Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++
Ob es erlaubt sei, Behexungen durch andere Behexungen oder irgend welche unerlaubte (Handlungen) zu beheben? Es wird argumentiert, nein: weil sich der Hilfe der Dämonen bedienen nicht erlaubt ist, wie sich oben ergeben hat und von den Gelehrten allgemein erklärt wird: Sentent. II, dist. 7, weil es nämlich Abfall vom Glauben ist; und daß (Behexung) wirklich ohne Hilfe der Dämonen nicht gelöst werden kann, wird so bewiesen: Sie wird entweder gelöst durch menschliche oder teuflische Kunst oder durch göttliche Macht. Nicht das erste, weil eine untere Macht eine höhere nicht brechen kann, da nichts über seine Kraft hinaus wirkt. Auch nicht die göttliche: weil dies ein Wunderwerk wäre und da Gott solche Werke auf seinen eigenen Wink vollbringt, nicht auf das Drängen der Menschen hin. So antwortete auch Christus seiner Mutter, die um ein Wunder bat, bezüglich der Behebung des Mangels an Wein – weil, wie die Gelehrten es auslegen, dieses Wunder Christus wünschte –: »Weib, was ist mir und dir?« nämlich gemeinsam beim Wundertun. Es zeigt sich auch, daß (Behexte) sehr selten befreit werden, soweit sie göttliche Hilfe und den Beistand der Heiligen anflehen: folglich können sie nur mit Hilfe der Dämonen befreit werden; diese jedoch suchen, ist nicht erlaubt.
Außerdem wird, was allgemein geduldet wird, praktisch gehandhabt, mag es auch unerlaubt sein. Das aber wird allgemein gehandhabt, daß solche Behexte zu abergläubischen Weiblein laufen, durch die sie häufig befreit werden; und nicht durch Priester oder Exorzisten. Also zeigt die Praxis, daß Behexungen mit Hilfe der Dämonen behoben werden; da aber deren Hilfe suchen unerlaubt ist, desto mehr ist es auch nicht erlaubt, Behexungen zu beheben, sondern man muß sie geduldig tragen.
Außerdem ist nach Thomas und Bonaventura IV, dist. 34, de impedimento maleficiali, »Behexung so anhaltend, daß es dafür kein menschliches Heilmittel geben kann, oder wenn es eins geben sollte, ist es dem Menschen nicht bekannt oder nicht erlaubt«. In diesen Worten geben sie zu erkennen, daß es gleichsam eine unheilbare Krankheit ist, die anhaltend anhaftet, weshalb sie auch hinzufügen: »Mag Gott ein Heilmittel gewähren können, indem er den Dämon zwänge und jener kuriert würde, indem der Dämon von ihm Abstand nähme – die Heilung wird doch keine menschliche sein«. Also wenn Gott selbst nicht löst, ist es nicht erlaubt, auf welche Weise auch immer jenes (Behexten) Lösung zu suchen.
Außerdem sagen sie in derselben dist. und Frage, daß es auch unerlaubt ist, in Gestalt einer anderen Hexentat ein Heilmittel anzuwenden; daher sagen sie: »Auch wenn vermittelst einer anderen Hexentat ein Heilmittel zur Anwendung gebracht werden könnte, würde sie doch für fortdauernd gelten, wenn auch die Behexung beseitigt würde, weil es auf keine Weise erlaubt ist, durch Hexentat die Hilfe des Dämons anzurufen«.
Außerdem sind die Exorzismen der Kirche nicht bei allen körperlichen Belästigungen immer kräftig genug zur Zurückdrängung der Dämonen, indem Gottes Ratschluß das verlangt. Immer jedoch sind sie wirksam gegen solche Anfälle seitens der Dämonen, gegen welche sie hauptsächlich eingesetzt sind, so z. B. gegen Besessene oder bei zu exorzisierenden Kindern.
Außerdem ist es nicht nötig, daß, wenn wegen der Sünden dem Teufel gegen jemand Macht gegeben ist, mit dem Aufhören der Sünde die Macht aufhört; weil bisweilen beim Aufhören der Schuld die Strafe bleibt.
Nach diesen Worten scheinen die vorgenannten beiden Gelehrten zu glauben, daß es nicht erlaubt sei, Behexungen zu beheben, sondern sie zuzulassen, ebenso wie andere unheilbare Krankheiten zugelassen werden, und sie allein Gott dem Herrn zu überlassen, der sie nach seinem Gefallen beheben kann.
Dagegen spricht, daß, wie Gott und die Natur nicht Überfluß haben an Überflüssigem, sie so auch keinen Mangel am Nötigen haben. Daher sind auch notwendigerweise den Gläubigen gegen derartige Anfälle seitens der Dämonen nicht nur Heilmittel zum Vorbeugen gegeben, über die am Anfang dieses zweiten Teiles die Rede gewesen ist, sondern auch Heilmittel zum Kurieren, da sonst Gott für die Gläubigen nicht genügend gesorgt hätte und die Werke des Teufels mächtiger schienen als die Werke Gottes.
Außerdem sagt die Glosse über jene Stelle Job XII: »Es ist keine Macht auf Erden« etc.: »Wiewohl er den Verdiensten der Heiligen unterliegt«. Daher unterliegen sie auch den Verdiensten der heiligen Männer in diesem Leben.
Außerdem sagt Augustinus, de moribus ecclesiae: »Wenn wir Gott anhangen, ist kein Engel mächtiger als unser Geist. Denn wenn Tugend eine Macht ist, ist in dieser Welt der Gott anhängende Geist sublimer, als die ganze Welt«. Daher können auch durch solche die Werke des Teufels gelöst werden.
Antwort. Hier liegen zwei erhabene Ansichten vor. die anscheinend einander entgegengesetzt sind. Es gibt nämlich manche Theologen und Kanonisten, die untereinander darin einig sind, daß es erlaubt ist, Behexungen zu beheben selbst durch abergläubische und eitle Werke; und dieser Meinung sind Scotus, Hostiensis und Goffredus und allgemein alle Kanonisten. Die Meinung anderer Theologen, und zwar besonders der älteren, aber auch gewisser neuerer, wie Thomas, Bonaventura, Albertus, Petrus de Palude und vieler anderer ist die, daß auf keinen Fall Böses zu tun sei, damit Gutes herauskomme, und daß der Mensch lieber sterben soll, als in derlei zu willigen, daß er nämlich durch abergläubische und eitle Werke befreit werde. Aber weil bis auf eine Unterscheidung deren Aussagen sich in Einklang bringen lassen werden, müssen vorher ihre Ansichten angesehen werden.
Scotus nämlich erachtet es in seinem (Buche) VI, dist. 34 de impedimento maleficiali sive de frigidis et maleficiatis, für eine Albernheit, zu behaupten, daß auch durch eitle und abergläubische (Werke) Behexungen nicht behoben werden dürften. Denn er sagt: »Dabei ist keine Ungläubigkeit, weil der Zerstörer den Werken des Teufels nicht zustimmt, sondern glaubt, daß er belästigen könne und wolle, so lange ein solches Zeichen dauert, weil er auf Grund des Paktes nur dazu beisteht, so lange jenes dauert«. Und so wird die Zerstörung jenes Zeichens einer solchen Beunruhigung ein Ziel setzen. Daher sagt er auch, es sei ein verdienstliches Werk, die Werke des Teufels zu zerstören.
Weil er von den Zeichen spricht, wollen wir ein Beispiel geben. Es gibt gewisse Weiber, welche die Hexen mit einem solchen Zeichen kennzeichnen, daß, wenn infolge von Behexung eine Kuh des reichlichen Milchgebens beraubt wird, sie dann einen Melkeimer Milch über das Feuer hängen und dabeistehend ihn unter gewissen abergläubischen Worten mit einem Stocke schlagen. Und wenn das Weib auch nur ein kleines Geschirr schlägt, der Dämon trägt doch alle Schläge auf den Rücken der Hexe, wodurch der Teufel in dieser Weise samt der Hexe belästigt wird. Mag auch der Teufel sich nicht zwingen und belästigen lassen, so tut er jenes doch, um die prügelnde Rechtgläubige zu Schlimmerem zu verlocken, weshalb es gefährlich ist.
Sonst schiene die Ansicht des so bedeutenden Gelehrten keine Schwierigkeit zu enthalten. Auch andere Beispiele könnten angeführt werden.
Hostiensis sagt mit Bezug auf dasselbe in der Summa copiosa de frigidis et maleficiatis, und zwar beim Titel de impotentia coeundi, in der Glosse über c. litterae § mulierem autem, daß man bei einem solchen Mangel (wie Impotenz etc.) zu den Heilmitteln der Ärzte seine Zuflucht nehmen müsse; wenn auch gewisse dagegen verschriebene Heilmittel eitel oder abergläubisch erscheinen, so soll man doch jedem Gewährsmann in seiner Kunst glauben. Aber die Kirche kann es auch ruhig dulden, eitles mit eitlem zu vertreiben.
Ubertinus endlich bedient sich IV, 34 folgender Worte: »Es können Behexungen entweder durch Gebete oder durch Künste seitens der, die sie bewirkt hat, zerstört werden«.
Ebendasselbe Goffredus in seiner Summa, unter demselben Titel: »Behexung kann nicht immer durch denjenigen gelöst werden, der sie bewirkt hat; entweder weil er gestorben ist oder es nicht versteht, sie zu vernichten, oder weil das Hexenmittel verloren gegangen ist. Wenn er es aber wüßte, könnte er die Behexung erlaubterweise lösen«; und zwar spricht er gegen die, welche sagten, durch Behexungen könnte der fleischlichen Verbindung deshalb kein Hindernis geboten werden, weil kein solches dauernd wäre, daher es eine schon vollzogene Ehe nicht trennen könnte.
Außerdem ließen sich diejenigen, welche sich bewogen gefühlt hatten zu behaupten, daß keine Behexung dauernd sei, von den Gründen leiten, daß sie glaubten, jede Behexung könne entfernt werden entweder durch eine andere Hexentat oder durch die Exorzismen der Kirche, die zur Zurückdrängung der Dämonen angeordnet sind, oder durch wahre Buße, da der Teufel nur über die Sünder Macht hat. Betreffs des ersteren stimmten sie also mit der Meinung der anderen übrigen überein, daß (Behexungen) wenigstens durch abergläubische Mittel behoben werden können.
Der entgegengesetzten Meinung aber ist S. Thomas IV, 34, die besagt, daß, wenn Behexung nur durch etwas Unerlaubtes widerrufen werden kann, wie z. B. mit Hilfe des Dämons oder dieses oder jenes, sie nichts destoweniger für dauernd beurteilt würde, auch wenn man wüßte, daß sie so widerrufen werden könnte; weil das Mittel nicht erlaubt ist.
Ebenso Bonaventura, Petrus, Albertus und allgemein alle Theologen. Denn wenn sie kurz die schweigende oder ausdrückliche Anrufung der Hilfe des Dämon berühren, scheinen sie zu glauben, daß durch nichts weiter als durch die erlaubten Exorzismen oder durch wahre Buße, wie es in dem angezogenen c. si per sortiarias berührt wird, (Behexungen) beseitigt werden dürfen; wie es scheint von den am Anfang dieser Frage verzeichneten Gründen bewogen.
Und weil es frommt, daß so bedeutende Gelehrte in ihren Aussprüchen so viel als möglich übereinstimmen, und dies mit einer einzigen Unterscheidung erreicht werden kann, daher ist zu merken, daß eine Behexung behoben wird entweder durch einen anderen Hexer und zwar zugleich durch eine andere Hexentat, oder nicht zwar durch einen Hexer, aber doch durch hexerische Riten und zwar durch unerlaubte und eilte Riten zugleich, oder durch eitle und nicht unerlaubte.
Das erste Mittel ist gänzlich unerlaubt, sowohl von Seiten des Urhebers als auch von Seiten des Mittels selbst. Weil es jedoch in zweifacher Weise geschieht, entweder mit Schädigung dessen, der die Behexung angetan hat, oder ohne Schädigung, so geschieht es doch vermittelst hexerischer und unerlaubter Riten, und dann wird es unter der zweiten Weise befaßt, wo nämlich Behexung nicht durch einen anderen Hexer behoben wird, sondern durch hexerische und unerlaubte Riten; und dann wird es wiederum für unerlaubt erachtet, wenn auch nicht so wie das erste. Daher können wir summarisch sagen, daß durch dreierlei und auf drei Weisen ein Mittel zu einem unerlaubten gemacht wird: wenn nämlich die Behexung durch einen anderen Hexer oder durch andere Hexentaten, d. h. durch die Kraft irgend eines Dämons, erfolgt; zweitens, wenn die Behebung nicht durch einen Hexer, sondern durch eine ehrbare Person erfolgt, und zwar so, daß durch abergläubische Mittel die Behexung, die der einen Person abgenommen wird, einer anderen angetan wird; und das ist wiederum unerlaubt; drittens, wenn sie abgenommen wird, ohne daß sie einem anderen angetan wird, man sich jedoch dabei der ausdrücklichen oder schweigenden Anrufung der Dämonen bedient, die dann wiederum unerlaubt ist. Und entsprechend diesen Weisen sagen die Theologen, man solle lieber den Tod wählen, als in solche (Mittel) zu willigen. Auf die anderen beiden, letzten Weisen aber eine Behexung beheben kann nach den Kanonisten entweder erlaubt oder nicht eitel sein und kann geduldet werden, wenn die zuvor versuchten Mittel der Kirche, als da sind: die Exorzismen der Kirche, die Anflehung des Beistandes der Heiligen und wahre Buße, nichts gewirkt haben.
Damit man ein klares Verständnis im einzelnen gewinne, sollen einige Geschehnisse und Taten berichtet werden, die wir gefunden haben.
In Rom war zur Zeit des Papstes Nicolaus ein Bischof aus den deutschen Landen gekommen, um gewisse Geschäfte zu erledigen, dessen Namen zu verheimlichen das Gebot der Liebe fordert, wiewohl er bereits die Schuld alles Fleisches abgetragen hat. Dieser verliebte sich in eine junge Frau; und da er angeordnet hatte, sie mit zwei Dienern, seinem übrigen Besitz und seinen Kleinodien nach seiner Diözese zu senden, begann die junge Frau, betreffs der Kleinodien, welche kostbar waren, durch weibliche Habgier verblendet, eine Weise auszudenken, daß der Bischof, während sie auf der Reise war, durch Behexungen unterginge; und schon hatte sie die Kleinodien in ihrer Verwahrung. Und siehe, in der folgenden Nacht erkrankte der Bischof plötzlich und wurde von den Ärzten untersucht, ob er nicht vielleicht durch Gift vergiftet sei, worüber die Diener in schmerzlichem Zweifel waren. Denn eine so ungeheure Hitze war in seiner Brust, daß er nur durch beständiges Gurgeln mit kaltem Wasser bei Kräften erhalten werden konnte. Am dritten Tage nun, als man schon keine Hoffnung mehr hatte, daß er am Leben bliebe, verlangte eine Vettel dringend Zutritt zum Bischof und eröffnete, sie sei seiner Gesundheit halber gekommen. Sie trat also ein, redete den Bischof an und versprach ihm Gesundung, wenn er nur ihre Ratschläge gutheißen wollte. Als der Bischof fragte, was es denn sei, das er zur Wiedererlangung der Gesundheit, die er aufs lebhafteste ersehnte, gutheißen sollte, antwortete die Vettel: »Siehe, diese Krankheit ist Euch durch Behexung zugestoßen, und Ihr werdet nur durch eine andere Hexentat befreit werden können, dadurch nämlich, daß die Hexe, die sie Euch angetan hat, stirbt und mit ebendieser Eurer Krankheit infiziert wird«. Als der Bischof, starr darüber, merkte, daß er auf andere Weise nicht befreit werden könnte, beschloß er, da er doch nichts unbedacht tun wollte, den Papst durch eine Bittschrift zu befragen. Der Pontifex aber, der jenen zärtlichst liebte und erfahren hatte, daß er nur durch den Tod der Hexe befreit werden konnte, gab seine Zustimmung, daß unter zwei Übeln das kleinere zugelassen werde; und daraufhin unterzeichnete er die Bittschrift. Daher ward die Vettel von neuem herbeigeholt, und der Bischof erörterte ihr, wie sowohl er selbst als auch der höchste Pontifex in den Tod der Hexe willigten, wenn er nur der alten Gesundheit wiedergegeben würde; und so entfernte sich die Vettel und versprach, er würde in der folgenden Nacht befreit werden. Und siehe, als er um Mitternacht gefühlt hatte, daß er gesund und von aller Krankheit befreit war, schickte er einen Boten und forschte, was es denn mit der jungen Frau sei; und siehe; da war eine, welche versicherte, sie sei um Mitternacht, an der Seite der Mutter schlafend, plötzlich erkrankt. Hierbei wurde zu verstehen gegeben, daß zu derselben Stunde und im selben Augenblick die Krankheit den Bischof verließ und die Hexe, die Vettel befiel. Und so schien der böse Geist, indem er von der Schädigung des Bischofs abließ, ihn per accidens der Gesundheit wiederzugeben, während er jedoch eigentlich die Gesundheit nicht hineinpflanzte. Jedoch konnte er sie mit Gottes Erlaubnis okkupieren; und wegen des mit der anderen Hexe eingegangenen Paktes, die die andere um ihr Glück beneidete, hatte der Dämon selbst die Meisterin, die junge Frau, zu infizieren. Man kann wohl annehmen, daß diese beiden Behexungen nicht durch einen einzigen Dämon, der beiden Personen diente, sondern von zwei Dämonen, die den beiden Hexen dienten, angetan worden sind; und dabei sind die Dämonen einander nicht im Wege, indem sie zur Vernichtung der Seelen, die sie aufs lebhafteste und einmütig erstreben, jeder das Seine ausführen. – Als nun der Bischof um der Liebe willen sich vornahm, sie zu besuchen und in ihre Kammer trat, wurde er mit schauderhaften Verwünschungen empfangen, indem sie ausrief: »Du samt deiner, die dich solches gelehrt und dich befreit hat, sollt in Ewigkeit verflucht sein!« Als der Bischof versuchte, ihren Sinn zur Buße zu erweichen, und sagte, daß er ihr alles verziehen habe, wandte sie ihr Gesicht ab und rief: »Hinaus, Verfluchter! Hier ist keine Hoffnung auf Vergebung, sondern ich befehle meine Seele allen Teufeln«. So starb sie elendiglich; der Bischof aber kehrte mit Freuden in sein Heim zurück.
Hier ist noch zu bemerken, daß, weil das Privilegium eines einzelnen kein allgemeines Gesetz bildet, deshalb die Dispensation des Papstes in diesem Falle nicht beweist, daß derlei allen freistehe.
Mit Bezug auf ebendasselbe berichtet Nider in seinem Formicarius. Er sagt nämlich: »Die Art, Behexung zu beheben oder sich an dem Hexer zu rächen, wird bisweilen in dieser Weise vorgenommen: Kam nämlich ein an seiner Person oder seinem Besitz Geschädigter zu einer Hexe, begierig den Übeltäter zu erfahren, dann goß die Hexe mehrere Male flüssiges Blei ins Wasser, bis mit Hilfe des Dämons an dem Blei ein Bildnis sichtbar wurde. Wenn die Hexe dies erblickt hatte, fragte die Hexe den Ausforscher: »An welchem Teile willst du, daß dein Hexer geschädigt werde, um ihn an ebendieser Wunde zu erkennen?« Wenn der Ausforscher eine Stelle wählte, brachte die Hexe sogleich an ebendemselben Teile des Bildnisses, welches am Blei erschien, mit dem Messer einen Schnitt oder eine Wunde an und bezeichnete den Ort, wo er den Schuldigen finden würde; den Namen jedoch offenbarte sie keinesfalls. Aber wie die Erfahrung bezeugt, fand es sich, daß der Hexer in allem so verletzt wurde, wie es sein bleiernes Bildnis zeigte«.
Diese Mittel und ähnliche, sage ich, gelten durchaus für unerlaubt, wiewohl die menschliche Gebrechlichkeit, in der Aussicht, von Gott Verzeihung zu erhalten, sich häufiger mit ihnen zu schaffen macht, indem sie für die Gesundheit des Leibes mehr besorgt sind, als für die der Seele. –
Nun das zweite Mittel. Was bezüglich der Hexer selbst zu tun sei und wie sie erkannt werden, indem sie Behexungen unter einem ausdrücklichen, mit dem Dämon eingegangenen Pakte, ohne Schädigung einer Person lösen, darüber wird sich Klarheit unten in der sechszehnten Art, das Urteil zu fällen, ergeben. Solche existieren nämlich sehr zahlreich, und es finden sich immer innerhalb einer oder zweier deutscher Meilen welche, die auf diesem Raum zu heilen scheinen, was auch immer andere Hexen verletzen. Einige (bewirken) diese Heilungen auch schlechthin, auf alle Zeiten; andere aber rühmen sich, durch Behexungen Verletzte nur von der letzten Angarie an zu heilen; andere aber können nur unter Zustimmung der Hexe heilen, die die Behexung angetan hat. Und das wissen sie auf grund eines ausdrücklichen, mit dem Dämon eingegangenen Paktes; darum, weil sie denen, die sie zwecks Wiedererlangung der Gesundheit angehen, Verborgenes zu offenbaren pflegen. Denn sie offenbaren ihnen sofort die Gründe ihres Unglücks, indem sie sagen, sie sei wegen der mit der Nachbarin oder einer anderen Frau oder mit einem Manne gehabten Keifereien und Streitigkeiten an ihrer Person oder in ihren Besitztümern (durch Behexung) verletzt worden. Zur Verbergung ihrer Schandtaten raten sie bisweilen auch zu Wallfahrten oder anderen Werken der Frömmigkeit. Sie zur Wiedererlangung der Gesundheit anzugehen ist freilich um so gefährlicher, als sie in höherem Grade zur Schmach für den Glauben fehlen als die, welche bloß auf grund eines stillschweigenden Paktes zu heilen scheinen. Während diese nämlich auf der einen Seite die körperliche Gesundheit Gott voranstellen, kürzen sie auf der anderen Seite sich selbst zur Rache für ihr Verbrechen das Leben, indem Gott es trifft. So wütete nämlich die göttliche Rache gegen Saul, da er erst die Magier und die Ariolen von der Erde entfernt hatte, später aber sie befragte, daher er auch im Kriege mit seinen Söhnen getötet ward: Könige I, 28. Lies: Samuelis I, 28. 31. Die Schuld wird auch berührt Chronika I, 10 (11): deshalb mußte auch der schwache Ochasias sterben, Könige IV, 1. Lies: II, 1. – Solche Besucher von Hexen sind auch infam, daher sie auch nicht als Kläger zugelassen werden sollen, quaestiones II, 8: quisquis nec etc. Desgleichen sollen solche nach den Gesetzen mit der Todesstrafe geahndet werden, wie in der ersten Frage des Werkes berührt worden ist.
Aber ach, Herr und Gott, da alle deine Ratschlüsse gerecht sind, wer wird da die armen Behexten befreien, die in fortwährenden Schmerzen jammern? Da unsere Sünden es so verlangen, ist der Feind allzu mächtig geworden: wo sind sie, die mit erlaubten Exorzismen jene Werke des Teufels zu lösen vermöchten? Doch allein scheint also das Mittel übrig zu sein, daß die Richter deren Angriffe wenigstens zügeln, indem sie die Hexen-Urheberinnen mit verschiedenen Strafen geißeln, daher auch den Kranken die Möglichkeit, die Hexen zu besuchen unterbunden werden wird. Aber ach, niemand begreift es mit seinem Herzen, indem alle suchen, was ihrer und nicht, was Jesu Christi ist.
Jene Hexe nämlich in Reichshofen, von welcher oben Meldung geschehen ist, wurde dermaßen beständig von Behexten um der Wiedererlangung der Gesundheit willen besucht, daß der Graf des Schlosses Thelon Gewinn daraus in der Weise haben wollte, daß jeder an sich selbst oder an seinen Besitztümern Behexte am Toreingange einen Zehner zu zahlen hatte, woher er auch, wie er berichtete, in der Folge eine große Einnahme hatte.
Auch haben wir, was die Erfahrung bezeugt, gelernt, daß mehrere solche in der Diözese Konstanz existieren, nicht weil gerade diese von anderen Diözesen angesteckt sei – denn diese Art des Unglaubens schleicht durch alle Diözesen und scheint leider die ganze Welt angesteckt zu haben – sondern weil gerade diese Diözese mehr durchgearbeitet worden ist. Da ist ein Mann mit Namen Hengst gefunden worden, der einen größeren und zwar täglichen Zulauf von armen Behexten hat, wie man bemerkt – welchen Zulauf wir so mit unseren Augen in einem gewissen Dorfe, Eningen, gesehen haben – daß ohne Zweifel zu allen beliebigen Orten der seligsten Jungfrau, sei es in Aachen, sei es in Maria Einsiedeln, ein solcher Zulauf von Armen nicht existiert, so wie zu jenem abergläubischen Menschen. Denn zur kältesten Winterzeit, wo infolge der Unmassen von Schnee jeder königliche und öffentliche Weg verbaut ist, wird er von den umliegenden Ortschaften bis zu zwei oder drei Meilen unter großen Beschwerden für die (betreffenden) Leute besucht, wobei einige Mittel bekommen, andere aber nicht; wie ich glaube, weil wegen verschiedener Hindernisse, wie oben berührt ist, nicht alle Behexungen gleichermaßen gelöst werden können. Und zwar lösen diese die Behexungen unter ausdrücklicher Anrufung der Dämonen, nach dem zweiten Mittel, welches (gleichfalls) unerlaubt ist, jedoch nicht so wie das erste. –
Das dritte Mittel aber (ist das), welches unter gewissen abergläubischen Zeremonien ausgeübt wird; jedoch wird es nicht zum Schaden einer Person noch durch offenkundige Hexer betrieben; wie die Erfahrung bezeugt, auf folgende Weise: In der Stadt Speyer legte ein gewisser Marktkaufmann dar, daß ihm folgender Fall zugestoßen sei: »Als ich mich im Schwabenlande in einem gewissen Schlosse von Adligen aufhielt und eines Tages nach dem Frühstück mit zwei jungen Herren zusammen nach Salat über eine Wiese dahinschritt, kam uns eine Frau entgegen; und als sie von weitem noch näher kam und von den beiden jungen Herren erkannt wurde, sagte einer von ihnen zu mir die Worte: »Schütze dich schnell mit dem Zeichen des Kreuzes!« und ähnlich ward auch der andere auf der anderen Seite ebendazu ermahnt. Als ich aber nach dem Grunde dieser Furcht fragte, antworteten sie: »Ei, die schlimmste Hexe der ganzen Provinz kommt uns jetzt entgegen; denn sie versteht die Menschen durch den bloßen Blick zu behexen«. Da warf ich mich in die Brust und prahlte, daß ich solche nie gefürchtet hätte; siehe, kaum hatte ich die Worte ausgesprochen, als ich fühlte, daß ich schwer am linken Fuße verletzt war, so daß ich ohne heftigen Schmerz den Fuß nicht vom Fleck bewegen noch einen Schritt tun konnte, weshalb auch die anderen schleunigst aus dem Schlosse durch einen Boten für mich ein Pferd kommen ließen und mich dorthin zurückbrachten. Als aber drei Tage hindurch die Schmerzen zunahmen, gingen die vorgenannten Bewohner, welche einsahen, daß mir eine Behexung angetan sei, einen gewissen Bauer an, der eine Strecke von einer Meile wohnte, und von dem sie wußten, daß er durch eine gewisse Kunst Behexungen behöbe, und legten ihm den Fall vor. Er kam schleunig, besah den Fuß und sagte: »Ich will eine Probe machen, ob es Euch infolge eines natürlichen Mangels zugestoßen ist; und wenn es Euch infolge einer Behexung betroffen hat, werde ich Euch mit Gottes Hilfe kurieren; wenn aber nicht, werden wir mit natürlichen Heilmitteln vorgehen müssen.« – Ich aber sagte: »Wenn ich ohne abergläubische Handlung mit Gottes Hilfe kuriert werden kann, will ich es gerne annehmen, da ich mit dem Teufel nichts gemein haben will und seine Hilfe nicht mag«. In demselben Sinne antwortete auch der Landmann: er wolle nur erlaubte Mittel anwenden, und zwar mit Gottes Hilfe, und ihn so heilen, wenn er nur erst durch die Erfahrung ersehen hätte, daß mir dies durch Behexung zugestoßen sei. Zu beiden gab ich meine Zustimmung. Da machte er Blei, wie es oben von der anderen Hexe berührt worden ist, in einem eisernen Löffel flüssig, hielt es über den Fuß und goß es in eine Schüssel voll Wasser: und plötzlich erschienen die Bilder verschiedener Formen, als wenn Dornen oder Haare oder Knochen und ähnliches hineingetan wären. »Nun«, sagte er, »sehe ich, daß Euch diese Krankheit nicht infolge eines natürlichen Mangels, sondern infolge von Behexung zugestoßen ist«. Als ich aber fragte, wie er derlei aus dem flüssigen Blei wissen könnte, sagte er: »Seht, es gibt sieben Metalle, entsprechend den sieben Planeten, und weil Saturn über das Blei gebietet, so ist es seine Eigenart, daß, wenn Blei über einer Behexung gegossen wird, es durch seinen Einfluß die Behexung anzeigt. Und es ist gut getan gewesen, sagte er, daß schnell ein Mittel angewendet wurde. Nun habe ich Euch so viele Tage zu besuchen, als Ihr in der Behexung zugebracht habt«. Auf die Frage, wie viele Tage verflossen seien, bekannte ich, daß es schon am dritten Tage sei. Daher besuchte er mich drei Tage lang an den einzelnen Tagen, und indem er den Fuß besah und bloß berührte und alle Worte bei sich wiederkaute, schlug er die Behexung in die Flucht und gab mir die volle Gesundheit wieder«.
Diese Weise kennzeichnet den, der sie anwendete, gewiß nicht als Hexer, wie die Weise als abergläubisch; nämlich deshalb, weil er mit Hilfe Gottes und nicht durch das Werk des Teufels die Gesundheit versprach und den Einfluß des Saturns auf das Blei heranzog, der gleichsam aus seinem Dominieren veranlaßt ist. Daher steht jener untadelig da und war vielmehr zu empfehlen. Aber durch welche Kraft er die Behexung in die Flucht schlug und die verschiedenen Dinge im Blei hervorrief, bleibt zweifelhaft. Denn da Behexung durch keine natürliche Kraft beseitigt werden kann, mag sie dadurch gemildert werden können, wie sich weiter unten betreffs der Heilmittel für Besessene zeigen wird, so scheint jener dies vielmehr durch einen zum mindesten stillschweigend mit dem Dämon eingegangenen Pakt ausgeführt zu haben; und zwar nennt man es einen stillschweigenden Pakt, wenn der Ausführende zum mindesten stillschweigend in den Beistand des Teufels willigt, auf welche Weise unzählige abergläubische Werke ausgeführt werden, wenn auch mit Unterschied bezüglich der Beleidigung Gottes, da in dem einen Werke die Beleidigung des Schöpfers größer ist als in dem anderen. Darin nämlich, daß jener bezüglich der Wiederverschaffung der Gesundheit sicher war und darin, daß er an so vielen Tagen, als (der Behexte) in der Krankheit zugebracht hatte, ihn besuchen mußte und keine natürlichen Arzneien benutzte und den Kranken doch, seinem Versprechen gemäß, der Gesundheit wiedergab, wird er nicht sowohl als verdächtig, als vielmehr als offen ertappt, wenn auch nicht auf einem ausdrücklichen, mit dem Dämon eingegangenen Pakte, zum mindesten doch beurteilt und muß wie als überführt gehalten und mit den unten in der zweiten Weise, das Urteil zu fällen, enthaltenen Strafen bestraft werden, mit feierlicher Abschwörung, wenn nicht die Gesetze, die das Entgegengesetzte zu fordern scheinen, ihn halten. Was in diesem Falle der Ordinarius zu tun habe, wird sich später bei der Lösung der Argumente ergeben. –
Das vierte Mittel aber ist zu dulden, und zwar behaupten dies die Kanonisten wenigstens mit gewissen Theologen. Es heißt nur eitel, und zwar im strengen Sinne, weil es nämlich nur abergläubisch ist, und nicht auf grund irgend eines ausdrücklichen oder stillschweigenden Paktes, aus der Absicht und dem Vorsatz des Ausübenden heraus ausgeführt wird. Ich sage, zum mindesten; weil, wenn man vielleicht auch das dritte Mittel diesem vierten anfügen möchte, es uns besser scheint, ihrer Behauptung nachzugeben, als zu Streitigkeiten Anstoß zu geben. – Dieses eitle Mittel nun ist weiter oben mit dem Beispiele von den Weibern belegt worden, welche einen über dem Feuer aufgestellten Melkeimer zu dem Zwecke schlagen, daß die Hexe, welche die Kuh des reichlichen Milchgebens beraubt hat, Schläge bekomme; mögen sie derlei auch vielleicht im Namen des Teufels zu tun haben, oder vielleicht ohne es auszudrücken.
Ebenhierher können auch andere ihrer Taten gestellt werden. Denn wenn sie in dieser Weise behexte Kühe auf die Weide schicken wollen und auch die Hexe selbst zu erkunden suchen, dann legen sie der Kuh bisweilen die Hosen des Mannes oder etwas anderes Unsauberes auf den Kopf oder Rücken, und zwar besonders an festlichen, recht heiligen Tagen, und treiben sie aus, indem sie sie mit dem Stocke, vielleicht wieder unter denselben Ausdrücken wie oben, schlagen. Dann eilt die Kuh geraden Laufes nach dem Hause der Hexe, richtet ihre Hörner gegen die Tür und stößt unter lautem Gebrüll fortwährend zu; und zwar tut dies durchaus der Teufel in der Kuh so lange, bis er durch andere Hexentaten zur Ruhe gebracht wird.
In Wirklichkeit ist derartiges, auch wenn es nach den vorgenannten Gelehrten zu dulden ist, doch nichts Verdienstliches, wie manche zu behaupten versuchen. Da wir nämlich nach dem Apostel belehrt werden, alles was wir in Worten oder Werken tun, im Namen unseres Herrn Jesu Christi zu tun, so beleidigt gerade die Unbedachtsamkeit, mit der (die betreffende Person) die Gottesfurcht hintansetzt, Gott, der daher auch dem Teufel die Macht läßt, solches zu tun; mag auch dabei keine ausdrückliche Anrufung des Dämons stattfinden – und doch der Ausdruck seines Namens – und mag dabei ferner nicht die Absicht bestehen, derlei durch irgend einen stillschweigenden oder ausdrücklichen Pakt zu vollbringen, daß er vielleicht sagt: »Ich will dies tun, mag sich der Teufel einmengen oder nicht«. Solche Leute sind daher zur Buße anzuhalten und zu ermahnen, daß sie lieber davon abstehen und zu den unten aufgeschriebenen und z. T. weiter oben schon berührten Heilmitteln in Form des Gebrauches von Weihwasser, Exorzismus-Salz etc. greifen.
In ähnlicher Weise sind diejenigen zu beurteilen, welche, wenn ihnen ein Stück Vieh infolge von Behexung zugrunde geht und sie den Hexer erkunden wollen, oder auch, ob es infolge natürlichen Mangels oder infolge von Behexung eingegangen ist, nach den Orten eilen, wo die Tierkadaver abgedeckt werden und die Eingeweide eines Kadavers über den Erdboden weg bis nach dem Hause schleppen, aber nicht durch die Tür, über die Schwelle ziehen, sondern unter der Schwelle weg nach der Küche des Hauses ziehen; und nachdem sie Feuer gemacht haben, legen sie die Eingeweide auf den Rost; und – wie wir auf Grund des Berichtes derer, die solches ausführen, belehrt worden sind – so wie dann die Eingeweide heiß werden und brennen, werden die Eingeweide der Hexe von Hitze und Schmerzen gepeinigt. Es achten daher die Kundschafter darauf, daß die Haustür bestens verwahrt sei, weil die Hexe vor Schmerzen nach dem Hauseingange eilen wird; und wenn sie Einlaß findet, nimmt sie eine Kohle vom Feuer weg, und dann ist jede Pein verscheucht. Wir haben auch als erlebt in Erfahrung gebracht, daß, wenn sie keinen Einlaß finden konnten, sie dann das Haus innen und außen mit dichtester Finsternis umgaben unter so grausiger Bewegung (der Luft) und solchem Brausen, daß alle schließlich meinten, das Haus müsse einstürzen und sie umkommen, wenn sie die Tür nicht öffneten.
Ebendarauf werden auch gewisse Experimente zurückgeführt. Manche Leute nämlich, die aus der Menge der in der Kirche weilenden Weiber die Hexen herausfinden wollen, die auch ohne ihre Zustimmung nach Beendigung des Gottesdienstes nicht aus der Kirche hinauszugehen vermögen sollen, befassen sich mit folgendem Experimente: Am Sonntag salben sie die Halbstiefel junger Männer mit Schmiere oder Schweinefett, wie es herkömmlicherweise zur Geschmeidighaltung geschieht: und wenn sie so die Kirche betreten, werden die Hexen so lange aus der Kirche nicht heraus können, bis die Kundschafter entweder selbst herausgehen oder ihnen die Erlaubnis, herauszugehen, unter dem Ausdruck wie oben geben.
Ähnliches geschieht auch vermittelst bestimmter Worte, welche aufzuzeichnen nicht frommt; damit niemand durch den Teufel verführt werde. Denn auch die Richter oder Präsidenten sollen ihnen untrügliche Glaubwürdigkeit oder Meinung beimessen, es müßte denn eine solche Person anderweitig schon sehr übel beleumundet sein: indem unter einem solchen Vorwande jener Tausendkünstler auch Unschuldige in üblen Ruf bringen könnte. Daher sind die Leute lieber von solchen Experimenten abzuhalten und heilsame Bußen aufzulegen; mögen sie auch bisweilen geduldet werden.
Dadurch ergibt sich die Antwort auf die Argumente, welche schließen, daß Hexentaten nicht zu beheben seien: auf die ersten beiden Weisen sie zu beheben ist überhaupt unerlaubt; das dritte Mittel mag zwar nach den Gesetzen geduldet werden, doch muß der geistliche Richter darauf nicht geringe Obacht haben. Denn daß die Gesetze es zu erlauben scheinen, ergibt sich aus c. de maleficis, 1. eorum, wo folgendes steht: »Andere aber, welche das tun, damit nicht die Arbeiten der Menschen durch Wind- oder Hagelschlag niedergestreckt werden, verdienen nicht Strafe, sondern Belohnung«; und Antonius führt in seiner Summa bezüglich der Gesetze, in denen kanonisches und Zivil-Recht auseinandergehen, ebendasselbe an. Danach scheinen die Gesetze zu erlauben, daß man gewisse Leute, die zur Erhaltung der Früchte und Haustiere derartiges ausführen, auf jeden Fall nicht nur dulden, sondern auch belohnen könne. Es wird also an dem geistlichen Richter sein, darauf zu achten, ob der Betreffende im Sinne des Gesetzes gegen Hagelschlag und Schwüle der Luft mit, wie sich weiter unten ergeben wird, entsprechenden Mitteln oder auch mit gewissen abergläubischen vorgeht; und dann, wenn sich daraus kein Ärgernis für die Kirche ergibt, wird er ihn auch dulden können. Aber tatsächlich wird dies nicht nach der dritten Weise, sondern nach der vierten und fünften Weise geschehen, worüber folglich zu handeln sein wird, nämlich über die kirchlichen und erlaubten Mittel, unter gelegentlicher Besprechung der abergläubischen, die zur vierten Weise gehören; und zwar geschieht dies in den folgenden Kapiteln.