Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 7
Alexis / Hitzig

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Der verrätherische Ring

1821

In einem der abgelegenen Stadtviertel von Augsburg wohnte in eines Schuhmachers Hause eine Tagelöhnerfrau, Anna Holzmann. Sie war etwas über 50 Jahre alt, und empfing als Arme aus milden Stiftungen gewisse Gaben. Die Leute aber glaubten, daß es nicht so schlimm mit ihr stand. Sie hatte gute Kleider und manche Habseligkeiten, die Andere mit Neid betrachteten. Sie mußte auch Betten oder Mobilien über den Bedarf besitzen; denn sie nahm zwei Schlafburschen, oder wie es dort heißt, Schlafgänger bei sich auf, die ihr Miethe zahlten und eine Kammer neben ihrer Stube bewohnten. Dies war, was man bestimmt wußte; außerdem aber flüsterte man sich zu, die Mutter Holzmann, wenn sie auch Almosen empfinge, habe doch einen ganz hübschen Topf mit Sparpfennigen zurückgestellt. Die Phantasie der Armuth ist darin erfinderisch. Sie liebt es, unter Lumpen Gold zu erblicken und gerade das Geheimnißvolle lockt die verbrecherischen Regungen hervor.

Am Charfreitage des Jahres 1821, am 20. April, hatte man die Mutter Holzmann zum letzten Male gesehen. Sie war seitdem spurlos verschwunden. Ihre beiden Stubenburschen räumten erst nach mehren Tagen, als ihre Wirthin nicht wiederkommen wollte, das Quartier, auf das sie, für sich selbst, kein Recht hatten. Der eine, Georg Rauschmeier, zuerst, der andere, Joseph Steiner, der noch immer auf sie gewartet hatte, später. In Folge dieser Erwartung, daß die Holzmann sich doch wieder einfinde, hatten sie auch erst kurz vor ihrem Ausziehen dem Hauswirth, welcher in einer andern Straße wohnte, von dem Ereignisse Anzeige gemacht. Der Wirth hatte alle Schlüssel empfangen, welche seine Mietherin zurückgelassen.

Auch dieser sah in der Entfernung der Frau nichts, was eine besondere Aufmerksamkeit hätte erregen können, und machte erst am 17. Mai bei der Polizei davon Anzeige. Die Polizei berichtete darüber dem Magistrat und der Magistrat ließ die nächsten Anverwandten der Holzmann, ihren Bruder und ihre Schwägerin, vernehmen. Der Bruder schien zu Denen zu gehören, welche den Glauben der Leute über das Treiben der Holzmann theilten. Er meinte, seine Schwester möge wol auf und davon gegangen sein und sich entleibt haben. Wie man sagte, so hatte sie Gelder zu hohen Zinsen ausgeliehen. Vielleicht sei ihr Einer mit dem geliehenen Gelde durchgegangen; das hätte sie verstört gemacht, weil sie noch ihren Hauszins bezahlen müssen, und sie wäre ins Wasser gesprungen.

Nachdem man die inzwischen angelegten Siegel erbrochen, nahm man eine Inventur ihrer Sachen auf. Bruder und Schwägerin erklärten hierbei, daß die besten Sachen fehlten, auch fand man weder den vermutheten Geldtopf, noch andere versteckte Habseligkeiten. Sonst stieß man auf nichts Verdächtiges. Nur verbreitete sich ein unerträglicher Geruch, der den mit der Inventur beschäftigten Personen sehr unangenehm ward. Als Grund fand man in der von den Schlafburschen bewohnt gewesenen Kammer mehre große Töpfe mit Unrath.

Eine Untersuchung mußte eröffnet werden, aber in Ermangelung aller Anzeichen, die auf einen Verbrecher, oder nur auf ein Verbrechen führten, wurden die Acten einstweilen bis auf weitere Entdeckungen reponirt.

Sie hatten lange geruht, bis in das neue Jahr hinein, als an einem Januartage eine Wäscherin mit ihrem Sohne auf dem Boden des Daches Wäsche trocknen wollte. Auf diesem Boden, vielleicht im ganzen elenden Hause, mochten Besen und Schaufel nicht viel zu schaffen haben. Stroh, Müll und Schutt lagen in den Winkeln. Beim Wegkehren mit dem Fuße stießen die Beiden auf etwas Consistenteres und fanden bei näherer Besichtigung den Schenkel und den Rumpf eines menschlichen Körpers. Mutter und Sohn überkam sogleich die Ueberzeugung, daß diese Reste der im vorigen Jahre verschwundenen Frau aus dem Hause angehören möchten, und sie eilten fort, um den Gerichten ihre gräßliche Entdeckung zu machen.

Augenblicklich verfügte die Gerichtsdeputation sich dahin und fand auf dem obern Boden in einer Ecke zwischen Stroh und Schutt einen nackten, linken Schenkel mit Bein und Vorderfuß. Ungefähr sechs Schritte davon, zwischen dem Schornstein und dem Dache eingeklemmt, stak ein Rumpf, ohne Kopf, Arme und Beine. Bei näherer Untersuchung fand man noch einen alten Weiberunterrock nebst Leibchen und ein rothes Halstuch, Alles stark mit Blut befleckt. Diese Kleidungsstücke erkannten Personen, die im Hause wohnten, augenblicklich für diejenigen, welche die Holzmann am Leibe getragen.

Man suchte nunmehr eifriger nach und fand in dem untern größeren Dachboden, unter einem aufgehobenen Brete, dicht neben der Schornsteinröhre einen rechten Arm. Nach diesem Funde wurde in den morschen Dielen weiter gebrochen, und in dem Kämmerchen, wo Mutter Holzmanns Schlafgänger gewohnt, lag unter einer solchen Diele ein eingewickelter Packen. Als man den blautuchenen, blutbedeckten Weiberrock losgewickelt, fand sich darin ein zusammengebogener rechter Schenkel mit Bein und Vorderfuß und daneben in einem alten leinenen Hemde ein am Ellbogengelenk ganz eng zusammengekrümmter linker Arm.

Alle diese Gliedmaßen, sammt dem Rumpfe waren fast wie geräuchertes Fleisch zusammengeschrumpft und durch die gepreßte Lage sehr entstellt. Der Fäulnißproceß schien durch den Luftzug oder andere physische Umstände ganz ausgeschlossen geblieben zu sein. Um ihre natürliche Gestalt wieder zu gewinnen, weichte man diese Glieder einige Tage lang im Wasser auf, schlug sie in mit Weingeist befeuchtete Tücher ein, und dehnte sie dann, so weit es ging, aus, um an ihnen die gesetzliche Form der Leichenschau zu vollziehen. Als Resultat ergab sich, daß sie alle ein und demselben Körper angehörten, und zwar einem weiblichen, daß die Person von zartem Knochenbau müsse gewesen sein und wohlgebaut. Die Arme und Schenkel waren mit vielem Geschick, »wie durch Künstlers Hand«, aus den Gelenkhöhlen gelöst, sodaß sich weder in diesen, noch in den Köpfen der Oberarm- und Schenkelbeine eine Spur der runden, oder Gelenkkapsel-Bänder ersehen ließ.

Aber weder am Rumpf noch an Gliedern ließ sich die Spur einer Verletzung wahrnehmen, durch welche der Tod erfolgt sein konnte. Wenn also eine Verwundung stattgefunden, welche denselben nach sich gezogen, so mußte sie den Körpertheil betroffen haben, welcher fehlte, und, aller Nachsuchungen ungeachtet, nicht aufzutreiben war, – den Kopf der Verunglückten.

Aber auch ohne diesen zu finden, stimmten darin doch alle Anzeigen, daß die zerstückten Glieder dem Körper der verschwundenen Holzmann angehörten. Sie war, nach Aussage ihrer Bekannten und Verwandten, eine kleine, zart gebaute Person. Als eigenthümliches Kennzeichen gaben sie an, daß der rechte Vorderfuß der Holzmann um ein Beträchtliches dicker gewesen als der linke, auch daß an ihrer großen Zehe die Knochen vor längerer Zeit ausgelöst worden. Alles dies traf genau bei den vorgefundenen Gliedmaßen zu, und Bruder, Schwägerin und andere Bekannte erklärten übereinstimmend, daß die ihnen vorgezeigten Gliedmaßen den Körper der Anna Holzmann bildeten.

Auch hinsichts des Kopfes gerieth man bald wenigstens auf eine sichere Spur. Nahe dem Hause, wo sie gewohnt, geht ein Kanal vorüber, der vom Lech sein Wasser empfängt. Alle diese Arme und Kanale des Lech, welche durch Augsburg stießen, haben ein sehr lebhaft strömendes Wasser. Der Aufseher einer Fabrik, die an diesem Kanal gelegen, hatte bereits um Pfingsten des vorigen Jahres an dem zum Fabrikgebäude gehörigen Nachen einen Menschenschädel angetrieben gefunden. Er war ganz nackt, von allen fleischigen Theilen entblößt; er sah ihm daher so alt aus, als komme er aus einem Beinhause. Eine Weile hatte er ihn betrachtet, auch seinem Bruder gezeigt, dann aber wieder ins Wasser geworfen, um keine Weitläufigkeiten deshalb zu haben.

Der Schädel war klein und hatte nur 2 oder 3 Zähne im Kiefer; dies stimmte mit dem Kopf der Holzmann, wie ihn ihre Angehörigen beschrieben. Wenn sie von Mörderhand gefallen und zerstückelt worden, so konnten diese den Kopf nicht besser bei Seite schaffen, als indem sie ihn in der Dunkelheit in den so nahen Kanal schleuderten. Das Wasser aus dem Kanal stoß wieder in den Lech, wo jede Nachforschung umsonst war. Indessen sagten der Fabrikaufseher sowol als dessen Bruder, daß sie in dem Schädel weder einen Sprung, ein Loch, noch sonst eine Verletzung wahrgenommen.

Aber noch eine sehr wichtige Entdeckung war bei dem Ausrecken des aufgeweichten Leichnams gemacht worden. Als der Gerichtsarzt den linken Arm des Leichnams allmalig auszustrecken versuchte, war aus dem innern Einbug des Ellenbogens ein messingener Fingerring auf den Boden gefallen. Der Mutter Holzmann hatte er nicht angehört. Wahrscheinlich also ein Eigenthum des Mörders, der ihn im Eifer seines Zergliederungsgeschäftes vom Finger gestreift hatte. Er war, zum sprechenden Zeugniß seiner That, gleichsam von der Hand der Todten festgehalten worden.

Aber wem gehörte der Ring? Darüber wußte Niemand Auskunft zu geben. Indessen traf der nächste Verdacht die ehemaligen Schlafburschen der Ermordeten. Sie waren es, die zuletzt geständlich sie gesehen hatten. Sie waren, lange nach ihrem Verschwinden, in ihrer Wohnung geblieben, ohne davon zu rechter Zeit Anzeige zu machen. Welcher andere Mörder, der sich nur in das Haus stehlen können, hätte die Zergliederung so mit Muße vornehmen können, als Einer von ihnen, oder Beide zusammen? Dazu gehörte lange Zeit und ungestörte Gelegenheit. Mehre Tage nachdem man die Holzmann zum letzten Male gesehen, waren sie im Hause, und hatten nichts von Dem, was augenscheinlich hier begangen worden, erfahren. In ihrer Bodenkammer lag unter einer Diele ein Theil des Leichnams. Dazu hatte der eine von Beiden, Rauschmeier, damals, und sogar eidlich, vor Gericht ausgesagt, seine Hausfrau sei am Charfreitage mit einer andern Frau fortgegangen und habe ihm die Schlüssel ihrer Wohnung überlassen, was nach dem schon Ermittelten eine baare Lüge war. Endlich erfuhr man, daß Rauschmeier schon am Sonnabend nach dem Charfreitage mit Beihülfe seiner Geliebten mehre Sachen der Holzmann aus der Wohnung fortgeschleppt und verkauft oder versetzt habe. Gründe genug, ihn zu verhaften.

Rauschmeier, der niemals Augsburg verlassen und dessen neue Wohnung wohlbekannt war, benahm sich bei der Arretirung nicht allein mit Kälte und Ruhe, sondern auch mit der unbefangensten Offenheit. Er stellte jede Theilnahme oder Wissenschaft an einem gegen die Holzmann begangenen Verbrechen in Abrede und erzählte von Neuem, diesmal aber weit ausführlicher und mit den kleinsten Umständen, wie die Holzmann am Charfreitag ganz in der Frühe mit einer andern Weibsperson, die sie abgeholt, ihm aber unbekannt gewesen, fortgegangen sei, und ihm die Schlüssel zum Aufheben übergeben habe. Sie sei an dem Tage und auch in den nächsten, nicht wieder gekommen; weil er sich aber nichts Arges dabei gedacht, habe er sich auch nicht für verpflichtet geachtet, davon Anzeige zu machen. Er ward auf den Kirchhof geführt und ihm die zusammengefügte Leiche gezeigt. Auch hier blieb er ruhig und unbefangen und erklärte, er kenne den Körper der Unglücklichen nicht, noch wisse er, was es bedeuten solle.

Um Ende Januar ließ er um ein Verhör bitten, aber der Richter hatte sich getäuscht, wenn er auf ein Geständniß hoffte. Rauschmeier bat nur, da er nicht wisse, warum er so lange in Haft gehalten werde, daß man ihn doch entlassen möchte.

Schon am folgenden Tage bekannte er indessen – daß er durch das Ausbleiben seiner Hausfrau sich verlocken lassen, viele ihrer Sachen an sich zu nehmen. Ja, er müsse es bekennen, sein Gewissen lasse ihm keine Ruhe, daß er ein Dieb sei. Er gab mit derselben Offenheit, die er bis da zur Schau getragen, alle diese Gegenstande genau bezeichnet zu Protokoll, und gestand auch, daß seine Geliebte diese Sachen mit seinem Wissen und Willen fortgetragen habe.

Nach diesem, wie es schien, letzten treuherzigen Bekenntniß schien alle Aussicht auf weitere Ermittelung vorüber. Es stand nichts gegen ihn fest, als daß er die Ermordete zuletzt gesehen, daß er unterlassen, ihr Verschwinden zeitig anzuzeigen, daß er bei der Gemeinschaft mit der Ermordeten, bei der einsamen Lage ihrer Wohnung, die Mittel in Händen gehabt, sie umzubringen, daß ihre Gliedmaßen zum Theil in seiner Schlafkammer versteckt gefunden waren, und daß er ein geständlicher Dieb war. Aber ein Dieb, der noch dazu offen bekennt, daß er es ist, ist um deswillen noch keine Person, zu der man sich einer Mordthat unbedingt versehen kann, und es fehlte an Zeugen für die That sowol, als für gefährliche Aeußerungen und Nebenumstände, welche auf dieselbe zurückschließen ließen.

Und doch hatte der Richter die moralische Ueberzeugung. Sie wurde noch durch einen andern Umstand unterstützt. Unter seinen Sachen hatte man eine schlechte Brieftasche gefunden, in welcher, außer andern Papieren eine Urkunde sich befand, die auch sonst schon der Polizei bekannt war. Eine, in Patentform, zu Köln am Rhein gedruckte Urkunde, oben mit vielen Heiligenbildern geziert, welche einen angeblich »von Jesus Christus selbst geschriebenen, durch den Engel Michael zur Erde herabgesandten » Freibrief für alle noch so greulichen Sünden und Verbrechen« enthielt. Das Document lautete: » Copia oder Abschrift des Himmel-Briefs, So Gott selbsten geschrieben, und auf St. Michelsberg in Britania vor St. Michaels Bild hängt, und Niemand weiß, woran er hängt, welcher mit goldenen Buchstaben geschrieben, und von dem heiligen Engel St. Michael dahin gesandt worden, und wer diesen Brief will anrühren, von dem weicht er, wer ihn aber will abschreiben, zu dem neigt er sich, und thut sich gegen ihn auf.«

Im Briefe selbst schärft Christus allen Gläubigen ein, ja gehörig den Sonntag zu feiern, ordentlich ihre Messe zu hören, an keinem Aposteltage zu arbeiten u. s. w. Dann aber verheißt er ihnen: »Ich sage Euch durch den Mund » meiner Mutter, der christlichen Kirche,« und durch das Haupt Johannes, meines Täufers, daß ich wahrer Jesus Christus den Brief mit meiner göttlichen Hand geschrieben habe. Diesen Brief soll Einer von dem Andern abschreiben, und wer so viel Sünden gethan hätte als Sand am Meere, und so viel Laub und Gras auf Erden ist, und auch so viel Sterne am Himmel, wenn er beichtet und hat Reue und Leid über seine Sünden, so wird er davon entbunden. Wer einen solchen Brief in seinem Hause hat, oder bei ihm trägt, der soll von mir erhört werden, auch kein Donner noch Wetter mag ihm schaden. Welche schwangere Frau diesen Brief bei ihr trägt, die bringt eine liebliche Frucht auf die Welt. Haltet meine Gebothe, so ich euch durch den heiligen Engel Michael gesandt und kund gethan habe. Ich, wahrer Jesus Christus. Amen.«

Dieses schändliche Document des Aberglaubens, das seiner Zeit mehrmals zur gerichtlichen Cognition kam, und wahrscheinlich auch noch heute vorkommt, ist nicht das einzige der Art; welches man in einigen Theilen Deutschlands bei Verbrechern vorfindet. Feuerbach, aus dessen zweitem Theile wir diesen Fall entnehmen, erwähnt eines ganz ähnlichen, wahrscheinlich aus derselben Fabrik, welches man unter den Habseligkeiten eines Betrügers vorgefunden. Es bestand aus einem zusammengeklebten, einen Zoll breiten und sechs Fuß langen, bedruckten Papierstreifen, betitelt: Wahre Länge des Leibes unseres Herrn und Heilands Jesu Christi. Diese wahre Länge verhieß Demjenigen, der sie besaß und bei sich trug, im Namen Gottes dieselben Wirkungen wie jener Himmelsbrief.

Wer einen solchen Schutzbrief gegen die Strafe für Verbrechen bei sich trägt, ist zwar vor dem Richter kein Verbrecher, aber vor dem moralischen Urtheil ist er ein Mensch, zu dem man sich böser Absichten wol versehen kann.

Der Untersuchungsrichter ging mit Umsicht zu Werke. Statt auf den Mord weiter zu inquiriren, ließ er diesen ganz fallen, schien es jetzt nur mit dem eingeräumten Diebstahl zu thun zu haben und legte dem Inquisiten allein darüber Fragen vor. Man breitete vor ihm nach einander alle der Holzmann gestohlenen Kleidungsstücke, die wieder eingezogen worden, aus, und er erkannte sie sämmtlich an. Aber unter die letzten ihm vorgelegten Effecten hatte man auch verschiedene kleine Schmucksachen, die sich in seiner Wohnung gefunden, und von denen es zweifelhaft war, ob sie der Ermordeten gehört, eingemischt. Darunter waren zwei Ohrringe, zwei goldene Reifchen und – der messingene Ring, den die Leiche in ihrem linken Arm gepreßt hielt. Der Richter schien das Protokoll schließen zu wollen, indem er die Miene machte, als werde Rauschmeier, nachdem er so viel eingestanden, keinen Anstand nehmen, auch die Entwendung dieser kleinen Schmucksachen einzuräumen.

»Nein,« rief aber der Inquisit plötzlich aus in einer Anwandlung von gekränktem Rechtsgefühl, »die sind meine.« Der Richter schien ihn ermahnen zu wollen, nicht plötzlich wieder in seinem guten Drange inne zu halten und die Wahrheit zu verbergen. Aber Rauschmeier fuhr mit Heftigkeit zu betheuern fort, daß die Ohrringe, die Reifchen und der Messingrmg sein waren. Den Messingring habe er immer getragen, bis vier oder fünf Wochen nach Ostern und dann erst habe er die goldnen Reifchen sich angesteckt. Als der Richter den Kopf schüttelte, rief er aus, er könne sich selbst davon überzeugen, der Messingring müsse ihm an dem rechten kleinen Finger passen. Er steckte ihn auf, der Ring paßte, jedoch so, daß er sich leicht am Finger hin- und herschieben ließ.

Der Ring hatte den Mörder verrathen. Es ward zur Specialuntersuchung gegen denselben, sowie gegen den andern Schlafburschen Steiner und die Geliebte des erstern, Elisabeth Ditscher, geschritten.

Rauschmeier blieb in den Verhören zuerst bei seinem unbefangenen Leugnen, und berief sich auf seine Wahrhaftigkeitsliebe, indem er ja von freien Stücken den Diebstahl eingestanden habe, dann antwortete er schwankend, stockte, erröthete und erblaßte, als ihm der Richter den Umstand mit dem Messingringe vorhielt; endlich beim dritten Verhöre brach er in ein heftiges Weinen aus, fiel auf die Knie und rief: »Herr Commissair, ich sehe, Sie meinen es gut mit mir, Sie haben mir neulich so gut zugesprochen; ich will meine Schuld nun aufrichtig bekennen.«

Er hielt sein Wort und legte das vollständigste Bekenntniß ab. Zu unseren Zwecken kommt es uns weniger auf die verbrecherische Vorgeschichte seines Lebens an, welche Feuerbach in anderem Interesse ausführlich mittheilt, und aus der wir nur entnehmen, daß er von den Kinderjahren an ein Taugenichts, Herumtreiber und Verbrecher war, indem er die ganze Schuld seiner Verderbniß auf seine schlechte Erziehung schreibt. Die eigene Mutter und die eigene Schwester zeugten gegen ihn, mußten aber den Vorwurf hinnehmen, daß sie es mit gewesen, die ihn durch den Mangel jeder guten Anweisung dem Laster und der Verworfenheit in die Arme geliefert hatten. Das Beindrechslerhandwerk hatte er zu München gelernt, daher seine erste Kenntniß, wie man Knochen und Glieder geschickt zerschneiden könne. In den östreichisch-französisch-baierschen Kriegen von 1805 bis 1809 hatte er bald auf der einen, bald auf der andern Seite gedient, war von drüben nach hüben und von hüben nach drüben desertirt, je wie Laune und Vortheil ihm winkten, ohne dieses Verbrechens wegen betroffen und bestraft zu werden. Dagegen kannte er das Zuchthaus, weil er seinen Officier in Warschau bestohlen; die hohe Schule des Lasters, der Roheit und kaltherzigen Gefühllosigkeit hatte er aber auf dem Rückzug des französischen Heeres von Rußland 1812 durchgemacht. Die Berezina, der Dienst in den dortigen Spitälern hatte ihn völlig entmenscht.

Aus dem Zuchthause war er nach Augsburg zurückgekehrt, wo er sich beinahe zwei Jahre abwechselnd als Beindrechslergeselle, als Aushelfer in einer Steindruckerei, als Holzhacker oder als Tagelöhner beim Straßenbau ernährt hatte. »Aber,« sagte er, »ich habe halt immer Geld gebraucht, Kleider wollt' ich mir anschaffen, und im Essen und Trinken wollt' ich mir auch nichts abgehn lassen. Das kam daher, daß ich in meiner Jugend gar zu sehr vernachlässigt worden, und da mußt' ich so tief fallen.«

Die Holzmann hatte so schöne Sachen und so vieles Geld vermuthete er bei ihr. Sein Entschluß, sie umzubringen, hatte ihm nicht viel Kopfbrechen gekostet. Nur über die Art sann er nach, und entschied sich nach einer kurzen Wahl für das Erdrosseln, weil er glaubte, daß dies die leichteste Todesart sei, weil er wußte, daß das Erdrosseln gar keinen Lärm und keine Blutspuren macht, und weil er im Spitale in Rußland die Aerzte öfters sagen gehört hatte: daß ein erdrosselter und erstickter Körper wenig Blut gebe, wenn man ihn vertheile.

Acht Tage vor dem Charfreitage war der Entschluß fertig und seitdem hatte er keine Ruhe mehr. Zuweilen beschlich ihn wol der Gedanke, es aufzugeben, aber er war nicht ernstlich. Am Charfreitag Morgen, als alle Hausleute in der Kirche waren, auch der andere Schlafbursche Steiner war fortgegangen, winkte ihm die Gelegenheit. Es war todtenstill im Hause, Niemand in den obern Räumen, nur die Holzmann und er. Da überwältigte es ihn und im Augenblick war es geschehen. Er trat in die Stube der Holzmann, und ohne ein Wort zu sprechen, fiel er über sie her, als sie gerade nach dem Bette ging, und warf sie darauf nieder. Es ist hier werth, seine eigenen Worte herzusetzen: »Ich legte mich mit meinem ganzen Körper über sie her, faßte sie mit beiden Händen bei der Gurgel und drückte ihr mit beiden Daumen das Zäpfchen (den Kehlkopf) ein. So drückte ich auf ihre Gurgel etwa vier oder fünf Minuten lang, und dann war sie erdrosselt, ohne daß sie Widerstand hätte leisten können. Sie muß auch gar nicht viel Schmerzen gehabt haben, weil sie ohnehin schwächlich war und keinen Laut von sich gegeben hat.«

Als er merkte, daß sie todt sei, ließ der Canibale den Körper auf den Stubenboden sinken. Sein erstes Geschäft war nun, den schon geöffneten Kasten zu durchsuchen. Aber statt des Geldtopfes fand er an baarem Gelde nicht mehr als – acht Kreuzer und zwei Pfennige! Alle Nachforschungen waren umsonst. Die Alte hatte keine Schätze. Um acht Kreuzer und zwei Pfennige und einige Kleidungsstücke hatte er sie ermordet!

Nun galt es, die That zu verheimlichen. Schon nach einer Viertelstunde war die Todte kalt. Er schleifte sie aus der Stubenthür hinaus auf den untern Boden, auf den die Stube öffnete. Um den Leichnam, dessen Kopf stark gewackelt hatte, leichter auf die Seite zu schaffen, ging er an dessen Zergliederung mit einem Messer. Möchten zarte Leserinnen, deren Aufmerksamkeit etwa auch dieser Fall erregt hatte, hier seine Schilderung überschlagen, wie er an dies Werk ging; für den Criminalisten und Psychologen ist sie aber so charakteristisch, daß wir seine eigenen Worte herzusetzen uns gedrungen fühlen: »Ich habe in Rußland im Spitale gar viele Leichname zertheilen sehen und dabei aufgemerkt. Erst streckte ich die Holzmann auf dem Boden aus, kleidete sie aus, und schnitt nun zuerst mit meinem Messer in die rechte Schulter und um das Gelenk rund herum, bis ich den Knochen sah; dann drehte ich den ganzen Arm aus und legte ihn neben dem Leichnam hin. Hierauf schnitt ich in die andere Schulter rund um das Gelenk herum, drehte den linken Arm ebenso heraus und legte ihn auch wieder neben hin. Nun schnitt ich mit demselben Messer ganz rund herum in die rechte Hüfte, bis ich Knochen und Gelenk sah, drehte mit beiden Händen den rechten Schenkel aus dem Gelenke und legte ihn nebenhin auf den Boden. Ganz auf die nämliche Weise schnitt ich die linke Hüfte und drehte ebenso den linken Schenkel aus dem Gelenke. Endlich schnitt ich mit dem nämlichen Messer rund herum und tief in den Hals, bis ich das Halswirbelbein sah. Da sich der Kopf nicht lostrennen wollte, so drückte ich ihn mit Gewalt ab. Es krachte, und ich brauchte nur noch einen kleinen Schnitt in das Halsgelenk zu machen, und der Kopf war losgetrennt; doch blieben daran noch einige Halswirbelbeine. Nun war Alles fertig, und ich hatte dazu nicht viel mehr als eine Viertelstunde gebraucht.«

Die einzelnen Gliedmaßen verbarg er ohne viele Mühe da, wo sie später gefunden wurden, und Abends um 10 Uhr warf er den Kopf, eingewickelt in einen alten Schurz, in den Lechkanal, sammt dem Messer, welches ihm bei der ganzen Operation gedient hatte. Jedoch hatte er vorher die Ohrringe aus den Ohren gerissen. Seine nächste Sorge war, die Kleidungsstücke und andere Effecten aus dem Hause zu schaffen, was ihm leicht gelang. Um Wegschaffung der andern Gliedmaßen scheint er sich gar nicht gekümmert zu haben. Mochten sie in dem Hause verdorren; wenn man sie dereinst auffand, war er längst daraus. Aber die ganze Einrichtung des wüsten Hauses selbst mochte ihm Sicherheit vor der Entdeckung verheißen, wie sie denn wirklich erst, fast nach Jahresablauf, zufällig bei einer großen Wäsche aufgefunden wurden.

Als er am Morgen des Chaifreitags, schon gegen 10 Uhr, mit seiner Blutarbeit ganz fertig war, ging Rauschmeier in – die Kirche. Welcher andächtige Kirchenbesucher in St. Moritz hätte in seinem Nachbar, der hinter dem Pfeiler seinen Rosenkranz abbetete, einen Raubmörder vermuthet, der von der frischen That kam; mehr noch, von dem systematischen Zerschneiden und Zerreißen des Körpers einer armen Frau, die ihm nichts zu Leide gethan, und er hatte nicht gezittert und geschaudert. Doch, dies räumte er später ein, trotz des Geschicks, mit welchem er die Glieder zerlegte, hatte er am ganzen Leibe gezittert. Auch in der Kirche konnte er nicht beten. Reue, Gram und Angst durchschüttelten ihn! Abends besuchte er noch die heiligen Gräber. Auch da ward ihm nicht wohl. »Ich wußte wol, daß die Ermordung der Holzmann ein großes Verbrechen war,« gestand er später ein, »aber mir fehlte zu sehr Geld, und mich verlangte zu sehr danach, auch schien es mir sehr gelegen, und am wenigsten schwierig, durch die Ermordung der Hausfrau mir Geld zu verschaffen.« Aber seit der Zeit, versicherte er, habe er keine rechte Freude mehr gehabt.

Nach dem Geständniß blieb er ganz ruhig. Er bezeugte trotz seiner naiv rohen Antworten, welche die ungeschlachte Natur des Canibalen nicht verleugnen konnten, viel Reue und verfiel bei den Verhören oft in ein lautes Weinen und Schluchzen. Dann klagte er fortwährend seine schlechte Erziehung an. Wäre die nicht so gewesen, dann würde er heut kein Raubmörder sein.

Feuerbach schließt seine Schilderung dieses Verbrechers mit der Bemerkung, wie Rauschmeier den Beweis liefere, daß noch mitten in Europa Menschen leben, die an geistiger wie sittlicher Roheit und exemplarischer Bestialität den Wilden auf Neuseeland, oder den Botokuden in Brasilien wenig nachgaben.

Rauschmeier ward in zwei Instanzen gleichförmig zum Tode durch Enthauptung verurtheilt. Die Verschärfung dieser Strafe durch Ausstellung am Pranger ward jedoch im Wege der Gnade erlassen.


Wir haben noch einer Episode dieses Processes zu erwähnen, die beachtenswerthe Winke für den Psychologen liefert, auch eine ernste Warnung für den Criminalrichter. Außer Rauschmeier war der andere Stubenbursche Joseph Steiner und die Geliebte des Erstern als verdächtig mit zur Untersuchung gezogen. Die Schuld der Letzteren bestand, wie sich bald ergab, nur darin, daß sie behülflich gewesen, die gestohlenen Gegenstände zu verkaufen. Sie kam mit einer geringfügigen Strafe davon. Anders und schwieriger stellte sich das Verhältniß Steiners zur Hauptsache.

Dieser Mensch machte dem Untersuchungsrichter viel Kopfbrechen. An Stumpfheit des Sinnes, an Mangel jeder Erziehung und Bildung stand er noch tief unter Rauschmeier. Bei seiner ersten Vernehmung nach dem Verschwinden der Holzmann mußte seine Vereidung unterbleiben, weil er (34 Jahre alt!) durchaus unvermögend war, den Begriff und die Bedeutung eines Eides zu fassen; ja der Richter machte über ihn die Bemerkung, daß er auf der niedrigsten Stufe der Cultur zu stehen und kaum eines Begriffs fähig scheine. Er sei ganz stumpfsinnig und die Antworten hätten nur mit Mühe aus ihm herausgebracht werden können.

Auch als er im folgenden Jahre, nach der Auffindung des corpus delicti, mit Rauschmeier zugleich verhaftet wurde, bemerkte der Richter zu Protokoll, sein ganzes Benehmen zeige von außerordentlicher Verstandesschwäche und man müsse bis auf die ersten Anfangsgründe des Wissens herabsteigen, um sich ihm verständlich zu machen.

Anfänglich hatte er alle und jede Theilnahme und Wissenschaft an dem Verbrechen abgeleugnet, aber plötzlich trat er unaufgefodert, – er sollte nur über seinen eigenen Status der Form wegen vernommen werden, – mit einer langen und breiten Erzählung hervor, in der er gewissermaßen zu einem Belastungszeugen gegen Rauschmeier sich machte.

Danach war er an dem verhängnißvollen Charfreitage Abends zwischen 10 und 11 Uhr nach Hause gekommen, und hatte seiner Hausfrau wie gewöhnlich eine Gute Nacht wünschen wollen. Aber er fand sie nicht im Bette, glaubte, sie sei nicht nach Hause gekommen und legte sich daher ruhig in seines. In der Nacht hörte er nun über sich, auf dem obern Boden, einen starken Fall oder Schlag, auch kam es ihm vor, als ob man etwas hin und her ziehe. Am folgenden Tage, am Sonnabend, kam er eben so spät nach Hause. Sein Camerad öffnete ihm. Er wollte wieder zur Hausfrau gehen, aber der Camerad ließ ihn nicht hinein, sondern schaffte ihn mit dem Lichte sogleich in die Schlafkammer. Kaum lag er hier im Bette, so tropfte ihm etwas von oben auf die Nase. Er drehte sich um und legte sich auf das Gesicht. Da tropfte es ihm auf den Rücken Morgens, als es Tag wurde, sah er nach, und es waren Blutstropfen. Er fragte seinen Cameraden Rauschmeier, wo das wol herkäme? Der aber sagte, er wisse nichts, es bedeute auch nichts. Anfangs gab er sich zufrieden und dachte nicht weiter darüber nach. Als ihm aber auf dem Kirchhof die zusammengelegten Glieder seiner Hausfrau gezeigt wurden, da kam ihm der Gedanke, der Rauschmeier werde sie wol umgebracht haben.

Der Richter bemerkte bei dieser Aussage im Protokoll, Steiner habe diese Aussage ziemlich faßlich und zusammenhängend vorgetragen, und dabei gezeigt, daß er mehr Verstand besitze, als es den Anschein habe.

Drei Wochen später, bei einem andern Verhör, erklärte er auf die Frage: ob er noch etwas anzubringen habe: »Ja, mir ist noch was eingefallen. Ich habe halt ein schlecht Gedächtniß. Letzthin werde ich mich wol geirrt haben. Ein Roß stolpert mit vier Füßen, ich darf also auch stolpern.« Jetzt gab er an: schon Nachts am Gründonnerstage sei ihm das Blut auf die Nase und auf den Rücken getropft. Am Charfteitag in der Frühe sagte er zu Rauschmeier: »Du wirst doch um Gotteswillen die Hausfrau nicht umgebracht haben.« Da drohte ihm Rauschmeier mit Todtschlagen, wenn er von Blut, oder sonst was von der Hausfrau rede. Der Camerad hob dabei einen Knotenstock: »Sieh, mit dem schlage ich dich todt, wenn du was sprichst.« Er versicherte nun dem Commissair, er dürfe es gewiß glauben, daß der Camerad die Hausfrau umgebracht, der wäre ein starker, kecker Kerl. Er habe es gleich gemerkt, nur weil der Camerad ihm halt so gedroht, und er für sein Leben gefürchtet, habe er das Maul gehalten.

Bei der Fortsetzung des Verhörs fiel ihm immer mehr ein. Am Ostersonntag hatte er das Blut ziemlich gut aufgeputzt gefunden, und zwar mußte es mit seinem alten Hemde geschehen sein, weil er dasselbe ganz mit Blut durchnäßt in einer Ecke der Schlafkammer gefunden. Der Camerad hatte das gewiß mit Fleiß gethan, um den Verdacht des Mordes auf ihn zu schieben. Endlich fiel ihm noch ein, daß der Camerad 8 bis 14 Tage vor dem Charfreitage mit der Hausfrau im Scherze gerungen hatte, vermuthlich um zu erfahren, wie stark sie sei. Schon damals habe er also gewiß im Kopfe gehabt, sie umzubringen. »Denn umsonst thut man nichts; man spielt eine Komödie erst alsdann, wenn die Probe gut ausgefallen ist.«

Später entsann er sich noch mehr. Etwa 8 Tage nach Ostern war er mit Rauschmeier in einem Wirthshause gewesen. Da hatte ihm dieser einen silbernen Fingerring und ein Paar Ohrringe zum Geschenk angeboten, damit er nichts von dem Blute und der Hausfrau sage. Er hatte sie aber nicht angenommen.

Wenn ein Mensch von so dürftigen Geisteskräften diese Indicien vorbrachte, so konnte es wol Niemand in den Sinn kommen, daß seine Phantasie mitgespielt habe. Er gab nur Das wieder, was er wirklich erfahren. Es konnte Niemand einfallen, daß er böswillig einen Andern denunciren wolle. Und Alles, was er angab, stimmte, bis auf wenige Irrthümer, die als Gedächtnißfehler gelten konnten, mit dem sonst Ermittelten. So lange Rauschmeier leugnete, war Steiner also ein gefährlicher Zeuge gegen ihn. Und wäre er beim Leugnen geblieben, ja wenn er zufällig unschuldig war, so hatte dieses Zeugniß ein Gewicht bekommen, in Verbindung mit den andern Indicien, welches eine Verurtheilung, möglicherweise einen Justizmord zur Folge haben können.

Aber Rauschmeier gestand Alles ein, er nahm die That und deren Wissenschaft allein auf sich, er erklärte auf das Bestimmteste, daß er gegen Niemand ein Wort, einen Wink fallen lassen, woraus derselbe auf sein Verbrechen hätte schließen können. Auch gegen Steiner nicht? Er erklarte feierlich, daß Steiner sowol als seine Geliebte, durch ihn wenigstens keine Ahnung davon hätten haben können. Beide seien völlig rein, sowol von Schuld als Wissenschaft. Nun hielt man ihm Steiners eigene Aussage vor.

Rauschmeier zeigte die äußerste Ueberraschung und gerieth sogar in eine heftige Entrüstung. Er rief: das lüge der Kerl in seinen Hals hinein. Er habe nie mit ihm ein Wort darüber gesprochen; er habe nie geahnet und glaube es auch heute nicht, daß der Steiner die geringste Witterung von der Sache gehabt. Wenn es wäre, warum sollte er es nicht sagen? Aber der Kerl lüge den ganzen Tag über.

Welche moralische Beweggründe konnte ein so reumüthig bekennender Bösewicht wie Rauschmeier haben, einen Nebenumstand zu verschweigen und so hartnäckig abzuleugnen, welcher auf die Beurtheilung seiner Straffälligkeit nicht den geringsten Einfluß hatte? Welche zarte Rücksicht für Steiner konnte ihn bewegen, die Schuld der halben Mitwissenschaft, zu welcher dieser sich bekannte, in Abrede zu stellen? Welche Motive aber konnten Steiner bewegen, den Andern anzugeben und zugleich einen Makel auf sich zu laden, daß er darum gewußt, und es aus Furcht verschwiegen? Räthselhaft erschien die Sache vom criminalistischen, wie vom psychologischen Standpunkte aus.

Jetzt war Steiner der Inquisit geworden, und der Richter nahm ihn ernsthaft in einem Verhöre vor, in welchem er ihn auf die mannichfachen Widersprüche seiner eigenen Aussage und mit der seines Cameraden aufmerksam machte. Steiner änderte auch sogleich mit derselben Naivetät seine bisherigen Angaben: »Ja, ich bin halt ein rechter Ochs und sage gar viel daher, was nicht recht ist. Muß wirklich um Verzeihung bitten, daß ich so viel gelogen habe. Ich habe mir halt denkt, der Camerad könnte die Hausfrau umgebracht haben, und auf mich hat man den Verdacht, ob ich doch ganz unschuldig bin. Da hab' ich nun allerlei daher gesagt, was mir einfallen ist, um meinen Verdacht gegen den Cameraden zu bestärken, und daß ich Sie von meiner Unschuld überzeugen thäte.«

So jetzt Steiner! Er versicherte jetzt, daß Alles, von dem Tröpfeln des Blutes auf Nase und Rücken, von einem Fallen- und Rutschenhören, von dem blutgetränkten Hemde, von seinen Reden gegen den Rauschmeier und von dessen Drohungen, von dem Versprechen eines Geschenks und alles Andere rein erlogen sei. Gehört und gesehen habe er nichts; aber freilich wol vermuthet, daß der Camerad die Hausfrau könnte umgebracht haben, und daß sie auf dem kleinen Flur liegen möchte. »Da habe ich mir nun gedenkt, wie Alles gegangen sein könnte, und wie ich mir es halt gedenkt habe, so habe ich es Ihnen erzählt. Wie mir nun Alles so eingefallen ist, bald hätte ich selbst Alles geglaubt. Verzeihen Sie halt meiner Dummheit; ich bin aber ein Ochs, ein Esel und ein Stier.«

Diese Erklärung ist viel werth; wer wollte an ihrer Wahrhaftigkeit zweifeln? Sie erklärt die wunderbar klingenden, übereinstimmenden Zeugenaussagen in so vielen Processen, die schnurstracks der Wahrheit entgegen abgegeben und mit heiligen Eiden betheuert wurden. Die Zeugen, entzündet von einem Glauben, daß es so sei wie sie dachten, steigerten diesen Glauben, weil er der allgemeine war, bis zur Ueberzeugung, und bezeugten als wirklich, was ihre Phantasie sich als wahr vorgestellt. Man denke an den Proceß Fualdes, Pivardière u.A., auch an den im folgenden Theile enthaltenen vom jungen Herrn v. Caille, und wenn man diesen psychischen Proceß genauer durchgeht, wird man erkennen, daß man nicht jedesmal in solchen Fällen nöthig hat, an einen baaren, wissentlichen, schändlichen Betrug zu denken. Es wird, in den meisten sogar, ein dämonischer Selbstbetrug sein.

Das Dämonische aber war unserm Joseph Steiner fremd. Seine dürftige Natur strengte sich zum Compliciren nicht an; er griff nur auf, was ihm zunächst dalag und zu einem nächsten Zwecke. Weshalb dann die Lüge? Geradezu sagte er es heraus: er hätte geglaubt, er erweise dem Herrn Richter einen Gefallen, wenn er gegen Rauschmeier Das sage, was er sich eingebildet!

Feuerbach macht hier die Bemerkung, Steiner diene zum Beispiel, daß es Menschen gibt, die nur für das Wahre dumm sind, aber für die Unwahrheit Verstand genug übrig haben. Aber auch zum Beispiel, welche furchtbare Macht ein Inquisitionsrichter im geheimen Verfahren über das Gemüth eines Verhafteten ausüben kann. Aus Gefälligkeit gegen den Richter sagt er aus, was er nicht weiß, was er nur vermuthet, und bringt aus derselben Gefälligkeit Lügen vor, ohne böse Absicht, welche einen andern Menschen auf das Blutgerüst bringen können!

Joseph Steiner ward von aller Strafe freigesprochen.


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