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Über die Art, wie die Hexenhebammen noch größere Schädigungen antun, indem sie die Kinder entweder töten oder sie den Dämonen weihen.

Kapitel 13.

Es darf nicht übergangen werden von den Schädigungen zu sprechen, die den Kindern von Hexenhebammen angetan werden; und zwar erstens, wie sie sie umbringen, und zweitens, wie sie sie den Dämonen weihen. In der Diözese Straßburg, nämlich, und zwar in der Stadt Zabern, pflegt eine gewisse ehrbare und der seligsten Jungfrau Maria überaus ergebene Frau von einzelnen Besuchern der öffentlichen Herberge, die sie hält, – sie hat aber als Aushängeschild einen schwarzen Adler – zu erzählen, daß ihr folgender Fall zugestoßen sei: »Von meinem Manne, der leider jetzt tot ist, war ich schwanger. Als der Tag der Niederkunft herannahte, drängte mich eine gewisse Frau, eine Hebamme, in lästiger Weise, ich sollte sie als Hebamme bei dem Kinde annehmen. Wenn ich nun auch beschlossen hatte, mir eine andere zu nehmen, da ich um ihren üblen Ruf wußte, so stellte ich mich doch mit friedlichen Worten, als ob ich ihren Bitten nachgeben wollte. Als ich aber beim Herannahen der Zeit der Niederkunft eine andere Hebamme gedungen hatte, betrat die erstere in einer Nacht, als kaum acht Tage verflossen waren, unwillig mit zwei anderen Weibern meine Kammer, und sie näherten sich meinem Bette. Als ich meinen Mann rufen wollte, der in einer anderen Kammer schlief, blieb ich an den einzelnen Gliedern und der Zunge so von den Kräften verlassen, ausgenommen Gesicht und Gehör, daß ich nicht eine Laus (?) hätte bewegen können. Zwischen jenen beiden stehend stieß also die Hexe diese Worte aus: »Siehe, diese schlechteste der Frauen soll nicht ungestraft davonkommen, weil sie mich nicht als Hebamme hat annehmen wollen«. Als die anderen beiden, die zur Seite standen, vor ihr ein gutes Wort einlegten, indem sie sagten: »Sie hat ja niemals einer von uns geschadet,« entgegnete die Hexe: »Weil sie mir dieses Mißfallen erregt hat, will ich ihr etwas in ihre Eingeweide hineintun; doch so, daß sie um euretwillen innerhalb eines halben Jahres keine Schmerzen spüren wird; aber wenn das verflossen ist, wird sie genug gepeinigt werden«. Sie trat also heran und berührte meinen Bauch mit der Hand; und es schien mir, als ob sie nach Herausnahme der Eingeweide gewisse Dinge, die ich jedoch nicht sehen konnte, hineintat. Als sie dann weggingen und ich wieder Kräfte zum Schreien bekommen hatte, rief ich meinen Mann, so schnell ich konnte und enthüllte ihm das Geschehnis. Als er aber die Ursache dem Wochenbett zuschreiben wollte, fügte ich hinzu: »Siehe, sie hat mir für ein halbes Jahr Frist gewährt; wenn nach dessen Ablauf mich keine Qualen überkommen, werde ich deinen Worten Glauben schenken«. – Ähnliche Worte trug sie auch ihrem Sohne, einem Geistlichen, vor, der damals Land-Archidiakonus war und an jenem Tage sie zu besuchen zu ihr gekommen war. Wozu noch mehr sagen? Nachdem sechs Monate auf den Punkt abgelaufen waren, befiel sie plötzlich ein folternder Schmerz in den inneren Eingeweiden in so grausiger Weise, daß sie weder am Tage, noch in der Nacht ablassen konnte, mit ihrem Geschrei alle zu stören. Und weil sie, wie vorausgeschickt worden ist, der heiligen Jungfrau und Königin des Mitleids sehr ergeben war, glaubte sie auch, wenn sie bei Wasser und Brot an den einzelnen Sonntagen fastete, durch deren Fürsprache befreit zu werden. Als sie daher eines Tages ein natürliches Geschäft verrichten wollte, da brach jene Unsauberkeit aus dem Körper hervor; und indem sie den Mann samt dem Sohne herbeirief, sagte sie: »Sind das etwa eingebildete Dinge? Habe ich nicht gesagt, daß nach Verlauf eines halben Jahres die Wahrheit erkannt werden würde? Oder hat jemand gesehen, daß ich jemals Dornen, Knochen und zugleich auch Holzstücke gegessen hätte?« Es waren nämlich Rosendornen in der Länge von vier Fingerbreiten mit verschiedenen anderen Dingen ohne Zahl (ihr in den Leib) hineingetan worden.

Außerdem werden, wie sich im ersten Teile des Werkes aus dem Bekenntnis jener in Breisach zur Reue zurückgebrachten Magd ergeben hat, dem Glauben größere Schädigungen bezüglich der Ketzerei der Hexen von den Hebammen angetan, was auch das Geständnis einiger, die später eingeäschert worden sind, klarer als das Licht bewiesen hat. In der Diözese Basel nämlich, in der Stadt Dann, hatte eine Eingeäscherte gestanden, mehr als vierzig Kinder in der Weise getötet zu haben, daß, sobald sie aus dem Mutterleib hervorkamen, sie ihnen eine Nadel in den Kopf durch den Scheitel bis ins Gehirn einstach. Eine andere endlich, in der Diözese Straßburg, hatte gestanden, Kinder ohne Zahl – weil nämlich bezüglich der Zahl nichts feststand – getötet zu haben. Sie wurde aber so ertappt: Als sie nämlich aus der einen Stadt in die andere gerufen worden war, um eine Frau zu entbinden, und sie nach Erfüllung ihrer Pflicht nach ihrer Behausung zurückkehren wollte, fiel zufällig, als sie aus dem Tore der Stadt hinausging, der Arm eines neugeborenen Knaben aus dem Linnen, mit dem sie gegürtet war und in welchem der Arm eingewickelt gewesen war, heraus. Das sahen die in dem Tore Sitzenden; und als jene vorübergegangen war, hoben sie es als ein Stück Fleisch, wie sie glaubten, von der Erde auf. Als sie es aber betrachteten und an den Gliedergelenken erkannt hatten, daß es nicht ein Stück Fleisch, sondern der Arm eines Knaben sei, wurde ein Rat mit den Vorsitzenden abgehalten, und da befunden ward, daß ein Kind vor der Taufe mit Tod abgegangen war und ihm ein Arm fehlte, wurde die Hexe verhaftet, den Fragen ausgesetzt und das Verbrechen entdeckt; und so bekannte sie, wie vorher gesagt ist, Kinder getötet zu haben, ohne die Zahl anzugeben.

Aus welchem Grunde aber? Man muß jedenfalls annehmen, daß sie durch das Drängen böser Geister gezwungen werden, derlei zu tun, bisweilen auch gegen ihren Willen. Denn der Teufel weiß, daß solche Kinder vom Eintritt in das himmlische Reich wegen der Strafe der Verdammnis oder der Erbsünde ausgeschlossen werden. Daher wird auch das jüngste Gericht länger hinausgeschoben, unter dem sie den ewigen Qualen überliefert werden, je langsamer sich die Zahl der Auserwählten ergänzt: ist sie voll, so wird die Welt aufgehoben werden.

Und wie es im Vorausgeschickten berührt worden ist, haben sie sich auf Anraten der Dämonen aus solchen Gliedern Salben zu bereiten, die zu ihrer Benützung dient.

Aber auch diese schauderhafte Schandtat darf zur Verwünschung eines so großen Verbrechens nicht mit Stillschweigen übergangen werden, daß sie nämlich, falls sie die Kinder nicht umbringen, sie den Dämonen auf folgende Weise weihen: Wenn nämlich das Kind geboren ist, trägt es die Hebamme, falls die Wöchnerin nicht selber schon Hexe ist, gleichsam, als wollte sie eine Arbeit zur Erwärmung des Kindes vollbringen, aus der Kammer heraus und opfert es, indem sie es in die Höhe hebt, dem Fürsten der Dämonen, d. h. Luzifer, und allen Dämonen; und statt dessen über dem Küchenfeuer.

Als ein gewisser jemand, wie er selbst berichtete, bei sich erwog, daß seine Frau zur Zeit der Niederkunft, gegen die gewohnte Weise der Wöchnerinnen, keine Frau zu sich hinein kommen ließ, außer der eigenen Tochter allein, die das Amt der Hebamme versah, versteckte er sich um jene Zeit heimlich im Hause, da er den Grund derartigen (Verhaltens) erfahren wollte. Daher bemerkte er auch die Ordnung bei der Gotteslästerung und teuflischen Opferung in der vorbezeichneten Weise; dazu, daß, wie ihm schien, das Kind durch das Werkzeug einer Hänge (?), woran die Töpfe aufgehängt werden, nicht durch menschliche Hilfe, sondern durch die der Dämonen gestützt in die Höhe fuhr. Darüber im Herzen bestürzt, und da er auch die schauerlichen Worte bei der Anrufung der Dämonen und die anderen nichtswürdigen Riten bemerkt hatte, bestand er gar heftig darauf, daß das Kind sofort getauft würde; und da es nach einem anderen Flecken getragen werden mußte, wo die Parochialkirche war, und man dabei über eine Brücke über einen gewissen Fluß zu gehen hatte, stürzte er sich mit entblößtem Schwerte auf seine Tochter, die das Kind trug, und rief vor den Ohren der beiden Männer, die er sich zugesellt hatte: »Ich will nicht, daß du das Kind über die Brücke trägst, weil es entweder allein hinübergehen wird, oder du in dem Flusse untergetaucht wirst«. Da erschrack sie samt den anderen Weibern, die dabei waren, und fragte, ob er nicht seiner Sinne mächtig sei; denn jenes Geschehnis war allen übrigen unbekannt, mit Ausnahme der beiden Männer, die er sich beigesellt hatte. Da rief er: »Elendestes Weib, durch deine Zauberkunst hast du das Kind durch die Hänge hochsteigen lassen; bewirke jetzt auch, daß es über die Brücke geht, ohne daß es jemand trägt, oder ich tauche dich im Flusse unter!« Also gezwungen, legte sie das Kind auf die Brücke, und indem sie mit ihrer Kunst den Dämon anrief, sah man das Kind plötzlich auf der anderen Seite der Brücke. Nachdem also das Kind getauft worden war, kehrte er nach Hause zurück; und wenn er auch schon die Tochter durch Zeugen der Hexerei überführen konnte, während er das erste Verbrechen, die Opferung, gar nicht hätte beweisen können, da er ganz allein jenem gotteslästerlichen Ritus beigewohnt hatte, so verklagte er die Tochter samt der Mutter (erst) nach der Zeit der Reinigung vor dem Richter, und gleicherweise wurden sie eingeäschert und das Verbrechen der gotteslästerlichen Darbringung entdeckt, das durch Hebammen begangen zu werden pflegt.

Aber hier entsteht ein Zweifel: was für eine Tat oder Wirkung eine solche, gotteslästerliche Darbringung bei derartigen Kindern zu bewirken vermöge? Dazu kann gesagt werden, daß, wie die Dämonen aus einem dreifachen Grunde wirken, ihnen so auch diese (Darbringungen) zu drei nichtswürdigen Zwecken dienen. Erstens nämlich suchen sie infolge ihres Stolzes, der immer steigt, nach jenem Worte: »Der Stolz derer, die dich hassen, steigt,« so viel sie können, sich göttlichen Dingen und Zeremonien anzupassen, um so unter der Gestalt des scheinbar Guten leichter zu täuschen. So verlangen sie denn von den Zauberern Jungfrauen und Kinder männlichen oder weiblichen Geschlechtes, wenn sie in den Spiegeln oder Krallen der Hexer gestohlenes Gut oder anderes Verborgenes zu offenbaren haben, wiewohl sie das auch durch Verderbte zu zeigen vermöchten: (der Dämon) aber (zieht) doch (jenes vor), um sich fälschlich zu stellen, als liebte er die Keuschheit, die er doch haßt, indem er am meisten die keuscheste Jungfrau deshalb haßt, weil sie ihm den Kopf zertreten hat. Genesis 3. Daher täuschen sie so die Seelen der Hexer und derer, die an sie glauben, durch das Laster der Ungläubigkeit unter dem Scheine der Tugend. Drittens (geschieht die Opferung der Kinder), damit der Unglaube der Hexer selbst zur eigenen Vermehrung noch mehr wachse, wenn sie Hexen behalten, die ihnen von der Wiege an geweiht sind.

Infolge dessen bewirkt diese gotteslästerliche Darbringung dreierlei an dem Kinde. Wie nämlich erstens die äußerliche Darbringung an fühlbaren Dingen, wie Wein, Brot, Feldfrüchten, Gott gegenüber geschieht, und zwar zum Zeichen schuldiger Unterwürfigkeit und Ehrerbietung, nach dem Worte Eccles. 25. »Du sollst nicht mit leeren Händen vor dem Angesichte deines Herrn erscheinen,« welche Dinge auf späterhin auf keinen Fall zu profanen Zwecken verwendet werden dürfen noch können, daher es auch Damas. Papa X, qu. 1 heißt, die Darbringungen, die innerhalb der Kirche dargebracht werden, gehören den Priestern allein, doch so, daß sie sie nicht nur zum eigenen Gebrauche verwenden, sondern auch getreulich darüber verfügen, teils zu dem, was zum Gottesdienst gehört, teils auch sie zum Nutzen der Armen verwenden: – daß so auch ein solches, dem Teufel zum Zeichen der Unterwürfigkeit und Ehrerbietung dargebrachtes Kind zu göttlichen Zwecken, zu würdiger und gesegneter Unterwürfigkeit, für sich wie für andere, verwendet werde, wie ist es möglich, daß so etwas von Rechtgläubigen geschehe?!

Denn wer kann sagen, daß die mütterlichen Verbrechen oder fremde Sünden, was die Bestrafung anlangt, nicht auf die Söhne übergehen? Vielleicht der, welcher das Wort des Propheten im Sinne hat: »Der Sohn wird die Unbill des Vaters nicht tragen;« aber wie ist es mit jener Stelle Exodus XX: »Ich, der Herr, bin ein Eiferer, der die Sünden der Väter heimsucht an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied?« Dies ist nämlich der Sinn beider (Sätze): daß der erste verstanden werde von der geistigen Strafe im Urteil des Poles oder Gottes und nicht im Urteil des Forum; und zwar ist es die Strafe, welche grundsätzlich die Seele trifft, sei es nun die Strafe der Verdammnis, wie z. B. die Beraubung der Gnade, sei es die Strafe des Sinnes, d. h. das höllische Feuer der Qual. Mit diesen Strafen wird nämlich niemand ohne eigene Schuld gestraft, die entweder bezüglich der Erbsünde kontrahiert oder bezüglich einer alltäglichen Sünde begangen ist. – Wie aber die zweite Stelle, wie Gratianus I, qu. IV. § quibus, auseinandersetzt, von den Nachahmern der väterlichen Sünden verstanden wird, wo er auch noch andere Auslegungen gibt, so wird jemand nach dem Ratschluß Gottes mit anderen beliebigen Strafen gestraft nicht nur um seiner Schuld willen, die er begangen hat oder begehen will, daß sie nämlich vermieden würde, sondern auch um der Schuld eines anderen willen.

Es gilt auch nicht, wenn gesagt werden sollte, daß dann ohne Ursache und ohne Schuld gestraft wird, die die Ursache der Strafe sein muß: weil nach der Regel des Rechts niemand ohne Schuld zu bestrafen ist, wenn nicht eine Ursache vorliegt. Daher können wir sagen, daß immer eine Ursache, ja die allergerechteste, vorhanden ist, wenn sie uns auch unbekannt bleibt, Augustinus XXIV, qu. 4; und wenn wir bezüglich der Ausführung der Tat nicht in die Tiefe der Ratschlüsse Gottes eindringen können, so wissen wir doch, daß das, was er gesagt, wahr und das, was er getan hat, gerecht ist.

Es ist jedoch ein Unterschied bei den (dem Dämon) dargebrachten Kindern, insofern als, wenn man von den unschuldigen spricht, die nicht von Hexen-Müttern, sondern von Hebammen den Dämonen geweiht und heimlich, wie oben gesagt ist, aus den Umarmungen und aus dem Mutterleibe einer ehrbaren Mutter geraubt werden, solche unschuldige, wie man in Liebe glauben muß. nicht so sehr verlassen sind, daß sie zu Nachahmern so großer Verbrechen gemacht werden, sondern zu Nachahmern der väterlichen Tugenden. – Das zweite, was jene gotteslästerliche Darbringung bewirkt, ist, daß, wie bei der Darbringung, bei der der Mensch sich selbst als Opfer darbringt, er Gott als seinen Anfang und sein Ende anerkennt, und zwar bezüglich des Anfangs der Schöpfung und des Endes (in Gestalt) der Verherrlichung – welches Opfer wahrlich würdiger ist als alle anderen, äußerlichen, von ihm dargebrachten Opfer, nach dem Worte: »Das Opfer für Gott ist ein zertretener Sinn und ein zerknirschtes, demütiges Herz; das mögest du, Gott, nicht verachten,« also auch die Hexe selbst, wenn sie dem Teufel ein Kind weiht, dessen Seele und Leib ihm als seinen Anfang und Ende (in Gestalt) der ewigen Verdammnis anbefiehlt; daher es auch nur auf wunderbare Weise von der Einlösung einer so großen Schuld wird befreit werden können.

Es pflegt eine gewisse Geschichte oder vielmehr mehrere erzählt zu werden von Kindern, die aus dem Mutterleibe den Dämonen unversehens, aus einer gewissen Leidenschaft und Regung des Geistes heraus von den Müttern dargebracht worden waren, und wie sie nur mit der größten Schwierigkeit als Erwachsene aus der Botmäßigkeit der Dämonen befreit werden können, die diese mit göttlicher Zulassung für sich in Anspruch nahmen. Bezüglich solcher ist das bekannte Buch der Beispiele der seligsten Jungfrau Maria voll, besonders auch von jenem, der, da er von den Beunruhigungen durch die Dämonen nicht befreit werden konnte, endlich durch den höchsten Pontifex zu einen gewissen, in den östlichen Landen wohnenden heiligen Manne geschickt und auch dann nur mit großer Schwierigkeit durch Eingreifen der glorreichsten Jungfrau selbst jener Botmäßigkeit entrissen wurde.

Wenn daher zur Ahndung einer unversehens geschehenen – ich will nicht sagen, Darbringung, aber doch – Anbietung, wenn z. B. die Mutter aus Unwillen über die dem Manne zu leistende fleischliche Gemeinschaft auf die Bemerkung des Gatten: »Ich hoffe, daß hieraus eine Frucht hervorgehen wird« erwidert: »Jene Frucht sei dem Teufel gegeben!« eine solche Strenge der göttlichen Bestrafung sich gezeigt hat, eine wie große mag dann erst wüten, wenn eine so große Beleidigung der göttlichen Majestät bemerkt wird!

Das dritte, was diese gotteslästerliche Darbringung bewirkt, ist die gewohnheitsmäßige Neigung, derartige Behexungen Menschen, Tieren und Feldfrüchten anzutun. Der Grund dafür mag angegeben werden nach dem, was bei Thomas II, 2, qu. 108 bezüglich der zeitlichen Strafe hergeleitet wird, mit der manche um fremder Verschuldungen willen gestraft werden: er sagt nämlich, es geschehe, weil die Söhne ihrem Körper nach gewisse Besitzstücke des Vaters seien und Diener und Tiere Besitzstücke der Herren; und da jemand an allen seinen Besitzstücken zu strafen sei, so werden auch die Söhne öfters für die Eltern bestraft. Dieser Grund unterscheidet sich von demjenigen, der oben bezüglich der Sünden der Väter berührt ist, die Gott heimsucht an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied; weil das, wie dort berührt worden ist, von den Nachahmern der väterlichen Verbrechen verstanden wird. Der vorliegende Grund aber schließt bezüglich der Bestrafung der Söhne für die Eltern, wenn sie die väterlichen Verbrechen nicht tatsächlich, durch böse Werke, nachahmen, sondern nur der Gewohnheit nach. So starb denn auch der aus dem Ehebruch Davids geborene Sohn gar schnell; und es ward befohlen, die Tiere der Amalekiter zu töten, wiewohl in derlei Dingen auch noch ein mystischer Grund vorliegt, wie es I, qu. 4, § parvulos enthalten ist.

Nach diesem allem kann man nicht unpassend sagen, daß derartige Kinder immer, bis zum Lebensende, zur Vollbringung von Behexungen neigen. Wie nämlich Gott das, was ihm dargebracht ist, heiligt, wie die Taten der Heiligen zeigen, wo die Eltern, die von ihnen zu erzeugende Nachkommenschaft Gott geweiht hatten, so hört auch der Teufel durchaus nicht auf, das, was ihm dargebracht ist, zu infizieren. Aus dem Alten und aus dem Neuen Testamente könnten gleichsam unzählige Geschehnisse hergeleitet werden. So waren nämlich mehrere Patriarchen und Propheten, wie Isaak, Samuel, Samson, so auch Alexius, Nicolaus und andere unzählige mit sehr vielen Gnadengaben zur Heiligkeit des Lebens bestimmt. Die Erfahrung endlich lehrt, daß immer die Töchter von Hexen unter ihresgleichen als Nachahmerinnen der mütterlichen Verbrechen verrufen sind, ja, daß auch die ganze Nachkommenschaft gleichsam angesteckt ist; und der Grund dafür wie für alles Vorhergehende ist ja, daß sie immer einen Überlebenden zu hinterlassen und nach Vermehrung jener Perfidie aus allen Kräften auf grund des mit dem Dämon eingegangenen Paktes zu streben haben. Woher könnte es denn (sonst) geschehen, daß, wie man sehr häufig gefunden hat, unreife Mädchen von acht oder zehn Jahren Sturm und Hagelschlag erregt hatten, wenn nicht auf grund eines solchen Paktes unter solcher gotteslästerlicher Darbringung an den Teufel durch die Hexen-Mutter das Kind geweiht worden wäre? Denn die Kinder könnten derlei aus sich heraus, auf grund der Ableugnung des Glaubens, wie es die erwachsenen Hexen prinzipiell zu tun haben, nicht bewirken, indem sie vielleicht nicht einmal von einem Glaubensartikel Kenntnis haben.

Aus diesen Geschehnissen wollen wir einige zur Sprache bringen. Als nämlich in einem Teile Schwabens ein gewisser Landwirt die Saaten auf den Feldern mit seiner kleinen Tochter von kaum acht Jahren zu besehen beschlossen hatte, und wegen der Dürre des Landes Regen wünschte, indem er darüber bei sich ratschlagte und beriet, und sagte: »Ach, wann wird Regen kommen!«, sagte das Mädchen, die die Worte des Vaters hörte, in der Einfalt ihres Sinnes: »Vater, wenn du Regen wünscht, will ich machen, daß er schnell kommt«. Jedoch der Vater: »Woher hast du das? Verstehst du denn Regen zu besorgen?« – Das Mädchen antwortete: »Allemal; und nicht bloß Regen; sondern ich weiß auch Hagelschlag und Gewitter zu erregen«. Der Vater: »Wer hat es dich denn gelehrt?« Sie antwortete: »Meine Mutter. Aber sie hat mir verboten, es jemandem mitzuteilen«. Darauf wiederum der Vater: »Und auf welche Weise hat sie es dich gelehrt?« Sie antwortete: »Sie übergab mich einem Magister; den kann ich zu jeder Stunde zu jedem beliebigem Wunsche haben«. Der Vater: »Hast du ihn gesehen?« Sie antwortete: »Ich habe bisweilen Männer bei der Mutter aus- und eingehen sehen; und als ich fragte, wer denn das wäre, antwortete sie: »Es sind unsere Magister, denen ich auch dich übergeben und anvertraut habe; mächtige Gönner und reich«. Der erschrockene Vater fragte, ob sie zu dieser Stunde Hagelschlag erregen könne? Das Mädchen: »Allemal kann ich es tun, wenn ich nur ein wenig Wasser habe«. Da führte der Vater das Mädchen an der Hand an einen Gießbach und sagte: »Tue es; aber nur über unseren Acker«. Da steckte das Mädchen die Hand in das Wasser und bewegte es im Namen ihres Magisters nach der Unterweisung ihrer Mutter, Und siehe, der Regen überflutete nur jenen Acker. Als der Vater das bemerkte, sagte er: »Mache auch Hagel, aber nur über einen von unseren Äckern«. Als das Mädchen das ebenfalls gemacht hatte, verklagte der durch die Erfahrung sichergemachte Vater seine Frau vor dem Richter. Sie wurde verhaftet und als überführt eingeäschert; die Tochter wurde von neuem getauft und Gott geweiht und konnte jenes nicht weiter vollbringen.


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