Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 9
Alexis / Hitzig

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Contrafatto

1827-1846

Der Proceß gegen den Abbé Contrafatto, welcher nach fast zwanzigjähriger Ruhe in diesem Augenblicke wieder auflebt, verdankte auch damals seinen unglückseligen Ruf nicht sowol der Scheußlichkeit des Verbrechens, nicht merkwürdigen Incidenzpunkten noch der besondern Persönlichkeit des Thäters, sondern dem Kampf der Parteien in Frankreich. Er war ein politischer Proceß, und wenn er heute wieder aus seiner Vergessenheit ans Licht gerufen wird, sind die Beweggründe ähnlicher Art; er ist auch jetzt wieder nur das Symbol religiös-politischer Bewegungen, welche aus dem Innern heraus an die Oeffentlichkeit gähren.

Im Augenblick, wo die ältern Bourbonen drauf und dran schienen, das Ancien-Regime gegen den ermatteten Volkswillen, gegen die anscheinend blasirte Freiheitsliebe der Franzosen wieder Schritt für Schritt zurückzuführen, wo der Altar wieder neben dem Throne aufgerichtet wurde, und Weihrauchduft und Weihgesänge einen vergessenen Nimbus hervorzaubern sollten, wo Scharen von Mönchen, Jesuiten, Missionaren als eine heilige Garde für das Königthum aufmarschirten und den Machthabern alles darauf ankam, den Priester, den Geweihten des Herrn, vor dem Volke mit einem Heiligenschein umgeben zu wissen; mußte ein böser Dämon mehre Individuen dieses Standes zu Thaten verleiten, die durch ihre Scheußlichkeit und Gräßlichkeit das Gefühl empörten. Fleischessünden, wie Mingrat, Molitor, Contrafatto damals begingen, sind, selbst mit Verbrechen begleitet, im Kloster- und ehelosen Leben der katholischen Geistlichkeit, wenn auch nicht alltägliche, doch Erscheinungen, welche in allen Jahrhunderten der Geschichte sich zugetragen haben. In Spanien, Italien, Savoyen u.s.w. werden sie schnell, wenn sie ans Tageslicht kommen, bestraft, beseitigt oder verleugnet; in Frankreich war dies, trotz des damaligen gedrückten Zustandes der Presse, unmöglich, und was an und für sich nur eine Verirrung der Sinnlichkeit, Versündigungen und Verbrechen waren, die in jedem Gemeinwesen vorkommen, gewann durch die besondern Umstände einen ganz andern Charakter. Die Parteien bemächtigten sich der Einzelfälle, und während die Ultramontanen die ihnen gewogene Macht zu Hülfe riefen, um die Verfolgung und Bestrafung ihrer sündigen Mitglieder zu verhindern, unklugerweise sich und ihre Sache identificirend mit den einzelnen Uebertretern, griff die liberale Partei mit eben solcher Wuth und Schadenfreude in diesen Sündern und Verbrechern ihre politischen Gegner selbst an.

Nur um dieser Umgebung und Stellung willen und des europäischen Rufes, den er gewonnen, findet der Proceß in dieser Sammlung Aufnahme. Die Details des begangenen Verbrechens wurden schon zur Zeit, wo er schwebte, in den zur Öffentlichkeit gekommenen Verhandlungen nur angedeutet. Bei den neuerlichen Mittheilungen sind sie ganz in den Hintergrund gerückt; es ist auch zur Beurtheilung der Sache nicht nöthig, sie wieder daraus hervorzuziehen. Zur Beurtheilung der That und der Qualification des Thäters sind Andeutungen hinlänglich und hinsichts der letztern liefern seine eigenen Auslassungen vor Gericht die besten Belege. Im Uebrigen ist es weniger das zum Grunde liegende Factum, als der Gang und die Entwickelung der Debatten, was diesem Processe sein besonderes Interesse gibt, weshalb wir diese Debatten hier auch umständlicher als in andern Fällen mittheilen.


Nahe der Kirche Notre-Dame de Lorette in Paris wohnte die noch jugendliche Witwe eines Obristen aus der Kaiserzeit, Madame Lebon. Sie selbst war, wie wir aus ihren Depositionen vor Gericht erfahren, eine geborene Italienerin, Isabelle Capuchalate de Moroni, wie ihr Sachwalter uns sagt, die Tochter eines Herzogs, verwandt durch ihren Gatten oder ihre väterliche Familie mit den ersten Militairs, Würdenträgern und Prälaten des Reiches. Sie lebte, eingezogen wie es scheint, nur mit der Erziehung ihrer vier Töchter beschäftigt, von denen die jüngste, Hortense, im Jahre 1827 kaum ein Kind von fünf Jahren war.

In demselben Hause ( chez Mme. Lebon; doch aber wol nicht bei ihr zur Miethe) wohnte ein junger sicilianischer Priester, Joseph Contrafatto, welcher erst vor Kurzem aus Rom oder Neapel nach Paris gekommen war, und hier angeblich Unterricht in der italienischen Sprache gab, nebenher aber auch in Notre-Dame Messe las. Er hatte vortreffliche Zeugnisse aus Italien und sogar vom Papste Empfehlungsbriefe mitgebracht; später aber kam zur Sprache, daß sein sittliches Leben mit diesen Empfehlungen wenig übereinstimmte.

Ende Juli oder Anfang August verbreitete sich in der Nachbarschaft das Gerücht von einem grauenhaften Vorfall, welcher in dem Lebon'schen Hause sich zugetragen. Der italienische Abbé habe das jüngste Kind der Madame Lebon in seine Stube gelockt und ihm dort Gewalt angethan. Das Kind habe es ausgeplaudert, man habe seinen Zustand untersucht, es sei zu heftigen Scenen gekommen.

Am 3. August (1827) ward Joseph Contrafatto, unter der Anschuldigung eines Angriffes auf die Schamhaftigkeit verhaftet und Zeugen wurden abgehört. Es ging dabei, wie sich aus den Gerichtsverhandlungen später ergab, nicht ordnungsmäßig her. Draußen im Publicum war nur eine Stimme der Entrüstung gegen den fremden Priester, weil er ein Priester war. Ein Priester, der eine solche Frevelthat begangen hatte! Auf die Richter aber influencirte die Macht des Klerus, die herrschende Legitimistenpartei, der Hof. Man wollte nicht, daß der Abbe Contrafatto schuldig befunden würde. So verfuhr man mit sträflicher Nachlässigkeit bei Abhörung der Zeugen gegen ihn. Auf der andern Seite konnten indeß auch die Zeugnisse, die er von seiner früheren Aufführung beibrachte, ein günstiges Vorurtheil für ihn erwecken. Wir schicken diese hier voraus, wie sein späterer Vertheidiger sie zu seinen Gunsten angibt.

Zu Piazza in Sicilien 1789 geboren, also jetzt 28 Jahre alt, hatte er von seinen Aeltern eine gute Erziehung erhalten. Er zeichnete sich bald als Prediger aus. Von allen Seiten wurden ihm vortheilhafte Zeugnisse, die er in Paris producirte. Er war zuletzt in Rom als Rector der Kirche Santa Maria von Constantinopel angestellt, ein Amt, dem er mit Eifer, Thätigkeit und Umsicht soll vorgestanden haben. Hier traf seinen moralischen Wandel gar kein Tadel seiner Obern. Im Namen des Papstes Leo XII. wurden ihm durch die Cardinäle Neri und Guerrieri Erlaubnißscheine ertheilt, Rosenkränze, Kreuze, Medaillen und Crucifixe zu weihen. Auch war ihm das erste vacante Kanonicat an der Kirche seiner Geburtsatadt Piazza verheißen. Mit diesen Certificaten versehen, war er nach Frankreich gekommen, um dessen Sprache und Sitten zu studiren. Der Erzbischof von Paris hatte ihm auf jene Zeugnisse die Erlaubniß ertheilt, in Notre-Dame Messen zu lesen und selbst Beichte abzunehmen, etwas, was fremden Priestern sonst schwer gestattet wird, wenn man ihre Moral nicht zuvor einer strengen Prüfung unterworfen hat. Er hatte anfangs im Hause der Herzogin von Ormesson und anderer angesehenen und frommen Damen die Messe gelesen, bis er in Notre-Dame fast täglich damit beschäftigt war.

Solche Zeugnisse sprachen für ihn; gegen ihn eigentlich nur das eines Kindes, eines Mädchens von noch nicht fünf Jahren. Die Rathskammer entschied schon am folgenden Tage, Sonnabend am 4. August, daß keine Untersuchung stattfinde, und Contrafatto ward entlassen.

Aber er hatte, bei der gegen ihn aufgeregten Volksstimmung, die Unvorsichtigkeit oder Frechheit, in seine Wohnung zurückzukehren.

Als er Sonntag am 5. herauskam, begegnete er auf der Treppe der erzürnten Mutter des Kindes, der Witwe Lebon. Es erfolgte ein so heftiger Wortwechsel, daß es nicht bei Worten blieb. Die Witwe des kaiserlichen Obristen, die Italienerin, faßte ihn an der Brust, schüttelte, stieß ihn, schalt ihn den Meuchelmörder ihres Kindes, und der Auftritt rief eine ganze Menschenmenge zusammen. Mehre wuthentbrannte Leute packten ihn, rissen ihn herunter, schleppten ihn auf die Straße. Hier schlugen sie ihn, stießen ihn dreimal auf das Pflaster, und, mit Blut bedeckt, riß er sich mit Mühe aus ihren Händen und entfloh in die nahe Kirche Notre-Dame. Die öffentliche Gewalt mußte wieder einschreiten. Man führte ihn hier fort und nahm ihn gefangen. Später wurden auch einige von denen, die ihn gemishandelt, arretirt.

Am 6. August reichte die Witwe Lebon, als Civilpartei, eine Anklage gegen den Verführer ihrer Tochter ein, und jetzt glaubte der königliche Gerichtshof zu Paris sich der Sache, die schon ein allgemeines und furchtbares Aufsehen erregt hatte, nicht erwehren zu können. Von allen Seiten klagte man die Behörden, die Gerichte laut der Parteilichkeit für den schändlichen Priester und gegen die unschuldige, gekränkte Familie an. Die Untersuchung ward decretirt und Contrafatto vor die Assisen gestellt. Aber selbst jetzt hatte das Publicum noch wenig Vertrauen auf eine gerechte und unparteiische Führung der Untersuchung, denn alle mit derselben betraute Personen standen in Geruch eines übertriebenen Bigottismus und Bourbonismus. So der Präsident des Gerichtshofes, Herr von Montmerqué, der Generaladvocat Herr von Vaufreland, der Instructionsrichter Frayssinous und die Räthe Agier und Bérard-Desglayeux.


Am 15. October 1827 wurden die Assisen eröffnet. Zuschauer aus allen Kreisen der Gesellschaft hatten sich vor die Schranken gedrängt, mit um so größerer Neugier und gespannterer Erwartung, als schon verlautete, daß der Präsident von seinem Rechte Gebrauch machen und die Zuschauer wieder hinausweisen werde. Indessen war man schon zufrieden, die Witwe Lebon zu sehen, in Begleitung ihrer drei erwachsenen oder erwachsenden Töchter und des kleinen fünfjährigen Mädchens. Auch sahen noch alle den Angeklagten selbst eintreten. Es war ein junger, blasser Man mit buschigen Augenbrauen, glattgekämmten Haaren und lebendigen Augen. Sein sehr großer Mund ließ eine Reihe sehr weißer Zähne erblicken.

Der Generaladvocat de Vaufreland stellte hiernächst den Antrag, daß die Berathungen in diesem Falle mit Ausschluß aller Zuhörer stattfänden. Der Gerichtshof stimmte durch ein Arrêt dem bei, und der Präsident de Montmerqué befahl, daß nicht allein das ganze Auditorium, sondern auch das Barreau, die sämmtlichen Advocaten, mit Ausschluß derjenigen, welche in der Sache zu thun hätten, abtreten sollten.

Hierauf entspann sich ein lebhafter Disput. An der Spitze der Advocaten erhob sich Herr Caille, um gegen diesen Beschluß zu protestiren; aber selbst seine Bitte, ihm nur eine Bemerkung im Namen der gegenwärtigen Sachwalter zu vergönnen, ward ihm in barschem Tone vom Präsidenten abgeschlagen.

»Ich hoffte doch, sagte Caille, daß mir der Hof über diesen Punct nur eine Bemerkung gestatten werde.«

Sie haben keine zu machen! rief der Präsident. Soldaten! laßt das Barreau sich entfernen!

»Das ist doch gegen alten Gebrauch, und seit zwei, Jahrhunderten – –«

Der Gerichtshof, ich wiederhole es, hat eine geschlossene Sitzung befohlen, und das Verhör wird vor geschlossenen Thüren stattfinden. Nun befahl der Präsident den Gensdarmen, einzuschreiten.

»Wir protestiren, rief Caille, diese Verordnung ist gegen alle unsere Rechte. Das Recht, allen Verhören beizuwohnen, ist für die Advocaten unverjährbar.«

Die öffentliche Schamhaftigkeit gebietet, wiederholte der Präsident, daß die Verhandlungen in solchen Fällen bei geschlossenen Thüren stattfinden. Wenn man aber alle Personen, die eine Robe tragen, zuließe, so würde das Auditorium bald aus 300 Personen bestehen.

Vergebens ward auch gegen diese Beschuldigung ein lebhafter Protest eingelegt, daß die Advocaten selbst die ersten sein würden, die gegen einen solchen Betrug sich erhöben; der Präsident hatte keine andere Antwort als den wiederholten Ruf: Gensdarmen! worauf ein Officier mit mehren Mann sich zeigte, und die Advocaten unter der Versicherung sich entfernten: es bedürfe für sie keiner Gensdarmen, um den Befehlen des Gerichtshofes Folge zu leisten.

Mit solchen Mitteln glaubten die ältern Bourbonen und ihre Legitimisten die Geister zu bewältigen. Es war nicht das erste und einzige mal. Man erinnert sich der ähnlichen Ausweisung Manuel's aus der Deputirtenkammer, ein Ereigniß, welches als die Katastrophe der Macht der Bourbonen angesehen werden kann. Daß der Präsident des Gerichtshofes damals in seinem Rechte war, ist übrigens nicht bestritten, es war nur die brusque Art, in welcher er es geltend machte, was das Gefühl verletzte und Verdacht erregte.

Der ganze Streit, die gegenseitige Hartnäckigkeit des Präsidenten Montmerqué und der Advocaten waren ebenfalls nur die Symbole eines politischen Kampfes. Der Proceß Contrafatto war eine Parteisache der Liberalen geworden. Der Präsident betrachtete sie ganz ebenso, und um der Gegenpartei eine Waffe zu entziehen, untersagte er die Oeffentlichkert der Verhöre, in der Hoffnung, daß die Censur auch die Veröffentlichung der Verhandlungen und der gehaltenen Reden verhindern werde. Der Erfolg lehrte ein anderes. Gerade diese Anstrengungen, die Sache geheim zu halten, gaben ihr die größte Öffentlichkeit, der Angeschuldigte war schon um deshalb von der öffentlichen Meinung verurtheilt, und die Regierung schlug sich selbst die tiefste Wunde durch ihr parteiisches Verfahren.


Nach der Verlesung der Anklageacte begann das Verhör mit Contrafatto. Jene, schon damals nicht vollständig in den öffentlichen Blättern mitgetheilt, ist in der neuern Bearbeitung aller authentischen Actenstücke dieses Processes gar nicht mit aufgenommen; doch geht das Wesentliche derselben aus den Verhandlungen hervor. Der neue Herausgeber der Actenstücke schickt die Bemerkung voraus, daß er sich auf Mittheilung der officiellen Documente und Auszüge aus dem Moniteur und der Gazette des Tribuneaux beschränke, da es ihm unrechtlich scheine, im Augenblicke, wo ein gestrafter Verbrecher auf seine Rehabilitation antrage, aus den jener Zeit erschienenen zahlreichen scandalösen Privatberichten über diesen Proceß etwas aufzunehmen, was zu Ungunsten des Mannes wirken könne.

Contrafatto erklärte: seit sieben bis acht Monaten in Frankreich zu sein. Er komme von Rom, wiewol er einen Paß aus Neapel habe. Auf einen Brief seines Vaters in Piazza in Sicilien hatte er Rom und die dortige vortheilhafte Stellung an der Kirche Santa-Maria von Constantinopel verlassen. Selbst rühmt er bei dieser Gelegenheit von sich: »Ich war bekannt wegen meines Eifers für den Gottesdienst, wegen meines Eifers, mit dem ich die Zahl der Gläubigen vermehrte und die Religion förderte. Ich begann zu predigen für die heilige Sache und die Glorie des Evangeliums.« Der heilige Vater hatte ihm bei einer persönlichen Audienz auf seine vortheilhaften Zeugnisse ein Kanonicat in seiner Vaterstadt versprochen. Zwar hatte der Bischof von Piazza dagegen vorgestellt, daß keines zur Zeit erledigt sei; aber schon auf die Zusicherung hin, daß er das nächsterledigte erhalten solle, und dem Schreiben des Papstes vertrauend, welcher, den Nuncius in Neapel aufgefordert, Contrafatto's Sache zu betreiben, hatte er alle Vortheile seiner Stellung aufgegeben und war mit dem Empfehlungsschreiben des heiligen Vaters nach Neapel gegangen.

Aber in Neapel sprach er zu sich: »es gibt ja in der Welt (wie man sagt) nur ein Paris«, (seine eigenen Worte) und von der Angst, die alle Fremde haben, getrieben, diese große Stadt zu sehen, reiste er dahin ab.

Der Präsident fand es eben so sonderbar, daß er die frühere und ehrenvolle Stellung in Rom verlassen um einer Ungewissen Aussicht in Piazza willen, als daß er auch jene Aussicht in seiner Vaterstadt mit gar keiner Aussicht in dem ihm ganz fremden Paris vertauscht habe.

Seine Empfehlungsbriefe verschafften ihm Seitens des Erzbischofes von Paris eine Anstellung an der Kirche von Notre-Dame. Contrafatto hielt sie den Richtern hin, und empfahl ihnen, diese authentischen Documente mit der größten Sorgfalt zu betrachten, denn sie kämen vom heiligen Vater selbst. »Sie werden hier die Worte finden, von seiner eigenen Hand geschrieben: Se distinxit zelo; assiduitate et pietate.«

Der Präsident, mit allem Respect für diese heiligen Atteste, schien doch in Zweifel, was für ihn die Erlaubniß, in Notre-Dame Messe zu lesen und Beichte zu hören, Vortheilhaftes gehabt haben könne, da es dort der Administranten genug gebe und ein fremder Priester selten zugezogen werde. Contrafatto berief sich auf die Herzogin d'Ormesson, die ihn zu ihrem Almosenier, und die würdige Pensionsvorsteherin Demoiselle Sauvan, die ihn in gleicher Eigenschaft und zum Religionslehrer und Beichtvater ihrer Pensionairinnen bestellt hatte.

Aber man hatte in seinen Papieren, außer jenen heiligen Attesten, auch einige andere von seltsamer Art gefunden, die wenigstens bei einem Geistlichen überraschen konnten. Z.B. fand man einen Kupferstich, mit der spanischen Unterschrift: Die Lotterie der Liebe. Contrafatto antwortete: er verstehe nicht Spanisch, wisse also auch nicht, was es bedeute!

Man hatte auch italienische und französische Chansons gefunden, von der Art, daß selbst anständige Leute, die nicht Geistliche sind, Bedenken tragen, sie zu singen. Contrafatto erklärte: bei seiner Ankunft in Marseille habe er nicht ein Wort französisch verstanden. In einer Gesellschaft junger Leute habe man gesungen, und da alle Italiener Freunde der Musik wären, habe er gesagt: »O die Musik gefällt mir! Schreibt mir sie auf!« und am andern Morgen hatte er sie, auf Papier gebracht, unter seinen Sachen. – Man bemerkte ihm indeß, daß er nur die Worte und nicht die Noten hatte. Was sollten ihm die helfen, um die Melodie zu besitzen; Papiere der Art würfe man bald fort. Aber Contrafatto zeigte auf die Predigten, welche er zur Ehre Gottes in Rom niedergeschrieben, da habe er die Chansons als Zeichen zwischengelegt, ohne an etwas dabei zu denken.

Seine Existenzmittel in Paris gab er auf monatlich 200 bis 300 Francs an, die er größtentheils für italienischen Unterricht eingenommen. Aber es habe den Anschein, bemerkte der Richter, daß er öfters nur unter diesem Vorwande junge Damen bei sich aufgenommen, welche über die Gebühr lange in seinem Zimmer geblieben wären.

Verdächtig erschien besonders der Brief von der Hand einer jungen Dame des Inhaltes:

»Am 11. Juli 1827 um Mitternacht.«

»Sie haben mir versprochen, Sonntag zu kommen, und Sie sind nicht gekommen. So kommen Sie doch Donnerstag Mittag; ich erwarte Sie. Wenn Sie nicht kommen, bitte ich Sie, mir augenblicklich zu antworten.«

»Herzliche Grüße. Ihre Freundin J... y.«

»P. S. Zeigen Sie es ja niemandem, ich bitte Sie recht sehr darum; wenn Sie nicht kommen, schicken Sie.«

Contrafatto konnte allerdings nicht leugnen, daß der Styl des anonymen Billets sich wenig vertrage mit der Achtung, welche man gegen einen Mann im priesterlichen Kleide beobachten müsse; er leugnete aber allüberall, Etwas von der Schreiberin und der Absicht, in der das Billet an ihn geschrieben sein könne, zu wissen. Es sei wahrscheinlich nur eine jener Plaisanterien, wie sie in Paris üblich, um ihn das Stadtpostporto von 3 Sous zahlen zu lassen!

Aber Sie würden, wenn es so wäre, das Billet zerrissen haben.

»Ich warf es in eine Kiste zu gelegentlichem Bedürfniß.«

Man hatte auch eine Art Ausgabebuch unter seinen Papieren gefunden. Darin kamen folgende Positionen vor:

1. Juli 1827. plaisir 17 fr. plaisir 10 fr. plaisir 17 fr. pour plaisir 40 fr. pour plaisir 70 fr.

was allerdings viel von einem jungen Geistlichen für Vergnügen ausgegeben ist. Contrafatto erklärte es: »Wir in Italien nennen es schon Vergnügen, irgendwohin zugehen: per piacere andare Parigi, per piacere andare Versaglia u.s.w.« So habe er eine Reise nach Dieppe und Rheims eingetragen: per piacere andare Dieppe, Reims.

Man fand es sonderbar, daß er nach Dieppe und Rheims gehen können, da er bei einer Kirche für bestimmte Tage und Stunden angestellt gewesen. Er antwortete, es sei vor seiner festen Anstellung geschehen.

Nach Zeugenaussagen war er gewöhnlich erst spät in der Nacht nach Hause gekommen, gegen 1 Uhr. Er wollte nur einmal über Mitternacht ausgeblieben, sonst regelmäßig schon um 10 Uhr zu Bette gewesen sein. Die Bosheit seiner gegen ihn verbundenen Feinde habe das erfunden. Seine Hauptfeindin aber sei die Portiere im Hause, von der alle böse Gerüchte gegen ihn ausgingen, weil er mit ihr in Händeln gelegen wegen ihrer schlechten Industrie (?).

Die kleine Hortense habe er zuerst als Knaben gekleidet in der Loge der Portiere getroffen. Bald darauf sei die Kleine zu ihm heraufgekommen. Er gab ihr ein Stück Zucker. Darauf kam Hortense's Schwester, ohne Hut, in einem schwarzen Ueberwurf. »Ich suche meine Schwester.« Hier ist sie. – »Sie wird Sie stören.« – Nein, Mademoiselle, nicht im Geringsten. Darauf führte die Schwester Hortensen fort.

Das war eine erste Zusammenkunft mit dem Kinde. Nach den Instructionsverhandlungen hatte aber nicht die Schwester, sondern die Portiere, in deren Auftrage, die Kleine abgeholt.

Der zweite Besuch, den Contrafatto nicht leugnete, fand am 29. Juli statt. Nach seiner Angabe hätte er am Secretair lesend gesessen, als die Thür aufging und die Kleine mit ihrer gewohnten Lebhaftigkeit eintrat. »Diese Kleine hat eine Art und Weise, mit den Dingen umzuspringen, die selbst Erwachsene nicht immer haben. Sie tritt ein, sieht einen Schrank geöffnet und steckt die Nase hinein nach den Früchten, die drinnen stehen. »»Nimm Dir davon!«« rief ich. Sie nahm von den Pflaumen und setzte sich auf meinen Stuhl am Kamin, um davon zu essen. Alsdann ging sie wieder fort.«

Alle von ihm aufgeführten Umstände stimmten weder mit den Zeugenaussagen, noch auch überall mit seinen eigenen vor dem Untersuchungsrichter abgegebenen Erklärungen. Er wollte das Kind sich selbst Pflaumen haben nehmen lassen; das Kind hatte von einer faulen Pflaume gesprochen. Wenn es selbst zu wählen gehabt, würde es eine solche sich nicht genommen haben. Ein Zeuge hatte ihn die Treppe hinaufgehen sehen, die Kleine hinter ihm her. Vor dem Instructionsrichter hatte er eine ähnliche Angabe gemacht. Die Kleine habe die Thür, da sie verschlossen gewesen, mit dem Schlüssel geöffnet und sie beide wären zugleich eingetreten. Erst nachdem durch den Augenschein ermittelt worden, daß das Schloß an der Thüre zu hoch sei, als daß das Kind den Schlüssel handhaben können, hatte er seine erste Angabe in die jetzige verwandelt.

Der Präsident stellte ihm vor, wie wenig seine Aussage mit den andern Angaben stimme, wie die Gutachten der Aerzte, welche das Kind untersucht, die naiven Erklärungen desselben, seine Klagen gegen die Mutter, das Gespräch derselben mit Hortense die Sache ganz anders darstellten.

Befragt über die Begebenheiten des nächsten Morgens erklärte er: »Ich saß an meinen Secretair und las in einem italienischen Buche. Es klopfte; ich sagte: »herein!« – Als niemand hereintrat, ging ich mit meinem Buche und öffnete. Madame Lebon trat ein und überhäufte mich mit Vorwürfen, die ich nicht wiederholen kann. Sie behandelte einen armen Geistlichen wie einen Verbrecher. Wäre ich schuldig gewesen, hätte ich ihr da gerathen, sich an die Justiz zu wenden? Ich hatte ja meinen Paß in der Tasche. Ich wäre auf der Stelle abgereist, ins Ausland oder würde wenigstens mein Quartier vertauscht haben. Aber mein Gewissen ist rein; ich bin an allem unschuldig, was man mir zur Last legt.«

Contrafatto war, nachdem er auf die erste Denunciation und Verhaftung wieder freigelassen worden, in seine alte Wohnung zurückgekehrt. Warum er das gethan, da er doch eine Warnung erhalten?

Er antwortete, seine Absicht sei auch gewesen, das Haus wieder zu verlassen, aber er habe doch Wäsche wechseln müssen, keinen Sous in der Tasche und überdem nicht Lust gehabt, vom Sonnabend zum Sonntag auf der Straße zu liegen.

Aber er sei am Sonntag Morgen darauf, um 11 Uhr, mit einem leichtfertigen Wesen, Lieder trillernd, die Treppe herabgestiegen, was zu der furchtbaren Scene die Herausforderung gewesen.

Dies bestritt er mit Entschiedenheit. Er habe nicht vergessen, was ihm als Priester zieme. Die Lebon sei ihm da begegnet und hätte ihn ohne weiteres angegriffen mit den stärksten Fußstößen, mit Faustschlägen auf Kopf und Leib. Wenn anderwärts gesagt wäre, daß, als sie ihn am Kragen ergriffen, er sie mit einem Faustschlag auf die Schulter zurückgestoßen und niedergeworfen habe, so sei das nicht wohl möglich, da schon im nächsten Augenblick alles auf ihn losgestürzt wäre, ihn fortgerissen hätte, und, wie ein Lamm in der Mitte grimmiger Wölfe, sei er drauf und dran gewesen, als ein Opfer ihrer Wuth zu fallen.

Auf die Vorhaltung, daß in der Voruntersuchung gesagt worden, wie Madame Lebon bei seinem Anblick in Ohnmacht gesunken, wenn das wahr sei, ihn also nicht mit Füßen und Fäusten stoßen und verletzen können, erwiederte er: das sei nichts als der Parteigeist; sie habe ihn doch mit Füßen und Fäusten gestoßen, und, nicht zufrieden mit dem Gesetze, habe sie schändliche Kerle zusammengerufen »um die Religion öffentlich in seiner Person zu zerstören.«

Einen besonderen Grund, den Madame Lebon etwa gehabt, ihn zu hassen, wußte er nicht anzugeben, aber alle wären gegen ihn verschworen. Der Präsident nahm die Lebon in Schutz. Eine Mutter, in einer solchen Lage und bei einem solchen Zusammentreffen, könne schwer ihren Unwillen bemeistern, sie sei wegen dieses Ausfalles ihrer Heftigkeit zu entschuldigen; aber nicht so er, wegen seiner an Unverschämtheit grenzenden Unbesonnenheit, den Rath, der ihm vom Gerichtshofe ertheilt worden, so in den Wind zu schlagen, und sich wieder in dem Hause und vor den Augen der beleidigten Mutter zu zeigen.

Contrafatto wußte nichts als in allgemeinen Betheuerungen seine Unschuld zu behaupten, daß man, um eine abscheuliche Sache zu glauben, mit seinen eigenen Augen sehen, mit seinen eigenen Ohren hören müsse: »Sie alle sind Männer von Rechtschaffenheit und Gerechtigkeit; ich bin nur ein armer Fremder, fern von meinem Vaterlande, meinen Verwandten, ohne Stütze, ohne Hülfe. Ich kann mich nur mit Schwierigkeit ausdrücken; aber die Unschuld ist in meinem Herzen. Ich traue auf Gott, auf die Gerechtigkeit meiner Herren Richter, auf die Geschworenen und auf das Gesetz.«

Der Präsident erwiederte ihm in freundlichem Tone: »Wir wünschen nichts so sehr als die volle Entdeckung der Wahrheit. Alle unsere Bestrebungen gehen dahin, sie zu finden. Möchte sie, wenn sie gefunden ist, Ihre Unschuld bekunden!«


Hierauf sprach die Civilklägerin, die Witwe Lebon. Auch Isabelle Capuchalate de Moroni, eine hohe Gestalt, von edlen Zügen, ist eine geborene Sicilianerin. Weitere Bezüge, oder eine frühere Bekanntschaft zwischen ihr und ihrem Landsmann, dem Angeklagten, werden indeß von beiden Seiten geleugnet. Ihre Altersangabe, 28 Jahre, scheint auf einem Irrthum zu beruhen, wenn die andere Angabe richtig ist, daß ihre älteste Tochter schon dem 18. Jahre sich näherte. Ihr Accent war italienisch; aber sie drückte sich mit vollkommener Ruhe aus und bezwang sichtlich die innere Unruhe und Bewegung, die auch in diesem Momente wieder in ihr gähren mußte.

Auch ihre Erklärungen über die eigentliche Thatsache umgeht man. Sie war nicht Zeugin, sie erfuhr erst später, was vorgegangen war. Zur Schonung des Schamgefühls erzählt man uns nur, daß sie den Geschworenen und Richtern die Umstände erzählt, die den Stoff der Anschuldigung bilden: die Klagen, welche der Schmerz der kleinen Hortense entlockte; die vertraulichen Mitteilungen, welche sie von ihr darauf empfing; die Vorwürfe, mit welchen sie den Abbe Contrafatto überhäufte; die Drohungen, die sie gegen ihn ausstieß, ihn beim Großalmosenier von Frankreich und dem Polizeipräfecten anzugeben; die Fragen, welche sie von neuem an das kleine Mädchen richtete, und deren wenig umständliche Antworten, die sie darauf erhielt. Aber diese Antworten eben hätten sie überzeugt, daß das gegen ihr armes Kind begangene Attentat so weit gegangen sei, als dies bei einem Kinde von fünf Jahren möglich wäre. Sie schilderte ihre Unruhe und Besorgniß über die möglichen Folgen des Attentats, Sorgen, von denen sie seitdem glücklicherweise erlöst worden, denn das Kind war inzwischen genesen. Sie wiederholte auch die naiven Ausdrücke, deren Hortense sich bedient, um ihr die Acte der an ihr begangenen Brutalität deutlich zu machen.

Sie versicherte, wie schon erwähnt, früher in gar keiner Art von Verbindung oder Bekanntschaft mit Contrafatto gestanden zu haben; sie hatte ihn vorher nur einmal auf der Treppe gesehen und ebenso wenig habe sie den geringsten Grund zum Uebelwollen gegen ihn gehabt.

Befragt, was er darauf zu erwidern habe, verfiel Contrafatto in eine für einen Angeschuldigten in seiner Lage sehr unpassende Anklage: »Die erste Pflicht einer guten Erziehung, rief er, die eine Mutter ihren Kindern geben will, ist, daß sie sie nicht ausgehen lassen muß. Das Kind da lief durch das ganze Haus. Sie sprach in einer Art, die ich schon erklärt habe. Vielleicht wollte sie sich ausreden. Sie sagte: ›der Abbe ist's gewesen.‹ Ich weiß nun einmal nichts von dem, dessen man mich durchaus beschuldigen will.«

Aber ein Motiv des Hasses mußte er doch alsdann wenigstens vermuthen, und er rief: »Ja, es ist um den Scandal gegen die priesterliche Würde nicht ausgehen zu lassen. Wie viele sind nicht hier von Haß und Rachsucht gegen jeden Priester versessen!« Ihm ward erwidert, daß er eine falsche Idee von den Gefühlen der Franzosen hege, daß Madame Lebon wenigstens diese Gefühle nicht theile, daß sie eine gute Katholikin sei, alle Pflichten der Religion erfülle, und daß eine ihrer Töchter erst vor kurzem ihre erste Communion gefeiert habe.

»Nun denn, rief er, ich kenne nichts von Paris, ich kenne weder die Sitten hier, noch sonst was. Wenn Madame Lebon mir zu Leibe will, so ist es auch vielleicht nur, weil ihre Tochter es ihr eingegeben hat.«

Die Zeugen wurden vernommen. Der erste Zeuge ein noch nicht fünfjähriges Kind! Mit schmerzlichem Interesse richteten sich aller Blicke auf die kleine Hortense, die ein Huissier an der Hand in den Saal führte. Sie war noch blaß, aber ihre anmuthige kleine Gestalt schien bereits die Heiterkeit und Elasticität wieder gewonnen zu haben, welche der kindlichen Unschuld einen so eigenen Zauber gewährt. Das Gespräch zwischen Hortense und dem Präsidenten ist uns zwar nicht in den das eigentliche Verbrechen, doch in andern, des Kindes Wesen und seine Aufrichtigkeit charakterisirenden Zügen erhalten. Man wird es, denken wir, nicht ohne Interesse vollständig hier aufgenommen sehen.

Kennst du den Angeklagten?

»Ja, es ist der Herr Abbé.«

Was hast du mir von ihm zu erzählen?

»Ich war einmal zum Spielen hinaufgegangen zur Wäscherin, die oben wohnt im Hause von Mama.«

Warst du denn allein da?

»Der Herr Abbé faßte mich am Arme.«

Sprach er dabei? Hat er dir etwas gesagt?

»Nein, mein Herr.«

Als er dich nun so am Arme fortzog, hat er da die Thüre zugeschlossen?

»Ja, mein Herr.«

Nun heißt es, daß der Präsident die nöthigsten Fragen an das Kind mit aller in solchen Fällen wünschenswerthen Zurückhaltung richtete. Das kleine Mädchen aber erzählte mit aller Unbefangenheit der Kindheit die schändlichen Thatsachen, um derentwillen Contrafatto angeklagt ward. Der Berichterstatter, welcher noch mehr Zurückhaltung übt, sagt dabei: Wiewohl die Handlungen bei dieser ersten Zusammenkunft vielleicht von weniger Gewicht sind als in der zweiten, so kann man sich doch nicht eines Gefühls von Entsetzen und sehr peinlicher Gedanken erwehren, wenn man hört, daß die kleine Hortense dabei zu dem Frevler gesagt haben will: »Du beleidigst ja den lieben Gott.«

Du bist noch sehr jung, mein liebes Kind, hub der Präsident wieder an; du hast keinen Eid geleistet, du weißt nicht einmal, was ein Eid ist; aber du weißt doch, daß es sehr schlecht sein würde, zu lügen. Das ist die allergrößte Beleidigung gegen den lieben Gott.

»Ich lüge nicht, mein Herr.«

Das wäre auch sehr schlecht von dir. Wohlan, sprich es noch einmal. Ist es denn ganz wahr?

»Ja, mein Herr.«

Hierauf erzählte Hortense mit derselben Naivheit die noch weit empörenderen Umstände des zweiten Besuches.

– – Sie setzte aus freien Stücken hinzu, das erste mal habe ihr der Herr Abbé Zucker gegeben und das zweite mal Pflaumen.

Und hast du davon gegen jemand gesprochen?

»Ja, mein Herr. Ich erzählte davon der Portiere, unserer Wäscherin und auch einem großen Herrn.« (Einem oberen Officiere, der im Hause wohnte.)

»Ich habe nichts darauf zu erwidern, sagte Contrafatto auf die Frage des Präsidenten, als daß es nicht wahr ist. Macht mit mir, was ihr wollt.«


Die drei älteren Schwestern Lebon, welche jetzt über die Sache vernommen wurden, konnten wenig aussagen. Ihre Mutter hatte Sorge getragen, daß sie immer entfernt blieben, wenn sie Hortense über den Vorfall ausfragte, und ihre Nachbarn hatten diese löbliche Vorsicht nachgeahmt. Auch der Präsident übte die Schonung für ihre jungfräulichen Gefühle, daß er die drei Schwestern von nun an in das Rathszimmer abführen ließ, um nicht ferner Zeuginnen der darauf folgenden Aussagen und Erörterungen, namentlich derer zu sein, welche die Aerzte, als Zeugen und Sachverständige, jetzt gaben und veranlaßten.

Es waren die Doctoren Sterling, Marjolin, Dubois, Pravaz und Guichard. Alle bekundeten, daß der besondere Krankheitszustand des kleinen Mädchens nur eine Folge der dem Angeschuldigten beigemessenen That und Gewalt sein könne, um so gewisser, als keine ähnlichen Krankheitssymptome jemals früher bei dem Kinde sich gezeigt hätten. – Auch über diesem Punkt lassen die Berichterstatter, wie nur zu billigen, einen Schleier ruhen.

Die wichtigsten Belastungszeugen, wenn man dem fünfjährigen Kinde diese Eigenschaft abspricht, sind der Portier des Hauses und seine Frau; wichtige Personen überall in Paris, mit denen es für die Hausgenossen rathsam ist, sich gut zu stehen, weil ihre Blicke überall hindringen, und ihre Zunge gefährlich werden kann. Sie üben eine Controle über die Bewohner, die oft tiefer in ihre Heimlichkeiten dringt, als ihnen lieb ist, wie Eugen Sue uns davon in den Mistères ein so anschauliches Bild geliefert hat. Die geheime Polizei soll unter dieser Classe ihre besten Agenten haben.

Noutz, Portier des Hauses rue Cocquenard Nr. 9, war, wie seine Frau, der Vertraute der kleinen Hortense; durch die Kinder pflegen die Portiers viel zu erfahren, was im Innern der Familien vorgeht. Hortense hatte beiden Eheleuten früher als ihrer Mutter das mitgetheilt, was ihr auf der Stube des Abbé begegnet war. Vor Gericht sagte er dasselbe darüber aus, was die Witwe Lebon darüber eröffnet hatte. – Warum aber hatte er es nicht schon vor dem Constructionsrichter mitgetheilt?

»Ich hätte es auch da schon mitgetheilt, erwiderte der Zeuge, aber da ich Protestant bin, fürchtete ich, daß der Herr Abbé glauben könnte, ich wäre sein Feind. Außerdem hatte ich auch keinen Eid abgelegt und glaubte daher, ich sei auch nicht verpflichtet, die ganze Wahrheit zu sagen.«

Aber in den Acten des Instructionsrichters war attestirt, daß der Portier sowol als seine Frau eidlich vernommen worden. Beides ergab sich als falsch. Ja die Frau des Portiers sagte noch ausdrücklich in ihrem Verhör vor den Assisen: »Man hat mir keinen Eid abgefordert. Da wollte ich denn nichts sagen, aus Furcht vor Scandal, und man hat mich auch über sehr Weniges befragt. Ich habe selbst zum Instructionsrichter gesagt, daß, wenn ich die ganze Wahrheit sagte, ich viel mehr sagen müßte.« Der Präsident konnte nicht umhin, diese sträfliche Nachlässigkeit – oder absichtliche Fälschung – zu rügen. Bei einer solchen Voruntersuchung war es leicht, den gewünschten Zweck zu erreichen, den Angeschuldigten zu entlassen.

Der Präsident erinnerte indeß Contrafatto, daß das Zeugniß des Portiers durch diese seine Erklärung an Beweiskraft gewinne, weil es ihn fern von aller Leidenschaftlichkeit zeige; als Protestant habe er Bedenken getragen, einen katholischen Priester anzuschuldigen, in der Furcht, für seinen Feind zu gelten.

Contrafatto erklärte den Portier nichtsdestoweniger für einen Menschen, der ihm persönlich übelwolle und einst einen Zank mit ihm angefangen, der so heftig geworden, daß er, Contrafatto, sich der Thränen nicht enthalten können. Der Portier Noutz gab die einfache Erklärung: Contrafatto habe eines Tages ohne Zustimmung des Hauseigentümers mit allen seinen Habseligkeiten ausziehen wollen. Als er die Treppe heruntergekommen, habe Noutz das verhindert; da habe der Abbé auf ihn losschlagen wollen, worauf er ihn allerdings einen falschen Kerl, einen Lügner und Verräther genannt habe.

Noutz bestätigte das bisher über Contrafatto's Aufführung Gesagte: »Man konnte sie nicht sehr gut nennen. Den ganzen Tag war er auf den Beinen. Abends kehrte er spät nach Haus. Frauen kamen, ihn zu besuchen. Er war freilich Sprachmeister, aber ich weiß nicht, ob sie kamen, um Stunden zu nehmen. Sie blieben an zwei bis drei Stunden.« – Der junge Priester verschmähte es wol auch nicht, selbst dann und wann in der Loge des Portiers einzutreten, um gelegentliche Bemerkungen und Beobachtungen zu machen oder zu hören. Die vorüberstreifenden, wohlgekleideten Damen zogen besonders seine Aufmerksamkeit an. So sprach er: »Ja, wenn Ihr so seid, dann seid Ihr 100 Francs mehr werth, oder 1000 Francs mehr.«

So unangenehm dem jungen Priester diese Aussage schien, wagte er doch nicht durch ein entschiedenes Nein die Frage des Präsidenten zu beantworten: Er habe nichts von dem gesprochen, was der Zeuge anführe. Er müsse wiederholen, daß, um einen Priester zu beurtheilen, man mit den Augen sehen, mit den Ohren hören müsse. »Immer sprach ich zum Volke, daß die Pflicht eines Christen sei, seine Arbeiter zu bezahlen und Niemandem Böses zu thun. Was das oben angeführte Geschwätz betrifft, so pflegen wir Italiener so zu sprechen, wenn wir gut angekleidete Damen sehen, sie ist so und so viel werth, und so viel mehr werth. Das heißt aber bei uns: sie ist um so und so viel reicher oder vermögender, nicht aber schöner!«

Noutz versicherte, Contrafatto sei mehr als zweihundert mal erst spät in der Nacht nach Haus gekommen; der Angeklagte freute sich dieser Uebertreibung, da er nicht zweihundert Tage und Nächte in dem Hause gewohnt.

Die Ehefrau des Portiers, welche die Seele oder das Auge des Hauses gewesen zu sein scheint, berichtete über die ersten Mittheilungen der kleinen Hortense dasselbe. Sie habe aber doch nicht gewagt, es der Madame Lebon zu hinterbringen, sondern sich damit begnügt, Hortense's Schwestern einen Wink zu geben, sie möchten die Kleine nicht mehr zum Abbé lassen.

Die Noutz gab ihm dasselbe Sittenzeugniß. Er sei sehr frei mit den Damen umgegangen und habe stets unangebrachte Plaisanterien geliebt. Junge Damen seien oft bei ihm zum Besuche gewesen, auch wären sie immer ziemlich lange dageblieben. »Eines Morgens kam ich um 7 Uhr zu ihm und merkte wol, daß ich genirte. Es war eine junge Frau bei ihm, ihre Kleidung war nicht in der besten Ordnung. Als ich eintrat, gab sie sich den Schein, als spräche sie mit ihm über italienische Stunden.«

Auch das erklärte Contrasatto für das Werk der Gottlosen.

Auf die Frage: wie seine Reden gelautet? erklärte die Noutz, er habe stets anempfohlen, gut zu essen, gut zu trinken und ein gutes Vergnügen sich zu verschaffen. – Der Angeschuldigte warf ein, es habe auch noch niemand bezweifelt, daß man essen und trinken müsse, um zu leben.

Aber, sagte die Noutz, er aß auch Fleisch zu jeder Zeit, die Fastenwoche nicht ausgenommen. Ja am Charfreitag ließ er sich ein gewöhnliches Fleischgericht und dazu Bratwürste kaufen.

»Ich war krank geworden durch Veränderung des Klimas«, sagte rasch der junge Priester.

»Die Beobachtung solcher Pflichten gehört vielleicht nicht zu den wesentlichsten Dingen der Religion, aber für einen Priester ist und bleibt es doch eine heilige Pflicht.«

»Ich war krank, Herr Präsident; mein Gesicht ist noch blaß von der Veränderung des Klimas.«

»Warum kehrten Sie nicht nach Italien zurück?«

»Ich konnte doch nicht im Winter fortgehen!«

Hiermit schließen die Zeugenaussagen über die der That zunächst liegenden Indicien; über ein Entfernteres, welches die Parteiintrigue bekunden sollte, ward die Noutz noch nachträglich vernommen.

Ein Mann in einem schlechten Ueberrocke und von sonst abenteuerlichem Aussehen trat vor einigen Tagen ins Haus und an die Portierloge. Nachdem er sich nach der Wohnung des Sacristans, der, wie der Pfarrer ihm gesagt, hier wohnen solle, erkundigt und die Portiere ihn mit der Bemerkung abgewiesen, daß der Herr Pfarrer wol besser wissen werde, wer hier im Hause wohne, rückte er allmälig mit seinem eigentlichen Antrage heraus. Das sei ja wol das Haus, wo der Priester Contrafatto gewohnt. Man glaube, die Personen, die ihn auf der Straße geschlagen und so viel Scandal angefangen, hätten es nur gethan, um Geld zu bekommen. Die Portierfrau antwortete ihm: wie er so was glauben könne! Madame Lebon sei eine höchst rechtschaffene und achtungswerthe Frau. Wenn er sie kenne, würde er anders von ihr sprechen. Die eine Tochter der Dame, Emilie Lebon, war gerade in der Portierloge; mit einem Korbe unterm Arm stützte sie sich auf einen Pfosten des Bettes der Portiere. Ihre Gegenwart hielt den fremden Menschen nicht ab, es geradezu auszusprechen, weshalb er gekommen: Wenn die Dame Geld wollte, so hätte ich was, um ihr zu geben. Ich komme vom Pfarrer! – Was! rief die Portierfrau, glauben Sie, daß Madame Lebon noch Geld verlangt? Sie will und verlangt nichts als Gerechtigkeit. – Der Fremde aber ließ sich nicht abweisen. Er setzte sich ganz vertraut auf einen Stuhl am Fuß des Bettes und sagte: »So will ich zu Madame Lebon selbst gehen und ihr das Geld bringen.«

Da nahm die junge Emilie das Wort: ihre Mutter empfinge keine Besuche und er möge nur sein Geld behalten. Der Portier war nicht zu Hause, die Portiere nahm sich zusammen und sagte ihm: »Machen Sie sich nur auf den Weg, mein Herr, mit Ihren insolenten Manieren!« – Ein Nachbar, der den Streit mit angehört, kam dazu und forderte nun ebenfalls den Unbekannten auf, sich zu entfernen und nicht weiter Madame Lebon durch seine Anträge zu insultiren.

Emilie Lebon und auch der Portier Noutz, so weit er davon Kenntniß haben konnte, bestätigten diese Aussage, deren Richtigkeit übrigens die Zeugin noch mit besonderen Betheuerungen versicherte.


Mehr war nicht ermittelt und die Advocaten nahmen das Wort.

Der bekannte Charles Ledru, welcher diesen Proceß zu seinem eigenen empfindlichen Schaden in diesem Jahre wieder aus seiner Vergessenheit hervorgerufen hat, trat für die gekränkte Mutter als Civilpartei auf.

Die Schuld des Angeklagten, über die seiner Ansicht nach kein Zweifel obwalten könne, überließ er dem öffentlichen Ankläger; ihm liege nur ob: gegen hinterlistige Angriffe eine Frau zu vertheidigen, die der Gegenstand so vieles Hasses und so vieler Verleumdungen geworden, weil sie, den Verführungen und den offenen Drohungen zum Trotz, unerschütterlich auf dem geraden Wege geblieben, welchen sie einmal eingeschlagen.

Da gerade der Standpunkt, den die Lebon zum Processe einnimmt, bei der gegenwärtigen Lage desselben wieder von Wichtigkeit erscheint, und Charles Ledru im Jahre 1846 gewissermaßen zurücknimmt, was er 1827 sprach, erscheint es nöthig, diese Rede wenigstens in einem gedrängten Auszuge herzusetzen, wiewol sie zum damaligen Processe von minderer Bedeutung ist.

»Man kämpfte mit andern Waffen als den Gesetzen, und mit andern Mitteln als denen der Gerechtigkeit.

»Ich will hier nicht untersuchen, wer Contrafatto's Hülfstruppen waren. Wir wollen glauben, daß sie sich selbst des Schutzes schämen, welchen sie ihm gewährten, ihre eigene Würde vergessend.

»Dank ihrem Eifer indessen, gerade dadurch ward der Scandal bis zu seinem Gipfel getrieben. Es war nicht mehr die Frage von dem Attentat, begangen an der kleinen Hortense, sondern von etwas viel Schrecklicherem. Das Verbrechen in der Straße Coquenard ward zu einer abscheulichen Fabel, erfunden, um einen Diener des Altars zu verderben.

»Madame Lebon hatte, als Instrument einer zahlreichen Faction, gegen den ganzen Klerus dieses höllische Complot geschmiedet. Hinter ihr stand eine ganze Partei. Somit gab es nur noch ein Interesse, das für den Schuldigen, und keine andere Entrüstung, als die gegen das Schlachtopfer selbst.

»Die Wirkung, meine Herren, war eine solche, daß auch das Gewissen der Obrigkeiten in die Schlinge fiel, welche geschickte Hände aufgezogen hatten.

»Eine Untersuchung war allerdings angeordnet, um die Thatsachen zu ermitteln; aber der Instructionsrichter schien in Angst, daß er nicht die Religion verleumde, wenn er seine Pflicht ohne Menschenfurcht erfüllte.

»Die Zeugen wurden kaum gehört, es ist erwiesen, daß man ihnen nicht einmal einen Eid abnahm.

»So, meine Herren, siegte eine mächtige Intrigue über die Gerechtigkeit selbst, und während so viele Unschuldige ganze Monate auf das Ende einer Voruntersuchung warten, welche immer nur allzulangsam ist, erhielt Contrafatto, der zum Ankläger der Mutter wurde, nachdem er die Tochter gemeuchelmordet, seine Freiheit fast in demselben Augenblicke wieder, wo sie ihm entzogen worden.

»Werfen wir indeß einen Blick auf den Grund dieses Argwohns und prüfen wir das System, welches Contrafatto so kühn in diesem Verhör entwickelt hat.

»Madame Lebon will ihn verderben, hat er ununterbrochen behauptet, und die kleine Hortense hat nichts ausgesagt, als das Pensum, welches die Mutter vorher sie eingelernt hat.

»Madame Lebon will ihn verderben! Aber in welcher Absicht, was ist ihr Interesse? Will sie Geld erlangen? – Von wem? Von Contrafatto? Unglücklicherweife ist er insolvent! – Von wem sonst? Von der öffentlichen Macht? Von der Macht, welcher alles daran gelegen ist, oder alles daran liegen muß, daß der Priester für unschuldig erklärt werde?

»– – Im Gegentheil, man hat (von daher) ihr Stillschweigen erkaufen wollen. Aber wie empfing Emilie Lebon diesen Abgesandten? – –

»Man muß auch absurde Möglichkeiten prüfen. Hatte Madame Lebon vielleicht einen Haß gegen ihn, als einen Fremden, gehegt?

»Aber sie selbst ist eine Fremde, Tochter des Herzogs von Capuchalate Morroni, Nichte des Erzbischofes von Tarent. Wenn sie unter der Zahl ihrer nächsten Verwandten auch einen der ersten Generale unserer Armee zählt, so hat sie doch die Eigenschaft als Französin erst durch ihre Verheirathung mit dem tapfern Obristen Lebon erworben.

»Hatte sie einen unversöhnlichen Haß gegen ihn als Katholiken und Priester?

»Sie ist selbst eine gute Katholikin. Ihre Töchter, erzogen im königlichen Hause von St. Denis, haben dort keine andern Grundsätze eingesogen, als die der Religion und der reinsten Moral.

»Was thut es? ruft man. Dennoch war es ihr nur um Scandal zu thun. Was half es ihr, von neuem auf Thatsachen zurückzukommen, welche der jungen Hortense eine so traurige Berühmtheit geben mußten? Galt einer Mutter die Bestrafung des Schuldigen mehr als die Ehre ihrer Tochter? – So also, meine Herren, hätte Madame Lebon, deren Name schon auf aller Zungen schwebte, seit man auf allen Straßen, Männer und Frauen, Gerechtigkeit rief gegen ein Verbrechen, welches so scandalöser Weise der Ahndung der Gesetze zu entschlüpfen drohte, so hätte Madame Lebon, die in den Briefen und Berichten einer mysteriösen Gewalt überall als die Seele einer gottlosen Verschwörung bezüchtigt ward, so hätte Madame Lebon, die das erste Arret des Gerichtes, welches erklärte, es sei kein Grund zu einer Untersuchung, einer fast gotteslästerlichen Verleumdung zieh, sie hätte schweigen und sich unterwerfen und ihren Töchtern zur Mitgift einen Verdacht hinterlassen sollen, der sie erdrückt hätte. – Nein! so konnte sie nicht glauben, die Ehre der jungen Hortense zu vertheidigen, und so sind nicht die Rathschläge, die sie empfangen hatte.

»Ich glaube es bewiesen zu haben: Madame Lebon hat kein Interesse, das Verbrechen zu begehen, dessen Contrafatto sie beschuldigt. Ihre Festigkeit wurde von dem ehrenwerthen Entschlusse allein geleitet, ihre heiligste Pflicht zu erfüllen.

»– – Contrafatto selbst, gedrängt vom Präsidenten, den Boden unter sich weichen fühlend, mußte eingestehen, er begriffe nicht, weshalb Madame Lebon ihm übel wolle.

»Was sagt er nun? Das Kind habe alles erfunden, und ihre lügenhaften Aussagen hätten die Mutter selbst getäuscht.

»Prüfen wir auch dies.

»Dieses Kind hätte etwas erfunden, was es mit einer Naivheit, Wärme, einer Wahrheit in allen Umständen erzählt, die alle übereinstimmen?

»Zu welchem Zwecke hätte eine verkehrte Einbildungskraft, lange vor der Zeit, wo sie dahin sich wendet, solche Frevel ersinnen können? Man sieht nicht einmal den Schatten eines Interesse.

»Aber sei es, es habe ein Interesse gehabt, Contrafatto zu verleumden. Wer hat dem Kinde denn gelehrt alles das, was es enthüllt hat? Der Angeschuldigte fuhr einmal während der Untersuchung aus seiner gleisnerischen Rolle und sagte: es müsse sich ein böser Geist in die kleine Hortense versteckt haben.

»Sie, meine Herren, die Sie nicht an die bequeme Dazwischenkunft eines Dämons glauben, Sie frage ich, wie konnte die arme Hortense von der abschreckenden Lüsternheit, welche ihre Augen sahen, und die ihr Geist doch nicht begriff, erzählen? Fünf Jahre alt, und in dieser glücklichen Unschuld, die sich in jedem ihrer Worte abspiegelt, wie konnte sie – – – (und der Advocat wiederholte ihre Worte, die uns verborgen bleiben) – –

»Contrafatto sah sich genöthigt, wieder auf die Anschuldigungen gegen die Mutter zurückzukommen. Sie hätte ein Vergnügen darin gefunden, das Herz ihrer Tochter zu vergiften; die Kleine sei nur das Echo gewesen von dem gräßlichen Unterricht, den sie empfangen!

»Contrafatto ist durch seine eigene Vertheidigung gerichtet. Nur der, welcher ein solches Verbrechen begangen, kann eine solche Erwiderung auf eine solche Anschuldigung geben. Selbst die Gegenwart seines Opfers hat ihn nicht bewegt, er hat sich noch rächen wollen auf eine Weise, würdig seiner und seiner Thaten.

»Und in diesem Augenblicke ruft er den heiligen Charakter an, mit dem er bekleidet ist, in diesem Augenblicke antwortet er ans den schlagenden Beweis: »»Ich bin ein Diener Gottes! Wagt ihr, den anzuschuldigen, der überall sein heiliges Wort gepredigt hat?««

»Sie werden dieser kühnen Heuchelei, wie sie es verdient, ihr Recht widerfahren lassen.

»Nein, meine Herren, die Religion hat nicht aufzukommen für die Verbrechen, welche einige ihrer unwürdigen Diener begehen. Wenn man nicht diese einfache Wahrheit des gesunden Menschenverstandes verkannt hätte, so hätten wir auch nicht über alle die Scandale zu seufzen, welche der Freilassung des Verbrechers folgten.

»Man kann es nicht oft genug wiederholen, weil man es immer wieder zu vergessen scheint, was die Religion verlangt, ist, daß ein jeder, treu seinen Schwüren, seine Pflichten mit Loyalität erfülle, ohne auf andern Rath zu horchen, als den, der im Busen eines jeden geschrieben steht. Was sie außerdem fordert, ist, daß jedem sein Recht widerfahre nach seinen Thaten.

»Priester, obrigkeitliche Personen, Bürger, alle sind gleich vor dem Gesetze. Alle müssen bestraft werden, wenn sie es verletzt haben; und wenn der Klerus daran dächte, einige Privilegien zurückzufordern, so würde es doch ohne Zweifel nicht dasjenige sein, welches einem Contrafatto und seinen Nachahmern Ungestraftheit zusicherte! –– ––

–– –– »Ihre Entscheidung, meine Herren, wird ohne Zweifel nicht die Thränen trocknen, zu denen Contrafatto das Leben der Witwe Lebon verurtheilt hat. Wunden sind es, die sich niemals schließen, und ein Unglück, über welches das Herz einer Mutter sich niemals tröstet. Wenigstens aber werden Sie die Unglückliche an denen rächen, die sich noch darin gefallen haben, sie in ihren Schmerzen zu beleidigen. Das ist die einzige Ehrenrettung, auf welche sie hoffen konnte.

»Ich wiederhole es: Sie haben einen Schuldigen zu finden zwischen einer tugendhaften Mutter und einem abfälligen Priester. –– –– –– Wählen Sie!«

So Charles Ledru 1827, derselbe, welcher 1846 in einem Briefe an den damals Verurtheilten erklärt, daß er ihn jetzt für unschuldig halte!

Der öffentliche Ankläger, Generaladvocat von Vaufreland, wiederholte die vom Advocaten der Civilpartei aufgeführten Argumente und stellte die den Angeschuldigten gravirenden Umstände in einem eifrigen Vortrage zusammen, ohne doch neue Monumente vorzubringen.

Der Vertheidiger Saunière lehnte von vornherein den Vorwurf und Verdacht ab, als ob der Klerus ein wirklich schuldigbefundenes Mitglied der Strafe der Gesetze entziehen wolle, weil es ein Mitglied seiner geschlossenen Gesellschaft sei. Auch die Kirche habe begriffen, daß unsere Sitten das Bedürfniß empfänden, solche Misbräuche zu reformiren. Die Gesammtheit des Klerus wünsche vielmehr, daß die bösen Priester entfernt und gestraft würden, weil sie die ihnen schuldige Achtung bewahrt wissen wollten. Aber ein Geistlicher, der angeschuldigt worden, müsse sich auch der Vortheile, des Schutzes erfreuen, den die Gesetze jedem Bürger gewährten; man dürfe eben so wenig in ihm den Menschen und Bürger als in jedem andern nicht Geistlichen vergessen.

Man dürfe es sich nicht ausreden, die Religion habe an Ansehen verloren; die Gründe aufzusuchen, sei hier nicht der Ort. – Aber diesem traurigen Umstande müsse man die Begierde der Menge zuschreiben, einen Priester schuldig zu finden. Verblendet durch diese gehässige Leidenschaft, nehme man die Anschuldigung, wenn sie einen Geistlichen trifft, schon für den Beweis. – Kaum solchen Verblendeten und Rasenden aus ihren Mordhänden entschlüpft, müsse der Unglückliche, den er zu vertheidigen habe, sich glücklich schätzen, vor gerechte Richter gestellt zu sein u.s.w.

Der Vertheidiger wich ganz ab von dem System des Angeklagten, die Beschuldigung auf eine Partei, auf die Mutter des unglücklichen Kindes zurückzuwerfen. Im Gegentheil er beklagte sie, er fand ihren ungeheuern Schmerz natürlich, ihre Verzweiflung zu rechtfertigen. Aber wahrscheinlich sei eine Täuschung, ein Irrthum ihrerseits im Spiele.

Er ging den frühern Lebenslauf des Angeschuldigten durch und fand, daß ein Priester, der solche Zeugnisse für sich aufzuführen habe, nicht der Mann sei, dem man ein solches Verbrechen zutrauen dürfe. (Die schriftlichen und mündlichen Zeugnisse über seine sehr verdächtige Sittlichkeit in Paris überging er.) Mitten in der seligen Ruhe des Geistes, genährt durch die heiligen Beschäftigungen, sei er plötzlich der Gegenstand einer unerhörten Anschuldigung geworden. Eine Entrüstung, vielleicht sonst unangemessene Handlungen von seiner Seite seien darauf wol sehr zu erklären und zu entschuldigen gewesen.

Er vertheidigte die Rathskammer, welche ihn auf die erste Anschuldigung in Freiheit gesetzt, weil nichts gegen ihn gesprochen, als die Anklage eines fünfjährigen Kindes; nicht ein erwachsener Zeuge habe sie bekräftigt. Wenn sich jemand über eine offenbare Ungerechtigkeit zu beklagen habe, so sei es Contrafatto, der, nachdem er freigesprochen, brutal von der aufgeregten Menge mishandelt worden, ohne daß man irgend ein Zeugniß seiner Schuld gehabt. Nur die Verzweiflung und die Wuth einer Mutter hätten Leute zu solcher Handlung der Unmenschlichkeit anregen können, die für sich selbst gar kein Recht gehabt. Und damit nicht genug, daß man ihn morden wollen, sei er auch, er, der eben freigesprochen, sofort wieder verhaftet worden, ohne daß ein neuer Grund der Klage gegen ihn vorgelegen. Die Gerichte, indem sie die zweite Klage der Mutter annahmen und ihn vor die Assisen stellten, hätten nur dem öffentlichen Geschrei gehorcht. Ja, sein Cassationsgesuch gegen dieses Arrêt sei, nur dem Publicum zu gefallen in der unglaublich schnellen Zeit, vom Mittwoch Abend, wo er es eingereicht, bis zu der Mittagsstunde des andern Tages, des Donnerstages, verworfen gewesen, also in weniger als 24 Stunden. Wenn also von der andern Seite geklagt worden, daß der Unglückliche nach der ersten Verhaftung zu schnell entlassen worden, so sei diese Eile, mit der er verurtheilt worden, ein Angeklagter zu bleiben, eine ungebührliche, was im Recht der Vertheidigung ausgesprochen werden müsse, wenn es auch hier zur Sache nichts thue. Sein Vertheidiger habe unter diesen Umständen gar nicht über die Mittel, um das Cassationsgesuch zu begründen, nachdenken können, und kaum habe er das Gesuch des Clienten mit fünf Zeilen begleiten können.

Der Präsident unterbrach den Vertheidiger mit der Bemerkung, daß für diesen Fall, wo nur ein Arret, welches die Untersuchung verfügt, erlassen worden, kein Grund zum Cassationsgesuch vorhanden gewesen, die Zurückweisung sich daher von selbst verstanden habe. Der Wettkampf hierüber dehnte sich noch weiter aus, geht uns aber weniger an.

In der Hauptsache versuchte der Defensor eine Brücke zu bauen zwischen der Anschuldigung und der Vertheidigung. Sie erinnert an das Verfahren Chaix d'Estanges in der Vertheidigung La Ronciere's, als er sich bestimmt sah von dem entschiedenen Angriff gegen Marie Morel abzugehen. Er wollte weder das Kind, noch die Mutter anklagen. Wie sollte ein Kind von fünf Jahren mit solcher Zuversicht solche Dinge, die man ihm eingelehrt, wiederholen? Wie ließ sich annehmen, daß eine Mutter ihrem Kinde einen so schauderhaften Unterricht ertheilt haben sollte? Aber es ließ sich ein Mittelweg denken.

Madame Lebon hatte die Entdeckung gemacht, welche die Gesundheit ihres zarten, kleinen Kindes zu untergraben drohte. Bestürzt beim Anblick einer Krankheit, von der sie glaubt, daß sie schon eine ansteckende Natur verrathe, wird sie ihre Tochter mit ängstlichen, dringenden Fragen bestürmt haben: Mein liebes Kind, wärst du vielleicht bei dem und dem gewesen? Wer könnte dich so befleckt haben? – Wo war es? War er im Hause? Wo warst du, Kind? – Mama, hätte die erschreckte Kleine geantwortet, ich war nur beim Herrn Abbé. – Kind, was hast du da gemacht? Hätte er vielleicht ...?

Das Kind hätte zuerst geleugnet, aber endlich, wie geängstete Kinder thun, welche ein böses Gewissen haben, zu allem ja gesagt, und endlich auch die technischen Ausdrücke, welche die Mutter ihm vorsprach, nachgesprochen. Alle Tage wären die Fragen dringender geworden, alle Tage habe Hortense die nämlichen Ausdrücke gehört. Einem Kinde impft sich so etwas leicht ein, und was es zuerst nur aus Furcht wiederholt, wäre zuletzt zu einer wirklichen Vorstellung geworden.

Denkbar wäre dieser Mittelweg, wo die andern Umstände weder den links noch rechts gestatten. Sie weisen aber für die moralische Ueberzeugung so deutlich auf den einen geraden und gebahnten Weg hin, daß man hier nicht nöthig hat, diesen schwierigen und bedenklichen sich erst gangbar zu machen.

Noch vertiefte sich der Vertheidiger in eine juridische Erörterung der Frage: was angewandte physische und moralische Gewalt im Sinne des Gesetzes heiße, eine Frage, die zu einem wissenschaftlichen Disput führte, der zwar die Advocaten erhitzte, uns aber so wenig als der frühere berührt, da niemand bei uns in Zweifel stellen wird, daß ein Act der Brutalität, verübt an einem Mädchen von fünf Jahren, stets als Gewaltthätigkeit erscheint, auch wenn er nicht mit Binden, Ringen, Schlagen oder den Mund Zuhalten verbunden ist; ein Punkt, zu dem für uns überdies der Schlüssel verloren gegangen ist, da man uns die Mysterien des Auftrittes im Zimmer verschweigt.

»Man wird vielleicht erwartet haben (sagte der Vertheidiger, der sein Publicum kennen mußte und die Wendung, welche die Sache in der Oeffentlichkeit genommen), ich würde Ihnen die Gefahr zeigen, welche für die Religion aus der Verdammung meines Clienten entspringe, für die Religion, welche, verlassen, zur Beute werde der Bosheit der Ungläubigen; zeigen, wie die Gottlosigkeit neue Kraft schöpfen werde aus der Brandmarkung eines Dieners des Altars, wie die nach Scandal begierigen Gemüther jauchzen würden über die Wirklichkeit eines Verbrechens, welches neue Flecken auf die Sache der Gläubigen brächte; aber der Abbé Contrafatto wünscht nicht Betrachtungen dieser Art seine Freisprechung zu verdanken. – – Wenn Sie überzeugt sind, meine Herren, – – dann strafen Sie, züchtigen Sie den Geistlichen, wie Sie jeden andern Bürger züchtigen würden.«

Aber noch zum Schluß seiner Verteidigungsrede kam der Defensor abermals auf seine Unterscheidung von physischer und moralischer Gewalt zurück, und machte die Geschworenen darauf aufmerksam, daß, wenn sie ihn für schuldig halten sollten, aber seiner Meinung wären, Contrafatto habe sich eines Attentats auf die Schamhaftigkeit ohne Gewaltthätigkeiten schuldig gemacht, sie die wegen der Gewaltthätigkeit an sie gestellte Frage verneinen müßten, was vor dem Gesetze wie eine Freisprechung laute. Nichtsdestoweniger würden sie in diesem Falle doch den Mann gebrandmarkt und bestraft und der Mutter der jungen Hortense die Genugthuung gewährt haben, welche sie verlange.

Eine Anzeige, daß der Vertheidiger die Sache selbst schon für verloren hielt; andernfalls würde er schwerlich und gerade zum Schluß den Geschworenen diese bedenkliche Weisung gegeben haben.


Contrafatto, vom Präsidenten aufgefordert zusprechen, wenn er noch etwas für sich anzuführen habe, sagte:

»Ich höre Männer sprechen, von dieser und jener Seite; diese Worte brennen mir ins Herz. Es sind Männer voller Talent und Rechtlichkeit. Mein Herz rechtfertigt meine Unschuld. Zeugen sind nicht da. Ein Kind klagt einen Mann an. Man will auf ewig dies Herz zerstören, welches nur für das Gute schlägt. Aber Sie, ich flehe Sie an, lassen Sie sich nicht irreleiten durch das Schisma der modernen Philosophie, die im Widerstreit ist mit der Religion. Ich habe keinen Haß, aber ich habe Mühe, mich auszudrücken. Der liebe Gott kennt meine Unschuld. Ich vergebe meinen Feinden und überlasse mich der Gerechtigkeit der Geschworenen und der ganzen Welt.«

Contrafatto's eigene Vertheidigung war nicht glücklicher als die seines Defensors. Das Resumé des Präsidenten aber war vielleicht die gefährlichste Anklage und niederschmetternde Waffe gegen den Angeschuldigten, wenn wir nicht annehmen, daß sein Schicksal bereits auf den Gesichtern der Geschworenen geschrieben stand.

»Indem Sie diesen Debatten beigewohnt, meine Herren, sind Sie gewiß, gleich uns, von einer zweifachen Befangenheit und Angst ergriffen. Sollte denn die Religion wirklich seufzen müssen über die unerhörten Verschuldungen, deren einer ihrer Diener sich schuldig gemacht? Ein Priester, der auf den Stufen des Altars jeden Tag Gott das heiligste Opfer darbringt, sollte er alle Gefühle vergessen haben, die in dem Herzen eines mit so heiligem Amte betrauten Mannes heimisch sein müßten? Sollte er mit Füßen getreten haben die ersten Grundsätze nicht allein eines Christen, sondern die jedem Kinde der Natur, auch bevor es durch das Mysterium der Erlösung geheiligt worden, heilig sein müssen? – Oder, meine Herren, sollte ein Kind, kaum fünf Jahre alt, solche Greuel haben erfinden können, Greuel, die Manchem bis an sein Lebensende unbekannt bleiben? Lassen Sie uns weitergehen: wäre es möglich, daß eine Mutter einer Familie, auf irgend einen Rath, der sich aber nicht fassen, nicht begreifen läßt, es gewagt haben könnte, in den Geist ihrer Tochter Gedanken einzuträufeln, welche ihre eigene Vernunft kaum zu fassen im Stande sein dürfte? Dies, meine Herren, ist das furchtbare Problem, welches Sie zu enthüllen, worüber Sie zu sprechen haben.«

Wir übergehen in diesem Resumé, das von uns nicht blos kurz berührt werden durfte, die Anführungen über Contrafatto's früheren Lebenslauf. Der Präsident stellte alle Zeugnisse über seine Lebensweise und seine Sittlichkeit zusammen und fuhr dann fort:

»Sie hörten den Portier dieses Hauses und seine Frau. Diese Zeugen, gegen welche er sich mit solcher Heftigkeit erhoben, sind, wenn man auf den Angeklagten hören wollte, Feinde, die ihm auflauern, die sein Verderben suchen.

»Und doch sahen Sie, wie diese Zeugen sich benahmen. Sie wurden vor den Instructionsrichter (Frayssinous; ein Frayssinous war damals Erzbischof von Paris, eines der Häupter der legitimistisch-ultramontanen Partei!) berufen. Sie haben Ihnen erklärt, daß man vor dieser obrigkeitlichen Person aus einem Irrthum, den wir nicht zu erklären wissen, den Eid ihnen abzunehmen vergessen hat, den Eid, die Wahrheit, die volle Wahrheit zu sagen. Und sie machen Gebrauch von dieser Unterlassung, um (zu Gunsten des Angeklagten) nicht alles auszusagen, was sie wissen. Der Portier hat uns gesagt: »»Ich bin Protestant; Herr Contrafatto hätte glauben können, daß ich in dieser Eigenschaft sein Feind wäre. Das war ein Motiv für mich, vorsichtig zu sein und nicht alles auszusagen, was ich wußte.«« – Meine Herren, handelt so ein Zeuge, der einen Angeschuldigten verderben will?

»Die Ausdrücke, deren Contrafatto gegen vorübergehende Frauen in Gegenwart der Portierfrau sich bediente, waren (für einen Priester) von empörender Incedenz.

»Wer aber waren seine Gesellschafter? Welches war sein Umgang? Man hat vergebens dahinterzukommen versucht! (Man sieht, seine eigene Partei hatte ihn schon aufgegeben; begreiflicher Weise zogen sich alle zurück, welche sich zu ihm gehalten.)

»Häufig kamen Frauen zu ihm, unter dem Vorwande, die italienische Sprache zu lernen, und blieben mehre Stunden bei ihm eingeschlossen.

»Der Sacristan von Notre-Dame erklärte, eines Morgens um 7 Uhr bei Contrafatto ein junges Frauenzimmer, wie zum Hause gehörig gekleidet, gesehen zu haben, die sich auf ein Zeichen des Abbé zurückzog. Dieser Sacristan, bei dem man doch keine boshaften Absichten gegen den Angeschuldigten voraussetzen wird, hat erklärt, von ihm eine sehr schlechte Idee gefaßt zu haben.

»Er sagte auch, daß die übrigen, achtungswerthen Geistlichen der Parochie mit gar nicht zufriedenen Augen die Aufführung des Angeschuldigten betrachtet hätten, die sich sehr wenig mit den strengen Regeln seines Amtes vertrage.

»Durch eine beklagenswerthe Fatalität hatte sich Contrafatto in einem achtungswerthen Hause eingemiethet. Madame Lebon war Witwe geblieben mit vier Töchtern, deren Erziehung sie allein beschäftigte. Sie haben diese jungen Fräulein gesehen, ihre anständige Erscheinung gebot von selbst Achtung, und alles kündigte die gute Erziehung an, die sie von ihrer Mutter empfangen. Aber die Mutter hatte auch noch eine Tochter von fünf Jahren. –«

Von hier aus müssen wir wieder über eine Brücke von Gedankenstrichen uns fortbewegen mit Hülfe von Marginalbemerkungen: daß der Präsident die einzelnen Züge der Anschuldigung hingeworfen, besonders den naiven Bericht des kleinen Kindes, seine Vertraulichkeiten vor dem letzten Attentat gegen die Portierfrau, den Portier, eine Nachbarin und einen Oberofficier, der in demselben Hause wohnte; daß er gegen diese so genau sprechenden, so übereinstimmenden Angaben, die allgemeinen Ableugnungen des Verklagten gehalten, welche eines jeden aus den Verhandlungen geschöpften Beweises entbehrten.

»Die Angelegenheit kam vor das Tribunal erster Instanz. Hat man die Instruction dort nachlässig geführt? Hat man die so wesentliche Formalität des Schwures ausgelassen? Die Protokolle constatiren, es ist wahr, daß der Eid geleistet sei. Die Zeugen dagegen haben betheuert, daß man ihnen den Eid nicht abgefordert, sie haben erklärt, daß sie sich um deshalb nicht für gebunden gehalten, daß ihre Erklärung sich in den Grenzen einer einfachen Besprechung gehalten, und daß, weit davon entfernt, alles zu erklären, was sie gewußt, sie sich begnügt hätten, auf die Fragen zu antworten, die man ihnen vorgelegt. Man darf es sich nicht leugnen, die erste Instruction ist mit einer außerordentlichen Leichtfertigkeit geführt.

»Es ist ein großes Unglück, meine Herren, den, welchen die Religion mit der Macht bekleidet hat, andere zu leiten, selbst eines entsetzlichen Verbrechens angeschuldigt zu sehen. Wir wissen es alle, meine Herren, es ist nothwendig, daß die Religion geachtet werde, daß auch ihre Diener der Achtung genießen. Aber es ist auch nöthig, daß ihre Aufführung mit ihren Handlungen übereinstimme, sie deren würdig zeige. Wir (die Richter) sind weit davon entfernt, Ihnen das Urtheil in dieser beklagenswerthen Angelegenheit eingeben zu wollen. Wir dürfen Sie nur darauf aufmerksam machen, wie wichtig die Entscheidung ist, die Sie im Begriff sind zu geben, und welche Sorge, welche genaue Achtsamkeit Sie der Berathung zu widmen haben.«


Wenn den Präsidenten von Montmerqué von der liberalen Seite früher der Vorwurf der Parteilichkeit traf, so hatte er ihn durch die Leitung der Verhandlungen widerlegt; durch sein Resumé übertraf er vielleicht die Erwartungen, die man selbst von einem liberalen Präsidenten gehegt hätte. Dieses Resumé war eigentlich ein Verdammungsurtheil gegen den Angeschuldigten. Ja selbst von der liberalen Seite wird ihm jetzt, wo jene Parteifragen längst erloschen sind, ein Vorwurf gemacht, daß er, offenbar moralisch von der Schuldbarkeit Contrafatto's überzeugt, diese Ueberzeugung zu deutlich im Resumé ausgesprochen, und so, von seiner Entrüstung hingerissen, mehr gethan als ein streng unparteilicher Richter den Geschworenen gegenüber thun soll. Der Präsident, der Richter, solle nur die Thatsachen und Beweise abwägen, für beide Theile mit gleicher Unparteilichkeit, und nicht, sein eigenes Urtheil verrathend, den Geschworenen einen Wink geben, dem sie nur zu leicht folgen. – Aber alles verräth uns, daß die Sache schon während der Verhandlungen abgeurtheilt, entschieden war. Man fühlte, daß man ein grobes Versehen begangen, diesem Priester zu Ehren der Priesterschaft helfen zu wollen; die öffentliche Meinung hatte sich zu entschieden ausgesprochen, man wollte es wieder gut machen, indem man das eine Glied sinken ließ, um die Körperschaft, der er angehörte, zu retten. Contrafatto's eigenes Benehmen vor den Assisen war eine schlechte Vertheidigung; sein Defensor vertheidigte ihn zwar mit Beredtsamkeit, im Wesentlichen aber nicht besser. Die von ihm hervorgesuchte Möglichkeit einer andern Erklärung der Aussage der kleinen Hortense wurde durch gar keine anderen Umstände unterstützt, er konnte sich nicht einmal auf einen früheren tadellosen Lebenswandel seines Clienten berufen. Ihm blieb nichts übrig, als in juridischen Spitzfindigkeiten sich zu ergehen, welche auf Geschworene selten von Eindruck sein werden, und indem er sie mit besonderem Eifer darauf hinwies, daß keine Gewaltthätigkeit bei der streitigen Handlung nach seiner Auslegung der Gesetze vorhanden sei, verstärkte er wider Willen den Glauben an der Existenz der Handlung. Endlich erschien durch positive Zeugnisse die Sittlichkeit des Angeschuldigten in einem solchen Lichte, daß auch in dem bourbonischen Frankreich von 1827 die Macht einen solchen Menschen nicht mehr öffentlich beschützen durfte. Hatte er doch in der Charwoche, und sogar am Charfreitag, geständlich, Fleisch gegessen! Die ältern Bourbonen, die Legitimisten und die Priesterpartei ließen einen solchen Priester sinken.

Schon nach einer viertelstündigen Berathung kehrten die Geschworenen mit dem Schuldig zurück. Der Gerichtshof verurtheilte den Sieur Contrafatto zu den Galeeren auf Lebenszeit, zum Pranger und zur Brandmarkung.

Nach der Verurteilung redete ihn der Präsident noch einmal an:

»Contrafatto, Sie haben eines der größten Verbrechen begangen, deren denkbarer Weise ein Diener der Religion sich schuldig machen kann. Sie haben das Vertrauen misbraucht, welches Ihr Amt Ihnen lieh, um sich die empörendsten Brutalitäten gegen ein Kind zu erlauben. Gehen Sie in sich. Das einzige Mittel, Ihren Fehler zu sühnen und den Abscheu, den er einflößt, zu mildern, ist ein freies Bekenntniß. Dieses Bekenntniß allein kann einige Theilnahme für Sie erwecken, möglicher Weise die königliche Gnade bewegen, und, Sie wissen es wie wir, es ist dieses Bekenntniß allein, welches Sie wieder in Gottes Gnaden aufnimmt.«

Contrafatto schwieg und folgte mit trotziger Miene den Gensdarmen, die ihn aus dem Saale führten.

Am 28. Januar 1828 holte der Huissier in Begleitung zweier Gensdarmen Contrafatto aus dem Gefängniß von Bicêtre. Sie fuhren in einem Fiacre nach dem Pranger. Contrafatto schien sehr ruhig; er hielt sein Breviarium offen auf den Knieen und murmelte Gebete. Der Huissier sagte zu ihm: »Sie hätten gut gethan, sich eine baumwollene Mütze überzuziehen.« – Ich sehe keinen Grund ab, erwiderte der Abbé. – »Sie sehen indeß aus allen Vorkehrungen, die ich getroffen, daß man nicht wünscht, daß Sie erkannt würden.« – Contrafatto erhob sein Haupt: Ein Mann, bekleidet mit den heiligen Functionen des Priesterthums, soll niemals fürchten, sich überall offen zu zeigen! – »Das ist freilich richtig, sagte der Huissier, aber nur nicht, wenn der Priester das Unglück gehabt hat, angeklagt zu sein – –«

Contrafatto erwiderte nichts, sondern las ruhig in seinem Brevier fort bis an das Thor der Conciergerie.

Um 11 Uhr ward er an den Pfahl gebunden; um 12 Uhr ward ihm das Oberkleid abgestreift und das glühende Eisen auf seine Schulter gedrückt. Contrafatto fuhr, am ganzen Leibe zitternd, zusammen und in die Arme der Diener der Gerechtigkeit, die ihn in den Wagen zurücktrugen.

Jubel, Hurrahs, Händeklatschen im Volke. Man hörte Stimmen in den Gruppen: »Contrafatto hat sich zu beklagen, daß das vorige Ministerium nicht mehr sitzt!«

Er blieb stumm und unbeweglich auf dem Rückwege. Mehrmals aufgefordert, seine Schuld zu bekennen, verweigerte er es trotzig. Ja in einer heftigen Schrift, die er publiciren ließ, klagte er aufs Erbitterste seine Ankläger an. Madame Lebon ließ ihm durch eine andere Schrift antworten. Diese Polemik entzog ihm die letzte Hoffnung auf eine Begnadigung Seitens der Bourbonen. Im Bagne zu Brest betrug er sich anständig, was die Directoren veranlaßte, ihn schonender zu behandeln.


Gegen 20 Jahre hatte Contrafatto im Bagne als Galeerensklave verbracht, als Charles Ledru, der sein Ankläger im Civilinteresse der Madame Lebon gewesen, am 4. Juli 1845 folgenden Brief an ihn richtete. Wir geben ihn im Originale, weil bei der zweifelhaften Auslegung, welche dieses Document erfahren, auf den Ausdruck und die Wortwendung, die in der Übersetzung verwischt werden könnte, zu viel ankommt.

»Monsieur, c'est toujours un devoir de réparer le mal qu'on a fait: aussi, depuis le jour où plusieurs des principaux témoins de votre malheureuse affaire vinrent me confier qu'ils avaient altéré la vérité pour vous perdre, je me considérai comme engagé d'honneur à m'adresser immédiatment à M. le garde des sceaux pour le supplier d'abréger le terme de vos souffrances et je lui racontai toutes les circonstances qui motivaient ma démarche.

J'eus a lui dire que les témoins avaient supposé, en raison de mes opinions, auxquelles ils faisaient cette grossière injure, qu'en plaidant contrs vous, j'avais été moins l'adversaire de l'homme en qui je voyais un criminel, que du pretre catholique. – C'est en effet dans cette persuasion honteuse qu'ils étaient venus près de moi, pour se glorifier de leur parjure devant la justice.

Grâce au ciel, monsieur, je n'ai été si énerique dans les poursuites dirigées contre vous que parce que ma conviction de votre culpabilité était profonde; et, si j'ai à déplorer mon erreur, du moins je n'ai point à me reprocher une mauvaise action.

Tel a été mon langage lorsque les malheureux qui croyaient flatter mes sentiments personnels les calmonièrent si indignement en osant m'avouer leur infamie. Tel a été mon langage devant cette noble et sainte femme qui sans vous connaitre et sous la seule inspiration de sa vertu, était devenue votre providence. Je lui donnai en outre, par écrit, une déclaration complète et détaillée des faits, et c'est ainsi que, joignant les efforts de sa charité à la prière que j'avais adressée à M. le garde des sceaux, elle a obtenu une grâce qui ma déchargé moi-même d'un poids pénible; du moins, elle l'a beaucoup allégé; car, monsieur, s'il est bien cruel de subir un châtiment immérité, c'est une grande douleur de savoir qu'on en a été la cause même involontaire.

Je n'ai accusé qu'une fois dans ma vie un grand criminel: les regrets que me laissent ce souvenir seront éternels.

Faites, monsieur, de cette déclaration tel usage que vous aviserez bon, et croyez-moi, monsieur, votre très-humble et très obéissant serviteur. Signé Ch. Ledru, avocat à la cour royale, 4 juillet 1845.«

Der Brief, von einem Notar beglaubigt, wurde später veröffentlicht.

Wer sind die principaux témoins de la malheureuse affaire?

Wer ist die noble et sainte femme?

Welches Geheimniß liegt hier zum Grunde?

Nachdem dieser Brief veröffentlicht war, brachte die Quotidienne folgenden Artikel:

»Vergangenes Jahr ließ eine sterbende Frau einen Priester rufen.

»»Mein Herr, sprach sie, ich habe Sie nicht rufen lassen, um zu beichten; aber ich ließ Sie kommen, um einer Last mich zu entledigen, die mich tödtet: Ich bin die Mutter des Kindes, dessen willen Contrafatto von mir angeklagt wurde, Gewalt an ihm verübt zu haben. Die Thatsache war falsch. Ich wollte es Ihnen sagen. Das ist Alles.««

»Der Priester versuchte die Sterbende zu einer bestimmteren Erklärung über dies begangene Unrecht zu bewegen; sei es vor Gott, sei es vor den Menschen. Die Frau wollte aber nicht auf den Priester hören. Wenigstens aber, sagte er ihr, müssen Sie die Justiz anrufen, um eine formelle Aussage zu machen. Ich kann doch nichts dazu, thun, um einem Menschen die Ehre wieder zu erstatten, die Sie ihm genommen haben. Die Worte waren vergeblich. Einige Augenblicke nachher starb die Frau.«

So die Quotidienne.

Die Sache hatte viele Bedenken. Weshalb rief die sterbende Witwe Lebon, die nicht beichten wollte, wo also kein religiös-katholisches Bedürfnis in ihr lebendig war, einen Priester, warum nicht einen Notar, eine Justizperson, wenn es ihr darum zu thun war, daß das Unrecht, was sie drückte, wieder gut gemacht werde? Wenn ihr Gewissen sie zwang, zu sprechen, warum sprach sie nur in Räthseln? Drückte sie noch ein anderes Schuldbewußtsein, welches ihre Ehre, die ihrer Töchter auszusprechen verbot? Die Phantasie hätte hier einen weiten Spielraum, es ließe sich denken, daß sie, die damals noch jugendliche Frau, selbst in einem Verhältniß zu Contrafatto gestanden, daß sie, von ihm gekränkt, eine solche teuflische Rache an ihm genommen, daß er, der Angeklagte, dieses Verhältniß verschweigen müssen, weil ein solches Geständniß das Geständniß eines andern Verbrechens geworden wäre? – Wir jagen diese Phantasien fort, denn sie entbehren allen und jeden Grundes, und es bleibt nichts zurück als ein unvollständiges, räthselhaftes, unmotivirtes Bekenntniß auf dem Todtenbette, eingegeben vielleicht auch von der, wir wissen nicht wodurch, aufgeregten Phantasie eines sterbenden Weibes, gehört von einem einzigen Priester, von ihm wiedererzählt und – abgedruckt in der Quotidienne!

Bekenntnisse auf dem Todtenbette, nur durch das Ohr eines Priesters vernommen und im Interesse des Priesterstandes, sind oft vorgekommen, kommen noch täglich vor, ohne die Verhältnisse zu ändern, ohne die Geschichte, ohne den Thatbestand zu verrücken und zu verändern, den eine gerichtliche Untersuchung ermittelt zu haben glaubt.

Doch war das Geständniß und Ledru's Brief von einer Wirkung. Contrafatto ward begnadigt und außer Landes gewiesen. Er wird nach seinem Vaterlande zurückgeschafft. Dagegen dürfte niemand etwas einzuwenden haben. Er hatte sein Verbrechen durch eine 20jährige Galeerenstrafe hinlänglich gebüßt. Die Gnade war an ihrem Ort.

Aber er oder die Partei des Klerus, die auf's Neue ihr Haupt in Frankreich erhebt, verlangte mehr eine Revision seines Processes, eine vollständige Rehabilitation. Sie ward ihm verweigert, wie sie noch heute den Erben des durch den furchtbarsten Justizmord umgekommenen Lesurques verweigert wird. Auch diese Frage: die Revision eines abgeurtheilten Crimmalfalles, die Rehabilitation eines gestraften Verbrechers, ist in Frankreich zur politischen geworden. Man trägt ein gerechtes Bedenken vor der Gewährung, selbst vor einem Anfang, da die Folgen unübersehbar wären. Wenn alle um Verbrechen willen, die in das Gebiet der Politik fallen, Verurtheilten ihren Proceß revidirt, ihre Ehre, ihren Vermögenszustand rehabilitirt haben wollten, eine welche neue Revolution riefe dies in Frankreich nach einer nun sechszigjährigen und hoffentlich beendeten hervor!

Wir sind nicht der Meinung, daß, wenn keine andern, neuen Beweise zum Vorschein kämen, eine Revision seines Processes zu Gunsten Contrafatto's ausfiele.

Eine Deutung, deren Richtigkeit wir dahingestellt sein lassen, theilen die pariser Nachrichten mit.

Schon vor zwei Jahren wollte der Großsiegelbewahrer Martin (du Nord) um der Königin der Franzosen sich gefällig zu zeigen (welche, wie man weiß, sehr fromm und eine geborene Sicilianerin ist) Contrafatto's Begnadigung durchsetzen. Hébert widersetzte sich, der Vorschlag ging nicht durch.

Durch »intrigues souterraines« heißt es, ward Charles Ledru veranlaßt, 1846 seinen obigen Brief drucken zu lassen. Eine vorläufige Untersuchung ward darauf eröffnet. Die Zeugen, von denen Ledru gesprochen, ließen sich nicht auffinden.

Ledru ward, um sich wegen seines Briefes zu verantworten, vor das Gericht der Advocaten geladen. Da schrieb er folgenden Brief an den National:

»Monsieur le rédacteur.«

»Je me serais empressé de répondre aux conseils que votre bienveillance m'adresse ce matin, car personne n'a regretté plus que moi, les débats auxquelles a donné lieu une lettre toute privée et dont je n'ai pont autorisé la publication.

J'e m'expliquerai sur cette affaire avec plus de détails mais comme elle a été portée aujourd'hui par M. le procureur général devant le conseil de l'ordre, je dois réserver tout de qui me rest à dire sur ce sujet et attendre en silence la décision de mes juges naturels.

Agréez,
Ch. Ledru.«

Was Ledru vor dem Conseil de l'ordre geantwortet, ist noch heute ein Geheimniß. Was ihn jenen ersten Brief zu schreiben veranlaßt, desgleichen. Wenn er von Contrafatto's Unschuld völlig überzeugt wäre, würde er nicht den zweiten an den National erlassen und publicirt haben. Man spricht die Meinung aus, daß er, auf höhere Einflüsse, jenen ersten nur in der Absicht geschrieben, dem aus dem Bagno entlassenen, in seine Heimat zurückkehrenden Contrafatto ein Empfehlungsschreiben dahin mitzugeben, welches diesem einen Empfang sichere, der ihn für seine schweren Leiden einigermaßen tröste.

Ledru selbst bekam der Schritt sehr übel. Das erste Urtheil sprach seine Suspension auf ein Jahr aus. Das Ministerium appellirte aber dagegen als eine zu milde Strafe, und das letztergangene Erkenntniß lautet auf vollständige radiation du tableau de l'ordre des avocats. Ledru hat hiergegen das Rechtsmittel der Cassation eingelegt.

Das zweite Geheimniß scheint aber so wenig hierdurch aufgeklärt zu werden, als das erste vielleicht noch einer Enthüllung bedarf.


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