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Fünftes Kapitel

Die Verhandlung

Am Morgen seines Prozesses, der als zweite Sache auf der Liste stand, mußte Soames wieder fort, ohne Irene zu sehen, aber es war ihm ganz lieb, denn er wußte noch nicht, welche Haltung er ihr gegenüber einnehmen sollte.

Er war aufgefordert worden sich um halb elf im Gericht einzufinden, um einem eventuellen Zusammenfallen der ersten Klage (wegen Wortbruchs) vorzubeugen. Es geschah jedoch nichts dergleichen, da beide Parteien einen Eifer bewiesen, der Staatsanwalt Waterbuck Gelegenheit bot, seinen bereits großen Ruf in solchen Fällen noch zu erhöhen. Sein Gegner war Ram, die andere berühmte Autorität auf diesem Gebiet. Es war ein Kampf von Riesen.

Der Gerichtshof verkündete das Urteil gerade vor der Frühstückspause. Die Geschworenen verließen ihre Plätze für heute, und Soames ging hinaus, um etwas zu essen. Er traf James in dem Gewirr der Galerien, wie ein Pelikan über ein Brötchen und ein Glas Sherry gebeugt, an dem kleinen Frühstücksbüfett. Die weite Leere der großen Mittelhalle, wo Vater und Sohn nachdenklich neben einander standen, ward dann und wann für einen flüchtigen Augenblick durch vorübereilende Anwälte in Perücke und Amtstracht unterbrochen, gelegentlich durch eine alte Dame oder einen Mann in schmierigem Rock, der erschrocken aufblickte, und durch zwei Personen, die kühner als ihre Generation, streitend in einer Fensternische saßen. Der Klang ihrer Stimmen stieg zusammen mit einem Geruch wie aus verfallenen Brunnen empor und vermischte sich mit der Ausdünstung der Galerien zu einem Duft, dem nur der so unauflöslich mit britischer Justizverwaltung, verbundene Geruch von feinem alten Käse zu vergleichen ist.

Es währte nicht lange bis James seinen Sohn anredete.

»Wann kommt deine Sache heran? Vermutlich gleich. Mich würde es nicht wundern, wenn dieser Bosinney sich irgendwie herausredete; er wird wohl dazu genötigt sein. Er muß Bankrott machen, wenn er verliert.« Er nahm einen großen Bissen von seinem Sandwich und ein Schluck Sherry dazu. »Mutter bittet dich und Irene heute abend zu Tisch,« sagte er.

Ein frostiges Lächeln spielte um Soames' Lippen, als er seinen Vater anschaute. Jeder, der den kalten verstohlenen Blick gesehen hätte, den diese beiden wechselten, wäre entschuldigt, wenn er das gute Einvernehmen zwischen ihnen nicht zu würdigen verstand. James trank seinen Sherry in einem Zuge aus.

»Was habe ich zu zahlen?« fragte er.

Bei der Rückkehr in den Saal nahm Soames sogleich seinen rechtmäßigen Platz auf der vorderen Bank neben seinem Anwalt ein. Verstohlen, wie um niemand bloßzustellen, vergewisserte er sich, wo sein Vater saß.

James hatte die Hände über seinem Schirmgriff gefaltet und saß nachdenklich dicht hinter dem Advokaten am Ende der Bank, von wo er sich entfernen konnte, sobald die Sache vorüber war. Er fand Bosinneys Benehmen in jeder Beziehung schmachvoll, wünschte aber nicht ihm zufällig in den Weg zu kommen weil er fühlte, daß eine Begegnung peinlich sein mußte.

Nächst dem Ehescheidungsgericht war dies Gericht wohl die beliebteste Bühne der Justiz, und es kamen hier häufig Rechtsstreitigkeiten, Wortbruch- und allerlei Handelsprozesse zur Entscheidung. Eine kleine Anzahl von Personen, die in keiner Beziehung zu der Verhandlung standen, saßen auf den hinteren Bänken, und auf der Galerie waren ein oder zwei Damenhüte zu sehen.

Die beiden Sitzreihen unmittelbar vor James füllten sich allmählich mit Advokaten in Perücken, die sich dort hinsetzten um Bleistiftnotizen zu machen, zu plaudern und in den Zähnen zu stochern; aber sein Interesse wurde von diesen kleineren Leuchten der Justiz bald durch den Eintritt Waterbucks mit den raschelnden Flügeln seiner seidenen Amtstracht abgelenkt, dessen rotes bedeutendes Gesicht durch zwei kurze braune Koteletts gehoben wurde. Der berühmte Staatsanwalt war wirklich das Bild eines Mannes, der einen Zeugen aufs Korn zu nehmen wußte, wie James freimütig zugab.

Soviel er sich entsann, hatte er Waterbuck zufällig nie gesehen, und wie viele Forsytes der weniger angesehenen Juristenklasse, zu der er gehörte, hatte er eine ungeheure Bewunderung für ein gutes Kreuzverhör. Die langen trübseligen Falten in seinen Wangen glätteten sich etwas, nachdem er ihn gesehen, besonders da er jetzt bemerkte, daß Soames allein durch Seide vertreten war.

Staatsanwalt Waterbuck hatte sich eben umgewandt um mit seinem jüngeren Kollegen zu sprechen, als der Richter, Mr. Bentham selbst erschien – ein hagerer, etwas gebückter, an eine Henne erinnernder Mann mit glattrasiertem Gesicht unter seiner schneeweißen Perücke. Wie alle übrigen Anwälte erhob sich auch Waterbuck und blieb stehen, bis der Richter sich setzte. James erhob sich nur ein wenig; er saß schon so bequem und hatte keine große Meinung von Bentham da er bei ›Bumley Tomms‹ schon zweimal ganz in seiner Nähe zu Tisch gesessen hatte. Und Bumley Tomm war ein ziemlich unbedeutender Mensch, wenn er auch soviel Erfolg gehabt hatte. James selbst hatte ihm seine erste Arbeit verschafft. Er war auch aufgeregt, denn er hatte eben bemerkt, daß Bosinney nicht anwesend war.

»Was soll das nun wieder heißen?« er blieb nachdenklich.

Als die Sache aufgerufen wurde, schob Waterbuck die Akten zurück, zog sein Gewand auf der Schulter zurecht und einen Blick im Halbkreis um sich werfend, wie ein Cricketspieler, der im Begriff ist zum Schlag auszuholen, erhob er sich und wandte sich an den Gerichtshof.

Die Tatsachen, sagte er, seien nicht zu bestreiten, und seine Lordschaft brauche nur die Korrespondenz in bezug auf die Ausstattung des Hauses zwischen seinem Klienten und dem Beklagten, einem Architekten, zu begutachten. Er jedoch wolle auf den durchaus klaren Inhalt dieser Korrespondenz hinweisen. Nachdem er die Geschichte des Hauses in Robin Hill, das er einen Herrensitz nannte, kurz dargestellt hatte, fuhr er folgendermaßen fort:

»Mein Klient, Mr. Soames Forsyte, ist ein Gentleman, ein reicher Mann, der wohl der letzte wäre, irgend einen berechtigten Anspruch an ihn zu bestreiten, aber er war von seiten seines Architekten in Angelegenheiten dieses Hauses, in das er, wie schon erwähnt, bereits über zwölftausend Pfund hineingesteckt hat – über zwölftausend Pfund, eine Summe die den ursprünglich beabsichtigten Betrag um ein Beträchtliches übersteigt, – einer solchen Behandlung ausgesetzt, daß er sich aus Prinzip – ich kann das nicht stark genug betonen – aus Prinzip und im Interesse anderer gezwungen sah die Klage einzureichen. Der in der Verteidigung des Architekten angegebene Punkt ist meines Erachtens nicht einen Moment ernster Erwägung wert.« Darauf verlas er die Korrespondenz.

Sein Klient, ›ein Mann von anerkannter Stellung‹, sei bereit zu beschwören, daß er ein Überschreiten der äußersten Grenze von zwölftausendfünfzig Pfund, die er klar festgesetzt hatte, nie gestattet habe, daß er ihm nie in den Sinn gekommen wäre es zu gestatten; und um die Zeit des Gerichtshofes nicht noch weiter zu verschwenden, wolle er Mr. Forsyte gleich aufrufen.

Soames trat vor. Seine ganze Erscheinung war verblüffend in ihrer Gelassenheit. Sein Gesicht, gerade hochmütig genug, bleich und glatt rasiert, mit einer kleinen Falte zwischen den Augen und zusammengepreßten Lippen; der Anzug von unauffälliger Eleganz, einen Handschuh sorgfältig angezogen, die andere Hand bloß. Er beantwortete die an ihn gestellten Fragen mit etwas leiser, doch deutlicher Stimme. Seine Aussagen bei dem Kreuzverhör lauteten ziemlich einsilbig.

»Hatte er nicht den Ausdruck ›freie Hand‹ gebraucht?«

»Nein.«

»Aber, bitte!«

Der Ausdruck, den er gebraucht, lautete: ›freie Hand unter den Bedingungen dieser Korrespondenz.‹

»Ob er vor dem Gerichtshof behaupten wolle, daß dies englisch sei?«

»Ja!«

»Was bedeutete es denn?«

»Was es sagt!«

»War er gesonnen zu leugnen, daß ein Widerspruch in den Worten liegt?«

»Ja.«

»Er sei doch kein Irländer?«

»Nein.«

»War er ein Mann von guter Erziehung?«

»Ja.«

»Und doch bleibe er bei dieser Angabe?«

»Ja.«

Während dieses und des weiteren Kreuzverhörs, das sich immer wieder um den ›heiklen Punkt‹ drehte, saß James mit der Hand hinterm Ohr da und hielt den Blick fest auf den Sohn gerichtet.

Er war stolz auf ihn! Nur wollte es ihn bedünken, als hätte er sich unter gleichen Umständen verleiten lassen seine Antworten zu erweitern, aber sein Instinkt sagte ihm, daß diese Einsilbigkeit gerade das rechte sei. Er seufzte erleichtert auf, als Soames sich langsam umwandte und ohne jede Veränderung im Ausdruck herunterstieg.

Als die Reihe an Bosinneys Verteidiger kam, verdoppelte James seine Aufmerksamkeit und schaute fortwährend suchend umher um zu sehen, ob Bosinney nicht irgendwo versteckt sitze.

Der junge Chankery begann nervös; er war durch Bosinneys Abwesenheit in eine peinliche Lage versetzt. Darum versuchte er sich diese Abwesenheit zunutze zu machen.

Er müsse befürchten – sagte er – daß seinem Klienten ein Unglück zugestoßen sei. Er habe ihn sicher hier erwartet um seine Aussagen zu machen; es wäre am Morgen sowohl in das Bureau von Mr. Bosinney geschickt worden wie in seine Wohnung (wenn er auch wußte, daß beides dasselbe war, hielt er es doch für gut es nicht zu sagen), aber niemand wüßte wo er sei, und das wäre ihm verdächtig, da er wisse wie begierig Mr. Bosinney gewesen sei seine Aussagen zu machen. Doch da er nicht ermächtigt sei eine Vertagung zu beantragen halte er es in Ermangelung einer solchen Ermächtigung für seine Pflicht fortzufahren. Der Streitpunkt, an dem er zuversichtlich festhalte und den sein Klient, wenn er nicht unglücklicherweise verhindert wäre anwesend zu sein, durch seine Aussagen unterstützt hätte, bestehe darin, daß der Ausdruck ›freie Hand‹ nicht begrenzt, eingeengt, und hinterher durch irgend einen Zusatz unklar gemacht werden könne. Er wolle noch weiter gehen und sagen, die Korrespondenz zeige, was Mr. Forsyte in seinen Aussagen auch behauptet haben mochte, daß er tatsächlich nie beabsichtigt habe sich bei irgend einer Arbeit, die er bestellte und die von seinem Architekten ausgeführt wurde, seinen Verpflichtungen zu entziehen. An eine solche Möglichkeit habe sein Klient auch nie gedacht, sonst wäre er, wie aus den Briefen hervorgeht, niemals mit der Arbeit fortgefahren – mit einer Arbeit von äußerster Feinheit, die mit größter Sorgfalt und Gediegenheit ausgeführt wurde, um den wählerischen Geschmack eines Kenners, eines vermögenden Mannes, eines reichen Mannes, zu befriedigen. Er beurteile diesen Punkt sehr streng, und weil er das tue, gebrauche er vielleicht etwas strenge Worte, wenn er sage, daß diese Klage höchst ungerecht, unverdient und wirklich unerhört sei. Wenn seine Lordschaft Gelegenheit gehabt hätte sich das schöne Haus anzusehen, wie er selbst es sich zur Pflicht gemacht habe, und sich von der großen Feinheit und Schönheit der Ausstattung zu überzeugen, die sein Klient – ein Künstler in seinem höchst ehrenwerten Beruf – ausgeführt habe, würde seine Lordschaft dies sicherlich keinen Moment dulden, er wolle kein strengeres Wort dafür anwenden und es nur einen gewagten Versuch nennen, die gesetzliche Verantwortlichkeit zu umgehen.

Als er dann den Text von Soames' Briefen verlas, berührte er oberflächlich den Fall ›Boileau contra The Blasted Cement Company, Limited‹. »Es ist zweifelhaft,« sagte er, »wie die Autoritäten da entschieden haben; jedenfalls möchte ich betonen, daß es ebensogut zu meinen, wie zu meines Freundes Gunsten spricht.« Hierauf erörterte er eingehend den ›heiklen Punkt‹. Mit aller schuldigen Ehrerbietung erklärte er, daß Mr. Forsytes Ausdruck sich selbst aufhebe. Da sein Klient kein reicher Mann sei, wäre es eine ernste Sache für ihn; er sei ein sehr begabter Architekt, dessen Ansehen in seinem Beruf hier zweifellos auf dem Spiele stehe. Er schloß mit einer etwas vielleicht zu persönlichen Aufforderung an den Richter, als Kunstliebhaber die Künstler vor der mitunter – er sage mitunter – zu eisernen Hand des Kapitals zu schützen. »In welche Lage,« sagte er, »kämen die künstlerischen Berufe, wenn reiche Leute wie dieser Mr. Forsyte sich weigern – sich weigern dürfen, den Verpflichtungen in Bezug auf die Aufträge nachzukommen, die sie gegeben haben.« ... Jetzt wolle er seinen Klienten aufrufen, falls es ihm im letzten Augenblick noch möglich gewesen sei zu erscheinen.

Der Name Philip Baynes Bosinney ward drei Mal von den Gerichtsdienern aufgerufen, und der Ruf hallte mit seltsamer Melancholie im Saal und auf der Galerie wieder.

Dies Aufrufen des Namens, das ohne Antwort blieb, machte einen sonderbaren Eindruck auf James: es war wie das Rufen nach einem verlorenen Hunde auf der Straße. Bei dem Gedanken an den Vermißten überschlich ihn ein Gefühl, das seinen Sinn für Gemütlichkeit, für Sicherheit – und sein Behagen verletzte. Obwohl er nicht zu sagen wußte warum, versetzte es ihn in Unruhe. Er sah auf die Uhr – es war ein Viertel vor drei. In einer Viertelstunde würde alles vorüber sein. Wo konnte der junge Mann nur sein?

Erst als der Richter, Mr. Bentham, das Urteil verkündete, erholte er sich von seiner Bestürzung.

Hinter der hölzernen Tischplatte, die ihn von den gewöhnlichen Sterblichen trennte, lehnte der gelehrte Richter sich nach vorn. Das eben aufgedrehte elektrische Licht über seinem Kopf fiel auf sein Gesicht und tönte es unter der schneeigen Krone seiner Perücke zu einem weichen Orangegelb; der Umfang seiner Robe schien zusehends zu wachsen, seine ganze Gestalt strahlte in der verhältnismäßigen Dunkelheit des Saales wie ein majestätisches, geheiligtes Wesen. Er räusperte sich, nahm einen Schluck Wasser, brach die Spitze eines Federkiels am Pulte ab, faltete die knochigen Hände vor sich und begann.

James kam er plötzlich viel größer vor, als er sich Bentham je vorgestellt. Es war die Majestät des Gesetzes; doch jeder, auch wenn er eine viel weniger sachliche Natur gehabt hätte als James, wäre entschuldigt, wenn er diesen Glanz nicht durchschaut und dahinter den etwas gewöhnlichen Forsyte erkannt hätte, der im täglichen Leben unter dem Namen Sir Walter Bentham einherwandelte.

Er verkündigte das Urteil mit folgenden Worten.

»Die Tatsachen in diesem Falle sind nicht zu bestreiten. Am 15. Mai schrieb der Beklagte an den Kläger und bat um die Erlaubnis sich von seiner Aufgabe, der Inneneinrichtung des Hauses, zurückziehen zu dürfen, falls ihm nicht ›freie Hand‹ gelassen würde. Der Kläger antwortete am 17. Mai wie folgt: »Indem ich Ihnen auf Ihr Verlangen freie Hand lasse, bitte ich Sie klar zu verstehen, daß die Gesamtsumme des Hauses, das mir vollkommen eingerichtet übergeben werden muß, inklusive Ihres Honorars (wie wir übereinkamen) zwölftausend Pfund nicht überschreiten darf.« Auf diesen Brief erwiderte der Beklagte, am 18. Mai: »Wenn Sie glauben, daß ich mich in einer so delikaten Sache, wie die Inneneinrichtung eines Hauses es ist, an die genaue Summe binden kann, sind Sie, fürchte ich, im Irrtum.« Am 19. Mai schrieb der Kläger folgendes: »Ich wollte nicht sagen, daß es zu irgend welchen Schwierigkeiten zwischen uns kommen würde, wenn Sie die in meinem Briefe genannte Summe um zehn oder zwanzig oder selbst um fünfzig Pfund überschreiten sollten. Sie haben freie Hand unter den Bedingungen dieser Korrespondenz, und ich hoffe Sie werden es möglich machen, die Einrichtung zu vollenden.« Am 20. Mai erwiderte der Beklagte darauf kurz: »Einverstanden!«

»Durch die Vollendung dieser Einrichtung erwuchsen dem Beklagten Verbindlichkeiten und Ausgaben, die die Gesamtkosten des Hauses auf die Summe von zwölftausendvierhundert Pfund brachten, aber sämtlich von dem Kläger bestritten wurden. Dieser Prozeß ist von dem Kläger angestrengt worden, um von dem Beklagten die Summe von dreihundertfünfzig Pfund wiederzuerhalten, die er bei der Überschreitung von zwölftausendundfünfzig Pfund ausgegeben hat, und die, wie der Kläger behauptet, in dieser Korrespondenz als äußerster Betrag festgesetzt wurde, zu dessen Verbrauch der Beklagte ermächtigt war.«

»Für mich handelt es sich darum, ob der Beklagte verpflichtet ist dem Kläger die Summe zu ersetzen oder nicht. Meinem Urteil nach ist er dazu verpflichtet.«

»Was der Kläger tatsächlich gesagt hat ist dieses: »Ich lasse Ihnen freie Hand diese Einrichtung zu vollenden, vorausgesetzt, daß die Gesamtkosten für mich nicht mehr als zwölftausend Pfund betragen. Wenn Sie die Summe um fünfzig Pfund etwa überschreiten sollten, will ich Sie nicht verantwortlich dafür machen; darüber hinaus gehen Ihre Befugnisse nicht, und ich weise jede Verbindlichkeit zurück.« Es ist mir nicht ganz klar, ob der Kläger, wenn er in den Kontrakten seines Beauftragten wirklich die Verbindlichkeit abgelehnt hätte, unter allen Umständen erfolgreich damit gewesen wäre; aber er hat es nicht getan. Er hat die Verbindlichkeit übernommen und macht nun den Beklagten gegenüber unter den Bedingungen des Auftrags, den dieser erhalten, seine Rechte geltend.«

»Meinem Urteil nach ist der Kläger berechtigt, die Summe von dem Beklagten zurückzufordern.«

»Seitens des Beklagten ist versucht worden zu zeigen, daß in dieser Korrespondenz keine Grenze für die Ausgaben festgesetzt oder festzusetzen beabsichtigt war. Wenn es so wäre, sehe ich keinen Grund für die Anführung der Zahlen von zwölftausend und darauf von fünfzig Pfund in der Korrespondenz des Klägers. Die Bereitwilligkeit des Beklagten hätte diese Zahlen überflüssig gemacht. Für mich steht es fest, daß er mit seinem Brief vom 20. Mai auf einen sehr klaren Vorschlag einging, dessen Bedingungen zu halten er nun verpflichtet ist.«

»Aus diesen Gründen ist der Kläger laut Urteil berechtigt, auf den Betrag nebst Kosten Anspruch zu erheben.«

James seufzte auf, bückte sich und hob seinen Schirm auf, der bei den Worten ›Anführung der Zahlen in der Korrespondenz des Klägers‹ mit Gepolter umgefallen war.

Er streckte seine übereinandergeschlagenen langen Beine und verließ schnell das Gericht. Ohne auf seinen Sohn zu warten, nahm er hastig eine Droschke (es war ein heller grauer Nachmittag) und fuhr zu Timothy, wo er Swithin vorfand; und ihm, Mrs. Septimus Small und Tante Hester erzählte er den ganzen Vorgang, wobei er in den Pausen des Gesprächs beinahe zwei Stück des gerösteten Backwerks verzehrte.

»Soames hatte ganz recht,« schloß er, »er weiß wohl was er will. Jolyon wird es nicht angenehm sein. Eine böse Geschichte für den jungen Bosinney; er wird Bankrott machen, mich soll's nicht wundern,« und nach einer langen Pause, während der er unruhig ins Feuer starrte, fügte er hinzu:

»Er war nicht da – warum nur?«

Tritte wurden laut. Die Gestalt eines untersetzten Mannes mit dem rötlich braunen Gesicht robuster Gesundheit erschien in dem hinteren Wohnzimmer. Der Zeigefinger seiner erhobenen Hand hob sich von dem Schwarz seines Gehrockes ab. Er sprach mit mürrischer Stimme.

»Ah, James,« sagte er; »ich kann mich nicht – kann mich nicht aufhalten.« Dann kehrte er um und ging hinaus.

Es war Timothy.

James erhob sich von seinem Stuhl. »Seht ihr!« sagte er, »seht ihr! Ich wußte, daß etwas nicht in Ordn –«

Er stockte und verstummte, vor sich hin starrend, als sähe er ein Unheil nahen.


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