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Johann Jacob. Entschuldige uns, mein armer Robert. Du hast deine Arbeit, deine Mühe darauf verwendet. Ich sehe ein, daß wir Unrecht gethan haben, dein Werk zu vernichten; indeß wollen wir dir andere Kerne aus Malta kommen lassen, und kein Stück Land wieder bearbeiten, bevor wir erfahren haben, ob nicht schon vor uns irgend ein Anderer Hand daran gelegt hat.

Robert. Nun, meine Herren, dann werden Sie sich für immer der Ruhe hingeben können, denn unbebautes Land gibt es nirgends mehr. Ich bearbeite das, was mein Vater urbar gemacht hat; Jeder handelt seinerseits eben so, und alle Ländereien, die Sie sehen, befinden sich längst in festem Besitz.

Emil. Gehen Ihnen denn oft, Herr Robert, Melonenkerne auf solche Weise verloren?

Robert. Bitte um Verzeihung, junger Herr; es gerathen nicht oft solche Herrchen darüber, die so unbesonnen sind wie Sie. Niemand vergreift sich an dem Garten seines Nachbars; Jedermann nimmt auf die Arbeit Anderer Rücksicht, damit seine eigene verschont bleibe.

Emil. Aber ich habe keinen Garten!

Robert. Was geht mich das an? Wenn Sie in dem meinigen Schaden anrichten, so werde ich Ihnen nicht mehr erlauben, in demselben spazieren zu gehen, denn, sehen Sie, ich will den Lohn meiner Mühe nicht verlieren.

Johann Jacob. Könnten wir mit dem guten Robert nicht einen Vergleich abschließen? Vielleicht überließe er uns, meinem kleinen Freunde und mir, einen Winkel seines Gartens unter der Bedingung zur Bearbeitung, daß er die Hälfte des Ertrages erhält.

Robert. Darauf gehe ich ohne Bedingung ein. Seien Sie dessen aber eingedenk, daß ich Ihnen ihre Bohnen umwühlen werde, sobald Sie noch einmal Hand an meine Melonen legen.

Aus dieser Probe hinsichtlich der Art und Weise, den Kindern die ersten Begriffe beizubringen, sieht man, wie der Begriff des Eigenthums naturgemäß auf das Recht des zuerst durch seine Arbeit davon Besitz Ergreifenden zurückführt. Das ist klar, bestimmt, einfach und stets dem kindlichen Fassungsvermögen entsprechend. Von hier bis zu dem Eigenthumsrechte und dem Austausche desselben ist dann nur noch ein Schritt, über welchen man nicht hinausgehen darf.

Man wird ferner begreifen, daß eine Erklärung, die ich hier auf zwei Druckseiten zusammenfasse, bei der praktischen Ausführung vielleicht ein ganzes Jahr verlangt, denn bei der stetigen Entwickelung sittlicher Ideen kann man nicht langsam genug fortschreiten, damit man bei jedem neuen Schritte auch immer festeren Grund und Boden unter sich fühlt. Ihr jungen Lehrer, schenket, ich bitte euch darum, diesem Beispiele eure Aufmerksamkeit, und seid dessen eingedenk, daß jedweder Unterricht mehr in Handlungen als in Reden bestehen muß, denn die Kinder vergessen gar leicht, was sie selbst gesagt haben und was man ihnen gesagt hat, aber nicht, was sie gethan haben und was man ihnen gethan hat.

Aehnliche Belehrungen müssen, wie ich schon auseinandergesetzt habe, früher oder später ertheilt werden, je nachdem die ruhige oder stürmische Natur des Zöglings Beschleunigung oder Verzögerung erforderlich macht. Ihr Nutzen ist einleuchtend. Um aber bei so schwierigen Sachen nichts Wichtiges zu verabsäumen, will ich noch ein Beispiel hinzufügen.

Euer eigensinniges Kind verdirbt Alles, was es berührt. Werdet darüber nicht böse, sondern entfernet nur Alles aus seiner Umgebung, was es verderben könnte. Zerbricht es die Geräthe, deren es sich stets bedient, so beeilt euch nicht, ihm andere anzuschaffen; laßt es die nachtheiligen Folgen des Entbehrens fühlen. Zerbricht es die Fenster seines Zimmers, so laßt es Tag und Nacht ruhig vom Winde umwehen, ohne danach zu fragen, daß es sich dadurch vielleicht den Schnupfen zuzieht, denn es ist besser, daß es den Schnupfen bekommt, als daß es ein Narr bleibe. Beklaget euch nie über die Unbequemlichkeiten, die es euch verursacht, sorget aber dafür, daß es dieselben zuerst empfinde. Endlich laßt, ohne das geringste Wort darüber zu äußern, die Scheiben wieder einsetzen. Zerschlägt es sie jedoch abermals, dann ändert sofort die Methode. Saget ihm ganz trocken, aber ohne jegliche zornige Aufregung: »Die Fenster gehören mir, auf meine Kosten sind sie eingesetzt worden; ich werde sie vor künftiger Beschädigung schützen.« Sperret es hierauf in eine dunkle, fensterlose Kammer ein. Bei diesem gänzlich neuen Verfahren beginnt es zu schreien und zu lärmen. Niemand achtet darauf. Bald wird es dessen überdrüssig und schlägt einen andren Ton an: es klagt und seufzt. Ein Diener erscheint, der Trotzkopf bittet, ihn zu befreien. Jener erwidert, ohne irgend einen anderen Grund vorzuschützen: »Ich habe auch Fenster zu schützen!« und geht seiner Wege. Endlich, nachdem das Kind einige Stunden darin zugebracht hat, lange genug also, um sich zu langweilen und es nie aus der Erinnerung zu verlieren, bringt es Jemand auf den Gedanken, euch einen Vergleich anzubieten, laut welchem ihr es wieder in Freiheit setzet und es hinfort keine Scheiben mehr zerbrechen darf. Es wird nichts Besseres verlangen und die Bitte an euch richten lassen, zu ihm zu kommen. Ihr kommt. Es wird euch nun seinen Vorschlag machen, und ihr nehmt ihn augenblicklich an, indem ihr zu ihm sagt: »Das ist ein glücklicher Gedanke von dir, wir werden alle Beide dabei gewinnen. Weshalb bist du nicht früher auf diesen glücklichen Einfall gerathen!« Und darauf werdet ihr es, ohne von ihm eine neue Betheuerung und Bekräftigung seines Versprechens zu verlangen, voller Freude umarmen und es sofort auf sein Zimmer zurückführen. Vor Allem aber müßt ihr diesen Vertrag für eben so heilig und unverletzlich ansehen, als wäre er durch einen Eid bekräftigt. Welch' eine Idee von der Verbindlichkeit übernommener Verpflichtungen und des Vortheils derselben muß sich nicht das Kind nach einem solchen Vorgange bilden! Ich müßte mich sehr täuschen, wenn es auf der Erde auch nur ein einziges, noch nicht völlig verdorbenes Kind gäbe, welches nach Anwendung dieser Methode sich je wieder beikommen ließe, absichtlich eine Scheibe zu zerbrechen. Lasset die Verkettung und den Zusammenhang alles dessen nicht außer Acht! Der kleine Uebelthäter dachte, als er ein Loch grub, um seine Bohne zu pflanzen, wol schwerlich daran, daß er sich damit zugleich das Fundament zu einem Gefängnisse ausgrübe, in welches ihn seine dabei erlangte Erkenntniß bald einschließen sollte. Sollte übrigens die Pflicht, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, in der Seele des Kindes auch nicht durch das Gewicht des dadurch erzielten Nutzens befestigt sein, so würde doch bald das innere Gefühl, das nun zu erwachen beginnt, sie ihm als ein Gesetz des Gewissens, als eine angeborene Grundwahrheit auferlegen, die zu ihrer Entwickelung nur die Kenntnisse erwartet, an welche die Anwendung desselben geknüpft ist. Dieser ursprüngliche Zug ist in unsere Herzen nicht durch Menschenhand gezeichnet, sondern durch den Vater aller Gerechtigkeit eingegraben. Hebet das ursprüngliche Gesetz der Verträge und die Verbindlichkeit auf, welche es auferlegt, und Alles in der menschlichen Gesellschaft ist dann illusorisch und eitel. Wer sein Versprechen nur um seines Vortheils willen hält, ist nicht viel mehr gebunden, als wenn er gar nichts versprochen hätte; oder höchstens wird es sich mit der Möglichkeit, es zu verletzen, eben so verhalten wie mit dem Vorgeben einiger Points Seitens der guten Spieler, welche nur darum zögern, ihre Ueberlegenheit an den Tag zu legen, um den richtigen Moment abzuwarten, wo sie daraus einen größeren Vortheil erzielen können. Dieser Grundsatz ist von der äußersten Wichtigkeit und verdient gründlich untersucht zu werden; denn gerade hier beginnt der Mensch sich mit sich selbst in Widerspruch zu setzen.

Damit sind wir denn nun in der moralischen Welt angekommen, damit ist auch dem Laster die Thür geöffnet. Mit den Verträgen und Pflichten entstehen gleichzeitig Betrug und Lüge. Sobald man thun kann, was man nicht thun darf, sucht man zu verbergen, was man nicht hätte thun sollen. Sobald uns ein Interesse ein Versprechen entlockt, kann uns ein größeres Interesse dazu bewegen, das Versprechen zu brechen. Nun handelt es sich nur noch darum, es straflos zu thun; das Mittel, welches sich dazu darbietet, ist sehr natürlich: man begeht sein Vergehen im Geheimen und lügt. Dadurch, daß wir das Laster nicht zu verhüten vermochten, sind wir nun schon in die Lage gerathen, es bestrafen zu müssen. Das sind die Leiden des menschlichen Lebens, welche gleichzeitig mit den Irrthümern beginnen.

Ich habe schon zur Genüge darauf hingewiesen, daß man über die Kinder keine Strafe als solche verhängen soll, sondern daß dieselbe sie stets als eine Folge ihrer bösen Handlungen ereilen müsse. Ihr dürft deshalb auch nicht gegen die Lüge declamiren, dürft auch nicht lediglich aus dem Grunde die Strafe eintreten lassen, weil eine Lüge ausgesprochen ist; aber ihr müßt es so einrichten, daß alle schlimmen Folgen der Lüge, wie z. B. die, daß man dem Lügner nicht glaubt, selbst wenn er die Wahrheit spricht, daß man ihn einer schlechten That zeiht, trotzdem er sie nicht gethan hat und sich dagegen vertheidigt, über sie hereinbrechen, sobald sie gelogen haben. Indeß bleibt uns noch zu erörtern übrig, was in Bezug auf die Kinder lügen heißt.

Es gibt zwei Arten von Lügen: eine, welche Thatsachen betrifft und damit in die Vergangenheit zurückweist, und eine andere, bei welcher es sich um Versprechungen für die Zukunft handelt. Die erstere findet Statt, wenn man läugnet, das gethan zu haben, was man doch wirklich gethan hat, oder wenn man behauptet, das gethan zu haben, was man eben nicht gethan hat, überhaupt also, wenn man in Betreff bestimmter Thatsachen wissentlich die Unwahrheit sagt. Die letztere dagegen findet Statt, wenn man ein Versprechen abgibt, welches man nicht zu halten beabsichtigt, überhaupt, wenn man eine andere Gesinnung zur Schau trägt, als man wirklich hegt. Beide Arten von Lügen können sich bisweilen in einer und derselben vereinigen Wenn z. B. der einer schlechten That mit Recht Beschuldigte sich damit vertheidigt, daß er sich für einen rechtschaffenen Mann ausgibt. Er lügt sodann sowol in Betreff der Thatsache als auch in Betreff der nun für die Zukunft übernommenen Verpflichtung., indeß behandele ich sie hier nur in Bezug auf ihre Unterschiede.

Wer das Bedürfniß fremder Hilfe fühlt und unaufhörlich die Beweise des Wohlwollens seiner Umgebung erfährt, hat kein Interesse dieselbe zu täuschen, im Gegentheile hat er ein sehr fühlbares Interesse, daß sie die Dinge sieht, wie sie sind, aus Besorgniß, sie könne sich zu seinem Nachtheile täuschen. Es ist demnach klar, daß die Lüge in Bezug auf Thatsachen den Kindern nichts Natürliches ist; sondern das Gesetz des Gehorsams ruft bei ihnen die Notwendigkeit zu lügen hervor. Weil nämlich der Gehorsam etwas Lästiges ist, so sucht man im Geheimen die Fesseln desselben so viel wie möglich abzustreifen. Das nahe liegende Interesse, der Strafe oder einem Verweise zu entgehen, erhält die Oberhand über das entferntere, die Wahrheit zu sagen. Weshalb sollte euch euer Kind bei einer natürlichen und freien Erziehung belügen? Was hat es euch wol zu verbergen? Ihr macht ihm ja keine Vorwürfe, bestraft es nicht, verlangt nichts von ihm. Weshalb sollte es euch nicht Alles, was es gethan hat, mit derselben Offenherzigkeit wie seinem kleinen Spielkameraden sagen können? Bei diesem Geständnisse kann es auf der einen Seite keine größere Gefahr laufen als auf der anderen.

Die Lüge bei Versprechungen ist noch weniger natürlich, weil die Versprechungen etwas zu thun oder etwas zu unterlassen conventionelle Acte sind, welche vom Naturzustande entfernen und die Freiheit schmälern. Ja noch mehr, alle von Kindern eingegangenen Verbindlichkeiten sind an und für sich null und nichtig, da ihr beschränkter Blick nicht über die Gegenwart hinausreicht, und sie folglich bei der Uebernahme von Verpflichtungen gar nicht wissen, was sie thun. Man kann deshalb nicht füglich den Ausdruck Lüge anwenden, wenn ein Kind sich verpflichtet; denn da es nur darauf sinnt, sich für den Augenblick aus der Verlegenheit zu ziehen, so gilt in seinen Augen jedes Mittel, welches keine augenblickliche Wirkung hervorruft, gleich viel. Indem es ein Versprechen für die Zukunft ablegt, verspricht es im Grunde genommen nichts: seine noch schlummernde Einbildungskraft vermag noch nicht zu fassen, daß es mit seinem Wesen zwei verschiedenen Zeiten angehört. Wenn es der Ruthe entgehen oder eine Zuckerdüte dadurch erlangen könnte, daß es das Versprechen ablegte, sich morgen aus dem Fenster zu stürzen, so würde es keinen Augenblick Bedenken tragen, es zu leisten. Aus diesem Gründe nehmen auch die Gesetze auf die Verbindlichkeiten der Kinder keine Rücksicht, und wenn strengere Väter und Lehrer dieselben dennoch verlangen, so darf sich dies doch nur auf solche Dinge erstrecken, die das Kind auch ohne abgelegtes Versprechen thun müßte.

Da demnach das Kind nicht weiß, was es thut, wenn es eine Verbindlichkeit übernimmt, so kann es auch bei Ablegung eines Versprechens nicht lügen. Etwas Anderes ist es, wenn es sein Versprechen nicht hält, was auch eine Art rückwirkender Lüge ist, denn es erinnert sich seines gegebenen Versprechens sehr wohl. Allein die Wichtigkeit, es zu halten, leuchtet ihm nicht ein. Außer Stande in der Zukunft zu lesen, kann es die Folgen seiner Handlungsweise nicht vorhersehen. Hält es seine Versprechungen nicht, so thut es nichts gegen die Einsicht seines Alters.

Hieraus folgt, daß die Lügen der Kinder allein der Erziehung der Lehrer zuzuschreiben sind, und daß die Anleitung, die man ihnen gibt, nur die Wahrheit zu sagen, eigentlich eine Anleitung zur Lüge ist. Bei dem Eifer, den man entwickelt, sie zu bevormunden, zu leiten, zu unterrichten, findet man nie Mittel genug, um zum Ziele zu gelangen. Man will ihren Geist durch unbegründete Regeln und unvernünftige Vorschriften immer mehr beherrschen, und hält es für besser, daß sie ihre Aufgaben lernen und lügen, als daß sie unwissend und wahr bleiben.

Was uns dagegen betrifft, so unterrichten wir unsere Zöglinge nur auf praktischem Wege und wollen sie lieber zu guten als zu gelehrten Menschen erziehen, wir verlangen nicht ausdrücklich von ihnen Wahrheit, weil wir Besorgniß hegen, sie möchten dieselbe zu umgehen suchen, und nehmen ihnen kein Versprechen ab, das sie sich versucht fühlen könnten nicht zu halten. Wenn in meiner Abwesenheit irgend etwas Unrechtes vorgefallen ist, dessen Thäter ich noch nicht kenne, so werde ich wol auf meiner Hut sein, Emil zu beschuldigen, oder zu ihm zu sagen: »Bist du es gewesen?« Nichts ist unbesonnener als eine solche Frage, besonders wenn das Kind wirklich schuldig ist. Wenn es alsdann glaubt, ihr wüßtet schon, was es gethan hat, wird es dieselbe nur für eine ihm gestellte Falle halten, und diese Ansicht wird nicht verfehlen, es mit Bitterkeit gegen euch zu erfüllen. Glaubt es dies jedoch nicht, wird es sich sagen: Weshalb soll ich meinen Fehler entdecken? Und mithin liegt die erste Anreizung zur Lüge in eurer unvorsichtig gestellten Frage.«

Denn was würde ich damit Anderes thun, als daß ich selbst ihn geradezu zum Läugnen aufforderte? Zwingt mich etwa sein eigensinniger Charakter, mit ihm irgend eine Uebereinkunft abzuschließen, so werde ich meine Maßregeln dergestalt treffen, daß der Vorschlag dazu stets von ihm, nie von mir ausgeht, damit er, sobald er sich einmal zu etwas verpflichtet hat, nun auch stets ein nahe liegendes und fühlbares Interesse habe, seine übernommene Verbindlichkeit zu erfüllen, und damit ferner, wenn er es je verabsäumt, diese Lüge ihm solche Uebel zuzieht, die er aus dem natürlichen Laufe der Dinge selbst hervorgehen sieht und nicht als einen Racheact seines Lehrers betrachten kann. Aber weit davon entfernt, zu so grausamen Mitteln meine Zuflucht zu nehmen, halte ich es fast für eine unumstößliche Gewißheit, daß Emil erst spät lernen wird, was lügen heißt, und daß er nach dieser gewonnenen Einsicht sehr überrascht sein und nicht begreifen wird, wozu das Lügen frommt. Es ist völlig einleuchtend, . daß ich, je unabhängiger ich ihn, sei es nun von dem Willen, sei es von den Urtheilen Anderer mache, desto mehr auch das Interesse am Lügen in ihm ertödte.

Wenn man sich mit dem Unterrichte nicht übereilt, so übereilt man sich auch nicht Anforderungen zu stellen, sondern wartet seine Zeit ab, um nichts Unbilliges zu verlangen. Alsdann geht die Entwickelung des Kindes vor sich, ohne daß es verdorben wird. Wenn aber ein ungeschickter Lehrer, der es nicht zu behandeln versteht, ihm jeden Augenblick bald dieses, bald jenes Versprechen abnimmt, ohne Unterschied, ohne Wahl, ohne Maß, so wird das Kind, gelangweilt und mit solchen Versprechungen förmlich überladen, dieselben vernachlässigen, vergessen, ja sie endlich sogar verabscheuen, und da es sie nun als leere Formeln betrachtet, sein Spiel damit treiben, sie zu geben und zu brechen. Wollt ihr, daß es treu und ehrlich sein Wort halte, nun, so seid vorsichtig im Fordern von Versprechungen.

Die Einzelheiten, die ich hier in Bezug auf die Lüge weitläufig erörtert habe, können in vieler Beziehung auch auf alle übrige Pflichten Anwendung finden, welche man den Kindern in einer Form vorschreibt, daß sie ihnen nicht nur verhaßt, sondern auch unausführbar werden. Unter dem Scheine ihnen die Tugend zu predigen, flößt man ihnen Liebe zu allen Lastern ein. Man impft sie ihnen ein, während man sie vor denselben warnt. Um sie fromm zu machen, müssen sie sich in der Kirche langweilen. Dadurch, daß man sie unaufhörlich Gebete hermurmeln läßt, zwingt man sie, sich nach dem Glücke zu sehnen, nicht mehr zu Gott beten zu brauchen. Um ihnen Mildthätigkeit einzuflößen, läßt man sie Almosen geben, als ob man verschmähe, sie selbst zu geben. Nein, nicht das Kind muß sie geben, sondern der Lehrer! Wie lieb er seinen Zögling auch immer haben möge, diese Ehre muß er ihm doch streitig machen. Er muß ihm begreiflich machen, daß man in seinem Alter derselben noch nicht würdig sei. Almosengeben gebührt dem Manne, der den Werth seiner Gabe und das Bedürfniß seines Nächsten kennt. Da das Kind weder das Eine noch das Andere zu ermessen versteht, kann es beim Geben auch kein Verdienst für sich in Anspruch nehmen; es gibt ohne Mildthätigkeit, ohne Wohlthätigkeitssinn; es schämt sich fast zu geben, wenn es, auf sein und euer Beispiel gestützt, zu dem Wahne kommt, daß es sich nur für Kinder zieme Almosen zu spenden, aber nicht für Erwachsene.

Erwäget auch, daß man durch das Kind immer nur solche Dinge verschenken läßt, deren Werth es nicht kennt, Stückchen Metall, die es nur zu diesem Zwecke in seiner Tasche trägt. Ein Kind würde lieber hundert Goldstücke als einen Kuchen fortgeben. Fordert aber einmal einen solchen freigebigen Almosenvertheiler auf, Dinge wegzuschenken, die ihm lieb sind, Spielzeug, Bonbons, sein Vesperbrod, und wir werden bald zu sehen bekommen, ob es euch in der That geglückt ist, das Kind freigebig zu machen.

Man bedient sich in diesem Punkte auch wol noch eines anderen Auskunftsmittels; man erstattet nämlich dem Kinde das, was es fortgegeben hat, schleunigst wieder. Auf diese Weise gewöhnt es sich freilich daran, wenigstens das zu verschenken, wovon es weiß, daß es dasselbe wieder erhalten wird. Ich habe bei Kindern kaum je eine andere als eine von diesen beiden Arten von Freigebigkeit gefunden, das nämlich fortzuschenken, was für sie keinen Werth hat, oder das, wovon sie sicher sind, es wieder zu erhalten. Sorget dafür, sagt Locke, sie durch die Erfahrung davon zu überzeugen, daß der Freigebigste stets den größten Lohn davonträgt. Das heißt denn doch nichts Anderes, als das Kind nur scheinbar freigebig, in Wahrheit aber geizig machen. Er fügt hinzu, daß den Kindern dadurch die Freigebigkeit zur zweiten Natur werden würde. Unstreitig, aber nur jene wucherische Freigebigkeit, die ein Ei hingibt, um ein Rind dafür zu erhalten. Gilt es jedoch einmal im Ernste zu geben, dann fahre hin, Gewohnheit! Sobald man aufhören wird, ihnen für das Verschenkte Ersatz zu leisten, werden sie auch aufhören zu spenden. Darauf muß man sein Augenmerk richten, daß die Freigebigkeit eher der Gewohnheit der Seele als der der Hände entspringe. Aehnlich wie mit dieser Tugend verhält es sich mit allen übrigen, welche man die Kinder lehrt. Gerade dadurch, daß man ihnen diese ächten Tugenden nur fortwährend predigt, verbittert man ihnen ihre jungen Jahre. Ist das nicht eine weise Erziehung?

Lehrer, unterlasset dergleichen Firlefanzereien! Seid tugendhaft und gut, damit euer Beispiel sich dem Gedächtnisse eurer Zöglinge einpräge, bis es in ihre Herzen dringen kann. Anstatt mich zu beeilen, von dem meinigen Werke der Mildthätigkeit zu verlangen, halte ich es für geeigneter, selbst solche in seiner Gegenwart zu thun und ihm sogar die Mittel zu entziehen, nur darin nachzueifern, damit er darin eine Ehre erkenne, die seinem Alter noch nicht gebührt, denn es ist von Wichtigkeit, daß er sich nicht daran gewöhne, die Menschenpflichten nur als Kinderpflichten aufzufassen. Sieht mich mein Zögling Arme unterstützen und befragt mich darüber, so werde ich, falls es an der Zeit ihm zu antworten ist, Selbstverständlich antworte ich auf seine Fragen nicht, wenn es ihm, sondern wenn es mir beliebt; sonst würde ich mich seinem Willen unterwerfen und in die gefährlichste Abhängigkeit gerathen, in welche ein Erzieher seinem Zöglinge gegenüber kommen kann. zu ihm sagen: »Mein Freund, als die Armen gestatteten, daß es Reiche gäbe, haben die Reichen alle diejenigen zu ernähren versprochen, welche sich weder durch ihren Besitz noch durch ihre Arbeit Unterhalt zu verschaffen vermögen.« »Haben Sie es denn auch versprochen?« wird er entgegnen. »Unzweifelhaft; nur unter dieser Bedingung, die an jeden Besitz geknüpft ist, bin ich Herr der Güter, die meiner Verwaltung anvertraut sind.«


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