie ahnen, daß ihn seine Lüge so schnell auf das Stroh betten werde; konnte sie wissen, daß andere weitergehende Versprechungen, die er, ein Greis, der Retter aus der Noth, ihr machte, nur Lügen waren, die sie plötzlich wieder vor das Nichts stellten? Wer will ihr ein Verbrechen daraus machen, daß sie darnach die Hülfe eines anderen damals reichen Mannes annahm, der sie als Kind gekannt, von dem sie unmöglich wissen konnte, daß auch er jetzt in den nächsten Tagen wegen eines viel schlimmeren Vergehens vor den Richter gestellt werde? Ist das Prostitution, wie nennen Sie das, was die Angeklagte bei ihrer aristokratischen Herrin mit ansehen mußte, und darf, was der vornehmen Dame, der öffentlichen Meinung zum Hohn, gestattet ist, Sie berechtigen, den Stein auf die zu werfen, die sie corrumpirt hat?

»Unsere Sittenbehörde hat eine diskretionäre Gewalt, die sie berechtigt, sich jeder Person zu bemächtigen, welche sich an die äußerste Grenze ihrer Domäne, ich möchte sagen: ihrer Jagdgründe wagt; kein Gesetz-Paragraph kann ihr in den Arm fallen, wenn sie denselben nach ihr ausstreckt; hüten Sie sich, eine Unglückliche in diese Legionen der Schande hinein zu stoßen, die sich selbst schon in erschreckendem Maße rekrutiren. Mag das Gesetz ihnen gebieten; Du darfst hier nicht sein, Dich dort nicht zeigen, sie sind überall zum Verderben unserer Jugend, der männlichen, die schon im Knabenalter ihnen auf der Straße in die Arme rennt, der weiblichen, der Tochter des kleinen Bürgers und Handwerkers, die mit stillem Neide sieht, wie diese Privilegirten zum Theil schöne Wohnungen bezahlen, in kostbaren Kleidern umher gehen und sich im Champagner baden, während sie bei schwerer Arbeit darbt und verzichtend auf die heiligen Narben der Nadel an ihren Händen schaut. Sie, die noch unberührte Tochter des kleinen Mannes, kennt nicht die düstere, unheimliche Schattenseite dieses schmählichen Gewerbes; sie weiß nicht, diese darbende und mit heimlich pochendem Herzen verlangende Unschuld, wohin es führt; sie sieht sie nicht sinken tiefer und tiefer, und dann verkommen, denn eine andere, jüngere tritt immer wieder an den Platz, in die oft schönen, kostspieligen Räume, die ihre Vorgängerin verlassen, wenn sie altert oder krank im Siechenhause liegt. Sie sieht nicht, diese neidende Unschuld, die nächtlichen Razzien der Polizei, wenn diese die Piratinnen der Straße aus den düstersten Gassen zusammen treibt wie eine Heerde räudigen Gethiers, um sie in den Polizei-Gewahrsam und von da in die Kranken- oder Arbeitshäuser zu schleppen; sie sieht nur die verführerische Lichtseite eines Nichtsthuns, das sich auf weichen Kissen wälzt so lange die Haut noch frisch, das Gesicht noch verlockend! – Sie sieht nicht das berechtigende Brandmal des Enrolements, die Legitimation, die ja nicht an der Stirn getragen wird und also für die Noth keine Schande mehr, wohl aber bereits als ein schützendes Privilegium erworben wird.

»Ja, erworben sage ich, und zwar erworben wird von weiblichen Individuen, die nicht die Noth, sondern das Bedürfniß nach Luxus verleitet, sich unbehelligt eine Einnahmsquelle zu öffnen, wenn ihnen ein Deckmantel entrissen wird, unter dem sie ihre Unsittlichkeit geborgen.

»Es ist eine Thatsache, daß junge Frauen mit Wissen und Wollen ihrer Männer im Besitz dieser Legitimation unangefochten dem schnödesten Erwerb nachgehen; es ist eine schmachvolle Thatsache unserer jüngsten Tage, daß selbst Töchter leidlich gut situirter Eltern heimlich ihre Absteige-Quartiere miethen, um ihr Bedürfniß nach Toilette zu bestreiten; es ist endlich eine Thatsache, daß eine Baronin, – man kennt ihren Namen – als sie durch Unvorsichtigkeit mit einem Schutzmann in Conflict gerieth, diesem schamlos diese Legitimation präsentirte! Es ist ein öffentliches Geheimniß, von dem ich hier spreche.

»Lassen Sie zehn Jahre in's Land gehen, so werden die Legionen dieser so Privilegirten unsere großen Städte überschwemmen, unsere männliche Jugend geistig und körperlich zu Krüppeln machen, denn unsere Staats-Moralisten stehen rathlos vor der Frage: wohin mit der Sündfluth des Lasters, die sich nicht zertheilen läßt, die einzudämmen sogar ein Paragraph unserer Gesetze verbietet! Gießen Sie nicht Wasser in's Meer und retten Sie durch Nachsicht und Milde, was zu retten ist! ... Ich habe gesprochen und bitte um Annahme mildernder Umstände für die eingestandene Schuld der Angeklagten.«

Marion ward zum mildesten Strafmaß verurtheilt und weinend abgeführt.

* * *

In derselben Woche, an demselben Tage, an welchem Stella ihr Haus verließ, saß auch Lenning, ihr Vater, auf der Bank der Angeklagten vor dem Schwurgericht Der Verfasser bittet hinsichts des Forum dieser Verhandlung um Nachsicht für einen absichtlichen Verstoß gegen die Gerichts-Organisation. bleich und zitternd, mit niedergeschlagenen Augen.

Er hörte nur das dumpfe Geräusch der Zuschauer auf der Tribüne, die gekommen waren, den vor kurzem so reichen Mann als armen Sünder zu sehen.

Er ahnte nur die Gegenwart seines Anklägers, des alten Pfeiffer, und der Zeugin Mrs. Blount, seiner Todfeindin, der ein Zufall die Hand hatte reichen müssen, um ihn so weit zu bringen.

Der Leser soll nicht ermüdet werden durch umständliche Schilderung der Verhandlung.

Lenning hörte mit wirrem Sausen und Brausen in den Ohren die Anklage verlesen; er hörte alles Uebrige nur wie eine Brandung, bald laut, bald leise und kaum vernehmbar an sein Ohr schlagen. Er unterschied die einzelnen Stimmen des Staatsanwalts, des Präsidenten, namentlich den ihm wie Messerstiche in's Herz dringenden amerikanischen Accent bei Mrs. Blounts Aussage. Ein Stöhnen aber entrang sich seiner Brust als Dr. Ballmann begann, den Geschworenen mit seiner ganzen Beredtsamkeit die Elendigkeit des Angeklagten zu schildern.

Ballmann hatte die Absicht, ihn an's Messer zu liefern. Er schilderte ihn wie einen schon in seiner Jugend verdorbenen Menschen, der durch Libertinage und Verschwendung zum Ruin seiner vermögenden Eltern beigetragen, dem es gelungen, eins der schönsten, liebenswürdigsten Weiber heim zu führen, das er danach verwahrlost, das er ohne die Mittel zur dürftigsten Existenz gelassen, und – hier kam der Redner an den heiklichsten Punkt – durch rohste Behandlung gezwungen habe, selbst für ihre Erhaltung zu sorgen, während er sich den ärgsten Ausschweifungen überließ.

Die Zeugin Mrs. Blount, einst eine vermögende Dame der besten Gesellschaft, die Mutter seiner Gattin, habe, nachdem sie Alles geopfert, mit Thränen in den Augen ihr armes Kind verlassen, da der Angeklagte auch sie gemißhandelt, und jenseits des Oceans ein Obdach bei Verwandten suchen müssen. Nicht mit Worten seien die Schilderungen wiederzugeben, welche sie von der Rohheit des Angeklagten gemacht.

Mrs. Blount brach bei dieser Stelle in lautes Schluchzen aus. Ballmann zeigte auf sie, dem Gerichtshof und den Geschworenen mit Schonung andeutend, wohin dieses unglückliche Weib durch ihren Schwiegersohn gebracht worden.

»Es mag sein,« gab Ballmann, in seiner Rede fortfahrend, zu, »daß die spätere Lebensweise der Gattin des Angeklagten nicht von jedem Tadel frei gewesen; aber wessen Schuld war dies? Nur die des pflichtvergessenen Gatten, der nicht nur, wie Mrs. Blount zu beschwören bereit, seinen Gehalt als damaliger Hofstaatssecretär zu seiner eigenen Debauche verschwendete und seiner Gattin jede Unterstützung verweigerte, sondern die erkennbare Absicht hatte, eine tugendhafte junge Frau zur Verzweiflung und durch diese zur Untreue zu treiben, um darauf später in einer Scheidungsklage die schnödesten Ansprüche zu begründen.

»Ich berufe mich in all' dem auf die in den Händen des Staatsanwalts befindlichen Akten dieses Scheidungsprozesses, in welchem die unglückliche Frau ihr unzweifelhaftes Recht gegen einen Mann erfocht, der nicht gezaudert, um der Mittel für seine Ausschweifungen willen selbst zum Diebe zu werden, einen alten ehrwürdigen Amtscollegen in den Verdacht der Unterschlagung, um sein Amt und in das tiefste Elend zu bringen.«

Nichts, rief er, kennzeichne mehr die Verworfenheit des Angeklagten, als der Umstand, daß, als er durch seine Betheiligung an Kriegslieferungen und durch die Protection einer vornehmen Dame zu großem Vermögen gelangt, nicht einmal sein Gewissen erwachte, daß ihn dieses nicht einmal gemahnte, den durch ihn in's tiefste Elend gestürzten Kollegen und sein beklagenswerthes armes Kind aufzusuchen und diesen, der krank und hülflos in den Hospitälern lag, während das Mädchen fern unter fremden Leuten um sein Dasein, ja um seine Ehre kämpfte – um, sage ich, diese Beiden durch ihn der Armuth, der Schande Ueberlieferten aus ihrer Noth zu ziehen.

»Gottes eigene Hand mußte ihn endlich seinem Richter überliefern, mußte seine Opfer rächen, sein unglückliches Weib, das in weiter Ferne ein Asyl suchte, und diese beklagenswerthe Frau – er deutete auf Mrs. Blount – die er um ihr Vermögen gebracht, die vergeblich nach ihrem in der Welt umherirrenden Kinde sucht, und endlich seinen armen Kollegen und dessen Kind, an denen er zum Dieb, zum Mörder ihrer Ehre, ihres Lebens geworden. Hemmen Sie Gottes Gerechtigkeit nicht, denn Gott selbst sitzt hier in Ihren Herzen zu Gericht!«

Ballmann's Rede hatte den tiefsten Eindruck gemacht. Ein beifälliges Gemurmel bekundete denselben. Eine helle Stimme auf der Tribüne, die schon während der ganzen Verhandlung mehrmals störende Laute von sich gegeben, brach in lauten Beifall aus.

Die Vernehmung eines alten, schon pensionirten Amtsdieners fiel gegen den Angeklagten schwer in die Wage; er bestätigte, gesehen zu haben, daß Lenning zu jener Stunde an dem offenen Kassenschrank vorübergegangen und sich in der unmittelbaren Nähe desselben zu schaffen gemacht.

* * *


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