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Dreizehntes Kapitel.
Der Mann, der alles hält, was er verspricht.

Wir müssen die Verzeihung unserer Leserinnen anflehen, daß wir sie in demselben Augenblicke, wo wir den Fuß nach Deutschland zurücksetzen, wieder mit einem politischen Kapitel behelligen. Aber in wessen Leben hätte die Politik nicht in den letzten Jahrzehnten eingegriffen? Auch sollten wir glauben, eine so große Katastrophe wie das Verschwinden der männlichen Linie einer achthundertjährigen mächtigen Dynastie von einem Königsthrone sei an und für sich ein poetischer Moment. Wenn wir dieselbe nicht von ihrer rein tragischen Seite auffassen, so kommt das daher, weil wir der Ueberzeugung sind, daß solche Dinge nie ohne eigene Verschuldung eintreten können, und weil es uns Pflicht erscheint, diese Selbstverschuldung nicht durch Declamationen über Gewalt und Raub zu verdecken. Hätten die beiden Könige, die als selbständige Herrscher auf dem königlichen Throne von Hannover saßen, nicht Wort und Treubruch an Land und Volk verübt, noch heute würde Georg, statt an der Donau auf fremdem Boden, am Leinestrande thronen.

Außer dem blinden Könige in Uhland's Ballade ist uns, solange wir von der Weltgeschichte Kunde haben, kein Fall bekannt, wo ein Blinder einen Thron bestiegen hätte. Blendung galt im Alterthume als bestes Mittel, einen Herrscher regierungsunfähig zu machen, ohne ihn zu tödten. So müssen denn unsere Leser einige politische Erörterungen hinnehmen, wenn sie erfahren wollen, wie sich das Leben Bruno's weiter gestaltet hat.

Das Jahr 1850 war gekommen, man befand sich seit dem 30. September des Jahres zuvor einmal wieder im Interim, welches bis Anfang Mai dauern sollte. Das neue Jahr hatte, nachdem das preußische Abgeordnetenhaus am 26. Januar das Gesetz über die Bildung eines Herrenhauses genehmigt, die Verkündigung einer preußischen Verfassung gebracht, und Friedrich Wilhelm IV. hatte sie beschworen. Graf Benningsen, der Lenker des Auswärtigen in Hannover, ließ, nachdem am 13. Februar die Reichsversammlung nach Erfurt berufen war, in Berlin erklären, daß Hannover sich infolge dieses Beschlusses vom Dreikönigsbündnisse lossage. Erfurt könne Preußen zu mächtig machen, fürchtete man in Hannover; die vier Königreiche setzten sich wieder einmal auf die österreichische Wippe, um Preußen ihr Gewicht fühlen zu lassen und es in die Höhe zu schnellen. Das am 20. März eröffnete, am 29. April geschlossene Erfurter Parlament nahm die Verfassung en bloc an.

Jetzt schrieb man Mai, und da war man in den ersten Tagen des Wonnemonds in Frankfurt am Main stark beschäftigt, das Palais in der Eschenheimer Gasse, das seit beinahe zwei Jahren leer gestanden, neu zu decoriren. Tische und Stühle, Pulte und Secretäre, Repositenschränke und Divans, welche man aus dem Sitze der Bundesversammlung entfernt hatte und die sich in der Wohnung des Reichsverwesers, der verschiedenen Reichsminister oder bei Jucho, dem Verwahrer des Reichsarchivs, herumtrieben, wurden aufpolirt und wieder in die Eschenheimer Gasse gebracht. Die Säle waren neu gebohnt, die Fenster geputzt, die Zimmer gescheuert und geweißt. Die alten Bundesacten wurden von den Böden und aus den Kellern wieder in die Repositorien gebracht und Actenstaub und Moder gaben dem Palais seinen alten charakteristischen Dunst und Leichengeruch wieder.

Eine Leiche sollte ja auf elektromagnetischem Wege belebt werden; der alte Bundestag, der sich selbst den Todesstoß gegeben, dann aber vor seiner Verendung seine Macht dem Reichsverweser Johann übertragen hatte, sollte wieder zum Leben gerufen werden trotz des Widerspruchs der einen von den beiden Mächten, denen der Reichsverweser wiederum seine Gewalt übertragen hatte, trotz des Widerspruchs Preußens.

Die frankfurter Straßenjugend sang nach der Melodie des bekannten Sommerliedes:

Jo! jo, jo, der Bundestag ist do!
Thurn-Hohnstein ist gekumma,
Hat Julius Günther mit genumma,
Ritter Joseph von Xylandre,
Der Detmold und noch Annere,
Sie sind schon do, sie sind schon do!
Un wir sein wieder froh!

Preußen protestirte zwar dagegen, daß die zehn Delegirten, die in Frankfurt tagten, sich das Plenum der alten Bundesversammlung nannten, und der Staatsrechtslehrer Zachariä in Göttingen bewies den Delegirten, daß der alte Bundestag wirklich todt sei und von Rechts wegen nicht vom Tode aufgeweckt werden könne; aber was kehrte sich das österreichische Präsidium daran? Saßen doch die Delegirten von vier Königreichen an seiner Seite; mochten die Kleinen sich Preußen unterwerfen im Fürstentage zu Berlin.

Der neue Bundestag hatte es am 21. September zu seiner vierten Sitzung gebracht; der k. k. österreichische Ministerial-Concepts-Adjunct, Ritter von Roschmann-Hörberg, verlas das Protokoll der letzten Sitzung, wonach die Delegirten von Baiern, Würtemberg, Liechtenstein die Zustände Kurhessens einer Prüfung unterziehen sollten, welches nach Darstellung des kurhessischen Bundesgesandten in offener Revolution sich befände.

Der Wirkliche Geheimrath Adolf Freiherr von Holzhausen, als fürstlich liechtensteinischer Bevollmächtigter, erstattete Bericht. Er deducirte, weitläufiger natürlich, als wir es thun: wenn nach der Verfassung eines Staats die Stände das Recht der Steuerbewilligung in der Art hätten, daß sich dasselbe zugleich auf Verwilligung der Verwendungen beziehe, dann hätten sie auch die Pflicht, nicht blos für Ausbringung des ordentlichen und außerordentlichen Staatsbedarfs zu sorgen, sondern sie seien zugleich verpflichtet, deren Verwendungen zu bewilligen. Da nun die kurhessischen Stände die directen Steuern überall nicht bewilligt, die indirecten zwar bewilligt, aber nicht zur Verausgabung, sondern zur Deponirung, so habe sich die Ständeversammlung einer Steuerverweigerung schuldig gemacht.

Da aber nach Artikel 57 und 28 der Wiener Schluß-Acte und dem Bundesbeschlusse vom 28. Juni 1832 feststehe, daß eine derartige Steuerverweigerung nicht stattfinden dürfe, daraus vielmehr Artikel 25 und 26 der Bundesacte Anwendung fänden, so beantrage der Ausschuß, zu beschließen:

  1. die kurfürstliche Regierung wird aufgefordert, alle einer Bundesregierung zustehenden Mittel anzuwenden, um die ernstlich bedrohte landesherrliche Autorität sicherzustellen;
  2. dieselbe zugleich zu ersuchen, ungesäumt der Bundesversammlung die in dieser Beziehung von ihr zu ergreifenden Maßregeln sowie den Erfolg anzuzeigen;
  3. die Bundesversammlung behalte sich vor, alle zur Sicherung oder Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes erforderlich werdenden Anordnungen zu treffen.

Zugleich solle Hannover aufgefordert werden, sich zur Bundeshülfe bereit zu halten, d. h. Herrn Hassenpflug als Executor zur Seite zu stehen.

Auf Anfrage des Präsidenten war niemand vorhanden, die Frage nach der Competenz (wenn es Beschwerden des Volkes galt, immer zur Hand) aufzustellen und zur Erörterung zu bringen, ob denn ein Drittel der Plenarversammlung oder weniger die Rolle derselben übernehmen könne, ob es sich nicht vielmehr für incompetent erklären müsse. Niemand wagte daran zu erinnern, daß der Bundestagsbeschluß vom 28. Juni 1832 durch den Bund selbst aufgehoben sei, obgleich Detmold von dem Minister des Auswärtigen darauf aufmerksam gemacht war. Niemand fand ein Wort dafür, daß in Hessen eine Steuerverweigerung gar nicht stattfinde, da Hassenpflug den Mitte Juni zusammengetretenen Ständen ein Budget überall nicht vorgelegt, sondern nur die Anforderung gestellt, das letzte Budget auf sechs Monate zu prolongiren, und, als das verweigert war, die Stände aufgelöst hatte. Auch den neuerwählten erst im August zusammentretenden Ständen war ein Budget nicht vorgelegt, sondern der Entwurf eines Gesetzes, wonach die Steuern nach dem Gesetze vom 5. April 1849 forterhoben, beziehungsweise nacherhoben werden sollten. Dieser Entwurf war von den Ständen modificirt angenommen.

Niemand wagte dem Kurfürsten den guten Rath zu ertheilen, das Ministerium Hassenpflug zu entlassen und Frieden mit seinem Lande zu schließen, obgleich dies Mittel am besten geholfen hätte.

Als der Regierungsrath Bruno Baumann, der im Ministerium des Auswärtigen arbeitete, das Bundestagsprotokoll vom 21. September bekam und den Inhalt des §. 10 las, sagte er, sich mit der Hand vor den Kopf schlagend: »So hat Onkel Gottfried doch recht gehabt, das kleine Scheusal hat Hannover verrathen. Ich selbst habe das Instructionsschreiben concipirt, welches Detmold aufgab, zunächst zu erklären, ohne Instruction zu sein, sodann aber als Ansicht des Gesammtministeriums zur Geltung zu bringen, daß der Bundestagsbeschluß vom 28. Juli 1832 zu den Ausnahmegesetzen gehöre und aufgehoben sei. Was wird Stüve, was Benningsen sagen und thun? Das würde eine schöne Situation für beide werden, wenn sie Strafhannoveraner nach Kassel senden sollten; bei uns wären sie damit abgethan. Wie aber hat der Kleine so durchaus entgegengesetzt handeln und abstimmen können, da er weiß, daß die Ritter Beschwerdeschriften an den Bund schon vorbereiten, vielleicht sogar schon überreicht haben, und daß, wenn mit Hessen der Anfang gemacht ist, hessische Executionstruppen vielleicht nach Hannover rücken, um eine Adelskammer wieder einzusetzen? Da steckt Oesterreich dahinter, vielleicht Ernst August selbst.

So war es; die Abstimmung Detmold's war ein abgekartetes Spiel hinter dem Rücken des Ministeriums, aber im Einverständnisse mit dem österreichischen Präsidialgesandten am Bunde, dem Gesandten in Hannover und Ernst August, ein wahres Freundschaftsstück gegen den Vetter in Berlin.

Graf Benningsen beschied Detmold zur persönlichen Rechenschaft nach Hannover und begehrte von dem Könige überhaupt die Zurückberufung desselben, und um dieser Forderung Nachdruck zu geben, begehrte das Gesammtministerium Benningsen-Stüve zum einundvierzigsten male seine Entlassung. Bisher hatte Ernst August diese verweigert, jetzt wurde er durch den österreichischen Gesandten und die am Hofe wieder mächtigen Ritter im Widerstande bestärkt. Allein das Zeug zu einem neuen Ministerium war noch nicht vorhanden. Hätte man aus den auf der Lauer stehenden bremischen Rittern ein Ministerium gebildet, so standen kurhessische Zustände für Hannover in Aussicht und der ganze Norden von Jütland bis an die Grenzen von Hessen-Darmstadt war dann unterwühlt. Mit Preußen stand man auf dem gespanntesten Fuße. Solche Erwägungen, geltend gemacht von seiten derer, die man zur Nachfolge im Ministerium ersehen, bestimmten Ernst August zu einem Mittelwege. Detmold sollte vorläufig in Frankfurt bleiben, dort aber erklären: daß er in der Sitzung vom 21. September mit specieller Instruction nicht versehen gewesen sei, und daß die königliche Regierung die Bundesbeschlüsse vom 28. Juni 1832 als ein durch den Bundesbeschluß vom 2. April 1848 aufgehobenes Ausnahmegesetz ansehe und bei Verhandlungen der Bundesversammlung diesem Grundsatze stets Folge geben werde. Der Gesandte sei daher beauftragt, die Zustimmung der Regierung zu den auf jenen Beschlüssen vom 28. Juni 1832 basirten Anträgen, die in den Sitzungen vom 7. und 10. October zum Beschluß erhoben worden, zu versagen.

Diese für Detmold beschämende Erklärung wurde von ihm in der Sitzung vom 8. November Bundestagsprotokolle 1850, S. 172. wirklich abgegeben; allein Ernst August hatte dieselbe durch Ertheilung des Welfenordens versüßt.

Um diese Zeit aber existirte ein Ministerium Benningsen-Stüve nicht mehr, die Junker wußten die Militärleidenschaft des Königs zu benutzen, um ein Ministerium zu beseitigen, welches das Land durch demokratische Gesetze verdarb, wie sie behaupteten.

Ernst August, der sich so oft gerühmt, was er versprochen, das halte er auch, wollte jetzt Stüve nicht mehr Wort halten; er wollte die Grundzüge einer Organisation der Verwaltung, wie er sie genehmigt, nachdem die Stände ihre Zustimmung ertheilt hatten, nicht verkündet wissen.

Die gesammte Staatsdienerschaft wartete aber auf diese Gesetze; war doch seit zwei Jahren keine Ernennung, keine Beförderung, keine Pensionirung eingetreten. Als das Ministerium zum zweiundvierzigsten male um seine Entlassung bat, erhielt es sie.

Der Oberbürgermeister Lindemann, Theodor Meyer, alte Freunde Stüve's, glaubten im Vereine mit dem kraftvollen Kammerherrn von Münchhausen und seiner Schwiegermutter, der Freundin des Königs, Ernst August's Eigensinn brechen zu können. Sie vermochten ihn, auch die Justizorganisationsgesetze an demselben Tage zu unterschreiben, an welchem Detmold seine Abstimmung vom 21. September desavouiren mußte; sie dachten mit Hülfe der auf Beförderung hoffenden Staatsdienerschaft in Zweiter Kammer die Verwaltungsgesetze zu entdemokratisiren und durch ein reactionäres Sieb hindurchzupressen, zugleich mit den Rittern Frieden zu machen, indem man ihnen in der Hauptsache bewilligte, was sie im Herbst 1849 gefordert.

Eine königliche Proclamation versicherte zwar, daß mit dem Ministerwechsel kein Systemwechsel eingetreten sei, unser Freund Bruno konnte aber von seinem Standpunkte leicht übersehen, daß eine merkliche Erkältung zwischen Herrn von Münchhausen und dem österreichischen Gesandten von Langenau eingetreten war, daß die österreichische Mache am hannoverischen Hofe aufhöre und eine Versöhnung mit Preußen angebahnt werde.

Bruno hatte in Hannover viel mehr Gelegenheit, zu beobachten, daß, wie freiheitheuchlerisch man auch in Wien vorgehe, die alte Metternich'sche absolutistische Politik des Pudels Kern bleibe. Er concipirte daher mit Freude das Schreiben, welches Detmold von Frankfurt zurückrief und auch den Grafen Platen von Wien nach Hannover citirte, um neue Instructionen zu empfangen.

Als aber österreichischen Truppen der Durchmarsch nach Schleswig-Holstein gestattet wurde, um dort gegen Deutsche, die dem dänischen Joche nicht unterworfen sein wollten, Execution zu üben und sie unter dieses Joch zurückzuführen, da ging ein Stich durch sein Herz, und er erinnerte sich der Worte seines Lehrers Dahlmann, in der Paulskirche gesprochen: »Sollte diese große Bewegung an dem Uebermuthe der Könige von Napoleon's Gnaden scheitern und das Heil unsers Volkes noch einmal sich zur Nebensache verflüchtigen, so hemmt, wenn es abermals flutet, kein Damm die wilden Gewässer mehr, und der Wanderer wird die Reste der alten deutschen Monarchien in den Grabgewölben ihrer Dynastien aufsuchen müssen.« Hatte er doch das höhnische Grinsen nahe genug gesehen, als sich Hannover der preußischen Hegemonie und dem Dreikönigsbündnisse entzog.

Und als nun eine Verordnung vom 24. November 1850 die Bestimmungen des Patents vom 3. Juli 1843 betreffs Ernennung einer Commission zur Beglaubigung der Unterschrift des Kronprinzen aufhob und diese Unterschriftsbeglaubigung erleichterte, da fragte er einen seiner Collegen: »Wie wird es, wenn der Kronprinz, König geworden, erklärt: Ich bin gar nicht blind, ich sehe nur schlecht, und ich verordne daher, daß alles, was ich unterschreibe, auch ohne Beglaubigung gültig sei!?«

Die Frage war motivirt, denn obgleich die Verordnung vom 3. Juli 1843 ein öffentliches Zugeständniß der Blindheit war, so fingirte der Kronprinz doch fortwährend, sehend zu sein, und sein ganzer Hof mußte auf diese Fiction eingehen. Der Kronprinz sehe alles, nur nicht sehr deutlich, sagte man in seiner Umgebung.

Der alte König liebte aber, wie alle Welfen, den Kronprinzen nicht, noch weniger die frömmelnde, in gemischter Gesellschaft Abendandachten haltende Kronprinzessin; ihm war eine Zweideutigkeit, namentlich wenn sie von schönem Munde kam, lieber als ein Gesang vom Herrn Hofprediger Niemann. Der Kronprinz und die Kronprinzessin wurden knapp, sehr knapp gehalten, wenigstens nach Ansicht des Herrn Rittmeisters von Hedemann, der Geld zu verbrauchen wußte und dafür im Zuchthause endete. Am Hofe des Kronprinzen fing man an, eine Camarilla zu bilden, in welcher die Geistlichkeit sich von vornherein eine Hauptrolle anmaßte.

Bruno war glücklich darüber, als die Verhandlungen zwischen Delbrück und Klenze zu dem Septembervertrage führten, aber er hatte Thränen des Unmuths vergossen, als die Mobilmachung Preußens nicht zur Vertreibung der Strafbaiern aus Hessen geschah, sondern um Herrn von Manteuffel auf seinem Wege nach Olmütz die Folie einer in Waffen stehenden Armee zu geben. Bruno gewann einen Einblick, daß der russische Zar es sei, der die Reise nach Olmütz befahl, daß dieser Deutschland in der That beherrsche. Das gab bei ihm den Ausschlag, sein durchdringender Geist schaffte sich rasch Licht in den politischen Zuständen nach allen Seiten, er erkannte die Gefahren, von denen Deutschlands Freiheit und Größe bedroht wurde, er machte sich selbst frei von den Vorurtheilen, die ihn umstrickten, verwarf die Politik des Particularismus, in die ihn Detmold eingeführt, wurde national und erkannte den Beruf Preußens zur Führerschaft an, aber er verlangte ein von russischem Einflusse befreites, ein wahrhaft freisinniges und allem Particularismus aufrichtig entsagendes Preußen.

Der Minister des Innern hatte indeß die Organisationsgesetze von demokratischem Schmuze gereinigt, sie waren so, wie der König sie bei Einsetzung des Ministeriums haben wollte, mißfielen aber auch in dieser Gestalt der Camarilla. Ernst August verweigerte seine Unterschrift; nur das provinziallandschaftliche Gesetz vom 1. August erhielt dieselbe und wurde publicirt.

Bruno hörte täglich die Klagen der Minister, Referenten und Unterstaatssecretäre, daß mit dem alten eigensinnigen Könige nichts mehr anzustellen sei, daß er die Gesetze verschlossen habe, den Schlüssel beständig bei sich trage, und daß auch die hannoverische Maintenon ihm die Unterschrift nicht abschmeicheln könne.

»Das ist also der Mann, der alles hält, was er verspricht«, sagte sich Bruno.

Aber seit dem Tage von Olmütz und dem Eintritt Preußens in den Bundestag waren die Actien der Reaction um hundert Procent gestiegen, und was die Ritter noch im vorigen Jahre befriedigte, das genügte jetzt nicht mehr. Ja, der österreichische Gesandte glaubte es an der Zeit, das verhaßte Ministerium, welches den Anschluß Hannovers an den Zollverein zu Stande gebracht hatte, ganz zu beseitigen. Es waren die Gesandten in Wien und München, Graf Platen und Herr von dem Knesebeck, dann der Bundestagsgesandte von Schele und Graf Kielmansegge Anfang October in Hannover versammelt, um bei der Hand zu sein, wenn der alte König mürbe gemacht wäre.

Schon vor dieser Zeit war von den versöhnten Mächten Oesterreich und Preußen ein Antrag bei dem Bunde gestellt, eine Bundespolizei zu gründen (8. Juli); es sollte der Bund an die Staaten, deren innere Zustände die allgemeine Sicherheit zu bedrohen schienen, die Aufforderung richten, die seit 1848 erlassenen Verfassungen und Gesetze einer Prüfung zu unterziehen und mit den Grundgesetzen des Bundes in Uebereinstimmung zu bringen. Herr von Schele war dahin instruirt gewesen, daß eine Einmischung in die innern Angelegenheiten eines Landes den Bundesgesetzen widerstreite. Als am 6. August Bundestagsprototolle von 1851, §. 116, S. 254–262. der sächsische Gesandte namens des politischen Ausschusses referirte und die Competenz der Bundesversammlung zu solcher Einmischung für unbestreitbar erklärte, befand sich Herr von Schele in Hannover, und Herr von Nostitz und Jänckendorf stimmte namens Hannovers für diese Bundescompetenz, entgegen dem Instructionsschreiben vom 14. Juli.

Es war das die Sitzung, in welcher Legationsrath von Bismarck-Schönhausen an die Stelle von Rochow's eintrat.

Damals hatten aber die hannoverischen Ritterschaften schon längst Beschwerden gegen die Verfassung selbst und gegen das Gesetz vom 1. August bei dem Bunde eingereicht, und der Gesandte von Liechtenstein stellte in der Sitzung vom 30. September den Antrag:

1) die Beschwerdeschriften der hannoverischen Regierung zur Abgabe ihrer Erklärung mitzutheilen;

2) dieselbe darum zu ersuchen, mit Gesetzen und Verfügungen gegen die Provinziallandschaften vorerst innezuhalten.

Abgestimmt wurde am 3. October, und auf Antrag des Dr. von Eisendecher, welcher von Schele vertrat, der Antrag mit dem Zusatze: »ohne daß dadurch den in der Sache in Betracht kommenden formellen und materiellen Vorfragen präjudizirt werden soll«, von der Majorität gegen die Stimmen Baierns, Hannovers, Badens, Luxemburgs und Limburgs, des großherzoglich hessischen Hauses, Braunschweigs und Nassaus wie der Freien Städte angenommen.

Als auch die hildesheimischen und kalenbergischen Ritterschaften mit Beschwerden nachhinkten, ging der politische Ausschuß so weit, bei Mittheilung dieser Beschwerden auszusprechen (21. Oktober): »Er unterlasse es, diejenigen neuen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen näher zu bezeichnen, welche nach vorläufiger Ansicht des Ausschusses zu beseitigen seien, da er glaube annehmen zu dürfen, daß der Bundesbeschluß vom 23. August für Hannover Veranlassung genug gewesen sei, um eine Revision der Gesetzgebung seit 1848 zu veranstalten.«

Das ging dem Gesammtministerium denn doch zu weit, und selbst Ernst August fühlte, daß das eine Mediatisirung durch den Bundestag und durch solche Staaten sei, die 1848 in anarchischen Zuständen sich befunden hätten, während in Hannover alles auf gesetzmäßigem und vertragsmäßigem Wege geschaffen war. Unser Freund erhielt von dem Ministerpräsidenten Auftrag zu einer entschiedenen und derben Zurückweisung des politischen Ausschusses, die er mit Vergnügen concipirte und welche am 7. November nach Frankfurt expedirt wurde.

Das geschah zu einer Zeit, wo der im einundachtzigsten Lebensjahre stehende Ernst August schwer erkrankt war und alle nach Herrschaft dürstenden Ritter und Adeliche sich schon im Hoflager des blinden Kronprinzen sammelten, der mit dem Bundestagsgesandten von Schele wegen Uebernahme und Bildung eines neuen Ministeriums verhandelte. Ernst August starb am 18. November.


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