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In dem holländischen Städtchen M.... lebte zu Ausgang des vorigen Jahrhunderts eine bejahrte Bürgerwitwe, Madame Andrecht, in ihrem eigenen Hause, welches sie und eine Magd, mit ihr ziemlich von selbem Alter, allein bewohnten. An Glücksgütern fehlte es ihr nicht, die sie indeß mit holländischer Genauigkeit verwaltete. Während sie in der Stille die Kirche und die Armen bedachte, ging es doch sehr genau in ihrer kleinen Wirthschaft zu, und Gesellschaft kam in das alterthümliche, behaglich ausgestattete und stets äußerst sauber gehaltene Haus wenig oder gar nicht. Durch einen Schlaganfall an der Hälfte des Körpers gelähmt ging die Matrone auch selten aus und entfernte sich oft Wochen lang nicht aus ihrem Zimmer. Ihre einzige Erholung war, daß sie im Frühling, wenn das Wetter beständiger wurde, in einer Kutsche nach einem vier Meilen entfernten Dorfe zum Besuch bei ihrem Sohn fuhr, der als Wundarzt daselbst wohnte. Bei diesen Ausflügen nahm sie ihre Magd stets mit, da sie, Anfällen unterworfen, fortwährend weiblicher Hülfsleistung bedurfte und Niemand, bei ihren Launen, so gut mit ihr umzugehen wußte, als die langjährige treue Dienerin. Während dieser Reisen blieb das Haus wohlverschlossen, aber unbewohnt und auch nicht weiter bewacht, zurück.
Von dieser kleinen Reise kehrte die Witwe, auch im Jahre 17.., am 30. Juni nach M... zurück. Ihr Haus war erbrochen, bei der oberflächlichsten Besichtigung zeigte sich, daß Diebe darin gewirthschaftet und daß, außer andern werthvollen Sachen, alle ihre Kleinodien und Kostbarkeiten verschwunden waren.
Die Obrigkeit wurde sogleich davon in Kenntniß gesetzt und Bürgermeister und Gerichte unterzogen sich auf der Stelle der genauesten Untersuchung des Thatbestandes.
Die Frau war mit der Magd über drei Wochen vom Hause enfernt gewesen, hatte vor der Abreise Thüren und Fenster vorsichtig verschlossen, aber diese Maßregel für genügend erachtend, sich weiter um nichts bekümmert, und auch ihre Nachbarn nicht gebeten, gelegentlich auf das Haus Acht zu haben. Die Diebe hatten also anscheinend volle Muße zu ihrem Geschäft gehabt.
Auch stellte sich auf den ersten Augenschein heraus, wie die Diebe ins Haus und wie sie herausgekommen waren. Aus einem hintern Zimmer ging das Fenster in den Garten hinaus. Es war, nach der in England und in einem Theil von Niederdeutschland noch heute üblichen Art, ein Schiebefenster (window, im Gegensatz zu den fenestrae; der Rahmen wird nach oben hinaufgeschoben, statt in der gebrochenen Mitte oder ganz an der Seite eröffnet zu werden) und war durch zwei Messingstifte an beiden Seiten und von innen befestigt gewesen. An beiden Seiten des Fensterrahmens fand man eine Glasscheibe eingestoßen. Die Diebe hatten durch die Oeffnungen Zugang zu den Messingstiften gefunden, diese ausgezogen, das Fenster aufgeschoben und waren eingestiegen, um dann mit den geraubten Sachen durch die nach dem Garten führende Thür einen bequemen Ausgang zu suchen. Man fand die zwei Riegel, durch welche diese Hinterthür verschlossen worden, zurückgeschoben. Alle übrigen Thüren und Fenster waren wohlverschlossen und in der Ordnung, wie man sie verlassen hatte. Einige Gemächer wurden uneröffnet gefunden, die Diebe schienen nicht darin gewesen zu sein.
Von den Mobilien und dem eigentlichen Hausgeräth war, dem Anschein nach, nichts angerührt. Nur das Küchengeräth lag verwirrt durcheinander; beim Nachzählen vermißte man kein Stück. Doch mochte es in der ersten Absicht der Diebe gelegen haben, auch davon mitzunehmen; denn eine Anzahl vom besten Zinn- und Kupfergeschirr war in einem Korbe zusammengepackt. In der Eile, oder gestört, hatten sie es vermuthlich zurückgelassen.
Uebrigens mußten sie mit großer Ueberlegung zu Werk gegangen sein, sich Zeit genommen haben und vor einer Ueberraschung nicht besorgt gewesen sein. Von einem schweren alten Schranke, dessen Thüren und Schubladen durch gewichtige und kunstreiche Schlösser verschlossen gewesen, die also nur durch besondere Anstrengungen konnten geöffnet werden, hatten sie den obersten Theil, den sogenannten Himmel, abgehoben und dann die Thüren ausgehoben. Diese Operation war so geschickt vorgenommen, daß man am Holze nichts beschädigt fand, Himmel und Thüren waren neben dem Schranke stehen geblieben. Aber es war dieser Schrank, aus welchem die Kleinode, andere werthvolle Sachen und feine Leinewand genommen worden. Zwei Koffer fanden sich erbrochen. Von hier waren Gold, Silber und Kleidungsstücke entwandt. Der Gesammtbetrag der vermißten Gegenstände ward auf ungefähr 2000 holländische Gulden abgeschätzt.
Das Haus enthielt weit mehr des Nehmens Werthes und es war nicht recht begreiflich, weshalb die Diebe sich mit verhältnißmäßig so Wenigem begnügt hatten. Man muthmaßte, daß sie den Diebstahl in einer Nacht ausgeführt, einer jener kürzesten Nächte, wo es beinahe nicht dunkel wird. Sie hatten beim Anbruch des grauenden Tages eilig fortgemußt, in der Absicht, in der folgenden Nacht wieder zu kommen, um mehr zu holen, aber irgend ein unbekanntes Ereigniß habe sie daran verhindert. Auch mochten sie mit dem Geraubten für ihre Lage zufrieden sein und fürchten, daß ein noch größerer Besitzthum ihnen leicht gefährlich werden könnte; was indessen eine sehr ungewöhnliche Oekonomie bei Dieben ist.
Die Witwe war durch den Diebstahl nicht verarmt. Der größte Theil ihres Vermögens bestand, was zu jener Zeit bei Bürgersleuten wohl nur in England und Holland vorkam, in Staatspapieren, und diese wichtigen Documente verwahrte sie, nebst ihrem baaren Geldvorrathe, nicht im Schranke, sondern in einer eisernen Kiste. Letztere stand gewöhnlich in ihrem Schlafzimmer. Zufallig hatte sie ihr aber, vor der Abreise, einen andern Platz in einer abgelegenen Kammer angewiesen. Hier war sie den Blicken der Diebe glücklicherweise entgangen.
Muthmaßlich war der Diebstahl von mehr als einer Person begangen worden; ebenso wahrscheinlich, daß der Plan schon lange vorher geschmiedet worden. Auch hielt man es für ausgemacht, daß das Verbrechen von Personen begangen worden, die am Hause und mit den Umständen der Witwe nicht ganz unbekannt waren [?] bestimmte Thäter führte gar keine Spur, doch muthmaßte man, daß sie nicht allzu entfernt wohnen müßten. Das Haus der Witwe, in einer abgelegenen Straße, war das einzige ansehnlichere in jener Gegend. Rings umher wohnten nur ärmere Leute, auch viel verdächtiges Volk – der Janhagel der Stadt.
An dem Garten hinter dem Hause, von welcher Seite die Diebe eingebrochen sein mußten, floß, gleichwie in den Gärten der Nachbarhäuser, der innere Stadtgraben, der schiffbar war, fort; nur eine dünne Dornenhecke trennte das Wasser vom Garten. Das nächste Haus stand an der Ecke, und eine schmale Gasse lief hier am Seitengiebel und dem Gartenzaune fort nach einem Steg, welcher über den Graben führte. Man brauchte übrigens nicht an den Steg und an ein Ueberklettern des Nachbarzauns zu denken, sondern es lag weit näher, daß die Diebe mit einem Kahne bis an die Hecke gefahren, und über dieselbe in den Garten geklettert waren. Dann brauchten sie nur eine kleine Leiter an das obere Fenster zu setzen, die Scheiben einzudrücken, und auf demselben Wege wieder mit ihrer Beute den Garten zu verlassen. In den Beeten des Gartens und in den Wegen fand man übrigens keine verrätherischen Fußtapfen.
Die Entdeckung hatte sogleich großes Aufsehen gemacht; die ganze Nachbarschaft war auf den Beinen und eine Menge Neugieriger stand um das Haus versammelt. Es bedurfte aller Anstrengung der Gerichtsdiener, um das Volk davon abzuhalten, in das Haus einzudringen. Dennoch war es Einem aus dem Haufen, einem Bäcker, welcher in dem Hause, dem der Witwe gerade gegenüber, wohnte, gelungen, sich mit den Gerichtspersonen einzudrängen, um seine Neugier zu befriedigen. Seine Bekannten, welche ihn hineingehen gesehen, erwarteten mit Ungeduld seine Rückkehr, um von ihm Das zu erfahren, worüber die unerbittlichen Gerichtsdiener, ihrer Pflicht gemäß, ein tiefes Schweigen beobachteten. Aber ihre Hoffnung ward getäuscht, er that beim Herauskommen sehr geheimnißvoll, zuckte die Achseln und gab zweideutige Antworten, daß man Manches vermuthe, worüber man nicht sprechen dürfe.
Desto redseliger war ein Wollspinner, Leendert van N..., welcher in dem erwähnten Eckhause, zunächst dem der bestohlenen Witwe wohnte. Wo die Leute die Köpfe zusammensteckten, drängte er sich hinzu, horchte auf die Vermuthungen und gab seine eigenen zum Besten; es geschah oft in einem sehr entschiedenen, scharfen und geheimnißvollen Tone, und gar nicht undeutlich stichelte er auf gewisse Personen und Dinge. Dasselbe that sein Weib unter ihren Nachbarinnen; ihre Stimme war nur, noch lauter. Sie schüttelte den Kopf zu Dem, und nickte bedeutungsvoll zu Jenem und wiederholte nochmals: sie werde es nicht Wunder nehmen, wenn die Diebe noch vor Abend ins Gefängniß gebracht würden.
Unter dem Haufen, denen ihr Mann seine Weisheit zum Besten gab, war auch ein sogenannter Porcellanjude, ein Hausirer, der mit seinem Tabuletkram beständig auf den Straßen zu sehen war. Ein Bekannter zupfte den Wollspinner am Arm und flüsterte ihm zu, er möge vorsichtiger sein, der Jude sei ein Polizeispion. Aber die Warnung kam zu spät. Der Jude war es wirklich; er hinterbrachte, was er gehört, und noch am selben Vormittage wurde der redselige Wollspinner auf das Rathhaus beschieden, und sollte dem Bürgermeister Auskunft über den Sinn seiner verdächtigen Ausdrücke geben. Er zauderte, stockte, leugnete, wollte sich hinter allgemeine Vermuthungen zurückziehen, die er nur, wie alle seine Nachbarn, so hin geäußert. Der Bürgermeister ging ihm indessen scharf zu Leibe, und er entschloß sich zu sprechen, obwol, wie er versicherte, er die Leute gern geschont hätte, die ihm nichts zu Leide gethan. Der Himmel solle ihn bewahren, daß er seine Nebenmenschen verleumden sollte, und wenn er Das voraus gewußt, so würde er lieber ganz geschwiegen haben. – Aber er redete.
Zu Ende der Gasse, in welcher der Wollspinner wohnte, war, dem Deutschen Posthause gegenüber, seit einigen Jahren eine kleine Schenkwirthschaft entstanden. Nicolas D... war der Wirth. Bei den Leuten umher ward er aber gewöhnlich nicht nach seinem Tauf- oder Geschlechtsnamen, sondern nur der blaue Reiter genannt, weil er ehemals unter dem Reiterregiment des Obersten von Wackerbarth gedient, welches in der Volkssprache diesen Namen führte. Als er vor zwei Jahren mit seinem Regimente im Städtchen in Garnison lag, machte er die Bekanntschaft der damaligen Magd der Madame Andrecht, Namens Hanne, und diese Bekanntschaft wurde sehr genau. Er heirathete sie, als die Folgen derselben nicht mehr zu verbergen waren. Die Magd hatte 6 Jahre bei der alten Dame gedient und deren ganzes Zutrauen besessen. So viel man wußte, hatte dieses Verhältniß zwischen Magd und Herrin für das Ehepaar die glückliche Folge, daß die gütige Dame ihnen die Mittel gab, ihre Wirthschaft einzurichten; denn Beide hatten nichts. Man wußte, daß Hanne und ihr blauer Reiter, so lange sie noch ein Liebespaar waren, wenig Gelegenheit hatten, sich einander zu sprechen. Deshalb lauerte Hanne des Abends, wenn ihre Herrschaft zu Bette gegangen war, an der Thüre, und der blaue Reiter pflegte nie zu fehlen, sich zur bestimmten Stunde einzustellen. Zuweilen machten die Liebenden dann einen gemeinschaftlichen Ausflug und ließen Haus Haus sein und die Thüre offen. War das Wetter zu schlecht, um auf der Thürschwelle zu stehen, so nahm Hanne sich wol die Freiheit, ihren Liebhaber ins Haus zu nehmen.
Der alten Dame konnte dies nicht verborgen bleiben, und noch weniger war es ihr lieb. Sie ließ daher jeden Abend vor dem Zubettegehen die Hausthür schließen und nahm den Schlüssel zu sich. Die Liebesgluth war indeß zu heftig, um sich dadurch stören zu lassen. Der blaue Reiter suchte nun seinen Weg durch den Garten des Wollspinners. Eines Abends hörte dieser das Klirren von Sporen; er trat eilig mit Licht an seine Hinterthür und war Zeuge, wie Nicolas gerade über den Zaun in den Andrechtschen Garten stieg. Er hatte nichts Arges bei dem unschuldigen Vergnügen, da er von dem Liebesverhältniß wußte, und umsoweniger, da der blaue Reiter ihm lachend erzählte: er ginge, um seinem Liebchen gute Nacht zu sagen. Der Wollspinner sah deshalb der Sache durch die Finger. Aber als die Geschichte kein Ende nehmen wollte, und der blaue Reiter Nacht für Nacht überstieg, zuerst, nachdem er über den Steg gekommen, über den Zaun, welcher seinen Hof von der Gasse, dann über den, welcher denselben und den Garten von dem der Madame Andrecht trennte, sagte er ihm geradezu: »Freund, ich habe nichts dagegen, daß Ihr Eure Liebste besucht, aber ich will dadurch nicht in Ungelegenheit mit meiner Nachbarin kommen. Also laßt das Uebersteigen, oder ich muß es Hanne's Herrschaft sagen.«
Der blaue Reiter stieg nicht mehr über, und dennoch sah der Wollspinner und seine Frau bald darauf wieder die Liebenden vertraulich mit einander im Garten. Wie kamen sie zusammen? Von der andern Seite des Hauses scheint es nicht möglich gewesen zu sein. Eines Abends löste sich das Räthsel, als der Wollspinner, spät nach Hause kommend, von seiner Frau hörte, sie wären wieder bei einander, und nun, von Neugier getrieben, überall umherspähte. Ein Kahn lag im Kanal, dicht an der Hecke von Madame Andrechts Garten, an einen Pfahl gebunden. Es war einer der Kähne, auf welchen die Reiter gewöhnlich ihr Heu und Stroh aus dem Magazin holten, und der blaue Reiter diente damals als Bursche bei seinem Rittmeister und besorgte dessen Pferd. Mann und Frau lachten herzlich darüber, daß Liebe alle Wege ausfindet, und sahen noch oft den Kahn Abends an der Hecke liegen und Morgens war er verschwunden.
So die Aussage des Wollspinners über die Motive, welche im Allgemeinen seinen Verdacht begründeten. Er fand aber durch ein späteres Factum noch mehr Nahrung für denselben.
Zehn Tage etwa vor dem Tage der Entdeckung des Einbruchs, als die Witwe noch auf dem Lande war, fand der Wollspinner eines Morgens früh, an der Seite des Stadtgrabens, auf dem Ufergrase und gerade vor seiner Nachbarin Garten, ein buntes Taschentuch. Es war unrein. Er nahm es auf und steckte es ein, ohne sich etwas dabei zu denken. Mittags bei Tisch erinnerte er sich daran; er erzählte den Umstand seiner Frau und zeigte ihr das Tuch, indem er ohne Arg hinzufügte: »Wenn Madame Andrecht in der Stadt wäre und Hanne noch bei ihr diente, so wüßten wir auch, was das zu bedeuten hat. Der blaue Reiter wäre die Nacht wieder auf Freierei gewesen und hätte sein Taschentuch verloren.« Die Frau nahm das Tuch, besah es und rief: »Potztausend, Du sagst da so was. Heißt Hanne's Mann nicht Nicolas D...?« Der Wollspinner bejahte es und fragte, was sie damit meine? Sie wies ihn auf das Tuch, in dessen einer Ecke die Anfangsbuchstaben N.D. gezeichnet waren. – Beide dachten in den nächstfolgenden Tagen nicht an den Vorfall, bis die Entdeckung des Einbruchs sehr natürlicherweise die Gedanken des Mannes wieder darauf leitete.
Die Erzählung des Wollspinners war sehr weitläufig und umständlich – wir gaben nur das Wesentliche derselben – aber schlicht und ungekünstelt. Seine Schlüsse waren sehr natürlich und entsprangen für Jeden, der die Erzählung mit angehört, wie von selbst. Ein Verdacht, wenn gleich nur aus entfernten Indicien, ruhte auf dem blauen Reiter. Es kam aber noch ein anderes Indicium hinzu, welches ihn verstärkte.
Bei der ersten Untersuchung im Hause hatte man einen angebrannt gewesenen Fidibus gefunden; neben dem erbrochenen Schranke, in einem Winkel auf dem Boden. Weder Madame Andrecht, noch ihre Magd rauchten; und wenn sie wirklich das Papier zum Anzünden eines Lichts gebraucht, so würde es in der ängstlich reinlichen Wirthschaft nimmermehr auf die Diele geworfen sein. Andere Leute waren in letzter Zeit nicht ins Haus gekommen, und wenn es geschehen, hatten sie sich nimmermehr unterstanden, so gegen die Hausordnung sich zu vergehen. Die Gerichtspersonen waren nicht mit Pfeifen gekommen, also konnten nur die Diebe den Fidibus an der Stelle haben fallen lassen.
Beim Auffalten des übriggebliebenen Papieres fand man, daß es ein Declarationsschein, oder ein Beweis der bezahlten städtischen Abgaben für gelagerte geistige Getränke war. Wenn ein Schenkwirth oder Gastwirth in M... eine Quantität geistiger Getränke von draußen in der Stadt empfangen wollte, war er verpflichtet, dies vorher beim Accisebureau anzumelden und die Accise, welche von der Stadt erhoben ward, im voraus zu entrichten. Dafür erhielt er eine Quittung, welche ihm als Geleitsschein und später als Beweis der wirklich geleisteten Zahlung diente. Wenn er den Vorrath im Hause hatte, so nützte ihm indessen der Schein nicht weiter, da er nöthigenfalls auf die Bücher des Accisebureaus Bezug nehmen konnte. Diese Zettel wurden daher von den Empfängern später in der Regel nicht besonders bewahrt.
Der vorgefundene Schein war zum größeren Theile verbrannt, auch der Name Dessen, welcher den Genevre empfangen, fehlte, aber der untere Theil war erhalten, und darauf die Unterschrift des Accisebeamten und das Datum, wann der Schein ausgestellt worden; es war der 16. März desselben Jahres. Es war ein Leichtes, mit Hülfe dieses Datums und jenes Namens in den Büchern nachzuschlagen, welcher Schenkwirth an jenem Tage geistige Getränke declarirt hatte. Aus den Registern der Accise und aus den Listen des Einnehmers ergab sich, daß Nicolas D... am 16. März mehre Anker Genevre empfangen und declarirt hatte. Daraus allein ließ sich freilich nicht der Schluß entnehmen, daß er es auch gewesen, welcher diesen Zettel zum Fidibus gedreht, eingesteckt und in der Andrechtschen Wohnung zum Pfeifenanzünden gebraucht und fallen lassen; im Gegentheil würde dies von einer außerordentlichen Unachtsamkeit zeugen, während die Diebe sonst mit so großer Umsicht zu Werke gegangen waren. Aber in Verbindung mit dem gefundenen Taschentuche und der ihn verdächtigenden Vorgeschichte verstärkte es doch den Verdacht gegen den blauen Reiter ungemein.
Nach einer kurzen Berathung schritt das Gericht sofort zur Gefangennahme des Schenkwirths Nicolas D... Man hoffte, die Ueberraschung werde auf den noch jungen Mann wirken und ihn vielleicht auf der Stelle zum Geständniß bringen. Zugleich wurden seine Hausgenossen mit verhaftet, nämlich seine Frau, deren Vater, ein Mann in hohen Jahren, und deren Bruder, ein Schuhmachergesell.
Hierauf folgte die genaueste Nachsuchung im Hause des Schenkwirths. Von den gestohlenen Sachen ließ sich nichts auffinden, auch anfänglich nichts Verdächtiges. Nur fand man mehr Baarschaft, als Nicolas in der kurzen Zeit, daß sein Gewerbe erst bestand, füglicherweise erübrigen können. Schon hatte man alle Winkel vergeblich durchstöbert, als ein Gerichtsdiener zwischen ein Paar Schubladen Etwas entdeckte, was offenbar in keine Schenkwirthschaft gehörte. Der Deputirte erkannte darin ein Souvenirbüchlein. Ein solches stand auf der mitgebrachten Liste der der Witwe Andrecht entwendeten Sachen verzeichnet, und wenn man noch über die Identität hätte zweifeln können, so sprach der Inhalt nur zu deutlich dafür. Mehre Blätter waren mit der bekannten Handschrift der Witwe beschrieben; außerdem fand man in einer Seitentasche zwei Briefe mit ihrer Adresse. Das Souvenirbüchlein war unzweifelhaft das Eigenthum der Bestohlenen. Sie hatte es aber auch mit in dem Schranke neben den Kostbarkeiten verwahrt, nicht seines Werthes halber, denn es war nur ein in rothes Leder gebundenes Gedenkbuch; aber mehre Blätter enthielten Bemerkungen von ihrer Hand, welche ihrer Natur nach verschwiegen gehalten werden mußten. Der Fund war ungemein wichtig, aber merkwürdig erschien es, daß man außer diesem Buche auch nichts weiter fand.
Die Verhafteten wurden einzeln, nach der Reihe, vernommen. Nicolas D..., der blaue Reiter, antwortete mit der größten Unbefangenheit dem Richter auf alle Fragen desselben. Er bekannte, daß die vom Wollspinner vorgebrachte Geschichte von seiner Liebschaft, von dem nächtlichen Uebersteigen, um zu seiner jetzigen Frau zu gelangen, ganz der Wahrheit gemäß sei, auch späterhin habe er sie in dem Fouragekahn besucht. Desgleichen erkannte er das gefundene bunte Taschentuch für das seinige an. Er habe dasselbe vor längerer Zeit verloren; wann, konnte er sich nicht entsinnen, doch mochte es etwa vor einem halben Jahre gewesen sein, so lange vermisse er es wenigstens. Wo er es verloren, wisse er ebenso wenig. Es sei ihm fortgekommen und er habe dann nicht weiter danach gesucht. Als man ihm das aufgefundene Taschenbuch vorlegte, gab er es ganz unbefangen zurück, und erklärte, es nicht zu kennen, es nie in Besitz gehabt zu haben, und schüttelte ungläubig und wie voll Verwunderung den Kopf, als man ihm sagte, wo es gefunden worden.
Auch die andern Hausgenossen erschienen gleich unbefangen vor Gericht, und antworteten Dasselbe wie Nicolas, so weit ihre eigene Kenntniß von den Vorfällen reichte. Alle aber drückten ein noch größeres Erstaunen darüber aus, daß jenes ihnen unbekannte Büchlein an der angegebenen Stelle sollte gefunden sein. Ja, die junge Frau gerieth in Heftigkeit. Sie betheuerte es schwer, das sei ganz unmöglich, und wenn das Buch da gesteckt, so sei es ihr unerklärlich, wie es dahin gekommen. Noch letzten Sonnabend – ihre Verhaftung fand am Dienstage statt – habe sie den Laden von oben bis unten gescheuert und gekehrt; alles Ladengeräth sei da von der Stelle gerückt worden und sie habe nichts dergleichen gefunden. Wenn man es also wirklich dort entdeckt, so müsse es nachher dahin gekommen sein.
Das Betragen der Eheleute und ihrer Hausgenossen machte im Ganzen auf die Richter einen günstigen Eindruck. Ihre Ruhe schien von einer wirklichen Unbefangenheit, für ein gutes Gewissen zu sprechen. Dazu kam, daß man bisher von ihnen nichts Schlimmes wußte. Im Gegentheil standen alle Vier im besten Rufe bei ihren Nachbarn, und in ihrer Schenke ging es ordentlich zu. Von allen den eigentlich werthvollen Sachen hatte man nichts entdeckt. Sie konnten sie allerdings in der Zwischenzeit bei Seite gebracht haben, aber es waren so viele, und Sachen darunter, welche leicht zum Verräther werden können. Wo waren sie hin? Es fehlte jede Spur. Und weshalb hätten sie gerade das Stück zurückbehalten, was ihnen nichts nutzte? Weshalb es nicht vernichtet, verbrannt, was so leicht geschehen können? Weshalb es an einem Orte, anscheinend absichtlich, aufbewahrt, wo es der Entdeckung so leicht unterlag, während sie die andern Sachen so geschickt, so spurlos verschwinden zu machen gewußt?
Nichtsdestoweniger haftete auf dem Schenkwirth eine Reihe verdächtigender Thatsachen, die er nicht zu entfernen gewußt. Die Diebe mußten im Hause bekannt gewesen sein und wenige Leute hatten dort Zutritt gehabt. Er war dort bekannt und hatte auf eine unerlaubte Weise sich diesen Zutritt verschafft. Er kannte aus langer Erfahrung die unerlaubten Wege dahin. Er hatte sie sich selbst gebahnt, und nachdem ihm der eine über die Zäune abgeschnitten worden, hatte er den andern über den Kanal und die Hecke gefunden. Auf diesem Wege waren jetzt unzweifelhaft die Diebe eingedrungen. Sein Tuch war zur Zeit, wo der Diebstahl begangen worden, an dem Orte gefunden worden, wo die Diebe wahrscheinlich übergestiegen waren. Er mußte es für sein Eigenthum anerkennen, und hatte keine andere Ausflucht dafür, als daß er es vor langer Zeit verloren, ohne dies beweisen zu können. Der Fidibus, an der eigentlichen Statte des Verbrechens gefunden, war ein Document, welches ihm ausgestellt worden. Er konnte es fortgeworfen, verloren, ein Anderer mochte dasselbe aufgegriffen haben. Welche unwahrscheinliche Möglichkeiten setzte aber dies voraus! Was hatte ein solcher Papierstreif für einen Dritten Werth, ihn aufzuheben, zum Fidibus zu bereiten, einzustecken, bei einem gefährlichen Diebstahl ihn mitzunehmen, dort eine Pfeife damit anzustecken und ihn, nach gemachtem Gebrauch, auf die Erde fallen zu lassen? Diese Schlüsse des Möglichen führten zu Etwas, was einem künstlich componirten Märchen ähnlich sah, während die Möglichkeit, daß der Gastwirth selbst der Dieb gewesen, durch so viele andere Umstände bestärkt wurde, und es sich dann wie von selbst erklärte, daß er einen für ihn nutzlosen Papierstreifen in der Tasche zum Anmachen seiner Pfeife benutzte und gedankenlos nach gemachtem Gebrauche fallen ließ. Endlich gewann der constatirte Umstand von dem in seinem Laden versteckten Taschenbuche in Verbindung mit den vorigen Anzeichen eine furchtbare Bedeutung.
Dies waren Indicien, aber noch kein Beweis. Aber während die ganze Stadt sich mit dem Vorfall beschäftigte und in Vermuthungen erging, erschien ein angesehener Bürger der Stadt vor Gericht, und gab Folgendes zu Protokoll:
Sein Gewissen dränge ihn, etwas nicht länger zu verschweigen, woraus dem Gerichte in diesem Falle eine wichtige Weisung entspringen möchte. Ungern mache er diese Anzeige, da möglicherweise dadurch eine Person gravirt erscheine, die vielleicht unschuldig wäre; deshalb habe er gewartet, in Hoffnung, daß die Wahrheit auf andere Weise, und ohne daß er als Denunciant auftrete, an den Tag kommen möchte; da es indessen nicht geschehen, erfülle er nur seine Bürgerpflicht, zu sprechen.
Der Denunciant war ein wohlhabender Holzhändler. Unter seinen Kunden war der wohlbekannte Zimmermann Isaak van C..., der immer mit der Bezahlung sehr zurückblieb. Die Rückstände mehrten sich. Der Kaufmann drängte. Um sich nicht langer durch leere Versprechungen hinhalten zu lassen, machte er Ernst und schritt zur gerichtlichen Verfolgung. Da stürzte einige Tage vor der Entdeckung des großen Diebstahls der Zimmermann zu ihm ins Haus und bat ihn, um Gottes willen nicht weiter zu gehen, sonst wecke er seine übrigen Gläubiger und er wäre ein ruinirter Mann. »Sehen Sie, wie man auch mich bezahlt!« rief er, indem er einen Korb auf den Tisch setzte, und ein Paar silberne Leuchter und eine silberne Kaffeekanne herausholte. »Da müßte ich, wenn es recht ginge, von Jemand über 60 Gulden haben; aber er hat mich so lange gequält, bis ich dies Silber in Abschlag auf die Schuld von ihm angenommen habe; denn ich sah ein, auf andere Weise konnte ich keinen Pfennig von ihm bekommen. Nun wollte ich es bei dem Silberschmiede hier in der Stadt nicht veräußern, weil ich dann kaum die Hälfte des Werthes für die Sachen bekommen hätte, sondern warten, bis ich einmal nach Amsterdam reiste, weil das doch der beste Weg ist, um solche Sachen zu verhandeln. Ich will Ihnen das Silber so lange zum Unterpfande lassen, bis ich mein Geld bekommen habe.«
Der Holzhändler zauderte anfänglich, das Silber statt des Geldes anzunehmen. Endlich ließ er es sich gefallen, um doch einige Sicherheit für seine Forderung zu haben. Das Silberzeug war in seinen Händen. Seit er von dem Diebstahl bei der Witwe Anbrecht erfahren und die Liste der dort entwandten Gegenstände gelesen, war es ihm kein Zweifel, daß die Leuchter und die Kaffeekanne daher rührten. Er erklärte, daß sie zur Disposition des Gerichtes ständen. Diesem müsse er das Weitere überlassen. Er jedoch protestire, damit einen Verdacht gegen seinen Schuldner, den Zimmermann, ausgesprochen zu haben; aber aus dem Munde desselben werde man leicht erfahren, von wem er das Silbergeräth erhalten. Es wundere ihn nur eins, daß der Zimmermann dies nicht von selbst gethan, da es ihn ja nur ein Wort koste, um die Schuld oder Unschuld des Schenkwirthes an den Tag zu bringen. Wahrscheinlich plagten jenen dieselben Gewissensscrupel, welche ihn selbst bis da zum Schweigen veranlaßt.
Das Gericht ließ sogleich den Korb mit dem Silbergeräth abholen, ihn verdeckt auf den Tisch stellen und zugleich den Zimmermann Isaak van C... vorfordern.
Der Zimmermann kam, wie außer Athem, angelaufen. Er schien auf Das, was kommen werde, vollkommen vorbereitet, und ehe man ihn noch fragte, kam er freiwillig mit seiner Erklärung hervor:
»Ich habe längst erwartet, meine Herren, daß man mich citiren würde. Ich weiß auch, warum. Es thut mir wahrhaftig leid, um der Leute willen, gegen die ich zeugen muß, aber nun muß es geschehen und ich werde nach Pflicht und Gewissen die Wahrheit sagen.«
Der Zimmermann, von seinem Holzlieferanten gedrängt, sah sich nun auch seinerseits genöthigt, seine Schuldner zu drängen. Unter diesen stand oben an der Schenkwirt! Nicolas D..., der blaue Reiter, welcher ihm 60 Gulden für Zimmerarbeit, in seinem Laden angefertigt, schuldete. Nicolas D... war etwa vor zwölf Tagen zu ihm gekommen, und hatte ihn dringend ersucht, noch eine Zeit lang mit der Bezahlung zu warten. Als der Zimmermann erklärte, er könne absolut nicht mehr die Sache anstehen lassen, hatte er ihm, auf Abschlag seiner Foderung etwas altes Silbergeräth angeboten. Der Zimmermann dachte gerade nichts Arges, aber er fragte ihn doch, wie er denn dazu käme? Der blaue Reiter erwiderte: das Silber gehöre eigentlich seinem alten Schwiegervater, der es vor langen Jahren einst aus dem Nachlaß einer alten Dame ererbt, bei welcher er lange Zeit hindurch als Kutscher gedient. Sie kamen überein, daß der Zimmermann das Silbergeschirr abschläglich für einen gewissen Preis übernehmen solle, und der Schenkwirth brachte es ihm noch denselben Abend in einem Korbe. Dabei rieth er ihm, wenn er das Silber zu Geld machen wolle, möge er damit nach Amsterdam gehen; hier am Ort wären nur Schacherjuden, die ihm nur die Hälfte des Werthes bezahlen würden. Der Zimmermann fragte ihn: warum er denn nicht selbst nach Amsterdam ginge, um es dort zu verkaufen, wenn er darin Vortheil sähe? worauf Nicolas erwiderte: »Wenn Sie mir Zeit gelassen, würde ich es gewiß auch gethan haben. Aber versprechen Sie mir nur, daß Sie das Silber nicht hier verhandeln wollen, ich habe dabei meine besondern Absichten.«
War diese Aussage richtig, und Niemand hatte Grund, so wenig an der Aussage des Zimmermanns als an der des Holzhändlers zu zweifeln – so war der Angeschuldigte dadurch aufs schwerste gravirt. Nach so vielen vorausgegangenen Indicien befand er sich nicht allein im Besitz des gestohlenen Gutes, sondern übertrug dasselbe auch unter sehr verdächtigenden Umständen und Reden an einen Dritten.
Er ward vernommen und der Anfang seiner Einlassung in diesem Punkte stimmte wieder ganz mit der Angabe des Zimmermanns. Dieser hatte für ihn gearbeitet und er sei ihm 60 Gulden schuldig. Auf die Frage, ob er ihm eine Abschlagszahlung gemacht, antwortete er, daß er dazu noch nicht im Stande gewesen. Man zeigte ihm das Silbergeräth, man hielt ihm des Zimmermanns Aussage vor. Er verstummte, wurde blaß, leugnete und betheuerte, von dem Silberzeuge nichts zu wissen. Dabei verblieb er auch in Gegenwart der Zeugen. Man fragte ihn, da er die Schuld eingeräumt, warum er nicht schon längst eine Abschlagszahlung gemacht, da der Zimmermann ihn schon vor zwei Jahren so dringend gemahnt? Er zuckte die Achseln, es sei ihm nicht möglich gewesen. Man legte ihm die Summe Geldes vor, welche bei Durchsuchung seiner Wohnung gefunden worden. Er antwortete, das Geld gehöre nicht ihm, sondern seinem Schwiegervater.
Letzteres wurde zwar durch die Aussagen seiner Mitgefangenen bestätigt; aber sie konnten, auf sein Anstiften und um ihm zu helfen, sich zu dieser Angabe verständigt haben. Doch auch diese Aussagen selbst warfen einen neuen Schatten auf ihn. Nicolas hatte, wie wir hörten, behauptet, er habe von seiner Schuld an Isaak van C... noch gar nichts abgetragen; die andern Drei sagten aber, einzeln vernommen, doch einstimmig aus, daß Nicolas noch vor kaum einem Vierteljahre vor ihren Augen eine Summe von 20 Gulden abgezählt und gesagt habe: er wolle diese 20 Gulden an den Zimmermann Isaak van C... abschläglich auf die Schuld bezahlen. Nicolas gerieth sichtlich in Verwirrung, als ihm dies widersprechende Zeugniß seiner Hausgenossen vorgehalten wurde. Er verlor zum ersten Male seine bis da immer bewahrte Fassung und bat um Entschuldigung für die Lüge: Ja dies sei wahr. Er habe die 20 Gulden abgezählt, er habe seinen Hausgenossen gesagt, daß er sie an den Zimmermann bezahlen wolle, aber er habe es nicht gethan. Er habe vielmehr das Geld gebraucht, um alte Spielschulden abzuzahlen, was seine Frau nicht wissen dürfen. Und das allein sei die Ursache, weshalb er mit der Sache heut nicht heraus gewollt.
Dies war das erste Mal, daß Einer der Verhafteten auf einer absichtlichen Lüge ertappt war. Berührte sie zwar nur einen unwesentlichen Nebenpunkt, so warf sie doch auch auf seine andern Aussagen ein ungünstiges Licht, und seine Betheuerung, daß er dem Zimmermann nichts von der Schuld abgezahlt und noch weniger ihm die Silberwaare auf Abschlag gegeben, fand keinen Glauben mehr.
Aber noch mehr. Der Zimmermann ruhte nicht, um den Vorwurf der Lüge, der nach Angabe des Angeschuldigten auf ihm haften geblieben wäre, von sich zu wälzen. Er legte den Richtern eine Art Schuldbuch vor, von ihm selbst geführt, worin unterm 23. Juni vermerkt stand: »Der Schenkwirth Nicolas D... hat mir dato abschläglich die Summe von 30 Gulden in etwas übernommenem alten Silber abgezahlt.« – Noch mehr: Die Haushälterin und der Geselle des Zimmermanns legten, vorgefodert, einstimmig das Zeugniß ab, daß sie zugegen gewesen, als der blaue Reiter mit dem Meister wegen Uebernahme des Silberzeugs gesprochen. Sie bekräftigten dieses ihr Zeugniß durch einen körperlichen Eid.
War es denkbar, daß der Zimmermann, selbst von seinen Gläubigern aufs äußerste gedrängt, seinen Schuldner zwei Jahre lang in Ruhe gelassen haben sollte? Zwar hatte Nicolas angegeben, daß schon bei Eingehung dieses Schuldverhältnisses die Bedingung gestellt worden, daß er erst nach zwei Jahren zahlen solle; aber welches Motiv sollte den Zimmermann bewegen, vorzugeben, daß er bereits wegen 30 Gulden von seinem Schuldner befriedigt worden, wahrend dieser leugnete, auch nur einen Pfennig gezahlt zu haben? Beide mußten halsstarrig auf diesem Punkte bestehen, denn wenn der Schenkwirth das Silberzeug in Zahlung gegeben, so war er entweder der Dieb oder der Hehler. Wenn er es aber nicht gegeben, wenn des Zimmermanns Aussage sich als Unwahrheit herausstellte, so war er nicht allein ein Verleumder, sondern der Verdacht des gefährlichen Besitzes fiel auf ihn selbst zurück.
Gegen den Schenkwirth sprach Alles. Er mußte leugnen, koste es was es wolle, oder bei den schon so schweren, früheren Anzeigen war er verloren, wenn er nicht einen andern Zusammenhang wahrscheinlich machte. Aber auch sein Leugnen hatte allen Schein wider sich. Seine eigne Frau, sein Schwiegervater, sein Schwager bekundeten, daß er von einer Abzahlung zu ihnen gesprochen. Er selbst mußte es eingestehen, und wußte dafür keine andere Erklärung als die Ausflucht, daß er nur so zu seiner Frau gesagt, damit sie von seinen Spielschulden nichts erfahre. Aber 20 Gulden Spielschulden, ein gemeiner Reiter und dann ein Schenkwirth, dessen Verdienste nicht groß waren! Doch gab er an, es sei dies nicht eine, sondern mehre kleine Schulden. Aber er konnte nicht einmal die Leute, denen er das viele Geld gezahlt haben wollte, bei Namen angeben. Er habe sie im Freien oder in Bierhäusern angetroffen. Er konnte keinen Einzigen davon citiren lassen, daß sie die Richtigkeit seiner Angabe bekundeten. Das war ein neues, nicht unbedeutendes Indicium für sein Schuldbewußtsein, für die Unwahrheit seiner Aussagen. Dagegen drei eidliche Zeugen, daß er das Silber an den Zimmermann gebracht, und die vorangehenden Indicien! Alles fügte sich wie von selbst zu einem Zusammenhange, der die schwerste Anklage begründete, gegen welche der Angeschuldigte nichts aufzustellen wußte, als seine Betheuerungen, daß er unschuldig sei, und sein reines Gewissen ihn stärke.
Die allgemeine Meinung in der Stadt sprach sich entschieden gegen ihn aus. Nur Einzelne wagten zu behaupten, daß seine Mitgefangenen Verwandten vielleicht doch an dem von ihm begangenen Verbrechen unschuldig wären. Es sei sehr möglich, daß er ganz andere Mitschuldige habe, als die man gefangen gesetzt. In diesem Falle möchten seine Verwandten wol etwas von der Sache wissen, ihn aber durch ihr Schweigen und durch ihre Reden schonen wollen.
Der blaue Reiter ward aus der Bürgerhaft in das Criminalgefängniß gebracht. Auch die Andern wurden strenger beobachtet und bewacht, um jeden Verkehr zu hindern. Da aber, trotz der strengsten Inquisition, keiner von Allen bekennen wollte, trug der Bürgermeister, als öffentlicher Anwalt ( regtsvorderer) darauf an, daß der vornehmste Angeklagte, Nicolas D..., in seine Hände überliefert werde, »um ihn vermittelst Pein und Banden zur Bekenntniß seiner muthmaßlichen Missethat zu bringen«; das heißt, er sollte auf die Folter gestreckt werden.
Die Richter beriethen noch einmal die Lage der Sache, und entschieden einstimmig nach dem Antrage.
Die ganze Stadt war in lebhafter Spannung. Bei weichen Seelen regte sich das Mitleid. Doch war man allgemein der Ansicht, der Schenkwirth werde die Qualen nicht überstehen und schon im ersten Grade bekennen. Alle Vorbereitungen waren getroffen, am nächsten Tage sollte mit der Folterung vorgeschritten werden, als mit der Post von Rotterdam folgender Brief an das Gericht einlief:
»Bevor ich vom Lande abfahre, und mich dahin begebe, wo weder das Gericht in M..., noch das Kriegsgericht der Garnison mich einholen können, will ich die vier Unschuldigen retten, welche jetzt in M... in Verhaft sitzen. Man hüte sich, die vier Personen, den Schenkwirth, seine Frau, deren Vater und Bruder wegen eines Verbrechens zu bestrafen, dessen sie nicht schuldig sein können. Wie die Sache des Zimmermanns mit der ihrigen zusammenhängt, kann ich nicht errathen. Ich habe davon zu meiner großen Verwunderung gehört. Inzwischen mag Letzterer selbst nicht ganz unschuldig sein. Möge der Richter doch diesen Wink wohl beherzigen! Es möchte ihn nachher gereuen, denselben in den Wind geschlagen zu haben. Man kann die Mühe sparen, meine Spur aufzusuchen. Ist der Wind zu unserm Vortheil, so sitze ich bereits, wenn dieser Brief gelesen wird, wohlbehalten in England.
Joseph Christian Rühler,
gewesener Corporal bei der Compagnie von Le Long.«
Das Gericht ergriff mit Freuden diese Gelegenheit, um wenigstens die Folter zu verschieben. Es schien auf den ersten Anblick kein bloßer Luftstreich, zu Gunsten der Verhafteten von einem Freunde außerhalb gethan. Eine Compagnie unter dem Capitain Le Long stand als Garnison im Städtchen; in derselben hatte wirklich ein Corporal jenes Namens gedient, war aber schon seit einigen Wochen aus seinem Quartier verschwunden und desertirt. Bis da waren alle Nachforschungen vergeblich gewesen. Das Gericht ermittelte ferner aus dem Rapport des damals wachthabenden Offiziers, daß der Korporal Rühler gerade an dem Abende vermißt worden, welcher dem Morgen voranging, wo der bei der Witwe Anbrecht begangene Diebstahl ruchbar wurde. Am Mittage vor seinem Verschwinden war er noch von der Wache gesehen worden. Eine Verbindung zwischen beiden Thatsachen schien doch wirklich augenfällig.
Aber eine neue Entdeckung zerstörte plötzlich diese Schlußfolgerung. Der eingegangene Brief aus Rotterdam ward dem commandirenden Officier der Besatzung vorgelegt und derselbe erklärte auf den ersten Anblick den Brief für untergeschoben. Die Handschrift war nicht die wohlbekannte des Rühler, sie hatte gar nichts mit derselben gemein und die Unterschrift des Namens war augenfällig falsch. Alle ehemalige Cameraden des Rühler bekräftigten das; mehrere ältere Compagnielisten, welche Rühler notorisch geschrieben, bestätigten es auch dem Richter.
Demnächst war dieser aus Rotterdam eingegangene Brief nichts weiter, als die List eines unbekannten, verborgenen Freundes oder Complicen der Verhafteten, um die Folter von ihnen abzuwenden. Wie wäre auch Rühler, wenn er wirklich an dem Diebstahl Theil genommen, dazu gekommen, sich selbst auf diese Weise zu verdächtigen? Wollte er den blauen Reiter und die Andern vor der Folter bewahren, würde er wol einen andern Namen untergeschoben haben. Irgend ein dritter, noch unbekannter Complice hatte also wahrscheinlich den zufälligen Umstand des Verschwindens jenes Corporals Rühler benutzt, um in seinem Namen zu schreiben und den Verdacht von den wirklich Schuldigen abzulenken. Diese, auf die Folter gebracht, durften die Namen ihrer Mitschuldigen entdecken. Dies zu verhindern, war die Absicht des Briefes.
Diese Ansicht war die vorherrschende. Von allen Seiten strengte man sich nunmehr an, dem geheimen Schreiber des Briefes auf die Spur zu kommen, und setzte in der Zwischenzeit die Tortur aus, als plötzlich zwei neue und sehr wichtige Deponenten auftraten. Beide hatten miteinander nicht die geringste Gemeinschaft, Beider Angaben hatten nichts miteinander gemein; ja die Thatsachen, welche sie zur Kenntniß brachten, widersprachen sich gewissermaßen, und während sie auf der einen Seite Licht in die Sache brachten, verdunkelten sie dieselbe wieder von der andern.
Ein Kaufmann aus der Stadt, der in verschiedenen Waaren handelte und in der Nachbarschaft der Witwe Andrecht wohnte, war während des ganzen Processes und der Entdeckung des Diebstahls auf einer Geschäftsreise in Süddeutschland abwesend gewesen. Kaum war er an einem Abende zurückgekehrt und hatte von der Diebstahlsgeschichte gehört, als er sich am nächsten Morgen freiwillig vor Gericht meldete, um, wie er behauptete, die wichtigsten Aufschlüsse zu geben und Gefahr und Verderben von den Häuptern gewiß ganz Unschuldiger abzuwenden. Bereits auf dem Postwagen hieher habe er von der Geschichte gehört und seine eigenen Muthmaßungen geschöpft. Seit er aber in seinem Hause das Nähere vernommen, sei die Vermuthung bei ihm zur Gewißheit geworden, und er habe die ganze Nacht durch kein Auge zuthun können, aus Angst, daß er mit seiner Eröffnung doch zu spät kommen möchte und die Leiden der Unschuldigen dadurch verlängert würden. Wäre er nur früher zurückgekehrt, so sollte die Sache nicht so weit gekommen sein. Nach einer sehr weitschweifigen Vorrede, die der Kaufmann sich selbst schuldig zu sein glaubte, um sich vor sich selbst zu entschuldigen und vor dem Richter zu rechtfertigen, kam er zur Sache.
Ungefähr zur Zeit, wo der Diebstahl bei der Witwe Andrecht vorgefallen sein mußte, befand er sich noch in der Stadt. Der Zimmermann Isaak van C... ließ sich bei ihm anmelden. Er bat den Kaufmann, ihm den Kahn zu leihen, mit welchem er gewöhnlich Ballen und andere schwere Packwaaren verführen lasse. Dieser Kahn lag meistens hinter des Kaufmanns Wohnhause, bei seinem Waarenlager, welches dicht an dem erwähnten Stadtgraben stand. Der Kaufmann hatte damals eine ansehnliche Ablieferung von Fässern zu machen, sodaß er den Kahn für den Augenblick nicht gut entbehren konnte. Indessen bat Isaak sehr dringend, er brauche den Kahn nur für ein Paar Nächte, und wolle ihn, wie man zu sagen pflegt, des Morgens »vor Tag und Thau« prompt wieder an seinen Platz liefern. Auf die Frage, weshalb er denn den Kahn gerade des Nachts brauche? bedachte sich der Zimmermann einige Augenblicke und antwortete nach einer Pause, er müsse die Mobilien einiger Leute fortschaffen, die auszögen. Des Nachts? fragte der Kaufmann. Wer zieht denn des Nachts aus einer Wohnung in die andere? – Der Zimmermann lächelte verschmitzt: »die Leute ziehen mit der »»nördlichen Sonne««. Er deutete an, daß er Bankerouttirern verhelfen wolle, fortzukommen. »Und dazu geben Sie sich her?« rief der Kaufmann und verweigerte nunmehr entschieden den Kahn. Der Zimmermann lenkte aber schnell ein, erklärte, er habe nur gescherzt und seine Absicht wäre, mit seinem Gesellen in der Nacht zum Fischen auszufahren. Er habe mit seiner wahren Absicht nicht herausgewollt, weil er wohl denken können, daß der Kaufmann nicht darauf eingehen würde, weil das Fischen den Kahn immer etwas beschmuze. Auf die fortgesetzten, dringenden Bitten gestand ihm der Kaufmann endlich den Kahn zu, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, denselben des Morgens wieder an seinen Platz zu bringen. – Der Zimmermann hielt darin getreu sein Wort. Als der Kaufmann früh am Morgen in sein Packhaus ging, sah er noch, wie der Zimmermann und sein Geselle den Kahn an seine Stelle eben gebracht hatten. Sie gingen fort, ohne daß sie den Kaufmann bemerkten. Aber es fiel ihm schon auf, daß sie weder Reusen noch anderes Fischergeräth trugen. Er besichtigte den Kahn und mußte sich noch mehr wundern, daß er inwendig ganz rein und trocken war. Wenn Jemand ihn zum Fischen gebraucht, was wol vorfiel, so wurde er gewöhnlich halb voll Wasser und sehr beschmuzt zurückgegeben. Also hatte er ihn wieder auf einer Lüge ertappt. Die Zimmerleute hatten den Kahn nicht an seiner rechten Stelle angelegt. Der Kaufmann sprang selbst hinein und raffte aus einer Fuge des Kahnes etwas auf – ein Paar silberne Gabeln in Papier gewickelt. So war denn doch die erste Angabe des Zimmermanns die richtige gewesen. Er hatte sich dazu verstanden, Bankerouttirern zum Wegführen ihrer Sachen zu verhelfen. Aergerlich darüber, steckte er die Gabeln zu sich und machte sich sogleich auf den Weg nach der Wohnung Isaaks. Der Zimmermann, sein Geselle und seine Haushälterin waren in der Werkstatt. Er hielt ihnen die Gabeln hin: »Das haben Sie in meiner Schuite liegen gelassen! Sie haben mit den Gabeln wol die gefangenen Fische gegessen? Wenn sie Ihnen nur gut bekommen.«
Die Drei waren sichtlich bestürzt. Sie warfen sich verstohlene Blicke zu, aber keiner vermochte eine Antwort zu geben. Die Haushälterin faßte sich zuerst wieder. Sie stotterte heraus: er solle nichts Böses denken, ihr Herr habe in der Nacht nur die Möbeln und Sachen von gewissen Leuten, die heimlich umzogen, fortbringen helfen. – Diese That war an und für sich schon keine sehr rechtliche und der Kaufmann konnte die Bestürzung der Drei dem Schamgefühl wol beimessen, welches sie bei einer solchen Entdeckung ergriff. Als er aber nach dem Namen der Leute fragte, erhielt er wieder keine Antwort. Der Zimmermann sagte, jetzt könne er ihm die Leute nicht nennen, späterhin solle er Alles erfahren. Alle Drei aber baten ihn aufs flehentlichste, daß er über den Vorfall schweige. Er schwieg, erkundigte sich indeß unter der Hand, wer aus der Stadt unter solchen Umständen wol entwichen sein könne, ohne etwas darüber zu erfahren. Seine Reise nach Deutschland kam dazwischen, er hatte die Sache vergessen, als er bei seiner Rückkehr den ganzen Verlauf der Diebstahlsgeschichte erzählen hörte und nun nicht daran zweifeln konnte, daß hier ein schändliches Complot bestehe, Unschuldige anzuklagen, während die wahrscheinlich Schuldigen der Zimmermann Isaak van C..., sein Geselle und seine Haushälterin wären, dieselben, welche als Hauptzeugen gegen den blauen Reiter aufträten.
Der Criminalproceß erhielt durch diese Erklärung eine vollkommene Umwendung. Der Kaufmann war ein ganz unverdächtiger Zeuge, und Vieles von Dem, was bisher dunkel gewesen, erhielt dadurch ein Licht. Juristisch bewiesen war durch die Aussage des einen Zeugen aber weder die Unschuld des Schenkwirths und der Seinen, noch die Schuld des Zimmermanns und seines Anhangs. Hier stand Mann gegen Mann, eine Aussage gegen eine andere Aussage, wenn der Zimmermann leugnete; und bis da stand gegen den Letzteren nichts fest, ja es war nicht einmal ein Verdacht gegen ihn in den Acten zur Sprache gekommen. Sein Wort mußte also, wie die Dinge standen, so viel gelten als das seines neuen Anklägers. Man mußte vorsichtig und zugleich rasch zu Werke gehen. Die moralische Ueberzeugung überwog dermaßen beim Richter, daß er sofort zur Verhaftung des Zimmermanns und seiner Leute schritt, ehe noch etwas von der Aussage des Kaufmanns ins Publicum gekommen war. Kaum war dies geschehen und Isaak, sein Gesell und seine Haushälterin in sicherm Verwahrsam, so ward zur Haussuchung bei ihm geschritten.
Die Maßregel hatte den vollständigsten Erfolg. Man fand in dem Hause, bis auf einige Kleinigkeiten, noch sämmtliche Effecten vor, welche aus dem Andrecht'schen Hause gestohlen waren. Die Verhöre mit den drei neuen Verhafteten fielen anders aus als die mit dem blauen Reiter und den Seinen. Zwar leugneten auch sie, aber es geschah auf trotzige und verzagte Weise zugleich. Sie waren sichtlich befangen; nichts von dem edlen Freimuth, welchen der Schenkwirth an den Tag gelegt. Schon im ersten Verhör kamen die grellsten Widersprüche vor. Dieser haftete mit Hartnäckigkeit auf diesem, jener auf jenem Punkte. Es dauerte nicht lange, so wurden sie in ihren Antworten so verwirrt, daß sie den Faden ihrer Aufgabe ganz verloren und schon sich gegenseitig anzuklagen und zu verrathen anfingen. Der Verrathene denuncirte nun gegen den Verrather. Man drohte mit der Folter, und sie rückten mit mehren Geständnissen heraus. Endlich gelang es den Richtern, ohne Folter ein vollstandiges Bekenntniß zu erpressen. Es stimmte im Wesentlichen in Folgendem überein.
Isaak van C..., sein Geselle und seine Haushälterin hatten den Diebstahl bei der Witwe Andrecht begangen. Wie sie zu dem Complot gekommen, wer der Rädelsführer, wer es gewesen, der den Gedanken zuerst gefaßt, wer ihn ausgebildet, darüber fehlen uns die Mittheilungen. Aber bekannt mit dem Hause und dessen Einrichtungen waren auch diese Inquisiten ebenso wie der blaue Reiter. Der Geselle, früher in Diensten eines andern Meisters, hatte in dem Hause gearbeitet und kannte alle Gelegenheiten. Sie hatten die Schuite des Kaufmanns zu dem Zwecke geliehen und bei dem Einbruch und der Wegschaffung der Sachen benutzt. Das Wie ergab sich von selbst, es ist aus der obigen Geschichtserzählung genügend ins Licht gestellt. An dem Morgen, wo der Einbruch bekannt wurde, hatten Meister und Geselle sich unter die neugierige Menge gemischt, um auszuforschen, welche Gerüchte wol darüber sich verbreiteten. Der Geselle hatte unter Anderm gehört, wie des Wollspinners Frau unverhohlen ihren Verdacht gegen den blauen Reiter aussprach und geradezu sagte: ehe ihr Mann noch vom Rathhause zurück wäre, würde man sehen, daß der blaue Reiter abgeholt würde. Er berichtete seinen Complicen getreulich Alles, und die Drei, erfreut über diese Ableitung einer ihnen drohenden Gefahr, schlossen den höllischen Bund, dem Gerüchte weitere Nahrung zu geben und Alles daran zu setzen, den Verdacht gegen den Schenkwirth zu steigern, bis er als Sündenbock den Gerichten verfallen wäre.
Der Geselle war gleich darauf in den Laden des blauen Reiters getreten, um einen Schnaps zu trinken. Er forderte Kohlen, seine Pfeife anzuzünden. Während der Wirth fortging, um das Kohlenbecken zu holen, benutzte er seine Entfernung, um das Souvenir der Witwe Andrecht, welches er zu dem Zwecke in der Tasche bei sich trug, zwischen zwei Läden zu klemmen. Es war gelungen und die Folgen stellten sich ganz so heraus, wie die Bösewichter erwartet; das Haus ward untersucht, das Buch gefunden, und in den Augen dieser Leute mußte des blauen Reiters Schuld dadurch für erwiesen gelten.
Nach diesen übereinstimmenden Geständnissen der drei Complicen mußten die Richter den blauen Reiter und die Seinen für frei von Schuld erklären und standen nun nicht mehr an, die vier unglücklichen Personen freizulassen. Alles war indeß durch jene Geständnisse nicht aufgeklärt; im Gegentheil blieben noch einige sehr zweifelhafte Punkte. Daß der Zimmermann die beiden Silberstücke dem Holzhändler als Unterpfand angeboten, daß auf diese Weise, statt einer Entdeckung des wahren Verhältnisses ein neuer schwerer Verdacht gegen den blauen Reiter erwachsen war, erklärte sich von selbst. Es lag nicht im Complot, es war ein ganz natürlicher Causalzusammenhang da; der Zimmermann mußte sich selbst retten und war nun gezwungen, immer weiter zu denunciren. Aber wie war Nicolas D...s Taschentuch am frühen Morgen an die Hecke gekommen? Wie der Declarationsschein, der ihm gehörte, als Fidibus in das Haus der Bestohlenen? – Der Zimmermann und seine Mitschuldigen erklärten, hiervon nichts zu wissen. Durch die Drohung der Folter erschreckt, hatten sie Alles bekannt, selbst Muthmaßungen zu Protokoll gegeben, die zum Theil richtig, zum Theil falsch waren. Sie thaten jetzt Alles, um vor ihren Richtern als reuige Sünder zu erscheinen, in Hoffnung, daß es ihre Strafe mildern könne. Ihr Maß von Schuld war voll, und auf Etwas mehr oder weniger konnte es ihnen nicht ankommen. Dennoch betheuerten sie, nicht die geringste Kenntniß und Ahnung von dem Tuche und dem Fidibus zu haben.
Es erwuchs daher aufs Neue der Verdacht, daß noch andere Complicen verborgen waren. Man kam auf den Brief des desertirten Corporals zurück. War es gleich nicht seine Hand, so konnte er ihn von einem Andern haben schreiben lassen, und war doch vielleicht auf eine oder die andere Weise in die Sache verwickelt, und seine Entweichung stand mit dem Diebstahl in Verbindung.
Während der Proceß gegen den Zimmermann, seinen Gesellen und seine Haushälterin bereits ziemlich fortgeschritten war, meldete sich wieder ein neuer freiwilliger Zeuge, der Schullehrer aus einem Dorfe, welches etwa eine Stunde Weges von der Stadt entfernt liegt. Er zeigte den Richtern ein Stück Papier, worauf nur der Name Joseph Christian Rühler stand, und fragte, ob nicht vor Kurzem von dieser Hand und mit diesem Namen unterzeichnet ein Brief an das Gericht eingelaufen sei? Bei einer Vergleichung der Schriftzüge dieses Namens mit denen des erwähnten Schreibens aus Rotterdam fand sich, daß beide unbedenklich von derselben Hand herrührten. Die Aussage des Schullehrers war folgende und gab dem Processe abermals eine neue Wendung.
In seinem Dorfe befand sich ein taubstummer Jüngling, Heinrich Hechtingh, welchen die Gemeinde dem Schullehrer als Pensionair, und um ihn zu unterrichten, übergeben hatte. Es war ihm gelungen, dem Unglücklichen die Schreibekunst beizubringen, welche derselbe bis zu einer solchen Fertigkeit erlernt hatte, daß er mittelst einer Schiefertafel, die er beständig bei sich führte, sich leicht und gut mit allen Personen unterhalten konnte. Auch schrieb er bald eine so schöne Hand, daß er von vielen Personen, selbst von den Ortsbehörden zum Abschreiben gebraucht wurde. Vor einiger Zeit war ein Unbekannter ins Dorf gekommen, hatte während der Abwesenheit des Schullehrers nach dem Taubstummen gefragt, was öfters vorkam, und denselben mit sich ins Wirthshaus genommen, um sich von ihm etwas schreiben zu lassen. Der Unbekannte ließ sich ein besonderes Zimmer geben und setzte dem jungen Menschen eine Flasche Wein vor. Darauf bat er ihn, vermittelst der Schiefertafel, das Brouillon eines Briefes, den er aus der Tasche zog, in Reinschrift zu bringen. Heinrich Hechtingh that es anfänglich ohne Arg. Indessen kam ihm doch der Inhalt des Briefes bedenklich vor, auch verrieth die ganze Haltung des Unbekannten Unsicherheit und Angst. Als er aber auch die Adresse auf den Brief schreiben sollte: »An den Herrn van der N., Bürgermeister von M..., weigerte er sich, es zu thun, und ließ sich dazu erst durch langes und dringendes Bitten des Fremden bewegen, welcher ihm darauf einen Gulden gab und ihm anempfahl, ein tiefes Schweigen zu beobachten.
Der Taubstumme fühlte sich umsomehr dazu gehalten, als er sich wohl bewußt war, daß er etwas Unrechtes gethan. Endlich bekannte er aber doch seinem Erzieher, und dieser erkannte sogleich, daß der geheimnißvolle Vorfall in nächster Beziehung zu der in der ganzen Gegend vielbesprochenen Criminalgeschichte stehen müsse. Auch jener Brief des Corporals war in Abschriften umhergegangen. Es war unbedenklich derselbe, welchen sein Zögling copiren müssen. Der Schullehrer stellte auf eigene Hand eine kleine Voruntersuchung an. Er eilte zum Wirthe und fragte ihn, ob er sich des Fremden entsinne, welcher vor einigen Tagen ein Zimmer und eine Flasche Wein gefodert und sich darauf mit dem Taubstummen dort abgeschlossen hatte? Der Wirth erinnerte sich des Vorfalls, hatte aber den Mann nicht gekannt. Seine Frau kannte ihn ebenso wenig, entsann sich aber, daß der Fremde sich sehr vertraulich mit einem andern bekannten Manne, dem Kornmüller Overblink, aus der Stadt, unterhalten habe, indem dieser gerade mit seinem Karren vor dem Wirthshause gehalten. Sie schüttelten beim Abschied die Hände und nannten sich auch, so viel sie wüßte, bei Namen. Der Schulmeister inquirirte weiter. Er begab sich auf der Stelle zum Müller Overblink, fragte ihn nach dem Manne, mit dem er an dem und dem Tage in seinem Dorfe, vor dem Wirthshause zur Krone Hände geschüttelt, und der Müller, ohne viel Besinnens, erwiderte, daß er sich des Tages, der Begegnung und des Mannes sehr wohl entsinne, und daß Letzterer kein Anderer, als sein guter alter Bekannter, der Bäcker H... aus dieser Stadt selbst sei. Der Schulmeister hatte sich augenblicklich nach dieser Auskunft, und nachdem er dem Müller die tiefste Verschwiegenheit anempfohlen, vor Gericht verfügt.
Wie war der wohlbekannte Bäcker H... in diese Geschichte verwickelt? Der Diebstahl war ja durch die Bekenntnisse des Zimmermanns und der Seinigen erschöpft. Sie allein waren eingebrochen, sie allein hatten alle Sachen fortgetragen und sich angeeignet. Sie bedurften keiner Hülfe. Welches Motiv sollten diese Bösewichter, ihrer Strafe gewärtig und vor derselben in gräßlicher Angst, haben, einen Mitschuldigen nicht anzugeben? Es war keines denkbar; auch hatten sie auf ihren Knieen betheuert, sie hätten keinen weitern Mitschuldigen. Welchen Beweggrund konnte aber der Bäcker haben, wenn er gar keinen Antheil an der Sache hatte, sich damit zu befassen und Briefe schreiben zu lassen, um den Verdacht von den zuerst Angeschuldigten abzulenken? War es nur Mitleid? Wußte er vielleicht um den wahren Zusammenhang der Sache? Kannte er die Unschuld des blauen Reiters? Aber weshalb ihm denn auf diese mysteriöse Weise helfen wollen? Wenn er selbst ohne alle Schuld war, weshalb wählte er nicht natürlichere Wege? Weshalb hatte er diese ängstliche Vorsicht beobachtet, einen Taubstummen als Medium zu gebrauchen; weshalb hatte er so große Angst dabei gezeigt, ihm tiefe Verschwiegenheit anempfohlen? – Der Bäcker war nicht ohne Schuld, diese Ueberzeugung war bei den Richtern, sogleich nach der Vernehmung des Kornmüller Overblink, aufgetaucht; denn man erinnerte sich, daß dieser Bäcker dieselbe Person war, welche an jenem Morgen, wo der Einbruch entdeckt wurde, mit den Gerichten in das Haus einzudringen gewußt hatte. Er war es, der den Fidibus, welcher den bewußten Declarationsschein enthielt, vom Boden aufgerafft und dem Deputirten übergeben hatte. Sein sonderbarer Eifer war schon damals aufgefallen. War auch er in das Haus eingebrochen, unabhängig vom Zimmermann? Hatte auch er gestohlen und war von der Angst des Entdecktwerdens geplagt? – Aber alle gestohlenen Sachen waren genau specificirt, und hatten sich beim Zimmermann vorgefunden. Das Dunkel ward immer größer, jedoch um sehr bald auf die befriedigendste Weise, allein wunderbar genug, gelöst zu werden.
Während noch der Schullehrer und der Müller Overblink auf dem Rathhause zurückgehalten wurden, war schon der Bäcker H... verhaftet und vernommen worden. Er hatte – hier hört die actenmäßige Mittheilung des Processes in unserer Quelle auf – wahrscheinlich sogleich ein wichtiges Geständniß abgelegt. Sofort ward auch ein Verhaftsbefehl gegen den uns schon bekannten Wollspinner Leendert van N*** und seine Frau erlassen, Dieselben, welche zuerst den Verdacht gegen den blauen Reiter auf so verdächtige Weise ausgesprengt und dann vor Gericht eine so wohlmotivirte, anscheinend harmlose Denunciation gegen ihn abgegeben hatten. Beide hatten aber Wind bekommen und waren entflohen. Die muthmaßliche Aussage des Bäckers fand dadurch Unterstützung. Man ließ ihnen nachsetzen, und noch am selben Abende wurden sie zurückgebracht und gefänglich eingesteckt.
Der Criminalproceß ging jetzt rasch vorwärts, durch das Eingeständniß dieser dritten Partei von Angeschuldigten und Verhafteten gefördert; aber er hatte ein ganz anderes Verbrechen als das des Einbruchs und Diebstahls zum Gegenstande, und diese dritte Association von Verbrechern hatte ebensowenig eine Gemeinschaft mit dem Zimmermann und seinem Gesellen, als diese mit dem blauen Reiter und seinen Verwandten. Ohne den Einbruch, bei dem die zuletzt Verhafteten ganz unbetheiligt waren, würde aber, nach menschlicher Ansicht, dieses dunkle Verbrechen schwerlich ans Licht gekommen sein. Folgendes Sachverhältniß ermittelte sich endlich aus den übereinstimmenden Aussagen der Schuldigen und anderer darüber vernommener Zeugen.
Wir treffen in der schmuzigen niedrigen Stube des Wollspinners Leendert van N*** am Abende des 29. Juni auf eine Gesellschaft von Kartenspielern, welche, was ihren Wandel und ihre Gesinnung anbetrifft, sich gegenseitig nichts vorzuwerfen haben. Es ist schon erwähnt, daß dieser Stadttheil dem sogenannten Janhagel angehörte, und nur wenige einzelne Häuser, wie das der Witwe Andrecht, angesehenere Bewohner aufzuweisen hatten. Die Spieler waren der Corporal Rühler von der in M... garnisonirenden Compagnie Le Long, der Bäckermeister H... und der Wirth selbst, der Wollspinner Leendert van N***. Sie kennen sich, einer den andern, sie hassen, sie verabscheuen sich, aber ein gemeinsames, verbrecherisches Interesse hält sie zusammen.
Der Bäcker und der Corporal sind alte Bekannte; jener backt das Commisbrot für die Garnisoncompagnie, dieser hat das Geschäft, das gebackene Brot von ihm in Empfang zu nehmen. Der Bäcker brauchte die Künste, welche den Armeelieferanten häufig und leider nicht immer mit Unrecht vorgeworfen werden. Er wußte dem Teig durch fremde und schädliche Beimischung das Gewicht zu geben, welches contractlich erfodert wurde. Der Corporal Rühler war hinter des Bäckers Geheimniß gekommen; statt es aber zu verrathen, hatte er dem Bäcker die Wahl gestellt, ob er denuncirt sein oder sich mit ihm abfinden wolle. Der Bäcker hatte das Letztere gewählt. Aber Rühler ließ sich nicht wenig für sein Schweigen bezahlen und der Bäcker haßte den Corporal ebenso tödtlich, als er ihn fürchtete. Statt seine Rache an ihm kühlen zu können, mußte er ihn noch obenein bezahlen mit dem besten Theile seines unredlichen Gewinnstes. Rühler dagegen ließ ihm bei jeder Begegnung das ganze Gewicht, die Macht seiner Wissenschaft fühlen. Er behandelte den Bäcker herrisch und verächtlich, denn er konnte ihm jederzeit beweisen, daß sein Brot verfälscht sei, vielleicht Gifttheile enthalte, während es dem Bäcker schwer geworden wäre, zu beweisen, daß der Corporal von ihm Geld genommen habe und noch nehme.
Noch heftigere Feindschaft war zwischen dem Corporal und dem Wollspinner und seiner Frau. Letztere hatten bis da für die Garnison die Lieferung von Kamaschen und andern Kleidungsstücken gehabt, und der Corporal Rühler war Anlaß, daß ihnen diese Lieferung genommen worden. Sie hatten sehr viel dadurch verloren, ein Grimm kochte in ihnen, der bei seinem Anblick schon aufloderte. Aber der Corporal hatte Macht in Händen, ihnen noch andere Vortheile zu entziehen, welche sie von der Garnison bezogen. Sie mußten ihre Wuth unterdrücken, seine herrische Laune dulden, lächeln, freundlich scheinen, sich geehrt fühlen, wenn er zu ihnen kam.
Eine solche Gesellschaft, wo Einer an Schlechtigkeit dem Andern nichts nachgibt, jeder den Andern haßt, und nur das gemeinschaftliche Interesse die zerrissenen Bande, die feindseligen Elemente zusammenhält, ist nie von langer Dauer. Der Augenblick kommt, wo der Funke in die fertigen Minen fällt, und die Explosion ist um so furchtbarer, je länger sie verzögert wurde.
Sie spielten zusammen Karten. Auch ohne eine so tief gewurzelte Feindschaft wird das Kartenspiel an solchen Orten und unter Leuten dieser gemeinen Gesinnung nur zu oft der Anlaß zu heftigem, blutigem Hader. Sie geriethen an diesem Abende in Streit. Er ward mit jedem Worte heftiger. Der lang verbissene Groll bei den Eheleuten, beim Bäcker loderte auf. Der Corporal erwiderte ihn durch bittern Hohn. Auch er gerieth in Jähzorn. Sie nannten sich bei den Namen, welche sie verdienten. Von Worten kam es zu Thätlichkeiten. Man riß, schlug sich, man griff zu gefährlichern Werkzeugen, Zwei Feinde und eine Furie für einen Gegner, wenn auch Soldat, waren zu viel. Von hinten von dem Weibe unterfaßt, stürzte er unter den Schlägen des Wollspinners zu Boden, unter den Tisch. Der Bäcker hatte bis da mehr angehetzt als selbst thätlich zugegriffen. Aber als Rühler durch den Sturz gegen eine Tischecke, oder durch einen Schlag blutete, als er, zähneknirschend, gräßliche Verwünschungen, Drohungen und Flüche gegen das ganze Pack ausstieß und schwor, er wolle sie Alle wol finden, es solle ihm Keiner entkommen, am wenigsten der heimtückische Hund, der Bäcker, da trat auch dieser aus seinem Hinterhalt mehr hervor. Er flüsterte dem wüthenden Wollspinner und seinem fürchterlichen Weibe zu, jetzt mit dem Kerl nur das Garaus zu machen. An einem Soldaten mehr oder weniger, daran sei doch dem Lande nichts gelegen; wenn sie ihn nicht kalt machten, wären sie Alle verloren.
Sie machten ihn kalt. Die Leiche, in ihrem Blute schwimmend, lag zu ihren Füßen. Die That war nicht zu widerrufen, alle Drei waren die Thäter, Alle gleich schuldig, Alle hatten dieselbe Ahndung der Gesetze zu gewärtigen. Ueber dem noch rauchenden Leichnam hatten sie sich gegenseitig gelobt, nichts davon zu bekennen, vielmehr daß Jeder das Seinige thue, die Sache geheim zu halten und die Spuren, die darauf führen konnten, nach Kräften zu verlöschen.
In der Mordnacht selbst hatten sie noch keinen Plan entworfen, wie sie das Blut fortwischen, den Leichnam fortschaffen sollten, was man aussprengen müsse, damit das Verschwinden des Corporals keinen Verdacht zurücklasse. Jeder war noch zu sehr mit dem moralischen Eindruck beschäftigt, mit den Folterqualen des eigenen Gewissens.
Am frühen Morgen waren sie wieder im Hause des Wollspinners versammelt. Da entstand Lärm auf der Straße in der nächsten Nachbarschaft. Die alte Andrecht war von ihrer Reise zurückgekehrt, sie hatte ihr Haus erbrochen gefunden, die Nachricht von dem großen Diebstahl verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch die Stadt. Die Bösewichter standen blaß und entsetzt da. Was war natürlicher, was lag näher an der Hand, als daß die Gerichte sofort Haussuchung in allen Nachbarhäusern dieses verdächtigen Winkels anstellen würden? Des Wollspinners Haus war das allernächste, und noch waren die Dielen feucht von Blut, und im Keller lag die Leiche des erschlagenen Corporals. Dem mußte vorgebeugt, es mußte Rath geschafft werden, wenn auch nur um die entsetzliche Haussuchung zu verzögern, bis man Gelegenheit gefunden, den todten Körper fortzuschaffen.
Wenn man den Gerichten irgend eine Spur vorhielte, damit sie vor'm Hause des Bäckers und des Wollspinners vorübergingen! Das Weib des Letzteren hatte das Verdienst des teuflischen Einfalls, welcher sie zu retten schien. Im selben Augenblicke standen ihr zwei Momente vor dem Sinne. An einen Hausdiebstahl mußte Jeder denken; da war ja der blaue Reiter so oft heimlich übergestiegen, als er um die Hanne freite! Er konnte es gewesen sein. Zugleich hatte er vor langer Zeit in ihrem, der Wollspinner, Hause ein Taschentuch vergessen, welches die Frau ihm zurückzugeben nicht für nöthig erachtet hatte. Beide Umstände trafen so gut zusammen. Man konnte das Tuch irgend wohin legen, und der Verdacht machte sich von selbst.
Der erfinderische Geist des Bäckers kam der Frau zu Hülfe, und ein Gedanke erzeugte den andern. An einem Zeichen war es nicht genug, es mußte noch ein zweites die Anwesenheit des blauen Reiters im Hause verrathen. An einem Markttage hatte der Bäcker einen Vertrag mit einem Bauer gerade vor der Schenke des blauen Reiters abgeschlossen. Er mußte mit dem Bauer abrechnen und bat den Wirth um ein Stückchen Papier, Dieser gab ihm einen alten Accisedeclarationsschein, um auf der Rückseite seine Rechnung zu schreiben. Diesen Zettel hatte der Bäcker noch in seiner Brieftasche. Unzweifelhaft bezog er sich auf den blauen Reiter; aber auf der Rückseite stand nun auch der Name des Bäckers. Er ward deshalb angezündet, bis die Rechnung und dieser Name verschwunden waren. Datum und Unterschrift des Accisebeamten auf der Vorderseite waren zu dem diabolischen Zwecke genügend. Zu einem Fidibus gefalzt, warf ihn der Bäcker, der mit Ungestüm den Gerichtspersonen in das Haus folgte, in der Stube nieder, fand ihn selbst zuerst, händigte ihn den Gerichtspersonen ein, und wahrend der Wollspinner und seine Frau in den verschiedenen Haufen des Volks ihre giftigen Muthmaßungen ausstreuten, ward der Verdacht dadurch nur zu sehr auf den unglücklichen blauen Reiter gelenkt.
Der boshaften Intrigue von dieser Seite kam von der andern die Machination des Zimmermanns und der Seinen zu Hülfe. Während hier der Fidibus und das Tuch, zeugte dort das Taschenbuch zum Verderben des blauen Reiters; ein zufälliges Zusammentreffen des Spiels zweier Complote, aus demselben Motiv der Selbsterhaltung, und mit demselben teuflischen Ziele.
Aber dies Ziel wurde zu gut erreicht. Das Spiel ging weiter als sie beabsichtigt hatten. Nur einstweilen hatten sie Jemanden verdächtigen wollen, wer es auch sei, um Luft und Zeit zu gewinnen. Ihre Absicht war nur, die gefürchtete Haussuchung von sich abzuwenden, bis sie den Leichnam bei Seite geschafft, die Blutspuren ausgewaschen hatten. Dies war geschehen; mehr verlangten sie von der Intrigue nicht; am wenigsten, daß ein Unschuldiger, Jemand, der ihnen nie etwas zu Leide gethan, gegen den sie keinen Groll hegten, darum ins Verderben gerissen werde. Das wunderbare Einwirken des Zufalls, die Auffindung des Taschenbuchs, die Denunciation des Zimmermannes, erfüllte sie mit einer geheimen Scheu, daß sie finstre Mächte aufgerufen, welche ihr gefährliches Spiel weiter fortsetzten. Sie zitterten, während ihr Gewissen erwacht war. Der Gedanke an die Folter, welche dem blauen Reiter bevorstand, erfüllte sie mit Unruhe und Entsetzen. Es war nicht die gewöhnliche Furcht von Complicen, welche sie gefährdenden Bekenntnissen des Gefolterten mit Angst entgegensehen, – der Schenkwirth konnte nichts bekennen, was sie anging; es war eine göttliche Stimme, es waren die Furien des Schuldbewußtseins, welche sie antrieben und ihnen zuriefen, daß auch der Theil der Schuld, an dem sie keinen Theil hatten, ihnen zur Last fallen werde.
Sie kamen aufs Neue zusammen und beriethen, auf welche Weise dem Entsetzlichen am besten vorgebeugt, wie der blaue Reiter mit seinen Verwandten am besten vor der Tortur bewahrt werde. Sie fielen auf das Auskunftsmittel, welches wir kennen. Hier sprach die Klugheit mit. Sie wollten zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Indem sie den ermordeten Corporal Rühler auferstehen ließen von den Todten und sich selbst als Theilnehmer am Diebstahl bezüchtigten, retteten sie vielleicht die unschuldig Angeklagten. Zugleich aber belebten sie den Todtgeschlagenen und machten ihn zum Deserteur, um sich selbst von weiterer Nachforschung über sein Verschwinden zu retten.
Aber sie hatten zu klug gehandelt, und durch eine zu große Vorsicht führten sie, wie dies bei Verbrechern so oft geschieht, die Entdeckung herbei. Hätten sie den Brief an den Bürgermeister von der Frau des Wollspinners abschreiben lassen, wozu sich diese erbot, – sie reiste später selbst nach Rotterdam, um ihn dort auf die Post zu geben – so wäre schwerlich ein Verdacht gegen sie entstanden; die Handschrift der Bürgerfrau, die wol selten Gelegenheit hatte, sich als Concipistin zu zeigen, wäre dem Bürgermeister und Gericht nicht bekannt gewesen. Der mit Mühe aufgesuchte Taubstumme verrieth sie, und ihre Angst erpreßte, nach den mannichfachen Wandelungen zwischen Furcht und Hoffnung in diesen verhängnißvollen Tagen, ihnen sehr bald das vollständigste Geständniß.
Der doppelte Criminalproceß eilte seinem Ende entgegen, da nun nichts mehr zu ermitteln war. Das Todesurtheil wurde sowol gegen die Theilnehmer des Einbruchs und Diebstahls als gegen die des Todtschlags oder Mordes – ob die holländischen Gerichte die Tödtung des Corporal Rühler für das erstere oder das letztere Verbrechen erkannt, wird uns nicht gesagt – ausgesprochen. Bei beiden kam freilich noch ein anderes Verbrechen hinzu, worauf die Strafe aber nicht mehr Rücksicht nehmen konnte, da sie schon das letzte Maß erreichte, die verleumderische teuflische Verdächtigung und Anklage gegen einen Unschuldigen wegen eines gleich strafwürdigen Verbrechens. An demselben Tage, wo der Zimmermann Isaak van C..., nebst seinem Gesellen und seiner Haushälterin, öffentlich vom Leben zum Tode gebracht wurden, erlitten auch der Bäcker H... und der Wollspinner Leendert van N * * * die Todesstrafe. Die Frau des Letztern war schon während ihrer Haft gestorben. Der Wollspinner starb bußfertig, der Bäcker in völliger Verstocktheit.