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Die zehntägige, zermürbende Verhandlung vor dem Münchener Volksgericht war zu Ende. Der Staatsanwalt hatte beim Strafantrag sein Bedauern darüber ausgedrückt, daß ihm das Gesetz leider nicht gestatte, eine höhere Strafe als fünfzehn Jahre Zuchthaus zu beantragen. Diese Bemerkung und noch mehr die Art, wie er sie vorbrachte, charakterisiert sein ganzes Plädoyer und entspricht der Gesamteinstellung dieses Staatsanwalts zu dem politischen Fragenkomplex, den der Prozeß aufgerollt hat.
Der Vorsitzende im Prozeß hieß Haß. Ich bin kein Mystiker und leite aus diesem Namen keine innere Beziehung zur Methode ab, von der die ganze, politisch erregte Leitung des Prozesses beherrscht war. Als aber dieser Oberlandesgerichtsrat Haß die Verhandlung schloß und die Urteilsverkündung auf den 20. Oktober 1922 festsetzte, da wußte ich – nach der ganzen Art der Prozeßführung – daß ein schweres Fehlurteil zu erwarten ist.
Im engen, dumpfen Zellenwagen werde ich mit den beiden anderen Angeklagten ins Untersuchungsgefängnis am Neudeck zurückgebracht. Der Hausverwalter sagt mir ein paar aufmunternde Worte, und gestattet mir, wie bisher am Abend in der Zelle Licht zu behalten, solange ich will.
Zehn Tage muß ich warten. Zehn Tage voll Spannung und Unruhe. Ich habe eigene Bücher in der Zelle und die Gefängnisbibliothek steht mir zur Verfügung. Von frühmorgens bis in den späten Abend lese ich.
Dann kam der 20. Oktober.
Am Nachmittag um halb fünf Uhr gehts wieder im Zellenwagen zum Justizgebäude. Um fünf Uhr soll das Urteil verkündet werden. Wir sitzen zu dritt auf der Anklagebank. Jeder hat einen behelmten Schutzmann neben sich. Das ganze Gebäude ist stark mit Polizeimannschaften gesichert.
Kurz nach fünf Uhr betritt das Gericht den Saal.
Der Richter Haß beginnt mit der Verlesung des Urteils.
Aber merkwürdig. Der Straftenor wird nicht zu Anfang bekanntgegeben, wie es bei allen anderen Gerichten Brauch und Vorschrift ist und wie es selbst das Münchener Volksgericht bis dahin gehalten hat. Vier qualvolle Stunden lang dauert die Verlesung der Urteilsbegründung. Dieses vierstündige Wartenlassen auf das eigentliche Urteil hatte die Wirkung einer Folter.
Endlich, kurz vor neun Uhr erfahre ich, daß ich zu elf Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust verurteilt bin.
Mein Herz klopft in stürmischer Erregung.
Aber im ganzen nehme ich die Tatsache des Zuchthausurteils ruhig auf, weil ich davon überzeugt bin, daß ein Fehlurteil zwar gesprochen, auf die Dauer aber nicht aufrechterhalten werden kann. Wahrheit und Recht sind stärker als die Gegenmächte.
Ich bespreche mich noch kurz mit meinem Verteidiger. Dann werde ich mit den beiden Mitverurteilten von Schutzleuten abgeführt.
*
Im Hof steht das Polizeiauto. Wir steigen ein und werden in das Strafvollstreckungsgefängnis Stadelheim gefahren. Nach Erledigung der Aufnahmeformalitäten werde ich in eine Zelle gebracht. Hier merke ich zum erstenmal, daß ich nicht mehr Untersuchungs-, sondern Zuchthausgefangener bin. Ich muß meine Kleider abgeben. Nur das Hemd läßt man mir. Auch Licht gibt es nicht mehr in der Zelle.
Am andern Morgen – es ist unfreundlich kalt – stecke ich während der Spazierhofstunde meine Hände in die Rocktasche, wie ich das als Untersuchungsgefangener unbehindert hatte tun können. Der aufsichtführende Beamte herrscht mich rauh an:
»Nehmen Sie die Hände aus der Tasche!«
Ich habe das Empfinden: Der will dich fühlen lassen, daß du zu einer Zuchthausstrafe verurteilt bist.
Am nächsten Tag bekomme ich Besuch. Mein Bruder und eine Parteigenossin, die Gefängnisbeirat ist, bisher aber keine Genehmigung dazu bekam, mich zu sprechen. Das Besuchszimmer ist durch ein engmaschiges Drahtgitter in zwei Hälften geteilt, das Besucher und Gefangene trennt. Eine Eisenbarriere auf beiden Seiten des Gitters zwingt dazu, einen großen Abstand davon zu halten. Die Unterredung wird von einem Gefängnisbeamten überwacht.
Die Genossin sagt mir:
»Das Urteil ist ein ungeheuerlicher Fehlspruch, das empfindet jeder anständige Mensch. Das öffentliche Rechtsgewissen wird seine Aufhebung erzwingen. In zwei Monaten sind Sie wieder frei.«
Ich habe Vertrauen zu meinem Recht und zu meinem guten Gewissen, nicht aber zum bayerischen Justizministerium. Deshalb äußere ich mich pessimistischer über die Dauer des Kampfes um die Wiederherstellung des beleidigten Rechts.
Mit meinem Bruder bespreche ich einige persönliche Dinge. Aber ehe wir uns noch »das Wichtigste« gesagt haben – darauf vergißt man in solcher Situation meist – ist die kurze Sprechzeit zu Ende.
Nachmittags besucht mich mein Verteidiger Dr. Max Hirschberg. Wir sind allein in einem Zimmer ohne Trennvorrichtung. Auch mein Anwalt ist zuversichtlich davon überzeugt, daß das begangene Unrecht wieder gutgemacht werden wird. Er verspricht mir nochmals, – was er schon unmittelbar nach der Urteilsverkündung getan – daß er den Kampf um mein Recht nicht aufgeben werde, bis das Ziel erreicht ist. Dieses Versprechen gibt mir das Gefühl unbedingter Geborgenheit und, in Verbindung mit meinem guten Gewissen, die Kraft, das Schwere, das vor mir liegt, ruhig und aufrecht zu tragen.
Ich verabschiede mich und werde wieder in die Zelle geführt.
*
Erst acht Tage nach der Urteilsverkündung werde ich ins Zuchthaus abtransportiert. Vom Strafvollstreckungsgefängnis Stadelheim bis zum Untersuchungsgefängnis am Neudeck bin ich in dem berüchtigten Zellenwagen. Am Neudeck ist Umparkierung. Ich komme mit einer ganzen Anzahl Gefangener, die alle auf dem Wege in eine Strafanstalt sind, in einen großen, neuen »Zeiserlwagen«,Gefangenen-Transportwagen. der die einzelnen Gefangenen nicht mehr durch Zellen voneinander trennt. Eine bunte Gesellschaft ist da beisammen. Wir können uns ungestört unterhalten. Der Wagen bleibt noch eine Weile auf dem Gefängnishof stehen, bis die Begleitpapiere an den Transporteur übergeben sind. Wir sind solange ohne Aufsicht. Ein Gefangener zieht aus irgendeiner geheimen Falte seiner Kleidung Streichholz, Reibfläche und eine Zigarette. Sie wird gemeinsam geraucht. Jeder darf einen Zug tun. Auf diese Weise macht die Zigarette so lange die Runde im Wagen, bis sie aufgeraucht ist.
Ein kleines achtzehnjähriges Dienstmädchen sitzt verschüchtert in der Ecke neben mir. Sie hatte ein Kleidungsstück an sich genommen, das ihrer Dienstgeberin gehörte und wollte auch einmal fein gekleidet sein. Die Richter hatten für ihren Schönheitssinn kein Verständnis und schickten sie auf einige Zeit ins Gefängnis. Jetzt war sie auf dem Schub in ihre österreichische Heimat. Man hat sie als »Ausländerin« ausgewiesen.
Die männlichen Insassen des Wagens machen rohe Witze mit ihr; sie kann sich nicht dagegen wehren und sitzt nur immer hilflos und ängstlich in ihre Ecke gedrückt, wie ein verfolgtes Tierchen. Die andern lassen schließlich von ihren derben Späßen ab, weil sie auf nichts eingeht.
Nun geht es los mit gegenseitigem Erzählen, warum man hierher gekommen und wieviel Jahre man »gefaßt« habe. Diebstahl, Einbruch, Hehlerei, das ist es meist. Sie haben alle »nur« ein paar Jahre Gefängnis. Einer ist dabei, der die »Häuserltracht«Sträflingskleidung. schon an hat. Man hat ihn aus dem Gefängnis geholt, wo er eine Strafe verbüßte, und ihn neuerdings vor Gericht gestellt, weil ein weiterer Diebstahl von ihm bekannt geworden war. Er ist »Spezialist auf Hoteldiebstähle« und betrachtet seine Verurteilung nur als eine Art Betriebsunfall. Vor Gericht hat er, wie er erzählt, »Generalbeichte« abgelegt und auch Diebstähle eingestanden, die dem Staatsanwalt unbekannt waren. So habe er in einem Aufwaschen seinen »Knaßt«Strafzeit. weg, während er anders gewärtig sein müsse, neuerdings vor Gericht zu kommen und dann käme er nicht so gelinde davon.
Über einen geradezu bewunderungswürdigen Galgenhumor verfügt dieser Hotelspezialist. Er unterhält die ganze Gesellschaft.
Als ich auf die Frage nach meinem »Knaßt« von meinen elf Jahren Zuchthaus erzähle, muß ich nicht gerade ein frohes Gesicht gemacht haben. Der mit dem Galgenhumor fühlt das Bedürfnis, mich zu trösten und er tut das auf seine Art:
»Balst ins HäuferlStrafanstalt. kemmst und legst di auf d' Nacht in d' Klappen, nachert fragst dein Nachbarn, wievui Jahr daß er hat. Und wenn der sagt »himmiblau«,himmelblau = lebenslang. sichst, nachert gfreut di 's Leben erst wieder.«
Inzwischen war der Zeiserlwagen weitergefahren. Ein Polizeibeamter hatte neben der Tür Platz genommen. Wir waren bald im Polizeigebäude. In der Kanzlei werden wir aufgenommen. Ich bitte darum, man möge meinem Rechtsanwalt telephonieren, daß er mir einen kleinen Geldbetrag schicke, damit ich mir während des Transportes Lebensmittel kaufen könne. Ein Beamter trägt meine Bitte dem Diensttuenden vor. Der lehnt schroff ab:
»Der Fechenbach ist Zuchthausgefangener. Der braucht nichts mehr.«
Das ist in einem so gehässigen Ton gesagt worden, daß ich es bereute, überhaupt die Bitte ausgesprochen zu haben.
Ich muß die Nacht über im Polizeigebäude bleiben. Am andern Morgen um vier Uhr beginnt der Abtransport. Nach einem kurzen Aufenthalt in der Kanzlei komme ich zwischen zwei Polizeibeamte in Zivil und werde abgeführt. Vorher habe ich noch ein Stück Brot und ein wenig Käse bekommen. Das Mittagessen.
Kaum haben wir die Straße betreten, wendet sich der eine Beamte zu mir:
»Herr Fechenbach, machen Sie keine Schwierigkeiten, ich muß Sie fesseln. Es ist meine Pflicht.«
Im gleichen Augenblick schnappt die Schließzange um mein rechtes Handgelenk zu. Ich fühle das kalte Metall, aber es wandelt sich in meinem Bewußtsein zu brennender Glut.
Wir gehen zum Bahnhof.
In der Bahnpolizeiwache warte ich auf den Zug. Wir steigen in ein besonderes Abteil, das vom Zugführer wieder verschlossen wird. Die Schließzange wird abgenommen. Die Begleiter sind freundlich zu mir. Ich unterhalte mich zuweilen mit ihnen.
Gegen Mittag kommen wir in Bamberg an. Der nächste Zug nach Ebrach geht erst um sechs Uhr abends. Ich komme solange ins Bamberger Gerichtsgefängnis.
Im Schublokal sind bereits zwei Gäste. Die erste Frage, die von dem einen an mich gerichtet wird, forscht nach Zigaretten. Ich habe keine bei mir. Er belehrt mich, wie ich's das nächste Mal zu machen habe, Zigaretten heimlich mitzubringen. Von ihm bekomme ich eine Menge Ratschläge für den vor mir liegenden Aufenthalt im »Zuckerhaus«, wie er's nennt. Er hat eine reiche Erfahrung, und schaut geringschätzig auf mich Neuling.
Der Aufseher bringt eine Schüssel Essen für mich. Ein dicker, undefinierbarer Brei. Ich kann nichts davon berühren, obwohl ich seit vier Uhr früh nur mein Brot mit Käse gegessen habe. Die beiden andern schlingen den Inhalt der Schüssel mit tierischer Gier in wenig Minuten hinunter.
Der mit der reichen Erfahrung sagt mir:
»Das Essen lernst du schon noch in Ebrach, wenn du erst einmal Hunger hast.«
Um halb sechs Uhr kommen meine beiden Begleiter und holen mich ab. Ich werde wieder mit der Schließzange gefesselt und mitten durch die Stadt zum Bahnhof gebracht. Zum letztenmal für lange Zeit sehe ich im Licht der Bogenlampen auf den Straßen Bambergs das flutende Leben. Dann steigen wir in das Gefangenenabteil des Zuges, der uns nach Ebrach bringt. Dort ist das Zuchthaus.