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Es ist wohl klar, daß die Geschworenen gerade nicht zu beneiden waren, die über einen so verwickelten Kriminalfall abzuurteilen halten. Der Vorsitzende führte die Verhandlung in sachlichster Form und gab sich alle Mühe, auch die kleinsten Einzelheiten des Falles aufzuklären.
Als erster Zeuge erschien der Kriminalbeamte Wakeley, der in dem Bureau des Angeklagten eine Anzahl Gegenstände gefunden hatte, die der ermordeten Frau gehört hatten. Zudem wurden verschiedene Notizen in seinem Tagebuche vorgefunden, die über die Zusammenkunft mit der Verstorbenen und ihrem ersten Gatten Walterslide in Bexcliffe Aufschluß gaben. Weiter waren Briefe des Angeklagten vorgefunden worden, die an die beiden anderen gerichtet waren und stets am Schlusse die Bitte trugen, diesen Brief mit der nächsten Antwort zurückzusenden. Diese besondere Vorsicht, handschriftliche Mitteilungen nicht in den Händen anderer Leute zu belassen, machte auf die Geschworenen tiefen Eindruck, aber das wichtigste Beweisstück war ein Zettel, der die Überschrift trug:
»Verzeichnis der verschiedenen Dinge, die Frau Filbert zur Erlangung der Entschädigungssumme von Herrn Roystock herbeischaffen soll.«
Diese Liste war unvollständig, da am Schlusse ein Stück abgerissen war, aber statt dessen befand sich auf dem Papier ein gräßlicher Blutfleck, auf dem sich, als er noch naß war, ein deutlicher Daumenabdruck abgezeichnet hatte.
Der nächste Zeuge, ein Spezialist der Daktyloskopie bewies durch photographische Vergrößerungen, daß dieser Abdruck nur von dem linken Daumen des Angeklagten herrühren konnte, und ein als Zeuge geladener Buchdrucker aus Bexcliffe beschwor, daß das Verzeichnis auf einem neuen Geschäftsformular mit besonderer Zeichnung geschrieben war, das er erst am Morgen des Mordtages in dem Bureau von Weevil abgeliefert hatte.
Der nächste Zeuge, Thomas Sleeve, sagte unter seinem Eid aus, daß er einige Tage nach dem Verbrechen in der Efeuvilla gewesen war und dort den Angeklagten beobachtet hatte, wie er nach dem fehlenden, wahrscheinlich durch einen Nagel abgerissenen Papierfetzen gesucht hatte.
Leider wurden auch Wafer und Roystock als Zeugen aufgerufen, aber weder Staatsanwalt noch Verteidiger gingen scharf gegen sie vor.
Walterslides Zeugenaussagen waren deutlich und klar, nur schien er die größte Angst zu haben, daß man ihn zwingen könnte, seine Frau und Kinder verlassen zu müssen. Er erklärte, daß er seine Familie innig liebe, aber nie geheiratet haben würde, hätte er ahnen können, daß seine erste Frau noch am Leben sei. Er gab sein Unrecht zu, sich überhaupt mit Weevil eingelassen zu haben, aber nachdem er »Lieschen« in Manchester gesehen hätte, wäre er ganz außer sich geraten.
Darauf wurde Gretchen aufgerufen und hatte einige böse Minuten zu überstehen. Sie erzählte, wie sie den Papierfetzen aufgefunden hatte, der vorgezeigt wurde und genau an das andere Stück des Weevilschen Verzeichnisses heranpaßte.
Es würde zu weit führen, die ganze Verhandlung in ihren einzelnen Teilen aufzuführen; der Zeuge, der am meisten auszusagen vermochte und dessen Vernehmung dennoch die größte Mühe machte, war jener bedauernswerte uns unter dem Namen Whisky-Ede bekannte Eduard Boozey.
Man merkte es deutlich, daß er sich bemühte, die volle Wahrheit auszusagen, daß seine lebhafte Einbildungskraft aber immer wieder mit ihm durchging; begann er doch damit, seine Anwesenheit in Bexcliffe damit zu erklären, daß er einer der Direktoren von Wafers Tabaksfabrik sei und einer Aufsichtsrats-Sitzung beizuwohnen gehabt hätte.
Aber der Vorsitzende war der schwierigen Lage gewachsen, redete dem Zeugen scharf ins Gewissen und machte ihn darauf aufmerksam, daß ein Menschenleben von seinen Worten abhängen könnte. Dann wandte er sich an alle Beteiligten und ersuchte sie um Geduld. »Wir müssen die volle Wahrheit herausbekommen,« sagte er, »und es ist besser, wenn wir tagelang hier sitzen, um diesen Mann auszuforschen, als wenn wir einen Justizmord begehen.«
Mit unendlicher Geduld und Mühe wurde nun Stückchen für Stückchen der Wahrheit aus dem Manne herausgeholt, und in einem lichten Augenblick schrieb Boozey später den vollständigen Bericht seiner Aussage auf, der im nächsten Kapitel folgt.
Es folgten dann die Reden des Staatsanwaltes und des Verteidigers und die Geschworenen zogen sich zur Beratung zurück, um aber schon nach einer halben Stunde zurückzukehren und ihren Wahrspruch abzugeben.
»Ist der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig?« fragte der Vorsitzende.
» Nicht schuldig,« lautete die Antwort.