Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++
Nun das Ende. Sie meinen, daß nach allem, was wir von Fohrer wissen, er durch Aufdeckung seines langjährigen Geheimnisses, durch dieses Eindringen der Außenwelt in seine Einsiedelei zur Entscheidung gedrängt wurde.
Er beschloß sachlich und folgerichtig seinen Tod.
Vor einigen Tagen erhielt der Bezirksanwalt, den wir zu Anfang unserer Erzählung kennen lernten, einen eingeschriebenen Brief:
»An den hochwohlgeehrten kantonalen
Regierungsrat
und die Bundesbehörden!
Weitere Titulaturen sind, weil zu umständlich, vom Unterzeichneten weggelassen.
Unterzeichneter erhebt gegen sich nachstehende
Anklage,
welche er zwar durch an sich vollzogenem Todesurteil bereits gesühnt zu haben der Meinung ist:
I. Der Angeklagte erscheint als ein schauderhaftes Gemisch von Gesundheit und Krankheit, Güte und Bosheit, Feigheit und Frechheit, Dummheit und Pfiffigkeit, Geilheit und Prüderie, Sinnlichkeit und Idealismus, Leichtsinn und Melancholie, Höflichkeit und Grobheit, Ehrlichkeit und Verschlagenheit, Kleinmut und Übermut, männlich und weiblich, Geschwätzigkeit und Verschlossenheit, Eitelkeit und Gleichgültigkeit, Bescheidenheit und Zudringlichkeit, Kraft und Schwäche – – –
II. Von väterlicher Seite eine große Sympathie für Kinder. Von mütterlicher ein starkes Bedürfnis nach Wollust. Der zweite Trieb hat dem ersten eine ganz fleischliche Richtung gegeben, so daß vor vierzig Jahren davon Folgen gezeitigt wurden. Unterzeichneter hat damals vermittelst falscher Zeugenaussagen und aus Freude am Sein einen Mord verschwiegen, den er bis heute zu billigen glaubte. Obschon er ihn seinerzeit als furchtbare Untat empfand. Er bekennt denn heute, nach gründlicher Selbstprüfung, es sei wahrscheinlich, daß er sein Leben hindurch sein verstorbenes Kind geliebt und aus blindwütigem Haß gegen ein grausames Schicksal, das zu gestalten er zu schwach war, wider die natürliche Ordnung gefrevelt habe.
III. Es ist möglich, daß der Angeklagte noch ein Mehreres auf dem Kerbholz hat, wie Steuerunterschlagung und Beleidigung eines Pfarrers. Aber man darf mit Sicherheit annehmen, daß sein Verbrechen vom 11. Januar 1867 sein schwerstes gewesen ist.
IV. Der Angeklagte vermacht aus besagten Motiven sein gesamtes, bisher geheimgehaltenes Vermögen, das sich in seiner Mansarde an der Ultenerstraße 318, 4 Treppen, rechts hinten, in einem Strumpfe im Ofeninnern aufgehängt befindet (darum ist Eile nötig, den Strumpf herauszuholen, weil sonst ein Nachfolger der Mansarde den vom Angeklagten nie geheizten Ofen anfeuern könnte), von
22 165 Franken 65 Rappen
den tit. Behörden zu folgendem Zwecke:
»Weibliche Sträflinge, die aus Verzweiflung und Verlassenheit gegen das keimende oder geborene Leben gesündigt haben, sollen durch Beiträge bis zu 300 Franken entweder für ihre Tat belohnt, oder, wenn andrerseits die staatliche Auffassung ihre Richtigkeit hätte, nicht belohnt, dagegen durch die Gabe instand gesetzt werden, eine vernünftige Existenz zu beginnen und sich aus der Notlage, in die sie durch die Bestrafung und das Gefängnis geraten sind, mit Hülfe dieses Geldbeitrages herauszubringen.
Obiger letztwilligen Verfügung bittet er den tit. Herrn Bezirksanwalt rechtliche Fassung zu verleihen und zeichnet mit verbindlichstem Dank für die erwiesene Freundlichkeit,
ergebenst
Alwin Fohrer, alt Kanzlist.
P.S. Die härteste Strafe wäre mir eigentlich: Zwang zum Frühaufstehen, zu Gottesdienst und dgl. Die Todesstrafe ist mir dagegen eine aufrichtige Erlösung. Die Fortführung des Irdischen schätze ich als ganz wertlos. Ich begreife stets weniger, daß gebildete Menschen überhaupt Kinder in die Welt befördern.
A. F., a. K.«