Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 9
Alexis / Hitzig

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Miguel Serveto

1553

Die Reformation, welche mit wachsender Kraft aus Deutschland in die europäische Welt eindrang, fand schon in ihrem Beginn auch in den romanischen Ländern Europas Anklang. Weil die überwältigende Macht Roms diese Anfänge rasch, kräftig, grausam und fast spurlos ausgetilgt hat, ist unsere Aufmerksamkeit minder darauf gerichtet gewesen. Aber Funken des neuen Lichts fielen selbst in das von der Inquisition in starrer Glaubensunterwürfigkeit gebannte Spanien, und ein Sohn dieses heißen Landes war es, der, rastlosen Geistes, Luther's, Zwingli's und Calvin's Vindicationen der Schriftwahrheit noch weiter fördern und eine neue Regeneration des Christenthums begründetr wollte, um, kaum dem Scheiterhaufen des katholischen Spaniens entgangen, durch ein wunderbares, grausames Verhängniß, auf einem Scheiterhaufen, den Protestanten ihm schichteten und entzündeten, für seine Lehre mit dem Leben zu büßen, welche der kaum freigewordenen protestantischen Welt als zu frei, und Versündigung gegen die gerettete Wahrheit galt.

Serveto's Proceß und Leben, oft beschrieben, aber nach ungenügenden Quellen, ist erst vor zwei Jahren aus den Acten und Registern des genfer Rathes kritisch und mit Belegen, durch Riellet de Candolle in den Mémoires et documens publiés par la société d'histoire et d'archéologie de Genève IV. vollständig mitgetheilt worden.Bis vor kurzem war die Meinung verbreitet, diese Acten wären bis uns das Erkenntniß verbrannt oder fortgekommen; sie haben sich aber vollständig erhalten. Aus diesen ist unsere Darstellung geschöpft und wir folgen in allen wesentlichen Zügen diesem Führer, der, vertraut mit Genfs innerer Geschichte, uns in den theologischen Streit besser einweiht, als einer seiner Vorgänger, weil er zugleich den politischen, der damit Schritt hält, stets im Auge behält. Aber auch an diesen theologischen allein scheint es an der Zeit, zu erinnern, in einem Augenblick, wo wir zwar für Ketzer Scheiterhaufen anzuzünden, anstehen, es aber an Richterstühlen nicht fehlt, welche den Geist der Reformation an der Errungenschaft der Väter wieder festbannen wollen. Es ist zuweilen gut, daß man sich der Fehltritte seiner Väter erinnere; es ist aber auch Pflicht von protestantischer Seite, den katholischen Brüdern gegenüber, wenn wir sie deshalb anklagten, die Beispiele, wo wir selbst der Verfolgungssucht erlagen, nicht zu verschweigen, um an dem peccatur intra et extra die nöthige Milde Selbstbescheidung zu erlernen.


In Aragonien, in der Stadt Villanova ward um 1509 Miguel Serveto geboren. Sein Vater hatte ihn für den geistlichen Stand bestimmt; aber schon 1528 sandte er ihn nach der Universität Toulouse, um dort die Rechte zu studiren; aus einer nur zu begründeten Furcht, daß sein Sohn, der sich schon früh mit religiösen Studien beschäftigt und eine entschiedene Abneigung gegen die scholastische Theologie gezeigt, bei seinem zanksüchtigen Geiste den Schlingen und Netzen der Inquisition verfallen möchte. Die Ortsveränderung half aber nichts. Gerade hier traf er mehrere junge Leute, welche sich mit den Schriften Luther's eifrig beschäftigten, und es ward ihnen nicht schwer, den jungen feurigen Spanier zum gemeinsamen Studium des neuen Testaments anzuwerben. Serveto war bald Feuer und Flamme dafür; er wollte mit thätig sein beim großen Werke der Reformation, und verließ, etwa zwei Jahre darauf, Toulouse, reiste durch Italien und begab sich dann nach Deutschland, um mit den Häuptern der religiösen Bewegung sich zu besprechen und zu verständigen.

In Basel nahm ihn Oekolampadius freundlich auf, ward aber bald scheu; denn der junge Spanier hatte sich bereits ein eigenes religiöses System ausgebildet. Er verwarf nicht allein mit den deutschen und schweizerischen Reformatoren die Irrthümer, welche sie gemeinschaftlich in der römischen Kirche zu entdecken glaubten, sondern in den aufs neue von jenen für Wahrheiten des Christenthums erklärten Satzungen – die Lehre von der Dreieinigkeit, wie sie dieselbe aufgefaßt hatten. Oekolampadius wollte mit einem solchen Ketzer nichts mehr zu thun haben, und Serveto wandte sich nach Straßburg, wo er indeß bei den dortigen Reformatoren, Bucerus und Capito, aus denselben Gründen eine kalte Aufnahme fand.

Diese ersten Zurückweisungen kümmerten den jungen einundzwanzigjährigen Spanier in seinem Eifer nicht. Da die Gelehrten und Theologen ihn nicht hören wollten, appellirte er an das Publikum. Zu Hagenau erschien 1531 sein Werk: De Trinitatis erroribus libri VII., in welchem er gegen das Dogma von der Dreieinigkeit, wie es Alt- und Neugläubige bekannten, die Lanze erhob.

Ein Jahr darauf erschien eine zweite Schrift, in welcher er seine besondern Ansichten über einige Controversen der Katholischen und Protestanten auseinandersetzt, und die Miene annimmt, eine unabhängige Stellung zwischen beiden zu behaupten. Schon hier blickten Theorien durch, welche ihn wesentlich von beiden Parteien entfernten, die er später ausführlicher entwickelte und die sich, weit über die Dreieinigkeitslehre hinaus, über die ganze Idee des Christenthums selbst ergingen. Beide Schriften verbreiteten sich allmählich in Deutschland und Italien und fanden einzelne Anhänger.

Die Opposition gegen den Verfasser war am Oberrhein nach dem Erscheinen dieser Schriften so heftig, daß er es gerathen fand, nicht allein seinen Wohnort, sondern auch seinen Namen zu wechseln; ja er gab sogar auf einige Zeit seine theologischen Studien auf. Unter dem Namen Villanova (nach seiner Vaterstadt) ging er 1533 nach Frankreich und widmete sich in Paris mit großem Erfolg dem Studium der Medicin. Von der Noth gedrückt, mußte er indessen 1535 sich als Corrector in einer lyoner Buchdruckerei seinen Unterhalt erwerben, und veranstaltete hier eine gute Ausgabe der Geographie des Ptolemäus mit Noten, die. aus seiner eigenthümlichen Betrachtung der Dinge hervorgingen. Im Jahre 1537 nach Paris zurückgekehrt, lehrte er hier mit Glück Geographie, Mathematik und selbst Astrologie.

Letzteres Studium zog ihm die ersten officiellen Verfolgungen zu. Die Sorbonne trat gegen ihn als Anklägerin auf, und infolge eines Urtheils des pariser Parlaments mußte er die Hauptstadt verlassen. Zu Charlieu bei Lyon lebte er nun zwei Jahre als Arzt, und von 1540 an zu Vienne in der Dauphiné, wo er einen mächtigen Beschützer in der Person des Erzbischofs Pierre Paumier fand. Auch hier prakticirte er, beschäftigte sich aber zugleich mit vielen literarischen Arbeiten für die lyoner Buchhändler. So erschien von ihm eine zweike Ausgabe seines Ptolemäus und eine lateinische Bibel mit einer Vorrede und Noten von seiner Hand.

Sein Hauptziel hatte er bei allen diesen Arbeiten mit unermüdlicher Hartnäckigkeit nicht aus den Augen gelassen. Sie sollten ihm nur als Mittel dienen, zu demselben zu gelangen, nämlich das Christenthum nach seinen Ideen nicht zu reformiren, sondern zu restauriren. Bei Oekolampadius und den straßburger Reformatoren war es ihm nicht gelungen. Schon von Paris aus hatte er sein Auge auf den mächtigen Calvin geworfen, der in Genf solche Wunderdinge vollbrachte; damals aber hatte er keine Gelegenheit gefunden, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Von Vienne aus versuchte er es, ihn durch einen Dritten sondiren zu lassen, ob er in ihm auf einen Verbündeten rechnen dürfe. Doch rückte er nur allmählich mit seinen Ansichten hervor. In der Correspondenz, welche sich zwischen ihnen entspann, zeigten sich aber wenig Vereinigungspunkte. Calvin suchte Serveto von seinem Irrthum zu überzeugen, Serveto wollte sich aber nicht überzeugen lassen, und gebrauchte in der Heftigkeit seiner Ueberzeugung Ausdrücke, welche den Gegner beleidigen mußten. Calvin brach endlich 1546 den ganzen Briefwechsel mit dem Unverbesserlichen ab und schrieb damals schon in einem Briefe an einen Vertrauten: »Servet hat mir neulich wieder geschrieben und einen dicken Band seiner Träumereien beigelegt, indem er mit einer fabelhaften Arroganz mich darauf hinweist, daß ich ungeheuere und unerhörte Dinge darin finden würde. Auch erbietet er sich, herzukommen, wenn es mir recht wäre; aber ich will nichts damit zu schaffen haben. Denn wenn er käme, würde ich es nicht dulden, so weit mein Einfluß etwas vermag, daß er lebendig wieder die Stadt verließe

Von Calvin abgewiesen, wandte sich Serveto an andere Reformatoren der französischen Schweiz. Als auch der Pasteur Abel Popin in Genf und Pierre Viret zu Lausanne nichts von ihm wissen wollten und das Manuscript seines neuesten Werks ihm zurückschickten, ging er, so unverdossen wie je, an eine neue Ueberarbeitung desselben, um es herauszugeben. Ihm galt es, der ganzen Welt sein wahres System des Christenthums zu zeigen, damit ein ehrlicher Kampf darüber entbrenne; es war ihm eine Mission von oben, die er erfüllen mußte.

Ein Buchhändler in Basel, den er, 1552, anging, das Werk drucken zu lassen, wagte es nicht. Bei der allgemeinen Stimmung und Furcht hatte er nirgends bessere Aussichten. Also wagte und versuchte er selbst den Druck. Ein Buchdrucker in Vienne reichte ihm die Hand. In einer geheimen Werkstätte ward zu Anfang des Jahres 1553 Serveto's Christianismi restitutio gesetzt und abgezogen, ein Buch 734 Seiten stark, von dessen Originalauflage nur noch drei Exemplare existiren sollen, von dem aber ein getreuer Adruck 1790 erschienen ist. Es führt den Namen des Verfasser nicht auf dem Titel. In demselben kämpft Serveto auf gleiche Weise gegen die »furchtbaren Irrthümer der römischen Kirche«, als gegen die »vorgeblichen Reformen der protestantischen Doctoren«. Beider Ansichten seien mit dem Geist des Evangeliums und dem Urchristenthum in offenem Widerspruch. Der vollständige Plan einer totalen Reform der Kirche und der Glaubenssatzungen ist darin entwickelt, und, sagt Rilliet de Condolle, welcher uns aus den genfer Archiven, was von Proceßacten verhanden, mittheilt: »Wenn das Werk damals sich hätte verbreiten können, würde seine Wirkung vielleicht sehr groß gewesen sein und Servet's Name würde mehr bedeutet haben, als wofür er jetzt gilt, einen Anti-Trinitarier.«

Aber kaum war das Buch aus der Presse, es war noch nicht einmal zum Verkauf ausgesandt, als ein Exemplar davon nach Genf kam. Ob es Calvin selbst zu Händen kam, ist nicht ausgemacht. In dieser Stadt hielten sich aber damals zahlreiche Vertriebene aus Frankreich auf, die ihr Vaterland ihres Glaubens wegen verlassen mußten, und von deren Bedeutung in Genf noch des Weitern die Rede sein wird. Einer derselben, ein eifriger Reformirter und Freund Calvin's, Guillaume de Trie, hatte dieses Exemplar erhalten, und, empört über die darin enthaltenen Lehren, hatte er nichts Eiligeres zu thun, als schon am selben Tage (26. Februar 1553) an seine Verwandten in Lyon zu schreiben und, mit Uebersendung des ersten Druckbogens, den Katholiken ihre strafbare Nachlässigkeit vorzuwerfen, daß sie den Druck und die Verbreitung solcher Lästerungen nicht unterdrückten. Der Verfasser dieses Schandbuches sei der in Vienne unter dem Namen Villanova prakticirende Arzt.

Der lyonneser katholische Verwandte des reformirten Denuncianten hatte nun seinerseits nichts Eiligeres zu thun, als die denuncirende Schrift de Trie's dem Inquisitor seiner Diöcese zu übergeben. Serveto und seine Papiere wurden aufs strengste sofort inquirirt und durchsucht. Er leugnete aber, der Verfasser des Buchs zu sein, und da man keine Beweise fand, war man genöthigt, um ihn katholischerseits anzugreifen, noch weiter zu den protestantischen Denunciationen zurückzugehen. Guillaume de Trie war auch sogleich bereit. Er sandte nach Lyon die Briefe, welche Serveto an Calvin geschrieben, in denen jener nicht allein seine Ansichten ausspricht, sondern den genfer Reformator zugleich von der Veränderung seines Namens unterrichtet. Auf diese überzeugenden Beweise ward der Spanier zur Haft gebracht.

Serveto selbst, und viele damals mit ihm, erblickte in Calvin seinen wahren Angeber. Calvin hat diese Anschuldigung feierlich von sich abgelehnt und de Trie die ganze Schuld auf sich genommen. Er will Calvin die betreffenden Briefe nur mit Mühe zu seiner eigenen Ehrenrettung, und um nicht vor seinen lyoner Freunden und den lyoner Gerichten als falscher Ankläger dazustehen, abgepreßt haben. Die moralische Schuld de Trie's ist ohnedies in den Augen der parteilos richtenden Nachwelt groß genug: ein selbst um religiöse Meinungen Verbannter, gastlich aufgenommen in der Fremde, klagt einen andern, dessen Lage schon der eines Verbannten und Verfolgten gleicht, wegen religiöser Meinungen und zwar bei denen an, die ihn selbst um seiner Meinungen willen verfolgen, von deren Grimm er voraus weiß, daß sie ihn verderben werden. Daß dies für eine religiöse und christliche Handlungsweise jemals gelten konnte, ist uns glücklicherweise ebenso fremd und unbegreiflich geworden, als es ausgemacht ist, daß sie nach damaligen Begriffen in den Bereich heiliger Pflichten gehörte, und so geübt ward. Calvin's folgende Verschuldigung wiegt vor dem Richterstuhl der Humanität schwer genug, daß wir nicht nöthig haben, noch nach erschwerenden Umständen zu suchen, insofern ein anderer, freiwillig, jene erste Schuld auf sich allein nimmt.

Am 4. April ward Serveto gefangen gesetzt, am 5. und 6. vor einem aus Geistlichen gemischten Tribunale verhört. Er antwortete nicht mit dem freudigen Heldenmuthe eines Bekenners. Er leugnete alles und jedes, und ward durch seine eigene Handschrift, die er nicht abstreiten konnte, überführt. Schon wollte man ihn schärfer angehen, als es ihm am 7. April gelang, wahrscheinlich durch Beihülfe seiner zahlreichen Freunde, aus dem Gefängnisse in Vienne zu entfliehen. Indessen ward der Proceß in contumaciam gegen ihn fortgeführt und am 17. Juni der Entflohene durch das gewöhnliche Gericht des Baillif von Vienne zum Feuertode verurtheilt. Noch am selben Tage wurden sein Bild und mehrere Ballen von Exemplaren seines Werks durch Henkershand öffentlich verbrannt.

Er selbst hielt sich mehrere Monate auf dem französischen Gebiet verborgen, bis er sich hier nicht mehr sicher genug fühlte, und, um dem angedrohten Feuertode zu entgehen, dahin floh, wo er seiner wartete. Weshalb er seine Schritte gerade nach dem allerdings benachbarten Genf richtete, wo sein furchtbarer Gegner herrschte, darüber hat man nur Vermuthungen, die sich aus dem Folgenden ergeben werden.


Calvin herrschte in Genf, nicht kraft des Gesetzes, kraft seiner moralischen Gewalt. Ein theokratisches Regiment, zugleich des Schreckens, und der strengen Sitte, wie Aehnliches vielleicht in der ganzen Weltgeschichte nicht vorkam; weil alle Theokratien, die unter Völkern heißen Blutes sich aufthaten, durch die Match der Phantasie, der Leidenschaften und des Aberglaubens gebildet und erhalten wurden. Hier war es die nüchterne, abgeklärte Sittenstrenge, der unerschütterliche Wille des Verstandes, der, frei geworden, sich selbst sofort die Grenze gesteckt, über die seine und die Freiheit der Andern nicht hinausgehen solle, ein Buchstabendienst, der die Seele erheben und erschüttern sollte, und, den Glauben in neue Fesseln bannend, noch vom Siegeswagen der kaum errungenen Freiheit herab, eine merkwürdige Tyrannei über die Gemüther übte.

Um Serveto's Proceß zu verstehen und in seinen feinen Nuancen zu verfolgen, davon die Acten nichts sprechen, ist es nöthig, zuvor den damaligen Zustand der Stadt Genf, seiner Parteien und Calvin's Stellung zu beiden, unsern Lesern vorzuführen.

Erst vor wenigen Jahren hatte sich Genf frei gemacht. Um 1524 hätten seine Bürger das Joch der herzoglich Savoyen'schen Oberherrschaft abgeschüttelt; 1533 verjagten sie auch ihren Bischof und traten zur reformirten Lehre über. Calvin, flüchtig und aus Frankreich verfolgt, fand ihr Aufnahme und einen Kreis für seine Thätigkeit, der seinem Willen und seiner Kraft entsprach. Zwar war er durch einen theologischen Gegner wieder gestürzt worden, und hatte 1536 die Stadt verlassen müssen, war aber, 1541 zurückberufen, mit vollen Ehren und neuer Machtvollkommenheit dahin zurückgekehrt. Die von ihm entworfene Kirchendisciplin war vom Rathe angenommen worden, wonach ein halb aus Geistlichen, halb aus Laien gebildetes Consistorium nicht allein über die reine Lehre, sondern auch über die reinen Sitten zu wachen hatte. Dies Gericht zog Handlungen und Reden zur Rechenschaft, und Calvin, der Urheber und die Seele desselben, erschien als der Herr über Handlungen und Meinungen der Genfer. Die Richter straften, wo Calvin anklagte; sie bestraften mit unerbitterlicher Strenge den unordentlichen Lebenswandel, die Verbindung mit Calvin's Feinden, gotteslästerliche Briefe und unsittliche Verse. Die Strafen waren Gefängniß, Excommunication und Tod.

Aber diese unbedingte Herrschaft des Reformators war keineswegs ohne Opposition, und erst nach langen, schweren Kämpfen gelangte er zu jenem Ziel.

Als die Genfer mit der katholischen Kirche die bischöfliche Obergewalt stürzten, war ihre Liebe zur Freiheit dabei ein stärkeres Motiv als die zur neuen Lehre. Jene war schon da und ausgebildet, als die Lehren der Reformatoren von den Kanzeln erklangen. Sie jauchzten ihnen zu, weil sie darin ein Mittel sahen, das bischöfliche Joch abzuschütteln und sich den Beistand des mächtigen Bern zu verschaffen. Wenn alle geistige Verbindung mit der römischen Kirchengewalt an der Wurzel abgeschnitten war, so hatte der Bischof keine Aussicht, seine weltliche Gewalt wieder zu gewinnen. Als Bürgschaft ihrer Freiheit war also die Reformation ihrem Herzen theuer, die Reformation war das Mittel, das freie Genf das Ziel für die Mehrzahl seiner patriotischen Bürger.

Wir denken uns Genf, wie es in der Schweizer und mit solcher Bedeutung in der geistigen Geschichte Europas auftritt, als die tief und ernst gebildete, streng calvinistische Stadt; aber dieser Stempel ward ihr erst durch diesen einen Mann, und gegen ihren Willen aufgedrückt. Die genfer Bürger hatten zur katholischen Zeit ein sehr freies und lustiges Leben geführt. Die Genfer hatten gar nicht im Sinn, daß sich das mit ihrer Reformation ändern solle. Die Kirchenbesserung sollte ihre Sitten und Gewohnheiten lassen wie sie waren, und nichts weniger kam ihnen zu Sinn, als daß die errungene Freiheit sie in ihrem Wohlbehagen geniren werde. Bald verschwanden diese süßen Träume unter Calvin's strengem, puritanischem Sittenregiment; man erwachte zu einem neuen Schrecken, und wenngleich Calvin's erste Ausweisung aus der Stadt officiell infolge eines theologischen Streites geschah, weil er sich dem Spruch der lausanner Synode in Bezug auf die Ceremonien des Taufactes nicht fügen wollte, so war doch der eigentliche Beweggrund, daß die Mehrzahl der Genfer seiner Sittenherrschaft überdrüßig waren.

Auch nach seiner ehrenvollen Rückkehr trat diese natürliche Opposition sehr bald wieder hervor. Calvin äußert sich darüber in seinen Schriften: »Vielen, denen im Anfang die reine und heilige Lehre willkommen war, ist sie allmählich ein Dorn im Auge geworden, und die Zahl derer ist sehr gering, die ihren Hals mit Freuden unter das Joch Jesu Christi beugen.«

Die innere Spaltung und der ernste Kampf zwischen dem französischen Reformator und den genfer Patrioten trat mit den Jahren immer mehr ans Licht. Calvin's Charakter, voll stoischer Herbheit und unbeugsamem Gehorsam gegen das, was er für Pflicht hielt, trat in den entschiedensten Gegensatz zu dem muntern Leben, den leichten Sitten und den weltlichen Neigungen seiner Glaubensanhänger. Jede Angelegenheit ergriff er von der ernstesten Seite, sie von der heitern, gefälligen. Nachdem die Freiheit, welche beide Theile wollten, errungen war, fand sich eigentlich gar nichts Gemeinsames mehr, was ihre Neigungen wieder auf ein Ziel gelenkt hätte.

Die Genfer waren an ihrem Ziel, sie waren ein Freistaat geworden und hatten die Reformation dankbar mit in den Kauf genommen. Calvin athmete, dachte, wirkte nur für die Reformation, sie war der Gegenstand seiner Wahl, das Ziel seines rastlosen Arbeitens, sie war sein Leben selbst. Das religiöse Interesse in ihm unterdrückte alle andern Interessen. Sein Glaube war für ihn Vaterlandsliebe; hatte er doch sein Vaterland freudig für den Glauben hingegeben. Fremd den Kämpfen der Genfer um Erlangung Ihrer Selbständigkeit, war er nur zu ihnen gekommen, um an ihrer Siegesfreude theilzunehmen und davon Vortheil zu ziehen – aber nicht für sich persönlich. Er wollte sie nur, um jeden Preis, zu treuen Unterthanen Jesu Christi erziehen und aus ihrer Stadt ein Sanctuarinm des Evangeliums machen, ihre Bürger zu Musterbildern wahrer Reformirten.

Calvin's Aufgabe war eigentlich ein Krieg. Aehnlich den Stiftern der Mönchsorden galt es ihm, eine nach seinen Ansichten zucht- und sittenlose Bevölkerung zur Zucht und Sitte zurückzuführen. Als Fremder, mit fremden Sitten, unternahm er es, eine reiche, noch im Siegesübermuthe schwelgende Stadt zu Ansichten und einer Lebensart zu bekehren, welche an und für sich wenig Lockendes hat. Im Rath waren ihm einige einflußreiche Mitglieder ganz ergeben, im Volk eine kleine Zahl Frommer; dazu kam die große Anzahl Fremder, Franzosen, welche, aus ihrem Vaterlande vertrieben, in Genf Aufnahme gefunden hatten. Seine größte Stütze aber blieb sein eiserner Wille, sein unbeugsamer Muth.

Der Widerstand war heftig. Wer hatte Lust, nicht allein seinen Glauben – daran war man eher gewöhnt – aber auch seine alltägliche Handlungsweise sich von einem fremden Schulmeister vorschreiben zu lassen, und diese Lebensanweisungen gingen bis in die kleinsten Details. Calvin gelangte endlich zur unumschränkten Herrschaft, aber nur durch das Recht der Eroberung. Am Ziele seines Wirkens war Genf bevölkert von – Calvinisten; dafür hatte es viele seiner alten genfer Familien eingebüßt. »Freilich«, ruft Riellet aus, »zum Ersatz für diesen Verlust erhielt es dasjenige, was Genf in der modernen Welt seinen Namen und Ruhm gemacht hat.« Das Genf, was trotz seiner Kleinheit eine Weltbedeutung gewonnen hat, ist Calvin's Werk.

Aber diese Wiedergeburt war nicht ohne heftige Wehen. Mehrere Jahre hindurch kämpfte die anti-calvinistische Partei mit Erfolg, ja mit der Aussicht auf einen endlichen, vollständigen Sieg; in den einflußreichen Familien war die Mehrzahl auf ihrer Seite und schon neigte sich auch im Volk die Stimmung zu ihren Gunsten. Ein Biograph Calvin's sagt vom Jahre 1553: »Es war in diesem Jahre die Wuth der Parteien so groß und die Aufregung so gewaltig, daß nicht allein die Kirche, sondern auch die Republik am Rande des Abgrundes standen, und wäre die Macht da in die Hände der Gottlosen gefallen, so wären wahrscheinlich ihre schon so lange vorbereiteten Pläne zu einem glücklichen Ende gekommen.« Und in diesem Jahre mußte der unglückliche Serveto sich in Genf einschleichen.

Einer der einflußreichsten Männer der Republik, der aber auch an der Spitze der sogenannten Gottlosen ( des méchants) stand, war Amiod Perrin, erster Syndicus und Generalkapitän. Unter den eifrigsten Beförderern der Reformation war er auch einer der genauesten Freunde Calvin's gewesen und hatte nicht wenig zu dessen Rückberufung 1541 beigetragen. Von ansehnlichem Vermögen, großen Familienverbindungen, Talent und Volksgunst gehoben, schien es ihm doch von Werth, oder als Zugabe dieser Glücksgüter, daß Calvin auf seiner Seite stehe. Er erkannte, daß die Feindschaft dieses Mannes gefährlich werden könne, und deshalb behandelte er ihn mit höchster Auszeichnung und Achtung. Aber eine dauernde Freundschaft konnte unter zwei Männern nicht wohl bestehen, die beide zu herrschen liebten, auch wenn ihre Sinnesarten weniger voneinander getrennt gewesen wären. Stolz, vergnügungssüchtig, und mit dem Kitzel, allein den Staat zu lenken, auch wol in einer Art, daß es nicht unbemerkt bleibe, hoffte Perrin in dem Reformator keinen Censor für sich zu finden, sondern eine gute Schildwacht gegen die sittenstrenge Censur der neuen Ordnung, wenn sie ihn etwa unbequem antasten sollte. Gegen die andern mochte Calvin streng sein, er selbst hielt sich, eben um seines Ansehnes halber und wegen seiner Freundschaft mit jenem, für eximirt.

Calvin aber dachte anders. Von seinem Princip duldete er keine Abweichungen. Perrin's Schwiegervater, ja seine eigene Frau, hatten sich irgendeine Versündigung gegen das Kirchenreglement zu Schulden kommen lassen. Auf Calvin's Antrag wurden sie vom Consistorium in Strafe genommen. Er selbst sagte darüber: »Diese Verurteilung hat zur Folge, daß man erkennen wird, einestheils, wie niemand mehr hoffen dürfe, der gerechten Züchtigung zu entgehen, weil man die vornehmsten Personen der Stadt nicht verschont hat, andererseits, wie ich für meine Freunde nicht mehr Rücksichten hege als für meine Feinde.« Unter die beträchtliche Zahl Feinde, welche seine unbeugsame Strenge ihm schon zugezogen, hatte Calvin von nun ab auch den ersten Syndicus der Stadt zu rechnen. Indessen hatte er seine Kräfte gezeigt und bewiesen, daß seine Sache ihm mehr galt als die Gunst des mächtigen Syndicus, der jetzt sein erbitterster Gegner ward. Beide führten, unter gesetzlichen Formen, einen Vertilgungskrieg, der mit Perrin's Fall später endete. Dieselben Familien, welche den Bischof und die Priester verjagt hatten, wurden allmählich von den Predigern aus ihrer Vaterstadt zur Vergeltung vertrieben!

Aber vorerst schien sich die Wage entschieden zu Gunsten der andern Seite zu neigen. Der Syndicus Perrin setzte alle Maschinen und seinen großen Anhang gegen den Reformator in Bewegung. Bei einer neuen Wahl kamen mehrere von Calvin's Hauptgegnern in den Kleinen Rath. Die Schriftsteller der calvinistischen Partei werfen derselben eine sträfliche Lauheit und Nachlässigkeit bei dieser Gelegenheit vor; sonst wäre dies höchste bedenkliche Resultat nicht möglich gewesen. Andererseits wurden mehrere von Calvin's Anhängern durch den Rath der Zweihundert und den Großen Rath ausgeschlossen. Jene Neugewählten aber waren nicht allein Calvin's persönliche Gegner, sondern nahe Verwandte Perrin's und einer andern Familie, die durch jenen und das Consistorium in ehrenkränkende Bußen verurtheilt worden. Doppelter Eifer daher, den verhaßten Mann zu demüthigen.

Durch diese Wahlen hatte es sich herausgestellt, daß Calvin unter den stimmberechtigten Genfern die Majorität verloren. Dies war schon schmerzlich, aber ein noch empfindlicherer Schlag ward vorbereitet. Die eingewanderten religiösen Flüchtlinge, größtentheils Franzosen, waren seine geistige Leibwache; ihnen allen war die Reformation

in Calvin's Sinne Hauptsache. Sie genossen zwar keine politischen Rechte, aber man hatte ihnen im vorigen Jahre bei einer drohenden Gefahr, als Zeichen des vollen Vertrauens, Waffen in die Hand gegeben. Jetzt besann man sich eines andern, man betrachtete sie nur noch als einen gefährlichen Anhang Calvin's und nahm ihnen die Waffen wieder aus der Hand.

Tief verletzt über diese Maßregel gegen seine Freunde, ruft Calvin: »Wie soll man diese Unmenschlichkeit, die Barbarei, ja Brutalität bezeichnen, mit welcher die Feinde des Evangeliums diese Verbannten um Christi willen behandeln, die sie doch noch eben als Glaubensgenossen aufgenommen hatten? Ihre Gegner selbst müssen die Hingebung und Ruhe bewundern, mit welcher unsere Märtyrer diese Unwürdigkeiten hingenommen haben.« – Noch mehr des Gehässigen gegen Calvin's Anhänger: Man untersagte den Predigern, im Großen Rathe zu sitzen. Man stellte sie, welche die Revolution, wenn nicht gemacht, doch hauptsächlich gefördert hatten, also schon den katholischen Priestern gleich, die von dieser Versammlung immer ausgeschlossen gewesen waren.

Die Register des Rathes enthalten außerdem Andeutungen vieler Beschwerden, deren Gegenstand Calvin in diesem Jahre gewesen, sodaß man berechtigt ist, an ein Schwanken des Bodens unter ihm zu glauben, auch wenn man seinen eigenen Worten keinen Glauben schenkt: »Seit vier Jahren nun haben die Gottlosen ( les méchants) nicht unterlassen, was die Fundamente dieser noch lange nicht vollendeten Kirche umstoßen könnte. Von Anbeginn habe ich ihre Ränke durchschaut. Aber Gott, da er uns nicht bessern konnte, hat uns strafen wollen. Zwei Jahre leben wir nun schon, als wären wir mitten unter den Feinden des Evangeliums.«

An der Spitze der reichen, übermüthigen, vielleicht ausgelassenen Jugend Genfs, einer Jugend, die Calvin's Sittenregiment mit Ingrimm ertrug, stand Philipp Berthelier, aus einer der angesehensten Familien der Stadt. Sein Vater war überdies als Märtyrer der Freiheit gefallen. Berthelier erblickte in Calvin nur einen herübergekommenen Fremden, der zu Gunsten seiner puritanischen Chimären Genfs Rechte und Freiheiten ausbeuten wollte. Auf Schritt und Tritt stand er als sein heftigster Opponent ihm gegenüber. Aber auch Calvin zeigte ihm die Stirn, wo er ihm begegnete und hatte dem Libertin seine Zuchtruthe erst eben dadurch fühlen lassen, daß er ihn durch einen Spruch des Consistoriums vom Genuß des Abendmahls ausschloß. Das war eine furchtbare Kränkung für den jungen Mann, seine Familie, für alle Optimaten der Stadt. Man machte nicht allein alle Anstrengungen, diesen Befehl des Consistoriums durch ein Decret der Civilgerichte zu annulliren, sondern, so wichtig erschien die Sache, man arbeitete dahin, das Recht, die Bürger zu excommuniciren, dem Consistorium zu nehmen und dasselbe dem Kleinen Rath zu übertragen. Geschah dies, so erschien dem Reformator sein ganzes Werk zertrümmert. Seine Macht ruhte im Consistorium; der Kleine Rath, dem Amiod Perrin vorsaß, war ihm eine feindliche Macht geworden.

So standen die Parteien in Genf sich gegenüber. Calvin und seine Puritaner (ein Name, der übrigens hier und um jene Zeit noch nicht auftauchte), die Mehrzahl der Geistlichen, wenige der eingeborenen größern Familien, ein Theil der Bürgerschaft und die ganze Masse der eingewanderten Religionsflüchtlintze auf der einen; auf der andern Seite, welcher die Calvinisten den gehässigen Parteinamen der Libertins beigelegt, die überwiegende Mehrzahl der angesehenen, reichen, eingeborenen Familien mit einer großen Clientel unter der Bürgerschaft; die unbedingt stärkere Partei, an Zahl, Mitteln, Besitz und unangetastetem Recht, auf ihrem eigenen Grund und Boden, den ihnen zu verkümmern ein Fremder sich unterfing. Wer bei tiefer, ernster, gelehrter Bildung, bei der Macht des Wortes und der Kraft eines unerschütterlichen Willens stand Calvin zur Seite die allgemeine Meinung, die er zum Theil geschaffen. Er trieb auf dem Strome, der ein gewaltiger war, bei klar durchsichtigem Grunde, und sie wollten gegen diesen reißenden Strom, wenn nicht schwimmen, doch ihn in Bahnen lenken, die ihre gefährdeten Ufer nicht beeinträchtigten.

So standen die Parteien sich gegenüber, als Serveto in Genf eine Zuflucht, vielleicht mehr suchte. Man darf annehmen, daß ihm die innern Kämpfe der Republik nicht unbekannt waren, als er sich heimlich in die Ringmauern ihrer Hauptstadt einschlich; möglicherweise mit der Absicht, von dieser Lage der Dinge Vortheil zu ziehen. Gewiß ist, daß Calvin selbst Berthelier und seinen Anhang anklagt, daß sie dem Gotteslästerer Serveto geholfen. ^


Thatsache ist, daß Miguel Serveto gegen Mitte August 1553 in Genf sich betreffen ließ. Er war in aller Stille, wahrscheinlich unter einem fremden Namen, im Wirthshause Zur Rose abgetreten. Nach seiner Angabe hatte er sich daselbst ganz zurückgezogen gehalten, um ein Boot abzuwarten, das ihn über den See auf den Weg nach Zürich bringe, von wo er die Absicht gehabt, nach Neapel zu reisen. Die Vermuthung spricht indeß dafür, daß er sein Incognito nicht so streng beobachtet als er behauptet, sondern einige Verbindungen mit Einwohnern der Stadt angeknüpft habe. Nach einer Tradition konnte er dem Kitzel nicht widerstehen, in eine, der Kirchen zu gehen, um eine calvinistische Predigt mit anzuhören. Genug, er ward erkannt, und daß es Geistliche waren, welche seine Identität zuerst constatirten, und daß er gerade an einem Sonntag (13. August) arretirt wurde, spricht für jene Ueberlieferung.

Es ist nicht unwahrscheinlich, daß Calvin schon früher Andeutungen von Serveto's Absicht, nach Genf zu kommen, gehabt, und daß seine Anhänger ihre Späheraugen wach erhielten. Gewiß ist, daß er es war, der, sobald er von seiner Anwesenheit Nachricht erhielt, bei einem der Syndici denuncirte und zugleich darauf antrug, den gefährlichen Menschen sofort zu verhaften. Der Syndicus willfahrte diesem Antrage, weil es in seiner gesetzlichen Ermächtigung und Verpflichtung lag. Calvin hat diesen seinen Antheil am Proceß nie in Abrede gestellt. Nach der Kirchenverfassung, welche er der Republik gegeben, durfte er nicht einen Mann neben sich dulden, den er als den gefährlichsten Feind und Verderber seiner Reformation betrachtete, und bei der kritischen Lage, in welcher er und sein Werk damals sich befanden, mußte er dem begegnen, was ein Serveto beginnen konnte, um sie nicht noch kritischer zu machen. Calvin mußte jetzt siegen oder untergehen. Drang er mit seiner Anklage gegen Serveto nicht durch, so waren die Folgen, schlimm allerdings, aber doch nicht schlimmer, als wenn er gegen diesen Erzketzer gar nicht zu klagen gewagt hätte. Sein moralisches Ansehen wäre dahin gewesen, und mit welcher Stirn hätte er alsdann gegen verhältnißmäßig geringere Uebertretungen sein Haupt erheben können!

Seine moralischen Motive bei dieser Handlungsweise vertheidigend, sagt Riellet von Calvin: »Längst schon hielt er Serveto (wie seine Briefe an Biret es aussprechen) für einen gottlosen, und höchst gefährlichen Lästerer, dessen Meinungen in den Busen der Christenheit das tödlichste Gift träufelten. Bei dieser Ueberzeugung, und dazu gereizt durch die Angriffe des Ketzers gegen ihn selbst, durfte er keinen Augenblick über die Partei, welche er zu ergreifen hatte, in Zweifel bleiben. Dulden, daß Serveto ungestört in Genf verweile, hieß sich selbst daraus verbannen; es hieß für ihn, Gottes Sache, ohne ein Schwert dafür zu ziehen, im Stiche lassen; sein großes Werk hinter ihm aufgeben, verleugnen und der großen Aufgabe entsagen, Rom gegenüber sein Genf zu erbauen. Wie Calvin einmal stand, hatte er nicht mehr die Wahl zwischen der Duldung und Verfolgung. Der Mann, den eine calvinistische Denunciation auf französischem Boden dem Feuertode schon nahe gebracht, durfte in der Stadt kein Asyl finden, aus der hervor jene Denunciation gekommen war. Die Ehre der Republik, wie Calvin sie auffaßte, forderte es, und vielleicht niemals glaubte er, so im heiligen Interesse der Sache, welcher er sein Leben geweiht, zu handeln, als in dem Augenblicke, wo er sich entschloß, auf Serveto's Verhaftung anzutragen. Ihm erschienen die von Serveto gepredigten Doctrinen als eine vollkommene Revolution des Christenthums, wo nicht gar aller Religion. Ihren Urheber dulden und nicht bestrafen, wäre, nach Calvin's bisheriger Handlungsweise, so viel gewesen, als eine Mitschuld seiner Ketzereien auf sich laden. Unbeschadet dem, was die Gegner des Calvinismus davon denken konnten, so wäre der Reformator, wenn er auch nur einen Vergleichsweg eingeschlagen, von dem strengen, geraden Wege abgewichen, und ohne Rechfertigüng vor sich und andern, den er bisher, ohne Rücksicht auf Stand und Person, eingeschlagen hatte.«

Auch den Weg, den er einschlug, den Gotteslästerer bei den bürgerlichen Gerichten zu verklagen, war für ihn ganz folgerecht. Ketzerei galt ihm für ein noch größeres Verbrechen als Diebstahl und Mord, denn die Seele ist doch mehr werth als der Leib: »Wo fände man es in der Schrift gerechtfertigt, ruft er aus, wenn man die Beleidigungen gegen Gott milder richten wollte, als die gegen Menschen!« Daß die Tätigkeitskreise von Kirche und Staat ganz verschiedene seien, wie wir sie verstehen, kam ihm nicht in den Sinn. Sie ruhten, nach ihm, wol auf getrenntem Fundamente, kamen aber in ihrer Wirkung und in ihrem Ziele zusammen. Seinem Systeme zufolge war es an dem geistlichen, die Ketzerei anzugeben, aber an dem weltlichen Gerichte, sie nach den Gesetzen zu bestrafen. So hatte Calvin stets die »moqueurs de Dieu« aufgespürt, verfolgt und angegeben, aber niemals, bezeugt ihm Beza, ungebührlich eingegriffen in die Handhabung der Gerechtigkeit, der es oblag, die Beleidigungen gegen die Majestät Gottes zu bestrafen.

Von der Gewissens- und Glaubensfreiheit, welcher heute die gebildete Welt huldigt, wußte er nichts. Seine Freiheit war die Losreißung vom Irrthum und die Unterwerfung unter die Wahrheit. Aber er kannte nur eine absolute Wahrheit, und diese lag in seiner Doctrin. Und dies war keine naive Eingebung, es geschah mit vollem Bewußtsein, indem er die Ansicht der auf Toleranz Dringenden wohl kannte, bekämpfte und positiv verwarf. So sagt er: »Eine schöne Maxime, daß man alle sich widerstreitenden Ansichten dulden müsse, weil es nichts Bestimmtes und fest Ausgemachtes gebe, gleich als wenn die Schrift eine wächserne Nase wäre, und der Glaube aller Christen an die Dreifaltigkeit, an die Prädestination, an die Gnadenwahl gleichgültige Dinge, über die man nach Wohlgefallen streiten könne.« An einer andern Stelle heißt es: »Was würde denn aus Gott und Jesus Christus, wenn die Lehre nicht feststände und noch in Zweifel gezogen werden könnte! Welche Schmach thut man Gott an, wenn man sagt, daß er seine Sprache in der heiligen Schrift dermaßen gekrümmt und gewunden, daß man sie nur durch Kunststückchen verstehe. Wenn wir in der heiligen Schrift keine feste und bestimmte Religion finden, was folgte denn anders daraus, als daß Gott uns durch, ich weiß nicht welche Geschichtchen und Täuschungen hinhalten wollen? – Was bleibt solchen Leuten übrig, als die ganze heilige Schrift wegzuleugnen, um auf einem viel kürzern Wege sich alles selbst zu bilden, was ihnen in den Kopf kommt. Indessen sieht man nur zu klar, daß alle diese »moqueurs de Dieu« und Eigensinnigen nur für ihre eigene Sache das Wort führen, indem sie den Fürsten und Obrigkeiten das Recht abstreiten, auch mit dem Schwerte die wahre Religion aufrecht zu erhalten.«

So Calvin zu seiner eigenen Rechtfertigung hinsichts der Anklage gegen Serveto. Das Urtheil der Nachwelt hat diese Rechtfertigung nicht für voll angenommen; auch schon ein Theil seiner Zeitgenossen. Aber in ihm war sie nicht allein heiliger Ernst, sondern er handelte auch streng nach den Satzungen, die er gemacht oder verdammt hatte. Er trat nun als Ankläger auf, das bekannte er, dessen rühmte er sich, aber weiter mischte er sich nicht in den Gang des Processes. »Seit er seiner Ketzereien überführt worden, schreibt er später, habe ich nichts gethan, um Serveto's Todesurtheil zu erwirken. Alle Wohlwollenden können mir dies bezeugen. Um die Böswilligen kümmere ich mich nicht.« Calvin war überzeugt, daß Serveto um ein solches Verbrechen mit dem Leben bestraft werden müsse; aber er wünschte, daß man die Schrecken der über ihn verhängten Todesstrafe, mildere.Er schrieb schon am 20. August an Farell: spero capitale saltem judicium fore, poenae vero atrocitatem omitti cupio.

Jene Hoffnung ward endlich erfüllt, aber es ging ein langer Kampf vorauf. Zwei Monate dauerte der Proceß gegen Serveto, der zugleich ein Proceß zwischen den alten Genfern und dem französischen Reformator und seinem Anhange war. Es wäre möglich gewesen, daß Calvin auch hier den Kürzern gezogen hätte, wenn er nicht den Schein dessen, was damals für Recht galt, für sich gehabt, und wenn nicht die reformirte Kirche der Schweiz und die Regierung von Bern ihren Einfluß zu seinen Gunsten gegen den ihm feindlichen Rath von Genf aufgeboten hätten.


Serveto war im Gefängniß; der ehemalige bischöfliche Palast war von der freigewordenen Stadt zum Kerker umgewandelt worden. Die Einsperrung durch den Syndicus durfte aber nur eine provisorische sein, und der Verhaftete mußte in bestimmter Frist wieder freigelassen werben, wenn nicht eine Criminalanklage gegen ihn eingebracht wurde. Nach der neuen Verfassung der Republik mußte sich aber der Ankläger, wenn seine Anklage auf Tod und Leben lautete, selbst als Gefangener stellen, damit, für den Fall, daß seine Anklage als falsch befunden würde, er dieselbe Strafe abbüße, welche im entgegengesetzten Falle den Schuldigen getroffen hätte.

Calvin, als Ankläger, hätte sich demnach mit Serveto einsperen lassen müssen. Dies vertrug sich nicht mit seiner Stellung, er hatte wichtigere Pflichten zu erfüllen. Und deshalb veranlaßte er einen gewissen Nicolas de la Fontaine, gleich ihm ein ausgewanderter Franzose und dem Anschein nach bei ihm als Geheimschreiber in Diensten, formell als Ankläger aufzutreten.

Binnen 24 Stunden nach Serveto's Arretirung durch den Syndicus war den Gesetzen gemäß von demselben an den Seigneur Lieutenant Pierre Tissot davon Anzeige gemacht worden, und noch am selben Tage mußte der Ankläger sich stellen. Auch erschien de la Fontaine schon Montag am 14. August vor dem Kleinen Rathe, um Gerechtigkeit gegen Serveto zu fordern, als einen Mann, »der da furchtbare Ketzereien ausgesäet habe«. Er mußte schriftlich die einzelnen Ketzereien und Stellen aus Serveto's Schriften einreichen, die nach seinem Dafürhalten sträflich waren, damit der Angeklagte darüber vernommen und dann das Weitere eingeleitet werde. Diese vom Kleinen Rathe eingeforderte erste Anklageschrift, aus 38 Artikeln bestehend und von de la Fontaine eingereicht, war geständlich von Calvin abgefaßt. Sie hat sich noch in den Archiven erhalten, da sie aber später modificirt ward, die Hauptpunkte derselben bei den späteren Gerichtsverhandlungen einzeln vorkommen und endlich im Urtheil noch einmal specificirt werden, halten wir es für überflüssig, sie hier aufzunehmen.

Ganz den Gesetzen gemäß begab sich auch der Seigneur Lieutenant Tissot noch innerhalb der 24 Stunden seit Serveto's Verhaftung in das Gefängniß und vernahm ihn Punkt für Punkt über die einzelnen Artikel dieser Acte, und demnächst auf la Fontaine's Antrag über Verschiedenes aus seinem frühern Leben und seinen publicirten Schriften. Als Probe der damaligen Procedur wird uns der Anfang des darüber aufgenommenen Protokolls mitgetheilt, dessen altfranzösische Gerichtssprache die wörtliche Uebersetzung jedoch etwas erschwert.

»Im Jahre 1553, am Montage, den 14. des Monats August, in Gemäßheit der Criminalanklage, angestellt durch und auf Antrag des ehrenwerthen Nicolas de la Fontaine, Franzos, aus St. Gervais en Vexin, Einwohner dieser Stadt, gegen Michel Servet von Villeneuve, im Königreich Aragonien in Spanien, fordert besagter de la Fontaine, daß besagter Servet Rede stehen solle auf seine hier unten niedergeschriebenen Fragen, sagend, daß er besagte Klage in seinem eigenen Namen angestellt, und hat besagter Servet geschworen, daß er sagen wolle und sprechen die Wahrheit, bei Strafe u.s.w.

1) »Erstens, daß er, es mögen nun 24 Jahre sein, angefangen, durch seine Irrthümer und Ketzereien die deutschen Kirchen zu belästigen, und daß er darauf verdammt worden, aber sich durch die Flucht der Strafe, die ihm bestimmt war, entzogen.

»Antwortet, es sei richtig, daß er ein kleines Buch verfertigt, aber habe, seines Wissens nie die Kirchen belästigt. Und sei auch nie verdammt worden.

2) »Item, daß er seit der Zeit oder daherum ein abscheuliches Buch habe drucken lassen, welches viele Leute angesteckt.

»Antwortet, daß er wohl ein kleines Buch verfertigt, aber weiß nichts davon, das es irgendjemand angesteckt.

3) »Desgleichen, daß er seitdem gar nicht aufgehört, mit allen Mitteln, so ihm zu Gebot gestanden, sein Gift auszustreuen, sowol in den Abdrücken, die er von der Bibel veranstaltet, als in einigen Noten, so er zum Ptolemäus verfertigt.

»Antwortet, daß er allerdings Noten gemacht zur Bibel, als auch zum Ptolemäus, daß er aber nicht denke dadurch irgendetwas gestiftet zu haben, was nicht gut sei.

4) »Item, daß es seitdem ein anderes Buch heimlich drucken lassen, so unendliche Blasphemien enthalten.

»Antwortet, daß er ein anderes Buch drucken lassen, in dem er aber keine Blasphemien geschrieben; aber so man ihm die Blasphemien zeige, wolle er sie bessern.

5) »Item, daß, als er in der Stadt Vienne als Gefangener gehalten worden, und da er gemerkt, daß man ihn nicht in Gnaden sich rein sprechen lassen, er Mittel gefunden, aus dem Gefängniß zu entweichen.

»Antwortet, es sei wahr, daß er zu Vienne eingesteckt worden, auf die Anschuldigungen der Herren Calvin und Guillaume de Trie; aber daß er aus dem Gefängnisse entwichen, weil die Priester ihn verbrennen gewollt; wären die Gefängnisse übrigens so eingerichtet gewesen, als wenn man recht gern gesehen, daß er sich salvire.«

Man glaubt aus dieser letztern Antwort schon die Stellung zu entnehmen, welche Serveto in seinem Proceß zu behaupten suchte. Kundig der Parteistimmung in Genf wollte er sich vertheidigen dadurch, daß er anklagt. Aus einem Angeschuldigten wird er ein Ankläger und hofft auf mächtige Unterstützung, weil der Augeklagte der gehaßte Calvin ist. Dieser, Genfs Reformator, hat sich nicht entblödet, ihn bei den Katholiken, seinen eigenen Todfeinden, zu denunciren, und diese Katholiken haben es sogar für gerathen gefunden, ihn entschlüpfen zu lassen, während der Protestant ihn aufs neue dem Flammentode preisgeben möchte!

Die nächstfolgenden 31 Artikel enthielten nur Anklagepunkte hinsichts seiner Doctrin, sie waren aber so gestellt, daß Serveto sich einstweilen über ihren Inhalt nicht auslassen konnte, sondern man forderte nichts als die Constatirung des Factums, nämlich, daß er mit Ja und Nein erkläre, ob er sie ausgesprochen. Diese sämmtlichen 31 Artikel waren aber nicht sowol aus dem zu Vienne gedrucken Buche entnommen, als aus dem Manuscript, welches Serveto einige Jahre früher an Calvin gesandt, obgleich beide im Wesentlichen übereinstimmten. Aus den von Serveto früher herausgegebenen Werken über die Dreieinigkeit (Hagenau 1531 und 1532) ist, obgleich es diese Bücher allein waren, welche nach unsern Begriffen zu einer Untersuchung möglicherweise Anlaß geben können, weil es die einzigen waren, welche im Publikum wirklich verbreitet waren, merkwürdigerweise weder in der Anklage eine Stelle abgedruckt, noch wird im ersten Verlauf des Processes sonderlich darauf Rücksicht genommen. Der Grund ist, weil man sich in Genf kein Exemplar derselben verschaffen konnte. Wenigstens schrieb Calvin unterm 22. August d. J. an seinen Freund und Mitreformator Viret in Lausanne, ob er ihm nicht einen Abdruck des Buches senden könne, aber auch dieser hat keines, hofft nur, es durch einen dritten zu verschaffen. Somit bestand das eigentliche Corpus delicti der Ketzerei nur in einem oder mehrern schriftlichen Aufsätzen, die vor Jahren der Verfasser an den Ankläger, als Versuch und zu dessen Begutachtung eingesandt, in Briefen desselben, die ebenso wenig zur Oeffentlichkeit gekommen und in einem mit den in jenen Schriften ausgesprochenen Ansichten so ziemlich übereinstimmenden Werke, welches aber kaum gedruckt, noch nicht verkauft und, wie wir später hören werden, ehe es ins Publikum kommen konnte, schon so gut wie verschwunden war. Man operirte daher sehr geschickt, daß man dem Angeschuldigten in der Anklageacte schon Glaubensfragen vorlegte, um schlimmenfalls in seinen zu Protokoll gegebenen Antworten ein wirkliches Corpus delicti zu erhalten.

Aber die Berechnung schlug fehl. Serveto hielt sich nicht genau an das ihm vorgeschriebene Ja und Nein. Unter den ihm vorgelegten Fragen über das Dogma von der Dreieinigkeit, über das Verhältniß Gottes zur Creatur, die Natur der Seele, die Unsündhaftigkeit und Taufe der Kinder, räumte er einige der ihm beigemessenen Ansichten ein, leugnete andere. Einiges erläuterte er, über anderes ging er durch zweideutige Antworten hinweg.

Schließlich kam noch in der Acte eine persönliche Beschuldigung vor: nämlich er habe Herrn Calvin, den Diener des göttlichen Wortes in der genfer Kirche, durch jenes Werk ehrenrührig gekränkt, indem er alle möglichen Injurien und Blasphemien darin gegen ihn gehäuft und ausgesprochen.

Hiergegen vertheidigte sich Serveto mit einer Keckheit, die sein Vertrauen andeutet, unter gutem Beistand auch mit einem so furchtbaren Gegner fertig zu werden: Calvin sei es, der zuvor ihn selbst durch viele gedruckte Bücher injurirt; er habe ihm nur darauf geantwortet, indem er gezeigt, daß auch Herr Calvin an vielen Stellen im Irrthum sei. Wenn Calvin gesagt, daß er wie ein Trunkener rede, so habe er ihm dasselbe wiedergegeben.

Noch ist in seiner ersten Auslassung ein an sich minder wesentlicher Umstand zu erwähnen, der aber doch einiges Streiflicht auf sein Vertheidigungssystem wirft. Befragt über die Art, wie er sein letztes Werk in Vienne haben drucken lassen, sagte er, daß Guillaume Gerault, der als Factor in der dortigen Druckerei arbeitete, die Correctur besorgt habe. Gerault leugnete es aus guten Gründen. Er war aus Genf, von der Partei der Libertins. Aus seiner Vaterstadt verbannt, hatte er in Vienne in der dortigen Druckerei gearbeitet und wirklich die Correctur des ketzerischen Werkes besorgt. Aber er war inzwischen wieder zu Gnaden in Genf aufgenommen worden, und dieser Umstand, wenn es sich nämlich so verhielt, wie Serveto zuerst ausgesagt, konnte ihm unmittelbar, Serveto mittelbar von Schaden sein. Vermuthlich hatte man über Nacht dem Gefangenen zugeflüstert, es sei besser, wenn er den Umstand fallen lasse, um sich in Genf Freunde zu erhalten, und am andern Morgen nahm er diese Aussage, gegen besseres Wissen, zurück, und beharrte bis zum Schluß des Processes dabei.

Nachdem das Verhör beendet, erklärte de la Fontaine, daß er gesonnen sei, wo Serveto leugne, durch dessen Schriften den Beweis zu führen. Er überreichte deshalb ein Exemplar der Christianismi institutio, eines der Bibel und des Ptolemäus, welche er mit Noten herausgegeben, und das Manuskript, welches er vor sechs Jahren an Calvin zur Beurtheilung übersandt. Serveto erkannte jene Bücher als von ihm herausgegeben, und das Manuscript als von seiner Hand geschrieben an.

Beide, Ankläger und Angeklagtes, wurden darauf dem Gefängnißwärter Jehan Grasset übergeben, daß er mit seinem Leben für die Criminalgefangenen einstehe. Serveto übergab zugleich seine ganze Baarschaft, deren Betrag uns noch in den Registern des Seigneur Lieutenant Tissot erhalten ist. Sie bestand in 97 Sonnenthalern, einer goldenen Kette, 20 Thaler schwer, und 6 Ringen, von Türkis, weißem Saphir, Diamant, Rubin u.s.w. Am nächsten Morgen (15. August) erstattete Tissot von diesem vorläufigen Verhör den Syndici Bericht, und der Rath beschloß: daß eine Criminalanklage statthaben und der als Ankläger bereits aufgetretene Nicolas de la Fontaine sie führen solle. Dieser hatte auch bereit eine Eingabe entworfen, welche bestimmter die Anklagen gegen Serveto zusammenfaßt, und schon im voraus den Gang bezeichnet, welchen der Proceß darauf nahm. Sie lautet wörtlich:

»Vor Euch, erlauchte, mächtige und hochehrbare Herren, erscheint hier klagbar Nicolas de la Fontaine, der sich als Gefangener gestellt hat in dem Criminalfall gegen Michel Servet, wegen der schweren Aergernisse und Aufsässigkeiten, welche besagter Servet seit 24 Jahren oder darum in der Christenheit angestiftet hat, wegen der Blasphemien, die er in seinen Schriften gegen Gott ausgesprochen, wegen der Ketzereien, mit denen er die Welt angesteckt hat, wegen der abscheulichen Verleumdungen und falschen Anschuldigungen, die er publicirt hat gegen die wahren Diener Gottes, und insbesondere gegen Herrn Calvin, dessen Ehre als seines Seelsorgers, aufrecht zu erhalten der Comparent verpflichtet ist, wenn er sich noch als wahren Christen betrachten soll, wie nicht minder um der Schmach und Schande willen, welche der Kirche von Genf drohet, da besagter Servet ganz besonders die Lehre verdammt, so man darin predigt.

»Alldieweil nun besagter Servet gestern examinirt ward, und keinesweges geantwortet, wie sich schickt, vielmehr statt kurz mit Ja und Nein zu antworten, gesprochen, was ihm gut schien, wie Ihr selbst sehen möget, daß die Mehrzahl seiner Antworten leichtfertige Ausflüchte waren (chansons frivoles), als möge es Euch gefallen, ihn anzuhalten, daß er förmlich und bestimmt antworte, auf jeden Artikel besonders, ohne abzuschweifen, auf daß er sich nicht mehr über Gott lustig mache (afin qu'il ne se mocque plus de Dieu), noch über Euer Herrlichkeiten, auch damit besagter Comparent nicht in seinem guten Recht gekränkt werde.

»Und wenn besagter Comparent das wird beglaubigt haben, was er vorbringt, und wenn besagter Servet überführt sein wird, geschrieben und gelehrt zu haben die im Verhör enthaltenen Ketzereien, als bittet Euch besagter Comparent demüthiglichst, daß, wenn Ihr alsdann besagten Servet als in Anklagestand erkennt und werth haltet, von Eurem Fiscal-Procurator verfolgt zu werden, Ihr darüber eine Erklärung abgebt und ihn, Comparenten als Sieger (avec victoire) lossprechen wollet von allen Kosten, Schäden und Beisteuern, nicht daß er scheue und fliehe eine solche Rechtsverfolgung, welche allen Christen und Kindern Gottes Pflicht ist, bis zu ihrem Tode, aber weil er der Meinung ist, daß die Rechte und Gewohnheiten dieser Stadt das mit sich bringen, und daß es nicht an ihm mehr ist, etwas aufzunehmen, was eines andern Pflicht und Aufgabe ist.«

Noch am selben Nachmittage begaben sich in dieser hochwichtigen Angelegenheit die Mitglieder der Seigneurie (der kleine Rath; die Namen der 25 Mitglieder sind noch aufbewahrt), begleitet vom Sautier Aimé des Arts und von einigen Bürgern, die der Verfassung gemäß zu jedem Criminalfall auserlesen wurden, um bei den Verhören mitzusitzen (aber ohne Stimmrecht), sowie vom Lieutenant Tissot, nach dem großen Saale des bischöflichen Palastes zur feierlichen Sitzung und förmlichen Eröffnung des Prozesses.

Nachdem die Formalien über Person, Geburt und Stand beider, des vorgeladenen Anklägers und Angeklagten, abgethan waren, wurden Serveto dieselben Fragen vorgelegt, welche der Seigneur Lieutenant gestern an ihn gerichtet. Er beantwortete sie fast in der nämlichen Weise, nur daß er noch heftiger Calvin, und ihn allein anklagte, indem er durch ihn beinahe lebendig in Frankreich verbrannt worden wäre.

Er leugnete, daß er je behauptet, oder nur angedeutet, daß die Seele sterblich sei; aber er räumte ein, geschrieben zu haben, daß niemand, der nicht 20 Jahre alt sei, eine Todsünde begehen könne: »in seinem Gesetz hat Gott es so verordnet.« Er räumte ein: in seinen Augen sei die Taufe der kleinen Kinder eine teuflische Erfindung, eine höllische Betrügerei, um alles Christenthum zu zerstören! Wenn er darin falsch sei, sei er auch bereit, sich eines Bessern belehren zu lassen. Was endlich seine Angriffe gegen die genfer Kirche betreffe, so habe er nur gegen Calvin geschrieben, und auch das nicht, um ihn zu kränken, sondern um sich zu vertheidigen, und ihm seine Irrthümer und Fehler aufzudecken. Er wolle auch jetzt noch in voller Versammlung (en pleine congrégation) durch die Vernunft und die heilige Schrift ihn seiner Irrthümer überführen.

Das hieß Calvin offen den Fehdehandschuh hinwerfen. Serveto forderte ihn in die Arena, wo jener so oft gesiegt. Auch er erkannte ja keine andere Autorität als Gottes Wort in der heiligen Schrift an. Calvin durfte diese Herausforderung nicht zurückweisen und Serveto hoffte hier, als öffentlicher Ankläger, unterstützt von Calvin's Feinden, auf einen Sieg, der für ihn, so lange er nur Angeklagter blieb, sehr zweifelhaft war. Eine große öffentliche Versammlung hob die ganze Sache aus der engen Sphäre eines Criminalprocesses, sie gab ihm Muth und Mittel, die ihm im Kerker versagten. »Es paßt nicht und schickt sich nicht, klagte er, vor dem gewöhnlichen Territorialgerichte, ja im Kerker selbst, die Angelegenheiten der ganzen Christenheit verhandeln.«

Wer, obgleich Serveto diesen Antrag auf eine große Versammlung wiederholte, obgleich Calvin selbst seine volle Zustimmung dazu gab, erklärend: »Er könne nichts mehr wünschen, als einen solchen Streit, in der Kirche, und vor allem Volke auszufechten«, so gab der Rath doch nicht seine Zustimmung dazu. Es waren politische Gründe. Einmal, wenn auch Calvin feindlich gesinnt, hätte er dadurch die Entscheidung in einer Sache aus seinen Händen gegeben, die zu seinen Vorrechten gehörte, auf die er sehr eifrig hielt. Serveto's entschiedene geheime Freunde aber mußten eine solche öffentliche Disputation für ihn fürchten. Calvin war mächtiger der Rede und hatte zu oft in den öffentlichen Versammlungen durch die Kraft seines Wortes gesiegt. Ward Serveto in der Disputation geschlagen, so waren ihnen nachher beim Urtheil die Hände gebunden.

Der Kleine Rath in seiner Gesammtheit mochte nach diesem ersten Verhör noch zu keinem Entschluß mit sich selbst gekommen sein. Die Erörterungen über die Dreieinigkeit mochten, selbst bei der damaligen Vorliebe für theologische Grübeleien, über den Horizont der Mehrheit der Beisitzer gehen; dagegen waren sie offenbar von Serveto's Doctrin über die Taufe erschreckt, die ihnen etwas Verwandtes mit dem gefährlichen, politischen Wesen der Wiedertäufer zu haben schien. In Bezug hierauf entschieden sie sofort zu Gunsten des dritten und letzten de la Fontaine'schen Antrags, indem sie ihn gegen Bürgschaft, die Calvin's Bruder, Antoine, zahlte, freiließen. Die Anklage sollte nunmehr fiscalisch fortgesetzt werden, la Fontaine aber mußte sich verpflichten, sich zu stellen, wenn man es zum Fortgange des Processes für nöthig erachte.

Im Termin am folgenden Tage (Mittwoch 16. August) war der Rath nicht so zahlreich versammelt, dafür traten aber handelnd zwei Personen auf, welche gestern gefehlt hatten. Der uns schon bekannte Philipp Berthelier erschien als Auditeur an Stelle des abwesenden Seigneur Lieutenants; als Advocat oder »Parlier« la Fontaine's dagegen Germain Colladon. Beide, entschiedene Gegensätze, waren die ausgesprochensten Repräsentanten der beiden feindlichen Parteien, jener der Patrioten und Libertins, dieser der eingewanderten Ausländer und strengen Calvinisten.

Mit Berthelier's Charakteristik sind wir vertraut; der excommiunicirte junge Libertin dürstete nach Rache, und offenbar nur um seinem Feinde zu schaden, nahm er an diesem Processe thätigen Antheil. Germain Colladon dagegen hatte nur die ernsteste Ueberzeugung von der Heiligkeit der Sache, und ein herber, an Bitterkeit grenzender Geist in die Reihen der Reformirten getrieben. In Berry in Frankreich geboren, hatte er, als Verbannter, dem Vaterlande Lebewohl gesagt, um der Religion willen. Noch jung, hatte das eifrigste Studium der Jurisprudenz seinem Geist eine unbeugsame Festigkeit gegeben, und, voll kräftiger Andacht im reformirten Sinne und ein tüchtiger Advocat, war er eine der kräftigsten Stützen Calvin's, mit deren Hülfe dieser später die Verfassung Genfs, vollendete, welche seinen Stempel trägt. La Fontaine konnte keinen tüchtigern Advocaten für sich gewinnen, den ihm übrigens ohne Zweifel Calvin selbst zugewiesen hatte.

Zwischen Berthelier und Colladon handelte es sich weniger um Serveto als um Calvin. Dieser war der wahre Gegenstand des Angriffs und der Vertheidigung, und jeder von beiden Advocaten war sich sehr wohl bewußt, daß sie im Gerichtssaal des bischöflichen Palastes eigentlich nur für die Parteien fochten, die sich um den Besitz der Stadt und Republik in den Haaren lagen. Die Sitzung dieses Tages war nur kurz; allem Anscheine nach aber war sie eine sehr stürmische.

Colladon und la Fontaine legten auf den Tisch diejenigen Schriften Melanchthon's und Oekolampadius', in welchen beide Reformatoren von Serveto sprechen und seine Lehre verdammen, dann die von ihm herausgegebene Bibel, den Ptolemäus und ein Exemplar der Christianismi restitutio; alles zum Beweise, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Doctrinen, die er in Abrede stelle, oder über die er in zweideutigen Reden fortschlüpfen wolle, wirklich hege und verkündet habe.

Der Procès verbal über diese Sitzung ist lückenhaft und kann seiner Natur nach über die theologischen Disputationen in derselben nur wenig Licht verbreiten. Es stritt sich über den Sinn, welchen Serveto dem Worte Person im Mysterium der Dreieinigkeit unterlege. Colladon erbot sich, zu beweisen, daß Serveto in seinen Werken die Dreieinigkeit anders verstünde, als in seinen gerichtlichen Auslassungen. Es scheint, daß Berthelier ihn lebhaft unterbrochen, und daß zwischen ihm und Colladon sich nunmehr ein heftiger Streit entsponnen habe. Man findet die kurze Bemerkung, daß die Sitzung plötzlich aufgehoben und auf den andern Tag verschoben worden, ohne daß selbst die gewöhnlichen Formeln dabei beobachtet wären. Auch war der Proceß selbst um keinen Schritt weiter gebracht.

Den indirecten Beweis für jene Annahme liefert Calvin's Benehmen. Am folgenden Tage (Donnerstag 17. August) kam er bei dem Kleinen Rathe dahin ein, daß er selbst, wenn nicht als officieller Ankläger, doch als dessen Assistent in dem Processe auftreten wolle. Calvin fühlte, daß die Sache einen für ihn selbst gefährlichen Ernst bekomme, und daß er Serveto, der so heftig gegen ihn losgehe, bei zeiten die Stirn zeigen müsse. Statt sich also wie bis da hinter la Fontaine und Colladon zu verbergen, erklärte er unter Anführung mehrerer Irrlehren, die Serveto behauptet, und mit dem Erbieten, sie aus dessen Schriften zu beweisen, daß er mit guter Absicht seinem Diener Nicolas erlaubt, gegen Serveto zu klagen, nun aber selbst gegen ihn auftreten wolle. Zugleich erklärte er sich zürnend über Berthelier's Einmischung zu Gunsten des Ketzers, und wiewol seine Ausdrücke, wie sie in den Protokollen des Kleinen Rathes sich erhalten haben, nicht deutlich sind, geht doch jenes Factum, daß Serveto in der Partei der Patrioten und Libertins, und zumal durch Berthelier, Unterstützung gefunden, daraus deutlich hervor. Gleichzeitige Schriftsteller, Michel Roset und Theodor de Beze bekunden es ausdrücklich.

Die Seigneurie hatte sich entweder schon von Serveto's theologischer, Schuldbarkeit überzeugt, oder sie wurde es jetzt durch Calvin's Auftreten. Sie beschloß, daß der Proceß fortgesetzt werden solle, und Calvin ward autorisirt, beim heutigen Verhör zugegen zu sein, damit er dem Angeklagten seine Irrthümer nachweisen könne.

In dieser Sitzung ging man in den theologischen Erörterungen bis in die spitzfindigsten Nuancen und Details von beiden Seiten. Der anklägerische Advocat verirrte sich in Schlußfolgerungen, die wohl von seinem Eifer, aber von seinem Rechtssinn kein sehr günstiges Zeugniß ablegen. Weil Melanchthon und Oekolampadius in ihren Schriften Serveto's Lehre aufs strengste getadelt, schloß er, daß derselbe in Deutschland verurtheilt sei. Als Serveto richtig erwiderte, daß, weil die Kritik zweier Theologen ihn verdamme, er um deshalb noch von keinem Gericht verdammt worden, erwiderte Colladon: »Wenn Serveto eingefangen worden, so wäre er so gut als sein Drucker verurtheilt werden!«

Seine Noten zur Geographie des Ptolemäus wurden ihm vorgehalten. In einer derselben waren, nach der Anklage, ehrenrührige Zweifel gegen Moses ausgesprochen, bezüglich der angeblichen Fruchtbarkeit Aegyptens. Serveto bewies, daß gerade diese Note nicht von ihm herrühre, aber er sehe darin nichts Tadelnswürdiges. Calvin, außer sich, bewies, daß dies geradezu eine Anschuldigung gegen Moses wäre, »eine heillose Versündigung gegen die heilige Schrift«. Serveto konnte das nicht begreifen. Calvin schrieb später in noch nicht abgedämpfter Entrüstung: »Und dieser elende Hund ( ce vilain chien), nachdem er durch die schlagendsten Gründe niedergeschmettert war, wischte sich nur über den Mund und sagte: ›Was weiter! darin ist nichts Böses.‹«

Man legte seine lyoner Bibelausgabe vor. Jesaias, Kapitel 53, spricht von dem Knechte Gottes, der die Unbilden seines Volks trägt. Die Kirche versteht darunter den kommenden Heiland, Serveto war vorgeworfen, daß seiner Meinung nach die Andeutungen auf Cyrus gingen. Serveto behauptete, schon die alten Theologen hätten einen doppelten Sinn darin erkannt, im allgemeinen gehe die Deutung auf Christus, historisch und buchstäblich sei Cyrus gemeint. Calvin war über diese Auslegung empört: »Servet würde nimmer die Frechheit gehabt haben, eine so köstliche Stelle des alten Testaments so nichtswürdig zu verdrehen, wenn er nicht, aller Scham und Schande bar, ein teuflisches Vergnügen empfände, allen christlichen Glauben zu unterdrücken.« Serveto erschien auch hier so gelassen, wie bei der vorigen Anschuldigung; seine Kälte trug aber nur dazu bei, ihn in Calvin's Augen noch schuldiger zu machen.

Auf die Anschuldigung, die Christianismi restitutio in Druck gegeben zu haben, erwiderte er ausweichend: es sei ja nur geschehen, um, wenn er geirrt, sich zurechtgewiesen zu sehen; worauf man ihm mit mehr Recht, als in beiden vorigen Fällen, antwortete: »Warum es denn drucken lassen, um zurechtgewiesen zu werden, da man dich schon vorher wegen deiner Irrthümer zurechtgewiesen?«

Hierauf folgte ein höchst subtiler Streit über seine Auffassung des Dogmas von der Dreieinigkeit, von der er behauptete, daß sie auch schon die Ansicht der Kirchenväter gewesen. Vor dem nicäischen Concil habe kein Theologe den Ausdruck Dreieinigkeit gebraucht. Wenn die Kirchenväter eine Theilung des göttlichen Wesens zuließen, so sei es keine sächliche, sondern nur eine persönliche ( réelle und personelle), d. h. sie nehme in derselben Wesenheit drei specielle Modificationen an, aber sie constituire nicht in demselben Wesen drei gleiche und voneinander geschiedene Substanzen. Serveto gestand ein, daß er die, welche die wahre Dreieinigkeit so verkleideten, Trinitarier und Atheisten genannt, auch leugne er nicht, daß er diesem Dogma, insofern es drei verschiedene Substanzen in einem Wesen aufstelle, den Namen des »Cerberus, der Träume des heiligen Augustinus und der Teufelserfindung« beigelegt. Die Gegner behaupteten, diese Doctrin der Kirchenväter sei ihnen unbekannt, und Serveto könne für sich nichts als apokryphische Schriftsteller und solche, die voller Thorheit wären, citiren. '

Ueber die andern Ketzereien, die ihm aus seinen Büchern nachgewiesen wurden, geht das Protokoll kürzer hinweg, der Kampf darüber wurde nicht besonders lebhaft. Dagegen erwähnt Calvin einer Controverse, die einiges Licht auf Serveto's Ansichten wirft. Es handelte sich um die Bezüge zwischen der göttlichen Substanz und der der Creaturen. Serveto schien einer pantheistischen Ansicht zu huldigen: »Alle Creaturen wären aus der Substanz Gottes und alle Dinge wären voll unendlicher Götter.« Calvin, über eine so »plumpe Absurdität« empört, rief: »Wie, Armseliger, wenn jemand hier diese Fliesen mit dem Fuße stampft, und er sagt, er trete deinen Gott, würdest du nicht erschrecken, daß du die Majestät Gottes solcher Schmach unterworfen hast?« Serveto erwiderte (berichtet Calvin): »Ich zweifle gar nicht, daß auch diese Bank und dieser Tisch, und alles, was man mir zeigen könnte, nicht aus der Substanz Gottes wäre.« Dann wäre ja der Teufel auch, nach seiner Rechnung, ein Theil von Gott, ward ihm entgegengehalten. Lächelnd antwortete er mit Dreistigkeit: »Zweifelt Ihr daran? Für mich ist das ein allgemeiner Grundsatz, daß alle Dinge ein Stück und Theil von Gott sind, und daß die ganze Natur sein verkörperter Geist ist.«

Zum Beweise der persönlichen Ehrenkränkungen gegen Calvin wurden die Briefe an Calvin, welche in der Christianismi restitutio abgedruckt sind, aufgeschlagen, ferner ein Exemplar von Calvin's Institution chrétienne, an dessen Rande Serveto den Reformator beleidigende Noten geschrieben, und ein lateinischer Brief, den er an Abel Popin, Geistlichen an der genfer Kirche, gerichtet, welcher die heftigsten Ausfälle gegen die Doctrinen der genfer Geistlichkeit enthielt. Serveto mußte alle diese Documente als von ihm anerkennen.

Hierdurch schien doch den Richtern so viel dargethan, daß sie auf Colladon's Antrag den ersten Ankläger la Fontaine aus aller Verbindlichkeit setzten und auch seinen Bürgen der geleisteten Bürgschaft entließen. Als Curiosum erscheint, daß nach einem registrirten Vermerk sich Nicolas de la Fontaine auch mit seiner Braut – vermuthlich wegen der Kosten, Schäden und Schadensersatze verpflichtet hatte, die nun gleichfalls freigesprochen ward.

Noch ward in dieser Sitzung der Gefangene über seine Flucht aus Vienne und das Schicksal seiner Bücher verhört. Er wollte durch das Klettern über eine Mauer aus seinem Gefängnis dort entwichen sein; seine Absicht sei gewesen, nach Spanien zurückzukehren; aus Furcht vor den Galeren aber sei er umgekehrt und habe sich nach der Schweiz gewandt. Von seiner Christianismi restitutio waren 1000 Exemplare abgezogen und ein Theil davon sogleich zum Verkauf nach Frankfurt gesandt worden. Weiter wußte er nichts davon. Calvin sandte sogleich einen Commis dahin, um die Vernichtung des gefährlichen Buches zu veranlassen. Die dort angekommenen Exemplare waren aber wahrscheinlich schon vor einem Monat in Auftrag des Druckers zu Vienne heimlich und so vollständig vernichtet worden, daß sich auch nicht mehr ein halber Bogen vorfand.


Hier tritt ein Ruhepunkt im Processe ein, der für alle Theile nöthig schien. Der Angeklagte hatte durch Berthelier's Intervention nichts gewonnen, sie hatte ihm vielmehr geschadet, indem sie Calvin selbst wider ihn in die Schranken rief. Von der persönlichen Gewalt des Reformators zogen sich Serveto's Verbündete scheu zurück; es war zu gewagt, sich in offenen Kampf mit ihm, und zwar in theologischen Streitigkeiten, einzulassen. Auch Serveto mußte nachdenklich werden, er mußte erkennen, daß er, dem gewaltigen Calvin persönlich gegenüber, mit seiner Angriffsvertheidigung nicht durchdringen werde. Es galt jetzt nur noch, sich selbst, sein Leben zu retten, und aus der heftigen Rolle verfiel er in eine sanfte, ruhig gehaltene, schlaufeine.

Die Seigneurie fand sich andererseits in Verlegenheit. Wenngleich, wie nach dem Obigen angenommen werden darf, gegen Calvin ungünstig gestimmt, sah sie doch sich genöthigt, seinem Andringen nachzugeben und Serveto von Staats wegen als Verbrecher verfolgen zu lassen. Denn klang nicht seine Ansicht von der Dreieinigkeit, von der Taufe der Kinder, seine Auslegung so vieler Bibelstellen höchst ketzerisch, hatten nicht selbst Katholiken ihn, als einen Feind des christlichen Glaubens, zur Untersuchung gezogen; und das strenggläubige Genf sollte zaudern? Aber indem der Kleine Rath am 21. August decretirte »daß, in Anbetracht, wie die Ketzerei das Michel Servet dem Bestande der ganzen Christenheit viel Schaden thue, man den Proceß gegen ihn fortsetze«, schien er doch mit sich selbst noch nicht recht einig. Er decretirte auch, daß nach Vienne geschrieben werde, um Auskunft zu erbitten, warum Serveto dort festgesetzt worden; und späterhin auch an die Herren von Bern, Basel, Zürich, Schaffhausen und die andern schweizer Kirchen, um sie von dem Fall zu unterrichten, eigentlich aber, um – sich von ihnen Rathes und Beistand zu erholen. Die Seigneurie wollte nicht allein auf ihres Reformators Autorität sich stützen; jene andern schweizer Kirchen waren in diesem Falle, nicht persönlich gereizt, ganz unparteiisch und – hatten sich schon in frühern Fällen, zum großen Misvergnügen Calvin's, gegen Leibesstrafen in religiösen Angelegenheiten ausgesprochen.

Der Procureur-général Claude Rigot erhielt also den Auftrag, an der Stelle des entlassenen ersten Anklägers den Proceß als fiscalischer Ankläger weiter zu betreiben. Da die neue Anklageacte indessen noch am 21. August nicht fertig war, beschäftigte man sich in dieser und der folgenden Sitzung mit kleinern Disputationen, in welchen Calvin und Serveto ihre theologische Gelehrsamkeit prüften. Wir heben nur einzelnes heraus. So wollte Calvin aus dem Justinus Martyr beweisen, daß Serveto's Angabe falsch sei, und daß die Kirche schon vor dem nicäischen Concil den Ausdruck Dreieinigkeit gebraucht habe. Er ließ ein Exemplar des Justin's bringen. »Da«, ruft Calvin, »seht diesen allzeit fertigen Mann, diesen Serveto, der sich rühmte, die Gabe der Sprachen zu besitzen, und so gut zu lesen verstehe, wie ein Kind das ABC. Als er sich in der Schlinge sah, forderte er verwirrt und zornig die lateinische Uebersetzung. Ich erwiderte ihm, es gebe keine, und niemals hätte jemand eine solche gedruckt. Die Gelegenheit benutzte ich, ihm seine Unverschämtheit vorzuhalten. Wie, das Buch ist nie ins Lateinische übersetzt worden und du verstehst nicht griechisch zu lesen? Und doch machst du Miene, als wärst du ganz vertraut mit dem Justin. Nun bitte ich dich, woher kommen dir denn deine Zeugnisse, die du so vorbringst, als hättest du den Verfasser im Aermel? Er aber mit seiner ehernen Stirn, wie gewöhnlich, sprang vom Hahn auf den Esel und verrieth mit keiner Miene, daß er vor Scham und Schande ganz gerührt war.«

So Calvin in seiner später herausgegebenen Declaration. Die Protokolle erwähnen nicht dieses für den Rechtsgang freilich nichtsbedeutenden Incidenzpunktes, der aber auf Serveto's Charakter ein neues Licht würfe, wenn man Calvin's Darstellung unbedingt glauben dürfte. Aber Serveto verstand griechisch, wie er durch seine Herausgabe des Ptolemäus bewiesen; man mag annehmen, daß in der Heftigkeit des Disputs der von seinem gelehrten Gegner in diesem Punkte überführte und beschämte Serveto nach irgendeiner Ausflucht gegriffen, welche Calvin aus Unkenntniß des Griechischen erschien.

Serveto hatte behauptet, der Name Gottes Sohn gebühre Christus erst seit seiner Erscheinung auf der Erde. Calvin behauptete mit der Kirche, daß dieser Name dem göttlichen Worte von Anbeginn gebühre, welches nur in der Person Jesu Fleisch geworden; in aller Ewigkeit sei der Sohn Gottes dagewesen als eine wirkliche, abgesonderte Substanz der Wesenheit Gottes; worauf Serveto zu seiner bei dem Trinitätsstreit berührten Behauptung zurückkehrte: eine thatsächliche Abgesondertheit des göttlichen Wortes vom göttlichen Wesen sei eine falsche Vorstellung; der Sohn Gottes habe vor der Fleischwerdung nur als ein anderer Zustand des göttlichen Wesens existirt ( une simple manière d'être de la divinité), und nicht als Person mit einer eigenen Existenz. Das Wort also, da es keine abgeschlossene Wirklichkeit in der Wesenheit Gottes dargestellt, hätte sich auch nicht als solche mit der Menschheit in der Person Christi verschmelzen können; vielmehr sei der Körper Christi aus der Substanz der Gottheit selbst gebildet, und zwar in der Art, daß das menschliche und das göttliche Element nicht getrennt wären, sondern innig zusammengegossen zu einer einzigen Einheit. Calvin erwiderte darauf: alsdann sei Jesus Körper auch kein dem unsern vergleichbarer, wie es doch die Kirche verstehe.

Der Streit darüber wurde sehr ernst, und Serveto forderte, daß man ihm in sein Gefängniß Bücher gebe, um ihn fortsetzen und mit Belegstellen unterstützen zu können. Calvin gab seine Zustimmung, auch daß man ihm Papier und Tinte lasse, um eine Eingabe zu fertigen. Aber nur ein Bogen ward dem Gefangenen gewährt, damit er keinen Briefwechsel mit seinen gefürchteten Freunden draußen beginne.

Endlich war Rigot mit seiner neuen Anklageacte fertig und überreichte sie in der Sitzung Mittwoch am 23. August. Sie führt die Überschrift: »Dieses sind die Fragen und Artikel, über welche der Generalprocurator dieser Stadt Genf fordert, daß Michel Servet befragt werde, der da ist Criminalgefangener um seiner Blasphemien, Ketzereien und seiner empörenden Angriffe auf das Christenthum willen.«

Diese aus 30 Artikeln bestehende neue fiscalische Anklage war in ihrem Charakter wesentlich von der Privatanklage verschieden. Sie war die Arbeit eines Juristen und Staatsmannes. Statt ausschließlich auf theologische Ansichten und die Beleidigungen gegen Calvin Rücksicht zu nehmen, faßte sie die Persönlichkeit des Angeklagten ins Auge, seinen darangehenden Lebenslauf, seine Streitigkeiten mit andern Theologen, den heimlichen Druck seines Werkes und die furchtbaren Folgen, welche aus der Publication desselben hatten entspringen können; endlich seine heimliche Ankunft in Genf und seine Absichten und Verbindungen in dieser Stadt. Sie stellte Serveto als einen Menschen vor, von einem ungeregelten, aufwallenden, zanksüchtigen und gefährlichen Charakter, dessen unermüdliche Anstrengungen nur darauf hinausgehen, die Christenheit in voller Verwirrung zu bringen.

Aus der theologischen Disputation ward auf diese Weise ein Tendenzproceß, wo dem Angeklagten nicht sowol seine Ketzerei selbst, als die gefährlichen Folgen derselben, und die Hartnäckigkeit, mit der er sie zu verbreiten suche, zum Verbrechen gemacht wurde. Die Schulluft, welche der Proceß bis da geathmet, wich einer größern, freiern Atmosphäre. Calvin's Person mußte zurücktreten vor dem Gesammtinteresse der reformirten Kirchen, und die bürgerliche Gesellschaft, der Staat, erschien als der Verletzte. Dies war für die Geschichte der genfer Reformation ein Fortschritt, wo wenige Jahre früher andere historisch gewordene Personen um deswillen gerichtet, verurtheilt worden und selbst ihr Blut lassen müssen, weil sie die Person und Lehre des Monsieur Iehan Calvin gekränkt hatten. Durch diese so reformirte Klageacte sprach die Seigneurie indirect aus, daß auf la Fontaine's erste Klageacte, die nur Serveto's Irrglauben und seine Beleidigung gegen Calvin aufführte, wahrscheinlich ein freisprechendes Urtheil erfolgt wäre. Die Politik trat nun statt der Theologie in die Schranken des Gerichts und so erfolgte auch später die Verdammung gegen Serveto, nicht sowol als Ketzer, denn als Aufruhrstifter.


Aber so wie die Anklage ein anderes Fundament und Feld gefunden, änderte sich auch die Vertheidigung. Wie die Fragen schlau eingerichtet waren, um Serveto zu einem Geständniß der neuerdings ihm aufgebürdeten Schuld zu bringen, so lauteten auch seine Anworten voll Feinheit, Geschick und mit anscheinender Freimüthigkeit. Auf die Frage: warum er, nachdem so viele gelehrte Männer ihn auf seine Irrthümer hingewiesen, er doch dabei beharrt, und wie er, nach solchen Zurechtweisungen, sein mit Irrthümer geschwängertes Werk noch einmal auflegen können, da die Christianismi restitutio eigentlich nur eine Auffrischung seines frühern über die Dreieinigkeit sei? – eutgegnete er: er habe geglaubt, es thun zu müssen und Gott zu beleidigen, wenn er es nicht thäte. Gott, der Herr, habe uns selbst geboten, daß wir unser Licht nicht unter den Scheffel stellen sollen, sondern es leuchten lassen vor den Leuten. So heiße es im Matthäus: Das Auge ist des Leibes Licht, wenn dein Auge licht ist, so wird dein ganzer Leib licht sein; und wenn die Absicht nur gut ist, so werde die ganze Handlung gut sein. Nie sei er ein Sektirer oder Aufrührer gewesen, und habe nichts gewollt, als allen, die es gut meinen, mit seiner Erkenntniß beizuspringen. Durch seine Christianismi restitutio habe er wirklich gedacht, viele Dinge wieder zu restituiren, die nicht gut wären, ohne dabei zu meinen, daß die gelehrten Männer, die vor ihm geschrieben und anderes gelehrt, nichts von der christlichen Religion verstanden hätten, nur daß sie in einzelnen Dingen geirrt hätten, und namentlich die, welche nach dem nicäischen Concil geschrieben.

Mit derselben Sanftmuth und Mäßigung wehrte er sich gegen die Anschuldigung, daß er in einem Briefe an Popin die reformirtc Kirche gelästert habe, auch habe er nie geglaubt, daß sie dadurch zu Schaden kommen könnte. Nur einiges, was ihm als Irrthum erschienen, habe er aufgedeckt, und wenn mit Heftigkeit, so sei es, weil auch jene gegen ihn heftig gewesen. Verdammen hätte er niemand wollen, noch das Ansehen der genfer Kirche vor der Welt verlästern, und endlich sei ja jener Brief nur an eine bestimmte Person gerichtet gewesen, und durchaus nicht in der Absicht, daß er veröffentlicht werde.

Nur in einem Punkte beugte er sich nicht um ein Haar: er könne nun einmal die als Kinder Getauften nicht für wirklich getauft ansehen. Er könne sich irren, man möge ihn überführen; dann wolle er gern um Barmherzigkeit und Gnade flehen. Seinen Abscheu vor der Kindertaufe bewahrte er den ganzen Proceß hindurch.

Die Anklage, um zu ihrem Ziele zu gelangen, machte ihn zu einem Zänker, Raufbold, zu einem ausschweifenden, liederlichen und unkeuschen Menschen. Von einem solchen ließ sich, nach ihrer wunderbaren Logik, die Tendenz einer, aufrührerischen Ketzerei besser voraussetzen. Serveto erwiderte, daß er nur ein einziges mal in seinem Leben in einer Rauferei betroffen worden, und das sei gewesen, als er angegriffen, sich seiner Haut wehren müssen. Was den andern Vorwurf anlange, so habe er in geistlicher Reinheit und Sitte, nur dem Studium der heiligen Schrift obliegend, gelebt, und schon seine schwächliche Körperconstitution wende jenen Vorwurf von ihm ab.

Verschwunden war der schroffe, scharfe Ankläger gegen Calvin; voll Sanftmuth und christlicher Milde, wollte er nur sich und seine Absichten vertheidigen, nicht einmal seine Lehre, die ja von Irrthümern erfüllt sein könne, die man ihm nachweisen, die man ihm dann verzeihen möge. Wieder befragt: ob er denn nicht denke, daß sein ketzerisches Werk das Volk verführen, dem Christenthum schaden könne, sagte er: Ich glaube eher, daß mein Buch der Christenheit Nutzen bringen wird; denn es wird den guten Geistern Gelegenheit geben, noch Besseres zu sagen, als ich gesagt, und nur nach und nach wächst das Gute und Wahre.« So bescheiden und weise dies gesprochen ist, so war es doch nichts weniger als wahr; denn sein gedrucktes Werk enthielt eine völlige Kriegserklärung gegen alle Kirchen der Christenheit, und der Ton war ebenso ungestüm und anmaßend, als hier sanftmüthig und voll Selbstbescheidung. Aber ihm galt jetzt alles nur, seine Richter sanft zu stimmen, er wollte vor ihnen nicht als wüster, aussätziger Mensch, als ein Ruhestörer erscheinen. War ihm das gelungen, dann hatte er vor diesem Gericht keine Furcht mehr wegen seiner theologischen Meinungen. Um deswillen war er nicht nach Genf gekommen, um hier seine Lehren auszubreiten, er wußte hier von keinem Bekannten, von keinem Anhange, er wollte nur durchreisen nach Zürich, wo er auch niemand kannte, um von dort nach dem fernen Neapel zu gehen. Er verkleinerte geflissentlich seine Bedeutung, und wenn die Seigneurie ihn als einen harmlosen, unbedeutenden Schwärmer bestrafte, dann war er seiner Rettung gewiß.

Die Acten sprechen nicht von der Wirkung, welche diese Vertheidigung hervorgebracht, aber sie scheint nicht unbedeutend gewesen zu sein, wenn man sie mit der Heftigkeit vergleicht, die der Generalprocurator für nöthig hielt, um den Angeklagten niederzuschmettern.

Am 24. August reichte Serveto seine schriftliche Eingabe an den Rath ein, die, zu welcher ihm Papier und Tinte verstattet war. Sein Principalantrag ging dahin, ihn außer Anklagestand zu setzen, wenn aber dieser verworfen würde, ihm einen Advocaten zuzugestehen, welcher die Gesetze und das Proceßverfahren des Landes kenne. Seine Sprache ist auch in dieser Vorstellung klar und gemäßigt, seine Gründe sind stärker als die, welche er im Verhör vorbrachte. Er setzte durch verschiedene Citate auseinander, daß in der ältesten christlichen Zeit man niemals um Ansichten über die heilige Schrift verfolgt; dies Verfahren sei den Aposteln und Kirchenvätern unbekannt gewesen. Alle Fragen über ketzerische Meinungen seien nicht vor Gerichten, sondern von den Kirchen oder Concilien entschieden worden, und wer von diesen verdammt worden, sei, wenn er sich nicht bekehren lassen, nur aus dem Lande verbannt worden. Diese Strafe schien der Unglückliche also schon, in richtiger Berechnung seines Geschickes, als ein Glück zu betrachten. Was ließ sich gegen folgende Stelle der Eingabe sagen: »Möchten meine Herren bedenken, daß er (der Supplicant) niemand in Ihrem Lande noch sonstwo offen angegriffen, daß er keine Unruhen und keinen Aufruhr angestiftet hat. Die Fragen, die er behandelt, sind schwierig, und nur an Gelehrte gerichtet. Während der ganzen Zeit, daß er in Deutschland war, hat er mit niemand darüber gesprochen, als mit Oekolampadius, Bucerus uud Capito. Wo die Wiedertäufer aufrührerisch waren, und gegen die Obrigkeiten auftraten und sich in die allgemeinen Angelegenheiten mischten (et que volient faire les choses communes?), hat er sie immer getadelt und abgewiesen. Also ohne alle aufrührerische Absicht hat er nur gewisse Streitfragen der alten Gottesgelehrten vorgebracht und kann doch dafür nicht als Criminalverbrecher in Haft bleiben.«

Aber die Seigneurs antworteten nicht, sie ließen die Eingabe zu den Acten legen. Im Publikum waren die Stimmen getheilt, die Sache bewegte es lebhaft, und die Parteien suchten dies Interesse für sich auszubeuten. Daß Calvin's Gegner nicht unglücklich in ihren Bestrebungen gewesen, Theilnahme und Mitleid für den Gefangenen zu erwecken, geht außer anderm daraus hervor, daß Calvin es nicht verschmähte, an einem Sonntage die Kanzel zu besteigen und vor der gedrängt vollen Kirche alle Irrthümer, Blasphemien und Gottlosigkeiten Serveto's aufzählte, die Entschuldigungen, die man für ihn vorbrachte, widerlegte und Blitze des Zorns hinabschleuderte auf die, welche das Mitleid für den Erzketzer aufriefen.

Aber der Ketzer mußte stärker angegriffen werden. Der Generalprocurator Rigot reichte ein zweites Requisitorium ein, in welchem Serveto's Schrift widerlegt wurde. Die ruhigere der ersten fiscalischen Klageacte hat hier einer heftigern, zürnenden Sprache Platz gemacht. Man kann annehmen, daß Rigot zur Partei Calvin's gehört habe:

Falsch sei es, was Serveto angeführt, daß Ketzer nur von der Kirche in den alten Zeiten gerichtet worden. Die christlichen Kaiser hätten sich dieses Rechtes bedient, und ihre Gesetze und Constitutionen sprachen die Todesstrafe über die aus, welche die Dreieinigkeit leugneten ( qui sentoient mal de etc.). – Warum habe Serveto zu Toulouse die Rechte studirt, wenn er das nicht wisse? Aber weil sein eigen Gewissen ihn verdamme, weil er sich selbst der Todesstrafe würdig achte wolle er den Obrigkeiten das Recht abstreiten, die Ketzer zu strafen. Wo habe er denn die Wiedertäufer getadelt und abgewiesen? Er solle nur eine einzige Stelle in seinen Schriften dafür aufweisen. – Sei das glaubwürdig, daß er seine Irrlehren niemand mitgetheilt, er, der doch selbst sage, daß er es für eine Beleidigung gegen Gott halte, wenn er sein Licht nicht leuchten lasse vor den Leuten? Mit dem zwanzigsten Jahre habe er seine ketzerischen Studien begonnen, und junge Leute könnten nie reinen Mund von dem halten, wovon ihr Herz erfüllt, sie fühlten sich vielmehr gedrungen, ihre Weisheit jedem aufzudrängen. Sei es nun wahrscheinlich, daß er in den beinahe 30 Jahren, die seitdem verflossen, seine Lehre nicht an den Mann zu bringen versucht, wo er nur gekonnt? Daher sei alles Lüge in seiner Aussage, und auch wo er um Belehrung und dann um Gnade bitte, denn er verlange keine Belehrung, da er stets versichere, daß er nie etwas Uebles gesagt oder gethan.

In diesem heftigen Requisitorium ist zum ersten mal auf ein Todesurtheil hingedeutet, welches nicht fehlen könne. Der Ankläger betrachtet Serveto schon als einen Verurteilten, indem er fast mit Hohn sein zweites Gesuch, um einen Advocaten, zurückweist: »Er, der so gut zu lügen versteht, hat gar keinen Grund, um einen Anwalt zu bitten. Denn wer könnte oder wollte ihm in so unverschämten Lügereien und entsetzlichen Angaben beistehen? Ist er nicht schon durch die Gesetze vertheidigt, und wo sah man je, daß solche Verführer mit Beistand eines Rathes und Procurators gesprochen hätten? Und weiter, ist da nur ein Körnlein Anschein von Unschuld, wer einen Anwalt fordert? Man muß ihn auf der Stelle mit dieser thörichten und unverschämten Forderung abweisen, und daß er auf die folgenden Artikel klar und unumwunden antworte.«

Nach den genfer Gesetzen konnte dem Angeschuldigten ein Rechtsbeistand verwilligt oder abgeschlagen werden, je nachdem. Serveto entbehrte dieser Wohlthat.

Jene Artikel machten den zweiten Theil des Requisitoriums aus. Der Angeschuldigte ward darüber vernommen. Es wird genügen, nur das Wichtigere dieses Verhörs herauszuheben.

Woher er seine Wissenschaft über die Beurtheilung der Ketzer in der alten Kirche habe? – Aus den Historikern die über Konstantin den Großen gesprochen. – Ketzerische Ansichten fälschlich den Gottesgelehrten aufbürden, sei schon an sich ein Todesverbrechen! – Ja, eine wirkliche Verleumdung; aber bei theologischen Disputationen sei es herkömmlich, seine Gegner zu verdammen. – Wie er Cavito und Oekolampadius anschuldigen könne, einerlei Meinung mit ihm zu sein, da diese Doctoren von der echten reformirten Kirche approbirt seien? – Luther und Melanchthon hätten doch gegen beide in Bezug auf das Abendmahl geschrieben! – Als Jurist müsse er doch den Justinianeischen Codex kennen, und darin im Titel de summa Trinitate u. a. von der Bestrafung derer gelesen haben, welche gleiche ketzerische Meinungen wie er hegten? – Er habe in den Codex nur hier und da hinein gelesen, wie man eben auf der Schule zu thun pflegt, und seit 24 Jahren keinen Blick hineingethan. Uebrigens sei die ursprüngliche und reine Kirche zu Justinian's Zeiten schon vorbei gewesen; manches wäre da verfälscht und hineingeschmuggelt worden. Die Bischöfe hätten schon ihre Tyrannei angefangen und die Criminalanklagen in kirchlichen Dingen eingeführt. – Wie er sich selbst widerspreche, daß er Gott zu beleidigen gefürchtet, wenn er seine Erkenntniß verschweige und sein Licht nicht vor den Leuten leuchten lasse, während er doch nur den drei gelehrten Doctoren davon Mittheilung gemacht haben wolle? – Auch hierauf antwortete Serveto mit der Feinheit, welche er in dieser ganzen Epoche des Processes bewährt: »Ich habe so gehandelt, weil unser Herr uns befiehlt, die Perlen nicht vor die Säue zu werfen. Auch wollte ich so etwas nicht vor Leute bringen, die es nicht fähig sind zu beurtheilen, indem ich damals unter Papisten war, unter denen Verfolgung und Grausamkeit zu Hause sind.« Dieser seine, aber deutliche und wohlangebrachte Wink ging indeß leider verloren.

Nicht so klar und offen waren seine Antworten in Bezug auf seine persönlichen Angelegenheiten. So wollte er von einer Correspondenz mit Italien nichts wissen, obgleich man wußte, daß seine Lehre daselbst zahlreiche Anhänger habe. Er leugnete hartnäckig, daß er beim Drucke seines letzten Werkes mit dem Factor Gnerauld communicirt habe. Hätte er dies eingeräumt, so konnte man ihm ja Verbindungen in Genf nachweisen und der Verdacht, daß er in der Absicht, hier Umtriebe zu stiften, gekommen, wuchs. Desgleichen wollte er keine Art von Ausschweifung zugeben.

»Was versteht Ihr darunter«, fragte man ihn, »wenn Ihr sagt, daß die Wahrheit sich aufzuklären beginnt, und daß sie allgemach überall siegen wird? Wollt Ihr vielleicht damit sagen, daß Eure Doctrin überall werde aufgenommen werden, und daß sie eine Doctrin der Wahrheit sei?« – »Ich verstehe darunter«, entgegnete er, »die Fortschritte der Reformation, indem die Wahrheit begonnen hat sich aufzuklären seit Luther's Zeit, und fortgeschritten ist bis jetzt.« – Bei dieser Erklärung konnte man ihm nichts anhaben, aber Serveto setzte hinzu: » daß die fortschreitende Entwickelung der Reformation noch nicht ihr Ziel erreicht habe, und daß diese hier sich noch weiter aufklären werde, absonderlich in einigen Dingen, die ihm noch gar nicht aufgeklärt schienen.«

Das war ein übler Klang in den Ohren der Reformatoren, welche ihr Werk für fertig hielten. Was sollte denn noch weiter geschehen? Hätte Serveto aufrichtig, aus vollem Herzen sprechen wollen, so würde er eingestanden haben, daß er die calvinistische Orthodoxie zu seiner eigenen Doctrin fördern wolle, welche die Wahrheit sei, zu welcher die Reformation allgemach hingelangen müsse. Aber das wäre sein Todesurtheil gewesen. Er antwortete ausweichend, er wolle sie aufklären durch die Bibel und die Kirchenväter, und besser als in seinem Buche, weun man ihm nur eine Conferenz mit gelehrten Männern gestatte. »Er könne nicht voraussehen, ob seine Lehre siegen werde oder nicht, aber er halte sie für die Wahrheit, bis man ihm das Gegentheil beweise.« – »Im Anfange würden die Dinge verworfen und verdammt, die später siegten und anerkannt würden.« – Zwischen den Zeilen kann man den Satz lesen, den er nicht auszusprechen wagte: »Luther's und Calvin's Reformationen haben gesiegt über die verdammenden Urtheile, die bei ihrem Anfange sie trafen; warum soll meine nicht auch am Ende siegen?«

Schwerer ward es ihm, sich wegen seiner seltsamen Ansicht über die Zeit der Taufe und daß junge Leute unter 20 Jahren nicht sündigten und deshalb nicht strafbar wären, zu vertheidigen. – Das würde die völlige Ausgelassenheit der Jugend nach sich ziehen! – Er sagte ausweichend, daß er darunter nur verstehe, man dürfe Unterzwanzigjährige um Verbrechen willen nicht mit dem Leben bestrafen, wohl aber mit Gefängnißhaft, Peitschenhieben und Galeren! – Daß er in seinen Werken den Koran citire, sollte ihm auch ein Vorwurf sein! – »Kann man denn nicht auch aus einem schlechten Buche gute Dinge entnehmen?« war seine Antwort. Und dann habe er den Koran nur citirt zu mehrem Ruhme unsers Herrn Jesu Christi, weil der Koran nur Gutes über denselben enthalte.

Inzwischen, war der nach Vienne gesandte Staatsbote zurückgekehrt (31. August), und brachte Antwort von dem dortigen Gerichte: wie sehr leid es ihm sei, die gewünschten Actenstücke den Herren von Genf nicht übermachen zu können; aber da eine Verurtheilung erfolgt sei, dürften sie nicht dulden, daß ein anderes Gericht sich mit der Sache befasse, ohne den König zu beleidigen. Nur eine Copie des Urtheils erfolgte. Aber zugleich baten die von Vienne recht dringend: daß die von Genf ihnen den Verhafteten zurücksenden möchten, »um besagtes Urtheil an ihm vollstrecken zu können, welche Execution ihn dermaßen züchtigen werde, daß man dann gar nicht nöthig habe, noch nach andern Anklagepunkten gegen ihn zu suchen.« In Erwartung dieser Gefälligkeit war der Viguier oder Gouverneur des königlichen Schlosses von Vienne, mit nach Genf geschickt worden, um Serveto mitzubringen.

Das paßte zum wenigsten für jene Zeiten und die Stimmungen der Gewalthaber. Einen Verbrecher zu richten, jetzt eine Last, welche eine Gerichtsbehörde gern der andern zuschiebt, galt damals für eine Ehrensache, vielleicht für ein Vergnügen. Die von Genf hielten aber an dem Grundsatz fest, wenn ein Verbrecher in ihre Hände gefallen, ihn auch dann keinem andern Gerichte auszuliefern, wenn das Delict außer ihrem Territorium vorgefallen war. So hatten sie drei Jahre früher einen Dieb, der in des Königs von Frankreich Kasse einen Eingriff gethan, nicht ausgeliefert: »Nach unsern alten Gewohnheiten kommt, wenn wir einen Criminalverbrecher gefangen haben, derselbe nie aus unsern Händen,, bis eine Sentenz, eine freisprechende oder verdammende, über ihn ergangen, zumal, wenn Parteien dabei im Spiel sind. Uebrigens kann der König von Frankreich darauf rechnen, daß wir gute Justiz pflegen werden.« In diesem besondern Falle aber kitzelte sie der Ehrgeiz, den Katholischen von Vienne zu zeigen, daß sie in Ketzerprocessen sich ebenso gut zu finden wüßten, als sonst jemand. Der Rath beschloß daher, an die von Vienne: »einen feinen Brief ( une lettre gracieuse) schreiben zu lassen, wie wir ihn nicht herausgeben können; aber daß wir schon selbst gute Justiz üben werden«.

Als der Viguier von Vienne mit Serveto im Gefängniß confrontirt ward, fragte man diesen beiläufig: »Würdet Ihr es vorziehen, in den Händen der Herren hier zu bleiben, oder mit diesem, Eurem frühern Gefangenwärter, der Euch zu holen kommt, zurückgeschickt zu werden?« Da warf sich der Unglückliche mit Thränen im Gesicht zu Boden und flehte, die Herren möchten sich gnädigst seiner annehmen und ihn nicht nach Vienne zurückschicken. Er gab sich also schon verloren. Aber dort wartete bereits der Henker auf ihn, hier war doch im Verzuge noch Hoffnung. Dem Viguier von Vienue stellte er die Versicherung aus, daß derselbe nichts dazu gethan, ihn damals entfliehen zu lassen; ein Zeugniß, mit welchem dieser, statt des Gefangenen, nach Hause zurückkehrte. Aus dem deshalb angestellten Verhör erfährt man, daß in Genf dem Gefangenen die Fenster zugenagelt wurden, weniger um seiner Entweichung zu steuern, als um jede Verbindung mit seinen Freunden in der Stadt zu hindern, denen man doch, aller angewandten Mühe ungeachtet, nicht auf die Spur kommen konnte.

Inzwischen war aus Frankreich darüber noch ein anderes Requisitionsschreiben eingegangen, welches als heitere Episode in diesem düstern Trauerspiele gelten könnte, wenn man beim Lächeln nicht unwillkürlich über das sittliche Fundament zurückschauderte. Ein Seigneur de Maugiron, Generallieutenant des Königs in Dauphiné, richtete einen noch vorhandenen höchst verbindlichen Brief an die Herren Syndici und Consuln von Genf, seine guten Nachbarn und Freunde, daß er sich unendlich freue, daß der Erzketzer nun in ihre Hände gefallen sei, und wie er hoffe, daß sie ihn besser würden zu hüten wissen und nach Verdienst strafen, als die zu Vienne. Sie möchten aber auch freundschaftlichst seiner dabei gedenken, sintemalen der König die Gnade gehabt, sämmtliches Vermögen des verurtheilten Ketzers seinem, des edlen Seigneurs, Sohne huldreichst zu schenken, und wie er herausgebracht, daß dieses Vermögen in Bankbillets und andern Schuldscheinen sich bis auf 4000 Thaler belaufe. Aber, wie er sich auch Mühe gegeben, so sei doch nichts herauszubringen, wo Serveto die Bank- und andern Schuldscheine gelassen, noch welches die Schuldner wären, die er darum angehen könne. Also, da er seinem lieben Sohne doch dies Geld gern erhalten möchte, bäte er die Seigneurs, doch recht scharf den Ketzer und Gefangenen anzugehen, damit der ruchlose Mensch, seinem Sohne zum Besten, die Scheine und die Schuldner nachweise. In ähnlichen Fällen sei er stets zu ähnlichen Liebesdiensten erbötig. – Auch dieser Seigneur von Maugiron erhielt von den Herren von Genf einen »graciösen Brief«, daß es ihnen leid thäte, nichts derohalb aus dem verstockten Sünder herausgebracht zu haben, daß sie ihn aber unfehlbar davon in Kenntniß setzen wollten, wenn sie etwas über seine Vermögensumstände erführen. – Der Unglückliche, dem der Tod schon vor Augen schwebte, wollte nichts darüber aussagen. Er erklärte, das wären seine eigenen Angelegenheiten und gehören nicht zur Sache. Auch drang, darin menschlich, das Gericht nicht zu scharf in ihn. Serveto gönnte, begreiflicherweise, sein kleines Vermögen lieber seinen Schuldnern, als einem habsüchtigen Seigneur, der nicht allein kein Recht darauf hatte, sondern ein moralisches Unrecht. Der edle Herr von Maugiron war Serveto, als dem Arzt seiner Familie, zu Dank verpflichtet! – Glaubt man nicht einen Zug der Depravation aus den verdammten Zeiten der modernen Geldherrschaft zu hören, und es ist ein Zug aus der guten, alten Zeit.

Auch hoffe ich, schrieb der Seigneur von Maugiron, daß Ihr eine solche Justiz an ihm üben werdet, daß er keine Mittel mehr habe zu dogmatisiren, zu schreiben und publiciren seine falschen, ketzerischen Doctrinen! »Und«, schreibt Viellet de Candolle, »möglich, daß auch diese Appellation an die Selbstliebe des Rathes von Genf, ebenso wie die Lust, einem katholischen Tribunal an Strenge nicht nachzustehen, später dazu beitrug, das Todesurtheil gegen ihn auszusprechen. Wer weiß, wie weit die Furcht, als weniger gute Christen und weniger gewissenhafte Obrigkeiten, als die von Vienne, vor der Welt zu erscheinen, auf den Geist der genfer Richter von Einfluß war.«


Der Untersuchungsproceß schien geschlossen. Der öffentliche Ankläger hatte nichts Neues mehr vorzubringen und die Acten waren, nach unserm Begriffe, somit zum Spruche reif. Aber der Kleine Rath scheint unschlüssig gewesen zu sein; Serveto's Verteidigung mochte, trotz der Zurechtweisungen des Generalprocurators, einen Eindruck zurückgelassen haben. Man weiß nicht, ob es auf eigenen oder auf Calvin's Antrieb geschah, die Seigneurie beschloß, man solle von neuem den Gefangenen und die Geistlichen zusammenkommen lassen, behufs einer Disputation, um dann zu einem definitiven Entschluß zu kommen.

Aber ehe es dazu kam, ereignete sich ein Zwischenvorfall, der nicht Übergangen werden darf. Am Morgen des 1. September erhielt Philipp Berthelier vom Kleinen Rath eine Audienz in eigener Angelegenheit. Er bat, trotz des entgegenstehenden Verbots des Consistoriums, ihm die Theilnahme am heiligen Abendmahl zu gestatten. Ein förmliches Rechtsverfahren wurde in der Kürze darüber eröffnet. Calvin erschien für das Consistorium und protestirte gegen das unerhörte Ansinnen. Er beschwor die Seigneurie, Berthelier nicht zu willfahren, weil der Kleine Rath dadurch formell gegen die Gesetze der Republik verstoße, die ihm in Excommunicationsangelegenheiten durchaus keine Machtvollkommenheiten beilegten. Calvin drang nicht durch. Der Rath decretirte auf der Stelle: »daß Berthelier, wenn er sich rein in seinem Gewissen fühle und fähig, die heilige Speise zu empfangen, mit Hintansetzung alles Vergangenen, hinzugelassen werden solle«.

Dies war eine offenbare Verletzung der Verfassung. Der Kleine Rath warf damit Calvin's ganzes System der geistlichen Disciplin über den Haufen. Es war ein Sieg seiner Gegner, vorzugsweise durch Amiod Perrin, welcher präsidirte, veranlaßt, und Calvin empfand es schwer.

An demselben Vormittage, nur einige Stunden später, fand im erzbischöflichen Palast das Disputatorium statt. Dieselben Personen fanden sich hier wieder, nur in veränderter Stellung, ein. Amiod Perrin uud Philipp Berthelier saßen als Richter, Calvin trat als Kläger auf. Er war erzürnt vom Vorangehenden, er sprach mächtig und heftig, der schwächere Serveto unterlag sichtlich. Er war immer nur gewohnt, mit der Feder zu fechten. Da fand man ein Auskunftsmittel, auf das Serveto zuerst antrug: der Streit solle schriftlich geführt werden. Calvin's Feinde im Rath begünstigten den Vorschlag, möglich, daß sie selbst Serveto heimlich angeregt, darauf anzutragen, und Calvin durfte seine geistige Uebermacht nicht länger gebrauchen, den Gegner niederzuschmettern. Er wagte indessen nicht zu widersprechen. Seine Gegner hatten noch eben erst einen empfindlichen Sieg über ihn davongetragen, und seine Opposition hätte ein minderes Vertrauen auf die Kraft seiner Feder ausgedrückt. Bei Serveto aber lag in dieser Umwendung des Kampfes nicht allein der Vortheil eines für ihn günstigen Terrains, sondern auch der, daß der Kampf sich in die Länge zog. Calvin's schon erschütterte Autorität konnte inzwischen stürzen. Endlich durfte und mußte die Sache alsdann als eine gemeinschaftliche aller schweizer Kirchen betrachtet und diesen zur Begutachtung übergeben werden. Die andern schweizer Kirchen hatten sich immer milder in den vorangehenden Fällen als Calvin ausgesprochen.

Der Kleine Rath beschloß noch in der nämlichen Sitzung: Calvin solle sämmtliche (anstößige) Artikel in Serveto's Buche Wort für Wort ausziehen und zusammenstellen, aber in lateinischer Sprache. – Diese Artikel sollten dem Gefangenen mitgetheilt werden, um Wort für Wort darauf zu antworten. Dann hätte Calvin noch einmal zu respondiren. Alles dies in lateinischer Sprache, damit auch die andern Kirchen der Schweiz es verstehen könnten.

Noch an demselben Tage ging Calvin an die Arbeit und reichte 38 Artikel ein, dieselben, welche er in der mündlichen Disputation vorgebracht, und deren Inhalt bereits zur Genüge aus dem Vorangehenden bekannt ist. Sie waren überschrieben: »Artikel, ausgezogen aus den Büchern des Michel Servet, so die Diener Gottes an der Kirche von Genf vortragen, bereit zu vertheidigen, daß es Propositionen sind, theils Blasphemien anderer Art, theils voller profaner Irrthümer und Träumereien. Schließlich, daß sie insgesammt widerstreiten dem Worte Gottes und den gemeinsamen Beschlüssen der ganzen Kirche.« Ohne daß eine Widerlegung beigefügt war, wurden diese Artikel dem Angeklagten mitgetheilt.

Für Calvin indessen gab es in diesem Augenblicke eine viel wichtigere Angelegenheit. Philipp Berthelier wollte ihm zum Trotz übermorgen, Sonntag am 3. September, zur Communion vor dem Tische des Herrn in der Kirche erscheinen. That er es und fand keinen Widerstand, so hatte die weltliche Macht über die Gottes in der Republik Genf gesiegt, und Calvin's Werk war in seinen Augen vernichtet. Er drang auf eine neue Sitzung des Kleinen Rathes. Nur mit Mühe setzte er es durch. In der am folgenden Tage (Sonnabend 2. September) abgehaltenen Sitzung erschien er mit dem Consistorium. Noch einmal protestirt er feierlich gegen die Verletzung der Gesetze, mit Heftigkeit und mit Mäßigung sucht er die Seigneurs umzustimmen. Lieber wolle er sterben, als gegen sein Gewissen dulden die Anwesenheit des Excommunicirten an dem heiligen Tische. Er beschwört den Rath, abzustehen von dem Beschluß, und statt Gewalt gegen ihn (Calvin) zu brauchen, ihn zu unterstützen in einer Angelegenheit, wo es sich um das Wohl der Kirche und die Pflichten der Geistlichkeit handle. Der Rath läßt sich nicht wankend machen, officiell erklärt er, es müsse bei der an Berthelier ertheilten Autorisation sein Bewenden haben.

Calvin ist außer sich. Er erklärt, wenn Berthelier sich am Tische zeige, werde er ihm das Sacrament verweigern. Der Kleine Rath ist nun doch vor einem Scandal besorgt, dessen Folgen nicht abzusehen sind. Heimlich hieß er Berthelier ersuchen, freiwillig von seinem Entschlusse abzustehen und am Sonntage nicht bei der Communion zu erscheinen; auf diese Weise wird wenigstens das Princip gerettet.

Calvin weiß von dieser heimlichen Mahnung, von diesem Auswege nichts. Er fühlt, es ist ein Kampf auf Tod und Leben, er muß siegen oder untergehen. Mit diesem Entschluß besteigt er die Kanzel von Saint Pierre, vor der eine gedrängt volle Kirche, in banger Bewegung, des Kampfes harrt, welcher über Genfs Schicksal entscheiden muß. Denn Calvin hatte von seinem Willen, den Excommunicirten von dem Tische des Herrn fortzuweisen, kein Hehl gemacht; und jedermann wußte, wenn er unterläge, würde er Genf für immer verlassen.

Seine Sprache war fest und edel: »Was mich betrifft, so lange Gott mich hier läßt, und weil er mir die Ausdauer gegeben, die von ihm ist, werde ich davon Gebrauch machen, in welcher Sache es auch sei, und werde mich von nichts leiten lassen, als von dem Gesetz meines Herrn, das mir ganz klar und deutlich ist. Da wir nun das Abendmahl unsers Herrn Jesus Christ zu empfangen im Begriffe stehen, und jemand wollte sich an diesen Tisch drängen, dem es vom Consistorium untersagt wäre, der sei versichert, ich werde auch ihm, und koste es mich das Leben, so mich zeigen, wie ich muß.«

Der Reformator stieg von der Kanzel und trat an den Abendmahlstisch, aber Berthelier erschien nicht. Das Volk konnte glauben, Calvin habe triumphirt; Calvin selbst erkannte nur zu wohl, daß die Seigneurs gesiegt hatten und in der Stille triumphirten: daß ihm das Exil bevorstehe. Schon in seiner Nachmittagspredigt enthüllte er seine Gedanken den Zuhörern in diesen, edle Traurigkeit athmenden Worten: »Ich muß euch erklären, daß ich nicht weiß, ob dies nicht die letzte Rede ist, die ich in Genf halte, noch, ob ich nicht in diesem Augenblicke von mir selbst Abschied nehme. Aber ich nehme das, was hier geschieht, als habe man erklärt, daß man meiner nicht mehr bedürfe. Und ist es so, daß man mir nicht mehr erlaubt, das zu thun, was ich nach meinem Gewissen thun muß, und daß man mich zwingen will, das zu thun, was vor Gott nicht erlaubt ist, dann ist es mir wenigstens nicht möglich, das zu dulden. So lange es mir gestattet ist, zu predigen und euch zu dienen, werde ich es thun im Namen Gottes, aber wenn man mir eine unerträgliche Bedingung dabei auflegt, werde ich denen nicht mehr widerstehen, welche die Macht haben, wie es schon der heilige Ambrosius sagte.«

Daß Calvin in diesem Augenblicke sich, d. h. seine Sache, für verloren hielt, geht aus einem Briefe von demselben Datum an seinen Mitstreiter Viret deutlich hervor. Aber zu unterhandeln war gegen sein innerstes Wesen; er hielt dem Sturme den Kopf entgegen, und zugleich gegen zwei Seiten. Während seine Sache, dem Rath gegenüber, schwankte, focht er mit derselben Hartnäckigkeit unerschütterlich gegen den Ketzer, und trat ihm schon nach drei Tagen mit einer Schrift entgegen, welche nicht ahnen ließ, daß ihr Verfasser mit Kämpfen beschäftigt sei, die an sein eigenes Wohl und Weh gingen.

In 24 Stunden nämlich, seit er Calvin's 38 Artikel erhalten, hatte Serveto sie beantwortet; eine Arbeit, in der er nicht allein seine eigenen Meinungen rechtfertigte, sondern auch Calvin anklagte. Seine ganze Strategik hat sich wieder verändert. Er ist nicht mehr der sanfte, christlich milde Andersgläubige, der seine Lehre zu prüfen bittet, um Belehrung, und, wenn er geirrt haben sollte, um Gnade fleht. Er schwingt aufs neue zu einem erbitterten, tödlichen Kriege die Lanze, bis, wie er an einer Stelle sagt, »die Sache zu Ende sei, durch seinen oder meinen Tod«. Man sieht, er glaubt noch an die Möglichkeit eines Sieges, und dieser Glaube und dieser Muth sind ihm eingegeben durch die Nachricht von der neuen, zweifelhaften Lage seines Gegners. Wer verargt es dem auf den Tod Angegriffenen, wenn er sie benutzt, und mit Heftigkeit, Entrüstung, aber doch klar geordneten Gedanken die Intervention Calvin's in diesem Streit zurückweist?

»Schon maßt sich«, sagte er, »Calvin hier eine solche Autorität an, daß er Artikel aufsetzt in Art der Doctoren von der Sorbonne. Er versteht nicht meine Meinung, oder er kehrt sie hinterlistig um. Mein ganzes Streben ist, zu sagen, daß der Name des Sohnes in der Schrift Jesu Christ in seiner Eigenschaft als Mensch beigelegt ist. Wenn die Schrift ihn immer in diesem Sinne auffaßt, so ist es an uns, ihn auch so aufzufassen. Ja, ich habe gesagt, daß die zweite Person in der Gottheit schon ehedem so genannt worden, weil sie eine Erscheinung ober Repräsentation des Menschen Jesus Christus war, welcher schon als Person in Gott existirte und durchschien in der Gottheit.« Um diesen Sinn, den er dem Worte Person gibt, in welcher er, nach platonischer Art, eine vorexistirende Idee sieht, die den künftigen Christus in sich faßt, während die Kirche eine mit eigenem Leben begabte abgesonderte Substanz des göttlichen Wesens annimmt, die später in dem Menschen Jesus Fleisch geworden – um diesen Sinn zu rechtfertigen, citirte Serveto. Stellen aus Tertullian, Irenäus und St. Clemens.

Dann von der Verteidigung zum Angriff übergehend, sagt er: »Der Titel (von Calvin's Eingabe) macht mich schon erstaunen über die Unverschämtheit eines Menschen, der sich rühmt, katholisch zu sein, obgleich er ein Schüler Simon des Magiers ist, wie ich es in meiner Apologie augenfällig bewiesen. Wer ist, der da zu behaupten wagt, daß ein Criminalankläger und Mörder ein wahrer Diener der Kirche sei?« Und zum Schluß Calvin anredend, als habe er es nur noch mit ihm zu thun, und, alle Rücksichten wären fortgefallen, ruft er: »Du weißt nicht, was du sagst; du bist ein Elender, wenn du fortfährst, Dinge zu verdammen, die du nicht verstehst. Denkst du durch dein Hundegeheul allein die Ohren der Richter zu betäuben? Deine Begriffe sind so verwirrt, daß du die Wahrheit nicht fassen kannst. Elender, du miskennst die Principien der Dinge; im andern Sinne Magus, möchtest du uns zu Holzblöcken und Steinen machen, damit unsere Urtheilskraft sich nicht unterstehe, gegen dich, zu rebelliren.«

In diesem Muth des Ingrimms leugnet er auch nicht mehr, oder ergeht sich, wie beim mündlichen Verhör, in zweideutigen Antworten. Alle Meinungen, die ihm zur Last gelegt werden, räumt er ein, als wäre Calvin schon von seinem Dictatorsessel gestürzt, und er habe vielleicht Aussicht, den Platz statt seiner einzunehmen.

Calvin, wie gesagt, stand auf seinem Platze; er entwickelte in diesem Kampfe alle seine Fähigkeiten und eine merkwürdige Energie des Geistes. Schon am 5. September überreichte er seine Replik, eine Schrift von 23 Folioseiten, in zwei Tagen geschrieben; 14 Geistliche der genfer Kirche hatten sie mit unterzeichnet. Sie widerlegte Satz für Satz den Gegner; sie sollte, was wir nennen, würdig gehalten sein und darin vor der wüthenden Schrift des Gegners sich auszeichnen; aber auch in ihr fehlt es nicht an ehrenkränkenden Ausfällen. »Es war«, sagt der Berichterstatter, »dem wir folgen, in der damaligen Sprache eine so cursirende Münze, daß sie aus der Feder von selbst fielen, und man machte davon nicht viel Wesens.« Zum Schluß dieser Replik heißt es: »Wer die Dinge im rechten Lichte betrachtet, kann klar sehen, daß Servet keinen andern Zweck hatte, als das helle Licht auszulöschen, welches wir durch das Wort Gottes besitzen, um alle Religion zu vertilgen!«

Und diese Ansicht, die heut keiner Widerlegung mehr bedarf, war damals unter allen Parteien verbreitet. Bolsec, den Calvin ans Genf verbannt hatte, weil er sein Dogma von der Prädestination angegriffen, der Calvin tödlich haßte, sagte doch über Serveto: »daß er kein Misbehagen empfände über den Tod eines solchen monströsen Ketzers, denn er sei durchaus gottlos und unwerth gewesen, mit Menschen zu verkehren, und wünsche, daß alle, die ihm gleichen, ausgerottet würden«.

Diese drei Actenstücke wurden zusammen am 5. September dem Kleinen Rathe überreicht, um – nunmehr das Urtheil zu sprechen. Die Seigneurs hielten die Sache auch jetzt noch nicht für ganz reif, sondern, wie sie bereits beschlossen, sollte die Sache den Gesammtkirchen der reformirten Schweiz vorgelegt werden. Auch damit zögerte man zwei Wochen. – Calvin schrieb darüber an Bullinger in Zürich: »Nächstens wird Euch der Rath die Ansichten Servet's senden, um Euern Rath zu erfordern. Es geschieht gegen meinen Willen, daß sie Euch diese Langeweile verursachen; aber sie haben sich nun einmal bis auf diesen Punkt von Wahnsinn und Wuth gesteigert, daß sie alles, was wir sagen, für verdächtig halten. Wenn ich einmal sagte, es sei heller Tag und Mittag, so würden sie anfangen, daran zu zweifeln

Serveto hatte diese Appellation an die Kirchen gewünscht, Calvin hielt sie für überflüssig und einen Eingriff in seine Gewalt. Dieser Brief zeigt deutlicher als alles Bisherige, wie die Parteien in Genf standen. Noch deutlicher zeigt Bullinger's Antwort, wie damals Calvin die Hoffnung aufgegeben haben mußte: »Was mir Walther sagt (der Ueberbringer des Calvin'schen Briefes), hat mich traurig und unruhig gemacht. Verlasse nicht, ich beschwöre dich darum, eine Kirche, die so viel treffliche Menschen umfaßt. Ertrage alles um der Erwählten willen. Denke, welche Freude dein Rücktritt bei allen Gegnern der Reform vorbringen würde, und von welchen Gefahren für die französischen Refugiés sie begleitet wäre. Bleibe, der Herr wird dich nicht verlassen. Hat er nicht dem großmächtigen Rathe von Genf eine so günstige Gelegenheit geboten, sich rein zu waschen, sich und die Kirche, von der Befleckung der Ketzerei, indem er in seine Hände den Ketzer Serveto lieferte? Wenn man ihn als einen unverschämten Blasphemisten behandelte, so würde die ganze Welt erklären, daß die Genfer ein Entsetzen vor den Gottlosen haben, daß sie mit dem Schwerte der Gerechtigkeit die wirklich verstockten Ketzer verfolgen, und daß sie auf diese Weise den Ruhm der göttlichen Majestät aufrecht erhalten. Jedenfalls, auch wenn sie nicht so handeln sollten, dürftest du, diese Kirche verlassend, sie neuem Unglück aussetzen.«

Also war es noch möglich, also glaubte wenigstens Calvin, daß Serveto freigesprochen werden könnte. Seine Autorität war tief verletzt, daß man es, gegen dieselbe, noch auf ein Gutachten von Sachverständigen ankommen lassen wolle; aber, wenngleich seine persönliche Macht, seine Sache war doch noch nicht verloren, und mit allem Eifer bearbeitete der darin unglückselige Mann die Geistlichen der verschiedenen schweizer Kirchen, daß sie ein seinen Ansichten günstiges Urtheil abgäben. Aber nicht überall in der deutschen Schweiz fand er den Anklang, den er verlangte. Es gab laue Geister, die sich milde nannten! Dafür fehlte es ihm nicht an solchen, die mit glühendem Fanatismus ihm beistimmten.

Folgender Brief seines Freundes Farel in Neufchâtel ist ein merkwürdiges Document dessen, was auch edlere Geister damals über das heiligste Gut dachten, ein Gut, welches erst durch einen dreihundertjährigen Kampf nach der Reformation erworben werden sollte, die Glaubensfreiheit.

»Diese Ankunft Servet's in Genf ist eine wunderbare Schickung Gottes. O wenn er doch zur Reue gelangte, wie spät sie auch käme! Es wäre ein herrliches Wunder, ihn zu sehen, wie er zum Tode ginge mit einem reinen, bekehrten Geiste, daß er sich anstrengte, die Zuschauer zu erbauen, er, der so viele Seelen verderben wollte. Ja, grausam wären die Richter, Feinde Gottes und der Lehre von der, wahren Pietät, sie wären wahre Feinde der Kirche, wenn sie unerschüttert blieben von den entsetzlichen Blasphemien, durch welche dieser verfluchenswerthe Ketzer die göttliche Majestät verletzt hat und sich bemüht, die Kirche Christi umzustoßen und alle Kirchen zu verderben. Aber ich hoffe, daß Gott denen, welche Räuber und Mörder so gut, zu strafen wissen, eine Aufführung einstoßen werde, die ihnen in dieser Angelegenheit gerechtes Lob zuwende, und daß sie einen Menschen werden sterben lassen, der mit solcher Halsstarrigkeit in seinen Ketzereien verharrt, und eine so große Zahl Seelen verderbt hat. – Dein Wunsch, daß die Strenge der Todesstrafe gemildert werde, ist der Dienst eines Freundes für seinen tödlichsten Gegner; aber ich bitte dich, so zu handeln: daß niemand mehr Verlangen trage, neue Doctrinen zu publiciren, und ungescheut und ungestraft an allem rüttelte, wie Servet es gethan. Betrachte doch diesen unverschämten Ketzer, diesen Jerome Bolsec, der, so oft schon überführt, doch noch immer nicht hat zur Vernunft gebracht werden können. Die Nachsicht der Richter, weit mehr als ihr Billigkeitsgefühl, ließ sie abirren von ihrer Pflicht, und sie hat nicht ihm allein, sondern auch vielen andern geschadet. Dir wird das natürlich nicht entgehen; aber es gibt Leute, die verlangen, daß man die Ketzer sich selbst überlasse, als gebe es gar keinen Unterschied zwischen der Function eines Geistlichen und einer weltlichen Obrigkeit. Weil der Papst die Getreuen wegen des Verbrechens der Ketzerei verdammt, weil voreingenommene Richter an Unschuldigen die Strafen vollziehen, die den Ketzern bestimmt sind, darum soll man die wirklichen Ketzer nicht mit dem Tode bestrafen, um so auch die Getreuen zu schützen. Ein absurder Schluß. Was mich anlangt, so habe ich oft erklärt, ich sei gern bereit zu sterben, wenn ich etwas gelehrt hätte, was der heiligen Lehre entgegen wäre, und ich fügte hinzu, daß ich der grausamsten Martern würdig sei, wenn ich jemanden von seinem Glauben an Christus abbrächte. Ich kann also auch nicht andern eine andere Maßregel empfehlen... Neufchâtel, 8. September 1553.«

Dies war nur ein geläuterter Widerhall dessen, was wir damals öffentliche Meinung nennen mußten, und in einem der von Wissenschaft, Freiheitsliebe erleuchtetsten, regsam thätigsten Theile der Schweiz, und durch das Organ der edelsten Sprache eines der edelsten, feurigsten Geister ausgesprochen. Mit der heiligsten Selbstüberwindung, mit der Freudigkeit, des Märtyrermuthes predigt der Reformator Scheiterhaufen und Martern für die, welche eine andere Wahrheit als er in der Schrift gefunden. »Die reformirte Kirche«, sagt Riellet an einer andern Stelle, »begriff nicht, indem Gott dem Menschen die Wahrheit als letzes Ziel hinstellte, daß er ihm auch die freie Untersuchung als Mittel dazu gegeben. Sie hatte einstimmig ihre Wünsche und Anstrengungen nur auf die erstern gerichtet, und als sie dieselbe erreicht zu haben glaubte, erachtete sie die zweite nun für überflüssig. Nachdem sie sich der Freiheit bedient, nicht um zu zerstören, sondern um die Autorität in Glaubenssachen zu entfernen, wollte sie an deren Stelle den andern den Gebrauch des Instrumentes untersagen, von dem sie nur Gefahren erblickte.« Wenn uns dies große Beispiel milder stimmen dürfte gegen den blutigen Zelotisnms, den die römische Kirche geübt, kann und soll es auch an uns als furchtbare Mahnung anklingen, daß die höchste Wahrheit, die wir errungen zu haben meinen, gegen eine andere, die vielleicht erst im. Laufe von Jahrhunderten sich entwickelt, zur Thorheit und zum scheußlichen Verbrechen werden kann, wenn wir – im Wahn, einer heiligen Pflicht zu gehorchen – andere dafür zu zwingen versuchen. Und was war Serveto's Verbrechen? Zweifelte er an etwas von dem, was wir heut die Grundwahrheiten des Christenthums nennen hören, an dem gottgeborenen, an dem historischen Christus? Abgerechnet einige wunderliche Ansichten, einige seltsame Auslegungen in Nebendingen, war seine große Ketzerei, daß er die Scheidung im Mysterium von der Dreieinigkeit nicht wegleugnete, sondern mehr auf einem ideellen Boden suchte, daß er den Gottessohn Gott noch etwas näher brachte, während die heute verketzert werden, die ihn etwas ferner halten, und dafür – ward er verbrannt, das gehört in die Zeit – und dafür nannte ein Mann wie Farel ihn einen verfluchungswürdigen Ketzer, der Gottes Majestät verletzt, der die christliche Kirche, der alle Religionen zu verderben, zu vertilgen ausgehe, und dafür hielt er es für ein gottgefälliges, heiliges Werk, ihn unter Qualen sterben zu lassen?


Kaum war das schriftliche Verfahren zwischen Serveto und Calvin geschlossen, als der letztere an der Spitze der Geistlichkeit mit demselben Eifer gegen die Seigneurie, wegen des Eingriffs in die Rechte des Consistoriums, den Kampf wieder anhub. Calvin und die Seinen drangen darauf, daß der Rath das ungesetzliche Edict zu Gunsten Berthelier's zurücknehme; der Rath gab ausweichende Antworten, und zur Entscheidung darüber kam es erst nach Monaten, erst nach Serveto's Tode. Der Rath der 200, an den die Entscheidung gelangte, sprach sich zu Gunsten der Seigneurie aus. Aber während dieses verdrießlichen Kampfes ruhte drei Wochen lang die Angelegenheit des Gefangenen. Da finden wir einen Brief von ihm, den er unterm 15. September an den Rath schrieb:

»Meine sehr geehrten Herren! ^

»Ich bitte Euch demüthiglichst, daß es Euch gefalle, diesen großen Aufschub abzukürzen, oder mich außer Anklagestand zu setzen. Ihr sehet nun, daß Calvin am Ende seiner Rolle ist; er weiß nicht mehr, was er vorbringen soll und möchte mich hier im Gefängnisse umkommen lassen. Die Flöhe verzehren mich bei lebendigem Leibe; meine Schuhe sind zerrissen, ich habe nichts zum Wechseln, keinen Ueberrock, kein Hemde, außer ein abscheuliches. Ich hatte Euch noch eine andere Eingabe eingereicht, die ganz nach Gott war. Und um sie zu verhindern (empêcher, d. h. die Wirkung?), hat Calvin Euch den Justinian citirt. Schlimm genug, daß er etwas citirt, woran er selbst nicht glaubt. Er selbst hält nichts und glaubt nichts, was Justinian gesagt: de Sacrosanctis ecclesiis et de Episcopis et Clericis und den andern Dingen der Religion; und weiß sehr wohl, daß die Kirche damals schon ausgeartet war. 'S ist große Schande für ihn, und noch weit größere, daß es nun fünf Wochen sind, daß er mich hier so eng eingeschlossen hält und gegen mich nicht eine einzige Stelle hat vorbringen können.

»Meine Herren, ich hatte Euch auch um einen Procurator gebeten, oder Advocaten, den Ihr doch meinem Gegentheil verstattet, der es nicht so nöthig hatte als ich, der ich ein Fremder bin, und die Gewohnheiten dieses Landes nicht kenne. Dies habt Ihr ihm zugestanden, aber mir nicht, und habt ihn aus der Haft entlassen vor dem Erkenntniß. Ich bitte Euch, daß meine Sache vor den Rath der 200 komme, mit meinen Eingaben, und wenn ich davon appelliren kann, so appellire ich davon, protestirend wegen aller Kosten, Schäden und Interessen, und der poena talionis sowol gegen den ersten Ankläger, als gegen Calvin, seinen Meister, der die Sache auf sich genommen. Geschrieben in Euren Gefängnissen von Genf am 15. September 1553.«

Man sieht, daß auch der im Elende der Kerkerluft Schmachtende noch den Kopf voll stolzer Hoffnung erhebt und, gleichwie vorhin, gegen Calvin seine Pfeile schleudert. Es geht daraus über den Zweifel hervor, daß er trotz der vernagelten Fenster ziemlich genau sah, wie es draußen stand, und daß es ihm nicht an Communicationen mit Calvin's Gegnern gefehlt hatte. Im Rath der 200 war die Majorität entschieden gegen den Reformator. Man darf vermuthen, daß sein eigener Gefangenwärter Claude, der eifrig auf seiten der Libertins stand, das Mittel der Verbindung zwischen deren Häuptern und dem Gefangenen war.

Der Rath ging über die Bittschrift in ihren Hauptmomenten hinweg. Er bewilligte ihm keinen Advocaten und noch weniger verwies er die Sache an die 200, was ein Aufgeben seiner Rechte gewesen wäre. Dagegen decretirte er, daß ihm auf seine Kosten Schuhe und die nöthigsten Kleidungsstücke gemacht würden, was übrigens wenigstens nicht sofort in Ausführung gesetzt ward. Aber statt Hemden und Schuhe wurden ihm noch einmal im Original sämmtliche gewechselte Streitschriften vorgelegt, um seinerseits die letzte Replik darauf zu machen!

Serveto unterzog sich auch dem sofort, aber in einer für unsere Begriffe von einem rechtlichen Verfahren sonderbaren Weise. Er lieferte nicht eine neue Gegenschrift, sondern machte sich auf die Actenstücke, die Replik Calvin's und der Geistlichen, seine Marginalbemerkungen, oder kritzelte auch zwischen die Zeilen seine Berichtigungen, Erklärungen, ja neue Angriffe, beißender noch als in seiner eigenen Schrift. So findet man an einer Stelle Folgendes von seiner Hand beigeschrieben:

»Leugnest du, daß du ein Mörder bist? Ich will's beweisen durch deine Thaten. Was mich betrifft, bin ich fest in einer so gerechten Sache und fürchte nicht den Tod. Du schreist wie ein Blinder durch die Wüste, weil der Geist der Rache in deinem Herzen brennt. Du hast gelogen, gelogen, gelogen, unwissender Verleumder! Ich wollte, daß deine ganze Zauberkunst noch im Bauche deiner Mutter wäre, und mir wär's verstattet, aus allen deinen Irrthmnern ein Scheinbild zu machen.« – An anderer Stelle: »Ihr habt genug geschrien bisher und an Geschreibe und Unterschriften fehlt es Euch nicht, aber wo habt Ihr nur eine Stelle gefunden, um diesen unsichtbaren und doch schon wahrhaft abgesonderten und gestalteten Sohn festzustellen? Keine. Also ist meine Lehre von Euerm Geschrei unangetastet, und dagegen sind nicht Argumente, nicht Autoritäten. – Michel Servet hat seines unterzeichnet, allein zwar, aber mit Zuversicht unter dem Beistande Jesu Christi.«

In dem Begleitungsschreiben, mit welchem Serveto die Acten zurückreichte, entschuldigte er sich, daß er seinem Gegner nur durch Marginalbemerkungen geantwortet, aber die streitige Sache würde auf diese Weise, wenn Frage und Antwort sich gegenüberständen, dem künftigen Richter nm so klarer. Auf seinen Antrag, seine Antwort Calvin noch einmal vorzulegen, dessen Antwort zu erfordern und diese ihm wieder zu communiciren, ging der Rath nur in soweit ein, daß er Calvin die Gesammtacten zufertigte, um ihn zur letzten Erklärung aufzufordern. Damit aber solle die Sache ihr Bewenden haben, Calvin las Serveto's Noten, hielt es aber nicht für nöthig, noch eine weitere Erklärung abzugeben.


Am 19. September beschloß der Kleine Rath, die gesammten Aktenstücke an die Regierungen und respectiven Kirchen von Bern, Zürich, Schaffhausen und Basel zu übersenden, um ihr Gutachten zu erbitten, nicht, weil er den Geistlichen von Genf mistraue, sondern, wie es in dem Begleitschreiben heißt, weil er einen Zuwachs von Erleuchtung wünsche, und gern Serveto's Buch und Antworten der Prüfung anderer Sachverständiger unterwerfen möchte, bevor er selbst in dieser Sache entscheide. Die Akten bestanden aus einem Exemplar der Christianismi restitutio, eines der Werke Tertullian's, des Irenäus, der Artikel, die Calvin aus Serveto's Schriften ausgezogen, dessen Rechtfertigung, der Refutation (wie Calvin's letzte Schrift, mit Unterschrift der 14 Geistlichen genannt wird) und den Serveto'schen Anmerkungen dazu. Nachdem die Abschriften einige Tage gekostet, ward der Staatsbote damit ausgesandt.

Serveto war guten Muthes, diese Appellation schien ihm Heil zu versprechen. Er schien nicht allein befreit aus den Händen eines erbitterten Gegners, sondern er glaubte mit Recht hoffen zu dürfen, daß er in die milderer Richter gerathen werde. Zwischen der Geistlichkeit von Basel und Calvin war in letzter Zeit eine Erkältung eingetreten, zwischen ihm und der von Bern waren sogar Zwistigkeiten ausgebrochen. In Zürich hoffte er, daß Zwingli's tolerante Ansichten in Bezug auf Ketzerei noch fortleben würden. Wenn von diesen Staaten gemäßigte Urtheile eingingen, durfte Serveto der Zuversicht leben, daß die Seigneurs von Genf nicht Calvin zu Gefallen strenger sein würden.

Ja sein Muth stieg, vom spanischen Blute entzündet, zur Keckheit. Er trat als Ankläger gegen Calvin auf. Vor einem Monat, am 22. August, ging sein höchster Wunsch und Antrag dahin, daß man ihn aus Genf verbanne; am 22. September reichte er eine Criminalanklage gegen den Reformator ein, und forderte vom Kleinen Rathe, daß er in Anklagestand versetzt werde, auf die Artikel, welche er, nach Muster der Calvinischen, aufgesetzt hatte.

Calvin habe ihn fälschlich der Meinung beschuldigt: daß die Seele sterblich sei! »Hätte ich das gesagt, und nicht allein gesagt, sondern öffentlich geschrieben, um die Welt anzustecken, so würde ich mich selbst zum Tode, verdammen. (Also Serveto vom selben selbstvernichtenden Eifer wie Farel!) Ich nun, meine Herren, fordere, daß mein falscher Ankläger mit der Poena talionis belegt werde.« Calvin solle auch als Gefangener eingesperrt werden, wie er, bis die Sache entschieden und einer oder der andere sterben müsse. »Und bin ich bereit zu sterben, wenn er nicht überführt wird, dieser oder anderer Dinge, die hier folgen sollen.« Serveto gerieth mit sich selbst in dieser Anklage in Widerspruch. Einmal klagt er Calvin an, daß derselbe, als er seine Verhaftung und Verurtheilung in Vienne bewirkt, gegen die Pflichten, eines Dieners des Evangeliums gefehlt, »weil der Stoff der Doctrin keiner Criminalanklage unterworfen sein könne«, dann aber zählt er unter den unfehlbaren Gründen, weshalb Calvin verurtheilt werden müsse, auf: »daß er die Wahrheit Jesu Christi mterdrücken wollen, und der Doctrin des Simon Magus folgen, allen Gelehrten entgegen, die jemals in der Kirche aufgestanden.« Die Leidenschaft handelt selten folgerecht; wer aber möchte auf Serveto einen Stein werfen, den Gemarterten, von seiner Phantasie und seinen grausamen Feinden, der im dumpfen Kerker, zwischen der Furcht vor dem Scheiterhaufen und dem berauschenden Triumph einer erträumten Rache an seinem kaltherzigen Feinde in einem Fieberdasein schwebte! »Da er nun ein Magier ist«, schließt er, »muß er nicht allein verdammt werden, sondern auch ausgerissen und verjagt aus Eurer Stadt. Und seine Habe und Gut muß mir zugesprochen werden zur Vergütung für das meinige, welches er mich verlieren lassen, und dieses, meine Herren, fordere ich.«

Sein berauschender Traum verging bald. Die Seigneurs antworteten ihm nicht. Auf sie, auf ihren Haß gegen Calvin war seine Hoffnung ja allein gebaut. Die Angst seiner aufgeregten Phantasie quälte ihn zugleich mit den Leiden einer zerrütteten Gesundheit. Zu gänzlicher Muthlosigkeit versinkend, schrieb er am 10. October einen Brief an den Rath, welcher das vollkommene Gegenstück jener Anklage bildet:

»Erlauchte Herren!

»Es sind nun schon drei Wochen, daß ich eine Audienz erbeten und ersehnt, und habe sie niemals erlangen können. Ich stehe Euch an, um die Liebe Jesu Christi, schlagt mir doch das nicht ab, was Ihr auch einem Türken nicht abschlagen würdet, wenn er Euch um Gerechtigkeit anfleht. Ich habe Euch Dinge von großer Wichtigkeit und höchst nothwendige mitzutheilen.

»Was das anlangt, daß Ihr befohlen habt, daß man mir einige Sache anfertige, um mich reinlich zu halten, da ist nichts von geschehen, und ich bin armseliger als jemals. Und dazu quält mich, jetzt der Frost furchtbar, wegen meiner Kolik und meines Bruchs, was noch anderes Jammervolle zu Wege bringt, was ich mich schäme zu schreiben. 'S ist eine große Grausamkeit, daß ich nicht eiumal Erlaubniß habe, über Abhülfe meiner dringendsten Nothdurft zu sprechen. Um der Liebe Gottes willen, meine Herren, gebt doch Befehle, oder ans Mitleid, oder aus Pflichtgefühl. Geschrieben in Euren Gefängnissen von Genf am 10. October 1553.

Michel Servetus.«

Darauf ward eine Deputation in Serveto's Kerker abgeordnet, aber man findet keinen Bericht derselben. Dinge von Wichtigkeit werden es nicht gewesen sein, die er ihnen mittheilen konnte, wir dürfen zu Ehren des Rathes aber hoffen, daß der Unglückliche wenigstens ein Hemde erhielt. Die Register des Rathes enthalten überhaupt von jetzt an wenig oder nichts über den Gefangenen, indem die Seigneurie gar nichts entscheiden und thun wollte, bis die Antwort der andern schweizer Kirchen eingetroffen sei.

Diese erfolgte erst am 18. October, wo der Staatsbote Jaquemoz Jernoz von seinem Umritt, der fast einen Monat gedauert, zurückkehrte. Seltsam muß auch diese Art, das Gutachten eiuzuholen, uns bedünken. Der Bote ritt mit den Acten und Büchern von einem Canton zum andern, und verweilte in jedem so lange, bis die Räthe oder die Kirchenvorsteher beide eingesehen, ihr Gutachten niedergeschrieben und ihm wieder mit auf den Weg gegeben hatten, Man hielt das für einfacher, als vierfache Abschriften machen zu lassen; zudem besaß man von den Büchern, namentlich von Serveto's Werke, nicht so viel Exemplare.

Die schweizer Kirchen waren einstimmig in der Verwerfung der theologischen Ketzereien Serveto's, und ebenso einstimmig drückten sie ihre Zubilligung für Calvin's und seiner Collegen Benehmen aus. – Bern, zuerst berathen, tadelte an Serveto nicht allein seine Ketzereien, sondern auch seinen Stolz und seinen Mangel an Bescheidenheit: »Er habe sich für frei und berechtigt geglaubt, alle wesentlichen Punkte der Religion in Frage zu stellen, alles umzuwerfen durch neue Erklärungen und alles zu verderben, indem er das Gift der alten Ketzer aufgerührt.« So rügten die Reformirten an Serveto, was Rom an den Reformirten rügte! – Was die gegen ihn zu ergreifenden Maßregeln betrifft, so äußerten sich die berner Geistlichen: »Wir bitten den Herrn, daß er Euch den Geist der Klugheit verleihe, des Rathes und der Kraft, damit Ihr Eure und die andern Kirchen vor dieser Pest in Sicherheit bringet, und daß Ihr zu gleicher Zeit doch nichts thuet, was unwürdig scheinen könne einer christlichen Obrigkeit.«

Und diese selbe berner Kirche hatte zwei Jahre früher in dem Falle von Bolsec nach Genf in wahrhaft christlichem Sinne geschrieben: » Je mehr wir darüber nachdenken, um so mehr sind wir überzeugt, daß man nicht mit zu großer Strenge gegen die Irrenden verfahren müsse, damit, wenn wir mit zu großer Strenge die Reinheit der Lehre aufrecht erhalten wollen, wir nicht gegen den Geist Christi sündigen. – – Christus liebt die Wahrheit, er liebt aber auch die Seelen, und selbst wenn sie sich von der Wahrheit verirren. – – Wir billigen Euren Eifer, die Wahrheit aufrecht zu erhalten, dennoch bitten wir Euch, zu erwägen, wie weit besser man die irrenden Geister auf den rechten Weg zurückführt durch Milde als durch Strenge. – Wir bitten den Herrn, daß er Euch einen Geist verleihe, stets bereit, die zurückzuführen, die sich verirren, und daß er auf gleiche Weise das Herz Eures Gegners (Bolsec) erweiche, damit Ihr einstimmig seinen Ruhm verkünden mögt zur Erbauung der Kirche.« – So mußte also denen von Bern Serveto's Ketzerei so ungleich ärger erscheinen als die des Mannes, welcher Calvin's Prädestinationslehre verwarf, daß sie von ihrem Grundsatz, wie geschehen, abweichen konnten.

Am längsten war die Antwort von Zürich. Sie erging sich weitläufig über die theologische Frage, und bewies, daß Serveto zugleich Blasphemiker und Heretiker sei. Sie bestand besonders darauf, daß Calvin gegen ihn Genugthuung müsse gegeben werden. Wir hören Bullinger, Calvin's Feind, und wohl vertraut mit dessen mißlicher Lage in Genf, durch das Gutachten, wenn es heißt: »Wir hoffen, daß Glaube und Eifer Calvin's, Eures Hirten und unsers Bruders, daß seine glorwürdige Aufopferung für die um ihres Glaubens Flüchtigen und für alle wahrhaft fromme Menschen, genug strahlen werden, um nicht wieder verdunkelt zu werden, sei es bei den erlauchten Herren, sei es bei andern guten Leuten, durch die unwürdigen Anschuldigungen dieses Menschen. – Was diesen anlangt, so denken wir, daß Ihr vielen Glauben und vielen Eifer entwickeln könnt, zumal da unsere Kirchen draußen in dem übeln Ruf stehen, ketzerisch zu fein und die Ketzerei zu begünstigen. Aber die Vorsehung bietet zu dieser Stunde Euch, so wie uns, eine Gelegenheit, Euch und uns rein zu waschen von diesem schmählichen Verdachte, indem Ihr wachsam und geschickt seid, der fernern Verbreitung dieses Giftes vorzubeugen. Wir zweifeln nicht im geringsten, daß die erlauchten Herren danach handeln werden.«

Die Kirche von Schaffhausen unterschrieb das züricher Gutachten, fügte aber noch hinsichts des letztern Punktes hinzu: »Wir zweifeln nicht, daß Ihr nicht nach Eurer lobenswürbigen Klugheit Serveto's Versuche unterdrücken werdet, damit seine Blasphemien nicht wie ein Brandschaden alle Glieder der Christenheit anfressen. Denn lange Gründe und Erörterungen anwenden, um seine Irrthümer zu zerstören, das hieße mit einem Narren deliriren.« '

Auch die Kirche von Basel freute sich, Serveto in den Händen der genfer Obrigkeiten zu wissen, weil »sie sich überzeugt halte, daß ihnen weder die christliche Klugheit, noch der Eifer der Heiligen fehlen werde, um ein Uebel zu heilen, welches schon eine so große Anzahl Seelen ins Verderben gerissen.« – »Wir ermahnen Euch, wie es uns übrigens scheint, daß Ihr schon gethan, alle geeigneten Mittel anzuwenden, ihn zu heilen, um auch den Scandal, den er verursacht hat, zu heilen. Aber wenn er sich unheilbar festgeankert in seinen verkehrten Begriffen zeigt, dann straft ihn nach Eurem Amte und der Macht, die Ihr von Gott habt, dergestalt, daß er nicht mehr Christi Kirche beunruhigen könne, und daß das Ende nicht schlimmer werde als der Anfang. Der Herr wird Euch zu diesem Zwecke seinen Geist, seine Kraft und seine Weisheit verleihen.«

Was wollten nun die Kirchen? Sie verdammten seine Doctrin, sie billigten und forderten auf, daß er, wenn er sich nicht bekehren lasse, gestraft werde. Aber mit welcher Strafe? Man weiß nicht, ob sie den Tod billigten oder mit ewigem Gefängniß sich begnügt hätten. Ihre Aufgabe war nur zu rathen; hätten sie sich richtend ausgesprochen, so würden sie das Souverainetätsrecht des freien Genf verletzt haben.

Wie Bern über die Sache dachte, weiß man aus einem Briefe des Geistlichen Haller an Bullinger in Zürich: Serveto's Irrlehren hätten beim Rathe eine solche Entrüstung erweckt, daß, wenn der Ketzer sich in den Händen der berner Justiz befunden, er ohne Zweifel zum Feuertode wäre verurtheilt worden. Die Herren von Bern hätten den genfer Rath sehr ernsthaft ermahnt, diese Plage verschwinden zu lassen, damit nicht auch ihr Gebiet davon angesteckt werde. Calvin versichert an zwei Stellen, daß diese in Bern vorherrschenden Ansichten, die in dem offiziellen Schreiben nicht so stark ausgedrückt waren, zumeist auf Serveto's Richter von Einfluß gewesen seien. Der Rath von Bern war für das mit seiner Hülfe kaum frei gewordene Genf zu wichtig, und, was theologische Rücksichten vielleicht nicht vermocht, bewirkten in diesem Proceß die politischen.

Dennoch kam es in der Sitzung vom 23. October noch zu keiner Entscheidung. Man las sämmtliche Actenstücke und die eingegangenen Gutachten vor, aber die Stimmen schwankten. Zudem fehlten viele Rathsglieder von beiden Parteien, man meint, um die Sachen noch zu verzögern, in einem gewöhnlichen parlamentarischen Spiele die Stimmenmehrheit sich zu sichern. Deshalb ward die Spruchsitzung auf den 26. October verschoben, wo alle Mitglieder, bei ihrer geschworenen, Pflicht, erscheinen sollten; inzwischen wollte man den Gefangenen noch einmal verhören.

Dies Verhör fand noch am Nachmittage des 23. statt, wo sich eine Commission in das Gefängniß begab. Es beschränkte sich aber nur auf Formalien und endete damit, daß man Serveto unter die besondere Obhut einiger vertrautern Personen setzte, vermuthlich, weil man dem Kerkermeister kein volles Vertrauen schenkte.

Indessen waren Serveto's politische Freunde nicht stärker geworden. Sie wagten, sie unternahmen nichts; die Gutachten der schweizer Kirchen hatten ein zu schweres Siegel auf die andere Seite gedrückt. Einige Stimmen hatten sich wol, während seines Gefängnisses, zu seinen Gunsten vernehmen lassen, aber es waren vereinzelte Stimmen geblieben; die allgemeine Meinung war gegen sie. Sie kamen von Geistlichen, welche Calvin's drückende Autorität bekämpfen wollten; von einem italienischen Flüchtling und Protestanten, dem Juristen Gribaldo, der Serveto's Meinungen und die Toleranz zugleich vertheidigen wollte, aber als selbst hinneigend zu den Antitrinitariern hatte er vor Calvin und dem Comité seiner eigenen italienischen Landsleute aus Genf entweichen müssen; endlich von einigen sehr eifrigen Calvinisten, die doch vor einer Todesstrafe in Glaubenssachen zurückschauderten und denen es nicht folgerecht erschien, sich derselben Waffen zu bedienen, deren Gebrauch in den Händen der Katholiken ihnen so grauenhaft war. Der brausende Sturm der allgemeinen theologischen Entrüstung ließ diese schüchternen Stimmen verhallen.

Es kam noch etwas hinzu. Serveto war in Genf nicht populär. Wenn die Calvin bekämpfenden Parteien sich für ihn interessirten, so waren es nur deren optimatische Häupter; mit dem Volke war er nicht in Berührung gekommen, es kannte ihn nicht. Möglich und wahrscheinlich auch, daß die Erscheinung des Spaniers nicht von der Art war, um die Sympathien einer Volksmenge für ihn zu entzünden, er, der von der Wahrheit seiner Lehre bis zur Exaltation erfüllt und vom Haß gegen Calvin fieberhaft geschüttelt, doch ihm gegenüber vor dem Gerichte nicht aufkommen konnte und zur Feder seine Zuflucht nehmen mußte, überdies kränklich und, wenn die Exaltation des Hasses vorüber war, von finsterer Melancholie niedergedrückt.

Calvin betheuert, daß er in keiner Art auf die Richter einen Einfluß auszuüben versucht, aber er war seit den Antworten aus den Cantonen seiner Sache gewiß. Am Tage vor der Urteilssitzung (25. October) schrieb er an Bullinger: »Man weiß noch nicht, was aus dem Individuum werden wird. Ich vermuthe indeß, daß sein Urtheil morgen im Rath gesprochen, und – daß er übermorgen zur Hinrichtung geführt werden wird.«

Und so geschah es. Der feierlich zusammenberufene Rath war fast vollständig; nur fünf Seigneurs waren abwesend. Eine stürmische Berathung hub an. Amiod Perrin, der den Vorsitz hatte, machte eine letzte, aber vergebliche Anstrengung zu Gunsten des Gefangenen. Er machte den Antrag, Serveto für unschuldig zu erklären und fortzuschicken. Das war, wie die Dinge standen, wie wir sie wenigstens betrachten müssen, zu viel gefordert. Ihn freisprechen, hieß Calvin verstoßen; das war Perrin's Ziel. Er hatte den Bogen zu stramm gezogen, er brach. Mit welcher Beredsamkeit er auch sprach, sein erster Antrag scheiterte. –

Er ging zu einem zweiten, dem Anschein nach formellen, über: daß der Kleine Rath sich für incompetent erkläre und die Entscheidung dem Rath der Zweihundert überlasse. Dem Wesen nach war dieser Antrag derselbe mit dem erstern. Im Rath der Zweihundert war die entschiedene Majorität auf seiten der Libertins; hier wäre Calvin's Gegner freigesprochen worden, und damit Calvin geopfert. Auch dieser Antrag fiel durch.

Nach diesen fruchtlosen Versuchen Amiod Perrin's, übrigens mehr von seiner Leidenschaftlichkeit gegen Calvin dictirt, als von einer lebendigen Ueberzeugung von Serveto's Unschuld oder einer bewußten Hinneigung zu allgemeinen toleranten Grundsätzen, sprach der Rath durch Stimmenmehrheit folgendes Urtheil aus:

»Angesehen das Summarium des Protestes gegen Michel Servet, Gefangenen, den Bericht derer, welche man darüber zu Rath gezogen, und in Anbetracht seiner großen Irrthümer und Blasphemien, sei er verdammt, nach dem Chimpel geführt zu werden, und dort ganz lebendig verbrannt zu werden; und das werde morgen vollzogen und auch seine Bücher verbrannt.«

Das Urtheil über dieses Urtheil ist in unser aller Gewissen, in unserer Ueberzeugung längst gesprochen; es gibt, dank unserer Zeit, aller Reactionsversuche ungeachtet, dagegen keine Appellation mehr, keinen Richter mehr in der ganzen Welt, der, um Mächtigen gefällig zu sein, es einer Revision unterwürfe. Auch die Weltgeschichte hat längst darüber gesprochen und es verdammt.

Aber seinerzeit, vor der Meinung, welche damals herrschte, vor dem Gesetze, welches galt, konnte das Urtheil des genfer Rathes gerechtfertigt erscheinen. Der genfer Berichterstatter, welchem wir die gewissenhafte Relation aus den Registern des Rathes verdanken, welcher, seines Patriotismus ungeachtet, nichts verschwiegen und verhüllt, was häßliche Schatten auf die Parteileidenschaften seiner Mitbürger wirft, hat diese Rechtfertigung zugleich übernommen. Hören wir die wesentlichen Züge derselben an. Man braucht nicht zu besorgen, daß sie unser und sein eigenes sittliches Urtheil von heute umstoßen. Im Kleinen Rathe der Republik saßen allerdings, wie wir sahen, zwei Parteien, welche sich die Herrschaft streitig machten, Calvin's Anhänger und Calvin's Feinde. Von letztern fehlen bei der entscheidenden Sitzung mehrere. Warum? wird uns nicht gesagt. Diese Abwesenheit von fünf Räthen allein hat aber nicht den Ausschlag gegeben. Wie in jeder parlamentarischen Versammlung gab auch hier eine dritte, vermittelnde, oder parteilose Zahl den endlichen Ausschlag. Diese Neutralen waren zwar Calvin nicht feindlich gesinnt wie Perrin's Anhänger, aber den Ansprüchen des Reformators keineswegs unbedingt zugethan, wie sie bei spätern Entscheidungen gegen ihn gezeigt haben. Allein in diesem Falle handelte es sich in ihren Augen nicht um Calvin's Interessen, sondern um die viel wesentlichern der Reformation selbst, der sie unbedingt ergeben waren. Und damit waren die der neugeborenen Republik selbst verschwistert. In ihren Augen verschwand Serveto als Gegner Calvin's. Er war nicht sowol ein Schwärmer und theologisch Irrender, als ein strafbarer Uebertreter der Gesetze, ein Verführer, ein gefährlicher Mann, dessen man sich, um des allgemeinen Friedens willen, entledigen müsse.

In ihren Augen hatte Serveto's Ketzerei einen doppelten Charakter, den der Blasphemie und des Aufruhrs gegen das Bestehende, gegen das allgemein gültige Gesetz. Sie glaubten vertheidigen und strafen zu müssen zugleich die beleidigte Ehre Gottes und den angetasteten Frieden der bürgerlichen Gesellschaft. Zwischen Kirche und Staat waltete eine so unklare, aber allgemein geglaubte Verschmelzung ob, daß, was das eine kränkte, auch das andere verletzte. Das blos theologische Element verschwand gänzlich in den Verhandlungen wie im Urtheil, es handelte sich hier nur noch um den Angriff »gegen die wahren Fundamente der christlichen Religion«. Er hatte die Dogmen der Dreieinigkeit und der Taufe, die bis dahin in allen Communionen für geheiligt galten, angegriffen; die übereinstimmenden Gutachten der schweizerischen Kirchen, die kein persönliches Interesse zur Sache hatten, wie Calvin und seine Anhänger, hatten sie als ketzerisch verworfen und als wahrhaft gefährlich für alle Religion; also konnte man nach den Grundsätzen der öffentlichen Ordnung, wie sie damals verstanden wurden, nicht mehr anstehen, in Serveto's Auftreten einen Angriff, eine Empörung gegen die bürgerliche Gesellschaft zu erblicken.

Es kam hinzu der misliche Standpunkt, welchen die reformirte Kirche, der katholischen Welt und bereits der lutherischen Deutschlands und des Nordens gegenüber, einnahm. Es galt, von der reformirten Kirche den Argwohn abzuwenden, daß sie sich mit Meinungen vertrüge, welche von der ganzen Christenheit für Blasphemien gehalten wurden. Als Obrigkeit durften sie nicht die Verbreitung von Doctrinen begünstigen, die man als gefährlich für die Ruhe der Völker erklärte. Und – die Katholiken hatten durch den Urteilsspruch von Vienne das Ihre gethan, diesmal die wahre Ketzerei zu vertilgen, sollten, durften die Reformirten anstehen, ihrerseits das Gleiche zu thun, konnten sie den Vorwurf auf sich ruhen lassen, daß sie minder eifrig wären für die wahre, reine Lehre? Dies war vielleicht das am schärfsten bewegende Moment.

Endlich war über die Berechtigung zur Strafe damals kein Zweifel. So gut als der Rath Berthelier erlaubt hatte, wieder an den Tisch des Herrn zu treten, konnte er auch Servet zum Tode verurtheilen. Die Codices des Theodostus und des Justiman und die kaiserlichen Verordnungen, standen sie nicht da als mächtige Autoritäten, auf die man sich lehnen konnte, wenn man es für nöthig befunden hätte, wenn Gewissensscrupel aufgetaucht wären, ob ein weltlicher Richter über geistliche Irrungen urtheilen könne? Aber diese zarten Gewissenszweifel herrschten nicht. Und wie hätten sie vor dreihundert Jahren herrschen sollen, da noch zwei Jahrhunderte später ein Montesquieu schrieb: »Ich habe nicht gesagt, daß man die Ketzerei gar nicht strafen solle, ich sage nur, daß man sehr vorsichtig sein muß, wenn man sie straft.« Und zweihundertfünfzig Jahre darauf sehen wir den gielsdorfer Prediger Schultz vor dem Tribunal des Kammergerichts zu Berlin, und noch später die königsberger sogenannten Mucker, und heute den Pfarrer Wislicenus, und daß der Prediger Rupp in Königsberg vor kein Gericht gestellt worden, wäre nur dafür ein Beleg, daß man von den Gerichten die Gewissensscrupel besorgt, über welche die Macht zu allen Zeiten hinaus war, wo es in ihrem Interesse lag, die von ihr anerkannte Orthodoxie vor der Heterodoxie zu bewahren. Endlich konnten jener Zeit in Genf diese Gewissenszweifel zum wenigsten aufkommen, wo der gerichtete Serveto selbst anerkannt hatte: daß Grundsätze, welche die Religion völlig umwälzen, mit dem Tode bestraft werden müßten. Hatte er dadurch nicht selbst sein Todesurtheil unterschrieben?

Endlich lag auch die Art der Strafe in den Begriffen der Zeit. Die befragten Sachverständigen, vier Kirchen, gegen deren Autorität nichts einzuwenden war, hatten sich ausdrücklich, oder doch in einer Art, die keinen Zweifel ließ und nur durch die Verhältnisse in der bedingten Ausdrucksweise geboten war, dafür erklärt. Auch fehlte es nicht an nächstliegenden Antecedentien. Erst 1547 war der genfer Bürger Jacques Gruet wegen seiner gottlosen Doctrinen, welche die bürgerlich-christliche Gesellschaft angriffen, enthauptet worden. Warum sollte mit dem fremden Ketzer eine Ausnahme gemacht werden? Serveto's Richter glaubten eine Pflicht zu erfüllen.

»Fordern wir nicht von ihnen«, sagt der genfer Berichterstatter, »Rechenschaft über diesen beklagenswerthen Irrthum, sondern von ihrem Zeitalter. – – Diese Verirrungen unsers Geschlechts flößen uns, wenn man denn doch darüber sprechen soll, ein mehr niederdrückendes, demüthigendes Gefühl im allgemeinen ein, als sie unsern Stolz (daß wir besser handeln würden) erheben können; und ehe wir diejenigen, welche die Instrumente grausamer Vorurtheile waren, verdammen, sollten wir uns darüber Gewißheit verschaffen, daß wir an ihrer Stelle nicht ebenso gehandelt hätten, wie sie. Beklagen wir ihren Urtelsspruch, ohne ihre Absichten anzugreifen; denn wir würden es nur darum nicht thun, weil wir ein Privilegium haben, was ihnen versagt war – die Wohlthat einer andern Zeit.


Aus zwei Briefen Calvin's an Farel, den er eiligst nach Genf zu kommen einlud, geht hervor, daß jener sich eifrigst beim Rathe darum verwandt, statt des Feuertodes den Verurteilten mit dem Schwerte richten zu lassen. Es geschah dies weniger aus sentimental humanen Regungen, als weil eine reformirte Kirche in anderer Art strafen müsse als die römische, und deren Scheiterhaufen auch schon damals von der öffentlichen Meinung mit Abscheu gerichtet waren. Calvin wollte, daß die Autos de Fé der römischen Inquisition allein verblieben. Aber seine Vorstellungen vermochten diesmal nichts über den Rath. Das canonische Recht verdammte die Ketzer zum Feuertode; der Rath wollte nicht von den Gesetzen abgehen, und Calvin mußte den Fluch auf sich laden, den die Geschichte noch nicht überall von ihm abgewälzt hat.

Serveto hatte, wieder der Hoffnung sich hingegeben, woher weiß man nicht, da alle Anzeichen ihm die traurige Veränderung seines Schicksals verrathen mußten. Noch am selben Morgen, wo das Urtheil gefällt worden, erfuhr er den Inhalt desselben; es traf ihn wie ein Blitz aus heiterm Himmel: Calvin sagt: »Als man ihm die Todesnachricht gebracht, war er einen Augenblick wie ohne Besinnung, nachher seufzte und schluchzte er, daß es durch den ganzen Saal widertönte; zuweilen fing er an zu heulen wie ganz außer sich. Kurz, er hatte nicht mehr Fassung als jemand, der ganz von bösen Geistern besessen ist. Endlich brach er in ein lautes Schreien aus, das nicht aufhören wollte, schlug sich auf die Brust und rief in Spanisch: » Misericoria! Misericordia!« Erst nach gerade sammelte er sich wieder, aber sein Stolz, selbst seine Fassung war dahin.

Farel, aus Neufchatel herübergekommen, war zugegen, ein ehrwürdiger Greis, dem man eine bessere Rolle wünschen dürfte, als die ihm ward, einen Ketzer zum Scheiterhaufen zu begleiten. Farel, bemüht, die arme Seele zu retten, strengte seine Beredsamkeit an, ihn von seinen sträflichen Irrthümern zu überzeugen; aber da erwachte Serveto's Selbstbewußtsein. Er bat den Geistlichen, ihm doch nur eine Stelle in der heiligen Schrift zu zeigen, wo Christus Gottes Sohn genannt werde, ehe er Mensch geworden. Farel nannte ihm einige Stellen. Umsonst. Serveto, um Gott und Jesu Christi willen, seines Erlösers, flehte er um Gnade, aber daß Christus anders, als durch seine Menschwerdung Gottes Sohn geworden, könne er nicht zugeben.

Ebenso vergeblich blieb eine Ermahnung von seiten Calvin's selbst. Auf Farel's Veranlassung hatte eine Zusammenkunft zwischen diesem und dem Verurtheilten stattgefunden. Der Rath hatte dazu seine Erlaubniß ertheilt und dem Reformator zwei Rathsmitglieder, Corna und Bonna, zur Assistenz mitgegeben. Serveto benahm sich aber so sanft und bescheiden, wie er früher gegen Calvin sich stolz und fast übermüthig betragen; er bat ihn um seine Verzeihung, aber von seiner Ansicht könne er nicht abgehen. Calvin sagte zu ihm: »Ich protestire dagegen, daß ich dich je wegen einer persönlichen Beleidigung verfolgt habe. Du mögest dir in den Sinn rufen, wie ich vor 16 Jahren in Paris keine Mühe gescheut habe, dich unserm Heiland wieder zu gewinnen, und wenn du nur Vernunft angenommen hättest, würde ich dich mit allen guten Dienern Gottes ausgesöhnt haben. Du flohest damals den Kampf, und auch da unterließ ich nichts, dich durch Briefe zu ermahnen. Aber alles war unnütz, du hast gegen mich, ich weiß nicht welchen Zorn, nein, welche Wuth geschleudert. Uebrigens hat das, was meine Person betrifft, hierbei nichts zu sagen. Sorge vielmehr, daß du Gott um Gnade anflehest, den du so gelästert hast, indem du die drei Personen auslöschen wolltest, die in seiner Wesenheit sind; flehe um Gnade zum Sohne Gottes, den du so entstellt und fast verleugnet hast als Heiland.«


Am 27. October 1553 vormittags um 11 Uhr sah der Gefangene den Seigneur-Lieutenant in Begleitung des Justizsecretärs in sein Gefängniß treten. Dieser sprach nach altem Herkommen die Worte: »Kommt mit mir, um zu hören den guten Willen meiner Herren!« So verließen sie den bischöflichen Palast.

Das Tribunal war nach demselben uralten Herkommen vor den Thoren des Stadthauses versammelt. Von der Höhe der Estrade herab verlas der Seigneur Syndicus Darlod folgendes Urtheil, während der Gerichtete unten, an Farel's Seite, blaß und zitternd, der entsetzlichen Verkündigung lauschte:

»Nachdem der Proceß geführt und geschlossen durch uns, die gestrengen Seigneurs Syndici, Richter in Criminalsachen dieser Stadt, auf Ansuchen und Antrag des Seigneur Lieutenant dieser genannten Stadt, aus nachfolgenden Ursachen

»Gegen

»Michel Servet de Villeneufve (Villanova) im Königreich Aragon in Hispanien,

»Welcher erstlich überführt ist, vor 23 oder 24 Jahren zu Agnon (Hagenau) in Deutschland, ein Buch haben drucken zu lassen gegen die heilige und persönliche Dreieinigkeit, enthaltend mehrere und große Blasphemien gegen dieselbe, höchlichst anstößig gegen die genannten deutschen Kirchen: als welches Buch er freiwillig bekannt hat, daß er es drucken lassen, trotz aller Vorstellungen und Zurechtweisungen, so ihm wegen seiner falschen Meinungen von den gelehrten evangelischen Doctoren in Deutschland geworden.

»Item, und welches Buch von den Doctoren der deutschen Kirchen, als voller Ketzerei, ist verworfen worden, und besagter Servet flüchtig geworden aus Deutschland wegen besagten Buches.

»Item, und trotzdem ist besagter Servet in seinen falschen Irrthümern ( faulses erreurs) verharrt, damit noch mehrere, so viel er gekonnt, ansteckend.

»Item, und nicht damit zufrieden, hat er, um besser zu verbreiten und auszugießen sein besagtes Gift und Ketzerei, itzo vor kurzem drucken lassen in Heimlichkeit ein ander Buch, zu Vienne in Dauphiné, angefüllt mit den genannten Ketzereien, schrecklichen und abscheulichen Blasphemien gegen die heilige Dreieinigkeit, gegen den Sohn Gottes, gegen die Taufe der kleinen Kinder und andere viele heilige Stellen und Fundamente der christlichen Religion.

»Item hat er freiwillig bekannt, daß er in diesem Buche diejenigen, die an die Dreieinigkeit glauben, Trinitarier und Atheisten genannt hat.

»Item und daß er genannt hat besagte Dreieinigkeit einen Teufel und Ungeheuer mit drei Köpfen.

»Item und gegen das wahre Fundament der christlichen Religion, und abscheulich blasphemirend gegen den Sohn Gottes, hat er gesagt, daß Jesus Christus nicht Sohn Gottes sei von Ewigkeit, sondern nur allein seit seiner Fleischwerdung.

»Item und gegen das, was die heilige Schrift sagt, daß Jesus Christus der Sohn Davids sei, nach dem Fleische, leugnet er es betrübendermaßen, sagend, dieser sei geboren aus der Substanz Gottes des Vaters, empfangen habend drei Elemente von diesem, und eines nur allein von der Jungfrau; als wodurch er schandbarerweise bestrebt ist, die wahre und ganze menschliche Natur unsers Herrn Jesu Christi zu vernichten, der Haupttrost des armen menschlichen Geschlechtes.

»Item und daß die Taufe der kleinen Kinder nichts sei, als eine teuflische Erfindung und Hexerei.

»Item auch viele andere Punkte und Artikel, und greuliche Blasphemien, damit gedachtes Buch ganz vollgestopft ist, furchtbar skandalös sowol gegen die Ehre und Majestät Gottes, des Sohnes Gottes und des heiligen Geistes, als es ist eine grausame und schreckliche Mörderei und ein Verderben und Ruin mehrerer armen Seelen, von wegen der ungesetzlichen und verabscheuungswürdigen Doctrin, die daraus zu ziehen. Gräßliche Sache, es nur auszusprechen.

»Item und hat besagter Servet, erfüllt von Bosheit, dieses Buch, so dermaßen gegen Gott und die heilige Lehre gerichtet ist, titulirt: Christianismi restitutio, welches heißt, die Wiederherstellung des Christenthums, und das, um besser zu verführen und zu betrügen die armen Unwissenden, und um bequemer mit seinem unglückseligen und abscheulichen Gift unter dem Schatten einer guten Doctrin die Leser anzustecken.

»Item und außer dem oben gedachten Buche, mit Briefen unsern Glauben angreifend und alle Mühe sich nehmend, mit seinem Gift ihn anzustecken, hat er freiwillig bekannt und anerkannt, Briefe an einen der Geistlichen dieser Stadt geschrieben zu haben, in welchen außer andern greulichen und abscheulichen Blasphemien gegen unsere heilige, evangelische Religion, er sagt, unser Evangelium sei ohne Glauben und ohne Gott, und daß wir statt eines Gottes einen Cerberus mit drei Köpfen hätten.

»Item und zum mehrern hat er aus freien Stücken bekannt, daß an dem oben bemeldeten Orte zu Vienne, aus Grund dieses abscheulichen und verfluchungswürdigen Buches und seiner Meinungen, er gefänglich eingezogen worden, aus welchem Gefängniß er hinterlistigerweise ausbrach und entschlüpfte.

»Item und hat sich besagter Servet in seiner Doctrin nicht allein gegen die wahre christliche Religion gewandt, sondern als ein arroganter Neuerer in ketzerischen Dingen, auch gegen papistische und andere ( scil. ketzerische Dinge), sodaß er zu Vienne im Bildniß ist verbrannt worden und von seinen genannten Büchern sind fünf Ballen verbrannt.

»Item und trotz alledem, da er in dieser Stadt als Gefangener gehalten worden, hat er nicht abgelassen, boshafterweise in besagten abscheulichen und schändlichen Irrthümern zn verharren, sie mit Injurien und Calumnnien gegen alle wahre christliche und getreue Anhänger der reinen und unbefleckten christlichen Religion aufrecht zu erhalten suchend, die er dann Trinitarier, Atheisten und Zauberer genannt hat, und das trotz aller der Vermahnungen, die ihm schon seit lange, wie allbereits gesagt, in Deutschland vorgehalten worden, und wie aus Nichtachtung der Rügen, der Gefängnißstrafe und der Correctionen, die ihm so anderwärts als hier zutheil worden. Wie das alles weitläufig und lang ist enthalten in seinem Proceß.

»Und wir Syndici, Richter in Criminalsachen dieser Stadt, nachdem der Proceß geführt und geschlossen vor uns, auf Antrag unsers Lieutenants aus den gedachten Ursachen, gegen dich, Michel Servet von Villaneufve im Königreich Aragon in Hispanien, durch welchen und deine freiwillig in unsere Hände gemachten Bekenntnisse, so mehrfach wiederholt, und deine uns vorgelegten Bücher für uns feststehet, daß du, Servet, schon vordem eine falsche und ganz ketzerische Doctrin von dir gegeben, und selbe, alle Zurechtweisungen hintansetzend, mit boshafter und verderbter Halsstarrigkeit, unverdrossen ausgesäet und verbreitet, bis dahin, daß du selbst Bücher drucken und verbreiten lassen gegen Gott Vater, Sohn und heiliger Geist, kurz gegen alle wahren Fundamente der christlichen Religion und dadurch versucht habest, Schisma und Trubel in die christliche Kirche zu bringen, wodurch viele Seelen hätten mögen verderben und ruinirt werden; ein gräßlich und erschreckenswürdiges, ein schmachvolles und verpestendes Ding, und daß du weder Scham noch Schande empfunden, dich zu erheben ganz und gar gegen die majestätische, göttliche und heilige Dreieinigkeit; demnächst also, daß du Hals und Kragen daran gesetzet, die Welt mit deinem stinkenden ketzerischen Gifte zu vergiften, das allerabscheulichste Verbrechen der Ketzerei, die schwerste körperliche Strafe verdienend. Derohalben und um anderer gerechten Ursachen willen, die uns bewogen, wünschend, die Kirche Gottes von solcher Ansteckung zu reinigen, und das faule Glied davon abzuschneiden; nachdem wir guten Rathes gepflogen mit unsern BürgernDas heißt die Mitglieder des Kleinen Rathes. Die Syndici allein waren die Richter in Criminalfällen., und angerufen haben den Namen Gottes, um ein gerecht Urtheil zu fällen, und das Tribunal allhier auf der Stelle unserer Vorfahren versammelt, und Gott und seine heiligen Schriften vor unsern Augen, sprechend im Namen des Vaters, Sohnes und heiligen Geistes – verdammen wir, durch dieses unser Endurtheil, welches hier niedergeschrieben worden, dich, Michel Servet, gebunden und geführt zu werden auf den Platz von Champel und dort befestigt an einen Pfeiler und ganz lebendig verbrannt zu werden, und dein Buch, das du geschrieben und gedruckt, bis daß dein Körper in Asche zerfallen; und daß du so enden sollest deine Tage, damit du andern ein Beispiel gäbest, so Aehnliches begehen wollten.

»Und Euch, unserm Lieutenant, befehlen wir, diese unsere gegenwärtige Sentenz in Vollzug zu bringen.«


Kaum war das letzte Wort gesprochen, so schrie der Unglückselige, der im Geist schon die züngelnde Flamme sah, um Gnade auf: er habe aus Unwissenheit geirrt, er wolle fortan immer der Schrift folgen, man möge doch aus Erbarmen sein Todesurtheil in ein minder qualvolles verwandeln.

Farel erwiderte: wenn er Gnade verlangen wolle, müsse er seine Fehler eingestehen und feierlich Zeugniß ablegen, wie er seinen Irrthum verabscheue. – Das konnte Serveto nicht. Er stammelte nur, er habe den Tod nicht verdient und bitte Gott, seinen Anklägern zu vergeben.

Genf blieb die treue Wächterin der Trinitätslehre. Fünf Jahre später hatte ein anderer Theologe, ein Italiener Valentin Gentilis, ähnliche Zweifel über das Wesen der Dreieinigkeit geäußert. Auch er sollte dafür in der Stadt den Feuertod sterben; aber er zog es vor, sich bekehren zu lassen. Doch die stille Bekehrung genügte nicht. Er mußte barfuß und auf den Knien, mit einer Fackel in der Hand, selbst die Schriften verbrennen, in denen er seine Irrlehre niedergelegt hatte.

So hätte auch Serveto sich retten können. Seine Ueberzeugung galt ihm mehr als sein Leben. Der ehrwürdige Greis Farel, selbst immer bereit, sein Leben zu opfern dem, was er seine Ueberzeugung nannte, war so empört über diese gräßliche Verhärtung, daß er dem Gerichteten drohte, ihn nicht, bis zum Scheiterhaufen zu folgen, wenn er nicht in sich ginge. Der Unglückliche verfiel in ein dumpfes Schweigen, und der traurige Zug setzte sich in Bewegung.

Vorn der Seigneur Lieutenant und der Saultier zu Pferde und in voller Amtstracht; hinter ihnen Serveto und Farel, umringt von den dazu commandirten Bogenschützen. Die Volksmasse, welche sich hinzudrängte und folgte, war verhältnismäßig nicht so groß als bei andern ähnlichen Gelegenheiten.

Riellet de Candolle führt uns den Weg, Straße für Straße, den der Zug durch Genf genommen; für den Genfer und den mit den Localitäten der Stadt Vertrauten gewiß von einem wehmüthig ernsthistorischen Interesse. Wir können ihm nicht folgen. Aber auf dem ganzen Wege bemühte sich Farel, den Ketzer zu bekehren; Umsonst. Calvin verargt es noch dem Todten, daß er geschwiegen; dieser halsstarrige Ketzer habe nicht einmal Farel zu widerlegen versucht, und doch möchten seine wahnverrückten Anhänger gern aus ihm einen Märtyrer machen. Für den Unglückseligen war der ernst Gang zum gräßlichsten Tode nicht der Ort, sich in Controversen über dogmatische Fragen auszulassen. Er hatte in ernstern Dingen mit sich abzuschließen.

Auf dem Wege durch Genfs enge und hohe Straßen sind wir ihm nicht gefolgt, dagegen wollen wir unsern Berichterstatter anhören in der Schilderung des Orts, wo Serveto enden sollte.

In geringer Entfernung vor der Mauer Genfs erhebt sich gegen Mittag zu ein Hügel von angenehmen Umrissen, von dessen Gipfel das Auge über die reizendsten Gegenden des Landes mit Entzücken hinschweift. In der Ferne die grünen Wellen und die bezaubernden Ufer des genfer Sees; das ungeheuere Amphitheater des Jura, welches gegen Abend den Horizont begrenzt und gegen Südwest die sattelartigen Hebungen und Senkungen der Berge, die das Thal des Leman schließen. Ringsumher um den Fuß des Hügels lachende Felder, und wenige Schritte davon das alte Genf, dessen eng zusammengedrängte Gebäude einem geschwärzten Bienenkörbe gleichen, und dicht vor dem Zuschauer, wenn er sich gegen Sonnenuntergang wendet, die terrassenartigen Hügel, welche sich unterhalb der Cluse erheben, die wie eine Bresche in das ungeheuere Bollwerk des Jura eingeschnitten ist. Näher noch, und vor den jähen Felswänden, zwischen denen Arve und Rhone sich einzwängen, ohne doch ihre Wellen zu mischen, den grünblitzenden Rasenplatz vor Plainspalais, dieses Marsfeld Genfs, den Bürgerfesten und den militärischen Paraden gewidmet. Nur eine Seite ist trüb und herbe, die, welcher wir den Rücken zukehren, wenn wir dieses zauberreiche Gemälde überschauen; da schießt in die Höhe der rauhe, felskantige Salève, dessen ausgebreitete Schultern durch ihre wilde Monotonie dem Blick ebenso trübe begegnen, als das andere Panorama in seiner zauberhaften Mannichfaltigkeit das Auge entzückt.

Dieser Hügel, von dessen Gipfel man solche Contraste sieht, ist der Champel; auf seiner Höhe stand Serveto's Scheiterhaufen. Es war ein schöner Herbstmorgen, wo die Alpen sich bekanntlich in wunderbaren, die Seele erfrischenden Reizen entfalten. Ob der Unglückselige einen Blick dafür hatte? Ob es ihm sein Los erschwerte, unter Qualen aus solcher Welt zu scheiden?

Sie waren angelangt. Die Vorbereitungen waren beendet. Farel forderte den Verurtheilten auf, die Versammelten zu bitten, daß sie für seine Seele beten möchten; er möge sein Gebet mit dem des Volks verrichten. Diese Gebete summten noch fort, als Serveto schon den Scheiterhaufen bestieg. Mit Eisenringen ward er an einen Pfahl gekettet, sein Buch ward zu beiden Seiten ihm festgebunden, auf seinem Kopfe eine Krone von Blättern, die in Schwefel getaucht sind. Als die Fackel vor seinen Augen geschwungen wird, stößt er einen Schrei aus, der alle erbeben macht.

Die Berichte, welche man über Serveto's letzte Augenblicke und Aeußerungen hier und da gedruckt findet, hält Riellet für später gemacht und falsch. Es wird darunter erzählt, daß man aus Grausamkeit den Scheiterhaufen von grünem Holze geschichtet, um die Qualen des Ketzers zu verlängern, und daß ein Bauer, diesmal aus Erbarmen, Bündel mit trockenem Reisig ins Feuer geworfen, um sie zu verkürzen.

Nach einer Stunde hatten die Flammen ihn verzehrt, und es blieb nichts von Serveto als zerstreute Asche, eine Name, der nicht mehr aus der Geschichte der menschlichen Kämpfe um das Unbegreifliche verschwinden wird. Und ein Flecken auf der Reformation, den sie selbst auszulöschen nicht mehr vermochte, auch nicht darum sich Mühe gab. Luther hatte die Todesstrafe gegen Ketzer verworfen. Der sanfte Melanchthon billigte bekanntlich nicht allein dieses gräßliche Urtheil, sondern pries es auch an; er erklärte öffentlich: daß die Herren von Genf wohl daran gethan, einen solchen Ketzer zu verbrennen! Die Katholischen fanden darin reichen Stoff, der Protestanten Anschuldigungen ihnen zurückzugeben; aber 19 Jahre nach Serveto's Scheiterhaufen tönten in Paris die Glocken der Bartholomäusnacht. Unter solchem Sturmgeläut schienen die letzten Sterbeseufzer des kleinen armen Spaniers in Genf zu verhallen. Und doch, was ist gräßlicher für unser Gefühl: eine satanische Metzelei, wo aber alle wilde Leidenschaften, wo lang genährter Todhaß, Politik, Wollust und der Kitzel der Entnervung mit thätig waren, oder ein mit Verstand und Vernunft in kalter Besonnenheit, und von sonst redlichen, trefflichen, besonnenen, menschenfreundlich gesinnten Richtern gefälltes Urtheil, welches einen Mann zum qualvollen Tode verurtheilt, weil er von einer Ansicht nicht abstehen wollte, die nach ihren Ansichten irrig war? Eine Ansicht, welche von dem, was damals für eine Grundwahrheit des Christenthums galt, abwich, während man über andere Sätze, die heute für Grundwahrheiten gelten, heute, in ähnlicher Agitation, jenes alten Kampfes über das mehr oder minder substantielle Wesen der gespaltenen Dreieinigkeit fast vergessen hat!

Die Sterbeseufzer Serveto's sind aber vielleicht nicht verhallt, die Flammen seines Scheiterhaufens haben mehr Helle verbreitet als die frei durchgeführtesten Argumente; sie haben mehr auf die Geister gewirkt als alle Autos de Fé Spaniens und Italiens, denn ein innerer Widerspruch in einem System verletzt und weckt mehr zum Nachdenken als die empörenden Wirkungen eines folgerechten Systems.

Der Advocat für das Genf der Vorzeit sagt noch: »Der Skandal, welchen endlich dieses Urtheil hervorrief, war ein Opfer, dargebracht dem Geiste der Reformation. Weniger ist es die Strenge seiner Richter, als ihr Schwanken, was diesem unseligen Falle eine solches Aufsehen gegeben. Ueberall sonst als in einer protestantischen Stadt würde er umgekommen sein, ohne daß es mehr gewesen wäre als ein Scheiterhaufen und ein Opfer mehr. Zu Genf konnte er nur sein Leben verlieren, um der Vertreter einer Sache und der Märtyrer eines Princips zu werden.«


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