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Am 29. September. – Das Connossament des Kapitän Huntly, d. h. die Acte, in welcher die im Chancellor verladenen Waaren aufgeführt und die Frachtbedingungen festgestellt sind, lautet wörtlich folgendermaßen:
»Herren Bronsfield u. Co., Commissionäre, Charleston.
»Ich, John Silas Huntly aus Dundee (Schottland), Commandant des Schiffes Chancellor, neunhundert Tonnen Last, gegenwärtig in Charleston, um mit dem ersten günstigen Winde auf kürzestem Wege und unter dem Schutze Gottes abzufahren und bis vor die Stadt Liverpool zu segeln, – bekenne hiermit von den Herren Bronsfield u. Co., Handelscommissionären in Charleston, unter das sonst leere Oberdeck des erwähnten Schiffes siebenzehnhundert Ballen Baumwolle im Werthe von 26.000 Pfd. Sterl., Alles in gutem Zustande, markirt und numerirt laut Buch, angeliefert erhalten zu haben, welche Waaren ich, abgesehen von den Gefahren und Zufällen des Meeres, in bestem Zustande in Liverpool an die Herren Gebr. Leard oder deren Ordre abliefern und mich für meine Frachtspesen mit 2000 Pfd. Sterl., nicht mehr, laut Charterbrief bezahlt machen werde; Havarieschäden nach Seegebrauch und Herkommen. Zur Bekräftigung dieses habe ich verpflichtet und verpflichte hiermit meine Person, mein Vermögen und das genannte Fahrzeug mit allem Zubehör.
»Zu dem Zwecke habe ich drei gleichlautende Connossamente unterzeichnet und sollen nach Erledigung eines derselben die anderen null und nichtig sein.
»Geschehen zu Charleston, am 13. Sept. 1869.
J. S. Huntly.«
Der Chancellor führt also 1700 Ballen Baumwolle nach Liverpool. Absender: Bronsfield & Co. in Charleston. Empfänger: Gebrüder Leard in Liverpool.
Da das Schiff eigens zum Baumwollentransport eingerichtet ist, so wurde die Ladung mit größter Sorgfalt verstaut. Bis auf einen kleinen für das Passagiergepäck freigelassenen Theil nehmen jene Ballen den ganzen Schiffsraum ein und bilden, da sie mittels Winden sehr fest verschnürt sind, nur eine äußerst compacte Masse. Kein Eckchen des unteren Raumes ist auf diese Weise unbenutzbar geblieben, ein günstiger Umstand für ein Schiff, welches dabei seine volle Waarenladung aufzunehmen vermag.