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»Ich will deine Herden nicht mehr zur Weide treiben«, lautete die Scheidungsformel im alten Arabien. Die großen Herden, der Reichtum des Landes, waren meist im Besitz der Frauen, der Mann nur ihr Hirte, ihr Gast in Haus und Zelt, die sie eigenhändig errichtet hatten. Auch Mohammed wurde von einer reichen Großgrundbesitzerin, seiner ersten Frau, die sich außerdem auf einträgliche Handelsgeschäfte famos verstand, ebenso als Prophet finanziert wie privat ein Leben lang ausgehalten, hatte auch kein anderes Heim als die Häuser seiner Gattinnen und wußte daher nicht, wo schlafen, nachdem er sich eines Tages mit allen vieren gleichzeitig zerzankt hatte. Noch immer ist bei manchen Araberstämmen, wie den Bedawi, die Ehe matrilokal, der Mann nur Gast.
An dieser gesicherten materiellen Lage der Frau änderte der Islam, zeit seines Bestehens, auffallend wenig; finanziell bleibt sie unter ihm völlig unabhängig, erbt gleich ihren Brüdern, hat das sorgloseste Leben, verwaltet ihr Vermögen frei und braucht es während ihrer Ehe unter gar keinen Umständen anzugreifen, denn der Mann ist verpflichtet, sie ihrem Stand gemäß mit Dienern, Komfort und einem würdigen Heim zu umgeben. Findet sie sich nicht gut genug gehalten, steht ihr das Recht zu, seine Einrichtung zu verkaufen oder zu verpfänden, ihn auch gerichtlich zu belangen. Über Harems und alles, was mit ihnen zu tun hat, ist ja je und je so viel lüstern-picksüßer Kitsch, sentimentaler Sadismus und suffragettesaure Empörung ausgegossen worden, daß Lady Wortley Montague als Kennerin der Verhältnisse durchaus recht hat, wenn sie sagt: »I cannot but admire the extreme stupidity of all the writers, that have given account of them.« Eine türkische Dame konnte stets kommen und gehen, wann es ihr beliebte, auch bei Freundinnen über Nacht bleiben, ohne Rechenschaft über ihre Zeit zu geben; der Mann aber hatte stets vorher anzufragen, ob sein Besuch genehm sei. Schon der Ausdruck »unter dem Pantoffel stehen« kommt aus dem Türkischen, denn die Gattin stellt die Pantoffeln vor die Tür, wenn sie einen ehelichen Besuch in ihrem Schlafzimmer nicht zu empfangen wünscht. Daß ein Mann in Arabien und Persien in Gegenwart seiner Mutter nicht einmal sitzen darf, außer mit ihrer speziellen Erlaubnis, gilt als bezeugt.
Die arabische Kultur selbst aber ist lange vor dem Islam prachtvoll aufgegangen, und sie zieht ihren ganzen glitzernden Bogen als ritterliches Matriarchat. Aktiv, nicht marienhaft passiv, direkt, nicht nur indirekt, wirkt es sich hier aus. Eine weibliche Ritterschaft hat intensiv teil an jenem sternklaren Stil nie wiederkehrend ungetrübter Tönung, mit seinen blanken Spielregeln, hochgemuten, trockengebauten Lebensformen voll Anmut und Noblesse, deren Überlegenheit als beschämendes Wunder die Spitzen der Kreuzfahrer so sehr traf, daß sie, wie unter der magischen Berührung ihres allereigensten Wunschtraums, sich zu Jüngern ihrer Feinde entflammten. Hier zeigt es sich an einem beglaubigten Fall, daß eine weiblich betonte Kultur, wenn nicht vorzeitig aufgelöst, sich genau so zu einer ritterlichen Periode steilen kann, mit allem hohen Schöpferglück der Form, wie eine durchaus patriarchale, nur feiner und froher als diese wird sie vielleicht sein. Schön, reich, ihre eigenen Herrinnen, lehnten die Frauen des alten Arabien es ab, sich an einen Mann zu binden, glichen darin alle der Mawia bint Afzar, die völlig große Dame und völlig frei »den Mann heiratet, dem es gelingt, ihr zu gefallen, und sich trennt von ihm, sobald die Laune wechselt, doch immer nur die berühmtesten Krieger und Dichter, die höchsten Talente und nobelsten Charaktere wählt«. (Caussin.) Wo assyrische Inschriften von Arabien handeln, haben sie es bezeichnenderweise stets mit Königinnen, nicht mit Königen zu tun, nur jene werden ernannt oder bestätigt; zwar spricht Sanherib auch seinen eignen Sohn Assurnadin-sum wörtlich: Fürstin des Himmels und der Erde an, da er ihn zum König von Babylon macht; das würde aber, statt gegen die arabische Frauenherrschaft zu zeugen, diese erst recht bejahen, weil hier das Ansehen eines Mannes durch den weiblichen Fürstentitel erhöhte Würde erhält. Auch Claudian berichtet: »Das weibliche Geschlecht herrscht unter den Sabäern, und ein großer Teil der Barbaren steht unter der bewaffneten Macht von Königinnen.«
Bis zum Untergang der sarazenischen Blüte fochten arabische junge Mädchen zu Pferd, befehligten eigene Truppen, und Prinzessinnen in Schuppenpanzern kämpften im Jahre 633 siegreich vor Damaskus gegen die Byzantiner, doch ledig aller Lanzknecht-Allüren, immer wie Lichtgestalten von oben her. Sicherlich waren diese Frauen den größten Teil ihres Lebens sehr genießbare irdische Wesen, doch bleibt ein ungreifbares Etwas an ihnen, zugleich dem zwiespältigen Gesicht der Landschaft zauberisch verschwistert, einer Landschaft, die zwar das Fruchtfleisch der Oasen faßbar trägt, doch überflimmert steht von winkender Ferne, aus der die Fei Morgan, »fata morgana«, ewig Unerreichbares zu reichen scheint. Immer wieder voraus in dieses Unerreichbare stäuben unter früharabischen Sonnen berittene Sibyllen nach Umarmungen im solid gepflockten Zelt. Das muß ihrem Reiz wohl das Überfliegende gegeben haben, das nie zu Erschöpfende, das Bindende auch; denn schickte ein Stamm in Bedrängnis zu einem andern um Hilfe, so versagte dieser sie niemals, lag dem Hilferuf eine weibliche Haarlocke bei. Wie Griechenland, hatte Arabien auch seine »sieben Weisen«, nur daß sie hier – Frauen waren, und nichts fiel dem Islam so schwer, als die weibliche Priesterschaft der Kaaba in Mekka durch männliche zu ersetzen, ganz zu schweigen von den Himmelsfälschungen, die Mohammed ersinnen mußte, bis es ihm gelungen war, die »große arabische Mutter« Al-Uzza in Allahs Töchterlein zu verwandeln. Nun, von oben her widersprach ihm mindestens niemand direkt, bei den irdischen Genealogien aber, als die Stellung eines Mannes von seiner väterlichen Herkunft abhängen sollte, während die älteren arabischen Stämme alle metronym nach mütterlichem Adel zählten, ergaben sich schreiende Widersprüche und Ungerechtigkeiten. Um die Abstammung als patriarchal darzustellen, wurde in fast mythologischem Ausmaß geschwindelt, doch manchmal konnte man nicht umhin, Fakten anzuerkennen. So durfte in den frühen Tagen des Kalifats der Sohn einer Konkubine nie zum Thron berufen werden, war auch sein Vater Kalif, weil weiblicher Adel unerläßlich blieb. Bevor Mohammed die vaterrechtliche Baalsehe, von Baal = Herr, einführte, gab es zweierlei Ehen in Arabien, eine Beena-Ehe, bei der beide Teile das gleiche Recht auf Scheidung hatten, und neben dieser die Mota-Ehe mit dem Recht der Frau auf Polyandrie. Diese wollte der Prophet überhaupt nicht als korrekte Bindung gelten lassen und nannte sie einer arabischen Dame gegenüber »Hurerei«, worauf er die Zurechtweisung erhielt: Eine freie Frau begeht keine »Hurerei«.