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I. (1) Hoher Gerichtshof!
Wir stehen vor einem großen Augenblick. Ein von uns allen aufs tiefste empfundenes Bedürfnis, dessen Befriedigung im Interesse eures so bösartig gefährdeten Rufes In der That hatten bestechliche Richter den Senat in einen bösen Ruf gebracht. Den ärgsten Skandal machte der späterhin erwähnte Prozeß eines gewissen Marcus Junius; seither waren die Gerichtshöfe eifrig auf der Hut, sich nicht mehr in dieser Weise zu kompromittieren. Als Cicero den Aulus Cluentius in einem Giftmordprozesse verteidigte, sprach er viel weniger von dem Verbrechen, das dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, als davon, daß er die Richter nicht bestochen hatte; sonst wär er verloren gewesen. Die versteckte, aber deutliche Drohung war also hier am Platze. wie im Interesse der arg kompromittierten Gerichtshöfe überhaupt auf das allerdringendste zu wünschen war, scheint jetzt befriedigt werden zu sollen. Daß euch jetzt, wo unser Staat eben eine Krisis durchmacht, eine solche Gelegenheit geboten wird, darin steckt nicht menschliche Einsicht, das ist göttliche Fügung. Es hat nämlich die für uns alle gefährliche, für den Staat aber geradezu unheilvolle Vorstellung allenthalben in Rom wie im Auslande Platz gegriffen, von unseren jetzigen Gerichtshöfen könne ein Mensch, der recht viel Geld hat, auch auf die schlimmsten Verbrechen hin nicht verurteilt werden. Diese Idee ist nicht nur allgemein verbreitet, sondern sie hat schon Wurzel gefaßt; sie spielt die Hauptrolle im Gerede der Leute. (2) Nun steht euer Stand, eure Gerichtshöfe auf dem Spiele; schon zeigen sich Menschen, die in Volksreden und Gesetzanträgen diese allgemeine Mißgunst gegen den Senat noch weiter schüren wollen Der Prätor Lucius Aurelius Cotta, auf den Cicero in diesen Reden mehrfach anspielt, ohne ihn je mit Namen zu nennen, agitierte besonders eifrig für die Übertragung der Gerichte an den Ritterstand. Ein Gesetz in diesem Sinne wurde bald nach Verres' Prozeß erlassen und die Anspielungen darauf treten in den folgenden Reden häufig hervor. : da bietet sich euch plötzlich die günstigste Gelegenheit zur Rehabilitierung, man bringt euch den Gaius Verres auf die Anklagebank. Dieser Mensch ist zwar durch seine ganze Lebensführung, durch alles, was er gethan, ja sogar durch die öffentliche Meinung schon gerichtet; aber wenn es nach seinen ungeheuren Geldern und seinem zuversichtlichen Auftreten geht, so wird er freigesprochen werden. In diesem Prozeß habe ich nun unter allgemeiner Spannung und Zustimmung der Nation die Rolle des Klägers übernommen, nicht um den üblen Leumund eures Standes noch zu verschlimmern, sondern um euch Hilfe gegen den allgemeinen Klatsch zu bringen. Ich führe euch einen Menschen vor, der euch Gelegenheit giebt, den schon vernichteten Ruf der Gerichtshöfe wiederherzustellen, euch selbst mit dem römischen Volke zu versöhnen und den berechtigten Wünschen der Ausländer Genüge zu leisten; es handelt sich um nichts Geringeres als um fortgesetzten Diebstahl an der Staatskasse, um Aussaugung der Provinzen Kleinasien und Pamphylien, um betrügerische Führung der Gerichtsbarkeit in Rom, endlich um den grauenvollen Ruin der Provinz Sicilien. (3) Wenn ihr über einen solchen Menschen mit gewissenhafter Strenge richtet, so wird das eurem Stande jederzeit zukommende Prestige aufrecht erhalten werden; wenn dagegen der unermeßliche Reichtum des Angeklagten über das Gewissen und die Wahrheitsliebe der Gerichtshöfe den Sieg davon trägt, so wird mein Bemühen wenigstens den Erfolg haben, daß, wenn auch der Staat ohne Gerichtshof, immerhin der Richter nicht ohne Delinquenten, der Delinquent nicht ohne Kläger bleibt.
II. Wenn ich mir eine persönliche Bemerkung erlauben darf, so gesteh ich: wohl hat Gaius Verres gegen mich gar manchen Anschlag zu Wasser und zu Lande ausgeheckt, den ich dann bald durch eigene Umsicht, bald durch die Güte aufmerksamer Freunde zunichte machte; aber so oft auch mein Leben bedroht war, nie empfand ich dermaßen das beklemmende Gefühl, mich in wirkliche Gefahr zu begeben, wie jetzt hier vor Gericht. (4) Was mich so sehr aufregt, ist nicht eigentlich die gewaltige hier versammelte Menschenmenge und die gespannte Erwartung, die sie meiner Anklage entgegenbringt – obwohl schon diese Momente mich im Innersten erschüttern –: vielmehr sind es hauptsächlich die nichtswürdigen Intriguen dieses Menschen da Wenn man die Illusionsfähigkeit besitzt, die Cicero von seinem Leser verlangen darf, so stelle man sich nicht nur die Reden als gehalten, sondern auch den Beklagten als gegenwärtig vor: der häufige Hinweis auf ihn beschleunigt die zerschmetternde Wirkung. , mit denen er gleichzeitig mir, euch, dem Gerichtspräsidenten Manius Glabrio, den verbündeten und auswärtigen Regierungen, namentlich aber dem Prestige des Senates zu Leibe gehen will. Er sagt sich nämlich: »Gefahr ist bloß für solche Leute vorhanden, die stehlen was sie für sich allein brauchen; ich habe aber soviel zusammen gestohlen, daß es für eine ganze Masse Menschen ausreicht; es giebt keine Festung, die mein Geld nicht bezwingt, es giebt kein Heiligtum, das mein Geld nicht entweiht.« (5) Wenn dieser Mensch seine Pläne so versteckt anlegte, wie er sie unverschämt ausführt, so hätt' er uns vielleicht noch in dem einen oder anderen Punkt anführen können; nun trifft sich's aber außerordentlich günstig für uns, daß er mit seiner unglaublichen Dreistigkeit eine ganz eigenartige Dummheit verbindet. Wie er seine Kassendiebstähle offen und ohne Scheu betrieb, so legt' er seine Pläne und Versuche zur Bestechung des Gerichtshofes in durchsichtigster Weise aller Welt vor. Ein einziges Mal in seinem Leben, so erklärt er, hab er Angst bekommen, nämlich damals, als ich die erste Klage wider ihn erhob; er kam frisch aus seiner Provinz, aber nichts weniger als frisch war der Makel der Ehrlosigkeit, der an ihm haftete; seit langem lasteten unausgesetzt Schimpf und Schande auf ihm: da lag der Zeitpunkt für die Bestechung des Gerichtshofes ungünstig. (6) Er fand folgenden Ausweg: als ich mir eine, übrigens sehr knapp bemessene Frist behufs eigener Nachforschungen in der Provinz Sicilien ausgebeten hatte, trieb er einen Menschen auf, der, angeblich zum Zweck ähnlicher Untersuchungen in der Provinz Achaia, eine um zwei Tage kürzere Frist forderte. Natürlich hatte dieser Scheinkläger nicht die Absicht, mit redlichem Fleiß auf ein Resultat hinzuarbeiten, das ich mit wahrhaft selbstverleugnender Anstrengung erreicht habe. Denn der Mann, der in Achaia nach Material forschen sollte, ist nicht einmal bis Brundisium gekommen Der von Verres gedungene Scheinkläger, der Cicero um zwei Tage zuvor kommen und so dessen Klage ins Ungemessene hinausschieben sollte, vermutlich aber in der That die Schwierigkeit seiner Aufgabe unterschätzte, ist nicht identisch mit Quintus Caecilius. Vielmehr wurde dieser angestiftet, für Sicilien zu klagen, nachdem der andere, der den Peloponnes hatte bereisen sollen, zu seinem Termine nicht erschienen war. , ich dagegen habe in fünfzig Tagen ganz Sicilien bereist und dabei alle für die Klage verwendbaren Gemeindeakten und Privatschriftstücke gesammelt; somit ist es für jedermann klar, daß der Mensch von Verres angestiftet worden war, nicht um ihn vor den Richter zu citieren, sondern um mir meinen Termin weg zu schnappen. III. (7) Jetzt denkt der freche Tollkopf folgendermaßen. Ein Kläger tritt gegen ihn auf, derartig mit Beweismaterial ausgerüstet, daß er seine Raub- und Schandthaten förmlich festnagelt, sie aller Welt nicht zu Gehör, nein geradeswegs zu Gesichte bringt. Er steht unter den Zeugen seiner Roheit viele Senatoren, viele römische Ritter, ferner zahlreiche Bürger unseres, sowie der verbündeten Staaten, die persönlich unter seiner Faust entsetzlich gelitten haben. Er sieht zahlreiche Gesandtschaften seitens befreundeter Regierungen zu seiner schweren Belastung mit amtlichen Zeugnissen offiziell auftreten. (8) Unter solchen Umständen bleibt ihm nur ein Trost, nämlich seine niedrige Vorstellung vom Charakter aller anständigen Menschen, seine Idee von der jämmerlichen Verkommenheit und Verwahrlosung der senatorischen Gerichtshöfe; darin geht er so weit, daß er ohne alle Umstände erklärt, nicht ohne Grund hätt' er eine solche Geldgier bethätigt, denn er kenne aus Erfahrung den sicheren Schutz, den das Geld gewährt: er habe, was sehr schwer zu bewerkstelligen, sogar den Termin für seine Gerichtsverhandlung gekauft, um dann alles weitere um so leichter kaufen zu können. Da es gegen die Wucht des Angriffes nun einmal kein Entrinnen gab, so wollt er wenigstens dem Unwetter des Termines aus dem Wege gehen. (9) Hätt' er nun seine Hoffnung, wo nicht auf den normalen Verlauf des Prozesses, so doch immerhin auf irgend ein ehrenhaftes Moment basiert, hätt' er auf einen beredten Anwalt, auf persönliche Beziehungen und dergleichen gerechnet, wahrlich, er würde nicht so emsig nach allen diesen Aushilfsmitteln haschen; er würde die hochmütige Verachtung des Senatorenstandes nicht dermaßen auf die Spitze treiben, daß er aus der Mitte der Senatoren jemand für die Anklage auswählen ließe, der dann, während Verres alles Nötige für sich besorgte, inzwischen vor ihm seinen Prozeß abwickeln sollte! – (10) Ich durchschaue ja mit Leichtigkeit, worauf das alles hinaus soll, was für Hoffnungen er sich noch macht; aber wie er sich einreden kann, noch irgend etwas durchzusetzen, unter diesen Umständen, vor diesem Präsidenten und diesem Richterkollegium – das geht über meinen Verstand. Nur das eine versteh ich (und Rom hat durch die Zurückweisung gewisser Richter dasselbe Urteil ausgesprochen), daß nämlich Verres sich mit der letzten Hoffnung schmeichelte, ein Rettungsmittel ausschließlich im Gelde zu besitzen: war diese Schutzwehr ihm einmal entrissen, so gab es, das wußte er, nirgend mehr einen Ausweg.
III. Wo sollt er ihn denn auch hernehmen? Was könnt ihm denn helfen? Wo giebt es denn eine so ungeheure Beredsamkeit, die imstande wäre, diese Schandexistenz, dieses Luderleben, über das die öffentliche Meinung längst einstimmig ihr Verdammungsurteil gesprochen hat, auch nur in irgend einer Hinsicht zu verteidigen? Hier folgt eine Art von Disposition der eigentlichen Anklage, eine knappe Übersicht über die Hauptpunkte, die in den fünf Reden des supponierten zweiten Termines gesondert behandelt sind. (11) Ich spreche gar nicht von dem schmutzigen, skandalösen Treiben seiner frühen Jugendjahre; aber das erste Amt, das er erhielt, die Quästur, was gewährt sie uns für einen Anblick? – Da sehen wir den Quästor mit Staatsgeldern durchgehen; den Konsul Gnaeus Carbo von seinem Quästor bestochen und verraten; wir sehen den Quästor von der Armee desertieren, aus seiner Provinz weglaufen, die Heiligkeit des Loses entehren, alles Pflichtgefühl mit Füßen treten. Cicero hütet sich wohl, auszusprechen, was er sich vermutlich dachte: »Und doch ließ ihn Roms Senat und Volk weiter Carriere machen!« – Dann ward er Legat: seine Amtsführung war das Verhängnis für ganz Kleinasien und Pamphylien, wo er zahlreiche Privathäuser, die meisten Städte und sämtliche Göttertempel ausplünderte; was ihm einst gegen seinen Konsul recht gewesen, das war ihm jetzt gegen seinen Prätor billig, und so brachte er den Gnaeus Dolabella, den er als Legat und stellvertretender Quästor hätte stützen sollen, erst durch seine Schurkenstreiche in den bösesten Ruf, dann aber verließ er ihn nicht nur in der Stunde der Gefahr, sondern trat selbst als verräterischer Feind gegen ihn auf. – (12) Weiter kam er zur Stadtprätur, d. h. zur Unterschlagung von Kirchengütern und verschiedenen, für öffentliche Bauten bestimmten Staatsgeldern; zugleich nahm er seine Richterstellung dazu wahr, um über bedeutende Privatbesitztümer gegen alles Recht und Gesetz nach Willkür zu verfügen. Aber die fürchterlichsten Denkzeichen seines ganzen verbrecherischen Thuns, unvergleichlich an Zahl und Größe, hinterließ er in der Provinz Sicilien. Drei Jahre hindurch hat er die unglückselige Insel wahrhaft gepeinigt und sie schließlich dermaßen heruntergebracht, daß eine Wiederherstellung ihres früheren Wohlstandes überhaupt unmöglich ist; kaum daß in einer langen Reihe von Jahren, unter dem steten Regimente uneigennütziger Statthalter eine teilweise Erholung herbeigeführt werden kann. (13) So lange Verres die Insel verwaltete, halfen den Sicilianern weder ihre eigenen Gesetze, noch unsere Senatsbeschlüsse, noch das Völkerrecht; jetzt besitzt dort ein jeder gerade so viel, wie ihm die Habsucht des schamlosen Räubers übrig ließ, nämlich nur das, was dieser aus Unvorsichtigkeit übersah oder aus Übersättigung verschmähte. V. Kein Rechtsstreit ward in diesen drei Jahren anders als nach der Laune dieses Menschen geschlichtet; kein Gegenstand war durch Erbschaft von Vater und Großvater so sicher im Besitze seines Eigentümers, daß es der Machtspruch dieses Despoten ihm nicht aberkannt hätte. Da wurden unzählige Summen den Landwirten mittels eines eigens erfundenen, raffiniert niederträchtigen Systemes abgepreßt; da wurden Bundesgenossen von erprobter Treue plötzlich für Staatsfeinde erklärt, römische Bürger hingemordet und wie meuterische Sklaven ans Kreuz geschlagen, gefährliche Verbrecher dagegen gerichtlich freigesprochen, weil sie das Geld dazu hatten, und wiederum Personen von untadelhaftem Wandel und Charakter plötzlich vor Gericht gezogen, während sie auf Reisen waren, dann sofort ohne Verhör verurteilt und ins Elend verstoßen. Da wurden große geschützte Seestädte mit stark befestigten Hafenanlagen den Piratenhorden zugänglich gemacht, die Matrosen und Soldaten der sicilianischen, uns also verbündeten Flotte dem Hungertode preisgegeben, stattliche und wertvolle Geschwader zur tiefsten Schmach des römischen Volkes durch einen erbärmlichen Feind vernichtet. (14) Zugleich fiel dieser Landvogt über die antiken Denkmäler her, die teils von reichen und freigebigen Monarchen zur Zierde der Städte errichtet, teils von unseren siegreichen Heerführern in die Gemeinden Siciliens gestiftet oder zurückgebracht worden waren: er raubte oder plünderte sie alle. Dabei begnügt er sich nicht mit Statuen oder sonstigen Zierraten der öffentlichen Plätze, sondern gegen die geweihten Stätten heiligsten Gottesdienstes erhob er seine ruchlose Hand, und kein Götterbild, das ihm irgendwie den Eindruck von besonders alter oder kunstreicher Arbeit hervorrief, ließ er den armen Sicilianern zurück. – Vollends seine Unzucht, seine viehische Wollust, der er alle Zügel schießen ließ – diese Ausschweifungen, an die ich nur mit Schauder denken kann, sie zu erzählen verhindert mich mein Schamgefühl; auch will ich nicht durch neue Erinnerungen den Schmerz jener Unglücklichen auffrischen, die ihre Frauen und Kinder vor der Sinnengier dieses Menschen nicht zu schützen vermochten.
(15) Soll er all diese Verbrechen etwa im stillen begangen und wenigstens den Skandal vermieden haben? – Ach nein; ich glaube, kein Mensch, der auch nur den Namen Verres je vernommen hat, wüßte nicht auch über seine Nichtswürdigkeiten zu berichten. Ja ich muß eher befürchten den Verdacht zu erregen, daß ich zahlreiche Klagepunkte auslasse, geschweige denn, daß ich mir irgend einen erdichte. Die ganze hier versammelte Menschenmenge, die mich hören will, denkt ja auch offenbar nicht, unbekannte Vorgänge von mir zu erfahren, sondern bekannte mit mir durchzugehen.
VI. Unter diesen Umständen versucht das thörichte Subjekt mich auf andere Weise zu bekämpfen. Ihm liegt nichts daran, mir die Beredsamkeit eines Sachwalters entgegenzustellen; nicht auf persönliche Beliebtheit, noch auf einflußreiche oder mächtige Verbindungen stützt er sich. Er thut so, als setzt' er sein Vertrauen auf solche Elemente; aber ich durchschaue die Wahrheit (und er ist nicht sehr schwer zu durchschauen). Er hält mir einige leere adlige Namen, d. h. die Namen einiger arroganten Menschen vor, die mich nicht durch ihren Adel stören, sondern durch ihren Ruf unterstützen. Er thut so, als verließ er sich auf diese Beschützer, und inzwischen brütet er schon lange über einem ganz anderen Plan. (16) Dieses sein Vorhaben und die Aussichten, auf die er es gründet, möcht ich euch jetzt in Kürze auseinandersetzen. Dazu höret euch aber zunächst gefälligst an, wie er sich die Sache von Anfang an eingerichtet hat.
Sobald er aus seiner Provinz zurückgekehrt war, ließ er eine gewaltige Summe Geldes springen, um den Gerichtshof zu bestechen. Der so geschaffene Zustand mit all seinen Voraussetzungen und mutmaßlichen Folgen blieb in voller Gültigkeit bestehen, bis es zur Verwerfung der Richter kam. Nachdem diese erfolgt war – bei der Auslosung siegte Roms Glück über Verres' Hoffnungen, wie bei der Verwerfung der Richter meine Sorgfalt über die Unverschämtheit der Gegner – da wurde der ganze Kontrakt aufgekündigt. (17) Es war eine herrliche Geschichte. Verzeichnisse eurer Namen und des ganzen Gerichtshofes waren in aller Händen. Kein Merkzeichen, so schien es, keine Farbe und kein Fleckchen konnte den Urteilssprüchen ausgeschmiert werden: die muntere Fröhlichkeit des Verres verwandelte sich in tiefe Melancholie, so daß er nicht nur in den Augen der römischen Gesellschaft, sondern auch in seinen eigenen bereits verurteilt schien. Da plötzlich, nach Verlauf weniger Tage, in denen die Konsularwahlen stattfanden, wird mit Hilfe einer noch bedeutenderen Summe als früher der Versuch gemacht, jenes erste Richterkollegium wieder einzusetzen; dieselben Menschen schicken sich zu denselben Kabalen gegen eure moralische Existenz und gegen allgemein geordnete Verhältnisse von neuem an. Das merkten wir zuerst an ganz winzigen, delikaten Anzeichen; sobald aber einmal dem Verdachte Raum gegeben war, gingen wir weiter und gelangten bald mit untrüglicher Sicherheit zu all ihren geheimsten Machinationen.
VII. (18) Als nämlich Hortensius zum Konsul gewählt war, begleitete ihn eine ungeheure Menschenmasse in geschlossenem Zuge vom Wahlplatze nach Hause; da begegnete ihnen zufällig Gaius Curio – den ich hier übrigens nicht um der Schande, sondern um der Ehre halber genannt haben möchte. Ich will nämlich aussprechen, was der Mann, wenn er nicht erwähnt sein wollte, selber geäußert hätte, zwar nicht vor einer so großen Versammlung, doch immerhin nicht weniger offen und unverhohlen. Indessen will ich mich dabei mit aller möglichen Vorsicht ausdrücken, damit man die Rücksicht merke, die ich unserer Freundschaft wie seiner Persönlichkeit angedeihen lasse. (19) Sie waren gerade beim Fabiusbogen Beim Forum auf der »heiligen Straße« stand ein Triumphbogen mit Statue des Quintus Fabius Maximus, des Besiegers der gallischen Allobroger. Er war im Jahre 121 Konsul gewesen. angelangt, da sieht er unter der Masse den Verres. Er ruft ihn an und wünscht ihm mit weithin schallender Stimme Glück zu seinem Siege; den Hortensius selbst, also den eben gewählten künftigen Konsul und die ganze Schar seiner natürlich ebenfalls anwesenden Verwandten und Hausfreunde würdigt er keines Wortes, dagegen den Verres nimmt er beiseite, umarmt ihn und redet ihm zu, jetzt ohne Sorgen zu sein. »Ich verkünd es dir,« so spricht er, »durch die heutigen Wahlen bist du freigesprochen.« – Diese Worte wurden auch von vielen hochanständigen Leuten vernommen und mir daher sofort hinterbracht; ja, man kann sagen, wer mich sah, erzählte mir den Vorgang. Einige fanden es unwürdig, andere lächerlich; lächerlich diejenigen, welche die Chancen des Verres auf zuverlässige Zeugen, auf die Motivierung seiner Handlungsweise, auf die Bedeutung der Richter, nicht aber auf die Konsularwahlen basiert glaubten; dagegen unwürdig fanden es die tiefer blickenden, die sich sagten, daß jene Glückwünsche auf eine bevorstehende Bestechung des Gerichtshofes hindeuteten. (20) Denn so dachten diese ehrenfesten Personen (und es blieb nicht bloß beim Denken, sondern so sprachen sie sich untereinander und mir gegenüber aus): »Allmählich ist es so weit gekommen, daß man sagen kann, wirkliche Gerichtshöfe giebt es gar nicht mehr. Ein Mensch, der sich noch gestern selber als verurteilt ausgab, weiß sich heute freigesprochen, weil sein Verteidiger zum Konsul gewählt worden ist!«
So? Und wenn ganz Sicilien, alle Sicilianer, alle Großindustriellen, alle Privat- und Gemeindeakten jetzt in Rom sind, soll das gar nichts zu bedeuten haben? – »Nein, nichts, wenn es der designierte Konsul nicht will.« – Aber sollen denn die Anklagen, die Belastungszeugnisse, die öffentliche Meinung Roms von den Richtern gar nicht berücksichtigt werden? – »Nein. Alles hängt von dem Belieben eines einzigen maßgebenden Mannes ab.« – VIII. Aufrichtig gesprochen, meine Herren, die Sache ging mir gewaltig zu Herzen. Die ersten Männer Roms erklärten mir: »Dein Fang wird dir entrissen, aber wir behalten die Gerichte nicht länger. Denn wenn ein Verres erst freigesprochen ist, wer kann da die Übertragung der Gerichtsbarkeit ablehnen?« – Es war schlimm für alle; und worüber man sich aufregte, das war nicht eigentlich die plötzliche Freude des verkommenen Gesellen, sondern der frische Glückwunsch einer so hochstehenden Persönlichkeit. Ich bemühte mich, meinen Ärger darüber nicht merken zu lassen; ich nahm mir vor, meinen Seelenschmerz hinter heiteren Mienen zu verbergen und durch tiefe Schweigsamkeit zu verheimlichen. Da wird mir – es war gerade in jenen Tagen, wo die neuen Prätoren ausgelost wurden und Marcus Metellus mit der Prätur die Aufgabe erhielt, den Prozeß wegen der Erpressungen einzuleiten – da also wird mir gemeldet, Verres sei dermaßen mit Glückwünschen überschüttet worden, daß er eigens Boten nach Hause schickte, um seine Frau davon zu benachrichtigen. (22) Ich muß gestehen, auch das that mir leid; aber warum ich über das Wahlresultat so furchtbar hätt' erschrecken sollen, das vermocht ich nicht einzusehen. Nur folgendes meldeten mir zuverlässige Personen, mit deren Hilfe ich alles in Erfahrung brachte. Eine Anzahl Kassen mit sicilianischem Gelde waren von einem gewissen Mitglieds des Senates ins Haus eines römischen Ritters geschafft worden; von diesen Kassen wurden zehn Stück dem Senatsmitgliede wieder zugestellt, mit der Bestimmung »zu Wahlwecken;« bei Nacht wurden die Leute aus allen Wahlbezirken, die das Geld an die Wähler austeilen sollten, in Verres' Haus beschieden. (23) Einer von diesen Männern, zufällig einer, der für mich alles thun zu müssen glaubte, kam noch in derselben Nacht zu mir. Er machte mir klar, was Verres für Reden führte: Verres habe ihnen zu Gemüte geführt, wie freigebig er sie schon früher traktiert hätte, gelegentlich seiner eigenen Bewerbung um die Prätur, und erst neulich bei den Wahlen der Konsuln und Prätoren; darauf hab er ihnen sofort Geld versprochen, so viel sie nur begehrten, wenn sie nur meine Wahl zum Polizeimeister verhindern würden. Hierauf hätten einige gesagt, das ginge nicht; andere hätten geantwortet, sie hielten es kaum für durchführbar; endlich hätte sich ein starker Helfer gefunden, ein Mensch aus derselben Familie wie der Angeklagte, Freund und Schüler von dessen Vater, Quintus Verres, aus dem romilischen Bezirk, also aus der hohen Schule der Wahlgeldverteiler: der hätte gegen Hinterlegung einer halben Million Sesterzen Die Sesterz ist eine Kupfermünze, der unter den modernen wohl am meisten der türkische Piaster (= 18 deutschen Reichspfennigen) entspricht. Der Leser gebe sich aber nicht die Mühe, die vielen in diesen Reden vorkommenden Summen umzurechnen; da die Sesterz Münzeinheit war, machte sie bei der Billigkeit der Lebensmittel und der Arbeitskräfte dem antiken Leser beinahe denselben Eindruck, wie jetzt dem Romanen der Franc, dem Reichsdeutschen die Mark, dem Österreicher der Gulden und dem Russen der Rubel. die Ausführung versprochen, und schließlich hätten sich auch einige gefunden, die sich bereit erklärten, bei dem Unternehmen hilfreiche Hand zu leisten. Unter diesen Umständen, meinte der herzensgute Mann, könnt er mich nur zur alleräußersten Vorsicht mahnen. – VIIII. (24) Die ernstesten Dinge stürmten damals in einer kurzen Spanne Zeit auf mich ein. Schon drängten die Wahlen: gewaltige Geldsummen führte man in ihnen gegen mich ins Feld. Zugleich nahte der Gerichtstermin: auch ihm drohten die Kassen aus Sicilien. Für den Prozeß alle nötigen Vorbereitungen mit Ruhe und Umsicht zu treffen verhinderte mich der Gedanke an die Wahlen; meine ganze Geistesthätigkeit auf die Wahlen zu konzentrieren, verbot mir der Prozeß. Endlich gegen die Wahlgeldverteiler mit Drohungen vorzugehen, wäre unvernünftig gewesen, weil sie, wie ich wohl merkte, die Fesseln kannten, die dieser Prozeß mir an alle Glieder legen würde. (25) Und gerade in diesem Moment bringt man mir folgende Nachricht: die Sicilianer erhielten von Hortensius die Aufforderung, sich zu einer Beratung in sein Haus zu begeben; sie bewahrten aber ihre Selbständigkeit und, nachdem sie den wahren Zweck der Einladung erkannt, lehnten sie sie einfach ab. Inzwischen rückte der Tag meiner Wahlen heran; Verres hielt sich, wie bei allen Wahlen dieses Jahres, für den unumschränkten Herren der Situation. Er machte sich auf den Weg, der einflußreiche Herr, und lief mit seinem reizend liebenswürdigen Sohne rings in den Wahlbezirken herum; seine alten Freunde vom Vater her, das heißt also die Geldausteiler, sucht' er sämtlich auf und beriet mit ihnen das weitere. Nachdem man dies bemerkt und im Volke verbreitet hatte, setzte Roms Bürgerschaft mit herzlicher Freude durch, daß die Schätze des Verres mir in meiner Amtscarriere ebensowenig schadeten wie sie vorher meinem makellosen Charakter etwas anhaben konnten. – (26) Kaum war ich von all der Sorge um die Wahl befreit, so nahm ich meine Kräfte zusammen, um sie nun, mit bedeutend erleichtertem Sinn, ausschließlich dem Prozesse zu widmen. Da find ich denn zunächst bei meinen Gegnern den Feldzugsplan dahin entworfen, mit Aufgebot aller Mittel müsse die Sache derartig gelenkt werden, daß der Prozeß unter dem Prätor Marcus Metellus, also erst nach Ablauf des gegenwärtigen Amtsjahres, zur Verhandlung käme. Dies bot ihnen unabsehbare Vorteile: erstens war Marcus Metellus ihr intimster Freund; dann war nicht nur Hortensius Konsul, sondern neben ihm auch Quintus Metellus, dessen freundschaftliche Verbindung mit dem Angeklagten euch sofort klar werden soll. Er gab ihm nämlich ein Vorzeichen seiner eigenen Gesinnung in solcher Weise, daß sie für den Angeklagten einer günstigen Vorentscheidung gleichbedeutend war. (27) Oder soll ich etwa diese Vorgänge mit Stillschweigen zudecken? Traut man mir das ernstlich zu? Wenn die Gesundheit unseres Staatswesens und meine ganze moralische Existenz auf dem Spiele stehen, soll ich da an irgend etwas anderes denken als an meine Pflicht und mein Ehrgefühl? – Also man höre. Der eine von den beiden designierten Konsuln, eben Quintus Metellus, läßt die Sicilianer zu sich rufen. Es gehen auch einige hin, weil nämlich Lucius Metellus jetzt als Landvogt in Sicilien schaltete. Lucius Metellus , der Nachfolger des Verres in Sicilien, kehrt in diesen Reden periodisch wieder, und die Art, wie Cicero ihn behandelt, ist besonders amüsant. Metellus kannte nämlich die Streiche seines Vorgängers, war ihm aber durch Familienbeziehungen verpflichtet und befreundet, so daß er ihm in Rom möglichst zu nützen suchte und das Seinige that, um dem Prozesse zu einem glücklichen Ausgange zu verhelfen. Das mußte natürlich durch versteckte Mittel geschehen. Sonst war es ein anständiger Mann und Cicero behandelt ihn daher nie mit Strenge, sondern in achtungsvollem Ton, aber mit starker Ironie; er zeigt, daß er seine Geheimnisse kannte, und weist in gemessenen Abschnitten, aber mit einer Regelmäßigkeit, die wahrhaft launig wirkt, auf den Widerspruch zwischen seinem Benehmen und seinem Gewissen hin. Zu denen spricht Quintus nun etwa so: »ihr seht, ich bin Konsul; von meinen Brüdern hat der eine jetzt als Statthalter die Provinz Sicilien bekommen, der andere wird als Gerichtspräsident in Rom die Erpressungsprozesse leiten; kurz und gut, mit vielerlei Mitteln ist Vorsorge getroffen, daß dem Verres niemand beikommen kann.« – X. (28) Ja, ich bitte dich, Metellus, wenn das nicht Vergewaltigung allen Rechtes ist, was bleibt dann noch übrig? Die Zeugen, noch dazu Sicilianer, also ohnehin eingeschüchterte, niedergeschlagene Menschen, vollends abzuschrecken, erst persönlich, dann durch die Angst vor der Macht des Konsuls und zweier Prätoren! Was würdest du denn für deinen eigenen, unschuldig angegriffenen Bruder oder Vetter thun, wenn du jetzt einem Taugenichts, der dich gar nichts angeht, zuliebe alles Pflicht- und Anstandsgefühl verleugnest, so daß jemand, der dich nicht kennt, seine Aussagen für bare Münze nehmen müßte?! (29) Verres nämlich, so hieß es, sagte geradezu, du verdankest dein Konsulat nicht, wie die übrigen Mitglieder deiner Familie, dem Schicksal, sondern – ihm. Ein bekannter Spottvers, der dem Dichter Naevius zugeschrieben wurde, sagte: »Das Schicksal will, daß stets ein Metellus Konsul wird.« Cicero konnte darauf rechnen, daß an dieser Stelle jeder seiner Hörer und Leser an den Vers denken würde; die Anspielung ist zart, aber um so komischer wird die Situation für die drei Brüder Metellus und ihren Camorragenossen Verres. Zwei Konsuln also und der Führer der ganzen Untersuchung waren nach Verres' Wunsch bestellt worden; nun kam alles darauf an, den Prozeß ins neue Jahr hinüberzuspielen. »So entgehen wir,« dacht' er sich, »auch nicht bloß dem Manius Acilius Glabrio, der ja die Untersuchung mit viel zuviel Gewissenhaftigkeit und Respekt vor der öffentlichen Meinung führen würde; sondern wir gewinnen noch weitere Vorteile. Da ist unter den Richtern Marcus Caesonius, der Amtskollege unseres Klägers, ein bewährter und bekannter Jurist: der darf unmöglich einer Genossenschaft angehören, die wir, mit welchen Mitteln es auch sei, auf unsere Seite bringen wollen. Das geht schon deshalb nicht, weil er damals als Richter im Juniusprozesse Im Jahre 74, also vier Jahre vor Verres' Prozeß begannen die Untersuchungen gegen Aulus Cluentius wegen Giftmordes, die den Senat so schwer kompromittierten, weil die Bestechung der Richter an den Tag kam und der Präsident Marcus Junius schließlich mit Schimpf und Schande weggejagt werden mußte. – Erst als dann das Verfahren vor einem neuen Gerichtshofe wieder eröffnet wurde, übernahm Cicero die Verteidigung des Cluentius. Seine Rede ist so lehrreich und unterhaltend, wie vielleicht keine zweite der römischen Litteratur. die infame Geschichte nicht bloß übelnahm, sondern sogar ans Licht brachte; den haben wir nach dem ersten Januar nicht mehr im Richterkollegium. (30) Da sind ferner zwei so unzugängliche Menschen und strenge Richter wie Quintus Manlius und Quintus Cornificius; die haben wir dann auch nicht mehr, denn sie werden bis dahin Volkstribunen. Da ist auch der unerbittliche Publius Sulpicius; der muß am fünften Dezember sein Regierungsamt antreten. Da sind ferner Marcus Crepereius, der Mann aus der scharfen Schule seiner Ritterfamilie; Lucius Cassius, dessen Familie nie mit sich spaßen ließ, am wenigsten in Rechtsangelegenheiten; endlich Gnaeus Tremellius mit seiner strengen Redlichkeit und Sorgfalt – diese drei würdigen Herren sind zu militärischen Dienstleistungen abkommandiert, sie werden nach Neujahr nicht mehr zu Gericht sitzen. Außerdem können wir einen an die Stelle des Marcus Metellus nachlosen, da Metellus selbst zur Leitung des ganzen Verfahrens berufen wird. So wird zu Beginn des neuen Jahres der dirigierende Präsident und fast die ganze richtende Körperschaft durch andere Personen ersetzt; mit Leichtigkeit und nach Herzenslust können wir dann alle die schrecklichen Drohungen des Klägers, alle die Erwartungen, die man auf den Prozeß setzt, zu Schanden machen.« – (31) Heute haben wir den fünften August. Auf den Nachmittag um drei Uhr wurde die Sitzung anberaumt. Den heutigen Tag rechnen sie schon gar nicht mehr mit. Binnen zehn Tagen beginnen die Festspiele, die Gnaeus Pompeius veranstalten will; diese Spiele nehmen vierzehn Tage in Anspruch. Dann folgen gleich die »römischen Spiele« nach. So vergeht eine Zwischenzeit von beinahe vierzig Tagen; dann erst gedenken sie auf meine Beschwerden zu antworten, und zwar hoffen sie mit allerlei Reden und Umschweifen die Sache derart in die Länge zu ziehen, daß inzwischen die »Spiele zu Ehren der Victoria« heran kommen. Diese werden bald von den »Plebeierspielen« Cicero übertreibt nicht, wenn er hier die Kombinationen seiner Gegner nachrechnet. Die »römischen Spiele« dauerten vom 4. bis 19. September, die »Plebeierspiele« vom 4. bis 17. November, dazwischen liegen die Victoriaspiele, die am 27. Oktober beginnen. So blieben wirklich nur wenige Tage für Gerichtstermine frei, und diese konnte die Camorra durch das System des Obstruktionismus ihren Feinden entziehen. War aber der Prozeß erst einmal verschleppt, so war nicht nur die Camorra am Ruder, sondern auch die öffentliche Meinung erkaltet und damit der moralische Erfolg sicher verloren. abgelöst, nach denen dann wenig oder gar keine Tage für Gerichtsverhandlungen mehr übrigbleiben. So, meinen sie, wird die Anklage allmählich schal und erkaltet, ihre Sache aber kommt um so frischer vor den Präsidenten Marcus Metellus. Nun gesteh ich: wenn ich an Metellus' Aufrichtigkeit zweifelte, so würd' ich ihn unter den Richtern nicht geduldet haben; (32) nun aber möcht' ich ihn lieber als Richter denn als Präsidenten bei diesem Prozesse beteiligt sehen: lieber mag er jetzt vereidigt seine eigene, als später ohne Eid die anderen Täfelchen entgegennehmen.
XI. Nun wend' ich mich au euch, ihr Richter, mit der Frage: was ratet ihr mir zu thun? Denn so viel Rates werdet ihr mir gewiß nicht versagen, wie ihr mir geben könnt ohne den Mund aufzuthun, sobald ich nur sicher bin, euer Stillschweigen zu verstehen. Wenn ich die gesetzlich mir zur Verfügung stehende Zeit für meine Rede verwende, so werd' ich ja die Früchte meiner Arbeit, meines Fleißes, meiner Sorgfalt ernten: meine Anklagerede wird überall den Eindruck zurücklassen, daß seit Menschengedenken niemand mit besserer Vorbereitung, Umsicht und Sicherheit vor die Schranken getreten ist, als ich. Aber bei diesem Ruhme für meine Leistung kann sehr leicht die Gefahr eintreten, daß der Angeklagte mir entschlüpft. Was giebt es also da für ein Aushilfsmittel? Ich denke, es ist weder sehr entlegen, noch sehr schwer aufzufinden. (33) Die Frucht eines glänzenden Erfolges nach einer großen zusammenhängenden Rede spar' ich mir für spätere Zeiten auf; jetzt will ich den Menschen mit Hilfe von Urkunden, Zeugenaussagen, Privatbriefen, Gemeindeakten u. s. w. verklagen. In der ganzen Angelegenheit hab' ich mit dir zu schaffen, Hortensius. Ich will offen mit dir sprechen. Wenn ich voraussetzte, daß du in diesem Prozeß einen Redekampf mit mir ausfechten und deinen Schützling weiß waschen wolltest, so würd' ich meinerseits die gehörige Zeit auf eine Klagrede verwenden und die einzelnen Belastungsmomente erörtern. Nun seh ich aber, daß du eine Kampfesweise gegen mich einschlägst, die gar nicht deiner Natur, sondern lediglich den Verhältnissen des Verres entspricht, nämlich mit böswilligen Schlichen und Kabalen; da muß ich notwendigerweise einer solchen Methode irgend ein geeignetes Mittel entgegensetzen. (34) Deine Absicht ist es, erst nach den beiden Festspielperioden mit der Erwiderung auf meine Angriffe zu beginnen; dagegen zielt die meinige dahin, noch vor Beginn des ersten Festspieles die Vertagung auf den drittnächsten Gerichtstag, an dem die Sache zur endgültigen Erledigung kommen muß, zu beantragen. So wird man deine Idee schlau finden, die meinige als unvermeidlich ansehen. XII. Doch möcht' ich darauf zurückkommen, was ich vorher zu besprechen anfing, daß ich hier ganz besonders mit dir zu thun habe. Damit verhält es sich so. Als ich auf Bitten der Sicilianer den Prozeß übernahm und eine hohe Auszeichnung für mich darin erblickte, diesen Leuten eine Probe meines Charakters und meiner Arbeit liefern zu dürfen, nachdem sie selbst so viele Proben von Seelenreinheit und Enthaltsamkeit geliefert hatten: da, nach schon übernommenem Auftrage stellt' ich mir noch eine größere Aufgabe, an der unsere Nation meine Gesinnung gegen den Staat so recht ermessen sollte. (35) Es erschien mir nämlich als ein meiner Mühe und Arbeit keineswegs würdiges Beginnen, einen Kerl vor die Richter zu bringen, der durch das Urteil der Welt schon längst gerichtet war; aber deine schier unerträgliche Herrschsucht und eine gewisse Anmaßung, die du in den letzten Jahren bei allerlei Rechtshändeln gezeigt hast, trat auch bei der Angelegenheit dieses Verworfenen wieder hervor. Da dir nun diese ganze unumschränkte Alleinherrschaft über sämtliche Gerichtshöfe so besonderen Spaß macht, und da es Menschen giebt, die weder Scham über ihre zügellose Gemeinheit noch auch Verdruß über den, man möchte glauben, absichtlich heraufbeschworenen Haß der erbitterten Nation empfinden, so erkläre ich denn diese Aufgabe auf mich genommen zu haben; vielleicht ist's eine gewaltige und für mich gefahrvolle Last, aber jedenfalls verdient sie die äußerste Anspannung aller Sehnen meines Könnens wie meines Wollens. (36) Ich sehe euren gesamten Stand bedrängt von der Frechheit einzelner gewissenloser Individuen, belastet durch den üblen Ruf der Gerichtshöfe: da versichere ich denn, dieser Sorte Menschen werd' ich ein erbarmungsloser Feind, ein unablässiger Ankläger, ein erbitterter Gegner sein. Dies nehm' ich in Anspruch, dies verlang' ich für mich: handeln zu dürfen, wie ich handeln will, als Beamter von jenem Posten aus, auf den mich das römische Volk gestellt hat, damit ich von Hort aus mit ihm, dem Volk, im kommenden Jahr über den Staat und seine inneren Feinde verhandle. Das Aedilenamt, das mir das Volk verliehen hat, es soll ihm – das versprech' ich – Glanz und Herrlichkeit bringen. So spricht man mit dem »Volke«; bisher sprach der kluge Redner nur mit Aristokraten. In der That war es seit der weltstädtischen Entwicklung Roms üblich, daß der Aedil, dem die Aufsicht über Markt- und Polizeiwesen zustand, auf eigene Kosten glänzende Festspiele veranstaltete, d. h. möglichst viele Fechter bezahlte, die sich zum Gaudium der Zuschauer umbringen mußten; Cicero gestattet sich in der letzten Rede gegen Verres eine Abschweifung über die Art, in welcher er diesem unabweisbaren Verlangen des süßen Pöbels nachzukommen gedachte. Ich verkünd' es hiermit feierlich und bestimmt: wer sich je an der Bestechung der Gerichtshöfe beteiligt hat, wer je in diesem Sinne Geld hinterlegte oder in Empfang nahm oder einsteckte oder versprach oder aufbewahrte, oder wer sonst gewohnheitsmäßig den Vermittler spielt, wer dazu seinen Einfluß, seine Macht, seine Unverschämtheit hergab, dem sag ich es gleich voraus, er lasse seine Hände von diesem Prozeß und wende seine Gedanken von diesem gottlosen Frevel hinweg. XIII. (37) Im neuen Jahre wird also Hortensius Konsul sein, d. h. im Besitze der höchsten, gewaltigsten Macht; ich dagegen Aedil, d. h. ein klein wenig mehr als ein gewöhnlicher Privatmann; und dennoch ist diese Sache, die ich zu führen verspreche, vermöge ihrer Beschaffenheit so wertvoll und bedeutsam für unsere Nation, daß in diesem Falle der Konsul selbst mir gegenüber womöglich noch weniger als ein einfacher Privatmann zu bedeuten haben wird. Nicht nur zur allgemeinen Kenntnis, sondern auch – wenn erst gewisse Vorgänge erzählt sind – zur strengen Verhandlung soll alles gebracht werden, was in den letzten zehn Jahren, seit der Überweisung der Gerichte an den Senat, an Schändlichkeiten und Gemeinheiten im Gerichtswesen begangen worden ist. (38) Die Nation soll von mir erfahren, was es heißen will, wenn während der ganzen Zeit der Rittergerichte, also fast fünfzig Jahre hintereinander, nie auch nur der Schatten eines Verdachtes von Bestechlichkeit auf einen der richtenden Ritter gefallen ist; was es heißt, wenn jetzt, nach erfolgter Überweisung der Gerichte an den Senatorenstand und Aufhebung der Macht des römischen Volkes über jeden einzelnen von uns Ehe Sulla den Volkstribunen alle Macht entzog, hatten diese das Recht, jeden verdächtigen Bürger vor die Volksversammlung oder auch in Untersuchungshaft führen zu lassen. , wenn da der verurteilte Quintus Calidius gesagt hat: »für weniger als drei Millionen darf man doch einen Mann vom Rang eines Prätors anständigerweise nicht verurteilen;« – oder wenn der Senator Publius Septimius unter dem Vorsitze des Quintus Hortensius wegen Erpressungen verurteilt und der Schadenersatz mit dem Vermerk bemessen wurde, »wegen erwiesener Bestechlichkeit des Angeklagten in seiner Thätigkeit als Richter;« – (39) oder wenn bei der Verurteilung der Senatoren Gaius Herennius und Gaius Popillius wegen Unterschlagung von Staatsgeldern oder der des Marcus Attilius wegen Verletzung der Staatshoheit öffentlich ihre Bestechlichkeit im Richteramt festgestellt wurde; – oder wenn sich Senatoren fanden, die bei der vom Stadtprätor Gaius Verres geleiteten Richterauslosung gerade gegen einen Angeklagten herauskamen, den sie ohne Kenntnis von der Sachlage verurteilen wollten; – oder wenn sich ein Senator feststellen ließ, der als Richter in einem und demselben Prozeß erst vom Angeklagten Geld annahm, um es an die Richter zu verteilen, und dann vom Kläger, um den Beklagten zu verurteilen. (40) Und vollends, wie soll ich jenen abscheulichen, schmachvollen Vorfall beklagen, der den ganzen Stand entehrt? In unserem Staate mußt es bei der Rechtspflege durch den Senatorenstand vorkommen, daß die Urteilssprüche von Männern, die einen Eid geleistet hatten, durch Marken von verschiedener Farbe äußerlich gekennzeichnet wurden! Daß ich dies alles mit unnachsichtlicher Strenge zur Verhandlung bringen werde, das versprech' ich euch. – (XIIII.) Merk ich nun gar, daß hier bei diesem unserem Prozeß derartige oder ähnliche Schändlichkeiten auf irgend eine Weise in Scene gesetzt werden sollen – wie meint ihr wohl, daß ich so etwas aufnehmen werde? Namentlich unter diesen Umständen, wo ich durch zahlreiche Zeugenaussagen folgenden Thatbestand erhärten kann: Verres pflegte in Sicilien häufig, und zwar in Gegenwart vieler Personen, zu sagen: » ich habe ja einen mächtigen Freund, auf den ich mich schon verlassen kann, wenn ich die Provinz plündere; auch such ich ja Geld nicht bloß für mich allein, sondern ich habe mir die drei Jahre meiner Statthalterschaft in Sicilien auf die Art verteilt, daß ich schon reichlich zufrieden sein kann, wenn ich die Einkünfte eines Jahres in meine eigene Tasche fließen lasse; die des zweiten führ' ich dann an meine Schützer und Anwälte ab, und die des dritten« – dies bringt nämlich die allerglänzendsten und üppigsten Erträgnisse – » bewahr ich ausschließlich für meine Richter.« – (41) Dabei kann ich mich nicht enthalten, zu wiederholen, was ich schon neulich vor dem Präsidenten Manius Glabrio gelegentlich der Verwerfung der Richter aussprach, und was damals, wie ich wohl bemerkte, unser Volk in gewaltige Aufregung versetzte. Ich sagte nämlich, aller Wahrscheinlichkeit nach würden die auswärtigen Völkerschaften jetzt Gesandte nach Rom schicken und um Aufhebung des Erpressungsgesetzes nebst allen dafür eingesetzten Gerichtshöfen nachsuchen; »denn wenn es erst keine Gerichtshöfe mehr giebt« – so würden die Leute ungefähr sprechen – »dann wird jeder Verwaltungsbeamte vermutlich nur soviel einstecken, wie er für sich und seine Kinder brauchen zu können glaubt; jetzt aber, wo wir solche Gerichtshöfe haben, schleppen sie jedesmal soviel fort, wie sie für sich, ihre Gönner, ihre Rechtsanwälte, für den Gerichtspräsidenten und sämtliche Richter bedürfen. Das geht ja wahrhaftig ins Unendliche; mag der gierigste Mensch zu uns kommen, seine Habsucht können wir befriedigen, aber außerdem noch seine Prozesse vor dieser Art von Richtern zu bezahlen, das geht über unsere Kräfte.« – (42) Herrliche Gerichtshöfe, in der That! Wunderbares Prestige unseres Standes, wenn schon die Bundesgenossen des römischen Volkes die Gerichte für Erpressungsvergehen abgeschafft wissen wollen, die gerade zum Schutze der Bundesgenossen durch unsere Vorfahren eingesetzt wurden. Oder hätte dieser Verres jemals auch nur einen Schimmer von Hoffnung haben können, wenn er nicht von der schändlichsten Meinung über euch durchdrungen gewesen wäre? Deswegen müßt ihr ihn ja womöglich noch bitterer hassen als das Volk es schon thut, weil er im Punkte der Habgier, des Meineides und Frevels euch für seinesgleichen ansieht.
XV. (43) Um Himmels willen, wohin seid ihr geraten! Bedenket daß ihr Richter seid. Noch einmal bring ich es euch zum Bewußtsein, was ich so deutlich erkenne: daß euch nämlich hier wie durch eine göttliche Fügung die allergünstigste Gelegenheit geboten wird, euren gesamten Stand reinzuwaschen von allen Flecken der Schmach und Schande, ihn zu befreien von Mißgunst und Haß. Keine Strenge traut man den Gerichtshöfen mehr zu, keine Gewissenhaftigkeit; ja man kann's allenthalben hören: »es giebt keine Gerichte mehr.« Deswegen sieht die Nation mit Hohn und Verachtung auf uns herab: unsere Schmach lastet dauernd und schwer. (44) Dies und nichts anderes ist ja auch der Grund, warum unsere Nation die Wiedereinsetzung der Volkstribunen in ihre alte Macht mit so stürmischem Eifer verlangte: was sie forderte, war angeblich wohl die Tribunengewalt, in Wahrheit aber die Gerichtsbarkeit. Das ist einem so einsichtigen und edlen Manne wie Quintus Catulus Catulus ist der Sohn des Besiegers der Kimbern und Teutonen, der Erbauer des in seinen Grundfesten noch erhaltenen Reichsarchivs auf dem Kapitol, einer der gebildetsten Männer seiner Zeit; Pompeius ist der berühmte Schüler Sullas auf militärischem und politischem Gebiete, Besieger des Mithradat, der Seeräuber und anderer, später von Caesar vernichtet. nicht entgangen; als das Gesetz, betreffend die Wiederherstellung der Tribunengewalt, auf der Tagesordnung stand – kein Geringerer als Gnaeus Pompeius hatt' es eingebracht – da begann Catulus, auf die Frage nach seinem Standpunkte, seine Antwort mit den gewaltig imponierenden Sätzen: »Die im Senate versammelten Väter Roms pflegen das Recht gar mangelhaft und schmählich; hätten sie Urteile sprechen wollen, die den gerechten Forderungen des römischen Volkes genügten, so hätte die Menschheit nicht so dringenden Wunsch nach voller Wiederherstellung der Volkstribunengewalt geäußert.«
(45) Als Gnaeus Pompeius selbst, eben zum Konsul erwählt, seine erste Ansprache ans Volk hielt und der allgemeinen Erwartung entgegen kommend sein Programm der Wiedereinsetzung der Tribunen in ihre volle alte Macht ankündigte, da brach ein lärmender Beifall der versammelten Menge los. Wie er aber in derselben Versammlung die Worte aussprach: »die Provinzen sind verwüstet und ausgesogen, das Treiben der Gerichtshöfe ist Schimpf und Schande; diesen Mißständen werden wir definitiv abhelfen,« da war es schon kein Lärm mehr, sondern in tosendem Geschrei gab das römische Volk seinen Willen zu erkennen. XVI. (46) Jetzt wird überall fleißig Umschau gehalten; man paßt auf, wie sich jeder einzelne von euch mit der Pflicht gegen das eigene Gewissen und gegen des Staates Gesetz abfindet. Man beobachtet, daß seit der Abschaffung der Tribunengewalt nur ein einziger Senator, und zwar ein außergewöhnlich finanzschwacher, verurteilt worden ist. Hierüber äußert man zwar keinen Tadel, aber besondere Ursache zum Loben findet man auch nicht; es ist nämlich weiter kein großes Lob, da unbescholten zu bleiben, wo niemand eine Bestechung versucht oder versuchen kann.
(47) So ist es um die Grundlage dieses Prozesses bestellt, in welchem ihr über den Angeklagten und die Nation über euch das Urteil sprechen soll. An dem Falle dieses Menschen hier soll festgestellt werden, ob ein unendlich schwerer, aber unendlich reicher Verbrecher unter senatorischer Rechtspflege verurteilt werden kann. Der Angeklagte ist ein Mensch, über den es sonst nichts zu sagen giebt; nichts ist an ihm dran als eben seine grenzenlosen Verbrechen und sein grenzenloses Geld. Wird er also freigesprochen, so ist die notwendige Folge, daß nur der allerschimpflichste Verdacht auf euch sitzen bleibt: man wird nicht etwa persönliche Beliebtheit, oder verwandtschaftliche Beziehungen, oder frühere Verdienste, oder auch die Geringfügigkeit seiner Fehler – nein, nichts derart wird man für die Ursachen dafür ansehen, daß er von so übermäßiger Schuld entlastet wurde. (48) Endlich werde ich, meine Herren, die Klage derartig führen, werde dermaßen beschaffene, bekannte, bezeugte, bedeutende, zwingende Thatsachen zur Sprache bringen, daß niemand auch nur den Versuch machen wird, euch die Freisprechung des Angeklagten als persönlichen Gnadenbeweis abzudrängen. Ich habe meine bestimmten Mittel und Wege, um allen solchen Versuchen mit Sicherheit auf die Spur und beizukommen; ich werde in der Weise gegen sie vorgehen, daß man den Eindruck empfängt, nicht allein die Ohren Vieler, sondern die Augen des ganzen Volkes seien auf sie gerichtet und seien bei allen geheimen Beratungen gegenwärtig.
(49) Ihr, zu denen ich jetzt spreche, könnt den Schandfleck von der Ehre eures Standes abwaschen, könnt diesen Stand auf Jahre hinaus wieder retten. Es ist in allen Gesellschaftskreisen bekannt, daß seit dem Bestehen unserer jetzt gültigen Rechtsverfassung kein Gerichtshof von solcher Würde und so stattlichen Elementen zusammengetreten ist, wie der hier anwesende. Wenn selbst dieser hohe Rat durch seinen Urteilsspruch ein öffentliches Ärgernis erregt, so werden alle Menschen nicht etwa nach anderen, geeigneteren Persönlichkeiten aus demselben Stande – denn solche giebt es eben nicht – sondern überhaupt nach Leuten aus einem anderen Stande für das Gerichtswesen verlangen. XVII. (50) Und so richt' ich denn zuerst mein Gebet an die unsterblichen Götter: mögen sie meine Hoffnung erfüllen, daß sich in diesem Gerichtshofe kein niedriger Mensch befinde (außer demjenigen, der sich schon längst als solcher gezeigt hat); dann aber wend' ich mich an die Anwesenden und erkläre: sollten sich dennoch neue Schurken finden, so will ich, das versichre ich euch Richtern und dem ganzen Volke, eher mein Leben lassen als die unermüdliche Verfolgung ihrer Schurkerei. (51) Indessen giebt es noch einen Ausweg. Diese Schmach, die ich, wenn sie einmal zugelassen sein sollte, mit ebensoviel Strenge gegen die Schuldigen wie Rücksichtslosigkeit gegen mein eigenes Wohlbefinden zu verfolgen verspreche, diese Schmach kannst du von vornherein abwehren, Manius Acilius Glabrio, wenn du das Gewicht deiner arbeitsamen, hocherfahrenen Persönlichkeit für die gute Sache einsetzest. Tritt ein für die Hoheit der Gerichte; tritt ein für die Sache der strengen Rechtlichkeit, der Treue und des Gewissens. Tritt ein für den Senat, auf daß er aus diesem Prozesse rein hervorgehe, vor dem Volke glänzend dastehe und fürderhin mit ihm in herzlichem Einvernehmen lebe. Bedenke, auf welchem Platze du stehst, was du der Nation bieten kannst, welche Ehrenschuld du an deine Ahnen abzutragen hast; bedenke, daß es ein Acilius war, dem wir das Gesetz gegen die Erpresser verdanken, dieses Gesetz, von dem die Nation unter den weisen Sprüchen strenger Richter schon so reichen Segen geerntet hat. (52) Schau um dich: auf allen Seiten wirst du von verehrten Stimmen den mahnenden Ruf vernehmen: »sei eingedenk der Größe deines Hauses; denke bei Tag und bei Nacht an die Kraft deines Vaters, die Weisheit deines Großvaters, vergiß auch deinen würdigen Schwäher nicht!« Wenn du diesen Stimmen folgst, wenn du die gewaltige Energie deines Vaters Glabrio zeigst um freche Menschen niederzuducken, dazu die Klugheit deines Großvaters Scaevola, um schlauen Intriguen zuvorzukommen, endlich noch die Ausdauer deines Schwiegervaters Scaurus, um dich durch kein Mittel der Welt vom Pfade der Wahrheitsliebe und Überzeugungstreue verdrängen zu lassen: dann wird das römische Volk zu der Erkenntnis gelangen, daß vor einem Präsidenten von vollendeter Reinheit des Charakters, vor einem auserlesenen Kollegium von Richtern die ungeheuren Reichtümer des Angeklagten wirkungslos bleiben und für ihn nicht einen Ausweg zur Rettung, sondern eine Verstärkung des Verdachtes bedeuten.
XVIII. (53) Für mich steht es fest, daß ein Personenwechsel im Präsidium und Richterkollegium für diesen Prozeß unter keinen Umständen stattfinden darf. Ich werde nicht dulden, daß man die Sache bis zu einem Zeitpunkte verschleppe, wo die Sicilianer, die bisher von den Sklaven eines designierten Konsuls zwar unerhörterweise sämtlich gerufen, aber in keiner Weise beschieden wurden, nachher von den Bütteln der regierenden Konsuln citiert werden: das könnte meinen Gegnern wohl passen, daß diese armen Menschen, einst die Freunde und Verbündeten unseres Volkes, jetzt schutzflehende Bettler, von ihnen gewaltsam nicht bloß um ihr Recht und alles Eigentum, sondern auch um jede Möglichkeit einer Beschwerde gebracht werden. (54) Nein, ich werd' es nicht zulassen, daß man, nachdem ich meine Sache vorgetragen habe, eine Pause von vierzig Tagen einschiebt und mir erst dann antwortet, wenn meine Anklage abgestanden und vergessen ist; ich werde auch nicht erlauben, daß es erst dann zur Entscheidung komme, wenn diese Zuhörermenge, die jetzt aus ganz Italien herbeigeströmt ist, Rom wieder verlassen hat; ist sie doch aus allen Landen für diesen Moment hergekommen, um zu wählen, um Festspiele zu schauen und um sich einschätzen zu lassen. Jeder hat bei diesem Prozesse seinen Anteil: die Frucht des Erfolges (und anderseits die Gefahr der Erniedrigung) sind euer; die Arbeit, Mühe und Sorge ist mein; die Kunde von den Vorgängen und die dauernde Erinnerung an die verschiedenen Reden und Aussagen bleibt das Gemeingut aller. – (55) Wenn ich nun die Zeugen sogleich vernehmen lasse, so führ' ich damit keine Neuerung ein, sondern folge nur dem Beispiele der jetzigen Führer unseres Staatslebens. In der That konnte sich Cicero auf den Vorgang des Lucius und Marcus Lucullus berufen, die damals mit an der Spitze des Senates standen und durch eine in der bezeichneten Weise disponierte Klage starkes Aufsehen gemacht hatten. Meine Neuerung dagegen besteht darin, daß ich das Zeugenverhör anders verteile: jeden einzelnen Klagepunkt setz' ich erst vollständig auseinander, und hab' ich ihn durch Fragen, Beweise und Zusammenfassung sicher gestellt, so laß ich gleich die auf ihn bezüglichen Zeugen ins Verhör nehmen. Auf diese Weise giebt es zwischen jenem längst gebräuchlichen Anklageverfahren und diesem von mir eingeführten weiter keinen Unterschied, als daß damals die Zeugen erst vernommen wurden, wenn alles vorgetragen war, während sie in unserem Falle bei jedem einzelnen Klagepunkt auftreten sollen; so hat auch hier der Gegner volle Freiheit, seine Fragen, Beweise und Reden anzubringen wie früher. Wer etwa nach einer Anklage in der herkömmlichen Form der zusammenhängenden einheitlichen Rede Verlangen trägt, der wird eine solche beim zweiten Termine zu hören bekommen; für jetzt wird ein jeder die Notwendigkeit unseres zur Abwehr der feindlichen Ränke erfundenen Verfahrens einsehen.
(56) Hierin also besteht meine Anklage für diesen ersten Termin. Ich behaupte: Gaius Verres hat zahlreiche Grausamkeiten und andere Verbrechen an römischen Bürgern wie an Bewohnern der verbündeten Staaten begangen, hat sich an Göttern und Menschen freventlich versündigt, hat sich schließlich vierzig Millionen Sesterzen in Sicilien widerrechtlich angeeignet. Diese Behauptung will ich euch durch schriftliche und mündliche Zeugnisse, durch Gemeinde- und Privaturkunden dermaßen zur Überzeugung bringen, daß ihr feststellen sollt, auch wenn mir voll ausreichende Zeit für einen bequemen Bericht zur Verfügung gestanden hätte, so hätt' ich doch einer langen Rede keinesfalls bedurft. – So beginne denn die Beweisaufnahme! Hier setzte Cicero die in den späteren Reden mit rhetorischer Ausführlichkeit behandelten Fälle kurz auseinander und ließ jeden einzelnen sofort durch Zeugen beweisen. Danach gab Verres seine Sache verloren.